RAL1015 taxi news - Heft 09-2019
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taxinews
RAL 1015
Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe
26. Jahrgang • 2,70 Euro
Umweltbonus
Bundeskabinett beschließt Masterplan Ladeinfrastruktur
Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V.
Michael Oppermann ist neuer Geschäftsführer
Nr. 9
November 2019
Berliner Taxivereinigung e. V.
Zahlen, Herr Ober
RECHT & STEUERN
SCHNELLER UND DIGITAL.
Berliner
Taxiservice
Unser WhatsApp-Service
Liebe TaxifahrerInnen,
liebe TaxiunternehmerInnen,
alljährlich aufś Neue heißt es: gleiche
Stelle, gleiche Welle ... ja, die KFZ-
Angebots-Welle rollt so langsam
los. Durch die Werbung werden Sie
daran erinnert, auch in diesem Jahr,
Ihre KFZ-Versicherung einem Preisvergleich
zu unterziehen.
Also packen Sie Ihre Versicherungsunterlagen
ins Auto und nehmen sich
fest vor, heute im Büro anzuhalten
und sich ein Angebot ausrechnen zu
lassen. Doch, wie es eben so ist, geht
das Geschäft vor und als Sie kurz vor
17 Uhr am Büro anhalten, verheißen
Fragebogen
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Sonja Philipps
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die runtergelassenen Rollläden Ihnen
nichts Gutes.
Wir werben damit zu wissen, wie Ihr
Geschäftsalltag läuft und daher bie-
Katharina Bluhm
0151 270 393 86
Sophia von Chamier
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ten wir Ihnen folgenden WhatsApp-
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Einfach den nachfolgenden Fragebogen
ausfüllen und per Foto an eine
unserer Kolleginnen schicken:
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einen Preis anhand Ihrer
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wenn Sie dann konkretes Interesse
haben, begrüßen wir Sie mit einem
Kaffee, Tee oder Wasser an einem
unserer Servicestandorte:
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Gab es selbstverschuldete Unfälle dieses Jahr? ja
Gewünschte Zahlweise
monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich
Besteht Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit
zur Sonderrabatierung des KFZ-Preise? ja nein
nein
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Wir hoffen, Ihnen mit diesem neuen
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bieten zu können und freuen uns auf
viele Nachrichten.
Ihr Team der ZURICH Filialdirektion
Frank Patzer &
Petra von Chamier GbR
intro
Herzlich Willkommen
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
erinnern Sie sich? Vor ü ber zwei Jahren anlässlich einer
Uber-Demonstration von Berliner Taxifahrern kam es
gegen Mittag zu einem Verkehrsstillstand an der Ecke
Invalidenstraßen / Alt Moabit. Jetzt, zwei Jahre später,
wird der Fall im Amtsgericht Berlin, Raum 4002, verhandelt.
Mit dabei: Fü nf vermeintliche Täter, drei Anwälte,
Staatsanwalt, Richterin, Protokollantin. Der Tatvorwurf
lautet: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Mittäterschaft,
§§ 113, 25 StGB. Laut Aktenlage ging es
weder vor noch zurü ck. Alles von Taxen verstopft. Das
bestätigt auch einer der Angeklagten, der einzige, der
sich zur Sache einlässt. Alles wahr oder geht es schlussendlich
„nur“ um Gerechtigkeit?
Wie „gerecht“ die derzeitige Lage der Taxiunternehmen
wirklich ist, zeigt der Geldbeutel, wenn am Ende des
Tages abgerechnet wird. So manch ein Taxi-Unternehmen
kann alles andere als von gerechtem Lohn sprechen:
„Manche Taxiunternehmer befassen sich mit Zahlen erst,
wenn sie kein Geld mehr haben. Ihr Tachometer zeigt
ihnen an, dass sie im Stadtverkehr Berlin immer langsamer
werden. Ihre Einnahmen sinken, obwohl sie
arbeiten wie die Hamster im Laufrad und die Fahrpreise
bis an die Schmerzgrenze der Fahrgäste erhöht werden.
Immer mehr Taxibetriebe werfen das Handtuch und
geben auf.“ Wahrheit, Gerechtigkeit oder pure Realität im
Berliner Taxialltag?
Wahr ist hingegen, dass sich am 6. November 2019
die Mitglieder des Bundesverbandes für Taxi und Mietwagen
e.V. in Koblenz getroffen und einen neuen Vorstand
gewählt haben. Michael Oppermann wurde mit großer
Mehrheit zum neuen Geschäftsfü hrer gewählt. Er tritt die
Nachfolge von Rechtsanwalt Thomas Grätz an, der das
Amt 28 Jahre erfolgreich ausü bte. Die Herbsttagung des
Verbandes sprach sich fü r Herwig Kollar als neues
Mitglied des Präsidiums aus, Dennis Klusmeier wurde in
den Vorstand des Verbandes gewählt und Roland Böhm
als Vorstandsmitglied bestätigt. In seiner Rede sagte
Michael Oppermann: „Die Branche steht vor gewaltigen
Herausforderungen. Neue Anbieter drängen mit Riesenbudgets
und Dumpingpreisen auf den Markt. Mobilität
droht zum Spielball von Profitinteressen zu werden.
Und, wie jedes Jahr steht jeder einzelne von uns erneut
vor seiner ganz persönlichen Wahl: Wechsel ich oder
nicht? „Wie in jedem Jahr buhlen die Versicherungsgesellschaften
im November um Kunden. Durch verlockende
Angebote in der Werbung sollen Autofahrer zu einem
Versicherungswechsel bewegt werden. Oft kann durch
einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft viel Geld
gespart werden. Nicht selten erhöhen die Versicherungsunternehmen
fü r das zweite Vertragsjahr den Beitrag
oder geben Ersparnisse durch gü nstigere Kasko-
Klassen oder einen höheren Schadenfreiheitsrabatt
nicht an den Bestandskunden weiter. Einige Anbieter
gehen mit Kampfpreisen auf Kundenfang und bieten
Super-Schnäppchen-Konditionen fü r Neukunden – die
im Gegenzug mit Abstrichen beim Leistungsumfang
verbunden sind.
Sie sehen, die aktuelle Ausgabe stellt sie einmal mehr
vor die Wahl, Wahrheit oder Gerechtigkeit zu erkennen.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihre Redaktion
Thom Renzie
„Bürokratie ist der Ort, wo man ständig mit
Unzuständigkeiten abgespeist wird, obwohl man
es längst satt hat.“
9/2019 · RAL 1015 taxinews 3
Inhalt
Nr. 9
November 2019
intro
Intro ............................................................................................................. 3
Inhaltsverzeichnis ................................................................................... 4
recht & steuern
Wahrheitssuche in 4002 ................................................................... 5-6
Rechte und Pflichten des Taxifahrers ............................................... 7
information
Bundeskabinett beschließt höhere Elektroautoprämie
und „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ .................................... 8
Führungswechsel beim
Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. ......................................... 9
So funktioniert der neue Umweltbonus .................................. 10-11
Neuer Passat ist „bester Firmenwagen 2019“ ............................ 12
Volkswagen gibt Auskunft auf die Zukunft
des Autonomen Fahrens .................................................................... 13
Berliner Weihnachtsmärkte 2019 ............................................. 14-15
GVN-Jahreshauptversammlung ................................................ 16-17
FREE NOW zieht positive Bilanz ....................................................... 18
Carsharing bringt nachhaltigen Verkehr nicht voran ................. 19
Inklusionspreis für den BerlKönig ................................................... 20
ADAC führt „Premium-Mitgliedschaft“ ein .................................... 21
Seite
7
Rechte und Pflichten des Taxifahrers
berliner taxivereinigung e.V.
Zahlen, Herr Ober ........................................................................... 22-24
Seite
10-11
ratgeber
Versicherungswechsel – das sollten Sie beachten .................... 25
Winterreifenzeit ..................................................................................... 26
So funktioniert der neue Umweltbonus
hinweise & kleinanzeigen
Impressum, Kleinanzeigen ................................................................ 27
Seite
22-24
anzeigen- und redaktionsschluss
Heft 10-2019 erscheint im Dezember.
Redaktionelle Beiträge bitte bis 11. Dezember 2019
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4 RAL 1015 taxinews · 9/2019
Zahlen, Herr Ober
Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind oder aus anderen Publikationen
übernommen wurden, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Die Seiten unter den Rubriken „Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen
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Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.
Titelbild: fotolia
Inhaltsseite: fotolia
recht & steuern
Wahrheitssuche in 4002
Foto: fotolia
08.50h in der Kirchstraße 6,
Amtsgericht Berlin. 12. November.
Ein nasser und kalter Tag im scheußlichsten
Monat des Jahres. Die Suche nach
einem Parkplatz gestaltet sich schwierig,
um nicht zu sagen: verheerend. Zwei der
fünf Angeklagten scheitern daran und
erscheinen verspätet im Saal 4002. Ein
kleiner Raum. Selten, dass es hier mehr als
einen Angeklagten gibt. Aber heute schon.
Fünf vermeintliche Täter, drei Anwälte,
Staatsanwalt, Richterin, Protokollantin.
Der Tatvorwurf lautet: Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte in Mittäterschaft,
§§ 113, 25 StGB.
Was ist passiert?
Taxi News hatte schon in der Juli-Ausgabe
über den Fall berichtet: Vor über zwei
Jahren, anlässlich einer Uber-Demonstration
von Berliner Taxifahrern, kam es gegen
Mittag zu einem Verkehrsstillstand an der
Ecke Invalidenstraßen / Alt Moabit. Laut
Aktenlage ging es weder vor noch zurück.
Alles von Taxen verstopft. Das bestätigt
auch einer der Angeklagten, der einzige,
der sich zur Sache einlässt. Er ist ohne
Anwalt erschienen. Ein freundlicher junger
Mann mit türkischen Wurzeln. Bei der
Angabe der Personalien gibt er strahlend
bekannt, dass er bald Vater wird, seine Frau
sei schwanger. Es folgen Angaben zum
bescheidenen Verdienst. Zur Sache erinnert
er sich, dass er in seinem Wagen saß, als
ein Polizeibeamter auf sein Fahrzeug zukam
und ihn mit Gesten dazu aufforderte,
den Kreuzungsbereich zu räumen. Das sei
gar nicht gegangen, sagt der Angeklagte,
deshalb sei er aus seinem Fahrzeug ausgestiegen,
um dem Beamten die Situation zu
erklären. Nach dieser Aussage unterbricht
die Vorsitzende Richterin die Verhandlung
und bittet die Angeklagten, den Saal zu verlassen.
Nun folgt ein Rechtsgespräch unter
Volljuristen ohne Öffentlichkeit. Verteidiger
und Richterin drängen den Staatsanwalt
dazu, die Anklage sanktionslos einzustellen.
Der Vorfall sei über 2,5 Jahre her,
rechtlich Relevantes sei wohl eigentlich
nicht geschehen etc. . Nein, der Vertreter
der Staatsanwalt möchte nicht einstellen,
er möchte, sagte er, „dass die Wahrheit ans
Licht kommt“ und dann müsse man eben
an einem weiteren Verhandlungstag die
Zeugen hören.
19.11.2019 09h.
2. Verhandlungstag.
Viel Sonne an frischem Wind. Wieder spielt
der Parkplatzmangel eine unrühmliche
Rolle. Die Verhandlung beginnt daher erst
um 09.30h. Ein Angeklagter fehlt. Sein
Verfahren wird abgetrennt. Das Gericht hat
heute vier Zeugen geladen. Zwei Polizeibeamten
und zwei Rettungssanitäter. Nach
der Belehrung werden drei von ihnen
wieder vor die Tür geschickt. Der Beamte,
der die Strafanzeige gegen die Angeklagten
gefertigt hat, bleibt im Saal und wird von
der Richterin zum Geschehen befragt. Für
die Verteidiger ist es durchaus angenehm,
dass es sich bei dem Polizisten um einen
Zeugen handelt, der nicht unmittelbar vor
der Verhandlung seine schriftliche Aussage
noch einmal gelesen hat und notorisch
das dort Enthaltene wiederkäut. Nein,
der Zeuge sagt gleich freimütig, er könne
sich an die einzelnen „Täter“ nicht mehr
9/2019 · RAL 1015 taxinews 5
recht & steuern
erinnern und auch nur noch ungefähr an
das Geschehen. Es habe sich nach seiner
Erinnerung um eine schon beendete
Demonstration gehandelt und man sei
seiner Aufforderung, die Kreuzung zu
verlassen, nicht nachgekommen und einer
habe ihn auch noch gefilmt. Da habe er die
Personalien aufnehmen wollen, um eine
Anzeige zu fertigen. Auf Nachfrage der
Richterin, ob es sich nicht um eine Spontandemonstration
gehandelt haben könnte,
sagte der Zeuge rechtsirrig, auch dann
würde man einen Versammlungsleiter
benötigen. Nun gut, geschenkt. Auf
Nachfragen vom Staatsanwalt und den
Verteidigern ergibt sich dann ein krudes
Hin und Her in der Erinnerung des Zeugen.
