23.02.2021 Aufrufe

Der Landarbeiter Nr. 2 2021

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kollektivverträge

Die Verhandlungsergebnisse:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze

um je 1,50 % jeweils kaufmännisch gerundet

auf volle Euro-Cent-Beträge.

2. Verankerung einer Kündigungsbestimmung mit

der Möglichkeit eines vorzeitigen Austrittes aufgrund

einer österreichweiten Sozialpartnervereinbarung

mit folgendem Wortlaut:

§ 21

Kündigungsfristen und vorzeitiger Austritt

(1) Da es sich bei Forstgartenbetrieben um „Saisonarbeiter“

im Sinne des § 36 Abs. 2 und Abs. 4 in

Verbindung mit § 195 Abs. 6 LAO bzw. einer entsprechenden

Nachfolgeregelung handelt, gelten für

die Kündigung die Fristen nach Abs. 2 und 3.

(2) Dienstverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit

eingegangen sind, können beiderseits unter Einhaltung

einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende

gekündigt werden.

(3) Hat das Dienstverhältnis bereits ein Jahr gedauert,

so erhöht sich die Kündigungsfrist auf einen

Monat. Nach fünf Dienstjahren erhöht sich die

Kündigungsfrist auf zwei Monate, nach 15 Dienstjahren

auf drei Monate.

(4) Ergänzend zu den maßgeblichen gesetzlichen

Bestimmungen besteht für den Dienstnehmer die

Möglichkeit für einen vorzeitigen Austritt, wenn

ihm die Fortsetzung des Dienstverhältnisses billigerweise

nicht zugemutet werden kann, weil sich

ihm die Möglichkeit bietet, sich wirtschaftlich selbständig

zu machen.

3. Einrichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus

Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern, die sich

bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung damit

befassen sollten, den bestehenden Kollektivvertrag

textlich zu überarbeiten und den aktuellen

Gegebenheiten anzupassen. Die Termine der Arbeitsgruppe

werden auf Initiative der Dienstnehmervertreter

vereinbart.

4. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. März 2021/12 Monate.

Einigung beim

Kollektivvertrag

für Dienstnehmer

in Gemüse- und

Obstbaubetrieben

1.500,00 Euro

Mindestlohn für

Saisoniers und Erntehelfer

Nach sehr harten, aber konstruktiven

Verhandlungen

konnte man sich auf eine gemeinsame

Vorgangsweise für die

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

in Gemüse- und Obstbaubetrieben

verständigen.

Ein großes Thema waren die unterschiedlichen

Produktionsbedingungen

im Vergleich zum benachbarten

Ausland, die teilweise

zu einem maßgeblichen Wettbewerbsnachteil

für die heimischen

Betriebe führen. Zudem wird es

immer schwieriger, genügend Arbeitskräfte

für die Gemüse- und

Obsternte zu finden.

Vor dem Hintergrund der Coronakrise

und um die Versorgung mit

heimischen Lebensmitteln auch in

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!