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E - Die Regierung von Niederbayern

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S<br />

E<br />

B 1162<br />

Amtlicher Schulanzeiger<br />

FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN<br />

Nr. 11 November 2010<br />

U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T<br />

Landkreis<br />

Deggendorf<br />

Landkreis<br />

Passau<br />

- Schule aktuell -<br />

„Neugier ist die Energie, die uns antreibt“<br />

- Bodenmaiser Schüler gewinnen den Wettbewerb<br />

„TECHNIK-SCOUTS“ -<br />

E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G<br />

Landkreis<br />

Kelheim<br />

Landkreis<br />

Rottal-Inn<br />

Landkreis<br />

Dingolfing-<br />

Landkreis<br />

Stadt<br />

Deggendorf<br />

Passau<br />

Grafenau<br />

Landkreis<br />

Landshut<br />

Landkreis<br />

Straubing-<br />

Bogen<br />

Landkreis<br />

Freyung-<br />

Grafenau<br />

Landkreis<br />

Regen<br />

Stadt<br />

Landshut<br />

Stadt<br />

Straubing<br />

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K<br />

T<br />

E


351 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

Allgemeine Bekanntmachungen<br />

Schulversuch „Gelenkklasse an einer Grundschule“ .................................................................................. 353<br />

Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen;<br />

Schulversuch „Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ ............................................................ 354<br />

Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsschulordnung ............................................................................ 357<br />

Abschlussprüfung 2011 an Wirtschaftsschulen .......................................................................................... 359<br />

Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen<br />

Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2011/2012 ........................................................................................ 360<br />

Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012 .............................. 361<br />

Änderung der Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten<br />

Realschulen für das Schuljahr 2011/2012, hier: Termin des Probeunterrichts .......................................... 362<br />

Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)<br />

zum Schuljahr 2011/2012 ........................................................................................................................... 362<br />

Hinweis / Verlinkung (Online-Ausgabe) auf das Gesetz zur Änderung<br />

des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,<br />

des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften .................................................. 363<br />

Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2011/2012 ........................................... 363<br />

Abschlussprüfung 2011an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen<br />

Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege .................................................................................. 364<br />

Abschlussprüfung 2011 an Fachakademien für Sozialpädagogik .............................................................. 365<br />

Abschlussprüfung 2011 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ..................................................... 366<br />

Versetzung staatlicher Lehrer/innen in andere Länder der Bundesrepublik<br />

Deutschland zum 1. August 2011 ............................................................................................................... 367<br />

Sprechzeiten der Coaches der Gelenkklassen an den Realschulen in <strong>Niederbayern</strong> ............................... 368<br />

Personalnachrichten<br />

.................................................................................................................................................................... 369<br />

Stellenausschreibungen<br />

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> ................................... 369


Fort- und Weiterbildung<br />

Medien-Neuerscheinungen<br />

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 352<br />

Klasse Team: Emotionale Kompetenz <strong>von</strong> Lehrkräften und Kindern im Grundschulalter<br />

fördern (1) - <strong>Niederbayern</strong> West ................................................................................................................. 370<br />

Religionspädagogische und schulpastorale Fortbildungen<br />

Schulreferat / RPS Regensburg .................................................................................................................. 371<br />

Seminarveranstaltungen im Fach Kath. Religionslehre im Schuljahr 2010/2011 für Lehramts-<br />

anwärter/innen an Grund- und Hauptschulen im <strong>Regierung</strong>sbezirk <strong>Niederbayern</strong>/Bereich<br />

Diözese Passau .......................................................................................................................................... 372<br />

Verschiedenes<br />

Stiftung Nordlicht Stipendium: Soziales Engagement soll belohnt werden - Stiftung Nordlicht<br />

vergibt Auslandsstipendien an Schüler und Erwachsene ........................................................................... 373<br />

Ab Seite ...................................................................................................................................................... 374


353 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

Allgemeine Bekanntmachungen<br />

Schulversuch „Gelenkklasse an einer Grundschule“<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

Az.: IV.1-5 S 4641-4.46 991 vom 1. September 2010<br />

Beginnend mit dem Schuljahr 2010/11 führt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den<br />

Schulversuch „Gelenkklasse an einer Grundschule (Gelenkklasse G)“ nach Art. 81 und 82 BayEUG durch.<br />

1 Ziele und Inhalte<br />

Der Modellversuch soll klären, ob Gelenkklassen an einer Grundschule ein pädagogisch sinnvoller<br />

Baustein innerhalb der erweiterten Übertrittsphase sein können. Darüber hinaus soll der Modellversuch<br />

Aufschluss darüber geben, ob durch gezielte Beratung und individuelle Förderung in Jahrgangsstufe<br />

5 der Gelenkklasse Grundschule ein aufsteigender Übertritt an eine weiterführende Schule ermöglicht<br />

werden kann.<br />

2. Modellschule<br />

Für den Schulversuch ist die Volksschule Erbendorf (Grund- und Hauptschule), Frühmeßgasse 15,<br />

92681 Erbendorf vorgesehen.<br />

3. Konzeption und Organisation<br />

3.1 Stundentafel<br />

Für den Unterricht in der Gelenkklasse G gilt die Stundentafel für die Hauptschule Jahrgangsstufe 5.<br />

Mit dem Ziel der Angleichung an die Stundentafel <strong>von</strong> Realschule und Gymnasium (jeweils Jahrgangsstufe<br />

5) erfolgt die Teilung der Modellklasse in einer Englischstunde.<br />

3.2 Lehrplan<br />

Der Unterricht in der Gelenkklasse erfolgt auf der Basis des gültigen Lehrplans für die Jahrgangsstufe<br />

5 der Hauptschule. Darauf aufbauend sind für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik Module<br />

zu entwickeln, die ein erhöhtes Anforderungsniveau aufweisen, auf den Lehrplänen der Jahrgangsstufe<br />

5 der Realschule bzw. des Gymnasiums basieren und sich auf die für einen aufsteigenden Übertritt<br />

erforderlichen Inhalte beziehen.<br />

3.3 Modulentwicklung<br />

<strong>Die</strong> Module sind auf der Grundlage der vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung<br />

erarbeiteten Lehrplansynopsen zu entwickeln. Mit der Erarbeitung der Module wird das Staatliche<br />

Schulamt im Landkreis Tirschenreuth im Verbund mit der Volksschule Erbendorf beauftragt. <strong>Die</strong> darüber<br />

hinaus gehende Aufgabe der konzeptionellen Ausgestaltung des Modellversuchs wird der <strong>Regierung</strong><br />

der Oberpfalz, dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Tirschenreuth und der Schulleitung der<br />

Volksschule Erbendorf übertragen.<br />

4. Personelle Ausstattung<br />

<strong>Die</strong> Klassenleitung der Modellklasse wird <strong>von</strong> einer Grundschullehrkraft übernommen, die bereits Erfahrungen<br />

als Lotse/Lotsin an weiterführenden Schulen vorweisen soll.<br />

Für die Teilnahme am Modellversuch erhält die Klassenlehrkraft eine Anrechnungsstunde.


