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RAL1015 taxi news - Heft 09-2019

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taxinews

RAL 1015

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

26. Jahrgang • 2,70 Euro

Umweltbonus

Bundeskabinett beschließt Masterplan Ladeinfrastruktur

Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V.

Michael Oppermann ist neuer Geschäftsführer

Nr. 9

November 2019

Berliner Taxivereinigung e. V.

Zahlen, Herr Ober


RECHT & STEUERN

SCHNELLER UND DIGITAL.

Berliner

Taxiservice

Unser WhatsApp-Service

Liebe TaxifahrerInnen,

liebe TaxiunternehmerInnen,

alljährlich aufś Neue heißt es: gleiche

Stelle, gleiche Welle ... ja, die KFZ-

Angebots-Welle rollt so langsam

los. Durch die Werbung werden Sie

daran erinnert, auch in diesem Jahr,

Ihre KFZ-Versicherung einem Preisvergleich

zu unterziehen.

Also packen Sie Ihre Versicherungsunterlagen

ins Auto und nehmen sich

fest vor, heute im Büro anzuhalten

und sich ein Angebot ausrechnen zu

lassen. Doch, wie es eben so ist, geht

das Geschäft vor und als Sie kurz vor

17 Uhr am Büro anhalten, verheißen

Fragebogen

Name

Anschrift

Sonja Philipps

0176 306 876 56

die runtergelassenen Rollläden Ihnen

nichts Gutes.

Wir werben damit zu wissen, wie Ihr

Geschäftsalltag läuft und daher bie-

Katharina Bluhm

0151 270 393 86

Sophia von Chamier

0176 102 351 07

ten wir Ihnen folgenden WhatsApp-

Service an:

Einfach den nachfolgenden Fragebogen

ausfüllen und per Foto an eine

unserer Kolleginnen schicken:

Wir senden Ihnen dann schnellstmöglich

einen Preis anhand Ihrer

Angaben per WhatsApp zurück und

wenn Sie dann konkretes Interesse

haben, begrüßen wir Sie mit einem

Kaffee, Tee oder Wasser an einem

unserer Servicestandorte:

Kenzeichen

akt. SF-Klasse Haftpflicht

Hersteller

akt. SF-Klasse Vollkasko

SERVICECENTER BERLIN:

Baerwaldstraße 50, 10961 Berlin

Tel. 030 219 199 80

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oder Mietwagen

Gewünschte Deckung

500/150 1000/150 TK150 TK500 keine Kasko

Gab es selbstverschuldete Unfälle dieses Jahr? ja

Gewünschte Zahlweise

monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich

Besteht Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit

zur Sonderrabatierung des KFZ-Preise? ja nein

nein

SERVICECENTER BRANDENBURG:

Berghofer Weg 38, 15569 Woltersdorf

an der Schleuse

Tel. 03362 88 07 88

Wir hoffen, Ihnen mit diesem neuen

digitalen Service einen Mehrwert

bieten zu können und freuen uns auf

viele Nachrichten.

Ihr Team der ZURICH Filialdirektion

Frank Patzer &

Petra von Chamier GbR


intro

Herzlich Willkommen

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

erinnern Sie sich? Vor ü ber zwei Jahren anlässlich einer

Uber-Demonstration von Berliner Taxifahrern kam es

gegen Mittag zu einem Verkehrsstillstand an der Ecke

Invalidenstraßen / Alt Moabit. Jetzt, zwei Jahre später,

wird der Fall im Amtsgericht Berlin, Raum 4002, verhandelt.

Mit dabei: Fü nf vermeintliche Täter, drei Anwälte,

Staatsanwalt, Richterin, Protokollantin. Der Tatvorwurf

lautet: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Mittäterschaft,

§§ 113, 25 StGB. Laut Aktenlage ging es

weder vor noch zurü ck. Alles von Taxen verstopft. Das

bestätigt auch einer der Angeklagten, der einzige, der

sich zur Sache einlässt. Alles wahr oder geht es schlussendlich

„nur“ um Gerechtigkeit?

Wie „gerecht“ die derzeitige Lage der Taxiunternehmen

wirklich ist, zeigt der Geldbeutel, wenn am Ende des

Tages abgerechnet wird. So manch ein Taxi-Unternehmen

kann alles andere als von gerechtem Lohn sprechen:

„Manche Taxiunternehmer befassen sich mit Zahlen erst,

wenn sie kein Geld mehr haben. Ihr Tachometer zeigt

ihnen an, dass sie im Stadtverkehr Berlin immer langsamer

werden. Ihre Einnahmen sinken, obwohl sie

arbeiten wie die Hamster im Laufrad und die Fahrpreise

bis an die Schmerzgrenze der Fahrgäste erhöht werden.

Immer mehr Taxibetriebe werfen das Handtuch und

geben auf.“ Wahrheit, Gerechtigkeit oder pure Realität im

Berliner Taxialltag?

Wahr ist hingegen, dass sich am 6. November 2019

die Mitglieder des Bundesverbandes für Taxi und Mietwagen

e.V. in Koblenz getroffen und einen neuen Vorstand

gewählt haben. Michael Oppermann wurde mit großer

Mehrheit zum neuen Geschäftsfü hrer gewählt. Er tritt die

Nachfolge von Rechtsanwalt Thomas Grätz an, der das

Amt 28 Jahre erfolgreich ausü bte. Die Herbsttagung des

Verbandes sprach sich fü r Herwig Kollar als neues

Mitglied des Präsidiums aus, Dennis Klusmeier wurde in

den Vorstand des Verbandes gewählt und Roland Böhm

als Vorstandsmitglied bestätigt. In seiner Rede sagte

Michael Oppermann: „Die Branche steht vor gewaltigen

Herausforderungen. Neue Anbieter drängen mit Riesenbudgets

und Dumpingpreisen auf den Markt. Mobilität

droht zum Spielball von Profitinteressen zu werden.

Und, wie jedes Jahr steht jeder einzelne von uns erneut

vor seiner ganz persönlichen Wahl: Wechsel ich oder

nicht? „Wie in jedem Jahr buhlen die Versicherungsgesellschaften

im November um Kunden. Durch verlockende

Angebote in der Werbung sollen Autofahrer zu einem

Versicherungswechsel bewegt werden. Oft kann durch

einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft viel Geld

gespart werden. Nicht selten erhöhen die Versicherungsunternehmen

fü r das zweite Vertragsjahr den Beitrag

oder geben Ersparnisse durch gü nstigere Kasko-

Klassen oder einen höheren Schadenfreiheitsrabatt

nicht an den Bestandskunden weiter. Einige Anbieter

gehen mit Kampfpreisen auf Kundenfang und bieten

Super-Schnäppchen-Konditionen fü r Neukunden – die

im Gegenzug mit Abstrichen beim Leistungsumfang

verbunden sind.

Sie sehen, die aktuelle Ausgabe stellt sie einmal mehr

vor die Wahl, Wahrheit oder Gerechtigkeit zu erkennen.

Viel Spaß beim Lesen!

Ihre Redaktion

Thom Renzie

„Bürokratie ist der Ort, wo man ständig mit

Unzuständigkeiten abgespeist wird, obwohl man

es längst satt hat.“

9/2019 · RAL 1015 taxinews 3


Inhalt

Nr. 9

November 2019

intro

Intro ............................................................................................................. 3

Inhaltsverzeichnis ................................................................................... 4

recht & steuern

Wahrheitssuche in 4002 ................................................................... 5-6

Rechte und Pflichten des Taxifahrers ............................................... 7

information

Bundeskabinett beschließt höhere Elektroautoprämie

und „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ .................................... 8

Führungswechsel beim

Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. ......................................... 9

So funktioniert der neue Umweltbonus .................................. 10-11

Neuer Passat ist „bester Firmenwagen 2019“ ............................ 12

Volkswagen gibt Auskunft auf die Zukunft

des Autonomen Fahrens .................................................................... 13

Berliner Weihnachtsmärkte 2019 ............................................. 14-15

GVN-Jahreshauptversammlung ................................................ 16-17

FREE NOW zieht positive Bilanz ....................................................... 18

Carsharing bringt nachhaltigen Verkehr nicht voran ................. 19

Inklusionspreis für den BerlKönig ................................................... 20

ADAC führt „Premium-Mitgliedschaft“ ein .................................... 21

Seite

7

Rechte und Pflichten des Taxifahrers

berliner taxivereinigung e.V.

Zahlen, Herr Ober ........................................................................... 22-24

Seite

10-11

ratgeber

Versicherungswechsel – das sollten Sie beachten .................... 25

Winterreifenzeit ..................................................................................... 26

So funktioniert der neue Umweltbonus

hinweise & kleinanzeigen

Impressum, Kleinanzeigen ................................................................ 27

Seite

22-24

anzeigen- und redaktionsschluss

Heft 10-2019 erscheint im Dezember.

Redaktionelle Beiträge bitte bis 11. Dezember 2019

taxi-news@jaeger-medienzentrum.de

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Friedrich-Olbricht-Damm 62/Stieffring 2 , 13627 Berlin

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4 RAL 1015 taxinews · 9/2019

Zahlen, Herr Ober

Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind oder aus anderen Publikationen

übernommen wurden, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Die Seiten unter den Rubriken „Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen

Verant wortung der jeweiligen Gewerbevertretung.

Leserbriefe geben die Meinung unserer Leser wieder, nicht die der Redaktion.

Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.

Titelbild: fotolia

Inhaltsseite: fotolia


recht & steuern

Wahrheitssuche in 4002

Foto: fotolia

08.50h in der Kirchstraße 6,

Amtsgericht Berlin. 12. November.

Ein nasser und kalter Tag im scheußlichsten

Monat des Jahres. Die Suche nach

einem Parkplatz gestaltet sich schwierig,

um nicht zu sagen: verheerend. Zwei der

fünf Angeklagten scheitern daran und

erscheinen verspätet im Saal 4002. Ein

kleiner Raum. Selten, dass es hier mehr als

einen Angeklagten gibt. Aber heute schon.

Fünf vermeintliche Täter, drei Anwälte,

Staatsanwalt, Richterin, Protokollantin.

Der Tatvorwurf lautet: Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte in Mittäterschaft,

§§ 113, 25 StGB.

Was ist passiert?

Taxi News hatte schon in der Juli-Ausgabe

über den Fall berichtet: Vor über zwei

Jahren, anlässlich einer Uber-Demonstration

von Berliner Taxifahrern, kam es gegen

Mittag zu einem Verkehrsstillstand an der

Ecke Invalidenstraßen / Alt Moabit. Laut

Aktenlage ging es weder vor noch zurück.

Alles von Taxen verstopft. Das bestätigt

auch einer der Angeklagten, der einzige,

der sich zur Sache einlässt. Er ist ohne

Anwalt erschienen. Ein freundlicher junger

Mann mit türkischen Wurzeln. Bei der

Angabe der Personalien gibt er strahlend

bekannt, dass er bald Vater wird, seine Frau

sei schwanger. Es folgen Angaben zum

bescheidenen Verdienst. Zur Sache erinnert

er sich, dass er in seinem Wagen saß, als

ein Polizeibeamter auf sein Fahrzeug zukam

und ihn mit Gesten dazu aufforderte,

den Kreuzungsbereich zu räumen. Das sei

gar nicht gegangen, sagt der Angeklagte,

deshalb sei er aus seinem Fahrzeug ausgestiegen,

um dem Beamten die Situation zu

erklären. Nach dieser Aussage unterbricht

die Vorsitzende Richterin die Verhandlung

und bittet die Angeklagten, den Saal zu verlassen.

Nun folgt ein Rechtsgespräch unter

Volljuristen ohne Öffentlichkeit. Verteidiger

und Richterin drängen den Staatsanwalt

dazu, die Anklage sanktionslos einzustellen.

Der Vorfall sei über 2,5 Jahre her,

rechtlich Relevantes sei wohl eigentlich

nicht geschehen etc. . Nein, der Vertreter

der Staatsanwalt möchte nicht einstellen,

er möchte, sagte er, „dass die Wahrheit ans

Licht kommt“ und dann müsse man eben

an einem weiteren Verhandlungstag die

Zeugen hören.

19.11.2019 09h.

