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Freie und Hansestadt Hamburg

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<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />

RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4530/1(<br />

20.05.201(<br />

Mitteilung<br />

des Bezirksamtes<br />

- öffentlich -<br />

Beratungsfolge am TOP<br />

Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.1.2<br />

Lärmbelastung am Krohnstieg, Antrag auf aktiven Lärmschutz,<br />

Stellungnahme der Anwohner<br />

Stellungnahme des Bezirksamtes zur Drucksachen-Nr. 4461/10<br />

Sachverhalt<br />

Die weitere Bearbeitung der Vorschläge, die im Rahmen der strategischen bzw. bezirklichen<br />

Lärmaktionsplanung gemacht worden sind, erfolgt in der Behörde für Stadtentwicklung <strong>und</strong><br />

Umwelt (BSU). Das Bezirksamt wird die Ergebnisse der Ausschussberatung in der o.g.<br />

Angelegenheit an die zuständige Abteilung der BSU mit der Bitte um Berücksichtigung bei den<br />

weiteren Entscheidungen hinsichtlich der Realisierung der Vorschläge weiterleiten.<br />

Die von den Anwohnern vorgebrachte Idee der Erschließung über den bestehenden Rad- <strong>und</strong><br />

Gehweg scheitert an dem Verbot des Befahrens solcher Wege mit Kraftfahrzeugen. Bei einem<br />

Umbau zur Spielstraße, deren Befahren erlaubt wäre, müsste eine 3 m hohe geschlossene Wand<br />

— siehe Skizze — gebaut werden, um die Immissionsrichtwerte der<br />

Straßenverkehrslärmschutzverordnung einzuhalten.<br />

Kosten-Nutzen-Verhältnis:<br />

Der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden<br />

Schienenwegen der Eisenbahnen des B<strong>und</strong>es vom 07.03.2005 ist ein Verfahren zur Ermittlung<br />

des Nutzens aktiver Maßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung entnommen worden. Danach<br />

kann die Schutzwirkung aktiver Schallschutzmaßnahmen auf die Umgebung von Verkehrswegen<br />

als umfassend berücksichtigt angesehen werden, wenn je Dezibel Pegelminderung durch aktive<br />

Maßnahmen ein Nutzen von 50 € je Einwohner <strong>und</strong> Jahr angesetzt wird. Dabei sind nur<br />

Wohneinheiten zu berücksichtigen, an deren Fassade der jeweilige Grenzwert überschritten wird.<br />

Die Auswahl <strong>und</strong> die Gestaltung aktiver Lärmschutzmaßnahmen soll dabei unter Berücksichtigung<br />

der örtlichen Verhältnisse so erfolgen, dass der für 25 Jahre ermittelte Nutzen die Höhe der<br />

Zuwendungen für die Lärmschutzwand übersteigt.<br />

Die Fomel: NKV = (NU*dL*E*t)/K muss also ein Ergebnis > 1 haben.<br />

Wandlänge: 55 m, Höhe 3m, Kosten 600 — 900 €/m 2= 99.000,00 € - 148.500,00<br />

NKV = (NU*dL*E*t)/K mit NU = 50 €/dB *Einwohner/Haus*a

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