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Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

EINLADUNG<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 AnschreibenEinladung.doc<br />

Auskunft erteilt: Herr Newrzella<br />

Geschäftszeichen:<br />

Zimmer Nr.: 210<br />

Telefondurchwahl: (02266) 96 305<br />

Telefax: (02266) 96 7 305<br />

Telefonzentrale (02266) 960<br />

E-Mail: petric.newrzella@gemeindelindlar.de<br />

Homepage: http://www.lindlar.de<br />

<strong>Lindlar</strong>, den 10.05.2011<br />

zu der unten näher bezeichneten Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Tagesordnung<br />

ist beigefügt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Hans Schmitz<br />

Vorsitzender<br />

Hinweis:<br />

Um Ortsbesichtigungen vorzunehmen, trifft sich der Arbeitskreis Bau-, Planungs- und<br />

Umweltausschuss um 14.30 Uhr am Parkplatz, Am Fronhofsgarten.<br />

Gremium<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss<br />

Wochentag<br />

Dienstag<br />

Sitzungsort<br />

Datum<br />

24.05.2011<br />

Ratssaal „Alte Schule“, Eichenhofstr. 6, 51789 <strong>Lindlar</strong><br />

Sitzungs-Nr.<br />

11<br />

Uhrzeit<br />

17.30 Uhr


Tagesordnung<br />

zur 11. Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> am 24.05.2011<br />

TOP Beratungsgegenstand<br />

- Öffentlicher Teil -<br />

1. Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung und Beschlussfähigkeit<br />

des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

2. Ernennung eines Schriftführers / einer Schriftführerin<br />

3. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-, Planungs-<br />

und Umweltausschusses vom 16.03.2011<br />

– öffentliche Sitzung –<br />

4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Planungs- und<br />

Umweltausschusses vom 16.03.2011<br />

– öffentliche Sitzung –<br />

5. Errichtung eines Verkehrskreisels auf der Dr.-Meinerzhagen-Straße im Bereich<br />

der Zufahrten zum neuen Altenpflegezentrum und dem REWE-Markt<br />

6. Wegeinstandsetzungsprogramm 2011<br />

7. Zentraldeponie Leppe<br />

7.1 Errichtung und Betrieb von zwei Presswasserspeichern mit Nebenanlagen<br />

7.2 Errichtung eines temporären Sickerwasserspeicherbeckens<br />

8. Innenbereichssatzung Obersülze<br />

Bürgerantrag vom 27.06.2006<br />

9. Innenbereichsatzung Obersülze<br />

Bürgerantrag auf Änderung vom 17.04.2011<br />

10. Antrag auf Ausweisung von Bauland an der Talstraße<br />

Bürgerantrag vom 14.03.2011<br />

11. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 E – Industriepark Klause –,<br />

I. Änderung<br />

12. Bebauungsplan Nr. 48 – <strong>Lindlar</strong>-West –, XI. Änderung<br />

Antrag der WAS GmbH vom 12.02.2011


13. I., II. und III. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />

14. Bürgerantrag auf Ausweisung von Vorrangfläche für Windkraft-<br />

anlagen in Brochhagen<br />

15. Informationen der Verwaltung<br />

16. Verschiedenes<br />

TOP Beratungsgegenstand<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 Tagesordnung ohne Seitenzahlen.doc<br />

2<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

17. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-, Planungs-<br />

und Umweltausschusses vom 16.03.2011<br />

– nichtöffentliche Sitzung –<br />

18. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Planungs- und<br />

Umweltausschusses vom 16.03.2011<br />

– nichtöffentliche Sitzung –<br />

19. Verschiedenes


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 05.05.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Fe<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 3 Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-,<br />

Planungs- und Umweltausschusses vom 16.03.2011<br />

– öffentliche Sitzung –<br />

Zu 1 - 4: Regularien<br />

entfällt eine Berichterstattung.<br />

Zu 5: Beabsichtigter Straßenendausbau in Bonnersüng<br />

Beschlussgemäß wird über den Straßendausbau in Bonnersüng im Herbst<br />

2013, nach vorheriger Ortsbesichtigung durch den Arbeitskreis, im Bau-, Planungs-<br />

und Umweltausschuss erneut beraten und entschieden.<br />

Zu 6: Wegeeinziehung in Remshagen<br />

Der Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses zur Einleitung<br />

des Wegeeinziehungsverfahrens wurde veröffentlicht. Zur Zeit läuft die 3monatige<br />

Einspruchsfrist. Die Sicherung der Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

erfolgt beschlussgemäß.<br />

Der BAV wurde, wie vom Ausschuss gewünscht, bezüglich des Ankaufs von<br />

Grundstücken in der Nähe der Deponie angeschrieben. Der BAV teilt mit,<br />

dass die erworbenen Waldparzellen zur Gewährung eines dauerhaften Sichtschutzes<br />

dienen sollen.<br />

Zu 7.: 1. Fertigstellungssatzung „Im Pohlergarten“ in Scheel<br />

2. Widmung der Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist in seiner Sitzung am 29.03.2011 dem Beschlussvorschlag<br />

des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses gefolgt und hat die Fertigstellungssatzung<br />

bzw. Widmung beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt


2<br />

in der Zeit vom 13.04. bis 20.04.2011. Die Fertigstellungssatzung ist mit Ablauf<br />

des 20.04.2011 in Kraft getreten.<br />

Zu 8.: 1. Fertigstellungssatzung „Im Feldchens Garten“ in Scheel<br />

2. Widmung der Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist in seiner Sitzung am 29.03.2011 dem Beschlussvorschlag<br />

des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses gefolgt und hat die Fertigstellungssatzung<br />

bzw. Widmung beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt<br />

in der Zeit vom 13.04. bis 20.04.2011. Die Fertigstellungssatzung ist mit Ablauf<br />

des 20.04.2011 in Kraft getreten.<br />

Zu 9.: 1. Fertigstellungssatzung „Uferstraße“ in <strong>Lindlar</strong><br />

2. Widmung der Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist in seiner Sitzung am 29.03.2011 dem Beschlussvorschlag<br />

des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses gefolgt und hat die Fertigstellungssatzung<br />

bzw. Widmung beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt<br />

in der Zeit vom 13.04. bis 20.04.2011. Die Fertigstellungssatzung ist mit Ablauf<br />

des 20.04.2011 in Kraft getreten.<br />

Zu 10.: Neubau des Altenzentrums „Pfarrer-Braun-Haus“ auf den Kirchengrundstücken<br />

