V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Pupping
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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die am Donnerstag, den 8. März 2007 stattgefundene Sitzung des Gemeinderates.<br />
Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes <strong>Pupping</strong> 13<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Anwesende: Bürgermeister Wenzelhuemer Leonhard, ÖVP<br />
Vizebürgermeisterin Windhager Eva Maria;ÖVP<br />
Allerstorfer Walter, ÖVP<br />
Allersdorfer Ernst, SPÖ<br />
Ing. Lindinger Rudolf, FPÖ<br />
Gemeinderat: Allersdorfer Brigitte, SPÖ<br />
Burner Wolfgang, ÖVP<br />
Eder Erwin, ÖVP<br />
Heiglauer Franz, ÖVP<br />
Holzer Johann, SPÖ<br />
Huemer Rudolf, ÖVP<br />
Inreiter Reinhard, SPÖ<br />
Marktler Harald, SPÖ<br />
Muckenhuemer Kurt, ÖVP<br />
Roithner Franz, FPÖ<br />
Schlucker Hubert, ÖVP<br />
Ersatzmitglied: Berner Josef, ÖVP<br />
Mair Paul, ÖVP<br />
Höller Otto, ÖVP<br />
Hofer Johann, ÖVP<br />
Buchroithner Hubert, SPÖ<br />
Schübler Josef, FPÖ<br />
Abwesend und<br />
entschuldigt: Gemeindevorstand Ing. Angermeier Volkmar, ÖVP<br />
Ing. Hauzenberger Rudolf, SPÖ<br />
Gemeinderat: Mimra Manuela, ÖVP<br />
Dr. Gründlinger Robert, ÖVP<br />
Neumüller Rudolf, ÖVP<br />
Renauer Roman, SPÖ<br />
Altenstraßer Rudolf, SPÖ<br />
Wagner Klaus, SPÖ<br />
Roithmeier Helmut, FPÖ<br />
Ersatzmitglied: Jungmayr Alfred, ÖVP<br />
Hueber Irmgard, ÖVP<br />
Blaimschein Brigitte, ÖVP<br />
Greinöcker Sabine, ÖVP<br />
Klinglmayr Herbert, ÖVP<br />
Pointner Berta, ÖVP<br />
Langmayr Andrea, ÖVP<br />
Körner Helmut, SPÖ<br />
Pühringer Winfried, SPÖ<br />
Jäger Ingeborg, SPÖ<br />
Renauer Katja, SPÖ<br />
Schrangl Harald, SPÖ
2<br />
Verlauf:<br />
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />
b) die Verständigung hiezu nachweislich mit der Zustellung des halbjährlichen GR-<br />
Sitzungsplanes erfolgte und darüber hinaus mit schriftlicher Einladung vom 27.02.2007, unter<br />
Bekanntgabe der nachstehend angeführten Tagesordnungspunkte ergangen ist, sowie durch<br />
Anschlag an der Amtstafel am 27.02.2007 öffentlich kundgemacht wurde und<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Als Schriftführer wird Herr Gerhard Mayrhofer bestimmt.<br />
Weiters ist Herr Amtsleiter Josef Hofinger anwesend.<br />
Der Bürgermeister begrüßt zwei Zuhörer zur heutigen Gemeinderatssitzung (Georg und Lydia<br />
Podstatzky-Lichtenstein).<br />
Das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung vom 25.01.2007, das den politischen Parteien<br />
ausgefolgt wurde, liegt während der Sitzung zur Einsichtnahme auf und es können Einwendungen<br />
bis Sitzungsschluss eingebracht werden.<br />
Angelobung des Ersatzmitgliedes Hubert Buchroithner<br />
Der Bürgermeister nimmt die Angelobung von Herrn Hubert Buchroithner vor. Herr Buchroithner<br />
gelobt mit Handschlag, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze<br />
und Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft<br />
zu beachten, seine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu<br />
wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.<br />
Tagesordnung und Beschlüsse:<br />
Pkt. 1) Bericht des Bürgermeisters; Information<br />
a) Krankheitsbedingte Ausfälle.<br />
Vom Bürgermeister wird dazu berichtet, dass wir im Gemeindeamt durch krankheitsbedingte<br />
Ausfälle einige Verzögerungen in der Abarbeitung haben, konkret ist im Bauhof Herr Kothbauer<br />
an Grippe erkrankt und Herr Stallinger befindet sich durch eine Operation in der Vorwoche länger<br />
im Krankenstand. Es wurde Herr Gauder reaktiviert, um die Arbeiten mit dem Lehrling weiter<br />
führen zu können. Nächste Woche beginnen wir z. B. mit der Reinigung der Straßen und dem<br />
Entfernen der Schneestangen.<br />
b) Gespräche zum Thema Sportplatz.<br />
Vom Bürgermeister wird berichtet, dass bezüglich dem Sportplatz mit Vertretern der Stadtgemeinde<br />
Eferding Gespräche geführt wurden und werden diese in den kommenden Wochen<br />
weitergeführt.<br />
c) Müllgebühren.<br />
Vom Bürgermeister wird berichtet, dass in der letzten Gemeinderatssitzung das Thema Müllgebühren<br />
angesprochen wurde. Pauschal kann gesagt werden, dass die Jahresrechnung 2006 nun<br />
endgültig vorliegt und er ersucht, dass dieses Thema im zuständigen Ausschuss genauer
3<br />
abgearbeitet wird, wir haben ja die ursprünglichen Gebühren für 2007 belassen, mit dem Hinweis<br />
nach Vorliegen der Jahresrechnung allfällige Justierungen vorzunehmen.<br />
d) Initiativen nach der Zukunftskonferenz.<br />
Es gibt erste Initiativen nach der Zukunftskonferenz, die am 9. und 10. Februar in St. Marienkirchen<br />
statt gefunden hat. Es wird im April das erste Frauen-Cafe bei uns im Gemeindeamt veranstaltet.<br />
e) Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Pupping</strong>.<br />
Vom Bürgermeister wird die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Erinnerung<br />
gerufen. Er möchte dabei seinen Dank an die Kameraden und das Kommando der Freiw. Feuerwehr<br />
ausdrücken. Es war ihm leider nicht möglich an der Jahreshauptversammlung teil zu<br />
nehmen, er hat aber wahrgenommen, dass die Arbeit der Feuerwehr zum einen zum Wohl der<br />
Gemeindebürger klaglos funktioniert und zum anderen ein gutes Einvernehmen zur Gemeinde-<br />
und Bezirksvertretung besteht.<br />
f) Hochwasserschutzprojekt Altau.<br />
Zum Hochwasserschutzprojekt Altau ist zu sagen, dass es sich leider nicht im positiven Sinn verändert<br />
hat. Die letzte Anfrage beim Gewässerbezirk hat ergeben, dass jetzt nach erfolgter<br />
Budgetierung die Festlegung auf die einzelnen Projekte erfolgt, aber dies ist das, was wir schon<br />
vor Wochen und Monaten auch gewusst haben.<br />
g) Wasserrechtliche Begutachtung – Renaturierung des Aschachneugerinnes.<br />
Am Montag, den 12. März findet eine wasserrechtliche Begutachtung zur Renaturierung des<br />
Aschachneugerinnes in Brandstatt (von der Hofaubrücke bis zur Höhe Brandstätter-Straße) statt.<br />
Da haben wir ja mit der damaligen DOKW ein Projekt ausgearbeitet, wo wir Projektträger sind, die<br />
Vorländer beim Aschachumleitungsgerinne zu entfernen und den Flußverlauf zu meandern, dies<br />
wird jetzt von der Wasserrechtsbehörde abgenommen.<br />
h) Kindergärten.<br />
Zu den Kindergärten kann berichtet werden, dass zur Zeit eine Bedarfsprüfung durch das Land<br />
Oberösterreich durchgeführt wird. Es hängt auch damit zusammen, dass ab Herbst 2007 ein<br />
neues Kindergartengesetz greift. Es soll eine einheitliche Gebührenordnung geben. Es wird nun<br />
geprüft, ob in Eferding zusätzlicher Bedarf ist und in welcher Form sie zur Umsetzung gelangen.<br />
Die Gemeinde Fraham hat Interesse bekundet, den gemeindeeigenen Kindergarten zu erweitern<br />
und auch der Caritaskindergarten in Eferding hat das Angebot gestellt. Dort bestehen auch die<br />
räumlichen Gegebenheiten, bei Bedarf eine zusätzliche Gruppe zu installieren. Das Ergebnis<br />
steht uns in den nächsten Wochen zur Verfügung und dann kann auch dazu eine notwendige<br />
Entscheidung gefällt werden.<br />
Pkt. 2) Bericht des Prüfungsausschussobmannes; Kenntnisnahme<br />
Der Bürgermeister ersucht den Ausschussobmann um seinen Bericht.<br />
Von Herrn Harald Marktler wird ausgeführt, dass der Prüfungsausschuss am 27.02.2007 eine<br />
Sitzung abgehalten hat.<br />
Der Bericht wird vollinhaltlich verlesen.<br />
Der Obmann ersucht den Gemeinderat den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Prüfungsbericht einhellig zur Kenntnis.
