BeckExtra 02/2020
Das Kundenmagazin
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schlau durch den alltag<br />
Autofahrer kennen den grünen Pfeil an Ampeln. Wo dieses neue Schild hängt,<br />
dürfen nun Fahrradfahrer bei Rot abbiegen – aber nur sie! Autos müssen<br />
warten. Zu beachten ist, dass der grüne Pfeil keinen kompletten Freifahrtschein<br />
darstellt: Es gilt, sich sowohl mit dem Auto als auch mit dem Rad wie bei einem<br />
Stoppschild zu verhalten. Also erst anhalten, dann abbiegen.<br />
Fußgängerzonen sind bekanntlich den Menschen vorbehalten, die per Pedes<br />
unterwegs sind. Die neuen Fahrradzonen dagegen müssen sich die Drahtesel<br />
mit den Autos teilen. Allerdings haben die Fahrräder Vorrang und dürfen auf keinen<br />
Fall gefährdet werden. Für alle zusammen gilt hier Tempo 30.<br />
Praktisch und umweltfreundlich mögen sie ja sein, aber Lastenfahrräder<br />
nehmen sowohl während der Fahrt als auch in geparktem Zustand mehr Platz<br />
weg als gewöhnliche Fahrräder. Damit die Suche nach einem Abstellplatz kein<br />
Hindernis mehr für einen klimaschonenderen Transport ist, zeichnen diese<br />
Schilder jetzt spezielle Parkflächen und Ladezonen für Lastenräder aus.<br />
Schnell, schneller, Fahrradfahrer. Auf so mancher Strecke könnte man meinen,<br />
die halbe Nation übe für die Tour de France. Besonders einfach lassen sich<br />
solche Ambitionen dort ausüben, wo Markierungen auf festen Fahrbahnen diese<br />
als Radschnellwege kennzeichnen. Da die Wegeführung aber gelegentlich auch<br />
über Schotter- oder Sandpisten führt, sorgt dieses Schild nun an derlei Stellen für<br />
eine durchgängige Kennzeichnung.<br />
Dieses Schild ist die Abwandlung eines altbekannten Verbots. Radfahrer, die auf<br />
ihrem Weg regelmäßig Engstellen passieren müssen, wird es besonders freuen:<br />
Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass hier nicht nur Überholverbot gilt, sondern<br />
explizit keine einspurigen Fahrzeuge überholt werden dürfen. Autos und LKWs<br />
müssen also hinter den Fahr- und Motorrädern bleiben. Gleiches gilt jedoch nicht<br />
für einspurige Fahrzeuge untereinander: Sollten Sie also ein schneller Rennradler<br />
sein, dürfen Sie hier auch weiterhin untermotorisierte Mopeds umfahren.<br />
Ein halbiertes Auto um das Menschen herumtanzen? Nein, hier werden keine<br />
Schrottplätze zu Freizeitflächen erklärt, sondern Parkplätze speziell für Carsharing-<br />
Fahrzeuge ausgewiesen. Ebenfalls neu ist die dazu passende Plakette, die an die<br />
Windschutzscheibe geklebt werden muss.<br />
I<br />
n Corona-Zeiten sind Fahrgemeinschaften vielleicht nicht ganz praktikabel, aber<br />
grundsätzlich ist es ja wünschenswert, dass nicht jeder mit dem eigenen Auto<br />
unterwegs ist. Mit diesem Schild sollen PKWs, die mit mindestens drei Personen<br />
besetzt sind, Vorzüge gewährt werden, etwa indem ihnen das Befahren von Busspuren<br />
oder gesonderten Fahrspuren erlaubt wird.<br />
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