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SICHERE CHEMIEARBEIT Sichere chemiearbeiT - Chempark

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Plakat Thema des monats November<br />

Dieses Plakat ist auf der Rückseite des<br />

Kalenderblattes November 2009 der<br />

BG Chemie zu finden.<br />

Verkehrssicherheit<br />

Bestellt werden kann es bei der<br />

Bergbau-Berufsgenossenschaft<br />

Artikel-Nummer 14/99,<br />

www.bergbau-bg.de<br />

Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie · Postfach 1014 80 · 69004 Heidelberg<br />

PVStk · Deutsche Post · Entgelt bezahlt · ZKZ 8772<br />

regelungen, die jeder kennen sollte<br />

Gesetze und Verordnungen mit Sicherheitspotenzial<br />

Das Straßenverkehrsrecht wird ständig<br />

weiterentwickelt. Die rechtsprechung,<br />

technische entwicklungen, neue erkenntnisse,<br />

aber auch beobachtungen über<br />

(Fehl-)Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer<br />

führen zu Neuerungen. Die Verkehrsteilnehmer<br />

sind verpflichtet, sich<br />

darüber zu informieren. hier einige regeln,<br />

die schon einige Jahre alt, aber noch<br />

lange nicht allen bekannt sind.<br />

eingeschränkte Winterreifenpflicht<br />

Seit 2006 gilt, dass Autofahrer die Ausrüstung<br />

ihrer Fahrzeuge an die Wetterverhältnisse<br />

anzupassen haben. Besonders trifft<br />

das für geeignete Bereifung zu. Das heißt<br />

aber nicht, dass man ab einem bestimmen<br />

Monat nur noch mit Winterreifen fah ren<br />

darf. Juristen sprechen von „eingeschränkter<br />

Winterreifenpflicht“. Das bedeutet,<br />

das geeignete Reifen montiert sein<br />

müssen, wenn die Wetter- und Straßenverhältnisse<br />

es verlangen.<br />

Kreisverkehr<br />

Seit 2001 enthält die Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) eine eigene Vorschrift zum<br />

Kreisverkehr. Während das Zeichen „Kreis-<br />

verkehr“ nur die<br />

F a h r t r i c h t u n g<br />

vorgibt, wird die<br />

Vorfahrt durch<br />

das zusätzliche<br />

Zeichen „Vorfahrt<br />

gewähren“<br />

geregelt. Das Kreisverkehrsschild<br />

allein<br />

hat keine die Vorfahrt regelnde Wirkung.<br />

Im Paragraf neun StVO sind folgende Regelungen<br />

getroffen: Bei der genannten<br />

Schilderkombination hat der Verkehr auf<br />

der Kreisbahn Vorfahrt.<br />

Bei der Einfahrt darf nicht, bei der Ausfahrt<br />

muss immer geblinkt werden. Innerhalb<br />

des Kreisverkehrs ist das Halten auf<br />

der Fahrbahn verboten. Der als Sperrfläche<br />

markierte Innenbereich darf nicht überfahren<br />

werden – ausgenommen sind Fahrzeuge,<br />

die den Kreisverkehr ansonsten<br />

nicht durchfahren können. Beim Überfahren<br />

der Sperrfläche muss eine Gefährdung<br />

anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen<br />

werden. Das Verbot, beim Einfahren zu<br />

blinken, soll Unfälle vermeiden.<br />

Das rechtzeitige Blinken beim Verlassen<br />

des Kreisverkehrs erhöht die Verkehrssi-<br />

cherheit. Die Pflicht zum rechtzeitigen und<br />

deutlichen Anzeigen der Fahrtrichtung ergibt<br />

sich daraus, dass es sich um einen Abbiegevorgang<br />

handelt.<br />

Schutzstreifen für radfahrer<br />

Neben den bereits bekannten Radwegen und<br />

Radfahrstreifen, die bei entsprechender Beschilderung<br />

benutzungspflichtig sind, wurden<br />

im Zuge der Fahrradnovelle Schutzstreifen<br />

eingeführt. Es handelt sich dabei um<br />

Fahrspuren für Radfahrer, die durch eine<br />

unterbrochene Linie von der übrigen Fahrbahn<br />

abgetrennt sind. Sie können mit dem<br />

Piktogramm „Radfahrer“, das auf dem Fahrbahnbelag<br />

aufgebracht wird, versehen sein.<br />

Sie werden dort eingerichtet, wo ein besonderer<br />

Schutz für Radfahrer notwendig erscheint,<br />

aber aus baulichen Gründen kein<br />

Radweg oder Radfahrstreifen eingerichtet<br />

werden kann.<br />

Radfahrer müssen den Schutzstreifen benutzen,<br />

das ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot.<br />

Autofahrer hingegen sollen die Schutzstreifen<br />

nicht befahren. Sie dürfen die Markierungslinie<br />

jedoch bei Bedarf überfahren,<br />

zum Beispiel bei der Begegnung mit breiten<br />

Fahrzeugen. Sie müssen dabei aber eine Gefährdung<br />

von Radfahrern ausschließen.<br />

DKe<br />

12 <strong>Sichere</strong> Chemiearbeit 11/2009

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