Table Z-Katalog HoReCa 2021
Katalog der Table Z GmbH – HoReCa – Porzellan, Besteck, Tabletop, Barware, Buffet, Vorratsgläser, WECK, Le Parfait, Bromioli Rocco, Luigi Bormioli für Profianwender
Katalog der Table Z GmbH – HoReCa – Porzellan, Besteck, Tabletop, Barware, Buffet, Vorratsgläser, WECK, Le Parfait, Bromioli Rocco, Luigi Bormioli für Profianwender
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8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu
untersuchen und etwaige Sachmängel, Falschlieferungen
oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von einer Woche nach Ablieferung, schriftlich
zu rügen. Diese Obliegenheit des Kunden bezieht sich
bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge. Verborgene
Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Feststellung des
Mangels, jedoch spätestens innerhalb von zwölf Monaten
nach Ablieferung zu rügen. Für Rost, Verbeulung und Bruch
während des Transportes wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde sollte uns, bei Verwendung von Gläserverschlüssen,
den jeweiligen Verwendungszweck mitteilen, um den
geeigneten Verschluss herausfinden zu können. Ansonsten
hat der Kunde eigenverantwortlich Abpack- und Füllversuche
durchzuführen, um die Eignung der Verpackung festzustellen
8.2
Eine Rüge berechtigt den Kunden nicht, fällige Zahlungen
zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu
verweigern.
8.3
Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen sind die Mängelansprüche
des Kunden zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung
beschränkt. Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir
berechtigt, zwischen Neulieferung und Nachbesserung zu
wählen. Wenn die Nacherfüllung durch uns fehlschlägt, kann
der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl
von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche
nach dieser Ziffer bleiben hiervon unberührt. Die Gewährleistungsfrist
beträgt ein Jahr nach Ablieferung der Sache,
soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere
Verjährungsfrist vorsehen.
8.4
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass das Produkt frei
von Patenten oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Von
uns gefertigte Entwürfe in Formen und Druckvorlagen bleiben
unser Eigentum und dürfen als Muster gegenüber Dritten
nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung verwendet
werden. Entwürfe und Zeichnungen werden, falls kein Auftrag
erteilt wird, zu den Selbstkosten berechnet.
8.5
Die Freigabe zur Produktion bzw. Veröffentlichung obliegt
dem Kunden. Der Kunde übernimmt mit seiner Freigabe die
Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Nach
der Freigabe und Druckreifeerklärung durch den Kunden sind
wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit und Fehlerfreiheit
der vorgelegten Unterlagen befreit. Der Kunde garantiert,
dass die uns bereitgestellten Grafiken, Bilder und
Inhalte keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte
Dritter verletzen. Wir sind nicht verpflichtet die Schutzrechte
gegenüber Dritten zu überprüfen. Der Kunde stellt uns von
allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich jeglichen
Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht,
zu ersetzen. Weiterhin kann es aus produktionstechnischen
Gründen zu geringen Farbabweichungen kommen. Diese
sind technisch bedingt und nicht zu beanstanden.
8.6
Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen, wenn andere
Stoffe und Waren, als die von uns ausdrücklich als zulässig
bezeichneten, in die von uns gelieferte Ware abgepackt oder
eingefüllt werden.
8.7
Wir haften auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund
nur in den nachfolgenden Fällen:
• bei Vorsatz
• bei grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung bei grober
Fahrlässigkeit begrenzt ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden
• im Rahmen einer Garantiebei Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit
• bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
• bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche
des Kunden aus unserer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung,
unseren leitenden Angestellten oder unseren anderen Erfüllungsgehilfen
sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn eine
Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszweckes
von wesentlicher Bedeutung ist; unsere Haftung
beschränkt sich jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten
nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen
bleiben unberührt.
9. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und des
Verlustes der Ware geht in Übereinstimmung mit dem jeweils
vereinbarten Incoterms auf den Kunden über.
10. HÖHERE GEWALT
Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb
unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. Naturereignisse,
Epidemien, Seuchen, Arbeitskämpfe, unvorhersehbarer
Arbeitskräfte-, Rohstoff- und Energie- oder Hilfsstoffmangel,
Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden,
Streiks, Aussperrungen, Krieg, politische Unruhen,
Terrorakte, behördliche Verfügungen sowie alle sonstigen
Fälle höherer Gewalt, die Verfügbarkeit der Ware aus der
Anlage, aus welcher wir die Ware beziehen, reduzieren, so
dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger
Berücksichtigung anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen)
nicht erfüllen können, sind wir für die Dauer
der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren
vertraglichen Verpflichtungen entbunden und nicht verpflichtet,
die Ware bei Dritten zu beschaffen. Die vorstehende
Regelung gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die
Durchführung des betroffenen Geschäfts für uns nachhaltig
unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten
vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind
wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen
vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leis-
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