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PT-Magazin 06 2020

Offizielles Magazin der Oskar-Patzelt-Stiftung. Titelthema: Ausgezeichnet.

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© ArtTower auf pixabay<br />

Bruch mit kapitalistischen<br />

Eigentumsstrukturen<br />

wirbt.<br />

Private Eigentumsrechte<br />

umfassen aber<br />

weit mehr als Grund und<br />

Boden und sind viel öfter<br />

Gegenstand politischer Eingriffe<br />

als gemeinhin wahrgenommen.<br />

So berührt etwa die<br />

Idee der „Bürgerversicherung“<br />

Eigentumsrechte: Ihre Befürworter<br />

möchten private Krankenkassen<br />

abschaffen und<br />

schielen auf deren Kapitalreserven.<br />

Um Eigentumsfragen<br />

geht es auch bei Reformen<br />

der gesetzlichen Rente, denn<br />

die über Beiträge vom Lohn<br />

erworbenen Anwartschaften<br />

haben nach Rechtsprechung<br />

des Bundesverfassungsgerichts<br />

„eigentumsähnlichen<br />

Charakter“.(Vgl. Hans-Jürgen<br />

Papier, Wirtschaftsordnung<br />

und Grundgesetz, in: APuZ<br />

13/2007, S. 3–9.) Selbst die<br />

Steuerlast wirft die Eigentumsfrage<br />

auf: Wie viel darf<br />

der Staat von den Erträgen<br />

und Gewinnen privater Arbeit<br />

nehmen, wo beginnt ein konfiskatorischer<br />

Zugriff, der von<br />

der Eigentumsordnung nicht<br />

mehr gedeckt ist? Der frühere<br />

Bundesverfassungsrichter Paul<br />

Kirchhof hatte 1995 mit einem<br />

mutigen Urteil versucht, eine<br />

Grenze zu ziehen und dem Staat<br />

höchstens die Hälfte der privaten<br />

Erträge zugestanden. Einen Konsens<br />

gibt es darüber bis heute nicht.<br />

Aktuelle Streitpunkte betreffen<br />

die Daten, die mit jeder Bewegung im<br />

Internet generiert werden. Gehören<br />

sie den Menschen, die sie „verursachen“?<br />

Den privaten Unternehmen,<br />

die sie als Gegenleistung für günstige<br />

Dienste sammeln, um daraus<br />

neue Produkte zu machen? Dem<br />

Staat? Und: Darf die Regierung die<br />

Corona-Krise ausnutzen, um private<br />

Unternehmen, etwa die Lufthansa,<br />

im Gegenzug für öffentliche<br />

Hilfen zur Teilverstaatlichung<br />

zu nötigen?<br />

Die Bandbreite der Beispiele zeigt: In<br />

einer Welt der Knappheit ist nicht nur das<br />

private Eigentum an Grund und Boden,<br />

an Sachen, Geld oder Aktien gesetzlich<br />

zu regeln, sondern auch an geistigen<br />

Schöpfungen, Kunst oder Daten. Private<br />

Verfügungsrechte spielen in unserer freiheitlichen,<br />

auf Wettbewerb basierenden<br />

Wirtschaftsordnung überall eine zentrale<br />

Rolle. Um es vorwegzunehmen: Ohne verlässliche<br />

private Eigentumsrechte keine<br />

Soziale Marktwirtschaft, kein Wohlstand,<br />

keine Freiheit. Die öffentliche Debatte<br />

macht skeptisch, ob diese Rolle noch verstanden<br />

und genügend unterstützt wird.<br />

Zu wenig Privateigentum schadet<br />

Um zu verstehen, warum staatlich<br />

geschütztes Privateigentum so wichtig<br />

ist, muss man sich klarmachen, dass<br />

Eigentum erst durch das einklagbare<br />

Recht entsteht, über ein Objekt zu verfügen.<br />

Dieses Recht kann unterschiedlich<br />

weit reichen. Juristisch und damit auch<br />

wirtschaftlich sehr bedeutsam ist die<br />

Unterscheidung von Eigentum und ˘<br />

© Free-Photos auf pixabay<br />

© PublicDomainPictures

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