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Budget Schulsozialarbeit: Annahme 50 % Anstellung - Schulen Ruswil

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<strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

Gemeinde <strong>Ruswil</strong><br />

Konzept 2008


Inhaltsverzeichnis<br />

1. <strong>Schulsozialarbeit</strong> im Kanton Luzern 3<br />

1.1. <strong>Schulsozialarbeit</strong> – ein Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel 3<br />

1.2. Ist-Zustand in Gemeinde <strong>Ruswil</strong> 3<br />

1.2.1. Gemeindeinterne Angebote (<strong>Ruswil</strong>) 4<br />

1.2.2. Regionale Angebote 4<br />

1.2.3. Kantonale und überregionale Angebote 4<br />

1.2.4. Beratungslücke 5<br />

1.3. Auftrag der Schulpflege <strong>Ruswil</strong> 5<br />

2. <strong>Schulsozialarbeit</strong> 6<br />

2.1. Zielsetzung der <strong>Schulsozialarbeit</strong> 6<br />

2.2. Definition 6<br />

2.3. Aktionsfeld der <strong>Schulsozialarbeit</strong> 6<br />

2.3.1. Aufgabenbereiche 6<br />

2.3.2. Beratung 7<br />

2.3.3. Intervention 7<br />

2.3.4. Prävention 7<br />

2.3.5. Integration/Partizipation 7<br />

2.4. Aufgabenbereiche, Zielgruppen und Leistungsbeschreibung 8<br />

2.5. Wirkung 9<br />

3. <strong>Schulsozialarbeit</strong>, eine Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel 9<br />

3.1. Niederschwelligkeit 9<br />

3.2. Freiwilligkeit 9<br />

3.3. Schweigepflicht und eingeschränkte Meldepflicht 9<br />

4. Modell <strong>Ruswil</strong> 10<br />

4.1. Organisation, Eingliederung, Kosten 10<br />

4.2. Zusammenarbeit zwischen <strong>Schulen</strong> und <strong>Schulsozialarbeit</strong> 10<br />

4.3. Fachbezogene Zusammenarbeit 11<br />

4.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 12<br />

5. Evaluation und Begleitung 12<br />

Anhang 13<br />


 2


1. <strong>Schulsozialarbeit</strong> im Kanton Luzern<br />

In Kenntnis der bisherigen Erfahrungen mit der <strong>Schulsozialarbeit</strong> (SSA) und der Ergebnisse<br />

der wissenschaftlichen Evaluation entschied der Regierungsrat, dass die <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

im Rahmen des Projektes «<strong>Schulen</strong>twicklung nach 2005» 1 im Kanton Luzern weiter erprobt<br />

werden soll. Die Begleitung der <strong>Schulsozialarbeit</strong> erfolgte in einem kantonalen Teilprojekt.<br />

Vor Ort sollte jeweils für die Einführung der <strong>Schulsozialarbeit</strong> ein verbindliches Konzept mit<br />

Zielen erarbeitet werden, das die Arbeitsweise und die Zusammenarbeit aller Beteiligten<br />

(Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflege, <strong>Schulsozialarbeit</strong>, Schulpsychologischer Dienst<br />

[SPD] usw.) regelt. Am 11. Dezember 2007 hat der Regierungsrat die neue «Verordnung<br />

über die Schuldienste» (Anhang 1) auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Darin ist<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong> neu als ein Teil des pädagogisch-therapeutischen Angebots des<br />

Schuldienstes definiert. Die <strong>Schulen</strong> sind verpflichtet, auf Sekstufe 1 innert vier Jahren nach<br />

Inkrafttreten der Verordnung über die Schuldienste die <strong>Schulsozialarbeit</strong> oder ein<br />

gleichwertiges Angebot gemäss den §§ 16a und 16b zu realisieren. 2<br />


<br />


<br />

1.1. <strong>Schulsozialarbeit</strong> – eine Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel<br />

Der gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Wandel hat die Lebens- und<br />

Arbeitsbedingungen unserer Kinder, Jugendlichen, sowie diejenigen von<br />

Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen in den letzten Jahren verändert. In einer immer<br />

komplexeren Lebenswelt mit gleichzeitig steigenden Anforderungen ist es für eine<br />

zunehmende Anzahl Lernende immer schwieriger, sich zu orientieren und zurecht zu finden.<br />

Die daraus resultierende Überforderung zeigt sich zum Beispiel in massiven<br />

Verhaltensauffälligkeiten, Leistungsschwächen, Suchtmittelkonsum, sowie in besonderen<br />

Fällen Verweigerung gegenüber den Ansprüchen des Schulalltags. Lehrpersonen und<br />

Schulleitung stehen damit Aufgaben gegenüber, die sie im bestehenden Netzwerk nicht<br />

mehr allein bewältigen können. In den letzten Jahren mussten Lehrpersonen und<br />

Schulleitung einen ausserordentlichen zusätzlichen Aufwand in speziellen Einzelfällen<br />

leisten, der viele Ressourcen band und bei denen die fachliche Betreuung nicht erfüllt<br />

werden konnte.<br />

Mit der Einführung der SSA wird die erzieherische Arbeit der Lehrpersonen ergänzt. Sie<br />

unterstützt die Schule bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages. 3<br />


<br />

1.2. Ist-Zustand in Gemeinde <strong>Ruswil</strong><br />

In der Gemeinde <strong>Ruswil</strong> und im Kanton Luzern bestehen kommunale, regionale und<br />

kantonale Angebote zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.<br />

























































<br />

1 Planungsbericht des Regierungsrates an den Grossen Rat, B 52<br />

2 Verordnung Schulischer Dienste, 11. Dezember 2007. Anhang 1<br />

3 Verordnung Schulischer Dienste, 11. Dezember 2007. Anhang 1<br />


 3



<br />

1.2.1. Gemeindeinterne Angebote (<strong>Ruswil</strong>)<br />

Wer Zielgruppe Angebot<br />

Jugendarbeit <strong>Ruswil</strong> Schuljugend<br />

Jugendseelsorge<br />

Kath. Pfarramt, <strong>Ruswil</strong><br />

Jugendliche bis 25<br />


 4<br />

Begleitung, Animation<br />

Projekte<br />

Jugendliche bis 25 Begleitung<br />

Projekte<br />

Sozialamt Alle BürgerInnen von <strong>Ruswil</strong> Prävention<br />

Vormundschaftsbehörde Betroffene Gemeinde-angehörige<br />

(Jugendliche und Erwachsene)<br />

Wirtschaftliche und persönliche<br />

Beratung<br />

Wirtschaftliche Unterstützung<br />

Schutzmassnahmen<br />

Beratungen<br />

Netzwerk Schulabgänger Begleitung<br />


<br />

1.2.2. Regionale Angebote<br />

Wer Zielgruppe Angebot<br />

Schulpsychologischer Dienst Vorwiegend PS-SchülerInnen<br />

Eltern<br />

Lehrpersonen<br />

Beratungen und Abklärungen<br />

SOBZ Schüpfheim Alle BürgerInnen von <strong>Ruswil</strong> Diverse Beratungen<br />

