POPSCENE November 11/20
Das total umsonste Popkulturmagazin
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JOBS<br />
WAS IST EINE BETRIEBSVEREINBARUNG?<br />
Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung<br />
zwischen Arbeitgeber*in und Betriebsrat.<br />
Regelungen hierzu finden sich im Betriebsverfassungsgesetz<br />
(§ 77 BetrVG, § 88 BetrVG). Es<br />
wird unterschieden zwischen zwingenden Betriebsvereinbarungen<br />
und freiwilligen Betriebsvereinbarungen.<br />
BETRIEBSRAT<br />
Ein Betriebsrat ist die betriebliche Arbeitnehmervertretung<br />
im Betrieb und kann gewählt<br />
werden sobald mindestens fünf ständige wahlberechtigte<br />
Arbeitnehmer*innen beschäftigt<br />
werden.<br />
WAS KANN DURCH BETRIEBSVEREINBARUNG<br />
GEREGELT WERDEN?<br />
Durch Betriebsvereinbarungen können Sachverhalte<br />
geregelt werden, die dann automatisch<br />
für alle Arbeitnehmer*innen des Betriebes gelten-<br />
ohne dass die Arbeitnehmer*innen diese<br />
mit unterschreiben müssen (sog. zwingende und<br />
normative Wirkung). Daher nennt man die Betriebsvereinbarung<br />
auch „Gesetz des Betriebes“.<br />
Typische Regelungen in Betriebsvereinbarungen<br />
sind Sachverhalte der Mitbestimmung in sozialen<br />
Angelegenheiten nach § 87 BetrVG oder Themen<br />
die den Beschäftigtendatenschutz betreffen:<br />
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Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, E-Mail und Internetnutzung,<br />
Videoüberwachung, GPS, Einführung<br />
von Kurzarbeit etc.<br />
GILT FÜR ALLE ARBEITNEHMER*INNEN DES<br />
BETRIEBES - AUTOMATISCH!<br />
Da die Betriebsvereinbarung automatisch greift,<br />
sollten Beschäftigte sich über bestehende Betriebsvereinbarungen<br />
informieren. Arbeitgeber<br />
haben die Betriebsvereinbarungen an geeigneter<br />
Stelle im Betrieb auszulegen (schwarzes<br />
Brett, Intranet etc.).<br />
REGELUNGSSPERRE<br />
Bei der Entwicklung von Betriebsvereinbarung<br />
ist die sog. Regelungssperre nach § 77 Abs. 3<br />
BetrVG zu beachten, wonach Arbeitsentgelte<br />
und sonstige Arbeitsbedingungen die in Tarifverträgen<br />
geregelt werden sind oder üblicherweise<br />
geregelt werden nicht Gegenstand einer<br />
Betriebsvereinbarung sein dürfen. Ausnahme es<br />
gibt etwaige Öffnungklauseln in Tarifverträgen.<br />
FAZIT<br />
Betriebsvereinbarungen sind wichtige Regelungsgrundlagen<br />
im Betrieb, sie gelten für Beschäftigte<br />
automatisch. Vor der Entwicklung<br />
einer Betriebsvereinbarung sollte man sich umfassend<br />
informieren.<br />
ÜBER DIE AUTORIN:<br />
Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten<br />
Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin<br />
und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de<br />
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