Brennpunkte: Altersdiskriminierung und Befristung - Die ...
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Geschäftsbericht 2010 / 2011 12 | 13<br />
<strong>Die</strong> so errechnete Einsatzzeit für die Gr<strong>und</strong>betreuung<br />
stellt im Gegensatz zu der alten Unfallverhütungsvorschrift<br />
einen Summenwert dar, den der<br />
Arbeitgeber zwischen Betriebsarzt <strong>und</strong> Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der<br />
betrieblichen Situation aufteilen muß. Der Anteil<br />
für die betriebsärztliche Betreuung wird in der Regel<br />
geringer ausfallen als für die sicherheitstechnische<br />
Betreuung. Der Mindestanteil beträgt 20%<br />
der Gr<strong>und</strong>betreuung, also mindestens 0,2 St<strong>und</strong>en<br />
pro Jahr <strong>und</strong> Beschäftigtem. <strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>betreuung<br />
für die Fachkraft für Arbeitssicherheit umfaßt die<br />
normalen Basisleistungen des betrieblichen Arbeitsschutzes,<br />
unter anderem Unterstützung des<br />
Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung oder<br />
bei der Schaffung einer geeigneten Organisation zur<br />
Durchführung des Arbeitsschutzes <strong>und</strong> die darüber<br />
hinausgehende allgemeine Beratung. <strong>Die</strong> Aufgabenfelder<br />
der Gr<strong>und</strong>betreuung sind in der DGUV<br />
Anlage 2 verbindlich aufgeführt.<br />
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung<br />
Für den betriebsspezifischen Teil der Betreuung gibt<br />
es keine festen Einsatzzeiten. Der Bedarf ergibt sich<br />
aus den spezifischen betrieblichen Gefährdungen,<br />
Situationen <strong>und</strong> Anlässen, dauerhaft oder auch temporär.<br />
Notwendigkeit <strong>und</strong> Umfang dieser Betreuung<br />
hat der Arbeitgeber zu ermitteln <strong>und</strong> regelmäßig<br />
anzupassen. Für die aufwendige Ermittlung dieses<br />
Bedarfes sind in der DGUV 16 Aufgabenfelder sowie<br />
Auslöse- <strong>und</strong> Aufwandskriterien zu berücksichtigen.<br />
Sie betreffen unter anderem<br />
regelmäßig vorliegende betriebsspezifische<br />
Unfall- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
Erfordernisse zur menschengerechten<br />
Arbeitsgestaltung<br />
betriebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen<br />
<strong>und</strong> der Arbeitsorganisation<br />
externe Entwicklungen mit spezifischem<br />
Einfluß auf die betriebliche Situation <strong>und</strong><br />
betriebliche Aktionen, Programme oder<br />
Maßnahmen.<br />
Auch dieser betriebsspezifisch ermittelte Betreuungsaufwand<br />
ist zwischen Betriebsarzt <strong>und</strong> der<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuteilen.<br />
Durch den Verzicht auf die bisherigen Mindesteinsatzzeiten<br />
<strong>und</strong> die zukünftige Aufteilung der<br />
Gesamtbetreuung in eine Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong><br />
eine betriebsspezifische Betreuung richtete sich der<br />
Umfang künftig stärker nach den jeweiligen Gefährdungen<br />
im Unternehmen <strong>und</strong> damit am tatsächlichen<br />
Betreuungsbedarf, der damit im Vergleich<br />
zu früher geringer, aber auch höher ausfallen kann.<br />
<strong>Die</strong> bisherige Degression der Einsatzzeiten bei höheren<br />
Beschäftigungszahlen ist allerdings für die<br />
Gr<strong>und</strong>betreuung nicht übernommen worden.<br />
In der Unfallverhütungsvorschrift wird darauf hingewiesen,<br />
daß der Arbeitgeber die Aufgaben der<br />
Betriebsärzte <strong>und</strong> Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
unter „Mitwirkung“ der betrieblichen Interessenvertretung<br />
(entsprechend BetrVG) sowie unter Verweis<br />
auf § 9 Abs. 3 ASiG zu ermitteln, aufzuteilen <strong>und</strong><br />
mit ihr schriftlich zu vereinbaren hat.<br />
<strong>Die</strong> neue Unfallverhütungsvorschrift ist bereits zum<br />
1. Januar 2011 in Kraft getreten. Da eine sofortige<br />
Umsetzung nicht möglich ist, werden in einem längeren<br />
Prozeß die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften<br />
<strong>und</strong> Unfallkassen die praxisgerechte<br />
Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in den Unternehmen<br />
nachhaltig begleiten <strong>und</strong> unterstützen.<br />
Autor:<br />
Dipl.-Ing.<br />
Werner Strauß