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Geschäftsbericht Liechtenstein Marketing 2019

Liechtenstein Marketing ist für die Vermarktung Liechtensteins als Wirtschaftsstandort und Tourismusdestination zuständig (Art. 6 SFG). Die Landeskommunikation, das Standortmarketing, das Destinationsmanagement und das Eventmanagement bilden die Kernaufgaben von Liechtenstein Marketing.

Liechtenstein Marketing ist für die Vermarktung Liechtensteins als Wirtschaftsstandort und Tourismusdestination zuständig (Art. 6 SFG). Die Landeskommunikation, das Standortmarketing, das Destinationsmanagement und das Eventmanagement bilden die Kernaufgaben von Liechtenstein Marketing.

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Finanzen 77<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Für die Aufstellung der Jahresrechnung<br />

waren im Wesentlichen unverändert<br />

die nachfolgenden Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden massgebend.<br />

Bei der Bewertung wurde von der<br />

Fortführung des Unternehmens ausgegangen.<br />

Die Buchführung erfolgt in<br />

Schweizer Franken. Für die Umrechnung<br />

der Fremd währungen am Bilanzstichtag<br />

in Schweizer Franken wurde<br />

der Steuerkurs verwendet. Abweichungen<br />

von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen,<br />

Bilanzierungsmethoden,<br />

Rechnungslegungsvorschriften gemäss<br />

PGR bestehen keine.<br />

Die erworbenen immateriellen Anlagewerte<br />

sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

bilanziert und werden,<br />

sofern sie der Abnutzung unterliegen,<br />

entsprechend ihrer Nutz ungsdauer um<br />

planmässige Abschreibung vermindert.<br />

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungsbzw.<br />

Herstellungskosten angesetzt<br />

und werden, soweit abnutzbar, um<br />

planmässige Abschreibungen vermindert.<br />

Die Vermögensgegenstände des<br />

Anlagevermögens werden nach Massgabe<br />

der voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />

linear abgeschrieben. Die Abschreibungen<br />

auf Zugänge des Sachanlagevermögens<br />

erfolgen grundsätzlich<br />

zeitanteilig (pro rata temporis).<br />

Bei den Finanzanlagen handelt es sich<br />

um Anteilsrechte, die vollumfänglich<br />

abgeschrieben sind.<br />

Die Bewertung der Warenvorräte erfolgt<br />

zu Anschaffungskosten unter Bewer ­<br />

tung des Niederstwertprinzips. Dabei<br />

wird der durchschnittliche Einstandspreis<br />

dem letzten Bezugspreis gegenübergestellt<br />

und der Niederstwert<br />

angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im<br />

Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher<br />

Lagerdauer, geminderter<br />

Verwertbarkeit und niedrigeren<br />

Wiederbeschaffungskosten ergeben,<br />

sind durch angemessene Abwertungen<br />

berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurde<br />

die privilegierte Reserve in Anlehnung an<br />

Artikel 27 der Verordnung zum <strong>Liechtenstein</strong>ischen<br />

Steuergesetz (STeV) betreffend<br />

die Bewertung der Warenvorräte<br />

in Höhe von 33.3 % auf 10 % des Nettowertes<br />

angepasst. Abgesehen von handelsüblichen<br />

Eigentumsvorbehalten<br />

sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.<br />

DURCHSCHNITTLICHE ZAHL DER BESCHÄFTIGTEN ARBEITNEHMENDEN<br />

31.12.<strong>2019</strong> 31.12.2018<br />

Bereich Geschäftsleitung inkl. Assistenz 2 2<br />

Bereich <strong>Marketing</strong>/Kommunikation 5 4<br />

Bereich Events 3 3<br />

Bereich Wirtschaft 2 2<br />

Bereich Tourismus inkl. Front-Office 8 8<br />

Bereich Dienstleistung & Administration<br />

(Lernender)<br />

1 1<br />

Praktikanten 1 1<br />

Projekt «300 Jahre Fürstentum <strong>Liechtenstein</strong>» 1 2<br />

Total 23 23<br />

Die ausgewiesenen durchschnittlichen 23 Arbeitnehmenden entsprechen 1910 Stellenprozenten<br />

(Vorjahr: 23 Arbeitnehmende, 1790 Stellenprozente).<br />

ENTSCHÄDIGUNG MITGLIEDER DER VERWALTUNGS- UND GESCHÄFTSFÜHRUNGSORGANE<br />

Verwaltungsrat 47 850 39 800<br />

Die Geschäftsleitung von <strong>Liechtenstein</strong> <strong>Marketing</strong> besteht aus 1 Mitglied.<br />

Im Sinne von Art. 1092 Ziff 9 lit. D PGR werden die Gesamtbezüge nicht ausgewiesen.<br />

PRÜFUNGS- UND BERATUNGSHONORAR DER REVISIONSGESELLSCHAFT<br />

Prüfung der Jahresrechnung 10 580 10 580<br />

Es bestehen keine weiteren gemäss Art. 1091 ff PGR offenlegungspflichtigen Positionen

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