Freie und Hansestadt Hamburg
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<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
BV Drucksachen-Nr. 3432.1/09<br />
04.05.2010<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Bezirksversammlung 10.09.2009 9.12<br />
Bezirksversammlung 06.05.2010 8.2<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.4<br />
Neuordnung des ruhenden Verkehrs Tangstedter Landstraße 300, Gesamtschule Heidberg<br />
Stellungnahme des Bezirksamtes<br />
Sachverhalt<br />
Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn-Alsterdorf hat sich in seiner Sitzung am<br />
13.07.2009 auf der Gr<strong>und</strong>lage eines CDU-Antrages mit der nachstehenden Thematik befasst <strong>und</strong><br />
im Ergebnis seiner Beratung einstimmig die folgende Beschlussempfehlung für die<br />
Bezirksversammlung verabschiedet.<br />
Wie aus der Stellungnahme der Polizei vom 29.05.2009 hervorgeht besteht ein erheblicher<br />
Parkdruck im Bereich Anita-Sellenschloh-Ring/Klinikum Heidberg. Wir begrüßen ausdrücklich die<br />
beabsichtigte Neuordnung des ruhenden Verkehrs. Jedoch sollte mit dieser Neuordnung auch<br />
eine Markierung von Parkflächen einhergehen, damit das derzeitige „Kreuz- <strong>und</strong> Querparken"<br />
verhindert wird.<br />
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:<br />
1) Im Rahmen der Neuordnung des ruhenden Verkehrs<br />
a) zu prüfen, wie viele Parkplätze (Schrägparken) im Bereich links <strong>und</strong> rechts der<br />
Einfahrt Tangstedter Straße 300/Gesamtschule Heidberg (neben den<br />
Absperrelementen) entstehen könnten, damit eine optimale Parkplatzanzahl für die<br />
Eltern <strong>und</strong> Besucher der Gesamtschule erreicht werden kann <strong>und</strong> eine Absenkung<br />
des Parkdrucks außerhalb der vorgeschlagenen Zeiten (Mo-Fr 7-17 Uhr) e rfolgen<br />
kann.<br />
b) eine Markierung' von einzelnen Pkw-Parkplätzen in Längsrichtung vorzunehmen,<br />
sofern die unter 0) genannte Maßnahme nicht möglich ist.<br />
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.