Er wollte die Personalien der jetzt Angeklagten
eigentlich wegen der Anzeige einer
Ordnungswidrigkeit (wegen Sperrens der
Straße) aufnehmen. Kurz darauf schildert
er, dass er sich nicht mehr erinnern könne,
ob ihn nun drei, vier oder fünf Personen
bei der Personalienaufnahme in die Quere
gekommen waren, und ob er darüber
belehrt hat, warum er die Personalien aufzunehmen
gedenke. Danke, keine weiteren
Fragen. Der Zeuge wird mit Dank entlassen.
Die Vorsitzende unterbricht erneut. Die
Angeklagten verlassen den Saal.
Braucht es noch weitere Zeugen, fragt die
Richterin. Kopfschütteln bei Verteidigung
und Staatsanwalt. Die Angeklagten und
die Zeugen werden wieder hineingerufen,
die Beweisaufnahme beendet, die Zeugen
entlassen. Eine nicht gehörte Polizeibeamtin
setzt sich demonstrativ in den Zuschauerraum,
um das Ergebnis abzuwarten. Man
möchte doch zu gern wissen, was nun im
Kopf des Staatsanwalts vorgeht. Denkt er
sich, oh, hätte ich mal lieber am ersten
Verhandlungstag die Einstellung angenommen,
oder ist es ihm wirklich egal, dass nun
die Staatskasse die Kosten trägt. Seinem
Schlussplädoyer sind hierzu keine Äußerungen
zu vernehmen. Juristisch sauber
subsumiert er das bewiesene Geschehen
mit den einschlägigen Rechtsvorschriften
und kommt zutreffend zu dem Schluss,
dass der Tatvorwurf nicht zu halten sei,
da die Vorschrift des Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte voraussetzt, dass es
sich um eine rechtmäßige Maßnahme des
Beamten gehandelt hat. Hieran bestehen
aber nach der Aussage des Beamten
erhebliche Zweifel, denn dieser hat die Angeklagten
nicht ordentlich darüber belehrt,
was er ihnen vorwirft und warum er ihre
Personalien will. Der Staatsanwalt, der
die Wahrheit erforschen wollte, beantragt
einen Freispruch für alle Fünfe auf Kosten
der Landeskasse. Die Verteidiger halten
ihre Plädoyers sehr knapp und schließen
sich dem Antrag auf Freispruch an. Die
Wahrheit wurde nicht ganz gefunden, aber
Gerechtigkeit hergestellt. Immerhin.
Ihnen weiter gute Kasse.
Alexandra Decker
Rechtsanwältin
taxinews
RAL 1015
Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe
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Leer zeichen etc.) ein vorgegebenes Kästchen. Eine Anzeigenzeile be inhal tet maximal 30 Zeichen! Wir bitten
Sie daher, Ihre Anzeige zeilenweise einzu tragen um Mißverständnisse bei der Berechnung auszuschließen.
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Für Kleinanzeigen bis 20,– Euro erfolgt keine Rechnungslegung.
Eine Rechnungslegung kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,– Euro erfolgen.
E Barzahler
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6 RAL 1015 taxinews · 8/2019
recht & steuern
Rechte und Pflichten des Taxifahrers
Wer mit dem Taxi fährt, sollte
sich über seine Rechte und
Pflichten im Klaren sein.
Die juristische Zentrale
des ADAC hat die wichtigsten
Informationen für Taxipassagiere wie
folgt zusammengestellt.
Zunächst: Taxis sind Teil des öffentlichen
Personennahverkehrs und unterliegen
damit dem Personenbeförderungsgesetz.
Darüber hinaus gelten jedoch Taxiordnungen,
die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden
können.
Beförderungspflicht
des Taxifahrers
Am Taxistand haben Fahrgäste das Recht,
ihr Taxi frei zu wählen. Auch wenn der
Kunde meistens an das erste Taxi am Stand
verwiesen wird, muss er sich nicht daran
halten. Auch den Sitzplatz im Taxi darf der
Fahrgast selbst aussuchen. Innerhalb bestimmter
Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete,
haben Taxifahrer eine Beförderungspflicht.
Das heißt, der Fahrer muss
auch Kurzstrecken anstandslos fahren. Ist
der Kunde allerdings angetrunken oder
aggressiv, darf der Fahrer sich weigern, ihn
zu befördern.
Übrigens: Die Beförderungspflicht gilt auch
für Haustiere, außer der Fahrer sieht eine
Bedrohung für sich selbst oder andere
Menschen. Ob für das Tier ein Zuschlag
fällig wird, regeln die Taxitarifordnungen
der einzelnen Städte. Blindenhunde bilden
eine Ausnahme, denn sie müssen immer
kostenfrei mitgenommen werden. Wenn
Taxifahrer Kinder befördern, sind Kindersitze
mitzuführen. Es reicht jedoch aus, wenn
zwei Kindersitze mitgeführt werden, auch
wenn sonst sämtliche Kinder bis zwölf Jahre
oder 150 cm Körpergröße in geeigneten
Kindersitzen gesichert werden müssten.
Ob ein Fahrer beim Ein- und Ausladen des
Gepäcks oder beim Ein- und Aussteigen
eines Fahrgastes Hilfe leisten muss, hängt
von der regionalen Taxiordnung ab. Eine
verbindliche Regelung gibt es dagegen
beim Gewicht des Gepäcks: Mindestens
50 Kilo muss ein Taxi befördern können.
Ausgenommen davon sind gefährliche
Stoffe. Auch Gepäckstücke, die zu groß,
zu schwer oder zu sperrig sind, muss der
Taxifahrer nicht mitnehmen.
Wünsche des Fahrgastes
Diese Wünsche des Fahrgasts muss ein
Taxifahrer hingegen erfüllen: Er muss das
Fenster öffnen und die Lautstärke des
Radios regulieren, falls der Kunde das
möchte. Generell dürfen ohne Einverständnis
des Fahrgastes auch keine fremden
Personen mitgenommen werden.
Die Zustimmung des Fahrgasts benötigt
der Taxifahrer auch, wenn er eigene
Besorgungen machen möchte. Rauchen
darf der Fahrgast allerdings nicht – das
Verbot gilt auch für den Fahrer. Außerdem
muss sich der Kunde auf allen Plätzen an
die Gurtpflicht halten.
Kürzeste Strecke ist Vorschrift
Die Frage nach dem kürzesten Weg sorgt
immer wieder für Ärger. Grundsätzlich
muss der Fahrer die kürzeste Strecke
wählen, es sei denn, er vereinbart mit dem
Fahrgast einen anderen Weg. Auf Wunsch
des Kunden muss zudem eine Quittung
ausgestellt werden. Aus dieser sollten
zumindest Start- und Zielort, der Preis
sowie das amtliche Kennzeichen oder die
Ordnungsnummer des Taxis hervorgehen.
Der Fahrer muss außerdem auf 50 Euro
herausgeben können. Wir appellieren an
die Taxi-Kunden, das Wechselgeld sofort
nachzuzählen, da spätere Reklamationen
meist zwecklos sind.
Kindersicherung im Taxi:
Kindersitz nötig?
Für Kinder bis 12 Jahren bzw. bis zu einer
Größe von 150 cm besteht die Kindersitzpflicht
– so schreibt das die Straßenverkehrsordnung
(StVO) vor. Seit 1998 gilt das
auch für die Mitnahme von Kindern in Taxis,
allerdings mit einer Sonderregelung.
Das Mitführen von sperrigen Kindersitzen
aller Gewichtsklassen führt schnell zu
Platzproblemen, deshalb gilt folgende
Ausnahmevorschrift: Im Taxi muss die
Sicherung mit Kindersitzen für bis zu zwei
Kinder ab 9 kg möglich sein. Mindestens
einer der zwei Kindersitze muss der Klasse
9 bis 18 kg entsprechen. Das heißt, dass
Babyschalen für Babys unter 9 kg vom
Fahrgast mitgebracht werden müssen. Wir
empfehlen, auch bei Taxifahrten alle Kinder
immer vorschriftsmäßig zu sichern.
Abgesehen davon, dass das Kind unnötiger
Weise einer erheblichen Verletzungsgefahr
mit dem Risiko bleibender Schäden ausgesetzt
wird, kommt es bei Nichtbeachtung
der gesetzlichen Sicherungspflicht für den
Fahrer entweder zu einem Verwarnungsgeld
von mindestens 30 Euro (bei Kind im
Erwachsenengurt) oder zum Bußgeld von
mindestens 60 Euro, wenn das Kind ungesichert
ist. Für regelmäßige Taxifahrten
(Festauftrag) gilt die Sicherungspflicht in
vollem Umfang.
ADAC
Juristische Zentrale
DECKER & KOLLEGEN
Rechtsanwälte und Steuerberaterin
Verkehrsrecht · Immobilienrecht
Wettbewerbsrecht · Urheberrecht
9/2019 · RAL 1015 taxinews 7
information
Bundeskabinett beschließt höhere Elektroautoprämie
und „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“
Im Vergleich zu 1990 müssen sich die
Emissionen im Verkehr bis 2030 um
40 bis 42 Prozent verringern. Mit einem
Paket aus Förderung der Elektromobilität,
Stärkung der Bahn und CO 2 -Bepreisung
soll das erreicht werden.
Ladesäulen für Elektromobilität
Das Bundeskabinett hat am 18. November
2019 einen „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“
beschlossen. Danach sollen in
Deutschland bis zum Jahr 2030 insgesamt
eine Million Ladepunkte zur Verfügung
stehen. Mit dieser Maßnahme wolle der Bund
den Ausbau von Ladesäulen massiv ankurbeln,
um die Elektromobilität auf den Massenmarkt
zu führen, heißt es in der Mitteilung.
In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000
neue öffentliche Ladepunkte eingerichtet
werden. Die Automobilwirtschaft wird bis
2022 15.000 öffentliche Ladepunkte beisteuern.
Für private Lademöglichkeiten wird die
Bundesregierung ab 2020 50 Millionen Euro
zur Verfügung stellen. Sie wird außerdem
ab 2020 Ladepunkte an Kundenparkplätzen
fördern. An allen Tankstellen soll man künftig
Batteriefahrzeuge laden können.
Es ist geplant, die Vorschriften für die Errichtung
von Ladeinfrastruktur im Wohneigentumsgesetz
(WEG) und im Mietrecht
zu vereinfachen. Danach sollen Vermieter
verpflichtet werden, die Installation von
Ladeinfrastruktur zu dulden.
Umstieg auf Elektrofahrzeuge
fördern
Ziel der Bundesregierung ist, dass bis 2030
sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in
Deutschland zugelassen sind.
Die Kaufprämie - der „Umweltbonus“ – für
Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb
wird von der Bundesregierung
und der Automobilindustrie erhöht: Für
reine Elektroautos unter 40.000 Euro auf
6.000 Euro, für E-Fahrzeuge über 40.000
bis 65.000 Euro auf 5.000 Euro. Auch für
junge gebrauchte Elektrofahrzeuge können
Käufer einen Umweltbonus erhalten. Das
Kabinett hat die geänderte Förderrichtlinie
für den Umweltbonus am 18. November 2019
beschlossen.
Für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben
plant die Bundesregierung eine Kaufprämie.
Bis Ende 2025 sind Elektrofahrzeuge bei
Erstzulassung oder Umrüstung von der
Kfz-Steuer befreit.
