Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
EINLADUNG<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 AnschreibenEinladung.doc<br />
Auskunft erteilt: Herr Newrzella<br />
Geschäftszeichen:<br />
Zimmer Nr.: 210<br />
Telefondurchwahl: (02266) 96 305<br />
Telefax: (02266) 96 7 305<br />
Telefonzentrale (02266) 960<br />
E-Mail: petric.newrzella@gemeindelindlar.de<br />
Homepage: http://www.lindlar.de<br />
<strong>Lindlar</strong>, den 10.05.2011<br />
zu der unten näher bezeichneten Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Tagesordnung<br />
ist beigefügt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Hans Schmitz<br />
Vorsitzender<br />
Hinweis:<br />
Um Ortsbesichtigungen vorzunehmen, trifft sich der Arbeitskreis Bau-, Planungs- und<br />
Umweltausschuss um 14.30 Uhr am Parkplatz, Am Fronhofsgarten.<br />
Gremium<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss<br />
Wochentag<br />
Dienstag<br />
Sitzungsort<br />
Datum<br />
24.05.2011<br />
Ratssaal „Alte Schule“, Eichenhofstr. 6, 51789 <strong>Lindlar</strong><br />
Sitzungs-Nr.<br />
11<br />
Uhrzeit<br />
17.30 Uhr
Tagesordnung<br />
zur 11. Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> am 24.05.2011<br />
TOP Beratungsgegenstand<br />
- Öffentlicher Teil -<br />
1. Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung und Beschlussfähigkeit<br />
des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
2. Ernennung eines Schriftführers / einer Schriftführerin<br />
3. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-, Planungs-<br />
und Umweltausschusses vom 16.03.2011<br />
– öffentliche Sitzung –<br />
4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Planungs- und<br />
Umweltausschusses vom 16.03.2011<br />
– öffentliche Sitzung –<br />
5. Errichtung eines Verkehrskreisels auf der Dr.-Meinerzhagen-Straße im Bereich<br />
der Zufahrten zum neuen Altenpflegezentrum und dem REWE-Markt<br />
6. Wegeinstandsetzungsprogramm 2011<br />
7. Zentraldeponie Leppe<br />
7.1 Errichtung und Betrieb von zwei Presswasserspeichern mit Nebenanlagen<br />
7.2 Errichtung eines temporären Sickerwasserspeicherbeckens<br />
8. Innenbereichssatzung Obersülze<br />
Bürgerantrag vom 27.06.2006<br />
9. Innenbereichsatzung Obersülze<br />
Bürgerantrag auf Änderung vom 17.04.2011<br />
10. Antrag auf Ausweisung von Bauland an der Talstraße<br />
Bürgerantrag vom 14.03.2011<br />
11. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 E – Industriepark Klause –,<br />
I. Änderung<br />
12. Bebauungsplan Nr. 48 – <strong>Lindlar</strong>-West –, XI. Änderung<br />
Antrag der WAS GmbH vom 12.02.2011
13. I., II. und III. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />
14. Bürgerantrag auf Ausweisung von Vorrangfläche für Windkraft-<br />
anlagen in Brochhagen<br />
15. Informationen der Verwaltung<br />
16. Verschiedenes<br />
TOP Beratungsgegenstand<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 Tagesordnung ohne Seitenzahlen.doc<br />
2<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
17. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-, Planungs-<br />
und Umweltausschusses vom 16.03.2011<br />
– nichtöffentliche Sitzung –<br />
18. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Planungs- und<br />
Umweltausschusses vom 16.03.2011<br />
– nichtöffentliche Sitzung –<br />
19. Verschiedenes
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 05.05.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Fe<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 3 Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses vom 16.03.2011<br />
– öffentliche Sitzung –<br />
Zu 1 - 4: Regularien<br />
entfällt eine Berichterstattung.<br />
Zu 5: Beabsichtigter Straßenendausbau in Bonnersüng<br />
Beschlussgemäß wird über den Straßendausbau in Bonnersüng im Herbst<br />
2013, nach vorheriger Ortsbesichtigung durch den Arbeitskreis, im Bau-, Planungs-<br />
und Umweltausschuss erneut beraten und entschieden.<br />
Zu 6: Wegeeinziehung in Remshagen<br />
Der Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses zur Einleitung<br />
des Wegeeinziehungsverfahrens wurde veröffentlicht. Zur Zeit läuft die 3monatige<br />
Einspruchsfrist. Die Sicherung der Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
erfolgt beschlussgemäß.<br />
Der BAV wurde, wie vom Ausschuss gewünscht, bezüglich des Ankaufs von<br />
Grundstücken in der Nähe der Deponie angeschrieben. Der BAV teilt mit,<br />
dass die erworbenen Waldparzellen zur Gewährung eines dauerhaften Sichtschutzes<br />
dienen sollen.<br />
Zu 7.: 1. Fertigstellungssatzung „Im Pohlergarten“ in Scheel<br />
2. Widmung der Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist in seiner Sitzung am 29.03.2011 dem Beschlussvorschlag<br />
des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses gefolgt und hat die Fertigstellungssatzung<br />
bzw. Widmung beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt
2<br />
in der Zeit vom 13.04. bis 20.04.2011. Die Fertigstellungssatzung ist mit Ablauf<br />
des 20.04.2011 in Kraft getreten.<br />
Zu 8.: 1. Fertigstellungssatzung „Im Feldchens Garten“ in Scheel<br />
2. Widmung der Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist in seiner Sitzung am 29.03.2011 dem Beschlussvorschlag<br />
des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses gefolgt und hat die Fertigstellungssatzung<br />
bzw. Widmung beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt<br />
in der Zeit vom 13.04. bis 20.04.2011. Die Fertigstellungssatzung ist mit Ablauf<br />
des 20.04.2011 in Kraft getreten.<br />
Zu 9.: 1. Fertigstellungssatzung „Uferstraße“ in <strong>Lindlar</strong><br />
2. Widmung der Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist in seiner Sitzung am 29.03.2011 dem Beschlussvorschlag<br />
des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses gefolgt und hat die Fertigstellungssatzung<br />
bzw. Widmung beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt<br />
in der Zeit vom 13.04. bis 20.04.2011. Die Fertigstellungssatzung ist mit Ablauf<br />
des 20.04.2011 in Kraft getreten.<br />
Zu 10.: Neubau des Altenzentrums „Pfarrer-Braun-Haus“ auf den Kirchengrundstücken<br />
„Ponywiese“<br />
XIII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 E – Ortskern <strong>Lindlar</strong> –<br />
Der Aufstellungsbeschluss der XIII. Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />
20 E – Ortskern <strong>Lindlar</strong> – wird bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Aushang der Planung in der<br />
Zeit vom 17.05.2010 bis 17.06.2011. Auf TOP 5 der Einladung wird verwiesen.<br />
Zu 11.: Bebauungsplan Nr. 48 – <strong>Lindlar</strong>-West –, XI. Änderung<br />
Antrag der WAS GmbH vom 12.02.2011<br />
Die weitere Beratung erfolgte in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />
29.03.2011. Der Aufstellungsbeschluss zur XI. Änderung des Bebauungsplanes<br />
wurde in der Sitzung des Rates gefasst und inzwischen öffentlich bekanntgemacht.<br />
Die Auslegung der Planung erfolgt in der Zeit vom 19. April bis 19. Mai 2011.<br />
Am 03. Mai 2011 wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Parkplatzsituation<br />
Donauweg im Foyer der Grundschule <strong>Lindlar</strong>-West durchgeführt. Auf<br />
TOP 12 der Einladung wird verwiesen.
