RAL1015 taxi news - Heft 09-2020
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information
Corona-Welle:
BVTM empfiehlt Mund-Nasen-Schutz bei jeder Personenbeförderung!
Wie bereits im Frühjahr
befinden sich weite
Teile Europas erneut im
Lockdown. Die Zahl der
Corona-Infizierten steigt
– mit gravierenden Auswirkungen auf das
Privatleben und die Wirtschaft.
Für das Taxi- und Mietwagengewerbe
gilt dies im besonderen
Maße.
Zum einen ist der Bundesverband gefordert,
mit seinen Mitgliedsorganisationen
die Politik für die wirtschaftliche Schieflage
des Gewerbes zu sensibilisieren und Unterstützungen
einzufordern, die endlich die
besonderen Rahmenbedingungen der Unternehmen
adäquat berücksichtigen. Zum
anderen ist es aber ebenso von besonderer
Bedeutung, dass unsere Fahrgäste und
das Fahrpersonal angesichts der massiven
Infektionswelle gleichermaßen bestmöglich
geschützt werden.
Im Rahmen der Einführung des „Lockdown-Light“
in Deutschland hat uns eine
signifikant zunehmende Zahl an Fahrgastbeschwerden
über Fahrpersonal erreicht,
das sich weigert, auf Wunsch des Fahrgastes
einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Das ist gerade im Hinblick auf die
explodierenden Infektionszahlen
nicht akzeptabel.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen
e.V. erneuert und verstärkt deshalb seine
dringende Empfehlung, dass sowohl vom
Fahrpersonal auch als vom Fahrgast bei jeder
Personenbeförderung ein Mund-Nasen-
Schutz zu tragen (möglichst FFP2-Maske)
ist.
Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV sowie im Taxenverkehr
nach den Corona-Landesvorschriften vom Herbst 2020
Diese Empfehlung gilt auch für jene Personenbeförderungen
mit Fahrzeugen, die eine
Trenneinrichtung installiert haben.
Aufgrund der länderspezifischen Regulierungshoheit
ist die Verordnungslage sehr
unübersichtlich. Eine Vielzahl an Allgemeinen
Verordnungen der Länder nimmt
Fahrpersonal in Taxi- und Mietwagen nicht
in die Pflicht. Auch vor diesem Hintergründ
können wir lediglich Empfehlungen aussprechen.
Um Sie und Ihre Mitglieder bestmöglich zu
informieren, haben wir eine verbandsinterne
Umfrage durchgeführt, die die aktuellen
länderspezifischen Regulierungen zum
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zusammenträgt.
Des Weiteren finden Sie hier „Allgemeine
und fahrzeugspezifische Hygienemaßnahmen
zur Ausbreitungsverringerung des
Coronavirus“ inkl. eines FAQ zur Maskenpflicht
im Taxi.
Hamburg (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste
• Das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes gilt dann für Fahrpersonal,
wenn öffentlicher Personenverkehr mit Pkw durchgeführt wird und
keine anderen Vorrichtungen zur Verhinderung einer Tröpfcheninfektion
vorhanden sind. Das Abstandsgebot gilt, solange es die Räumlichkeit
zulässt. Für den Taxiverkehr gilt:
‣ Wenn ein Fahrgast keine Maske trägt und keine
Ausnahmeregelungen zutreffen, ist die Beförderung zu
verweigern
‣ Fahrer müssen weiterhin keine Maske tragen, wenn eine
Trenneinrichtung im Fahrzeug vorhanden ist
‣ Fahrgäste mit Atemwegserkrankungen dürfen nicht befördert
werden
‣ Fahrgäste müssen durch schriftliche, akustische o. bildliche
Hinweise sowie durch mündliche Ermahnung bei
Nichtbeachtung zur Einhaltung der Pflicht aufgefordert
werden
‣ Verstöße gegen die Maskenpflicht durch Fahrer oder
Fahrgäste können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit
einem Bußgeld von 80 EUR geahndet werden
Bremen (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste
• Es gibt keine taxispezifischen Regelungen
Niedersachsen (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste
• Das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes gilt nicht für Fahrpersonal
‣ Der GVN empfiehlt jedoch dringend auch dem Fahrpersonal
im Sinne des Fremd- und Selbst-Schutzes einen Mund-Nasen-
Schutz bei Besetztfahrten zu tragen. Einzelne
Allgemeinverfügungen der Landkreise (Risikogebiete)
verschärfen die Regelungen der Nds. CoronaVO regional.