Schule und Elternhaus<br />

www.schule-elternhaus.ch<br />

Eltern, Lehrpersonen, Schulpflege Engagement zum Wohle der<br />

Schulkinder und Eltern<br />

1.2.3. Kantonale und überregionale Angebote<br />

Wer Zielgruppe Angebot<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrischer<br />

Dienst (KJPD), Luzern<br />

Kurse und Informationen<br />

Kinder und Jugendliche Ärztliche Abklärungen<br />

Therapien<br />

FABIA AusländerInnen, Fremdsprachige Beratung in Muttersprache<br />

Kurse, Dolmetscherdienste<br />

Fachstelle für Schulberatung SL, SPF, LP Psychologische-pädagogische<br />

Beratung<br />

tschau.ch Jugendliche Online-Beratung zu verschiedenen<br />

Themen


Drogenforum Innerschweiz DFI Alle Personen im Kanton Luzern Suchtprävention<br />

Hotline Amt für Unterricht LP Beratung<br />

Telefon 147 Kind und Jugendliche Beratung<br />

Fachstelle gegen Männergewalt<br />

LIP Luzerner Interventionsprojekt<br />

gegen häusliche Gewalt<br />

Opferberatungsstelle des Kantons<br />

Luzern für Frauen und weibliche<br />

Jugendliche<br />

Fachstelle für Kinderschutz im<br />

kantonalen Sozialamt<br />

1.2.4. Beratungslücke<br />


 5<br />

Männer und Jugendliche Gewaltberatung für gewalttätige<br />

Männer, Jugendliche, Lehrer und<br />

Schüler<br />

Opfer häuslicher Gewalt (jeden<br />

Geschlechts und Alters)<br />

Projekte<br />

Frauen, weibliche Jugendliche Opferberatung<br />

Kinder und Jugendliche Beratung<br />

Die Leistungsaufträge und die Angebote bestehender Dienste und Leistungsvereinbarungen<br />

decken den Bedarf im sozial-psychologischen Bereich nicht mehr ab. Ein Dienst, der in der<br />

Schule nach den Prinzipien der aufsuchenden Jugendhilfe das Beratungsangebot sichert,<br />

fehlt grösstenteils. Insbesondere die persönliche Präsenz vor Ort ist nicht oder nur<br />

unzureichend gewährleistet.<br />


<br />

1.3. Auftrag der Schulpflege <strong>Ruswil</strong><br />

Die Schulpflege <strong>Ruswil</strong> beauftragte 4 am 09. September 2008 die Schulleitung, eine<br />

Arbeitsgruppe zu bilden, die ein Konzept für die Einführung der <strong>Schulsozialarbeit</strong> (SSA) an<br />

den <strong>Schulen</strong> <strong>Ruswil</strong> auf das Schuljahr 2009/10 erarbeitet. Das Konzept<br />

� leitet die Zielsetzungen der SSA von den bewilligten Eckwerten in Integrations-<br />

respektive Subordinations-Stellung zur Schule ab.<br />

� beschreibt die Leistungen der SSA mit Pflichtenheft für <strong>Ruswil</strong> nach Leistung,<br />

Zielgruppe und Verfahren mit möglichst konkreten Tätigkeiten.<br />

� definiert die Grenzen der SSA und klärt die rechtlichen Grundlagen ab.<br />

� beschreibt die Schnittstellen bzw. die Vernetzungen als auch die Abgrenzungen in<br />

den Leistungen zu den bestehenden Angeboten, wie zum Beispiel:<br />

Schulpsychologische Dienst, Sozialinstitutionen und Beratungsstellen Jugend und<br />

Familie des Kantons, Jugendarbeit, SOBZ Schüpfheim und anderen sozialen<br />

Angeboten der Gemeinde <strong>Ruswil</strong>.<br />

























































<br />

4 siehe Anhang 3: Auftrag für die Ausarbeitung des Konzeptes


2. <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

2.1. Zielsetzung der <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

� Kinder und Jugendliche werden im Prozess des Erwachsenwerdens begleitet und bei<br />

der Lebensbewältigung unterstützt.<br />

� Schulleitung und Lehrpersonen werden in ihrer erzieherischen Aufgaben entlastet<br />

und unterstützt.<br />

� Erziehungsberechtigte und Bezugspersonen der Lernenden sind in die Prozesse der<br />

Lösungsfindung bei persönlichen und sozialen Problemen sowie<br />

Gewaltverminderung einbezogen.<br />

� Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule und Familie zur Unterstützung<br />

der Persönlichkeitsentwicklung der Lernenden wird institutionalisiert.<br />

2.2. Definition<br />

Die in der Deutschen Schweiz am meisten zitierte Definition bezeichnet die SSA als ein<br />

„eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, welches mit der Schule in formalisierter und<br />

institutioneller Form kooperiert“. SSA setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrem<br />

Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer befriedigenden<br />

Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen<br />

und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dazu adaptiert die SSA Methoden und Grundsätze<br />

der Sozialen Arbeit auf das System Schule.“<br />

� SSA ist ein Jugendhilfsangebot mit spezifischer Ausrichtung auf die öffentliche<br />

Volksschule.<br />

� SSA versteht sich als Teil eines interdisziplinären und interinstitutionellen<br />

Netzwerkes. Sie setzt auf der Ebene Einzelpersonen (Lernende,<br />

Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen), Gruppe, Klasse oder ganze Schule an. Sie<br />

geht Problem - und Ressourcen orientiert und zielgerichtet vor und bezieht alle<br />

Beteiligten mit ein.<br />

� SSA übernimmt eine Scharnierfunktion zwischen Schule und Familie. Sie erfasst und<br />

bearbeitet soziale Probleme und persönliche Nöte von Kindern und Jugendlichen, die<br />

Auswirkungen auf das schulische Umfeld haben.<br />

� SSA wird dank früher Intervention präventiv.<br />

2.3. Aktionsfeld der <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

2.3.1. Aufgabenbereiche<br />

SSA ist ein Teil eines institutionellen Netzwerkes und bearbeitet in erster Linie soziale<br />

Probleme und persönliche Nöte von Kindern und Jugendlichen, welche sich im schulischen<br />

Umfeld auswirken. Dies erfolgt auf den Grundlagen von sozialarbeiterischen und<br />

sozialpädagogischen Methoden.<br />


 6


SSA pflegt die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Institutionen und vermittelt Lernende<br />

gegebenenfalls an entsprechende Fachstellen wie das Sozialberatungszentrum für Jugend-<br />

und Familienberatung, den Schulpsychologischen Dienst für Erziehungsberatung oder den<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst.<br />

Die SSA wirkt bei „Time-out“-Projekten mit. Bei vorzeitiger Entlassung aus der<br />

obligatorischen Schulpflicht wirkt die SSA in Absprache und in Zusammenarbeit mit den<br />

Fachstellen und zuständigen Behörden unterstützend.<br />

2.3.2. Beratung<br />

SSA bietet Kurzberatungen für Lernende, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte sowie für die<br />

Schulleitung bei sozialen und persönlichen Problem- und Fragestellungen an, die im<br />

