Freie und Hansestadt Hamburg
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Az.<br />
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
Einladung<br />
zur 8. Sitzung des Gremiums<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel<br />
Tel.: 040 - 428 04 - 2178<br />
31.05.2010<br />
am Montag, 07.06.2010, Sitzungssaal Fuhlsbüttel, Hummelsbütteler Landstraße 46, 22331<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil :<br />
1 Bestätigen der Tagesordnung<br />
2 Aktuelle Bürgerfragest<strong>und</strong>e<br />
3 Genehmigung der Niederschrift<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr<br />
4 Vorstellung des Projektes im ehemaligen Trafohäuschens am Alsterdorfer Damm<br />
durch den Betreiber<br />
5 Wegebau in der öffentlichen Grünfläche im Gebiet des Bebauungsplanes<br />
Ohlsdorf 12 (Klein Borstel)<br />
6 Anträge<br />
6.1 4507/10<br />
Schließung der Postfiliale in Fuhlsbüttel/ Heschredder<br />
Antrag der DIE LINKE-Fraktion<br />
6.2 4513/10<br />
Einrichtung einer ausgewiesenen Grillzone in der Parkanlage zwischen Höpen<br />
<strong>und</strong> Beim Schäferhof<br />
Antrag der SPD-Fraktion<br />
6.3 4550/10<br />
Gedenken an den Bärenhof<br />
Antrag von Gruppe Nordabgeordnete (GNA)
6.4 4551/10<br />
Das „Blaue Haus" in Langenhorn<br />
Antrag der CDU-Fraktion<br />
6.5 4554/10<br />
Maßnahmen zur Eindämmung der Verunreinigung durch H<strong>und</strong>ekot im Bereich des<br />
Naherholungs- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebietes zwischen Langenhorner<br />
Chaussee (entlang Bornbach) <strong>und</strong> Tarpenbek/Stausee <strong>und</strong> Gartengebiet Suckweg<br />
Antrag der SPD-Fraktion<br />
6.6 4565/10<br />
Fahrradbügel U-Bahnvorplatz Kiwittsmoor<br />
Antrag der GAL-Fraktion<br />
6.7 4567/10<br />
Ein Wochenmarkt für Ohlsdorf<br />
Antrag der SPD-Fraktion<br />
6.8 4568/10<br />
Antrag zum B-Plangebiet Ohlsdorf 12<br />
Antrag der Die Linke-Fraktion<br />
6.9 4569/10<br />
Es soll geprüft werden, welche Maßnahmen geeignet sind, die Gänse von dem<br />
Spielplatz am Alsterufer auf der Höhe des Bahnhofs Ohlsdorf fernzuhalten<br />
Antrag der Die Linke-Fraktion<br />
7 Vorlagen der Bezirksamtsleitung<br />
7.1 4400/10<br />
Lärmbelästigung am Krohnstieg<br />
Eingabe <strong>und</strong> Stellungnahme des Bezirksamtes<br />
7.1.1 4461/10<br />
Lärmbelästigung am Krohnstieg<br />
Ergänzung zur Drucksache 4400/10<br />
7.1.2 4530/10<br />
Lärmbelastung am Krohnstieg, Antrag auf aktiven Lärmschutz,<br />
Stellungnahme der Anwohner<br />
Stellungnahme des Bezirksamtes zur Drucksachen-Nr. 4461/10<br />
7.2 4479/10<br />
Meldung einer Notfällung<br />
7.3 4503/10<br />
Sportallee / Weg beim Jäger<br />
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.04.2010 - Einbau von<br />
Absperrelementen (niedrig)<br />
7.4 3432.1/09<br />
Neuordnung des ruhenden Verkehrs Tangstedter Landstraße 300, Gesamtschule<br />
Neidberg<br />
Stellungnahme des Bezirksamtes<br />
7.5 4531/10<br />
Baumfällung am Rande von „Pehmöllers Garten" in Groß-Borstel
7.6 4534/10<br />
Wilhelm-Metzger-Straße zw. Rathenaustraße <strong>und</strong> Alsterkrugchaussee<br />
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.05.2010 — Aufhebung der<br />
Radweg benutzungspflicht<br />
7.7 4552/10<br />
Maßnahme zur Förderung des ÖPNV Alsterkrugchaussee,<br />
Einrichtung von zwei neuen Richtungshaltestellen (Linie 26 <strong>und</strong> 174)<br />
Hier: Vorstellung der Planungsunterlagen<br />
7.8 4572/10<br />
Notfällung von Straßenbäumen<br />
8 Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung<br />
8.1 4372.1/10<br />
Gr<strong>und</strong>instandsetzung Bushaltestelle Brombeerweg<br />
Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Umwelt<br />
9 Verschiedenes<br />
Lewin<br />
Vorsitzendes Mitglied
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
Az. BV Drucksachen-Nr. 4507/10<br />
07.05.2010<br />
Antrag<br />
- öffentlich -<br />
der DIE LINKE-Fraktion<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Bezirksversammlung 06.05.2010 1.1<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 6.1<br />
Schließung der Postfiliale in Fuhlsbüttel/ Heschredder<br />
Antrag der DIE LINKE-Fraktion<br />
Sachverhalt:<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Bezirksversammlung <strong>Hamburg</strong>-Nord protestiert gegen die Pläne der Deutschen Post die<br />
Filiale in Fuhlsbüttel! Heschredder zu schließen.<br />
Die Bezirksversammlung erwartet, dass das derzeitige Angebot aufrechterhalten wird.<br />
Die Bezirksversammlung unterstützt die Bemühungen der Initiative zum Erhalt des zentralen<br />
Standortes.<br />
Peter Heim<br />
Fraktionsvorsitzender<br />
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.05.2010 den Antrag in den<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel überwiesen.<br />
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> Hansestaat hamburg<br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
Az. RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4513/10<br />
17.05.2010<br />
Antrag<br />
- öffentlich -<br />
der SPD-Fraktion<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 6.2<br />
Einrichtung einer ausgewiesenen Grillzone in der Parkanlage zwischen Höpen <strong>und</strong> Beim<br />
Schäferhof<br />
Antrag der SPD-Fraktion<br />
Sachverhalt:<br />
Anwohner <strong>und</strong> Nutzer der Parkanlage zwischen den Straßen Höpen <strong>und</strong> Beim Schäferhof haben<br />
sich beschwert, dass die als Liege- <strong>und</strong> Spielwiese <strong>und</strong> in den Sommermonaten zum Grillen<br />
benutzten Grün flächen der Parkanlage vor allem durch die Verwendung ungeeigneter Grills immer<br />
wieder geschädigt werden <strong>und</strong> zudem durch nicht entsorgte herumliegende Essensreste die<br />
Nutzung der Grünfläche als Liege- Und Spielwiese stark beeinträchtigt ist mit der zusätzlichen<br />
Gefahr, dass Ratten angelockt werden.<br />
Hier ist es zwischen den Anwohnern <strong>und</strong> den Nutzern mit unterschiedlichen Freizeitaktivitäten in<br />
der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten gekommen.<br />
Um die gleichzeitige Nutzung für die unterschiedlichen Freizeitaktivitäten in Zukun ft konfliktfrei zu<br />
gewährleisten <strong>und</strong> Schäden an den Grünflächen sowie eine flächendeckende Verschmutzung der<br />
Grünflächen einzuschränken, erscheint es sinnvoll, die Erlaubnis zum Grillen auf dafür<br />
ausgewiesene Bereiche zu beschränken.<br />
Die Bezirksversammlung möge beschließen:<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Das Bezirksamt wird gebeten:<br />
1. I m nördlichen Bereich der Parkanlage zwischen Höpen <strong>und</strong> Beim Schäferhof entweder im<br />
nördlichen Abschnitt der Grünfläche oder alternativ im Bereich des mit Sträuchern <strong>und</strong><br />
kleineren Bäumen bewachsenen Areals zwischen dem Spo rtplatz <strong>und</strong> den Grünflächen<br />
eine speziell ausgewiesene <strong>und</strong> mit Hinweisschildern versehene Grillzone gemäß § 3, Abs.<br />
2 des Gesetzes über Grün- <strong>und</strong> Erholungsanlagen mit speziellen Müll-Entsorgungs —<br />
Behältnissen für Verpackung, Essensreste <strong>und</strong> für die Grillkohle einzurichten.<br />
2. Entsprechend in den übrigen Teilen der Anlage das Grillen zu verbieten <strong>und</strong> dies durch<br />
entsprechende Verbotsschilder an den Eingängen der Anlage bzw. in der Anlage zu<br />
verdeutlichen.<br />
3. Eine zeitnahe Müllentsorgung insbesondere nach den Wochenenden sicherzustellen
4. Die Einhaltung des Grillverbots bzw. der Grillzone durch eine verstärkte Beobachtung<br />
durch den BOD, v.a. in der ersten Zeit nach Einführung, zu gewährleisten.<br />
Dorothee Martin Gulfam Malik<br />
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen
Az. RegA FuLA<br />
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
Antrag<br />
- öffentlich -<br />
von GNA<br />
Drucksachen-Nr. 4550/10<br />
26.05.2010<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 6.3<br />
Gedenken an den Bärenhof<br />
Antrag von Gruppe Nordabgeordnete (GNA)<br />
Sachverhalt:<br />
Am 23. April dieses Jahres ist das „heimliche Wahrzeichen von Langenhorn", der Bärenhof, der<br />
Baggerschaufel zum Opfer gefallen. Einige Relikte vom Bärenhof konnten gerettet werden. Sie<br />
sind im noch nicht abgerissenen alten Turm zwischengelagert. Im gegenüberliegenden<br />
Neubaugebiet „Wohnen an der Tarpenbek" ist die Erschließungstrasse auf Vorschlag des<br />
Ortsausschuss Fuhlsbüttel „Bärenhof" benannt worden.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> möge der Regionalausschuss als Vorlage zur Bezirksversammlung<br />
beschließen:<br />
Der Herr Bezirksamtleiter wird gebeten sich darum zu bemühen, dass an der Straße Bärenhof<br />
oder an der Einmündung Schmuggelstieg an gut sichtbarer Stelle ein Schaukasten mit<br />
Informationen zur Historie <strong>und</strong> übriggeblieben Relikten des „Bärenhof aufgestellt wird. In .die<br />
Beratungen zur Verwirklichung <strong>und</strong> zur Unterhaltung — auch hinsichtlich der Finanzierung — sollen<br />
die Bauträger des Wohnquartiers, der Eigentümer des Bärenhof-Gr<strong>und</strong>stücks sowie das<br />
Quartiermanagement OXBiD einbezogen werden.<br />
Dorle Olszewski<br />
GNA<br />
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen<br />
•
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
Az. RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4551/1<br />
26.05.201<br />
Antrag<br />
- öffentlich<br />
der CDU-Fraktion<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 6.4<br />
Das „Blaue Haus" in Langenhorn<br />
Antrag der CDU-Fraktion<br />
Sachverhalt:<br />
Das "Blaue Haus" in Langenhorn (Twisselwisch 63) ist eine Einrichtung des Bezirksamts<br />
<strong>Hamburg</strong>-Nord/Fachamt für Jugend- <strong>und</strong> Familienhilfe. Es fungiert nicht nur als Ort für Soziale<br />
Gruppenarbeit (SGA), sondern auch als Stadtteiltreff. Das „Blaue Haus" bietet den Menschen vor<br />
Ort unterschiedliche Angebote. Die Einrichtung ist damit ein wichtiger Bezugspunkt im Stadtteil.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der zurückgesetzten Lage ist das „Blaue Haus" nicht direkt erkennbar. Daher ist es<br />
umso wichtiger, mittels eines beleuchteten Informationskastens an der Straße auf die Existenz<br />
<strong>und</strong> die Angebote des "Blauen Hauses" aufmerksam zu machen. Seit Ende letzten Jahres ist<br />
dieser Informationskasten zerstört, so dass eine Bewerbung der Angebote nicht mehr möglich ist.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> möge der Regionalausschuss beschließen:<br />
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Instandsetzung bzw. den Austausch des<br />
Informationskastens zu veranlassen, damit für Ortsunk<strong>und</strong>ige das „Blaue Haus" erkennbar ist <strong>und</strong><br />
die Nutzer des "Blauen Hauses" die Menschen vor O rt informieren <strong>und</strong> ihre Angebote mitteilen<br />
können.<br />
Gisela Busold Daniela Aust<br />
Rando Aust<br />
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
Az. RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4554/10<br />
27.05.2010<br />
Antrag<br />
- öffentlich -<br />
der SPD-Fraktion<br />
i Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 6.5<br />
Maßnahmen zur Eindämmung der Verunreinigung durch H<strong>und</strong>ekot im Bereich des<br />
Naherholungs- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebietes zwischen Langenhorner Chaussee (entlang<br />
Bornbach) <strong>und</strong> Tarpenbek/Stausee <strong>und</strong> Gartengebiet Suckweg<br />
Antrag der SPD-Fraktion<br />
Sachverhalt:<br />
Anwohner <strong>und</strong> Nutzer dieses Naherholungsbereichs, hier vor allem auch Sportgruppen, die dieses<br />
Gebiet für ihre Aktivitäten nutzen wie z.B. Nordic-Walking-Gruppen, haben sich beschwert, dass<br />
dieser Bereich, in dem auch ein Kinderspielplatz angesiedelt ist, regelmäßig stark durch H<strong>und</strong>ekot<br />
verschmutzt ist.<br />
Dem BOD ist dieses Problem bekannt. Der BOD hat auch schon entsprechende Reinigungen<br />
veranlasst.<br />
Die Anwohner <strong>und</strong> Nutzer klagen darüber, dass diese nicht regelmäßigen Reinigungsaktionen<br />
lediglich temporären Charakter haben.<br />
Sie schlagen deshalb vor, in diesem Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> Naherholungsbereich außer der<br />
regelmäßigen Bestreifung durch den BOD Schilder mit dem Hinweis auf die Pflichten von<br />
H<strong>und</strong>ehaltern mit Bußgeldhinweisen sowie spezielle gekennzeichnete Abfallbehälter zur<br />
Entsorgung des H<strong>und</strong>ekotes durch die H<strong>und</strong>ebesitzer <strong>und</strong> Tütenspender aufzustellen.<br />
Nach entsprechender Inaugenscheinnahme erscheint dieser Vorschlag sinnvoll, zumal eine solche<br />
Maßnahme als deutlicher Appell an die Einsicht der H<strong>und</strong>ebesitzer zu werten wäre.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wird der Herr Bezirksamtleiter gebeten zu prüfen,<br />
ob folgende Maßnahmen machbar <strong>und</strong> sinnvoll sind:<br />
1.Verstärkung der Bestreifung dieses Bereichs,<br />
2. Aufstellung entsprechender Hinweisschilder mit Bußgeldhinweisen,<br />
3. Aufstellung spezieller gekennzeichneter Abfallbehälter zur Entsorgung des H<strong>und</strong>ekotes,<br />
4. Aufstellung spezieller Tütenspender als „Anreiz" für die H<strong>und</strong>ebesitzer.<br />
Gulfam Malik
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen
Az. RegA FuLA<br />
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
Antrag<br />
- öffentlich -<br />
der GAL-Fraktion<br />
Drucksachen-Nr. 4565/1C<br />
27.05.201 C<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 6.6<br />
Fahrradbügel U-Bahnvorplatz Kiwittsmoor<br />
Antrag der GAL-Fraktion<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorplatz an der U-Bahn-Haltestelle Kiwittsmoor wird für Fahrradabstellplätze genutzt <strong>und</strong><br />
erfährt hierfür eine starke Nachfrage. Leider ist nur eine begrenzte Anzahl von Fahrradbügel dort<br />
angebracht. Für viele Fahrradfahrer bedeutet dies, dass sie ihr Rad dort vielleicht noch abstellen<br />
können, es aber nicht an einem Fahrradbügel sicher abschließen können.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> möge der Regionalausschuss beschließen:<br />
Das Vorsitzende Mitglied wird gebeten, sich beim Bezirksamt dafür einzusetzen, dass dieses prüft,<br />
ob an der U-Bahn-Haltestelle Kiwittsmoor weitere Fahrradbügel angebracht werden können.<br />
Michael Werner-Boelz<br />
Carmen Wilckens<br />
GAL-Fraktion<br />
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
Az. RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4567/1(<br />
28.05.201(<br />
Antrag<br />
- öffentlich -<br />
der SPD-Fraktion<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 6.7<br />
Ein Wochenmarkt für Ohlsdorf<br />
Antrag der SPD-Fraktion<br />
Sachverhalt:<br />
Obwohl für den im Dezember 2008 geschlossenen Aldi-Markt in der Fuhlsbütteler Straße in<br />
Ohlsdo rf-Süd an der gleichen Stelle jetzt endlich ein neuer Supermarkt entsteht, ist Ohlsdorf-Süd<br />
für ältere Menschen <strong>und</strong> Nicht-Autofahrer mit frischen Lebensmitteln nach wie vor unterversorgt.<br />
Um die Versorgung auch fußläufig zu verbessern <strong>und</strong> Ohlsdorf-Süd attraktiver zu machen, soll die<br />
Einrichtung eines Wochenmarktes umgesetzt werden. Als Stando rt bietet sich die<br />
Feuerbergstraße an.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wird die Verwaltung gebeten, sich für die Einrichtung eines<br />
Wochenmarktes in Ohlsdorf-Süd einzusetzen <strong>und</strong> zu prüfen, ob der Standort Feuerbergstraße<br />
dafür geeignet ist oder gegebenenfalls für den Stando rt Gegenvorschläge zu unterbreiten.<br />
Für die SPD-Fraktion<br />
Dorothee Ma rtin Helgard Winkel<br />
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen
Az. RegA FuLA<br />
<strong>Freie</strong> una Hansestaat <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
Antrag<br />
- öffentlich -<br />
der DIE LINKE-Fraktion<br />
Drucksachen-Nr. 4568/<br />
28.05.20<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 6.8<br />
Antrag zum B-Plangebiet Ohlsdorf 12<br />
Antrag der Die Linke-Fraktion<br />
Sachverhalt:<br />
I m o.g. Baugebiet sind die Bauarbeiten fortgeschritten. Teils sind neue Häuser bereits bezogen,<br />
teils befinden sich Gebäude noch im Rohbau bzw. im erweiterten Rohbau.<br />
Ein erheblicher Anteil dieser Gebäude befindet sich entlang noch unbefestigter<br />
Erschließungsstrassen. Davon wiederum wird ein großer Anteil von einem Unternehmen gebaut,<br />
welches sich in der Insolvenz befinden soll. Die Straßen im Baugebiet sind größtenteils nicht<br />
gekennzeichnet.<br />
Folge ist, die Bewohner beklagen sich immer wieder, dass Rettungsfahrzeuge wegen der<br />
fehlenden Straßenkennzeichnung ihre Ziele in Notfällen nicht erreichen <strong>und</strong> auf die Einweisung<br />
der Anwohner angewiesen waren. Das ist ein unhaltbarer Zustand.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1) Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen bzw. die nötigen Schritte<br />
einzuleiten, dass im o.g. Baugebiet schon jetzt die Straßen so gekennzeichnet werden, dass<br />
Rettungsfahrzeuge ihre Ziele in angemessener Zeit <strong>und</strong> ohne fremde Hilfe erreichen können.<br />
2) Die Bezirksverwaltung wird gebeten:<br />
a)zu prüfen, ob eine solche Regelung für alle im Bezirk in Frage kommenden Baugebiete<br />
verbindlich eingeführt werden kann <strong>und</strong><br />
b)dem Ausschuss unter Hinzuziehung des Ausschusses für Umwelt Verkehr <strong>und</strong><br />
Verbraucherschutz zu berichten.<br />
DIE LINKE<br />
Peter Heim, Helga Kuhlmann, Rachid Messaoudi, Franz-Josef Peine, Angelika Traversin<br />
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
Az. RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4569/10<br />
28.05.2010<br />
Antrag<br />
- öffentlich -<br />
der DIE LINKE-Fraktion<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 6.9<br />
Es soll geprüft werden, welche Maßnahmen geeignet sind, die Gänse von dem Spielplatz<br />
am Alsterufer auf der Höhe des Bahnhofs Ohlsdorf fernzuhalten<br />
Antrag der Die Linke-Fraktion<br />
Sachverhalt:<br />
Der Spielplatz am Alsterufer auf Höhe des Bahnhofs Ohlsdorf liegt in unmittelbarer Nähe einer von<br />
Gänsen bewohnten Wiese. Dies füh rt dazu, dass der Spielplatz, insbesondere durch die<br />
Hinterlassenschaften der Gänse, oftmals unbenutzbar ist. Angesichts der Ansteckungsgefahren<br />
mit künftigen Varianten von sogenannten ,Vogelgrippen' etc. aber auch dem Wunsch der Kinder<br />
<strong>und</strong> Eltern benutzbare Spielplätze vorzufinden, müssen Mittel <strong>und</strong> Wege gef<strong>und</strong>en werden, Abhilfe<br />
zu schaffen.<br />
Eine Begutachtung durch Fachleute <strong>und</strong> entsprechender Durchführung von zu erarbeitenden<br />
Maßnahmen, wie beispielsweise ein Zaun, ist für die künftige Nutzung des Spielplatzes<br />
unverzichtbar.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Deshalb möge Regionalausschuss FuLA beschließen, der Bezirksversammlung zu empfehlen,<br />
dass das Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord, Fachbereich Stadtgrün ggf. in Zusammenarbeit mit<br />
betroffenen Stellen, einen Lösungsweg i. S. des oben geschilde rten Sachverhaltes erarbeiten <strong>und</strong><br />
umsetzen.<br />
Über die erarbeiteten Maßnahmen soll vor der Umsetzung im RegA FuLA berichtet werden.<br />
DIE LINKE<br />
Peter Heim, Helga Kuhlmann, Rachid Messaoudi, Franz-Josef Peine, Angelika Traversin<br />
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4400/1(<br />
21.04.2011<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 03.05.2010 7.1<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.1<br />
Lärmbelästigung am Krohnstieg<br />
Eingabe <strong>und</strong> Stellungnahme des Bezirksamtes<br />
Sachverhalt<br />
Das Bezirksamt legt die angefügte Eingabe eines Anwohner zur Lärmbelästigung am Krohnstieg<br />
dem Regionalausschuss vor.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich liegt die Zuständigkeit für die Straße am Krohnstieg bei der Behörde für<br />
Stadtentwicklung <strong>und</strong> Umwelt. Dies vorausgeschickt nimmt das Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord wie<br />
folgt Stellung:<br />
Städtebauliche Einschätzung<br />
Wegen der beengten räumlichen Situation kann eine Lärmschutzwand stadtgestalterisch nicht befürwortet<br />
werden. Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass die räumliche Situation — siehe<br />
Fotos - keine Lärmschutzwand an der Straßenlinie zulässt, zumal eine solche Wand für jede<br />
Gr<strong>und</strong>-stückseinfahrt unterbrochen werden müsste, was wieder den Nutzen in Frage stellt — siehe<br />
nachfolgende Kurzberechnung.<br />
Planungsrecht<br />
Geltendes Planungsrecht ist der B-Plan Langenhorn 35 vom 08.04.2004. Dieser weist für das<br />
betroffene Gr<strong>und</strong>stück Krohnstieg 106 „WS I o" (Kleinsiedlungsgebiet, eingeschossig, offene<br />
Bauweise) aus.<br />
Gemäß Verordnung über den B-Plan Langenhorn 35 gilt für die Ausführung des Bebauungsplans<br />
u.a. die nachfolgende Vorschrift:<br />
§ 2, 1. Abs.<br />
„In dem Kleinsiedlungsgebiet entlang des Krohnstiegs sind durch geeignete Gr<strong>und</strong>rissgestaltung<br />
die Wohn- <strong>und</strong> Schlafräume den lärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von<br />
Wohn- <strong>und</strong> Schlafräumen an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muss für diese<br />
Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern,<br />
Außenwänden <strong>und</strong> Dächern der Gebäude geschaffen werden."<br />
Dem zufolge hat der Gesetzgeber erkennbar beabsichtigt, dass ausreichender Lärmschutz durch<br />
geeignete bauliche Maßnahmen an den Gebäuden selbst zu erfolgen hat.
Passiver Lärmschutzmaßnahmen<br />
Als Maßnahmen an Gebäuden kommen neben Fenstertausch z.B. auch Verbesserungen des<br />
Wärmeschutzes an Dach <strong>und</strong> Wänden (die auch den Schallschutz verbessern) oder der Einbau<br />
von Jalousien, Zusatzfenster oder Vorhangelemente (vor den Fenstern aufgehängte Scheiben) in<br />
Frage. Hierzu sind ggf. Möglichkeiten der Förderung durch die Wohnungsbaukreditanstalt<br />
gegeben. Das Bezirksamt steht diesbezüglich gern beratend zur Verfügung.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Um Kenntnisnahme wird gebeten.<br />
Wolfgang Kopitzsch<br />
Anlage/n:<br />
Eingabe<br />
Pläne <strong>und</strong> Fotos Stellungnahme
Vamiante 0<br />
ohne Lärmschutzwand<br />
IP Tag<br />
dB<br />
Nacht<br />
dB<br />
Haus 3 EG S/O 64 54<br />
Haus 4 EG Süd 71 61<br />
Haus 5 EG SAN 68 58<br />
Haus 4 EG S/O 65 54<br />
Haus 5 EG Süd 71 61<br />
mit Lärmschutzwand 5 m<br />
Variante 0<br />
IP Tag<br />
dB<br />
Nacht<br />
dB<br />
Haus 3 EG S/O 61 51<br />
Haus 4 EG Süd 66 56<br />
Haus 5 EG SAN 66 56<br />
Haus 4 EG S/O 62 52<br />
Haus 5 EG Süd 64 54
Ansicht von Osten<br />
Ansicht von Westen
Gaby Jansen <strong>Hamburg</strong>, 29.03.10<br />
Krohnstieg 106<br />
22415 <strong>Hamburg</strong><br />
An den<br />
Ortsausschuss Langenhorn/Fuhlsbüttel<br />
Ortsamt Fuhlsbüttel<br />
Hummelsbütteler Landstr. 46<br />
22337 <strong>Hamburg</strong><br />
Lärmbelastung am Krohnstieg<br />
Antrag auf eine Lärmschutzmauer<br />
Sehr geeh rte Damen <strong>und</strong> Herren<br />
Ich bewohne, wie mehrere Anwohner des Krohnstieges (Ring3), ein in den 30er Jahren<br />
erbautes Haus <strong>und</strong> habe neben dem Fluglärm auch immer stärker werdenden Straßenlärm<br />
von zZt. über 70/60dB(A) Lden/Lnight zu ertragen! Es gibt zwar Lärmschutzfenster, aber bei<br />
einen Haus aus den 30er Jahren genügen (baulich bedingt) Lärmschutzfenster allein nicht.<br />
Die derzeitige Verkehrssituation ist: Stopp an Go fahren am Tage <strong>und</strong> überhöhte<br />
Geschwindigkeit in der Nacht von PKW's <strong>und</strong> LKW's die den Krohnstieg als<br />
Ost/Westverbindung benutzen. Die Umgehungsstraße hat keine Entlastung des<br />
Verkehrsaufkommen gebracht, es schein nur noch mehr geworden zu sein. Die<br />
Fahrgeräusche der Fahrzeuge sind im ganzen Haus zu hören <strong>und</strong> zu spüren. Wenn spät<br />
abends die Straßen freier sind <strong>und</strong> LKW's mit überhöhter Geschwindigkeit auf dem<br />
Krohnstieg fahren, klirren die Gläser im Schrank <strong>und</strong> sollte man im Sommer draußen sitzen,<br />
versteht man sein Wo rt nicht mehr. Richtig schlafen geht eigentlich nur am Wochenende, da<br />
man dann nachts Ohropax benutzen kann.<br />
Ich möchte Sie bitten, bei der entsprechenden Behörde oder Verwaltung, geeignete<br />
Maßnahmen zum Schutze der Ges<strong>und</strong>heit der Anwohner zu fordern wie z.B. die Errichtung<br />
einer Lärmschutzmauer.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
46.,
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4461/1(<br />
03.05.201(<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 03.05.2010 7.1.1<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.1.1<br />
Lärmbelästigung am Krohnstieg<br />
Ergänzung zur Drucksache 4400/10<br />
Sachverhalt<br />
Das Bezirksamt legt dem Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel das<br />
anliegende Schreiben einer Bürgerin zur Lärmbelästigung am Krohnstieg in Ergänzung zur<br />
Drucksache 4400/10 vor.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Um Kenntnisnahme wird gebeten.<br />
Wolfgang Kopitzsch<br />
Anlage/n:<br />
Schreiben
Block, Franziska<br />
Von: Jansen, Gaby<br />
Gesendet: Donnerstag, 2*.April 2010 10.50<br />
An: Block, Franziska<br />
Betreff: AZ: N/IS 11<br />
Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung<br />
Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet<br />
Kategorien: RegA FuLA<br />
Sehr geeh rte Frau Block,<br />
vielen Dank für die Übersendung der Tagesordnung vom 3.5.2010 <strong>und</strong> der Stellungnahme.<br />
Zu der Stellungnahme von Herrn Kopitzsch möchte ich folgendes anmerken <strong>und</strong> Sie bi tten seiner Stellungnahme<br />
beizuführen:<br />
Städtebauliche Einschätzung:<br />
I m Lärmaktionsplan von <strong>Hamburg</strong>, gibt es die Überlegung am Krohnstieg eine Lärmschutzwand ähnlich die in der<br />
Sengelmannstraße aufzustellen. Es sind keine einzelnen Ein- <strong>und</strong> Ausfahren notwendig, wenn der sehr breite<br />
Gehweg vom Torfstück bis zum Haus Nr 98 von den Anwohnern zu befahren werden darf um zu Ihren Häusern zu<br />
gelangen.<br />
Planungsrecht:<br />
Es handelt sich um in den 30er Jahren erbaute Häuser. Lärmschutz ist hier nicht so einfach, Traglast des Daches,<br />
F<strong>und</strong>ament <strong>und</strong> einiges mehr gilt es zu beachten z.B kann ein neues Fenster in alter Bausubstanz oft<br />
Schimmelprobleme am Mauerwerk führen usw.<br />
Zum Thema Gr<strong>und</strong>rissgestaltung kann ich nur sagen, 1930 hat man zum Hof, also im hinteren Teil, Küche <strong>und</strong> Bad<br />
untergebracht <strong>und</strong> die Wohn- <strong>und</strong> Schlafräume zur Straße.<br />
Außerdem ist im strategischen Lärmaktionsplan der Stadt <strong>Hamburg</strong> bereits die Errichtung einer Lärmschutzwand am<br />
Krohnstieg eine von über 50 Maßnahmen im Bezirk Nord! Mein Anliegen ist es, dass die Maßnahme auch umgesetzt<br />
wird. Denn wenn ich das richtig verstanden habe nehmen Ve rtreter aus den Bezirken an Arbeitskreissitzungen zum<br />
Thema Lärm sowie am Lärmforum teil. Ich möchte die Ve rtreter aus dem Bezirk Nord bi tten sich dem Lärmproblem<br />
am Krohnstieg anzunehmen!<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Gruß<br />
Gaby Jansen<br />
Gaby Jansen<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
1
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4530/1(<br />
20.05.201(<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.1.2<br />
Lärmbelastung am Krohnstieg, Antrag auf aktiven Lärmschutz,<br />
Stellungnahme der Anwohner<br />
Stellungnahme des Bezirksamtes zur Drucksachen-Nr. 4461/10<br />
Sachverhalt<br />
Die weitere Bearbeitung der Vorschläge, die im Rahmen der strategischen bzw. bezirklichen<br />
Lärmaktionsplanung gemacht worden sind, erfolgt in der Behörde für Stadtentwicklung <strong>und</strong><br />
Umwelt (BSU). Das Bezirksamt wird die Ergebnisse der Ausschussberatung in der o.g.<br />
Angelegenheit an die zuständige Abteilung der BSU mit der Bitte um Berücksichtigung bei den<br />
weiteren Entscheidungen hinsichtlich der Realisierung der Vorschläge weiterleiten.<br />
Die von den Anwohnern vorgebrachte Idee der Erschließung über den bestehenden Rad- <strong>und</strong><br />
Gehweg scheitert an dem Verbot des Befahrens solcher Wege mit Kraftfahrzeugen. Bei einem<br />
Umbau zur Spielstraße, deren Befahren erlaubt wäre, müsste eine 3 m hohe geschlossene Wand<br />
— siehe Skizze — gebaut werden, um die Immissionsrichtwerte der<br />
Straßenverkehrslärmschutzverordnung einzuhalten.<br />
Kosten-Nutzen-Verhältnis:<br />
Der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden<br />
Schienenwegen der Eisenbahnen des B<strong>und</strong>es vom 07.03.2005 ist ein Verfahren zur Ermittlung<br />
des Nutzens aktiver Maßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung entnommen worden. Danach<br />
kann die Schutzwirkung aktiver Schallschutzmaßnahmen auf die Umgebung von Verkehrswegen<br />
als umfassend berücksichtigt angesehen werden, wenn je Dezibel Pegelminderung durch aktive<br />
Maßnahmen ein Nutzen von 50 € je Einwohner <strong>und</strong> Jahr angesetzt wird. Dabei sind nur<br />
Wohneinheiten zu berücksichtigen, an deren Fassade der jeweilige Grenzwert überschritten wird.<br />
Die Auswahl <strong>und</strong> die Gestaltung aktiver Lärmschutzmaßnahmen soll dabei unter Berücksichtigung<br />
der örtlichen Verhältnisse so erfolgen, dass der für 25 Jahre ermittelte Nutzen die Höhe der<br />
Zuwendungen für die Lärmschutzwand übersteigt.<br />
Die Fomel: NKV = (NU*dL*E*t)/K muss also ein Ergebnis > 1 haben.<br />
Wandlänge: 55 m, Höhe 3m, Kosten 600 — 900 €/m 2= 99.000,00 € - 148.500,00<br />
NKV = (NU*dL*E*t)/K mit NU = 50 €/dB *Einwohner/Haus*a
dL = 12, E = 3* 2,1 Einwohner, t = 25 Jahre, K= Kosten in €<br />
bei 600 €/m 2 : NKV = 0,95<br />
bei 900 €/m 2 : NKV = 0,64<br />
Fazit:<br />
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis könnte zwar durch Suche nach besonders preisgünstigen<br />
Lärmschutzwänden letzthin erreicht werden, bei Berücksichtigung der Umbaukosten für den<br />
Geh/Radweg ist dies jedoch nicht der Fall. Erschwerend kommt hinzu, dass der bestehende<br />
Geh/Radweg nicht genügend Platz für einen Umbau zur Spielstraße bietet. Die Anwohner<br />
müssten daher auf einen Teil ihrer Vorgärten ve rzichten (ca. 1-2 Meter in der gesamten Länge<br />
zum Krohnstieg).<br />
Beschlussvorschlag<br />
Um Kenntnisnahme wird gebeten.<br />
Harald Rösler<br />
Anlage/n:<br />
Skizze
Variante 0<br />
IP Tag<br />
dB<br />
Nacht<br />
dB<br />
Haus 3 EG S/0 52 42<br />
Haus 4 EG Süd 59 "48<br />
Haus 5 EG S/W 56 ! 46<br />
Haus 4 EG S/0 56 '` 45<br />
Haus 5 EG Süd 59 49<br />
Bestimmung der mittleren Pegeldifferenz aus den errechneten Immissionspegeln [dB(All ohne <strong>und</strong><br />
mit Schallschutzwand:<br />
Tag Nacht Tag Nacht dL Tag dL Nacht<br />
64 54 52 42 12 12<br />
71 61 59 48 12 13<br />
68 58 56 46 12 12<br />
65 54 56 45 9 9<br />
71 61 59 49 12 12<br />
11,6
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4479/10<br />
06.05.2010<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
1 Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.2<br />
Meldung einer Notfällung<br />
Sachverhalt<br />
Das Bezirksamt legt dem Regionalausschuss die angefügte Meldung über eine Notfällung vor.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Um Kenntnisnahme wird gebeten.<br />
Wolfgang Kopitzsch<br />
Anlage/n:<br />
Notfällung
NR<br />
Meldung Notfällung ( 03.05.2010 Ausschuss Reginalausschuss Fuhlsbüttel - Langenhorn - Alsterdorf Groß Borstel<br />
GA<br />
KSP<br />
KG,<br />
Bezeichnung<br />
,<br />
^^^'<br />
^^en^^r ' Stk ^eumo^<br />
40.1 KSP Erdkampsweg ggu ^ Schlehdornweg 1 Kirsche 141<br />
^<br />
Umfang Fällgr<strong>und</strong>/ Stk<br />
- Diagnose<br />
Stamm ausein'<br />
andergebrochen<br />
Ersatz ^rma<br />
1 Kirsche<br />
Bemerkungen<br />
` zu,<br />
Ersatzpflanzung
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4503/10<br />
06.05.2010<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.3<br />
Sportallee / Weg beim Jäger<br />
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.04.2010 - Einbau von Absperrelementen<br />
(niedrig)<br />
Sachverhalt<br />
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet in der Sportallee, Ecke Weg beim Jäger ; den Einbau von<br />
Absperrelementen (niedrig) an, um auf der in Längsaufstellung zum Gehwegparken<br />
freigegebenen betreffenden Fläche ein Parken in Schrägaufstellung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />
negativen Auswirkungen auf den Verkehr zu unterbinden.<br />
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Um Kenntnisnahme wird gebeten.<br />
Wolfgang Kopitzsch<br />
Anlage/n:<br />
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung
Dienststelle<br />
Telefon<br />
Fax<br />
Straßenverkehrsbehörde<br />
PK343StVB<br />
22415 <strong>Hamburg</strong><br />
040/4286-53421<br />
Wördenmoorweg 78<br />
040/4286-53434<br />
Bollow - Meyer, PP008558<br />
Aktenzeichen 034/8V1023542512010<br />
Datum<br />
14.04,2010<br />
STRASSENVERKEHRSBEHÖRDLICHE ANORDNUNG<br />
Sportallee I Weg beim Jäger, 22335 <strong>Hamburg</strong> - Groß-Borstel<br />
Absperrelemente<br />
1 Anordnung<br />
Das PK343StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ordnung des Verkehrs für die<br />
Sportallee / Weg beim Jäger, 22335 <strong>Hamburg</strong> - Groß-Borstel<br />
folgendes an:<br />
Einbau von Absperrelementen<br />
2 Durchzuführende Maßnahmen<br />
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:<br />
Einbau von Absperrbügeln (niedrig) entsprechend der beigefügten Skizze.<br />
3 Begründung<br />
Die betreffende Fläche ist zum Gehwegparken in Längsaufstellung freigegeben.<br />
Dort wird jedoch entgegen der vorgeschriebenen Aufstellart in Schrägaufstellung geparkt. Dies führt dazu, dass<br />
einerseits die Fronten der abgestellten Pkw so weit in den Gehweg hineinragen, dass —je nach Länge des Pkw<br />
— ein Passieren für Fußgänger nicht mehr möglich ist.<br />
Weiterhin ragen auch die Hecks der geparkten Fahrzeuge soweit in die Fahrbahn hinein, dass Fahrzeuge, die in<br />
die Spgrtallee einbiegen, in den Gegenverkehr (hier: Linksabbiegefahrstreifen) fahren müssen. Bezüglich dieses<br />
Zustandes liegen Beschwerden am PK 34 vor.<br />
Die bisher getroffenen Maßnahmen des PK 34 (Verfolgen der Parkverstöße mit OWI-Anzeigen <strong>und</strong> Abschleppen<br />
der verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeuge sowie Anordnung der Verlängerung der „durchgezogenen Linie" `<br />
/ VZ 295) führten nicht zu dem gewünschten E rfolg. Aus diesem Gr<strong>und</strong> muss die korrekte Aufstellart durch bauliche<br />
Maßnahmen erzwungen werden. Als einzige Maßnahme erscheint hier der Einbau von Absperrbügeln geeignet.<br />
Fahrradbügel sind hier ungeeignet, da kein Beda rf vorhanden ist. Zudem besteht bei den , ; höheren" Fahrradbügeln<br />
die Gefahr, dass Kraftfahrzeugführer mit kleinen Fahrzeugen die Front unterhalb der Bügel parken<br />
könnten.<br />
Der Sachverhalt wurde im Rahmen der KOFA 1/10 behandelt. Schäden in der Fläche werden seitens des<br />
Bezirksamtes HH-Nord mit Glensanda aufgefüllt.<br />
Mit VD 51 wurde der Einbau der Absperrelemente abgestimmt.<br />
P / C -S500-<br />
11 1200e
PK343StVB, Az. 034!8V/0235425!2010<br />
4 Ausführung<br />
Nach Durchführung der Maßnahme wird ein Erledigungsvermerk erbeten.<br />
Anlage(n)<br />
1 Skizze<br />
Ve rteiler<br />
BZA HH-Nord<br />
Ablage<br />
VD 51<br />
P/C -S500-<br />
Se ite 2<br />
11/2008
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
BV Drucksachen-Nr. 3432.1/09<br />
04.05.2010<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Bezirksversammlung 10.09.2009 9.12<br />
Bezirksversammlung 06.05.2010 8.2<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.4<br />
Neuordnung des ruhenden Verkehrs Tangstedter Landstraße 300, Gesamtschule Heidberg<br />
Stellungnahme des Bezirksamtes<br />
Sachverhalt<br />
Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn-Alsterdorf hat sich in seiner Sitzung am<br />
13.07.2009 auf der Gr<strong>und</strong>lage eines CDU-Antrages mit der nachstehenden Thematik befasst <strong>und</strong><br />
im Ergebnis seiner Beratung einstimmig die folgende Beschlussempfehlung für die<br />
Bezirksversammlung verabschiedet.<br />
Wie aus der Stellungnahme der Polizei vom 29.05.2009 hervorgeht besteht ein erheblicher<br />
Parkdruck im Bereich Anita-Sellenschloh-Ring/Klinikum Heidberg. Wir begrüßen ausdrücklich die<br />
beabsichtigte Neuordnung des ruhenden Verkehrs. Jedoch sollte mit dieser Neuordnung auch<br />
eine Markierung von Parkflächen einhergehen, damit das derzeitige „Kreuz- <strong>und</strong> Querparken"<br />
verhindert wird.<br />
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:<br />
1) Im Rahmen der Neuordnung des ruhenden Verkehrs<br />
a) zu prüfen, wie viele Parkplätze (Schrägparken) im Bereich links <strong>und</strong> rechts der<br />
Einfahrt Tangstedter Straße 300/Gesamtschule Heidberg (neben den<br />
Absperrelementen) entstehen könnten, damit eine optimale Parkplatzanzahl für die<br />
Eltern <strong>und</strong> Besucher der Gesamtschule erreicht werden kann <strong>und</strong> eine Absenkung<br />
des Parkdrucks außerhalb der vorgeschlagenen Zeiten (Mo-Fr 7-17 Uhr) e rfolgen<br />
kann.<br />
b) eine Markierung' von einzelnen Pkw-Parkplätzen in Längsrichtung vorzunehmen,<br />
sofern die unter 0) genannte Maßnahme nicht möglich ist.<br />
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:<br />
Die Beschlussempfehlung zu der Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Tangstedter<br />
Landstraße 300, wurde aus straßenbaulicher <strong>und</strong> straßenverkehrsbehördlicher Sicht geprüft.<br />
zu 1 a. Der vorhandene Längsparkstreifen hat eine Breite von 4,10 m. Diese Breite<br />
reicht nicht aus, um dort Schrägparkplätze - gemäß PLAST 6 - einzurichten. Für die<br />
Ausweisung von Schrägparkplätzen, unter einem Aufstellwinkel<br />
a = 60°, ist eine Gesamttiefe von 5,95 m erforderlich. Dieses Maß beinhaltet auch<br />
einen Zwischenstreifen, der an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen <strong>und</strong><br />
häufigem Parkstandswechsel erforderlich ist, um das gefahrlose Ein- <strong>und</strong> Ausparken<br />
zu gewährleisten.<br />
zu 1 b. In der Regel müssen Längsparkstände von Pkw, gemäß PLAST 6, nicht gegeneinander<br />
abgegrenzt werden. Quermarkierungen zur Längenbegrenzung der Parkstände werden<br />
z.B. bei Parkuhren, in verkehrsberuhigten Bereichen oder ggf. neben hoch belasteten<br />
Fahrbahnen eingesetzt.<br />
.Aus straßenbaulicher <strong>und</strong> straßenverkehrsbehördlicher Sicht bestehen keine Bedenken,<br />
eine Längsmarkierung aufzubringen. Damit würde das Längsparken eindeutig geregelt<br />
werden <strong>und</strong> der fehlende Sicherheitsstreifen, neben dem Radweg, optisch eingerichtet<br />
werden. Nach Vorliegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung, wird die Markierung<br />
aufgebracht werden.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Um Kenntnisnahme wird gebeten.<br />
Wolfgang Kopitzsch<br />
Die Bezirksversammlung hat die Drucksache in ihrer Sitzung am 06.05.2010 in den<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel überwiesen.<br />
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen
RegA FuLA<br />
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
Drucksachen-Nr. 4531/10<br />
20.05.2010<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.5<br />
Baumfällung am Rande von „Pehmöllers Ga rten" in Groß-Borstel<br />
Sachverhalt<br />
Seitens der Eigentümerin der Studio Lofts am Borsteler Bogen 27 ist die Fällung eines Baumes<br />
auf der Rückseite des fertig gestellten 1. Umbauabschnitts beantragt (siehe Lageplan).<br />
Konkret handelt es sich um 2 ineinander gewachsene Ahornbäume. Die Stämme haben nur<br />
wenige Zentimeter Abstand zur Dachkante <strong>und</strong> gefährden dadurch die Bausubstanz, bei<br />
Windbewegungen würden sie gegen die Dachrinne schlagen. Die Bäume haben kräftige Stämme,<br />
aber sehr schwach ausgeprägte Kronen, da sie sich zwischen einer großen Eiche <strong>und</strong> einem<br />
weiteren Baum kaum entwickeln konnten. Die Entnahme würde daher die Baumkulisse von<br />
Pehmöllers Garten nicht beeinträchtigen, sondern die weitere Entwicklung der nebenstehenden<br />
Bäume begünstigen.<br />
Um Schäden am Neubau zu vermeiden, beabsichtigt das Bezirksamt, auch eine sofortige Fällung<br />
zu genehmigen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.<br />
Harald Rösler<br />
Anlage/n:<br />
Lageplan<br />
Foto
Foto 6<br />
100512 SLH_Fällantrag Baum Seite 7 von 8
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4534/10<br />
21.05.2010<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttei-Aisterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.6<br />
Wilhelm-Metzger-Straße zw. Rathenaustraße <strong>und</strong> Alsterkrugchaussee<br />
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.05.2010 — Aufhebung der<br />
Radwegbenutzungspflicht<br />
Sachverhalt<br />
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet in der Wilhelm-Metzger-Straße, zwischen Rathenaustraße<br />
<strong>und</strong> Alsterkrugchaussee, die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht an.<br />
Der Sonderweg bleibt als „anderer Radweg" — dort wo er vorhanden ist — weiterhin<br />
uneingeschränkt nutzbar.<br />
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Um Kenntnisnahme wird gebeten.<br />
Harald Rösler<br />
Anlage/n:<br />
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung
Straßenverkehrsbehörde<br />
PK333StVB , Postfach 60 02 80 , 22202 <strong>Hamburg</strong> Dienststelle PK333StVB<br />
Weidestraße 6<br />
Bezirksamt 22083 <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Hamburg</strong> - Nord Telefon 4 28 65 - 3320<br />
- MR2Fax<br />
4 28 65-3334<br />
-<br />
<strong>Hamburg</strong> Buchholz, PP005494<br />
Datum<br />
213<br />
06.05.2010<br />
STRASSENVERKEHRSBEHORDLICHE ANORDNUNG<br />
Wilhelm-Metzger-Straße<br />
zw. Rathenaustraße <strong>und</strong> Alsterkrugchaussee<br />
1 Anordnung<br />
Das PK333 <strong>und</strong> 233StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der<br />
Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Verkehrs für die<br />
Wilhelm-Metzger-Straße<br />
folgendes an:<br />
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht<br />
2 Durchzuführende Maßnahmen<br />
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:<br />
2:1 Abbau Z 237 Rathenaustraße / Wilhelm-Metzger Straße<br />
22 Abbau Z 237 Brücke über die Alster (beidseitig an den Wegen entlang der Alster)<br />
23 Abbau Z 237 Inselstraße I Wilhelm-Metzger-Straße<br />
3 Begründung<br />
Seit der 24. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 07. August 1997 (BGBl I S. 2028)<br />
seit 01. Oktober 1998 müssen Radfahrer vorhandene Radwege bzw. gemeinsame Geh- <strong>und</strong> Radwege (nur)<br />
dann benutzen,. wenn sie mit Zeichen 237 bzw. 240 oder 241 gekennzeichnet sind.<br />
Derartige Beschränkungen dürfen nach der ebenfalls im Rahmen der o.g. Novelle eingeführten Regelung<br />
nur dann angeordnet werden , wenn aufgr<strong>und</strong> der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht,<br />
die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.<br />
In jedem Fall kommt eine Anordnung der RWB jeweils nur bei baulich ausreichenden Radwegen It. StVO <strong>und</strong><br />
der VwV-StVO in Betracht, Im gesamten Straßenverlauf werden die geforderten Regelbreiten nicht erfüllt.<br />
Die örtlichen Verhältnisse führen in der Gesamtbewe rtung zur Aufhebung der RWB. Eine Erhöhung des allgemeinen<br />
Risikos auf der Fahrbahn ist nicht zu erwarten. Der Sonderweg bleibt als „anderer Radweg" - dort wo er<br />
vorhanden ist weiterhin uneingeschränkt nutzbar.<br />
4 Anhörung<br />
Die vorstehende Anordnung entspricht der Beschlusslage des Kerngebietsausschusses DRS 0257-1/2005 vom<br />
25:04.2005<br />
5 Ausführung<br />
Die Maßnahme kann sofort umgesetzt werden.<br />
P 1 G -S 500- 11 12008<br />
03318V/0291729/2010<br />
Aktenzeichen
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
RegA FuLA Drucksachen-Nr. 4552/10<br />
26.05.2010<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.7<br />
Maßnahme zur Förderung des ÖPNV Alsterkrugchaussee,<br />
Einrichtung von zwei neuen Richtungshaltestellen (Linie 26 <strong>und</strong> 174)<br />
Hier: Vorstellung der Planungsunterlagen<br />
Sachverhalt<br />
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken <strong>und</strong> Gewässer plant zur Förderung des ÖPNV in der<br />
Alsterkrugchaussee die Einrichtung von zwei neuen Richtungshaltestellen (Linie 26 <strong>und</strong> 174).<br />
Mit Inbetriebnahme der Flughafen-S-Bahn im Dezember 2008 wurde das Buslinien netz im Bereich<br />
des Flughafens <strong>und</strong> der Lufthansa-Basis geändert.<br />
Die Metrobuslinie 26 sowie die Stadtbuslinie 174 erschließen die bisher nicht erschlossene<br />
Alterkrugchaussee zwischen Sengelmannstraße <strong>und</strong> Schlehdornweg. Hierzu ist die Einrichtung<br />
von zwei Richtungshaltestellen in der Alsterkrugchaussee im Bereich der Einmündung<br />
Ratsmühlendamm vorgesehen. Die Haltstelle stadtauswärts ist nördlich der Einmündung<br />
Ratsmühlendamm, vor Hausnummer 520, geplant; die Haltstelle stadteinwärts südlich der<br />
Einmündung, vor Hausnummer 495.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Um Kenntnisnahme wird gebeten.<br />
Wolfgang Kopitzsch<br />
Anlage/n:<br />
Erläuterungsbericht<br />
Plan 1<br />
Plan 2<br />
Plan 3
Entwurfsdienststelle: Landesbetrieb Straßen, Brücken <strong>und</strong> Gewässer<br />
Baumaßnahme:Förderung des ÖPNV — Straße<br />
Anlage 1<br />
Teilbaumaßnahme: Alsterkrugchaussee, Einrichtung von zwei neuen Richtungshaltestellen<br />
(Linien 26 <strong>und</strong> 174)<br />
Erläuterungsbericht<br />
1 Anlass der Planung ............................................................................................................. 2<br />
2 Vorhandener Zustand .......................................................................................................... 2<br />
2.1 Allgemeines ..................................................................................................................... 2<br />
2.2 Aufteilung der Fahrbahn <strong>und</strong> Nebenflächen, Oberflächenbefestigung .......................... 2<br />
2.3 Verkehrsbelastung <strong>und</strong> Unfallzahlen .............................................................................. 2<br />
2.4 Straßenentwässerung ...................................................................................................... 2<br />
2.5. Ruhender Verkehr ........................................................................................................... 2<br />
2.6 Öffentlicher Personennahverkehr .................................................................................... 3<br />
2.7 Öffentliche Beleuchtung <strong>und</strong> wegweisende Beschilderung ............................................ 3<br />
2.8 Straßenbegleitgrün .......................................................................................................... 3<br />
2.9 Art <strong>und</strong> Nutzung der anliegenden Bebauung ................................................................. 3<br />
3 Geplanter Zustand ............................................................................................................... 3<br />
3.1 Abmessungen der Fahrbahn <strong>und</strong> Nebenflächen, Oberflächenbefestigung ................... 3<br />
3.2 Öffentlicher Personennahverkehr .................................................................................... 4<br />
3.3 Ruhender Verkehr ........................................................................................................... 4<br />
3.4 Höhenanpassung <strong>und</strong> Straßenentwässerung ................................................................. 4<br />
3.5 Öffentliche Beleuchtung <strong>und</strong> wegweisende Beschilderung ............................................ 4<br />
3.6 Grün- <strong>und</strong> Baumpflanzungen ........................................................................................... 4<br />
3.7 Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen ...................................................................................... 4<br />
3.8 Anliegerbetroffenheiten ................................................................................................... 4<br />
4 Planungsrechtliche Gr<strong>und</strong>lagen ........................................................................................... 5<br />
5 Umweltve rträglichkeitsprüfung ............................................................................................ 5<br />
6 Umsetzung der Planung ...................................................................................................... 5<br />
6.1 Gr<strong>und</strong>erwerb 5<br />
6.2 Kosten-Nutzen .................................................................................................................. 5<br />
6.3 Finanzierung .................................................................................................................... 5<br />
6.4 Entwurfs- <strong>und</strong> Baudienststelle ........................................................................................ 5<br />
6.5 Realisierungstermin ......................................................................................................... 5
Alsterkrugchaussee, Bushaltestellen Linien 26 <strong>und</strong> 174<br />
1 Anlass der Planung<br />
Anlage 1<br />
Mit Inbetriebnahme der Flughafen-S-Bahn im Dezember 2008 wurde das Busliniennetz im<br />
Bereich des Flughafens <strong>und</strong> der Lufthansa-Basis geände rt .<br />
Die Metrobuslinie 26 sowie die Stadtbuslinie 174 erschließen die bisher nicht erschlossene<br />
Alsterkrugchaussee zwischen Sengelmannstraße <strong>und</strong> Schlehdornweg. Hierzu ist die Einrichtung<br />
von zwei Richtungshaltestellen in der Alsterkrugchaussee im Bereich der Einmündung<br />
Ratsmühlendamm vorgesehen. Die Haltestelle stadtauswä rts ist nördlich der Einmündung<br />
Ratsmühlendamm, vor Hausnummer 520, geplant, die Haltestelle stadteinwä rts südlich der<br />
Einmündung, vor Hausnummer 495.<br />
2 Vorhandener Zustand<br />
2.1 Allgemeines<br />
Der betrachtete Abschnitt der Alsterkrugchaussee liegt im Bezirksamtsbereich <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
im Stadtteil Fuhlsbüttel.<br />
Die Alsterkrugchaussee ist im Netzplan der Behörde für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Umwelt als<br />
Hauptverkehrsstraße ausgewiesen <strong>und</strong> ist Bestandteil des Streckennetzes für Großraum-,<br />
Gefahrgut- <strong>und</strong> Schwerlasttransporte. Sie verbindet in Nord-Süd-Richtung über die Langenhorrner<br />
Chaussee Norderstedt <strong>und</strong> Langenhorn mit Groß Borstel <strong>und</strong> Eppendorf.<br />
2.2 Aufteilung der Fahrbahn <strong>und</strong> Nebenflächen, Oberflächenbefestigung<br />
Die Fahrbahn der Alsterkrugchaussee ist im zu überplanenden Bereich in einer Breite von ca.<br />
10,50 m bituminös befestigt <strong>und</strong> mit Granithochborden eingefasst. In beide Richtungen führt<br />
jeweils ein überbreiter Fahrstreifen, die zu den Hauptverkehrszeiten jeweils zweistreifig<br />
genutzt werden.<br />
Westlich schließen sich an die Fahrbahn ein ca. 2,00 m breiter in G rand befestigte r Parkstreifen,<br />
ein ca. 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen (Betongehwegplatte), ein ca. 0,90 m breiter<br />
Radweg (Asphalt) <strong>und</strong> ein ca. 2,00 m breiter Gehweg (Betongehwegplatten) an. Östlich<br />
schließen sich an die Fahrbahn ein ca. 2,30 m breiter in Asphalt befestigter Park- <strong>und</strong><br />
Sicherheitsstreifen, ein ca. 0,90 m breiter Radweg (Asphalt) <strong>und</strong> ein ca. 2,00 m breiter Gehweg<br />
(Betongehwegplatten) an. Die Radwege sind beidseitig benutzungspflichtig. Die Nebenflächen,<br />
besonders die Radwege, befinden sich in einem schlechten Zustand.<br />
Die Einmündung Alsterkrugchaussee / Ratsmühlendamm ist lichtsignalgeregelt.<br />
2.3 Verkehrsbelastung <strong>und</strong> Unfallzahlen<br />
Die durchschnittliche Verkehrsstärke DTVw im Fahrbahnquerschnitt der Alsterkrugchaussee<br />
beträgt im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Alsterkrugchaussee / Erdkampsweg <strong>und</strong><br />
Alsterkrugchaussee / Sengelmannstraße ca. 24.000 Kfz/24h mit einem Schwerlastverkehrsanteil<br />
von ca. 3% (Daten aus dem Jahr 2004).<br />
2.4 Straßenentwässerung<br />
Die Straßenentwässerung erfolgt über Trummen im Fahrbahnbereich. Die Trummen entwässern<br />
über Anschlussleitungen in das Mischwassersiel der <strong>Hamburg</strong>er Stadtentwässerung.<br />
Dieses Siel liegt in der Fahrbahn. Die Nebenflächen leiten das anfallende Oberflächenwasser<br />
über die Querneigung in Richtung Fahrbahn.<br />
2.5 Ruhender Verkehr<br />
Jeweils westlich <strong>und</strong> östlich der Fahrbahn befinden sich im Bereich der geplanten Bushaltestellen<br />
Längsparkstreifen, die von Bauminseln unterbrochen werden.<br />
In beiden Fahrtrichtungen besteht am Fahrbahnrand in den betrachteten Streckenabschnitten<br />
in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7:00 <strong>und</strong> 9:00 Uhr sowie zwischen 16:00<br />
<strong>und</strong> 19:00 Uhr absolutes Halteverbot.<br />
Seite 2
Alsterkrugchaussee, Bushaltestellen Linien 26 <strong>und</strong> 174 Anlage 1<br />
2.6 Öffentlicher Personennahverkehr<br />
Die geplanten Bushaltestellen an der Alsterkrugchaussee (stadtein- <strong>und</strong> auswä rts) sollen von<br />
Bussen der Linien 26 <strong>und</strong> 174 bedient werden, die seit dem 14.12.2008 (Beginn des Jahresfahrplans<br />
2009) die Alsterkrugchaussee befahren.<br />
2.7 Öffentliche Beleuchtung <strong>und</strong> wegweisende Beschilderung<br />
Die öffentliche Beleuchtung erfolgt in dem betrachteten Bereich der Alsterkrugchaussee über<br />
Langfeldleuchten an Auslegermasten, die in den westlichen Nebenflächen stehen.<br />
I m Bereich der beiden geplanten Bushaltestellen befindet sich keine wegweisende Beschilderung.<br />
2.8 Straßenbegleitgrün<br />
Beidseitig stehen in den Parkstreifen Straßenbäume, die der Alsterkrugschaussee im betrachteten<br />
Abschnitt einen Alleecharakter verleihen.<br />
2.9 Art <strong>und</strong> Nutzung der anliegenden Bebauung<br />
Die Bebauung im betrachteten Abschnitt der Alsterkrugchaussee besteht aus Ein- <strong>und</strong> Mehrfamilienhäusern,<br />
einem Lebensmitteldiscounter sowie weiteren kleineren Geschäften. Gegenüber<br />
der Einmündung Ratsmühlendamm befindet sich eine parkähnliche Grünfläche.<br />
3 Geplanter Zustand<br />
Da die Behörde für Inneres die Einrichtung von Haltestellen am Fahrbahnrand in der Alsterkrugchaussee<br />
ablehnt <strong>und</strong> auf der Ostseite für den Bau einer Busbucht in den vorhandenen<br />
Nebenflächen nicht die erforderlichen Ausmaße zur Verfügung stehen, wird stadtauswärts<br />
eine „angedeutete" Busbucht angeordnet. Dabei kann der motorisierte Individualverkehr<br />
beim Halt des Busses aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen Fahrstreifenbreiten (>5,0 m) gefahrlos<br />
vorbeifahren. In Fahrtrichtung stadteinwärts kann eine „vollständige" Busbucht eingerichtet<br />
werden.<br />
Die beiden Busbuchten werden in ihrer Länge <strong>und</strong> in den Ein- <strong>und</strong> Ausfahrtsbereichen<br />
PLAST-gerecht ausgebaut. Die Geh- <strong>und</strong> Radwege sowie Sicherheitsstreifen werden den<br />
neuen Gegebenheiten angepasst.<br />
Die Bushaltestellen sowie die Nebenflächen erhalten Befestigungen gemäß den aktuellen<br />
Entwurfsrichtlinien.<br />
3.1 Abmessungen der Fahrbahn <strong>und</strong> Nebenflächen, Oberflächenbefestigung<br />
Die Bushaltestelle Alsterkrugchaussee stadtauswä rts wird als „angedeutete" Busbucht mit<br />
Fließbeton befestigt. Die Busbucht ragt ca. 2,00 m in die Fahrbahn, so dass eine Restfahrbahnbreite<br />
von mind. 3,00 m verbleibt, die ausreicht, dass der Verkehr auch am haltenden<br />
Bus gefahrlos vorbeifahren kann. Dabei werden die „angedeutete" Busbucht <strong>und</strong> die Fahrbahn<br />
in einer Breite von 4,50 m mit Fließbeton befestigt. Damit wird verhindert, dass die<br />
Fuge zwischen Beton <strong>und</strong> Asphalt in einer Rolispur liegt. Es wird eine Aufstelllänge von mind.<br />
18,00 m (ausreichend für einen Gelenkbus) vorgesehen. Eingefasst wird die Busbucht mit<br />
Granithochborden zur Wartefläche (Ansichtshöhe 16 cm). Die Wartefläche wird in einer<br />
Breite von 1,40 m mit Betonsteinpflaster befestigt. Der Radweg erhält in einer Breite von<br />
1,25 m eine Befestigung mit Betonsteinpflaster 25/25 cm rot. Der Gehweg wird den neuen<br />
Gegebenheiten angepasst <strong>und</strong> mit Betongehwegplatten befestigt (Mindestbreite 1,65 m). Die<br />
Aufstellung eines Fahrgastunterstandes ist aufgr<strong>und</strong> der beengten Platzverhältnisse nicht<br />
möglich.<br />
Die Bushaltestelle Alsterkrugchaussee stadteinwä rts wird als „vollständige" Busbucht in einer<br />
Breite von 3,00 m mit Fließbeton befestigt. Die Busbucht erhält auch hier eine Aufstelllänge<br />
von mind. 18,00 m (für einen Gelenkbus). Eingefasst wird die Busbucht mit Granithochborden<br />
zur Wartefläche (Ansichtshöhe 16 cm). Zur Fahrbahn wird eine Pressfuge hergestellt. An<br />
die Busbucht schließt sich der Warteflächenbereich in einer Breite von mind. 1,40 m an, der<br />
Seite 3
Alsterkrugchaussee, Bushaltestellen Linien 26 <strong>und</strong> 174 Anlage 1<br />
mit Betonsteinpflaster 25/25 cm grau belegt wird. Der Radweg wird mit Betonsteinpflaster<br />
25/25 cm rot befestigt (1,50 m breit). Der Gehweg erhält in einer Breite von 2,00 m eine<br />
Befestigung mit Betongehwegplatten. Ein Fahrgastunterstand kann nur aufgestellt werden,<br />
wenn entweder ein weiterer Baum gefällt wird oder zusätzlicher Gr<strong>und</strong>erwerb getätigt wird.<br />
3.2 Öffentlicher Personennahverkehr<br />
Die Linienführungen des öffentlichen Personennahverkehrs werden nicht verändert. Diese<br />
wurden schon zum Jahresfahrplan 2009 am 14. Dezember 2008 in Folge der Inbetriebnahme<br />
der Flughafen-S-Bahn angepasst. Im betrachteten Bereich werden zwei neue Richtungshaltestellen<br />
für die Buslinien 26 <strong>und</strong> 174 eingerichtet.<br />
3.3 Ruhender Verkehr<br />
Um Platz für die neu geplanten Busbuchten zu schaffen, fallen insgesamt neun Längsparkplätze<br />
weg. Im Bereich der Busbucht stadteinwärts muss ein Behindertenparkplatz um ca.<br />
10,0 m nach Süden verschoben werden.<br />
In der Nähe der beiden Busbuchten werden insgesamt sieben neue Fahrradanlehnbügel<br />
angeordnet.<br />
3.4 Höhenanpassung <strong>und</strong> Straßenentwässerung<br />
Die Gradiente <strong>und</strong> Höhen der Fahrbahn werden weitgehend übernommen <strong>und</strong> im Zuge der<br />
Ausführungsplanung angeglichen. Die Nebenflächen werden den neuen Gegebenheiten<br />
angepasst.<br />
Die Straßenentwässerung erfolgt weiterhin über Trummen. Die stadtauswärtsgerichtete<br />
Busbucht erhält, analog zur Fahrbahnneigung, ein Quergefälle zum Fahrbahnrand, so dass in<br />
dem Bereich zwei Trummen versetzt bzw. neu angeordnet werden müssen. Die Busbucht in<br />
Richtung stadteinwärts wird zur Fahrbahn geneigt <strong>und</strong> entwässert über die vorhandenen<br />
Trummen am. Fahrbahnrand.<br />
3.5 Öffentliche Beleuchtung <strong>und</strong> wegweisende Beschilderung<br />
Die öffentliche Beleuchtung muss z. T. der Planung angepasst werden. Im Bereich der Bushaltestelle<br />
stadteinwärts muss ein Mast der öffentlichen Beleuchtung umgesetzt werden.<br />
Wegweisende Beschilderung ist im zu überplanenden Bereich auch zukünftig nicht vorgesehen.<br />
3.6 Grün- <strong>und</strong> Baumpflanzungen<br />
Um Platz für die Bushaltestellen zu schaffen müssen in dem zu überplanenden Bereich insgesamt<br />
fünf Bäume gefällt werden, drei stadteinwärts <strong>und</strong> zwei stadtauswärts.<br />
3.7 Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />
Es müssen zwei Anschlussleitungen der Trummen für die Straßenentwässerung neu hergestellt<br />
werden <strong>und</strong> die Versorgungsleitung des zu versetzenden Mastes der öffentlichen Beleuchtung<br />
muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden.<br />
3.8 Anliegerbetroffenheiten<br />
Der Abschnitt der Alsterkrugchaussee zwischen Sengelmannstraße <strong>und</strong> Erdkampsweg wurde<br />
bisher von keiner Buslinie bedient. Durch die erfolgte Umstellung der Linienführung in dem<br />
Bereich <strong>und</strong> die Anordnung der geplanten Richtungshaltestellen wird die Erreichbarkeit des<br />
ÖPNV für die Anlieger <strong>und</strong> Anwohner komfortabler gestaltet.<br />
Zudem werden durch die Förderung des ÖPNV auf der Straße Nahverkehrswege vom motorisierten<br />
Individualverkehr (MIV) zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verlagert.<br />
Dadurch werden die Lärmemissionen für die Anwohner, aber auch der Kraftstoffverbrauch<br />
<strong>und</strong> damit die Schadstoffemissionen vermindert.<br />
Seite 4
Alsterkrugchaussee, Bushaltestellen Linien 26 <strong>und</strong> 174 Anlage 1<br />
4 Planungsrechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Als planungsrechtliche Gr<strong>und</strong>lage gelten die Bebauungspläne Fuhlsbüttel 8 aus dem Jahre<br />
1968 (Busbucht stadteinwärts) <strong>und</strong> Fuhlsbüttel 9, ebenfalls aus dem Jahre 1968 (Busbucht<br />
stadtauswärts).<br />
Die Flurstücke 3081 <strong>und</strong> 3211 sind im Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8 als Straßenverkehrsfläche<br />
eingetragen. Das Flurstück 3211 wurde mit Planfeststellungsbeschluss zur Umgehung<br />
Fuhlsbüttel vom 20.06.1991 aus Ausgleichsfläche festgeschrieben <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Immobilienaufgaben in Lübeck übertragen.<br />
5 Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Die Baumaßnahme unterliegt nach Prüfung der in § 13a <strong>Hamburg</strong>isches Wegegesetz genannten<br />
Kriterien keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
in <strong>Hamburg</strong>.<br />
6 Umsetzung der Planung<br />
6.1 Gr<strong>und</strong>erwerb<br />
Für die Umsetzung der Maßnahme ist Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich.<br />
Es müssen 17,03 m 2 des Flurstückes 3211 von der , B<strong>und</strong>esanstalt für Immobilienaufgaben<br />
erworben werden. Die B<strong>und</strong>esanstalt hat ihre Zustimmung signalisiert.<br />
6.2 Kosten-Nutzen<br />
Das Projekt dient dem verkehrspolitischen Ziel des Senats, die Attraktivität des ÖPNV deutlich<br />
zu steigern. In diesem Sinne sollen Angebot, Taktfolge <strong>und</strong> Service (z. B. betrieblicher<br />
Ablauf, Vermeidung von Schäden an Bussen, die Verkehrssicherheit der Fahrgäste) verbessert<br />
werden. Der konkret zu errechnende monetäre Nutzen dieser Maßnahmen (z. B. auch<br />
durch zusätzliche Fahrgäste) lässt sich nicht darstellen.<br />
Wirtschaftlich sinnvolle Alternativen sind nicht vorhanden.<br />
6.3 Finanzierung<br />
Kostenträger ist die <strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong>. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt<br />
aus dem Titel 6300.741.04 (Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV auf der Straße).<br />
6.4 Entwurfs- <strong>und</strong> Baudienststelle<br />
Die Planung <strong>und</strong> Durchführung der Baumaßnahme erfolgen durch den Landesbetrieb Straßen,<br />
Brücken <strong>und</strong> Gewässer, Geschäftsbereich Straßen.<br />
Zuständig sind für:<br />
Planung <strong>und</strong> Entwurf <strong>und</strong> Bauvorbereitung:<br />
Fachbereich Planung <strong>und</strong> Entwurf Stadtstraßen — S 2 —<br />
Baudurchführung:<br />
Fachbereich Baudurchführung — S 3 —<br />
Mit der ingenieurmäßigen Bearbeitung ist das Büro IDS Ingenieurpartnerschaft Diercks<br />
Schröder beauftragt.<br />
6.5 Realisierungstermin<br />
Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll Ende 2010 begonnen werden.<br />
Seite 5
I<br />
RegA alle<br />
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Mitteilung<br />
des Bezirksamtes<br />
- öffentlich -<br />
Drucksachen-Nr. 4572/10<br />
31.05.2010<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg 07.06.2010 5.6<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 7.8<br />
1 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude 07.06.2010<br />
Notfällung von Straßenbäumen<br />
Sachverhalt<br />
I m Rahmen der jährlichen Untersuchungen der Vitalität <strong>und</strong> Standsicherheit von Straßenbäumen<br />
im Bezirk <strong>Hamburg</strong>-Nord durch das Institut für Baumpflege/Prof. Dr. Dujesiefken wurde bei 8<br />
Bäumen eine sofortige Fällung im Sinne der Verkehrssicherungspflicht empfohlen.<br />
Die eingehenden Untersuchungen durch das Institut für Baumpflege gehen weit über das Maß der<br />
eigentlichen turnusmäßigen Baumkontrolle im digitalen Straßenbaumkataster hinaus. Bei<br />
kritischen Kontrollergebnissen wie einer auffälligen Klopfprobe, die Rückschlüsse auf massive<br />
Fäulen im Stamminneren zulässt, wird dann beispielsweise durch den Einsatz präziser technischer<br />
Methoden, wie u.a. dem Resistographen die noch vorhandene Restwandstärke an ges<strong>und</strong>em Holz<br />
ermittelt. Bei der Resistographenbohrung wird eine millimeterdünne Bohrnadel in den Holzkern<br />
getrieben, dass Ergebnis der Bruchfestigkeit bzw. der Dichte des Holzes wird sofort in einer<br />
graphischen Kurve dargestellt.<br />
Die jährlichen Nachuntersuchungen finden bei normaler Witterung ab der 2. Kalenderwoche statt,<br />
so dass die empfohlenen Fällungen dann im Rahmen der üblichen Fällarbeiten innerhalb der vom<br />
Naturschutzgesetz vorgegebenen Frist ausgeführt werden können. Bedingt durch die extreme<br />
Wetterlage in diesem Winter <strong>und</strong> den über viele Wochen andauernden Frost konnten die<br />
Untersuchungen erst Anfang März begonnen werden, da der Frost die Untersuchungsergebnisse<br />
mit dem Resistographen stark verfälscht hätte.<br />
Das Bezirksamt gibt daher die kurzfristige Fällung der folgend gelisteten Straßenbäume bekannt:<br />
Revier Nord<br />
Regionalausschuss Fuhlsbüttel/Langenhorn<br />
- Heschredder Nr. 67 - Eiche<br />
Sehr auffällige Klangprobe, 4 Resistographenmessungen, massive Ausbreitung der<br />
Stammfäule. Der Baum ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr standsicher.<br />
- Alsterdorfer Damm Nr. 8 - Linde<br />
Sehr auffällige Klangprobe, 1 Resistographenmessung, massive Ausbreitung der
Stammfäule. Der Baum ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr standsicher.<br />
- Sengelmannstraße Nr. 50 (Mittelinsel) - Silberahorn<br />
Es gibt in 2m Höhe eine massive Stammw<strong>und</strong>e, an der sich die Fäule dynamisch<br />
ausgebreitet hat. Die jetzt durchgefüh rte Resistographenmessung hat deutlich gezeigt,<br />
dass die Restwandstärke des ges<strong>und</strong>en Holzes nicht mehr ausreichend ist. Darüber<br />
hinaus hat es in den vergangenen Jahren wiederholte Brüche von belaubten Ästen (in der<br />
Rechtsprechung als „unvorhersehbare Grünastbrüche" bezeichnet) gegeben. Bei<br />
wiederholt auftretenden Grünastbrüchen geht man in der Rechtssprechung allerdings von<br />
einer Vorhersehbarkeit aus, so dass bei zukünftigen Brüchen eine Schadensregulierung zu<br />
Lasten der FHH die Folge wäre.<br />
- Wördenmoorweg ggü. Nr. 113 - Eiche<br />
Es gibt hier seit vielen Jahren einen massiven Befall mit dem Lackporling. Die mittels<br />
Resistographenmessung ermittelten Restwandstärken haben sich im Vergleich zur<br />
Untersuchung in 2008 um 50% verringe rt , so dass hier eine dramatische Verschlechterung<br />
der Standsicherheit vorliegt. Der Baum ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr standsicher.<br />
Revier Mitte<br />
Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude<br />
- Falkenried Nr. 72 - Linde<br />
Seit mehreren Jahren gibt es eine erhebliche Stammfußfäule, die jetzt auch mit dem Befall<br />
durch den Lackporling deutlich verstärkt wird. 2 Resistographenmessungen haben die<br />
Empfehlung der sofo rtigen Fällung aufgr<strong>und</strong> nicht ausreichender Restwandstärke zur<br />
Folge.<br />
Revier Süd<br />
Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst/Hohenfelde/Dulsberg<br />
- Klinikweg Nr. 23 - Linde<br />
Der Baum weist seit Jahren einen massiven Befall mit dem Austernseitling auf, welcher sich<br />
jetzt auch auf den Wurzelbereich ausgedehnt hat. Aufgr<strong>und</strong> bereits abgestorbener<br />
Wurzelbereiche ist der Baum nicht mehr standsicher <strong>und</strong> muss umgehend gefällt werden.<br />
- Mildestieg Nr. 25 - Mehlbeere<br />
Es gibt seit Jahren eine eingefaulte W<strong>und</strong>e am Stammfuß, welche jetzt zusätzlich mit dem<br />
Riesenporling befallen ist. Dies hat massive Fäulen im Stammfuß <strong>und</strong> im Wurzelbereich zur<br />
Folge. Der Baum ist nicht mehr standsicher <strong>und</strong> muss umgehend gefällt werden.<br />
- Lerchenfeld Nr. 2 - Linde<br />
Der Baum ist seit mehreren Jahren aufgr<strong>und</strong> von mehreren stark eingefaulten, unmittelbar<br />
gegenüberliegenden Astungsw<strong>und</strong>en in der ständigen Untersuchung. Die erneute<br />
Resistographenmessungen haben ergeben, dass sich der Pilzbefall im Inneren des<br />
Stammes im Bereich der Astungsw<strong>und</strong>en dramatisch ausgebreitet hat <strong>und</strong> die ermittelte<br />
Restwandstärke ges<strong>und</strong>en Holzes nicht mehr ausreicht. Der Baum ist nicht mehr<br />
standsicher <strong>und</strong> muss umgehend gefällt werden.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Um Kenntnisnahme wird gebeten.<br />
Wolfgang Kopitzsch<br />
Anlage/n:<br />
ohne Anlagen
<strong>Freie</strong> <strong>und</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-Nord<br />
Bezirksversammlung<br />
BV Drucksachen-Nr. 4372.1/'<br />
06.05.20'<br />
Mitteilung<br />
des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung<br />
- öffentlich -<br />
Beratungsfolge am TOP<br />
Bezirksversammlung 15.04.2010 9.29<br />
Bezirksversammlung 06.05.2010 4.5<br />
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 07.06.2010 8.1<br />
Gr<strong>und</strong>instandsetzung Bushaltestelle Brombeerweg<br />
Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Umwelt<br />
Sachverhalt<br />
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
einer Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Umwelt in seiner Sitzung am<br />
12.04.2010 eingehend mit der o.g. Thematik befasst. Im Ergebnis wurde einstimmig die folgende<br />
Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung verabschiedet:<br />
„ Der Regionalausschuss ist der Auffassung, dass trotz der planerischen Vorleistungen die<br />
Haltestelle Brombeerweg nicht in der vorgeschlagenen Form ausgebaut <strong>und</strong> das Wartehäuschen<br />
nicht umgesetzt werden soll."<br />
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.<br />
Die Behörde für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Umwelt (BSU) nimmt hierzu wie folgt Stellung:<br />
Sowohl in der Stellungnahme der BSU vom 2. Februar 2010 als auch in der vom 10. März 2010 2<br />
den Beschlüssen 3979/10 <strong>und</strong> 4092/10 sind ausführlich die Gründe für eine gegenwä rtige<br />
Sanierung der Bushaltestelle <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Verlagerung des Fahrgastunterstandes<br />
dargelegt worden.<br />
Die Sachlage ist unverände rt, somit werden die oben genannten Stellungnahmen aufrecht<br />
erhalten.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis <strong>und</strong> überweist die Vorlage in den zuständigen<br />
Regionalausschuss.