„Ponywiese“<br />

XIII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 E – Ortskern <strong>Lindlar</strong> –<br />

Der Aufstellungsbeschluss der XIII. Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />

20 E – Ortskern <strong>Lindlar</strong> – wird bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Aushang der Planung in der<br />

Zeit vom 17.05.2010 bis 17.06.2011. Auf TOP 5 der Einladung wird verwiesen.<br />

Zu 11.: Bebauungsplan Nr. 48 – <strong>Lindlar</strong>-West –, XI. Änderung<br />

Antrag der WAS GmbH vom 12.02.2011<br />

Die weitere Beratung erfolgte in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />

29.03.2011. Der Aufstellungsbeschluss zur XI. Änderung des Bebauungsplanes<br />

wurde in der Sitzung des Rates gefasst und inzwischen öffentlich bekanntgemacht.<br />

Die Auslegung der Planung erfolgt in der Zeit vom 19. April bis 19. Mai 2011.<br />

Am 03. Mai 2011 wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Parkplatzsituation<br />

Donauweg im Foyer der Grundschule <strong>Lindlar</strong>-West durchgeführt. Auf<br />

TOP 12 der Einladung wird verwiesen.


Zu 12.: Umsiedlung des ALDI-Marktes, <strong>Lindlar</strong>-Altenlinde<br />

Dokument: 11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />

3<br />

Eine Berichterstattung kann zur Zeit entfallen, da der Verwaltung zur Zeit keine<br />

neuen Erkenntnisse hinsichtlich des Grunderwerbs vorliegen.<br />

Zu 13.: Errichtung eines Mobilfunksendemastes in <strong>Lindlar</strong><br />

Die T-Mobile wurde zu einem weiteren Abstimmungsgespräch eingeladen.<br />

Das Gutachten liegt vor. Der Gutachter empfiehlt den Alternativstandort in<br />

dem südöstlich gelegenen Steinbruchgebiet.<br />

Zu 14.: Nutzung von Windkraft in <strong>Lindlar</strong><br />

Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan<br />

Der neue Windkrafterlass soll nach der Sommerpause Rechtskraft erlangen.<br />

Ein Fachbüro wurde mit der Erstellung eines Plankonzepts für die Ausweisung<br />

von Vorrangflächen für die Windenergienutzung auf dem Gebiet der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> beauftragt.<br />

Zu 15.: Informationen der Verwaltung<br />

a) Klimaschutzkonzept<br />

Eine Antwort des Ministeriums, ob Fördermittel gewährt werden, liegt bisher<br />

nicht vor.<br />

b) Mobilfunksendemast – Kalkofen, außerhalb der Bebauung<br />

Verschiedene Bürger haben sich nach dem geplanten Standort erkundigt<br />

und einen weiter von Kalkofen entfernten Standort vorgeschlagen. Ein<br />

Bauantrag zur Errichtung des Mobilfunksendemastes liegt zur Zeit nicht<br />

vor.<br />

Zu 16.: Verschiedenes<br />

entfällt eine Berichterstattung.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ne/Fe<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 5 Errichtung eines Verkehrskreisels auf der Dr.-Meinerzhagen-Straße<br />

im Bereich der Zufahrten zum neuen Altenpflegezentrum und dem<br />

REWE-Markt<br />

Sachverhalt:<br />

Im Zuge der Neubauplanung des Altenzentrums Pfarrer-Braun-Haus auf dem Kirchengrundstück<br />

„Ponywiese“ in Verbindung mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20<br />

E – Ortskern <strong>Lindlar</strong> – wurde im Verfahren ausgiebig über die verkehrliche Erschließung<br />

des Grundstückes „Ponywiese“ beraten. Im Ergebnis soll die Anbindung des Grundstückes<br />

bislang durch eine Linksabbiegerspur erfolgen.<br />

Aus der Politik erhielt die Verwaltung, unabhängig vom weiteren offiziellen Bauleitplanverfahren,<br />

den Auftrag, zu prüfen, ob sich nicht doch noch Möglichkeiten eröffnen, anstelle<br />

einer Linksabbiegerspur einen Verkehrskreisel zu installieren (Anlage). Dieser<br />

Auftrag wurde auch vor dem Hintergrund formuliert, dass die jetzige Ein- und Ausfahrtssituation<br />

zum REWE-Markt unbefriedigend gelöst ist.<br />

In vorangegangenen Behördengesprächen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW, der<br />

Kreispolizeibehörde, dem Straßenverkehrsamt und der OVAG wurde Übereinstimmung<br />

erzielt, dass ein Verkehrskreisel an der vorgesehenen Stelle denkbar ist. Die vorgenannten<br />

Behörden würden einen Verkehrskreisel begrüßen.<br />

Nach mehreren Gesprächen mit dem Vorhabenträger des Altenzentrums, dem<br />

Deutschordens Wohnstift und der Firma REWE, haben die vorgenannten Firmen zugesagt,<br />

sich an einem Verkehrskreiselbau finanziell in Höhe von ca. 287.000,- € zu beteiligen.<br />

Bei voraussichtlichen geschätzten Baukosten von 385.000,- € für den Verkehrskreisel<br />

wären rund 75 % der Herstellungskosten gedeckt.<br />

Da sich auf Grund der hohen Baukostenzuschüsse durch den Deutschordens Wohnstift<br />

und der Firma REWE die Möglichkeit zum Bau eines Verkehrskreisels eröffnet, schlägt<br />

die Verwaltung folgenden Deckungsvorschlag zur Finanzierung des Restbetrages vor:<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 05 Verkehrskreisel Dr.-Meinerzhagen-Straße.doc


Geschätzte Baukosten Verkehrskreisel: 385.000,- €<br />

Baukostenzuschuss Deutschorden Wohnstift und REWE: 287.000,- €<br />

Noch zu finanzierender Betrag: 98.000,- €<br />

Deckungsvorschläge:<br />

Maßnahme Endausbau der Straße Bonnersüng soll<br />

beschlussgemäß zurzeit nicht erfolgen 68.000,- €<br />

Allgemeiner Grunderwerb: 30.000,- €<br />

Summe Deckungsvorschläge: 98.000,- €<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 05 Verkehrskreisel Dr.-Meinerzhagen-Straße.doc<br />

2<br />

Da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung die Planungsunterlagen für den Verkehrskreisel<br />

noch nicht vorlagen, werden diese nachgereicht. Die Planung soll durch ein Fachplanungsbüro<br />

in der Sitzung vorgestellt werden.<br />

Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung nach Beratung unterbreitet.<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />

Öffentliche Verkehrsflächen<br />

und Anlagen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 6 Wegeinstandsetzungsprogramm 2011<br />

Sachverhalt:<br />

Aufgrund der Vielzahl von Straßenschäden im <strong>Gemeinde</strong>gebiet muss festgelegt werden,<br />

welche Straßen in 2011 instand gesetzt werden sollen.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass die Straßenschäden, insbesondere aber auch der Umfang<br />

der Schäden, aufgrund des starken Wintereinflusses im Vergleich zum Vorjahr,<br />

deutlich zugenommen haben. Dies bedeutet, dass hierdurch auch der Umfang der Reparaturarbeiten<br />

und damit die Instandsetzungskosten zunehmen werden.<br />

Im Hinblick auf mögliche kostengünstige Maßnahmen bei den zu sanierenden Verkehrsflächen<br />

hat sich die Verwaltung im Vorfeld über verschiedene Sanierungsmöglichkeiten,<br />

unter Berücksichtigung des Schadensbildes, Haltbarkeit der Asphaltoberfläche,<br />

Gewährleistungsdauer und Kostenintensität, näher informiert.<br />

Bei den in Betracht kommenden Alternativen handelt es sich um das Patchingverfahren<br />

und um das Asphaltrecyclingverfahren, sowohl im Heiß- als auch im Kalteinbau.<br />

Bei dem Patchingverfahren werden die Schlaglöcher und die einzelnen Asphaltrisse mit<br />

Hilfe eines speziellen Kombigerätes unter Hochdruck gereinigt und anschließend dünnschichtig<br />

punktuell mit einer Bitumenemulsion und Splitt ausgebessert.<br />

Bei dem Asphaltrecyclingverfahren wird die leicht abgefräste Asphaltoberfläche mittels<br />

Zugabe einer Bitumenemulsion in einer Schicht von ca. 2 cm mit anschließender<br />

Absplittung der Asphaltoberfläche aufgetragen.<br />

Nach Auffassung der Verwaltung, auch im Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen<br />

und Institutionen, ist im Ergebnis festzustellen, dass die untersuchten Alternativen<br />

für die im Wegeinstandsetzungsprogramm aufgelisteten Sanierungsmaßnahmen, insbesondere<br />

unter Berücksichtigung der vorhandenen Schadensbilder der Straßen, gegenüber<br />

dem klassischen Heißasphalteinbauverfahren nicht geeignet sind, um langfristige<br />

Verbesserungen zu erreichen. Deshalb hat sich der Fachbereich Öffentliche Verkehrsflächen<br />

und Anlagen, wie in den Vorjahren dafür entschieden, Oberflächeninstandsetzungen<br />

weiterhin mit Asphaltfeinbetonschichten oder Tragdeckschichten zur<br />

Verstärkung des Oberbaus für das Wegebauprogramm 2011 vorzusehen.<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 06 Wegeinstandsetzungsprogramm 2011.doc 1


Die Vorschläge und Anträge von Rats- bzw. Ausschussmitgliedern, Bürgeranträge und<br />

die Vorschläge der Verwaltung sind nach Straßenkategorien (Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße,<br />

Verbindungsstraßen und untergeordnete Straßen) aufgelistet und<br />

gekennzeichnet.<br />

Zusätzlich wurde eine Prioritätenreihenfolge für die Maßnahmen „I dringlich“ erstellt,<br />

unter Berücksichtigung der einzelnen Straßenkategorien und baulichem Zustand, nach<br />

der Verkehrsbedeutung und nach ihrer Verkehrsbelastung. Diese sind in I. dringlich, II.<br />

notwendig und III. in absehbarer Zeit fällig, aufgelistet.<br />

Die im Vorjahr zurückgestellten Maßnahmen sind in der Aufstellung für das<br />

Wegeinstandsetzungsprogramm 2011 ebenfalls enthalten.<br />

I dringlich (mit Prioritätenreihung)<br />

I. 1 Homburger Weg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab Neuenbergstraße<br />

bis Alte Landstraße –oberhalb-<br />

I. 2 Botenvellingen (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab der Einmündung<br />

2<br />

L 299 bis Ende Bebauung<br />

I. 3 Talstraße (Haupterschließungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab der Einmündung<br />

L 299 bis Einmündung Schneewittchenweg<br />

I. 4 Schönenborn (Haupterschließungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße in Schö-<br />

nenborn ab (Haus Nr. 25 – 5)<br />

I. 5 Kemmerich (Haupterschließungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße in Kem-<br />

merich zwischen Haus Nr. 71 – 103<br />

I.6 Holzerstraße (Verbindungsstraße)<br />

Holzerstraße (Teilabschnitt ab Campingplatz bis<br />

Eibachhof )<br />

I. 7 Voßbrucher Straße (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Voßbrucher Straße<br />

ab Kreisel Feuerwehrgerätehaus bis Einmün-<br />

dung Voßbrucher Feld<br />

I. 8 Bahnhofstraße (Anliegerstraße)<br />

Pflasterreparatur<br />

I.9 Oberbilstein (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen an der<br />