Pkt. 3) Rechnungsabschluss 2006; Beschlussfassung<br />
4<br />
Vom Bürgermeister wird dazu einleitend berichtet, dass die gesamte Version für den<br />
Gemeindevoranschlag den Interessierten rechtzeitig zugestellt wurde. Der Kurzbericht wurde<br />
allen Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt.<br />
Der ordentliche Haushalt weist Soll-Einnahmen in Höhe von € 2,702.551,70 und Soll-Ausgaben in<br />
Höhe von € 2,651.025,27 auf, der Soll-Überschuss beträgt somit € 51.526,43.<br />
Die wichtigsten Steuereinnahmen sind die Grundsteuer A mit € 12.624,90, die Grundsteuer B mit<br />
€ 100.918,88 , die Kommunalsteuer mit € 390.017,06, die Lustbarkeitsabgabe mit € 267,73, die<br />
Verwaltungsabgabe mit € 9.106,94 und die Ertragsanteile mit € 1,194.307,38, die übrigen<br />
Einnahmen betragen € 995.308,81, somit wiederum gesamt € 2,702.551,70.<br />
Die Personalkosten betragen insgesamt € 312.207,99. Die gebundenen Beträge für Land, Bezirk<br />
und Gemeinden betragen gesamt € 1,033.611,45.<br />
Der Liegenschaftsbesitz hat ein Ausmaß von 20.888 m².<br />
Der außerordentliche Haushalt konnte ausgeglichen erstellt werden. Für den Ankauf eines Feuerwehrautos<br />
wurden € 170.738,37 eingenommen und ausgegeben, beim Straßenbau € 87.703,06,<br />
bei der Leumühlnerbrücke € 149.168,93, bei der Wieshoferbrücke € 2.066,40, beim Traktorankauf<br />
€ 20.000,--, beim Hochwasserschutzverband Aschachtal € 1.149,50, beim Wasserleitungsbau €<br />
4.050,52 und beim Kanalbau € 4.523,53, gesamt somit € 439.400,31.<br />
Für den Ankauf des Feuerwehrautos hat die Gemeinde eine Landesbeihilfe in Höhe von €<br />
52.399,-- erhalten, für den Straßenbau € 26.000,--, für die Leumühlnerbrücke € 30.000,-- und für<br />
den Traktorankauf € 20.000,--, was einen Betrag von gesamt € 128.399,-- ergibt.<br />
Für den Straßenbau hat die Gemeinde im Jahr 2006 eine Bedarfszuweisung in Höhe von €<br />
20.000,-- erhalten.<br />
Die Rücklagen setzen sich wie folgt zusammen: Allg. Rücklage € 329.415,53, Bürgermeister –<br />
Pensionsrücklage € 23.505,15, Wasserleitungsrücklage € 10.000,-- und Rücklage für den<br />
Kanalbau € 25.000,--.<br />
Der Schuldenstand, Investitionsdarlehen für Wasser und Kanal, betrug mit Stand 31.12.2006 für<br />
Wasser € 79.667,10 und für Kanal € 284.824,22.<br />
Vom Prüfungsausschussobmann Harald Marktler wird ausgeführt, das der Prüfungsausschuss<br />
den Rechnungsabschluss in der Sitzung am 27. Februar 2007 eingehend geprüft und für in<br />
Ordnung befunden hat. Er stellt an den Gemeinderat den Antrag den vorliegenden Rechnungs-<br />
abschluss zu beschließen. Er möchte auch dem Amtsleiter und dem Buchhalter für die gute<br />
Ausführung im Namen des Prüfungsausschusses danken.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird ausgeführt, dass sie annimmt, dass der Kurzbericht<br />
in den Fraktionen durchgegangen wurde, einige haben auch die gesamte Fassung erhalten.<br />
Grundsätzlich ist es erfreulich, dass es wiederum einen Überschuss in Höhe von € 51.526,43 gibt,<br />
voriges Jahr waren es noch ca. € 87.000,--, da waren aber noch € 147.000,-- aus vergangenen<br />
Jahren dabei. Wenn man sich nun im außerordentlichen Haushalt ansieht, was wiederum<br />
gemacht wurde, kann man wieder von einem sehr guten Ergebnis sprechen. Erfreulich ist auch<br />
die Entwicklung bei der Kommunalsteuer, die, trotz eines Abganges eines Großbetriebes, um ca.<br />
€ 60.000,-- Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr erbrachte. Weniger positiv sind die<br />
gebundenen Beträge die vom Jahr 2005 von € 942.825,18 im Jahr 2006 auf € 1,033.611,45<br />
angestiegen sind. In Summe kann man sagen, ist dies eine positive Jahresrechnung. Es ist nach<br />
wie vor so, dass, wenn man den Nachtragsvoranschlag macht, sagt man immer, müssen wir<br />
schauen, vielleicht geht es sich doch wieder aus und es ist tatsächlich immer wieder so, dass es<br />
sich ausgeht und, dass auch etwas übrig bleibt.<br />
Vom Bürgermeister wird noch ausgeführt, dass es schon einige Jahre so ist, dass wir sehr sorgsam<br />
auf die Budgets und die Jahresrechnungen blicken und er glaubt, es ist letztendlich der<br />
Vernunft aller Beteiligten zu verdanken, dass bei uns keine Projekte begonnen werden, die zu Abgängen<br />
führen, er glaubt aber auch, dass es so ganz richtig ist und nicht jetzt Investitionen zu<br />
machen, die künftige Generationen belasten und er glaubt, dass diese Politik, die alle gemeinsam<br />
vertreten, die Richtige ist und, wenn es zu dieser Jahresrechnung die Zustimmung gibt, werden
5<br />
wir es auch im Jahr 2007 wieder so handhaben. Zu der Aussage, dass es sich immer wieder ausgeht<br />
und auch etwas übrig bleibt, rührt daher, dass wir die Ausgaben immer etwas höher<br />
schätzen und die Einnahmen sehr sorgsam behandeln und daher bei der Jahresrechnung immer<br />
Positives zu vermelden ist.<br />
Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt der Bürgermeister über den Antrag des<br />
Prüfungsausschussobmannes Marktler abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme durch Handzeichen.<br />
Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2006 ist somit genehmigt.<br />
Beilage – Kurzbericht Jahresrechnung 2006<br />
Pkt. 4) Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 4 – Leumühle/Biomasseheiz-<br />
werk; Grundsatzbeschlussfassung.<br />
Vom Bürgermeister wird einleitend der vorbereitete Amtsvortrag verlesen.<br />
Im Zuge dieses Tagesordnungspunktes wird gleichzeitig auch über den nächsten<br />
Tagesordnungspunkt informiert wird. Die Beratungen und die Beschlussfassungen haben jedoch<br />
getrennt zu erfolgen.<br />
Die Bioenergie Eferding GmbH, hat mit Schreiben vom 27.02.2007 einen Antrag auf Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes für die Errichtung einer Biomasse-Heizungsanlage in der Ortschaft<br />
Leumühle eingebracht.<br />
Es handelt sich dabei um das Grundstück Nr. 868/1, KG. <strong>Pupping</strong>, im Eigentum der Ehegatten<br />
Wimmer Max und Friederike, Leumühle 6, von dem eine Teilfläche von ca. 5000 m² als Bauland für<br />
die Errichtung dieses Fernheizwerkes gewidmet werden soll. Die Zustimmung der Grundeigentümer<br />
auf dem Ansuchen liegt vor.<br />
Die zu bebauende Fläche befindet sich südlich der landwirtschaftlichen Gebäude des sog.<br />
Darschböckgutes, direkt neben der B130 und grenzt im Osten an die Bahnlinie der ÖBB. Die<br />
verkehrsmäßige Erschließung soll lt. Auskunft der Antragsteller von der nördlich gelegenen<br />
Gemeindestraße erfolgen.<br />
Laut rechtskräftigen Flächenwidmungsplan ist diese Grundfläche als Grünland mit einer 15m breiten<br />
Schutzzone neben der B130 ausgewiesen und liegt außerhalb von Hochwasserabflussbereichen.<br />
Die Lage des Grundstückes wird anhand einer Overhead-Folie (Katasterplan und<br />
Flächenwidmungsplan) zur Kenntnis gebracht.<br />
Das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1/2000 sieht in diesem Bereich keine Baulanderweiterung,<br />
aber auch keine Baulandbeschränkung vor. Dieses ist ebenfalls abzuändern und das Verfahren samt<br />
Bürgerbeteiligung durchzuführen.<br />
Im Ansuchen der Betreiber wird diese Grundfläche als idealer Standort für die Errichtung einer<br />
Biomasse-Heizanlage für die Versorgung von Objekten in den Gemeinden Eferding und <strong>Pupping</strong> mit<br />
Wärme und Energie aus nachwachsenden Rohstoffen angesehen. Das geplante Fernheizwerk soll<br />
öffentliche Gebäude (Schulen und Altersheim in Eferding, Altersheim Leumühle), gemeinnützige<br />
Wohnbauten (VLW-Bauten in Eferding-Nord sind fixe Abnehmer, Wohnanlage Leumühle) sowie<br />
Betriebsgebäude und Ein- und Mehrfamilienhäuser versorgen.
