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Elternbeiträge: Bergheim am teuersten - Glessen-Aktuell

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Erhebung über Kinderbetreuungskosten im Rhein-Erft-Kreis<br />

Radio Erft 20.03.2008<br />

<strong>Elternbeiträge</strong>: <strong>Bergheim</strong> <strong>am</strong> <strong>teuersten</strong><br />

Die Kosten für die Kinderbetreuung im Rhein-Erft-Kreis sind sehr<br />

unterschiedlich. Das haben Radio-Erft-Recherchen ergeben. Ab August<br />

gelten neue <strong>Elternbeiträge</strong> und besonders Geringverdiener müssen je nach<br />

Wohnort deutlich mehr bezahlen.<br />

Am besten haben es Geringverdiener in Wesseling: Bis zu einem<br />

Bruttojahreseinkommen von 27.500 Euro wird hier gar kein Elternbeitrag<br />

fällig.<br />

Teuer wird es dagegen in <strong>Bergheim</strong>: hier kostet die Halbtagsbetreuung bis zu<br />

600 Euro mehr als in anderen Kommunen.<br />

Am niedrigsten sind die <strong>Elternbeiträge</strong> in Kerpen. Der Grund für die großen<br />

Unterschiede ist, dass jede Kommune die Beiträge selber festlegt. Je nach<br />

finanzieller Lage können die Beiträge daher höher oder niedriger ausfallen.<br />

Beispielrechnung des Elternbeitrags für die Betreuung über 3-6 jähriger Kinder in<br />

einer Kindertageseinrichtung / 25 Stunden pro Woche:<br />

Beitragsfrei bis Jährl. Beitrag bei Jährl. Beitrag bei<br />

Euro<br />

25.001 Euro 45.000 Euro<br />

Bruttoeinkommen: Bruttoeinkommen: Bruttoeinkommen:<br />

Bedburg 15.000 528,00 876,00<br />

<strong>Bergheim</strong> 25.000 612,00 1.101,60<br />

Brühl 12.500 516,00 840,00<br />

Elsdorf 15.000 528,00 876,00<br />

Erftstadt* 12.271 480,36 789,60<br />

Frechen 15.000 504,00 828,00<br />

Hürth 18.000 468,00 756,00<br />

Kerpen* 12.271 406,44 662,64<br />

Pulheim 12.000 480,00 780,00<br />

Wesseling 27.500 0,00 864,00<br />

* muss<br />

noch vom<br />

Rat<br />

beschlossen<br />

werden<br />

Alle Angaben ohne<br />

Gewähr


I. Öffentliche Sitzung<br />

Stadt <strong>Bergheim</strong><br />

Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises<br />

BESCHLUSS<br />

aus der 32. Sitzung Rates<br />

vom Montag, den 17.12.2007 um 17:00 Uhr<br />

TOP 11.<br />

Satzung über die Erhebung von <strong>Elternbeiträge</strong>n nach § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW ab<br />

dem 01.August 2008<br />

Teilbeschluss: Tabelle der <strong>Elternbeiträge</strong> ab dem 01.August 2008<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Bergheim</strong> beschließt ab dem Kindergartenjahr 2008/09 die Erhebung der <strong>Elternbeiträge</strong> in<br />

Kindertageseinrichtungen nach dem linearen Elternbeitragsmodell der Vorlage und deren Dyn<strong>am</strong>isierung<br />

entsprechend der Anpassung der vom Land NRW festgesetzten Kindpauschalen im Kindergartenjahr<br />

2009/10 (1,5 %). Die Obergrenze beim Jahresbruttoeinkommen wird auf 120.000,- € festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen<br />

Beratungsverlauf:<br />

Zu Beginn der Beratung weist Frau BMin Pfordt auf die Notwendigkeit des anstehenden Beschlusses in<br />

Vorbereitung der noch zu erlassenden Satzung über die Erhebung von <strong>Elternbeiträge</strong>n nach § 23<br />

Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW zum 01.08.2008 hin.<br />

Herr Dr. Fassbender bittet seine Erläuterungen zur Tabelle mittels eines Overhead-Projektors erklären zu<br />

dürfen.<br />

Frau BMin Pfordt lässt über den Antrag auf Technikeinsatz abstimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen<br />

Herr Tillmanns beantragt die Obergrenze auf 120 T€ statt auf 100 T€ festzulegen, Insges<strong>am</strong>t sei dies eine<br />

ausgewogene Regelung bei der Umstellung von einem Stufensystem auf ein lineares System.<br />

Nach Meinung von Frau Keller wurden die Nachteile weitgehend ausgeglichen. Sie erläutert die ermittelten<br />

Beiträge anhand der Tabelle. Sie hält die lineare Festlegung für gerechter und sozialer als die bisherige<br />

Lösung. N<strong>am</strong>ens der CDU-Fraktion spricht sie sich für den Verwaltungsvorschlag aus.<br />

Nach Meinung von Herrn Jütte sei man sich einig, dass das lineare Modell die Unterstützung aller finde.<br />

Ausweislich der Vorlage erhöhe sich das Jahressoll mit der Umstellung um ca. 16 % auf 1,259 Mio.€, hält<br />

Herr Jütte fest. In Anbetracht der langfristigen Zielsetzung der Beitragsfreiheit des Kindergartenbesuchs<br />

sieht er die Festsetzung von erhöhten Beiträgen zum jetzigen Zeitpunkt nicht angemessen, die Elternschaft


sollte nicht unnötig belastet werden; zudem wären die Kinderzahlen rückläufig. Der bisherige Elternsatz<br />

sollte erhalten bleiben, deshalb werde die Fraktion nicht zustimmen.<br />

Man solle die Zielsetzung aus der Diskussion zum demografischen Wandel an der Zielsetzung dieser<br />

Regelung messen, so Herr Dr. Kösters. Fraglich sei doch dann, ob die F<strong>am</strong>ilien mit der Zielsetzung noch<br />

erreicht werden.<br />

Es folgt einvernehmlich eine Sitzungsunterbrechung von 18.20 bis 18.45 Uhr.<br />

Nach Wiederbeginn führt Herr Dr. Fassbender zur Thematik aus. Lt. interkommunalen Vergleich erhöhen<br />

sich die Beiträge erheblich, was auch ein Ausdruck der sozialen Struktur der Stadt <strong>Bergheim</strong> sei. In Summe<br />

werden die Beiträge um 16 % erhöht, d<strong>am</strong>it möchte man zwar den Landesdurchschnitt von 14 % erreichen,<br />

legt Herr Dr. Fassbender dar, belaste aber die niedrigen Einkommen mit höheren Beiträgen. Des Weiteren<br />

führt er zu den unterschiedlichen Modellen aus. Bei allen Modellen habe er Erhöhungen im Vergleich zur<br />

bisherigen Regelung errechnet, die für die SPD-Fraktion nicht tragbar sind. Langfristig sollte man die<br />

Festsetzung der Kindergartenbeiträge auf null anstreben, dass vorgelegte Zahlenwerk beinhalte jedoch die<br />

gegenläufige Entwicklung, weshalb die Fraktion nicht zustimmen werde.<br />

Herr Tillmanns widerspricht ihm. Der sozialen Struktur komme man mit neuen Regelung -Beitragsfreiheit<br />

bis 25 T€- entgegen. Ihm fehle eine eindeutige Regelung auf Bundes- und Landesebene. Beitragsfreiheit<br />

möchten doch alle haben, so Herr Tillmanns. S.M. nach dürfe man nicht nur das Zahlenwerk sehen, hinter<br />

den Angeboten stünden auch pädagogische Konzepte, Bildungsangebote u.a..<br />

Herr Baumgärtner zieht für sich das Resümee, dass die Stadt <strong>Bergheim</strong> eine Chance verpasst habe. Vor dem<br />

Hintergrund des demografischen Wandels und der beschlossenen Zielsetzungen hätte man mehr daraus<br />

machen können. Fakt sei, dass das derzeitige Elternbeitragsaufkommen unter dem Landesdurchschnitt sei<br />

und man Anstrengungen unternehmen müsse dieses anzuheben. Positiv wertet er einen neuen beitragsfreien<br />

Raum, ansonsten wären die neuen Fallzahlen in der jeweiligen Stufe von Interesse gewesen.<br />

Frau Keller führt nochmals zu den einzelnen Beitragsstufen im Vergleich aus. Insges<strong>am</strong>t habe dieses<br />

Elternbeitragsmodell viele positive Auswirkungen.<br />

Herr Jütte hält fest, dass mit dem Modell ein Signal gesetzt werden soll, allerdings sollten die Eltern unterm<br />

Strich nicht stärker belastet werden als vorher. Er beantragt, dass sich die Beiträge an den Beiträgen des<br />

Kindergartenjahres 2006/07 orientieren, womit eine Deckelung eingeführt werden soll.<br />

Herr Hunke erklärt sich nicht einverstanden mit der Festsetzung der Obergrenze auf 120 T€ und den<br />

Beiträgen für das 45-Std. Angebot.<br />

Lt. Herrn Adler sollte mehr soziale Gerechtigkeit hergestellt werden. In welchem Einkommensbereich das<br />

höchste Beitragsaufkommen sei, hätte er gerne gewusst. Anhand dessen könnte man sich bei der Festsetzung<br />

orientieren, so Herr Adler.<br />

Herr Dr. Kösters unterstützt die Aussage von Frau Keller. Fraglich sei allerdings, ob die Zielsetzungen im<br />