5. Zugangsvoraussetzungen und Übertritt<br />

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 354<br />

Zugangsvoraussetzung für den Besuch der Gelenkklasse Grundschule (Gelenkklasse G) ist das Bestehen<br />

der Jahrgangsstufe 4. Der Besuch der Gelenkklasse ist freiwillig.<br />

Für den Übertritt <strong>von</strong> der Gelenkklasse G in die Jahrgangsstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen<br />

gelten die Übertrittsbedingungen, die in den entsprechenden Schulordnungen festgelegt sind.<br />

In Abweichung <strong>von</strong> § 29 Abs. 2 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern gilt für die<br />

Schülerinnen und Schüler der Gelenkklasse G die Übertrittsempfehlung aus Jahrgangsstufe 4 für einen<br />

Übertritt in Jahrgangsstufe 5 der weiterführenden Schule fort.<br />

6. Ergänzende Regelungen<br />

<strong>Die</strong> Gelenkklasse Grundschule an der Volksschule Erbendorf wird statistisch im Schulverwaltungsprogramm<br />

„Hauptschule“ erfasst. Für die Erstellung der Zeugnisse sind die amtlichen Zeugnisformulare<br />

für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis der Hauptschule Jahrgangsstufe 5 zu verwenden.<br />

In die Zeugnisse ist ein Hinweis auf die Teilnahme am Modellversuch „Gelenkklasse G“ aufzunehmen.<br />

7. Wissenschaftliche Begleitung<br />

Mit der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts wird das Staatsinstitut für Schulqualität und<br />

Bildungsforschung beauftragt.<br />

8. Dauer des Modellversuchs<br />

Der Modellversuch erstreckt sich zunächst auf das Schuljahr 2010/11.<br />

Erhard<br />

Ministerialdirektor<br />

KWMBl 18/2010 S. 332: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:332<br />

Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen<br />

Schulversuch „Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung“<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 11. August 2010 Az.: III.3-5 O 9100-6.81 861<br />

1. Der Schulversuch „Profil 21 – Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ (Bekanntmachung des Bayerischen<br />

Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. April 2006, KWMBl I S. 102), an dem<br />

derzeit 17 bayerische berufliche Schulen teilnehmen, erprobt die Weiterentwicklung <strong>von</strong> Eigenverantwortung<br />

der beruflichen Schulen als konsequente Fortsetzung der Inneren Schulentwicklung in Bayern.<br />

Durch die erweiterte Selbstständigkeit soll den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schule<br />

stärker Rechnung getragen werden.<br />

1.1 Der Schulversuch hat zwischenzeitlich weitere Ergebnisse erbracht, die in der nachfolgenden Tabelle<br />

dargestellt sind.<br />

Es ist zu beachten, dass die Maßnahme 1 „Einführung einer mittleren Führungsebene an beruflichen<br />

Schulen“ inhaltlich abgeschlossen ist und <strong>von</strong> allen beruflichen Schulen eigenverantwortlich, ganz<br />

oder in Teilen angewandt werden kann.<br />

Zur Erprobung der systematischen „Implementierung einer mittleren Führungsebene“ können sich für<br />

das letzte Profil 21-Schuljahr 2010/11 weitere sechs, sogenannte assoziierte Schulen formlos bis zum


355 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

20. Oktober 2010 bei der Stiftung Bildungspakt Bayern bewerben. <strong>Die</strong> ausgewählten Schulen erhalten<br />

hierfür jeweils vier Anrechnungsstunden für das Schuljahr 2010/11 bei Einführung der mittleren<br />

Führungsebene in mindestens zwei Abteilungen. <strong>Die</strong> Schulen werden bei der Schulung der mittleren<br />

Führungsebene unterstützt. <strong>Die</strong> Erprobung der systematischen „Implementierung einer mittleren<br />

Führungsebene“ wird abschließend evaluiert.<br />

Nr. Titel Kontext der Erprobung Kurzerläuterung<br />

1 Einführung einer mittleren<br />

Führungsebene an beruflichen<br />

Schulen<br />

2 Systematisches Personalentwicklungskonzept<br />

3 Neue Formen der Leistungsbewertung<br />

– Bewertung<br />

<strong>von</strong> Teamarbeit im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Projekten<br />

4 Kompetenzorientierte<br />

Leistungserhebungen im<br />

Einzelhandel<br />

5 Eigenverantwortliches<br />

Arbeiten durch freiwilliges<br />

Zusatzangebot „FAmE“ =<br />

Freies Arbeiten mit Eigenverantwortung<br />

6 Einnahme <strong>von</strong> Drittmitteln<br />

aus der Vermietung <strong>von</strong><br />

Räumen und Sachmitteln<br />

7 Kooperation der Berufsfachschule<br />

für Sozialpflege<br />

mit Hauptschulen<br />

Berufliche Schulen <strong>Die</strong> Einführung der mittleren Führungsebene<br />

hat positive Auswirkungen auf die Qualität der<br />

Zusammenarbeit und die konsequente Verfolgung<br />

<strong>von</strong> gemeinsamen Zielen. <strong>Die</strong> mittlere<br />

Führungsebene übernimmt neben der fachlichen<br />

und organisatorischen Zuständigkeit<br />

nach Maßgabe des Schulleiters Personal-,<br />

Finanz-, und Qualitätsverantwortung für ihre<br />

Einheit. Alternativ zur fachlichen Verantwortung<br />

ist auch die Übernahme <strong>von</strong> Querschnittsaufgaben,<br />

z. B. des Qualitätsmanagements<br />

an einer Schule, möglich.<br />

Berufsschule Durch ein systematisches, prozessorientiertes<br />

Personalmanagement – <strong>von</strong> der Gewinnung<br />

über die Begleitung und Förderung bis zum<br />

Berufsausstieg – wird Personalengpässen<br />

gegengesteuert.<br />

Berufsschule, Berufsoberschule<br />

Auf der Grundlage eines hierfür erstellten<br />

Konzepts zur Förderung, Beobachtung und<br />

Bewertung <strong>von</strong> Sozialkompetenzen werden<br />

Teamleistungen und Sozialkompetenzen in<br />

die Projektbewertung integriert.<br />

Berufsschule Schüler werden anhand einheitlicher Bewertungsbögen<br />

und kriterien optimal auf die kompetenzorientierte<br />

IHK-Abschlussprüfungsform<br />

des „Fallbezogenen Fachgesprächs“ in Form<br />

eines „Verkaufsgesprächs“ vorbereitet.<br />

Berufsfachschule Eigenverantwortliches Arbeiten, Personal- und<br />

Sozialkompetenzen der Schülerinnen und<br />

Schüler werden durch geänderte Stundentafeln<br />

und einen separaten Lernraum mit eigens<br />

für sie bereitgestellten Lernmaterialien gefördert.<br />

Durch die Einbindung sogenannter<br />

„FAmE-Stunden“ in den Stundenplan erhöht<br />

sich auch die Anwesenheitszeit der Schülerinnen<br />

und Schüler an der Schule.<br />

Berufliche Schulen Stärkung der Finanzausstattung der Schule<br />

durch die Einnahme <strong>von</strong> Drittmitteln. Organisation,<br />

Planung und Rechnungsabwicklung für<br />

die Vermietung werden eigenverantwortlich<br />

<strong>von</strong> der Schule durchgeführt.<br />

Berufsfachschule für<br />

Sozialpflege<br />

Ein gezielter Lehreraustausch zwischen Berufsfachschule<br />

und Hauptschule dient der Berufsinformation<br />

und der Unterstützung und<br />

Sicherung der Berufswahlentscheidung der<br />

Hauptschülerinnen und Hauptschüler.


Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 356<br />

<strong>Die</strong> Ergebnisse 1 bis 7 sind gemäß den Anlagen 1 bis 7 an entsprechenden beruflichen Schulen in<br />

Bayern ab dem Schuljahr 2010/2011 zulässig. In den Anlagen sind die Schulen genannt, die die jeweilige<br />

Neuerung für ihre Ausbildungssituation erprobt haben. <strong>Die</strong> einzelnen Maßnahmen können auch<br />

eigenverantwortlich an die spezielle Ausbildungssituation der eigenen Schule angepasst werden.<br />

Downloads zu den Maßnahmen sind unter www.bildungspakt-bayern.de zu finden.<br />

1.2 Darüber hinaus wurden die im Folgenden aufgeführten best practice-Lösungen erarbeitet. Nähere Informationen<br />

zu diesen einzelnen best practice-Lösungen können auf der Homepage der Stiftung Bildungspakt<br />

unter www.bildungspakt-bayern.de eingeholt werden.<br />

Nr. Titel Kontext der Erprobung Kurzerläuterung<br />

1 Erstellen und Präsentieren<br />

eines Hörbeitrags<br />

über Ausbildungsberufe<br />

und Betriebe durch Jugendliche<br />

ohne Ausbildungsplatz<br />

2 Leistungsbezogene Unterrichtsmodule<br />

im Bereich<br />

Elektrotechnik<br />

3 Fördermodul Rechnen Berufsschule Berufsfachschule<br />

2. <strong>Die</strong>se Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft.<br />

Kufner<br />

Ministerialdirigent<br />

Berufsschule BVJ- und JoA-Schüler erlangen personale,<br />

soziale und mediale Kompetenzen im<br />

Rahmen des Projekts „Das kann nicht jeder“<br />

der Stiftung Zuhören. Sie erstellen<br />

und präsentieren Hörbeiträge über Ausbildungsberufe<br />

und -betriebe ihrer Wahl.<br />

Berufsschule <strong>Die</strong> Entwicklung und Umsetzung <strong>von</strong> Unterrichtsmodulen<br />

im Bereich der neugeordneten<br />

Elektroberufe zur Bildung <strong>von</strong> leistungshomogenen,<br />

berufsübergreifenden<br />

Klassen ermöglicht schülerorientiertes und<br />

differenziertes Unterrichten.<br />

Durch Vertiefung <strong>von</strong> Inhalten in kleineren<br />

homogenen Gruppen können die Leistungsunterschiede<br />

<strong>von</strong> Schülerinnen und<br />

Schülern ausgeglichen werden.<br />

KWMBl 18/2010 S. 314: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:314<br />

Datei-Anlagen:<br />

Anlage 1 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A001.pdf<br />

Anlage 2 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A002.pdf<br />

Anlage 3 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A003.pdf<br />

Anlage 4 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A004.pdf<br />

Anlage 5 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A005.pdf<br />

Anlage 6 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A006.pdf<br />

Anlage 7 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A007.pdf<br />

Anlage 8 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A008.pdf


357 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsschulordnung<br />

Vom 17. August 2010 (GVBl S. 691)<br />

Auf Grund <strong>von</strong> Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 44 Abs. 2 Satz 1, Art. 45 Abs. 2 Sätze 1 und 4, Art. 89 und<br />

128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK),<br />

zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334), erlässt das Bayerische<br />

Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:<br />

§ 1<br />

<strong>Die</strong> Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) vom<br />

30. Dezember 2009 (GVBl 2010 S. 17, ber. S. 227, BayRS 2236-5-1-UK) wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 wird die Zahl „2,33“ durch die Zahl „2,66“ ersetzt.<br />

2. In § 27 Abs. 7 Satz 2 wird das Wort „Übertrittszeugnis“ durch das Wort „Zwischenzeugnis“ ersetzt.<br />

3. § 28 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Abs. 2 werden die Worte „oder 9“ durch die Worte „ , 9 oder 10“ ersetzt.<br />

b) Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

„(3) Bei Aufnahme <strong>von</strong> Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter<br />

Hauptschulen, die nicht den M-Zug besuchen, in die höhere Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 entfällt<br />

die Aufnahmeprüfung, wenn das Jahreszeugnis der Hauptschule der vorausgehenden<br />

Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt<br />

<strong>von</strong> mindestens2,33 aufweist.“<br />

4. In § 34 Abs. 1 werden nach den Worten „an der“ die Worte „drei- und“ eingefügt.<br />

5. § 36 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Unterrichtstagen“ die Worte „oder bei Erkrankung am<br />

Tag eines angekündigten Leistungsnachweises“ eingefügt.<br />

b) Es wird folgender Abs. 4 angefügt:<br />

1<br />

„(4) Der Besuch eines offenen Ganztagsangebots nach Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayEUG ist<br />

während des gesamten Zeitraums, für den eine Anmeldung nach Art. 6 Abs. 5 Satz 6 BayEUG<br />

erfolgt ist, verpflichtend. 2 Auf schriftlichen Antrag kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in<br />

begründeten Ausnahmefällen Schülerinnen und Schüler <strong>von</strong> der Teilnahmepflicht befreien;<br />

eine Beendigung des Besuchs während des Schuljahrs kann nur aus zwingenden persönlichen<br />

Gründen gestattet werden.“


Anlage 2 erhält folgende Fassung:<br />

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 358<br />

Stundentafel für dreistufige Wirtschaftsschulen<br />

1) Es ist ein Wahlpflichtfach zu belegen.<br />

Wahlpflichtfächergruppe H M<br />

„Anlage 2<br />

Jahrgangsstufe 8 9 10 8 9 10<br />

1. Pflichtfächer<br />

Religionslehre 2 2 2 2 2 2<br />

Deutsch 4 4 4 4 4 4<br />

Englisch 5 3 3 5 3 3<br />

Geschichte 2 1 1 2 1 1<br />

Sozialkunde – 1 1 – 1 1<br />

Erdkunde 1 1 – 2 – –<br />

Physik – – – – 1 1<br />

Mathematik – – – 3 4 4<br />

Musische Erziehung 1 1 – 1 1 –<br />

Sport 2 + 2 2 + 2 2 + 2 2 + 2 2 + 2 2 + 2<br />

Textverarbeitung 2 2 4 2 1 1<br />

Datenverarbeitung 2 2 – 1 1 –<br />

Betriebswirtschaft 3 3 3 3 3 3<br />

Volkswirtschaft – – 2 – – 2<br />

Rechnungswesen 3 4 4 3 2 2<br />

Wirtschaftsmathematik 3 – – – – –<br />

Projektarbeit – 1 1 – 1 1<br />

2. Wahlpflichtfächer 1)<br />

Übungsfirmenarbeit – 3 3 – 3 3<br />

Bürokommunikation mit Kurzschrift – 3 3 – 3 3<br />

Französisch 2)<br />

2) Auf Antrag können auch andere Sprachen genehmigt werden.“<br />

KWMBl 18/2010 S. 301: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:301<br />

§ 2<br />

<strong>Die</strong>se Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.<br />

München, den 17. August 2010<br />

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus<br />

Dr. Ludwig S p a e n l e,<br />

Staatsminister<br />

– 3 3 – 3 3<br />

Chemie/Physik (Übungen) – – – – 3 3<br />

Mathematik – 3 3 – – –<br />

Gesamt 30 + 2 30 + 2 30 + 2 30 + 2 30 + 2 30 + 2


359 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

Abschlussprüfung 2011 an Wirtschaftsschulen<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 7. Juli 2010 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.45 665<br />

1. <strong>Die</strong> Abschlussprüfung 2011 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:<br />

Fach Prüfungstermin<br />

Englisch, mündliche Prüfung Montag, 27. Juni 2011 bis<br />

Freitag, 1. Juli 2011<br />

Rechnungswesen, praktische Prüfung Montag, 27. Juni 2011 bis<br />

(H-Zweig)<br />

Donnerstag, 30. Juni 2011<br />

Ersatzfremdsprache Mittwoch, 29. Juni 2011<br />

Deutsch Montag, 4. Juli 2011<br />

Englisch, schriftliche Prüfung <strong>Die</strong>nstag, 5. Juli 2011<br />

Rechnungswesen, theoretische Prüfung<br />

(H-Zweig)<br />

Mittwoch, 6. Juli 2011<br />

Mathematik (M-Zweig) Donnerstag, 7. Juli 2011<br />

Betriebswirtschaft Freitag, 8. Juli 2011<br />

<strong>Die</strong> schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung<br />

im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen<br />

durch ein KMS.<br />

<strong>Die</strong> praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. <strong>Die</strong><br />

genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen <strong>Regierung</strong>.<br />

2. Für die Abschlussprüfung 2011 an den Wirtschaftsschulen gilt:<br />

2.1 <strong>Die</strong> Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs-<br />

und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für<br />

die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).<br />

2.2 <strong>Die</strong> Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen<br />

durchgeführt.<br />

2.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der<br />

<strong>von</strong> ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner<br />

Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2011 bei der<br />

öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag<br />

sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.<br />

Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der <strong>von</strong> ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die<br />

unter Nr. 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.<br />

Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:<br />

- Volkswirtschaft,<br />

- ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,<br />

- ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.<br />

<strong>Die</strong> Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.<br />

<strong>Die</strong> Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung<br />

abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.<br />

E r h a r d<br />

Ministerialdirektor<br />

StAnz 2010 Nr. 29<br />

https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/14/beiblatt/beiblatt.html#_Toc266797002


Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 360<br />

Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen<br />

für das Schuljahr 2011/2012<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 3. Februar 2010 Az.: VII.4-5 S 9201-4-7.3103<br />

1. Aufnahmeverfahren<br />

1.1 <strong>Die</strong> Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen<br />

Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil<br />

der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) n. F. .<br />

1.2 <strong>Die</strong> Anmeldung <strong>von</strong> Hauptschülerinnen und Hauptschülern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der<br />

drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 4. April bis 15. April 2011 statt.<br />

<strong>Die</strong> Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet<br />

am 5. August 2011.<br />

<strong>Die</strong> Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden <strong>von</strong> den<br />

Wirtschaftsschulen bis 5. August 2011 entgegengenommen.<br />

<strong>Die</strong> örtlichen Anmeldetermine werden <strong>von</strong> den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen<br />

können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

1.3 <strong>Die</strong> Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen<br />

werden wollen.<br />

1.4 Bei der Anmeldung sind vorzulegen:<br />

1.4.1 das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und<br />

1.4.2 für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Hauptschule<br />

oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt – die Originale<br />

der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.<br />

1.4.3 für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Hauptschulabschluss<br />

oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt –<br />

die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. <strong>Die</strong> Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis<br />

der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.<br />

2. Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)<br />

Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.<br />

2.1 Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule<br />

findet zu folgenden Terminen statt:<br />

2.1.1 am 2., 3. und 4. Mai 2011 für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule;<br />

2.1.2 am 7., 8. und 9. September 2011 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen<br />

auch für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule.<br />

2.2 <strong>Die</strong> Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen<br />

der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.<br />

2.3 Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben,<br />

dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.<br />

3. Meldungen durch Schulen<br />

3.1 Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das<br />

Ergebnis des Probeunterrichts. <strong>Die</strong> genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung<br />

werden per KMS bekannt gegeben.


