22.12.2012 Aufrufe

Start HanSa 2012/ 2013 - Hansa-Gymnasium Köln

Start HanSa 2012/ 2013 - Hansa-Gymnasium Köln

Start HanSa 2012/ 2013 - Hansa-Gymnasium Köln

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10<br />

MItwIrKunG In<br />

InnErschulIschEn<br />

GrEMIEn<br />

Manche Eltern wollen sich über den Schulalltag<br />

hinaus genauer informieren, sich in der Schule<br />

und darüber hinaus engagieren, ja vielleicht<br />

sogar etwas bewirken können. Dass dies ihr<br />

gutes Recht ist, aber – was vielfach übersehen<br />

wird – auch ein vom (Schul-)Gesetzgeber erwarteter<br />

Beitrag zur Verwirklichung des Bildungs-<br />

und Erziehungsauftrages der Schule,<br />

ist im Schulgesetz NRW festgeschrieben.<br />

Dieses nennt in seinem siebten Teil fünf Gremien,<br />

in denen Eltern ihre Mitwirkungsrechte<br />

innerhalb der Schule wahrnehmen können:<br />

• Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft<br />

• Schulpflegschaft<br />

• Klassen- bzw. Jahrgangsstufenkonferenz<br />

• Schulkonferenz<br />

• Fachkonferenzen<br />

Allen diesen Gremien sind bestimmte Vorgaben<br />

gleich; diese sind im ersten Abschnitt<br />

des siebten Teils geregelt und betreffen<br />

Grundsätzliches, Verfahrensweisen und<br />

Wahlmodalitäten:<br />

Grundsätzliches<br />

Die Mitglieder von Mitwirkungsgremien werden<br />

ehrenamtlich aktiv. Sie übernehmen ein Amt<br />

und/oder ein Mandat und sind zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtet, den die Gremien tagen<br />

nicht öffentlich, auch nicht schulöffentlich. Sie<br />

sind niemandem gegenüber weisungsgebunden<br />

und müssen Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

beachten.<br />

Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit können<br />

sie Stellungnahmen abgeben, Vorschläge<br />

machen und haben Anspruch auf Information.<br />

Gegenüber der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter<br />

haben sie ein Auskunfts- und Beschwerde-<br />

recht sowie Anspruch auf eine begründete<br />

schriftliche Antwort.<br />

Die Mitwirkungsgremien einer Schule tagen<br />

in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit,<br />

dabei nehmen sie ggf. Rücksicht auf das<br />

Alter teilnehmender Schüler/-innen sowie die<br />

Berufstätigkeit ihrer Mitglieder.<br />

Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die<br />

notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel<br />

zur Verfügung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!