Elternbeiträge: Bergheim am teuersten - Glessen-Aktuell
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Erhebung über Kinderbetreuungskosten im Rhein-Erft-Kreis<br />
Radio Erft 20.03.2008<br />
<strong>Elternbeiträge</strong>: <strong>Bergheim</strong> <strong>am</strong> <strong>teuersten</strong><br />
Die Kosten für die Kinderbetreuung im Rhein-Erft-Kreis sind sehr<br />
unterschiedlich. Das haben Radio-Erft-Recherchen ergeben. Ab August<br />
gelten neue <strong>Elternbeiträge</strong> und besonders Geringverdiener müssen je nach<br />
Wohnort deutlich mehr bezahlen.<br />
Am besten haben es Geringverdiener in Wesseling: Bis zu einem<br />
Bruttojahreseinkommen von 27.500 Euro wird hier gar kein Elternbeitrag<br />
fällig.<br />
Teuer wird es dagegen in <strong>Bergheim</strong>: hier kostet die Halbtagsbetreuung bis zu<br />
600 Euro mehr als in anderen Kommunen.<br />
Am niedrigsten sind die <strong>Elternbeiträge</strong> in Kerpen. Der Grund für die großen<br />
Unterschiede ist, dass jede Kommune die Beiträge selber festlegt. Je nach<br />
finanzieller Lage können die Beiträge daher höher oder niedriger ausfallen.<br />
Beispielrechnung des Elternbeitrags für die Betreuung über 3-6 jähriger Kinder in<br />
einer Kindertageseinrichtung / 25 Stunden pro Woche:<br />
Beitragsfrei bis Jährl. Beitrag bei Jährl. Beitrag bei<br />
Euro<br />
25.001 Euro 45.000 Euro<br />
Bruttoeinkommen: Bruttoeinkommen: Bruttoeinkommen:<br />
Bedburg 15.000 528,00 876,00<br />
<strong>Bergheim</strong> 25.000 612,00 1.101,60<br />
Brühl 12.500 516,00 840,00<br />
Elsdorf 15.000 528,00 876,00<br />
Erftstadt* 12.271 480,36 789,60<br />
Frechen 15.000 504,00 828,00<br />
Hürth 18.000 468,00 756,00<br />
Kerpen* 12.271 406,44 662,64<br />
Pulheim 12.000 480,00 780,00<br />
Wesseling 27.500 0,00 864,00<br />
* muss<br />
noch vom<br />
Rat<br />
beschlossen<br />
werden<br />
Alle Angaben ohne<br />
Gewähr
I. Öffentliche Sitzung<br />
Stadt <strong>Bergheim</strong><br />
Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises<br />
BESCHLUSS<br />
aus der 32. Sitzung Rates<br />
vom Montag, den 17.12.2007 um 17:00 Uhr<br />
TOP 11.<br />
Satzung über die Erhebung von <strong>Elternbeiträge</strong>n nach § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW ab<br />
dem 01.August 2008<br />
Teilbeschluss: Tabelle der <strong>Elternbeiträge</strong> ab dem 01.August 2008<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Bergheim</strong> beschließt ab dem Kindergartenjahr 2008/09 die Erhebung der <strong>Elternbeiträge</strong> in<br />
Kindertageseinrichtungen nach dem linearen Elternbeitragsmodell der Vorlage und deren Dyn<strong>am</strong>isierung<br />
entsprechend der Anpassung der vom Land NRW festgesetzten Kindpauschalen im Kindergartenjahr<br />
2009/10 (1,5 %). Die Obergrenze beim Jahresbruttoeinkommen wird auf 120.000,- € festgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen<br />
Beratungsverlauf:<br />
Zu Beginn der Beratung weist Frau BMin Pfordt auf die Notwendigkeit des anstehenden Beschlusses in<br />
Vorbereitung der noch zu erlassenden Satzung über die Erhebung von <strong>Elternbeiträge</strong>n nach § 23<br />
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW zum 01.08.2008 hin.<br />
Herr Dr. Fassbender bittet seine Erläuterungen zur Tabelle mittels eines Overhead-Projektors erklären zu<br />
dürfen.<br />
Frau BMin Pfordt lässt über den Antrag auf Technikeinsatz abstimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen<br />
Herr Tillmanns beantragt die Obergrenze auf 120 T€ statt auf 100 T€ festzulegen, Insges<strong>am</strong>t sei dies eine<br />
ausgewogene Regelung bei der Umstellung von einem Stufensystem auf ein lineares System.<br />
Nach Meinung von Frau Keller wurden die Nachteile weitgehend ausgeglichen. Sie erläutert die ermittelten<br />
Beiträge anhand der Tabelle. Sie hält die lineare Festlegung für gerechter und sozialer als die bisherige<br />
Lösung. N<strong>am</strong>ens der CDU-Fraktion spricht sie sich für den Verwaltungsvorschlag aus.<br />
Nach Meinung von Herrn Jütte sei man sich einig, dass das lineare Modell die Unterstützung aller finde.<br />
Ausweislich der Vorlage erhöhe sich das Jahressoll mit der Umstellung um ca. 16 % auf 1,259 Mio.€, hält<br />
Herr Jütte fest. In Anbetracht der langfristigen Zielsetzung der Beitragsfreiheit des Kindergartenbesuchs<br />
sieht er die Festsetzung von erhöhten Beiträgen zum jetzigen Zeitpunkt nicht angemessen, die Elternschaft
sollte nicht unnötig belastet werden; zudem wären die Kinderzahlen rückläufig. Der bisherige Elternsatz<br />
sollte erhalten bleiben, deshalb werde die Fraktion nicht zustimmen.<br />
Man solle die Zielsetzung aus der Diskussion zum demografischen Wandel an der Zielsetzung dieser<br />
Regelung messen, so Herr Dr. Kösters. Fraglich sei doch dann, ob die F<strong>am</strong>ilien mit der Zielsetzung noch<br />
erreicht werden.<br />
Es folgt einvernehmlich eine Sitzungsunterbrechung von 18.20 bis 18.45 Uhr.<br />
Nach Wiederbeginn führt Herr Dr. Fassbender zur Thematik aus. Lt. interkommunalen Vergleich erhöhen<br />
sich die Beiträge erheblich, was auch ein Ausdruck der sozialen Struktur der Stadt <strong>Bergheim</strong> sei. In Summe<br />
werden die Beiträge um 16 % erhöht, d<strong>am</strong>it möchte man zwar den Landesdurchschnitt von 14 % erreichen,<br />
legt Herr Dr. Fassbender dar, belaste aber die niedrigen Einkommen mit höheren Beiträgen. Des Weiteren<br />
führt er zu den unterschiedlichen Modellen aus. Bei allen Modellen habe er Erhöhungen im Vergleich zur<br />
bisherigen Regelung errechnet, die für die SPD-Fraktion nicht tragbar sind. Langfristig sollte man die<br />
Festsetzung der Kindergartenbeiträge auf null anstreben, dass vorgelegte Zahlenwerk beinhalte jedoch die<br />
gegenläufige Entwicklung, weshalb die Fraktion nicht zustimmen werde.<br />
Herr Tillmanns widerspricht ihm. Der sozialen Struktur komme man mit neuen Regelung -Beitragsfreiheit<br />
bis 25 T€- entgegen. Ihm fehle eine eindeutige Regelung auf Bundes- und Landesebene. Beitragsfreiheit<br />
möchten doch alle haben, so Herr Tillmanns. S.M. nach dürfe man nicht nur das Zahlenwerk sehen, hinter<br />
den Angeboten stünden auch pädagogische Konzepte, Bildungsangebote u.a..<br />
Herr Baumgärtner zieht für sich das Resümee, dass die Stadt <strong>Bergheim</strong> eine Chance verpasst habe. Vor dem<br />
Hintergrund des demografischen Wandels und der beschlossenen Zielsetzungen hätte man mehr daraus<br />
machen können. Fakt sei, dass das derzeitige Elternbeitragsaufkommen unter dem Landesdurchschnitt sei<br />
und man Anstrengungen unternehmen müsse dieses anzuheben. Positiv wertet er einen neuen beitragsfreien<br />
Raum, ansonsten wären die neuen Fallzahlen in der jeweiligen Stufe von Interesse gewesen.<br />
Frau Keller führt nochmals zu den einzelnen Beitragsstufen im Vergleich aus. Insges<strong>am</strong>t habe dieses<br />
Elternbeitragsmodell viele positive Auswirkungen.<br />
Herr Jütte hält fest, dass mit dem Modell ein Signal gesetzt werden soll, allerdings sollten die Eltern unterm<br />
Strich nicht stärker belastet werden als vorher. Er beantragt, dass sich die Beiträge an den Beiträgen des<br />
Kindergartenjahres 2006/07 orientieren, womit eine Deckelung eingeführt werden soll.<br />
Herr Hunke erklärt sich nicht einverstanden mit der Festsetzung der Obergrenze auf 120 T€ und den<br />
Beiträgen für das 45-Std. Angebot.<br />
Lt. Herrn Adler sollte mehr soziale Gerechtigkeit hergestellt werden. In welchem Einkommensbereich das<br />
höchste Beitragsaufkommen sei, hätte er gerne gewusst. Anhand dessen könnte man sich bei der Festsetzung<br />
orientieren, so Herr Adler.<br />
Herr Dr. Kösters unterstützt die Aussage von Frau Keller. Fraglich sei allerdings, ob die Zielsetzungen im<br />
Rahmen der Demografie mit der Festsetzung erfüllt werden können. Die Verwaltung möge die aufgezeigten<br />
Aspekte bis zu den Haushaltsberatungen aufnehmen und Spielräume aufzeigen.<br />
Herr Hirseler bekräftigt nochmals den Antrag von Herrn Jütte auf Deckelung der Beiträge. Die Ziele sollte<br />
man ernst nehmen, das Einsparpotential an anderer Stelle sollte ausgeschöpft werden.<br />
Herr Düchting fasst noch mal die Vorteile des Modells zus<strong>am</strong>men, demnach erreiche man eine<br />
Besserstellung bei den Kindern unter drei und bei den Geringverdienenden sowie in der Konzeption.<br />
Ungewiss sei allerdings das Elternverhalten, insoweit stünden keine verlässliche Daten zur Verfügung, so<br />
Herr Düchting.<br />
Nach Meinung von Herrn Dr. Fassbender liegen Angaben zum durchschnittlichen mittleren Einkommen in<br />
<strong>Bergheim</strong> vor. Dies betrage ca. 30 T€, was im Rahmen der alten Berechnung der GTK-Beiträge ermittelt<br />
wurde. Unbekannt sei durchaus das Verhalten der Eltern.<br />
Beschluss der Sitzung Rates vom 17.12.2007 Seite 2
Herr Jütte erhält seinen Antrag aufrecht, infolge dessen soll der 2. Halbsatz des Beschlussvorschlages<br />
gestrichen werden.<br />
Für Herrn Tillmanns ist das Anliegen von Herrn Jütte widersprüchlich.<br />
Herr Hübner schlägt vor, nach einem Jahr zwecks eventueller Korrektur einen Zahlenvergleich im Sinne von<br />
Soll/Ist zu ziehen.<br />
Beschluss der Sitzung Rates vom 17.12.2007 Seite 3
In Anbetracht des ungewissen zu erwartenden Beitragsaufkommens schlägt Herr Büchel vor, die<br />
Festsetzung auf das Jahr 2008 zu beschränken.<br />
Abschließend fasst Herr Beig. Feith den Diskussionsverlauf zus<strong>am</strong>men. So habe das lineare System<br />
weitgehende Zustimmung gefunden, vier Grundhaltungen habe er der Diskussion entnehmen können und<br />
zwar die soziale Gerechtigkeit, F<strong>am</strong>ilienfreundlichkeit, Leistungsgerechtigkeit sowie die Sozialstruktur<br />
<strong>Bergheim</strong>s. Er erläutert, dass ein bloßer Vergleich von alten Ist- und neuen Soll-Zahlen problematisch sei.<br />
Fest stehe, dass man eine proportionale Steigerung im oberen Einkommensbereich und eine Entlastung im<br />
unteren habe.<br />
Frau BMin Pfordt stellt den Verwaltungsvorschlag zuzüglich der Ergänzung der Obergrenze beim<br />
Jahresbruttoeinkommen auf 120 T€ als den weiter gehenden Vorschlag zur Abstimmung.<br />
Die sich aus der Beschlussfassung ergebende Tabelle ist nachstehend aufgeführt:<br />
Kinder 2 - 6 Jahren Kinder U-2<br />
25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden<br />
Bei 25001 € 51 55,5 82,5 83 90,5 120,5<br />
Bei 120000 € 244,80 266,40 396,00 398,40 434,40 578,40<br />
Beschluss der Sitzung Rates vom 17.12.2007 Seite 4
SPD-Fraktion im Rat der Stadt <strong>Bergheim</strong><br />
14. Dezember 2007<br />
Pressemitteilung<br />
Neue <strong>Elternbeiträge</strong> für Kindergarteneinrichtungen ab 2008 - Ausschuss begrüßt Beitragsmodell,<br />
lehnt jedoch Beitragshöhe ab<br />
Mit dem zum 01.08.2008 in Kraft tretenden neuen Kinderbildungsgesetzt, kurz KiBiz,<br />
werden auch die <strong>Elternbeiträge</strong> in Tageseinrichtungen der Stadt <strong>Bergheim</strong> neu festgelegt. Statt einer<br />
bisher landeseinheitlichen Regelung, ist jetzt jede Kommunen selbst gehalten, eigene Beitragsmodelle<br />
zu entwickeln und Beitragshöhen festzulegen.<br />
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und F<strong>am</strong>ilie stimmte gestern einstimmig dem von der Verwaltung<br />
vorgeschlagenen Beitragsmodell zu. Demnach sollen F<strong>am</strong>ilien zukünftig bis zu einem Jahresbruttoeinkommen<br />
von 25.000 Euro von der Beitragspflicht befreit werden. Vorher lag die Grenze<br />
für die Beitragsfreiheit bei einem Einkommen von 12.271 Euro. Gleichzeitig soll aber auch die<br />
Höchstgrenze, ab der es keine weitere Beitragssteigerung mehr gibt, von 61.355 Euro auf 120.000<br />
Euro angehoben werden. Eine wesentliche Neuerung des <strong>Bergheim</strong>er Gebührenmodells ist allerdings,<br />
dass die Beiträge nicht nach Einkommensstufen, sondern zukünftig linear erhoben werden<br />
sollen. Bei dem alten Gebührenmodell konnte ein um 1 € erhöhtes Jahreseinkommen im<br />
schlimmsten Fall dazu führen, dass monatlich 41,93 € mehr Kindergartenbeiträge zu zahlen sind.<br />
Geblieben und zum Teil verbessert wurde die Geschwisterkindregelung, wonach weiterhin jedes<br />
zusätzliche Kind vom Beitrag befreit wird.<br />
Im Gegensatz zum Gebührenmodell kritisierte aber insbesondere die SPD-Fraktion die Beitragshöhe.<br />
So werden zwar durchaus einige Eltern mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren<br />
entlastet, doch für alle Eltern gesehen, werden die Gebühren insges<strong>am</strong>t um 16,4% erhöht. D<strong>am</strong>it<br />
ist Elke Bartkowski, Sprecherin der SPD-Fraktion im Ausschuss, nicht einverstanden und rechnete<br />
vor, dass es beispielsweise bei einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro der monatliche<br />
Beitrag von bisher 44,48 Euro um über 60% auf 71,4 Euro steigt.<br />
Die Verwaltung und die CDU-Fraktion verteidigten die Erhöhung d<strong>am</strong>it, dass die Beiträge seit 2002<br />
nicht mehr angepasst wurden und die Kosten und Löhne seit dem gestiegen sind.<br />
Bei der abschließenden Abstimmung lehnte eine Mehrheit aus SPD und freien Trägern gegen die<br />
Stimmen von CDU und bma die vorgeschlagenen Gebühren ab. Ein Antrag der SPD-Fraktion das<br />
letzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu gestalten, fand keine Mehrheit. Über die Gebühren wird erneut<br />
und verbindlich <strong>am</strong> kommenden Montag im Rat beraten. Hier haben CDU, FDP und bma die<br />
Mehrheit und es ist zu erwarten, dass diese dort die neue Gebührensatzung durchsetzen.<br />
Der Ausschussvorsitzende Dr. Kai Faßbender empfand es als beschämend, dass von all dem f<strong>am</strong>ilienpolitischen<br />
Gerede auf Bundes- und Landesebene über die Kinder- und F<strong>am</strong>ilienfreundlichkeit<br />
offensichtlich nichts beim Bürger in <strong>Bergheim</strong> ankommt. Die Ideen der F<strong>am</strong>ilienministerin von<br />
der Leyen, einen beitragsfreien Kindergarten zu erreichen, bleiben wohl zunächst nur eine Fiktion,<br />
so Faßbender.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Kai Faßbender<br />
Fraktionsvorsitzender
Stadt <strong>Bergheim</strong><br />
Verantwortliches Dezernat<br />
Vorlage Nr.: 693/2007<br />
Die Bürgermeisterin<br />
II<br />
öffentlich<br />
FBL: Herr Weitz<br />
Mitzeichnungen Beschl.-K.<br />
AbtL: Frau Ungermann<br />
Verfasser/in: Fr. Ungermann/Hr.<br />
Schaffrath<br />
Vorgesehene Beratungsfolge<br />
FBL 4<br />
Gremium Datum<br />
A.f. Kinder, Jugend und F<strong>am</strong>ilie 13.12.2007<br />
Rat 17.12.2007<br />
Hinweis: Anlagen zur Sitzungsvorlage sind nur anlässlich der erstmaligen Beratung der Angelegenheit im Ausschuss beigefügt.<br />
Bewahren Sie die Anlagen für Folgeberatungen bitte auf.<br />
Haushaltsmäßige Auswirkungen<br />
x Vorlage ist haushaltsrelevant (siehe Ziffer 4 der Vorlage).<br />
für das lfd. Haushaltsjahr<br />
x für Folgejahre<br />
Diese Vorlage behandelt im Sinne der Nachhaltigkeit eine Angelegenheit, die relevant für den Agendaprozess ist.<br />
Ortsvorsteher/in wurde informiert. Gem. § 16 Abs. 1 Hauptsatzung besteht somit die Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
TOP<br />
Beschlussvorschlag<br />
Satzung über die Erhebung von <strong>Elternbeiträge</strong>n nach § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)<br />
NRW ab dem 01.August 2008<br />
Teilbeschluss: Tabelle der <strong>Elternbeiträge</strong> ab dem 01.August 2008<br />
Der Rat der Stadt <strong>Bergheim</strong> beschließt ab dem Kindergartenjahr 2008/09 die Erhebung der <strong>Elternbeiträge</strong> in<br />
Kindertageseinrichtungen nach dem lineraren Elternbeitragsmodell der Vorlage und deren Dyn<strong>am</strong>isierung<br />
entsprechend der Anpassung der vom Land NRW festgesetzten Kindpauschalen im Kindergartenjahr<br />
2009/10 (1,5 %).<br />
Erläuterungen:<br />
1. Zielsetzung<br />
Einführung eines neuen Elternbeitragsmodells, mit dem gleichzeitig individuelle Leistungsgerechtigkeit,<br />
soziale Gerechtigkeit, F<strong>am</strong>ilienfreundlichkeit und intergenerative Finanzgerechtigkeit erzielt wird<br />
(Umsetzung des § 23 Absatz 4 KiBiz).<br />
2. Sachverhalt<br />
2.1 Einleitung und bisherige Sachlage<br />
Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes NRW wird in verschiedenen Bereichen die Angebote<br />
und Strukturen der Kindertageseinrichtungen grundsätzlich verändern und auf zeitgemäße Anforderung<br />
ausrichten (siehe hierzu TOP 5). Angesichts dieser Neuaufstellung der Strukturen in den<br />
Kindertageseinrichtungen sind in allen Kommunen – auch in Absprache mit den Trägern – eine Vielzahl<br />
von Neuregelungen auf den Weg zu bringen. Dazu gehört erstmals auch die Entscheidung über die<br />
Systematik und Höhe der <strong>Elternbeiträge</strong>, dies der erweiterten Angebotsstruktur des KiBiz angepasst<br />
werden müssen. Die Festlegung der <strong>Elternbeiträge</strong> muss noch in diesem Jahr erfolgen, d<strong>am</strong>it sie den<br />
Eltern beim Anmeldeverfahren Anfang 2008 bekannt sind, um Entscheidungen über Art und Dauer der<br />
Betreuungsleistung unter verlässlichen Rahmenbedingungen treffen zu können.<br />
Die Stadt <strong>Bergheim</strong> erhebt derzeit weiterhin Beiträge, die landeseinheitlich im GTK festgesetzt wurden.<br />
Sie richten sich nach folgenden Stufen:<br />
Dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt. Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt. Ja-Stimmen<br />
Nein-Stimmen<br />
Der Beschlussvorschlag wurde verändert. Enthaltungen
1. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
Jahreseinkommen<br />
<strong>Elternbeiträge</strong><br />
Kindergarten Kindergarten<br />
über Mittag<br />
zusätzlich<br />
Kinder unter 3<br />
Jahren<br />
Bis 12.271 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
Bis 24.542 € 26,08 € 15,85 € 68,00 € 26,08 €<br />
Bis 36.813 € 44,48 € 26,08 € 141,12 € 57,78 €<br />
Bis 49.084 € 73,11 € 41,93 € 208,61 € 83,85 €<br />
Bis 61.355 € 115,04 € 62,89 € 276,61 € 115,04 €<br />
Über 61.355 € 151,34 € 83,85 € 312,91 € 151,34 €<br />
Dieses Stufenmodell erhebt demnach Beiträge ab einem Jahresbruttoeinkommen (=steuerrechtliches<br />
Jahresbruttoeinkommen abzüglich Werbungskostenpauschale von 920,- € sowie – ab dem 3. Kind im<br />
Haushalt – abzüglich Kinderfreibetrag von 3.648,- € und Betreungspauschale von 2.160,- €) von 12.272,-<br />
€ in einer Höhe von mindestens 26,08 €. Die höchste Beitragsstufe endet bei 61.355,- €, so dass sehr<br />
leistungsstarke Einkommensbezieher nicht höher herangezogen werden. Die letztmalige Anpassung der<br />
Beiträge erfolgte zum 01.01.2002 – bezogen auf den Zeitpunkt, zu dem die neuen Beiträge gelten sollen<br />
(01.08.2008), also vor 6,5 Jahren. Die noch aktuellen Sätze lassen also sowohl die in dieser Zeit<br />
kummulierte Preissteigerung (2002 – 2006: 8,1 %) als auch den gleichzeitigen summarischen Anstieg der<br />
Löhne und Gehälter (2002 – 2006: 7 %) außer acht. Auch die genannten Beitragsstufen wurden seitdem<br />
nicht mehr angepasst. Die Beitragsstufen selber führen dazu, dass jeweils 1,- € Bruttomehrverdienst/Jahr<br />
Beitragssprünge von bis zu 65 % (von Stufe 4 auf Stufe 5 für normale Kindergartenbeiträge)<br />
verursachen.<br />
Das Elternbeitragsaufkommen nach diesem Stufenmodell betrug im Kindergartenjahr 2006/07<br />
1.082.304,27 € (SOLL). Das noch geltende Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)<br />
unterstellt, dass durch <strong>Elternbeiträge</strong> 19 % der Ges<strong>am</strong>tbetriebskosten in einer Kommune aufgebracht<br />
werden. Dies trifft im Landesdurchschnitt jedoch nicht zu (rund 13 %), in der Stadt <strong>Bergheim</strong> werden<br />
tatsächlich sogar noch weniger erzielt (Haushaltsjahr 2005: 11,37 %). Die gegenüber der fiktiven<br />
Beitragssumme von 19 % fehlende Summe ist von der Kommune als örtlichem Träger der öffentlichen<br />
Jugendhilfe auszugleichen, wobei allerdings bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2005/06 der<br />
Fehlbetrag durch den Elternbeitragsdefizitfinanzausgleich zu gleichen Teilen zwischen Land und<br />
Kommune geteilt wurde. Bei der Betriebskostenabrechnung 2005 (Zeitraum: Haushaltsjahr 2005) lag das<br />
Elternbeitragsaufkommen bei 966.189,57 €, was ein Elternbeitragsdefizit von 647.956,16 € bedeutete<br />
und eine zusätzliche Finanzleistung der Stadt <strong>Bergheim</strong> in Höhe von 323.978,08 € (= 50 %) erforderte.<br />
2.2 Das neue, lineare Elternbeitragsmodell für die Stadt <strong>Bergheim</strong><br />
2.2.1 Grundsätze<br />
Das neue Elternbeitragsmodell der Stadt <strong>Bergheim</strong> verfolgt gegenüber dem bisherigen Modell ein<br />
stimmiges Verhältnis folgender Grundprinzipien:<br />
a) Individuelle Leistungsgerechtigkeit<br />
Das schon bei kleinsten Einkommen einsetzende und bei gehoben-mittleren Einkommen endende,<br />
erhebliche Sprünge verursachende Stufenmodell wird abgelöst durch ein an der individuellen<br />
Hort
2. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
Leistungsfähigkeit orientiertes lineares Modell. Dies erlaubt es, jedem angegebenen<br />
Jahresbruttoeinkommen eine persönliche Beitragshöhe entgegen zu setzen. Der Einkommensbegriff wird<br />
dabei allerdings nicht geändert. Der Einkommensnachweis erfolgt weiterhin über Vorlage von Steuer-<br />
oder Leistungsbescheiden sowie Verdienstabrechnungen.<br />
b) Soziale Gerechtigkeit<br />
F<strong>am</strong>ilien mit kleinsten, unter dem steuerlichen Existenzminimum liegenden Einkommen sollen nicht<br />
länger mit Kindergartenbeiträgen belastet werden. Der Zugang zur frühkindlichen Bildung, Erziehung<br />
und Betreuung darf nicht durch geringe Elterneinkommen gehindert werden – und sei dies auch nur, weil<br />
sich diese Eltern scheuen, einen Befreiungsantrag zu stellen. Diese Befreiungsanträge führten bisher<br />
zudem zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand durch vermehrte Bedarfsprüfungen und nicht zu<br />
realisierende Einnahmen.<br />
Das zukünftige Modell unterstellt Elternbeitragsfreiheit bis zu einer Summe von 25.000,- €/Jahr. Der<br />
Betrag beruht auf der Heranziehung einer Modellrechnung für eine 4-köpfige F<strong>am</strong>ilie im Hartz IV-Bezug<br />
(22.002,- € Leistung für den Lebensunterhalt zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge), die auf den<br />
nachfolgenden Tausender großzügig aufgerundet wird. Die zu zahlenden Höchstbeeiträge enden nicht<br />
schon bei einem Jahresbruttoeinkommen von 61.356,- €, sondern linear erst bei 100.000,- €. Hier wirkt<br />
jedoch zugleich auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (siehe Anlage 1)<br />
entsprechend der Steuerprogression <strong>am</strong> höchsten.<br />
c) F<strong>am</strong>ilienfreundlichkeit<br />
Das GTK sieht bereits eine Beitragsbefreiung ab dem 2. Geschwisterkind in einer Kindertageseinrichtung<br />
vor. Das <strong>Bergheim</strong>er Modell übernimmt diese f<strong>am</strong>ilienfreundliche Regelung (sie hat im Kindergartenjahr<br />
2006/07 zu Beitragsausfällen in Höhe von rund 125.000,- € geführt). Darüber hinaus sieht die städtische<br />
Neuregelung gleiche Beträge bereits ab dem 2. Lebensjahr und nicht erst ab dem 3. Lebensjahr vor. Dies<br />
hat für F<strong>am</strong>ilien mit Kindern ab dem 2. Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung den Vorteil, dass sie<br />
das hinsichtlich der Betriebskosten "teurere" Kind unter 3 Jahren ohne Aufschlag beim Elternbeitrag<br />
zus<strong>am</strong>men mit dem älteren Geschwisterkind in der Kindertageseinrichtung anmelden können, was auch<br />
eine Stärkung der interf<strong>am</strong>iliären Bindungen und Beziehungen bedeutet. Zusätzlich wird es für F<strong>am</strong>ilien<br />
mit dem Blick der Vereinbarkeit von F<strong>am</strong>ilie und Beruf finanziell attraktiver, ihr Kind bereits ein Jahr<br />
früher als bisher in einer Kindertageseinrichtung anzumelden.<br />
d) Intergenerative Finanzgerechtigkeit<br />
Das bisher erzielte Elternbeitragsaufkommen liegt deutlich unter den gesetztlich vorgesehenen 19 %, die<br />