Die private Mitbenutzung reiner Elektro-
Dienstwagen (Brutto-Listenpreis bis 40.000
Euro) soll laut Klimaschutzprogramm mit einem
Steuersatz von 0,25 Prozent besonders
begünstigt werden. Das Kabinett hat dazu am
9. Oktober eine so genannte Formulierungshilfe
zum Gesetzentwurf zur Förderung der
Elektromobilität verabschiedet. Darüber hinaus
hat der Bundestag am 7. November 2019
weitere Regelungen für Steuerförderungen
von E-Dienstwagen und Lieferfahrzeugen
beschlossen.
Bahnfahren wird billiger,
Kurzstreckenflüge werden teurer
Ab 2020 wird die Mehrwertsteuer auf Fernbahntickets
auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz
von sieben Prozent gesenkt. Die
Luftverkehrsabgabe im Flugverkehr soll ab
April 2020 erhöht werden und damit Dumpingpreise
verhindern. Für beides hat das
Kabinett am 16. Oktober 2019 die entsprechenden
Gesetzentwürfe auf den Weg
gebracht.
Öffentlichen Nahverkehr
attraktiver machen
Für den Öffentlichen Nahverkehr hat die
Bundesregierung die Bundesmittel ab 2021
auf eine Milliarde Euro jährlich erhöht. Damit
soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden.
Ab 2025 soll der Bundesanteil zwei Milliarden
Euro jährlich betragen. Zudem sollen Busflotten
mit elektrischen, wasserstoffbasierten
und Biogas-Antrieben gefördert werden.
50 Prozent der Stadtbusse sollen bis 2030
elektrisch fahren.
Investitionen in die Bahn
Bis 2030 investieren der Bund und die
Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das
Schienennetz. Mit der Erweiterung des elektrifiziertes
Netzes und der Digitalisierung der
Leit- und Sicherheitstechnik werden Kapazitäten
und Effizienz auf der Schiene steigen.
Um mehr Güter vom Lkw auf die Schiene zu
verlagern, will die Bundesregierung den Einzelwagenverkehr
als Alternative fördern. Von
dieser Modernisierung soll der Güterverkehr
profitieren. Er gilt als Basis des Schienengüterverkehrs.
Das Streckennetz für längere
Güterzüge soll ebenfalls erweitert werden.
Um die Genehmigungs- und Planungsverfahren
für den Schienenausbau zu beschleunigen,
hat das Kabinett am 6. November 2019
zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht,.
Konsequent CO 2
-bezogene Reform
der Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer soll stärker an den CO 2 -Emissionen
ausgerichtet werden. Ab Januar 2021
soll nach der geplanten Reform die Kfz-Steuer
für Pkw bei Neuzulassungen hauptsächlich
an den CO 2 -Emissionen bemessen werden
und bei mehr als 95 Gramm CO 2 pro Stundenkilometer
schrittweise steigen.
Hagen Rother
8 RAL 1015 taxinews · 9/2019
information
Führungswechsel beim Bundesverband
Taxi und Mietwagen e.V.
Auf der diesjährigen
Mitgliederversammlung
des Bundesverbandes Taxi
und Mietwagen e. V. am 6. November
2019 in der Rhein-
Mosel-Halle in Koblenz wurde Michael
Oppermann mit großer Mehrheit zum
neuen Geschäftsführer des Bundesverband
Taxi und Mietwagen e.V. gewählt.
Michael Oppermann tritt die Nachfolge
von Rechtsanwalt Thomas Grätz an, der
das Amt 28 Jahre erfolgreich ausübte. Die
Herbsttagung des Verbandes sprach sich
für Herwig Kollar als neues Mitglied des
Präsidiums aus, Dennis Klusmeier wurde
in den Vorstand des Verbandes gewählt
und Roland Böhm als Vorstandsmitglied
bestätigt. In seiner Rede sagte Michael
Oppermann: „Die Branche steht vor gewaltigen
Herausforderungen. Neue Anbieter
drängen mit Riesenbudgets und Dumpingpreisen
auf den Markt. Mobilität droht zum
Spielball von Profitinteressen zu werden.
Wir werden mit viel Herzblut, Engagement
und Ausdauer weiter dafür kämpfen, dass
für alle die gleichen Regeln gelten: ´same
business, same rules´! Ich freue mich über
das Vertrauen, das mir die Mitglieder des
Verbandes ausgesprochen haben. Wir haben
keine Zeit zu verlieren, packen wir die
kommenden Aufgaben gemeinsam an“.
Das Präsidium dankte dem sich in den Ruhestand
verabschiedenden Geschäftsführer
Thomas Grätz. Verbandspräsident Müller
sagte: „Wir haben in den vergangenen
Jahren viel gemeinsam bewegen können.
Die letzten Monate waren exemplarisch. Im
Widerstand gegen das sogenannte Eckpunktepapier
aus dem Verkehrsministerium
haben wir Demonstrationen, Mahnwachen
und unzählige Gespräche organisiert, um
Öffentlichkeit und Politik auf die gefährlichen
Konsequenzen dieses Papiers
hinzuweisen. Auch wenn es offiziell noch
nicht zurück genommen ist, so gebührt
Neuer Geschäftsführer Michael Oppermann
Foto: facebook / Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
unser großer Dank auch Thomas Grätz, der
maßgeblich zum Gelingen der vielfältigen
bundesweiten Aktionen beigetragen hat.“
Verbandspräsident Müller dankte auch dem
Präsidiumsmitglied Peter Zander, der ebenfalls
aus Altersgründen aus seiner Funktion
ausscheidet. Müller sagte: „Die Europäische
Taximesse, die alle zwei Jahre in Köln
stattfindet, wäre ohne Peter Zander nicht
zu dem geworden, was sie heute ist - eine
Leistungsschau der gewerblichen individuellen
Personenbeförderung. National wie
international hat sich Peter Zander dafür
erfolgreich ins Zeug gelegt“.
Hagen Rother
Vererben Sie
Menschlichkeit.
Foto: Frank Rothe
Ihr Letzter Wille kann ein neuer Anfang
sein. Vermächtnisse und Zustiftungen geben
Kindern in Not eine bessere Zukunft.
Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.
Sprechen Sie mit uns: Telefon 0203.7789 -0
www.kindernothilfe.de
9/2019 · RAL 1015 taxinews 9
information
So funktioniert der neue Umweltbonus
Mit einer höheren Kaufprämie
für Elektroautos wollen Bundesregierung
und Industrie
sicherstellen, dass die Elektromobilität
den Durchbruch auf
dem Massenmarkt schafft. Die wichtigsten
Fragen zum Umweltbonus im Überblick.
Warum wird der
Umweltbonus erhöht?
Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen
in Deutschland sieben bis zehn Millionen
Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Deshalb
ist vorgesehen, den vor drei Jahren eingeführten
Umweltbonus bis 2025 zu verlängern
und deutlich zu erhöhen. Dies wurde im
Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität
am 4. November 2019 beschlossen.
Was genau ist der Umweltbonus?
Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer
Beitrag von Bundesregierung und Industrie,
mit dem der Absatz von – sowohl neuen
als auch jungen gebrauchten – elektrisch
betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden
soll. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort
auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz
und Luftreinhaltung.
Welche Fahrzeuge
werden gefördert?
Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge,
von außen aufladbare Hybridelektro
fahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge
sowie Fahrzeuge, die
keine lokalen CO 2 -Emmissionen aufweisen
und höchstens 50 g CO 2 -Emmissionen pro
Kilometer verursachen.
Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der
förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA-Liste) befinden.
Das Elektromobilitätsgesetz vom 12. Juni
2015 definiert erstmals Elektrofahrzeuge
– und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge,
von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
(Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren
ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein
batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie
als Energiequelle.
Plug-In-Hybride kombinieren einen Verbrennungs-
mit einem Elektromotor. Ihre Batterie
kann am Stromnetz aufgeladen werden.
Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über
einen Antrieb, dessen Energiewandler
ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und
mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine
bestehen.
Werden nur neue
Elektrofahrzeuge gefördert?
Künftig sollen auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge,
die weder als Firmenwagen
noch als Dienstwagen des Ersterwerbers
eine staatliche Förderung erhalten haben,
bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch
eine Umweltprämie erhalten.
Der ungeförderte Firmen- bzw. Dienstwagen
muss zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs
mindestens vier und maximal acht Monate
erstmals zugelassen sein und eine maximale
Laufleistung von 8.000 km aufweisen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Umweltbonus soll für rein elektrische
Fahrzeuge von 4.000 auf 6.000 Euro und für
Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro
bei einem maximalen Nettolistenpreis von
40.000 Euro steigen.
Über einem Nettolistenpreis von 40.000 bis
maximal 65.000 Euro wird der Umweltbonus
für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro
und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.
Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur
Hälfte von der Bundesregierung und von der
Industrie finanziert.
Wie lange soll
die Förderung gelten?
Für die Förderung sind ab dem Jahr 2020
Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden
Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt bis
zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel,
längstens bis 2025.
10 RAL 1015 taxinews · 9/2019
information
Foto links: SEAT
Foto rechts: Ford
Wie wird die Förderung finanziert?
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen
aus dem Sondervermögen „Energie- und
Klimafonds“ (EKF) zur Verfügung gestellt
werden. Bisher sind bis Ende 2020 Finanzmittel
in Höhe von 600 Millionen Euro vorgesehen.
Haushaltsmittel bis Ende 2023 müssen im
Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung
2020 noch bewilligt werden. Die bis 2025
benötigten Haushaltsmittel sind in den Folgejahren
zu beantragen und bereitzustellen.
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Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist ausschließlich online beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) zu stellen. Die Antragsbearbeitung
erfolgt in der Reihenfolge des
Eingangs der Anträge beim BAFA.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen,
Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften
und Vereine, auf die ein Neufahrzeug
zugelassen wird und die sich verpflichten,
das Fahrzeug sechs Monate zu halten.
Als selbständiger Taxifahrer brauchen
Sie einen Versicherungspartner, wie
den Berliner Taxiservice, der weiß,
wie es in Ihrem Gewerbe und Alltag
läuft. Ob persönliche Beratung,
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Zuwendungsempfänger ist der Antragsteller.
Welche Unterlagen
werden benötigt?
Der Antragsberechtigte muss unter anderem
eine Kopie der Rechnung sowie den
Zulassungsnachweis auf den Antragsteller
(Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorlegen.
Die Frist für die Einreichung der vollständigen
Unterlagen beträgt einen Monat
nach Eingang des Antrags beim BAFA.
Wie geht es nach
der Antragstellung weiter?
Die Auszahlung des Bundesanteils am
Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers
erfolgt nach Vorlage aller notwendigen
Unterlagen und deren Prüfung durch die
Bewilligungsbehörde.
Wann tritt die geänderte
Förderrichtlinie in Kraft?
Die 3. Änderung der Richtlinie zur Förderung
des Absatzes von elektrisch betriebenen
Fahrzeugen tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung
im Bundesanzeiger in Kraft und
am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Sie gilt
für alle Anträge, die in diesem Zeitraum
eingehen. Sobald die zur Verfügung stehenden
Mittel ausgeschöpft sind, können keine
weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Bundesregierung
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9/2019 · RAL 1015 taxinews 11
information
Neuer Passat ist „bester Firmenwagen 2019“
Erfolgreiches Debütjahr für den
neuen Passat: Nur wenige
Wochen nach seiner Markteinführung
gewinnt der mit einem
weitreichenden Update weiterentwickelte
Passat den Award „Bester
Firmenwagen 2019“. Bereits zuvor hatte
die Neuauflage des Volkswagen Bestsellers
wichtige Vergleichstests mit einem 1. Platz
für sich entschieden – und damit untermauert,
dass auch der neue Passat zu den
besten Business-Modellen auf dem Markt
gehört.
Passat gewinnt Kategorie „Mittelklasse“
der AUTO BILD-Leserwahl
Der von der Redaktion AUTO BILD als
Leserwahl initiierte Award „Bester Firmenwagen“
entschied der neue Passat in der
volumenstarken Kategorie „Mittelklasse“
für sich. Der Passat ist die Blaupause für
die Fahrzeuge in dieser Award-Kategorie.
