PT-Magazin 06 2020
Offizielles Magazin der Oskar-Patzelt-Stiftung. Titelthema: Ausgezeichnet.
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© ArtTower auf pixabay<br />
Bruch mit kapitalistischen<br />
Eigentumsstrukturen<br />
wirbt.<br />
Private Eigentumsrechte<br />
umfassen aber<br />
weit mehr als Grund und<br />
Boden und sind viel öfter<br />
Gegenstand politischer Eingriffe<br />
als gemeinhin wahrgenommen.<br />
So berührt etwa die<br />
Idee der „Bürgerversicherung“<br />
Eigentumsrechte: Ihre Befürworter<br />
möchten private Krankenkassen<br />
abschaffen und<br />
schielen auf deren Kapitalreserven.<br />
Um Eigentumsfragen<br />
geht es auch bei Reformen<br />
der gesetzlichen Rente, denn<br />
die über Beiträge vom Lohn<br />
erworbenen Anwartschaften<br />
haben nach Rechtsprechung<br />
des Bundesverfassungsgerichts<br />
„eigentumsähnlichen<br />
Charakter“.(Vgl. Hans-Jürgen<br />
Papier, Wirtschaftsordnung<br />
und Grundgesetz, in: APuZ<br />
13/2007, S. 3–9.) Selbst die<br />
Steuerlast wirft die Eigentumsfrage<br />
auf: Wie viel darf<br />
der Staat von den Erträgen<br />
und Gewinnen privater Arbeit<br />
nehmen, wo beginnt ein konfiskatorischer<br />
Zugriff, der von<br />
der Eigentumsordnung nicht<br />
mehr gedeckt ist? Der frühere<br />
Bundesverfassungsrichter Paul<br />
Kirchhof hatte 1995 mit einem<br />
mutigen Urteil versucht, eine<br />
Grenze zu ziehen und dem Staat<br />
höchstens die Hälfte der privaten<br />
Erträge zugestanden. Einen Konsens<br />
gibt es darüber bis heute nicht.<br />
Aktuelle Streitpunkte betreffen<br />
die Daten, die mit jeder Bewegung im<br />
Internet generiert werden. Gehören<br />
sie den Menschen, die sie „verursachen“?<br />
Den privaten Unternehmen,<br />
die sie als Gegenleistung für günstige<br />
Dienste sammeln, um daraus<br />
neue Produkte zu machen? Dem<br />
Staat? Und: Darf die Regierung die<br />
Corona-Krise ausnutzen, um private<br />
Unternehmen, etwa die Lufthansa,<br />
im Gegenzug für öffentliche<br />
Hilfen zur Teilverstaatlichung<br />
zu nötigen?<br />
Die Bandbreite der Beispiele zeigt: In<br />
einer Welt der Knappheit ist nicht nur das<br />
private Eigentum an Grund und Boden,<br />
an Sachen, Geld oder Aktien gesetzlich<br />
zu regeln, sondern auch an geistigen<br />
Schöpfungen, Kunst oder Daten. Private<br />
Verfügungsrechte spielen in unserer freiheitlichen,<br />
auf Wettbewerb basierenden<br />
Wirtschaftsordnung überall eine zentrale<br />
Rolle. Um es vorwegzunehmen: Ohne verlässliche<br />
private Eigentumsrechte keine<br />
Soziale Marktwirtschaft, kein Wohlstand,<br />
keine Freiheit. Die öffentliche Debatte<br />
macht skeptisch, ob diese Rolle noch verstanden<br />
und genügend unterstützt wird.<br />
Zu wenig Privateigentum schadet<br />
Um zu verstehen, warum staatlich<br />
geschütztes Privateigentum so wichtig<br />
ist, muss man sich klarmachen, dass<br />
Eigentum erst durch das einklagbare<br />
Recht entsteht, über ein Objekt zu verfügen.<br />
Dieses Recht kann unterschiedlich<br />
weit reichen. Juristisch und damit auch<br />
wirtschaftlich sehr bedeutsam ist die<br />
Unterscheidung von Eigentum und ˘<br />
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