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Elternbeiträge: Bergheim am teuersten - Glessen-Aktuell

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4. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

§ 19 Berechnungsgrundlage für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen<br />

Abs. 1<br />

Förderung erfolgt aufgrund von Kindpauschalen<br />

Abs. 2<br />

jährliche Erhöhungen, erstmals 09/10 um 1,5 Prozent<br />

Abs. 3<br />

Aufgrund der Jugendhilfeplanung ist zu entscheiden, welche Gruppenformen mit welchen<br />

Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden.<br />

Gruppenform und Betreungszeiten können, soweit erforderlich, kombiniert werden<br />

(Planungshoheit des öffentlichen Jugendhilfeträgers).<br />

Stichtag pro Jahr <strong>am</strong> 15. März für das folgende Kindergartenjahr.<br />

Über- und Unterschreitungen zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung und der<br />

tatsächlichen Inanspruchnahme sind bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen nur zu<br />

berücksichtigen, wenn sie bezogen auf die Einrichtung über 10 v. H. der jeweiligen Fördersumme<br />

hinausgehen.<br />

§ 20 Zuschüsse des Jugend<strong>am</strong>tes<br />

Abs. 1<br />

Das Jugend<strong>am</strong>t gewährt dem Träger der Einrichtung folgende Prozentzuwendung auf der Basis der<br />

addierten Kindpauschalen:<br />

- Kirchengemeinden 88 % statt bisher 80 %<br />

- freie Träger 91 % wie bisher<br />

- "Elterninitiativen e.V." 96 % wie bisher<br />

Abs. 2<br />

Zusätzlicher Zuschuss in Höhe der Kaltmiete bzw. auf der Basis von Pauschalen (Höhe noch nicht<br />

geregelt/Durchführungsverordnung bleibt abzuwarten)<br />

Abs. 3<br />

Eingruppige Einrichtungen, sowie Einrichtungen in sozialen Brennpunkten können unter bestimmten<br />

Voraussetzungen einen weiteren Pauschalbetrag erhalten.<br />

§ 21 Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen<br />

Abs. 1<br />

Gewährung erfolgt an das zuständige Jugend<strong>am</strong>t aufgrund der Meldung zum 15.03. für das im<br />

gleichen Jahr beginnende Kindergartenjahr<br />

36,5 % bei kirchlichen Trägern<br />

36 % bei freien Trägern<br />

38,5 % bei Elterninitiativen<br />

30 % bei Trägerschaft der Kommune<br />

Abs. 2<br />

340,00 € zusätzlich für jedes Kind, das aufgrund des § 36 Abs. 2 SchulG eine zusätzliche<br />

Sprachförderung erhält.<br />

Jährlich bis zum Schuleintritt<br />

Abs. 3<br />

12.000,00 € für jede Tagseinrichtung für Kinder, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als<br />

F<strong>am</strong>ilienzentrum verfügt (oder sich im Aufbau befindet).

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