Budget Schulsozialarbeit: Annahme 50 % Anstellung - Schulen Ruswil
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Budget Schulsozialarbeit: Annahme 50 % Anstellung - Schulen Ruswil
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<strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
Gemeinde <strong>Ruswil</strong><br />
Konzept 2008
Inhaltsverzeichnis<br />
1. <strong>Schulsozialarbeit</strong> im Kanton Luzern 3<br />
1.1. <strong>Schulsozialarbeit</strong> – ein Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel 3<br />
1.2. Ist-Zustand in Gemeinde <strong>Ruswil</strong> 3<br />
1.2.1. Gemeindeinterne Angebote (<strong>Ruswil</strong>) 4<br />
1.2.2. Regionale Angebote 4<br />
1.2.3. Kantonale und überregionale Angebote 4<br />
1.2.4. Beratungslücke 5<br />
1.3. Auftrag der Schulpflege <strong>Ruswil</strong> 5<br />
2. <strong>Schulsozialarbeit</strong> 6<br />
2.1. Zielsetzung der <strong>Schulsozialarbeit</strong> 6<br />
2.2. Definition 6<br />
2.3. Aktionsfeld der <strong>Schulsozialarbeit</strong> 6<br />
2.3.1. Aufgabenbereiche 6<br />
2.3.2. Beratung 7<br />
2.3.3. Intervention 7<br />
2.3.4. Prävention 7<br />
2.3.5. Integration/Partizipation 7<br />
2.4. Aufgabenbereiche, Zielgruppen und Leistungsbeschreibung 8<br />
2.5. Wirkung 9<br />
3. <strong>Schulsozialarbeit</strong>, eine Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel 9<br />
3.1. Niederschwelligkeit 9<br />
3.2. Freiwilligkeit 9<br />
3.3. Schweigepflicht und eingeschränkte Meldepflicht 9<br />
4. Modell <strong>Ruswil</strong> 10<br />
4.1. Organisation, Eingliederung, Kosten 10<br />
4.2. Zusammenarbeit zwischen <strong>Schulen</strong> und <strong>Schulsozialarbeit</strong> 10<br />
4.3. Fachbezogene Zusammenarbeit 11<br />
4.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 12<br />
5. Evaluation und Begleitung 12<br />
Anhang 13<br />
2
1. <strong>Schulsozialarbeit</strong> im Kanton Luzern<br />
In Kenntnis der bisherigen Erfahrungen mit der <strong>Schulsozialarbeit</strong> (SSA) und der Ergebnisse<br />
der wissenschaftlichen Evaluation entschied der Regierungsrat, dass die <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
im Rahmen des Projektes «<strong>Schulen</strong>twicklung nach 2005» 1 im Kanton Luzern weiter erprobt<br />
werden soll. Die Begleitung der <strong>Schulsozialarbeit</strong> erfolgte in einem kantonalen Teilprojekt.<br />
Vor Ort sollte jeweils für die Einführung der <strong>Schulsozialarbeit</strong> ein verbindliches Konzept mit<br />
Zielen erarbeitet werden, das die Arbeitsweise und die Zusammenarbeit aller Beteiligten<br />
(Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflege, <strong>Schulsozialarbeit</strong>, Schulpsychologischer Dienst<br />
[SPD] usw.) regelt. Am 11. Dezember 2007 hat der Regierungsrat die neue «Verordnung<br />
über die Schuldienste» (Anhang 1) auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Darin ist<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong> neu als ein Teil des pädagogisch-therapeutischen Angebots des<br />
Schuldienstes definiert. Die <strong>Schulen</strong> sind verpflichtet, auf Sekstufe 1 innert vier Jahren nach<br />
Inkrafttreten der Verordnung über die Schuldienste die <strong>Schulsozialarbeit</strong> oder ein<br />
gleichwertiges Angebot gemäss den §§ 16a und 16b zu realisieren. 2<br />
<br />
<br />
1.1. <strong>Schulsozialarbeit</strong> – eine Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel<br />
Der gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Wandel hat die Lebens- und<br />
Arbeitsbedingungen unserer Kinder, Jugendlichen, sowie diejenigen von<br />
Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen in den letzten Jahren verändert. In einer immer<br />
komplexeren Lebenswelt mit gleichzeitig steigenden Anforderungen ist es für eine<br />
zunehmende Anzahl Lernende immer schwieriger, sich zu orientieren und zurecht zu finden.<br />
Die daraus resultierende Überforderung zeigt sich zum Beispiel in massiven<br />
Verhaltensauffälligkeiten, Leistungsschwächen, Suchtmittelkonsum, sowie in besonderen<br />
Fällen Verweigerung gegenüber den Ansprüchen des Schulalltags. Lehrpersonen und<br />
Schulleitung stehen damit Aufgaben gegenüber, die sie im bestehenden Netzwerk nicht<br />
mehr allein bewältigen können. In den letzten Jahren mussten Lehrpersonen und<br />
Schulleitung einen ausserordentlichen zusätzlichen Aufwand in speziellen Einzelfällen<br />
leisten, der viele Ressourcen band und bei denen die fachliche Betreuung nicht erfüllt<br />
werden konnte.<br />
Mit der Einführung der SSA wird die erzieherische Arbeit der Lehrpersonen ergänzt. Sie<br />
unterstützt die Schule bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages. 3<br />
<br />
1.2. Ist-Zustand in Gemeinde <strong>Ruswil</strong><br />
In der Gemeinde <strong>Ruswil</strong> und im Kanton Luzern bestehen kommunale, regionale und<br />
kantonale Angebote zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.<br />
<br />
1 Planungsbericht des Regierungsrates an den Grossen Rat, B 52<br />
2 Verordnung Schulischer Dienste, 11. Dezember 2007. Anhang 1<br />
3 Verordnung Schulischer Dienste, 11. Dezember 2007. Anhang 1<br />
3
<br />
1.2.1. Gemeindeinterne Angebote (<strong>Ruswil</strong>)<br />
Wer Zielgruppe Angebot<br />
Jugendarbeit <strong>Ruswil</strong> Schuljugend<br />
Jugendseelsorge<br />
Kath. Pfarramt, <strong>Ruswil</strong><br />
Jugendliche bis 25<br />
4<br />
Begleitung, Animation<br />
Projekte<br />
Jugendliche bis 25 Begleitung<br />
Projekte<br />
Sozialamt Alle BürgerInnen von <strong>Ruswil</strong> Prävention<br />
Vormundschaftsbehörde Betroffene Gemeinde-angehörige<br />
(Jugendliche und Erwachsene)<br />
Wirtschaftliche und persönliche<br />
Beratung<br />
Wirtschaftliche Unterstützung<br />
Schutzmassnahmen<br />
Beratungen<br />
Netzwerk Schulabgänger Begleitung<br />
<br />