Zu 12.: Umsiedlung des ALDI-Marktes, <strong>Lindlar</strong>-Altenlinde<br />
Dokument: 11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />
3<br />
Eine Berichterstattung kann zur Zeit entfallen, da der Verwaltung zur Zeit keine<br />
neuen Erkenntnisse hinsichtlich des Grunderwerbs vorliegen.<br />
Zu 13.: Errichtung eines Mobilfunksendemastes in <strong>Lindlar</strong><br />
Die T-Mobile wurde zu einem weiteren Abstimmungsgespräch eingeladen.<br />
Das Gutachten liegt vor. Der Gutachter empfiehlt den Alternativstandort in<br />
dem südöstlich gelegenen Steinbruchgebiet.<br />
Zu 14.: Nutzung von Windkraft in <strong>Lindlar</strong><br />
Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan<br />
Der neue Windkrafterlass soll nach der Sommerpause Rechtskraft erlangen.<br />
Ein Fachbüro wurde mit der Erstellung eines Plankonzepts für die Ausweisung<br />
von Vorrangflächen für die Windenergienutzung auf dem Gebiet der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> beauftragt.<br />
Zu 15.: Informationen der Verwaltung<br />
a) Klimaschutzkonzept<br />
Eine Antwort des Ministeriums, ob Fördermittel gewährt werden, liegt bisher<br />
nicht vor.<br />
b) Mobilfunksendemast – Kalkofen, außerhalb der Bebauung<br />
Verschiedene Bürger haben sich nach dem geplanten Standort erkundigt<br />
und einen weiter von Kalkofen entfernten Standort vorgeschlagen. Ein<br />
Bauantrag zur Errichtung des Mobilfunksendemastes liegt zur Zeit nicht<br />
vor.<br />
Zu 16.: Verschiedenes<br />
entfällt eine Berichterstattung.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ne/Fe<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 5 Errichtung eines Verkehrskreisels auf der Dr.-Meinerzhagen-Straße<br />
im Bereich der Zufahrten zum neuen Altenpflegezentrum und dem<br />
REWE-Markt<br />
Sachverhalt:<br />
Im Zuge der Neubauplanung des Altenzentrums Pfarrer-Braun-Haus auf dem Kirchengrundstück<br />
„Ponywiese“ in Verbindung mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20<br />
E – Ortskern <strong>Lindlar</strong> – wurde im Verfahren ausgiebig über die verkehrliche Erschließung<br />
des Grundstückes „Ponywiese“ beraten. Im Ergebnis soll die Anbindung des Grundstückes<br />
bislang durch eine Linksabbiegerspur erfolgen.<br />
Aus der Politik erhielt die Verwaltung, unabhängig vom weiteren offiziellen Bauleitplanverfahren,<br />
den Auftrag, zu prüfen, ob sich nicht doch noch Möglichkeiten eröffnen, anstelle<br />
einer Linksabbiegerspur einen Verkehrskreisel zu installieren (Anlage). Dieser<br />
Auftrag wurde auch vor dem Hintergrund formuliert, dass die jetzige Ein- und Ausfahrtssituation<br />
zum REWE-Markt unbefriedigend gelöst ist.<br />
In vorangegangenen Behördengesprächen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW, der<br />
Kreispolizeibehörde, dem Straßenverkehrsamt und der OVAG wurde Übereinstimmung<br />
erzielt, dass ein Verkehrskreisel an der vorgesehenen Stelle denkbar ist. Die vorgenannten<br />
Behörden würden einen Verkehrskreisel begrüßen.<br />
Nach mehreren Gesprächen mit dem Vorhabenträger des Altenzentrums, dem<br />
Deutschordens Wohnstift und der Firma REWE, haben die vorgenannten Firmen zugesagt,<br />
sich an einem Verkehrskreiselbau finanziell in Höhe von ca. 287.000,- € zu beteiligen.<br />
Bei voraussichtlichen geschätzten Baukosten von 385.000,- € für den Verkehrskreisel<br />
wären rund 75 % der Herstellungskosten gedeckt.<br />
Da sich auf Grund der hohen Baukostenzuschüsse durch den Deutschordens Wohnstift<br />
und der Firma REWE die Möglichkeit zum Bau eines Verkehrskreisels eröffnet, schlägt<br />
die Verwaltung folgenden Deckungsvorschlag zur Finanzierung des Restbetrages vor:<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 05 Verkehrskreisel Dr.-Meinerzhagen-Straße.doc
Geschätzte Baukosten Verkehrskreisel: 385.000,- €<br />
Baukostenzuschuss Deutschorden Wohnstift und REWE: 287.000,- €<br />
Noch zu finanzierender Betrag: 98.000,- €<br />
Deckungsvorschläge:<br />
Maßnahme Endausbau der Straße Bonnersüng soll<br />
beschlussgemäß zurzeit nicht erfolgen 68.000,- €<br />
Allgemeiner Grunderwerb: 30.000,- €<br />
Summe Deckungsvorschläge: 98.000,- €<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 05 Verkehrskreisel Dr.-Meinerzhagen-Straße.doc<br />
2<br />
Da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung die Planungsunterlagen für den Verkehrskreisel<br />
noch nicht vorlagen, werden diese nachgereicht. Die Planung soll durch ein Fachplanungsbüro<br />
in der Sitzung vorgestellt werden.<br />
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung nach Beratung unterbreitet.<br />
Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />
Öffentliche Verkehrsflächen<br />
und Anlagen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 6 Wegeinstandsetzungsprogramm 2011<br />
Sachverhalt:<br />
Aufgrund der Vielzahl von Straßenschäden im <strong>Gemeinde</strong>gebiet muss festgelegt werden,<br />
welche Straßen in 2011 instand gesetzt werden sollen.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass die Straßenschäden, insbesondere aber auch der Umfang<br />
der Schäden, aufgrund des starken Wintereinflusses im Vergleich zum Vorjahr,<br />
deutlich zugenommen haben. Dies bedeutet, dass hierdurch auch der Umfang der Reparaturarbeiten<br />
und damit die Instandsetzungskosten zunehmen werden.<br />
Im Hinblick auf mögliche kostengünstige Maßnahmen bei den zu sanierenden Verkehrsflächen<br />
hat sich die Verwaltung im Vorfeld über verschiedene Sanierungsmöglichkeiten,<br />
unter Berücksichtigung des Schadensbildes, Haltbarkeit der Asphaltoberfläche,<br />
Gewährleistungsdauer und Kostenintensität, näher informiert.<br />
Bei den in Betracht kommenden Alternativen handelt es sich um das Patchingverfahren<br />
und um das Asphaltrecyclingverfahren, sowohl im Heiß- als auch im Kalteinbau.<br />
Bei dem Patchingverfahren werden die Schlaglöcher und die einzelnen Asphaltrisse mit<br />
Hilfe eines speziellen Kombigerätes unter Hochdruck gereinigt und anschließend dünnschichtig<br />
punktuell mit einer Bitumenemulsion und Splitt ausgebessert.<br />
