12.04.2020 Aufrufe

Ratgeber-Scheidung-Wer bekommt das Haus?

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien. Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung? Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums? All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien.

Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung?

Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums?

All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de
oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

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3 | DIE 3 HÄUFIGSTEN FRAGEN LEICHT ERKLÄRT

3.2

VERTEILUNG

DES VERKAUFS-

ERLÖSES

Wurde die Immobilie verkauft, wird der

Verkaufserlös unter den Ehepartnern aufgeteilt.

Zunächst werden vom Gesamterlös noch eventuelle

Immobilienfinanzierungen und Vorfälligkeitsentschädigungen

von Krediten abgezogen.

Danach wird je nach Höhe des jeweiligen

Eigentumsanteils am Haus auf die Ehepartner

verteilt – und zwar unabhängig von Investitionen

in die Immobilie, die die Eheleute in der

Vergangenheit getätigt haben.

3.3

DER ZEITPUNKT

DER

VERÄNDERUNG

Für jede der Optionen, was mit der Immobilie im

Scheidungsfall passieren kann, bieten sich andere

Zeitpunkte an.Wenn Sie die Immobilie an

einen Ehepartner oder an die Kinder übertragen

möchten, ist es aufgrund der Grunderwerbssteuer

geschickter, dies noch im Trennungsjahr

durchzuführen.

Beim Verkauf des gemeinsamen Hauses müssen

Sie nicht unbedingt warten, bis die Scheidung

rechtskräftig ist: Wenn Sie sich sicher sind, dass die Lebensgemeinschaft

definitiv nicht wieder hergestellt werden soll und die Scheidung durchgeführt wird,

können Sie den Hausverkauf auch schon im Trennungsjahr angehen. Wirtschaftlich

gesehen kann es sogar sinnvoll sein, die Immobilie bereits in der Trennungszeit

zu verkaufen. So können Sie Bewirtschaftungskosten verringern oder den Erlös

aus dem Hausverkauf für den Vermögensausgleich verwenden.

0761 21430879 p.bruns@brumani.de

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