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200508_Versendung_Bericht_an_Krisenstab_01

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Zu beachten ist, dass die eine der beiden gegenwärtigen Gefahren, der Corona Virus, extern

verursacht ist, und große Unsicherheiten bestehen einzuschätzen, wie die von ihm

ausgehenden Gefahren gemindert werden können, während wir die Dynamik der zweiten

gegenwärtigen Gefahr, die Wirtschafts- und Gesellschaftskrise, relativ gut kennen

(Erfahrungen mit der Finanzkrise 2009) und sie vollständig steuern können – jedenfalls

solange sie keine unkontrollierbare Eigendynamik entwickelt. Und gerade weil diese Gefahr

besteht, muss eine sehr sorgfältig und intensiv betriebene und ganzheitlich-systemisch

angelegte Gefahrenabschätzung vorgenommen werden.

Das Problem paralleler Risiken ist aus der Medizin bekannt. Wenn ein Tumor in ein

lebenswichtiges Organ eingewachsen ist, kann man ihn nicht einfach herausschneiden.

2.2 Hinweise und Warnungen in Publikationen, Broschüren und Reden

Dass die Bewertung von bundesweiten Gefährdungen („bundesweite Risikoanalyse“) noch

nicht ausreicht und dringend verbessert werden muss, ist seit über zehn Jahren bekannt.

Dieses Anliegen war bei der letzten Änderung des ZSKG (2009) noch nicht integriert worden.

2012 stellte der damalige Leiter der Katastrophenschutzabteilung des BMI fest, dass zwar

wesentliches bei der Verbesserung von Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erreicht

sei, aber insbesondere die bundesweite Risikoanalyse noch abgearbeitet werden müsse.

„Als neue Instrumente in der Bund-Länder-Zusammenarbeit wurden das Gemeinsame

Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder, die Datenbank deNIS für das

Informations- und Ressourcenmanagement, das satellitengestützte Warnsystem des

Bundes und als organisatorischer Schwer punkt das Bundesamt für

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gegründet. Das BBK verknüpft alle

Bereiche der zivilen Sicherheitsvorsorge zu einem wirksamen Schutzsystem für die

Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen („Bevölkerungsschutz“) und unterstützt mit

Ausstattung und Expertise die Länder bei Großschadenslagen

(„Katastrophenhilfe“).Die großen Entscheidungen im Bevölkerungsschutz sind damit

gefallen. Die „Neue Strategie“ ist – letzter wesentlicher Schritt war das neue Gesetz

über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes im Jahr 2009 – im

Wesentlichen umgesetzt, auch wenn noch einige Punkte abzuarbeiten sind, so die

bundesweite Risikoanalyse.“ (Norbert Seitz, aus: Schriften zur Zukunft der Öffentlichen

Sicherheit, Das Undenkbare denken, Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit, 2012, ab

Seite 36)

Ebenso ist lange bekannt, dass bei Großschadenlagen wie einer Pandemie systemische

Zusammenhänge zu beachten sind.

„Wollte man versuchen Risiken und Gefahren für unsere Gesellschaft

zusammenzutragen, würde man eine Liste ganz unterschiedlicher Phänomene

zusammenstellen können, wie bereits vielfach geschehen: Ausfall kritischer

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