auch das Kinderbildungsgesetz übernommen hat. Die dauerhafte Leistungsfähigkeit des nach dem KiBiz<br />
Weiter entwickelten Kinderbildungssystems in der Stadt <strong>Bergheim</strong> wird jedoch angesichts der weiterhin<br />
prekären Haushaltslage und der beschriebenen Vorbemerkungen in f<strong>am</strong>ilien- und sozialpolitischer<br />
Hinsicht entscheidend davon abhängen, dass auch das Elternbeitragsaufkommen nach und nach<br />
stabilisiert wird. Hierzu ist es erforderlich, sich zwischen dem Landesdurchschnitt von rund 13 % und<br />
dem Beitragsaufkommen vergleichbarer Kommunen insbesondere im Umland (z.B. Brühl = 18 %, Düren<br />
= 17 %) einzuordnen. Zudem soll eine an der Anpassung der Landespauschalen orientierte<br />
Dyn<strong>am</strong>isierung dafür Sorge tragen, dass eine nachholende, dann überproportional eintretende Erhöhung<br />
nach mehreren Jahren vermieden wird. Die Landespauschalen werden nach dem KiBiz erstmals 2009 um<br />
1,5 % angehoben. Ein Verzicht auf die hiermit zum Ausdruck gebrachte haushalterische Vernunft in<br />
Zus<strong>am</strong>menhang mit der Beitragsneuregelung führt zu einem zusätzlichen strukturellen Haushaltsdefizit<br />
mit der Folge einer wahrscheinlichen weiteren städtischen Verschuldung, die von der kommenden<br />
Generation, den heutigen Kindern, mit Zins- und Zinsenszinslast zu tilgen wäre.<br />
2.2.2 Ausgestaltung
3. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
Das neue Elternbeitragsmodell soll wie in Anlage 2 ausgestaltet werden. Es geht von folgenden<br />
Eckpunkten aus:<br />
� Für jeden Leistungsumfang (25, 35 oder 45 Stunden für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren<br />
bzw. U2-Kindern) werden höchste <strong>Elternbeiträge</strong> bei einem Jahresbruttoeinkommen von<br />
100.000,- € definiert. Sie orientieren sich an den bisherigen Höchstbeträgen im GTK-Modell<br />
hochgerechnet von der Bezugsgröße 61.355,-€ auf 100.000,- €, aber auch begrenzt durch<br />
Bedingungen wie das zu erzielende Beitragsaufkommen und Verhältnismäßigkeitsaspekte.<br />
� Dem gegenüber steht ein geringster Elternbeitrag für das geringste beitragspflichtige<br />
Einkommen von 25.001,- € in Höhe von jeweils einem Viertel des Höchstbetrages.<br />
Dazwischen werden die Beträge individuell mit wachsenden Einkommensbeträgen<br />
centgenau erhöht.<br />
� Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit zwischen den gesetzlich definierten<br />
Leistungsumfängen nach Stunden und den festzusetzenden <strong>Elternbeiträge</strong>n geht das<br />
<strong>Bergheim</strong>er Beitragsmodell von einer Gewichtung zu Gunsten der pädagogisch gewünschten<br />
Inanspruchnahme des 35-Stunden-Angebots aus. Der Leistungsdifferenz zwischen 25 und 35<br />
Stunden (=40 %) steht ein deutlich geringerer Unterschied bei der Beitragshöhe gegenüber<br />
(aufgerundet ca. 9 %).<br />
� Gemessen an den bisherigen GTK-Beiträgen ist eine detailgenaue Vergleichbarkeit durch<br />
den vollkommenen Systemwechsel kaum mehr möglich. Bezogen auf die bisherigen<br />
Einkommensstufen gibt es individuelle Einkommen, die weniger, andere, mit wachsendem<br />
Einkommen, die höhere Beiträge zahlen.<br />
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl. der<br />
Möglichkeit der interkommunalen Zus<strong>am</strong>menarbeit)<br />
Eine sinnvolle, den eingangs genannten Grundsätzen in gleicher Weise entsprechende Alternative ist<br />
nicht erkennbar.<br />
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd.<br />
Haushaltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)<br />
Erzielung einer kalkulatorischen Haushaltseinnahme in Höhe eines Elternbeitragsaufkommens von<br />
14 %. Dies stellt sich im Ergebnis wie folgt dar:<br />
Stundenangebot durchschnittliche <strong>Elternbeiträge</strong> bei kalkuliertes Platzangebot<br />
25 Stunden 62,59 € 535<br />
35 Stunden 68,11 € 690<br />
45 Stunden 101,24 € 365<br />
U2:<br />
35 Stunden 111,06 € 5<br />
45 Stunden 147,88 € 5<br />
somit :<br />
(62,59 € x 535) + (68,11 € x 690) + (101,24 € x 365) + (111,06 € x 5) + (147,88 € x 5) x 12 Mon.<br />
= (33.485,65 € + 46.995,90 € + 36.952,60 € + 555,30 € + 739,40 €) x 12 Mon.<br />
= 118.728,85 € x 12 Mon.<br />
= 1.424.746,20 €<br />
abzüglich 164.985,61 € (11,58 % entgangene Einnahmen durch Geschwisterkind-<br />
befreiungen) [siehe Hinweis]<br />
ergibt 1.259.760,59 Jahressoll-Einnahmen<br />
[Hinweis: im Kindergartenjahr 2006/07 beliefen sich die entgangenen Einnahmen durch<br />
Geschwisterkind-Befreiungen auf 125.334,03 €; dies waren 11,58 % von der erzielten
4. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
Jahressolleinnahme]<br />
5. Bürgerbeteiligung<br />
entfällt<br />
6. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)<br />
� Auslastung der angebotenen Platzzahlen<br />
� Einhaltung der Haushaltsansätze
Beiträge im linearen Verfahren (mit Beibehaltung der Geschwisterkinder-Befreiung)<br />
Durchschnittlicher<br />
Elternbeitrag im<br />
Monat<br />
Geringster Eltern-<br />
beitrag (im<br />
Verhältnis 25.001<br />
zu 100.000, also<br />
25 % des<br />
Höchstbetrages)<br />
Elternbeitrag bei<br />
einem fiktiven<br />
Einstiegseinkommen<br />
von 24.543 €<br />
Zum Vergleich:<br />
bisherige Beiträge in<br />
der<br />
3. Stufe<br />
Kinder 2 – 6 Jahre Kinder U-2<br />
Bis 25 Bis 35 Bis 45 Bis 25 Bis 35 Bis 45<br />
204 € x 222 € x 330 € x 332 € x 362 € x 482 € x<br />
30,68 % = 30,68 % = 30,68 % = 30,68 % = 30,68 % = 30,68 % =<br />
62,59 €<br />
51,00 €<br />
50,07<br />
44,48 €<br />
68,11 €<br />
55,50 €<br />
54,49<br />
101,24 €<br />
82,50 €<br />
81,00<br />
70,56 €<br />
101,86 €<br />
83,00 €<br />
81,48<br />
111,06 €<br />
90,50 €<br />
88,85<br />
147,88 €<br />
120,50 €<br />
118,30<br />
141,12 €
Lineare Elternbeitragsmodelle ab dem Kindergartenjahr 2008/09 (Zahlbeträge im Vergleich zum GTK)<br />
Hier: 25- und 35-Stunden-Angebot<br />
Elternbeitragsstufen<br />
nach GTK<br />
(Beitragsaufkommen<br />
ca. 13%)<br />
Elternzahlbetrag<br />
GTK<br />
Elternzahlbetrag<br />
GTK mit 7%<br />
Lohnzuwachs seit<br />
2002<br />
BM (neu/linear)<br />
25-Stunden<br />
BM (neu/linear)<br />
35 Stunden<br />
Stufe1<br />
bis<br />
12.271<br />
Stufe 2<br />
Anfang<br />
12.272<br />
Stufe2<br />
Ende<br />
24542<br />
Stufe 3<br />
Anfang<br />
24543<br />
Einstieg<br />
BM neu<br />
Hartz<br />
IVaufger<br />
25001<br />
Stufe3<br />
Ende<br />
36813<br />
Stufe 4<br />
Anfang<br />
36814<br />
Stufe 4<br />
Ende<br />
49084<br />
Stufe 5<br />
Anfang<br />
49085<br />
Stufe5<br />
Ende<br />
61.355<br />
Stufe6<br />
Ab<br />
61.356<br />
0 26,08 44,48 73,11 115,04 151,34 151,34 151,34 151,34 151,34<br />
0 27,91<br />
0 0 0 0<br />
(50,07<br />
fiktiv)<br />
0 0 0 0<br />
(54,49<br />
fiktiv)<br />
Neu<br />
80000<br />
Neu<br />
90000<br />
Neu<br />
95000<br />
Neu<br />
100000<br />
47,61 78,23 123,09 161,93 161,93 161,93 161,93 161,93<br />
51,00 75,09 75,10 100,13 100,13 125,16 125,16 163,20 183,60 193,80 204,00<br />
55,50 81,72 81,72 108,97 108,97 136,21 136,21 177,60 199,90 210,90 222,00
Stadt <strong>Bergheim</strong><br />
Verantwortliches Dezernat<br />
Vorlage Nr.: 683/2007<br />
Die Bürgermeisterin<br />
II<br />
öffentlich<br />
FBL: Herr Weitz<br />
Mitzeichnungen Beschl.-K.<br />
AbtL: Frau Ungermann<br />
Verfasser/in: Herr Weitz/Herr Münz-<br />
Radtke<br />
Vorgesehene Beratungsfolge<br />
X<br />
Gremium Datum<br />
A.f. Kinder, Jugend und F<strong>am</strong>ilie 13.12.2007<br />
Hinweis: Anlagen zur Sitzungsvorlage sind nur anlässlich der erstmaligen Beratung der Angelegenheit im Ausschuss beigefügt.<br />
Bewahren Sie die Anlagen für Folgeberatungen bitte auf.<br />
Haushaltsmäßige Auswirkungen<br />
x Vorlage ist haushaltsrelevant (siehe Ziffer 4 der Vorlage).<br />
für das lfd. Haushaltsjahr<br />
x für Folgejahre<br />
x Diese Vorlage behandelt im Sinne der Nachhaltigkeit eine Angelegenheit, die relevant für den Agendaprozess ist.<br />
x Ortsvorsteher/in wurde informiert. Gem. § 16 Abs. 1 Hauptsatzung besteht somit die Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