1.2.2. Regionale Angebote<br />
Wer Zielgruppe Angebot<br />
Schulpsychologischer Dienst Vorwiegend PS-SchülerInnen<br />
Eltern<br />
Lehrpersonen<br />
Beratungen und Abklärungen<br />
SOBZ Schüpfheim Alle BürgerInnen von <strong>Ruswil</strong> Diverse Beratungen<br />
Schule und Elternhaus<br />
www.schule-elternhaus.ch<br />
Eltern, Lehrpersonen, Schulpflege Engagement zum Wohle der<br />
Schulkinder und Eltern<br />
1.2.3. Kantonale und überregionale Angebote<br />
Wer Zielgruppe Angebot<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrischer<br />
Dienst (KJPD), Luzern<br />
Kurse und Informationen<br />
Kinder und Jugendliche Ärztliche Abklärungen<br />
Therapien<br />
FABIA AusländerInnen, Fremdsprachige Beratung in Muttersprache<br />
Kurse, Dolmetscherdienste<br />
Fachstelle für Schulberatung SL, SPF, LP Psychologische-pädagogische<br />
Beratung<br />
tschau.ch Jugendliche Online-Beratung zu verschiedenen<br />
Themen
Drogenforum Innerschweiz DFI Alle Personen im Kanton Luzern Suchtprävention<br />
Hotline Amt für Unterricht LP Beratung<br />
Telefon 147 Kind und Jugendliche Beratung<br />
Fachstelle gegen Männergewalt<br />
LIP Luzerner Interventionsprojekt<br />
gegen häusliche Gewalt<br />
Opferberatungsstelle des Kantons<br />
Luzern für Frauen und weibliche<br />
Jugendliche<br />
Fachstelle für Kinderschutz im<br />
kantonalen Sozialamt<br />
1.2.4. Beratungslücke<br />
5<br />
Männer und Jugendliche Gewaltberatung für gewalttätige<br />
Männer, Jugendliche, Lehrer und<br />
Schüler<br />
Opfer häuslicher Gewalt (jeden<br />
Geschlechts und Alters)<br />
Projekte<br />
Frauen, weibliche Jugendliche Opferberatung<br />
Kinder und Jugendliche Beratung<br />
Die Leistungsaufträge und die Angebote bestehender Dienste und Leistungsvereinbarungen<br />
decken den Bedarf im sozial-psychologischen Bereich nicht mehr ab. Ein Dienst, der in der<br />
Schule nach den Prinzipien der aufsuchenden Jugendhilfe das Beratungsangebot sichert,<br />
fehlt grösstenteils. Insbesondere die persönliche Präsenz vor Ort ist nicht oder nur<br />
unzureichend gewährleistet.<br />
<br />
1.3. Auftrag der Schulpflege <strong>Ruswil</strong><br />
Die Schulpflege <strong>Ruswil</strong> beauftragte 4 am 09. September 2008 die Schulleitung, eine<br />
Arbeitsgruppe zu bilden, die ein Konzept für die Einführung der <strong>Schulsozialarbeit</strong> (SSA) an<br />
den <strong>Schulen</strong> <strong>Ruswil</strong> auf das Schuljahr 2009/10 erarbeitet. Das Konzept<br />
� leitet die Zielsetzungen der SSA von den bewilligten Eckwerten in Integrations-<br />
respektive Subordinations-Stellung zur Schule ab.<br />
� beschreibt die Leistungen der SSA mit Pflichtenheft für <strong>Ruswil</strong> nach Leistung,<br />
Zielgruppe und Verfahren mit möglichst konkreten Tätigkeiten.<br />
� definiert die Grenzen der SSA und klärt die rechtlichen Grundlagen ab.<br />
� beschreibt die Schnittstellen bzw. die Vernetzungen als auch die Abgrenzungen in<br />
den Leistungen zu den bestehenden Angeboten, wie zum Beispiel:<br />
Schulpsychologische Dienst, Sozialinstitutionen und Beratungsstellen Jugend und<br />
Familie des Kantons, Jugendarbeit, SOBZ Schüpfheim und anderen sozialen<br />
Angeboten der Gemeinde <strong>Ruswil</strong>.<br />
<br />
4 siehe Anhang 3: Auftrag für die Ausarbeitung des Konzeptes
2. <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
2.1. Zielsetzung der <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
� Kinder und Jugendliche werden im Prozess des Erwachsenwerdens begleitet und bei<br />
der Lebensbewältigung unterstützt.<br />
� Schulleitung und Lehrpersonen werden in ihrer erzieherischen Aufgaben entlastet<br />
und unterstützt.<br />
� Erziehungsberechtigte und Bezugspersonen der Lernenden sind in die Prozesse der<br />
Lösungsfindung bei persönlichen und sozialen Problemen sowie<br />
Gewaltverminderung einbezogen.<br />
� Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule und Familie zur Unterstützung<br />
der Persönlichkeitsentwicklung der Lernenden wird institutionalisiert.<br />
2.2. Definition<br />
Die in der Deutschen Schweiz am meisten zitierte Definition bezeichnet die SSA als ein<br />
„eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, welches mit der Schule in formalisierter und<br />
institutioneller Form kooperiert“. SSA setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrem<br />
Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer befriedigenden<br />
Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen<br />
und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dazu adaptiert die SSA Methoden und Grundsätze<br />
der Sozialen Arbeit auf das System Schule.“<br />
� SSA ist ein Jugendhilfsangebot mit spezifischer Ausrichtung auf die öffentliche<br />
Volksschule.<br />
� SSA versteht sich als Teil eines interdisziplinären und interinstitutionellen<br />
Netzwerkes. Sie setzt auf der Ebene Einzelpersonen (Lernende,<br />
Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen), Gruppe, Klasse oder ganze Schule an. Sie<br />
geht Problem - und Ressourcen orientiert und zielgerichtet vor und bezieht alle<br />
Beteiligten mit ein.<br />
� SSA übernimmt eine Scharnierfunktion zwischen Schule und Familie. Sie erfasst und<br />
bearbeitet soziale Probleme und persönliche Nöte von Kindern und Jugendlichen, die<br />
Auswirkungen auf das schulische Umfeld haben.<br />
� SSA wird dank früher Intervention präventiv.<br />
2.3. Aktionsfeld der <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
2.3.1. Aufgabenbereiche<br />
SSA ist ein Teil eines institutionellen Netzwerkes und bearbeitet in erster Linie soziale<br />
Probleme und persönliche Nöte von Kindern und Jugendlichen, welche sich im schulischen<br />
Umfeld auswirken. Dies erfolgt auf den Grundlagen von sozialarbeiterischen und<br />
sozialpädagogischen Methoden.<br />
6