Zusammenhang mit dem schulischen Umfeld stehen.<br />

2.3.3. Intervention<br />

Durch die Intervention bei Lernenden in Krisensituationen mit dringendem Handlungsbedarf<br />

sowie in Schulklassen bei Krisen- und Konfliktsituationen (auf Verlangen und in Absprache<br />

mit den Lehrpersonen und der Schulleitung) wirkt die SSA entlastend auf Lernende, Klassen,<br />

Lehrpersonen und Schulleitung.<br />

2.3.4. Prävention<br />

Grosses Augenmerk legt die SSA auf die Früherkennung und Früherfassung von<br />

Gefährdungen und Problemen. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass SSA für die<br />

gesamte Schule zugänglich ist.<br />

SSA unterstützt Schulleitung und Schulhausteams in der Erarbeitung und Durchführung von<br />

individuell zugeschnittenen Präventions- und Interventions-massnahmen zu Themen wie<br />

Konfliktbewältigung und Partizipation.<br />

Durch Mitarbeit in Arbeitsgruppen (z.B. Gewaltprävention), Teilnahme an schulischen<br />

Sitzungen (nach Absprache mit entsprechenden Themenstellungen) sowie durch fachliche<br />

Begleitung der Schulhausteams bei Elternveranstaltungen und sozialen Themen stärkt sie<br />

die Teamarbeit.<br />

Präventive Angebote der SSA sind eine Chance für Jugendliche und Kinder, ihr persönliches<br />

Rüstzeug zu erwerben, bevor etwas zum Problem wird.<br />

2.3.5. Integration/Partizipation<br />

Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Herkunft, ihres sozialen Status u.a.m.<br />

ausgeschlossen sein. Die SSA setzt sich für die Integration aller Lernenden in die<br />

Schulgemeinschaft ein. Die SSA unterstützt die Partizipation der Kinder und Jugendlichen<br />

und leistet somit einen Beitrag zum Verantwortungsbewusstsein und zur Identifikation mit der<br />


 7


eigenen Schule. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zu einem lernförderlichen<br />

Schulklima.<br />

2.4. Aufgabenbereiche, Zielgruppen und Leistungsbeschreibung<br />

Leistungen Zielgruppen Beschreibung der Leistungen<br />

Beratung, Prävention und<br />

Früherfassung<br />

Kinder, Jugendliche, Familien,<br />

Lehrpersonen<br />

Kriseninterventionen Lernende, Lehrpersonen,<br />

Familien, Behörden und<br />

Fachstellen<br />

Klassen- und<br />

Gruppeninterventionen<br />

Kindergärten und Klassen der<br />

Volksschule<br />

Präventionsarbeit Schulleitung und<br />

Schulhausteams<br />

Weitervermittlung Kinder, Jugendliche, Familien,<br />

Lehrpersonen,<br />

Schulhausleitungen<br />

<strong>Schulen</strong>twicklung Schulteams, Klassen- und<br />

Fachlehrpersonen, Behörden<br />

und Fachstellen<br />

Information Kinder, Familien,<br />

Lehrpersonen,<br />

Schulhausleitungen,<br />

Schuldienste, Fachstelle für<br />

Lehrerinnen- und<br />

Lehrerberatung,<br />

Amtsvormundschaft,<br />

Kinderschutz, Polizei, Kinder<br />

und Jugendpsychiatrischer<br />

Dienst KJPD, Institut für<br />

Heilpädagogik<br />


 8<br />

• Niederschwellige Beratung bei<br />

Entwicklungs- und<br />

Verhaltensschwierigkeiten und bei<br />

Beziehungsstörungen zwischen<br />

Lehrenden/Erziehenden und Lernenden<br />

• Nachhaltig wirkende Unterstützung für<br />

Kinder und Jugendliche, Aufbau und Pflege<br />

tragender Netzwerke (Familien, Freunde,<br />

Klassen, Jugendorganisationen)<br />

• Zusammenarbeit und fachliche Vernetzung<br />

mit Lehrpersonen, Schuldiensten,<br />

Behörden und anderen Fachstellen z.B. bei<br />

Fragen zu vormundschaftlichen<br />

Massnahmen/Kinderschutz Massnahmen<br />

• Begleitung von Partizipationsprojekten<br />

• Interventionen bei Krisen und Problemen<br />

während der kindlichen und pubertären<br />

Entwicklung sowie bei sozialer<br />

Entwurzelung und Vernachlässigung im<br />

Umfeld, in der Familie und in der Schule<br />

• Begleitung bei „Time-out“-Projekten<br />

• Unterstützung Betroffener bei vorzeitiger<br />

Entlassung aus der obligatorischen<br />

Schulpflicht<br />

• Unterstützung von positiven<br />

Veränderungsprozessen bei<br />

Behinderungen des ordentlichen<br />

Unterrichts bei gestörter Lernatmosphäre<br />

• Initiierung von Lösungsprozessen bei<br />

Mobbing und Gewalt in Klassen und<br />

Schulteams<br />

• Unterstützung bei der Erarbeitung,<br />

Durchführung von Präventionsanlässen,<br />

individuell zugeschnittener Präventions-<br />

und Interventionsmassnahmen<br />

• Aufklärung Betroffener über gesetzliche<br />

Voraussetzungen des Kinderschutzes und<br />

über behördliche Instanzenwege<br />

• Überweisung an andere Fachstellen<br />

• Mitwirkung zur Verbesserung der<br />

Schulqualität mittragen<br />

• Mitarbeit in Projekten zu sozialen Themen<br />

und Gesundheitsförderung/Prävention<br />

• Information für die Zielgruppen über die<br />

Hilfsangebote und über die<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong> informieren


2.5. Wirkung<br />

SSA trägt zur Vorbeugung, Linderung und Lösung von sozialen und persönlichen Problemen<br />

der Lernenden bei, fördert die Lernenden in ihrer Selbstwahrnehmung und stärkt ihre<br />

gemeinsame Unterstützung. Der Kontakt zwischen Schule und Elternhaus wird verbessert<br />

und führt zu gegenseitigem, besserem Verständnis.<br />

Die SSA leistet einen substantiellen Beitrag zur Erfüllung des Auftrags der Volksschule.<br />

3. <strong>Schulsozialarbeit</strong>, eine Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel<br />

3.1. Niederschwelligkeit<br />

SSA ist ein niederschwelliges Angebot der Jugendhilfe. Niederschwellig bedeutet, dass die<br />

Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme möglichst tief ist. Schülerinnen und Schüler kennen die<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/den <strong>Schulsozialarbeit</strong>er und wissen, wie sie diese/n erreichen können.<br />