6<br />
In Absprache mit Ortsplaner Arch. Dipl.-Ing. Christian Vogl und nach telefonischer Rücksprache mit<br />
der Örtlichen Raumordnung des Landes OÖ., soll für diese Art der Bebauung ein Sondergebiet des<br />
Baulandes mit der Zweckbestimmung Biomasseheizungsanlage geschaffen werden.<br />
Die Stellungnahme des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Christian Vogl, in der die Art der<br />
Widmungsänderung, die Übereinstimmung bzw. die notwendige Änderung mit den Zielen des<br />
Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des OÖ. Raumordnungsgesetzes, die Infrastruktur,<br />
Immissionen und Emissionen, Ökologie und das Orts- und Landschaftsbild beschrieben sind, wird<br />
vollinhaltlich verlesen und zur Kenntnis genommen.<br />
Die Beilage zur Verständigung des Amtes der OÖ. Landesregierung gem. § 33 Abs. 1 bzw. § 34 des<br />
OÖ. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF., in welcher vor allem des Öffentliche Interesse und die<br />
Notwendigkeit der Abänderung außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung des<br />
Flächenwidmungsplanes begründet wird und wo unter anderem die Widmung, die Infrastruktur, die<br />
Umweltverträglichkeit und Interessensabwägung behandelt werden, wird vom Gemeinderat<br />
vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und auch die entsprechende Begründung festgehalten.<br />
Weiters wird vom Bürgermeister die Stellungnahme des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Christian Vogl<br />
und die Beilage zur Verständigung des Amtes der OÖ. Landesregierung gem. § 33 Abs. 1 bzw. § 34<br />
des OÖ. Raumordnungsgesetzes 1994, in der vor allem die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
im Interesse des Gemeinwohles begründet wird, vollinhaltlich verlesen.<br />
Von Herrn Burner Wolfgang wird an den Gemeinderat der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge<br />
den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1/2000,<br />
Änderung Nr. 4 Leumühle/Biomasseheizungsanlage fassen. Die Änderung betrifft eine Teilfläche des<br />
Grundstückes Nr. 868/1 KG <strong>Pupping</strong> im Ausmaß von ca. 5.000 m² und diese soll als mögliche Baulanderweiterung<br />
für ein Sondergebiet des Baulandes mit der Zweckbestimmung „Biomasseheizungsanlage“<br />
ausgewiesen werden. Das entsprechende Verfahren soll eingeleitet werden.<br />
Vom Bürgermeister wird noch ergänzend berichtet, dass es eingehend Überlegungen und<br />
Diskussionen über mögliche Standorte gegeben hat, zuletzt auch einer Nahe der Aschach, am<br />
Sandbach und insbesondere aus Hochwassergründen kann dieser Standort nicht realisiert werden.<br />
Dies ist nun das vorliegende Ergebnis, dass, so hoffen alle Beteiligten, den bestmöglichen Erfolg und<br />
Wirkungsgrad erzielen kann.<br />
Der Bürgermeister lässt sonach über diesen Punkt abstimmen, Herr Ing. Lindinger, als<br />
Geschäftsführer der Bioenergie Eferding, hat schon bekannt gegeben, dass er bei diesem Punkt<br />
seine Befangenheit wahr nehmen und nicht mit stimmen wird.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme durch Handzeichen (21 Stimmen)<br />
(Herr Ing. Lindinger stimmte auf Grund seiner Befangenheit nicht mit)<br />
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzpetes Nr. 1/2000, Änderung Nr. 4 Leumühle/Biomasseheizungsanlage. Die<br />
Änderung betrifft eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 868/1 KG. <strong>Pupping</strong> im Ausmaß von ca. 5.000<br />
m² und diese soll als mögliche Baulanderweiterung für ein Sondergebiet des Baulandes mit der<br />
Zweckbestimmung „Biomasseheizungsanlage“ ausgewiesen werden.<br />
Das entsprechende Verfahren samt Bürgerbeteiligung wird eingeleitet.<br />
Pkt. 5) Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 13 – Leumühle/Biomasseheizwerk;<br />
Grundsatzbeschlussfassung.<br />
Vom Bürgermeister wird auf die Ausführungen des unter Punkt 4 verlesenen Amtsvortrages verwiesen.
7<br />
Vom Bürgermeister wird die Stellungnahme des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Christian Vogl und die<br />
Beilage zur Verständigung des Amtes der OÖ. Landesregierung gem. § 33 Abs. 1 bzw. § 34 des OÖ.<br />
Raumordnungsgesetzes 1994, in der vor allem die Änderung des Flächenwidmungsplanes im<br />
Interesse des Gemeinwohles begründet wird, vollinhaltlich verlesen.<br />
Von Herrn Burner Wolfgang wird auch zu diesem Tagesordnungspunkt der Antrag gestellt, der<br />
Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss für die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/13<br />
Leumühle/Biomasseheizungsanlage, von derzeit Grünland in Sondergebiet des Baulandes für die<br />
Zweckbestimmung „Biomasseheizungsanlage“ mit Schutzzone im Bauland „Ff1-Schutzzone im<br />
Bauland für Park- und Ladflächen“ fassen und das Verfahren gemäß § 33 des OÖ. ROG 1994<br />
einzuleiten.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme durch Handzeichen (21 Stimmen)<br />
(Herr Ing. Lindinger stimmte auf Grund seiner Befangenheit nicht mit)<br />
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, für die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4/13<br />
Leumühle/Biomasseheizungsanlage, von derzeit Grünland in Sondergebiet des Baulandes für die<br />
Zweckbestimmung „Biomasseheizungsanlage“ mit Schutzzone im Bauland „Ff1-Schutzzone im<br />
Bauland für Park- und Ladeflächen“, das Verfahren gemäß § 33 des OÖ. ROG 1994, einzuleiten.<br />
Die Stellungnahme des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Christian Vogl und die Beilage zur Verständigung<br />
des Amtes der OÖ. Landesregierung gem. § 33 Abs. 1 bzw. § 34 des OÖ. Raumordnungsgesetzes<br />
1994, in der vor allem die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Interesse des Gemeinwohles<br />
begründet wird, werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen.<br />
Pkt. 6) Hummel Franz und Brigitte, Goldenberg 17 – Berufung gegen den Baubewilligungs-<br />
bescheid des Bürgermeisters betreffend bewilligungspflichtige Planabweichungen<br />
bei der Firma Wanggo, Goldenberg 16; Beratung und Beschlussfassung.<br />
Zu diesen beiden Tagesordnungspunkten übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an Frau<br />
Vizebürgermeisterin Eva Maria Windhager.<br />
Aufgrund mehrerer Anzeigen sowie einer Aufsichtsbeschwerde beim Land Oö. durch die<br />
Nachbarn Franz und Brigitte Hummel in Bezug auf Nichteinhaltung der Gebäudehöhen bei der<br />
Firma Wanggo, hat die Baubehörde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei wurden durch<br />
den techn. Amtssachverständigen des BBA Wels Planabweichungen bei der Gebäudehöhe<br />
beim Bürogebäude um 54 cm und bei der bestehenden Lagerhalle um 40 cm gegenüber den<br />
bewilligten Projekten festgestellt.<br />
Diese Überschreitungen stellen nach Ansicht der Baurechtsabteilung bewilligungspflichtige<br />
Planabweichungen nach § 39 OÖ. BauO dar und es wurde unter Vorlage von<br />
Einreichunterlagen ein Baubewilligungsverfahren abgeführt. Bei der Bauverhandlung am<br />
13.12.2006 wurden von den Nachbarn Hummel Franz und Brigitte, Hummel Matthias und Bolda<br />
Alois Einwände dagegen vorgebracht. Der Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz hat diese<br />
Einwände ab- bzw. zurückgewiesen oder auf den Zivilrechtsweg verwiesen und mit Datum vom<br />
09.01.2007 die Baubewilligung für die bewilligungspflichtigen Planabweichungen<br />
bescheidmäßig erteilt.<br />
Gegen diesen Bescheid haben die Ehegatten Hummel Franz und Brigitte sowie Herr Hummel<br />
Matthias fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Sie stellen den Antrag, der<br />
Gemeinderat möge den angefochtenen Bescheid des Bürgermeisters aufheben und<br />
dahingehend abändern, dass die Bewilligung nicht erteilt wird oder der angefochtene Bescheid<br />
aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an den Bürgermeister<br />
zurückverwiesen wird.
