01.03.2021 Aufrufe

RAL1015 taxi news - Heft 09-2020

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

information

Corona-Welle:

BVTM empfiehlt Mund-Nasen-Schutz bei jeder Personenbeförderung!

Wie bereits im Frühjahr

befinden sich weite

Teile Europas erneut im

Lockdown. Die Zahl der

Corona-Infizierten steigt

– mit gravierenden Auswirkungen auf das

Privatleben und die Wirtschaft.

Für das Taxi- und Mietwagengewerbe

gilt dies im besonderen

Maße.

Zum einen ist der Bundesverband gefordert,

mit seinen Mitgliedsorganisationen

die Politik für die wirtschaftliche Schieflage

des Gewerbes zu sensibilisieren und Unterstützungen

einzufordern, die endlich die

besonderen Rahmenbedingungen der Unternehmen

adäquat berücksichtigen. Zum

anderen ist es aber ebenso von besonderer

Bedeutung, dass unsere Fahrgäste und

das Fahrpersonal angesichts der massiven

Infektionswelle gleichermaßen bestmöglich

geschützt werden.

Im Rahmen der Einführung des „Lockdown-Light“

in Deutschland hat uns eine

signifikant zunehmende Zahl an Fahrgastbeschwerden

über Fahrpersonal erreicht,

das sich weigert, auf Wunsch des Fahrgastes

einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Das ist gerade im Hinblick auf die

explodierenden Infektionszahlen

nicht akzeptabel.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen

e.V. erneuert und verstärkt deshalb seine

dringende Empfehlung, dass sowohl vom

Fahrpersonal auch als vom Fahrgast bei jeder

Personenbeförderung ein Mund-Nasen-

Schutz zu tragen (möglichst FFP2-Maske)

ist.

Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV sowie im Taxenverkehr

nach den Corona-Landesvorschriften vom Herbst 2020

Diese Empfehlung gilt auch für jene Personenbeförderungen

mit Fahrzeugen, die eine

Trenneinrichtung installiert haben.

Aufgrund der länderspezifischen Regulierungshoheit

ist die Verordnungslage sehr

unübersichtlich. Eine Vielzahl an Allgemeinen

Verordnungen der Länder nimmt

Fahrpersonal in Taxi- und Mietwagen nicht

in die Pflicht. Auch vor diesem Hintergründ

können wir lediglich Empfehlungen aussprechen.

Um Sie und Ihre Mitglieder bestmöglich zu

informieren, haben wir eine verbandsinterne

Umfrage durchgeführt, die die aktuellen

länderspezifischen Regulierungen zum

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zusammenträgt.

Des Weiteren finden Sie hier „Allgemeine

und fahrzeugspezifische Hygienemaßnahmen

zur Ausbreitungsverringerung des

Coronavirus“ inkl. eines FAQ zur Maskenpflicht

im Taxi.

Hamburg (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste

• Das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes gilt dann für Fahrpersonal,

wenn öffentlicher Personenverkehr mit Pkw durchgeführt wird und

keine anderen Vorrichtungen zur Verhinderung einer Tröpfcheninfektion

vorhanden sind. Das Abstandsgebot gilt, solange es die Räumlichkeit

zulässt. Für den Taxiverkehr gilt:

‣ Wenn ein Fahrgast keine Maske trägt und keine

Ausnahmeregelungen zutreffen, ist die Beförderung zu

verweigern

‣ Fahrer müssen weiterhin keine Maske tragen, wenn eine

Trenneinrichtung im Fahrzeug vorhanden ist

‣ Fahrgäste mit Atemwegserkrankungen dürfen nicht befördert

werden

‣ Fahrgäste müssen durch schriftliche, akustische o. bildliche

Hinweise sowie durch mündliche Ermahnung bei

Nichtbeachtung zur Einhaltung der Pflicht aufgefordert

werden

‣ Verstöße gegen die Maskenpflicht durch Fahrer oder

Fahrgäste können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit

einem Bußgeld von 80 EUR geahndet werden

Bremen (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste

• Es gibt keine taxispezifischen Regelungen

Niedersachsen (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste

• Das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes gilt nicht für Fahrpersonal

‣ Der GVN empfiehlt jedoch dringend auch dem Fahrpersonal

im Sinne des Fremd- und Selbst-Schutzes einen Mund-Nasen-

Schutz bei Besetztfahrten zu tragen. Einzelne

Allgemeinverfügungen der Landkreise (Risikogebiete)

verschärfen die Regelungen der Nds. CoronaVO regional.