361 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

3.2 <strong>Die</strong> Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen<br />

sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen <strong>von</strong> den staatlichen und nichtstaatlichen<br />

Wirtschaftsschulen bis spätestens 23. September 2011 in zweifacher Fertigung an die <strong>Regierung</strong>en<br />

zu senden.<br />

K u f n e r<br />

Ministerialdirigent<br />

StAnz 2010 Nr. 6<br />

KWMBeibl Nr. 4*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/04/beiblatt/beiblatt.html#_Toc253987955<br />

Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 29. März 2010 Az.: V.2-5 S 6301-5.14 002<br />

1. <strong>Die</strong> Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs-<br />

und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen<br />

(RSO).<br />

2. Anmeldung<br />

<strong>Die</strong> Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden<br />

sind<br />

a) Schüler der Grundschulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden<br />

wollen, in der Zeit vom 9. Mai bis 13. Mai 2011;<br />

b) Schüler der Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen<br />

der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die<br />

Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen,<br />

bis 3. August 2011; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.<br />

<strong>Die</strong> örtlichen Anmeldetermine werden <strong>von</strong> den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen<br />

Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.<br />

An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden.<br />

Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche<br />

Anmeldungen entgegenzunehmen.<br />

Bei der Anmeldung sind vorzulegen<br />

a) das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Hauptschule<br />

bzw. die Originale der Zeugnisse <strong>von</strong> früher besuchten Schulen,<br />

b) das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,<br />

c) ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und<br />

d) ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.<br />

3. Probeunterricht<br />

Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) findet zu folgenden<br />

Terminen statt:


Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 362<br />

für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule am 24./25. und 26. Mai 2011,<br />

in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens<br />

zwei Tagen.<br />

4. Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden;<br />

der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. <strong>Die</strong> Aufgaben werden zentral gestellt.<br />

5. <strong>Die</strong> Realschulen berichten dem Staatsministerium bis spätestens 10. Juni 2011 auf elektronischem<br />

Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts.<br />

6. <strong>Die</strong> vorläufige Unterrichtsübersicht ist <strong>von</strong> den staatlichen Realschulen bis spätestens 16. Mai 2011<br />

dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.<br />

Erhard<br />

Ministerialdirektor<br />

StAnz 2010 Nr. 14<br />

KWMBeibl Nr. 7*/2010, S. 87: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/07/beiblatt/beiblatt.html#_Toc258309148<br />

Änderung der Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen<br />

für das Schuljahr 2011/2012<br />

hier: Termin des Probeunterrichts<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 1. Juni 2010 Az.: V.2-5 S 6301-5.37 850<br />

<strong>Die</strong> Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr<br />

2011/2012 vom 29. März 2010 (KWMBeibl S. 87*, StAnz Nr. 14) wird wie folgt geändert:<br />

Der unter Nr. 3a genannte Zeitraum des Probeunterrichts wird geändert. Der Probeunterricht für Schüler<br />

der Grundschule für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule (soweit ein solcher erforderlich<br />

ist) findet am 17./18. und 19. Mai 2011 statt.<br />

Erhard<br />

Ministerialdirektor<br />

StAnz 2010 Nr. 24<br />

KWMBeibl Nr. 12*/2010, S. 142: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Aenderung<br />

Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)<br />

zum Schuljahr 2011/2012<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 5. März 2010 Az.: VII.6-5 S 9610-6-7.12 028<br />

1. <strong>Die</strong> Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in<br />

der Zeit vom 21. Februar bis 4. März 2011 entgegengenommen.<br />

2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die<br />

Klassen in Teilzeitform.


363 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

3. <strong>Die</strong> Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 16. März 2011<br />

statt.<br />

4. <strong>Die</strong> Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und<br />

die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen,<br />

findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.<br />

5. <strong>Die</strong> Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss<br />

in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am<br />

Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.<br />

6. <strong>Die</strong> Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche<br />

Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli<br />

2011 statt.<br />

7. <strong>Die</strong> Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung<br />

für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und<br />

Berufsoberschulordnung – FOBOSO).<br />

8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.<br />

Kufner<br />

Ministerialdirigent<br />

StAnz 2010 Nr. 11<br />

KWMBeibl Nr. 6*/2010, S. 68 : https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/06/beiblatt/beiblatt.html#_Toc256582217<br />

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und<br />

Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer<br />

Vorschriften 1)<br />

Vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334)<br />

1) § 1 Nr. 42 Buchst. b dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über <strong>Die</strong>nstleistungen im Binnenmarkt<br />

(ABl L 376 S. 36).<br />

Hinweis auf GVBl S. 334: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2010/heftnummer:14/seite:334<br />

Hinweis auf das Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft,<br />

Forschung und Kunst (+Beiblatt) - KWMBl Heft 18, S. 274:<br />

https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:274<br />

Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2011/2012<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 1. Juni 2010 Az.: VI-5 S 5302-6.48 272<br />

1. Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien in achtjähriger Form und<br />

in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden <strong>von</strong> den Gymnasien vom 9.


Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 364<br />

Mai 2011 bis 13. Mai 2011 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen<br />

in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es<br />

freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.<br />

2. <strong>Die</strong> Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der<br />

Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Volksschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde<br />

und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt – die Zeugnisse<br />

<strong>von</strong> früher besuchten Schulen vorzulegen.<br />

3. Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet<br />

sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht,<br />

und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit<br />

dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen <strong>von</strong> dieser<br />

Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des<br />

Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums<br />

teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.<br />

4. Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 17. bis 19. Mai 2011 statt und wird<br />

im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere<br />

bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn<br />

des Schuljahres 2011/2012 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere<br />

benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu<br />

Anordnungen treffen. <strong>Die</strong> Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel<br />

in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.<br />

5. <strong>Die</strong> Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 bis 27 der Schulordnung für<br />

die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern<br />

(VSO neu) in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Erhard<br />

Ministerialdirektor<br />

StAnz 2010 Nr. 24<br />

KWMBeibl Nr. 12*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Termine<br />

Abschlussprüfung 2011 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen<br />

Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 1. Juni 2010 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7.51 936<br />

1. <strong>Die</strong> schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen<br />

für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikanten im zweiten Jahr des zweijährigen Sozialpädagogischen<br />

Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2011 an folgenden Terminen<br />

statt:<br />

Mittwoch, 29. Juni 2011<br />

8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie<br />

10.45 bis 12.15 Uhr Deutsch und Kommunikation<br />

2. <strong>Die</strong> schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen<br />

für Sozialpflege findet 2011 an folgenden Terminen statt:<br />

Mittwoch, 29. Juni 2011<br />

8.30 bis 9.30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung<br />

10.15 bis 11.45 Uhr Pflege und Betreuung


365 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

3. <strong>Die</strong> Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für<br />

Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung<br />

Sozialpädagogik.<br />

4. Andere Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege<br />

und für Sozialpflege zugelassen werden.<br />

<strong>Die</strong> Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2011 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu<br />

beantragen. <strong>Die</strong> Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung<br />

Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.<br />

Erhard<br />

Ministerialdirektor<br />

StAnz 2010 Nr. 24<br />

KWMBeibl Nr. 12*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Abschlusspruefung1<br />

Abschlussprüfung 2011 an Fachakademien für Sozialpädagogik<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 1. Juni 2010 Az. VII.5-5 S 9500.6-8-7.51 938<br />

1. <strong>Die</strong> Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und<br />

Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik<br />

(FakOSozPäd).<br />

2. Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den<br />

folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:<br />

- Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik<br />

- Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder<br />

Literatur- und Medienpädagogik.<br />

<strong>Die</strong> mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs<br />

Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).<br />

3. Andere Bewerber (Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der<br />

besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSoz-<br />

Päd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen<br />

nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.<br />

Andere Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen<br />

zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in<br />

den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/<br />

Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder<br />

Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit <strong>von</strong> je 120 Minuten<br />

zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung<br />

<strong>von</strong> in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und<br />

Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd).<br />

<strong>Die</strong> Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März<br />

2011 bei der Schule zu beantragen.<br />

Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.<br />

Über den Antrag wird schriftlich entschieden.


Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 366<br />

4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet<br />

nach folgendem Prüfungsplan statt:<br />

5. Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische<br />

und mündliche Teil für andere Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.<br />

Erhard<br />

Ministerialdirektor<br />

StAnz 2010 Nr. 24<br />

KWMBeibl Nr. 12*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Abschlusspruefung2<br />

Abschlussprüfung 2011 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 1. September 2010 Az.: VII.5-5 S 9500-5-7.51 937<br />

<strong>Die</strong> schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für<br />

Heilerziehungspflegehilfe findet 2011 an folgendem Termin statt:<br />

Freitag, 3. Juni 2011<br />

Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie<br />

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)<br />

9.30 bis 11.30 Uhr<br />

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und<br />

für andere Bewerber findet zudem am<br />

Mittwoch, 8. Juni 2011<br />

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern<br />

- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr)<br />

und<br />

- Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr)<br />

und am<br />

Tag Fach Bearbeitungszeit<br />

Montag, 30. Mai 2011 Pädagogik/Psychologie/<br />

Heilpädagogik<br />

Mittwoch, 1. Juni 2011<br />

Freitag, 10. Juni 2011<br />

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern<br />

- Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr),<br />

- Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr),<br />

- Englisch (12.30 bis 13.30 Uhr)<br />

statt.<br />

Theologie/Religionspädagogik<br />

nach Konfession oder<br />

Literatur- und Medienpädagogik<br />

240 Minuten<br />

180 Minuten


367 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

<strong>Die</strong> Terminierung der praktischen Prüfung bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen<br />

sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden und Ende Juni abgeschlossen sein.<br />

Schülerinnen und Schüler <strong>von</strong> staatlich genehmigten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe sind rechtzeitig<br />

darüber zu informieren, dass sich die Zeugnisnoten ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten<br />

Leistungen ergeben.<br />

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe<br />

<strong>Die</strong>nstag, 27. September 2011<br />

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie<br />

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)<br />

9.30 bis 11.30 Uhr<br />

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und<br />

für andere Bewerber finden zudem folgende Nachtermine statt:<br />

Mittwoch, 28. September 2011<br />

schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern<br />

- Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr),<br />

- Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr),<br />

- Englisch (12.30 bis 13.30 Uhr)<br />

und<br />

Donnerstag, 29. September 2011<br />

schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern<br />

- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr)<br />

und<br />

- Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr)<br />

Erhard<br />

Ministerialdirektor<br />

StAnz 2010 Nr. 38<br />

KWMBeibl Nr. 18*/2010, S. 194: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/beiblatt/beiblatt.html#_abschlusspruefung<br />

Versetzung staatlicher Lehrer/innen in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland<br />

zum 1. August 2011<br />

RS vom 15.10.2002 Nr. A 5 – 5147 – 770<br />

<strong>Die</strong> Versetzung staatlicher Lehrerinnen und Lehrer in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland gemäß<br />

dem Lehrertauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland richtet sich<br />

nach der KMBek vom 2. Mai 1978 Nr. A/13-8/40242 (KMBl I Nr. 8/1978), geändert durch KMBek vom 9.<br />

September 1981 Nr. A/13-8/73524 (KMBl I Nr. 18/1981), durch KMBek vom 19. Mai 1988 Nr. 1/3-P<br />

40218/14150 (KWMBl Nr. 12/1988) und durch KMBek vom 7. August 1995 Nr. III/3-P 4021 – 8/72 365<br />

(KWMBl Nr. 16/1995).<br />

In das Tauschverfahren werden nur Bewerberinnen und Bewerber einbezogen, welche die Zweite Lehramtsprüfung<br />

erfolgreich abgelegt haben.<br />

Ferner werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die hauptamtlich oder hauptberuflich<br />

im staatlichen Schuldienst tätig sind.


Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 368<br />

Beurlaubte Bewerberinnen und Bewerber können nur dann in das Austauschverfahren einbezogen werden,<br />

wenn sie beim <strong>Die</strong>nstherrn des angestrebten Landes keine Verlängerung der Beurlaubung beantragen wollen.<br />

Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, sollen beurlaubte Bewerberinnen und Bewerber bereits im<br />

Versetzungsantrag angeben, ob sie beim neuen <strong>Die</strong>nstherrn voll- oder teilzeitbeschäftigt werden wollen<br />

(Frage 31 des Antragsformulars).<br />

Anträge für das Lehrertauschverfahren 2011 sind auf besonderem Formblatt in fünffacher Ausfertigung bis<br />

spätestens 21. Januar 2011 auf dem <strong>Die</strong>nstweg bei der zuständigen <strong>Die</strong>nstaufsichtsbehörde einzureichen.<br />

Zuständige <strong>Die</strong>nstaufsichtsbehörde ist:<br />

− für Lehrerinnen und Lehrer an Volksschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (mit Ausnahme<br />

der Fachober- und Berufsoberschulen) die <strong>Regierung</strong><br />

− für Lehrerinnen und Lehrer an den übrigen Schularten das Bayerische Staatsministerium für Unterricht<br />

und Kultus.<br />

<strong>Die</strong> Formblattsätze (sechsfache Bindung) sind über das zuständige Staatliche Schulamt oder bei der <strong>Regierung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> anzufordern. <strong>Die</strong> Formblätter können auch im Internet unter der Adresse<br />

www.regierung.niederbayern.bayern.de (Menü: „Wir für Sie“ / „Schulen“ / „Downloads“ / „Versetzung in ein<br />

anderes Land der Bundesrepublik Deutschland“) abgerufen werden.<br />

Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001 besteht auch die Möglichkeit der<br />

Teilnahme am Einstellungs- oder Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Schuldienst des angestrebten<br />

Ziellandes. <strong>Die</strong> Fristen und das Verfahren sind bei der zuständigen Einstellungsbehörde<br />

des Ziellandes zu erfragen. Für eine Bewerbung ist die Freigabe zum angestrebten Einstellungstermin<br />

bei der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> zu beantragen.<br />

Versetzungen im Lehrertauschverfahren bzw. eine Freigabe für eine Einstellung in einem anderen Bundesland<br />

können grundsätzlich nur zum 1. August eines Jahres ermöglicht werden.<br />

Josef Schätz<br />

Ltd. <strong>Regierung</strong>sschuldirektor<br />

Bereichsleiter Schulen<br />

Sprechzeiten der Coaches der Gelenkklassen an den Realschulen in <strong>Niederbayern</strong><br />

Fach Deutsch:<br />

Herr RSL Markus Memminger, Jakob-Sandtner-Schule Straubing<br />

Telefonische Sprechstunden unter: 09421 84110<br />

Montag <strong>von</strong> 10:25 – 11:10 Uhr<br />

<strong>Die</strong>nstag, 08:35 – 09:20 Uhr<br />

Mail: memminger.max@onlinehome.de<br />

Fach Englisch:<br />

Frau RSLin Kerstin Keller, Jakob-Sandtner-Schule Straubing<br />

Telefonische Sprechstunden unter: 09421 84110 bzw. 0176 50517707<br />

<strong>Die</strong>nstag, 08:35 – 09:20 Uhr<br />

<strong>Die</strong>nstag, 09:20 – 10:05 Uhr<br />

Mail: keller.kerstin@web.de<br />

Fach Mathematik:<br />

Herr RSL Reinhard Brandl, Realschule Eggenfelden<br />

Telefonische Sprechstunden unter: 08721 96530<br />

Mittwoch, 10:35 – 11:20 Uhr<br />

Donnerstag, 10:35 – 11:20 Uhr<br />

Mail: <strong>Die</strong>.Brandls@gmx.de<br />

Peter Much, RSR;<br />

Jakob-Sandtner-Schule, Staatliche Realschule für Knaben Straubing,Innere Passauer Str. 1, 94315 Straubing