Rahmen der Demografie mit der Festsetzung erfüllt werden können. Die Verwaltung möge die aufgezeigten<br />

Aspekte bis zu den Haushaltsberatungen aufnehmen und Spielräume aufzeigen.<br />

Herr Hirseler bekräftigt nochmals den Antrag von Herrn Jütte auf Deckelung der Beiträge. Die Ziele sollte<br />

man ernst nehmen, das Einsparpotential an anderer Stelle sollte ausgeschöpft werden.<br />

Herr Düchting fasst noch mal die Vorteile des Modells zus<strong>am</strong>men, demnach erreiche man eine<br />

Besserstellung bei den Kindern unter drei und bei den Geringverdienenden sowie in der Konzeption.<br />

Ungewiss sei allerdings das Elternverhalten, insoweit stünden keine verlässliche Daten zur Verfügung, so<br />

Herr Düchting.<br />

Nach Meinung von Herrn Dr. Fassbender liegen Angaben zum durchschnittlichen mittleren Einkommen in<br />

<strong>Bergheim</strong> vor. Dies betrage ca. 30 T€, was im Rahmen der alten Berechnung der GTK-Beiträge ermittelt<br />

wurde. Unbekannt sei durchaus das Verhalten der Eltern.<br />

Beschluss der Sitzung Rates vom 17.12.2007 Seite 2


Herr Jütte erhält seinen Antrag aufrecht, infolge dessen soll der 2. Halbsatz des Beschlussvorschlages<br />

gestrichen werden.<br />

Für Herrn Tillmanns ist das Anliegen von Herrn Jütte widersprüchlich.<br />

Herr Hübner schlägt vor, nach einem Jahr zwecks eventueller Korrektur einen Zahlenvergleich im Sinne von<br />

Soll/Ist zu ziehen.<br />

Beschluss der Sitzung Rates vom 17.12.2007 Seite 3


In Anbetracht des ungewissen zu erwartenden Beitragsaufkommens schlägt Herr Büchel vor, die<br />

Festsetzung auf das Jahr 2008 zu beschränken.<br />

Abschließend fasst Herr Beig. Feith den Diskussionsverlauf zus<strong>am</strong>men. So habe das lineare System<br />

weitgehende Zustimmung gefunden, vier Grundhaltungen habe er der Diskussion entnehmen können und<br />

zwar die soziale Gerechtigkeit, F<strong>am</strong>ilienfreundlichkeit, Leistungsgerechtigkeit sowie die Sozialstruktur<br />

<strong>Bergheim</strong>s. Er erläutert, dass ein bloßer Vergleich von alten Ist- und neuen Soll-Zahlen problematisch sei.<br />

Fest stehe, dass man eine proportionale Steigerung im oberen Einkommensbereich und eine Entlastung im<br />

unteren habe.<br />

Frau BMin Pfordt stellt den Verwaltungsvorschlag zuzüglich der Ergänzung der Obergrenze beim<br />

Jahresbruttoeinkommen auf 120 T€ als den weiter gehenden Vorschlag zur Abstimmung.<br />

Die sich aus der Beschlussfassung ergebende Tabelle ist nachstehend aufgeführt:<br />

Kinder 2 - 6 Jahren Kinder U-2<br />

25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden<br />

Bei 25001 € 51 55,5 82,5 83 90,5 120,5<br />

Bei 120000 € 244,80 266,40 396,00 398,40 434,40 578,40<br />

Beschluss der Sitzung Rates vom 17.12.2007 Seite 4


SPD-Fraktion im Rat der Stadt <strong>Bergheim</strong><br />

14. Dezember 2007<br />

Pressemitteilung<br />

Neue <strong>Elternbeiträge</strong> für Kindergarteneinrichtungen ab 2008 - Ausschuss begrüßt Beitragsmodell,<br />

lehnt jedoch Beitragshöhe ab<br />

Mit dem zum 01.08.2008 in Kraft tretenden neuen Kinderbildungsgesetzt, kurz KiBiz,<br />

werden auch die <strong>Elternbeiträge</strong> in Tageseinrichtungen der Stadt <strong>Bergheim</strong> neu festgelegt. Statt einer<br />

bisher landeseinheitlichen Regelung, ist jetzt jede Kommunen selbst gehalten, eigene Beitragsmodelle<br />

zu entwickeln und Beitragshöhen festzulegen.<br />

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und F<strong>am</strong>ilie stimmte gestern einstimmig dem von der Verwaltung<br />

vorgeschlagenen Beitragsmodell zu. Demnach sollen F<strong>am</strong>ilien zukünftig bis zu einem Jahresbruttoeinkommen<br />

von 25.000 Euro von der Beitragspflicht befreit werden. Vorher lag die Grenze<br />

für die Beitragsfreiheit bei einem Einkommen von 12.271 Euro. Gleichzeitig soll aber auch die<br />

Höchstgrenze, ab der es keine weitere Beitragssteigerung mehr gibt, von 61.355 Euro auf 120.000<br />

Euro angehoben werden. Eine wesentliche Neuerung des <strong>Bergheim</strong>er Gebührenmodells ist allerdings,<br />

dass die Beiträge nicht nach Einkommensstufen, sondern zukünftig linear erhoben werden<br />

sollen. Bei dem alten Gebührenmodell konnte ein um 1 € erhöhtes Jahreseinkommen im<br />

schlimmsten Fall dazu führen, dass monatlich 41,93 € mehr Kindergartenbeiträge zu zahlen sind.<br />

Geblieben und zum Teil verbessert wurde die Geschwisterkindregelung, wonach weiterhin jedes<br />

zusätzliche Kind vom Beitrag befreit wird.<br />

Im Gegensatz zum Gebührenmodell kritisierte aber insbesondere die SPD-Fraktion die Beitragshöhe.<br />

So werden zwar durchaus einige Eltern mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren<br />

entlastet, doch für alle Eltern gesehen, werden die Gebühren insges<strong>am</strong>t um 16,4% erhöht. D<strong>am</strong>it<br />

ist Elke Bartkowski, Sprecherin der SPD-Fraktion im Ausschuss, nicht einverstanden und rechnete<br />

vor, dass es beispielsweise bei einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro der monatliche<br />

Beitrag von bisher 44,48 Euro um über 60% auf 71,4 Euro steigt.<br />

Die Verwaltung und die CDU-Fraktion verteidigten die Erhöhung d<strong>am</strong>it, dass die Beiträge seit 2002<br />

nicht mehr angepasst wurden und die Kosten und Löhne seit dem gestiegen sind.<br />

Bei der abschließenden Abstimmung lehnte eine Mehrheit aus SPD und freien Trägern gegen die<br />

Stimmen von CDU und bma die vorgeschlagenen Gebühren ab. Ein Antrag der SPD-Fraktion das<br />

letzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu gestalten, fand keine Mehrheit. Über die Gebühren wird erneut<br />

und verbindlich <strong>am</strong> kommenden Montag im Rat beraten. Hier haben CDU, FDP und bma die<br />

Mehrheit und es ist zu erwarten, dass diese dort die neue Gebührensatzung durchsetzen.<br />

Der Ausschussvorsitzende Dr. Kai Faßbender empfand es als beschämend, dass von all dem f<strong>am</strong>ilienpolitischen<br />

Gerede auf Bundes- und Landesebene über die Kinder- und F<strong>am</strong>ilienfreundlichkeit<br />

offensichtlich nichts beim Bürger in <strong>Bergheim</strong> ankommt. Die Ideen der F<strong>am</strong>ilienministerin von<br />

der Leyen, einen beitragsfreien Kindergarten zu erreichen, bleiben wohl zunächst nur eine Fiktion,<br />

so Faßbender.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Kai Faßbender<br />

Fraktionsvorsitzender


Stadt <strong>Bergheim</strong><br />

Verantwortliches Dezernat<br />

Vorlage Nr.: 693/2007<br />

Die Bürgermeisterin<br />

II<br />

öffentlich<br />

FBL: Herr Weitz<br />

Mitzeichnungen Beschl.-K.<br />

AbtL: Frau Ungermann<br />

Verfasser/in: Fr. Ungermann/Hr.<br />

Schaffrath<br />

Vorgesehene Beratungsfolge<br />

FBL 4<br />

Gremium Datum<br />

A.f. Kinder, Jugend und F<strong>am</strong>ilie 13.12.2007<br />

Rat 17.12.2007<br />

Hinweis: Anlagen zur Sitzungsvorlage sind nur anlässlich der erstmaligen Beratung der Angelegenheit im Ausschuss beigefügt.<br />

Bewahren Sie die Anlagen für Folgeberatungen bitte auf.<br />

Haushaltsmäßige Auswirkungen<br />

x Vorlage ist haushaltsrelevant (siehe Ziffer 4 der Vorlage).<br />

für das lfd. Haushaltsjahr<br />

x für Folgejahre<br />

Diese Vorlage behandelt im Sinne der Nachhaltigkeit eine Angelegenheit, die relevant für den Agendaprozess ist.<br />

Ortsvorsteher/in wurde informiert. Gem. § 16 Abs. 1 Hauptsatzung besteht somit die Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

TOP<br />

Beschlussvorschlag<br />

Satzung über die Erhebung von <strong>Elternbeiträge</strong>n nach § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)<br />