Schleswig-Holstein (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV und im Taxiverkehr für
Fahrgäste
• Taxifahrpersonal ist von der Verpflichtung zum Mund-und-Nasen-Schutz
ausgenommen
Stand: 30.10.2020
Mecklenburg-Vorpommern (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV, im Taxiverkehr sowie an
entsprechenden Halte- und Warteräumen auch im Freien für Fahrgäste
‣ Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung kann ein Bußgeld von
50-150 EUR angeordnet werden
Berlin (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz ist zu tragen von Fahrgästen
und von nicht fahrzeugführendem Personal bei der
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschl. der
Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger
Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen
Brandenburg (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste
• Dies gilt speziell auch für den Verkehr mit Taxen
Noch einmal appellieren wir an alle Akteure
im Taxi- und Mietwagengewerbe, für bestmögliche
Hygiene und Sicherheit zu sorgen.
Dies ist ein wichtiger Beitrag unseres
Gewerbes zur Eindämmung des Virus und
wird für ein verstärktes Vertrauensgefühl
der Kunden sorgen.
Taxi ist sicher und zuverlässig – auch in
schweren Zeiten!
NRW (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im Personenverkehr für Fahrgäste und
Fahrpersonal. Ausnahme für Fahrer wenn z.B. Trenneinrichtung
vorhanden. Es muss größtmöglicher Abstand im Fahrzeug zwischen
Fahrer und Fahrgast eingehalten werden.
• Keine Sammelfahrten von z.B. Dialyse-Patienten
Duisburg
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV und im Gelegenheitsverkehr
für Fahrgäste
• Das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes gilt auch für Taxi-
Fahrpersonal. Dafür darf vorne ein Fahrgast sitzen. Eine Maske für
Fahrpersonal ist entbehrlich, wenn eine Trenneinrichtung vorhanden ist
und vorne niemand sitzt
Rheinland-Pfalz (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste
Saarland (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV und im Taxi für Fahrgäste
sowie für Fahrpersonal insoweit, als der Mindestabstand von 1,5m nicht
eingehalten werden kann.
Sachsen-Anhalt (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für
Fahrgäste. Keine speziellen Taxi-Regelungen.
Sachsen (weitere Infos):
• Taxis gelten als öffentliches Verkehrsmittel und fallen daher
unter die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-
Schutzes. Fahrgäste sowie Fahrpersonal müssen einen
solchen Schutz verpflichtend tragen. Ausnahmen sind
möglich bei Leerfahrten oder wenn andere
Schutzmaßnahmen (z.B. Trennscheibe) getroffen wurden
oder wenn eine Befreiung mittels ärztlichem
Attest/Schwerbehindertenausweis vorliegt. Verstöße werden
mit 60 EUR Bußgeld geahndet.
www.drk.de
Hessen (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV und Gelegenheitsverkehr nach
§ 46 Abs. 2 PBefG für Fahrgäste (Taxi, Mietwagen, freigestellter
Schülerverkehr, Bürgerbusse)
• Das Tragen Mund-und-Nasen-Schutzes ist entbehrlich für Fahrpersonal,
soweit andere Schutzmaßnahmen getroffen werden (insb.
Trenneinrichtung), oder wenn der Mindestabstand von 1,5m
eingehalten werden kann.
Thüringen (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht für Fahrgäste gilt in
geschlossenen Fahrzeugen des ÖPNV, insb. in Eisenbahnen,
Straßenbahnen und Omnibussen, in Taxen, in Reisebussen
und in sonstigen Beförderungsmitteln mit Publikumsverkehr.
Für Fahrpersonal besteht keine gesetzliche Verpflichtung
Baden-Württemberg (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste
• Sowie rechtlich unverbindliche Handlungsempfehlungen des
Verkehrsministeriums zum Taxiverkehr:
‣ max. 1 Fahrgast befördern, außer Personen aus gleichem
Haushalt
‣ max. 2 Fahrgästen in Großraumtaxi, außer Personen aus
gleichem Haushalt
‣ der Beifahrersitz bleibt unbesetzt
‣ der Fahrer sollte vom Fahrgastraum mit transparenter Folie
oder vergleichbaren Umbauten abgeschirmt sein
‣ die Lüftung sollte ausgeschaltet bleibt
= konkreter Hinweis auf Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im Taxi
Bayern (weitere Infos):
• Mund-und-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV für Fahrgäste
• Das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes für Fahrpersonal ist
lediglich eine Empfehlung des Landesverbandes im Rahmen des SAFE-
TAXI
Spende
Fürsorge!
Für die Corona
Auslandshilfe.
20 RAL 1015 taxinews · 9/2020