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200508_Versendung_Bericht_an_Krisenstab_01

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1.4 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen

Beim Schutz Kritischer Infrastrukturen geht es außerhalb von Krisenzeiten – also fast immer –

um Maßnahmen, mit denen eine Gesellschaft sich vor möglichen Gefahren präventiv

schützen will, oder wie beim Eintreten einer Gefahr, der Schaden möglichst gering gehalten

werden soll. Um diese Ziele zu erreichen wird versucht, auf der Basis vorheriger

Gefährdungs- und Risikoanalysen, ein höheres Schutzniveau Kritischer Infrastrukturen

aufzubauen und/oder die gesellschaftliche (System-)Resilienz so zu erhöhen, dass das

gesellschaftliche Gesamtsystem – einschließlich seiner Kritischen Infrastrukturen – weniger

anfällig und insgesamt weniger verletzlich durch eine Störung oder auch den Ausfall einzelner

Kritischer Infrastrukturen ist.

Der Schutz Kritischer Infrastrukturen ist aus verschiedenen Gründen eine anspruchsvolle

Aufgabe:

Es muss mit einer sehr großen Zahl potentieller Gefahren umgegangen werden, deren

Eintritt zwar in den meisten Fällen (zu denen Szenarien gebildet werden können)

relativ klein ist, die jedoch trotz geringer Wahrscheinlichkeit grundsätzlich jederzeit

eintreten können. Also auch mit einem Schaden, der statistisch nur alle 100.000 Jahre

eintritt, könnten wir schon morgen konfrontiert sein.

Die Kritischen Infrastrukturen moderner und erfolgreicher Gesellschaften sind

hochkomplexe Systeme von großer Interdependenz ihrer Teilfunktionen. Ein

schwerwiegendes Problem in einem einzigen Teilsystem kann zu einem existenziellen

Problem des gesamten Clusters Kritischer Infrastrukturen führen (besonders

anschaulich im Szenario des Strom-Blackouts oder beim Ausfall des Internets).

Die für den Schutz Kritischer Infrastrukturen einsetzten Ressourcen sind naturgemäß

begrenzt, der Gegenwert für Aufwendungen ist nicht sichtbar. Sichtbar und erfahrbar

wird jedoch ein Schaden, der eintritt, wenn der Schutz vernachlässigt wurde. Die

Entscheidung für oder gegen zusätzliche Schutzmaßnahmen erfolgen meist aus

Zielkonflikten heraus (z.B.: Preis des betroffenen Produktes oder Dienstleistung

soll/muss gering sein, entgegengesetzte Interessen werden als prioritär angesehen,

etc.).

Aufgrund dieser Besonderheiten kann sich auch die deutsche Gesellschaft nicht auf jede

Eventualität vorbereiten, es bleiben stets Restrisiken. Restrisiken sind Risiken, auf die wir

uns nicht vorbereitet haben und auch nicht vorbereiten werden – z.B. weil das nicht möglich

ist, oder weil es nicht verhältnismäßig erscheint. Die Einschätzung der Verhältnismäßigkeit

nimmt die Gesellschaft explizit vor (indem die vom Volk gewählten Politiker ihrer

Einschätzung gemäß handeln oder ausdrücklich nicht handeln) oder implizit (indem keine

Initiative erfolgt, sich handlungsorientiert mit bestimmten Risiken auseinanderzusetzen).

200507 Auswertungsbericht KM4 a (2).docx Seite 5 von 83

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