NRW ab dem 01.August 2008<br />

Teilbeschluss: Tabelle der <strong>Elternbeiträge</strong> ab dem 01.August 2008<br />

Der Rat der Stadt <strong>Bergheim</strong> beschließt ab dem Kindergartenjahr 2008/09 die Erhebung der <strong>Elternbeiträge</strong> in<br />

Kindertageseinrichtungen nach dem lineraren Elternbeitragsmodell der Vorlage und deren Dyn<strong>am</strong>isierung<br />

entsprechend der Anpassung der vom Land NRW festgesetzten Kindpauschalen im Kindergartenjahr<br />

2009/10 (1,5 %).<br />

Erläuterungen:<br />

1. Zielsetzung<br />

Einführung eines neuen Elternbeitragsmodells, mit dem gleichzeitig individuelle Leistungsgerechtigkeit,<br />

soziale Gerechtigkeit, F<strong>am</strong>ilienfreundlichkeit und intergenerative Finanzgerechtigkeit erzielt wird<br />

(Umsetzung des § 23 Absatz 4 KiBiz).<br />

2. Sachverhalt<br />

2.1 Einleitung und bisherige Sachlage<br />

Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes NRW wird in verschiedenen Bereichen die Angebote<br />

und Strukturen der Kindertageseinrichtungen grundsätzlich verändern und auf zeitgemäße Anforderung<br />

ausrichten (siehe hierzu TOP 5). Angesichts dieser Neuaufstellung der Strukturen in den<br />

Kindertageseinrichtungen sind in allen Kommunen – auch in Absprache mit den Trägern – eine Vielzahl<br />

von Neuregelungen auf den Weg zu bringen. Dazu gehört erstmals auch die Entscheidung über die<br />

Systematik und Höhe der <strong>Elternbeiträge</strong>, dies der erweiterten Angebotsstruktur des KiBiz angepasst<br />

werden müssen. Die Festlegung der <strong>Elternbeiträge</strong> muss noch in diesem Jahr erfolgen, d<strong>am</strong>it sie den<br />

Eltern beim Anmeldeverfahren Anfang 2008 bekannt sind, um Entscheidungen über Art und Dauer der<br />

Betreuungsleistung unter verlässlichen Rahmenbedingungen treffen zu können.<br />

Die Stadt <strong>Bergheim</strong> erhebt derzeit weiterhin Beiträge, die landeseinheitlich im GTK festgesetzt wurden.<br />

Sie richten sich nach folgenden Stufen:<br />

Dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt. Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt. Ja-Stimmen<br />

Nein-Stimmen<br />

Der Beschlussvorschlag wurde verändert. Enthaltungen


1. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

Jahreseinkommen<br />

<strong>Elternbeiträge</strong><br />

Kindergarten Kindergarten<br />

über Mittag<br />

zusätzlich<br />

Kinder unter 3<br />

Jahren<br />

Bis 12.271 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

Bis 24.542 € 26,08 € 15,85 € 68,00 € 26,08 €<br />

Bis 36.813 € 44,48 € 26,08 € 141,12 € 57,78 €<br />

Bis 49.084 € 73,11 € 41,93 € 208,61 € 83,85 €<br />

Bis 61.355 € 115,04 € 62,89 € 276,61 € 115,04 €<br />

Über 61.355 € 151,34 € 83,85 € 312,91 € 151,34 €<br />

Dieses Stufenmodell erhebt demnach Beiträge ab einem Jahresbruttoeinkommen (=steuerrechtliches<br />

Jahresbruttoeinkommen abzüglich Werbungskostenpauschale von 920,- € sowie – ab dem 3. Kind im<br />

Haushalt – abzüglich Kinderfreibetrag von 3.648,- € und Betreungspauschale von 2.160,- €) von 12.272,-<br />

€ in einer Höhe von mindestens 26,08 €. Die höchste Beitragsstufe endet bei 61.355,- €, so dass sehr<br />

leistungsstarke Einkommensbezieher nicht höher herangezogen werden. Die letztmalige Anpassung der<br />

Beiträge erfolgte zum 01.01.2002 – bezogen auf den Zeitpunkt, zu dem die neuen Beiträge gelten sollen<br />

(01.08.2008), also vor 6,5 Jahren. Die noch aktuellen Sätze lassen also sowohl die in dieser Zeit<br />

kummulierte Preissteigerung (2002 – 2006: 8,1 %) als auch den gleichzeitigen summarischen Anstieg der<br />

Löhne und Gehälter (2002 – 2006: 7 %) außer acht. Auch die genannten Beitragsstufen wurden seitdem<br />

nicht mehr angepasst. Die Beitragsstufen selber führen dazu, dass jeweils 1,- € Bruttomehrverdienst/Jahr<br />

Beitragssprünge von bis zu 65 % (von Stufe 4 auf Stufe 5 für normale Kindergartenbeiträge)<br />

verursachen.<br />

Das Elternbeitragsaufkommen nach diesem Stufenmodell betrug im Kindergartenjahr 2006/07<br />

1.082.304,27 € (SOLL). Das noch geltende Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)<br />

unterstellt, dass durch <strong>Elternbeiträge</strong> 19 % der Ges<strong>am</strong>tbetriebskosten in einer Kommune aufgebracht<br />

werden. Dies trifft im Landesdurchschnitt jedoch nicht zu (rund 13 %), in der Stadt <strong>Bergheim</strong> werden<br />

tatsächlich sogar noch weniger erzielt (Haushaltsjahr 2005: 11,37 %). Die gegenüber der fiktiven<br />

Beitragssumme von 19 % fehlende Summe ist von der Kommune als örtlichem Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe auszugleichen, wobei allerdings bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2005/06 der<br />

Fehlbetrag durch den Elternbeitragsdefizitfinanzausgleich zu gleichen Teilen zwischen Land und<br />

Kommune geteilt wurde. Bei der Betriebskostenabrechnung 2005 (Zeitraum: Haushaltsjahr 2005) lag das<br />

Elternbeitragsaufkommen bei 966.189,57 €, was ein Elternbeitragsdefizit von 647.956,16 € bedeutete<br />

und eine zusätzliche Finanzleistung der Stadt <strong>Bergheim</strong> in Höhe von 323.978,08 € (= 50 %) erforderte.<br />

2.2 Das neue, lineare Elternbeitragsmodell für die Stadt <strong>Bergheim</strong><br />

2.2.1 Grundsätze<br />

Das neue Elternbeitragsmodell der Stadt <strong>Bergheim</strong> verfolgt gegenüber dem bisherigen Modell ein<br />

stimmiges Verhältnis folgender Grundprinzipien:<br />

a) Individuelle Leistungsgerechtigkeit<br />

Das schon bei kleinsten Einkommen einsetzende und bei gehoben-mittleren Einkommen endende,<br />

erhebliche Sprünge verursachende Stufenmodell wird abgelöst durch ein an der individuellen<br />

Hort


2. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

Leistungsfähigkeit orientiertes lineares Modell. Dies erlaubt es, jedem angegebenen<br />

Jahresbruttoeinkommen eine persönliche Beitragshöhe entgegen zu setzen. Der Einkommensbegriff wird<br />

dabei allerdings nicht geändert. Der Einkommensnachweis erfolgt weiterhin über Vorlage von Steuer-<br />

oder Leistungsbescheiden sowie Verdienstabrechnungen.<br />

b) Soziale Gerechtigkeit<br />

F<strong>am</strong>ilien mit kleinsten, unter dem steuerlichen Existenzminimum liegenden Einkommen sollen nicht<br />

länger mit Kindergartenbeiträgen belastet werden. Der Zugang zur frühkindlichen Bildung, Erziehung<br />

und Betreuung darf nicht durch geringe Elterneinkommen gehindert werden – und sei dies auch nur, weil<br />

sich diese Eltern scheuen, einen Befreiungsantrag zu stellen. Diese Befreiungsanträge führten bisher<br />

zudem zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand durch vermehrte Bedarfsprüfungen und nicht zu<br />

realisierende Einnahmen.<br />

Das zukünftige Modell unterstellt Elternbeitragsfreiheit bis zu einer Summe von 25.000,- €/Jahr. Der<br />

Betrag beruht auf der Heranziehung einer Modellrechnung für eine 4-köpfige F<strong>am</strong>ilie im Hartz IV-Bezug<br />

(22.002,- € Leistung für den Lebensunterhalt zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge), die auf den<br />

nachfolgenden Tausender großzügig aufgerundet wird. Die zu zahlenden Höchstbeeiträge enden nicht<br />

schon bei einem Jahresbruttoeinkommen von 61.356,- €, sondern linear erst bei 100.000,- €. Hier wirkt<br />

jedoch zugleich auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (siehe Anlage 1)<br />

entsprechend der Steuerprogression <strong>am</strong> höchsten.<br />

c) F<strong>am</strong>ilienfreundlichkeit<br />

Das GTK sieht bereits eine Beitragsbefreiung ab dem 2. Geschwisterkind in einer Kindertageseinrichtung<br />

vor. Das <strong>Bergheim</strong>er Modell übernimmt diese f<strong>am</strong>ilienfreundliche Regelung (sie hat im Kindergartenjahr<br />

2006/07 zu Beitragsausfällen in Höhe von rund 125.000,- € geführt). Darüber hinaus sieht die städtische<br />

