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Start HanSa 2012/ 2013 - Hansa-Gymnasium Köln

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Krankheitsfall während des Unterrichts<br />

Wenn eine Schülerin/ein Schüler während des Unterrichts<br />

erkrankt oder sich verletzt, werden die<br />

Eltern durch die Schule informiert und gebeten,<br />

die Kinder abzuholen. Die Kinder dürfen nicht allein<br />

nach Hause gehen, sie müssen abgeholt werden.<br />

Beurlaubungen<br />

Beurlaubungen im Rahmen von ein bis zwei<br />

Schultagen werden bei der Klassenlehrerin/beim<br />

Klassenlehrer beantragt. Ist es notwendig, eine<br />

Schülerin/einen Schüler für einen längeren Zeitraum<br />

beurlauben zu lassen, muss ein Antrag bei<br />

der Schulleitung gestellt werden. Beurlaubungen<br />

im Zusammenhang mit Ferien und Feiertagen sind<br />

nicht möglich.<br />

Schwierigkeiten auf dem Schulweg<br />

Sollten Ihre Kinder Probleme auf dem Schulweg,<br />

etwa durch Konfrontationen und Provokationen<br />

in der Straßenbahn, an der Bahnhaltestelle oder<br />

sonst wo, bekommen, ist es sinnvoll, die jeweiligen<br />

Bezirksbeamten der Polizei einzuschalten. Sie<br />

reagieren umgehend, sprechen mit den betroffenen<br />

Kindern und auch mit den Provokateuren. Sie<br />

pflegen engen Kontakt zur Schule. Die Nummer des<br />

für das <strong>Hansa</strong>-<strong>Gymnasium</strong> zuständigen Beamten<br />

können Sie im Sekretariat erfragen. Sie können<br />

sich auch direkt an die Polizeiwache, Stolkgasse 47,<br />

50667 <strong>Köln</strong>, Tel. 02 21/2 29-41 30, wenden.<br />

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