RAL1015 taxi news - Heft 09-2019
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information
So funktioniert der neue Umweltbonus
Mit einer höheren Kaufprämie
für Elektroautos wollen Bundesregierung
und Industrie
sicherstellen, dass die Elektromobilität
den Durchbruch auf
dem Massenmarkt schafft. Die wichtigsten
Fragen zum Umweltbonus im Überblick.
Warum wird der
Umweltbonus erhöht?
Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen
in Deutschland sieben bis zehn Millionen
Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Deshalb
ist vorgesehen, den vor drei Jahren eingeführten
Umweltbonus bis 2025 zu verlängern
und deutlich zu erhöhen. Dies wurde im
Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität
am 4. November 2019 beschlossen.
Was genau ist der Umweltbonus?
Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer
Beitrag von Bundesregierung und Industrie,
mit dem der Absatz von – sowohl neuen
als auch jungen gebrauchten – elektrisch
betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden
soll. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort
auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz
und Luftreinhaltung.
Welche Fahrzeuge
werden gefördert?
Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge,
von außen aufladbare Hybridelektro
fahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge
sowie Fahrzeuge, die
keine lokalen CO 2 -Emmissionen aufweisen
und höchstens 50 g CO 2 -Emmissionen pro
Kilometer verursachen.
Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der
förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA-Liste) befinden.
Das Elektromobilitätsgesetz vom 12. Juni
2015 definiert erstmals Elektrofahrzeuge
– und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge,
von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
(Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren
ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein
batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie
als Energiequelle.
Plug-In-Hybride kombinieren einen Verbrennungs-
mit einem Elektromotor. Ihre Batterie
kann am Stromnetz aufgeladen werden.
Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über
einen Antrieb, dessen Energiewandler
ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und
mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine
bestehen.
Werden nur neue
Elektrofahrzeuge gefördert?
Künftig sollen auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge,
die weder als Firmenwagen
noch als Dienstwagen des Ersterwerbers
eine staatliche Förderung erhalten haben,
bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch
eine Umweltprämie erhalten.
Der ungeförderte Firmen- bzw. Dienstwagen
muss zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs
mindestens vier und maximal acht Monate
erstmals zugelassen sein und eine maximale
Laufleistung von 8.000 km aufweisen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Umweltbonus soll für rein elektrische
Fahrzeuge von 4.000 auf 6.000 Euro und für
Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro
bei einem maximalen Nettolistenpreis von
40.000 Euro steigen.
Über einem Nettolistenpreis von 40.000 bis
maximal 65.000 Euro wird der Umweltbonus
für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro
und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.
Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur
Hälfte von der Bundesregierung und von der
Industrie finanziert.
Wie lange soll
die Förderung gelten?
Für die Förderung sind ab dem Jahr 2020
Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden
Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt bis
zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel,
längstens bis 2025.
10 RAL 1015 taxinews · 9/2019