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Schönstätter Marienschule Schulprogramm

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10.5.1 Organisation des Elternsprechtages<br />

Seite 167<br />

✎ Unterrichts(mit)gestaltung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen<br />

Fachlehrer/innen (Ausnutzung des beruflichen Hintergrundes der<br />

Eltern)<br />

✎ Erkundung von Berufsfeldern/Betriebsbesichtigungen (Auch in<br />

diesem Punkt könnten sich durch den beruflichen Hintergrund<br />

oder berufliche Beziehungen der Eltern zu bestimmten Firmen,<br />

Unternehmen und Einrichtungen besondere Möglichkeiten der<br />

Schülerinformation und -förderung ergeben.)<br />

✎ Aktionen der Schule für soziale und wohltätige Zwecke (Hungerlauf<br />

usw.)<br />

✎ Mitgestaltung beim „Tag der offenen Tür“ (Eltern jetziger Schülerinnen<br />

berichten von ihren Erfahrungen und denen ihrer Töchter<br />

an unserer Schule.)<br />

✎ Beaufsichtigung von Schülerinnen nach Unterrichtsschluss/<br />

Nachmittagsbetreuung<br />

✎ Werbung/Sponsoring durch Eltern mit entsprechenden Beziehungen<br />

zu Wirtschaftsunternehmen ist möglich und wird durch<br />

§ 47 Abs. 3 AschO geregelt:<br />

Die Bereitschaft von Sponsoren zur Unterstützung der Schulen hat<br />

in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dadurch können wichtige<br />

Impulse zur Gestaltung des Schullebens und Öffnung von Schule<br />

unterstützt werden. Durch solche Zuwendungen Dritter wird die<br />

Verpflichtung des Schulträgers, die erforderlichen sächlichen Kosten<br />

der Schule zu tragen, nicht berührt. Sponsoring an Schulen ist eingebunden<br />

in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Deshalb<br />

müssen die Sponsoringmaßnahme und der damit verbundene<br />

Werbezweck mit dem Schulauftrag vereinbar sein. So dürfen Schulen<br />

zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuwendungen von Dritten entgegennehmen<br />

und auf die Leistungen des Sponsors in geeigneter Weise<br />

hinweisen. Der Werbeeffekt solcher Hinweise soll dabei deutlich<br />

zurücktreten hinter den schulischen Nutzen.<br />

Über den Abschluss einer Sponsoring-Vereinbarung entscheidet die<br />

Schulleitung nach Beratung in der Schulkonferenz. Sie bedarf dafür<br />

der Zustimmung des Schulträgers.<br />

Terminvergabe Die Sprechzeiten am Elternsprechtag werden mit vorheriger Terminvergabe<br />

durchführen.<br />

✎ Alle Eltern werden mittels unten anhängendem Terminzettel befragt,<br />

zu welcher Uhrzeit sie einen Termin ermöglichen können.<br />

✎ Aus dem Rücklauf erstellen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer<br />

einen Terminplan, den sie am Elternsprechtag nach der 4.<br />

Unterrichtsstunde an der Tür des Klassenraums aushängen.

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