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Elternbeiträge: Bergheim am teuersten - Glessen-Aktuell

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1. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

Jahreseinkommen<br />

<strong>Elternbeiträge</strong><br />

Kindergarten Kindergarten<br />

über Mittag<br />

zusätzlich<br />

Kinder unter 3<br />

Jahren<br />

Bis 12.271 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

Bis 24.542 € 26,08 € 15,85 € 68,00 € 26,08 €<br />

Bis 36.813 € 44,48 € 26,08 € 141,12 € 57,78 €<br />

Bis 49.084 € 73,11 € 41,93 € 208,61 € 83,85 €<br />

Bis 61.355 € 115,04 € 62,89 € 276,61 € 115,04 €<br />

Über 61.355 € 151,34 € 83,85 € 312,91 € 151,34 €<br />

Dieses Stufenmodell erhebt demnach Beiträge ab einem Jahresbruttoeinkommen (=steuerrechtliches<br />

Jahresbruttoeinkommen abzüglich Werbungskostenpauschale von 920,- € sowie – ab dem 3. Kind im<br />

Haushalt – abzüglich Kinderfreibetrag von 3.648,- € und Betreungspauschale von 2.160,- €) von 12.272,-<br />

€ in einer Höhe von mindestens 26,08 €. Die höchste Beitragsstufe endet bei 61.355,- €, so dass sehr<br />

leistungsstarke Einkommensbezieher nicht höher herangezogen werden. Die letztmalige Anpassung der<br />

Beiträge erfolgte zum 01.01.2002 – bezogen auf den Zeitpunkt, zu dem die neuen Beiträge gelten sollen<br />

(01.08.2008), also vor 6,5 Jahren. Die noch aktuellen Sätze lassen also sowohl die in dieser Zeit<br />

kummulierte Preissteigerung (2002 – 2006: 8,1 %) als auch den gleichzeitigen summarischen Anstieg der<br />

Löhne und Gehälter (2002 – 2006: 7 %) außer acht. Auch die genannten Beitragsstufen wurden seitdem<br />

nicht mehr angepasst. Die Beitragsstufen selber führen dazu, dass jeweils 1,- € Bruttomehrverdienst/Jahr<br />

Beitragssprünge von bis zu 65 % (von Stufe 4 auf Stufe 5 für normale Kindergartenbeiträge)<br />

verursachen.<br />

Das Elternbeitragsaufkommen nach diesem Stufenmodell betrug im Kindergartenjahr 2006/07<br />

1.082.304,27 € (SOLL). Das noch geltende Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)<br />

unterstellt, dass durch <strong>Elternbeiträge</strong> 19 % der Ges<strong>am</strong>tbetriebskosten in einer Kommune aufgebracht<br />

werden. Dies trifft im Landesdurchschnitt jedoch nicht zu (rund 13 %), in der Stadt <strong>Bergheim</strong> werden<br />

tatsächlich sogar noch weniger erzielt (Haushaltsjahr 2005: 11,37 %). Die gegenüber der fiktiven<br />

Beitragssumme von 19 % fehlende Summe ist von der Kommune als örtlichem Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe auszugleichen, wobei allerdings bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2005/06 der<br />

Fehlbetrag durch den Elternbeitragsdefizitfinanzausgleich zu gleichen Teilen zwischen Land und<br />

Kommune geteilt wurde. Bei der Betriebskostenabrechnung 2005 (Zeitraum: Haushaltsjahr 2005) lag das<br />

Elternbeitragsaufkommen bei 966.189,57 €, was ein Elternbeitragsdefizit von 647.956,16 € bedeutete<br />

und eine zusätzliche Finanzleistung der Stadt <strong>Bergheim</strong> in Höhe von 323.978,08 € (= 50 %) erforderte.<br />

2.2 Das neue, lineare Elternbeitragsmodell für die Stadt <strong>Bergheim</strong><br />

2.2.1 Grundsätze<br />

Das neue Elternbeitragsmodell der Stadt <strong>Bergheim</strong> verfolgt gegenüber dem bisherigen Modell ein<br />

stimmiges Verhältnis folgender Grundprinzipien:<br />

a) Individuelle Leistungsgerechtigkeit<br />

Das schon bei kleinsten Einkommen einsetzende und bei gehoben-mittleren Einkommen endende,<br />

erhebliche Sprünge verursachende Stufenmodell wird abgelöst durch ein an der individuellen<br />

Hort

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