2. Verhandlungstag.

Viel Sonne an frischem Wind. Wieder spielt

der Parkplatzmangel eine unrühmliche

Rolle. Die Verhandlung beginnt daher erst

um 09.30h. Ein Angeklagter fehlt. Sein

Verfahren wird abgetrennt. Das Gericht hat

heute vier Zeugen geladen. Zwei Polizeibeamten

und zwei Rettungssanitäter. Nach

der Belehrung werden drei von ihnen

wieder vor die Tür geschickt. Der Beamte,

der die Strafanzeige gegen die Angeklagten

gefertigt hat, bleibt im Saal und wird von

der Richterin zum Geschehen befragt. Für

die Verteidiger ist es durchaus angenehm,

dass es sich bei dem Polizisten um einen

Zeugen handelt, der nicht unmittelbar vor

der Verhandlung seine schriftliche Aussage

noch einmal gelesen hat und notorisch

das dort Enthaltene wiederkäut. Nein,

der Zeuge sagt gleich freimütig, er könne

sich an die einzelnen „Täter“ nicht mehr

9/2019 · RAL 1015 taxinews 5


recht & steuern

erinnern und auch nur noch ungefähr an

das Geschehen. Es habe sich nach seiner

Erinnerung um eine schon beendete

Demonstration gehandelt und man sei

seiner Aufforderung, die Kreuzung zu

verlassen, nicht nachgekommen und einer

habe ihn auch noch gefilmt. Da habe er die

Personalien aufnehmen wollen, um eine

Anzeige zu fertigen. Auf Nachfrage der

Richterin, ob es sich nicht um eine Spontandemonstration

gehandelt haben könnte,

sagte der Zeuge rechtsirrig, auch dann

würde man einen Versammlungsleiter

benötigen. Nun gut, geschenkt. Auf

Nachfragen vom Staatsanwalt und den

Verteidigern ergibt sich dann ein krudes

Hin und Her in der Erinnerung des Zeugen.

Er wollte die Personalien der jetzt Angeklagten

eigentlich wegen der Anzeige einer

Ordnungswidrigkeit (wegen Sperrens der

Straße) aufnehmen. Kurz darauf schildert

er, dass er sich nicht mehr erinnern könne,

ob ihn nun drei, vier oder fünf Personen

bei der Personalienaufnahme in die Quere

gekommen waren, und ob er darüber

belehrt hat, warum er die Personalien aufzunehmen

gedenke. Danke, keine weiteren

Fragen. Der Zeuge wird mit Dank entlassen.

Die Vorsitzende unterbricht erneut. Die

Angeklagten verlassen den Saal.

Braucht es noch weitere Zeugen, fragt die

Richterin. Kopfschütteln bei Verteidigung

und Staatsanwalt. Die Angeklagten und

die Zeugen werden wieder hineingerufen,

die Beweisaufnahme beendet, die Zeugen

entlassen. Eine nicht gehörte Polizeibeamtin

setzt sich demonstrativ in den Zuschauerraum,

um das Ergebnis abzuwarten. Man

möchte doch zu gern wissen, was nun im

Kopf des Staatsanwalts vorgeht. Denkt er

sich, oh, hätte ich mal lieber am ersten

Verhandlungstag die Einstellung angenommen,

oder ist es ihm wirklich egal, dass nun

die Staatskasse die Kosten trägt. Seinem

Schlussplädoyer sind hierzu keine Äußerungen

zu vernehmen. Juristisch sauber

subsumiert er das bewiesene Geschehen

mit den einschlägigen Rechtsvorschriften

und kommt zutreffend zu dem Schluss,

dass der Tatvorwurf nicht zu halten sei,

da die Vorschrift des Widerstands gegen

Vollstreckungsbeamte voraussetzt, dass es

sich um eine rechtmäßige Maßnahme des

Beamten gehandelt hat. Hieran bestehen

aber nach der Aussage des Beamten

erhebliche Zweifel, denn dieser hat die Angeklagten

nicht ordentlich darüber belehrt,

was er ihnen vorwirft und warum er ihre

Personalien will. Der Staatsanwalt, der

die Wahrheit erforschen wollte, beantragt

einen Freispruch für alle Fünfe auf Kosten

der Landeskasse. Die Verteidiger halten

ihre Plädoyers sehr knapp und schließen

sich dem Antrag auf Freispruch an. Die

Wahrheit wurde nicht ganz gefunden, aber

Gerechtigkeit hergestellt. Immerhin.

Ihnen weiter gute Kasse.

Alexandra Decker

Rechtsanwältin

taxinews

RAL 1015

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

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6 RAL 1015 taxinews · 8/2019


recht & steuern

Rechte und Pflichten des Taxifahrers

Wer mit dem Taxi fährt, sollte

sich über seine Rechte und

Pflichten im Klaren sein.

Die juristische Zentrale

des ADAC hat die wichtigsten

Informationen für Taxipassagiere wie

folgt zusammengestellt.

Zunächst: Taxis sind Teil des öffentlichen

Personennahverkehrs und unterliegen

damit dem Personenbeförderungsgesetz.

Darüber hinaus gelten jedoch Taxiordnungen,

die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden

können.

Beförderungspflicht

des Taxifahrers

Am Taxistand haben Fahrgäste das Recht,

ihr Taxi frei zu wählen. Auch wenn der

Kunde meistens an das erste Taxi am Stand

verwiesen wird, muss er sich nicht daran

halten. Auch den Sitzplatz im Taxi darf der

Fahrgast selbst aussuchen. Innerhalb bestimmter

Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete,

haben Taxifahrer eine Beförderungspflicht.

Das heißt, der Fahrer muss

auch Kurzstrecken anstandslos fahren. Ist

der Kunde allerdings angetrunken oder

aggressiv, darf der Fahrer sich weigern, ihn

zu befördern.

Übrigens: Die Beförderungspflicht gilt auch

für Haustiere, außer der Fahrer sieht eine

Bedrohung für sich selbst oder andere

Menschen. Ob für das Tier ein Zuschlag

fällig wird, regeln die Taxitarifordnungen

der einzelnen Städte. Blindenhunde bilden

eine Ausnahme, denn sie müssen immer

kostenfrei mitgenommen werden. Wenn

Taxifahrer Kinder befördern, sind Kindersitze

mitzuführen. Es reicht jedoch aus, wenn

zwei Kindersitze mitgeführt werden, auch

wenn sonst sämtliche Kinder bis zwölf Jahre

oder 150 cm Körpergröße in geeigneten

Kindersitzen gesichert werden müssten.

Ob ein Fahrer beim Ein- und Ausladen des

Gepäcks oder beim Ein- und Aussteigen

eines Fahrgastes Hilfe leisten muss, hängt

von der regionalen Taxiordnung ab. Eine

verbindliche Regelung gibt es dagegen

beim Gewicht des Gepäcks: Mindestens

50 Kilo muss ein Taxi befördern können.

Ausgenommen davon sind gefährliche

Stoffe. Auch Gepäckstücke, die zu groß,

zu schwer oder zu sperrig sind, muss der

Taxifahrer nicht mitnehmen.

Wünsche des Fahrgastes

Diese Wünsche des Fahrgasts muss ein

Taxifahrer hingegen erfüllen: Er muss das

Fenster öffnen und die Lautstärke des

Radios regulieren, falls der Kunde das

möchte. Generell dürfen ohne Einverständnis

des Fahrgastes auch keine fremden

Personen mitgenommen werden.

Die Zustimmung des Fahrgasts benötigt

der Taxifahrer auch, wenn er eigene

Besorgungen machen möchte. Rauchen

darf der Fahrgast allerdings nicht – das

Verbot gilt auch für den Fahrer. Außerdem

muss sich der Kunde auf allen Plätzen an

die Gurtpflicht halten.

Kürzeste Strecke ist Vorschrift

Die Frage nach dem kürzesten Weg sorgt

immer wieder für Ärger. Grundsätzlich

muss der Fahrer die kürzeste Strecke

wählen, es sei denn, er vereinbart mit dem

Fahrgast einen anderen Weg. Auf Wunsch

des Kunden muss zudem eine Quittung

ausgestellt werden. Aus dieser sollten

zumindest Start- und Zielort, der Preis

sowie das amtliche Kennzeichen oder die

Ordnungsnummer des Taxis hervorgehen.

Der Fahrer muss außerdem auf 50 Euro

herausgeben können. Wir appellieren an

die Taxi-Kunden, das Wechselgeld sofort

nachzuzählen, da spätere Reklamationen

meist zwecklos sind.

Kindersicherung im Taxi:

Kindersitz nötig?

Für Kinder bis 12 Jahren bzw. bis zu einer

Größe von 150 cm besteht die Kindersitzpflicht

– so schreibt das die Straßenverkehrsordnung

(StVO) vor. Seit 1998 gilt das

auch für die Mitnahme von Kindern in Taxis,

allerdings mit einer Sonderregelung.

Das Mitführen von sperrigen Kindersitzen

aller Gewichtsklassen führt schnell zu

Platzproblemen, deshalb gilt folgende

Ausnahmevorschrift: Im Taxi muss die

Sicherung mit Kindersitzen für bis zu zwei

Kinder ab 9 kg möglich sein. Mindestens

einer der zwei Kindersitze muss der Klasse

9 bis 18 kg entsprechen. Das heißt, dass

Babyschalen für Babys unter 9 kg vom

Fahrgast mitgebracht werden müssen. Wir

empfehlen, auch bei Taxifahrten alle Kinder

immer vorschriftsmäßig zu sichern.

Abgesehen davon, dass das Kind unnötiger

Weise einer erheblichen Verletzungsgefahr

mit dem Risiko bleibender Schäden ausgesetzt

wird, kommt es bei Nichtbeachtung

der gesetzlichen Sicherungspflicht für den

Fahrer entweder zu einem Verwarnungsgeld

von mindestens 30 Euro (bei Kind im

Erwachsenengurt) oder zum Bußgeld von

mindestens 60 Euro, wenn das Kind ungesichert

ist. Für regelmäßige Taxifahrten

(Festauftrag) gilt die Sicherungspflicht in

vollem Umfang.

ADAC

Juristische Zentrale

DECKER & KOLLEGEN

Rechtsanwälte und Steuerberaterin

Verkehrsrecht · Immobilienrecht

Wettbewerbsrecht · Urheberrecht

9/2019 · RAL 1015 taxinews 7


information

Bundeskabinett beschließt höhere Elektroautoprämie

und „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“

Im Vergleich zu 1990 müssen sich die

Emissionen im Verkehr bis 2030 um

40 bis 42 Prozent verringern. Mit einem

Paket aus Förderung der Elektromobilität,

Stärkung der Bahn und CO 2 -Bepreisung

soll das erreicht werden.

Ladesäulen für Elektromobilität

Das Bundeskabinett hat am 18. November

2019 einen „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“

beschlossen. Danach sollen in

Deutschland bis zum Jahr 2030 insgesamt

eine Million Ladepunkte zur Verfügung

stehen. Mit dieser Maßnahme wolle der Bund

den Ausbau von Ladesäulen massiv ankurbeln,

um die Elektromobilität auf den Massenmarkt

zu führen, heißt es in der Mitteilung.

In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000

neue öffentliche Ladepunkte eingerichtet

werden. Die Automobilwirtschaft wird bis

2022 15.000 öffentliche Ladepunkte beisteuern.

Für private Lademöglichkeiten wird die

Bundesregierung ab 2020 50 Millionen Euro

zur Verfügung stellen. Sie wird außerdem

ab 2020 Ladepunkte an Kundenparkplätzen

fördern. An allen Tankstellen soll man künftig

Batteriefahrzeuge laden können.

Es ist geplant, die Vorschriften für die Errichtung

von Ladeinfrastruktur im Wohneigentumsgesetz

(WEG) und im Mietrecht

zu vereinfachen. Danach sollen Vermieter

verpflichtet werden, die Installation von

Ladeinfrastruktur zu dulden.

Umstieg auf Elektrofahrzeuge

fördern

Ziel der Bundesregierung ist, dass bis 2030

sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in

Deutschland zugelassen sind.

Die Kaufprämie - der „Umweltbonus“ – für

Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb

wird von der Bundesregierung

und der Automobilindustrie erhöht: Für

reine Elektroautos unter 40.000 Euro auf

6.000 Euro, für E-Fahrzeuge über 40.000

bis 65.000 Euro auf 5.000 Euro. Auch für

junge gebrauchte Elektrofahrzeuge können

Käufer einen Umweltbonus erhalten. Das

Kabinett hat die geänderte Förderrichtlinie

für den Umweltbonus am 18. November 2019

beschlossen.

Für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

plant die Bundesregierung eine Kaufprämie.