O-Ton AUTO BILD: „Diese Firmenwagen
sind meist im Mittel- und Langstreckenbereich
auf Bundesstraßen und Autobahnen
unterwegs. Umfangreiche Komfort- und
Assistenzsysteme machen lange Fahrten
angenehmer und sicherer …“ In der Tat:
Mit serienmäßigen Ausstattungsdetails
wie LED-Scheinwerfern und LED-Rückleuchten,
dem Notbremsassistenten
„Front Assist“ plus Fußgängererkennung,
dem Spurhalteassistenten „Lane Assist“,
der automatischen Distanzregelung ACC,
dem schlüssellosen Startsystem „Keyless
Start“, einem Infotainmentsystem inklusive
Telefonschnittstelle, der Smartphone-Einbindung
via „App Connect“ und zahlreichen
mobilen Online-Diensten bietet der neue
Passat schon in der Grundversion ein ausgezeichnetes
Preis-Leistungs-Verhältnis
(ab 31.930 Euro 1 ).
Effizient und nachhaltig sind die Motoren
des Passat – von den Turbobenzinern (TSI)
über die Turbodiesel (TDI) bis hin zum
Passat GTE mit Plug-in-Hybridantrieb (160
kW / 218 PS) 2 . In den Vergleichstests der
renommierten Autofachzeitschriften setzt
sich der neue Passat immer wieder als Sieger
durch. Zwei Beispiele: Im Test der AUTO
ZEITUNG gewinnt der Passat Variant 2.0 TDI
mit 140 kW / 190 PS 3 gegen seine wichtigen
Wettbewerber: „Mit den getroffenen
Modellpflegemaßnahmen zementiert der
VW Passat Variant seine Vormachtstellung
in der Mittelklasse …“, so das Urteil der Tester.
Auch im Vergleich der AUTO BILD fährt
der Passat 2.0 TSI mit 140 kW / 190 PS 4 auf
Platz 1. Seine Qualitätsmerkmale fassen
die Juroren zusammen wie folgt: „Geräumiger
Innenraum, ausgewogene Fahreigenschaften,
Multimedia und Sicherheit top …“
– Kurz gesagt: Ein perfekter Firmenwagen.
Volkswagen AG
1
)Preis in Deutschland für den Passat 1.5 TSI mit 110 kW
/ 150 PS. Passat und Passat Variant 1.5 TSI ACT OPF, 110
kW/150 PS, Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ): innerorts:
6,8-6,7; außerorts 4,4-4,2 (Variant 4,7-4,5); kombiniert
5,3-5,2 (Variant 5,5-5,3); CO2-Emission kombiniert in
g/km: 122-118 (Variant 125-121), Effizienzklasse: B.
Passat und Passat Variant 1.5 TSI ACT OPF mit DSG,
110 kW/150 PS, Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ):
innerorts 6,7-6,6 (Variant 6,8-6,6); außerorts 4,5-4,3
(Variant 4,7-4,5); kombiniert 5,3-5,1 (Variant 5,5-5,3);
CO2-Emission kombiniert in g/km: 121-117(Variant 125-
120), Effizienzklasse: A.
2
)Passat und Passat Variant GTE, 160 kW/218 PS, Kraftstoffverbrauch
in l/100 km (NEFZ): kombiniert 1,6-1,5
(Variant 1,7-1,6); Stromverbrauch kombiniert in kWh/100
km: 14,8-14,2 (Variant 15,7-15,1); CO2-Emission kombiniert
in g/km: 36-34 (Variant 39-37), Effizienzklasse: A+.
3
)Passat und Passat Variant 2.0 TDI SCR DSG, 140
kW/190 PS, Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ):
innerorts: 5,2 (Variant 5,3); außerorts 4,0 (Variant 4,2);
kombiniert 4,5 (Variant 4,6); CO2-Emission kombiniert in
g/km: 117 (Variant 120). Effizienzklasse: A+.
4
)Passat und Passat Variant 2.0 TSI DSG, 140 kW/190 PS,
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (NEFZ):
innerorts: 8,3 (Variant 8,4); außerorts 5,2 (Variant 5,3);
kombiniert 6,3 (Variant 6,4); CO2-Emission kombiniert in
g/km: 144 (Variant 146). Effizienzklasse: A.
Foto:s: Volkswagen AG
12 RAL 1015 taxinews · 9/2019
information
VW gibt Ausblick auf Zukunft des Autonomen Fahrens
Foto:: Volkswagen AG
Testfahrten von Volkswagen mit
einer Flotte von fünf vollautomatisiert
fahrenden e-Golf
in Hamburg zeigen, dass die
Fahrzeuge selbst im dichten
Großstadtverkehr immer regelkonform unterwegs
sind. Dank verbesserter Algorithmen
aller Softwarekomponenten können
die eingesetzten Fahrzeuge selbst extrem
komplexe Situationen sicher beherrschen.
Volkswagen fährt erfolgreich vollautomatisiert
mitten in Hamburg
„Die Testergebnisse des Teams von Group
Innovation des Volkswagen Konzerns fließen
in die Entwicklungsarbeit der neu gegründeten
Volkswagen Autonomy GmbH ein.
Wir arbeiten an einem marktreifen selbstfahrenden
System, das wir bereits ab Mitte
der kommenden Dekade kommerzialisieren
wollen“, sagte Alexander Hitzinger, Senior
Vice President für Autonomes Fahren des
Volkswagen Konzerns und Markenvorstand
für Technische Entwicklung bei Volkswagen
Nutzfahrzeuge (VWN). Die speziell ausgerüsteten
e-Golf sind in der Lage, das potenzielle
Verkehrsgeschehen rund zehn Sekunden
vorauszuberechnen – mithilfe der umfangreichen
Daten, die während der neunmonatigen
Testphase auf der von der Hansestadt
Hamburg einge-richteten Strecke
für automatisiertes und vernetztes Fahren
(TAVF) gewonnen wurden. Das System kann
somit mögliche Szenarien vorwegnehmen
und verringert die Reaktionszeit deutlich. So
können autonom fahrende Fahrzeuge auf
etwaige Gefahren schon reagieren, bevor sie
überhaupt entstehen. Wichtig ist dabei vor
allem die schnelle und zeitgleiche Verarbeitung
von extrem großen Datensätzen. In
dem Projekt wurde mit unterschiedlichen
Ansätzen für künstliche Intelligenz wie
Deep Learning, neuronalen Netzwerken und
Mustererkennungsverfahren gearbeitet. Das
Verkehrsgeschehen wird anhand der Daten
mehrere Male pro Sekunde neu evaluiert.
Die dafür nötige Software wurde vom Team
der Group Innovation des Volkswagen Konzerns
selbst geschrieben.
Ziel ist Kommerzialisierung eines
eigenen selbstfahrenden Systems
ab Mitte der kommenden Dekade
Dieses Team wird ab Anfang des kommenden
Jahres die Keimzelle der neu
gegründeten Volkswagen Autonomy GmbH
(VWAT) bilden. Als Kompetenzzentrum für
Autonomes Fahren ab Level 4 soll die VWAT
ein eigenes selbstfahrendes System zur
Marktreife bringen.
„Die Entwicklung von Level 4 Autonomen
Fahren ist ein äußerst komplexes Unterfangen,
bei dem man sehr stark von der Verfügbarkeit
von Daten abhängig ist‘“, so Hitzinger.
„Die Teststrecke in Hamburg hat uns erlaubt,
reale Szenarien zu erproben und das System
daraufhin zu optimieren. Die VWAT wird
diese Daten zur Validierung und Verifizierung
des Gesamtsystems verwenden. Als
Nächstes wollen wir die Anzahl an Szenarien
drastisch erhöhen. Dafür müssen wir vor
allem Simulationen nutzen.“
So wurden besonders wertvolle Erkenntnisse
zu typischen Herausforderungen im dichten
Stadtverkehr gewonnen, zum Beispiel
im Hinblick auf andere Autofahrer, die die
Höchstgeschwindig-keit deutlich überschreiten;
Autos, die sehr dicht an oder sogar in
die Fahrtstrecke hinein geparkt wurden;
Fußgänger, die das rote Signal einer Ampel
nicht beachten; Fahrradfahrer, die entgegen
der Fahrspur unterwegs sind sowie
Kreuzungen oder Einmündungen, bei denen
durch Baustellen oder falsch parkende Fahrzeuge
die Sensorik eingeschränkt wird.
Volkswagen nutzt die Teststrecke seit
März 2019 mit fünf umgerüsteten e-Golf
Modellen. In den jeweils circa eine Woche
dauernden Testphasen, die alle zwei bis
drei Wochen durchgeführt werden, wird die
drei Kilometer lange Teilstrecke mehrmals
täglich befahren. Verschiedene Sensoren auf
dem Dach, in den Kotflügeln, im Front- und
Heckbereich analysieren die Umgebung
mit jeweils elf Lasern, sieben Radaren, 14
Kameras und mittels Ultraschall. In jedem
Kofferraum steckt die Rechenleistung von
15 Laptops, die bis zu fünf Gigabyte Daten
pro Minute austauschen.
Volkswagen AG
9/2019 · RAL 1015 taxinews 13
Berl
Weihnachtsmarkt auf dem
Alexanderplatz
Familien-Weihnachtsmarkt auf dem
Alice-Salomon-Platz
Alt-Rixdorfer
Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
Schloss Charlottenburg
Adventsmarkt
Domäne Dahlem
KiezWeihnacht in
Friedrichshain
Weihnachtsmarkt an der
Gedächtniskirche
Weihnachtsmarkt am
Gendarmenmarkt
Weihnachtsmarkt
Jagdschloss Grunewald
November
Dezember
17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1 2 3 4 5 6 7 8
Holy Shit Shopping
Kladower Christkindlmarkt
Weihnachtsmarkt in der
Altstadt Köpenick
Lucia Weihnachtsmarkt
in der Kulturbrauerei
Weihnachtsmarkt rund um die
Dorfkirche Marienfelde
Winterwelt am
Potsdamer Platz
Weihnachtsmarkt am
Roten Rathaus
Advent Lichter Genuss im Natur-
Park Schöneberger Südgelände
Schwedischer
Weihnachtsbasar
Weihnachts- und Umweltmarkt
in der Sophienstraße
Spandauer Weihnachtsmarkt
in der Altstadt
Weihnachtsmarkt in den
Späth’schen Baumschulen
Fabelhafte Weihnachten im
Sony Center
Historischer Weihnachtsmarkt
auf dem RAW-Gelände
Weihnachtsrodeo
iner Weihnachtsmärkte
Januar
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7
information
GVN-Jahreshauptversammlung 2019
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe
Niedersachsen (GVN) e. V.
führte am 1. und 2. November
seine Jahreshauptversammlung
und seinen Unternehmertag
durch. In Papenburg waren über 300 Unternehmer
aus dem privaten niedersächsischen
Verkehrsgewerbe (Güterkraftverkehr,
Entsorgung, Spedition, Logistik, Möbelspedition,
Omnibus und Touristik sowie
Taxi, Mietwagen und Krankentransporte)
vertreten.
Neben satzungsgemäßer Verbandsarbeit
im Rahmen der Jahreshauptversammlung
informierte der GVN am darauffolgenden
Unternehmertag in einem spannenden
Workshop-Programm u. a. zu Stolperfallen
in der täglichen Personalpraxis. Experte zu
diesem Thema war Rechtsanwalt Prof. Dr.
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Bernd Schiefer, Herausgeber der monatlichen
Zeitschrift für Personalverantwortliche
„Personalpraxis + Recht“, Geschäftsführer
bei „unternehmer nrw“ und Partner
bei Schiefer Rechtsanwälte in Düsseldorf.
Sensibilisieren sollten auch die Workshops
zur Fahrzeugkostenrechnung und Kalkulation
im Straßengüter- und Personenverkehr
sowie zur Digitalisierung und deren
Auswirkungen auf die Unternehmen. Zum
heißen Thema Klima- bzw. Umweltschutz
zeigte Prof. Dr.-Ing. habil. Robin Vanhaelst
von der Ostfalia Hochschule Braunschweig/
Wolfenbüttel mit Zahlen und klaren Worten
auf, ob alternative Antriebstechniken die
Probleme der Umweltbelastung lösen können
und wo Grenzen gesetzt sind.