Straße in Oberbilstein<br />

I. 10 Wilhelm-Breidenbach-Weg (Haupterschließungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Wilhelm-<br />

Breidenbach-Weg, ab Shaftesburystraße bis<br />

Kreisverkehr Voßbrucher Straße<br />

40.000,00 €<br />

20.000,00 €<br />

30.000,00 €<br />

14.000,00 €<br />

25.000,00 €<br />

64.000,00 €<br />

12.000,00 €<br />

45.000,00 €<br />

18.000,00 €<br />

70.000,00 €


I. 11 Goethestraße (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Goethestraße<br />

Teilbereiche<br />

I. 12 Am Dimberg (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der freien Strecke<br />

Am Dimberg (Teilbereiche)<br />

I. 13 Bonnersüng / Löhsüng (untergeordnete Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Bonner-<br />

süng bis zur Abzweigung Unterbüschem / Löhsüng<br />

I. 14 Unterbergscheid/Botenvellingen Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße in Unterbergscheid,<br />

ab Ende Bebauung in Botenvellingen<br />

bis Ortschaft Unterbergscheid<br />

I. 15 Diepenbach (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße nach Diepenbach<br />

I. 16 Frielinghausen (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab der Ortschaft Frielinghausen<br />

bis Waldanfang<br />

I. 17 Unterbüschem/Oberbüschem (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der freien Strecke<br />

zwischen Unterbüschem und Oberbüschem<br />

I. 18 Berghausen-Schmitzhöhe (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Berghau-<br />

sen in Schmitzhöhe<br />

I. 19 Kutschweg Schmitzhöhe (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen des<br />

Kutschweges<br />

I. 20 Georghausen (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße von Georghausen<br />

nach Schmitzhöhe, 2. Abschnitt<br />

ca. 450 m<br />

I. 21 Pappelweg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in der Straße Pappelweg<br />

in Brochhagen<br />

I. 22 Horpestraße (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab Einmündung Horpestraße<br />

bis Kreisverkehr Klause<br />

I. 23 Müllemich (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab Ortsausgang Mülle-<br />

mich bis zum Wegekreuz auf der Kuppe<br />

I. 24 Hinterrübach (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Hinterrübach<br />

30.000,00 €<br />

35.000,00 €<br />

36.000,00 €<br />

80.000,00 €<br />

50.000,00 €<br />

47.000,00 €<br />

80.000,00 €<br />

27.000,00 €<br />

15.000,00 €<br />

50.000,00 €<br />

30.000,00 €<br />

29.000,00 €<br />

40.000,00 €<br />

35.000,00 €<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 06 Wegeinstandsetzungsprogramm 2011.doc 3


I. 25 Zum Vogelberg (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Zum Vo-<br />

4<br />

gelberg<br />

I. 26 Berg (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab der L 299 bis einschl.<br />

Ortslage Berg<br />

45.000,00 €<br />

60.000,00 €<br />

Summe I (dringlich) 2011 rd. 1.027.000,00 €<br />

II. notwendig (ohne Prioritätenreihung)<br />

2010 rd. 971.000,00 €<br />

II. 1 Schönenborn/Köttingen (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab der neuen Decke in<br />

Köttingen bis zur Ortschaft Schönenborn<br />

II. 2 Wurtscheid (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab Haus Nr. 19<br />

II. 3 Quabach (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Quabach<br />

in Teilbereichen innerhalb der Bebauung<br />

II. 4 Im Rosengarten (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Straße Im<br />

Rosengarten<br />

II. 5 Am Kamp (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten im unteren Teilabschnitt<br />

der Straße<br />

II. 6 In der Pleng (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße In der<br />

Pleng<br />

II. 7 Fenker-Heide-Weg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf dem Fenker-Heide-<br />

Weg<br />

II. 8 Berliner Straße (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen der Ber-<br />

liner Straße<br />

II. 9 Im Kromsfeld (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Im Kroms-<br />

feld<br />

II. 10 Berghäuschen (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten Teilbereiche von Breun<br />

nach Berghäuschen<br />

II. 11 „Zum Schwalbenhof“<br />

(untergeordnete Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Zum<br />

Schwalbenhof<br />

II. 12 Heibach/Steinbach (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten von Heibach nach Steinbach<br />

40.000,00 €<br />

27.000,00 €<br />

30.000,00 €<br />

20.000,00 €<br />

18.000,00 €<br />

20.000,00 €<br />

60.000,00 €<br />

40.000,00 €<br />

27.000,00 €<br />

45.000,00 €<br />

40.000,00 €<br />

45.000,00 €


II. 13 Am Hofanger (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten Am Hofanger in Frielingsdorf<br />

II. 14 Jubilateweg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten am oberen Teilstück des<br />

Jubilateweges<br />

II. 15 Birkenweg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten im Birkenweg<br />

II. 16 Unterbreidenbach/Mittelbreidenbach<br />

(Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Strecke von Unterbreidenbach<br />

nach Mittelbreidenbach<br />

II. 17 „Zur Heide“ (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Zur Heide<br />

II. 18 An der Sülz (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße An der<br />

Sülz in Brochhagen<br />

II. 19 Bergstraße (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Bergstraße in<br />

Fenke<br />

II. 20 Breslauer Straße (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Breslauer Straße<br />

II. 21 Ellersbach (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft<br />

Ellersbach, ab der L 84<br />

II. 22 Pollender Straße (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Pollender<br />

Straße in Frielingsdorf<br />

II. 23 (Landstraße)<br />

Asphaltierung eines Fußweges von der Bushalte-<br />

stelle Unterfeld bis Müllerhof<br />

II. 24 Wiesenstraße (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Wiesenstraße ab<br />

der K 21 bis Anfang Bebauung<br />

II. 25 Kastanienweg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen des Kas-<br />

tanienweges<br />

II. 26 IP Klause (Haupterschließungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen des In-<br />

dustriegebietes<br />

II. 27 Weißdornweg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Weißdornweg,<br />

ab der Hammerschmidt-Allee bis Ende<br />

Bebauung<br />

II. 28 Unterhürholz/Siebensiefen<br />

(Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten von Unterhürholz nach<br />

Siebensiefen<br />

28.000,00 €<br />

20.000,00 €<br />

18.000,00 €<br />

55.000,00 €<br />

30.000,00 €<br />

30.000,00 €<br />

25.000,00 €<br />

28.000,00 €<br />

38.000,00 €<br />

25.000,00 €<br />

15.000,00 €<br />

45.000,00 €<br />

25.000,00 €<br />

80.000,00 €<br />

32.000,00 €<br />

35.000,00 €<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 06 Wegeinstandsetzungsprogramm 2011.doc 5


II. 29 Vorderrübach/Hönighausen<br />

(Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße von Vor-<br />

6<br />

derrübach nach Hönighausen<br />

II. 30 Hönighausen (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Hönig-<br />

hausen innerhalb der Bebauung<br />

II. 31 Kiefernweg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Kiefernweg,<br />

ab Einmündung Tannenweg, oberer Ab-<br />

schnitt<br />

II. 32 Am Lindenbaum (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Am Lin-<br />

denbaum in Hohkeppel<br />

65.000,00 €<br />

27.000,00 €<br />

20.000,00 €<br />

30.000,00 €<br />

Summe II (notwendig) 2011 rd. 1.083.000,00 €<br />

2010 rd. 881.000,00 €<br />

III. in absehbarer Zeit fällig (ohne Prioritätenreihung)<br />

III.1 Lerchenweg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten innerhalb des Lerchen-<br />

