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Ausgabe März 2009 Erscheinungsdatum Nr. 3 19. Jahrgang ... - Ostritz

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Gemäß § 76 Abs. 3 der SächsGemO ist der Haushaltsplan mit der öffentlichen<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Dauer von mindestens einer Woche zur<br />

kostenlosen Einsicht durch jedermann, unabhängig von den üblichen Sprechzeiten,<br />

niederzulegen.<br />

Beginn der Auslegung: Dienstag, den 07. April <strong>2009</strong> 9.00 Uhr<br />

Ende der Auslegung: Freitag, den 17. April <strong>2009</strong> 11.00 Uhr<br />

Ort der Auslegung: Rathaus <strong>Ostritz</strong> – Ratssaal<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von<br />

Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr<br />

nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen<br />

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch<br />

nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristen jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Ostritz</strong>, den 25. <strong>März</strong> <strong>2009</strong><br />

Prange – Bürgermeisterin<br />

top<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft <strong>Ostritz</strong>-Leuba-Hagenwerder<br />

Einladung zur Vollversammlung für das Jagdjahr <strong>2009</strong>/2010 der Jagdgenossenschaft<br />

<strong>Ostritz</strong>-Leuba-Hagenwerder<br />

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft <strong>Ostritz</strong>-Leuba-Hagenwerder werden zur<br />

Versammlung der Jagdgenossenschaft am Donnerstag, dem 23.04.<strong>2009</strong>, um <strong>19.</strong>30 Uhr<br />

in den Ratssaal der Stadtverwaltung <strong>Ostritz</strong>, Markt 1, 02899 <strong>Ostritz</strong> eingeladen.<br />

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die Grundstückseigentümer der Gemarkung<br />

<strong>Ostritz</strong>, Leuba und Hagenwerder, auf deren Grundstücken das Jagdrecht besteht und die<br />

nicht einen Eigenjagdbezirk bilden.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Berichte über das Jagdjahr 2008/<strong>2009</strong><br />

2. Kassenbericht<br />

3. Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstandes<br />

4. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft<br />

5. Beschluss über den Haushaltsplan <strong>2009</strong>/2010<br />

6. Etwaige weitere Gegenstände

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