SICHERE CHEMIEARBEIT Sichere chemiearbeiT - Chempark
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Plakat Thema des monats November<br />
Dieses Plakat ist auf der Rückseite des<br />
Kalenderblattes November 2009 der<br />
BG Chemie zu finden.<br />
Verkehrssicherheit<br />
Bestellt werden kann es bei der<br />
Bergbau-Berufsgenossenschaft<br />
Artikel-Nummer 14/99,<br />
www.bergbau-bg.de<br />
Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie · Postfach 1014 80 · 69004 Heidelberg<br />
PVStk · Deutsche Post · Entgelt bezahlt · ZKZ 8772<br />
regelungen, die jeder kennen sollte<br />
Gesetze und Verordnungen mit Sicherheitspotenzial<br />
Das Straßenverkehrsrecht wird ständig<br />
weiterentwickelt. Die rechtsprechung,<br />
technische entwicklungen, neue erkenntnisse,<br />
aber auch beobachtungen über<br />
(Fehl-)Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer<br />
führen zu Neuerungen. Die Verkehrsteilnehmer<br />
sind verpflichtet, sich<br />
darüber zu informieren. hier einige regeln,<br />
die schon einige Jahre alt, aber noch<br />
lange nicht allen bekannt sind.<br />
eingeschränkte Winterreifenpflicht<br />
Seit 2006 gilt, dass Autofahrer die Ausrüstung<br />
ihrer Fahrzeuge an die Wetterverhältnisse<br />
anzupassen haben. Besonders trifft<br />
das für geeignete Bereifung zu. Das heißt<br />
aber nicht, dass man ab einem bestimmen<br />
Monat nur noch mit Winterreifen fah ren<br />
darf. Juristen sprechen von „eingeschränkter<br />
Winterreifenpflicht“. Das bedeutet,<br />
das geeignete Reifen montiert sein<br />
müssen, wenn die Wetter- und Straßenverhältnisse<br />
es verlangen.<br />
Kreisverkehr<br />
Seit 2001 enthält die Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) eine eigene Vorschrift zum<br />
Kreisverkehr. Während das Zeichen „Kreis-<br />
verkehr“ nur die<br />
F a h r t r i c h t u n g<br />
vorgibt, wird die<br />
Vorfahrt durch<br />
das zusätzliche<br />
Zeichen „Vorfahrt<br />
gewähren“<br />
geregelt. Das Kreisverkehrsschild<br />
allein<br />
hat keine die Vorfahrt regelnde Wirkung.<br />
Im Paragraf neun StVO sind folgende Regelungen<br />
getroffen: Bei der genannten<br />
Schilderkombination hat der Verkehr auf<br />
der Kreisbahn Vorfahrt.<br />
Bei der Einfahrt darf nicht, bei der Ausfahrt<br />
muss immer geblinkt werden. Innerhalb<br />
des Kreisverkehrs ist das Halten auf<br />
der Fahrbahn verboten. Der als Sperrfläche<br />
markierte Innenbereich darf nicht überfahren<br />
werden – ausgenommen sind Fahrzeuge,<br />
die den Kreisverkehr ansonsten<br />
nicht durchfahren können. Beim Überfahren<br />
der Sperrfläche muss eine Gefährdung<br />
anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen<br />
werden. Das Verbot, beim Einfahren zu<br />
blinken, soll Unfälle vermeiden.<br />
Das rechtzeitige Blinken beim Verlassen<br />
des Kreisverkehrs erhöht die Verkehrssi-<br />
cherheit. Die Pflicht zum rechtzeitigen und<br />
deutlichen Anzeigen der Fahrtrichtung ergibt<br />
sich daraus, dass es sich um einen Abbiegevorgang<br />
handelt.<br />
Schutzstreifen für radfahrer<br />
Neben den bereits bekannten Radwegen und<br />
Radfahrstreifen, die bei entsprechender Beschilderung<br />
benutzungspflichtig sind, wurden<br />
im Zuge der Fahrradnovelle Schutzstreifen<br />
eingeführt. Es handelt sich dabei um<br />
Fahrspuren für Radfahrer, die durch eine<br />
unterbrochene Linie von der übrigen Fahrbahn<br />
abgetrennt sind. Sie können mit dem<br />
Piktogramm „Radfahrer“, das auf dem Fahrbahnbelag<br />
aufgebracht wird, versehen sein.<br />
Sie werden dort eingerichtet, wo ein besonderer<br />
Schutz für Radfahrer notwendig erscheint,<br />
aber aus baulichen Gründen kein<br />
Radweg oder Radfahrstreifen eingerichtet<br />
werden kann.<br />
Radfahrer müssen den Schutzstreifen benutzen,<br />
das ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot.<br />
Autofahrer hingegen sollen die Schutzstreifen<br />
nicht befahren. Sie dürfen die Markierungslinie<br />
jedoch bei Bedarf überfahren,<br />
zum Beispiel bei der Begegnung mit breiten<br />
Fahrzeugen. Sie müssen dabei aber eine Gefährdung<br />
von Radfahrern ausschließen.<br />
DKe<br />
12 <strong>Sichere</strong> Chemiearbeit 11/2009