8<br />
Die beiden, inhaltlich völlig gleich lautenden Berufungen vom 23.01.2007, werden zur Kenntnis<br />
gebracht und verlesen.<br />
Es wurde ein Bescheid-Entwurf erstellt, in der der erstinstanzliche Bescheid des Bürgermeisters<br />
bestätigt und die Berufung abgewiesen wird. Die Abweisung wurde in Anlehnung an den<br />
erstinstanzlichen Bescheid begründet.<br />
Dem Gemeinderat als Berufungsbehörde ist der gesamte Inhalt der Berufungsentscheidung zur<br />
Kenntnis zu bringen und sowohl Spruch als auch Begründung zu beraten und zu beschließen.<br />
(§ 95 OÖ. GemO<br />
Im Anschluss wird vom Amtsleiter die Berufung dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis<br />
gebracht.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird ausgeführt, dass in dieser Berufung ein paar Sachen<br />
angeführt sind, die sie widerlegen kann. In der Verhandlungsschrift steht, dass ab<br />
Fußbodenoberkante gemessen wird, dies wird in der Berufung bestritten, es steht aber in beiden<br />
Verhandlungsschriften. Dann wird die Höhennachmessung beim Ermittlungsverfahren sehr heftig<br />
angezweifelt. Über das nicht geeichte Maßband braucht nicht mehr weiter diskutiert werden, sie<br />
war selbst dabei, wie dies nach gemessen wurde, es ist da sogar einer auf das Dach geklettert<br />
und hat von dort das Maßband herunter gelassen und sie hat es selbst abgelesen. Die Ablesung<br />
hat die Differenz von51 cm ergeben und nicht 74 cm.<br />
Es war von Anfang an klar, dass dies bewilligungsfähige Abweichungen sind, die nur neu<br />
bauverhandelt werden müssen.<br />
Was noch angeführt wird ist, dass die Gemeinde <strong>Pupping</strong> etwas rechtswidrig gewidmet hätte. Es<br />
ist ja bekannt, dass dies bis ganz nach oben gegangen ist, beim ersten mal schon 1994 und die<br />
Volksanwaltschaft hat dies sehr wohl überprüft, ob ein Einschreiten von ihr überhaupt notwendig<br />
und gerechtfertigt ist und die waren auch der Meinung, dass da alles rechtens ist. Im Jahr 2005<br />
haben wir schon eine ähnlich lautende Berufung behandelt, das war wie der erste Bewilligungsbescheid<br />
erfolgt ist. Es wurde Vorstellung beim Land Oberösterreich eingebracht und<br />
von dessen Seite wurde die Berufung abgewiesen und die Bescheide der Gemeinde bestätigt.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird im Anschluss der entsprechende Bescheidentwurf<br />
vollinhaltlich verlesen.<br />
Von Herrn Ing. Lindinger wird ausgeführt, dass er grundsätzlich nicht alle Passagen dieser<br />
Berufung nach vollziehen kann, er ist auch der Meinung, dass kein anderes Ergebnis herausgekommen<br />
wäre, wenn man ein geeichtes Maßband genommen hätte, was ihm allerdings ein<br />
bisschen schleierhaft im ganzen Bauakt ist, die Firma Wanggo hat von Beginn an gewusst, dass<br />
es da Schwierigkeiten gibt und es hat sogar einen Kompromissvorschlag gegeben, dass sie um<br />
1,00 m niedriger bauen. Der Fehler war, dass die Familien Hummel dies damals nicht<br />
angenommen haben, aber dass nachher um 50 cm höher gebaut wird, dies grenzt seiner<br />
Meinung nach schon ein wenig an Naivität und dies ist der einzige Punkt, warum er diese<br />
Berufung nicht abweisen möchte, sondern er wird sich hier der Stimme enthalten. Er findet es<br />
einfach naiv, wenn man weiß, dass auf einen Schwierigkeiten zukommen, welche schon von<br />
Beginn an Gegenstand von Diskussionen waren und dann baue ich höher, dies ist unvernünftig.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird dazu ausgeführt, dass dies bei der Nachmessung<br />
zur Sprache gekommen ist und die Firma Wanggo hat sich überrascht gezeigt, dass hier höher<br />
gebaut wurde. Sie hat die Firma dann auch um Erklärung ersucht, wenn man weiß, dass es<br />
wegen der Höhe schon Diskussionen gegeben hat. Von den Vertretern der Firma Wanggo wurde<br />
dazu gesagt, dass sie es sich nicht erklären können. Es waren alle anwesend vom Architekt, über<br />
die bauausführende Firma, bis zu Herrn Ing. Deschka von der Fa. Wanggo. Ein<br />
Erklärungsversuch war, dass Verschalungen an der Außenfront ein gewisses Maß haben.<br />
Grundsätzlich versteht sie es auch nicht, dass höher gebaut wurde, nur ändert sich an der<br />
rechtlichen Tatsache nichts, dass diese Berufung keine Rechtsgrundlage hat.
9<br />
Von Herrn Schübler wird ausgeführt, dass der Eindruck entsteht, als würde eine neue Baukultur<br />
entstehen, mit lauter gesetzmäßigen Planabweichungen, die mit Nachverhandlungen so wie so<br />
wieder erteilt werden, kann es doch nicht sein, dass die Beschwerdeführer ein regelrechtes<br />
Schattendasein führen.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird ausgeführt, dass sich solche Fälle in letzter Zeit<br />
häufen, aber so lange die Bauordnung nicht abgeändert wird, müssen bewilligungsfähige Planabweichungen<br />
bewilligt werden. In solchen Fälle hat die Gemeinde keine Handhabe.<br />
Herr Eder Erwin stellt an den Gemeinderat den Antrag, die Berufung von Hummel Franz und<br />
Brigitte, Goldenberg 17 abzuweisen und den erstinstanzlichen Bescheid des Bürgermeisters zu<br />
bestätigen und dies zu beschließen.<br />
Beschluss: 16 Stimmen dafür<br />
1 Stimme dagegen (Herr Schübler)<br />
4 Stimmenthaltungen (Herr Ing. Lindinger, Herr Roithner, Herr Buchroithner,<br />
Herr Holzer), Bürgermeister befangen<br />
Die Berufung der Ehegatten Hummel Franz und Brigitte Goldenberg 17 ist somit vollinhaltlich<br />
abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid des Bürgermeister bestätigt.<br />
Pkt. 7) Hummel Matthias, Goldenberg 18 – Berufung gegen den Baubewilligungs-<br />
bescheid des Bürgermeisters betreffend bewilligungspflichtige Planab-<br />
weichungen bei der Firma Wanggo, Goldenberg 16; Beratung und Beschluss-<br />
fassung.<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird von Frau Windhager auf den Punkt 6 verwiesen. Die<br />
Berufung und der Amtsvortrag, sowie die Berufungsbescheid sind genau gleich lautend.<br />
Von Herrn Eder Erwin stellt an den Gemeinderat den Antrag die Berufung des Herrn Hummel<br />
Matthias, Goldenberg 18 abzuweisen und den erstinstanzlichen Bescheid des Bürgermeisters zu<br />
bestätigen.<br />
Beschluss: 16 Stimmen dafür<br />
1 Stimme dagegen (Herr Schübler)<br />
4 Stimmenthaltungen (Herr Ing. Lindinger, Herr Roithner, Herr Buchroithner,<br />
Herr Holzer), Bürgermeister befangen<br />
Die Berufung des Herrn Hummel Matthias, Goldenberg 18 ist somit vollinhaltlich abgewiesen und<br />
der erstinstanzliche Bescheid des Bürgermeisters bestätigt.<br />
Pkt. 8) Mimra Christian, Wörth 82 – Berufung gegen den Baubewilligungsbescheid des<br />
Bürgermeisters betreffend bewilligungspflichtige Planabweichungen beim Bau-<br />
vorhaben Dr. Johannes Neugebauer, Wörth; Beratung und Beschlussfassung.<br />
Auch bei diesem Tagsordnungspunkt übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an Frau Vizebürgermeister<br />
Windhager.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird der Amtsvortrag vollinhaltlich verlesen.<br />
Aufgrund einer Anzeige des Nachbarn Christian Mimra in Bezug auf Abweichungen beim<br />
Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses mit Garage des Dr. Johannes Neugebauer, hat die<br />
Baubehörde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei wurden durch den techn. Amtssach-
10<br />
verständigen des BBA Wels Planabweichungen gegenüber dem bewilligten Projekt festgestellt. Dem<br />
Bauwerber wurde mit Bescheid vom 25.10.2006 die Fortführung der Bauausführung untersagt und<br />
gleichzeitig wurde er aufgefordert, unter Vorlage von neuen Einreichunterlagen um die Bewilligung<br />
dieser anzusuchen.<br />
