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Dietmar`s
Lesebuch
Liegen können, angebracht erscheint. Dabei sind weitere
Gründe für die Annahme einer besonderen Bedeutung denkbar.
Zur Ausführung des Denkmalschutzgesetzes wurde 2014 eine Verwaltungsvorschrift
zum Denkmalschutzgesetz erlassen. Sie nennt Kriterien für die Vermutung
von Bodendenkmälern. Sie nimmt dabei Bezug auf das Denkmalschutzgesetz
und damit auf vermutete Bodendenkmäler in Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
und in der Bauleitplanung. Nach der Verwaltungsvorschrift ist
Voraussetzung für eine Berücksichtigung dieser vermuteten Bodendenkmäler,
dass konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte für deren Vorhandensein
vorliegen. Konkrete Umstände sind etwa • durch Fundstücke (Oberflächenfunde
wie Ziegel, Keramik, Werkzeuge) • durch Bodenveränderungen •
durch Luftbilder• durch Vergleiche mit erforschten Situationen • oder durch
Analogieschlüsse zu belegen.
Hohlwege – das sind Wege aus dem Mittelalter, die mehr oder minder tief in das
umgebende Gelände im wahrsten Sinne des Wortes ein gefurcht bzw. eingeschnitten
sind. Sie entstehen durch jahrzehnte- und jahrhundertlange Benutzung
durch Mensch, Vieh und Wagen. Durch diese Belastung wird der Boden verdichtet
und das Niederschlagswasser wird am Versickern gehindert. Es fließt
oberflächlich ab und reißt dabei Lößpartikel mit sich. So wird der Weg ständig
weitervertieft. Viele Pflanzenarten siedeln sich an Hohlwegen an, dienen als Futterpflanzen
für viele Tag- und Nachtfalter. Werden Hohlwege nicht mehr benutzt,
rutschen die Wände nach und wachsen zu.
Die Situation in Wegberg
Wer an Denkmale denkt, erinnert sich meist an steinerne Zeugnisse. Der Mensch
hat jedoch vor Jahrhunderten in der Natur andere Spuren hinterlassen, für die
es insbesondere heute gilt, diese unter Schutz zu stellen. Vor allem weil die Erde
immer stärker ausgebeutet wird und damit die Umwelt und die Schätze die im
Boden liegen für immer zerstört werden. Vielerorts entstehen Nationalparks,
aber was ist auf örtlicher Ebene, z.B. mit den Bodendenkmälern? Naturdenkmale
sind die absolute Ausnahme, ein einzelner alter Baum oder eine Allee. Archäologen
dokumentieren die Fundstellen aus den verschiedenen Zeitepochen, prähistorische
Funde, Steinzeitfunde, römische und fränkische Siedlungspuren oder
mittelalterliche Anlagen wie z.B. die gut sichtbaren Motten oder Teile einer
Landwehr. Alles ist Teil unseres kulturhistorischen Erbes. In diesem Beitrag
©by Dietmar Schmitz (DS), Wegberg-Klinkum 1/2021, gilt auch für alle Fotos ohne Quellenangabe!
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