Das bedeutet, dass<br />

� die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er an mindestens 4 Wochentagen<br />

anwesend ist<br />

� der Arbeitsplatz in der Schule ist<br />

� die Büroräumlichkeiten leicht erreichbar sind<br />

� die SSA über eine adäquate technische Infrastruktur (Internetanschluss, Natel)<br />

verfügt<br />

3.2. Freiwilligkeit<br />

SSA beruht auf dem Prinzip der relativen Freiwilligkeit. Der Erstkontakt zur<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in kann von einer Lehrperson bzw. einer Schulleitungsperson oder von<br />

einem Elternteil initiiert werden und die Lernenden können zu einem ersten Gespräch auf<br />

dem Prinzip der relativen Freiwilligkeit verpflichtet werden. Während des Erstgesprächs<br />

entscheidet sich der Lernende, ob er das Angebot der SSA nutzen will. Einer weiteren<br />

Beratung muss der Lernende explizit zustimmen. Bei sozialen Gruppen- oder Projektarbeiten<br />

innerhalb der Schule sind die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zur Teilnahme<br />

verpflichtet.<br />

3.3. Schweigepflicht und eingeschränkte Meldepflicht<br />

Die SSA unterliegt grundsätzlich der beruflichen Schweigepflicht und dem Amtsgeheimnis 5 .<br />

Sie ist von der Anzeigepflicht befreit. Die Weiterleitung von Informationen aus der<br />

Einzelberatung bedingt das Einverständnis der betroffenen Personen. Davon ausgenommen<br />

sind Informationen über Problemstellungen von Kindern und Jugendlichen, in denen das<br />

Umfeld eine entscheidende Rolle spielt und ohne die Information entsprechender Stellen<br />

keine Problemlösung möglich ist und/oder die betroffene Person sich in einer Situation mit<br />

























































<br />

5 siehe Anhang 1: Gesetzliche Grundlagen<br />


 9


hohem Gefährdungspotenzial befindet. Um Lernenden in Gefährdungssituationen Schutz zu<br />

gewähren, ist die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er der Schulleitung gegenüber<br />

meldepflichtig. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.<br />

4. Modell <strong>Ruswil</strong><br />

4.1. Organisation, Eingliederung, Kosten<br />

Das Angebot SSA wird auf das Schuljahr 2009/2010 eingeführt.<br />

� Die <strong>Anstellung</strong> der <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/des <strong>Schulsozialarbeit</strong>ers erfolgt mittels<br />

üblichen Verfahren des Wahlausschusses der SPR.<br />

� Organisatorisch und administrativ ist die Stelle der Schulleitung unterstellt.<br />

� Die Aufgaben, die Zusammenarbeit sowie die Kompetenzen werden im Pflichtenheft<br />

festgehalten. 6<br />

� Das Pensum beträgt <strong>50</strong>%. Dies zieht jährliche Betriebskosten von ca. Fr. <strong>50</strong>'000 nach<br />

sich. 7<br />

� Hauptstandort ist das Oberstufenzentrum Bärenmatt. Die SSA verfügt über einen<br />

Arbeitsplatz mit erforderlicher Infrastruktur. In den Stützpunkten PS Dorf und<br />

Aussenschulen stehen geeignete Räume zur Verfügung. 8<br />

4.2. Zusammenarbeit zwischen Schule und <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

Schule und SSA haben unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte und Methoden. Es ist deshalb<br />

wichtig, die Zusammenarbeit zwischen Schule und SSA zu verbinden. Aufgaben und<br />

gegenseitige Erwartungen müssen geklärt sein. 9<br />

Schulpflege<br />

� ist während der Einführungsphase mit einem Mitglied im «Begleitteam<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>» vertreten<br />

Schulleitung<br />

� ist während der Einführungsphase mit einem Mitglied im «Begleitteam<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>» vertreten<br />

� ist im regulären Betrieb mit einem Mitglied im Führungsteam vertreten<br />

� übernimmt operative Führung und arbeitet ergänzend mit dem oder der<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>enden (Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Zusammenarbeit mit<br />

Gewaltbeauftragten)<br />

























































<br />

6 siehe Anhang 2: Pflichtenheft<br />

7 siehe Anhang 6: <strong>Budget</strong><br />

8 siehe Anhang 5: Infrastruktur<br />

9 siehe Anhang 7: Zusammenarbeit und Vernetzung<br />


 10


� legt in einer Jahresplanung die gemeinsamen Zielsetzungen und die Terminierung<br />

der Aktivitäten fest. Diese werden der Leistungsvereinbarung nebst den Indikatoren<br />

zur Überprüfung der Zielerreichung festgehalten<br />

� tauscht sich regelmässig über Rückmeldungen aus dem System aus<br />

Schulhausteam<br />

� sucht Zusammenarbeit nach Bedarf<br />

� lädt zu Sitzungsteilnahme ein<br />

� sucht durch die Gewaltbeauftragten regelmässigen Austausch und Zusammenarbeit<br />

im Bereich Gewaltprävention<br />

Klassenlehrperson<br />

� kann die SSA zur Beratung beiziehen<br />

� kann einen Lernenden ermutigen, sich an die SSA zu wenden (relative Freiwilligkeit)<br />

� kann einen Lernenden zu einem Erstkontakt anmelden<br />

� kann bei Krisenintervention und Präventionsprojekten Unterstützung anfordern<br />

Hauswart<br />


<br />

� kann aktiv Rückmeldungen geben und einholen bezüglich Zeichen und Tendenzen<br />

rund um das Schulhaus und den Schulbetrieb<br />

4.3. Fachbezogene Zusammenarbeit<br />

Sonderpädagogische Fachlehrkräfte<br />

� beziehen SSA in die Fallberatung mit ein, wenn sie die familiäre Situation oder primär<br />

soziale Probleme als Ursache für Lernstörungen vermuten<br />

Schulpsychologischer Dienst<br />

� SSA vernetzt sich aufgrund enger fachlicher Verwandtschaft durch Arbeitsbereich,<br />

Klienten und Angebot (Bereich von Problem-, Krisen- und Konfliktsituationen,<br />

Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen)<br />

� SSA hat hohen Bedarf an Kooperation und entsprechende Koordination, damit<br />

Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien genutzt werden<br />

Sozialberatungszentrum (SOBZ)<br />

� SSA vernetzt sich aufgrund enger fachlicher Verwandtschaft durch Arbeitsbereich,<br />

Klienten und Angebot (Bereich von Früherkennung und Erfassung von familiären<br />

Problemsituationen)<br />

� informiert bei Fällen mit langfristigem Beratungsbedarf zwecks gemeinsamer<br />

Vorgehensplanung<br />

Kinder-& Jugendpsychiatrischer Dienst<br />

� wird von der SSA bezüglich Triage angesprochen, da SSA häufig erste Anlaufstelle<br />

ist<br />


 11


Berufsberatung<br />

� kann von der SSA bei der Berufsklärung unterstützt werden<br />

Fachpersonen der offenen und kirchlichen Jugendarbeit<br />

� arbeiten vernetzt mit SSA zusammen<br />

� vernetzen sich mit SSA, weil sie durch zum Teil identische Klienten verbunden sind<br />

Intervisionsgruppe<br />

� SSA vernetzt sich und arbeitet mit den Fachpersonen der SSA in der Region<br />

zusammen<br />

Andere<br />

� Suchtpräventionsstelle<br />

� Fachstelle für interkulturelle Fragen<br />

� Schulärztlicher Dienst<br />

� Sozialamt<br />

� Vormundschaftsbehörde<br />

� Jugenddienst der Polizei u.a.<br />

4.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen<br />

SSA ist Teil eines ganzen Netzes von Unterstützungsangeboten. Vornehmlich arbeitet die<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er daher mit den SPD, dem KJPD, der<br />