weges<br />

III. 2 Am Fronhofsgarten (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Am Fron-<br />

hofsgarten<br />

III. 3 Rehbach (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße in Rehbach<br />

III. 4 Klespe (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Klespe<br />

III. 5 Auf dem Kampacker (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Auf dem<br />

Kampacker in Scheel<br />

III. 6 Oberbreidenbach (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Strecke<br />

Oberbreidenbach, ab Waldanfang<br />

III. 7 Müllersommer bis Waldheim (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab Einmündung K 29 bis<br />

Ende Waldheim<br />

III. 8 Burg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in der Ortslage Burg<br />

III. 9 Finkenweg (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in den Bereichen Fin-<br />

kenweg/ Am Paffenberg in <strong>Lindlar</strong><br />

III. 10 Schneppensiefen (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Schneppensiefen<br />

20.000,00 €<br />

25.000,00 €<br />

27.000,00 €<br />

20.000,00 €<br />

28.000,00 €<br />

55.000,00 €<br />

35.000,00 €<br />

27.000,00 €<br />

28.000,00 €<br />

19.000,00 €


III. 11 Kleuelshöhe (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Kleuels-<br />

höhe bei Hohkeppel<br />

III. 12 Reudenbach (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße in Reu-<br />

denbach, ab der K 29 bis Ortschaft<br />

III. 13 Im Berggarten (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten auf der Straße „Im Berg-<br />

garten“ in Linde<br />

III. 14 In der Brüche (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen der<br />

Straße<br />

III. 15 Kaufmannsommer/Rölenommer (Verbindungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen zwi-<br />

schen den o. g. Ortschaften<br />

III. 16 Luisenstraße (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in der Luisenstraße in<br />

<strong>Lindlar</strong><br />

Punktuelle Reparaturen<br />

III. 17 Eibachstraße (Haupterschließungsstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen der Ei-<br />

bachstraße in Scheel<br />

III. 18 Kurtenbach (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Ortschaft<br />

Kurtenbach<br />

III. 19 Stoppenbach (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Ortschaft<br />

Stoppenbach<br />

III. 20 Roderwiese (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten Reststück<br />

Rundweg in Roderwiese<br />

III. 21 Brungerststraße (Anliegerstraße)<br />

Instandsetzungsarbeiten ab Einmündung Altenlinde<br />

bis Ende Bebauung<br />

27.000,00 €<br />

38.000,00 €<br />

35.000,00 €<br />

15.000,00 €<br />

30.000,00 €<br />

20.000,00 €<br />

25.000,00 €<br />

20.000,00 €<br />

25.000,00 €<br />

19.000,00 €<br />

35.000,00 €<br />

Summe III (in absehbarer Zeit fällig) (2011) rd. 573.000,00 €<br />

(2010) (601.000,00 €)<br />

Geschätzte Gesamtkosten aus I, II und III (2011) ca.2.683.000,00 €<br />

==============<br />

(2010) (2.453.000,00 €)<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 06 Wegeinstandsetzungsprogramm 2011.doc 7


Beschlussvorschlag:<br />

8<br />

1. Die Wegeinstandsetzungsmaßnahmen I.1 bis einschl. I.8 sollen mit einem Gesamtvolumen<br />

von rd. 250.000,00 € brutto ausgeführt werden.<br />

2. Die restlichen Straßeninstandsetzungsmaßnahmen werden zurückgestellt und in<br />

die Beratungen zum Wegeinstandsetzungsprogramm 2012 verwiesen.<br />

Manuel Chamorro<br />

Sachbearbeiter<br />

Ralf Urspruch<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 03.05.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 7.1 Zentraldeponie Leppe<br />

Errichtung und Betrieb von zwei Presswasserspeichern mit<br />

Nebenanlagen<br />

Sachverhalt:<br />

Die AVEA Recycling- und Logistik GmbH & Co. KG beabsichtigt auf der Zentraldeponie<br />

Leppe, nördlich der Gärbehälter der Vergärungsanlage, die Kapazitäten des genehmigten<br />

Presswasserbehälters von derzeit 2.500 cbm auf 7.300 cbm zu erhöhen (Anlage 1).<br />

Dabei soll:<br />

1. die Lagerkapazität so erhöht werden, dass statt des genehmigten Behälters mit einem<br />

Volumen von 2.500 cbm zwei Behälter mit einem Gesamtvolumen von 7.300<br />

cbm errichtet werden sollen.<br />

2. die nachgeschaltete Hygienisierung von den genehmigten 2 auf künftig 5 Behälter<br />

erweitert wird. Dadurch erfolgt eine Kapazitätserhöhung von 60 cbm/Tag auf 120<br />

cbm/Tag.<br />

3. der Einbau von Feinstoffabscheidern in die neuen Presswasserbehälter.<br />

4. Errichtung eines Absetzbeckens im Ablauf der Hygienisierungsanlage in Form eines<br />

mobilen Containers.<br />

5. Errichtung eines Ammoniumsulfatspeichers als Ersatz für die 1000 l fassende Kunststoffbehälter<br />

in Gitterboxen.<br />

Der Grund für die beantragte Änderung ist die Entscheidung des Aggerverbandes, wonach<br />

das von der Vergärungs- und Kompostierungsanlage zur Kläranlage Bickenbach<br />

abgegebene Presswasser mittelfristig nicht mehr in Menge und Qualität an der Kläranlage<br />

abgegeben werden kann. Die Übermengen, die künftig nicht mehr an die Kläranlage<br />

abgegeben werden können (ca. 15.000 cbm/Jahr) sollen in der Landwirtschaft verwertet<br />

werden.<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 07.1 Zentraldeponie Leppe_Errichtung Presswasserspeicher.doc


11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 07.1 Zentraldeponie Leppe_Errichtung Presswasserspeicher.doc<br />

2<br />

Das Bauvorhaben führt zu keiner Erhöhung der Emission auf der Zentraldeponie Leppe<br />

im Bezug auf die genehmigte Anlage. Insofern bestehen seitens der Verwaltung keine<br />

Bedenken gegen die Errichtung der Anlage.<br />

Der Output, der in der Landwirtschaft verwendet werden soll, sollte nach Ansicht der<br />

Verwaltung einer laufenden Kontrolle unterzogen werden um bei evtl. Problemen die bei<br />

der in der Vergangenheit bei der Klärschlammausbringung aufgetreten sind, vorzubeugen.<br />

Aus diesen Gründen sollten die Flächen auf denen die hygienisierten Presswässer<br />

ausgebracht werden, einer langfristigen an den Betrieb der Hygienisierungsanlage gekoppelten<br />

Monitoring unterzogen werden.<br />

Hinweis der Verwaltung:<br />

Der vorgesehene Standort der Anlage befindet sich im Geltungsbereich des VBB Nr. 3<br />

der Zentraldeponie Leppe und hier im Funktionsbereich Gle 1 (gewachsener Bereich)<br />

