bio alpe adria - Institut für ökologischen Landbau - Boku
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INTERDISZIPLINÄRE EXKURSION ZUR ÖLW BIO ALPE ADRIA 933.312 SS 2012<br />
2.9 ÖKOLOGISCHE IMKEREI<br />
Die <strong>bio</strong>logische oder ökologische Imkerei erfolgt in Österreich nach den Richtlinien der Euro-<br />
päischen Bioverordnung und wird u.a. aus den Mitteln der ÖPUL gefördert. Die Einhaltung<br />
der entsprechenden Vorschriften wird vom Verband der „Austria Bio Garantie" kontrolliert.<br />
Um von der konventionellen auf die ökologische Imkerei zu wechseln, ist mindestens eine<br />
Umstellungszeit von 12 Monaten erforderlich. In diesem Zeitraum muss der Imker/die Imke-<br />
rin bereits den Bio-Vorschriften Folge leisten, kann die Honigprodukte aber noch nicht als<br />
Bio-Produkte vermarkten. Wichtig <strong>für</strong> die Zertifizierung ist, dass das Wachs der Bienenvölker<br />
frei von Rückständen ( beispielsweise aus der Varroa- und Wachsmottenbekämpfung) ist.<br />
Sollte dies nicht der Fall sein, dann müssen die Völker auf rückstandsfreies<br />
Wachs/Mittelwände umgesiedelt werden (Beispielsweise zugekauft von anderen Bio-<br />
ImkerInnen oder aus Nordafrika). Dem Verband muss zur Bestätigung eine Mischprobe von<br />
ca. 300 g des Wachses zukommen, der zur Verifizierung des Bio-Status notwendig ist (Vgl.<br />
AUSTRIA-BIO-GARANTIE 0181 2011, S. 53-54).<br />
Auch die Beuten dürfen keine Rückstände nachweisen und müssen aus natürlichen Materia-<br />
lien wie Holz, Lehm, oder Stroh und nicht Styropor- wie es vielerorts verbreitet sind- geschaf-<br />
fen sein. Für die Reinigung bzw. Desinfektion der Beuten und Rähmchen sind ausschließlich<br />
Wasser, Dampf, Natronlauge, Soda und das Abflammen erlaubt.<br />
Die Behandlungen von Krankheiten ist ausschließlich mit nicht synthetischen-chemischen<br />
Mitteln erlaubt (ansonsten müsste das gesamte Wachs wieder ausgetauscht werden). Die<br />
Bekämpfung der Varroa-Milbe erfolgt mittels Milchsäure, Ameisensäure, Essigsäure, Oxal-<br />
säure, Thymol, Menthol, Eukalyptol und/oder Kampfer. Die Vernichtung der Drohnenbrut zur<br />
Varroatose-Bekämpfung ist erlaubt.<br />
Bezüglich der Behandlung weiterer Krankheiten und Schädlinge liegen entsprechende Vor-<br />
schriften vor.<br />
Der Imker/die Imkerin sollte bei der Züchtung/Vermehrung der Völker insbesondere darauf<br />
achten, dass er/sie Wert auf die Widerstandskraft der Bienen gegen Krankheiten und Parasi-<br />
ten legt. Königinnen können zwar künstlich besamt werden, um auf diese Weise die Rassen<br />
rein zu halten und gewünschte Eigenschaften weiter zu vererben, jedoch ist es ist nicht er-<br />
laubt, die Flügel der Königinnen zu Stutzen, um das Schwärmen zu verhindern.<br />
Möchte der Imker/die Imkerin seine Bestände vermehren, indem er/sie fremde Bienen(-<br />
völker) zukauft, so sollte es sich um Bienen aus Bio-Imkereien handeln. Ist dies nicht der<br />
Fall, so gibt es die Ausnahme, dass bis 10 % der Schwärme und Weiseln aus konventionel-<br />
ler Imkerei stammen dürfen, diese aber dann auf ökologische Waben gesetzt werden müs-<br />
sen. (Vgl. BENTZIEN 2006, S. 9-14)<br />
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