Jugendarbeit zusammen. Weitere kommunale, lokale und kantonale Angebote siehe unter<br />

1.3.<br />

Die Zusammenarbeit hat hohe Priorität. Der/Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in ist befähigt, die<br />

Zusammenarbeit innerhalb des genannten Netzes zu managen.<br />

Eine Vernetzung mit den umliegenden Gemeinden im Bereich SSA ist anzustreben.<br />

5. Evaluation und Begleitung<br />

Zur Begleitung und als Controlling-Organ im Projekt SSA ist das Begleitteam (Arbeitsgruppe<br />

SSA) zuständig. Die SSA wird Ende Schuljahr 2009/2010 evaluiert und gegebenenfalls<br />

optimiert. Diese Zwischenevaluation wird durch die Gruppe SSA durchgeführt. Das<br />

vorliegende Konzept wird im Frühjahr 2012/2013 überprüft.<br />

Konzept erarbeitet von:<br />

Ruth Kunz, SPF <strong>Ruswil</strong><br />

Lis Genoni, SHL Bärenmatt<br />

Claudia Kiener, PS<br />

Marc-Toni Eggler, SEK I<br />

Beratung: Pia Murer, DVS <strong>Schulen</strong>twicklung Kanton Luzern<br />


 12


<strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

Gemeinde <strong>Ruswil</strong><br />

Anhang<br />


 13


Anhang 1<br />

Verordnung Schulischer Dienste, 11. Dezember 2007<br />

7.2 Gesetzliche Grundlagen<br />

7.2.1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)<br />

Art.
302
<br />


<br />

1
Die
Eltern
haben
das
Kind
ihren
Verhältnissen
entsprechend
zu
<br />

erziehen
und
seine
körperliche,
geistige
und
sittliche
Entfaltung
zu
<br />

fördern
und
zu
schützen.
<br />

2
Sie
haben
dem
Kind,
insbesondere
auch
dem
körperlich
oder
geistig
<br />

gebrechlichen,
eine
angemessene,
seinen
Fähigkeiten
und
Neigungen
<br />

soweit
möglich
entsprechende
allgemeine
und
berufliche
Ausbildung
<br />

zu
verschaffen.
<br />

3
Zu
diesem
Zweck
sollen
sie
in
geeigneter
Weise
mit
der
Schule
und,
<br />

wo
es
die
Umstände
erfordern,
mit
der
öffentlichen
und
gemeinnützigen
<br />

Jugendhilfe
zusammenarbeiten.
<br />

Art. 302 Abs. 3 nennt die Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Elternhaus und –<br />

wo sinnvoll und notwendig – auch mit der Jugendhilfe. Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/der<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>er kann diese Zusammenarbeit unterstützen.<br />

Art.
307229
<br />

1
Ist
das
Wohl
des
Kindes
gefährdet
und
sorgen
die
Eltern
nicht
von
<br />

sich
aus
für
Abhilfe
oder
sind
sie
dazu
ausserstande,
so
trifft
die
Vormundschaftsbehörde
<br />

die
geeigneten
Massnahmen
zum
Schutz
des
Kindes.
<br />

2
Die
Vormundschaftsbehörde
ist
dazu
auch
gegenüber
Kindern
verpflichtet,
<br />

die
bei
Pflegeeltern
untergebracht
sind
oder
sonst
ausserhalb
<br />

der
häuslichen
Gemeinschaft
der
Eltern
leben.
<br />

3
Sie
kann
insbesondere
die
Eltern,
die
Pflegeeltern
oder
das
Kind
<br />

ermahnen,
ihnen
bestimmte
Weisungen
für
die
Pflege,
Erziehung
oder
<br />

Ausbildung
erteilen
und
eine
geeignete
Person
oder
Stelle
bestimmen,
<br />

der
Einblick
und
Auskunft
zu
geben
ist.
<br />


 14


….„Hat sich der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung erhärtet oder ist das Kind akut<br />

bedroht, gefährdet, verletzt oder krank, muss sofort gehandelt werden. Es ist eine<br />

Gefährdungsmeldung an die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde zu richten. Diese kann<br />

in schriftlicher oder mündlicher Form eingereicht werden. Die Gefährdungsmeldung soll –<br />

wenn immer möglich – von der Schulleitung oder der vorgesetzten Stelle gemacht<br />

werden….“ (vgl. dazu das Merkblatt „Kindesmisshandlungen erkennen und reagieren“,<br />

herausgegeben von der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern). Nach Eingang<br />

einer solchen Meldung klärt die Vormundschaftsbehörde die angesprochene Gefährdung ab<br />

und prüft mögliche Kindesschutzmassnahmen. Die SSA kann in einem solchen Fall im Sinne<br />

der Prävention mitwirken.<br />

7.2.2 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB)<br />

§ 32 Mitteilungen und Auskünfte<br />

1 Behördenmitglieder, Angestellte der Gemeinwesen, Lehrpersonen und Personen der Schuldienste, die in Ausübung<br />

ihres Berufs Kenntnis von einem Fall erhalten, der das Einschreiten einer vormundschaftlichen Behörde rechtfertigt,<br />

sind zur Mitteilung und zur Auskunft verpflichtet.<br />

2 Ärztinnen und Ärzte sind zu entsprechenden Mitteilungen und Auskünften berechtigt.<br />

7.2.3 Volksschulbildungsverordnung (VBV)<br />

§ 14 Disziplinartatbestand<br />

Gegen Lernende können Disziplinarmassnahmen verfügt werden, wenn sie den Schulbetrieb stören, mutwillig Sacheigentum<br />

der Schule zerstören oder beschädigen, gegen die Schul- oder Hausordnung und ähnliche Bestimmungen oder gegen<br />

Anordnungen der zuständigen Organe, Lehrpersonen oder Fachpersonen der Schuldienste verstossen.<br />

§ 15 6 Disziplinarmassnahmen<br />

1<br />

Es können folgende Disziplinarmassnahmen verfügt werden:<br />

a. Verwarnung,<br />

b. kurze Wegweisung vom Unterricht innerhalb des Schulhauses,<br />

c. zusätzliche Hausaufgaben,<br />

d. zusätzliche Arbeit (z.B. im Sozialbereich) in der schulfreien Zeit,<br />

e. schriftlicher Verweis,<br />

f. Versetzung in eine andere Klasse,<br />

g. Unterrichtsausschluss bis höchstens vier Schulwochen pro Schuljahr bei gleichzeitiger Beschäftigung (Time-out),<br />

h. auf mehrere Tage oder Wochen befristeter vollständiger oder teilweiser Schulausschluss.<br />

Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er kann betreffend Disziplinarmassnahmen<br />

innerhalb der Schule präventiv Einfluss nehmen. Es ist sinnvoll, die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/den<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>er frühzeitig in solche Prozesse mit einzubeziehen.<br />