(Anlage 2). Demnach ist das Vorhaben gemäß den Festsetzungen des VBB Nr. 3 zulässig.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt bei der Bezirksregierung Köln folgende Stellungnahme<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> abzugeben:<br />

„Da das Bauvorhaben der Nachsorge der Outputmengen aus der Vergärungsanlage<br />

dient, hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben.<br />

Als Nebenbestimmungen sollte in der Genehmigung die laufende Kontrolle des Outputs<br />

sowie ein, an die Laufzeit der Anlagen gekoppeltes Flächenmonitoring, der Ausbringungsflächen<br />

erfolgen.“<br />

Friedrich Schöbel Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 03.05.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 7.2 Zentraldeponie Leppe<br />

Errichtung eines temporären Sickerwasserspeicherbeckens<br />

Sachverhalt:<br />

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband beantragt die Errichtung eines temporären Sickerwasserspeicherbeckens<br />

im Bereich des Deponieabschnittes 6.1 (Anlage 1) auf der<br />

Zentraldeponie Leppe. Die Notwendigkeit für die Errichtung dieser Anlage ergibt sich<br />

daraus, dass die Kapazität des vorhandenen Sickerwasserspeicherbeckens nicht ausreicht,<br />

das derzeit anfallende Sickerwasser zu speichern, um es dann der auf der Zentraldeponie<br />

Leppe vorhandenen Sickerwasserbehandlungsanlage kontrolliert zuzuführen.<br />

Insofern sind Überkapazitäten zu befürchten, die dazu führen, dass die Sickerwasserbehandlungsanlage<br />

nicht ordnungsgemäß arbeitet.<br />

Die Kapazität der geplanten Anlage wird bei einer nutzbaren Tiefe von 3,50 m mit ca.<br />

13.000 cbm angegeben.<br />

Das Restvolumen des bis Ende 2020 genehmigten Deponieabschnittes 6.1 auf der Zentraldeponie<br />

Leppe beträgt derzeit rund 204.000 cbm.<br />

Das Speicherbecken wird mit Unterbau und Böschungen eine Fläche von rd. 5.800 qm<br />

beanspruchen. Auf dieser Fläche können 149.000 cbm Abfälle abgelagert werden. Insofern<br />

verbleiben nach Errichtung des temporären Sickerwasserspeicherbeckens noch<br />

rund 55.000 cbm Deponievolumen auf dem die Deponieklasse II-Abfälle abgelagert<br />

werden können. Bei einem Ablagerungsvolumen von ca. 13.000 cbm der Deponieklasse<br />

II-Abfälle/Jahr besteht daher eine Ablagerungssicherheit von 4 Jahren, bevor der<br />

Bereich des beantragten Sickerwasserspeicherbeckens erreicht werden wird. Danach<br />

muss das temporäre Sickerwasserspeicherbecken in Teilen oder ganz zurückgebaut<br />

werden. Da die Errichtung des Sickerwasserspeicherbeckens auf der Zentraldeponie<br />

Leppe der Nachsorge der Deponie dient, hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> keine Bedenken<br />

gegen das Bauvorhaben. Die Sicherstellung der Ablagerung der Deponieklasse II-<br />

Abfälle sollte jedoch bis zum Ende der genehmigten Laufzeit des Deponieabschnittes<br />

6.1 erreicht werden.<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 07.2 Zentraldeponie Leppe_Sickerwasserspeicherbecken.doc


Hinweis der Verwaltung:<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 07.2 Zentraldeponie Leppe_Sickerwasserspeicherbecken.doc<br />

2<br />

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

(VBB) Nr. 3. Das für das Sickerwasserspeicherbecken vorgesehene Baufeld befindet<br />

sich im Geltungsbereich 3 „Gle“ (eingeschränktes Industriegebiet) des Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes (Anlage 2). Das geplante Vorhaben ist demnach gemäß den<br />

Festsetzungen des VBB Nr. 3 zulässig<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Stellungnahme bei der Bezirksregierung Köln<br />

abzugeben:<br />

- „Da die Errichtung eines temporären Sickerwasserspeicherbeckens im Deponieabschnitt<br />

6.1 auf der Zentraldeponie Leppe der Nachsorge der Zentraldeponie dient,<br />

hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben.<br />

Um die Entsorgungssicherheit für die, im Bereich der BAV Gebietes anfallenden,<br />

Deponieklasse II-Abfälle bis Ende 2020 auf der Zentraldeponie Leppe zu gewährleisten,<br />

muss eine Nebenbestimmung in den Genehmigungsbescheid einfließen, in<br />

dem die Entsorgungssicherheit garantiert wird.“<br />

Friedrich Schöbel Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 04.04.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 8 Innenbereichssatzung Obersülze<br />

Bürgerantrag vom 27.06.2006<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Bau- und Planungsausschuss 29.08.2006 TOP 17<br />

Sachverhalt:<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte die öffentliche Auslegung der Planung. Gleichzeitig<br />

wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 08.03.2011 (Anlage 1)<br />

Gegen die Planung werden keine Einwände vorgebracht. Jedoch wird darauf hingewiesen,<br />

dass bei der Einfahrt ein Sichtfeld freizuhalten ist und gegenüber der L 284 keine<br />

Maßnahmen bezüglich der Schadstoffausbreitung gefordert werden können.<br />

1. Beschlussvorschlag:<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung vorgetragen<br />

werden. Hinsichtlich der Hinweise des Landesbetriebes Straßenbau NRW<br />

wird dem Begünstigten eine Kopie des Schreibens des Landesbetriebes Straßenbau<br />

NRW vom 08.03.2011 überlassen.<br />

Rheinische NetzGesellschaft, Schreiben vom 23.02.2011 (Anlage 2) Gegen die Planung<br />

bestehen keine Bedenken. Auf ein hier vorhandenes Niederspannungskabel wird<br />

hingewiesen. Die Gaserschließung des Plangebietes ist nicht vorgesehen.<br />

2. Beschlussvorschlag:<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken bestehen.<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 08 Innenbereichssatzung Obersülze.doc


11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 08 Innenbereichssatzung Obersülze.doc<br />

2<br />

Die Hinweise der Rheinischen NetzGesellschaft sind von dem Bauherrn zu beachten.<br />

Daher wird eine Kopie des Schreibens der Rheinischen NetzGesellschaft vom<br />

23.02.2011 dem Bauherrn überlassen.<br />

3. Beschlussvorschlag:<br />

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 und des § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des ErbStRG vom<br />

24.12.2008 (BGBI. I S. 3018 ff) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994. (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur<br />

Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n<br />

und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird<br />

die Innenbereichssatzung Obersülze, bestehend aus Planzeichnung und textlichen<br />

Festsetzungen, als Satzung beschlossen.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 9 Innenbereichssatzung Obersülze<br />

Bürgerantrag vom 17.04.2011<br />

Sachverhalt:<br />

Verschiedene Bürger (Grunderwerber) haben mit Schreiben vom 17.04.2011 (Anlage 1)<br />

den Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung Obersülze gestellt. Entsprechend<br />

dem Antrag soll die Innenbereichssatzung Obersülze dahingehend geändert werden,<br />

dass innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche zwischen der Landstraße und der<br />

festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auch die Errichtung von Carports, Gerätehäusern<br />

und Garagen zulässig wird.<br />

Mit der Innenbereichssatzung gemäß § 4 Abs. 4 BauGB (Anlage 2) wurde das Baurecht<br />

geschaffen in Obersülze eine bisher unbebaute Wiese in Teilen zu bebauen. Die in der<br />

Satzung festgesetzte private Grünfläche zwischen Landstraße und dem Geh-, Fahr-<br />

und Leitungsrecht war ein wesentlicher Bestandteil des erforderlichen landschaftspflegerischen<br />

Ausgleichs. Darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit einen Teil des anfallenden<br />

Erdaushubs in Form eines kleinen Erdwalls unterzubringen. Mit der nachfolgenden<br />

Bepflanzung würde dieser Erdwall einen Lärmschutz gegenüber dem Verkehrslärm<br />

darstellen.<br />

Bei der Änderung dieser Festsetzung ist somit zwingend geboten, den bisher nicht<br />

durchgeführten landschaftspflegerischen Ausgleich, Anlegung einer Grünfläche zwischen<br />

der Bebauung und der Landstraße an anderer Stelle durchzuführen. Mögliche<br />

Auswirkungen auf einen geringeren Lärmschutz sind während des Änderungsverfahrens<br />

zu prüfen und wenn erforderlich mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange<br />

abzustimmen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Das Verfahren zur Änderung der Innenbereichssatzung Obersülze wird eingeleitet. Ziel<br />

der Änderung ist die Zulässigkeit von Garagen, Carports, Stellplätzen und Gerätehäusern<br />

im Bereich der privaten Grünfläche zwischen der Landstraße und dem Geh-, Fahr-<br />

und Leitungsrecht.


11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 09 Innenbereichss. Obersülze.doc<br />

2<br />

Vor Durchführung des Verfahrens ist mit den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag<br />

zur Übernahme aller Planungskosten abzuschließen.<br />

Die Antragsteller haben vor Durchführung des Verfahrens realisierbare landschaftspflegerische<br />

Ausgleichsmaßnahmen aufzuzeigen.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 25.03.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 10 Antrag auf Ausweisung von Bauland an der Talstraße<br />

Bürgerantrag vom 14.03.2011<br />

Sachverhalt:<br />

Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung <strong>Lindlar</strong>, Flur 37, Nr. 36 beantragt mit<br />

Schreiben vom 14.03.2011 (Anlage 1) die Ausweisung des Grundstückes als Bauland.<br />

Bereits 1997 wurde eine Bauvoranfrage des Eigentümers durch die Bauaufsichtsbehörde<br />

des Oberbergischen Kreises zurückgewiesen. Der eingelegte Widerspruch bei der<br />

Bezirksregierung in Köln hatte auch keinen Erfolg.<br />

Der Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung aus dem Jahre 1997 wurde entsprechend<br />

dem Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 01.09.1997 (Anlage<br />

2) mit der Bezirksregierung in Köln besprochen. Das Antwortschreiben der Bezirksregierung<br />

Köln vom 30.10.1997 (Anlage 3) ist der Vorlage beigefügt.<br />

Eine persönliche Anfrage des Eigentümers bei der Bezirksregierung Köln vom<br />

23.03.1998 wurde mit Schreiben vom 29.04.1998 (Anlage 4) durch die Bezirksregierung<br />

beantwortet.<br />

An der Sachlage hat sich bis heute nichts geändert. Es ist auch nicht zu erwarten, dass<br />

eine Bebauung kurzfristig bzw. mittelfristig zulässig sein wird. Eine Bebauung des<br />

Grundstückes wird nur ermöglicht, wenn die <strong>Gemeinde</strong> für diesen Bereich eine umfassende<br />

Bauleitplanung durchführen würde. Dieses ist jedoch nicht zulässig, da eine solche<br />

Planung der bestehenden Landesplanung eindeutig widersprechen würde.<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 10 Antrag auf Ausw. von Bauland Talstraße.doc


Beschlussvorschlag:<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 10 Antrag auf Ausw. von Bauland Talstraße.doc<br />

2<br />

Den Antrag des Grundstückseigentümers auf Ausweisung von Bauland kann nicht entsprochen<br />

werden. Die ablehnenden Gründe wurden dem Eigentümer bereits in früheren<br />

Schreiben ausführlich dargestellt.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 11 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 E – Industriepark<br />

Klause –, I. Änderung<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss<br />

Sachverhalt:<br />

23.06.2010<br />

01.02.2011<br />

Der Entwurf zur I. Änderung des Bebauungsplanes – Nr. 21 E – Industriepark Klause –<br />

wurde öffentlich ausgelegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.04.2011 bis<br />

einschließlich 05.05.2011. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />

Bedenken gegen die Planung wurden nicht vorgetragen.<br />

Der Aggerverband, Schreiben vom 27.04.2011 (Anlage 1), verweist auf seine Stellungnahme<br />

vom 06.02.2009 und 18.08.2010.<br />

1. Beschlussvorschlag:<br />

Die Stellungnahmen des Aggerverbandes vom 18.08.2008 und 26.02.2009 wurden<br />

bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 E – Nördliche Erweiterung<br />

Industriepark Klause –beraten. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Regeln<br />

zur schadlosen Beseitigung von Abwasser und Regenwasser beachtet werden.<br />

2. Beschlussvorschlag:<br />

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 und des § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des ErbStRG vom<br />

24.12.2008 (BGBI. I S. 3018 ff) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

10<br />

10


11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 11 BP Nr. 21 E - IPK -, I. Änderung.doc<br />

2<br />

vom 14.07.1994. (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur<br />

Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n<br />

und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird<br />

der Bebauungsplan Nr. 21 E - Industriepark Klause -, I. Änderung, bestehend aus<br />

Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 12 Bebauungsplan Nr. 48 – <strong>Lindlar</strong> West -, XI. Änderung<br />

