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Heft 3 - Bodendenkmale Hohlwege

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Dietmar`s

Lesebuch

Liegen können, angebracht erscheint. Dabei sind weitere

Gründe für die Annahme einer besonderen Bedeutung denkbar.

Zur Ausführung des Denkmalschutzgesetzes wurde 2014 eine Verwaltungsvorschrift

zum Denkmalschutzgesetz erlassen. Sie nennt Kriterien für die Vermutung

von Bodendenkmälern. Sie nimmt dabei Bezug auf das Denkmalschutzgesetz

und damit auf vermutete Bodendenkmäler in Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

und in der Bauleitplanung. Nach der Verwaltungsvorschrift ist

Voraussetzung für eine Berücksichtigung dieser vermuteten Bodendenkmäler,

dass konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte für deren Vorhandensein

vorliegen. Konkrete Umstände sind etwa • durch Fundstücke (Oberflächenfunde

wie Ziegel, Keramik, Werkzeuge) • durch Bodenveränderungen •

durch Luftbilder• durch Vergleiche mit erforschten Situationen • oder durch

Analogieschlüsse zu belegen.

Hohlwege – das sind Wege aus dem Mittelalter, die mehr oder minder tief in das

umgebende Gelände im wahrsten Sinne des Wortes ein gefurcht bzw. eingeschnitten

sind. Sie entstehen durch jahrzehnte- und jahrhundertlange Benutzung

durch Mensch, Vieh und Wagen. Durch diese Belastung wird der Boden verdichtet

und das Niederschlagswasser wird am Versickern gehindert. Es fließt

oberflächlich ab und reißt dabei Lößpartikel mit sich. So wird der Weg ständig

weitervertieft. Viele Pflanzenarten siedeln sich an Hohlwegen an, dienen als Futterpflanzen

für viele Tag- und Nachtfalter. Werden Hohlwege nicht mehr benutzt,

rutschen die Wände nach und wachsen zu.

Die Situation in Wegberg

Wer an Denkmale denkt, erinnert sich meist an steinerne Zeugnisse. Der Mensch

hat jedoch vor Jahrhunderten in der Natur andere Spuren hinterlassen, für die

es insbesondere heute gilt, diese unter Schutz zu stellen. Vor allem weil die Erde

immer stärker ausgebeutet wird und damit die Umwelt und die Schätze die im

Boden liegen für immer zerstört werden. Vielerorts entstehen Nationalparks,

aber was ist auf örtlicher Ebene, z.B. mit den Bodendenkmälern? Naturdenkmale

sind die absolute Ausnahme, ein einzelner alter Baum oder eine Allee. Archäologen

dokumentieren die Fundstellen aus den verschiedenen Zeitepochen, prähistorische

Funde, Steinzeitfunde, römische und fränkische Siedlungspuren oder

mittelalterliche Anlagen wie z.B. die gut sichtbaren Motten oder Teile einer

Landwehr. Alles ist Teil unseres kulturhistorischen Erbes. In diesem Beitrag

©by Dietmar Schmitz (DS), Wegberg-Klinkum 1/2021, gilt auch für alle Fotos ohne Quellenangabe!

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