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Start HanSa 2012/ 2013 - Hansa-Gymnasium Köln

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14<br />

Schulkonferenz<br />

Mitglieder<br />

• Den Vorsitz in der<br />

Schulkonferenz hat<br />

die Schulleiterin bzw.<br />

der Schulleiter oder<br />

ggf. deren ständige Vertretung.<br />

Diese Personen<br />

haben kein Stimmrecht;<br />

bei Stimmengleichheit<br />

gibt jedoch ihre Stimme<br />

den Ausschlag. Die Zahl<br />

der Mitglieder einer Schulkonferenz<br />

richtet sich nach<br />

der Schülerzahl und den an einer<br />

Schule vertreten Schulstufen. Das <strong>Hansa</strong>-<br />

<strong>Gymnasium</strong> hat über 500 Schüler und unterrichtet<br />

in den Sekundarstufen I und II.<br />

Daraus ergibt sich laut Schulgesetz eine<br />

Mitgliederzahl von 20. Diese verteilen sich<br />

auf die gewählten Vertreter/-innen der<br />

Lehrer/-innen, Eltern und Schüler/-innen im<br />

Verhältnis 1 : 1 : 1. Die Schulkonferenz kann<br />

mit Zweidrittelmehrheit eine Erhöhung<br />

ihrer Mitgliederzahl bestimmen, das o.g.<br />

Verhältnis muss jedoch gewahrt bleiben. Die<br />

bzw. der Vorsitzende der Schulpflegschaft<br />

sowie die Schülersprecherin bzw. der Schülersprecher<br />

sind unter Einbeziehung in die<br />

Quote ihrer jeweiligen Gruppe qua Amt Mitglieder<br />

der Schulkonferenz, können hierauf<br />

jedoch verzichten.<br />

• Beratend: ständige Vertretung der Schulleitung;<br />

Verbindungslehrer/-innen; Vertreter<br />

von Schulträger und Schulaufsicht; gegebenenfalls<br />

Vertreter schulergänzender Angebote<br />

und Personen aus dem schulischen<br />

Umfeld.<br />

Aufgaben<br />

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium<br />

einer Schule, in dem alle an<br />

der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule<br />

Beteiligten zusammenwirken. Sie kann bestimmte<br />

Aufgaben an sogenannte Teilkonferenzen<br />

delegieren; deren Entscheidungen sind<br />

durch die Schulkonferenz widerrufbar.

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