Jahreshauptversammlung
01.11.2019:
Unter den zahlreichen Gästen referierten
der Europaabgeordnete Jens Gieseke,
MdEP (CDU), und der Parlamentarische
Staatssekretär Enak Ferlemann, MdB
(CDU), über aktuelle Entwicklungen im
Verkehrsgewerbe. Sie attestierten dem
niedersächsischen Gesamtverband eine
hohe Fachkompetenz und Schlagkraft als
Interessenvertretung von fünf Fachvereinigungen.
Der GVN habe hier sogar Vorbildcharakter
für alle anderen Bundesländer.
Ein Grußwort an die Teilnehmer sprach der
erste stellvertretende Bürgermeister der
Stadt Papenburg, Heiner Butke (CDU).
GVN-Präsident Krage: „Die Welt ist im
Wandel: Auch für unser Gewerbe wird die
Messlatte immer höher gelegt. Umso mehr
ist der Zusammenhalt und das Engagement
aller in einer starken Gemeinschaft wie
dem GVN wichtig. Zukunftsorientiert, von
den Mitgliedern für die Mitglieder getragen.
Ohne Ihre Anregungen und Ihren unverzichtbaren
Einsatz, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wäre dies nicht vorstellbar. Unser
Netzwerk sorgt mit der guten Arbeit und
Verzahnung seines Ehren- und Hauptamtes
dafür, dass eine tragfähige Zukunft des
privaten Personen- und Güterverkehrsgewerbes
gesichert ist. Mein Dank gilt ebenso
unseren Fördermitgliedern und Sponsoren,
die diese Arbeit unterstützen und begleiten.“
GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin
Sokolovic stellte in seinem Rechenschaftsbericht
aktuelle Probleme der niedersächsischen
Unternehmer des Verkehrsgewerbes
vor.
Im Bereich Güterverkehr und Spedition ist
ein zentrales Thema die Verkehrssicherheit.
Es geht dem GVN um wichtige Themen wie
die Verhinderung von Abbiegeunfällen oder
Aktionen zum Thema Ablenkung am Steuer.
Der GVN fordert, diese Gesetzeslücken
schnellstmöglich zu schließen.
Weitere Themen wie Maut, Brexit, Fahrermangel
sowie Diesel- und Feiertagsfahrverbote
standen ebenfalls auf der Agenda.
Mit Einführung des Reformationstages in
Niedersachsen hat sich der GVN auf
Landes-, aber auch auf Bundesebene für
eine Neuregelung des LKW-Fahrverbotes
an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen
stark gemacht. Hier ist es dem GVN gelungen,
federführend mit unserem Nachbarverband
aus Nordrhein-Westfalen, dem
VVWL, gemeinsam eine Stellungnahme
gegenüber dem BMVI zu platzieren, die als
starkes Signal aus den Ländern wahrgenommen
wurde. Dabei hat der GVN im
Besonderen die Menschen, die Kraftfahrer
in den Mittelpunkt der Argumentation
gestellt. Der GVN will den Fahrern ermöglichen,
an Feiertagen mit ihren LKW zum
Betriebssitz und damit auch zu ihrer
Familie zurückzukommen, ansonsten
stehen die Fahrer an den Landesgrenzen
an nicht vorhandenen Parkplätzen.
Kritisch-optimistisch war die Fachvereinigung
Omnibus und Touristik in das Jahr
2019 gegangen. Eine fehlende Richtlinie
zur Busförderung und die Forderung, den
GVN-Tarifvertrag nach dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz
(NTVergG) für repräsentativ zu erklären,
hielt das Busgewerbe in Atem. Auch die
Forderung des GVN auf Erlass allgemeiner
Vorschriften, um den privaten Omnibusunternehmen
ein Überleben am Markt zu
ermöglichen, stand auf der Agenda. Doch
leider gab es bis zum Sommer keine
greifbaren Ergebnisse. Aus diesem Grunde
entschied man sich zu einer Busdemon-
16 RAL 1015 taxinews · 9/2019
information
stration in Hannover. Am 10.09.2019
steuerten über 70 Busse aus ganz Niedersachsen
die Landeshauptstadt an. In diesem
Bus-Korso ging es zum Landtag. Viele
Abgeordnete und auch Wirtschaftsminister
Dr. Bernd Althusmann erwarteten die Teilnehmer
dort. Im Ergebnis eine gelungene
Auftaktveranstaltung, die erste zaghafte
Bewegungen bei der Busförderung und
beim repräsentativen Tarifvertrag ausgelöst
haben.
Für die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen
dominierten 2018/2019 die Themen
Änderung des PBefG sowie der gewünschte
einheitliche Online-Taxitarif für ganz
Niedersachsen die Arbeit. Auch waren die
Weiterentwicklung der Taxitarife, die Umsetzung
des Datenschutzes, der Fiskaltaxameter
und das Eichrecht prägend. Damit
einhergehend war auch die Imagekampagne
des Taxi- und Mietwagengewerbes „verlässlich-ist-modern“.
Dort hat man mit den
Fraktionen des niedersächsischen Landtages,
den Ministerien, Minister Dr. Althusmann
und Ministerpräsident Weil erläutert,
warum und wo das PBefG ein wichtiger
Ordnungsrahmen ist. Die Demonstrationen
im Frühjahr in Hannover und in ganz Niedersachsen,
die „Scheuerwehr-Tour“ durch
alle Landeshauptstädte, die bundesweite
Großdemo in Berlin oder die vielfältigen
Aktionen in den GVN-Bezirken haben sich
am Ende gelohnt.
Probleme bereiten nach wie vor disruptive
Geschäftsmodelle wie UBER und MOIA. Für
die Mitglieder der Fachvereinigung Taxi und
Mietwagen hat sich das Umfeld auf der
Kostenseite dramatisch geändert. UBER
versucht, fortwährend den Rechtsrahmen
zu umgehen in dem Vertrauen darauf, dass
die Behörden schon nicht einschreiten.
Hoffnung macht ganz aktuell eine einstweilige
Verfügung des LG Köln. Danach darf
UBER seine UBER X-App in Deutschland
nicht mehr zur Mietwagenvermittlung einsetzen,
weil sie gegen das PBefG verstößt.
Bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung
auch Bestand hat. In Hannover ist es nach
wie vor die VW-Tochter MOIA, die mit immer
neuen Vorstößen Marktanteile erobern will.
Gemeinsam mit der Taxizentrale Hallo Taxi
3811 versucht die Fachvereinigung hier,
diesen ökologischen Irrsinn mit rechtlichen
Mitteln zu stoppen.
Unternehmertag am 02.11.2019:
Workshop 1: Arbeitsrecht –
Aktuelle Rechtsprechung und
Stolperfallen für Arbeitgeber
Hier befassten sich die Teilnehmer unter
anderem mit Arbeitsrechtsfragen. Auf der
Agenda standen u. a. Stolperfallen in der
täglichen Personalpraxis von der Einstellung
bis hin zur Kündigung. Aktuell und an
vielen Praxisbeispielen verdeutlicht, gab
der Experte Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd
Schiefer (Herausgeber der monatlichen
Zeitschrift für Personalverantwortliche
„Personalpraxis + Recht“, Geschäftsführer
bei unternehmer nrw und Partner bei
Schiefer Rechtsanwälte in Düsseldorf)
einen systematischen Überblick über die
rechtlichen Aspekte einschließlich der
neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Workshop 2: Fahrzeugkostenrechnung
und Kalkulation im Straßengüter-
und Personenverkehr
Die Wettbewerbsintensität im Straßengüter-
und Personenverkehr ist seit vielen
Jahren ungebrochen hoch. Die Branchen
unterliegen stetig verändernden Leistungsanforderungen
und spürbarem
Margendruck. Die Insolvenzquoten liegen
regelmäßig über dem Durchschnitt aller
Wirtschaftszweige. Einen Überblick über
alle Kosten und Leistungsindikatoren zu
haben, ist unabdingbar.
Unter dem Motto „Einige Dinge muss man
einfach gehört haben, um am Ball zu bleiben“
erfuhren die Teilnehmer, wie man den
Überblick über die Kostenstrukturen im
Unternehmen behalten kann. Experten-
Tipps erhielten sie dazu von Sven Heinz
vom Verband Verkehrswirtschaft und
Logistik (VVWL), Münster.
Workshop 3: Alternative Antriebe
bei leichten und schweren Nutzfahrzeugen
Das Thema Klima- bzw. Umweltschutz wird
seit geraumer Zeit heiß gekocht, Aktivisten
wie Fridays for Future und ihre Frontfrau
Greta Thunberg üben weltweit Druck auf
die Politik aus: Sie fordern noch strengere
Umweltschutzgesetze. Zudem übt die
steigende Nachfrage der Kunden bezüglich
nachhaltigerer Fahrzeuge einen hohen Innovationsdruck
auf die Automobilhersteller
aus. Mit Hilfe alternativer Antriebssysteme
sollen Probleme wie die Umweltbelastung
und die mögliche Erschöpfung fossiler
Treibstoffquellen gelöst werden. Mit seinem
Team von der Ostfalia Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
hat Prof. Dr.-Ing.
habil. Robin Vanhaelst das hochbrisante
Thema beleuchtet – mit erstaunlichen
Ergebnissen. Die GVN-Mitglieder erfuhren
anhand von Zahlen, Daten und Fakten, ob
alternative Antriebstechniken die Probleme
der Umweltbelastung lösen können und wo
Grenzen sind.
Workshop 4: Digitalisierung
und die Auswirkungen auf
Unternehmen
Die Digitalisierung wirkt sich in den verschiedensten
Bereichen auf Unternehmen
aus. Der Workshop gab einen Einblick in
die Arbeitswelt der Zukunft und Antworten
auf die Frage, welche sogenannten Digitalkompetenzen
Unternehmer und deren
Mitarbeiter verstärkt benötigen. Zum anderen
wurde der Bereich der Rekrutierung
betrachtet. Denn Rekrutierung geeigneter
Fachkräfte wird durch den Fachkräftemangel
für Unternehmen zu einer immer
größeren Herausforderung. Die Teilnehmer
erfuhren von der Referentin Dr. Valerie
Müller vom Institut der deutschen Wirtschaft
in Köln, warum eine starke Arbeitgebermarke
eine sehr wichtige Rolle spielt
und welche Rekrutierungswege aktuell am
erfolgversprechendsten sind. Dabei wurden
auch notwendige Digitalkompetenzen beleuchtet
und aufgezeigt, wie die Arbeitswelt
der Zukunft aussehen könnte.
GVN
Gesamtverband Verkehrsgewerbe
Niedersachsen e.V.
9/2019 · RAL 1015 taxinews 17
information
FREE NOW zieht positive Bilanz
Foto: FREE NOW
Nach drei Monaten bereits mehr als 500.000 gefahrene Touren für
neuen Mietwagenservice Ride
Vor drei Monaten startete
Europas erfolgreichster Mobilitätsanbieter
FREE NOW seinen
neuen Service Ride in Deutschland.
Über die FREE NOW App
können sich Fahrgäste seit August einen lizenzierten
Mietwagen mit Fahrer bestellen.
Ride wurde sukzessive in sechs deutschen
Städten ausgerollt. Nach Hamburg und
Berlin gingen Frankfurt am Main, München,
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Köln sowie Düsseldorf live. Jetzt zieht der
Mobilitätsanbieter eine erste Bilanz, die
mehr als positiv ist: Insgesamt haben bereits
mehr als 300.000 Fahrgäste den neuen
Service genutzt. In der Summe wurden
über 500.000 Ride-Touren gefahren. FREE
NOW Deutschland-Chef Alexander Mönch
über den erfolgreichen Start: „Wir sind
begeistert, dass Ride so gut angenommen
wird. Der Service spricht insbesondere eine
junge, preissensitive Zielgruppe an. In einer
Stadt wie Berlin z.B. konnten wir seit dem
Launch mehr als 100 Prozent Wachstum
verzeichnen. Das zeigt uns, dass wir mit
Ride den Nerv der Zeit treffen und unseren
Fahrgästen eine sinnvolle Alternative im
städtischen Mobilitätsmix bieten können,
natürlich in gewohnter FREE NOW Servicequalität.“
Mehr als 3.100 lizenzierte Fahrer bieten Ride
mittlerweile an und damit Fahrgästen eine
zuverlässige sowie preisgünstige Buchungsoption
innerhalb der FREE NOW App. „Als
Multi-Service-Anbieter wollen wir für unterschiedliche
Zielgruppen Mobilität verfügbar
machen. Gleichzeitig sind wir fairer Partner
für alle Fahrer und Unternehmer, sowohl
im Mietwagen- als auch im Taxigeschäft.