TOP<br />
Beschlussvorschlag<br />
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für die Kindergartenjahre 2008-2009 und<br />
2009-2010 (Doppelhaushalt 2008/09), des Kindergartenjahres 2010-2011 sowie Ausblick auf<br />
das Kindergartenjahr 2013-2014<br />
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und F<strong>am</strong>ilie stimmt den vorläufigen Planungskonzepten zur Umsetzung<br />
des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für die Kindergartenjahre 2008/09, 2009/10, 2010/11 zu.<br />
Er bittet die Verwaltung, auf dieser Basis die Eltern und Träger an der Umsetzungsplanung in angemessener<br />
Form zu beteiligen.<br />
Erläuterungen:<br />
1. Zielsetzung<br />
- Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)<br />
- Die Einführung des Kinderbildungsgesetzes erweitert das bisherige Bildungs- und<br />
Betreuungsangebot für Kinder der Altergruppe 0 bis 6 Jahre und dient der weiteren Verbesserung der<br />
Vereinbarkeit von F<strong>am</strong>ilie und Beruf in der Stadt <strong>Bergheim</strong><br />
- Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG)<br />
- Erhalt von 78 Kindergartengruppen zur deutlichen Verbesserung des quantitativen und qualitativen<br />
Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren<br />
- Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren gemäß § 24 SGB VIII<br />
- Bedarfsgerechter Ausbau des institutionellen Betreuungsangebotes für Kinder zwischen 1 und 6<br />
Jahren unter Berücksichtigung des Rückzugs der katholischen Kirche aus der Finanzierung von<br />
Kindergartengruppen<br />
Dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt. Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt. Ja-Stimmen<br />
Nein-Stimmen<br />
Der Beschlussvorschlag wurde verändert. Enthaltungen
1. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
2. Sachverhalt<br />
I. <strong>Aktuell</strong>e rechtliche Vorgaben<br />
KiBiz<br />
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat <strong>am</strong> 25. Oktober 2007 das Gesetz zur frühen Bildung und<br />
Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschlossen (Anlage 1).<br />
Das KiBiz wird zum 01.08.2008 in Kraft treten und das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder –<br />
GTK – ablösen.<br />
Zu konkreten Inhalten des KiBiz siehe III. der Vorlage.<br />
Anträge auf Landeszuschüsse zu den Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2008/2009 sind bis<br />
zum 15.03.2008 zu stellen (Ausschlussfrist).<br />
TAG<br />
Das <strong>am</strong> 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG - sieht eine U3-<br />
Betreuungsquote von 20 Prozent ab dem Kindergartenjahr 2010/11 vor. Der Ausbau kann bis dahin<br />
in Form einer Übergangsregelung bedarfsgerecht und stufenweise erfolgen.<br />
Diese Möglichkeit wurde durch Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und F<strong>am</strong>ilie <strong>am</strong> 10.<br />
März 2005 für <strong>Bergheim</strong> in Anspruch genommen.<br />
II. Sonstige Regelungen, Vereinbarungen, Entschließungen<br />
1. Bund-Länder-Vereinbarung vom 28.08.2007<br />
2. "Kinderbildungsfinanzierungsgesetz"<br />
3. Entschließungsantrag Landtag NRW<br />
zu 1.<br />
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau hat <strong>am</strong> 28.08.2007 eine Vereinbarung<br />
abgeschlossen, die folgende wesentliche Punkte umfasst (kein materielles Recht):<br />
a) Gemeins<strong>am</strong>e Zielvereinbarung: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für unter<br />
Dreijährige bis 2013: insges<strong>am</strong>t bundesweit für 35 % der unter Dreijährigen, d. h. ca.<br />
750.000 Plätze<br />
b) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. €. Für<br />
Investitionen wird auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung (Stand<br />
28.08.2007) ab 2008 bis 2013 ein Betrag von 2,15 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Darüber<br />
hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 anwachsend bis 2013 über einen Festbetrag bei der<br />
Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder an den zusätzlich entstehenden<br />
Betriebsausgaben (2009 : 100 Mio. €, 2010 : 200 Mio. € 2011 : 350 Mio. €; 2012 : 500 Mio.<br />
€; 2013: 700 Mio. €). Anschließend – ab 2014 – wird sich der Bund laufend mit 770 Mio. €<br />
p. a. an der Finanzierung der durch den Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten,<br />
die über die Marge des TAG hinausgehen, beteiligen.<br />
c) Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur<br />
Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zu<br />
Verfügung gestellt werden. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür<br />
schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.
2. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
d) Die Länder stimmen der bundesweiten Einführung eines Rechtsanspruches auf ein<br />
Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr mit Beginn des<br />
Kindergartenjahres 2013/2014 zu.<br />
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen<br />
betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld)<br />
eingeführt werden.<br />
Das dazu notwendige Verfahren soll wie folgt aussehen:<br />
a) Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern empfiehlt den Koalitionsfraktionen, im September<br />
2007 ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens für<br />
die Bereitstellung der Investitionshilfen auf der Grundlage der vorliegenden<br />
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern in den Deutschen Bundestag<br />
einzubringen. Ziel ist ein Inkrafttreten dieses Gesetzes noch in diesem Jahr.<br />
b) Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der unter b) (s.o.). genannten Vereinbarungen<br />
bis Ende des Jahres ein zustimmungspflichtiges Artikelgesetz mit der erforderlichen<br />
Änderung des SGB VIII sowie den Änderungen im Finanzausgleichgesetz auf den Weg<br />
bringen.<br />
c) Die Verwaltungsvereinbarung zu den Investitionshilfen tritt zum 1. Januar 2009 außer Kraft,<br />
wenn die im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz notwendigen<br />
Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichgesetzes nicht bis<br />
um 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind.<br />
zu 2.<br />
Das "Kinderbildungsfinanzierungsgesetz" soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und <strong>am</strong><br />
01.01.2008 in Kraft treten.<br />
Darin sollen die Details und das Verfahren bezüglich der Beteiligungsfinanzierung des Bundes, die<br />
verfassungsrechtlich nicht unumstritten ist, geregelt werden.<br />
Vorgesehen ist eine Bundesbeteiligung investiv ab 01.01.2008; eine Bundesbeteiligung konsumtiv ab<br />
01.01.2009.<br />
Beide Finanzierungsarten sollen nur dann greifen, sofern ein Ausbau über die 20-Prozent-Regelung<br />
des TAG angestrebt und umgesetzt wird.<br />
zu 3.<br />
Parallel zum KiBiz hat der Landtag NRW auf Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion<br />
folgenden Entschließungsantrag beschlossen (auszugsweise):<br />
Der Landtag begrüßt insbesondere, dass mit dem KiBiz das Angebot an Plätzen in den Einrichtungen<br />
und in der Kindertagespflege für unter dreijährige Kinder bedarfsgerecht ausgebaut werden soll. Er<br />
unterstützt das Ziel, den weiteren Ausbau bis 2013 auf der Grundlage des zwischen der Bundes-<br />
regierung, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gemeins<strong>am</strong> vereinbarten Weges<br />
zügig anzugehen. Der Landtag sieht in einer gemeins<strong>am</strong>en Finanzierungsbeteiligung von Bund,<br />
Land und Kommunen eine gute Grundlage für die Schaffung eines kinder- und f<strong>am</strong>iliengerechten<br />
Angebots.<br />
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,<br />
1. die zur Umsetzung des KiBiz erforderlichen administrativen Schritte, z. B. den Erlass einer<br />
Verfahrensverordnung, zügig anzugehen und mit den Spitzenverbänden und den Kirchen<br />
abzustimmen.
3. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
2. den Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder auf der Grundlage eines mit den Trägern<br />
abgestimmten Konzepts und der Verwaltungsvereinbarung voranzutreiben und so sicherzu-<br />
stellen, dass im Laufe des Kindergartenjahres 2010/11 allen Eltern, die dies wünschen, mit<br />
Vollendung des zweiten Lebensjahres ihres Kindes ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt<br />
wird. Ein entsprechender Rechtsanspruch ist in einer Vereinbarung mit den kommunalen<br />
Spitzenverbänden zu gewährleisten.<br />
3. im Rahmen der Umsetzung des KiBiz sicherzustellen, dass gemeins<strong>am</strong> mit den freien und<br />
öffentlichen Trägern und den Kirchen Ergänzungskräfte (z. B. Kinderpflegerinnen) und<br />
Berufspraktikanten entsprechend dem Fachkräfteschlüssel berücksichtigt werden,<br />
4. alsbald mit den Trägern unter Einbeziehung von Experten über eine Weiterentwicklung der<br />
Bildungsvereinbarung zu beraten und diese an die aktuellen Herausforderungen frühkindlicher<br />
Bildung anzupassen,<br />
5. über die eingeleiteten Schritte dem Landtag im Frühjahr 2008 einen Bericht vorzulegen.<br />
III. Übersicht über die wichtigsten Regelungen des KiBiz in Bezug auf Umsetzung und<br />
Finanzierung<br />
Der vollständige Gesetzestext des KiBiz ist als Anlage 1 beigefügt.<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Dies bedeutet, dass die heilpädagogische Gruppe im Kindergarten Im Euel /Niederaußem weiterhin<br />
zu 100 Prozent über Eingliederungshilfe des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert wird.<br />
§ 4 Kindertagespflege<br />
Die Kindertagespflege wird der institutionellen Betreuung rechtlich gleichgestellt und erstmalig mit<br />
Landesmitteln gefördert (vgl. § 17)<br />
§ 16 F<strong>am</strong>ilienzentrum<br />
Die Einrichtung von F<strong>am</strong>ilienzentren und deren Aufgaben und Bezuschussung wurden im Gesetz<br />
aufgenommen.<br />
§ 18 Finanzierung/Allgemeine Voraussetzungen<br />
Abs. 2<br />
Förderung pro Kindergartenjahr<br />
Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung<br />
Grundlage für die Berechnung der Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern<br />
Abs. 4<br />
Kinder pro Gruppe und Personalausstattung der jeweiligen Einrichtung richten sich gem. Anlage zu §<br />
19 Abs. 1<br />
Überschreitung der Gruppe soll nicht mehr als zwei Kinder pro jeweiliger Gruppenform betragen.
4. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
§ 19 Berechnungsgrundlage für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen<br />
Abs. 1<br />
Förderung erfolgt aufgrund von Kindpauschalen<br />
Abs. 2<br />
jährliche Erhöhungen, erstmals 09/10 um 1,5 Prozent<br />
Abs. 3<br />
Aufgrund der Jugendhilfeplanung ist zu entscheiden, welche Gruppenformen mit welchen<br />
Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden.<br />
Gruppenform und Betreungszeiten können, soweit erforderlich, kombiniert werden<br />
(Planungshoheit des öffentlichen Jugendhilfeträgers).<br />
Stichtag pro Jahr <strong>am</strong> 15. März für das folgende Kindergartenjahr.<br />
Über- und Unterschreitungen zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung und der<br />
tatsächlichen Inanspruchnahme sind bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen nur zu<br />
berücksichtigen, wenn sie bezogen auf die Einrichtung über 10 v. H. der jeweiligen Fördersumme<br />
hinausgehen.<br />
§ 20 Zuschüsse des Jugend<strong>am</strong>tes<br />
Abs. 1<br />
Das Jugend<strong>am</strong>t gewährt dem Träger der Einrichtung folgende Prozentzuwendung auf der Basis der<br />
addierten Kindpauschalen:<br />
- Kirchengemeinden 88 % statt bisher 80 %<br />
- freie Träger 91 % wie bisher<br />
- "Elterninitiativen e.V." 96 % wie bisher<br />
Abs. 2<br />
Zusätzlicher Zuschuss in Höhe der Kaltmiete bzw. auf der Basis von Pauschalen (Höhe noch nicht<br />
geregelt/Durchführungsverordnung bleibt abzuwarten)<br />
Abs. 3<br />
Eingruppige Einrichtungen, sowie Einrichtungen in sozialen Brennpunkten können unter bestimmten<br />
Voraussetzungen einen weiteren Pauschalbetrag erhalten.<br />
§ 21 Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen<br />
Abs. 1<br />
Gewährung erfolgt an das zuständige Jugend<strong>am</strong>t aufgrund der Meldung zum 15.03. für das im<br />
gleichen Jahr beginnende Kindergartenjahr<br />
36,5 % bei kirchlichen Trägern<br />
36 % bei freien Trägern<br />
38,5 % bei Elterninitiativen<br />
30 % bei Trägerschaft der Kommune<br />
Abs. 2<br />
340,00 € zusätzlich für jedes Kind, das aufgrund des § 36 Abs. 2 SchulG eine zusätzliche<br />
Sprachförderung erhält.<br />
Jährlich bis zum Schuleintritt<br />
Abs. 3<br />
12.000,00 € für jede Tagseinrichtung für Kinder, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als<br />
F<strong>am</strong>ilienzentrum verfügt (oder sich im Aufbau befindet).
5. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
§ 22 Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege<br />
725,00 € pro Jahr bis zum Schuleintritt, sofern keine Förderung gem. § 21 erfolgt.<br />
§ 23 <strong>Elternbeiträge</strong><br />
Abs. 1<br />
Festsetzungen erfolgen durch das örtliche Jugend<strong>am</strong>t<br />
Abs. 4<br />
Eine soziale Staffelung ist vorzusehen<br />
siehe hierzu TOP 6 der Sitzung<br />
§ 27 Aufhebungen und Übergangsvorschriften<br />
Abs. 4<br />
Noch aus dem GTK/Betriebskostenverordnung vorhandene Rücklagen müssen bis zum Jahr 2013/14<br />
aufgebraucht werden. Ansonsten werden sie zu diesem Zeitpunkt verrechnet und sind verloren.<br />
Anlage zu Artikel 1 § 19<br />
Aus dieser Anlage errechnen sich die Budgets der Einrichtungen aufgrund der Gruppenformen und<br />
Buchungszeiten.<br />
Gruppenform I Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung<br />
Gruppenform II Kinder im Alter von unter drei Jahren<br />
Gruppenform III Kinder im Alter von drei Jahren und älter<br />
Buchungszeiten 25, 35 oder 45 Wochenstunden<br />
Besondere Kindpauschale für behinderte Kinder<br />
IV. Konkrete Umsetzungsplanung vor Ort in <strong>Bergheim</strong><br />
Die im nachfolgenden detailliert beschriebene Vorgehensweise basiert zunächst auf der gemeins<strong>am</strong>en<br />
Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung, Teil 1 Jugendhilfeplanung; erstellt durch das<br />
Büro "Stadt- und Regionalplanung, Dr. Paul Jansen GmbH". Siehe hierzu die ausführlichen<br />
Darstellungen unter TOP 3 der heutigen Sitzung.<br />
In der Tabelle 20/Seite 48/49 stellt das Planungsbüro den Bedarf an institutionellen<br />
Betreuungsangeboten für 1- bis 6jährige Kinder in den Jahren 2008 bis 2010 sowie in einem<br />
Ausblick für das Jahr 2013, und zwar jeweils stadtteilbezogen dar.<br />
Weiterhin unterbreitet das Büro Dr. Jansen Vorschläge bezüglich der Bildung von Gruppen und weist<br />
das jeweilige Saldo in den einzelnen Stadtteilen sowie ges<strong>am</strong>tstädtisch aus.<br />
Dabei ist unter Anrechnung der Schließung von vier Gruppen durch die kath. Kirche bei dieser<br />
Betrachtung und Berechnung folgendes Ges<strong>am</strong>tergebnis herauszuheben:<br />
2008 Überhang von + 4 Gruppen<br />
2009 Überhang von + 2 Gruppen<br />
2010 Unterdeckung von - 1 Gruppe (Erfüllung TAG/20 % U 3)<br />
2013 perspektivisch Unterdeckungen von - 7 Gruppen (35 % U3/Bund-Länder-Vereinbarung)<br />
Konkret würde dies bedeuten, dass in den Jahren 2008 und 2009 sogar Gruppen abgebaut werden<br />
könnten, die jedoch im Jahre 2010 wieder benötigt werden und darüber hinaus sogar eine zusätzliche<br />
Gruppe eingerichtet werden müsste.
6. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
Im Folgenden wird der perspektivische Blick auf 2013 zunächst hinten angestellt, da noch viele<br />
Unwägbarkeiten bestehen, die sich im Planungsprozess ständig verändern.<br />
Ein Hauptaugenmerk muss auf die Jahre 2008/09 und 2009/10 (Doppelhaushalt) und auf das Jahr<br />
2010/11 gelegt werden (Erfüllung TAG).<br />
siehe zu den folgenden Ausführungen Anlage 2<br />
Basierend auf diesen Grundlagen hat die Verwaltung zunächst eine Übersicht aller Einrichtungen der<br />
Stadt mit allen aktuell vorhandenen Daten, gegliedert nach Stadtteilen und Sozialräumen erstellt.<br />
Diese Aufstellung ist bereits um alle Gruppen bereinigt, die von den kath. Kirchengemeinden ab<br />
2008/09 aufgegeben werden.<br />
Die vom Planungsbüro ermittelte voraussichtliche Kinderzahl wird in der Spalte "Summe real"<br />
erfasst.<br />
In der Spalte "Gruppenformen nach KiBiz", unterteilt in die vier möglichen Gruppenformen<br />
(15erGruppe= integrative Gruppe/5 behinderte/10 nicht behinderte Kinder) befinden sich die<br />
Vorschläge der Verwaltung für die Einrichtung von Gruppenformen im Kindergartenjahr 2008/09 pro<br />
Stadtteil und Träger.<br />
Nach dem gleichen Prinzip wurden Berechnungen und Gruppenverteilungen für die<br />
Kindergartenjahre 2009/10 und 2010/11 aufgestellt. (siehe Anlage 3 und 4).<br />
Dabei hat die Verwaltung folgende Kriterien bei den jeweiligen Abwägungsprozessen angewandt.<br />
Gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern<br />
(Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erfolgt im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Entscheidung, welche<br />
Gruppenformen mit welcher Öffnungszeit in welcher Einrichtung angeboten wird. Dabei ist es<br />
möglich, Gruppenformen und Betreuungszeiten zu kombinieren. Aus der Entscheidung der<br />
Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15.03.2008 Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das<br />
Kindergartenjahr 2008/2009. Die Jugendhilfeplanung hat sicherzustellen, dass alle beteiligten Partner<br />
vor Ort in den Entscheidungsprozess über den zu sichernden Bedarf und seine differenzierte<br />
einrichtungsbezogene Ausgestaltung einbezogen werden.<br />
Als (Planungs-)Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindergartenplätzen,<br />
Tagesstättenplätzen und Plätzen für Kinder unter drei Jahren in den Tageseinrichtungen für Kinder in<br />
<strong>Bergheim</strong> dient der Kindergartenbedarfsplan.<br />
Dieser Plan stellt die derzeitige Versorgungssituation für Kinder der Altersgruppen von 0 bis 6 Jahren<br />
in <strong>Bergheim</strong>, differenziert nach Stadtteilen, dar. Darüber hinaus zeigt er anhand aktueller<br />
Kinderzahlen und unter Berücksichtigung der Bauleitplanung die demografische Entwicklung in<br />
dieser Altersklasse in den kommenden Jahren auf.<br />
Neben der Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 24 SGB VIII auf einen Kindergartenplatz für<br />
Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird zur Ermittlung der zur<br />
institutionellen Betreuung von unter 6-jährigen erforderlichen Anzahl an Kindergarten- und<br />
Kindertagesstättengruppen davon ausgegangen, dass eine stufenweise Anpassung an die Ausbauziele<br />
des KiBiz erfolgen muss. Hierzu wurden bei der Ermittlung der zu betreuenden Kinder zwischen 1<br />
bis 6 Jahren die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Bedarfsquoten zugrunde gelegt, um 2010<br />
die angestrebten Quoten zu erreichen.<br />
Ausbauziel für die institutionelle Betreuung von unter 6-Jährigen bis 2010<br />
Bedarf<br />
2008-2010<br />
Zu betreuende Kinder<br />
1-2 2-3 3-6<br />
Jahre Jahre Jahre<br />
2008 2% 20% 95%<br />
2009 4% 30% 95%<br />
2010 5% 40% 95%
7. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
Unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz benötigt die Stadt <strong>Bergheim</strong><br />
für das Kindergartenjahr 2008/2009 1615 Plätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Diese verteilen<br />
sich auf die einzelnen Sozialräume wie folgt:<br />
Sozialraum I: <strong>Bergheim</strong>-Mitte, Kenten, Zieverich, Glesch, Thorr, Paffendorf 603 Plätze<br />
Sozialraum II: Niederaußem, Oberaußem, Auenheim 291 Plätze<br />
Sozialraum III: Büsdorf, Fliesteden, <strong>Glessen</strong>, Rheidt-Hüchelhoven 259 Plätze<br />
Sozialraum IV: Quadrath-Ichendorf, Ahe 462 Plätze<br />
Für die Stadt <strong>Bergheim</strong> ergibt sich für das Kindergartenjahr 2008/2009 ein Platzangebot von 1635<br />
Plätzen. Dies entspricht einer einer Versorgungsquote von 101,2%.<br />
Für das Kindergartenjahr 2009/2010 benötigt die Stadt <strong>Bergheim</strong> 1507 Plätze für Kinder zwischen 3<br />
und 6 Jahren. Diese verteilen sich auf die einzelnen Sozialräume wie folgt:<br />
Sozialraum I: <strong>Bergheim</strong>-Mitte, Kenten, Zieverich, Glesch, Thorr, Paffendorf 570 Plätze<br />
Sozialraum II: Niederaußem, Oberaußem, Auenheim 268 Plätze<br />
Sozialraum III: Büsdorf, Fliesteden, <strong>Glessen</strong>, Rheidt-Hüchelhoven 241 Plätze<br />
Sozialraum IV: Quadrath-Ichendorf, Ahe 428 Plätze<br />
Für die Stadt <strong>Bergheim</strong> ergibt sich für das Kindergartenjahr 2009/2010 ein Platzangebot von 1530<br />
Plätzen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 101,5%.<br />
Für das Kindergartenjahr 2010/2011 benötigt die Stadt <strong>Bergheim</strong> 1440 Plätze für Kinder zwischen 3<br />
und 6 Jahren. Diese verteilen sich auf die einzelnen Sozialräume wie folgt:<br />
Sozialraum I: <strong>Bergheim</strong>-Mitte, Kenten, Zieverich, Glesch, Thorr, Paffendorf 552 Plätze<br />
Sozialraum II: Niederaußem, Oberaußem, Auenheim 249 Plätze<br />
Sozialraum III: Büsdorf, Fliesteden, <strong>Glessen</strong>, Rheidt-Hüchelhoven 225 Plätze<br />
Sozialraum IV: Quadrath-Ichendorf, Ahe 414 Plätze<br />
Für die Stadt <strong>Bergheim</strong> ergibt sich für das Kindergartenjahr 2010/2011 ein Platzangebot von 1480<br />
Plätzen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 102,8%.<br />
Die Ges<strong>am</strong>tplanung nach KiBiz ist für das Kindergartenjahr 2008/2009 so ausgelegt, dass die<br />
angestrebten Bedarfsquoten für die 2-3 und 3-6 Jährigen für jeden Sozialraum erfüllt sind. Die<br />
Versorgungsquote für die 1-2 Jährigen liegt für das ges<strong>am</strong>te Stadtgebiet bei 111 Prozent. Für das Jahr<br />
2009/2010 wird das Ausbauziel von 30% Bedarfsdeckung für die 2-3 Jährigen für das ges<strong>am</strong>te<br />
Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong> erreicht. Der Rechtsanspruch der 3-6 Jährigen auf einen Betreuungsplatz ist in<br />
diesem Kindergartenjahr ebenfalls gewährleistet. Die Versorgungsquote für 1-2 Jährige Kinder im<br />
Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong> erhöht sich auf 143 Prozent. Eine detaillierte Übersicht der einzelnen Quoten<br />
aufgeschlüsselt nach Altersklassen, Sozialräumen und Kindergartenjahr ist aus Anlage 6 zu<br />
entnehmen.<br />
Bei der Planung der einzelnen Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2008/2009 musste die<br />
Schließung von insges<strong>am</strong>t 4 katholischen sowie einer städtischen Kindergartengruppen berücksichtigt<br />
werden:<br />
� Zieverich: Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius, Königsgasse<br />
� Oberaußem: Kath. Kirchengemeinde St. Vinzentius, An der Jussenhöhle<br />
� Büsdorf: Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius, Hessgasse<br />
� Quadrath-Ichendorf: Kath. Kirchengemeinde, St. Laurentius, K<strong>am</strong>merstraße<br />
� Rheidt-Hüchelhoven: Stadt <strong>Bergheim</strong>, St. Michael-Straße
8. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
Basierend auf den Anforderungen aus dem neuen Kinderbildungsgesetz und den selbst gesetzten<br />
Ausbaustufen bis 2010 sind im Jahr 2008 insges<strong>am</strong>t 74 Gruppen für das ges<strong>am</strong>te Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong><br />
vorzuhalten.<br />
Nach dem Rückzug der katholischen Kirche aus der Finanzierung von Kindergartengruppen liegt der<br />
Bestand im Jahr 2008 noch bei 78 Gruppen, wobei anzumerken ist, dass die heilpädagogische Gruppe<br />
