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Amtsblatt 05/2012 - Stadt Zülpich

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Erweiterung der Satzung vom 26.02.2010 über die förmliche Festlegung<br />

des Sanierungsgebietes "Quartier Mühlenberg"<br />

Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBI. I S.2141), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes<br />

vom 31.07.2009 (BGBI. I S.2585) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong><br />

in seiner Sitzung am 26.04.<strong>2012</strong> folgende Erweiterung der Satzung<br />

vom 26.02.2010 über die förmliche Festlegung des Sanierungs -<br />

gebietes "Quartier Mühlenberg" beschlossen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

"Quartier Mühlenberg" ist vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong> in seiner Sitzung<br />

am 26.04.<strong>2012</strong> um die Römerallee im Abschnitt zwischen Kölntor und Siebengebirgsstraße<br />

erweitert worden.<br />

§ 2 Lageplan<br />

Der nachfolgende Lageplan ist Bestandteil der Satzung.<br />

§ 3 Inkrafttreten<br />

Diese Satzungserweiterung wird am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

gemäß § 143 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 S. 2 bis 5 BauGB<br />

rechtsverbindlich.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Vorstehende Erweiterung der Satzung wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) öffentlich bekanntgemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)<br />

beim Zustandekommen dieser Satzungserweiterung nach Ablauf eines Jahres seit<br />

dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgerührt,<br />

b) die Erweiterung der Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt<br />

gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet<br />

oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong> vorher<br />

gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet<br />

worden, die den Mangel ergibt.<br />

Einsichtnahme<br />

Die o. g. Erweiterung der Satzung sowie der zugehörige Lageplan mit dem<br />

Geltungsbereich der Erweiterung liegen im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong>, Markt 21,<br />

II. OG., Zimmer 210 während der Dienststunden aus und zwar von<br />

Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag<br />

16.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

<strong>Zülpich</strong>, den 14.<strong>05</strong>.<strong>2012</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Offenlage gem. § 3 Abs. 2<br />

BauGB zur 1. Änderung der 3. Änderung des<br />

Bebauungsplans Nr. 11/1 A <strong>Zülpich</strong> "Mersburdenstraße"<br />

Der Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

17.04.<strong>2012</strong> gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung<br />

der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/1 A <strong>Zülpich</strong> "Mersburdenstraße"<br />

gefasst.<br />

Die Aufstellung der o. g. Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten<br />

Verfahren gem. § 13 a BauGB.<br />

Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die<br />

Anwendung der artenschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1 a BauGB<br />

sowie die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und die<br />

Erstellung eines Umweltberichtes wird daher verzichtet.<br />

Ziel und Zweck der Änderung ist der Verzicht auf einen in der 3. Änderung des<br />

o. g. Bebauungsplans vorgesehenen Fußweg zwischen Guter-Mann-Straße und<br />

Römerallee.<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB vom 27.08.1997 (Bundesgesetzblatt<br />

I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung erfolgt hiermit die öffentliche<br />

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.<br />

Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Entwurf des o. g. Bebauungsplanänderung<br />

die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

durchzuführen.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong><br />

ZÜLPICH 3

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