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DIE HORCH-STORY - Audi Club International

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SERVICE:<br />

EXPERTEN WARNEN!<br />

DER NEUE LIFE-SERVICE ZUM VERBRAUCHERSCHUTZ<br />

EXPERTEN WARNEN<br />

BAUERNFÄNGEREI AM<br />

GELDAUTOMATEN<br />

Experten warnen Urlauber vor<br />

dem Geldabheben an Automaten<br />

in Italien oder Polen. Dort haben<br />

Geldautomatenbetreiber der eigentlichen<br />

Transaktion eine<br />

Spendenabfrage vorgeschaltet.<br />

Natürlich nur in der Landessprache oder<br />

in englisch. Dabei setzen die Betreiber<br />

auf die sprachliche Unkenntnis oder die<br />

Unaufmerksamkeit der Urlauber: Schnell<br />

ist der ‚Ja'-Knopf gedrückt, ohne dass<br />

man wirklich gelesen hat, worum es<br />

geht. Und so weiß man nicht, dass man<br />

sich gerade bereit erklärt hat zu spenden<br />

und dass die nun folgende Eingabe der<br />

Geheimzahl und gewünschten Summe<br />

zugunsten einer Hilfsorganisation geht.<br />

Statt Bargeld spuckt der Automat eine<br />

Spendenquittung aus - immerhin. Versicherungsexperten<br />

raten daher, insbesondere<br />

in den genannten Ländern aufmerksam<br />

zu lesen, was auf dem Display<br />

abgefragt wird, denn eine Geld-zurück-<br />

Garantie gibt es hier nicht. Der sicherste<br />

Weg ist dann das Abheben am Schalter.<br />

ARBEITNEHMERRECHT<br />

Ein Arbeitnehmer im Urlaub kann<br />

nicht verpflichtet werden, auf<br />

Abruf bereit zu stehen oder das<br />

Handy regelmäßig anzuschalten,<br />

um mögliche Anfragen aus der<br />

Firma zu beantworten. Nach dem<br />

Bundesurlaubsgesetz hat der Mitarbeiter<br />

nicht nur das Recht auf Erholungsurlaub,<br />

sondern auch seine ihm zustehende<br />

Freizeit so zu nutzen, wie er möchte.<br />

Laut Arag-Experten kommt auch die<br />

kurzfristige Absage des bereits bewilligten<br />

Urlaubs von Seiten des Chefs nur in<br />

absoluten Ausnahmesituationen in<br />

Frage. Nicht dazu gehören beispielsweise<br />

die Akquisition eines Neukunden oder<br />

Probleme bei einem bestehenden<br />

Projekt. Eine Situation, die einen solchen<br />

Urlaubs-Rückzieher rechtfertigt, ist beispielsweise<br />

die Verwüstung des Bürogebäudes<br />

durch Feuer oder Wasser.<br />

REISEBUCHUNG<br />

Die ARAG-Experten weisen darauf<br />

hin, dass auch nach abgeschlossener<br />

Buchung einer Reise<br />

noch eine Preiserhöhung seitens<br />

des Veranstalters möglich<br />

ist. Allerdings gibt es hierfür Einschränkungen:<br />

So müssen zwischen Buchung<br />

und Erhöhung mindestens vier Monate<br />

liegen - es kann also eigentlich ‚nur'<br />

Frühbuchern passieren. Eine mögliche<br />

Reisepreiserhöhung muss jedoch im<br />

Vertrag oder in den Geschäftsbedingungen<br />

des Veranstalters vorbehalten<br />

sein - also raten Arag-Experten, auch<br />

das Kleingedruckte immer aufmerksam<br />

zu lesen. Zudem dürfen die Erhöhungen<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

erfolgen, die direkt mit der Beförderung<br />

zu tun haben - wie etwa höhere Flugbenzinkosten,<br />

Start- und Landegebühren.<br />

Auch Wechselkursschwankungen<br />

können ein Grund sein. Nach<br />

Auskunft der Experten darf der Kunde<br />

allerdings jederzeit vom Vertrag zurücktreten,<br />

wenn dieser sich um mehr als fünf<br />

Prozent nach oben verändert. Ab dem<br />

20. Tag vor Reisebeginn darf der Veranstalter<br />

- Vertrag hin oder her - nicht<br />

mehr am Preis rütteln.<br />

VORSICHT AIRBAG<br />

Die Sachverständigen der Dekra<br />

haben vor einer allzu lässigen<br />

Sitzhaltung im Auto gewarnt. Wer<br />

bei der Fahrt beispielsweise die Füße auf<br />

das Armaturenbrett stellt, muss bei einem<br />

Unfall mit schweren oder sogar tödlichen<br />

Verletzungen rechnen. In dieser<br />

Sitzposition reißt der Airbag beim Öffnen<br />

die Beine des Betroffenen innerhalb<br />

weniger Sekundenbruchteile nach hinten,<br />

gleichzeitig rutscht der Oberkörper<br />

unter dem Sicherheitsgurt durch, so dass<br />

dieser den Aufprall nicht mildern kann.<br />

Schwerste Verletzungen können sich<br />

Beifahrer auch dann zuziehen, wenn sie<br />

beim Auslösen des Airbags den Oberkörper<br />

nach vorn gebeugt haben und<br />

Diese lässige Sitzposition der Beifahrerin kann<br />

beim Öffnen des Airbags zu schweren<br />

Verletzungen führen.<br />

sich mit dem Kopf in der Nähe des Armaturenbretts<br />

befinden. Bei dieser "out-ofposition"-Haltung<br />

wird der Kopf des<br />

Beifahrers in der Entfaltungsphase des<br />

Luftkissens wie von einem Hammer<br />

getroffen und nach hinten gerissen.<br />

Nur wer sich bei einem Unfall in einer<br />

normalen, aufrechten Sitzposition befindet,<br />

ist optimal durch Airbag und Sicherheitsgurt<br />

geschützt. Ein effektiver Unfallschutz<br />

setzt voraus, dass der Sicherheitsgurt<br />

auch in Fahrzeugen mit Airbag<br />

immer angelegt wird, da sich beide Systeme<br />

ergänzen, betont die Dekra.<br />

Außerdem muss der Sicherheitsgurt eng<br />

am Körper anliegen und die Kopfstütze<br />

richtig eingestellt sein. Ihre Oberkante<br />

sollte etwa in Scheitelhöhe der Person<br />

abschließen. Auf den Rücksitzen ist darauf<br />

zu achten, dass sich der Gurt im<br />

Laufe einer längeren Fahrt nicht lockert<br />

und immer eng am Körper anliegt. Kinder<br />

dürfen grundsätzlich nur mit altersgemäßen<br />

Kindersitzen mitgenommen werden.<br />

(FVW)<br />

14 Das LiFE-Magazin Ausgabe 3/2006

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