Elternbeiträge: Bergheim am teuersten - Glessen-Aktuell
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8. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
Basierend auf den Anforderungen aus dem neuen Kinderbildungsgesetz und den selbst gesetzten<br />
Ausbaustufen bis 2010 sind im Jahr 2008 insges<strong>am</strong>t 74 Gruppen für das ges<strong>am</strong>te Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong><br />
vorzuhalten.<br />
Nach dem Rückzug der katholischen Kirche aus der Finanzierung von Kindergartengruppen liegt der<br />
Bestand im Jahr 2008 noch bei 78 Gruppen, wobei anzumerken ist, dass die heilpädagogische Gruppe<br />
in Niederaußem "Im Euel" mit acht Plätzen bei der Kindergartenbedarfsplanung nach KiBiz keine<br />
Berücksichtigung findet, da sie außerhalb des Kinderbildungsgesetzes finanziert wird. Die Verwaltung<br />
schlägt vor, den Überschuss von vier Gruppen dazu zu nutzen, bereits ab 2008 ein größeres<br />
Angebot für die Betreuung von unter Dreijährigen anbieten zu können und so das Ausbauziel<br />
"KiBiz" früher zu erreichen.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassend ist festzustellen, dass in der ges<strong>am</strong>tstädtischen Bilanz für das Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong><br />
im Jahr 2010 im Vergleich zu heute lediglich eine zusätzliche Gruppe zur Betreuung der 1 bis<br />
6jährigen Kinder erforderlich ist. Rein rechnerisch sollten Überhanggruppen in 2008 und 2009<br />
erhalten bleiben und für die Betreuung von unter Dreijährigen umgewandelt werden.<br />
Bei der Betrachtung nach einzelnen Stadtteilen ergeben sich bis zum Jahr 2010 unterschiedliche<br />
Auslastungen, die insges<strong>am</strong>t die Schließung einer Gruppe (Rheidt-Hüchelhoven) und die zusätzliche<br />
Schaffung von einer Gruppe in Quadrath-Ichendorf erforderlich machen. Gegebenenfalls können<br />
hierfür jedoch auch Gruppen, die 2008 geschlossen werden, reaktiviert werden. Die Verwaltung<br />
schlägt hierzu zunächst vor, ohne bisher räumliche und sachliche Voraussetzungen geprüft zu haben,<br />
die erforderliche Gruppe für Quadrath-Ichendorf durch Umwandlung des bisherigen<br />
Minikindergartens in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt in eine Regelgruppe zu erreichen.<br />
Ausgehend von der Anzahl der aktuell gemeldeten Ges<strong>am</strong>tplätze, der Ganztagesplätze, der<br />
Blocköffnungszeiten, der mit Kindern unter drei Jahren belegten Plätze und unter Berücksichtigung<br />
der Kinder, die eine integrative Betreuung benötigen, wurden die vorhandenen Gruppenstrukturen<br />
genutzt, um die neuen Gruppenformen auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (siehe Anlage<br />
zu Artikel 1 §19) für die Kindergartenjahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 auf die einzelnen<br />
Einrichtungen im Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong> zu verteilen.<br />
Die Zuordnung der wöchentlichen Betreuungszeiten von 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden auf<br />
die jeweilige Gruppenform orientierte sich im Rahmen der Planung <strong>am</strong> bisherigen Buchungsverhalten<br />
der Eltern. Dies bedeutet, dass bisherige Tagesstättenkinder, die einen Übermittagsbetreuungszuschlag<br />
bezahlen, einem wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden entsprechen, Kinder, die bisher<br />
eine Blocköffnungszeit in Anspruch nehmen bzw. nachmittags ab 14 Uhr wieder in den Kindergarten<br />
zurückkehren 35 Stunden wöchentliche Betreuung benötigen, während für Kinder, die nur <strong>am</strong><br />
Vormittag in den Kindergarten gehen eine wöchentliche Betreuungszeit von 25 Stunden ausreicht.<br />
Eine erste detaillierte Übersicht über die Einschätzungen wöchentlicher Betreuungszeiten je<br />
Gruppenform und Kindertageseinrichtung ist aus Anlage 5 zu entnehmen.<br />
Die altersgemäße Festlegung der Kinder innerhalb der einzelnen Gruppenformen in Anlehnung an die<br />
gesetzlichen Vorgaben diente bei der Planung als wichtige Grundlage hinsichtlich der Zielerreichung<br />
der festgesetzten Bedarfsquoten. So wurden bei der Planung der Gruppenform I (Kinder im Alter von<br />
zwei Jahren bis zur Einschulung) 15 Kinder im Alter zwischen 3-6 Jahren und 5 Kinder im Alter<br />
zwischen 2-3 Jahren berücksichtigt, bei der Planung der Gruppenform II (Kinder im Alter von unter<br />
drei Jahren) nur Kinder im Alter zwischen 1-2 Jahren und bei der Planung der Gruppenform III<br />
(Kinder im Alter von drei Jahren und älter) Kinder im Alter zwischen 3-6 Jahren. Die 15er Gruppe als<br />
ausgewiesene integrative Gruppenform setzt sich aus 10 Kindern im Alter zwischen 3-6 Jahren und 5<br />
Kindern im Alter zwischen 2-3 Jahren zus<strong>am</strong>men.