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Ratgeber-Scheidung-Wer bekommt das Haus?

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien. Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung? Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums? All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien.

Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung?

Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums?

All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben. Mehr erfahren unter www.brumani.de
oder rufen Sie uns an unter 0171/9705767 Pierre Bruns

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4 | WAS VOR DER ESKALATION BEWAHRT

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WAS VOR DER

ESKALATION BEWAHRT

Es kann sinnvoll sein, schon im Voraus die Folgen einer etwaigen Scheidung in

einem Ehevertrag festzulegen. Sich schon bereits bei der Eheschließung mit dem

Thema Scheidung zu beschäftigen, müssen Sie auch nicht als unromantisch sehen

– es bewahrt Sie schlichtweg davor, finanzielle und nervliche Verluste durch

eine Scheidung zu erleiden. Ist es bereits zu spät für einen Ehevertrag, können solche

Regelungen aber auch noch nach der Eheschließung getroffen werden: durch

eine sogenannte Scheidungsvereinbarung.

0761 21430879 p.bruns@brumani.de

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