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Brennpunkte: Altersdiskriminierung und Befristung - Die ...

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 12 | 13<br />

<strong>Die</strong> so errechnete Einsatzzeit für die Gr<strong>und</strong>betreuung<br />

stellt im Gegensatz zu der alten Unfallverhütungsvorschrift<br />

einen Summenwert dar, den der<br />

Arbeitgeber zwischen Betriebsarzt <strong>und</strong> Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der<br />

betrieblichen Situation aufteilen muß. Der Anteil<br />

für die betriebsärztliche Betreuung wird in der Regel<br />

geringer ausfallen als für die sicherheitstechnische<br />

Betreuung. Der Mindestanteil beträgt 20%<br />

der Gr<strong>und</strong>betreuung, also mindestens 0,2 St<strong>und</strong>en<br />

pro Jahr <strong>und</strong> Beschäftigtem. <strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>betreuung<br />

für die Fachkraft für Arbeitssicherheit umfaßt die<br />

normalen Basisleistungen des betrieblichen Arbeitsschutzes,<br />

unter anderem Unterstützung des<br />

Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung oder<br />

bei der Schaffung einer geeigneten Organisation zur<br />

Durchführung des Arbeitsschutzes <strong>und</strong> die darüber<br />

hinausgehende allgemeine Beratung. <strong>Die</strong> Aufgabenfelder<br />

der Gr<strong>und</strong>betreuung sind in der DGUV<br />

Anlage 2 verbindlich aufgeführt.<br />

Betriebsspezifischer Teil der Betreuung<br />

Für den betriebsspezifischen Teil der Betreuung gibt<br />

es keine festen Einsatzzeiten. Der Bedarf ergibt sich<br />

aus den spezifischen betrieblichen Gefährdungen,<br />

Situationen <strong>und</strong> Anlässen, dauerhaft oder auch temporär.<br />

Notwendigkeit <strong>und</strong> Umfang dieser Betreuung<br />

hat der Arbeitgeber zu ermitteln <strong>und</strong> regelmäßig<br />

anzupassen. Für die aufwendige Ermittlung dieses<br />

Bedarfes sind in der DGUV 16 Aufgabenfelder sowie<br />

Auslöse- <strong>und</strong> Aufwandskriterien zu berücksichtigen.<br />

Sie betreffen unter anderem<br />

regelmäßig vorliegende betriebsspezifische<br />

Unfall- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

Erfordernisse zur menschengerechten<br />

Arbeitsgestaltung<br />

betriebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen<br />

<strong>und</strong> der Arbeitsorganisation<br />

externe Entwicklungen mit spezifischem<br />

Einfluß auf die betriebliche Situation <strong>und</strong><br />

betriebliche Aktionen, Programme oder<br />

Maßnahmen.<br />

Auch dieser betriebsspezifisch ermittelte Betreuungsaufwand<br />

ist zwischen Betriebsarzt <strong>und</strong> der<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuteilen.<br />

Durch den Verzicht auf die bisherigen Mindesteinsatzzeiten<br />

<strong>und</strong> die zukünftige Aufteilung der<br />

Gesamtbetreuung in eine Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong><br />

eine betriebsspezifische Betreuung richtete sich der<br />

Umfang künftig stärker nach den jeweiligen Gefährdungen<br />

im Unternehmen <strong>und</strong> damit am tatsächlichen<br />

Betreuungsbedarf, der damit im Vergleich<br />

zu früher geringer, aber auch höher ausfallen kann.<br />

<strong>Die</strong> bisherige Degression der Einsatzzeiten bei höheren<br />

Beschäftigungszahlen ist allerdings für die<br />

Gr<strong>und</strong>betreuung nicht übernommen worden.<br />

In der Unfallverhütungsvorschrift wird darauf hingewiesen,<br />

daß der Arbeitgeber die Aufgaben der<br />

Betriebsärzte <strong>und</strong> Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

unter „Mitwirkung“ der betrieblichen Interessenvertretung<br />

(entsprechend BetrVG) sowie unter Verweis<br />

auf § 9 Abs. 3 ASiG zu ermitteln, aufzuteilen <strong>und</strong><br />

mit ihr schriftlich zu vereinbaren hat.<br />

<strong>Die</strong> neue Unfallverhütungsvorschrift ist bereits zum<br />

1. Januar 2011 in Kraft getreten. Da eine sofortige<br />

Umsetzung nicht möglich ist, werden in einem längeren<br />

Prozeß die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften<br />

<strong>und</strong> Unfallkassen die praxisgerechte<br />

Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in den Unternehmen<br />

nachhaltig begleiten <strong>und</strong> unterstützen.<br />

Autor:<br />

Dipl.-Ing.<br />

Werner Strauß

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