7.2.4 Personalverordnung (PV)<br />

Im Abschnitt „Sonderbestimmungen für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der<br />

schulischen Dienste“ werden einzelne Punkte des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses<br />

u.a. der <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin/des <strong>Schulsozialarbeit</strong>ers genauer geregelt (vgl. § 75 ff.).<br />


 15


7.2.5 Weitere Informationen<br />

Das vertrauliche Behandeln von Informationen ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit der<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>ern/des <strong>Schulsozialarbeit</strong>ers. Wichtige Ausführungen betreffend die<br />

Verschwiegenheit, das Amts- und Berufsgeheimnis sowie im Zusammenhang mit dem<br />

korrekten Umgang mit Daten finden sich im Merkblatt „Amtsgeheimnis und Datenschutz“,<br />

herausgegeben von der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern.<br />

Näheres regelt die Schulordnung.<br />


 16


Anhang 2<br />

Pflichtenheft (Stellenbeschrieb)<br />

Stellenbeschrieb <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

1. Zielsetzung<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong> setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des<br />

Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu<br />

unterstützten und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und / oder sozialen<br />

Problemen zu fördern. (Drilling, 2001)<br />

Die <strong>Schulsozialarbeit</strong> erfüllt in Zusammenarbeit mit den Schulhausteams und den<br />

bestehenden Angeboten (Familien- und Jugendberatung, Kirchliche Jugendarbeit,<br />

Schulpsychologischer Dienst, Sozialamt, Soziokulturelle Animation, Vormundschaftsbehörde<br />

und kantonale Angebote) Interventions-, Betreuungs-, Beratungs-, Präventions- und<br />

Triageaufgaben.<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong> leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung<br />

des sozialen Wohlbefindens aller an der Schule Beteiligten.<br />

2. Aufgaben<br />

• Niederschwellige Beratungs-, Begleit- und Interventionsangebote für Schülerinnen<br />

und Schüler und deren Bezugspersonen<br />

• Arbeit mit Klassen und Gruppen bei akuten Problemen<br />

• Beratung und Zusammenarbeit mit Lehrpersonen in sozialpädagogischen Fragen<br />

• Gezielte Präventionsarbeit in den Bereichen Sozialisation und Drogenmissbrauch<br />

• Aktive Unterstützung und Förderung einer integrativen, interkulturellen und<br />

gewaltfreien Schulkultur<br />

• Vernetzung mit den bestehenden Angeboten und Institutionen<br />

• Initiieren von Projekten / Mitarbeit Projekten<br />

• Teilnehme an Team- und Schulleitungssitzungen nach Bedarf<br />

• Aufbau und Evaluation der neuen Stelle<br />

3. Anforderungen<br />

• Ausbildung auf Stufe Höhere Fachschule oder Fachhochschule (Sozialarbeit,<br />

Sozialpädagogik)<br />

• Vertrautheit mit den Strukturen der Volksschule<br />

• Zusatzausbildung in systemischer Jugendarbeit und / oder Gewaltprävention<br />

• Zusatzausbildung im Bereich Beratung / Kommunikation<br />

• Berufserfahrung<br />

4. Organisation<br />

Die <strong>Schulsozialarbeit</strong> in <strong>Ruswil</strong> entspricht einem integrativen / subordinativen Modell; d.h. die<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong> ist der Schule unterstellt und somit den schulischen Diensten angegliedert.<br />

Die <strong>Schulsozialarbeit</strong> ist an der Sekundarstufe 1 und an der Primar tätig. Ihr Hauptstandort<br />

ist im Schulhaus Bärematt. Es steht ein Raum mit entsprechender Infrastruktur zur<br />

Verfügung.<br />

Sie arbeitet eng mit den bestehenden Diensten in der Gemeinde <strong>Ruswil</strong> zusammen.<br />


 17


5. Pensum und Arbeitszeit<br />

Jahresarbeitszeit:
Pensum
<strong>50</strong>
%
 
 

958
h
<br />

Wochenarbeitszeit:
Pensum
<strong>50</strong>
%
 
 24,87
h
<br />

Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er arbeitet mit einem <strong>50</strong>%-Pensum im<br />

Bäremattschulhaus <strong>Ruswil</strong> und in den verschiedenen Primarschulhäusern. Dies entspricht<br />

infolge Ferienkompensation einer Arbeitszeit von 60%, die sich möglichst gleichmässig über<br />

die Woche verteilt. Die Arbeitszeiten werden mit der Schulleitung vereinbart.<br />

Verteilung Sekundar/Primar: Bärematt 16h<br />

6. Arbeitsrechtliche Bestimmungen<br />


 18<br />

Primar: Dorf und Aussenschulen 8.87h<br />

Die <strong>Anstellung</strong> erfolgt gemäss den Bestimmungen des Personalreglementes (PR) und der<br />

Personalverordnung (PVO). Die Gemeinde <strong>Ruswil</strong>, vertreten durch den Schulleiter, erstellt<br />

einen öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag. 10<br />

7. Besoldung<br />

Durch die Unterstellung bei der Bildungskommission erfolgt die <strong>Anstellung</strong> gemäss<br />

kantonalem Reglement vom 1. August 2006 und ist mit Einreihung in Lohnklasse 19<br />

definiert.<br />

8. Schweigepflicht<br />

Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er untersteht der Schweigepflicht und dem<br />

Amtsgeheimnis, ist also von der Anzeigepflicht befreit. Eine Weiterleitung von Informationen<br />

darf nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen erfolgen.<br />

9. Begleitung<br />

Die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der <strong>Schulsozialarbeit</strong>er wird in der Einführungsphase durch eine<br />

Begleitgruppe unterstützt. Die Begleitgruppe setzt sich aus Vertretern der Schulleitung, der<br />

Schulpflege und der Lehrerschaft zusammen.<br />

10. Fort- und Weiterbildung / Supervision<br />

Im Rahmen des beruflichen Auftrags bildet sich die <strong>Schulsozialarbeit</strong>erin / der<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong>er weiter und nimmt regelmässig an Supervisionssitzungen teil. Im Weiteren<br />

pflegt sie/er den Austausch mit den <strong>Schulsozialarbeit</strong>ern der Region.<br />

























































<br />

10 Besoldungsverordnung Nr. 75, Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen<br />

der schulischen Dienste


Anhang 3<br />

Auftrag für die Ausarbeitung des Konzeptes<br />

GEMEINDE
RUSWIL
Schulpflege

<br />


<br />

Auftrag für die Ausarbeitung des Konzeptes <strong>Schulsozialarbeit</strong> (SSA)<br />


<br />

Ausgangslage:<br />


<br />


<br />

• Im
1.
Auftrag
der
Schulpflege
zur
<strong>Schulsozialarbeit</strong>
vom
4.Oktober
07
erarbeitete
eine
<br />

Arbeitsgruppe
aus
Schulpflege
(Ruth
Kunz,
Ressort
<strong>Schulen</strong>twicklung,
Leitung
der
AG),
<br />

Schulleitung
(Lis
Genoni,
SHL
Sek1),
Lehrpersonen
(Claudia
Kiener,
KL
Primarstufe;
Martin
Kunz,
<br />

KL
Sekundarstufe)
und
der
Sozialvorsteher
(August
Budmiger)
die
Grundlagen
für
die
Einführung
<br />

der
<strong>Schulsozialarbeit</strong>
in
<strong>Ruswil</strong>.