Die Taxibranche ist weiterhin ein wichtiger
Partner für uns, den wir auch in Zukunft mit
gezielten Innovationen und Aktionen unterstützen
werden. Die Anzahl der gefahrenen
Taxitouren ist im Vergleich zum Vorjahr
gleichbleibend hoch. Diesen Trend werden
wir aufrecht halten und passende Angebote
für bestehende und neue Kundensegmente
entwickeln“, ergänzt Mönch.
Ride ist seit August als Service in der FREE
NOW App verfügbar. Mit der Einführung
des neuen Mietwagen-Angebots folgt FREE
NOW der Strategie, sich als Mobilitätsanbieter
breiter aufzustellen und die Marktführerschaft
in Europa zu verteidigen. Taxis
und Mietwagen sind dabei erst der Anfang.
Noch in diesem Jahr werden Scooter der
Eigenmarke hive in einigen europäischen
Märkten über die FREE NOW App buchbar
sein, weitere Mobilitätsdienste sollen 2020
folgen.
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18 RAL 1015 taxinews · 9/2019
information
Carsharing bringt nachhaltigen Verkehr nicht voran
Carsharing, also die gemeinschaftliche
Nutzung eines Autos durch
mehrere Personen, bringt nicht die
Vorteile, die sich seine Befürworter
von diesem Konzept versprechen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie
der Beratungsgesellschaft A.T. Kearney.
Deren Verfasser urteilen zusammenfassend,
dass „der Hype“ um Carsharing derzeit nicht
gerechtfertigt sei. Denn in Deutschland gebe
es bislang gerade einmal vier Millionen
Menschen, die für die Nutzung von Carsharing-Autos
infrage kommen. Zudem sehen
die Berater zurzeit weder die Voraussetzungen
in den Städten noch ist die Bereitschaft
der Kunden gegeben, auf das eigene Auto zu
verzichten. In anderen europäischen Ländern
sei das Bild ähnlich, stellt A.T. Kearney fest.
Die Studie zum Carsharing-Markt macht
demnach ferner deutlich, dass regelmäßiges
Autoteilen zulasten des ÖPNV gehe – und
am Besitz eines eigenen PKW nichts ändere.
Vielmehr werde dieses Angebot als ein
komplementärer Service angesehen, heißt es.
Derweil schätzen die für die Studie Befragten
weiterhin ihr eigenes Auto – vor allem wegen
seiner permanenten Verfügbarkeit und der
damit verbundenen persönlichen Freiheit.
Carsharing verfehle somit auch das von der
Politik verfolgte Ziel, nachhaltigen Verkehr
in den Städten zu stärken, bemängeln die
Berater.
Wie die Untersuchung ergab, soll lediglich
ein Prozent der Carsharing-Mitglieder dieses
Angebot täglich nutzen, ein Drittel von ihnen
ein- bis zweimal im Monat. Vor diesem Hintergrund
zeichne sich nicht ab, dass das eigene
Auto im Straßenverkehr langfristig durch
Sharing-Angebote ersetzt werde, resümieren
die Berater. Insofern komme Carsharing als
zukunftsfähige urbane Mobilitätsalternative
bislang nicht infrage.
Dementsprechend eignet sich das Autoteilen-Konzept
ebenfalls nicht, die Probleme
mit dem Individualverkehr in den Städten zu
reduzieren. Nach Einschätzung der Studienautoren
sind nur knapp fünf Prozent der Bundesbürger
als mögliche Carsharing-Nutzer
anzusehen. Würden sie ihr Auto verkaufen
und stattdessen Sharing-Dienstleistungen in
Anspruch nehmen, käme dies einer Verminderung
der Privatwagen um zwei Millionen
Stück gleich, rechnet die Studie vor. Zum
Vergleich: Offiziellen Statistiken zufolge belief
sich der Fahrzeugbestand in Deutschland
zu Jahresbeginn 2018 auf rund 57 Millionen
Stück. Den mit Abstand größten Anteil daran
hatten demnach Pkw mit rund 47 Millionen
Fahrzeugen. Insofern könne Carsharing die
vielfach in das Geschäftsmodell gesetzten Erwartungen
nicht erfüllen, meint A.T. Kearney.
Das Beratungsunternehmen macht in seiner
Studie deutlich, dass als Voraussetzungen
für ein wirtschaftlich profitables Carsharing-Angebot
neben einer Mindestanzahl von
Nutzern auch eine bestimmte Nutzerdichte
erforderlich ist. Diese Kriterien erfüllen nach
Einschätzung der Studienautoren jedoch
lediglich elf Städte hierzulande, darunter
Metropolen wie Berlin, Hamburg und München.
Doch schon in deren Randgebieten
soll die notwendige Nutzerdichte nicht mehr
gegeben sein. Insofern sehen die Berater die
Vorbedingungen für wirtschaftlich erfolgreiche
Carsharing-Dienste nur selten gegeben.
Das erklärt möglicherweise, warum erste
Angebote von renommierten Autoherstellern,
wie BMW, Citroën, Mazda, Mercedes etc.
sich bislang nicht als ökonomischer Erfolg
herausstellten.
Aus Sicht von Verkehrs- und Stadtplanern
darf Carsharing zudem nicht in Konkurrenz
zum öffentlichen Nahverkehr treten, sondern
Grafik: Goslar-Institut
kann nur eine Ergänzung zu dem Angebot
von Bus und Bahn darstellen. Die Möglichkeit
zum Autoteilen sollte somit dazu dienen, Lücken
im vorhandenen ÖPNV-Netz zu schließen.
Doch nach der A.T. Kearney-Studie geht
regelmäßiges Carsharing zulasten des ÖPNV
und ändert nichts am Besitz eigener PKW.
Der Bundesverband Carsharing (BCS)
hingegen hält die Aussagen der Studie „The
Demystification of Car Sharing“ der Unternehmensberatung
A.T. Kearney für nicht zutreffend.
Vielmehr stehe „das Papier von A.T.
Kearney mit der Realität und mit etablierten
wissenschaftlichen Erkenntnissen in Konflikt“,
und zwar „eklatant“, kritisiert der Branchenverband.
Er bemängelt grundsätzlich, dass
die Studie keine Darstellung des deutschen
Carsharing-Marktes sei und „nicht repräsentativ
für das Carsharing in Deutschland“.
Die von A.T. Kearney gezogenen Schlüsse
bezüglich der Entlastungswirkung des
Carsharings träfen nur für wenige Anbieter
„möglicherweise zu“, stellt der BCS fest, seien
für die übrigen rund 170 Carsharing-Anbieter
in Deutschland hingegen irrelevant. In einer
Stellungnahme widerspricht der Verband den
Ausführungen der Studienautoren Punkt für
Punkt, um schließlich zusammenfassend zu
betonen, dass Carsharing schon heute einen
„praktischen Beitrag zu einer Verkehrswende
in Deutschland“ leiste.
Goslar-Institut
9/2019 · RAL 1015 taxinews 19
information
Inklusionspreis für den BerlKönig
Foto: BVG
Der BerlKönig, das gemeinsame
Ridesharing-Angebot von BVG
und ViaVan, zählt zu den Preisträgern
des erstmals verliehenen
Bundesteilhabepreises.
Dieser wird vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales vergeben und von der
Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben.
In diesem Jahr lautete das
Thema „Inklusive Mobilität“.
Die Fachjury sprach dem BerlKönig mit
seinem unkompliziert nutzbaren, barrierefreien
Angebot den mit 5000 Euro
dotierten zweiten Platz des Bundesteilhabepreises
zu. Valerie von der Tann,
General Manager Berlin bei ViaVan, und Dr.
Henry Widera, Leiter des Vorstandsstabes
Digitalisierung bei der BVG, nahmen den
Preis am 12. November von Bundesminister
Hubertus Heil entgegen. Das Preisgeld
wird an eine gemeinnützige Einrichtung im
Bereich Inklusion gespendet.
Der BerlKönig ergänzt mit seinen aktuell
fünf Rolli-gerechten Vans ideal das
barrierefreie Angebot mit Bussen und
Bahnen im Berliner Nahverkehr. So haben
Rollstuhlfahrer über die BerlKönig-App
die Möglichkeit, individuelle Fahrten
ohne lange Wartezeiten zu buchen und
zu bezahlen. 17 Minuten betrug die durchschnittliche
Wartezeit für barrierefreie
Fahrten beispielsweise im September. Wie
bei allen BerlKönig-Fahrten wird – ganz
im Sinne der Inklusion – natürlich auch bei
diesen Touren versucht, Fahrtwünsche zu
bündeln und Fahrgäste mit und ohne Handicap
auf optimalen Routen gemeinsam
ans Ziel zu bringen.
Immer mehr gebündelte Fahrten
Neben der Inklusion von Menschen im
Rollstuhl steht auch die Zugänglichkeit
des Angebots für Menschen mit Sehbehinderung
im Fokus. Hierfür kann die App
bereits per Voice-Over Funktion bedient
werden. Noch in diesem Jahr werden
vereinfachte Buchungs- und Kontaktmöglichkeiten
für seheingeschränkte Kunden
eingeführt.
Seit dem Start des BerlKönigs im
September 2018 wurde das Angebot im
genehmigten Bediengebiet innerhalb des
östlichen S-Bahnrings bereits für mehr
als 1,15 Millionen Fahrten genutzt. Mehr
als die Hälfte der aktuell 160 Fahrzeuge
ist elektrisch unterwegs. Bis Ende 2020
sollen alle BerlKönige mit Strom fahren.
BVG
20 RAL 1015 taxinews · 9/2019
information
ADAC führt „Premium-Mitgliedschaft“ ein
Foto: ADAC-Zentrale / ADAC
Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Erweiterung der
Leistungen und Beitragsanpassung für bestehende Mitgliedschaften
Der ADAC e.V. rüstet sich für
die Zukunft: Auf einer außerordentlichen
Hauptversammlung
in München hat Deutschlands
größter Mobilitätsclub Mitte
November die Einführung einer Premium-
Mitgliedschaft beschlossen, die die bestehende
Plus-Mitgliedschaft um zahlreiche
Leistungen erweitert. Zugleich haben die
239 Hauptversammlungsmitglieder aus
ganz Deutschland entschieden, aufgrund
gestiegener Kosten sowie der neu erhobenen
Versicherungssteuer zum ersten
Mal nach sechs Jahren die Beiträge für
die bestehenden Mitgliedschaftsmodelle
anzupassen. Auch eine Satzungsänderung
hat das höchste Gremium des ADAC
beschlossen: Im Wesentlichen geht es
bei der Neufassung darum, Entscheidungsund
Beratungsgremien im Club konsequenter
voneinander abzugrenzen und Aufgaben
klar zuzuordnen. Neuwahlen standen nicht
auf der Tagesordnung.
Die neue Premium-Mitgliedschaft ergänzt
die Plus-Mitgliedschaft um wichtige
Leistungen. Dazu gehören eine weltweite
Pannenhilfe, die Rückholung bei Krisen und
Naturkatastrophen sowie das Abschleppen
in eine Wunschwerkstatt in Deutschland bis
zu einer Entfernung von 100 Kilometern.
Mit diesem neuen und hochwertigen Baustein
in der Mitgliedschafts-Palette ergibt
sich für ADAC-Mitglieder die Möglichkeit,
noch passgenauer den für sie idealen Tarif
wählen zu können. Die Premium-Mitgliedschaft
wird in einer Testphase zunächst im
Gebiet des Regionalclubs Niedersachsen/
Sachsen-Anhalt angeboten und kostet für
Einzelpersonen 139 Euro pro Jahr. Der
bundesweite Start ist für das erste Halbjahr
2020 geplant.
Die ebenfalls beschlossene Beitragsanpassung
der bestehenden Mitgliedschaftsmodelle
ist aufgrund der allgemein gestiegenen
Kosten sowie der neu erhobenen
Versicherungssteuer laut ADAC unvermeidlich.
