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POPSCENE November 11/20

Das total umsonste Popkulturmagazin

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JOBS<br />

WAS IST EINE BETRIEBSVEREINBARUNG?<br />

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung<br />

zwischen Arbeitgeber*in und Betriebsrat.<br />

Regelungen hierzu finden sich im Betriebsverfassungsgesetz<br />

(§ 77 BetrVG, § 88 BetrVG). Es<br />

wird unterschieden zwischen zwingenden Betriebsvereinbarungen<br />

und freiwilligen Betriebsvereinbarungen.<br />

BETRIEBSRAT<br />

Ein Betriebsrat ist die betriebliche Arbeitnehmervertretung<br />

im Betrieb und kann gewählt<br />

werden sobald mindestens fünf ständige wahlberechtigte<br />

Arbeitnehmer*innen beschäftigt<br />

werden.<br />

WAS KANN DURCH BETRIEBSVEREINBARUNG<br />

GEREGELT WERDEN?<br />

Durch Betriebsvereinbarungen können Sachverhalte<br />

geregelt werden, die dann automatisch<br />

für alle Arbeitnehmer*innen des Betriebes gelten-<br />

ohne dass die Arbeitnehmer*innen diese<br />

mit unterschreiben müssen (sog. zwingende und<br />

normative Wirkung). Daher nennt man die Betriebsvereinbarung<br />

auch „Gesetz des Betriebes“.<br />

Typische Regelungen in Betriebsvereinbarungen<br />

sind Sachverhalte der Mitbestimmung in sozialen<br />

Angelegenheiten nach § 87 BetrVG oder Themen<br />

die den Beschäftigtendatenschutz betreffen:<br />

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Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, E-Mail und Internetnutzung,<br />

Videoüberwachung, GPS, Einführung<br />

von Kurzarbeit etc.<br />

GILT FÜR ALLE ARBEITNEHMER*INNEN DES<br />

BETRIEBES - AUTOMATISCH!<br />

Da die Betriebsvereinbarung automatisch greift,<br />

sollten Beschäftigte sich über bestehende Betriebsvereinbarungen<br />

informieren. Arbeitgeber<br />

haben die Betriebsvereinbarungen an geeigneter<br />

Stelle im Betrieb auszulegen (schwarzes<br />

Brett, Intranet etc.).<br />

REGELUNGSSPERRE<br />

Bei der Entwicklung von Betriebsvereinbarung<br />

ist die sog. Regelungssperre nach § 77 Abs. 3<br />

BetrVG zu beachten, wonach Arbeitsentgelte<br />

und sonstige Arbeitsbedingungen die in Tarifverträgen<br />

geregelt werden sind oder üblicherweise<br />

geregelt werden nicht Gegenstand einer<br />

Betriebsvereinbarung sein dürfen. Ausnahme es<br />

gibt etwaige Öffnungklauseln in Tarifverträgen.<br />

FAZIT<br />

Betriebsvereinbarungen sind wichtige Regelungsgrundlagen<br />

im Betrieb, sie gelten für Beschäftigte<br />

automatisch. Vor der Entwicklung<br />

einer Betriebsvereinbarung sollte man sich umfassend<br />

informieren.<br />

ÜBER DIE AUTORIN:<br />

Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten<br />

Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin<br />

und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de<br />

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