SSA pflegt die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Institutionen und vermittelt Lernende<br />
gegebenenfalls an entsprechende Fachstellen wie das Sozialberatungszentrum für Jugend-<br />
und Familienberatung, den Schulpsychologischen Dienst für Erziehungsberatung oder den<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst.<br />
Die SSA wirkt bei „Time-out“-Projekten mit. Bei vorzeitiger Entlassung aus der<br />
obligatorischen Schulpflicht wirkt die SSA in Absprache und in Zusammenarbeit mit den<br />
Fachstellen und zuständigen Behörden unterstützend.<br />
2.3.2. Beratung<br />
SSA bietet Kurzberatungen für Lernende, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte sowie für die<br />
Schulleitung bei sozialen und persönlichen Problem- und Fragestellungen an, die im<br />
Zusammenhang mit dem schulischen Umfeld stehen.<br />
2.3.3. Intervention<br />
Durch die Intervention bei Lernenden in Krisensituationen mit dringendem Handlungsbedarf<br />
sowie in Schulklassen bei Krisen- und Konfliktsituationen (auf Verlangen und in Absprache<br />
mit den Lehrpersonen und der Schulleitung) wirkt die SSA entlastend auf Lernende, Klassen,<br />
Lehrpersonen und Schulleitung.<br />
2.3.4. Prävention<br />
Grosses Augenmerk legt die SSA auf die Früherkennung und Früherfassung von<br />
Gefährdungen und Problemen. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass SSA für die<br />
gesamte Schule zugänglich ist.<br />
SSA unterstützt Schulleitung und Schulhausteams in der Erarbeitung und Durchführung von<br />
individuell zugeschnittenen Präventions- und Interventions-massnahmen zu Themen wie<br />
Konfliktbewältigung und Partizipation.<br />
Durch Mitarbeit in Arbeitsgruppen (z.B. Gewaltprävention), Teilnahme an schulischen<br />
Sitzungen (nach Absprache mit entsprechenden Themenstellungen) sowie durch fachliche<br />
Begleitung der Schulhausteams bei Elternveranstaltungen und sozialen Themen stärkt sie<br />
die Teamarbeit.<br />
Präventive Angebote der SSA sind eine Chance für Jugendliche und Kinder, ihr persönliches<br />
Rüstzeug zu erwerben, bevor etwas zum Problem wird.<br />
2.3.5. Integration/Partizipation<br />
Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Herkunft, ihres sozialen Status u.a.m.<br />
ausgeschlossen sein. Die SSA setzt sich für die Integration aller Lernenden in die<br />
Schulgemeinschaft ein. Die SSA unterstützt die Partizipation der Kinder und Jugendlichen<br />
und leistet somit einen Beitrag zum Verantwortungsbewusstsein und zur Identifikation mit der<br />
7
eigenen Schule. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zu einem lernförderlichen<br />
Schulklima.<br />
2.4. Aufgabenbereiche, Zielgruppen und Leistungsbeschreibung<br />
Leistungen Zielgruppen Beschreibung der Leistungen<br />
Beratung, Prävention und<br />
Früherfassung<br />
Kinder, Jugendliche, Familien,<br />
Lehrpersonen<br />
Kriseninterventionen Lernende, Lehrpersonen,<br />
Familien, Behörden und<br />
Fachstellen<br />
Klassen- und<br />
Gruppeninterventionen<br />
Kindergärten und Klassen der<br />
Volksschule<br />
Präventionsarbeit Schulleitung und<br />
Schulhausteams<br />
Weitervermittlung Kinder, Jugendliche, Familien,<br />
Lehrpersonen,<br />
Schulhausleitungen<br />
<strong>Schulen</strong>twicklung Schulteams, Klassen- und<br />
Fachlehrpersonen, Behörden<br />
und Fachstellen<br />
Information Kinder, Familien,<br />
Lehrpersonen,<br />
Schulhausleitungen,<br />
Schuldienste, Fachstelle für<br />
Lehrerinnen- und<br />
Lehrerberatung,<br />
Amtsvormundschaft,<br />
Kinderschutz, Polizei, Kinder<br />
und Jugendpsychiatrischer<br />
Dienst KJPD, Institut für<br />
Heilpädagogik<br />
8<br />
• Niederschwellige Beratung bei<br />
Entwicklungs- und<br />
Verhaltensschwierigkeiten und bei<br />
Beziehungsstörungen zwischen<br />
Lehrenden/Erziehenden und Lernenden<br />
• Nachhaltig wirkende Unterstützung für<br />
Kinder und Jugendliche, Aufbau und Pflege<br />
tragender Netzwerke (Familien, Freunde,<br />
Klassen, Jugendorganisationen)<br />
• Zusammenarbeit und fachliche Vernetzung<br />
mit Lehrpersonen, Schuldiensten,<br />
Behörden und anderen Fachstellen z.B. bei<br />
Fragen zu vormundschaftlichen<br />
Massnahmen/Kinderschutz Massnahmen<br />
• Begleitung von Partizipationsprojekten<br />
• Interventionen bei Krisen und Problemen<br />
während der kindlichen und pubertären<br />
Entwicklung sowie bei sozialer<br />
Entwurzelung und Vernachlässigung im<br />
Umfeld, in der Familie und in der Schule<br />
• Begleitung bei „Time-out“-Projekten<br />
• Unterstützung Betroffener bei vorzeitiger<br />
Entlassung aus der obligatorischen<br />
Schulpflicht<br />
• Unterstützung von positiven<br />
Veränderungsprozessen bei<br />
Behinderungen des ordentlichen<br />
Unterrichts bei gestörter Lernatmosphäre<br />
• Initiierung von Lösungsprozessen bei<br />
Mobbing und Gewalt in Klassen und<br />
Schulteams<br />
• Unterstützung bei der Erarbeitung,<br />
Durchführung von Präventionsanlässen,<br />
individuell zugeschnittener Präventions-<br />
und Interventionsmassnahmen<br />
• Aufklärung Betroffener über gesetzliche<br />
Voraussetzungen des Kinderschutzes und<br />
über behördliche Instanzenwege<br />
• Überweisung an andere Fachstellen<br />
• Mitwirkung zur Verbesserung der<br />
Schulqualität mittragen<br />
• Mitarbeit in Projekten zu sozialen Themen<br />
und Gesundheitsförderung/Prävention<br />
• Information für die Zielgruppen über die<br />
Hilfsangebote und über die<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong> informieren
2.5. Wirkung<br />
SSA trägt zur Vorbeugung, Linderung und Lösung von sozialen und persönlichen Problemen<br />
der Lernenden bei, fördert die Lernenden in ihrer Selbstwahrnehmung und stärkt ihre<br />
gemeinsame Unterstützung. Der Kontakt zwischen Schule und Elternhaus wird verbessert<br />
und führt zu gegenseitigem, besserem Verständnis.<br />