369 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

Berufliche Schulen<br />

Stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter:<br />

Studiendirektorin Hermine Eckl wurde mit Wirkung vom 30. September 2010 zur Ständigen Vertreterin des<br />

Leiters der Staatlichen Berufsschule III Straubing und der Staatlichen Berufsfachschule für Hauswirtschaft,<br />

für Kinderpflege und für Sozialpflege bestellt und <strong>von</strong> der Staatlichen Berufsschule Dingolfing an die Staatliche<br />

Berufsschule III Straubing versetzt.<br />

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den „neuen“ Kollegen und wünschen ihnen in ihren neuen Aufgabenbereichen<br />

viel Freude und Erfolg.<br />

Josef Schätz<br />

Ltd. <strong>Regierung</strong>sschuldirektor<br />

Bereichsleiter Schulen<br />

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong><br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 6. Oktober 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.107 045<br />

<strong>Die</strong> Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Personal/Organisation“ an der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong><br />

wird zur Bewerbung für Beamte und Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der<br />

Volksschulen ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für <strong>Regierung</strong>sschuldirektoren der BesGr. A<br />

15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. <strong>Regierung</strong>sschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.<br />

Der Bewerber/die Bewerberin soll über eine Bewährung im Schulaufsichtsdienst an einem Staatlichen<br />

Schulamt sowie über gute EDV-Kenntnisse verfügen.<br />

Dem Sachgebiet 40.2 an der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:<br />

− Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen Volksschulen<br />

− Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs<br />

− Personalplanung und Personalzuweisung<br />

− Vorbereitung <strong>von</strong> Beförderungsentscheidungen<br />

− Datenverarbeitung in der Schulverwaltung<br />

− Statistiken zum Unterrichtsbereich.<br />

<strong>Die</strong> Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung sowie ein Interesse an<br />

organisatorischen Planungsaufgaben werden vorausgesetzt.<br />

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am <strong>Die</strong>nstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.<br />

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal<br />

an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.<br />

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> Bewerbungen sind bis spätestens 25.11.2010 bei der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> einzureichen.<br />

gez. Josef Erhard<br />

Ministerialdirektor<br />

Personalnachrichten<br />

Stellenausschreibungen


Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 370<br />

KlasseTeam:<br />

Emotionale Kompetenz <strong>von</strong> Lehrkräften und Kindern im Grundschulalter fördern<br />

(1) – <strong>Niederbayern</strong> West<br />

Lehrkräfte brauchen Kompetenzen, um auch in kritischen Situationen professionell agieren zu können.<br />

Deswegen wurde an der LMU München im Auftrag des Bayerischen Ministeriums für Unterricht und Kultus<br />

das bindungs- und systemtheoretisch fundierte Lehrertraining KlasseTeam entwickelt. In Abständen <strong>von</strong><br />

zwei bis vier Wochen wird an vier Trainingstagen Handwerkszeug für den Schulalltag vorgestellt und geübt.<br />

Folgende Ziele werden dabei verfolgt:<br />

− Aufbau einer positiven Bindungsbeziehung zu den eigenen Schülern;<br />

− Stärkung der Kinder in ihrem Selbstwert und ihrer Lernbereitschaft;<br />

− Schaffung der emotionalen und motivationalen Voraussetzungen, damit Schüler Lernangebote überhaupt<br />

nutzen können;<br />

− Bereitstellung <strong>von</strong> Handlungsalternativen für den Umgang mit Kindern auch in kritischen Situationen und<br />

bei Verhaltensauffälligkeiten;<br />

− Stärkung der Emotionsregulation und <strong>von</strong> Konfliktlösekompetenzen der Kinder;<br />

− Beförderung der Zusammenarbeit mit Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft durch Vorbereitung<br />

und Anwendung der KlasseTeam Werkzeuge;<br />

− Erleichterung des Einstiegs in den Beruf in den ersten Jahren nach der zweiten Ausbildungsphase.<br />

− Inhalte und Handlungsalternativen werden zu einem großen Teil anhand gespielter Szenen erarbeitet.<br />

Aktive Teilnahme wird vorausgesetzt.<br />

Hinweis: Es handelt sich um eine vierteilige Fortbildungsreihe.<br />

Termine: 29.11.2010, 13.12.2010, 17.01.2011, 07.02.2011<br />

Zeit: 09:00 – 17:00 Uhr<br />

Ort: Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut-Stadt<br />

84036 Landshut, Schulstraße 3<br />

Leitung: Cornelia Schmidt (SoLin), Joachim Schmohel (SoL)<br />

TN-Zahl: 8<br />

Fort- und Weiterbildung<br />

Anmeldung: Über FIBS (A022-41/10/137/41-0635.3-429 bis spätestens 21.11.2010)<br />

http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=57289


371 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

Religionspädagogische und schulpastorale Fortbildungen<br />

Schulreferat / RPS Regensburg<br />

Lernen und Leisten im Religionsunterricht der Grundschule.<br />

fördern - begleiten - bewerten.<br />

<strong>Die</strong> Reform der Notengebung in der Grundschule und die damit erforderliche Schülerbeobachtung sowie<br />

die fachspezifischen Wortgutachten im Zeugnis der Jahrgangsstufen 1/2 haben bei Lehrerinnen und Lehrern,<br />

die Religion unterrichten, Verunsicherungen ausgelöst und Fragen nach der Praktikabilität aufgeworfen.<br />

<strong>Die</strong> Fortbildung will sich den spezifischen Anfragen im Fach Religion durch Informationen und Austausch<br />

stellen.<br />

In einem guten Religionsunterricht geht es weniger darum, eine Fülle an Inhalten anzuhäufen. Vielmehr<br />

sollen Kompetenzen, als im Menschen angelegte Schöpfungspotentiale, entfaltet, gefördert und ausdifferenziert<br />

werden. Um den individuellen Leistungsstand und Leistungsfortschritt eines Kindes besser und<br />

anders als in der Ziffernote beschreiben zu können, werden alternative Möglichkeiten und Wege der Leistungsbeurteilung<br />

vorgestellt. <strong>Die</strong>se sollen zu einem differenzierten Verständnis <strong>von</strong> Lernen und Leisten im<br />

Religionsunterricht der Grundschule anregen, das sowohl den Kindern als auch dem Fach gerecht wird.<br />

Referent: Norbert Kohlmeier, SchR i.K., RPS Regensburg<br />

Termin: Do., 09.12.2010<br />

15:00 - 18:00 Uhr<br />

Ort: Religionspädagogisches Seminar Regensburg<br />

Weinweg 31, 93049 Regensburg<br />

Leitung: Christian Herrmann, SchR i.K., RPS Regensburg<br />

Zielgruppe: alle pastoralen Berufe, Religionslehrer/innen i.K., staatliche Lehrkräfte mit Missio canonica<br />

Anmeldung: über FIBS (Suchen: VS40; optional für pastorale Berufe auch mit Anmeldeformular des<br />

Referats Pastorale <strong>Die</strong>nste/Bildung)<br />

http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=54460<br />

Umgang mit Tod und Trauer an der Schule – ordnender Beistand im Chaos<br />

(Für Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen)<br />

Todesfälle in der Schulfamilie – <strong>von</strong> Schüler/innen, Kolleg/innen oder anderen Mitarbeiter/innen – stürzen<br />

Menschen an der Schule in eine Situation, auf die sie nicht oder nur ungenügend vorbereitet sind. Der Verlust<br />

eines Menschen, der tags zuvor noch mit uns zusammen war, trifft uns unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich<br />

darauf sind die Reaktionen und die Trauer. Um als Lehrer/in dann organisatorisch, pädagogisch<br />

und seelsorglich angemessen reagieren zu können, ist es wichtig, sich mit diesem Ernstfall auseinander zu<br />

setzen, um wenigstens ansatzweise „Ordnung ins Chaos“ bringen zu können.<br />

Referent: Wolfgang Wenninger, SL/RL i.K., Weng-Hörmannsdorf,<br />

Mitarbeiter in der Krisenseelsorge im Schulbereich (KiS) der Diözese Regensburg<br />