<br />

• An
der
Schulpflege‐Sitzung
vom
25.Juni
08
präsentierte
die
AG
drei
Varianten
in
der
<br />

Gegenüberstellung
mit
Organisation,
Kostenschätzung
und
ihre
Wirksamkeit
mit
Fall‐<br />

Simulationen.
Die
Arbeitsgruppe
gab
eine
Präferenz
ab
und
begründete
sie.
<br />

Die
Schulpflege
folgte
dem
Antrag
der
Arbeitsgruppe
und
entschied
sich
für
folgende
Eckwerte
<br />

der
zukünftigen
SSA
<strong>Ruswil</strong>:
<br />

� Die
Einführung
der
SSA
auf
Schuljahr
2009/10
<br />

� Angliederung
an
die
Gesamtschulleitung
mit
Standort
Sekundarstufe
Bärematt
<br />

� Die
SSA
deckt
die
Bedürfnisse
der
Primar‐
und
Sekundarstufe
ab
<br />

� Die
SSA
unterliegt
dem
Freiwilligkeitsprinzip
=
Hol‐Prinzip
<br />

� Die
Kosten
der
SSA
laufen
unter
dem
Schulbudget
<br />

� Die
SSA
startet
mit
einem
<strong>50</strong>%‐Pensum
im
ersten
Schuljahr
<br />

� Die
Arbeitsgruppe
für
die
Erarbeitung
des
Konzeptes
SSA
soll
durch
eine
Fachperson,
<br />

vorzugsweise
von
der
DVS,
unterstützt
werden.
<br />

• Da die Schaffung eines entsprechenden Pensums mit zusätzlichen finanziellen Ausgaben verbunden ist,<br />

musste abschliessend auch der Gemeinderat seine Einwilligung zur Einführung geben.
An
der
<br />

Gemeinderats‐Sitzung
vom
23.
Juli
08
wurde
der
obenstehende
Antrag
mit
den
Eckwerten
ohne
<br />

Einschränkung
bewilligt.
<br />

Personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe:<br />


<br />

Ruth
Kunz
 
 Schulpflege
Ressort
<strong>Schulen</strong>twicklung,
Leitung
der
AG
<br />

Pia
Murer
 
 DVS

<strong>Schulen</strong>twicklung,
Verantwortliche
<strong>Schulsozialarbeit</strong>
<br />

Lis
Genoni
 
 Schulhausleiterin
Sekundarstufe
<br />

Claudia
Kiener
 
 Klassenlehrerin
Primarstufe
<br />

Marc‐Toni
Eggler
 Klassenlehrer
Sekundarstufe,
3.Kl.
GSS
B

<br />


<br />

Nach
Bedarf
können
folgende
Fachpersonen
punktuell
zugezogen
werden:
Gesamtschulleiter,
Schulische
<br />

Dienste
und
Jugendarbeiter

<br />


<br />


 19


Auftrag:<br />


<br />

Die
Erarbeitung
des
Konzeptes
<strong>Schulsozialarbeit</strong>
angepasst
an
die
Gegebenheiten
der
Volksschule
<strong>Ruswil</strong>
<br />

und
ausgehend
von
den
bewilligten
Eckwerten.
Es
soll
auf
bestehende
und
bewährte
Konzepte
von
<br />

anderen
Gemeinden
mit
ungefähr
gleichen
Rahmenbedingungen
zurückgegriffen
werden.
Im
Konzept
<br />

müssen
folgende
Punkte
enthalten
sein:
<br />


<br />


<br />

Positionierung
und
Leistungen
der
SSA:
<br />


<br />

o Ableitung
der
Zielsetzungen
SSA
von
den
bewilligten
Eckwerten
in
Integrations‐
resp.
<br />

Subordinations‐
Stellung
zur
Schule
<br />

o Beschreibung
der
Leistungen
SSA
mit
Leistungsportfolio
für
<strong>Ruswil</strong>
nach
Leistung,
<br />

Zielgruppe,
Verfahren
mit
möglichst
konkreten
Tätigkeiten
<br />

o Grenzen
der
SSA
und
rechtliche
Grundlagen
<br />

o Beschreibung
der
Schnittstellen,
Vernetzung
und
auch
Abgrenzungen
in
den
<br />

Leistungen
zu
bestehenden
Angeboten,
wie
zum
Schulpsychologischen
Dienst,
zu
<br />

Sozialinstitutionen
und
Beratungsstellen
Jugend
und
Familie
des
Kantons,
zur
Jugendarbeit,
<br />

zum
Sozialamt
Gemeinde
mit
SOBZ
und
anderen
sozialen
Angebote
der
Gemeinde
<br />

Organisation
und
Ressourcen
der
SSA
<br />

o Anforderungsprofil,
Stellenbeschreibung
und
Besoldung
<strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in
<br />

o Pflichtenheft
nach
Haupt‐
und
Nebenaufgaben
<strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in
<br />

o Definition
der
internen
Zusammenarbeit
mit
den
Schulleitungen,
Lehrpersonen
und
<br />

Heilpädagogen
(IF)

<br />

o Unterstellung
und
Berichterstattung,
Standort,
Raumangebot
und
Infrastruktur
<br />

o Erreichbarkeit
und
Arbeitszeiten
<br />

o Abklärung
möglicher
Förderbeiträge
SSA
durch
DVS
<br />

Begleitung
und
Evaluation
<br />



<br />

Zeitplan:<br />

o Erstellung
der
Vorbereitungsliste
für
den
SCHILW
‐Anlass
<br />

o Abklärung
der
fachlichen
Betreuung
und
Begleitung
<strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in
und
der
<br />

Vernetzung
mit
SSAV
und
anderen
Fachaustauschgruppen
<br />

o Bereitstellung
einer
Controlling‐Musterliste
für
die
Überprüfung,
ob
das
Angebotes
dem
<br />

tatsächlichen
Bedarf
entspricht



<br />

o Erstellen
eines
Zeit‐
und
Vorgehensplan
über
die
abgestuften
internen
Evaluierungen

<br />

‐
15.09.08
 
 Start
der
AG
<br />

‐
Oktober
08
 
 <strong>Budget</strong>ierung
der
Kosten
SSA
für
Rechnungsjahr
09
<br />

‐
1.Quartal
09
 
 ggf.
muss
mit
der
Rekrutierung
früher
gestartet
werden,
je
nach
<br />

Stellenmarkt
<br />

‐
31.03.09
 
 Ablieferung
des
Konzeptes
an
die
SPR
<br />

‐
April
09
 
 Genehmigungsverfahren
durch
SPR
und
Start
der
Rekrutierung
<br />

‐
11.05.09

 
 Grosser
Elternabend
der
SPR
&
SL:
SSA
an
der
Schule
<strong>Ruswil</strong>
<br />

‐
April
09
 
 SCHILW
mit
Thema
SSA
<br />

‐
Juni
09

 
 Auswahl
und
<strong>Anstellung</strong>
durch
Wahlausschuss
SPR
<br />

‐
23.08.09
 
 Start
der
Einführung
der
SSA

<br />


 20


‐
Ende
2010
 Zwischenevaluation
<br />

‐
SJ
2012/13
 Interne
Evaluation
der
SSA
<br />


<br />

Entschädigung der AG:<br />


<br />

- SPR
gemäss
Spesenreglement
<br />

- SL
und
Lehrpersonen
aus
dem
Schulpool
<br />

Information:<br />


<br />


<br />

- Die
SPR,
die
Schulleitungen
und
die
Lehrpersonen
sind
periodisch
und
angemessen
zu
<br />

informieren.