Die SSA leistet einen substantiellen Beitrag zur Erfüllung des Auftrags der Volksschule.<br />
3. <strong>Schulsozialarbeit</strong>, eine Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel<br />
3.1. Niederschwelligkeit<br />
SSA ist ein niederschwelliges Angebot der Jugendhilfe. Niederschwellig bedeutet, dass die<br />
Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme möglichst tief ist. Schülerinnen und Schüler kennen die<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/den <strong>Schulsozialarbeit</strong>er und wissen, wie sie diese/n erreichen können.<br />
Das bedeutet, dass<br />
� die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er an mindestens 4 Wochentagen<br />
anwesend ist<br />
� der Arbeitsplatz in der Schule ist<br />
� die Büroräumlichkeiten leicht erreichbar sind<br />
� die SSA über eine adäquate technische Infrastruktur (Internetanschluss, Natel)<br />
verfügt<br />
3.2. Freiwilligkeit<br />
SSA beruht auf dem Prinzip der relativen Freiwilligkeit. Der Erstkontakt zur<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in kann von einer Lehrperson bzw. einer Schulleitungsperson oder von<br />
einem Elternteil initiiert werden und die Lernenden können zu einem ersten Gespräch auf<br />
dem Prinzip der relativen Freiwilligkeit verpflichtet werden. Während des Erstgesprächs<br />
entscheidet sich der Lernende, ob er das Angebot der SSA nutzen will. Einer weiteren<br />
Beratung muss der Lernende explizit zustimmen. Bei sozialen Gruppen- oder Projektarbeiten<br />
innerhalb der Schule sind die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zur Teilnahme<br />
verpflichtet.<br />
3.3. Schweigepflicht und eingeschränkte Meldepflicht<br />
Die SSA unterliegt grundsätzlich der beruflichen Schweigepflicht und dem Amtsgeheimnis 5 .<br />
Sie ist von der Anzeigepflicht befreit. Die Weiterleitung von Informationen aus der<br />
Einzelberatung bedingt das Einverständnis der betroffenen Personen. Davon ausgenommen<br />
sind Informationen über Problemstellungen von Kindern und Jugendlichen, in denen das<br />
Umfeld eine entscheidende Rolle spielt und ohne die Information entsprechender Stellen<br />
keine Problemlösung möglich ist und/oder die betroffene Person sich in einer Situation mit<br />
<br />
5 siehe Anhang 1: Gesetzliche Grundlagen<br />
9
hohem Gefährdungspotenzial befindet. Um Lernenden in Gefährdungssituationen Schutz zu<br />
gewähren, ist die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er der Schulleitung gegenüber<br />
meldepflichtig. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.<br />
4. Modell <strong>Ruswil</strong><br />
4.1. Organisation, Eingliederung, Kosten<br />
Das Angebot SSA wird auf das Schuljahr 2009/2010 eingeführt.<br />
� Die <strong>Anstellung</strong> der <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/des <strong>Schulsozialarbeit</strong>ers erfolgt mittels<br />
üblichen Verfahren des Wahlausschusses der SPR.<br />
� Organisatorisch und administrativ ist die Stelle der Schulleitung unterstellt.<br />
� Die Aufgaben, die Zusammenarbeit sowie die Kompetenzen werden im Pflichtenheft<br />
festgehalten. 6<br />
� Das Pensum beträgt <strong>50</strong>%. Dies zieht jährliche Betriebskosten von ca. Fr. <strong>50</strong>'000 nach<br />
sich. 7<br />
� Hauptstandort ist das Oberstufenzentrum Bärenmatt. Die SSA verfügt über einen<br />
Arbeitsplatz mit erforderlicher Infrastruktur. In den Stützpunkten PS Dorf und<br />
Aussenschulen stehen geeignete Räume zur Verfügung. 8<br />
4.2. Zusammenarbeit zwischen Schule und <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
Schule und SSA haben unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte und Methoden. Es ist deshalb<br />
wichtig, die Zusammenarbeit zwischen Schule und SSA zu verbinden. Aufgaben und<br />
gegenseitige Erwartungen müssen geklärt sein. 9<br />
Schulpflege<br />
� ist während der Einführungsphase mit einem Mitglied im «Begleitteam<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>» vertreten<br />
Schulleitung<br />
� ist während der Einführungsphase mit einem Mitglied im «Begleitteam<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>» vertreten<br />
� ist im regulären Betrieb mit einem Mitglied im Führungsteam vertreten<br />
� übernimmt operative Führung und arbeitet ergänzend mit dem oder der<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>enden (Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Zusammenarbeit mit<br />
Gewaltbeauftragten)<br />
<br />
6 siehe Anhang 2: Pflichtenheft<br />
7 siehe Anhang 6: <strong>Budget</strong><br />
8 siehe Anhang 5: Infrastruktur<br />
9 siehe Anhang 7: Zusammenarbeit und Vernetzung<br />
10
� legt in einer Jahresplanung die gemeinsamen Zielsetzungen und die Terminierung<br />
der Aktivitäten fest. Diese werden der Leistungsvereinbarung nebst den Indikatoren<br />
zur Überprüfung der Zielerreichung festgehalten<br />
� tauscht sich regelmässig über Rückmeldungen aus dem System aus<br />
Schulhausteam<br />
� sucht Zusammenarbeit nach Bedarf<br />
� lädt zu Sitzungsteilnahme ein<br />
� sucht durch die Gewaltbeauftragten regelmässigen Austausch und Zusammenarbeit<br />
im Bereich Gewaltprävention<br />
Klassenlehrperson<br />
� kann die SSA zur Beratung beiziehen<br />
� kann einen Lernenden ermutigen, sich an die SSA zu wenden (relative Freiwilligkeit)<br />
� kann einen Lernenden zu einem Erstkontakt anmelden<br />
� kann bei Krisenintervention und Präventionsprojekten Unterstützung anfordern<br />
Hauswart<br />
<br />
� kann aktiv Rückmeldungen geben und einholen bezüglich Zeichen und Tendenzen<br />
rund um das Schulhaus und den Schulbetrieb<br />
4.3. Fachbezogene Zusammenarbeit<br />
Sonderpädagogische Fachlehrkräfte<br />
� beziehen SSA in die Fallberatung mit ein, wenn sie die familiäre Situation oder primär<br />
soziale Probleme als Ursache für Lernstörungen vermuten<br />