Diese Änderungen stellen bewilligungspflichtige Planabweichungen nach § 39 OÖ. BauO dar und es<br />
wurde ein Baubewilligungsverfahren abgeführt. Bei der Bauverhandlung am 05.12.2006 wurde vom<br />
Nachbarn Christian Mimra Einwände vorgebracht. Diese richteten sich vor allem gegen die<br />
Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild und dass es durch die Geländeveränderungen zu<br />
Beeinträchtigungen durch abfließendes Wasser kommt. Der Bürgermeister als Baubehörde 1.<br />
Instanz hat diese Einwände ab- bzw. zurückgewiesen und mit Datum vom 16.01.2007 die<br />
Baubewilligung für die bewilligungspflichtigen Planabweichungen bescheidmäßig erteilt.<br />
Gegen diesen Bescheid hat Herr Christian Mimra, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schneditz-<br />
Bolfras aus 4810 Gmunden, das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />
Die Berufung vom 02.02.2007 wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und verlesen.<br />
Die Gemeinde <strong>Pupping</strong> hat ein ergänzendes Ermittlungsverfahren eingeleitet und es wurde vom<br />
Leiter des BBA Wels, Herrn Hofrat DI Liebisch ein Gutachten in Bezug auf die Einfügung in das Orts-<br />
und Landschaftsbild erstellt, das den Beteiligten im Berufungsverfahren zur Kenntnis und zur Abgabe<br />
einer Stellungnahme übermittelt wurde.<br />
Dazu sind Stellungnahmen des Bauwerbers Dr. Johannes Neugebauer, vertreten durch<br />
Rechtsanwalt Mag. Günther Eybl aus 4810 Gmunden, sowie des Nachbarn Christian Mimra,<br />
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Schneditz-Bolfras aus 4810 Gmunden, eingegangen..<br />
Diese sind dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen, da diese bei den Fraktionssitzungen noch<br />
nicht vorgelegen sind.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird ausgeführt, dass am 5. Dezember 2006 die<br />
Bauverhandlung abgehalten wurde, wegen der geänderten Gebäudehöhen. Zu diesem Zeitpunkt<br />
war es auch so, dass die Fußbodenoberkante des Gebäudes um 58 cm höher war, als im ersten<br />
Plan dargestellt und in der ersten Bewilligung bewilligt, dies ist entstanden, weil sie beim Baggern<br />
ins Grundwasser gekommen sind und dann gefragt haben, ob sie ein wenig herausbauen können<br />
und letztendlich sind es 58 cm geworden. An der Gesamtgebäudehöhe hat sich insofern nichts<br />
geändert, weil das Dach flacher gestaltet wurde, das heißt, die Gesamtgebäudehöhe ist sogar ein<br />
wenig niedriger als im ursprünglichen Plan dargestellt war. Nun ist es so, dass Herr Mimra das<br />
Hauptproblem mit den Anschüttungen hat, die vorgenommen wurden. Diese sind aber nicht<br />
Gegenstand einer baubehördlichen Beurteilung. Baubehördlich abzuhandeln ist der Punkt in dem<br />
es um die Oberflächenentwässerungen geht. Es ist aber auch so, dass bei der zweiten Bauverhandlung<br />
darüber gar nicht befunden hätte werden können, weil es keinen Plan gegeben hat, der<br />
wirklich zutreffend war, das heißt, es wurde vom Bauwerber bei der zweiten Bauverhandlung<br />
gleich einmal klar gelegt, dass diese Schüttungsgrenzen, die auf dem Plan eingezeichnet sind,<br />
nicht so kommen werden, weil es auch nicht um die Gartengestaltung geht, sondern nur um die<br />
Gebäudehöhen. Darum hat man dies nicht verhandeln können, wäre auch nicht zu verhandeln<br />
gewesen. Heute befinden wir darüber, ob der Bescheid, den der Bürgermeister erlassen hat, in<br />
Ordnung war oder nicht. In diesem Bescheid ist absolut keine Rede von Schüttungen, ob diese<br />
gemacht werden dürfen oder nicht, sondern hier geht es lediglich um die Planabweichung<br />
betreffend die Höhe der Fußbodenober-kante.<br />
Im Anschluss wird vom Amtsleiter dem Gemeinderat das Gutachten vom Leiter des BBA Wels,<br />
Herrn Hofrat DI Liebisch vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird weiters ausgeführt, dass Herr Hofrat Liebisch festgestellt<br />
hat, dass an der Ostseite an der Grenze zu Artmair die Böschung so weit zur Grenze<br />
käme, dass die Entwässerung nicht funktioniert, da wäre es laut Plan zuwenig. Hofrat Liebisch
11<br />
empfiehlt, eine ergänzende Auflage in den erstinstanzlichen Bescheid, dass sie nicht 90 cm von<br />
der Grundgrenze weg bleiben, sondern 1,50 m, damit diese Entwässerung ordnungsgemäß<br />
funktionieren kann. Als zweite Sache muss als Auflage in den erstinstanzlichen Bescheid hineingenommen<br />
werden, der Sockel an der Grundgrenze zur öffentlichen Straße, der darf nicht höher<br />
sein, als 60 cm. Das Allerwichtigste bei der Sache war, dass HR Liebisch eine Beurteilung der<br />
Geländeveränderungen auf Seite Mimra nimmt er erst dann vor, wenn es einen Plan gibt und den<br />
gibt es derzeit ja nicht.<br />
Dieses Gutachten ist Herrn Dr. Neugebauer und Herrn Mimra zugesandt worden und es sind<br />
dazu kurz vor der Sitzung die Stellungnahmen eingelangt.<br />
Diese Stellungnahmen werden auszugsweise verlesen.<br />
Herr Hofrat Liebisch hat angeboten, bei einem Gespräch zwischen Neugebauer und Mimra dabeizusein,<br />
damit eine Einigung erzielt werden kann. Es können bei so einem Gespräch die offenen<br />
Fragen abgeklärt werden.<br />
Von Herrn Ing. Lindinger wird angefragt, wenn die Gemeinde die Berufung Mimra annehmen<br />
würde, ob dann weiterhin die Bausperre für Herrn Dr. Neugebauer besteht.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird dazu geantwortet, dass die Bausperre dann weiterhin<br />
bestehen würde.<br />
Von Herrn Ing. Lindinger wird ausgeführt, dass hier die Situation gegenüber Wanggo etwas<br />
anders ist, weil man in den Stellungnahmen jetzt bereits erkennen kann, dass sich vermutlich ein<br />
Kompromiss abzeichnet und Gott sei Dank dieser Nachbarschaftsstreit beendet werden kann.<br />
Auch Herr Roithner führt aus, dass aus den Stellungnahmen hervorgeht, dass sich die zwei<br />
Streitparteien vermutlich einigen werden.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird dazu gesagt, dass eine Partei einmal bekundet hat,<br />
dass sie ein Gespräch wollen und hat einen Kompromissvorschlag gemacht. Mit Herrn Dr.<br />
Neuge-bauer hat der Bürgermeister bezüglich des von Herr HR Liebisch angebotenen Gesprächs<br />
Kontakt aufgenommen, sie ersucht, den Bürgermeister darüber zu berichten.<br />
Vom Bürgermeister wird dazu berichtet, dass er mit Herrn Dr. Neugebauer ein Telefonat geführt<br />
hat und die Aussage war sinngemäß so, er verweigert sich keinem Gespräch, aber zur Vorlage<br />
eines Planes braucht er vorher die fachliche Beratung durch eine Dienststelle, ob dies Herr HR<br />
Liebisch ist oder jemand anderer, weil er die Rechtsgrundlage nicht kennt. Er weiß nicht was man<br />
machen darf und was nicht, und was man nicht machen darf wird er auch nicht planen oder einfordern.<br />
Erst wenn er diese Beratung in Anspruch genommen und für sich einen Plan entwickelt<br />
hat, dann verweigert er sich keinem Gespräch.<br />
Von Frau Vizebürgermeister wird ausgeführt, dass es aller Voraussicht noch ein Gespräch geben<br />
wird. Dr. Neugebauer wird einen Plan zeichnen lassen, der rechtlich auch hält und dann wird<br />
darüber gesprochen und es wird versucht werden, eine Lösung zu finden.<br />
Empfehlung des Gemeinderates, dass es zu einem Gespräch mit den Beteiligten, unter der<br />
Leitung von Hofrat Liebisch kommen wird.<br />
Herr Schlucker stellt an den Gemeinderat den Antrag, die Berufung des Herrn Mimra, wie von<br />
Frau Vizebürgermeister Windhager vorgetragen, ab- bzw. zurückzuweisen.<br />
Von Frau Vizebürgermeister wird im Anschluss der vorliegende Bescheidentwurf vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis gebracht.
