HÄUSERFRONT AM KLOSTERPLATZ [LEITBILD] - Einsiedeln
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Einsiedler Klosterplatz um 1640, aus: Matthias Merian, Topographiae Helveticae (1642)<br />
14<br />
2.2 Topografi e, Klosterplatz und Häuserfront<br />
Das Dorf liegt bedeutend tiefer als die Klosteranlage. Das Standardwerk zur Einsiedler<br />
Kloster- und Dorfgeschichte von <strong>Einsiedeln</strong>, der Doppelband Die Kunstdenkmäler des<br />
Kantons Schwyz. Der Bezirk <strong>Einsiedeln</strong> I. Kloster. II Dorf und Viertel (Werner Oechslin<br />
und Anja Buschow Oechslin, 2003), weist auf das Fliessende des Platzraumes zwischen<br />
Klosteranlage und Dorf hin. Der Merian-Stich (Abb. oben) aus der Topographiae<br />
Helveticae (1642) ist frühestes Bilddokument, das uns die Niveausprünge, Wegen und<br />
Plätzen, Bachläufen usw. zwischen der dort noch mittelalterlichen Klosteranlage und<br />
der Häuser am Platz und in den „<br />
Niederungen“ aufzeigen. Der Merian-Stich ist auch im Hinblick auf die Siedlungsgeschichte<br />
unseres Perimeterbereichs erstes zuverlässiges Bilddokument.<br />
Der barocke, 1745-1747 nach Plänen von P. Bianchi, Mailand, gestaltete Klosterplatz<br />
hat das Fliessende der früheren, mehr oder weniger organisch gewachsenen Topografie<br />
baukünstlerisch domestiziert. Der westwärts abfallende Platzraum zwischen der erhabenen<br />
und imposanten barocken Klosterfront (136 m Breite, 56 m Turmhöhen) und der<br />
trichterförmig sich dazu öffnenden Häuserfront sind stark strukturiert. Die baulichen<br />
Elemente des Klosterplatzes, der Liebfrauenbrunnen, die von den Bernini-Kolonnaden<br />
in Rom zumindest inspirierten, massiv in Sandstein erstellten Arkaden der sogenannten<br />
„Kramgasse“ sowie die Platztreppe entsprechen der axial und symmetrischen<br />
Klosteranlage. Das ISOS Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz weist<br />
auf die besonderen räumlichen Qualitäten mit dem Hinweis, „dank dem grossartigen<br />
Klosterplatz, einem der eindrücklichsten Raumschöpfungen des Landes“. (ISOS SZ<br />
1990, S. 137).