<br />

- Die
Öffentlichkeit
wird
durch
den
Grossen
Elternabend
und
über
die
Presse
nach
entscheidenden
<br />

Fortschritten
informiert
und
nach
der
Wahl
der/die
<strong>Schulsozialarbeit</strong>er/in
vorgestellt.<br />

<strong>Ruswil</strong>,
9.
September
2008
<br />


<br />

Schulpflegepräsident
 
 
 
 
 
 Vorsitz
Arbeitsgruppe
<br />


<br />


<br />


<br />

Markus
Loser
 
 
 
 
 
 
 Ruth
Kunz
<br />


 21


Anhang 4<br />

Regelung Arbeitszeit der <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

• PRÄSENZZEIT
SCHULSOZIALARBEIT
<br />

_______________________________________________________________

<br />

Die
Stelle
<strong>Schulsozialarbeit</strong>
in
<strong>Ruswil</strong>
umfasst
ein
Arbeitspensum
von
<strong>50</strong>%.
Bei
einem
Pensum
<br />

von
100%
beträgt
die
Nettojahresarbeitszeit
1915
Stunden
(gemäss
Sollarbeitszeitliste
2009).
<br />

Eine
Stelleninhaber/in
zwischen
20
und
49
Jahren
hat
pro
Jahr
einen
Ferienanspruch
von
4
<br />

Wochen.
Die
Ferienzeit
an
den
Volksschulen
beträgt
13,5
Wochen.
Die
<strong>Schulsozialarbeit</strong>
arbeitet
<br />

mit
den
Beteiligten
der
Schule:
Lernende,
Lehrpersonen
und
Erziehungsberechtigte.
Deshalb
<br />

beziehen
die
<strong>Schulsozialarbeit</strong>er/innen
in
der
Regel
gleich
viele
Ferienwochen
wie
die
<br />

Lehrpersonen.
Ein
Teil
der
Schulferienzeit
wird
während
der
Schulzeit
kompensiert.
Das
<br />

effektive
Arbeitspensum
erhöht
sich
deshalb
je
nach
Anzahl
der
zusätzlich
bezogenen
<br />

Ferienwochen.
Beispiele:
<br />

80
%
<strong>Anstellung</strong>
�
97,7
%
anwesend
während
der
Schulzeit
<br />

65
%
<strong>Anstellung</strong>
�
79
%
anwesend
während
der
Schulzeit
<br />

<strong>50</strong>
%
<strong>Anstellung</strong>
�
61
%
anwesend
während
der
Schulzeit
<br />


<br />

• ARBEITSZEIT
2009
<br />

__________________________________________________________________

<br />

− Soll‐Jahresarbeitszeit
inkl.
Ferienanteil
 
 
 
 2'083
h
<br />

− Netto‐Arbeitszeit
 
 
 
 
 
 
 1'915
h
<br />

− Jahresarbeitszeit:
Pensum
<strong>50</strong>%
 
 
 
 958
h
<br />

− Wochenarbeitszeit:
Pensum
<strong>50</strong>
%
bei
38,5
Arbeitswochen/Jahr
 24,87
h
<br />

− Wochenarbeitszeit:
Pensum
<strong>50</strong>%
bei
40
Arbeitswochen/Jahr
 23,95
h
<br />


<br />

• VERTEILUNG
SCHULHÄUSER
<br />

__________________________________________________________________<br />


<br />

− Schulhaus
Bärematt
 16h

<br />

− Dorf
und
Aussenschulen
 
8.87h

<br />


<br />


<br />


<br />


<br />


<br />


<br />


<br />


 22


Anhang 5<br />

SSA Infrastruktur <strong>Ruswil</strong><br />

SSA

Infrastruktur
 für
die
Umsetzung
im
SJ
09/10
<br />

Grundausstattung
<br />


<br />


<br />


<br />

• Bürobereich:<br />

1 Tisch Fr.<br />

675.--<br />

1 Bürostuhl Fr. 730.--<br />

1 Korpus (abschliessbar) Fr. 852.--<br />

1 Trennmöbel Fr. 1060.--<br />

Laptop /Software Fr. 1700.--<br />

Drucker Fr. 300.--<br />

Natel (ohne Gesprächsgebühren) Fr. 400.--<br />

• Gesprächsecke<br />

2 Tische à 675.-- Fr. 13<strong>50</strong>.--<br />

5 Stühle (vorhanden)<br />

• Lamellen-Vorhang (gleich wie in anderen Büros) Fr. 1602.--<br />

• Schlosszylinder wechseln Fr. 318.--<br />

TOTAL Fr.<br />

8987.--<br />

Alle Preise sind inkl. MWSt.<br />

Gesamtbudget Grundausstattung SSA Fr. 9‘000<br />


 23


Anhang 6<br />

<strong>Budget</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

<strong>Budget</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong>: <strong>Annahme</strong> <strong>50</strong> % <strong>Anstellung</strong><br />


<br />

Lohnkosten <strong>50</strong>% Besoldungsminimum Besoldungsmaximum<br />

Besoldung (Besoldungstabelle 08) Fr. 39‘396.65 Fr. 58‘985.30<br />

Arbeitgeberbeitrag AHV/ALV<br />

8.05%<br />


 24<br />

Fr. 3‘171.<strong>50</strong> Fr. 4‘748.<strong>50</strong><br />

Arbeitgeberbeitrag PK 9% Fr. 3‘545.<strong>50</strong> Fr. 5‘308.<strong>50</strong><br />

Arbeitgeberbeitrag UVG<br />

1%<br />

Fr. 394.00 Fr. 590.00<br />

Lohnkosten Fr. 46‘<strong>50</strong>7.65 Fr. 69‘632.35<br />

Raumkosten<br />

______________ ________________<br />

Mobiliaranschaffungen Fr. 9‘000.00 Fr. 9‘000.00<br />

Supervision/Weiterbildung<br />

./: Förderbeiträge des Kantons<br />

Kosten total<br />

Abzüglich Förderbeitrag Kt.<br />


<br />

Fr. 1‘000.00 Fr. 1‘000.00<br />

Fr. 18‘000.00 Fr. 18‘000.00<br />

Fr 38‘<strong>50</strong>7.65 Fr. 61‘632.35

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