RAL1015 taxi news - Heft 09-2019
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information
Foto links: SEAT
Foto rechts: Ford
Wie wird die Förderung finanziert?
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen
aus dem Sondervermögen „Energie- und
Klimafonds“ (EKF) zur Verfügung gestellt
werden. Bisher sind bis Ende 2020 Finanzmittel
in Höhe von 600 Millionen Euro vorgesehen.
Haushaltsmittel bis Ende 2023 müssen im
Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung
2020 noch bewilligt werden. Die bis 2025
benötigten Haushaltsmittel sind in den Folgejahren
zu beantragen und bereitzustellen.
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IHRE SICHERHEIT
DER BERLINER TAXISERVICE
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist ausschließlich online beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) zu stellen. Die Antragsbearbeitung
erfolgt in der Reihenfolge des
Eingangs der Anträge beim BAFA.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen,
Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften
und Vereine, auf die ein Neufahrzeug
zugelassen wird und die sich verpflichten,
das Fahrzeug sechs Monate zu halten.
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Sie einen Versicherungspartner, wie
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wie es in Ihrem Gewerbe und Alltag
läuft. Ob persönliche Beratung,
professionellen 24-h-Schutz oder
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FRANK PATZER &
PETRA VON CHAMIER GBR
BERLINER TAXISERVICE
Baerwaldstraße 50
10961 Berlin
Telefon 030 21919980
Zuwendungsempfänger ist der Antragsteller.
Welche Unterlagen
werden benötigt?
Der Antragsberechtigte muss unter anderem
eine Kopie der Rechnung sowie den
Zulassungsnachweis auf den Antragsteller
(Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorlegen.
Die Frist für die Einreichung der vollständigen
Unterlagen beträgt einen Monat
nach Eingang des Antrags beim BAFA.
Wie geht es nach
der Antragstellung weiter?
Die Auszahlung des Bundesanteils am
Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers
erfolgt nach Vorlage aller notwendigen
Unterlagen und deren Prüfung durch die
Bewilligungsbehörde.
Wann tritt die geänderte
Förderrichtlinie in Kraft?
Die 3. Änderung der Richtlinie zur Förderung
des Absatzes von elektrisch betriebenen
Fahrzeugen tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung
im Bundesanzeiger in Kraft und
am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Sie gilt
für alle Anträge, die in diesem Zeitraum
eingehen. Sobald die zur Verfügung stehenden
Mittel ausgeschöpft sind, können keine
weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Bundesregierung
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