Start HanSa 2012/ 2013 - Hansa-Gymnasium Köln
Start HanSa 2012/ 2013 - Hansa-Gymnasium Köln
Start HanSa 2012/ 2013 - Hansa-Gymnasium Köln
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
14<br />
Schulkonferenz<br />
Mitglieder<br />
• Den Vorsitz in der<br />
Schulkonferenz hat<br />
die Schulleiterin bzw.<br />
der Schulleiter oder<br />
ggf. deren ständige Vertretung.<br />
Diese Personen<br />
haben kein Stimmrecht;<br />
bei Stimmengleichheit<br />
gibt jedoch ihre Stimme<br />
den Ausschlag. Die Zahl<br />
der Mitglieder einer Schulkonferenz<br />
richtet sich nach<br />
der Schülerzahl und den an einer<br />
Schule vertreten Schulstufen. Das <strong>Hansa</strong>-<br />
<strong>Gymnasium</strong> hat über 500 Schüler und unterrichtet<br />
in den Sekundarstufen I und II.<br />
Daraus ergibt sich laut Schulgesetz eine<br />
Mitgliederzahl von 20. Diese verteilen sich<br />
auf die gewählten Vertreter/-innen der<br />
Lehrer/-innen, Eltern und Schüler/-innen im<br />
Verhältnis 1 : 1 : 1. Die Schulkonferenz kann<br />
mit Zweidrittelmehrheit eine Erhöhung<br />
ihrer Mitgliederzahl bestimmen, das o.g.<br />
Verhältnis muss jedoch gewahrt bleiben. Die<br />
bzw. der Vorsitzende der Schulpflegschaft<br />
sowie die Schülersprecherin bzw. der Schülersprecher<br />
sind unter Einbeziehung in die<br />
Quote ihrer jeweiligen Gruppe qua Amt Mitglieder<br />
der Schulkonferenz, können hierauf<br />
jedoch verzichten.<br />
• Beratend: ständige Vertretung der Schulleitung;<br />
Verbindungslehrer/-innen; Vertreter<br />
von Schulträger und Schulaufsicht; gegebenenfalls<br />
Vertreter schulergänzender Angebote<br />
und Personen aus dem schulischen<br />
Umfeld.<br />
Aufgaben<br />
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium<br />
einer Schule, in dem alle an<br />
der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule<br />
Beteiligten zusammenwirken. Sie kann bestimmte<br />
Aufgaben an sogenannte Teilkonferenzen<br />
delegieren; deren Entscheidungen sind<br />
durch die Schulkonferenz widerrufbar.