Neuregelung gleiche Beträge bereits ab dem 2. Lebensjahr und nicht erst ab dem 3. Lebensjahr vor. Dies<br />

hat für F<strong>am</strong>ilien mit Kindern ab dem 2. Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung den Vorteil, dass sie<br />

das hinsichtlich der Betriebskosten "teurere" Kind unter 3 Jahren ohne Aufschlag beim Elternbeitrag<br />

zus<strong>am</strong>men mit dem älteren Geschwisterkind in der Kindertageseinrichtung anmelden können, was auch<br />

eine Stärkung der interf<strong>am</strong>iliären Bindungen und Beziehungen bedeutet. Zusätzlich wird es für F<strong>am</strong>ilien<br />

mit dem Blick der Vereinbarkeit von F<strong>am</strong>ilie und Beruf finanziell attraktiver, ihr Kind bereits ein Jahr<br />

früher als bisher in einer Kindertageseinrichtung anzumelden.<br />

d) Intergenerative Finanzgerechtigkeit<br />

Das bisher erzielte Elternbeitragsaufkommen liegt deutlich unter den gesetztlich vorgesehenen 19 %, die<br />

auch das Kinderbildungsgesetz übernommen hat. Die dauerhafte Leistungsfähigkeit des nach dem KiBiz<br />

Weiter entwickelten Kinderbildungssystems in der Stadt <strong>Bergheim</strong> wird jedoch angesichts der weiterhin<br />

prekären Haushaltslage und der beschriebenen Vorbemerkungen in f<strong>am</strong>ilien- und sozialpolitischer<br />

Hinsicht entscheidend davon abhängen, dass auch das Elternbeitragsaufkommen nach und nach<br />

stabilisiert wird. Hierzu ist es erforderlich, sich zwischen dem Landesdurchschnitt von rund 13 % und<br />

dem Beitragsaufkommen vergleichbarer Kommunen insbesondere im Umland (z.B. Brühl = 18 %, Düren<br />

= 17 %) einzuordnen. Zudem soll eine an der Anpassung der Landespauschalen orientierte<br />

Dyn<strong>am</strong>isierung dafür Sorge tragen, dass eine nachholende, dann überproportional eintretende Erhöhung<br />

nach mehreren Jahren vermieden wird. Die Landespauschalen werden nach dem KiBiz erstmals 2009 um<br />

1,5 % angehoben. Ein Verzicht auf die hiermit zum Ausdruck gebrachte haushalterische Vernunft in<br />

Zus<strong>am</strong>menhang mit der Beitragsneuregelung führt zu einem zusätzlichen strukturellen Haushaltsdefizit<br />

mit der Folge einer wahrscheinlichen weiteren städtischen Verschuldung, die von der kommenden<br />

Generation, den heutigen Kindern, mit Zins- und Zinsenszinslast zu tilgen wäre.<br />

2.2.2 Ausgestaltung


3. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

Das neue Elternbeitragsmodell soll wie in Anlage 2 ausgestaltet werden. Es geht von folgenden<br />

Eckpunkten aus:<br />

� Für jeden Leistungsumfang (25, 35 oder 45 Stunden für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren<br />

bzw. U2-Kindern) werden höchste <strong>Elternbeiträge</strong> bei einem Jahresbruttoeinkommen von<br />

100.000,- € definiert. Sie orientieren sich an den bisherigen Höchstbeträgen im GTK-Modell<br />

hochgerechnet von der Bezugsgröße 61.355,-€ auf 100.000,- €, aber auch begrenzt durch<br />

Bedingungen wie das zu erzielende Beitragsaufkommen und Verhältnismäßigkeitsaspekte.<br />

� Dem gegenüber steht ein geringster Elternbeitrag für das geringste beitragspflichtige<br />

Einkommen von 25.001,- € in Höhe von jeweils einem Viertel des Höchstbetrages.<br />

Dazwischen werden die Beträge individuell mit wachsenden Einkommensbeträgen<br />

centgenau erhöht.<br />

� Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit zwischen den gesetzlich definierten<br />

Leistungsumfängen nach Stunden und den festzusetzenden <strong>Elternbeiträge</strong>n geht das<br />

<strong>Bergheim</strong>er Beitragsmodell von einer Gewichtung zu Gunsten der pädagogisch gewünschten<br />

Inanspruchnahme des 35-Stunden-Angebots aus. Der Leistungsdifferenz zwischen 25 und 35<br />

Stunden (=40 %) steht ein deutlich geringerer Unterschied bei der Beitragshöhe gegenüber<br />

(aufgerundet ca. 9 %).<br />

� Gemessen an den bisherigen GTK-Beiträgen ist eine detailgenaue Vergleichbarkeit durch<br />

den vollkommenen Systemwechsel kaum mehr möglich. Bezogen auf die bisherigen<br />

Einkommensstufen gibt es individuelle Einkommen, die weniger, andere, mit wachsendem<br />

Einkommen, die höhere Beiträge zahlen.<br />

3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl. der<br />

Möglichkeit der interkommunalen Zus<strong>am</strong>menarbeit)<br />

Eine sinnvolle, den eingangs genannten Grundsätzen in gleicher Weise entsprechende Alternative ist<br />

nicht erkennbar.<br />

4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd.<br />

Haushaltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)<br />

Erzielung einer kalkulatorischen Haushaltseinnahme in Höhe eines Elternbeitragsaufkommens von<br />

14 %. Dies stellt sich im Ergebnis wie folgt dar:<br />

Stundenangebot durchschnittliche <strong>Elternbeiträge</strong> bei kalkuliertes Platzangebot<br />

25 Stunden 62,59 € 535<br />

35 Stunden 68,11 € 690<br />

45 Stunden 101,24 € 365<br />

U2:<br />

35 Stunden 111,06 € 5<br />

45 Stunden 147,88 € 5<br />

somit :<br />

(62,59 € x 535) + (68,11 € x 690) + (101,24 € x 365) + (111,06 € x 5) + (147,88 € x 5) x 12 Mon.<br />

= (33.485,65 € + 46.995,90 € + 36.952,60 € + 555,30 € + 739,40 €) x 12 Mon.<br />

= 118.728,85 € x 12 Mon.<br />

= 1.424.746,20 €<br />

abzüglich 164.985,61 € (11,58 % entgangene Einnahmen durch Geschwisterkind-<br />

befreiungen) [siehe Hinweis]<br />

ergibt 1.259.760,59 Jahressoll-Einnahmen<br />

[Hinweis: im Kindergartenjahr 2006/07 beliefen sich die entgangenen Einnahmen durch<br />

Geschwisterkind-Befreiungen auf 125.334,03 €; dies waren 11,58 % von der erzielten


4. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

Jahressolleinnahme]<br />

5. Bürgerbeteiligung<br />

entfällt<br />

6. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)<br />

� Auslastung der angebotenen Platzzahlen<br />

� Einhaltung der Haushaltsansätze


Beiträge im linearen Verfahren (mit Beibehaltung der Geschwisterkinder-Befreiung)<br />

Durchschnittlicher<br />

Elternbeitrag im<br />

Monat<br />

Geringster Eltern-<br />

beitrag (im<br />

Verhältnis 25.001<br />

zu 100.000, also<br />

25 % des<br />

Höchstbetrages)<br />

Elternbeitrag bei<br />

einem fiktiven<br />

Einstiegseinkommen<br />

von 24.543 €<br />

Zum Vergleich:<br />

bisherige Beiträge in<br />

der<br />

3. Stufe<br />

Kinder 2 – 6 Jahre Kinder U-2<br />

Bis 25 Bis 35 Bis 45 Bis 25 Bis 35 Bis 45<br />

204 € x 222 € x 330 € x 332 € x 362 € x 482 € x<br />

30,68 % = 30,68 % = 30,68 % = 30,68 % = 30,68 % = 30,68 % =<br />

62,59 €<br />

51,00 €<br />

50,07<br />

44,48 €<br />

68,11 €<br />

55,50 €<br />

54,49<br />

101,24 €<br />

82,50 €<br />

81,00<br />

70,56 €<br />

101,86 €<br />

83,00 €<br />

81,48<br />

111,06 €<br />

90,50 €<br />

88,85<br />

147,88 €<br />

120,50 €<br />

118,30<br />

141,12 €


Lineare Elternbeitragsmodelle ab dem Kindergartenjahr 2008/09 (Zahlbeträge im Vergleich zum GTK)<br />

