Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
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11. Sitzung BPUA 24.05.2011 TOP 07.1 Zentraldeponie Leppe_Errichtung Presswasserspeicher.doc<br />
2<br />
Das Bauvorhaben führt zu keiner Erhöhung der Emission auf der Zentraldeponie Leppe<br />
im Bezug auf die genehmigte Anlage. Insofern bestehen seitens der Verwaltung keine<br />
Bedenken gegen die Errichtung der Anlage.<br />
Der Output, der in der Landwirtschaft verwendet werden soll, sollte nach Ansicht der<br />
Verwaltung einer laufenden Kontrolle unterzogen werden um bei evtl. Problemen die bei<br />
der in der Vergangenheit bei der Klärschlammausbringung aufgetreten sind, vorzubeugen.<br />
Aus diesen Gründen sollten die Flächen auf denen die hygienisierten Presswässer<br />
ausgebracht werden, einer langfristigen an den Betrieb der Hygienisierungsanlage gekoppelten<br />
Monitoring unterzogen werden.<br />
Hinweis der Verwaltung:<br />
Der vorgesehene Standort der Anlage befindet sich im Geltungsbereich des VBB Nr. 3<br />
der Zentraldeponie Leppe und hier im Funktionsbereich Gle 1 (gewachsener Bereich)<br />
(Anlage 2). Demnach ist das Vorhaben gemäß den Festsetzungen des VBB Nr. 3 zulässig.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt bei der Bezirksregierung Köln folgende Stellungnahme<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> abzugeben:<br />
„Da das Bauvorhaben der Nachsorge der Outputmengen aus der Vergärungsanlage<br />
dient, hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben.<br />
Als Nebenbestimmungen sollte in der Genehmigung die laufende Kontrolle des Outputs<br />
sowie ein, an die Laufzeit der Anlagen gekoppeltes Flächenmonitoring, der Ausbringungsflächen<br />
erfolgen.“<br />
Friedrich Schöbel Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister