Budget Schulsozialarbeit: Annahme 50 % Anstellung - Schulen Ruswil
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5. Pensum und Arbeitszeit<br />
Jahresarbeitszeit: Pensum <strong>50</strong> % 958 h <br />
Wochenarbeitszeit: Pensum <strong>50</strong> % 24,87 h <br />
Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er arbeitet mit einem <strong>50</strong>%-Pensum im<br />
Bäremattschulhaus <strong>Ruswil</strong> und in den verschiedenen Primarschulhäusern. Dies entspricht<br />
infolge Ferienkompensation einer Arbeitszeit von 60%, die sich möglichst gleichmässig über<br />
die Woche verteilt. Die Arbeitszeiten werden mit der Schulleitung vereinbart.<br />
Verteilung Sekundar/Primar: Bärematt 16h<br />
6. Arbeitsrechtliche Bestimmungen<br />
18<br />
Primar: Dorf und Aussenschulen 8.87h<br />
Die <strong>Anstellung</strong> erfolgt gemäss den Bestimmungen des Personalreglementes (PR) und der<br />
Personalverordnung (PVO). Die Gemeinde <strong>Ruswil</strong>, vertreten durch den Schulleiter, erstellt<br />
einen öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag. 10<br />
7. Besoldung<br />
Durch die Unterstellung bei der Bildungskommission erfolgt die <strong>Anstellung</strong> gemäss<br />
kantonalem Reglement vom 1. August 2006 und ist mit Einreihung in Lohnklasse 19<br />
definiert.<br />
8. Schweigepflicht<br />
Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er untersteht der Schweigepflicht und dem<br />
Amtsgeheimnis, ist also von der Anzeigepflicht befreit. Eine Weiterleitung von Informationen<br />
darf nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen erfolgen.<br />
9. Begleitung<br />
Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er wird in der Einführungsphase durch eine<br />
Begleitgruppe unterstützt. Die Begleitgruppe setzt sich aus Vertretern der Schulleitung, der<br />
Schulpflege und der Lehrerschaft zusammen.<br />
10. Fort- und Weiterbildung / Supervision<br />
Im Rahmen des beruflichen Auftrags bildet sich die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>er weiter und nimmt regelmässig an Supervisionssitzungen teil. Im Weiteren<br />
pflegt sie/er den Austausch mit den <strong>Schulsozialarbeit</strong>ern der Region.<br />
<br />
10 Besoldungsverordnung Nr. 75, Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen<br />
der schulischen Dienste