Bei dem Asphaltrecyclingverfahren wird die leicht abgefräste Asphaltoberfläche mittels<br />
Zugabe einer Bitumenemulsion in einer Schicht von ca. 2 cm mit anschließender<br />
Absplittung der Asphaltoberfläche aufgetragen.<br />
Nach Auffassung der Verwaltung, auch im Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen<br />
und Institutionen, ist im Ergebnis festzustellen, dass die untersuchten Alternativen<br />
für die im Wegeinstandsetzungsprogramm aufgelisteten Sanierungsmaßnahmen, insbesondere<br />
unter Berücksichtigung der vorhandenen Schadensbilder der Straßen, gegenüber<br />
dem klassischen Heißasphalteinbauverfahren nicht geeignet sind, um langfristige<br />
Verbesserungen zu erreichen. Deshalb hat sich der Fachbereich Öffentliche Verkehrsflächen<br />
und Anlagen, wie in den Vorjahren dafür entschieden, Oberflächeninstandsetzungen<br />
weiterhin mit Asphaltfeinbetonschichten oder Tragdeckschichten zur<br />
Verstärkung des Oberbaus für das Wegebauprogramm 2011 vorzusehen.<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 06 Wegeinstandsetzungsprogramm 2011.doc 1
Die Vorschläge und Anträge von Rats- bzw. Ausschussmitgliedern, Bürgeranträge und<br />
die Vorschläge der Verwaltung sind nach Straßenkategorien (Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße,<br />
Verbindungsstraßen und untergeordnete Straßen) aufgelistet und<br />
gekennzeichnet.<br />
Zusätzlich wurde eine Prioritätenreihenfolge für die Maßnahmen „I dringlich“ erstellt,<br />
unter Berücksichtigung der einzelnen Straßenkategorien und baulichem Zustand, nach<br />
der Verkehrsbedeutung und nach ihrer Verkehrsbelastung. Diese sind in I. dringlich, II.<br />
notwendig und III. in absehbarer Zeit fällig, aufgelistet.<br />
Die im Vorjahr zurückgestellten Maßnahmen sind in der Aufstellung für das<br />
Wegeinstandsetzungsprogramm 2011 ebenfalls enthalten.<br />
I dringlich (mit Prioritätenreihung)<br />
I. 1 Homburger Weg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab Neuenbergstraße<br />
bis Alte Landstraße –oberhalb-<br />
I. 2 Botenvellingen (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab der Einmündung<br />
2<br />
L 299 bis Ende Bebauung<br />
I. 3 Talstraße (Haupterschließungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab der Einmündung<br />
L 299 bis Einmündung Schneewittchenweg<br />
I. 4 Schönenborn (Haupterschließungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße in Schö-<br />
nenborn ab (Haus Nr. 25 – 5)<br />
I. 5 Kemmerich (Haupterschließungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße in Kem-<br />
merich zwischen Haus Nr. 71 – 103<br />
I.6 Holzerstraße (Verbindungsstraße)<br />
Holzerstraße (Teilabschnitt ab Campingplatz bis<br />
Eibachhof )<br />
I. 7 Voßbrucher Straße (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Voßbrucher Straße<br />
ab Kreisel Feuerwehrgerätehaus bis Einmün-<br />
dung Voßbrucher Feld<br />
I. 8 Bahnhofstraße (Anliegerstraße)<br />
Pflasterreparatur<br />
I.9 Oberbilstein (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen an der<br />
Straße in Oberbilstein<br />
I. 10 Wilhelm-Breidenbach-Weg (Haupterschließungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Wilhelm-<br />
Breidenbach-Weg, ab Shaftesburystraße bis<br />
Kreisverkehr Voßbrucher Straße<br />
40.000,00 €<br />
20.000,00 €<br />
30.000,00 €<br />
14.000,00 €<br />
25.000,00 €<br />
64.000,00 €<br />
12.000,00 €<br />
45.000,00 €<br />
18.000,00 €<br />
70.000,00 €
I. 11 Goethestraße (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Goethestraße<br />
Teilbereiche<br />
I. 12 Am Dimberg (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der freien Strecke<br />
Am Dimberg (Teilbereiche)<br />
I. 13 Bonnersüng / Löhsüng (untergeordnete Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Bonner-<br />
süng bis zur Abzweigung Unterbüschem / Löhsüng<br />
I. 14 Unterbergscheid/Botenvellingen Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße in Unterbergscheid,<br />
ab Ende Bebauung in Botenvellingen<br />
bis Ortschaft Unterbergscheid<br />
I. 15 Diepenbach (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße nach Diepenbach<br />
I. 16 Frielinghausen (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab der Ortschaft Frielinghausen<br />
bis Waldanfang<br />
I. 17 Unterbüschem/Oberbüschem (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der freien Strecke<br />
zwischen Unterbüschem und Oberbüschem<br />
I. 18 Berghausen-Schmitzhöhe (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Berghau-<br />
sen in Schmitzhöhe<br />
I. 19 Kutschweg Schmitzhöhe (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen des<br />
Kutschweges<br />
I. 20 Georghausen (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße von Georghausen<br />
nach Schmitzhöhe, 2. Abschnitt<br />
ca. 450 m<br />
I. 21 Pappelweg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in der Straße Pappelweg<br />
in Brochhagen<br />
I. 22 Horpestraße (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab Einmündung Horpestraße<br />
bis Kreisverkehr Klause<br />
I. 23 Müllemich (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab Ortsausgang Mülle-<br />
mich bis zum Wegekreuz auf der Kuppe<br />
I. 24 Hinterrübach (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Hinterrübach<br />
30.000,00 €<br />
35.000,00 €<br />
36.000,00 €<br />
80.000,00 €<br />
50.000,00 €<br />
47.000,00 €<br />
80.000,00 €<br />
27.000,00 €<br />
15.000,00 €<br />
50.000,00 €<br />
30.000,00 €<br />
29.000,00 €<br />
40.000,00 €<br />
35.000,00 €<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 06 Wegeinstandsetzungsprogramm 2011.doc 3
I. 25 Zum Vogelberg (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Zum Vo-<br />
4<br />
gelberg<br />
I. 26 Berg (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab der L 299 bis einschl.<br />
Ortslage Berg<br />
45.000,00 €<br />
60.000,00 €<br />
Summe I (dringlich) 2011 rd. 1.027.000,00 €<br />
II. notwendig (ohne Prioritätenreihung)<br />
2010 rd. 971.000,00 €<br />
II. 1 Schönenborn/Köttingen (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab der neuen Decke in<br />