12<br />
Von Frau Vizebürgermeister wird dazu noch gesagt, dass man in Zukunft, wenn wo mehr als zwei<br />
Häuser hin gebaut werden, dann muss ein Bebauungsplan erstellt werden, weil dann kann man<br />
solche Sachen verhindern.<br />
Die Frau Vizebürgermeister lässt über den Antrag des Herrn Schlucker abstimmen.<br />
Beschluss: 20 Stimmen dafür<br />
1 Stimmenthaltung (Herr Buchroithner)<br />
Bürgermeister befangen<br />
Die Berufung des Herrn Mimra gegen den Baubewilligungsbescheid des Bürgermeisters<br />
betreffend bewilligungspflichtige Planabweichungen beim Bauvorhaben Dr. Johannes<br />
Neugebauer, Wörth wird abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid des Bürgermeisters<br />
dahingehend abgeändert, dass zwei weitere Auflagepunkte aufgenommen werden, ansonsten<br />
wird der Bescheid bestätigt.<br />
Die Abweisung wurde in Anlehnung an den erstinstanzlichen Bescheid, unter Hinweis auf das<br />
vorliegende bautechnische Gutachten, in dem auch auf die Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild<br />
eingegangen wurde, begründet.<br />
Frau Vizebürgermeister Windhager übergibt den Vorsitz wieder an den Bürgermeister.<br />
Pkt. 9) Helletsgruber Ernst und Gabriele, <strong>Pupping</strong> 6 – Pachtvertrag über Grdst.Nr. 1417/3,<br />
KG <strong>Pupping</strong>; Beschlussfassung.<br />
Die Gemeinde <strong>Pupping</strong> ist im Besitz der landwirtschaftlichen Liegenschaft, EZ 694, Grdst.Nr.<br />
1417/3, KG <strong>Pupping</strong>, in Gstaltenhof. (ehem. Wiesingergrundstück) mit einem Flächenausmaß<br />
von 7059 m²<br />
Diese Fläche wurde bis zum Ende des abgelaufenen Jahres entsprechend einer<br />
abgeschlossenen Vereinbarung durch die Ehegatten Ernst u. Gabriele Helletsgruber<br />
landwirtschaftlich genutzt.<br />
Ein beabsichtigter Verkauf dieses Grundstückes kam zuletzt nicht zustande, weil die erwartete<br />
Verkaufssumme den gewünschten Erfolg nicht brachte.<br />
Daher schlägt der Gemeindevorstand vor, die Fläche erneut zu verpachten.<br />
Als Interessent hat sich wiederum die Familie Helletsgruber, <strong>Pupping</strong> 6 angemeldet.<br />
Im Vorfeld konnte in den Pachtvertragsbesprechungen über die Vertragsinhalte eine Einigung<br />
erzielt werden.<br />
Neben den üblichen Vertragsinhalten betrifft ein Detail des Pachtvertrages die Reduzierung der<br />
Pachtfläche um 559 m², wegen einer bestehenden Baumreihe, die die Pächter landwirtschaftlich<br />
nicht nutzen werden. Somit würde eine Fläche von insgesamt 6.500 m² zur Verpachtung<br />
gelangen.<br />
Als Pachteuro wurde ein Betrag von 0,04 Euro je m² vereinbart, in Summe ergibt dies einen<br />
Betrag von jährlich € 260,--<br />
Nun liegt ein entsprechender Pachtvertragsentwurf vor, der einer Genehmigung durch den<br />
Gemeinderat bedarf.<br />
Der vorliegende Pachtvertrag wird nur auszugsweise verlesen, weil ein gleich lautender Entwurf<br />
bei den Fraktionssitzungen aufgelegen ist.<br />
Herr Heiglauer stellt an den Gemeinderat den Antrag, den vorliegenden Pachtvertrag vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis zu nehmen und mit Beschluss zu genehmigen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme durch Handzeichen.<br />
Der Gemeinderat stimmt somit einer Verpachtung des Grundstückes Nr. 1417/3, KG <strong>Pupping</strong>, an<br />
die Ehegatten Ernst und Gabriele Helletsgruber, <strong>Pupping</strong>, mit einstimmigen Beschluss zu.
13<br />
Beilage Pachtvertrag<br />
Pkt. 10) Falzberger Sabine, <strong>Pupping</strong> 1 – Pachtvertrag über Grdst.Nr. 1426, KG <strong>Pupping</strong>;<br />
Beschlussfassung.<br />
Mit den Ehegatten Gustav u. Stefanie Falzberger bestehen zwei Pachtverträge mit der<br />
Gemeinde, die zueinander in gewisser Weise in Zusammenhang stehen.<br />
Zum Einen hat die Gemeinde eine Grundfläche neben dem Feuerwehrhaus in <strong>Pupping</strong> als<br />
Spielplatz in Pacht. Zum Anderen pachten die Ehegatten Falzberger eine landwirtschaftliche<br />
Grundfläche (ehem. Wieshofergrundstück) von der Gemeinde.<br />
Da eine Übergabe an die Kinder stattgefunden hat, ist Herr Falzberger an die Gemeinde<br />
herangetreten und hat um Änderung des Pachtverhältnisses aus finanztechnischen Gründen<br />
ersucht und als Rechtsnachfolgerin für den Pachtvertrag seine Schwiegertochter Sabine<br />
Falzberger namhaft gemacht.<br />
Aus rechtlichen Gründen ist daher ein neuer Pachtvertrag abzuschließen, weil im alten<br />
Pachtvertrag eine Rechtsnachfolge nicht geregelt wurde.<br />
Da im Wesentlichen die Vereinbarungen im alten Pachtvertrag übernommen werden sollen und<br />
sich am Vertragsinhalt eigentlich nicht viel ändert, wurde dem entsprechend ein neuer<br />
Pachtvertragsentwurf errichtet, der vom Gemeinderat zur Kenntnis zu nehmen und mit<br />
Beschluss zu genehmigen wäre.<br />
Der Pachtvertrag wird nur auszugsweise verlesen, weil er bei den Fraktionsunterlagen<br />
vorgelegen ist.<br />
Von Herrn Schlucker wird an den Gemeinderat der Antrag gestellt, den vorbereiteten<br />
Pachtvertrag vollinhaltlich zur Kenntnis zu nehmen und mit Beschluss zu genehmigen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme durch Handzeichen.<br />
Der Gemeinderat hat den vorliegenden Pachtvertrag mit Frau Falzberger Sabine, <strong>Pupping</strong> 1,<br />
betreffend das Grundstück Nr. 1426, KG <strong>Pupping</strong>, beschlossen.<br />
Pachtvertrag liegt bei<br />
Pkt. 11) Hochwasserschutzverband Sandbach-Dachsbergerbach<br />
a) Beitrittsbeschluss<br />
b) Beschluss der Satzungen<br />
c) Wahlen und Entsendung der Organe gem. § 33a GemO. 1990 idgF.<br />
Der Bürgermeister verliest den entsprechenden Amtsvortrag.<br />
Einleitend wird erinnert, dass es betreffend dem Hochwasserschutzprojekt Sandbach-<br />
Dachsbergerbach seit längerer Zeit unterschiedliche Standpunkte gibt.<br />
Das Thema war bislang im Reinhaltungsverband Eferding integriert.<br />
Da sich in dieser Angelegenheit im Verband die Fronten verhärteten und die<br />
Auseinandersetzungen in der Zurücklegung der Obmannstelle gipfelte, wurden mit dem Land<br />
Oö. Gespräche aufgenommen.<br />
Nachdem das beabsichtigte Hochwasserschutzprojekt in einem engen Zusammenhang mit der<br />
Umfahrung Eferding steht, kam es auch bei LH.Stv. Hiesl zu einem solchen Gespräch. Dabei ist<br />
man zum Entschluss gekommen, für den Hochwasserschutz Sandbach-Dachsbergerbach einen<br />
eigenen Verband zu gründen.<br />
Gleichzeitig wurde durch das Land Oö. zugesichert, neben einer finanziellen Beteiligung von<br />
11%, überdies als unparteiisches Organ auch die Obmannstelle zu übernehmen. Die<br />
Bereitschaft wurde durch Herrn Dr. Zeilinger bereits bestätigt.<br />
Diese Unterstützung des Landes wurde an Bedingungen geknüpft, nämlich, dass alle<br />
Gemeinden um diesbezügliche Hilfestellung beim Land Oö. schriftlich ansuchen. Dieser
14<br />
Aufforderung sind Gemeinden bereits nachgekommen. Weiters wird angenommen, dass die<br />
Stadtgemeinde Eferding die Geschäftsführung des Verbandes zu übernehmen hat.<br />
Obwohl nach Ansicht der Stadtgemeinde Eferding noch nicht alle Details besprochen bzw.<br />
ausverhandelt wurden, hat uns das Land Oö., Wasserrechtsabteilung, einen Satzungsentwurf<br />
zukommen lassen.<br />
Nachdem der Entwurf über die Amtsleiter gemeinsam überarbeitet wurde und die geänderte<br />
Fassung als Grundlage für das letzte Bürgermeistergespräch diente, wurde nach einer<br />
abschließenden eingehenden Prüfung des Landes der endgültige Satzungsentwurf durch das<br />
Land Oö. übermittelt, welcher von den Gemeinden zu beschließen wäre. Die Inhalte bzw.<br />
Details sind aus der Satzung zu entnehmen.<br />
Die Satzungen werden vollinhaltlich verlesen.<br />
Unter § 9 ist der Aufteilungsschlüssel für die Herstellungs- bzw. Investitionskosten und<br />
Instanhaltungskosten geregelt. Die Gemeinde Eferding ist mit 49,0 % (bisher 60 %), die<br />
Gemeinde Fraham aufgerundet 15,0 %, die Gemeinde Hinzenbach 15,0 %, die Gemeinde<br />
