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Ersti-Info 2012 - Fachschaft Bauingenieurwesen RWTH Aachen

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Es erfolgt ein Datenabgleich über Zinseinkünfte<br />

BAföG-berechtigter Studenten<br />

mit dem Bundesvermögensamt. Das<br />

Ergebnis wird mit den Angaben über<br />

Vermögensbezüge im entsprechenden<br />

Formular geprüft. Bei Abweichungen<br />

werden betroffene Studenten angeschrieben<br />

und gebeten, hierzu Stellung<br />

zu nehmen und weitere Unterlagen beizufügen.<br />

Solltest du das Gefühl haben, dass dein<br />

BAföG-Bescheid nicht stimmt, suche so<br />

schnell wie möglich eine Beratungsstelle<br />

(z.B. im AStA) auf und vergewissere<br />

dich, ob die vorliegende Berechnung<br />

richtig ist. Da du nur einen Monat Zeit<br />

hast gegen den BAföG Bescheid Widerspruch<br />

einzulegen, solltest du dies<br />

direkt erledigen.<br />

Wie lange bekomme ich<br />

BAföG?<br />

BAföG erhält man solange, wie die Regelstudienzeit<br />

für den Studiengang vorgesehen<br />

ist. In Ausnahmefällen kann<br />

eine Verlängerung der Förderung beantragt<br />

werden.<br />

Nach dem vierten Semester erfolgt ein<br />

Leistungsnachweis, der zeigt, welche<br />

Leistungen du zu diesem Zeitpunkt bereits<br />

erbracht hast. Diesen musst du unbedingt<br />

ausfüllen, um weiterhin BAföG<br />

zu erhalten. Der Leistungsnachweis wird<br />

vom Zentralen Prüfungsamt ausgestellt<br />

und muss den BAföG-Unterlagen beigelegt<br />

werden.<br />

Um den Leistungsnachweis bestätigt zu<br />

bekommen, musst du mindestens 90 CP<br />

(also 2/3 der Prüfungsleistungen) vorweisen<br />

können. Falls du diese Leistung<br />

nicht nachweisen kannst, erhältst du<br />

für die folgenden Semester kein BAföG<br />

mehr. Damit du wieder Anspruch auf<br />

BAföG hast, musst du die verlorene<br />

Zeit bzw. in diesem Falle die notwendigen<br />

Leistungspunkte in den folgenden<br />

Semestern aufholen.<br />

Darf ich neben dem BAföG<br />

Geld verdienen?<br />

Ja. Und zwar bis zu 400 Euro brutto<br />

monatlich. Dazu kommt noch, dass du<br />

insgesamt ein Vermögen von 5.200 Euro<br />

aufbauen bzw. besitzen darfst, ohne<br />

dass sich irgendwelche Auswirkungen<br />

auf die Höhe des Förderbetrags ergeben.<br />

Wie viel muss ich zurückzahlen<br />

und wann?<br />

Beim BAföG ist es so, dass offiziell die<br />

Hälfte des Betrags zinsfrei zurückgezahlt<br />

DIE <strong>RWTH</strong><br />

werden muss. Allerdings gibt es hinsichtlich<br />

der Rückzahlung eine Grenze.<br />

Der maximale Rückzahlungsbetrag liegt<br />

bei 10.000 Euro. Die Rückzahlung muss<br />

erst fünf Jahre nach Ende der Förderungsdauer<br />

beginnen.<br />

Die häufigsten Fehler beim<br />

Erstantrag<br />

1. Der Antrag wird zu spät abgeben.<br />

2. Du vergisst, dass Geld von Verwandten<br />

auf deinen Namen angelegt ist und<br />

du somit ein zu hohes Vermögen hast.<br />

3. Du gibst den Erstantrag erst im Verlauf<br />

des ersten Semester ab, ohne zum<br />

Beginn des Semesters einen formlosen<br />

Antrag gestellt zu haben Verlust des<br />

Rechts auf Rückerstattung der Leistungen.<br />

4. Bei Problemen oder unklaren Bescheiden<br />

suchst du keine Beratung auf.<br />

Falls du Hilfe brauchst oder Probleme<br />

hast, bietet der AStA eine persönliche<br />

Beratung an. n<br />

www.bafoeg.bmbf.de<br />

www.bafoeg-rechner.de<br />

www. asta.rwth-aachen.de/beratung<br />

www.studentenwerk-aachen.de<br />

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