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Der Landarbeiter Nr. 2 2021

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Kollektivverträge

die Kündigungsfrist auf zwei Monate, nach 15

Dienstjahren auf drei Monate.

(4) Ergänzend zu den maßgeblichen gesetzlichen

Bestimmungen besteht für den Dienstnehmer

die Möglichkeit für einen vorzeitigen Austritt,

wenn ihm die Fortsetzung des Dienstverhältnisses

billigerweise nicht zugemutet werden kann, weil

sich ihm die Möglichkeit bietet, sich wirtschaftlich

selbständig zu machen.

7. Änderung der Zusammenrechnungsbestimmungen

von Dienstzeiten in Bezug auf die Kündigungsfristen,

womit sich die Bestimmung wie folgt darstellt:

§ 20

Zusammenrechnung von Dienstzeiten

(1) Zur Berechnung von Ansprüchen, die sich

nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten

(Entgeltfortzahlung, Kündigungsfristen, Abfertigung,

Urlaubsausmaß), werden die in ein und

demselben Betrieb geleisteten Arbeitszeiten, die

keine längere Unterbrechung als acht Monate aufweisen

zusammengerechnet.

(2) Unbeschadet Abs. 1 gilt für die Berechnung

der Kündigungsfristen, dass Arbeitszeiten, die in

ein und demselben Betrieb ab 1. März 2021 geleistet

werden, zusammengerechnet werden, wenn sie

keine längere Unterbrechung als vier Monate aufweisen.

(3) Nicht als Unterbrechung gelten Dienstverhältnisse,

die während einer Arbeitslosigkeit eingegangen

werden.

8. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. März 2021 / Punkt 1, 2,

4 bis 7 – 10 Monate; / Punkt 3 – 34 Monate

Außerordentliche

Erhöhung für Hilfskräfte

Bei der ersten Verhandlung

zum Abschluss eines Kollektivvertrages

für Dienstnehmerinnen

und Dienstnehmer in

den Gartenbaubetrieben Tirols

konnten sich die jeweiligen Vertreter

auf einen neuen Kollektivvertrag

einigen, der mit 1. März

2021 in Kraft tritt.

1,50 % Lohnerhöhung im Gartenbau

Die Verhandlungen wurden per

Videokonferenz geführt und waren

die Dienstgebervertreter angeführt

von Obmann Peter Pfeifer

und seinen Stellvertretern

Josef Norz und Christian Jägerbauer

zahlreich vertreten.

Auf Dienstnehmerseite waren

an den Verhandlungen KR

Manfred Mair, KR Franz Prantl,

Rechtsreferent Mag. Johannes

Schwaighofer und Landessekretär

Dr. Günter Mösl beteiligt.

Die Tiroler Gärtnereien gehören

in ihrer Gesamtbetrachtung zu

den größten Arbeitgebern in der

heimischen Land- und Forstwirtschaft

und bilden pro Jahr

annährend 100 Lehrlinge aus.

Die Verhandlungen waren daher

überschattet von der Coronakrise,

die teilweise auch erhebliche

Umsatzeinbußen für die Betriebe

mit sich gebracht hat.

Vor diesem Hintergrund kann

das Verhandlungsergebnis von

1,50 % für die Dienstnehmervertreter

als akzeptabel betrachtet

werden, wobei es gelungen

ist, die niedrigsten Löhne

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