DIE HORCH-STORY - Audi Club International
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SERVICE:<br />
EXPERTEN WARNEN!<br />
DER NEUE LIFE-SERVICE ZUM VERBRAUCHERSCHUTZ<br />
EXPERTEN WARNEN<br />
BAUERNFÄNGEREI AM<br />
GELDAUTOMATEN<br />
Experten warnen Urlauber vor<br />
dem Geldabheben an Automaten<br />
in Italien oder Polen. Dort haben<br />
Geldautomatenbetreiber der eigentlichen<br />
Transaktion eine<br />
Spendenabfrage vorgeschaltet.<br />
Natürlich nur in der Landessprache oder<br />
in englisch. Dabei setzen die Betreiber<br />
auf die sprachliche Unkenntnis oder die<br />
Unaufmerksamkeit der Urlauber: Schnell<br />
ist der ‚Ja'-Knopf gedrückt, ohne dass<br />
man wirklich gelesen hat, worum es<br />
geht. Und so weiß man nicht, dass man<br />
sich gerade bereit erklärt hat zu spenden<br />
und dass die nun folgende Eingabe der<br />
Geheimzahl und gewünschten Summe<br />
zugunsten einer Hilfsorganisation geht.<br />
Statt Bargeld spuckt der Automat eine<br />
Spendenquittung aus - immerhin. Versicherungsexperten<br />
raten daher, insbesondere<br />
in den genannten Ländern aufmerksam<br />
zu lesen, was auf dem Display<br />
abgefragt wird, denn eine Geld-zurück-<br />
Garantie gibt es hier nicht. Der sicherste<br />
Weg ist dann das Abheben am Schalter.<br />
ARBEITNEHMERRECHT<br />
Ein Arbeitnehmer im Urlaub kann<br />
nicht verpflichtet werden, auf<br />
Abruf bereit zu stehen oder das<br />
Handy regelmäßig anzuschalten,<br />
um mögliche Anfragen aus der<br />
Firma zu beantworten. Nach dem<br />
Bundesurlaubsgesetz hat der Mitarbeiter<br />
nicht nur das Recht auf Erholungsurlaub,<br />
sondern auch seine ihm zustehende<br />
Freizeit so zu nutzen, wie er möchte.<br />
Laut Arag-Experten kommt auch die<br />
kurzfristige Absage des bereits bewilligten<br />
Urlaubs von Seiten des Chefs nur in<br />
absoluten Ausnahmesituationen in<br />
Frage. Nicht dazu gehören beispielsweise<br />
die Akquisition eines Neukunden oder<br />
Probleme bei einem bestehenden<br />
Projekt. Eine Situation, die einen solchen<br />
Urlaubs-Rückzieher rechtfertigt, ist beispielsweise<br />
die Verwüstung des Bürogebäudes<br />
durch Feuer oder Wasser.<br />
REISEBUCHUNG<br />
Die ARAG-Experten weisen darauf<br />
hin, dass auch nach abgeschlossener<br />
Buchung einer Reise<br />
noch eine Preiserhöhung seitens<br />
des Veranstalters möglich<br />
ist. Allerdings gibt es hierfür Einschränkungen:<br />
So müssen zwischen Buchung<br />
und Erhöhung mindestens vier Monate<br />
liegen - es kann also eigentlich ‚nur'<br />
Frühbuchern passieren. Eine mögliche<br />
Reisepreiserhöhung muss jedoch im<br />
Vertrag oder in den Geschäftsbedingungen<br />
des Veranstalters vorbehalten<br />
sein - also raten Arag-Experten, auch<br />
das Kleingedruckte immer aufmerksam<br />
zu lesen. Zudem dürfen die Erhöhungen<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />
erfolgen, die direkt mit der Beförderung<br />
zu tun haben - wie etwa höhere Flugbenzinkosten,<br />
Start- und Landegebühren.<br />
Auch Wechselkursschwankungen<br />
können ein Grund sein. Nach<br />
Auskunft der Experten darf der Kunde<br />
allerdings jederzeit vom Vertrag zurücktreten,<br />
wenn dieser sich um mehr als fünf<br />
Prozent nach oben verändert. Ab dem<br />
20. Tag vor Reisebeginn darf der Veranstalter<br />
- Vertrag hin oder her - nicht<br />
mehr am Preis rütteln.<br />
VORSICHT AIRBAG<br />
Die Sachverständigen der Dekra<br />
haben vor einer allzu lässigen<br />
Sitzhaltung im Auto gewarnt. Wer<br />
bei der Fahrt beispielsweise die Füße auf<br />
das Armaturenbrett stellt, muss bei einem<br />
Unfall mit schweren oder sogar tödlichen<br />
Verletzungen rechnen. In dieser<br />
Sitzposition reißt der Airbag beim Öffnen<br />
die Beine des Betroffenen innerhalb<br />
weniger Sekundenbruchteile nach hinten,<br />
gleichzeitig rutscht der Oberkörper<br />
unter dem Sicherheitsgurt durch, so dass<br />
dieser den Aufprall nicht mildern kann.<br />
Schwerste Verletzungen können sich<br />
Beifahrer auch dann zuziehen, wenn sie<br />
beim Auslösen des Airbags den Oberkörper<br />
nach vorn gebeugt haben und<br />
Diese lässige Sitzposition der Beifahrerin kann<br />
beim Öffnen des Airbags zu schweren<br />
Verletzungen führen.<br />
sich mit dem Kopf in der Nähe des Armaturenbretts<br />
befinden. Bei dieser "out-ofposition"-Haltung<br />
wird der Kopf des<br />
Beifahrers in der Entfaltungsphase des<br />
Luftkissens wie von einem Hammer<br />
getroffen und nach hinten gerissen.<br />
Nur wer sich bei einem Unfall in einer<br />
normalen, aufrechten Sitzposition befindet,<br />
ist optimal durch Airbag und Sicherheitsgurt<br />
geschützt. Ein effektiver Unfallschutz<br />
setzt voraus, dass der Sicherheitsgurt<br />
auch in Fahrzeugen mit Airbag<br />
immer angelegt wird, da sich beide Systeme<br />
ergänzen, betont die Dekra.<br />
Außerdem muss der Sicherheitsgurt eng<br />
am Körper anliegen und die Kopfstütze<br />
richtig eingestellt sein. Ihre Oberkante<br />
sollte etwa in Scheitelhöhe der Person<br />
abschließen. Auf den Rücksitzen ist darauf<br />
zu achten, dass sich der Gurt im<br />
Laufe einer längeren Fahrt nicht lockert<br />
und immer eng am Körper anliegt. Kinder<br />
dürfen grundsätzlich nur mit altersgemäßen<br />
Kindersitzen mitgenommen werden.<br />
(FVW)<br />
14 Das LiFE-Magazin Ausgabe 3/2006