Schleswig-Holstein (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV und im Taxiverkehr für

Fahrgäste

• Taxifahrpersonal ist von der Verpflichtung zum Mund-und-Nasen-Schutz

ausgenommen

Stand: 30.10.2020

Mecklenburg-Vorpommern (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV, im Taxiverkehr sowie an

entsprechenden Halte- und Warteräumen auch im Freien für Fahrgäste

‣ Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung kann ein Bußgeld von

50-150 EUR angeordnet werden

Berlin (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz ist zu tragen von Fahrgästen

und von nicht fahrzeugführendem Personal bei der

Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschl. der

Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger

Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen

Brandenburg (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste

• Dies gilt speziell auch für den Verkehr mit Taxen

Noch einmal appellieren wir an alle Akteure

im Taxi- und Mietwagengewerbe, für bestmögliche

Hygiene und Sicherheit zu sorgen.

Dies ist ein wichtiger Beitrag unseres

Gewerbes zur Eindämmung des Virus und

wird für ein verstärktes Vertrauensgefühl

der Kunden sorgen.

Taxi ist sicher und zuverlässig – auch in

schweren Zeiten!

NRW (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im Personenverkehr für Fahrgäste und

Fahrpersonal. Ausnahme für Fahrer wenn z.B. Trenneinrichtung

vorhanden. Es muss größtmöglicher Abstand im Fahrzeug zwischen

Fahrer und Fahrgast eingehalten werden.

• Keine Sammelfahrten von z.B. Dialyse-Patienten

Duisburg

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV und im Gelegenheitsverkehr

für Fahrgäste

• Das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes gilt auch für Taxi-

Fahrpersonal. Dafür darf vorne ein Fahrgast sitzen. Eine Maske für

Fahrpersonal ist entbehrlich, wenn eine Trenneinrichtung vorhanden ist

und vorne niemand sitzt

Rheinland-Pfalz (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste

Saarland (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV und im Taxi für Fahrgäste

sowie für Fahrpersonal insoweit, als der Mindestabstand von 1,5m nicht

eingehalten werden kann.

Sachsen-Anhalt (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für

Fahrgäste. Keine speziellen Taxi-Regelungen.

Sachsen (weitere Infos):

• Taxis gelten als öffentliches Verkehrsmittel und fallen daher

unter die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-

Schutzes. Fahrgäste sowie Fahrpersonal müssen einen

solchen Schutz verpflichtend tragen. Ausnahmen sind

möglich bei Leerfahrten oder wenn andere

Schutzmaßnahmen (z.B. Trennscheibe) getroffen wurden

oder wenn eine Befreiung mittels ärztlichem

Attest/Schwerbehindertenausweis vorliegt. Verstöße werden

mit 60 EUR Bußgeld geahndet.

www.drk.de

Hessen (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV und Gelegenheitsverkehr nach

§ 46 Abs. 2 PBefG für Fahrgäste (Taxi, Mietwagen, freigestellter

Schülerverkehr, Bürgerbusse)

• Das Tragen Mund-und-Nasen-Schutzes ist entbehrlich für Fahrpersonal,

soweit andere Schutzmaßnahmen getroffen werden (insb.

Trenneinrichtung), oder wenn der Mindestabstand von 1,5m

eingehalten werden kann.

Thüringen (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht für Fahrgäste gilt in

geschlossenen Fahrzeugen des ÖPNV, insb. in Eisenbahnen,

Straßenbahnen und Omnibussen, in Taxen, in Reisebussen

und in sonstigen Beförderungsmitteln mit Publikumsverkehr.

Für Fahrpersonal besteht keine gesetzliche Verpflichtung

Baden-Württemberg (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste

• Sowie rechtlich unverbindliche Handlungsempfehlungen des

Verkehrsministeriums zum Taxiverkehr:

‣ max. 1 Fahrgast befördern, außer Personen aus gleichem

Haushalt

‣ max. 2 Fahrgästen in Großraumtaxi, außer Personen aus

gleichem Haushalt

‣ der Beifahrersitz bleibt unbesetzt

‣ der Fahrer sollte vom Fahrgastraum mit transparenter Folie

oder vergleichbaren Umbauten abgeschirmt sein

‣ die Lüftung sollte ausgeschaltet bleibt

= konkreter Hinweis auf Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im Taxi

Bayern (weitere Infos):

• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste

• Das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes für Fahrpersonal ist

lediglich eine Empfehlung des Landesverbandes im Rahmen des SAFE-

TAXI

Spende

Fürsorge!

Für die Corona

Auslandshilfe.

20 RAL 1015 taxinews · 9/2020

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!