Greifvogelwarte Oberlausitz - Lawalde
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Sonnabend, 21. Juli, 20.30 Uhr, Filmabend auf der Bergstraße in Kleindehsa<br />
29. Juli 10 Uhr, Predigtgottesdienst, Pfr. Krohn<br />
Filmabend in Kleindehsa, Bergstraße, Sonnabend, 21. Juli, 20.30 Uhr<br />
Der Aufstieg<br />
Abenteuerfilm – ab 12 Jahre – 101 Minuten<br />
“Der draufgängerische Derrick Williams und der introvertierte Michael Harris sind ein ungleiches Paar.<br />
Zusammen retten die beiden Bergsteiger dem Sohn des Konzernchefs Mack Leonard das Leben. Als Dank<br />
dafür schenkt dieser den beiden nicht ganz uneigennützig eine Reise nach Chile: Sie sollen einen der<br />
höchsten Berge der Welt besteigen und damit gleichzeitig Schlagzeilen für den neuen Supermarkt des<br />
mächtigen Konzernchefs liefern.<br />
Was als PR-trächtige Bergtour geplant war, wird für alle Beteiligten zum entscheidenden Wendepunkt in<br />
ihrem Leben, denn kaum ein noch so gutes Training kann die beiden jungen Männer auf die raue<br />
Wirklichkeit der chilenischen Anden vorbereiten. Der Aufstieg entwickelt sich zu einem Test für Willen und<br />
Charakter und stellt den Glauben der Männer auf die Probe.“ (zitiert: Text der DVD-Hülle)<br />
Zu erleben ist der Film auf dem asphaltierten Parkplatz ganz oben in der Bergstraße. Wir danken Fam.<br />
Fiedler, die wieder ihre Wiese als Parkplatz zur Verfügung stellen wird. Noch besser ist es allerdings,<br />
Parkplätze im Dorf zu nutzen und die Bergstraße heraufzusteigen.<br />
Eintritt frei. – Bei Regen in der Kirche.<br />
Freundlich grüßt Sie im Namen aller Mitarbeiter<br />
K. Baudach, Pfrn.<br />
Aus den Ortschroniken der Gemeinde <strong>Lawalde</strong> (Teil 51)<br />
Wählen und gewählt werden - Entstehung einer Kommunalverwaltung in Lauba im 19. Jh. (Teil 7)<br />
Beschränkungen im Wahlrecht waren eine damals übliche Methode, die Interessen der herrschenden<br />
Schichten wahrzunehmen. Schon in den frühen Entwicklungsjahren wurden Wahlrechtsfragen von<br />
Staatsrechtlern und Philosophen entsprechend interpretiert, dass das Wahlrecht die besitzenden Schichten<br />
bevorzugen müsste: "... der Geselle bei einem Kaufmann oder einem Handwerker, der Dienstbote, der<br />
Unmündige, alle Frauenzimmer und überhaupt Jedermann ..., der nach der Verfügung anderer genötigt ist,<br />
seine Existenz zu erhalten, entbehrt der bürgerlichen Persönlichkeit ... und weil sie befehligt oder beschützt<br />
werden müssen, besitzen sie mithin keine bürgerliche Selbständigkeit." (Aus Philosophische Bibliothek -<br />
Leipzig 1950) Ja, nicht nur Personen in Dienstverhältnissen und kleine Handwerker "mit kümmerlichen<br />
Einkommen" seien auszuschließen. Dies galt besonders für ihre Wählbarkeit. All das entsprach den<br />
damaligen vorherrschenden Auffassungen, dass diejenigen, die nicht über genügend ökonomische Mittel<br />
und Möglichkeiten verfügten, auch kein Recht haben sollten, an der Selbstverwaltung der Gemeinde<br />
teilnehmen bzw. diese mitbestimmen sollten.<br />
1845 werden als Amtspersonen folgende Personen genannt:<br />
Gemeindevorstand (Bürgermeister): Gottlob Schniebs<br />
Ortsrichter: Gottlieb Wagner<br />
Gemeindeälteste: Johann Gottlob Freund, Gottlieb Wagner<br />
Wächter: Gottfried Proft<br />
In den Folgejahren kam es auch zu Auseinandersetzungen über die Anzahl der Vertreter aus den Ortsteilen<br />
im Gemeinderat. So machten am 14.11.1848 67 Einwohner aus Neudorf-Lauba (heute Streitfeld) eine<br />
Eingabe an den Gemeinderat. sie beschwerten sich darüber, dass sie unter dem Druck der Altgemeinde<br />
ständen und sahen den Grund dafür in ihrer nicht genügenden Vertretung im Gemeinderat. Sie verlangten<br />
deshalb drei Vertreter mehr, da in der Neugemeinde 99, in der Altgemeinde aber nur 97 Bürger ansässig<br />
seien. Es wurden dann schließlich dem Neudorf zwei Vertreter mehr im Gemeinderat gewährt.<br />
Weitere Gemeindevorstände (Bürgermeister) waren: 1855 Carl Traugott Jähne, 1867 - 73 Gotthelf Seelig,<br />
1873 - 89 Gottlieb Jährig, 1889 - 1914 Ernst Schniebs, 1914 - 1934 Reinhold Proft.<br />
Nach der deutschen Reichsgründung 1870/71 wurden erstmals allgemeine, geheime und gleiche Wahlen auf<br />
deutschem Boden bei der Wahl für den Reichstag durchgeführt. Wahlberechtigt waren alle Männer ab 25<br />
Jahren, Frauen blieben weiter ausgeschlossen. In vielen Ländern des deutschen Kaiserreiches, auch in<br />
Sachsen gab es weiterhin das Klassenwahlrecht.<br />
Erst mit Ende des Kaiserreiches 1918/19 wurde auch das Klassenwahlrecht in Sachsen aufgehoben und<br />
allgemeine, geheime und gleiche Wahlen auch auf Landtags- und Kommunalwahlen ausgeweitet