Der Tarif für die Basis-Mitgliedschaft
steigt von 49 auf 54 Euro pro Jahr. In der
Plus-Mitgliedschaft, die statt 84 dann
94 Euro kosten wird, ist in Zukunft unter
anderem im Krankenrücktransport auch
der Transport einer Begleitperson abgedeckt.
Die Einführung der neuen Beiträge
ist – nach Abstimmung mit den Finanzbehörden
– ebenfalls im ersten Halbjahr
2020 geplant.
ADAC Präsident Dr. August Markl: „Wir
setzen alles daran, unsere über 21 Millionen
Mitglieder von den Leistungen und
Angeboten des ADAC zu überzeugen. Die
zunehmende Vielfalt der Mobilitätsformen
und der Ansprüche erfordern noch differenziertere
Möglichkeiten der Mitgliedschaft.
Mit unserer um die Premium-Mitgliedschaft
erweiterten Modellpalette wollen wir –
neben Basis- und Plus-Mitgliedschaft –
diesen Bedürfnissen Rechnung tragen.“
ADAC
9/2019 · RAL 1015 taxinews 21
berliner taxivereinigung e.V.
Zahlen, Herr Ober
Berliner Taxivereinigung e.V.
Grunewaldstraße 70
10823 Berlin
Tel. 030 / 21 45 888-1
Fax 030 / 21 45 888-2
Vorstand:
Richard Leipold (1. Vorsitzender)
Jamal Derzi
(stellvertretender Vorsitzender)
Tichomir Rangelov
(stellvertretender Vorsitzender)
Jürgen Kaiser (Schatzmeister)
Ulrich Skerhut (Schriftführer)
Bernd Stumpf (1. Kassenprüfer)
Goran Djukic (2. Kassenprüfer)
Kontakt:
info@berliner-taxi-vereinigung.de
Informationen, Satzung und
Aufnahmeantrag finden Sie unter:
www.berliner-taxi-vereinigung.de
Verbandsbeiträge:
Beitrag pro Jahr und Stimme: € 20,00
(alle 5 Konzessionen gibt es eine
Stime, maximal hat ein Mitglied
7 Stimmen)
Aufnahmegebühr: € 25,00
Beratung:
Richard Leipold 030/8518734
(telefonische Terminvereinbarung, bitte
Terminwunsch auf Anrufbeantworter)
Mo, Di, Do, Fr:
10:00-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr
Versicherungsberatung:
Matthias Albinger, FinanceCollect
Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr
Agentur Petra von Chamier
Dienstag: 14:00-18:00 Uhr
Presserechtlich verantwortlich:
Richard Leipold
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Vereinsregister Nr.: VR 22433 B
Berlin Finanzamt für Körperschaften I
Steuernummer: 27/620/56674
Manche Taxiunternehmer befassen
sich mit Zahlen erst,
wenn sie kein Geld mehr
haben. Ihr Tachometer zeigt
ihnen an, dass sie im Stadtverkehr
Berlin immer langsamer werden.
Ihre Einnahmen sinken, obwohl sie arbeiten
wie die Hamster im Laufrad und die
Fahrpreise bis an die Schmerzgrenze der
Fahrgäste erhöht werden. Immer mehr
Taxibetriebe werfen das Handtuch und
geben auf. Und trotzdem entspannt sich
die Lage für die verbleibenden Betriebe
nicht.
In der Lage verhalten sich Taxifahrer
wie ganz normale Menschen. Sie suchen
Schuldige. Das ist nicht ganz falsch, löst
aber offenkundig das Problem nicht. Sind
die Taxiverbände verantwortlich, weil sie
zu wenig machen? Bringt die Raffgier der
Mietwagenvermittler die Unternehmer
in Schwierigkeiten, weil sie Geld scheffeln
wollen, ohne sich an die Regeln zu
halten? Sind Politik und die Kontrollbehörden
Verursacher des Übels? Wildwest
herrscht schließlich nur dann, wenn der
Sheriff abwesend ist und niemand Übeltäter
bestraft.
Ein großes Problem hat selten nur eine
Ursache. Der Vorwurf der Untätigkeit
kommt häufig von den Taxifahrern, die
selber gar nichts machen. Es ist natürlich
viel bequemer auf dem Sofa zu sitzen
und die Fußballspieler im Fernsehen für
ihre Fehler zu tadeln. Andere Kritiker sind
durchaus emsig. Leider löst aber auch
wilder Aktivismus die Probleme nicht.
Das macht sie wütend. Zornige Tiraden
und Schuldzuweisungen helfen aber nicht
weiter. Leider bringt es nichts Schuldige
zu finden, wenn wir nicht in der Lage sind
die Übelstände abzustellen.
Heute will ich nicht über die Mietwagenvermittler
sprechen, obwohl ihre
Geschäftspolitik ganz wesentlich zur
vertrackten Situation beiträgt. Würden
die Berliner Behörden sich allerdings so
verhalten, wie ihre Kollegen in Hamburg,
dann wären Berliner Taxiunternehmer
bereits glücklich. Eine ganz wichtige
Ursache für die verzweifelte Lage von
Taxiunternehmern in Berlin ist das
Verhalten der Politik. Weiß denn die
Politik, worum es geht? Was wissen die
Behörden in Berlin?
Politiker können sich nicht auf Unkenntnis
herausreden. Unmengen von Arbeitsstunden
wurden von den Verbandsvertretern
auf Information und Aufklärung
verwendet. Und die Behörden haben
unmittelbaren Datenzugang. Das LABO
Berlin hat genaue Aufzeichnungen über
die Entwicklung des Konzessionsbestandes
bei Taxen und Mietwagen. Außerdem
wissen sie aus Betriebsprüfungen
nicht nur, wie viel Geld die Taxibetriebe
erwirtschaften und wie viele Kilometer
sie dafür fahren müssen, sondern auch,
wie schnell die Taxen in der Stadt Berlin
fahren können. Unternehmer können
dabei nicht schummeln. Die Behörde
kann einfach überprüfen, ob die Daten
der Unternehmer stimmen.
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13627 Berlin
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22 RAL 1015 taxinews · 9/2019
berliner taxivereinigung e.V.
Das Tempo (nicht nur) der Taxen in Berlin
ist in den letzten beiden Jahren (2018
und 2019) drastisch gesunken. Die Ursache
dafür ist keine Naturkatastrophe für
die Menschen nichts können. Die Partei
der Grünen stellt die Verkehrssenatorin,
die „Sen UmVuK“ (Senatsbehörde für
Umweltschutz, Verkehr und Klimaschutz)
vorsteht. Das klar formulierte Ziel dieser
Senatorin und ihrer Partei ist das Ausbremsen
des Verkehrs in Berlin. Damit
soll Autofahren unattraktiv gemacht
und auf diese Weise das Klima gerettet
werden.
Die Preise für Taxifahrten in Berlin sind
für Kunden transparent, weil neben dem
Grundpreis hauptsächlich die durchfahrenen
Kilometer berechnet werden. Die
sogenannte „Karenzminute“ sorgt dafür,
dass Staus und zähflüssiger Verkehr
nicht zu Lasten der Kunden gehen. Weil
das Fahrttempo (der einzelnen Fahrt)
nicht vorhersehbar ist, ging die Fahrpreisgestaltung
von einem realistischen
Durchschnittstempo (24 km/h) aus. Ein
solcher Taxitarif verhindert, dass die
gleiche Fahrt einmal 10,00 EUR und unter
schlechteren Verkehrsbedingungen
18,00 EUR kostet. Wenn aber die Behörde
selbst die Taxen ausbremst und nicht
gleichzeitig die Kilometerpreise entsprechend
anhebt, dann blutet sie die Taxiunternehmen
aus. Die Vernichtung von
Betrieben und Arbeitsplätzen kann also
nicht unternehmerischer Unfähigkeit oder
dämonischen Mächten des Marktes in die
Schuhe geschoben werden. Es ist eine
zwingende Folge politischen Handelns.
Das nennt man Staatsversagen.
Eine Grafik zeigt mehr als Worte erklären
können:
Das mögliche Fahrtempo der Berliner
Taxen ist von knapp unter 22 km/h auf
unter 20 km/h gefallen.
Diese Temporeduzierung bedeutet, dass
Sen UmVuK die möglichen Einnahmen
der Betriebe im Berichtszeitraum um
zehn Prozent abgesenkt hat.
Im Oktober 2018 senkte die gleiche
Behörde mit der 9. Verordnung zu den
Taxitarifen die Erlöse von Taxibetrieben
um durchschnittlich zwei Prozent, obwohl
von anderer staatlicher Seite (Mindestlohnkommission)
die Lohnkosten seit
2015 um acht Prozent per Gesetz angehoben
wurden. Diese Senkung betraf
unterschiedliche Betriebe auf verschiedene
Weise. Wer sich stur der Verpflichtung
zur Annahme von Kreditkarten entzogen
hatte, den betraf diese Senkung nicht.
Wer fleißig Kreditkarten annahm und deshalb
einen höheren Anteil (> 20 Prozent)
an bargeldlosen Fahrten aufzuweisen
hatte, der wurde mit einer noch höheren
Absenkung seiner Erlöse bestraft. Wer
die Willigen bestraft und die Bockigen
Grafik: Aktienkurs Uber
https://www.finanzen.net/aktien/uber-aktie
belohnt, der braucht sich über die Folgen
nicht zu wundern.
Viele Taxiunternehmer gehen von einer
Böswilligkeit der Behörden aus. Sie
vermuten, dass hochrangige Beamte von
den App-Anbietern geschmiert werden
und diese deshalb die Taxibetriebe gezielt
vernichten. Das glaube ich nicht. Die
Geschichte der gesamten Verkehrspolitik
und der 9. Verordnung für die Taxitarife
sehe ich eher als Indiz für Unfähigkeit und
Gleichgültigkeit. Das Glattbügeln behördeninterner
Fehler und politische Arithmetik
hat Vorrang vor dem Überleben der seriösen
Betriebe. Das Ergebnis ist allerdings
das gleiche: Die Betriebe sterben. Aus
den Daten des LABO selbst geht hervor,
dass die Taxikonzessionen der Betriebe,
die weniger als 20 Taxen haben, rapide
zurückgehen. Die Anzahl der Taxibetriebe
insgesamt hat sich um über 300 vermindert.
Der Anstieg der Mietwagenbetriebe ist
dagegen atemberaubend. Seit 2016 hat
sich ihre Anzahl von 1.600 auf 3.400 mehr
als verdoppelt. Die Mietwagen aus den
Umlandgemeinden, die sich in Berlin wie
Taxen bereithalten, sind in diese Zahlen
nicht eingerechnet. Junge hippe Politiker
freuen sich darüber, wie billig die Fahrten
mit diesen Mietwagen sind. Niemand
9/2019 · RAL 1015 taxinews 23
berliner taxivereinigung e.V.
rechnet nach, ob es bei diesen Angeboten
mit rechten Dingen zugehen kann. Es will
ja auch keiner wissen, wie die Spottpreise
für T-Shirts und andere Kleidungsstücke
zustande kommen.
Taxi gilt als altmodisch und teuer.
Taxi stört. Ich bitte alle daran zu
denken, wen Taxi wirklich stört
und warum.
Solange es den niedrigen Taxipreis gibt,
können Mietwagenunternehmen ihre
Preise nur mit Tricks auf einen angemessenen
Wert erhöhen. Wer das nicht
glaubt, der verfolge die Preisentwicklung
der Uber-Aktie (siehe oben S. 23). Trotz
gnadenloser Ausbeutung des Fahrpersonals
und trotz permanenter Gesetzesbrüche
fällt die Aktie ununterbrochen.
Eigentlich ist das kein Wunder. Die Firma
hat in der gesamten Zeit ihres Bestehens
ja niemals auch nur einen Cent Gewinn
erwirtschaftet.
Eine Auswirkung aber macht mir Sorgen.
Berliner Politik und Behörden pfuschen
auf die gewohnte Weise weiter und zerstören
(wahrscheinlich nur als unbedachten
Kollateralschaden) das Taxigewerbe.
Wenn die Taxen nicht mehr als Bremse
wirken können, explodieren die Preise für
die Personenbeförderung. Dann beklagt
die Politik wortreich das Marktversagen.
Aber was macht sie dann? Wird sie nach
dem „Mietendeckel“ einen „Mietwagendeckel“
beschließen?
