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Seite 6 uLandkreist Land und Leute Mittelweser-Region<br />

„Gemeinsam gut durch den Sommer“<br />

Völlers packt in Brittas REWE-Markt in Nienburg mit an<br />

Foto: Die Bundestagsabgeordnete Marja-Liisa Völlers (SPD)<br />

mit der Inhaberin des REWE-Marktes Britta Picarra dos Santos<br />

an der Supermarktkasse.<br />

Die heimische Bundestagsabgeordnete Marja-Liisa Völlers<br />

(SPD) besuchte im Rahmen ihrer Sommertour „Gemeinsam<br />

gut durch den Sommer“ den REWE-Markt in der Hannoverschen<br />

Straße in Nienburg, um sich mit der Inhaberin Britta Picarra<br />

dos Santos über den Umgang mit der Corona-Situation<br />

auszutauschen. Dabei packte sie auch im Rahmen eines Kurzpraktikums<br />

selbst mit an.<br />

Es ging früh los am Mittwochmorgen für die Bundestagsabgeordnete.<br />

Denn ihr Arbeitstag für das Kurzpraktikum startete,<br />

wie auch für den Rest der Belegschaft von Brittas<br />

REWE-Markt, um 5:00 Uhr in der Früh. Für Völlers bedeutete<br />

www.land-und-leute.de<br />

das: Kisten mit frisch angetroffenen Lebensmitteln auspacken<br />

und die Waren in Regale räumen. Und zwar so schnell es<br />

geht. Die Zeit bis zur Ladenöffnung um 7:00 Uhr muss gut<br />

genutzt werden, um das Geschäft für die ersten Kundenbesuche<br />

vorzubereiten. Dann beginnt auch schon gleich ihre<br />

Schicht an der Kasse. Doch davor gibt es noch einen kurzen<br />

Rundgang durch den REWE-Markt in der Hannoverschen<br />

Straße. Die Geschäftsführerin Britta Picarra dos Santos erläutert<br />

der Bundestagsabgeordneten das Konzept des Ladens.<br />

So sei es der Inhaberin besonders wichtig, viele regionale Produkte<br />

anzubieten. Auf die Corona-Pandemie hätten sie sich<br />

schnell umstellen müssen. Plexiglasscheiben an den Kassen,<br />

Abstand zu den Kundinnen und Kunden. Vor allem zu Beginn<br />

der Pandemie hatten sie viel zu tun. Das Jubiläumsfest des<br />

REWE-Marktes musste Corona-bedingt leider ausfallen.<br />

„Es ist immer wieder eine eindrucksvolle Erfahrung hinter die<br />

Kulissen eines Betriebes zu schauen“, so Völlers. „Täglich<br />

kaufen wir im Supermarkt unsere Lebensmittel ein, sehen die<br />

Geschäftsflächen aber nur aus Kunden-Sicht. Was alles im<br />

Vorfeld und hinter den Kulissen passiert, damit wir aus vollen<br />

Regalen schöpfen können, hat man beim Einkaufen ja auch<br />

nicht zwingend im Kopf. Für den Einblick und die herzliche<br />

Atmosphäre während meines Praktikums bin ich sehr dankbar“,<br />

ergänzt die SPD-Abgeordnete Völlers.<br />

Zum Abschluss fügt Britta Picarra dos Santos hinzu: „Auch<br />

wir haben so einen kleinen Einblick in den Job von Frau Völlers<br />

bekommen. Das Arbeiten mit Frau Völlers hat wirklich<br />

Spaß gemacht; ich war von ihrer Einsatzbereitschaft positiv<br />

überrascht.“<br />

Text und Foto: Büro Völlers<br />

www.land-und-leute.de<br />

Finanzielle Hilfe für Kultureinrichtungen<br />

Corona-Sonderprogramm bis zum 31. Oktober verlängert / L<br />

Landkreis. Um den Bestand von Kultureinrichtungen in Niedersachsen<br />

zu sichern, gewährt das Land Niedersachsen gemeinnützigen<br />

Kultureinrichtungen und Kulturvereinen, die in<br />

Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche<br />

Wirtschaftslage oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, finanzielle<br />

Unterstützung.<br />

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Vereine mit Sitz in<br />

Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von<br />

Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges Kulturangebot<br />

vorhalten sowie gemeinnützige rechtsfähige juristische Personen<br />

des privaten Rechts (z. B. e.V., gGmbH, Stiftungen),<br />

sofern sie nicht wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt<br />

als Unternehmen tätig sind.<br />

Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in Trägerschaft<br />

des Bundes, des Landes oder der Kommunen sowie Einrichtungen,<br />

die vom Land institutionell oder vertraglich gefördert<br />

werden.Für eine Förderung wird vorausgesetzt, dass die jeweilige<br />

Einrichtung vor März <strong>2020</strong> nicht in wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Liquiditätsengpass<br />

ab März <strong>2020</strong> erfolgt sein muss und die Einnahmen der<br />

Einrichtung voraussichtlich nicht ausreichen, um unvermeidbare<br />

Zahlungsverpflichtungen in den auf die Antragstellung<br />

folgenden drei Monaten auszugleichen.<br />

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn es nur um eine allgemeine<br />

Unterstützung geht, ohne dass eine erkennbare<br />

Notsituation vorliegt, mit dem Zuschuss Personalkosten finanziert<br />

werden sollen, die beantragte Fördersumme eine<br />

Grenze in Höhe von 1.500 Euro nicht überschreitet, damit<br />

Spendenausfälle oder Ausfälle bei weiteren institutionellen<br />

Finanzierungsbeiträgen kompensiert werden.<br />

Die Billigkeitsleistung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss<br />

gewährt, jedoch maximal nur bis zur Höhe der die Notlage<br />

auslösenden Zahlungsverpflichtungen. Der beantragte Zuschuss<br />

ist aus der Summe der Einnahmen und der Summe<br />

der Ausgaben in den auf die Antragstellung folgenden drei<br />

Monaten einschließlich der ab März durch die Covid-19-Pandemie<br />

entstandenen Zahlungsverpflichtungen abzuleiten.<br />

Anträge bis maximal 8000 Euro sind beim Landschaftsverband<br />

Weser-Hunte e. V. zu stellen, der die Förderung nach<br />

den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Richtlinie in eigener

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