Schulpsychologischer Dienst<br />
� SSA vernetzt sich aufgrund enger fachlicher Verwandtschaft durch Arbeitsbereich,<br />
Klienten und Angebot (Bereich von Problem-, Krisen- und Konfliktsituationen,<br />
Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen)<br />
� SSA hat hohen Bedarf an Kooperation und entsprechende Koordination, damit<br />
Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien genutzt werden<br />
Sozialberatungszentrum (SOBZ)<br />
� SSA vernetzt sich aufgrund enger fachlicher Verwandtschaft durch Arbeitsbereich,<br />
Klienten und Angebot (Bereich von Früherkennung und Erfassung von familiären<br />
Problemsituationen)<br />
� informiert bei Fällen mit langfristigem Beratungsbedarf zwecks gemeinsamer<br />
Vorgehensplanung<br />
Kinder-& Jugendpsychiatrischer Dienst<br />
� wird von der SSA bezüglich Triage angesprochen, da SSA häufig erste Anlaufstelle<br />
ist<br />
11
Berufsberatung<br />
� kann von der SSA bei der Berufsklärung unterstützt werden<br />
Fachpersonen der offenen und kirchlichen Jugendarbeit<br />
� arbeiten vernetzt mit SSA zusammen<br />
� vernetzen sich mit SSA, weil sie durch zum Teil identische Klienten verbunden sind<br />
Intervisionsgruppe<br />
� SSA vernetzt sich und arbeitet mit den Fachpersonen der SSA in der Region<br />
zusammen<br />
Andere<br />
� Suchtpräventionsstelle<br />
� Fachstelle für interkulturelle Fragen<br />
� Schulärztlicher Dienst<br />
� Sozialamt<br />
� Vormundschaftsbehörde<br />
� Jugenddienst der Polizei u.a.<br />
4.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen<br />
SSA ist Teil eines ganzen Netzes von Unterstützungsangeboten. Vornehmlich arbeitet die<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er daher mit den SPD, dem KJPD, der<br />
Jugendarbeit zusammen. Weitere kommunale, lokale und kantonale Angebote siehe unter<br />
1.3.<br />
Die Zusammenarbeit hat hohe Priorität. Der/Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in ist befähigt, die<br />
Zusammenarbeit innerhalb des genannten Netzes zu managen.<br />
Eine Vernetzung mit den umliegenden Gemeinden im Bereich SSA ist anzustreben.<br />
5. Evaluation und Begleitung<br />
Zur Begleitung und als Controlling-Organ im Projekt SSA ist das Begleitteam (Arbeitsgruppe<br />
SSA) zuständig. Die SSA wird Ende Schuljahr 2009/2010 evaluiert und gegebenenfalls<br />
optimiert. Diese Zwischenevaluation wird durch die Gruppe SSA durchgeführt. Das<br />
vorliegende Konzept wird im Frühjahr 2012/2013 überprüft.<br />
Konzept erarbeitet von:<br />
Ruth Kunz, SPF <strong>Ruswil</strong><br />
Lis Genoni, SHL Bärenmatt<br />
Claudia Kiener, PS<br />
Marc-Toni Eggler, SEK I<br />
Beratung: Pia Murer, DVS <strong>Schulen</strong>twicklung Kanton Luzern<br />
12
<strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
Gemeinde <strong>Ruswil</strong><br />
Anhang<br />
13
Anhang 1<br />
Verordnung Schulischer Dienste, 11. Dezember 2007<br />
7.2 Gesetzliche Grundlagen<br />
7.2.1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)<br />
Art. 302 <br />
<br />
1 Die Eltern haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu <br />
erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu <br />
fördern und zu schützen. <br />
2 Sie haben dem Kind, insbesondere auch dem körperlich oder geistig <br />
gebrechlichen, eine angemessene, seinen Fähigkeiten und Neigungen <br />
soweit möglich entsprechende allgemeine und berufliche Ausbildung <br />
zu verschaffen. <br />
3 Zu diesem Zweck sollen sie in geeigneter Weise mit der Schule und, <br />
wo es die Umstände erfordern, mit der öffentlichen und gemeinnützigen <br />
Jugendhilfe zusammenarbeiten. <br />
Art. 302 Abs. 3 nennt die Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Elternhaus und –<br />
wo sinnvoll und notwendig – auch mit der Jugendhilfe. Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/der<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>er kann diese Zusammenarbeit unterstützen.<br />
Art. 307229 <br />
1 Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von <br />
sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Vormundschaftsbehörde <br />
die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes. <br />
2 Die Vormundschaftsbehörde ist dazu auch gegenüber Kindern verpflichtet, <br />
die bei Pflegeeltern untergebracht sind oder sonst ausserhalb <br />
der häuslichen Gemeinschaft der Eltern leben. <br />
3 Sie kann insbesondere die Eltern, die Pflegeeltern oder das Kind <br />
ermahnen, ihnen bestimmte Weisungen für die Pflege, Erziehung oder <br />
Ausbildung erteilen und eine geeignete Person oder Stelle bestimmen, <br />
der Einblick und Auskunft zu geben ist. <br />
14
….„Hat sich der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung erhärtet oder ist das Kind akut<br />
bedroht, gefährdet, verletzt oder krank, muss sofort gehandelt werden. Es ist eine<br />
Gefährdungsmeldung an die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde zu richten. Diese kann<br />
in schriftlicher oder mündlicher Form eingereicht werden. Die Gefährdungsmeldung soll –<br />
wenn immer möglich – von der Schulleitung oder der vorgesetzten Stelle gemacht<br />
werden….“ (vgl. dazu das Merkblatt „Kindesmisshandlungen erkennen und reagieren“,<br />
herausgegeben von der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern). Nach Eingang<br />
einer solchen Meldung klärt die Vormundschaftsbehörde die angesprochene Gefährdung ab<br />
und prüft mögliche Kindesschutzmassnahmen. Die SSA kann in einem solchen Fall im Sinne<br />
der Prävention mitwirken.<br />
7.2.2 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB)<br />
§ 32 Mitteilungen und Auskünfte<br />
1 Behördenmitglieder, Angestellte der Gemeinwesen, Lehrpersonen und Personen der Schuldienste, die in Ausübung<br />
ihres Berufs Kenntnis von einem Fall erhalten, der das Einschreiten einer vormundschaftlichen Behörde rechtfertigt,<br />