in Niederaußem "Im Euel" mit acht Plätzen bei der Kindergartenbedarfsplanung nach KiBiz keine<br />
Berücksichtigung findet, da sie außerhalb des Kinderbildungsgesetzes finanziert wird. Die Verwaltung<br />
schlägt vor, den Überschuss von vier Gruppen dazu zu nutzen, bereits ab 2008 ein größeres<br />
Angebot für die Betreuung von unter Dreijährigen anbieten zu können und so das Ausbauziel<br />
"KiBiz" früher zu erreichen.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassend ist festzustellen, dass in der ges<strong>am</strong>tstädtischen Bilanz für das Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong><br />
im Jahr 2010 im Vergleich zu heute lediglich eine zusätzliche Gruppe zur Betreuung der 1 bis<br />
6jährigen Kinder erforderlich ist. Rein rechnerisch sollten Überhanggruppen in 2008 und 2009<br />
erhalten bleiben und für die Betreuung von unter Dreijährigen umgewandelt werden.<br />
Bei der Betrachtung nach einzelnen Stadtteilen ergeben sich bis zum Jahr 2010 unterschiedliche<br />
Auslastungen, die insges<strong>am</strong>t die Schließung einer Gruppe (Rheidt-Hüchelhoven) und die zusätzliche<br />
Schaffung von einer Gruppe in Quadrath-Ichendorf erforderlich machen. Gegebenenfalls können<br />
hierfür jedoch auch Gruppen, die 2008 geschlossen werden, reaktiviert werden. Die Verwaltung<br />
schlägt hierzu zunächst vor, ohne bisher räumliche und sachliche Voraussetzungen geprüft zu haben,<br />
die erforderliche Gruppe für Quadrath-Ichendorf durch Umwandlung des bisherigen<br />
Minikindergartens in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt in eine Regelgruppe zu erreichen.<br />
Ausgehend von der Anzahl der aktuell gemeldeten Ges<strong>am</strong>tplätze, der Ganztagesplätze, der<br />
Blocköffnungszeiten, der mit Kindern unter drei Jahren belegten Plätze und unter Berücksichtigung<br />
der Kinder, die eine integrative Betreuung benötigen, wurden die vorhandenen Gruppenstrukturen<br />
genutzt, um die neuen Gruppenformen auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (siehe Anlage<br />
zu Artikel 1 §19) für die Kindergartenjahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 auf die einzelnen<br />
Einrichtungen im Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong> zu verteilen.<br />
Die Zuordnung der wöchentlichen Betreuungszeiten von 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden auf<br />
die jeweilige Gruppenform orientierte sich im Rahmen der Planung <strong>am</strong> bisherigen Buchungsverhalten<br />
der Eltern. Dies bedeutet, dass bisherige Tagesstättenkinder, die einen Übermittagsbetreuungszuschlag<br />
bezahlen, einem wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden entsprechen, Kinder, die bisher<br />
eine Blocköffnungszeit in Anspruch nehmen bzw. nachmittags ab 14 Uhr wieder in den Kindergarten<br />
zurückkehren 35 Stunden wöchentliche Betreuung benötigen, während für Kinder, die nur <strong>am</strong><br />
Vormittag in den Kindergarten gehen eine wöchentliche Betreuungszeit von 25 Stunden ausreicht.<br />
Eine erste detaillierte Übersicht über die Einschätzungen wöchentlicher Betreuungszeiten je<br />
Gruppenform und Kindertageseinrichtung ist aus Anlage 5 zu entnehmen.<br />
Die altersgemäße Festlegung der Kinder innerhalb der einzelnen Gruppenformen in Anlehnung an die<br />
gesetzlichen Vorgaben diente bei der Planung als wichtige Grundlage hinsichtlich der Zielerreichung<br />
der festgesetzten Bedarfsquoten. So wurden bei der Planung der Gruppenform I (Kinder im Alter von<br />
zwei Jahren bis zur Einschulung) 15 Kinder im Alter zwischen 3-6 Jahren und 5 Kinder im Alter<br />
zwischen 2-3 Jahren berücksichtigt, bei der Planung der Gruppenform II (Kinder im Alter von unter<br />
drei Jahren) nur Kinder im Alter zwischen 1-2 Jahren und bei der Planung der Gruppenform III<br />
(Kinder im Alter von drei Jahren und älter) Kinder im Alter zwischen 3-6 Jahren. Die 15er Gruppe als<br />
ausgewiesene integrative Gruppenform setzt sich aus 10 Kindern im Alter zwischen 3-6 Jahren und 5<br />
Kindern im Alter zwischen 2-3 Jahren zus<strong>am</strong>men.
9. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
Aufgabe der Planung war es, innerhalb der vier Sozialräume ein ausgewogenes Verhältnis an Plätzen<br />
für U3-Kinder und Kindern im Alter zwischen 3-6 Jahren zu schaffen und die angestrebten<br />
Bedarfsquoten für das jeweilige Kindergartenjahr auch in den jeweiligen Sozialräumen zu erfüllen.<br />
Die Zus<strong>am</strong>menlegung einzelner Stadtteile zu Sozialräumen stellt aus Sicht der Verwaltung eine<br />
angemessene und zumutbare Kompensation fehlender Gruppen und Plätze dar. Dies ist auch heute<br />
gängige Praxis.<br />
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl. der<br />
Möglichkeit der interkommunalen Zus<strong>am</strong>menarbeit)<br />
Bei der vorgelegten Planung handelt es sich um ein vorläufiges Konzept, welches sich durch Träger- und<br />
Elternbeteiligung konkretisieren wird. Aus diesem Grund werden Alternativen in dieser Vorlage nicht<br />
aufgezeigt.<br />
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd.<br />
Haushaltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)<br />
Vergleichsberechungen über die Entwicklungen des Zuschussbedarfes GTK und des KiBiz sind nur<br />
äußerst eingeschränkt möglich, da<br />
- z. Z. nur die geprüfte Betriebskostenabrechnung GTK für das Haushaltsjahr 2005 vorliegt<br />
- die Betriebskostenabrechnung GTK 2006 noch nicht erstellt werden konnte, da das Land NRW noch<br />
nicht die benötigte Abrechnungssoftware zur Verfügung gestellt hat<br />
- z. Z. nur das Betriebskostenjahr 2005 (Haushaltsjahr nach GTK) mit einem Kindergartenjahr KiBiz<br />
2008/09 verglichen werden kann<br />
- Das Kindergartenjahr KiBiz 2008/09 nur auf Plandaten der Verwaltung beruht<br />
- das Haushaltsjahr 2008 sich aus 7/12 GTK und 5/12 KiBiz/Planung der Verwaltung zu 2008/09<br />
zus<strong>am</strong>mensetzt<br />
- das Haushaltsjahr 2009 sich aus 7/12 KiBiz 2008/09 und 5/12 Planung KiBiz 2009/10 (reine<br />
Planungsdaten) zus<strong>am</strong>mensetzt<br />
- Mehrere Sondereffekte berücksichtigt werden müssen<br />
• Rückzug der kath. Kirche aus der Finanzierung von mehreren Gruppen und Einrichtungen ab<br />
2008/09<br />
• Wegfall der Hortfinanzierung (im GTK 2005 noch enthalten)<br />
• Aufgabe des ev. Kindergarten Meißener Straße<br />
• neue Trägerbeteiligung der Kirchen im KiBiz ab 2008/09 (12 % statt 20 %)<br />
• z. Z. noch ungeklärte Trägerbeteiligung im KiBiz für N.N. von-Langen-Straße/Alte Landstraße/<br />
jeweils zwei Gruppen<br />
• sämtliche Finanzierungsdaten im KiBiz basieren nur auf Planungshypothesen der Verwaltung,<br />
• niemand vorhersehen kann, wie im Jahr 2009 die erste Spitzabrechnung nach KiBiz ausfallen<br />
wird.<br />
• der Zuschussbetrag der Stadt auch abhängig ist von der zukünftigen Struktur der <strong>Elternbeiträge</strong>.<br />
• Der Haushalt 2005 bzw. 2006 noch k<strong>am</strong>eral aufgestellt wurde, während die Haushaltsjahre ab<br />
2007 auf der Basis NKF aufgestellt wurden (Abschreibungen auf Gebäude und Sachwerte<br />
/Sonderposten /Auflösung Sonderposten)<br />
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Problemlagen wird die Verwaltung bis Ende 2007 eine<br />
vorläufige Haushaltsplanung für die Jahre 08/09 vorlegen, die sodann mit der z. Z. noch geltenden<br />
Finanzplanung aus dem Haushaltsplan 2007 verglichen werden kann.
10. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />
5. Bürgerbeteiligung<br />
Für die Träger- und Elternbeteiligung wird die Verwaltung entsprechende Möglichkeiten entwickeln.<br />
Erwähnt sei, dass <strong>am</strong> 11.12.2007 im Ratssaal der Stadt <strong>Bergheim</strong> ein erstes Planungsgespräch mit allen<br />
Trägern und Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen stattfindet.<br />
Zudem findet <strong>am</strong> 19.12.2007 die Fachtagung "Das neue Kinderbildungsgesetz NRW – Ziele – Chancen –<br />
Risiken – im Medio.Rhein.Erft statt (s. hierzu TOP 7.1)<br />
6. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)<br />
Jährliche Überprüfung der Ausbaustufen und deren tatsächliche Auslastung.