Der Landarbeiter Nr. 2 2021
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kollektivverträge
Die Verhandlungsergebnisse:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze
um je 1,50 % jeweils kaufmännisch gerundet
auf volle Euro-Cent-Beträge.
2. Verankerung einer Kündigungsbestimmung mit
der Möglichkeit eines vorzeitigen Austrittes aufgrund
einer österreichweiten Sozialpartnervereinbarung
mit folgendem Wortlaut:
§ 21
Kündigungsfristen und vorzeitiger Austritt
(1) Da es sich bei Forstgartenbetrieben um „Saisonarbeiter“
im Sinne des § 36 Abs. 2 und Abs. 4 in
Verbindung mit § 195 Abs. 6 LAO bzw. einer entsprechenden
Nachfolgeregelung handelt, gelten für
die Kündigung die Fristen nach Abs. 2 und 3.
(2) Dienstverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit
eingegangen sind, können beiderseits unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende
gekündigt werden.
(3) Hat das Dienstverhältnis bereits ein Jahr gedauert,
so erhöht sich die Kündigungsfrist auf einen
Monat. Nach fünf Dienstjahren erhöht sich die
Kündigungsfrist auf zwei Monate, nach 15 Dienstjahren
auf drei Monate.
(4) Ergänzend zu den maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen besteht für den Dienstnehmer die
Möglichkeit für einen vorzeitigen Austritt, wenn
ihm die Fortsetzung des Dienstverhältnisses billigerweise
nicht zugemutet werden kann, weil sich
ihm die Möglichkeit bietet, sich wirtschaftlich selbständig
zu machen.
3. Einrichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus
Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern, die sich
bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung damit
befassen sollten, den bestehenden Kollektivvertrag
textlich zu überarbeiten und den aktuellen
Gegebenheiten anzupassen. Die Termine der Arbeitsgruppe
werden auf Initiative der Dienstnehmervertreter
vereinbart.
4. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. März 2021/12 Monate.
Einigung beim
Kollektivvertrag
für Dienstnehmer
in Gemüse- und
Obstbaubetrieben
1.500,00 Euro
Mindestlohn für
Saisoniers und Erntehelfer
Nach sehr harten, aber konstruktiven
Verhandlungen
konnte man sich auf eine gemeinsame
Vorgangsweise für die
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
in Gemüse- und Obstbaubetrieben
verständigen.
Ein großes Thema waren die unterschiedlichen
Produktionsbedingungen
im Vergleich zum benachbarten
Ausland, die teilweise
zu einem maßgeblichen Wettbewerbsnachteil
für die heimischen
Betriebe führen. Zudem wird es
immer schwieriger, genügend Arbeitskräfte
für die Gemüse- und
Obsternte zu finden.
Vor dem Hintergrund der Coronakrise
und um die Versorgung mit
heimischen Lebensmitteln auch in
6