Bis Ende 2025 sind Elektrofahrzeuge bei

Erstzulassung oder Umrüstung von der

Kfz-Steuer befreit.

Die private Mitbenutzung reiner Elektro-

Dienstwagen (Brutto-Listenpreis bis 40.000

Euro) soll laut Klimaschutzprogramm mit einem

Steuersatz von 0,25 Prozent besonders

begünstigt werden. Das Kabinett hat dazu am

9. Oktober eine so genannte Formulierungshilfe

zum Gesetzentwurf zur Förderung der

Elektromobilität verabschiedet. Darüber hinaus

hat der Bundestag am 7. November 2019

weitere Regelungen für Steuerförderungen

von E-Dienstwagen und Lieferfahrzeugen

beschlossen.

Bahnfahren wird billiger,

Kurzstreckenflüge werden teurer

Ab 2020 wird die Mehrwertsteuer auf Fernbahntickets

auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz

von sieben Prozent gesenkt. Die

Luftverkehrsabgabe im Flugverkehr soll ab

April 2020 erhöht werden und damit Dumpingpreise

verhindern. Für beides hat das

Kabinett am 16. Oktober 2019 die entsprechenden

Gesetzentwürfe auf den Weg

gebracht.

Öffentlichen Nahverkehr

attraktiver machen

Für den Öffentlichen Nahverkehr hat die

Bundesregierung die Bundesmittel ab 2021

auf eine Milliarde Euro jährlich erhöht. Damit

soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden.

Ab 2025 soll der Bundesanteil zwei Milliarden

Euro jährlich betragen. Zudem sollen Busflotten

mit elektrischen, wasserstoffbasierten

und Biogas-Antrieben gefördert werden.

50 Prozent der Stadtbusse sollen bis 2030

elektrisch fahren.

Investitionen in die Bahn

Bis 2030 investieren der Bund und die

Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das

Schienennetz. Mit der Erweiterung des elektrifiziertes

Netzes und der Digitalisierung der

Leit- und Sicherheitstechnik werden Kapazitäten

und Effizienz auf der Schiene steigen.

Um mehr Güter vom Lkw auf die Schiene zu

verlagern, will die Bundesregierung den Einzelwagenverkehr

als Alternative fördern. Von

dieser Modernisierung soll der Güterverkehr

profitieren. Er gilt als Basis des Schienengüterverkehrs.

Das Streckennetz für längere

Güterzüge soll ebenfalls erweitert werden.

Um die Genehmigungs- und Planungsverfahren

für den Schienenausbau zu beschleunigen,

hat das Kabinett am 6. November 2019

zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht,.

Konsequent CO 2

-bezogene Reform

der Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer soll stärker an den CO 2 -Emissionen

ausgerichtet werden. Ab Januar 2021

soll nach der geplanten Reform die Kfz-Steuer

für Pkw bei Neuzulassungen hauptsächlich

an den CO 2 -Emissionen bemessen werden

und bei mehr als 95 Gramm CO 2 pro Stundenkilometer

schrittweise steigen.

Hagen Rother

8 RAL 1015 taxinews · 9/2019


information

Führungswechsel beim Bundesverband

Taxi und Mietwagen e.V.

Auf der diesjährigen

Mitgliederversammlung

des Bundesverbandes Taxi

und Mietwagen e. V. am 6. November

2019 in der Rhein-

Mosel-Halle in Koblenz wurde Michael

Oppermann mit großer Mehrheit zum

neuen Geschäftsführer des Bundesverband

Taxi und Mietwagen e.V. gewählt.

Michael Oppermann tritt die Nachfolge

von Rechtsanwalt Thomas Grätz an, der

das Amt 28 Jahre erfolgreich ausübte. Die

Herbsttagung des Verbandes sprach sich

für Herwig Kollar als neues Mitglied des

Präsidiums aus, Dennis Klusmeier wurde

in den Vorstand des Verbandes gewählt

und Roland Böhm als Vorstandsmitglied

bestätigt. In seiner Rede sagte Michael

Oppermann: „Die Branche steht vor gewaltigen

Herausforderungen. Neue Anbieter

drängen mit Riesenbudgets und Dumpingpreisen

auf den Markt. Mobilität droht zum

Spielball von Profitinteressen zu werden.

Wir werden mit viel Herzblut, Engagement

und Ausdauer weiter dafür kämpfen, dass

für alle die gleichen Regeln gelten: ´same

business, same rules´! Ich freue mich über

das Vertrauen, das mir die Mitglieder des

Verbandes ausgesprochen haben. Wir haben

keine Zeit zu verlieren, packen wir die

kommenden Aufgaben gemeinsam an“.

Das Präsidium dankte dem sich in den Ruhestand

verabschiedenden Geschäftsführer

Thomas Grätz. Verbandspräsident Müller

sagte: „Wir haben in den vergangenen

Jahren viel gemeinsam bewegen können.

Die letzten Monate waren exemplarisch. Im

Widerstand gegen das sogenannte Eckpunktepapier

aus dem Verkehrsministerium

haben wir Demonstrationen, Mahnwachen

und unzählige Gespräche organisiert, um

Öffentlichkeit und Politik auf die gefährlichen

Konsequenzen dieses Papiers

hinzuweisen. Auch wenn es offiziell noch

nicht zurück genommen ist, so gebührt

Neuer Geschäftsführer Michael Oppermann

Foto: facebook / Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

unser großer Dank auch Thomas Grätz, der

maßgeblich zum Gelingen der vielfältigen

bundesweiten Aktionen beigetragen hat.“

Verbandspräsident Müller dankte auch dem

Präsidiumsmitglied Peter Zander, der ebenfalls

aus Altersgründen aus seiner Funktion

ausscheidet. Müller sagte: „Die Europäische

Taximesse, die alle zwei Jahre in Köln

stattfindet, wäre ohne Peter Zander nicht

zu dem geworden, was sie heute ist - eine

Leistungsschau der gewerblichen individuellen

Personenbeförderung. National wie

international hat sich Peter Zander dafür

erfolgreich ins Zeug gelegt“.

Hagen Rother

Vererben Sie

Menschlichkeit.

Foto: Frank Rothe

Ihr Letzter Wille kann ein neuer Anfang

sein. Vermächtnisse und Zustiftungen geben

Kindern in Not eine bessere Zukunft.

Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Sprechen Sie mit uns: Telefon 0203.7789 -0

www.kindernothilfe.de

9/2019 · RAL 1015 taxinews 9


information

So funktioniert der neue Umweltbonus

Mit einer höheren Kaufprämie

für Elektroautos wollen Bundesregierung

und Industrie

sicherstellen, dass die Elektromobilität

den Durchbruch auf

dem Massenmarkt schafft. Die wichtigsten

Fragen zum Umweltbonus im Überblick.

Warum wird der

Umweltbonus erhöht?

Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen

in Deutschland sieben bis zehn Millionen

Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Deshalb

ist vorgesehen, den vor drei Jahren eingeführten

Umweltbonus bis 2025 zu verlängern

und deutlich zu erhöhen. Dies wurde im

Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität

am 4. November 2019 beschlossen.

Was genau ist der Umweltbonus?

Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer

Beitrag von Bundesregierung und Industrie,

mit dem der Absatz von – sowohl neuen

als auch jungen gebrauchten – elektrisch

betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden

soll. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort

auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz

und Luftreinhaltung.

Welche Fahrzeuge

werden gefördert?

Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge,

von außen aufladbare Hybridelektro

fahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge

sowie Fahrzeuge, die

keine lokalen CO 2 -Emmissionen aufweisen

und höchstens 50 g CO 2 -Emmissionen pro

Kilometer verursachen.

Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der

förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA-Liste) befinden.

Das Elektromobilitätsgesetz vom 12. Juni

2015 definiert erstmals Elektrofahrzeuge

– und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge,

von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

(Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren

ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein

batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie

als Energiequelle.

Plug-In-Hybride kombinieren einen Verbrennungs-

mit einem Elektromotor. Ihre Batterie

kann am Stromnetz aufgeladen werden.

Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über

einen Antrieb, dessen Energiewandler

ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und

mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine

bestehen.

Werden nur neue

Elektrofahrzeuge gefördert?

Künftig sollen auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge,

die weder als Firmenwagen

noch als Dienstwagen des Ersterwerbers

eine staatliche Förderung erhalten haben,

bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch

eine Umweltprämie erhalten.

Der ungeförderte Firmen- bzw. Dienstwagen

muss zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs

mindestens vier und maximal acht Monate

erstmals zugelassen sein und eine maximale

Laufleistung von 8.000 km aufweisen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Umweltbonus soll für rein elektrische

Fahrzeuge von 4.000 auf 6.000 Euro und für

Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro

bei einem maximalen Nettolistenpreis von

40.000 Euro steigen.

Über einem Nettolistenpreis von 40.000 bis

maximal 65.000 Euro wird der Umweltbonus

für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro

und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.

Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur

Hälfte von der Bundesregierung und von der

Industrie finanziert.

Wie lange soll

die Förderung gelten?

Für die Förderung sind ab dem Jahr 2020

Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden

Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt bis

zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel,

längstens bis 2025.

10 RAL 1015 taxinews · 9/2019


information

Foto links: SEAT

Foto rechts: Ford

Wie wird die Förderung finanziert?

Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen

aus dem Sondervermögen „Energie- und

Klimafonds“ (EKF) zur Verfügung gestellt

werden. Bisher sind bis Ende 2020 Finanzmittel

in Höhe von 600 Millionen Euro vorgesehen.

Haushaltsmittel bis Ende 2023 müssen im

Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung

2020 noch bewilligt werden. Die bis 2025

benötigten Haushaltsmittel sind in den Folgejahren

zu beantragen und bereitzustellen.

GRÜNES LICHT FÜR

IHRE SICHERHEIT

DER BERLINER TAXISERVICE

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist ausschließlich online beim

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA) zu stellen. Die Antragsbearbeitung

erfolgt in der Reihenfolge des

Eingangs der Anträge beim BAFA.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen,

Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften

und Vereine, auf die ein Neufahrzeug

zugelassen wird und die sich verpflichten,

das Fahrzeug sechs Monate zu halten.

Als selbständiger Taxifahrer brauchen

Sie einen Versicherungspartner, wie

den Berliner Taxiservice, der weiß,

wie es in Ihrem Gewerbe und Alltag

läuft. Ob persönliche Beratung,

professionellen 24-h-Schutz oder

Schadenservice mit Direktregulierung.

Gerne beraten wir Sie:

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Zuwendungsempfänger ist der Antragsteller.

Welche Unterlagen

werden benötigt?

Der Antragsberechtigte muss unter anderem

eine Kopie der Rechnung sowie den

Zulassungsnachweis auf den Antragsteller

(Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorlegen.

Die Frist für die Einreichung der vollständigen

Unterlagen beträgt einen Monat

nach Eingang des Antrags beim BAFA.

Wie geht es nach

der Antragstellung weiter?

Die Auszahlung des Bundesanteils am

Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers

erfolgt nach Vorlage aller notwendigen

Unterlagen und deren Prüfung durch die

Bewilligungsbehörde.

Wann tritt die geänderte

Förderrichtlinie in Kraft?

Die 3. Änderung der Richtlinie zur Förderung

des Absatzes von elektrisch betriebenen

Fahrzeugen tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung

im Bundesanzeiger in Kraft und

am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Sie gilt

für alle Anträge, die in diesem Zeitraum

eingehen. Sobald die zur Verfügung stehenden

Mittel ausgeschöpft sind, können keine

weiteren Fördergelder bewilligt werden.

Bundesregierung

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information

Neuer Passat ist „bester Firmenwagen 2019“

Erfolgreiches Debütjahr für den

neuen Passat: Nur wenige

Wochen nach seiner Markteinführung

gewinnt der mit einem

weitreichenden Update weiterentwickelte

Passat den Award „Bester

Firmenwagen 2019“. Bereits zuvor hatte

die Neuauflage des Volkswagen Bestsellers

wichtige Vergleichstests mit einem 1. Platz

für sich entschieden – und damit untermauert,

dass auch der neue Passat zu den

besten Business-Modellen auf dem Markt

gehört.

Passat gewinnt Kategorie „Mittelklasse“

der AUTO BILD-Leserwahl

Der von der Redaktion AUTO BILD als

Leserwahl initiierte Award „Bester Firmenwagen“

entschied der neue Passat in der

volumenstarken Kategorie „Mittelklasse“

für sich. Der Passat ist die Blaupause für

die Fahrzeuge in dieser Award-Kategorie.