sind zur Mitteilung und zur Auskunft verpflichtet.<br />
2 Ärztinnen und Ärzte sind zu entsprechenden Mitteilungen und Auskünften berechtigt.<br />
7.2.3 Volksschulbildungsverordnung (VBV)<br />
§ 14 Disziplinartatbestand<br />
Gegen Lernende können Disziplinarmassnahmen verfügt werden, wenn sie den Schulbetrieb stören, mutwillig Sacheigentum<br />
der Schule zerstören oder beschädigen, gegen die Schul- oder Hausordnung und ähnliche Bestimmungen oder gegen<br />
Anordnungen der zuständigen Organe, Lehrpersonen oder Fachpersonen der Schuldienste verstossen.<br />
§ 15 6 Disziplinarmassnahmen<br />
1<br />
Es können folgende Disziplinarmassnahmen verfügt werden:<br />
a. Verwarnung,<br />
b. kurze Wegweisung vom Unterricht innerhalb des Schulhauses,<br />
c. zusätzliche Hausaufgaben,<br />
d. zusätzliche Arbeit (z.B. im Sozialbereich) in der schulfreien Zeit,<br />
e. schriftlicher Verweis,<br />
f. Versetzung in eine andere Klasse,<br />
g. Unterrichtsausschluss bis höchstens vier Schulwochen pro Schuljahr bei gleichzeitiger Beschäftigung (Time-out),<br />
h. auf mehrere Tage oder Wochen befristeter vollständiger oder teilweiser Schulausschluss.<br />
Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er kann betreffend Disziplinarmassnahmen<br />
innerhalb der Schule präventiv Einfluss nehmen. Es ist sinnvoll, die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/den<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>er frühzeitig in solche Prozesse mit einzubeziehen.<br />
7.2.4 Personalverordnung (PV)<br />
Im Abschnitt „Sonderbestimmungen für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der<br />
schulischen Dienste“ werden einzelne Punkte des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses<br />
u.a. der <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/des <strong>Schulsozialarbeit</strong>ers genauer geregelt (vgl. § 75 ff.).<br />
15
7.2.5 Weitere Informationen<br />
Das vertrauliche Behandeln von Informationen ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit der<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>ern/des <strong>Schulsozialarbeit</strong>ers. Wichtige Ausführungen betreffend die<br />
Verschwiegenheit, das Amts- und Berufsgeheimnis sowie im Zusammenhang mit dem<br />
korrekten Umgang mit Daten finden sich im Merkblatt „Amtsgeheimnis und Datenschutz“,<br />
herausgegeben von der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern.<br />
Näheres regelt die Schulordnung.<br />
16
Anhang 2<br />
Pflichtenheft (Stellenbeschrieb)<br />
Stellenbeschrieb <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
1. Zielsetzung<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong> setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des<br />
Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu<br />
unterstützten und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und / oder sozialen<br />
Problemen zu fördern. (Drilling, 2001)<br />
Die <strong>Schulsozialarbeit</strong> erfüllt in Zusammenarbeit mit den Schulhausteams und den<br />
bestehenden Angeboten (Familien- und Jugendberatung, Kirchliche Jugendarbeit,<br />
Schulpsychologischer Dienst, Sozialamt, Soziokulturelle Animation, Vormundschaftsbehörde<br />
und kantonale Angebote) Interventions-, Betreuungs-, Beratungs-, Präventions- und<br />
Triageaufgaben.<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong> leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung<br />
des sozialen Wohlbefindens aller an der Schule Beteiligten.<br />
2. Aufgaben<br />
• Niederschwellige Beratungs-, Begleit- und Interventionsangebote für Schülerinnen<br />
und Schüler und deren Bezugspersonen<br />
• Arbeit mit Klassen und Gruppen bei akuten Problemen<br />
• Beratung und Zusammenarbeit mit Lehrpersonen in sozialpädagogischen Fragen<br />
• Gezielte Präventionsarbeit in den Bereichen Sozialisation und Drogenmissbrauch<br />
• Aktive Unterstützung und Förderung einer integrativen, interkulturellen und<br />
gewaltfreien Schulkultur<br />
• Vernetzung mit den bestehenden Angeboten und Institutionen<br />
• Initiieren von Projekten / Mitarbeit Projekten<br />
• Teilnehme an Team- und Schulleitungssitzungen nach Bedarf<br />
• Aufbau und Evaluation der neuen Stelle<br />
3. Anforderungen<br />
• Ausbildung auf Stufe Höhere Fachschule oder Fachhochschule (Sozialarbeit,<br />
Sozialpädagogik)<br />
• Vertrautheit mit den Strukturen der Volksschule<br />
• Zusatzausbildung in systemischer Jugendarbeit und / oder Gewaltprävention<br />
• Zusatzausbildung im Bereich Beratung / Kommunikation<br />
• Berufserfahrung<br />
4. Organisation<br />
Die <strong>Schulsozialarbeit</strong> in <strong>Ruswil</strong> entspricht einem integrativen / subordinativen Modell; d.h. die<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong> ist der Schule unterstellt und somit den schulischen Diensten angegliedert.<br />
Die <strong>Schulsozialarbeit</strong> ist an der Sekundarstufe 1 und an der Primar tätig. Ihr Hauptstandort<br />
ist im Schulhaus Bärematt. Es steht ein Raum mit entsprechender Infrastruktur zur<br />
Verfügung.<br />
Sie arbeitet eng mit den bestehenden Diensten in der Gemeinde <strong>Ruswil</strong> zusammen.<br />
17
5. Pensum und Arbeitszeit<br />
Jahresarbeitszeit: Pensum <strong>50</strong> % 958 h <br />
Wochenarbeitszeit: Pensum <strong>50</strong> % 24,87 h <br />
Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er arbeitet mit einem <strong>50</strong>%-Pensum im<br />
Bäremattschulhaus <strong>Ruswil</strong> und in den verschiedenen Primarschulhäusern. Dies entspricht<br />
infolge Ferienkompensation einer Arbeitszeit von 60%, die sich möglichst gleichmässig über<br />
die Woche verteilt. Die Arbeitszeiten werden mit der Schulleitung vereinbart.<br />
Verteilung Sekundar/Primar: Bärematt 16h<br />
6. Arbeitsrechtliche Bestimmungen<br />
