24.02.2021 Aufrufe

Table Z-Katalog HoReCa 2021

Katalog der Table Z GmbH – HoReCa – Porzellan, Besteck, Tabletop, Barware, Buffet, Vorratsgläser, WECK, Le Parfait, Bromioli Rocco, Luigi Bormioli für Profianwender

Katalog der Table Z GmbH – HoReCa – Porzellan, Besteck, Tabletop, Barware, Buffet, Vorratsgläser, WECK, Le Parfait, Bromioli Rocco, Luigi Bormioli für Profianwender

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8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu

untersuchen und etwaige Sachmängel, Falschlieferungen

oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch

innerhalb von einer Woche nach Ablieferung, schriftlich

zu rügen. Diese Obliegenheit des Kunden bezieht sich

bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge. Verborgene

Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Feststellung des

Mangels, jedoch spätestens innerhalb von zwölf Monaten

nach Ablieferung zu rügen. Für Rost, Verbeulung und Bruch

während des Transportes wird keine Haftung übernommen.

Der Kunde sollte uns, bei Verwendung von Gläserverschlüssen,

den jeweiligen Verwendungszweck mitteilen, um den

geeigneten Verschluss herausfinden zu können. Ansonsten

hat der Kunde eigenverantwortlich Abpack- und Füllversuche

durchzuführen, um die Eignung der Verpackung festzustellen

8.2

Eine Rüge berechtigt den Kunden nicht, fällige Zahlungen

zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu

verweigern.

8.3

Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen sind die Mängelansprüche

des Kunden zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung

beschränkt. Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir

berechtigt, zwischen Neulieferung und Nachbesserung zu

wählen. Wenn die Nacherfüllung durch uns fehlschlägt, kann

der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl

von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche

nach dieser Ziffer bleiben hiervon unberührt. Die Gewährleistungsfrist

beträgt ein Jahr nach Ablieferung der Sache,

soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere

Verjährungsfrist vorsehen.

8.4

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass das Produkt frei

von Patenten oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Von

uns gefertigte Entwürfe in Formen und Druckvorlagen bleiben

unser Eigentum und dürfen als Muster gegenüber Dritten

nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung verwendet

werden. Entwürfe und Zeichnungen werden, falls kein Auftrag

erteilt wird, zu den Selbstkosten berechnet.

8.5

Die Freigabe zur Produktion bzw. Veröffentlichung obliegt

dem Kunden. Der Kunde übernimmt mit seiner Freigabe die

Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Nach

der Freigabe und Druckreifeerklärung durch den Kunden sind

wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit und Fehlerfreiheit

der vorgelegten Unterlagen befreit. Der Kunde garantiert,

dass die uns bereitgestellten Grafiken, Bilder und

Inhalte keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte

Dritter verletzen. Wir sind nicht verpflichtet die Schutzrechte

gegenüber Dritten zu überprüfen. Der Kunde stellt uns von

allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich jeglichen

Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht,

zu ersetzen. Weiterhin kann es aus produktionstechnischen

Gründen zu geringen Farbabweichungen kommen. Diese

sind technisch bedingt und nicht zu beanstanden.

8.6

Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen, wenn andere

Stoffe und Waren, als die von uns ausdrücklich als zulässig

bezeichneten, in die von uns gelieferte Ware abgepackt oder

eingefüllt werden.

8.7

Wir haften auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund

nur in den nachfolgenden Fällen:

• bei Vorsatz

• bei grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung bei grober

Fahrlässigkeit begrenzt ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren

Schaden

• im Rahmen einer Garantiebei Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit

• bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

• bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche

des Kunden aus unserer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung,

unseren leitenden Angestellten oder unseren anderen Erfüllungsgehilfen

sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn eine

Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszweckes

von wesentlicher Bedeutung ist; unsere Haftung

beschränkt sich jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren

Schaden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten

nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen

bleiben unberührt.

9. GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und des

Verlustes der Ware geht in Übereinstimmung mit dem jeweils

vereinbarten Incoterms auf den Kunden über.

10. HÖHERE GEWALT

Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb

unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. Naturereignisse,

Epidemien, Seuchen, Arbeitskämpfe, unvorhersehbarer

Arbeitskräfte-, Rohstoff- und Energie- oder Hilfsstoffmangel,

Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden,

Streiks, Aussperrungen, Krieg, politische Unruhen,

Terrorakte, behördliche Verfügungen sowie alle sonstigen

Fälle höherer Gewalt, die Verfügbarkeit der Ware aus der

Anlage, aus welcher wir die Ware beziehen, reduzieren, so

dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger

Berücksichtigung anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen)

nicht erfüllen können, sind wir für die Dauer

der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren

vertraglichen Verpflichtungen entbunden und nicht verpflichtet,

die Ware bei Dritten zu beschaffen. Die vorstehende

Regelung gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die

Durchführung des betroffenen Geschäfts für uns nachhaltig

unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten

vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind

wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen

vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leis-

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