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Budget Schulsozialarbeit: Annahme 50 % Anstellung - Schulen Ruswil

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5. Pensum und Arbeitszeit<br />

Jahresarbeitszeit:
Pensum
<strong>50</strong>
%
 
 

958
h
<br />

Wochenarbeitszeit:
Pensum
<strong>50</strong>
%
 
 24,87
h
<br />

Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er arbeitet mit einem <strong>50</strong>%-Pensum im<br />

Bäremattschulhaus <strong>Ruswil</strong> und in den verschiedenen Primarschulhäusern. Dies entspricht<br />

infolge Ferienkompensation einer Arbeitszeit von 60%, die sich möglichst gleichmässig über<br />

die Woche verteilt. Die Arbeitszeiten werden mit der Schulleitung vereinbart.<br />

Verteilung Sekundar/Primar: Bärematt 16h<br />

6. Arbeitsrechtliche Bestimmungen<br />


 18<br />

Primar: Dorf und Aussenschulen 8.87h<br />

Die <strong>Anstellung</strong> erfolgt gemäss den Bestimmungen des Personalreglementes (PR) und der<br />

Personalverordnung (PVO). Die Gemeinde <strong>Ruswil</strong>, vertreten durch den Schulleiter, erstellt<br />

einen öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag. 10<br />

7. Besoldung<br />

Durch die Unterstellung bei der Bildungskommission erfolgt die <strong>Anstellung</strong> gemäss<br />

kantonalem Reglement vom 1. August 2006 und ist mit Einreihung in Lohnklasse 19<br />

definiert.<br />

8. Schweigepflicht<br />

Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er untersteht der Schweigepflicht und dem<br />

Amtsgeheimnis, ist also von der Anzeigepflicht befreit. Eine Weiterleitung von Informationen<br />

darf nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen erfolgen.<br />

9. Begleitung<br />

Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er wird in der Einführungsphase durch eine<br />

Begleitgruppe unterstützt. Die Begleitgruppe setzt sich aus Vertretern der Schulleitung, der<br />

Schulpflege und der Lehrerschaft zusammen.<br />

10. Fort- und Weiterbildung / Supervision<br />

Im Rahmen des beruflichen Auftrags bildet sich die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>er weiter und nimmt regelmässig an Supervisionssitzungen teil. Im Weiteren<br />

pflegt sie/er den Austausch mit den <strong>Schulsozialarbeit</strong>ern der Region.<br />

























































<br />

10 Besoldungsverordnung Nr. 75, Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen<br />

der schulischen Dienste

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