18<br />
Primar: Dorf und Aussenschulen 8.87h<br />
Die <strong>Anstellung</strong> erfolgt gemäss den Bestimmungen des Personalreglementes (PR) und der<br />
Personalverordnung (PVO). Die Gemeinde <strong>Ruswil</strong>, vertreten durch den Schulleiter, erstellt<br />
einen öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag. 10<br />
7. Besoldung<br />
Durch die Unterstellung bei der Bildungskommission erfolgt die <strong>Anstellung</strong> gemäss<br />
kantonalem Reglement vom 1. August 2006 und ist mit Einreihung in Lohnklasse 19<br />
definiert.<br />
8. Schweigepflicht<br />
Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er untersteht der Schweigepflicht und dem<br />
Amtsgeheimnis, ist also von der Anzeigepflicht befreit. Eine Weiterleitung von Informationen<br />
darf nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen erfolgen.<br />
9. Begleitung<br />
Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er wird in der Einführungsphase durch eine<br />
Begleitgruppe unterstützt. Die Begleitgruppe setzt sich aus Vertretern der Schulleitung, der<br />
Schulpflege und der Lehrerschaft zusammen.<br />
10. Fort- und Weiterbildung / Supervision<br />
Im Rahmen des beruflichen Auftrags bildet sich die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der<br />
<strong>Schulsozialarbeit</strong>er weiter und nimmt regelmässig an Supervisionssitzungen teil. Im Weiteren<br />
pflegt sie/er den Austausch mit den <strong>Schulsozialarbeit</strong>ern der Region.<br />
<br />
10 Besoldungsverordnung Nr. 75, Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen<br />
der schulischen Dienste
Anhang 3<br />
Auftrag für die Ausarbeitung des Konzeptes<br />
GEMEINDE RUSWIL Schulpflege <br />
<br />
Auftrag für die Ausarbeitung des Konzeptes <strong>Schulsozialarbeit</strong> (SSA)<br />
<br />
Ausgangslage:<br />
<br />
<br />
• Im 1. Auftrag der Schulpflege zur <strong>Schulsozialarbeit</strong> vom 4.Oktober 07 erarbeitete eine <br />
Arbeitsgruppe aus Schulpflege (Ruth Kunz, Ressort <strong>Schulen</strong>twicklung, Leitung der AG), <br />
Schulleitung (Lis Genoni, SHL Sek1), Lehrpersonen (Claudia Kiener, KL Primarstufe; Martin Kunz, <br />
KL Sekundarstufe) und der Sozialvorsteher (August Budmiger) die Grundlagen für die Einführung <br />
der <strong>Schulsozialarbeit</strong> in <strong>Ruswil</strong>. <br />
• An der Schulpflege‐Sitzung vom 25.Juni 08 präsentierte die AG drei Varianten in der <br />
Gegenüberstellung mit Organisation, Kostenschätzung und ihre Wirksamkeit mit Fall‐<br />
Simulationen. Die Arbeitsgruppe gab eine Präferenz ab und begründete sie. <br />
Die Schulpflege folgte dem Antrag der Arbeitsgruppe und entschied sich für folgende Eckwerte <br />
der zukünftigen SSA <strong>Ruswil</strong>: <br />
� Die Einführung der SSA auf Schuljahr 2009/10 <br />
� Angliederung an die Gesamtschulleitung mit Standort Sekundarstufe Bärematt <br />
� Die SSA deckt die Bedürfnisse der Primar‐ und Sekundarstufe ab <br />
� Die SSA unterliegt dem Freiwilligkeitsprinzip = Hol‐Prinzip <br />
� Die Kosten der SSA laufen unter dem Schulbudget <br />
� Die SSA startet mit einem <strong>50</strong>%‐Pensum im ersten Schuljahr <br />
� Die Arbeitsgruppe für die Erarbeitung des Konzeptes SSA soll durch eine Fachperson, <br />
vorzugsweise von der DVS, unterstützt werden. <br />
• Da die Schaffung eines entsprechenden Pensums mit zusätzlichen finanziellen Ausgaben verbunden ist,<br />
musste abschliessend auch der Gemeinderat seine Einwilligung zur Einführung geben. An der <br />
Gemeinderats‐Sitzung vom 23. Juli 08 wurde der obenstehende Antrag mit den Eckwerten ohne <br />
Einschränkung bewilligt. <br />
Personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe:<br />
<br />
Ruth Kunz Schulpflege Ressort <strong>Schulen</strong>twicklung, Leitung der AG <br />
Pia Murer DVS <strong>Schulen</strong>twicklung, Verantwortliche <strong>Schulsozialarbeit</strong> <br />
Lis Genoni Schulhausleiterin Sekundarstufe <br />
Claudia Kiener Klassenlehrerin Primarstufe <br />
Marc‐Toni Eggler Klassenlehrer Sekundarstufe, 3.Kl. GSS B <br />
<br />
Nach Bedarf können folgende Fachpersonen punktuell zugezogen werden: Gesamtschulleiter, Schulische <br />
Dienste und Jugendarbeiter <br />
<br />
19
Auftrag:<br />
<br />
Die Erarbeitung des Konzeptes <strong>Schulsozialarbeit</strong> angepasst an die Gegebenheiten der Volksschule <strong>Ruswil</strong> <br />
und ausgehend von den bewilligten Eckwerten. Es soll auf bestehende und bewährte Konzepte von <br />
anderen Gemeinden mit ungefähr gleichen Rahmenbedingungen zurückgegriffen werden. Im Konzept <br />
müssen folgende Punkte enthalten sein: <br />
<br />
<br />
Positionierung und Leistungen der SSA: <br />
<br />
o Ableitung der Zielsetzungen SSA von den bewilligten Eckwerten in Integrations‐ resp. <br />
Subordinations‐ Stellung zur Schule <br />
o Beschreibung der Leistungen SSA mit Leistungsportfolio für <strong>Ruswil</strong> nach Leistung, <br />
Zielgruppe, Verfahren mit möglichst konkreten Tätigkeiten <br />
o Grenzen der SSA und rechtliche Grundlagen <br />
o Beschreibung der Schnittstellen, Vernetzung und auch Abgrenzungen in den <br />
Leistungen zu bestehenden Angeboten, wie zum Schulpsychologischen Dienst, zu <br />
Sozialinstitutionen und Beratungsstellen Jugend und Familie des Kantons, zur Jugendarbeit, <br />
zum Sozialamt Gemeinde mit SOBZ und anderen sozialen Angebote der Gemeinde <br />
Organisation und Ressourcen der SSA <br />
o Anforderungsprofil, Stellenbeschreibung und Besoldung <strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in <br />
o Pflichtenheft nach Haupt‐ und Nebenaufgaben <strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in <br />
o Definition der internen Zusammenarbeit mit den Schulleitungen, Lehrpersonen und <br />
Heilpädagogen (IF) <br />
o Unterstellung und Berichterstattung, Standort, Raumangebot und Infrastruktur <br />
