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Empfehlungen zum Bau von Sohlgleiten in Schleswig-Holstein

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Naturnahe Fließgewässer s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em hohen Maße mit ihrer Umgebung verbunden, so dass der gute ökologische<br />

Zustand erheblich <strong>von</strong> der Unversehrtheit der Durchgängigkeit <strong>in</strong> allen drei räumlichen Dimensionen<br />

bestimmt wird (AMOROS et al. 1987). Neben diesen drei räumlichen Dimensionen ist auch noch die zeitliche<br />

Dimension zu betrachten (WARD 1989). Insbesondere durch tägliche, saisonale und jährliche Schwankungen des<br />

Abflusses unterliegen Fließgewässerökosysteme e<strong>in</strong>er hohen zeitlichen Variabilität <strong>in</strong> der Hydro- und Morphodynamik.<br />

Die aquatische Fauna und Flora ist an die gewässertypischen dynamischen Lebensraumbed<strong>in</strong>gungen<br />

angepasst und benötigt sogar solche Regime. Die Eigendynamik der Fließgewässer (Prozesse) schafft diverse<br />

Habitatstrukturen (Formen), die sich <strong>in</strong> dem wechselnden Mosaik an Sohlsubstraten und variablen Breiten- und<br />

Tiefenverhältnissen und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bewegten Laufentwicklung widerspiegeln.<br />

Foto 4: Die potamodrome Quappe benötigt vernetzte Lebensräume (Ober-, Mittel- und Unterlauf, Auengewässer, Seen), um ihren Lebenszyklus<br />

zu vollziehen. (Foto: F. Hecker)<br />

Box 2: H<strong>in</strong>weise zu naturschutzrechtlichen Aspekten bei der Anlage <strong>von</strong> <strong>Sohlgleiten</strong><br />

Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat (FFH) -Richtl<strong>in</strong>ie, EU-Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie)<br />

Soweit e<strong>in</strong>e Sohlgleite <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es oder <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe zu e<strong>in</strong>em Natura 2000 Gebiet nach FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

oder Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie geplant wird und dabei e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung maßgeblicher Gebietsbestandteile<br />

(Lebensraumtypen und Arten gem. Anhänge I und II der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie und Anhang I der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie)<br />

nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden kann, ist zunächst <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Abschätzung (Vorprüfung)<br />

zu klären, ob mit der Maßnahme erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Gebietes <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en für die Erhaltungsziele<br />

oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen möglich s<strong>in</strong>d. Sofern im Rahmen dieses Prüfschrittes erhebliche<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen nicht ausgeschlossen werden können, hat e<strong>in</strong>e FFH Verträglichkeitsprüfung zu erfolgen.<br />

Die FFH-Richtl<strong>in</strong>ie listet im Anhang II u. a. Fischarten <strong>von</strong> „geme<strong>in</strong>schaftlichem Interesse“ auf, für deren Erhaltung<br />

besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Die für <strong>Schleswig</strong>-Holste<strong>in</strong> modifizierte Liste führt<br />

hier Bachneunauge, Flussneunauge, Meerneunauge, Stör, Maifisch, F<strong>in</strong>te, Lachs, Nordseeschnäpel, Rapfen,<br />

Bitterl<strong>in</strong>g, Schlammpeitzger, Ste<strong>in</strong>beißer und Groppe auf. Diese Arten s<strong>in</strong>d vorrangig zu fördern und zu schützen.<br />

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