1 Erst „Wir“ und dann „ Alles meins“? - Rechtsanwalt Schmücker
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Die Berechnung des Zugewinnausgleiches<br />
Die Berechnung erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich nach dem folgenden Schema, wobei zu berücksichtigen<br />
ist, dass Zugewinn der Betrag ist, um den das Endvermögen des einen Ehegatten sein<br />
Anfangsvermögen übersteigt. Der Zugewinn kann keine negative Größe annehmen, beträgt<br />
also mindestens Null. Verluste eines Ehegatten sind somit nicht auszugleichen.<br />
Die Berechnung eines möglichen Zugewinnausgleichsanspruches erfolgt also nach folgendem<br />
Schema:<br />
Ehemann Ehefrau<br />
1) Notwendige Daten<br />
Anfangsvermögen Anfangsvermögen<br />
+ +<br />
privilegierter Erwerb privilegierter Erwerb<br />
= =<br />
Summe 1 Summe 1<br />
Endvermögen Endvermögen<br />
2) Berechnung<br />
Endvermögen Endvermögen<br />
- -<br />
Summe 1 Summe 1<br />
= =<br />
Zugewinn Mann Zugewinn Ehefrau<br />
(Zugewinn Mann) – (Zugewinn Ehefrau) = (Differenz der Zugewinne)<br />
(Differenz der Zugewinne) : 2 = Zugewinnausgleichsanspruch<br />
© Copyright Rechtsanwälte <strong>Schmücker</strong> & Brand, Rohrteichstraße 51, Bielefeld<br />
www.schmuecker-brand.de Tel.: 0521-5216266<br />
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