Amtsblatt 05/2012 - Stadt Zülpich
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Amtliche Bekanntmachungen<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Erweiterung der Satzung vom 26.02.2010 über die förmliche Festlegung<br />
des Sanierungsgebietes "Quartier Mühlenberg"<br />
Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />
(BGBI. I S.2141), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes<br />
vom 31.07.2009 (BGBI. I S.2585) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong><br />
in seiner Sitzung am 26.04.<strong>2012</strong> folgende Erweiterung der Satzung<br />
vom 26.02.2010 über die förmliche Festlegung des Sanierungs -<br />
gebietes "Quartier Mühlenberg" beschlossen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes<br />
"Quartier Mühlenberg" ist vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong> in seiner Sitzung<br />
am 26.04.<strong>2012</strong> um die Römerallee im Abschnitt zwischen Kölntor und Siebengebirgsstraße<br />
erweitert worden.<br />
§ 2 Lageplan<br />
Der nachfolgende Lageplan ist Bestandteil der Satzung.<br />
§ 3 Inkrafttreten<br />
Diese Satzungserweiterung wird am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
gemäß § 143 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 S. 2 bis 5 BauGB<br />
rechtsverbindlich.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Vorstehende Erweiterung der Satzung wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) öffentlich bekanntgemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)<br />
beim Zustandekommen dieser Satzungserweiterung nach Ablauf eines Jahres seit<br />
dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgerührt,<br />
b) die Erweiterung der Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt<br />
gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet<br />
oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong> vorher<br />
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet<br />
worden, die den Mangel ergibt.<br />
Einsichtnahme<br />
Die o. g. Erweiterung der Satzung sowie der zugehörige Lageplan mit dem<br />
Geltungsbereich der Erweiterung liegen im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong>, Markt 21,<br />
II. OG., Zimmer 210 während der Dienststunden aus und zwar von<br />
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag<br />
16.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
<strong>Zülpich</strong>, den 14.<strong>05</strong>.<strong>2012</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Offenlage gem. § 3 Abs. 2<br />
BauGB zur 1. Änderung der 3. Änderung des<br />
Bebauungsplans Nr. 11/1 A <strong>Zülpich</strong> "Mersburdenstraße"<br />
Der Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
17.04.<strong>2012</strong> gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung<br />
der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/1 A <strong>Zülpich</strong> "Mersburdenstraße"<br />
gefasst.<br />
Die Aufstellung der o. g. Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten<br />
Verfahren gem. § 13 a BauGB.<br />
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die<br />
Anwendung der artenschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1 a BauGB<br />
sowie die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und die<br />
Erstellung eines Umweltberichtes wird daher verzichtet.<br />
Ziel und Zweck der Änderung ist der Verzicht auf einen in der 3. Änderung des<br />
o. g. Bebauungsplans vorgesehenen Fußweg zwischen Guter-Mann-Straße und<br />
Römerallee.<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB vom 27.08.1997 (Bundesgesetzblatt<br />
I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung erfolgt hiermit die öffentliche<br />
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.<br />
Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Entwurf des o. g. Bebauungsplanänderung<br />
die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />
durchzuführen.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong><br />
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