o Erreichbarkeit und Arbeitszeiten <br />
o Abklärung möglicher Förderbeiträge SSA durch DVS <br />
Begleitung und Evaluation <br />
<br />
Zeitplan:<br />
o Erstellung der Vorbereitungsliste für den SCHILW ‐Anlass <br />
o Abklärung der fachlichen Betreuung und Begleitung <strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in und der <br />
Vernetzung mit SSAV und anderen Fachaustauschgruppen <br />
o Bereitstellung einer Controlling‐Musterliste für die Überprüfung, ob das Angebotes dem <br />
tatsächlichen Bedarf entspricht <br />
o Erstellen eines Zeit‐ und Vorgehensplan über die abgestuften internen Evaluierungen <br />
‐ 15.09.08 Start der AG <br />
‐ Oktober 08 <strong>Budget</strong>ierung der Kosten SSA für Rechnungsjahr 09 <br />
‐ 1.Quartal 09 ggf. muss mit der Rekrutierung früher gestartet werden, je nach <br />
Stellenmarkt <br />
‐ 31.03.09 Ablieferung des Konzeptes an die SPR <br />
‐ April 09 Genehmigungsverfahren durch SPR und Start der Rekrutierung <br />
‐ 11.05.09 Grosser Elternabend der SPR & SL: SSA an der Schule <strong>Ruswil</strong> <br />
‐ April 09 SCHILW mit Thema SSA <br />
‐ Juni 09 Auswahl und <strong>Anstellung</strong> durch Wahlausschuss SPR <br />
‐ 23.08.09 Start der Einführung der SSA <br />
20
‐ Ende 2010 Zwischenevaluation <br />
‐ SJ 2012/13 Interne Evaluation der SSA <br />
<br />
Entschädigung der AG:<br />
<br />
- SPR gemäss Spesenreglement <br />
- SL und Lehrpersonen aus dem Schulpool <br />
Information:<br />
<br />
<br />
- Die SPR, die Schulleitungen und die Lehrpersonen sind periodisch und angemessen zu <br />
informieren. <br />
- Die Öffentlichkeit wird durch den Grossen Elternabend und über die Presse nach entscheidenden <br />
Fortschritten informiert und nach der Wahl der/die <strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in vorgestellt.<br />
<strong>Ruswil</strong>, 9. September 2008 <br />
<br />
Schulpflegepräsident Vorsitz Arbeitsgruppe <br />
<br />
<br />
<br />
Markus Loser Ruth Kunz <br />
21
Anhang 4<br />
Regelung Arbeitszeit der <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
• PRÄSENZZEIT SCHULSOZIALARBEIT <br />
_______________________________________________________________ <br />
Die Stelle <strong>Schulsozialarbeit</strong> in <strong>Ruswil</strong> umfasst ein Arbeitspensum von <strong>50</strong>%. Bei einem Pensum <br />
von 100% beträgt die Nettojahresarbeitszeit 1915 Stunden (gemäss Sollarbeitszeitliste 2009). <br />
Eine Stelleninhaber/in zwischen 20 und 49 Jahren hat pro Jahr einen Ferienanspruch von 4 <br />
Wochen. Die Ferienzeit an den Volksschulen beträgt 13,5 Wochen. Die <strong>Schulsozialarbeit</strong> arbeitet <br />
mit den Beteiligten der Schule: Lernende, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte. Deshalb <br />
beziehen die <strong>Schulsozialarbeit</strong>er/innen in der Regel gleich viele Ferienwochen wie die <br />
Lehrpersonen. Ein Teil der Schulferienzeit wird während der Schulzeit kompensiert. Das <br />
effektive Arbeitspensum erhöht sich deshalb je nach Anzahl der zusätzlich bezogenen <br />
Ferienwochen. Beispiele: <br />
80 % <strong>Anstellung</strong> � 97,7 % anwesend während der Schulzeit <br />
65 % <strong>Anstellung</strong> � 79 % anwesend während der Schulzeit <br />
<strong>50</strong> % <strong>Anstellung</strong> � 61 % anwesend während der Schulzeit <br />
<br />
• ARBEITSZEIT 2009 <br />
__________________________________________________________________ <br />
− Soll‐Jahresarbeitszeit inkl. Ferienanteil 2'083 h <br />
− Netto‐Arbeitszeit 1'915 h <br />
− Jahresarbeitszeit: Pensum <strong>50</strong>% 958 h <br />
− Wochenarbeitszeit: Pensum <strong>50</strong> % bei 38,5 Arbeitswochen/Jahr 24,87 h <br />
− Wochenarbeitszeit: Pensum <strong>50</strong>% bei 40 Arbeitswochen/Jahr 23,95 h <br />
<br />
• VERTEILUNG SCHULHÄUSER <br />
__________________________________________________________________<br />
<br />
− Schulhaus Bärematt 16h <br />
− Dorf und Aussenschulen 8.87h <br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
22
Anhang 5<br />
SSA Infrastruktur <strong>Ruswil</strong><br />
SSA Infrastruktur für die Umsetzung im SJ 09/10 <br />
Grundausstattung <br />
<br />
<br />
<br />
• Bürobereich:<br />
1 Tisch Fr.<br />
675.--<br />
1 Bürostuhl Fr. 730.--<br />
1 Korpus (abschliessbar) Fr. 852.--<br />
1 Trennmöbel Fr. 1060.--<br />
Laptop /Software Fr. 1700.--<br />
Drucker Fr. 300.--<br />
Natel (ohne Gesprächsgebühren) Fr. 400.--<br />
• Gesprächsecke<br />
2 Tische à 675.-- Fr. 13<strong>50</strong>.--<br />
5 Stühle (vorhanden)<br />
• Lamellen-Vorhang (gleich wie in anderen Büros) Fr. 1602.--<br />
• Schlosszylinder wechseln Fr. 318.--<br />
TOTAL Fr.<br />
8987.--<br />
Alle Preise sind inkl. MWSt.<br />
Gesamtbudget Grundausstattung SSA Fr. 9‘000<br />
23
Anhang 6<br />
<strong>Budget</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
<strong>Budget</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong>: <strong>Annahme</strong> <strong>50</strong> % <strong>Anstellung</strong><br />
<br />
Lohnkosten <strong>50</strong>% Besoldungsminimum Besoldungsmaximum<br />
Besoldung (Besoldungstabelle 08) Fr. 39‘396.65 Fr. 58‘985.30<br />
Arbeitgeberbeitrag AHV/ALV<br />
8.05%<br />
24<br />
Fr. 3‘171.<strong>50</strong> Fr. 4‘748.<strong>50</strong><br />
Arbeitgeberbeitrag PK 9% Fr. 3‘545.<strong>50</strong> Fr. 5‘308.<strong>50</strong><br />
Arbeitgeberbeitrag UVG<br />
1%<br />
Fr. 394.00 Fr. 590.00<br />
Lohnkosten Fr. 46‘<strong>50</strong>7.65 Fr. 69‘632.35<br />
Raumkosten<br />
______________ ________________<br />
Mobiliaranschaffungen Fr. 9‘000.00 Fr. 9‘000.00<br />
Supervision/Weiterbildung<br />
./: Förderbeiträge des Kantons<br />
Kosten total<br />
Abzüglich Förderbeitrag Kt.<br />
<br />
Fr. 1‘000.00 Fr. 1‘000.00<br />
Fr. 18‘000.00 Fr. 18‘000.00<br />
Fr 38‘<strong>50</strong>7.65 Fr. 61‘632.35