O-Ton AUTO BILD: „Diese Firmenwagen

sind meist im Mittel- und Langstreckenbereich

auf Bundesstraßen und Autobahnen

unterwegs. Umfangreiche Komfort- und

Assistenzsysteme machen lange Fahrten

angenehmer und sicherer …“ In der Tat:

Mit serienmäßigen Ausstattungsdetails

wie LED-Scheinwerfern und LED-Rückleuchten,

dem Notbremsassistenten

„Front Assist“ plus Fußgängererkennung,

dem Spurhalteassistenten „Lane Assist“,

der automatischen Distanzregelung ACC,

dem schlüssellosen Startsystem „Keyless

Start“, einem Infotainmentsystem inklusive

Telefonschnittstelle, der Smartphone-Einbindung

via „App Connect“ und zahlreichen

mobilen Online-Diensten bietet der neue

Passat schon in der Grundversion ein ausgezeichnetes

Preis-Leistungs-Verhältnis

(ab 31.930 Euro 1 ).

Effizient und nachhaltig sind die Motoren

des Passat – von den Turbobenzinern (TSI)

über die Turbodiesel (TDI) bis hin zum

Passat GTE mit Plug-in-Hybridantrieb (160

kW / 218 PS) 2 . In den Vergleichstests der

renommierten Autofachzeitschriften setzt

sich der neue Passat immer wieder als Sieger

durch. Zwei Beispiele: Im Test der AUTO

ZEITUNG gewinnt der Passat Variant 2.0 TDI

mit 140 kW / 190 PS 3 gegen seine wichtigen

Wettbewerber: „Mit den getroffenen

Modellpflegemaßnahmen zementiert der

VW Passat Variant seine Vormachtstellung

in der Mittelklasse …“, so das Urteil der Tester.

Auch im Vergleich der AUTO BILD fährt

der Passat 2.0 TSI mit 140 kW / 190 PS 4 auf

Platz 1. Seine Qualitätsmerkmale fassen

die Juroren zusammen wie folgt: „Geräumiger

Innenraum, ausgewogene Fahreigenschaften,

Multimedia und Sicherheit top …“

– Kurz gesagt: Ein perfekter Firmenwagen.

Volkswagen AG

1

)Preis in Deutschland für den Passat 1.5 TSI mit 110 kW

/ 150 PS. Passat und Passat Variant 1.5 TSI ACT OPF, 110

kW/150 PS, Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ): innerorts:

6,8-6,7; außerorts 4,4-4,2 (Variant 4,7-4,5); kombiniert

5,3-5,2 (Variant 5,5-5,3); CO2-Emission kombiniert in

g/km: 122-118 (Variant 125-121), Effizienzklasse: B.

Passat und Passat Variant 1.5 TSI ACT OPF mit DSG,

110 kW/150 PS, Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ):

innerorts 6,7-6,6 (Variant 6,8-6,6); außerorts 4,5-4,3

(Variant 4,7-4,5); kombiniert 5,3-5,1 (Variant 5,5-5,3);

CO2-Emission kombiniert in g/km: 121-117(Variant 125-

120), Effizienzklasse: A.

2

)Passat und Passat Variant GTE, 160 kW/218 PS, Kraftstoffverbrauch

in l/100 km (NEFZ): kombiniert 1,6-1,5

(Variant 1,7-1,6); Stromverbrauch kombiniert in kWh/100

km: 14,8-14,2 (Variant 15,7-15,1); CO2-Emission kombiniert

in g/km: 36-34 (Variant 39-37), Effizienzklasse: A+.

3

)Passat und Passat Variant 2.0 TDI SCR DSG, 140

kW/190 PS, Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ):

innerorts: 5,2 (Variant 5,3); außerorts 4,0 (Variant 4,2);

kombiniert 4,5 (Variant 4,6); CO2-Emission kombiniert in

g/km: 117 (Variant 120). Effizienzklasse: A+.

4

)Passat und Passat Variant 2.0 TSI DSG, 140 kW/190 PS,

Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ):

innerorts: 8,3 (Variant 8,4); außerorts 5,2 (Variant 5,3);

kombiniert 6,3 (Variant 6,4); CO2-Emission kombiniert in

g/km: 144 (Variant 146). Effizienzklasse: A.

Foto:s: Volkswagen AG

12 RAL 1015 taxinews · 9/2019


information

VW gibt Ausblick auf Zukunft des Autonomen Fahrens

Foto:: Volkswagen AG

Testfahrten von Volkswagen mit

einer Flotte von fünf vollautomatisiert

fahrenden e-Golf

in Hamburg zeigen, dass die

Fahrzeuge selbst im dichten

Großstadtverkehr immer regelkonform unterwegs

sind. Dank verbesserter Algorithmen

aller Softwarekomponenten können

die eingesetzten Fahrzeuge selbst extrem

komplexe Situationen sicher beherrschen.

Volkswagen fährt erfolgreich vollautomatisiert

mitten in Hamburg

„Die Testergebnisse des Teams von Group

Innovation des Volkswagen Konzerns fließen

in die Entwicklungsarbeit der neu gegründeten

Volkswagen Autonomy GmbH ein.

Wir arbeiten an einem marktreifen selbstfahrenden

System, das wir bereits ab Mitte

der kommenden Dekade kommerzialisieren

wollen“, sagte Alexander Hitzinger, Senior

Vice President für Autonomes Fahren des

Volkswagen Konzerns und Markenvorstand

für Technische Entwicklung bei Volkswagen

Nutzfahrzeuge (VWN). Die speziell ausgerüsteten

e-Golf sind in der Lage, das potenzielle

Verkehrsgeschehen rund zehn Sekunden

vorauszuberechnen – mithilfe der umfangreichen

Daten, die während der neunmonatigen

Testphase auf der von der Hansestadt

Hamburg einge-richteten Strecke

für automatisiertes und vernetztes Fahren

(TAVF) gewonnen wurden. Das System kann

somit mögliche Szenarien vorwegnehmen

und verringert die Reaktionszeit deutlich. So

können autonom fahrende Fahrzeuge auf

etwaige Gefahren schon reagieren, bevor sie

überhaupt entstehen. Wichtig ist dabei vor

allem die schnelle und zeitgleiche Verarbeitung

von extrem großen Datensätzen. In

dem Projekt wurde mit unterschiedlichen

Ansätzen für künstliche Intelligenz wie

Deep Learning, neuronalen Netzwerken und

Mustererkennungsverfahren gearbeitet. Das

Verkehrsgeschehen wird anhand der Daten

mehrere Male pro Sekunde neu evaluiert.

Die dafür nötige Software wurde vom Team

der Group Innovation des Volkswagen Konzerns

selbst geschrieben.

Ziel ist Kommerzialisierung eines

eigenen selbstfahrenden Systems

ab Mitte der kommenden Dekade

Dieses Team wird ab Anfang des kommenden

Jahres die Keimzelle der neu

gegründeten Volkswagen Autonomy GmbH

(VWAT) bilden. Als Kompetenzzentrum für

Autonomes Fahren ab Level 4 soll die VWAT

ein eigenes selbstfahrendes System zur

Marktreife bringen.

„Die Entwicklung von Level 4 Autonomen

Fahren ist ein äußerst komplexes Unterfangen,

bei dem man sehr stark von der Verfügbarkeit

von Daten abhängig ist‘“, so Hitzinger.

„Die Teststrecke in Hamburg hat uns erlaubt,

reale Szenarien zu erproben und das System

daraufhin zu optimieren. Die VWAT wird

diese Daten zur Validierung und Verifizierung

des Gesamtsystems verwenden. Als

Nächstes wollen wir die Anzahl an Szenarien

drastisch erhöhen. Dafür müssen wir vor

allem Simulationen nutzen.“

So wurden besonders wertvolle Erkenntnisse

zu typischen Herausforderungen im dichten

Stadtverkehr gewonnen, zum Beispiel

im Hinblick auf andere Autofahrer, die die

Höchstgeschwindig-keit deutlich überschreiten;

Autos, die sehr dicht an oder sogar in

die Fahrtstrecke hinein geparkt wurden;

Fußgänger, die das rote Signal einer Ampel

nicht beachten; Fahrradfahrer, die entgegen

der Fahrspur unterwegs sind sowie

Kreuzungen oder Einmündungen, bei denen

durch Baustellen oder falsch parkende Fahrzeuge

die Sensorik eingeschränkt wird.

Volkswagen nutzt die Teststrecke seit

März 2019 mit fünf umgerüsteten e-Golf

Modellen. In den jeweils circa eine Woche

dauernden Testphasen, die alle zwei bis

drei Wochen durchgeführt werden, wird die

drei Kilometer lange Teilstrecke mehrmals

täglich befahren. Verschiedene Sensoren auf

dem Dach, in den Kotflügeln, im Front- und

Heckbereich analysieren die Umgebung

mit jeweils elf Lasern, sieben Radaren, 14

Kameras und mittels Ultraschall. In jedem

Kofferraum steckt die Rechenleistung von

15 Laptops, die bis zu fünf Gigabyte Daten

pro Minute austauschen.

Volkswagen AG

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Berl

Weihnachtsmarkt auf dem

Alexanderplatz

Familien-Weihnachtsmarkt auf dem

Alice-Salomon-Platz

Alt-Rixdorfer

Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmarkt

Schloss Charlottenburg

Adventsmarkt

Domäne Dahlem

KiezWeihnacht in

Friedrichshain

Weihnachtsmarkt an der

Gedächtniskirche

Weihnachtsmarkt am

Gendarmenmarkt

Weihnachtsmarkt

Jagdschloss Grunewald

November

Dezember

17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1 2 3 4 5 6 7 8

Holy Shit Shopping

Kladower Christkindlmarkt

Weihnachtsmarkt in der

Altstadt Köpenick

Lucia Weihnachtsmarkt

in der Kulturbrauerei

Weihnachtsmarkt rund um die

Dorfkirche Marienfelde

Winterwelt am

Potsdamer Platz

Weihnachtsmarkt am

Roten Rathaus

Advent Lichter Genuss im Natur-

Park Schöneberger Südgelände

Schwedischer

Weihnachtsbasar

Weihnachts- und Umweltmarkt

in der Sophienstraße

Spandauer Weihnachtsmarkt

in der Altstadt

Weihnachtsmarkt in den

Späth’schen Baumschulen

Fabelhafte Weihnachten im

Sony Center

Historischer Weihnachtsmarkt

auf dem RAW-Gelände

Weihnachtsrodeo


iner Weihnachtsmärkte

Januar

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7


information

GVN-Jahreshauptversammlung 2019

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe

Niedersachsen (GVN) e. V.

führte am 1. und 2. November

seine Jahreshauptversammlung

und seinen Unternehmertag

durch. In Papenburg waren über 300 Unternehmer

aus dem privaten niedersächsischen

Verkehrsgewerbe (Güterkraftverkehr,

Entsorgung, Spedition, Logistik, Möbelspedition,

Omnibus und Touristik sowie

Taxi, Mietwagen und Krankentransporte)

vertreten.

Neben satzungsgemäßer Verbandsarbeit

im Rahmen der Jahreshauptversammlung

informierte der GVN am darauffolgenden

Unternehmertag in einem spannenden

Workshop-Programm u. a. zu Stolperfallen

in der täglichen Personalpraxis. Experte zu

diesem Thema war Rechtsanwalt Prof. Dr.

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Bernd Schiefer, Herausgeber der monatlichen

Zeitschrift für Personalverantwortliche

„Personalpraxis + Recht“, Geschäftsführer

bei „unternehmer nrw“ und Partner

bei Schiefer Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Sensibilisieren sollten auch die Workshops

zur Fahrzeugkostenrechnung und Kalkulation

im Straßengüter- und Personenverkehr

sowie zur Digitalisierung und deren

Auswirkungen auf die Unternehmen. Zum

heißen Thema Klima- bzw. Umweltschutz

zeigte Prof. Dr.-Ing. habil. Robin Vanhaelst

von der Ostfalia Hochschule Braunschweig/

Wolfenbüttel mit Zahlen und klaren Worten

auf, ob alternative Antriebstechniken die

Probleme der Umweltbelastung lösen können

und wo Grenzen gesetzt sind.

