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Mike Balzuweit Mobil 01 72 - Wohnungsgenossenschaft Elbstrom

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Seite 12 ELBSTROMKurier 2 / 2<strong>01</strong>0<br />

Herr Alfred Pöhl; Mitglied<br />

Herr Günter Stoffers;<br />

Aufsichtsrat der WG „<strong>Elbstrom</strong>“ eG<br />

Die konstituierende Sitzung des Wahlvorstandes<br />

fand am 27.09.2<strong>01</strong>0 statt.<br />

Die Funktionen wurden wie folgt<br />

besetzt:<br />

Herr Hansjürgen Heuer;<br />

Vorsitzender des Wahlvorstandes<br />

Herr Alfred Pöhl;<br />

stellvertretender Vorsitzender des<br />

Wahlvorstandes<br />

Frau Christine Hoppe; Schriftführer<br />

Den Wahlvorstand erreichen Sie<br />

über unsere Geschäftsstelle.<br />

Wer sind die Kandidaten?<br />

Die Kandidaten müssen Mitglied in<br />

unserer Genossenschaft sein.<br />

Um eine möglichst demokratische<br />

Wahl durchführen zu können,<br />

sollten immer mehr Kandidaten<br />

aufgestellt werden als benötigt.<br />

Nach welchem Prinzip sind die<br />

Kandidaten aufgestellt?<br />

Der Wahlvorstand hat dazu 18<br />

Wahlbezirke festgelegt.<br />

Die Übersicht der Wahlbezirke wird<br />

ebenfalls in dieser Ausgabe des „<strong>Elbstrom</strong>-Kuriers“<br />

veröffentlicht.<br />

Wie wird die Wahl durchgeführt?<br />

Um möglichst viele Mitglieder zu<br />

erreichen, erfolgt die Wahl in Form<br />

einer Briefwahl. Dabei erhält jedes<br />

Genossenschaftsmitglied die<br />

Wahlliste in einem Briefumschlag<br />

zugesandt.<br />

Auf der Wahlliste stehen die Kandidaten<br />

des jeweiligen Wahlbezirkes;<br />

also die Vorschläge des Wahlvorstandes<br />

und die weiteren Vorschläge<br />

von Ihnen.<br />

Jedes Genossenschaftsmitglied<br />

kreuzt maximal die notwendige<br />

Anzahl der Kandidaten für den<br />

jeweiligen Wahlbezirk an. Wird<br />

mehr als die notwendige Anzahl<br />

angekreuzt, ist die Stimmenabgabe<br />

ungültig.<br />

Sind mehr Kandidaten für einen<br />

Wahlbezirk aufgestellt als benötigt<br />

werden, gewinnen diejenigen mit<br />

den meisten Stimmen.<br />

Wann erhalten Sie die Wahlliste?<br />

Die Wahlliste wird allen Mitgliedern<br />

bis spätestens 18.02.2<strong>01</strong>1 in einem<br />

speziellen Briefumschlag zugestellt.<br />

Wann wird gewählt?<br />

Die Wahl findet in der Zeit vom<br />

21.02. bis 28.02.2<strong>01</strong>1 statt. Ihre<br />

Stimmabgabe muss bis spätestens<br />

28.02.2<strong>01</strong>1, 24.00 Uhr vorliegen.<br />

Wie erfolgt die Stimmabgabe?<br />

Nachdem Sie sich in aller Ruhe für<br />

Ihre Kandidaten entschieden haben,<br />

stecken Sie die Wahlliste in den<br />

speziell vorbereiteten Wahlumschlag.<br />

Nun brauchen Sie diesen nur noch<br />

in der Zeit vom 21.02. bis 28.02.2<strong>01</strong>1<br />

an die WGE schicken bzw. in den<br />

Briefkasten der Hausverwalter<br />

einwerfen.<br />

Durch wen und wie erfolgen<br />

Feststellung und Bekanntgabe<br />

der gewählten Vertreter und<br />

Ersatzvertreter?<br />

Aufgrund der zugelassenen Wahlvorschläge<br />

und der Niederschriften<br />

über die Wahlhandlungen stellt der<br />

Wahlvorstand innerhalb von 7<br />

Tagen nach der Wahl die in jedem<br />

Wahlbezirk gewählten Vertreter und<br />

die sich aus der Wahl ergebenden<br />

Ersatzvertreter durch Beschluss fest.<br />

Die Auszählung der Stimmen erfolgt<br />

am 2.03.2<strong>01</strong>1 öffentlich.<br />

Eine Liste der gewählten Vertreter<br />

und Ersatzvertreter wird zwei<br />

Wochen lang in den Geschäftsräumen<br />

der Genossenschaft zur<br />

Einsicht der Mitglieder ausgelegt.<br />

Wie ist bei Einsprüchen zu verfahren?<br />

Wir weisen alle Mitglieder darauf<br />

hin, dass Einsprüche gegen das<br />

Verfahren bei der Vorbereitung und<br />

Durchführung der Wahl nur binnen<br />

einer Woche nach Bekanntgabe des<br />

Wahlergebnisses schriftlich unter<br />

Angabe von Gründen beim Wahlvorstand<br />

angebracht werden können.<br />

Einsprüche gegen die Feststellung<br />

der Vertreter und Ersatzvertreter<br />

können ebenfalls binnen einer<br />

Woche nach Bekanntgabe in gleicher<br />

Form erhoben werden.<br />

Beanstandungen der Wählerlisten<br />

sind unter Angabe des Grundes<br />

innerhalb der Auslegungsfrist<br />

schriftlich beim Wahlvorstand<br />

anzubringen.<br />

Sehr geehrte Mitglieder,<br />

wir hoffen, dass diese kurzen<br />

Informationen vorerst für Sie<br />

ausreichend sind.<br />

Sollten Sie Fragen zur Wahl haben,<br />

stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />

Ihr Wahlvorstand

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