Hier: 25- und 35-Stunden-Angebot<br />

Elternbeitragsstufen<br />

nach GTK<br />

(Beitragsaufkommen<br />

ca. 13%)<br />

Elternzahlbetrag<br />

GTK<br />

Elternzahlbetrag<br />

GTK mit 7%<br />

Lohnzuwachs seit<br />

2002<br />

BM (neu/linear)<br />

25-Stunden<br />

BM (neu/linear)<br />

35 Stunden<br />

Stufe1<br />

bis<br />

12.271<br />

Stufe 2<br />

Anfang<br />

12.272<br />

Stufe2<br />

Ende<br />

24542<br />

Stufe 3<br />

Anfang<br />

24543<br />

Einstieg<br />

BM neu<br />

Hartz<br />

IVaufger<br />

25001<br />

Stufe3<br />

Ende<br />

36813<br />

Stufe 4<br />

Anfang<br />

36814<br />

Stufe 4<br />

Ende<br />

49084<br />

Stufe 5<br />

Anfang<br />

49085<br />

Stufe5<br />

Ende<br />

61.355<br />

Stufe6<br />

Ab<br />

61.356<br />

0 26,08 44,48 73,11 115,04 151,34 151,34 151,34 151,34 151,34<br />

0 27,91<br />

0 0 0 0<br />

(50,07<br />

fiktiv)<br />

0 0 0 0<br />

(54,49<br />

fiktiv)<br />

Neu<br />

80000<br />

Neu<br />

90000<br />

Neu<br />

95000<br />

Neu<br />

100000<br />

47,61 78,23 123,09 161,93 161,93 161,93 161,93 161,93<br />

51,00 75,09 75,10 100,13 100,13 125,16 125,16 163,20 183,60 193,80 204,00<br />

55,50 81,72 81,72 108,97 108,97 136,21 136,21 177,60 199,90 210,90 222,00


Stadt <strong>Bergheim</strong><br />

Verantwortliches Dezernat<br />

Vorlage Nr.: 683/2007<br />

Die Bürgermeisterin<br />

II<br />

öffentlich<br />

FBL: Herr Weitz<br />

Mitzeichnungen Beschl.-K.<br />

AbtL: Frau Ungermann<br />

Verfasser/in: Herr Weitz/Herr Münz-<br />

Radtke<br />

Vorgesehene Beratungsfolge<br />

X<br />

Gremium Datum<br />

A.f. Kinder, Jugend und F<strong>am</strong>ilie 13.12.2007<br />

Hinweis: Anlagen zur Sitzungsvorlage sind nur anlässlich der erstmaligen Beratung der Angelegenheit im Ausschuss beigefügt.<br />

Bewahren Sie die Anlagen für Folgeberatungen bitte auf.<br />

Haushaltsmäßige Auswirkungen<br />

x Vorlage ist haushaltsrelevant (siehe Ziffer 4 der Vorlage).<br />

für das lfd. Haushaltsjahr<br />

x für Folgejahre<br />

x Diese Vorlage behandelt im Sinne der Nachhaltigkeit eine Angelegenheit, die relevant für den Agendaprozess ist.<br />

x Ortsvorsteher/in wurde informiert. Gem. § 16 Abs. 1 Hauptsatzung besteht somit die Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

TOP<br />

Beschlussvorschlag<br />

Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für die Kindergartenjahre 2008-2009 und<br />

2009-2010 (Doppelhaushalt 2008/09), des Kindergartenjahres 2010-2011 sowie Ausblick auf<br />

das Kindergartenjahr 2013-2014<br />

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und F<strong>am</strong>ilie stimmt den vorläufigen Planungskonzepten zur Umsetzung<br />

des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für die Kindergartenjahre 2008/09, 2009/10, 2010/11 zu.<br />

Er bittet die Verwaltung, auf dieser Basis die Eltern und Träger an der Umsetzungsplanung in angemessener<br />

Form zu beteiligen.<br />

Erläuterungen:<br />

1. Zielsetzung<br />

- Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)<br />

- Die Einführung des Kinderbildungsgesetzes erweitert das bisherige Bildungs- und<br />

Betreuungsangebot für Kinder der Altergruppe 0 bis 6 Jahre und dient der weiteren Verbesserung der<br />

Vereinbarkeit von F<strong>am</strong>ilie und Beruf in der Stadt <strong>Bergheim</strong><br />

- Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG)<br />

- Erhalt von 78 Kindergartengruppen zur deutlichen Verbesserung des quantitativen und qualitativen<br />

Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren<br />

- Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren gemäß § 24 SGB VIII<br />

- Bedarfsgerechter Ausbau des institutionellen Betreuungsangebotes für Kinder zwischen 1 und 6<br />

Jahren unter Berücksichtigung des Rückzugs der katholischen Kirche aus der Finanzierung von<br />

Kindergartengruppen<br />

Dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt. Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt. Ja-Stimmen<br />

Nein-Stimmen<br />

Der Beschlussvorschlag wurde verändert. Enthaltungen


1. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

2. Sachverhalt<br />

I. <strong>Aktuell</strong>e rechtliche Vorgaben<br />

KiBiz<br />

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat <strong>am</strong> 25. Oktober 2007 das Gesetz zur frühen Bildung und<br />

Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschlossen (Anlage 1).<br />

Das KiBiz wird zum 01.08.2008 in Kraft treten und das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder –<br />

GTK – ablösen.<br />

Zu konkreten Inhalten des KiBiz siehe III. der Vorlage.<br />

Anträge auf Landeszuschüsse zu den Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2008/2009 sind bis<br />

zum 15.03.2008 zu stellen (Ausschlussfrist).<br />

TAG<br />

Das <strong>am</strong> 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG - sieht eine U3-<br />

Betreuungsquote von 20 Prozent ab dem Kindergartenjahr 2010/11 vor. Der Ausbau kann bis dahin<br />

in Form einer Übergangsregelung bedarfsgerecht und stufenweise erfolgen.<br />

Diese Möglichkeit wurde durch Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und F<strong>am</strong>ilie <strong>am</strong> 10.<br />

März 2005 für <strong>Bergheim</strong> in Anspruch genommen.<br />

II. Sonstige Regelungen, Vereinbarungen, Entschließungen<br />

1. Bund-Länder-Vereinbarung vom 28.08.2007<br />

2. "Kinderbildungsfinanzierungsgesetz"<br />

3. Entschließungsantrag Landtag NRW<br />

zu 1.<br />

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau hat <strong>am</strong> 28.08.2007 eine Vereinbarung<br />

abgeschlossen, die folgende wesentliche Punkte umfasst (kein materielles Recht):<br />

a) Gemeins<strong>am</strong>e Zielvereinbarung: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für unter<br />

Dreijährige bis 2013: insges<strong>am</strong>t bundesweit für 35 % der unter Dreijährigen, d. h. ca.<br />

750.000 Plätze<br />

b) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. €. Für<br />

Investitionen wird auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung (Stand<br />

28.08.2007) ab 2008 bis 2013 ein Betrag von 2,15 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Darüber<br />

hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 anwachsend bis 2013 über einen Festbetrag bei der<br />

Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder an den zusätzlich entstehenden<br />

Betriebsausgaben (2009 : 100 Mio. €, 2010 : 200 Mio. € 2011 : 350 Mio. €; 2012 : 500 Mio.<br />

€; 2013: 700 Mio. €). Anschließend – ab 2014 – wird sich der Bund laufend mit 770 Mio. €<br />

p. a. an der Finanzierung der durch den Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten,<br />

die über die Marge des TAG hinausgehen, beteiligen.<br />

c) Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur<br />

Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zu<br />

Verfügung gestellt werden. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür<br />

schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.


2. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

d) Die Länder stimmen der bundesweiten Einführung eines Rechtsanspruches auf ein<br />

Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr mit Beginn des<br />

Kindergartenjahres 2013/2014 zu.<br />

Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen<br />

betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld)<br />

eingeführt werden.<br />

Das dazu notwendige Verfahren soll wie folgt aussehen:<br />

a) Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern empfiehlt den Koalitionsfraktionen, im September<br />

2007 ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens für<br />

die Bereitstellung der Investitionshilfen auf der Grundlage der vorliegenden<br />

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern in den Deutschen Bundestag<br />

einzubringen. Ziel ist ein Inkrafttreten dieses Gesetzes noch in diesem Jahr.<br />

b) Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der unter b) (s.o.). genannten Vereinbarungen<br />

bis Ende des Jahres ein zustimmungspflichtiges Artikelgesetz mit der erforderlichen<br />

Änderung des SGB VIII sowie den Änderungen im Finanzausgleichgesetz auf den Weg<br />

bringen.<br />

c) Die Verwaltungsvereinbarung zu den Investitionshilfen tritt zum 1. Januar 2009 außer Kraft,<br />

wenn die im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz notwendigen<br />

Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichgesetzes nicht bis<br />

um 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind.<br />

zu 2.<br />

Das "Kinderbildungsfinanzierungsgesetz" soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und <strong>am</strong><br />

01.01.2008 in Kraft treten.<br />

Darin sollen die Details und das Verfahren bezüglich der Beteiligungsfinanzierung des Bundes, die<br />

verfassungsrechtlich nicht unumstritten ist, geregelt werden.<br />

Vorgesehen ist eine Bundesbeteiligung investiv ab 01.01.2008; eine Bundesbeteiligung konsumtiv ab<br />

01.01.2009.<br />

Beide Finanzierungsarten sollen nur dann greifen, sofern ein Ausbau über die 20-Prozent-Regelung<br />

des TAG angestrebt und umgesetzt wird.<br />

zu 3.<br />

Parallel zum KiBiz hat der Landtag NRW auf Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion<br />

folgenden Entschließungsantrag beschlossen (auszugsweise):<br />

Der Landtag begrüßt insbesondere, dass mit dem KiBiz das Angebot an Plätzen in den Einrichtungen<br />

und in der Kindertagespflege für unter dreijährige Kinder bedarfsgerecht ausgebaut werden soll. Er<br />

unterstützt das Ziel, den weiteren Ausbau bis 2013 auf der Grundlage des zwischen der Bundes-<br />

regierung, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gemeins<strong>am</strong> vereinbarten Weges<br />

zügig anzugehen. Der Landtag sieht in einer gemeins<strong>am</strong>en Finanzierungsbeteiligung von Bund,<br />

Land und Kommunen eine gute Grundlage für die Schaffung eines kinder- und f<strong>am</strong>iliengerechten<br />

Angebots.<br />

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,<br />

1. die zur Umsetzung des KiBiz erforderlichen administrativen Schritte, z. B. den Erlass einer<br />

Verfahrensverordnung, zügig anzugehen und mit den Spitzenverbänden und den Kirchen<br />

abzustimmen.


3. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

2. den Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder auf der Grundlage eines mit den Trägern<br />

abgestimmten Konzepts und der Verwaltungsvereinbarung voranzutreiben und so sicherzu-<br />

stellen, dass im Laufe des Kindergartenjahres 2010/11 allen Eltern, die dies wünschen, mit<br />

Vollendung des zweiten Lebensjahres ihres Kindes ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt<br />

wird. Ein entsprechender Rechtsanspruch ist in einer Vereinbarung mit den kommunalen<br />

Spitzenverbänden zu gewährleisten.<br />

3. im Rahmen der Umsetzung des KiBiz sicherzustellen, dass gemeins<strong>am</strong> mit den freien und<br />

öffentlichen Trägern und den Kirchen Ergänzungskräfte (z. B. Kinderpflegerinnen) und<br />

Berufspraktikanten entsprechend dem Fachkräfteschlüssel berücksichtigt werden,<br />

4. alsbald mit den Trägern unter Einbeziehung von Experten über eine Weiterentwicklung der<br />

Bildungsvereinbarung zu beraten und diese an die aktuellen Herausforderungen frühkindlicher<br />

Bildung anzupassen,<br />

5. über die eingeleiteten Schritte dem Landtag im Frühjahr 2008 einen Bericht vorzulegen.<br />

III. Übersicht über die wichtigsten Regelungen des KiBiz in Bezug auf Umsetzung und<br />

Finanzierung<br />

Der vollständige Gesetzestext des KiBiz ist als Anlage 1 beigefügt.<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Dies bedeutet, dass die heilpädagogische Gruppe im Kindergarten Im Euel /Niederaußem weiterhin<br />

zu 100 Prozent über Eingliederungshilfe des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert wird.<br />

§ 4 Kindertagespflege<br />

Die Kindertagespflege wird der institutionellen Betreuung rechtlich gleichgestellt und erstmalig mit<br />

Landesmitteln gefördert (vgl. § 17)<br />

§ 16 F<strong>am</strong>ilienzentrum<br />

Die Einrichtung von F<strong>am</strong>ilienzentren und deren Aufgaben und Bezuschussung wurden im Gesetz<br />

aufgenommen.<br />

§ 18 Finanzierung/Allgemeine Voraussetzungen<br />

Abs. 2<br />

Förderung pro Kindergartenjahr<br />

Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung<br />

Grundlage für die Berechnung der Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern<br />

Abs. 4<br />

Kinder pro Gruppe und Personalausstattung der jeweiligen Einrichtung richten sich gem. Anlage zu §<br />

19 Abs. 1<br />

Überschreitung der Gruppe soll nicht mehr als zwei Kinder pro jeweiliger Gruppenform betragen.


4. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

§ 19 Berechnungsgrundlage für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen<br />

Abs. 1<br />

Förderung erfolgt aufgrund von Kindpauschalen<br />

Abs. 2<br />

jährliche Erhöhungen, erstmals 09/10 um 1,5 Prozent<br />

Abs. 3<br />

Aufgrund der Jugendhilfeplanung ist zu entscheiden, welche Gruppenformen mit welchen<br />

Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden.<br />

Gruppenform und Betreungszeiten können, soweit erforderlich, kombiniert werden<br />

(Planungshoheit des öffentlichen Jugendhilfeträgers).<br />

Stichtag pro Jahr <strong>am</strong> 15. März für das folgende Kindergartenjahr.<br />

Über- und Unterschreitungen zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung und der<br />

tatsächlichen Inanspruchnahme sind bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen nur zu<br />

berücksichtigen, wenn sie bezogen auf die Einrichtung über 10 v. H. der jeweiligen Fördersumme<br />

hinausgehen.<br />

§ 20 Zuschüsse des Jugend<strong>am</strong>tes<br />

Abs. 1<br />

Das Jugend<strong>am</strong>t gewährt dem Träger der Einrichtung folgende Prozentzuwendung auf der Basis der<br />

addierten Kindpauschalen:<br />

- Kirchengemeinden 88 % statt bisher 80 %<br />

- freie Träger 91 % wie bisher<br />

- "Elterninitiativen e.V." 96 % wie bisher<br />

Abs. 2<br />

Zusätzlicher Zuschuss in Höhe der Kaltmiete bzw. auf der Basis von Pauschalen (Höhe noch nicht<br />

geregelt/Durchführungsverordnung bleibt abzuwarten)<br />

Abs. 3<br />

Eingruppige Einrichtungen, sowie Einrichtungen in sozialen Brennpunkten können unter bestimmten<br />

Voraussetzungen einen weiteren Pauschalbetrag erhalten.<br />

§ 21 Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen<br />

Abs. 1<br />

Gewährung erfolgt an das zuständige Jugend<strong>am</strong>t aufgrund der Meldung zum 15.03. für das im<br />

gleichen Jahr beginnende Kindergartenjahr<br />

36,5 % bei kirchlichen Trägern<br />

36 % bei freien Trägern<br />

38,5 % bei Elterninitiativen<br />

30 % bei Trägerschaft der Kommune<br />

Abs. 2<br />

340,00 € zusätzlich für jedes Kind, das aufgrund des § 36 Abs. 2 SchulG eine zusätzliche<br />

Sprachförderung erhält.<br />

Jährlich bis zum Schuleintritt<br />

Abs. 3<br />

12.000,00 € für jede Tagseinrichtung für Kinder, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als<br />

F<strong>am</strong>ilienzentrum verfügt (oder sich im Aufbau befindet).


5. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

§ 22 Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege<br />

725,00 € pro Jahr bis zum Schuleintritt, sofern keine Förderung gem. § 21 erfolgt.<br />

§ 23 <strong>Elternbeiträge</strong><br />

Abs. 1<br />

Festsetzungen erfolgen durch das örtliche Jugend<strong>am</strong>t<br />

Abs. 4<br />

Eine soziale Staffelung ist vorzusehen<br />

siehe hierzu TOP 6 der Sitzung<br />

§ 27 Aufhebungen und Übergangsvorschriften<br />

Abs. 4<br />

Noch aus dem GTK/Betriebskostenverordnung vorhandene Rücklagen müssen bis zum Jahr 2013/14<br />

aufgebraucht werden. Ansonsten werden sie zu diesem Zeitpunkt verrechnet und sind verloren.<br />

Anlage zu Artikel 1 § 19<br />

Aus dieser Anlage errechnen sich die Budgets der Einrichtungen aufgrund der Gruppenformen und<br />

Buchungszeiten.<br />

Gruppenform I Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung<br />

Gruppenform II Kinder im Alter von unter drei Jahren<br />

Gruppenform III Kinder im Alter von drei Jahren und älter<br />

Buchungszeiten 25, 35 oder 45 Wochenstunden<br />

Besondere Kindpauschale für behinderte Kinder<br />

IV. Konkrete Umsetzungsplanung vor Ort in <strong>Bergheim</strong><br />

Die im nachfolgenden detailliert beschriebene Vorgehensweise basiert zunächst auf der gemeins<strong>am</strong>en<br />

Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung, Teil 1 Jugendhilfeplanung; erstellt durch das<br />

Büro "Stadt- und Regionalplanung, Dr. Paul Jansen GmbH". Siehe hierzu die ausführlichen<br />

Darstellungen unter TOP 3 der heutigen Sitzung.<br />

In der Tabelle 20/Seite 48/49 stellt das Planungsbüro den Bedarf an institutionellen<br />

Betreuungsangeboten für 1- bis 6jährige Kinder in den Jahren 2008 bis 2010 sowie in einem<br />

Ausblick für das Jahr 2013, und zwar jeweils stadtteilbezogen dar.<br />

Weiterhin unterbreitet das Büro Dr. Jansen Vorschläge bezüglich der Bildung von Gruppen und weist<br />

das jeweilige Saldo in den einzelnen Stadtteilen sowie ges<strong>am</strong>tstädtisch aus.<br />

Dabei ist unter Anrechnung der Schließung von vier Gruppen durch die kath. Kirche bei dieser<br />

Betrachtung und Berechnung folgendes Ges<strong>am</strong>tergebnis herauszuheben:<br />

2008 Überhang von + 4 Gruppen<br />

2009 Überhang von + 2 Gruppen<br />

2010 Unterdeckung von - 1 Gruppe (Erfüllung TAG/20 % U 3)<br />

2013 perspektivisch Unterdeckungen von - 7 Gruppen (35 % U3/Bund-Länder-Vereinbarung)<br />

Konkret würde dies bedeuten, dass in den Jahren 2008 und 2009 sogar Gruppen abgebaut werden<br />

könnten, die jedoch im Jahre 2010 wieder benötigt werden und darüber hinaus sogar eine zusätzliche<br />

Gruppe eingerichtet werden müsste.


6. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

Im Folgenden wird der perspektivische Blick auf 2013 zunächst hinten angestellt, da noch viele<br />

Unwägbarkeiten bestehen, die sich im Planungsprozess ständig verändern.<br />

Ein Hauptaugenmerk muss auf die Jahre 2008/09 und 2009/10 (Doppelhaushalt) und auf das Jahr<br />

2010/11 gelegt werden (Erfüllung TAG).<br />

siehe zu den folgenden Ausführungen Anlage 2<br />

Basierend auf diesen Grundlagen hat die Verwaltung zunächst eine Übersicht aller Einrichtungen der<br />

Stadt mit allen aktuell vorhandenen Daten, gegliedert nach Stadtteilen und Sozialräumen erstellt.<br />

Diese Aufstellung ist bereits um alle Gruppen bereinigt, die von den kath. Kirchengemeinden ab<br />

2008/09 aufgegeben werden.<br />

Die vom Planungsbüro ermittelte voraussichtliche Kinderzahl wird in der Spalte "Summe real"<br />

erfasst.<br />

In der Spalte "Gruppenformen nach KiBiz", unterteilt in die vier möglichen Gruppenformen<br />

(15erGruppe= integrative Gruppe/5 behinderte/10 nicht behinderte Kinder) befinden sich die<br />

Vorschläge der Verwaltung für die Einrichtung von Gruppenformen im Kindergartenjahr 2008/09 pro<br />

Stadtteil und Träger.<br />

Nach dem gleichen Prinzip wurden Berechnungen und Gruppenverteilungen für die<br />

Kindergartenjahre 2009/10 und 2010/11 aufgestellt. (siehe Anlage 3 und 4).<br />

Dabei hat die Verwaltung folgende Kriterien bei den jeweiligen Abwägungsprozessen angewandt.<br />

Gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern<br />

(Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erfolgt im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Entscheidung, welche<br />

Gruppenformen mit welcher Öffnungszeit in welcher Einrichtung angeboten wird. Dabei ist es<br />

möglich, Gruppenformen und Betreuungszeiten zu kombinieren. Aus der Entscheidung der<br />

Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15.03.2008 Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das<br />

Kindergartenjahr 2008/2009. Die Jugendhilfeplanung hat sicherzustellen, dass alle beteiligten Partner<br />

vor Ort in den Entscheidungsprozess über den zu sichernden Bedarf und seine differenzierte<br />

einrichtungsbezogene Ausgestaltung einbezogen werden.<br />

Als (Planungs-)Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindergartenplätzen,<br />

Tagesstättenplätzen und Plätzen für Kinder unter drei Jahren in den Tageseinrichtungen für Kinder in<br />

<strong>Bergheim</strong> dient der Kindergartenbedarfsplan.<br />

Dieser Plan stellt die derzeitige Versorgungssituation für Kinder der Altersgruppen von 0 bis 6 Jahren<br />

in <strong>Bergheim</strong>, differenziert nach Stadtteilen, dar. Darüber hinaus zeigt er anhand aktueller<br />

Kinderzahlen und unter Berücksichtigung der Bauleitplanung die demografische Entwicklung in<br />

dieser Altersklasse in den kommenden Jahren auf.<br />

Neben der Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 24 SGB VIII auf einen Kindergartenplatz für<br />

Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird zur Ermittlung der zur<br />

institutionellen Betreuung von unter 6-jährigen erforderlichen Anzahl an Kindergarten- und<br />

Kindertagesstättengruppen davon ausgegangen, dass eine stufenweise Anpassung an die Ausbauziele<br />

des KiBiz erfolgen muss. Hierzu wurden bei der Ermittlung der zu betreuenden Kinder zwischen 1<br />

bis 6 Jahren die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Bedarfsquoten zugrunde gelegt, um 2010<br />

die angestrebten Quoten zu erreichen.<br />

Ausbauziel für die institutionelle Betreuung von unter 6-Jährigen bis 2010<br />

Bedarf<br />

2008-2010<br />

Zu betreuende Kinder<br />

1-2 2-3 3-6<br />

Jahre Jahre Jahre<br />

2008 2% 20% 95%<br />

2009 4% 30% 95%<br />

2010 5% 40% 95%


7. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

Unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz benötigt die Stadt <strong>Bergheim</strong><br />

für das Kindergartenjahr 2008/2009 1615 Plätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Diese verteilen<br />

sich auf die einzelnen Sozialräume wie folgt:<br />

Sozialraum I: <strong>Bergheim</strong>-Mitte, Kenten, Zieverich, Glesch, Thorr, Paffendorf 603 Plätze<br />

Sozialraum II: Niederaußem, Oberaußem, Auenheim 291 Plätze<br />

Sozialraum III: Büsdorf, Fliesteden, <strong>Glessen</strong>, Rheidt-Hüchelhoven 259 Plätze<br />

Sozialraum IV: Quadrath-Ichendorf, Ahe 462 Plätze<br />

Für die Stadt <strong>Bergheim</strong> ergibt sich für das Kindergartenjahr 2008/2009 ein Platzangebot von 1635<br />

Plätzen. Dies entspricht einer einer Versorgungsquote von 101,2%.<br />

Für das Kindergartenjahr 2009/2010 benötigt die Stadt <strong>Bergheim</strong> 1507 Plätze für Kinder zwischen 3<br />

und 6 Jahren. Diese verteilen sich auf die einzelnen Sozialräume wie folgt:<br />

Sozialraum I: <strong>Bergheim</strong>-Mitte, Kenten, Zieverich, Glesch, Thorr, Paffendorf 570 Plätze<br />

Sozialraum II: Niederaußem, Oberaußem, Auenheim 268 Plätze<br />

Sozialraum III: Büsdorf, Fliesteden, <strong>Glessen</strong>, Rheidt-Hüchelhoven 241 Plätze<br />

Sozialraum IV: Quadrath-Ichendorf, Ahe 428 Plätze<br />

Für die Stadt <strong>Bergheim</strong> ergibt sich für das Kindergartenjahr 2009/2010 ein Platzangebot von 1530<br />

Plätzen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 101,5%.<br />

Für das Kindergartenjahr 2010/2011 benötigt die Stadt <strong>Bergheim</strong> 1440 Plätze für Kinder zwischen 3<br />

und 6 Jahren. Diese verteilen sich auf die einzelnen Sozialräume wie folgt:<br />

Sozialraum I: <strong>Bergheim</strong>-Mitte, Kenten, Zieverich, Glesch, Thorr, Paffendorf 552 Plätze<br />

Sozialraum II: Niederaußem, Oberaußem, Auenheim 249 Plätze<br />

Sozialraum III: Büsdorf, Fliesteden, <strong>Glessen</strong>, Rheidt-Hüchelhoven 225 Plätze<br />

Sozialraum IV: Quadrath-Ichendorf, Ahe 414 Plätze<br />

Für die Stadt <strong>Bergheim</strong> ergibt sich für das Kindergartenjahr 2010/2011 ein Platzangebot von 1480<br />

Plätzen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 102,8%.<br />

Die Ges<strong>am</strong>tplanung nach KiBiz ist für das Kindergartenjahr 2008/2009 so ausgelegt, dass die<br />

angestrebten Bedarfsquoten für die 2-3 und 3-6 Jährigen für jeden Sozialraum erfüllt sind. Die<br />

Versorgungsquote für die 1-2 Jährigen liegt für das ges<strong>am</strong>te Stadtgebiet bei 111 Prozent. Für das Jahr<br />

2009/2010 wird das Ausbauziel von 30% Bedarfsdeckung für die 2-3 Jährigen für das ges<strong>am</strong>te<br />

Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong> erreicht. Der Rechtsanspruch der 3-6 Jährigen auf einen Betreuungsplatz ist in<br />

diesem Kindergartenjahr ebenfalls gewährleistet. Die Versorgungsquote für 1-2 Jährige Kinder im<br />

Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong> erhöht sich auf 143 Prozent. Eine detaillierte Übersicht der einzelnen Quoten<br />

aufgeschlüsselt nach Altersklassen, Sozialräumen und Kindergartenjahr ist aus Anlage 6 zu<br />

entnehmen.<br />

Bei der Planung der einzelnen Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2008/2009 musste die<br />

Schließung von insges<strong>am</strong>t 4 katholischen sowie einer städtischen Kindergartengruppen berücksichtigt<br />

werden:<br />

� Zieverich: Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius, Königsgasse<br />

� Oberaußem: Kath. Kirchengemeinde St. Vinzentius, An der Jussenhöhle<br />

� Büsdorf: Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius, Hessgasse<br />

� Quadrath-Ichendorf: Kath. Kirchengemeinde, St. Laurentius, K<strong>am</strong>merstraße<br />

� Rheidt-Hüchelhoven: Stadt <strong>Bergheim</strong>, St. Michael-Straße


8. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

Basierend auf den Anforderungen aus dem neuen Kinderbildungsgesetz und den selbst gesetzten<br />

Ausbaustufen bis 2010 sind im Jahr 2008 insges<strong>am</strong>t 74 Gruppen für das ges<strong>am</strong>te Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong><br />

vorzuhalten.<br />

Nach dem Rückzug der katholischen Kirche aus der Finanzierung von Kindergartengruppen liegt der<br />

Bestand im Jahr 2008 noch bei 78 Gruppen, wobei anzumerken ist, dass die heilpädagogische Gruppe<br />

in Niederaußem "Im Euel" mit acht Plätzen bei der Kindergartenbedarfsplanung nach KiBiz keine<br />

