Start HanSa 2012/ 2013 - Hansa-Gymnasium Köln
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MItwIrKunG In<br />
InnErschulIschEn<br />
GrEMIEn<br />
Manche Eltern wollen sich über den Schulalltag<br />
hinaus genauer informieren, sich in der Schule<br />
und darüber hinaus engagieren, ja vielleicht<br />
sogar etwas bewirken können. Dass dies ihr<br />
gutes Recht ist, aber – was vielfach übersehen<br />
wird – auch ein vom (Schul-)Gesetzgeber erwarteter<br />
Beitrag zur Verwirklichung des Bildungs-<br />
und Erziehungsauftrages der Schule,<br />
ist im Schulgesetz NRW festgeschrieben.<br />
Dieses nennt in seinem siebten Teil fünf Gremien,<br />
in denen Eltern ihre Mitwirkungsrechte<br />
innerhalb der Schule wahrnehmen können:<br />
• Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft<br />
• Schulpflegschaft<br />
• Klassen- bzw. Jahrgangsstufenkonferenz<br />
• Schulkonferenz<br />
• Fachkonferenzen<br />
Allen diesen Gremien sind bestimmte Vorgaben<br />
gleich; diese sind im ersten Abschnitt<br />
des siebten Teils geregelt und betreffen<br />
Grundsätzliches, Verfahrensweisen und<br />
Wahlmodalitäten:<br />
Grundsätzliches<br />
Die Mitglieder von Mitwirkungsgremien werden<br />
ehrenamtlich aktiv. Sie übernehmen ein Amt<br />
und/oder ein Mandat und sind zur Verschwiegenheit<br />
verpflichtet, den die Gremien tagen<br />
nicht öffentlich, auch nicht schulöffentlich. Sie<br />
sind niemandem gegenüber weisungsgebunden<br />
und müssen Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
beachten.<br />
Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit können<br />
sie Stellungnahmen abgeben, Vorschläge<br />
machen und haben Anspruch auf Information.<br />
Gegenüber der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter<br />
haben sie ein Auskunfts- und Beschwerde-<br />
recht sowie Anspruch auf eine begründete<br />
schriftliche Antwort.<br />
Die Mitwirkungsgremien einer Schule tagen<br />
in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit,<br />
dabei nehmen sie ggf. Rücksicht auf das<br />
Alter teilnehmender Schüler/-innen sowie die<br />
Berufstätigkeit ihrer Mitglieder.<br />
Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die<br />
notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel<br />
zur Verfügung.