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RAL1015 taxi news - Heft 09-2019

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information

So funktioniert der neue Umweltbonus

Mit einer höheren Kaufprämie

für Elektroautos wollen Bundesregierung

und Industrie

sicherstellen, dass die Elektromobilität

den Durchbruch auf

dem Massenmarkt schafft. Die wichtigsten

Fragen zum Umweltbonus im Überblick.

Warum wird der

Umweltbonus erhöht?

Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen

in Deutschland sieben bis zehn Millionen

Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Deshalb

ist vorgesehen, den vor drei Jahren eingeführten

Umweltbonus bis 2025 zu verlängern

und deutlich zu erhöhen. Dies wurde im

Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität

am 4. November 2019 beschlossen.

Was genau ist der Umweltbonus?

Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer

Beitrag von Bundesregierung und Industrie,

mit dem der Absatz von – sowohl neuen

als auch jungen gebrauchten – elektrisch

betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden

soll. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort

auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz

und Luftreinhaltung.

Welche Fahrzeuge

werden gefördert?

Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge,

von außen aufladbare Hybridelektro

fahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge

sowie Fahrzeuge, die

keine lokalen CO 2 -Emmissionen aufweisen

und höchstens 50 g CO 2 -Emmissionen pro

Kilometer verursachen.

Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der

förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA-Liste) befinden.

Das Elektromobilitätsgesetz vom 12. Juni

2015 definiert erstmals Elektrofahrzeuge

– und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge,

von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

(Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren

ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein

batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie

als Energiequelle.

Plug-In-Hybride kombinieren einen Verbrennungs-

mit einem Elektromotor. Ihre Batterie

kann am Stromnetz aufgeladen werden.

Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über

einen Antrieb, dessen Energiewandler

ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und

mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine

bestehen.

Werden nur neue

Elektrofahrzeuge gefördert?

Künftig sollen auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge,

die weder als Firmenwagen

noch als Dienstwagen des Ersterwerbers

eine staatliche Förderung erhalten haben,

bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch

eine Umweltprämie erhalten.

Der ungeförderte Firmen- bzw. Dienstwagen

muss zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs

mindestens vier und maximal acht Monate

erstmals zugelassen sein und eine maximale

Laufleistung von 8.000 km aufweisen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Umweltbonus soll für rein elektrische

Fahrzeuge von 4.000 auf 6.000 Euro und für

Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro

bei einem maximalen Nettolistenpreis von

40.000 Euro steigen.

Über einem Nettolistenpreis von 40.000 bis

maximal 65.000 Euro wird der Umweltbonus

für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro

und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.

Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur

Hälfte von der Bundesregierung und von der

Industrie finanziert.

Wie lange soll

die Förderung gelten?

Für die Förderung sind ab dem Jahr 2020

Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden

Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt bis

zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel,

längstens bis 2025.

10 RAL 1015 taxinews · 9/2019

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