Jahreshauptversammlung

01.11.2019:

Unter den zahlreichen Gästen referierten

der Europaabgeordnete Jens Gieseke,

MdEP (CDU), und der Parlamentarische

Staatssekretär Enak Ferlemann, MdB

(CDU), über aktuelle Entwicklungen im

Verkehrsgewerbe. Sie attestierten dem

niedersächsischen Gesamtverband eine

hohe Fachkompetenz und Schlagkraft als

Interessenvertretung von fünf Fachvereinigungen.

Der GVN habe hier sogar Vorbildcharakter

für alle anderen Bundesländer.

Ein Grußwort an die Teilnehmer sprach der

erste stellvertretende Bürgermeister der

Stadt Papenburg, Heiner Butke (CDU).

GVN-Präsident Krage: „Die Welt ist im

Wandel: Auch für unser Gewerbe wird die

Messlatte immer höher gelegt. Umso mehr

ist der Zusammenhalt und das Engagement

aller in einer starken Gemeinschaft wie

dem GVN wichtig. Zukunftsorientiert, von

den Mitgliedern für die Mitglieder getragen.

Ohne Ihre Anregungen und Ihren unverzichtbaren

Einsatz, liebe Kolleginnen und

Kollegen, wäre dies nicht vorstellbar. Unser

Netzwerk sorgt mit der guten Arbeit und

Verzahnung seines Ehren- und Hauptamtes

dafür, dass eine tragfähige Zukunft des

privaten Personen- und Güterverkehrsgewerbes

gesichert ist. Mein Dank gilt ebenso

unseren Fördermitgliedern und Sponsoren,

die diese Arbeit unterstützen und begleiten.“

GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin

Sokolovic stellte in seinem Rechenschaftsbericht

aktuelle Probleme der niedersächsischen

Unternehmer des Verkehrsgewerbes

vor.

Im Bereich Güterverkehr und Spedition ist

ein zentrales Thema die Verkehrssicherheit.

Es geht dem GVN um wichtige Themen wie

die Verhinderung von Abbiegeunfällen oder

Aktionen zum Thema Ablenkung am Steuer.

Der GVN fordert, diese Gesetzeslücken

schnellstmöglich zu schließen.

Weitere Themen wie Maut, Brexit, Fahrermangel

sowie Diesel- und Feiertagsfahrverbote

standen ebenfalls auf der Agenda.

Mit Einführung des Reformationstages in

Niedersachsen hat sich der GVN auf

Landes-, aber auch auf Bundesebene für

eine Neuregelung des LKW-Fahrverbotes

an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen

stark gemacht. Hier ist es dem GVN gelungen,

federführend mit unserem Nachbarverband

aus Nordrhein-Westfalen, dem

VVWL, gemeinsam eine Stellungnahme

gegenüber dem BMVI zu platzieren, die als

starkes Signal aus den Ländern wahrgenommen

wurde. Dabei hat der GVN im

Besonderen die Menschen, die Kraftfahrer

in den Mittelpunkt der Argumentation

gestellt. Der GVN will den Fahrern ermöglichen,

an Feiertagen mit ihren LKW zum

Betriebssitz und damit auch zu ihrer

Familie zurückzukommen, ansonsten

stehen die Fahrer an den Landesgrenzen

an nicht vorhandenen Parkplätzen.

Kritisch-optimistisch war die Fachvereinigung

Omnibus und Touristik in das Jahr

2019 gegangen. Eine fehlende Richtlinie

zur Busförderung und die Forderung, den

GVN-Tarifvertrag nach dem Niedersächsischen

Tariftreue- und Vergabegesetz

(NTVergG) für repräsentativ zu erklären,

hielt das Busgewerbe in Atem. Auch die

Forderung des GVN auf Erlass allgemeiner

Vorschriften, um den privaten Omnibusunternehmen

ein Überleben am Markt zu

ermöglichen, stand auf der Agenda. Doch

leider gab es bis zum Sommer keine

greifbaren Ergebnisse. Aus diesem Grunde

entschied man sich zu einer Busdemon-

16 RAL 1015 taxinews · 9/2019


information

stration in Hannover. Am 10.09.2019

steuerten über 70 Busse aus ganz Niedersachsen

die Landeshauptstadt an. In diesem

Bus-Korso ging es zum Landtag. Viele

Abgeordnete und auch Wirtschaftsminister

Dr. Bernd Althusmann erwarteten die Teilnehmer

dort. Im Ergebnis eine gelungene

Auftaktveranstaltung, die erste zaghafte

Bewegungen bei der Busförderung und

beim repräsentativen Tarifvertrag ausgelöst

haben.

Für die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen

dominierten 2018/2019 die Themen

Änderung des PBefG sowie der gewünschte

einheitliche Online-Taxitarif für ganz

Niedersachsen die Arbeit. Auch waren die

Weiterentwicklung der Taxitarife, die Umsetzung

des Datenschutzes, der Fiskaltaxameter

und das Eichrecht prägend. Damit

einhergehend war auch die Imagekampagne

des Taxi- und Mietwagengewerbes „verlässlich-ist-modern“.

Dort hat man mit den

Fraktionen des niedersächsischen Landtages,

den Ministerien, Minister Dr. Althusmann

und Ministerpräsident Weil erläutert,

warum und wo das PBefG ein wichtiger

Ordnungsrahmen ist. Die Demonstrationen

im Frühjahr in Hannover und in ganz Niedersachsen,

die „Scheuerwehr-Tour“ durch

alle Landeshauptstädte, die bundesweite

Großdemo in Berlin oder die vielfältigen

Aktionen in den GVN-Bezirken haben sich

am Ende gelohnt.

Probleme bereiten nach wie vor disruptive

Geschäftsmodelle wie UBER und MOIA. Für

die Mitglieder der Fachvereinigung Taxi und

Mietwagen hat sich das Umfeld auf der

Kostenseite dramatisch geändert. UBER

versucht, fortwährend den Rechtsrahmen

zu umgehen in dem Vertrauen darauf, dass

die Behörden schon nicht einschreiten.

Hoffnung macht ganz aktuell eine einstweilige

Verfügung des LG Köln. Danach darf

UBER seine UBER X-App in Deutschland

nicht mehr zur Mietwagenvermittlung einsetzen,

weil sie gegen das PBefG verstößt.

Bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung

auch Bestand hat. In Hannover ist es nach

wie vor die VW-Tochter MOIA, die mit immer

neuen Vorstößen Marktanteile erobern will.

Gemeinsam mit der Taxizentrale Hallo Taxi

3811 versucht die Fachvereinigung hier,

diesen ökologischen Irrsinn mit rechtlichen

Mitteln zu stoppen.

Unternehmertag am 02.11.2019:

Workshop 1: Arbeitsrecht –

Aktuelle Rechtsprechung und

Stolperfallen für Arbeitgeber

Hier befassten sich die Teilnehmer unter

anderem mit Arbeitsrechtsfragen. Auf der

Agenda standen u. a. Stolperfallen in der

täglichen Personalpraxis von der Einstellung

bis hin zur Kündigung. Aktuell und an

vielen Praxisbeispielen verdeutlicht, gab

der Experte Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd

Schiefer (Herausgeber der monatlichen

Zeitschrift für Personalverantwortliche

„Personalpraxis + Recht“, Geschäftsführer

bei unternehmer nrw und Partner bei

Schiefer Rechtsanwälte in Düsseldorf)

einen systematischen Überblick über die

rechtlichen Aspekte einschließlich der

neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Workshop 2: Fahrzeugkostenrechnung

und Kalkulation im Straßengüter-

und Personenverkehr

Die Wettbewerbsintensität im Straßengüter-

und Personenverkehr ist seit vielen

Jahren ungebrochen hoch. Die Branchen

unterliegen stetig verändernden Leistungsanforderungen

und spürbarem

Margendruck. Die Insolvenzquoten liegen

regelmäßig über dem Durchschnitt aller

Wirtschaftszweige. Einen Überblick über

alle Kosten und Leistungsindikatoren zu

haben, ist unabdingbar.

Unter dem Motto „Einige Dinge muss man

einfach gehört haben, um am Ball zu bleiben“

erfuhren die Teilnehmer, wie man den

Überblick über die Kostenstrukturen im

Unternehmen behalten kann. Experten-

Tipps erhielten sie dazu von Sven Heinz

vom Verband Verkehrswirtschaft und

Logistik (VVWL), Münster.

Workshop 3: Alternative Antriebe

bei leichten und schweren Nutzfahrzeugen

Das Thema Klima- bzw. Umweltschutz wird

seit geraumer Zeit heiß gekocht, Aktivisten

wie Fridays for Future und ihre Frontfrau

Greta Thunberg üben weltweit Druck auf

die Politik aus: Sie fordern noch strengere

Umweltschutzgesetze. Zudem übt die

steigende Nachfrage der Kunden bezüglich

nachhaltigerer Fahrzeuge einen hohen Innovationsdruck

auf die Automobilhersteller

aus. Mit Hilfe alternativer Antriebssysteme

sollen Probleme wie die Umweltbelastung

und die mögliche Erschöpfung fossiler

Treibstoffquellen gelöst werden. Mit seinem

Team von der Ostfalia Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

hat Prof. Dr.-Ing.

habil. Robin Vanhaelst das hochbrisante

Thema beleuchtet – mit erstaunlichen

Ergebnissen. Die GVN-Mitglieder erfuhren

anhand von Zahlen, Daten und Fakten, ob

alternative Antriebstechniken die Probleme

der Umweltbelastung lösen können und wo

Grenzen sind.

Workshop 4: Digitalisierung

und die Auswirkungen auf

Unternehmen

Die Digitalisierung wirkt sich in den verschiedensten

Bereichen auf Unternehmen

aus. Der Workshop gab einen Einblick in

die Arbeitswelt der Zukunft und Antworten

auf die Frage, welche sogenannten Digitalkompetenzen

Unternehmer und deren

Mitarbeiter verstärkt benötigen. Zum anderen

wurde der Bereich der Rekrutierung

betrachtet. Denn Rekrutierung geeigneter

Fachkräfte wird durch den Fachkräftemangel

für Unternehmen zu einer immer

größeren Herausforderung. Die Teilnehmer

erfuhren von der Referentin Dr. Valerie

Müller vom Institut der deutschen Wirtschaft

in Köln, warum eine starke Arbeitgebermarke

eine sehr wichtige Rolle spielt

und welche Rekrutierungswege aktuell am

erfolgversprechendsten sind. Dabei wurden

auch notwendige Digitalkompetenzen beleuchtet

und aufgezeigt, wie die Arbeitswelt

der Zukunft aussehen könnte.

GVN

Gesamtverband Verkehrsgewerbe

Niedersachsen e.V.

9/2019 · RAL 1015 taxinews 17


information

FREE NOW zieht positive Bilanz

Foto: FREE NOW

Nach drei Monaten bereits mehr als 500.000 gefahrene Touren für

neuen Mietwagenservice Ride

Vor drei Monaten startete

Europas erfolgreichster Mobilitätsanbieter

FREE NOW seinen

neuen Service Ride in Deutschland.

Über die FREE NOW App

können sich Fahrgäste seit August einen lizenzierten

Mietwagen mit Fahrer bestellen.

Ride wurde sukzessive in sechs deutschen

Städten ausgerollt. Nach Hamburg und

Berlin gingen Frankfurt am Main, München,

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Köln sowie Düsseldorf live. Jetzt zieht der

Mobilitätsanbieter eine erste Bilanz, die

mehr als positiv ist: Insgesamt haben bereits

mehr als 300.000 Fahrgäste den neuen

Service genutzt. In der Summe wurden

über 500.000 Ride-Touren gefahren. FREE

NOW Deutschland-Chef Alexander Mönch

über den erfolgreichen Start: „Wir sind

begeistert, dass Ride so gut angenommen

wird. Der Service spricht insbesondere eine

junge, preissensitive Zielgruppe an. In einer

Stadt wie Berlin z.B. konnten wir seit dem

Launch mehr als 100 Prozent Wachstum

verzeichnen. Das zeigt uns, dass wir mit

Ride den Nerv der Zeit treffen und unseren

Fahrgästen eine sinnvolle Alternative im

städtischen Mobilitätsmix bieten können,

natürlich in gewohnter FREE NOW Servicequalität.“

Mehr als 3.100 lizenzierte Fahrer bieten Ride

mittlerweile an und damit Fahrgästen eine

zuverlässige sowie preisgünstige Buchungsoption

innerhalb der FREE NOW App. „Als

Multi-Service-Anbieter wollen wir für unterschiedliche

Zielgruppen Mobilität verfügbar

machen. Gleichzeitig sind wir fairer Partner

für alle Fahrer und Unternehmer, sowohl

im Mietwagen- als auch im Taxigeschäft.