Termin: Mi.,17.11.2010<br />

14:00 – 17:00 Uhr<br />

Ort: Volksschule Essenbach, Savigneuxplatz 2, 84051 Essenbach<br />

Zielgruppe: Lehrer/innen an Grund- und Hauptschulen<br />

Max. TN-Zahl: 25<br />

Anmeldung: bis 10.11.2010 über FIBS (Suche: SP07)<br />

http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=54684


Informationsveranstaltung zum Thema „Sexueller Missbrauch“.<br />

Signale bei Kindern und eigener Umgang mit Nähe und Distanz<br />

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 372<br />

Referentin: Mitarbeiterin der Landshuter Interventions- und Beratungsstelle<br />

bei häuslicher und sexualisierter Gewalt<br />

Termin: Di., 14.12.2010<br />

14:30 – 17:00 Uhr<br />

Ort: Sonderpädagogisches Förderzentrum Ergolding<br />

Am Sportpark 6, 84030 Ergolding<br />

Leitung: Susanne Noffke<br />

Zielgruppe: RL i.K., (bei freien Plätzen auch Pastorale Mitarbeiter/innen)<br />

Max. TN-Zahl: 25<br />

Anmeldung: bis 01.12.2010 über FIBS (Suche: SP08)<br />

http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=54685<br />

Seminarveranstaltungen im Fach Kath. Religionslehre im Schuljahr 2010/2011 für<br />

Lehramtsanwärter/innen an Grund- und Hauptschulen im <strong>Regierung</strong>sbezirk <strong>Niederbayern</strong>/Bereich<br />

Diözese Passau<br />

Grundschule I/FöS (G)<br />

SRin Artmann-Grötzner, SRin Bachmeyer, SR Barwitzki, SR Halmbacher<br />

Di., 18. Januar 2011<br />

Di., 10. Mai 2011<br />

Grundschule II<br />

SRin Biller, SR Dr. Buchner, SR Ueberschaar, SRin Dr. Weis, SRin Zappe<br />

Mo./Di., 15./16. November 2010<br />

Di., 25. Januar 2011<br />

Di., 17. Mai 2011<br />

Hauptschule/FöS (L)<br />

SR Glotz, SRin Lengdobler, SR Wimmer, SR Eichinger<br />

Mi./Do., 18./19. November 2010<br />

Fr., 21. Januar 2011<br />

Fr., 13. Mai 2011<br />

Referenten:<br />

Rudolf Lentner, SchR i.K.<br />

Cordula Blüml, SRin i.K.<br />

Dagmar Cuffari, SRin i.K.<br />

<strong>Die</strong> fett gedruckten Termine stimmen mit den Terminen des Religionspädagogischen Seminars der Diözese<br />

Regensburg überein.<br />

<strong>Die</strong> Anfangszeiten und Veranstaltungsorte werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.


373 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

Adresse des Religionspädagogischen Seminars der Diözese Passau:<br />

Domplatz 7, 94032 Passau Tel. 0851 393-4102 Fax 0851 393-4109<br />

Internet: www.rps-passau.de<br />

Verschiedenes<br />

Stiftung Nordlicht Stipendium<br />

Soziales Engagement soll belohnt werden - Stiftung Nordlicht vergibt Auslandsstipendien an Schüler<br />

und Erwachsene!<br />

Stiftung vergibt für 2011 Stipendien für Schüleraustauschprogramme und Volunteer-Aufenthalte im Wert<br />

<strong>von</strong> über 10.000 Euro<br />

Kiel, 24. September 2010 – Jugendliche und Erwachsene, die gerne ein Auslandsprogramm absolvieren<br />

möchten, die damit verbundenen Kosten aber nicht aus eigener Kraft aufbringen können, haben noch bis<br />

zum 30.11.10 die Möglichkeit, sich für das Nordlicht-Stipendium zu bewerben.<br />

Entscheidend für die Vergabe eines Stipendienplatzes der im Jahre 2004 ins Leben gerufenen Stiftung<br />

Nordlicht, ist vor allem das soziale Engagement der Bewerber. Dazu zählen insbesondere Aktivitäten zur<br />

Förderung der internationalen Verständigung, aber auch die Mitarbeit in einer Gemeinde, an einer Schülerzeitung,<br />

im Alten- oder Behindertenheim oder aktive Nachbarschaftshilfe. Als Belohnung locken verschiedene<br />

Programme, die frei zur Auswahl stehen: Voll- und Teilstipendien für diverse Schüleraustauschprogramme<br />

in viele Länder weltweit und ein Volunteer-Stipendium für einen Freiwilligendienst inklusive Flug<br />

nach Asien.<br />

<strong>Die</strong> Kieler Austauschorganisation KulturLife stellt zusammen mit der Deutschen Kreditbank (DKB) diese<br />

Programme als Förderer zur Verfügung. Bewerben können sich junge und jung gebliebene Menschen<br />

aus der gesamten Bundesrepublik im Alter <strong>von</strong> 14 bis 65 Jahren. Erfahrungsberichte ehemaliger und aktueller<br />

Stipendiaten, nähere Beschreibungen zu den Voraussetzungen sowie die Bewerbungsunterlagen sind<br />

als Download unter http://www.nordlicht-stipendium.de zu finden. Bewerbungsschluss ist der 30. November<br />

2010. Um die Stipendien auch in Zukunft anbieten zu können, ist die Stiftung dringend auf die finanzielle<br />

Unterstützung <strong>von</strong> Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen angewiesen.<br />

Sie möchten mehr Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:<br />

Stiftung Nordlicht Stipenidum<br />

Felix Ewald<br />

Exerzierplatz 9<br />

24103 Kiel<br />

Tel.: 0431-888 14 10<br />

Fax: 0431-888 14 19<br />

E-Mail: presse@kultur-life.de<br />

Internet: www.kultur-life.de


Medien-Neuerscheinungen<br />

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 374<br />

Neues zum Thema Ganztagsschulen<br />

Neu erschienen sind digitale Handreichungen zu gebundenen und offenen<br />

Ganztagsschulen, die eine Fülle <strong>von</strong> Informationen zu allen Bereichen<br />

der Ganztagsgestaltung beinhalten. Außerdem finden Sie im<br />

Ganztagsportal im neuen Bereich "Praxisbausteine" zahlreiche Ideen,<br />

Anregungen und Materialien für den Alltag an Ganztagsschulen.<br />

http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?<br />

MNav=2&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=964<br />

____________________<br />

Aktuelle Veröffentlichungen zur Evaluation<br />

Zum neuen Schuljahr wurden drei Publikationen zur Evaluation veröffentlicht:<br />

− die aktualisierte Broschüre "Externe Evaluation an Bayerns Schulen“<br />

(angepasst an die Überarbeitung des Konzepts und der Instrumente<br />

der externen Evaluation<br />

http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?<br />

MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=732<br />

− ein vierseitiges Falblatt mit einem Überblick über den aktuellen Stand der externen Evaluation an Bayerns<br />

Schulen<br />

http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1463<br />

− die aktualisierte Broschüre "Interne Evaluation an Bayerns Schulen“ (Anpassung der Materialien zur<br />

internen Evaluation an die Überarbeitung des Konzepts und der Instrumente der externen Evaluation).<br />

http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=949<br />

____________________<br />

Bayerische Bildungsberichterstattung: Aktuelles 2010<br />

In dieser Broschüre werden die neuesten im Jahr 2010 verfügbaren<br />

Zahlen zu zentralen Themenfeldern in Form <strong>von</strong> Kurzmeldungen vorgestellt.<br />

