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BeckExtra 02/2020

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schlau durch den alltag<br />

Autofahrer kennen den grünen Pfeil an Ampeln. Wo dieses neue Schild hängt,<br />

dürfen nun Fahrradfahrer bei Rot abbiegen – aber nur sie! Autos müssen<br />

warten. Zu beachten ist, dass der grüne Pfeil keinen kompletten Freifahrtschein<br />

darstellt: Es gilt, sich sowohl mit dem Auto als auch mit dem Rad wie bei einem<br />

Stoppschild zu verhalten. Also erst anhalten, dann abbiegen.<br />

Fußgängerzonen sind bekanntlich den Menschen vorbehalten, die per Pedes<br />

unterwegs sind. Die neuen Fahrradzonen dagegen müssen sich die Drahtesel<br />

mit den Autos teilen. Allerdings haben die Fahrräder Vorrang und dürfen auf keinen<br />

Fall gefährdet werden. Für alle zusammen gilt hier Tempo 30.<br />

Praktisch und umweltfreundlich mögen sie ja sein, aber Lastenfahrräder<br />

nehmen sowohl während der Fahrt als auch in geparktem Zustand mehr Platz<br />

weg als gewöhnliche Fahrräder. Damit die Suche nach einem Abstellplatz kein<br />

Hindernis mehr für einen klimaschonenderen Transport ist, zeichnen diese<br />

Schilder jetzt spezielle Parkflächen und Ladezonen für Lastenräder aus.<br />

Schnell, schneller, Fahrradfahrer. Auf so mancher Strecke könnte man meinen,<br />

die halbe Nation übe für die Tour de France. Besonders einfach lassen sich<br />

solche Ambitionen dort ausüben, wo Markierungen auf festen Fahrbahnen diese<br />

als Radschnellwege kennzeichnen. Da die Wegeführung aber gelegentlich auch<br />

über Schotter- oder Sandpisten führt, sorgt dieses Schild nun an derlei Stellen für<br />

eine durchgängige Kennzeichnung.<br />

Dieses Schild ist die Abwandlung eines altbekannten Verbots. Radfahrer, die auf<br />

ihrem Weg regelmäßig Engstellen passieren müssen, wird es besonders freuen:<br />

Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass hier nicht nur Überholverbot gilt, sondern<br />

explizit keine einspurigen Fahrzeuge überholt werden dürfen. Autos und LKWs<br />

müssen also hinter den Fahr- und Motorrädern bleiben. Gleiches gilt jedoch nicht<br />

für einspurige Fahrzeuge untereinander: Sollten Sie also ein schneller Rennradler<br />

sein, dürfen Sie hier auch weiterhin untermotorisierte Mopeds umfahren.<br />

Ein halbiertes Auto um das Menschen herumtanzen? Nein, hier werden keine<br />

Schrottplätze zu Freizeitflächen erklärt, sondern Parkplätze speziell für Carsharing-<br />

Fahrzeuge ausgewiesen. Ebenfalls neu ist die dazu passende Plakette, die an die<br />

Windschutzscheibe geklebt werden muss.<br />

I<br />

n Corona-Zeiten sind Fahrgemeinschaften vielleicht nicht ganz praktikabel, aber<br />

grundsätzlich ist es ja wünschenswert, dass nicht jeder mit dem eigenen Auto<br />

unterwegs ist. Mit diesem Schild sollen PKWs, die mit mindestens drei Personen<br />

besetzt sind, Vorzüge gewährt werden, etwa indem ihnen das Befahren von Busspuren<br />

oder gesonderten Fahrspuren erlaubt wird.<br />

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