Die Taxibranche ist weiterhin ein wichtiger

Partner für uns, den wir auch in Zukunft mit

gezielten Innovationen und Aktionen unterstützen

werden. Die Anzahl der gefahrenen

Taxitouren ist im Vergleich zum Vorjahr

gleichbleibend hoch. Diesen Trend werden

wir aufrecht halten und passende Angebote

für bestehende und neue Kundensegmente

entwickeln“, ergänzt Mönch.

Ride ist seit August als Service in der FREE

NOW App verfügbar. Mit der Einführung

des neuen Mietwagen-Angebots folgt FREE

NOW der Strategie, sich als Mobilitätsanbieter

breiter aufzustellen und die Marktführerschaft

in Europa zu verteidigen. Taxis

und Mietwagen sind dabei erst der Anfang.

Noch in diesem Jahr werden Scooter der

Eigenmarke hive in einigen europäischen

Märkten über die FREE NOW App buchbar

sein, weitere Mobilitätsdienste sollen 2020

folgen.

FREE NOW

18 RAL 1015 taxinews · 9/2019


information

Carsharing bringt nachhaltigen Verkehr nicht voran

Carsharing, also die gemeinschaftliche

Nutzung eines Autos durch

mehrere Personen, bringt nicht die

Vorteile, die sich seine Befürworter

von diesem Konzept versprechen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie

der Beratungsgesellschaft A.T. Kearney.

Deren Verfasser urteilen zusammenfassend,

dass „der Hype“ um Carsharing derzeit nicht

gerechtfertigt sei. Denn in Deutschland gebe

es bislang gerade einmal vier Millionen

Menschen, die für die Nutzung von Carsharing-Autos

infrage kommen. Zudem sehen

die Berater zurzeit weder die Voraussetzungen

in den Städten noch ist die Bereitschaft

der Kunden gegeben, auf das eigene Auto zu

verzichten. In anderen europäischen Ländern

sei das Bild ähnlich, stellt A.T. Kearney fest.

Die Studie zum Carsharing-Markt macht

demnach ferner deutlich, dass regelmäßiges

Autoteilen zulasten des ÖPNV gehe – und

am Besitz eines eigenen PKW nichts ändere.

Vielmehr werde dieses Angebot als ein

komplementärer Service angesehen, heißt es.

Derweil schätzen die für die Studie Befragten

weiterhin ihr eigenes Auto – vor allem wegen

seiner permanenten Verfügbarkeit und der

damit verbundenen persönlichen Freiheit.

Carsharing verfehle somit auch das von der

Politik verfolgte Ziel, nachhaltigen Verkehr

in den Städten zu stärken, bemängeln die

Berater.

Wie die Untersuchung ergab, soll lediglich

ein Prozent der Carsharing-Mitglieder dieses

Angebot täglich nutzen, ein Drittel von ihnen

ein- bis zweimal im Monat. Vor diesem Hintergrund

zeichne sich nicht ab, dass das eigene

Auto im Straßenverkehr langfristig durch

Sharing-Angebote ersetzt werde, resümieren

die Berater. Insofern komme Carsharing als

zukunftsfähige urbane Mobilitätsalternative

bislang nicht infrage.

Dementsprechend eignet sich das Autoteilen-Konzept

ebenfalls nicht, die Probleme

mit dem Individualverkehr in den Städten zu

reduzieren. Nach Einschätzung der Studienautoren

sind nur knapp fünf Prozent der Bundesbürger

als mögliche Carsharing-Nutzer

anzusehen. Würden sie ihr Auto verkaufen

und stattdessen Sharing-Dienstleistungen in

Anspruch nehmen, käme dies einer Verminderung

der Privatwagen um zwei Millionen

Stück gleich, rechnet die Studie vor. Zum

Vergleich: Offiziellen Statistiken zufolge belief

sich der Fahrzeugbestand in Deutschland

zu Jahresbeginn 2018 auf rund 57 Millionen

Stück. Den mit Abstand größten Anteil daran

hatten demnach Pkw mit rund 47 Millionen

Fahrzeugen. Insofern könne Carsharing die

vielfach in das Geschäftsmodell gesetzten Erwartungen

nicht erfüllen, meint A.T. Kearney.

Das Beratungsunternehmen macht in seiner

Studie deutlich, dass als Voraussetzungen

für ein wirtschaftlich profitables Carsharing-Angebot

neben einer Mindestanzahl von

Nutzern auch eine bestimmte Nutzerdichte

erforderlich ist. Diese Kriterien erfüllen nach

Einschätzung der Studienautoren jedoch

lediglich elf Städte hierzulande, darunter

Metropolen wie Berlin, Hamburg und München.

Doch schon in deren Randgebieten

soll die notwendige Nutzerdichte nicht mehr

gegeben sein. Insofern sehen die Berater die

Vorbedingungen für wirtschaftlich erfolgreiche

Carsharing-Dienste nur selten gegeben.

Das erklärt möglicherweise, warum erste

Angebote von renommierten Autoherstellern,

wie BMW, Citroën, Mazda, Mercedes etc.

sich bislang nicht als ökonomischer Erfolg

herausstellten.

Aus Sicht von Verkehrs- und Stadtplanern

darf Carsharing zudem nicht in Konkurrenz

zum öffentlichen Nahverkehr treten, sondern

Grafik: Goslar-Institut

kann nur eine Ergänzung zu dem Angebot

von Bus und Bahn darstellen. Die Möglichkeit

zum Autoteilen sollte somit dazu dienen, Lücken

im vorhandenen ÖPNV-Netz zu schließen.

Doch nach der A.T. Kearney-Studie geht

regelmäßiges Carsharing zulasten des ÖPNV

und ändert nichts am Besitz eigener PKW.

Der Bundesverband Carsharing (BCS)

hingegen hält die Aussagen der Studie „The

Demystification of Car Sharing“ der Unternehmensberatung

A.T. Kearney für nicht zutreffend.

Vielmehr stehe „das Papier von A.T.

Kearney mit der Realität und mit etablierten

wissenschaftlichen Erkenntnissen in Konflikt“,

und zwar „eklatant“, kritisiert der Branchenverband.

Er bemängelt grundsätzlich, dass

die Studie keine Darstellung des deutschen

Carsharing-Marktes sei und „nicht repräsentativ

für das Carsharing in Deutschland“.

Die von A.T. Kearney gezogenen Schlüsse

bezüglich der Entlastungswirkung des

Carsharings träfen nur für wenige Anbieter

„möglicherweise zu“, stellt der BCS fest, seien

für die übrigen rund 170 Carsharing-Anbieter

in Deutschland hingegen irrelevant. In einer

Stellungnahme widerspricht der Verband den

Ausführungen der Studienautoren Punkt für

Punkt, um schließlich zusammenfassend zu

betonen, dass Carsharing schon heute einen

„praktischen Beitrag zu einer Verkehrswende

in Deutschland“ leiste.

Goslar-Institut

9/2019 · RAL 1015 taxinews 19


information

Inklusionspreis für den BerlKönig

Foto: BVG

Der BerlKönig, das gemeinsame

Ridesharing-Angebot von BVG

und ViaVan, zählt zu den Preisträgern

des erstmals verliehenen

Bundesteilhabepreises.

Dieser wird vom Bundesministerium für

Arbeit und Soziales vergeben und von der

Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben.

In diesem Jahr lautete das

Thema „Inklusive Mobilität“.

Die Fachjury sprach dem BerlKönig mit

seinem unkompliziert nutzbaren, barrierefreien

Angebot den mit 5000 Euro

dotierten zweiten Platz des Bundesteilhabepreises

zu. Valerie von der Tann,

General Manager Berlin bei ViaVan, und Dr.

Henry Widera, Leiter des Vorstandsstabes

Digitalisierung bei der BVG, nahmen den

Preis am 12. November von Bundesminister

Hubertus Heil entgegen. Das Preisgeld

wird an eine gemeinnützige Einrichtung im

Bereich Inklusion gespendet.

Der BerlKönig ergänzt mit seinen aktuell

fünf Rolli-gerechten Vans ideal das

barrierefreie Angebot mit Bussen und

Bahnen im Berliner Nahverkehr. So haben

Rollstuhlfahrer über die BerlKönig-App

die Möglichkeit, individuelle Fahrten

ohne lange Wartezeiten zu buchen und

zu bezahlen. 17 Minuten betrug die durchschnittliche

Wartezeit für barrierefreie

Fahrten beispielsweise im September. Wie

bei allen BerlKönig-Fahrten wird – ganz

im Sinne der Inklusion – natürlich auch bei

diesen Touren versucht, Fahrtwünsche zu

bündeln und Fahrgäste mit und ohne Handicap

auf optimalen Routen gemeinsam

ans Ziel zu bringen.

Immer mehr gebündelte Fahrten

Neben der Inklusion von Menschen im

Rollstuhl steht auch die Zugänglichkeit

des Angebots für Menschen mit Sehbehinderung

im Fokus. Hierfür kann die App

bereits per Voice-Over Funktion bedient

werden. Noch in diesem Jahr werden

vereinfachte Buchungs- und Kontaktmöglichkeiten

für seheingeschränkte Kunden

eingeführt.

Seit dem Start des BerlKönigs im

September 2018 wurde das Angebot im

genehmigten Bediengebiet innerhalb des

östlichen S-Bahnrings bereits für mehr

als 1,15 Millionen Fahrten genutzt. Mehr

als die Hälfte der aktuell 160 Fahrzeuge

ist elektrisch unterwegs. Bis Ende 2020

sollen alle BerlKönige mit Strom fahren.

BVG

20 RAL 1015 taxinews · 9/2019


information

ADAC führt „Premium-Mitgliedschaft“ ein

Foto: ADAC-Zentrale / ADAC

Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Erweiterung der

Leistungen und Beitragsanpassung für bestehende Mitgliedschaften

Der ADAC e.V. rüstet sich für

die Zukunft: Auf einer außerordentlichen

Hauptversammlung

in München hat Deutschlands

größter Mobilitätsclub Mitte

November die Einführung einer Premium-

Mitgliedschaft beschlossen, die die bestehende

Plus-Mitgliedschaft um zahlreiche

Leistungen erweitert. Zugleich haben die

239 Hauptversammlungsmitglieder aus

ganz Deutschland entschieden, aufgrund

gestiegener Kosten sowie der neu erhobenen

Versicherungssteuer zum ersten

Mal nach sechs Jahren die Beiträge für

die bestehenden Mitgliedschaftsmodelle

anzupassen. Auch eine Satzungsänderung

hat das höchste Gremium des ADAC

beschlossen: Im Wesentlichen geht es

bei der Neufassung darum, Entscheidungsund

Beratungsgremien im Club konsequenter

voneinander abzugrenzen und Aufgaben

klar zuzuordnen. Neuwahlen standen nicht

auf der Tagesordnung.

Die neue Premium-Mitgliedschaft ergänzt

die Plus-Mitgliedschaft um wichtige

Leistungen. Dazu gehören eine weltweite

Pannenhilfe, die Rückholung bei Krisen und

Naturkatastrophen sowie das Abschleppen

in eine Wunschwerkstatt in Deutschland bis

zu einer Entfernung von 100 Kilometern.

Mit diesem neuen und hochwertigen Baustein

in der Mitgliedschafts-Palette ergibt

sich für ADAC-Mitglieder die Möglichkeit,

noch passgenauer den für sie idealen Tarif

wählen zu können. Die Premium-Mitgliedschaft

wird in einer Testphase zunächst im

Gebiet des Regionalclubs Niedersachsen/

Sachsen-Anhalt angeboten und kostet für

Einzelpersonen 139 Euro pro Jahr. Der

bundesweite Start ist für das erste Halbjahr

2020 geplant.

Die ebenfalls beschlossene Beitragsanpassung

der bestehenden Mitgliedschaftsmodelle

ist aufgrund der allgemein gestiegenen

Kosten sowie der neu erhobenen

Versicherungssteuer laut ADAC unvermeidlich.

Der Tarif für die Basis-Mitgliedschaft

steigt von 49 auf 54 Euro pro Jahr. In der

Plus-Mitgliedschaft, die statt 84 dann

94 Euro kosten wird, ist in Zukunft unter

anderem im Krankenrücktransport auch

der Transport einer Begleitperson abgedeckt.

