Elternbeiträge: Bergheim am teuersten - Glessen-Aktuell
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4. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
§ 19 Berechnungsgrundlage für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen<br />
Abs. 1<br />
Förderung erfolgt aufgrund von Kindpauschalen<br />
Abs. 2<br />
jährliche Erhöhungen, erstmals 09/10 um 1,5 Prozent<br />
Abs. 3<br />
Aufgrund der Jugendhilfeplanung ist zu entscheiden, welche Gruppenformen mit welchen<br />
Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden.<br />
Gruppenform und Betreungszeiten können, soweit erforderlich, kombiniert werden<br />
(Planungshoheit des öffentlichen Jugendhilfeträgers).<br />
Stichtag pro Jahr <strong>am</strong> 15. März für das folgende Kindergartenjahr.<br />
Über- und Unterschreitungen zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung und der<br />
tatsächlichen Inanspruchnahme sind bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen nur zu<br />
berücksichtigen, wenn sie bezogen auf die Einrichtung über 10 v. H. der jeweiligen Fördersumme<br />
hinausgehen.<br />
§ 20 Zuschüsse des Jugend<strong>am</strong>tes<br />
Abs. 1<br />
Das Jugend<strong>am</strong>t gewährt dem Träger der Einrichtung folgende Prozentzuwendung auf der Basis der<br />
addierten Kindpauschalen:<br />
- Kirchengemeinden 88 % statt bisher 80 %<br />
- freie Träger 91 % wie bisher<br />
- "Elterninitiativen e.V." 96 % wie bisher<br />
Abs. 2<br />
Zusätzlicher Zuschuss in Höhe der Kaltmiete bzw. auf der Basis von Pauschalen (Höhe noch nicht<br />
geregelt/Durchführungsverordnung bleibt abzuwarten)<br />
Abs. 3<br />
Eingruppige Einrichtungen, sowie Einrichtungen in sozialen Brennpunkten können unter bestimmten<br />
Voraussetzungen einen weiteren Pauschalbetrag erhalten.<br />
§ 21 Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen<br />
Abs. 1<br />
Gewährung erfolgt an das zuständige Jugend<strong>am</strong>t aufgrund der Meldung zum 15.03. für das im<br />
gleichen Jahr beginnende Kindergartenjahr<br />
36,5 % bei kirchlichen Trägern<br />
36 % bei freien Trägern<br />
38,5 % bei Elterninitiativen<br />
30 % bei Trägerschaft der Kommune<br />
Abs. 2<br />
340,00 € zusätzlich für jedes Kind, das aufgrund des § 36 Abs. 2 SchulG eine zusätzliche<br />
Sprachförderung erhält.<br />
Jährlich bis zum Schuleintritt<br />
Abs. 3<br />
12.000,00 € für jede Tagseinrichtung für Kinder, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als<br />
F<strong>am</strong>ilienzentrum verfügt (oder sich im Aufbau befindet).