200508_Versendung_Bericht_an_Krisenstab_01
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1.4 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen
Beim Schutz Kritischer Infrastrukturen geht es außerhalb von Krisenzeiten – also fast immer –
um Maßnahmen, mit denen eine Gesellschaft sich vor möglichen Gefahren präventiv
schützen will, oder wie beim Eintreten einer Gefahr, der Schaden möglichst gering gehalten
werden soll. Um diese Ziele zu erreichen wird versucht, auf der Basis vorheriger
Gefährdungs- und Risikoanalysen, ein höheres Schutzniveau Kritischer Infrastrukturen
aufzubauen und/oder die gesellschaftliche (System-)Resilienz so zu erhöhen, dass das
gesellschaftliche Gesamtsystem – einschließlich seiner Kritischen Infrastrukturen – weniger
anfällig und insgesamt weniger verletzlich durch eine Störung oder auch den Ausfall einzelner
Kritischer Infrastrukturen ist.
Der Schutz Kritischer Infrastrukturen ist aus verschiedenen Gründen eine anspruchsvolle
Aufgabe:
Es muss mit einer sehr großen Zahl potentieller Gefahren umgegangen werden, deren
Eintritt zwar in den meisten Fällen (zu denen Szenarien gebildet werden können)
relativ klein ist, die jedoch trotz geringer Wahrscheinlichkeit grundsätzlich jederzeit
eintreten können. Also auch mit einem Schaden, der statistisch nur alle 100.000 Jahre
eintritt, könnten wir schon morgen konfrontiert sein.
Die Kritischen Infrastrukturen moderner und erfolgreicher Gesellschaften sind
hochkomplexe Systeme von großer Interdependenz ihrer Teilfunktionen. Ein
schwerwiegendes Problem in einem einzigen Teilsystem kann zu einem existenziellen
Problem des gesamten Clusters Kritischer Infrastrukturen führen (besonders
anschaulich im Szenario des Strom-Blackouts oder beim Ausfall des Internets).
Die für den Schutz Kritischer Infrastrukturen einsetzten Ressourcen sind naturgemäß
begrenzt, der Gegenwert für Aufwendungen ist nicht sichtbar. Sichtbar und erfahrbar
wird jedoch ein Schaden, der eintritt, wenn der Schutz vernachlässigt wurde. Die
Entscheidung für oder gegen zusätzliche Schutzmaßnahmen erfolgen meist aus
Zielkonflikten heraus (z.B.: Preis des betroffenen Produktes oder Dienstleistung
soll/muss gering sein, entgegengesetzte Interessen werden als prioritär angesehen,
etc.).
Aufgrund dieser Besonderheiten kann sich auch die deutsche Gesellschaft nicht auf jede
Eventualität vorbereiten, es bleiben stets Restrisiken. Restrisiken sind Risiken, auf die wir
uns nicht vorbereitet haben und auch nicht vorbereiten werden – z.B. weil das nicht möglich
ist, oder weil es nicht verhältnismäßig erscheint. Die Einschätzung der Verhältnismäßigkeit
nimmt die Gesellschaft explizit vor (indem die vom Volk gewählten Politiker ihrer
Einschätzung gemäß handeln oder ausdrücklich nicht handeln) oder implizit (indem keine
Initiative erfolgt, sich handlungsorientiert mit bestimmten Risiken auseinanderzusetzen).
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