Köttingen bis zur Ortschaft Schönenborn<br />
II. 2 Wurtscheid (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab Haus Nr. 19<br />
II. 3 Quabach (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Quabach<br />
in Teilbereichen innerhalb der Bebauung<br />
II. 4 Im Rosengarten (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Straße Im<br />
Rosengarten<br />
II. 5 Am Kamp (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten im unteren Teilabschnitt<br />
der Straße<br />
II. 6 In der Pleng (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße In der<br />
Pleng<br />
II. 7 Fenker-Heide-Weg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf dem Fenker-Heide-<br />
Weg<br />
II. 8 Berliner Straße (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen der Ber-<br />
liner Straße<br />
II. 9 Im Kromsfeld (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Im Kroms-<br />
feld<br />
II. 10 Berghäuschen (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten Teilbereiche von Breun<br />
nach Berghäuschen<br />
II. 11 „Zum Schwalbenhof“<br />
(untergeordnete Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Zum<br />
Schwalbenhof<br />
II. 12 Heibach/Steinbach (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten von Heibach nach Steinbach<br />
40.000,00 €<br />
27.000,00 €<br />
30.000,00 €<br />
20.000,00 €<br />
18.000,00 €<br />
20.000,00 €<br />
60.000,00 €<br />
40.000,00 €<br />
27.000,00 €<br />
45.000,00 €<br />
40.000,00 €<br />
45.000,00 €
II. 13 Am Hofanger (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten Am Hofanger in Frielingsdorf<br />
II. 14 Jubilateweg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten am oberen Teilstück des<br />
Jubilateweges<br />
II. 15 Birkenweg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten im Birkenweg<br />
II. 16 Unterbreidenbach/Mittelbreidenbach<br />
(Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Strecke von Unterbreidenbach<br />
nach Mittelbreidenbach<br />
II. 17 „Zur Heide“ (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Zur Heide<br />
II. 18 An der Sülz (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße An der<br />
Sülz in Brochhagen<br />
II. 19 Bergstraße (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Bergstraße in<br />
Fenke<br />
II. 20 Breslauer Straße (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Breslauer Straße<br />
II. 21 Ellersbach (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft<br />
Ellersbach, ab der L 84<br />
II. 22 Pollender Straße (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Pollender<br />
Straße in Frielingsdorf<br />
II. 23 (Landstraße)<br />
Asphaltierung eines Fußweges von der Bushalte-<br />
stelle Unterfeld bis Müllerhof<br />
II. 24 Wiesenstraße (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Wiesenstraße ab<br />
der K 21 bis Anfang Bebauung<br />
II. 25 Kastanienweg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen des Kas-<br />
tanienweges<br />
II. 26 IP Klause (Haupterschließungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen des In-<br />
dustriegebietes<br />
II. 27 Weißdornweg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Weißdornweg,<br />
ab der Hammerschmidt-Allee bis Ende<br />
Bebauung<br />
II. 28 Unterhürholz/Siebensiefen<br />
(Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten von Unterhürholz nach<br />
Siebensiefen<br />
28.000,00 €<br />
20.000,00 €<br />
18.000,00 €<br />
55.000,00 €<br />
30.000,00 €<br />
30.000,00 €<br />
25.000,00 €<br />
28.000,00 €<br />
38.000,00 €<br />
25.000,00 €<br />
15.000,00 €<br />
45.000,00 €<br />
25.000,00 €<br />
80.000,00 €<br />
32.000,00 €<br />
35.000,00 €<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 06 Wegeinstandsetzungsprogramm 2011.doc 5
II. 29 Vorderrübach/Hönighausen<br />
(Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße von Vor-<br />
6<br />
derrübach nach Hönighausen<br />
II. 30 Hönighausen (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Hönig-<br />
hausen innerhalb der Bebauung<br />
II. 31 Kiefernweg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Kiefernweg,<br />
ab Einmündung Tannenweg, oberer Ab-<br />
schnitt<br />
II. 32 Am Lindenbaum (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Am Lin-<br />
denbaum in Hohkeppel<br />
65.000,00 €<br />
27.000,00 €<br />
20.000,00 €<br />
30.000,00 €<br />
Summe II (notwendig) 2011 rd. 1.083.000,00 €<br />
2010 rd. 881.000,00 €<br />
III. in absehbarer Zeit fällig (ohne Prioritätenreihung)<br />
III.1 Lerchenweg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten innerhalb des Lerchen-<br />
weges<br />
III. 2 Am Fronhofsgarten (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Am Fron-<br />
hofsgarten<br />
III. 3 Rehbach (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße in Rehbach<br />
III. 4 Klespe (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Klespe<br />
III. 5 Auf dem Kampacker (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße Auf dem<br />
Kampacker in Scheel<br />
III. 6 Oberbreidenbach (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Strecke<br />
Oberbreidenbach, ab Waldanfang<br />
III. 7 Müllersommer bis Waldheim (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab Einmündung K 29 bis<br />
Ende Waldheim<br />
III. 8 Burg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in der Ortslage Burg<br />
III. 9 Finkenweg (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in den Bereichen Fin-<br />
kenweg/ Am Paffenberg in <strong>Lindlar</strong><br />
III. 10 Schneppensiefen (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Schneppensiefen<br />
20.000,00 €<br />
25.000,00 €<br />
27.000,00 €<br />
20.000,00 €<br />
28.000,00 €<br />
55.000,00 €<br />
35.000,00 €<br />
27.000,00 €<br />
28.000,00 €<br />
19.000,00 €
III. 11 Kleuelshöhe (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in der Ortschaft Kleuels-<br />
höhe bei Hohkeppel<br />
III. 12 Reudenbach (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße in Reu-<br />
denbach, ab der K 29 bis Ortschaft<br />