Die Einführung der neuen Beiträge

ist – nach Abstimmung mit den Finanzbehörden

– ebenfalls im ersten Halbjahr

2020 geplant.

ADAC Präsident Dr. August Markl: „Wir

setzen alles daran, unsere über 21 Millionen

Mitglieder von den Leistungen und

Angeboten des ADAC zu überzeugen. Die

zunehmende Vielfalt der Mobilitätsformen

und der Ansprüche erfordern noch differenziertere

Möglichkeiten der Mitgliedschaft.

Mit unserer um die Premium-Mitgliedschaft

erweiterten Modellpalette wollen wir –

neben Basis- und Plus-Mitgliedschaft –

diesen Bedürfnissen Rechnung tragen.“

ADAC

9/2019 · RAL 1015 taxinews 21


berliner taxivereinigung e.V.

Zahlen, Herr Ober

Berliner Taxivereinigung e.V.

Grunewaldstraße 70

10823 Berlin

Tel. 030 / 21 45 888-1

Fax 030 / 21 45 888-2

Vorstand:

Richard Leipold (1. Vorsitzender)

Jamal Derzi

(stellvertretender Vorsitzender)

Tichomir Rangelov

(stellvertretender Vorsitzender)

Jürgen Kaiser (Schatzmeister)

Ulrich Skerhut (Schriftführer)

Bernd Stumpf (1. Kassenprüfer)

Goran Djukic (2. Kassenprüfer)

Kontakt:

info@berliner-taxi-vereinigung.de

Informationen, Satzung und

Aufnahmeantrag finden Sie unter:

www.berliner-taxi-vereinigung.de

Verbandsbeiträge:

Beitrag pro Jahr und Stimme: € 20,00

(alle 5 Konzessionen gibt es eine

Stime, maximal hat ein Mitglied

7 Stimmen)

Aufnahmegebühr: € 25,00

Beratung:

Richard Leipold 030/8518734

(telefonische Terminvereinbarung, bitte

Terminwunsch auf Anrufbeantworter)

Mo, Di, Do, Fr:

10:00-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr

Versicherungsberatung:

Matthias Albinger, FinanceCollect

Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr

Agentur Petra von Chamier

Dienstag: 14:00-18:00 Uhr

Presserechtlich verantwortlich:

Richard Leipold

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)

Vereinsregister Nr.: VR 22433 B

Berlin Finanzamt für Körperschaften I

Steuernummer: 27/620/56674

Manche Taxiunternehmer befassen

sich mit Zahlen erst,

wenn sie kein Geld mehr

haben. Ihr Tachometer zeigt

ihnen an, dass sie im Stadtverkehr

Berlin immer langsamer werden.

Ihre Einnahmen sinken, obwohl sie arbeiten

wie die Hamster im Laufrad und die

Fahrpreise bis an die Schmerzgrenze der

Fahrgäste erhöht werden. Immer mehr

Taxibetriebe werfen das Handtuch und

geben auf. Und trotzdem entspannt sich

die Lage für die verbleibenden Betriebe

nicht.

In der Lage verhalten sich Taxifahrer

wie ganz normale Menschen. Sie suchen

Schuldige. Das ist nicht ganz falsch, löst

aber offenkundig das Problem nicht. Sind

die Taxiverbände verantwortlich, weil sie

zu wenig machen? Bringt die Raffgier der

Mietwagenvermittler die Unternehmer

in Schwierigkeiten, weil sie Geld scheffeln

wollen, ohne sich an die Regeln zu

halten? Sind Politik und die Kontrollbehörden

Verursacher des Übels? Wildwest

herrscht schließlich nur dann, wenn der

Sheriff abwesend ist und niemand Übeltäter

bestraft.

Ein großes Problem hat selten nur eine

Ursache. Der Vorwurf der Untätigkeit

kommt häufig von den Taxifahrern, die

selber gar nichts machen. Es ist natürlich

viel bequemer auf dem Sofa zu sitzen

und die Fußballspieler im Fernsehen für

ihre Fehler zu tadeln. Andere Kritiker sind

durchaus emsig. Leider löst aber auch

wilder Aktivismus die Probleme nicht.

Das macht sie wütend. Zornige Tiraden

und Schuldzuweisungen helfen aber nicht

weiter. Leider bringt es nichts Schuldige

zu finden, wenn wir nicht in der Lage sind

die Übelstände abzustellen.

Heute will ich nicht über die Mietwagenvermittler

sprechen, obwohl ihre

Geschäftspolitik ganz wesentlich zur

vertrackten Situation beiträgt. Würden

die Berliner Behörden sich allerdings so

verhalten, wie ihre Kollegen in Hamburg,

dann wären Berliner Taxiunternehmer

bereits glücklich. Eine ganz wichtige

Ursache für die verzweifelte Lage von

Taxiunternehmern in Berlin ist das

Verhalten der Politik. Weiß denn die

Politik, worum es geht? Was wissen die

Behörden in Berlin?

Politiker können sich nicht auf Unkenntnis

herausreden. Unmengen von Arbeitsstunden

wurden von den Verbandsvertretern

auf Information und Aufklärung

verwendet. Und die Behörden haben

unmittelbaren Datenzugang. Das LABO

Berlin hat genaue Aufzeichnungen über

die Entwicklung des Konzessionsbestandes

bei Taxen und Mietwagen. Außerdem

wissen sie aus Betriebsprüfungen

nicht nur, wie viel Geld die Taxibetriebe

erwirtschaften und wie viele Kilometer

sie dafür fahren müssen, sondern auch,

wie schnell die Taxen in der Stadt Berlin

fahren können. Unternehmer können

dabei nicht schummeln. Die Behörde

kann einfach überprüfen, ob die Daten

der Unternehmer stimmen.

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Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

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Die Taxtanic sinkt!

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Berliner Taxivereinigung e. V.

Warum schreiben? Und warum für die RAL?

26. Jahrgang • 2,70 Euro

Nr. 8

Oktober 2019

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V&V Verkehrsverlag GmbH

Stieffring 2 / Friedrich-Olbricht-Damm 62

13627 Berlin

taxi-news@jaeger-medienzentrum.de

22 RAL 1015 taxinews · 9/2019


berliner taxivereinigung e.V.

Das Tempo (nicht nur) der Taxen in Berlin

ist in den letzten beiden Jahren (2018

und 2019) drastisch gesunken. Die Ursache

dafür ist keine Naturkatastrophe für

die Menschen nichts können. Die Partei

der Grünen stellt die Verkehrssenatorin,

die „Sen UmVuK“ (Senatsbehörde für

Umweltschutz, Verkehr und Klimaschutz)

vorsteht. Das klar formulierte Ziel dieser

Senatorin und ihrer Partei ist das Ausbremsen

des Verkehrs in Berlin. Damit

soll Autofahren unattraktiv gemacht

und auf diese Weise das Klima gerettet

werden.

Die Preise für Taxifahrten in Berlin sind

für Kunden transparent, weil neben dem

Grundpreis hauptsächlich die durchfahrenen

Kilometer berechnet werden. Die

sogenannte „Karenzminute“ sorgt dafür,

dass Staus und zähflüssiger Verkehr

nicht zu Lasten der Kunden gehen. Weil

das Fahrttempo (der einzelnen Fahrt)

nicht vorhersehbar ist, ging die Fahrpreisgestaltung

von einem realistischen

Durchschnittstempo (24 km/h) aus. Ein

solcher Taxitarif verhindert, dass die

gleiche Fahrt einmal 10,00 EUR und unter

schlechteren Verkehrsbedingungen

18,00 EUR kostet. Wenn aber die Behörde

selbst die Taxen ausbremst und nicht

gleichzeitig die Kilometerpreise entsprechend

anhebt, dann blutet sie die Taxiunternehmen

aus. Die Vernichtung von

Betrieben und Arbeitsplätzen kann also

nicht unternehmerischer Unfähigkeit oder

dämonischen Mächten des Marktes in die

Schuhe geschoben werden. Es ist eine

zwingende Folge politischen Handelns.

Das nennt man Staatsversagen.

Eine Grafik zeigt mehr als Worte erklären

können:

Das mögliche Fahrtempo der Berliner

Taxen ist von knapp unter 22 km/h auf

unter 20 km/h gefallen.

Diese Temporeduzierung bedeutet, dass

Sen UmVuK die möglichen Einnahmen

der Betriebe im Berichtszeitraum um

zehn Prozent abgesenkt hat.

Im Oktober 2018 senkte die gleiche

Behörde mit der 9. Verordnung zu den

Taxitarifen die Erlöse von Taxibetrieben

um durchschnittlich zwei Prozent, obwohl

von anderer staatlicher Seite (Mindestlohnkommission)

die Lohnkosten seit

2015 um acht Prozent per Gesetz angehoben

wurden. Diese Senkung betraf

unterschiedliche Betriebe auf verschiedene

Weise. Wer sich stur der Verpflichtung

zur Annahme von Kreditkarten entzogen

hatte, den betraf diese Senkung nicht.

Wer fleißig Kreditkarten annahm und deshalb

einen höheren Anteil (> 20 Prozent)

an bargeldlosen Fahrten aufzuweisen

hatte, der wurde mit einer noch höheren

Absenkung seiner Erlöse bestraft. Wer

die Willigen bestraft und die Bockigen

Grafik: Aktienkurs Uber

https://www.finanzen.net/aktien/uber-aktie

belohnt, der braucht sich über die Folgen

nicht zu wundern.

Viele Taxiunternehmer gehen von einer

Böswilligkeit der Behörden aus. Sie

vermuten, dass hochrangige Beamte von

den App-Anbietern geschmiert werden

und diese deshalb die Taxibetriebe gezielt

vernichten. Das glaube ich nicht. Die

Geschichte der gesamten Verkehrspolitik

und der 9. Verordnung für die Taxitarife

sehe ich eher als Indiz für Unfähigkeit und

Gleichgültigkeit. Das Glattbügeln behördeninterner

Fehler und politische Arithmetik

hat Vorrang vor dem Überleben der seriösen

Betriebe. Das Ergebnis ist allerdings

das gleiche: Die Betriebe sterben. Aus

den Daten des LABO selbst geht hervor,

dass die Taxikonzessionen der Betriebe,

die weniger als 20 Taxen haben, rapide

zurückgehen. Die Anzahl der Taxibetriebe

insgesamt hat sich um über 300 vermindert.

Der Anstieg der Mietwagenbetriebe ist

dagegen atemberaubend. Seit 2016 hat

sich ihre Anzahl von 1.600 auf 3.400 mehr

als verdoppelt. Die Mietwagen aus den

Umlandgemeinden, die sich in Berlin wie

Taxen bereithalten, sind in diese Zahlen

nicht eingerechnet. Junge hippe Politiker

freuen sich darüber, wie billig die Fahrten

mit diesen Mietwagen sind. Niemand

9/2019 · RAL 1015 taxinews 23


berliner taxivereinigung e.V.

rechnet nach, ob es bei diesen Angeboten

mit rechten Dingen zugehen kann. Es will

ja auch keiner wissen, wie die Spottpreise

für T-Shirts und andere Kleidungsstücke

zustande kommen.

Taxi gilt als altmodisch und teuer.

Taxi stört. Ich bitte alle daran zu

denken, wen Taxi wirklich stört

und warum.

Solange es den niedrigen Taxipreis gibt,

können Mietwagenunternehmen ihre

Preise nur mit Tricks auf einen angemessenen

Wert erhöhen. Wer das nicht

glaubt, der verfolge die Preisentwicklung

der Uber-Aktie (siehe oben S. 23). Trotz

gnadenloser Ausbeutung des Fahrpersonals

und trotz permanenter Gesetzesbrüche

fällt die Aktie ununterbrochen.

Eigentlich ist das kein Wunder. Die Firma

hat in der gesamten Zeit ihres Bestehens

ja niemals auch nur einen Cent Gewinn

erwirtschaftet.

Eine Auswirkung aber macht mir Sorgen.

Berliner Politik und Behörden pfuschen

auf die gewohnte Weise weiter und zerstören

(wahrscheinlich nur als unbedachten

Kollateralschaden) das Taxigewerbe.

Wenn die Taxen nicht mehr als Bremse

wirken können, explodieren die Preise für

die Personenbeförderung. Dann beklagt

die Politik wortreich das Marktversagen.

Aber was macht sie dann? Wird sie nach

dem „Mietendeckel“ einen „Mietwagendeckel“

beschließen?

