Ratgeber-Scheidung-Wer bekommt das Haus?
Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien. Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung? Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums? All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns
Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien.
Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung?
Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums?
All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de
oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns
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3 | DIE 3 HÄUFIGSTEN FRAGEN LEICHT ERKLÄRT
3.2
VERTEILUNG
DES VERKAUFS-
ERLÖSES
Wurde die Immobilie verkauft, wird der
Verkaufserlös unter den Ehepartnern aufgeteilt.
Zunächst werden vom Gesamterlös noch eventuelle
Immobilienfinanzierungen und Vorfälligkeitsentschädigungen
von Krediten abgezogen.
Danach wird je nach Höhe des jeweiligen
Eigentumsanteils am Haus auf die Ehepartner
verteilt – und zwar unabhängig von Investitionen
in die Immobilie, die die Eheleute in der
Vergangenheit getätigt haben.
3.3
DER ZEITPUNKT
DER
VERÄNDERUNG
Für jede der Optionen, was mit der Immobilie im
Scheidungsfall passieren kann, bieten sich andere
Zeitpunkte an.Wenn Sie die Immobilie an
einen Ehepartner oder an die Kinder übertragen
möchten, ist es aufgrund der Grunderwerbssteuer
geschickter, dies noch im Trennungsjahr
durchzuführen.
Beim Verkauf des gemeinsamen Hauses müssen
Sie nicht unbedingt warten, bis die Scheidung
rechtskräftig ist: Wenn Sie sich sicher sind, dass die Lebensgemeinschaft
definitiv nicht wieder hergestellt werden soll und die Scheidung durchgeführt wird,
können Sie den Hausverkauf auch schon im Trennungsjahr angehen. Wirtschaftlich
gesehen kann es sogar sinnvoll sein, die Immobilie bereits in der Trennungszeit
zu verkaufen. So können Sie Bewirtschaftungskosten verringern oder den Erlös
aus dem Hausverkauf für den Vermögensausgleich verwenden.
0761 21430879 p.bruns@brumani.de