Antrag der WAS GmbH vom 12.02.2011<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 16.03.2011 11<br />

Sachverhalt:<br />

Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der XI. Änderung wurde öffentlich bekannt<br />

gemacht. Gleichzeitig erfolgte die Bekanntmachung zur Durchführung der Auslegung<br />

der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom<br />

19.04.2011 bis einschließlich 19.05.2011. Daher kann die abschließende Vorlage zur<br />

Beratung erst nach dem 19.05.2011 erstellt werden. Somit wird zu diesem TOP ein<br />

Nachtrag rechtzeitig vor der Sitzung erarbeitet.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 12 BP Nr. 48 - <strong>Lindlar</strong> West -, XI. Änderung.doc<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 03.05.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 13 I., II. und III. Berichtung des Flächennutzungsplanes<br />

Sachverhalt:<br />

Nach § 13 a BauGB wurden die Änderungen der Bebauungspläne 20 G – Ortskern<br />

<strong>Lindlar</strong> -, XV. Änderung, Bebauungsplan Nr. 20 E – Ortskern <strong>Lindlar</strong> -, VII. Änderung<br />

und der Bebauungsplan Nr. 16 – Ortskern Frielingsdorf -, IX. Änderung durchgeführt.<br />

Die Festsetzungen der Bebauungsplanänderungen wurden nicht aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt. Die Änderungen der Bebauungspläne wurden mit den Zielen der<br />

Landesplanung abgestimmt. Nachdem die Bebauungsplanänderungen in Kraft getreten<br />

sind, wird eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />

I. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />

Der Bebauungsplan Nr. 20 G – Ortskern <strong>Lindlar</strong> – setzte für den Bereich der alten Post<br />

an der Eichenhofstr. eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Post“<br />

fest. Eine gleiche Darstellung ist im Flächennutzungsplan erfolgt. Mit der XV. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 20 G wurde das gesamte Grundstück der ehemaligen Post<br />

als Mischgebiet im Bebauungsplan Nr. 20 G festgesetzt. Daher ist der Flächennutzungsplan<br />

in diesem Bereich zu berichtigen. Die Fläche der alten Post an der Eichenhofstr.<br />

ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche darzustellen. Der Entwurf<br />

der I. Flächennutzungsplanberichtigung, Bereich Eichenhofstr., ist der Vorlage beigefügt<br />

(Anlage 1).<br />

1. Beschlussvorschlag:<br />

Der I. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Bereich Eichenhofstr., wird zugestimmt.<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 13 I.II.III. Berichtung FNP.doc


11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 13 I.II.III. Berichtung FNP.doc<br />

2<br />

II. Berichtung des Flächennutzungsplanes<br />

Mit der IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 – Ortskern Frielingsdorf – wird nördlich<br />

der Corneliusstr. eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Verbrauchermarkt“<br />

festgesetzt. Die Bebauungsplanänderung wurde am 15.02.2011 in Kraft gesetzt.<br />

Der Entwurf der II. Flächennutzungsplanberichtung, Bereich Corneliusstr., ist der Vorlage<br />

beigefügt (Anlage 2).<br />

2. Beschlussvorschlag:<br />

Der II. Flächennutzungsplanberichtigung, Bereich Corneliusstr., wird zugestimmt.<br />

III. Berichtung des Flächennutzungsplanes<br />

Mit der XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 E – Ortskern <strong>Lindlar</strong> – wird der Bereich<br />

südlich der Dr. Meinerzhagen Str. in der Form geändert, dass dort ein Altenpflegeheim<br />

errichtet werden kann. Im Wesentlichen enthält die Bebauungsplanänderung<br />

die Nutzungen, Grundstücke für Gemeinbedarf, Parkplatz und Grünfläche. Die Bebauungsplanänderung<br />

wurde am 17.01.2011 in Kraft gesetzt. Der Entwurf der III. Flächennutzungsplanberichtung<br />

ist der Vorlage beigefügt (Anlage 3).<br />

3. Beschlussvorschlag:<br />

Der III. Flächennutzungsplanberichtigung, südlich der Dr. Meinerzhagen Str.,<br />

wird zugestimmt.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ne/Fe<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 24.05.2011<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 14 Bürgerantrag auf Ausweisung einer Vorrangfläche für Windkraftanlagen<br />

in Brochhagen<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 26.04.2011 beantragen verschiedene Grundstückseigentümer der<br />

„Keipe“ am Südhang des Vogelsbergs in Brochhagen die Aufnahme des Gebietes „Keipe“<br />

in die Liste der Windkraftvorranggebiete (Anlage). Die Eigentümer bevorzugen für<br />

eine Windkraftnutzung eine genossenschaftliche Regelung. Auch ein Bürgerwindparkkonzept<br />

findet die Zustimmung der Eigentümer. Die gesamte Fläche der Grundstücke<br />

im Bereich „Keipe“ die für eine mögliche Windkraftnutzung zur Verfügung gestellt werden,<br />

beträgt ca. 48,3 ha. Die genaue Lage und Größe der Grundstücke können dem<br />

beiliegenden Antrag entnommen werden.<br />

Beschlussgemäß hat die Verwaltung ein Planungsbüro beauftragt, ein das gesamte<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet umfassendes Windkraftanlagenkonzept als Grundlage für die Ausweisung<br />

von Vorrangflächen zu erstellen. Vorbereitende Arbeiten für das Konzept wurden<br />

bereits aufgenommen. Der eigentlichen Konzepterstellung wird der neue Windenergieerlass<br />

zu Grunde gelegt, der noch vor der Sommerpause zur Rechtskraft kommen soll.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung nimmt den vorliegenden Antrag, wie auch bereits mit anderen<br />

Anträgen geschehen, zur Kenntnis und in die Liste der Interessenten für Windkraftnutzung<br />

auf. Eine weitergehende Beratung erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.<br />

Über den Antrag wird nach Erstellung des Windkraftanlagenkonzeptes und nach Beratung<br />

des Windanlagenkonzeptes entschieden.<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 14 Windanlagen Brochhagen.doc


Beschlussvorschlag:<br />

11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 14 Windanlagen Brochhagen.doc<br />

2<br />

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Antrag verschiedener Grundstückeigentümer<br />

aus dem Gebiet „Keipe“ zur Kenntnis. Eine weitergehende Beratung<br />

erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Über den Antrag wird nach Erstellung des<br />

Windkraftanlagenkonzeptes und nach Beratung des Windanlagenkonzeptes entschieden.<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister

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