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1 Erst „Wir“ und dann „ Alles meins“? - Rechtsanwalt Schmücker

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Die Berechnung des Zugewinnausgleiches<br />

Die Berechnung erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich nach dem folgenden Schema, wobei zu berücksichtigen<br />

ist, dass Zugewinn der Betrag ist, um den das Endvermögen des einen Ehegatten sein<br />

Anfangsvermögen übersteigt. Der Zugewinn kann keine negative Größe annehmen, beträgt<br />

also mindestens Null. Verluste eines Ehegatten sind somit nicht auszugleichen.<br />

Die Berechnung eines möglichen Zugewinnausgleichsanspruches erfolgt also nach folgendem<br />

Schema:<br />

Ehemann Ehefrau<br />

1) Notwendige Daten<br />

Anfangsvermögen Anfangsvermögen<br />

+ +<br />

privilegierter Erwerb privilegierter Erwerb<br />

= =<br />

Summe 1 Summe 1<br />

Endvermögen Endvermögen<br />

2) Berechnung<br />

Endvermögen Endvermögen<br />

- -<br />

Summe 1 Summe 1<br />

= =<br />

Zugewinn Mann Zugewinn Ehefrau<br />

(Zugewinn Mann) – (Zugewinn Ehefrau) = (Differenz der Zugewinne)<br />

(Differenz der Zugewinne) : 2 = Zugewinnausgleichsanspruch<br />

© Copyright Rechtsanwälte <strong>Schmücker</strong> & Brand, Rohrteichstraße 51, Bielefeld<br />

www.schmuecker-brand.de Tel.: 0521-5216266<br />

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