Richard Leipold, BTV
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Jürgen Boenigk
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24 RAL 1015 taxinews · 9/2019
ratgeber
Versicherungswechsel –
das sollten Sie beachten
Wie in jedem Jahr buhlen die
Versicherungsgesellschaften
im November um Kunden.
Durch verlockenden
Angebote in der Werbung
sollen Autofahrer zu einem Versicherungswechsel
bewegt werden. Oft kann durch einen
Wechsel der Versicherungsgesellschaft
vielGeld gespart werden. Nicht selten
erhöhen die Versicherungsunternehmen
für das zweite Vertragsjahr den Beitrag
oder geben Ersparnisse durch günstigere
Kasko-Klassen oder einen höheren Schadenfreiheitsrabatt
nicht an den Bestandskunden
weiter. Einige Anbieter gehen mit
Kampfpreisen auf Kundenfang und bieten
Super-Schnäppchen-Konditionen für Neukunden
– die im Gegenzug mit Abstrichen
beim Leistungsumfang verbunden sind.
Ein Vergleich lohnt:
Kfz-Versicherer bieten jetzt
besonders günstige Konditionen
Um in der Angebotsflut nicht den Überblick
zu verlieren und festzustellen, ob sich ein
Wechsel wirklich lohnt, bieten im Internet
verschiedene Vergleichsportale ihre Unterstützung
an. Einfach ein paar persönliche
Daten und einige Details zu Fahrzeug und
Autonutzung eingeben und schon erscheint
eine Auflistung der besten Angebote. Das
suggerieren zumindest die Portale. Doch
Vorsicht, der AvD warnt: der erste Anschein
kann täuschen! Denn bei einigen Vergleichsportalen
wird die Auflistung von Anbietern
und Preisen auch davon beeinflusst, welchen
Vorversicherer der Verbraucher benennt.
Die Folge: Ein Interessent, der zum
Beispiel die Allianz als aktuelle Versicherung
angibt, erhält günstigere Konditionen,
als ein Interessent der beispielsweise die
Axa easy als aktuellen Versicherer benennt.
In einigen Fällen gehen die Vergleichsportale
sogar soweit, Angebote von Anbietern
mit besonders attraktiven Konditionen gar
nicht erst aufzulisten – ganz offenbar, werden
also Anbieter bevorzugt, die in einer
geschäftlichen Beziehung zum Vergleichsportal
stehen und möglicherweise sogar
eine Vermittlungsprovision zahlen.
Allen Verbrauchern, die einen Wechsel der
Kfz-Versicherung planen, wird geraten,
nicht nur ein Vergleichsportal zu nutzen,
sondern mindestens noch einen weiteren
Vergleich bei einem zweiten Anbieter
durchzuführen. Auf Nummer sicher geht,
wer zusätzlich den Vergleich nicht nur mit
seiner tatsächlich aktuellen Versicherung,
sondern zusätzlich mit einem oder zwei
weiteren Versicherern durchführt. So kann
man sicher sein, die günstigsten Versicherungsangebote
zu bekommen.
In vielen Fällen deutlich teurere
Beiträge im 2. Versicherungsjahr
Bevor man nun aber den Wechsel vornimmt,
sollte man zunächst einmal mit
seinem aktuellen Versicherer Kontakt aufnehmen
und dessen Angebot einholen. Ein
Wechsel macht schließlich nur Sinn, wenn
sich dadurch tatsächlich Geld sparen lässt,
ohne auf Leistungsumfang zu verzichten.
Ist auch dieser Punkt abgehakt und der
Wechsel der Auto-Versicherung verspricht
tatsächlich gleiche Leistungen zu einem
geringeren Preis, kann man entweder den
Wechselservice des bevorzugten Versicherungsvergleichs
nutzen, oder mit diesem
telefonisch in Kontakt treten. Für welchen
dieser Wege zum Vertragsabschluss man
sich entscheidet, ist reine Geschmackssache.
Sobald der neue Versicherungsvertrag
unterschrieben ist und die Police vorliegt,
ist man als Kunde durch – die erforderliche
Benachrichtigung der Zulassungsstelle
übernimmt die neue Versicherungsgesellschaft.
H.R.
Die Berliner Kältebusse sind vom 1. November 2019 bis 31. März 2020 unterwegs:
Kältebus 1: täglich von 21:00 bis 03:00 Uhr • Kältebus 2: täglich von 19:00 bis 01:00 Uhr
Der Notdienst ist unter der Telefonnummer (0178) 523 58-38 täglich ab 21.00 Uhr
erreichbar und sollte wirklich nur in Notfällen angerufen werden.
Wofür einen Kältebus?
Mit dem Kältebus und der Kälte-Notübernachtung will die Berliner Stadtmission Kältetote in Berlin verhindern. Vom 1. November eines
Der Kältebus der Berliner Stadtmission startete vor über 20 Jahren. Aktueller Anlass war 1994 der Erfrierungstod eines Obdachlosen in
-
9/2019 · RAL 1015 taxinews 25
ratgeber
Winterreifenzeit
Foto: Fotolia
Was Autofahrende unbedingt beachten sollten.
Durch die sinkenen Temperaturen,
kommt es zu Frost, Glätte
oder auch zu Schnee. Spätestens
jetzt ist es Zeit, Winterreifen
aufzuziehen. Ein Besuch in
der Werkstatt Ihres Vertrauens ist besonders
dann sinnvoll, wenn man unsicher ist,
in welchem Zustand die Winterreifen sind.
Was alle wissen sollten, die neue Winterreifen
benötigen:
Winterreifen mit neuem Symbol
Alle seit dem 1. Januar 2018 hergestellten
Winterreifen müssen verpflichtend das sogenannte
Alpine-Symbol, eine Schneeflocke,
tragen (Paragraph 36, Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO)). Das neue
Zeichen löst das alte M+S-Symbol, kurz für
„Matsch und Schnee“, ab und kennzeichnet
Winterreifen eindeutig und verbindlich. Ob
ein Reifen das Symbol erhält, entscheiden
strenge Eignungstests, wie Bremstests auf
Schnee. Solche Anforderungen gab es beim
alten M+S-Symbol nicht.
Darf man nur noch mit
Winterreifen mit dem
Alpine-Symbol fahren?
Nein. Reifen mit dem M+S-Symbol dürfen
noch bis zum 30. September 2024 genutzt
werden. Wer im Reifenhandel noch auf
einen Reifen mit dieser Bezeichnung stößt
kann allerdings davon ausgehen, dass er
mindestens ein Jahr alt ist.
Winterreifen ab Oktober
Kalt kann es ganz plötzlich werden. Häufig
kühlt es im Oktober stark ab, speziell in
Waldgebieten oder auf Brücken kommt es
schnell zu Frost. Die Gummimischung und
die spezielle Art der Profile von Winterreifen
liefern dann mehr Sicherheit. Winterreifen
sind auch bei Minusgraden weich
genug, um sich mit der Straßenoberfläche
zu verzahnen. Dazu trägt auch ihr Profil bei,
welches feine Lamellen zeigt. Sie bieten bei
Schnee und Schneematsch eine bestmögliche
Verzahnung mit dem Untergrund.
Mit Winterreifen ist der Bremsweg bei
solchen Verhältnissen deutlich kürzer
als mit Sommerreifen, daruch wird die
Fahrstabilität wesentlich besser.
Gibt es ein Bußgeld verhängt,
wenn man mit Sommerreifen
fährt?
Wer bei Glätte, Schnee oder Schneematsch
mit Sommerreifen oder anderen Reifen
unterwegs ist, die nicht den Vorgaben der
StVZO entsprechen, kann mit einem Bußgeld
in Höhe von 60 Euro bis 120 Euro bei
einem Unfall und einem Punkt in Flensburg
geahndet werden.
Ganzjahresreifen als
Alternative zu Winterreifen?
Rein rechtlich sind auch Ganzjahresreifen
als Winterreifen definiert. Sie
müssen ebenfalls mit der Schneeflocke
gekennzeichnet sein.
In der Regel bieten sie allerdings nicht so
viel Sicherheit bei Schnee und Eis wie Winterreifen.
Wer bei Schneefall und Glatteis
nicht auf den Einsatz seines Fahrzeugs
verzichten will oder kann, sollte3 daher von
Ganzjahresreiben Abstand nehmen.
Reifenexperten vertrauen!
Vor dem bevorstehenden Reifenwechsel ist
der Reifenexperte der erste Ansprechpartner.
Er kann genau beurteilen, ob die eingelagerten
Winterreifen noch gut sind oder
gegen Neue getauscht werden müssen. Für
den Fall eines Wechsels des Reifensatzes
ist er ebenfalls der kompetente Ratgeber.
Hilfreich ist, sich in den einschlägigen Fachzeitschriften
oder im Internet ein Bild zu
machen. Studien ausführlicher Reifentests
bieten eine gute Entscheidungsgrundlage.
H.R.
26 RAL 1015 taxinews · 9/2019
www.Taxi-Zentrum.de
Mercedes-Benz E 220 d
TAXI KAMERA AVANTG Totwinkelas. SCHECKH.
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Bundesweit
Hotline 08 000- 36 86 86
www.taxi-zentrum.de
Wichtige Rufnummern
W Notdienste
Feuerwehr / Notarzt 112
Polizei 110
Giftnotruf 192 40
Jugend-Notdienst 3 49 99 34
Kinderschutz-Hotline 61 00 66
Telefonseelsorge 0800 / 111 0 111
Apotheken-Notdienst (Auskunft) 118 33
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 89 00 43 33
Produktionsdaten
2019
Heft 1 / Februar
Anzeigen und Daten bis 28. Januar,
erscheint in 8. KW
Heft 2 / März
Anzeigen und Daten bis 25. Februar,
erscheint in 12. KW
Heft 3 / April
Anzeigen und Daten bis 26. März,
erscheint in 16. KW
Heft 4 / Mai
Anzeigen und Daten bis 26. April,
erscheint in 20. KW
Heft 5 / Juni
Anzeigen und Daten bis 27. Mai,
erscheint in 25. KW
Heft 6 / Juli
Anzeigen und Daten bis 26. Juni,
erscheint in 29. KW
Heft 7 / September
Anzeigen und Daten bis 25. August,
erscheint in 38. KW
Heft 8 / Oktober
Anzeigen und Daten bis 27. September,
erscheint in 42. KW
Heft 9 / November
Anzeigen und Daten bis 28. Oktober,
erscheint in 47. KW
Heft 10 / Dezember
Anzeigen und Daten bis 26. November,
erscheint in 51. KW
In den Monaten Januar und August
erscheint keine Ausgabe.
Veranstaltungen
29. November bis 01. Dezember
SEZ Berlin
Ostpro Berlin
Verkaufsmesse für Ostprodukte
jeweils von 10 bis 18 Uhr
30. November
Olympiastadion
Hertha BSC - Borussia Dortmund
Bundesligaspiel
Anstoß: 15:30 Uhr
01. bis 02. Dezember
Markthalle Neun
RAW Berlin
Weinmesse
jeweils von 10 bis 18 Uhr
07. Dezember
SO36
Die Wallerts
Traditionelles Weihnachtskonzert
Beginn: 21 Uhr
18. Dezember
Kesselhaus
Keimzeit
Rockkonzert
Beginn: 20 Uhr
19. bis 20. Dezember
Mercedes Platz
Coca-Cola Weihnachtstrucks-Tour
Weihnachtsfest
von 15 bis 20 Uhr
23. Dezember
Stadion An der Alten Försterei
Weihnachtssingen
Traditionelles Weihnachtssingen
Beginn: 19 Uhr
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Die freie und unabhängige Zeitschrift für das
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*Kraftstoffverbrauch innerorts /außerorts/ kombiniert (Diesel l /100 km): 4,9/ 3,7/ 4,2; CO₂-
Emissionen kombiniert (g / km): 110. Hubraum (cm3): 1.598; Leistung (KW/ PS): 118/160.
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt
sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“ i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die
Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die Angaben beziehen sich
nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein
Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der
gewählten Sonderausstattungen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den
offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über
den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden,
der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
unentgeltlich erhältlich ist. | ¹8.000,– € Eintauschprämie bei Inzahlungnahme Ihres gebrauchten
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