Zum Teil handelt es sich um eine Fortschreibung <strong>von</strong> Kennzahlen<br />

aus dem Bildungsbericht Bayern 2009, zum Teil um neu aufgegriffene<br />

Themen.<br />

http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?<br />

MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1462


375 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

Haupt-/Mittelschule: Informationen zur Projektprüfung<br />

sind online<br />

Seit Schuljahresanfang können sich Kolleginnen und Kollegen der Mittelschule<br />

online über die Projektprüfung informieren. Neben wichtigen<br />

grundlegenden Informationen zur Projektprüfung erhalten sie in drei<br />

Starterkits (AWT/Technik, AWT/Wirtschaft und AWT/Soziales) umfangreiches<br />

Material für ein Übungsprojekt, in dem sich die Schülerinnen<br />

und Schüler der 8. Klasse bzw. der M9 auf den Quali und die Mittlere-<br />

Reife-Prüfung im kommenden Schuljahr vorbereiten können.<br />

http://www.isb-mittelschule.de/index.php?Seite=5986&<br />

____________________<br />

Haupt-/Mittelschule: Neuauflage "Soziales Lernen in der<br />

Haupt-/Mittelschule"<br />

<strong>Die</strong> Druckfassung der Handreichung ist nun wieder über das Bestellportal<br />

der Bayerischen Staatsregierung erhältlich. <strong>Die</strong> pdf-Version sowie<br />

ergänzende Materialien können <strong>von</strong> der Seite www.isb-mittelschule.de<br />

heruntergeladen werden.<br />

Download und Bestellung der Druckfassung:<br />

http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.613.3998064/index.htm<br />

____________________<br />

Förderschulen: Neue Handreichung zu Unterricht und<br />

Förderung <strong>von</strong> Schülern mit schwerer und mehrfacher<br />

Behinderung<br />

<strong>Die</strong> Handreichung (mit CD-ROM) bietet wichtige Grundlagen und praktische<br />

Hinweise zum schülerorientierten Unterricht, zur Unterstützten<br />

Kommunikation, Diagnostik und Vernetzung <strong>von</strong> Unterricht, Therapie<br />

und Pflege.<br />

http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?<br />

MNav=4&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1466<br />

____________________<br />

Berufliche Schulen: QmbS - Qualitätsmanagement an<br />

beruflichen Schulen in Bayern<br />

Das Qualitätshandbuch, bestehend aus Theorieteil, Praxisteil und diversen<br />

Postern, angeboten in einem Schuber, bietet Unterstützung bei der<br />

Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für berufliche Schulen<br />

in Bayern (QmbS).<br />

http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?<br />

MNav=7&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1473


Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 376<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Besprechungen und Hinweise keine Genehmigung<br />

der betreffenden Bücher zum Unterrichtsgebrauch durch die Schüler darstellen. <strong>Die</strong> Rezension<br />

gibt nicht die Meinung der <strong>Regierung</strong> wieder.<br />

Sue Cowley, Wie Sie Ihre Pappenheimer im Griff haben - Verhaltensmanagement in der Klasse, Verlag<br />

an der Ruhr, ISBN 978-3-8346-0756-0, 21,80 EUR<br />

Das Ergebnis einer internationalen OECD-Umfrage unter Lehrern ist alarmierend: Durchschnittlich 13%<br />

ihrer Unterrichtszeit verbringen die Pädagogen damit, in ihrer Klasse für Ordnung zu sorgen – und verlieren<br />

dabei neben Zeit und Nerven vor allem an Motivation.<br />

Doch wie weist man im Ernstfall einen Rowdy in seine Schranken? Wie bändigt man „eine Meute“, damit<br />

das Lehren und Lernen überhaupt erst möglich wird? Und wie reagiert man richtig, wenn man sich statt als<br />

Pädagoge viel mehr als Dompteur einer wilden Bande fühlt?<br />

Der Praxisratgeber erklärt das komprimiert und auf den Punkt. Das Buch zeigt es Wege auf, langfristig ein<br />

gutes und lernförderliches Verhältnis zu den Schülern zu entwickeln.<br />

____________________<br />

Wolfgang Friedrich, Fit im Schulsport. Basiswissen und Trainingstipps für das Pflichtfach, Spitta Verlag,<br />

ca. 80 Seiten, ca. 50 Abb. u. Tab., geheftet - 9,90 EUR (D), ISBN 978-3-941964-32-7<br />

Wie wird man richtig fit, und wie kann Sport mein Leben positiv beeinflussen? <strong>Die</strong>se und viele andere Fragen<br />

beantwortet das neue Lehrbuch für das Pflichtfach Sport im Schulunterricht. Dabei steht die Motivation<br />

im Vordergrund: <strong>Die</strong> Lektüre motiviert zu einem sportlichen, gesunden Lebensstil. Auf 80 Seiten zeigt sie<br />

übersichtlich und leicht verständlich, wie wichtig Sport ist und welchen Risiken und Krankheiten dieser vorbeugt.<br />

<strong>Die</strong> acht Kapitel umfassen die Themen optimales Fitnesstraining mit den Gesetzmäßigkeiten aus<br />

der Trainingslehre; Aufwärmen und Dehnen; Ausdauer mit der entsprechenden Sporttheorie und praktischen<br />

Anleitungen; Krafttraining; Ernährung sowie Doping. <strong>Die</strong> Kapitel umfassen jeweils die Grundlagen<br />

der Sporttheorie sowie einen Motivations- und Praxisteil, der beschreibt, warum Ausdauer und Kraft wichtig<br />

sind, und wie man sie effektiv trainiert – mit Selbsttests. Der Autor veranschaulicht dies mit Abbildungen<br />

und Tabellen sowie etlichen Trainingstipps und Trainingsprogrammen, welche die Schüler für das eigene<br />

Training einsetzen können – auch zur Vorbereitung auf den Cooper-Test. Neben Fitness-, Kraft-, und Ausdauertraining<br />

kommt das in unserer Gesellschaft zunehmend wichtige Thema „gesunde Ernährung“ nicht<br />

zu kurz. Am Ende der Kapitel befinden sich Übungsaufgaben zur Wissenskontrolle und Arbeitsblätter zum<br />

direkten Umsetzen des Gelernten.<br />

<strong>Die</strong>ses Buch erleichtert Lehrern die Strukturierung und Vorbereitung des Unterrichts. Den Schülern vermittelt<br />

die Lektüre, warum es wichtig ist, fit zu sein, um zufrieden im Leben zu stehen – weit über den Schulalltag<br />

hinaus.<br />

____________________<br />

Gleich, B., u.a., Englischunterricht im 1. und 2. Schuljahr, Oldenbourg Verlag München,<br />

64 Seiten (Kopiervorlagen) mit Audio-CD, ISBN 978-3-637-00520-4; 19,80 Euro<br />

<strong>Die</strong> Themen dieses Bandes richten sich nach den Lehrplaninhalten und somit nach den wichtigen Lebensbereichen<br />

und Interessen der 1. und 2. Jahrgangsstufe, wie Zahlen, Farben, Schulsachen, Spielzeug, Hobbys,<br />

Tiere, Obst und Gemüse, Körper und Kleidung usw. <strong>Die</strong> enthaltenen Unterrichtsvorschläge nutzen die<br />

Neugier der Kinder auf eine andere Sprache und führen die Schüler behutsam an die englische Sprache<br />

heran. Motivierende Sprechanlässe bahnen einen ersten Grundwortschatz an und schulen das Hörverstehen.<br />

Grundsätzlich wird auf das Schriftbild verzichtet, dieses kann aber jederzeit integriert werden. Hinweise<br />

zur Unterrichtsgestaltung, zahlreiche kopierfähige Bild-/Wortkarten und Arbeitsblätter sowie eine Audio-<br />

CD mit sämtlichen Hörtexten erleichtern die Umsetzung. Darüber hinaus sind eine Vielzahl <strong>von</strong> Übungen<br />

und Spielen angeboten, um den Wortschatz zu vertiefen und zu festigen.


377 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010<br />

HERAUSGEBENDER, VERLAG UND DRUCK:<br />

<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong>, Bereich Schulen, <strong>Regierung</strong>splatz 540, 84028 Landshut<br />

BEZUGSBEDINGUNGEN: Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich. Der laufende Bezug ist nur durch Bestellung bei<br />

der <strong>Regierung</strong> möglich. Abbestellungen müssen bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. jeden Jahres der <strong>Regierung</strong> vorliegen, damit sie<br />

zum 30.06. bzw. 31.12. wirksam werden.<br />

BEZUGSPREIS: Halbjährlich 17 EUR (34 EUR jährlich). Der Preis dieser Einzelnummer beträgt 3 EUR<br />

zuzüglich Versandkosten.

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