Richard Leipold, BTV

A&M

KFZ-Sachverständigenbüro

Jürgen Boenigk

A&M KFZ-SV-Büro

J. Boenigk

Wilhelmshavener Str. 30

10551 Berlin

Telefon: 030 - 396 61 51

Funktel: 0171 - 740 84 53

Telefax: 030 - 39 87 75 97

Schadengutachten und

Bewertungen

Pkw, Lkw, Motorräder,

Motorroller

E-Mail:

juergen-boenigk@web.de

24 RAL 1015 taxinews · 9/2019


ratgeber

Versicherungswechsel –

das sollten Sie beachten

Wie in jedem Jahr buhlen die

Versicherungsgesellschaften

im November um Kunden.

Durch verlockenden

Angebote in der Werbung

sollen Autofahrer zu einem Versicherungswechsel

bewegt werden. Oft kann durch einen

Wechsel der Versicherungsgesellschaft

vielGeld gespart werden. Nicht selten

erhöhen die Versicherungsunternehmen

für das zweite Vertragsjahr den Beitrag

oder geben Ersparnisse durch günstigere

Kasko-Klassen oder einen höheren Schadenfreiheitsrabatt

nicht an den Bestandskunden

weiter. Einige Anbieter gehen mit

Kampfpreisen auf Kundenfang und bieten

Super-Schnäppchen-Konditionen für Neukunden

– die im Gegenzug mit Abstrichen

beim Leistungsumfang verbunden sind.

Ein Vergleich lohnt:

Kfz-Versicherer bieten jetzt

besonders günstige Konditionen

Um in der Angebotsflut nicht den Überblick

zu verlieren und festzustellen, ob sich ein

Wechsel wirklich lohnt, bieten im Internet

verschiedene Vergleichsportale ihre Unterstützung

an. Einfach ein paar persönliche

Daten und einige Details zu Fahrzeug und

Autonutzung eingeben und schon erscheint

eine Auflistung der besten Angebote. Das

suggerieren zumindest die Portale. Doch

Vorsicht, der AvD warnt: der erste Anschein

kann täuschen! Denn bei einigen Vergleichsportalen

wird die Auflistung von Anbietern

und Preisen auch davon beeinflusst, welchen

Vorversicherer der Verbraucher benennt.

Die Folge: Ein Interessent, der zum

Beispiel die Allianz als aktuelle Versicherung

angibt, erhält günstigere Konditionen,

als ein Interessent der beispielsweise die

Axa easy als aktuellen Versicherer benennt.

In einigen Fällen gehen die Vergleichsportale

sogar soweit, Angebote von Anbietern

mit besonders attraktiven Konditionen gar

nicht erst aufzulisten – ganz offenbar, werden

also Anbieter bevorzugt, die in einer

geschäftlichen Beziehung zum Vergleichsportal

stehen und möglicherweise sogar

eine Vermittlungsprovision zahlen.

Allen Verbrauchern, die einen Wechsel der

Kfz-Versicherung planen, wird geraten,

nicht nur ein Vergleichsportal zu nutzen,

sondern mindestens noch einen weiteren

Vergleich bei einem zweiten Anbieter

durchzuführen. Auf Nummer sicher geht,

wer zusätzlich den Vergleich nicht nur mit

seiner tatsächlich aktuellen Versicherung,

sondern zusätzlich mit einem oder zwei

weiteren Versicherern durchführt. So kann

man sicher sein, die günstigsten Versicherungsangebote

zu bekommen.

In vielen Fällen deutlich teurere

Beiträge im 2. Versicherungsjahr

Bevor man nun aber den Wechsel vornimmt,

sollte man zunächst einmal mit

seinem aktuellen Versicherer Kontakt aufnehmen

und dessen Angebot einholen. Ein

Wechsel macht schließlich nur Sinn, wenn

sich dadurch tatsächlich Geld sparen lässt,

ohne auf Leistungsumfang zu verzichten.

Ist auch dieser Punkt abgehakt und der

Wechsel der Auto-Versicherung verspricht

tatsächlich gleiche Leistungen zu einem

geringeren Preis, kann man entweder den

Wechselservice des bevorzugten Versicherungsvergleichs

nutzen, oder mit diesem

telefonisch in Kontakt treten. Für welchen

dieser Wege zum Vertragsabschluss man

sich entscheidet, ist reine Geschmackssache.

Sobald der neue Versicherungsvertrag

unterschrieben ist und die Police vorliegt,

ist man als Kunde durch – die erforderliche

Benachrichtigung der Zulassungsstelle

übernimmt die neue Versicherungsgesellschaft.

H.R.

Die Berliner Kältebusse sind vom 1. November 2019 bis 31. März 2020 unterwegs:

Kältebus 1: täglich von 21:00 bis 03:00 Uhr • Kältebus 2: täglich von 19:00 bis 01:00 Uhr

Der Notdienst ist unter der Telefonnummer (0178) 523 58-38 täglich ab 21.00 Uhr

erreichbar und sollte wirklich nur in Notfällen angerufen werden.

Wofür einen Kältebus?

Mit dem Kältebus und der Kälte-Notübernachtung will die Berliner Stadtmission Kältetote in Berlin verhindern. Vom 1. November eines

Der Kältebus der Berliner Stadtmission startete vor über 20 Jahren. Aktueller Anlass war 1994 der Erfrierungstod eines Obdachlosen in

-

9/2019 · RAL 1015 taxinews 25


ratgeber

Winterreifenzeit

Foto: Fotolia

Was Autofahrende unbedingt beachten sollten.

Durch die sinkenen Temperaturen,

kommt es zu Frost, Glätte

oder auch zu Schnee. Spätestens

jetzt ist es Zeit, Winterreifen

aufzuziehen. Ein Besuch in

der Werkstatt Ihres Vertrauens ist besonders

dann sinnvoll, wenn man unsicher ist,

in welchem Zustand die Winterreifen sind.

Was alle wissen sollten, die neue Winterreifen

benötigen:

Winterreifen mit neuem Symbol

Alle seit dem 1. Januar 2018 hergestellten

Winterreifen müssen verpflichtend das sogenannte

Alpine-Symbol, eine Schneeflocke,

tragen (Paragraph 36, Straßenverkehrs-

Zulassungs-Ordnung (StVZO)). Das neue

Zeichen löst das alte M+S-Symbol, kurz für

„Matsch und Schnee“, ab und kennzeichnet

Winterreifen eindeutig und verbindlich. Ob

ein Reifen das Symbol erhält, entscheiden

strenge Eignungstests, wie Bremstests auf

Schnee. Solche Anforderungen gab es beim

alten M+S-Symbol nicht.

Darf man nur noch mit

Winterreifen mit dem

Alpine-Symbol fahren?

Nein. Reifen mit dem M+S-Symbol dürfen

noch bis zum 30. September 2024 genutzt

werden. Wer im Reifenhandel noch auf

einen Reifen mit dieser Bezeichnung stößt

kann allerdings davon ausgehen, dass er

mindestens ein Jahr alt ist.

Winterreifen ab Oktober

Kalt kann es ganz plötzlich werden. Häufig

kühlt es im Oktober stark ab, speziell in

Waldgebieten oder auf Brücken kommt es

schnell zu Frost. Die Gummimischung und

die spezielle Art der Profile von Winterreifen

liefern dann mehr Sicherheit. Winterreifen

sind auch bei Minusgraden weich

genug, um sich mit der Straßenoberfläche

zu verzahnen. Dazu trägt auch ihr Profil bei,

welches feine Lamellen zeigt. Sie bieten bei

Schnee und Schneematsch eine bestmögliche

Verzahnung mit dem Untergrund.

Mit Winterreifen ist der Bremsweg bei

solchen Verhältnissen deutlich kürzer

als mit Sommerreifen, daruch wird die

Fahrstabilität wesentlich besser.

Gibt es ein Bußgeld verhängt,

wenn man mit Sommerreifen

fährt?

Wer bei Glätte, Schnee oder Schneematsch

mit Sommerreifen oder anderen Reifen

unterwegs ist, die nicht den Vorgaben der

StVZO entsprechen, kann mit einem Bußgeld

in Höhe von 60 Euro bis 120 Euro bei

einem Unfall und einem Punkt in Flensburg

geahndet werden.

Ganzjahresreifen als

Alternative zu Winterreifen?

Rein rechtlich sind auch Ganzjahresreifen

als Winterreifen definiert. Sie

müssen ebenfalls mit der Schneeflocke

gekennzeichnet sein.

In der Regel bieten sie allerdings nicht so

viel Sicherheit bei Schnee und Eis wie Winterreifen.

Wer bei Schneefall und Glatteis

nicht auf den Einsatz seines Fahrzeugs

verzichten will oder kann, sollte3 daher von

Ganzjahresreiben Abstand nehmen.

Reifenexperten vertrauen!

Vor dem bevorstehenden Reifenwechsel ist

der Reifenexperte der erste Ansprechpartner.

Er kann genau beurteilen, ob die eingelagerten

Winterreifen noch gut sind oder

gegen Neue getauscht werden müssen. Für

den Fall eines Wechsels des Reifensatzes

ist er ebenfalls der kompetente Ratgeber.

Hilfreich ist, sich in den einschlägigen Fachzeitschriften

oder im Internet ein Bild zu

machen. Studien ausführlicher Reifentests

bieten eine gute Entscheidungsgrundlage.

H.R.

26 RAL 1015 taxinews · 9/2019


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Hotline 08 000- 36 86 86

www.taxi-zentrum.de

Wichtige Rufnummern

W Notdienste

Feuerwehr / Notarzt 112

Polizei 110

Giftnotruf 192 40

Jugend-Notdienst 3 49 99 34

Kinderschutz-Hotline 61 00 66

Telefonseelsorge 0800 / 111 0 111

Apotheken-Notdienst (Auskunft) 118 33

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 89 00 43 33

Produktionsdaten

2019

Heft 1 / Februar

Anzeigen und Daten bis 28. Januar,

erscheint in 8. KW

Heft 2 / März

Anzeigen und Daten bis 25. Februar,

erscheint in 12. KW

Heft 3 / April

Anzeigen und Daten bis 26. März,

erscheint in 16. KW

Heft 4 / Mai

Anzeigen und Daten bis 26. April,

erscheint in 20. KW

Heft 5 / Juni

Anzeigen und Daten bis 27. Mai,

erscheint in 25. KW

Heft 6 / Juli

Anzeigen und Daten bis 26. Juni,

erscheint in 29. KW

Heft 7 / September

Anzeigen und Daten bis 25. August,

erscheint in 38. KW

Heft 8 / Oktober

Anzeigen und Daten bis 27. September,

erscheint in 42. KW

Heft 9 / November

Anzeigen und Daten bis 28. Oktober,

erscheint in 47. KW

Heft 10 / Dezember

Anzeigen und Daten bis 26. November,

erscheint in 51. KW

In den Monaten Januar und August

erscheint keine Ausgabe.

Veranstaltungen

29. November bis 01. Dezember

SEZ Berlin

Ostpro Berlin

Verkaufsmesse für Ostprodukte

jeweils von 10 bis 18 Uhr

30. November

Olympiastadion

Hertha BSC - Borussia Dortmund

Bundesligaspiel

Anstoß: 15:30 Uhr

01. bis 02. Dezember

Markthalle Neun

RAW Berlin

Weinmesse

jeweils von 10 bis 18 Uhr

07. Dezember

SO36

Die Wallerts

Traditionelles Weihnachtskonzert

Beginn: 21 Uhr

18. Dezember

Kesselhaus

Keimzeit

Rockkonzert

Beginn: 20 Uhr

19. bis 20. Dezember

Mercedes Platz

Coca-Cola Weihnachtstrucks-Tour

Weihnachtsfest

von 15 bis 20 Uhr

23. Dezember

Stadion An der Alten Försterei

Weihnachtssingen

Traditionelles Weihnachtssingen

Beginn: 19 Uhr

Alle Angaben ohne Gewähr

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Emissionen kombiniert (g / km): 110. Hubraum (cm3): 1.598; Leistung (KW/ PS): 118/160.

Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt

sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“ i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die

Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die Angaben beziehen sich

nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein

Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der

gewählten Sonderausstattungen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den

offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über

den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden,

der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de

unentgeltlich erhältlich ist. | ¹8.000,– € Eintauschprämie bei Inzahlungnahme Ihres gebrauchten

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