<strong>Pupping</strong> 10,0 % (bisher 9,7 %) beteiligt und das Land Oberösterreich ist jetzt neu mit einem<br />
Anteil von 11,0 %. Dies wurde deswegen so ausverhandelt, damit es nicht eine Mehrheit und<br />
somit Dominanz einer einzigen Gemeinde gibt, es braucht jeweils zumindest einen zweiten<br />
Partner, um zu einer Gesamtlösung zu kommen.<br />
Von Herrn Muckenhuemer wird ausgeführt, dass es um eine wichtige Sache geht, nicht nur<br />
Hochwasserschutz ist wichtig, sondern das das ganze auch am Projekt der Umfahrung hängt,<br />
sollte der Gemeinderat die einzelnen Punkte beschließen. Er stellt an den Gemeinderat den<br />
Antrag, den Beitritt zum Hochwasserschutzverband Sandbach-Dachsbergerbach mit einem<br />
Kostenanteil von 10% zu beschließen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme durch Handzeichen.<br />
Die Gemeinde <strong>Pupping</strong> tritt somit dem Hochwasserschutzverband Sandbach-Dachsbergerbach<br />
mit einem Kostenanteil von 10 % bei.<br />
Herr Muckenhuemer stellt sodann den Antrag die vorliegenden Satzungen vollinhaltlich zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme durch Handzeichen.<br />
Die vorliegenden Satzungen wurden somit vollinhaltlich angenommen und beschlossen.<br />
Vom Bürgermeister wird dann ausgeführt, dass für die Entsendung der Mitglieder schriftliche<br />
Wahlvorschläge vorliegen. Die Wahlvorschläge wurden nach d’Hondt’schen Wahlverfahren<br />
ausgearbeitet.<br />
Zur Wahl sind nur die Fraktionsmitglieder berechtigt, vom Bürgermeister wird noch der Antrag<br />
gestellt, über diese Wahlvorgänge per Akklamation abzustimmen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme durch Handzeichen<br />
Die nachfolgenden Fraktionswahlen werden per Akklamation durch geführt.<br />
Wahlvorschlag der ÖVP<br />
Mitglieder: Ersatzmitglieder:<br />
Wenzelhuemer Leonhard Allerstorfer Walter<br />
Windhager Eva Maria Burner Wolfgang
15<br />
Abstimmung durch die Mitglieder der ÖVP-Fraktion.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (ÖVP-Fraktion)<br />
Es werden somit folgende Personen von der ÖVP-Fraktion entsandt:<br />
Mitglieder: Ersatzmitglieder:<br />
Wenzelhuemer Leonhard Allerstorfer Walter<br />
Windhager Eva Maria Burner Wolfgang<br />
Wahlvorschlag der SPÖ<br />
Mitglieder: Ersatzmitglieder:<br />
Holzer Johann Allersdorfer Ernst<br />
Abstimmung durch die Mitglieder der SPÖ-Fraktion.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (SPÖ-Fraktion)<br />
Es werden somit folgende Personen von der SPÖ-Fraktion entsandt:<br />
Mitglieder: Ersatzmitglieder:<br />
Holzer Johann Allersdorfer Ernst<br />
Pkt. 12) OÖ. Hilfswerk GmbH., Linz – Vereinbarung über Trägerschaft des Projektes<br />
„Offener Jugendtreff“, Beschlussfassung.<br />
Der vorliegende Amtsvortrag wird vom Bürgermeister verlesen.<br />
Einleitend dürfen wir hinweisen, dass erst nach den Fraktionssitzungen der Jugend-ausschuss<br />
in Eferding getagt hat. Dabei ist zu geringfügigen Änderungen in Bezug auf die Vereinbarung<br />
und beim Voranschlag gekommen. Im nachfolgenden Amtsvortrag werden diese Änderungen<br />
bereits berücksichtigt.<br />
In der Zusammenkunft am 1.2.2007 in Eferding wurde konkret über die Installierung eines offenen<br />
Jugendtreffs gesprochen, wobei von allen beteiligten Gemeinden grundsätzlich Zustimmung<br />
signalisiert wurde.<br />
Seitens der Gemeinde Eferding wird eine passende Räumlichkeit im alten Gebäude beim sogen.<br />
„Mucki “- Durchgang angeboten. Es handelt sich hier um einen Raum im Ausmaß von ca. 33 m²,<br />
nämlich dort wo früher der Computerclub beheimatet war.<br />
Vis a vis befindet sich ein öffentliches WC der Stadtgemeinde Eferding, welches von den<br />
Jugendlichen benützt werden kann. Weiters steht ein kleiner Gartenbereich ebenfalls zur<br />
Verfügung.<br />
Geöffnet soll der Jugendtreff von April-August einmal in der Woche sein, z.B. an einem Freitag von<br />
17.00 bis 22.00 Uhr. Bei Bedarf ab September soll dieser um wöchentlich 5 Stunden erweitert<br />
werden.<br />
Als Träger bzw. Betreiber des offenen Jugendtreffs hat sich die OÖ. Hilfswerk GmbH. bereit erklärt,<br />
von denen auch das Personal zur Verfügung gestellt wird. Das Oö. Hilfswerk übernimmt die<br />
Tätigkeiten für die gesamte Betriebsführung samt Abrechnung.<br />
Laut einem übermittelten Voranschlag belaufen sich die Kosten (ohne Investitionen und<br />
Sachaufwand) auf jährlich insgesamt € 5.013,--.<br />
Als Sachaufwand werden die Mietkosten, die Betriebskosten, sowie die Energie- und<br />
Heizungskosten betitelt. Im Voranschlag wurde für den Sachaufwand ein Gesamtbetrag von<br />
insgesamt € 1.375,-- errechnet.
16<br />
Im Zuge der Abstimmungsgespräche wurde eine Begrenzung der Investitions- und<br />
Instandhaltungskostenkosten mit 3.220,00 Euro einhellig festgelegt.<br />
Die Gesamtkosten betragen demnach im heurigen Kalenderjahr insgesamt 9.608,00 Euro.<br />
Mit unserem 20%igen-Anteil haben wir mit einer Beteiligungssumme von 1.922,00 zu rechnen.<br />
(Voranschlagsentwurf liegt bei)<br />
Die Hilfswerk GmbH, Linz, hat als zukünftiger Träger des offenen Jugendtreffs Eferding, uns einen<br />
mit allen Gemeinden abgestimmten beschlussfähigen Vertragsentwurf übersandt, der von jeder<br />
Gemeinde abgeschlossen werden sollte.<br />
Vereinbarungsentwurf wird vollinhaltlich verlesen<br />
Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.12.2006, indem die Beteiligung an einem<br />
offenen Jugendtreff mit einem Budgetansatz von € 2.000,-- grundsätzlich genehmigt wurde, wird<br />
nun gebeten, die vorliegende Vereinbarung mit dem Oö. Hilfswerk GmbH., Linz, vollinhaltlich zu<br />
beschließen und den vorliegenden Voranschlag über die laufenden Kosten des Kalenderjahres<br />
2007 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Herr Berner bringt vor, dass es seiner Meinung sehr gut ist, dass man in Eferding einen Jugendtreff<br />
einrichten will, er stellt daher den Antrag an den Gemeinderat die Vereinbarung über die<br />
Trägerschaft des Projektes „offener Jugendtreff“ so wie vorgetragen, zu beschließen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme durch Handzeichen.<br />
Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.12.2006, indem die Beteiligung an einem<br />
offenen Jugendtreff mit einem Budgetansatz von € 2.000,-- grundsätzlich genehmigt wurde,<br />
wurde nun die vorliegende Vereinbarung mit dem Oö. Hilfswerk GmbH., Linz, vollinhaltlich<br />
beschlossen und der vorliegende Voranschlag über die laufenden Kosten des Kalenderjahres<br />
2007 zur Kenntnis genommen.<br />
Pkt. 13) Bedarfszuweisung für den Umbau des Sportheimes ASKÖ Sparkasse<br />
Eferding/Fraham – Genehmigung eines neuen Finanzierungsplanes;<br />
Beschlussfassung.<br />
Vom Bürgermeister wird der vorliegenden Amtsvortrag verlesen.<br />
Über Antrag der Stadtgemeinde Eferding hat sich bei der Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel<br />
vom Standpunkt der Gemeindeaufsichtsbehörde, eine nachträgliche Verbesserung der<br />
Finanzierungsmöglichkeit für den Umbau des Sportheimes des ASKÖ Eferding-Fraham<br />
ergeben.<br />
Aus diesem Grund wurde eine neue Finanzierungsdarstellung des Landes den Gemeinden mit<br />
dem Ersuchen übermittelt, die Genehmigung durch die Gemeinderäte einzuholen.<br />
Die Auswirkung für die Gemeinde <strong>Pupping</strong> betrifft rein die Erhöhung der anteiligen<br />
Bedarfszuweisungsmittel des Landes, um insgesamt € 2.000,--, welche im heurigen<br />
Kalenderjahr zur Auszahlung vorgesehen sind.<br />
Der Finanzierungsplan wird vollinhaltlich verlesen.<br />
Herr Heiglauer stellt an den Gemeinderat den Antrag, die vom Land dargestellte<br />
Finanzierungsmöglichkeit für den Umbau des Sportheimes des ASKÖ Eferding-Fraham, als<br />
neuen Finanzierungsplan mit Beschluss zu genehmigen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme durch Handzeichen.
