Start HanSa 2012/ 2013 - Hansa-Gymnasium Köln
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Krankheitsfall während des Unterrichts<br />
Wenn eine Schülerin/ein Schüler während des Unterrichts<br />
erkrankt oder sich verletzt, werden die<br />
Eltern durch die Schule informiert und gebeten,<br />
die Kinder abzuholen. Die Kinder dürfen nicht allein<br />
nach Hause gehen, sie müssen abgeholt werden.<br />
Beurlaubungen<br />
Beurlaubungen im Rahmen von ein bis zwei<br />
Schultagen werden bei der Klassenlehrerin/beim<br />
Klassenlehrer beantragt. Ist es notwendig, eine<br />
Schülerin/einen Schüler für einen längeren Zeitraum<br />
beurlauben zu lassen, muss ein Antrag bei<br />
der Schulleitung gestellt werden. Beurlaubungen<br />
im Zusammenhang mit Ferien und Feiertagen sind<br />
nicht möglich.<br />
Schwierigkeiten auf dem Schulweg<br />
Sollten Ihre Kinder Probleme auf dem Schulweg,<br />
etwa durch Konfrontationen und Provokationen<br />
in der Straßenbahn, an der Bahnhaltestelle oder<br />
sonst wo, bekommen, ist es sinnvoll, die jeweiligen<br />
Bezirksbeamten der Polizei einzuschalten. Sie<br />
reagieren umgehend, sprechen mit den betroffenen<br />
Kindern und auch mit den Provokateuren. Sie<br />
pflegen engen Kontakt zur Schule. Die Nummer des<br />
für das <strong>Hansa</strong>-<strong>Gymnasium</strong> zuständigen Beamten<br />
können Sie im Sekretariat erfragen. Sie können<br />
sich auch direkt an die Polizeiwache, Stolkgasse 47,<br />
50667 <strong>Köln</strong>, Tel. 02 21/2 29-41 30, wenden.<br />
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