III. 13 Im Berggarten (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten auf der Straße „Im Berg-<br />
garten“ in Linde<br />
III. 14 In der Brüche (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen der<br />
Straße<br />
III. 15 Kaufmannsommer/Rölenommer (Verbindungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen zwi-<br />
schen den o. g. Ortschaften<br />
III. 16 Luisenstraße (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in der Luisenstraße in<br />
<strong>Lindlar</strong><br />
Punktuelle Reparaturen<br />
III. 17 Eibachstraße (Haupterschließungsstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten in Teilbereichen der Ei-<br />
bachstraße in Scheel<br />
III. 18 Kurtenbach (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Ortschaft<br />
Kurtenbach<br />
III. 19 Stoppenbach (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Ortschaft<br />
Stoppenbach<br />
III. 20 Roderwiese (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten Reststück<br />
Rundweg in Roderwiese<br />
III. 21 Brungerststraße (Anliegerstraße)<br />
Instandsetzungsarbeiten ab Einmündung Altenlinde<br />
bis Ende Bebauung<br />
27.000,00 €<br />
38.000,00 €<br />
35.000,00 €<br />
15.000,00 €<br />
30.000,00 €<br />
20.000,00 €<br />
25.000,00 €<br />
20.000,00 €<br />
25.000,00 €<br />
19.000,00 €<br />
35.000,00 €<br />
Summe III (in absehbarer Zeit fällig) (2011) rd. 573.000,00 €<br />
(2010) (601.000,00 €)<br />
Geschätzte Gesamtkosten aus I, II und III (2011) ca.2.683.000,00 €<br />
==============<br />
(2010) (2.453.000,00 €)<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 06 Wegeinstandsetzungsprogramm 2011.doc 7
Beschlussvorschlag:<br />
8<br />
1. Die Wegeinstandsetzungsmaßnahmen I.1 bis einschl. I.8 sollen mit einem Gesamtvolumen<br />
von rd. 250.000,00 € brutto ausgeführt werden.<br />
2. Die restlichen Straßeninstandsetzungsmaßnahmen werden zurückgestellt und in<br />
die Beratungen zum Wegeinstandsetzungsprogramm 2012 verwiesen.<br />
Manuel Chamorro<br />
Sachbearbeiter<br />
Ralf Urspruch<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 03.05.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 7.1 Zentraldeponie Leppe<br />
Errichtung und Betrieb von zwei Presswasserspeichern mit<br />
Nebenanlagen<br />
Sachverhalt:<br />
Die AVEA Recycling- und Logistik GmbH & Co. KG beabsichtigt auf der Zentraldeponie<br />
Leppe, nördlich der Gärbehälter der Vergärungsanlage, die Kapazitäten des genehmigten<br />
Presswasserbehälters von derzeit 2.500 cbm auf 7.300 cbm zu erhöhen (Anlage 1).<br />
Dabei soll:<br />
1. die Lagerkapazität so erhöht werden, dass statt des genehmigten Behälters mit einem<br />
Volumen von 2.500 cbm zwei Behälter mit einem Gesamtvolumen von 7.300<br />
cbm errichtet werden sollen.<br />
2. die nachgeschaltete Hygienisierung von den genehmigten 2 auf künftig 5 Behälter<br />
erweitert wird. Dadurch erfolgt eine Kapazitätserhöhung von 60 cbm/Tag auf 120<br />
cbm/Tag.<br />
3. der Einbau von Feinstoffabscheidern in die neuen Presswasserbehälter.<br />
4. Errichtung eines Absetzbeckens im Ablauf der Hygienisierungsanlage in Form eines<br />
mobilen Containers.<br />
5. Errichtung eines Ammoniumsulfatspeichers als Ersatz für die 1000 l fassende Kunststoffbehälter<br />
in Gitterboxen.<br />
Der Grund für die beantragte Änderung ist die Entscheidung des Aggerverbandes, wonach<br />
das von der Vergärungs- und Kompostierungsanlage zur Kläranlage Bickenbach<br />
abgegebene Presswasser mittelfristig nicht mehr in Menge und Qualität an der Kläranlage<br />
abgegeben werden kann. Die Übermengen, die künftig nicht mehr an die Kläranlage<br />
abgegeben werden können (ca. 15.000 cbm/Jahr) sollen in der Landwirtschaft verwertet<br />
werden.<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 07.1 Zentraldeponie Leppe_Errichtung Presswasserspeicher.doc
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 07.1 Zentraldeponie Leppe_Errichtung Presswasserspeicher.doc<br />
2<br />
Das Bauvorhaben führt zu keiner Erhöhung der Emission auf der Zentraldeponie Leppe<br />
im Bezug auf die genehmigte Anlage. Insofern bestehen seitens der Verwaltung keine<br />
Bedenken gegen die Errichtung der Anlage.<br />
Der Output, der in der Landwirtschaft verwendet werden soll, sollte nach Ansicht der<br />
Verwaltung einer laufenden Kontrolle unterzogen werden um bei evtl. Problemen die bei<br />
der in der Vergangenheit bei der Klärschlammausbringung aufgetreten sind, vorzubeugen.<br />
Aus diesen Gründen sollten die Flächen auf denen die hygienisierten Presswässer<br />
ausgebracht werden, einer langfristigen an den Betrieb der Hygienisierungsanlage gekoppelten<br />
Monitoring unterzogen werden.<br />
Hinweis der Verwaltung:<br />
Der vorgesehene Standort der Anlage befindet sich im Geltungsbereich des VBB Nr. 3<br />
der Zentraldeponie Leppe und hier im Funktionsbereich Gle 1 (gewachsener Bereich)<br />
(Anlage 2). Demnach ist das Vorhaben gemäß den Festsetzungen des VBB Nr. 3 zulässig.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt bei der Bezirksregierung Köln folgende Stellungnahme<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> abzugeben:<br />
„Da das Bauvorhaben der Nachsorge der Outputmengen aus der Vergärungsanlage<br />
dient, hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben.<br />
Als Nebenbestimmungen sollte in der Genehmigung die laufende Kontrolle des Outputs<br />
sowie ein, an die Laufzeit der Anlagen gekoppeltes Flächenmonitoring, der Ausbringungsflächen<br />
erfolgen.“<br />
Friedrich Schöbel Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 03.05.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 7.2 Zentraldeponie Leppe<br />
Errichtung eines temporären Sickerwasserspeicherbeckens<br />
Sachverhalt:<br />
Der Bergische Abfallwirtschaftsverband beantragt die Errichtung eines temporären Sickerwasserspeicherbeckens<br />
im Bereich des Deponieabschnittes 6.1 (Anlage 1) auf der<br />
Zentraldeponie Leppe. Die Notwendigkeit für die Errichtung dieser Anlage ergibt sich<br />
daraus, dass die Kapazität des vorhandenen Sickerwasserspeicherbeckens nicht ausreicht,<br />
