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Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

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11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 07.1 Zentraldeponie Leppe_Errichtung Presswasserspeicher.doc<br />

2<br />

Das Bauvorhaben führt zu keiner Erhöhung der Emission auf der Zentraldeponie Leppe<br />

im Bezug auf die genehmigte Anlage. Insofern bestehen seitens der Verwaltung keine<br />

Bedenken gegen die Errichtung der Anlage.<br />

Der Output, der in der Landwirtschaft verwendet werden soll, sollte nach Ansicht der<br />

Verwaltung einer laufenden Kontrolle unterzogen werden um bei evtl. Problemen die bei<br />

der in der Vergangenheit bei der Klärschlammausbringung aufgetreten sind, vorzubeugen.<br />

Aus diesen Gründen sollten die Flächen auf denen die hygienisierten Presswässer<br />

ausgebracht werden, einer langfristigen an den Betrieb der Hygienisierungsanlage gekoppelten<br />

Monitoring unterzogen werden.<br />

Hinweis der Verwaltung:<br />

Der vorgesehene Standort der Anlage befindet sich im Geltungsbereich des VBB Nr. 3<br />

der Zentraldeponie Leppe und hier im Funktionsbereich Gle 1 (gewachsener Bereich)<br />

(Anlage 2). Demnach ist das Vorhaben gemäß den Festsetzungen des VBB Nr. 3 zulässig.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt bei der Bezirksregierung Köln folgende Stellungnahme<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> abzugeben:<br />

„Da das Bauvorhaben der Nachsorge der Outputmengen aus der Vergärungsanlage<br />

dient, hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben.<br />

Als Nebenbestimmungen sollte in der Genehmigung die laufende Kontrolle des Outputs<br />

sowie ein, an die Laufzeit der Anlagen gekoppeltes Flächenmonitoring, der Ausbringungsflächen<br />

erfolgen.“<br />

Friedrich Schöbel Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister

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