Berücksichtigung findet, da sie außerhalb des Kinderbildungsgesetzes finanziert wird. Die Verwaltung<br />

schlägt vor, den Überschuss von vier Gruppen dazu zu nutzen, bereits ab 2008 ein größeres<br />

Angebot für die Betreuung von unter Dreijährigen anbieten zu können und so das Ausbauziel<br />

"KiBiz" früher zu erreichen.<br />

Zus<strong>am</strong>menfassend ist festzustellen, dass in der ges<strong>am</strong>tstädtischen Bilanz für das Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong><br />

im Jahr 2010 im Vergleich zu heute lediglich eine zusätzliche Gruppe zur Betreuung der 1 bis<br />

6jährigen Kinder erforderlich ist. Rein rechnerisch sollten Überhanggruppen in 2008 und 2009<br />

erhalten bleiben und für die Betreuung von unter Dreijährigen umgewandelt werden.<br />

Bei der Betrachtung nach einzelnen Stadtteilen ergeben sich bis zum Jahr 2010 unterschiedliche<br />

Auslastungen, die insges<strong>am</strong>t die Schließung einer Gruppe (Rheidt-Hüchelhoven) und die zusätzliche<br />

Schaffung von einer Gruppe in Quadrath-Ichendorf erforderlich machen. Gegebenenfalls können<br />

hierfür jedoch auch Gruppen, die 2008 geschlossen werden, reaktiviert werden. Die Verwaltung<br />

schlägt hierzu zunächst vor, ohne bisher räumliche und sachliche Voraussetzungen geprüft zu haben,<br />

die erforderliche Gruppe für Quadrath-Ichendorf durch Umwandlung des bisherigen<br />

Minikindergartens in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt in eine Regelgruppe zu erreichen.<br />

Ausgehend von der Anzahl der aktuell gemeldeten Ges<strong>am</strong>tplätze, der Ganztagesplätze, der<br />

Blocköffnungszeiten, der mit Kindern unter drei Jahren belegten Plätze und unter Berücksichtigung<br />

der Kinder, die eine integrative Betreuung benötigen, wurden die vorhandenen Gruppenstrukturen<br />

genutzt, um die neuen Gruppenformen auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (siehe Anlage<br />

zu Artikel 1 §19) für die Kindergartenjahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 auf die einzelnen<br />

Einrichtungen im Stadtgebiet <strong>Bergheim</strong> zu verteilen.<br />

Die Zuordnung der wöchentlichen Betreuungszeiten von 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden auf<br />

die jeweilige Gruppenform orientierte sich im Rahmen der Planung <strong>am</strong> bisherigen Buchungsverhalten<br />

der Eltern. Dies bedeutet, dass bisherige Tagesstättenkinder, die einen Übermittagsbetreuungszuschlag<br />

bezahlen, einem wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden entsprechen, Kinder, die bisher<br />

eine Blocköffnungszeit in Anspruch nehmen bzw. nachmittags ab 14 Uhr wieder in den Kindergarten<br />

zurückkehren 35 Stunden wöchentliche Betreuung benötigen, während für Kinder, die nur <strong>am</strong><br />

Vormittag in den Kindergarten gehen eine wöchentliche Betreuungszeit von 25 Stunden ausreicht.<br />

Eine erste detaillierte Übersicht über die Einschätzungen wöchentlicher Betreuungszeiten je<br />

Gruppenform und Kindertageseinrichtung ist aus Anlage 5 zu entnehmen.<br />

Die altersgemäße Festlegung der Kinder innerhalb der einzelnen Gruppenformen in Anlehnung an die<br />

gesetzlichen Vorgaben diente bei der Planung als wichtige Grundlage hinsichtlich der Zielerreichung<br />

der festgesetzten Bedarfsquoten. So wurden bei der Planung der Gruppenform I (Kinder im Alter von<br />

zwei Jahren bis zur Einschulung) 15 Kinder im Alter zwischen 3-6 Jahren und 5 Kinder im Alter<br />

zwischen 2-3 Jahren berücksichtigt, bei der Planung der Gruppenform II (Kinder im Alter von unter<br />

drei Jahren) nur Kinder im Alter zwischen 1-2 Jahren und bei der Planung der Gruppenform III<br />

(Kinder im Alter von drei Jahren und älter) Kinder im Alter zwischen 3-6 Jahren. Die 15er Gruppe als<br />

ausgewiesene integrative Gruppenform setzt sich aus 10 Kindern im Alter zwischen 3-6 Jahren und 5<br />

Kindern im Alter zwischen 2-3 Jahren zus<strong>am</strong>men.


9. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

Aufgabe der Planung war es, innerhalb der vier Sozialräume ein ausgewogenes Verhältnis an Plätzen<br />

für U3-Kinder und Kindern im Alter zwischen 3-6 Jahren zu schaffen und die angestrebten<br />

Bedarfsquoten für das jeweilige Kindergartenjahr auch in den jeweiligen Sozialräumen zu erfüllen.<br />

Die Zus<strong>am</strong>menlegung einzelner Stadtteile zu Sozialräumen stellt aus Sicht der Verwaltung eine<br />

angemessene und zumutbare Kompensation fehlender Gruppen und Plätze dar. Dies ist auch heute<br />

gängige Praxis.<br />

3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl. der<br />

Möglichkeit der interkommunalen Zus<strong>am</strong>menarbeit)<br />

Bei der vorgelegten Planung handelt es sich um ein vorläufiges Konzept, welches sich durch Träger- und<br />

Elternbeteiligung konkretisieren wird. Aus diesem Grund werden Alternativen in dieser Vorlage nicht<br />

aufgezeigt.<br />

4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd.<br />

Haushaltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)<br />

Vergleichsberechungen über die Entwicklungen des Zuschussbedarfes GTK und des KiBiz sind nur<br />

äußerst eingeschränkt möglich, da<br />

- z. Z. nur die geprüfte Betriebskostenabrechnung GTK für das Haushaltsjahr 2005 vorliegt<br />

- die Betriebskostenabrechnung GTK 2006 noch nicht erstellt werden konnte, da das Land NRW noch<br />

nicht die benötigte Abrechnungssoftware zur Verfügung gestellt hat<br />

- z. Z. nur das Betriebskostenjahr 2005 (Haushaltsjahr nach GTK) mit einem Kindergartenjahr KiBiz<br />

2008/09 verglichen werden kann<br />

- Das Kindergartenjahr KiBiz 2008/09 nur auf Plandaten der Verwaltung beruht<br />

- das Haushaltsjahr 2008 sich aus 7/12 GTK und 5/12 KiBiz/Planung der Verwaltung zu 2008/09<br />

zus<strong>am</strong>mensetzt<br />

- das Haushaltsjahr 2009 sich aus 7/12 KiBiz 2008/09 und 5/12 Planung KiBiz 2009/10 (reine<br />

Planungsdaten) zus<strong>am</strong>mensetzt<br />

- Mehrere Sondereffekte berücksichtigt werden müssen<br />

• Rückzug der kath. Kirche aus der Finanzierung von mehreren Gruppen und Einrichtungen ab<br />

2008/09<br />

• Wegfall der Hortfinanzierung (im GTK 2005 noch enthalten)<br />

• Aufgabe des ev. Kindergarten Meißener Straße<br />

• neue Trägerbeteiligung der Kirchen im KiBiz ab 2008/09 (12 % statt 20 %)<br />

• z. Z. noch ungeklärte Trägerbeteiligung im KiBiz für N.N. von-Langen-Straße/Alte Landstraße/<br />

jeweils zwei Gruppen<br />

• sämtliche Finanzierungsdaten im KiBiz basieren nur auf Planungshypothesen der Verwaltung,<br />

• niemand vorhersehen kann, wie im Jahr 2009 die erste Spitzabrechnung nach KiBiz ausfallen<br />

wird.<br />

• der Zuschussbetrag der Stadt auch abhängig ist von der zukünftigen Struktur der <strong>Elternbeiträge</strong>.<br />

• Der Haushalt 2005 bzw. 2006 noch k<strong>am</strong>eral aufgestellt wurde, während die Haushaltsjahre ab<br />

2007 auf der Basis NKF aufgestellt wurden (Abschreibungen auf Gebäude und Sachwerte<br />

/Sonderposten /Auflösung Sonderposten)<br />

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Problemlagen wird die Verwaltung bis Ende 2007 eine<br />

vorläufige Haushaltsplanung für die Jahre 08/09 vorlegen, die sodann mit der z. Z. noch geltenden<br />

Finanzplanung aus dem Haushaltsplan 2007 verglichen werden kann.


10. Fortsetzungsblatt zu TOP<br />

5. Bürgerbeteiligung<br />

Für die Träger- und Elternbeteiligung wird die Verwaltung entsprechende Möglichkeiten entwickeln.<br />

Erwähnt sei, dass <strong>am</strong> 11.12.2007 im Ratssaal der Stadt <strong>Bergheim</strong> ein erstes Planungsgespräch mit allen<br />

Trägern und Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen stattfindet.<br />

Zudem findet <strong>am</strong> 19.12.2007 die Fachtagung "Das neue Kinderbildungsgesetz NRW – Ziele – Chancen –<br />

Risiken – im Medio.Rhein.Erft statt (s. hierzu TOP 7.1)<br />

6. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)<br />

Jährliche Überprüfung der Ausbaustufen und deren tatsächliche Auslastung.

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