21.09.2020 Aufrufe

Häusliche Gewalt - Leseprobe

Kaum eine Woche vergeht, in der nicht tödlich verlaufende Gewalttaten zwischen Beziehungspartnern Schlagzeilen machen. In vielen Fällen haben diese Taten eine gewaltbelastete Vorgeschichte – häusliche Gewalt. Aus dem Arbeitsalltag der Polizei ist das Thema nicht wegzudenken. Es stellt gerade im Zusammenhang der Handlungsmaxime „Wer schlägt, der geht“ an das polizeiliche Handeln in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung hohe Anforderungen. Der vorliegende Lehr- und Studienbrief vermittelt komprimiert das erforderliche Grundlagenwissen für das polizeiliche Handeln in Fällen häuslicher Gewalt. Im ersten Teil beschreibt er unter Berücksichtigung europäischer, nationaler und länderspezifischer Studien, Statistiken und Daten den aktuellen Wissensstand zum Thema. Er vermittelt kompakt die für die Beurteilung der polizeilichen Lage bedeutsamen Kenntnisse über Art und Ausmaß von häuslicher Gewalt, Schweregrade und Muster, typische Entwicklungsverläufe sowie besondere Risikofaktoren. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der spezifischen Lebens- und rechtlichen Situation der von häuslicher Gewalt Betroffenen vermittelt der zweite Teil das erforderliche Grundlagenwissen für die Anwendung des gesetzlichen Handlungsrepertoires. Einen Schwerpunkt der Darstellung bilden Aspekte der Gefahrenprognose sowie die Behandlung der zentralen Vorschriften von Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot. Ergänzt werden die Ausführungen mit Hinweisen auf vertiefende Literatur sowie im Anhang durch klausurtypische Fragestellungen mit Lösungsbemerkungen und Fallvarianten.

Kaum eine Woche vergeht, in der nicht tödlich verlaufende Gewalttaten zwischen Beziehungspartnern Schlagzeilen machen. In vielen Fällen haben diese Taten eine gewaltbelastete Vorgeschichte – häusliche Gewalt. Aus dem Arbeitsalltag der Polizei ist das Thema nicht wegzudenken. Es stellt gerade im Zusammenhang der Handlungsmaxime „Wer schlägt, der geht“ an das polizeiliche Handeln in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung hohe Anforderungen.

Der vorliegende Lehr- und Studienbrief vermittelt komprimiert das erforderliche Grundlagenwissen für das polizeiliche Handeln in Fällen häuslicher Gewalt. Im ersten Teil beschreibt er unter Berücksichtigung europäischer, nationaler und länderspezifischer Studien, Statistiken und Daten den aktuellen Wissensstand zum Thema. Er vermittelt kompakt die für die Beurteilung der polizeilichen Lage bedeutsamen Kenntnisse über Art und Ausmaß von häuslicher Gewalt, Schweregrade und Muster, typische Entwicklungsverläufe sowie besondere Risikofaktoren.

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der spezifischen Lebens- und rechtlichen Situation der von häuslicher Gewalt Betroffenen vermittelt der zweite Teil das erforderliche Grundlagenwissen für die Anwendung des gesetzlichen Handlungsrepertoires. Einen Schwerpunkt der Darstellung bilden Aspekte der Gefahrenprognose sowie die Behandlung der zentralen Vorschriften von Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot. Ergänzt werden die Ausführungen mit Hinweisen auf vertiefende Literatur sowie im Anhang durch klausurtypische Fragestellungen mit Lösungsbemerkungen und Fallvarianten.

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Begriffsbestimmungen der Länder<br />

oder entsprechend,<br />

„wenn<br />

1. eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der<br />

Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder<br />

2. eine Person widerrechtlich und vorsätzlich<br />

a) in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum<br />

eindringt oder<br />

b) eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den<br />

ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung<br />

von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.“ 43)<br />

Diese Vorschrift schafft einen allgemeinen Rechtsrahmen. Die Ausfüllung dieses<br />

Rahmens ist Sache der Länder.<br />

3.2 Begriffsbestimmungen der Länder<br />

Mit dem Fehlen einer bundeseinheitlichen verbindlichen Definition des Begriffs<br />

der häuslichen <strong>Gewalt</strong> war den Ländern Raum für jeweils eigene Begriffsbestimmungen<br />

gegeben.<br />

Die in Aktionsplänen, Handlungskonzepten, Fortbildungs- oder sonstigen Unterlagen<br />

der Länder zugrunde gelegten Begriffsbestimmungen orientieren sich<br />

weitgehend an der Definition der Istanbul-Konvention. Doch gibt es auch Unterschiede,<br />

z.B. in dem Umfang der Einbindung psychischer oder ökonomischer<br />

<strong>Gewalt</strong>, in der Beschränkung auf Partnergewalt in ehelichen oder nichtehelichen<br />

Lebensgemeinschaften, die Einbeziehung von Kindern als Opfer von häuslicher<br />

<strong>Gewalt</strong>, oder in dem regelmäßig nicht abschließenden Kanon der subsumierten<br />

strafrechtlichen Delikte.<br />

Exemplarisch werden nachfolgend einige Definitionen aus den Ländern unter<br />

Hinweis auf jeweilige Unterschiede dargestellt.<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Eine weit gefasste Definition enthält die Begriffsbestimmung der durch das Innenministerium<br />

NRW herausgegebenen Broschüre „<strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> und polizeiliches<br />

Handeln“ 44) .<br />

„<strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> wird angenommen, wenn es in einer häuslichen Gemeinschaft<br />

−−<br />

ehelicher oder – unabhängig von der sexuellen Orientierung – nicht ehelicher<br />

Art oder<br />

−−<br />

sonstiger Art (z.B. Mutter/Sohn; Seniorenwohngemeinschaft)<br />

die entweder<br />

−−<br />

noch besteht (z.B. Täter und Opfer leben in einer gemeinsamen Wohnung oder<br />

verfügen bei bestehender Lebensgemeinschaft über unterschiedliche Meldeanschriften)<br />

−−<br />

oder in Auflösung befindlich ist (z.B. Beginn eines Trennungsjahres mit oder<br />

ohne Auszug aus der gemeinsamen Wohnung; auch bei nichtehelicher Beziehung<br />

mit oder ohne Auszug aus der gemeinsamen Wohnung)<br />

oder<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

43) § 1 Abs. 2 Satz 1 <strong>Gewalt</strong>schutzgesetz vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513).<br />

44) Innenministerium NRW, 2007.<br />

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