Der Landarbeiter Nr. 2 2021
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Kollektivverträge
die Kündigungsfrist auf zwei Monate, nach 15
Dienstjahren auf drei Monate.
(4) Ergänzend zu den maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen besteht für den Dienstnehmer
die Möglichkeit für einen vorzeitigen Austritt,
wenn ihm die Fortsetzung des Dienstverhältnisses
billigerweise nicht zugemutet werden kann, weil
sich ihm die Möglichkeit bietet, sich wirtschaftlich
selbständig zu machen.
7. Änderung der Zusammenrechnungsbestimmungen
von Dienstzeiten in Bezug auf die Kündigungsfristen,
womit sich die Bestimmung wie folgt darstellt:
§ 20
Zusammenrechnung von Dienstzeiten
(1) Zur Berechnung von Ansprüchen, die sich
nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten
(Entgeltfortzahlung, Kündigungsfristen, Abfertigung,
Urlaubsausmaß), werden die in ein und
demselben Betrieb geleisteten Arbeitszeiten, die
keine längere Unterbrechung als acht Monate aufweisen
zusammengerechnet.
(2) Unbeschadet Abs. 1 gilt für die Berechnung
der Kündigungsfristen, dass Arbeitszeiten, die in
ein und demselben Betrieb ab 1. März 2021 geleistet
werden, zusammengerechnet werden, wenn sie
keine längere Unterbrechung als vier Monate aufweisen.
(3) Nicht als Unterbrechung gelten Dienstverhältnisse,
die während einer Arbeitslosigkeit eingegangen
werden.
8. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. März 2021 / Punkt 1, 2,
4 bis 7 – 10 Monate; / Punkt 3 – 34 Monate
Außerordentliche
Erhöhung für Hilfskräfte
Bei der ersten Verhandlung
zum Abschluss eines Kollektivvertrages
für Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmer in
den Gartenbaubetrieben Tirols
konnten sich die jeweiligen Vertreter
auf einen neuen Kollektivvertrag
einigen, der mit 1. März
2021 in Kraft tritt.
1,50 % Lohnerhöhung im Gartenbau
Die Verhandlungen wurden per
Videokonferenz geführt und waren
die Dienstgebervertreter angeführt
von Obmann Peter Pfeifer
und seinen Stellvertretern
Josef Norz und Christian Jägerbauer
zahlreich vertreten.
Auf Dienstnehmerseite waren
an den Verhandlungen KR
Manfred Mair, KR Franz Prantl,
Rechtsreferent Mag. Johannes
Schwaighofer und Landessekretär
Dr. Günter Mösl beteiligt.
Die Tiroler Gärtnereien gehören
in ihrer Gesamtbetrachtung zu
den größten Arbeitgebern in der
heimischen Land- und Forstwirtschaft
und bilden pro Jahr
annährend 100 Lehrlinge aus.
Die Verhandlungen waren daher
überschattet von der Coronakrise,
die teilweise auch erhebliche
Umsatzeinbußen für die Betriebe
mit sich gebracht hat.
Vor diesem Hintergrund kann
das Verhandlungsergebnis von
1,50 % für die Dienstnehmervertreter
als akzeptabel betrachtet
werden, wobei es gelungen
ist, die niedrigsten Löhne
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