das derzeit anfallende Sickerwasser zu speichern, um es dann der auf der Zentraldeponie<br />
Leppe vorhandenen Sickerwasserbehandlungsanlage kontrolliert zuzuführen.<br />
Insofern sind Überkapazitäten zu befürchten, die dazu führen, dass die Sickerwasserbehandlungsanlage<br />
nicht ordnungsgemäß arbeitet.<br />
Die Kapazität der geplanten Anlage wird bei einer nutzbaren Tiefe von 3,50 m mit ca.<br />
13.000 cbm angegeben.<br />
Das Restvolumen des bis Ende 2020 genehmigten Deponieabschnittes 6.1 auf der Zentraldeponie<br />
Leppe beträgt derzeit rund 204.000 cbm.<br />
Das Speicherbecken wird mit Unterbau und Böschungen eine Fläche von rd. 5.800 qm<br />
beanspruchen. Auf dieser Fläche können 149.000 cbm Abfälle abgelagert werden. Insofern<br />
verbleiben nach Errichtung des temporären Sickerwasserspeicherbeckens noch<br />
rund 55.000 cbm Deponievolumen auf dem die Deponieklasse II-Abfälle abgelagert<br />
werden können. Bei einem Ablagerungsvolumen von ca. 13.000 cbm der Deponieklasse<br />
II-Abfälle/Jahr besteht daher eine Ablagerungssicherheit von 4 Jahren, bevor der<br />
Bereich des beantragten Sickerwasserspeicherbeckens erreicht werden wird. Danach<br />
muss das temporäre Sickerwasserspeicherbecken in Teilen oder ganz zurückgebaut<br />
werden. Da die Errichtung des Sickerwasserspeicherbeckens auf der Zentraldeponie<br />
Leppe der Nachsorge der Deponie dient, hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> keine Bedenken<br />
gegen das Bauvorhaben. Die Sicherstellung der Ablagerung der Deponieklasse II-<br />
Abfälle sollte jedoch bis zum Ende der genehmigten Laufzeit des Deponieabschnittes<br />
6.1 erreicht werden.<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 07.2 Zentraldeponie Leppe_Sickerwasserspeicherbecken.doc
Hinweis der Verwaltung:<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 07.2 Zentraldeponie Leppe_Sickerwasserspeicherbecken.doc<br />
2<br />
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
(VBB) Nr. 3. Das für das Sickerwasserspeicherbecken vorgesehene Baufeld befindet<br />
sich im Geltungsbereich 3 „Gle“ (eingeschränktes Industriegebiet) des Vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes (Anlage 2). Das geplante Vorhaben ist demnach gemäß den<br />
Festsetzungen des VBB Nr. 3 zulässig<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Stellungnahme bei der Bezirksregierung Köln<br />
abzugeben:<br />
- „Da die Errichtung eines temporären Sickerwasserspeicherbeckens im Deponieabschnitt<br />
6.1 auf der Zentraldeponie Leppe der Nachsorge der Zentraldeponie dient,<br />
hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben.<br />
Um die Entsorgungssicherheit für die, im Bereich der BAV Gebietes anfallenden,<br />
Deponieklasse II-Abfälle bis Ende 2020 auf der Zentraldeponie Leppe zu gewährleisten,<br />
muss eine Nebenbestimmung in den Genehmigungsbescheid einfließen, in<br />
dem die Entsorgungssicherheit garantiert wird.“<br />
Friedrich Schöbel Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 04.04.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 8 Innenbereichssatzung Obersülze<br />
Bürgerantrag vom 27.06.2006<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Bau- und Planungsausschuss 29.08.2006 TOP 17<br />
Sachverhalt:<br />
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte die öffentliche Auslegung der Planung. Gleichzeitig<br />
wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 08.03.2011 (Anlage 1)<br />
Gegen die Planung werden keine Einwände vorgebracht. Jedoch wird darauf hingewiesen,<br />
dass bei der Einfahrt ein Sichtfeld freizuhalten ist und gegenüber der L 284 keine<br />
Maßnahmen bezüglich der Schadstoffausbreitung gefordert werden können.<br />
1. Beschlussvorschlag:<br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung vorgetragen<br />
werden. Hinsichtlich der Hinweise des Landesbetriebes Straßenbau NRW<br />
wird dem Begünstigten eine Kopie des Schreibens des Landesbetriebes Straßenbau<br />
NRW vom 08.03.2011 überlassen.<br />
Rheinische NetzGesellschaft, Schreiben vom 23.02.2011 (Anlage 2) Gegen die Planung<br />
bestehen keine Bedenken. Auf ein hier vorhandenes Niederspannungskabel wird<br />
hingewiesen. Die Gaserschließung des Plangebietes ist nicht vorgesehen.<br />
2. Beschlussvorschlag:<br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken bestehen.<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 08 Innenbereichssatzung Obersülze.doc
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 08 Innenbereichssatzung Obersülze.doc<br />
2<br />
Die Hinweise der Rheinischen NetzGesellschaft sind von dem Bauherrn zu beachten.<br />
Daher wird eine Kopie des Schreibens der Rheinischen NetzGesellschaft vom<br />
23.02.2011 dem Bauherrn überlassen.<br />
3. Beschlussvorschlag:<br />
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 und des § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des ErbStRG vom<br />
24.12.2008 (BGBI. I S. 3018 ff) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14.07.1994. (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur<br />
Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n<br />
und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird<br />
die Innenbereichssatzung Obersülze, bestehend aus Planzeichnung und textlichen<br />
Festsetzungen, als Satzung beschlossen.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 9 Innenbereichssatzung Obersülze<br />
Bürgerantrag vom 17.04.2011<br />
Sachverhalt:<br />
Verschiedene Bürger (Grunderwerber) haben mit Schreiben vom 17.04.2011 (Anlage 1)<br />
den Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung Obersülze gestellt. Entsprechend<br />
dem Antrag soll die Innenbereichssatzung Obersülze dahingehend geändert werden,<br />
dass innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche zwischen der Landstraße und der<br />
festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auch die Errichtung von Carports, Gerätehäusern<br />
und Garagen zulässig wird.<br />
Mit der Innenbereichssatzung gemäß § 4 Abs. 4 BauGB (Anlage 2) wurde das Baurecht<br />
geschaffen in Obersülze eine bisher unbebaute Wiese in Teilen zu bebauen. Die in der<br />
Satzung festgesetzte private Grünfläche zwischen Landstraße und dem Geh-, Fahr-<br />
und Leitungsrecht war ein wesentlicher Bestandteil des erforderlichen landschaftspflegerischen<br />
Ausgleichs. Darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit einen Teil des anfallenden<br />
Erdaushubs in Form eines kleinen Erdwalls unterzubringen. Mit der nachfolgenden<br />
Bepflanzung würde dieser Erdwall einen Lärmschutz gegenüber dem Verkehrslärm<br />
darstellen.<br />
Bei der Änderung dieser Festsetzung ist somit zwingend geboten, den bisher nicht<br />
durchgeführten landschaftspflegerischen Ausgleich, Anlegung einer Grünfläche zwischen<br />
der Bebauung und der Landstraße an anderer Stelle durchzuführen. Mögliche<br />
Auswirkungen auf einen geringeren Lärmschutz sind während des Änderungsverfahrens<br />
zu prüfen und wenn erforderlich mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange<br />
abzustimmen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Das Verfahren zur Änderung der Innenbereichssatzung Obersülze wird eingeleitet. Ziel<br />
der Änderung ist die Zulässigkeit von Garagen, Carports, Stellplätzen und Gerätehäusern<br />
im Bereich der privaten Grünfläche zwischen der Landstraße und dem Geh-, Fahr-<br />
und Leitungsrecht.
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 09 Innenbereichss. Obersülze.doc<br />
2<br />
Vor Durchführung des Verfahrens ist mit den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag<br />
zur Übernahme aller Planungskosten abzuschließen.<br />
Die Antragsteller haben vor Durchführung des Verfahrens realisierbare landschaftspflegerische<br />
Ausgleichsmaßnahmen aufzuzeigen.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 25.03.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 10 Antrag auf Ausweisung von Bauland an der Talstraße<br />
Bürgerantrag vom 14.03.2011<br />
Sachverhalt:<br />
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung <strong>Lindlar</strong>, Flur 37, Nr. 36 beantragt mit<br />
Schreiben vom 14.03.2011 (Anlage 1) die Ausweisung des Grundstückes als Bauland.<br />
Bereits 1997 wurde eine Bauvoranfrage des Eigentümers durch die Bauaufsichtsbehörde<br />
des Oberbergischen Kreises zurückgewiesen. Der eingelegte Widerspruch bei der<br />
Bezirksregierung in Köln hatte auch keinen Erfolg.<br />
Der Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung aus dem Jahre 1997 wurde entsprechend<br />
dem Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 01.09.1997 (Anlage<br />
2) mit der Bezirksregierung in Köln besprochen. Das Antwortschreiben der Bezirksregierung<br />
Köln vom 30.10.1997 (Anlage 3) ist der Vorlage beigefügt.<br />
Eine persönliche Anfrage des Eigentümers bei der Bezirksregierung Köln vom<br />
23.03.1998 wurde mit Schreiben vom 29.04.1998 (Anlage 4) durch die Bezirksregierung<br />
beantwortet.<br />
An der Sachlage hat sich bis heute nichts geändert. Es ist auch nicht zu erwarten, dass<br />
eine Bebauung kurzfristig bzw. mittelfristig zulässig sein wird. Eine Bebauung des<br />
Grundstückes wird nur ermöglicht, wenn die <strong>Gemeinde</strong> für diesen Bereich eine umfassende<br />
Bauleitplanung durchführen würde. Dieses ist jedoch nicht zulässig, da eine solche<br />
Planung der bestehenden Landesplanung eindeutig widersprechen würde.<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 10 Antrag auf Ausw. von Bauland Talstraße.doc
Beschlussvorschlag:<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 10 Antrag auf Ausw. von Bauland Talstraße.doc<br />
2<br />
Den Antrag des Grundstückseigentümers auf Ausweisung von Bauland kann nicht entsprochen<br />
werden. Die ablehnenden Gründe wurden dem Eigentümer bereits in früheren<br />
Schreiben ausführlich dargestellt.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 11 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 E – Industriepark<br />
Klause –, I. Änderung<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss<br />
Sachverhalt:<br />
23.06.2010<br />
01.02.2011<br />
Der Entwurf zur I. Änderung des Bebauungsplanes – Nr. 21 E – Industriepark Klause –<br />
wurde öffentlich ausgelegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.04.2011 bis<br />
einschließlich 05.05.2011. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />
Bedenken gegen die Planung wurden nicht vorgetragen.<br />
Der Aggerverband, Schreiben vom 27.04.2011 (Anlage 1), verweist auf seine Stellungnahme<br />
vom 06.02.2009 und 18.08.2010.<br />
1. Beschlussvorschlag:<br />
Die Stellungnahmen des Aggerverbandes vom 18.08.2008 und 26.02.2009 wurden<br />
bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 E – Nördliche Erweiterung<br />
Industriepark Klause –beraten. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Regeln<br />
zur schadlosen Beseitigung von Abwasser und Regenwasser beachtet werden.<br />
2. Beschlussvorschlag:<br />
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 und des § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des ErbStRG vom<br />
24.12.2008 (BGBI. I S. 3018 ff) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
10<br />
10
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 11 BP Nr. 21 E - IPK -, I. Änderung.doc<br />
2<br />
vom 14.07.1994. (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur<br />
Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n<br />
und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird<br />
der Bebauungsplan Nr. 21 E - Industriepark Klause -, I. Änderung, bestehend aus<br />
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 12 Bebauungsplan Nr. 48 – <strong>Lindlar</strong> West -, XI. Änderung<br />
Antrag der WAS GmbH vom 12.02.2011<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 16.03.2011 11<br />
Sachverhalt:<br />
Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der XI. Änderung wurde öffentlich bekannt<br />
gemacht. Gleichzeitig erfolgte die Bekanntmachung zur Durchführung der Auslegung<br />
der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom<br />
19.04.2011 bis einschließlich 19.05.2011. Daher kann die abschließende Vorlage zur<br />
Beratung erst nach dem 19.05.2011 erstellt werden. Somit wird zu diesem TOP ein<br />
Nachtrag rechtzeitig vor der Sitzung erarbeitet.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 12 BP Nr. 48 - <strong>Lindlar</strong> West -, XI. Änderung.doc<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 03.05.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 13 I., II. und III. Berichtung des Flächennutzungsplanes<br />
Sachverhalt:<br />
Nach § 13 a BauGB wurden die Änderungen der Bebauungspläne 20 G – Ortskern<br />
<strong>Lindlar</strong> -, XV. Änderung, Bebauungsplan Nr. 20 E – Ortskern <strong>Lindlar</strong> -, VII. Änderung<br />
und der Bebauungsplan Nr. 16 – Ortskern Frielingsdorf -, IX. Änderung durchgeführt.<br />
Die Festsetzungen der Bebauungsplanänderungen wurden nicht aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt. Die Änderungen der Bebauungspläne wurden mit den Zielen der<br />
Landesplanung abgestimmt. Nachdem die Bebauungsplanänderungen in Kraft getreten<br />
sind, wird eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />
I. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />
Der Bebauungsplan Nr. 20 G – Ortskern <strong>Lindlar</strong> – setzte für den Bereich der alten Post<br />
an der Eichenhofstr. eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Post“<br />
fest. Eine gleiche Darstellung ist im Flächennutzungsplan erfolgt. Mit der XV. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 20 G wurde das gesamte Grundstück der ehemaligen Post<br />
als Mischgebiet im Bebauungsplan Nr. 20 G festgesetzt. Daher ist der Flächennutzungsplan<br />
in diesem Bereich zu berichtigen. Die Fläche der alten Post an der Eichenhofstr.<br />
ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche darzustellen. Der Entwurf<br />
der I. Flächennutzungsplanberichtigung, Bereich Eichenhofstr., ist der Vorlage beigefügt<br />
(Anlage 1).<br />
1. Beschlussvorschlag:<br />
Der I. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Bereich Eichenhofstr., wird zugestimmt.<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 13 I.II.III. Berichtung FNP.doc
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 13 I.II.III. Berichtung FNP.doc<br />
2<br />
II. Berichtung des Flächennutzungsplanes<br />
Mit der IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 – Ortskern Frielingsdorf – wird nördlich<br />
der Corneliusstr. eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Verbrauchermarkt“<br />
festgesetzt. Die Bebauungsplanänderung wurde am 15.02.2011 in Kraft gesetzt.<br />
Der Entwurf der II. Flächennutzungsplanberichtung, Bereich Corneliusstr., ist der Vorlage<br />
beigefügt (Anlage 2).<br />
2. Beschlussvorschlag:<br />
Der II. Flächennutzungsplanberichtigung, Bereich Corneliusstr., wird zugestimmt.<br />
III. Berichtung des Flächennutzungsplanes<br />
Mit der XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 E – Ortskern <strong>Lindlar</strong> – wird der Bereich<br />
südlich der Dr. Meinerzhagen Str. in der Form geändert, dass dort ein Altenpflegeheim<br />
errichtet werden kann. Im Wesentlichen enthält die Bebauungsplanänderung<br />
die Nutzungen, Grundstücke für Gemeinbedarf, Parkplatz und Grünfläche. Die Bebauungsplanänderung<br />
wurde am 17.01.2011 in Kraft gesetzt. Der Entwurf der III. Flächennutzungsplanberichtung<br />
ist der Vorlage beigefügt (Anlage 3).<br />
3. Beschlussvorschlag:<br />
Der III. Flächennutzungsplanberichtigung, südlich der Dr. Meinerzhagen Str.,<br />
wird zugestimmt.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 09.05.2011<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ne/Fe<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 24.05.2011<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 14 Bürgerantrag auf Ausweisung einer Vorrangfläche für Windkraftanlagen<br />
in Brochhagen<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 26.04.2011 beantragen verschiedene Grundstückseigentümer der<br />
„Keipe“ am Südhang des Vogelsbergs in Brochhagen die Aufnahme des Gebietes „Keipe“<br />
in die Liste der Windkraftvorranggebiete (Anlage). Die Eigentümer bevorzugen für<br />
eine Windkraftnutzung eine genossenschaftliche Regelung. Auch ein Bürgerwindparkkonzept<br />
findet die Zustimmung der Eigentümer. Die gesamte Fläche der Grundstücke<br />
im Bereich „Keipe“ die für eine mögliche Windkraftnutzung zur Verfügung gestellt werden,<br />
beträgt ca. 48,3 ha. Die genaue Lage und Größe der Grundstücke können dem<br />
beiliegenden Antrag entnommen werden.<br />
Beschlussgemäß hat die Verwaltung ein Planungsbüro beauftragt, ein das gesamte<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet umfassendes Windkraftanlagenkonzept als Grundlage für die Ausweisung<br />
von Vorrangflächen zu erstellen. Vorbereitende Arbeiten für das Konzept wurden<br />
bereits aufgenommen. Der eigentlichen Konzepterstellung wird der neue Windenergieerlass<br />
zu Grunde gelegt, der noch vor der Sommerpause zur Rechtskraft kommen soll.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung nimmt den vorliegenden Antrag, wie auch bereits mit anderen<br />
Anträgen geschehen, zur Kenntnis und in die Liste der Interessenten für Windkraftnutzung<br />
auf. Eine weitergehende Beratung erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.<br />
Über den Antrag wird nach Erstellung des Windkraftanlagenkonzeptes und nach Beratung<br />
des Windanlagenkonzeptes entschieden.<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 14 Windanlagen Brochhagen.doc
Beschlussvorschlag:<br />
11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 14 Windanlagen Brochhagen.doc<br />
2<br />
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Antrag verschiedener Grundstückeigentümer<br />
aus dem Gebiet „Keipe“ zur Kenntnis. Eine weitergehende Beratung<br />
erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Über den Antrag wird nach Erstellung des<br />
Windkraftanlagenkonzeptes und nach Beratung des Windanlagenkonzeptes entschieden.<br />
Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister