Schönstätter Marienschule Schulprogramm
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10.5.1 Organisation des Elternsprechtages<br />
Seite 167<br />
✎ Unterrichts(mit)gestaltung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen<br />
Fachlehrer/innen (Ausnutzung des beruflichen Hintergrundes der<br />
Eltern)<br />
✎ Erkundung von Berufsfeldern/Betriebsbesichtigungen (Auch in<br />
diesem Punkt könnten sich durch den beruflichen Hintergrund<br />
oder berufliche Beziehungen der Eltern zu bestimmten Firmen,<br />
Unternehmen und Einrichtungen besondere Möglichkeiten der<br />
Schülerinformation und -förderung ergeben.)<br />
✎ Aktionen der Schule für soziale und wohltätige Zwecke (Hungerlauf<br />
usw.)<br />
✎ Mitgestaltung beim „Tag der offenen Tür“ (Eltern jetziger Schülerinnen<br />
berichten von ihren Erfahrungen und denen ihrer Töchter<br />
an unserer Schule.)<br />
✎ Beaufsichtigung von Schülerinnen nach Unterrichtsschluss/<br />
Nachmittagsbetreuung<br />
✎ Werbung/Sponsoring durch Eltern mit entsprechenden Beziehungen<br />
zu Wirtschaftsunternehmen ist möglich und wird durch<br />
§ 47 Abs. 3 AschO geregelt:<br />
Die Bereitschaft von Sponsoren zur Unterstützung der Schulen hat<br />
in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dadurch können wichtige<br />
Impulse zur Gestaltung des Schullebens und Öffnung von Schule<br />
unterstützt werden. Durch solche Zuwendungen Dritter wird die<br />
Verpflichtung des Schulträgers, die erforderlichen sächlichen Kosten<br />
der Schule zu tragen, nicht berührt. Sponsoring an Schulen ist eingebunden<br />
in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Deshalb<br />
müssen die Sponsoringmaßnahme und der damit verbundene<br />
Werbezweck mit dem Schulauftrag vereinbar sein. So dürfen Schulen<br />
zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuwendungen von Dritten entgegennehmen<br />
und auf die Leistungen des Sponsors in geeigneter Weise<br />
hinweisen. Der Werbeeffekt solcher Hinweise soll dabei deutlich<br />
zurücktreten hinter den schulischen Nutzen.<br />
Über den Abschluss einer Sponsoring-Vereinbarung entscheidet die<br />
Schulleitung nach Beratung in der Schulkonferenz. Sie bedarf dafür<br />
der Zustimmung des Schulträgers.<br />
Terminvergabe Die Sprechzeiten am Elternsprechtag werden mit vorheriger Terminvergabe<br />
durchführen.<br />
✎ Alle Eltern werden mittels unten anhängendem Terminzettel befragt,<br />
zu welcher Uhrzeit sie einen Termin ermöglichen können.<br />
✎ Aus dem Rücklauf erstellen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer<br />
einen Terminplan, den sie am Elternsprechtag nach der 4.<br />
Unterrichtsstunde an der Tür des Klassenraums aushängen.