Ersti-Info 2012 - Fachschaft Bauingenieurwesen RWTH Aachen
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Es erfolgt ein Datenabgleich über Zinseinkünfte<br />
BAföG-berechtigter Studenten<br />
mit dem Bundesvermögensamt. Das<br />
Ergebnis wird mit den Angaben über<br />
Vermögensbezüge im entsprechenden<br />
Formular geprüft. Bei Abweichungen<br />
werden betroffene Studenten angeschrieben<br />
und gebeten, hierzu Stellung<br />
zu nehmen und weitere Unterlagen beizufügen.<br />
Solltest du das Gefühl haben, dass dein<br />
BAföG-Bescheid nicht stimmt, suche so<br />
schnell wie möglich eine Beratungsstelle<br />
(z.B. im AStA) auf und vergewissere<br />
dich, ob die vorliegende Berechnung<br />
richtig ist. Da du nur einen Monat Zeit<br />
hast gegen den BAföG Bescheid Widerspruch<br />
einzulegen, solltest du dies<br />
direkt erledigen.<br />
Wie lange bekomme ich<br />
BAföG?<br />
BAföG erhält man solange, wie die Regelstudienzeit<br />
für den Studiengang vorgesehen<br />
ist. In Ausnahmefällen kann<br />
eine Verlängerung der Förderung beantragt<br />
werden.<br />
Nach dem vierten Semester erfolgt ein<br />
Leistungsnachweis, der zeigt, welche<br />
Leistungen du zu diesem Zeitpunkt bereits<br />
erbracht hast. Diesen musst du unbedingt<br />
ausfüllen, um weiterhin BAföG<br />
zu erhalten. Der Leistungsnachweis wird<br />
vom Zentralen Prüfungsamt ausgestellt<br />
und muss den BAföG-Unterlagen beigelegt<br />
werden.<br />
Um den Leistungsnachweis bestätigt zu<br />
bekommen, musst du mindestens 90 CP<br />
(also 2/3 der Prüfungsleistungen) vorweisen<br />
können. Falls du diese Leistung<br />
nicht nachweisen kannst, erhältst du<br />
für die folgenden Semester kein BAföG<br />
mehr. Damit du wieder Anspruch auf<br />
BAföG hast, musst du die verlorene<br />
Zeit bzw. in diesem Falle die notwendigen<br />
Leistungspunkte in den folgenden<br />
Semestern aufholen.<br />
Darf ich neben dem BAföG<br />
Geld verdienen?<br />
Ja. Und zwar bis zu 400 Euro brutto<br />
monatlich. Dazu kommt noch, dass du<br />
insgesamt ein Vermögen von 5.200 Euro<br />
aufbauen bzw. besitzen darfst, ohne<br />
dass sich irgendwelche Auswirkungen<br />
auf die Höhe des Förderbetrags ergeben.<br />
Wie viel muss ich zurückzahlen<br />
und wann?<br />
Beim BAföG ist es so, dass offiziell die<br />
Hälfte des Betrags zinsfrei zurückgezahlt<br />
DIE <strong>RWTH</strong><br />
werden muss. Allerdings gibt es hinsichtlich<br />
der Rückzahlung eine Grenze.<br />
Der maximale Rückzahlungsbetrag liegt<br />
bei 10.000 Euro. Die Rückzahlung muss<br />
erst fünf Jahre nach Ende der Förderungsdauer<br />
beginnen.<br />
Die häufigsten Fehler beim<br />
Erstantrag<br />
1. Der Antrag wird zu spät abgeben.<br />
2. Du vergisst, dass Geld von Verwandten<br />
auf deinen Namen angelegt ist und<br />
du somit ein zu hohes Vermögen hast.<br />
3. Du gibst den Erstantrag erst im Verlauf<br />
des ersten Semester ab, ohne zum<br />
Beginn des Semesters einen formlosen<br />
Antrag gestellt zu haben Verlust des<br />
Rechts auf Rückerstattung der Leistungen.<br />
4. Bei Problemen oder unklaren Bescheiden<br />
suchst du keine Beratung auf.<br />
Falls du Hilfe brauchst oder Probleme<br />
hast, bietet der AStA eine persönliche<br />
Beratung an. n<br />
www.bafoeg.bmbf.de<br />
www.bafoeg-rechner.de<br />
www. asta.rwth-aachen.de/beratung<br />
www.studentenwerk-aachen.de<br />
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