17<br />
Der neue Finanzierungsplan für den Umbau des Sportheimes des ASKÖ Eferding-Fraham ist<br />
somit beschlossen.<br />
Pkt. 14) Allfälliges.<br />
a) Dank des Bürgermeisters.<br />
Vom Bürgermeister wird ausgeführt, dass er sich vorerst für die Konstruktivität und Geduld<br />
bedanken möchte. Es waren einige Tagesordnungspunkte, die erfordert haben, dass wir die<br />
ganzen Einwände, Stellungnahmen vollinhaltlich zur Kenntnis bringen, um keinen formalen Fehler<br />
zu machen. Er weiß, dass dies anstrengend ist, wenn man an einem Arbeitstag um 19,00 abends<br />
nochmals voll konzentrieren muss und dafür gilt allen sein aufrichtiger Dank. Leider wissen dies<br />
Beteiligte nicht, welchen Aufwand wir betreiben müssen, wenn es zu Auseinandersetzungen<br />
kommt, es ist Teil des Rechtsstaates, das ist völlig klar, aber ihm kommt vor, dass manche<br />
Instrumente der Beschwerde doch sehr leichtfertig in Anspruch genommen werden, weil sie mit<br />
keinen Kosten verbunden sind. Die Arbeit und die Mühe haben Andere und zuletzt dieses<br />
Gremium, dafür seinen herzlichen Dank.<br />
b) Grünschnittanlieferung.<br />
Von Herrn Marktler wird ausgeführt, dass das Wetter dieses Jahr sehr günstig, er fragt daher an,<br />
wie es mit der Grünschnittannahme beim Bauhof steht, es stellt sich die Frage, ob nicht der<br />
Öffnungstermin vorgezogen werden könnte, weil in den Gärten schon relativ viel anfällt.<br />
Vom Bürgermeister wird dazu geantwortet, dass dies im Vorfeld schon besprochen wurde, wir<br />
haben aber bewusst gesagt, wir überlassen die Initiative unseren aufmerksamen Mandataren und<br />
werden dann deren Vorschläge aufgreifen und dann zu einem allfälligen frühren Öffnungstermin<br />
kommen. Selbstverständlich ist es sinnvoll, es ist ein Service für die Bürger. Es gibt aber auch<br />
insbesondere einen beteiligten Nachbarn, der durch die Anlieferung dort beeinträchtigt ist, der<br />
wird wahrscheinlich auf die Einhaltung der ursprünglichen Öffnungszeit pochen, aber es gibt<br />
einen Bedarf. Er möchte aber zu Bedenken geben, welche Folgewirkungen es zeitigt, er fürchtet<br />
schon, dass mit jeder Öffnungswoche früher, im nächsten Jahr nochmals früher anfangen<br />
müssen. Die Kosten für die Grünschnittsammlung, diese werden auch im Ausschuss behandelt,<br />
wachsen jedes Jahr dramatisch und haben unter anderem auch zur Folge, dass die Kompostieranlage<br />
in Sperneck, der wir ja vertraglich verpflichtet sind, mit einem hohen Kostenaufwand erweitert<br />
werden muss und da werden wir uns wahrscheinlich auch an der Erweiterung beteiligen<br />
müssen. Der Vorschlag wird aufgenommen und wir werden früher aufsperren.<br />
Von Herrn Marktler wird noch ausgeführt, dass früher einmal beschlossen wurde, dass man auch<br />
in die Gemeindezeitung schreibt, dass verschiedene Sachen, die möglich sind, selbst<br />
kompostieren sollen, dass man dies wieder einmal publik macht.<br />
c) City-Bus.<br />
Vom Bürgermeister wird berichtet, dass der City-Bus ein Thema ist, welches auch mit unseren<br />
Vertretern bearbeitet wird. Es gibt ja mittlerweile mehrere Abänderungen durch das Büro<br />
Rettensteiner, die jüngste haben wir gestern erhalten. Frau Windhager, die ja in dem Ausschuss<br />
mitarbeitet, hat mit großem Erstaunen, die jetzt doch deutliche Kostenerhöhung, die jetzt vom<br />
Büro Rettensteiner kommuniziert wird, wahrgenommen. Wir müssen dies nochmals hinterfragen,<br />
weil dies Kostenerhöhung bei fast 50 % liegt.<br />
Von Frau Vizebürgermeister Windhager wird noch ausgeführt, dass es ursprünglich eine Berechnung<br />
gegeben hat, schon für den schlechtest möglichen Fall, dass der Kilometer € 4,-- kosten<br />
wird, da wären es Gesamtkosten von € 154.140,-- gewesen, von denen aber zwei Drittel das<br />
Land bezahlen würde, das heißt, € 51.380,-- wären da für die Gemeinden übrig geblieben.
18<br />
Gestern ist eine Neuberechnung mit Gesamtkosten von € 269.000,-- hereingekommen. Sie weiß<br />
auch woher dies kommt, sie hat einmal mit Herrn Rettensteiner telefoniert, wo er gebeten hat, um<br />
Übermittlung von Daten, bzw. sie hat reklamiert, dass ein Fehler in seiner Aufstellung war. Im<br />
Zuge des Gesprächs ist dann herausgekommen, dass er schon sehr froh wäre, wenn wir die<br />
Strecke, die in unserer Gemeinde anfällt, nachmessen könnten, weil er den Verdacht hegt, dass<br />
sein Programm, das sie zur Streckenberechnung haben, nicht ganz passend ist. Der Amtsleiter<br />
und sie haben die Strecke dann nachgerechnet und haben dann festgestellt, dass es fast um das<br />
Doppelte fehlt, das heißt, er hat ein bisschen mehr als die Hälfte von dem gerechnet, was die<br />
tatsächlichen Streckenlängen ausmachen, es ist einfach überhaupt nicht zu akzeptieren, weil der<br />
Herr Rettensteiner bekommt € 19.500,-- für die Erstellung eines Projektes und er ist nicht in der<br />
Lage, dass er sich ein Programm organisiert, wo er Kilometerlängen ordnungsgemäß berechnet.<br />
Es wurde ihm dann die neue Streckenlänge übermittelt, es dürften ihm nun auch die anderen<br />
Gemeinden die richtigen Längen mitgeteilt haben und es sind anscheinend doppelt so viele Kilometer<br />
und daraus resultiert auch die Wahnsinnskostenexpolosion und zuerst hätten wir, wenn der<br />
Kilometer € 4,-- kostet, hätten wir € 7.800,-- bezahlt und jetzt würden wir über € 15.000,--<br />
bezahlen im Jahr für das Betreiben des City-Busses.<br />
Vom Bürgermeister wird dazu gesagt, dass es schade ist, denn es haben sich hier über Wochen<br />
ehrenamtliche Mitarbeiter damit beschäftigt und wenn man dann einen Partner hat, der die<br />
Grundlagen nicht richtig erstellt, ist dies doppelt bedauerlich. Es wird mit ihm als Auftragnehmer<br />
ein Gespräch geben müssen.<br />
Von Frau Vizebürgermeister wird noch ausgeführt, dass geklärt werden muss, ob Herr Rettensteiner<br />
schon das gesamte Geld bekommen hat, sie geht einmal davon aus, dass dies nicht so<br />
ist.<br />
Vom Bürgermeister wird ausgeführt, dass wir beim ÖPNV nicht die allerbesten Erfahrungen gemacht<br />
haben mit Herrn Rettensteiner, aber weil er dieses Thema schon bearbeitet hat bei uns<br />
und sich das angeboten hat, hat er diesen Erweiterungs-Zusatzauftrag aus dem Zukunftsraum<br />
bekommen.<br />
Von Frau Vizebürgermeister wird ausgeführt, dass es geheißen hat, dass es schon so ist, wenn<br />
wer noch keine Grundlagen gehabt hätte, so wie Herr Rettensteiner aus dem ÖPNV-Projekt wahrscheinlich<br />
noch viel mehr verlangt hätte.<br />
d) Terminverschiebungen.<br />
Vom Bürgermeister werden nochmals die Terminverschiebungen angesprochen, wir haben in<br />
letzter Zeit dafür sehr viel Kritik erhalten. Das wird aber nicht aus Jux gemacht, sondern gibt es da<br />
Tagesordnungspunkte, wo Fristen laufen. Wenn wir diese Sitzung nicht verschoben hätten, wären<br />
wichtige Punkte für Beteiligte, wie der Tagesordnungspunkt „Widmung – Ehegatten Wimmer“ und<br />
auch die Berufungen nicht zu behandeln gewesen, der nächste Termin ist erst am 26. April. Wir<br />
verstehen dies im Sinne der Kundenorientierung für die Bürger, wenn es irgendwie geht, Themen<br />
die drängen auch zeitlich so abhandeln. Er versteht aber auch, dass sich die Mandatare danach<br />
richten, was für das Jahr vorgegeben wird und er darf alle Beteiligten ersuchen und dies auch<br />
nach außen zu tragen, dass wir mit den Verschiebungen in Hinkunft zurückhaltender sein werden,<br />
zum einen, dass die Mandatare ihre Terminkalender koordinieren können, zum anderen haben<br />
wir oft die Erfahrung gemacht, wir werden eindringlich ersucht, da muss dies unbedingt noch<br />
behandelt werden. Wir haben Sitzungen durchschnittlich alle eineinhalb Monat und dies sollte<br />
auch für alle Beteiligten, ob es in Widmungsfragen ist, oder in Bauangelegenheiten, oder in<br />
sonstigen Angelegenheiten ausreichend sein, vorzubereiten, Grundlagen zur Verfügung zu<br />
stellen, das wir das dann innerhalb der Tagesordnung abhandeln können. Wir werden versuchen,<br />
die Termine besser einzuhalten.
19<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister für die<br />
konstruktive Mitarbeit und schließt die heutige Gemeinderatssitzung.<br />
Das Protokoll der Gemeinderatsitzung vom 25.01.2007, das während der Sitzung zur<br />
Einsichtnahme auflag und gegen das keine Einwände vorgebracht wurden, gilt als genehmigt.<br />
Die Sitzung wird geschlossen.<br />
Ende: 21.15 Uhr<br />
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />
2 Protokollfertiger:<br />
Diese Verhandlungsschrift wurde den politischen Parteien am _______________ ausgefolgt, lag<br />
während der Sitzung am ________________ zur Einsicht auf und wurde am Schluss der Sitzung<br />
ohne Einwendungen genehmigt.<br />
<strong>Pupping</strong>, am _______________ Der Bürgermeister: