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asylnews - bei kkf oca bern

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KKF/Allgemeines<br />

Editorial<br />

Liebe LeserInnen<br />

Erneut soll das Asylgesetz revidiert werden. Es ist bereits die<br />

achte Änderung seit 1984. Praktisch alle Neuerungen wurden<br />

in das politische Schaufenster «abschreckende Wirkung mit<br />

Wahrung der humanitären Tradition der Schweiz» gestellt. Ob<br />

die letzte Revision diese Wirkung hatte, wird angesichts von<br />

steigenden Asylgesuchen und -pendenzen bezweifelt. Offensichtlicher<br />

ist, dass Kosten auf die Kantone überwälzt wurden.<br />

Stichworte: Ü<strong>bern</strong>ahme der vorläufig aufgenommenen Personen<br />

nach sieben Jahren und Verantwortung für alle abgewiesenen<br />

Asylsuchenden.<br />

Dennoch geht die gesetzgeberische Hektik weiter. Wehrdienstverweigerer<br />

sollen kein Asyl mehr erhalten. Wird das <strong>bei</strong>spielsweise<br />

eritreische Deserteure wirklich davon abhalten, Sicherheit in der<br />

Schweiz zu suchen? Da<strong>bei</strong> sind genau diese Personen auf Schutz<br />

angewiesen. Abgeschafft werden soll im weiteren die Möglichkeit<br />

von Asylanträgen in schweizerischen Vertretungen im Ausland.<br />

Damit wird jedoch eine Gelegenheit verpasst, potentiellen<br />

Flüchtlingen ihre Chancen vor einer problematischen Reise aufzuzeigen.<br />

Auch andere Bestimmungen, wie die Bestrafung wegen<br />

missbräuchlichen politischen Tätigkeiten in der Schweiz, bedeuten<br />

wahrscheinlich für die Behörden <strong>bei</strong> konsequenter Umsetzung<br />

mehr Aufwand als Ertrag.<br />

Erfreulicherweise können wir Ihnen in dieser Ausgabe auch zwei<br />

neue Angebote für die Integration vorstellen. Auf Seite 2 die<br />

Abklärungsstelle für vorläufig Aufgenommene und auf Seite 7<br />

die Informationsplattform für die berufliche Integration.<br />

Hans Zimmermann<br />

Personalwechsel <strong>bei</strong> der KKF<br />

Seit Jahresbeginn haben zwei neue Mitar<strong>bei</strong>terInnen<br />

ihre Ar<strong>bei</strong>t aufgenommen und wir haben uns<br />

von einer Kollegin verabschiedet.<br />

Die <strong>bei</strong>den Neuen, Monique Spring und Florian Hitz, ar<strong>bei</strong>ten<br />

für die neue Abklärungsstelle Integration. Sie ü<strong>bern</strong>ehmen<br />

vertiefte Abklärungen für vorläufig aufgenommene<br />

Personen mit Integrationsproblemen. Auf der folgenden<br />

Seite stellen sie sich und das neue Angebot vor.<br />

<strong>asylnews</strong><br />

Die KKF heisst <strong>bei</strong>de herzlich willkommen und freut sich,<br />

das Projekt mit zwei Personen zu realisieren, die Kenntnisse<br />

und Erfahrung im Migrationsbereich mitbringen.<br />

Ende Januar haben wir uns von Sandra Herzog verabschiedet.<br />

Während <strong>bei</strong>nahe drei Jahren hat die KKF von ihrer<br />

grossen Erfahrung in der Asylsozialhilfe und Kompetenzen<br />

in Sozialversicherungsfragen profitieren können. Sany,<br />

du hast neue Ideen immer mit Interesse aufgenommen,<br />

anvertraute Projekte mit Enthusiasmus bear<strong>bei</strong>tet und <strong>bei</strong><br />

allem warst du von Herzen und mit einer professionellen<br />

Haltung da<strong>bei</strong>. Danke für alles , was du für unsere Stelle<br />

geleistet hast. Ich hoffe, dass du deine Ressourcen auf<br />

deinem weiteren beruflichen Werdegang entfalten und<br />

entwickeln kannst.<br />

Anne Durrer<br />

Übersicht<br />

Nr. 1, März 2009<br />

KKF/Allgemeines<br />

- Personalwechsel <strong>bei</strong> der KKF 1<br />

- Neue Fachstelle der KKF 2<br />

Rückkehrberatung<br />

- Tätigkeitsbericht 2009 3<br />

- Länderprogramme im 2009 4<br />

Recht/Strukturen<br />

- Bundesabgeltung an Kantone 5<br />

- Asyl- und Ausländergesetzrevision 5<br />

- Asylgesuche in der Schweiz und Entscheide 5<br />

- Kantonale Strukturen und Ausplatzierung 6<br />

- Ausschaffungshaft 6<br />

Ar<strong>bei</strong>t/Bildung<br />

- Berufliche Integration 7<br />

- Kurzfristige Erwerbseinsätze KFE 8<br />

- Kinderzulagen für Flüchtlinge 8<br />

- Deutschkurse der Heilsarmee Flüchtlingshilfe 8<br />

Sozialhilfe/Betreuung<br />

- Merkblatt Krankenversicherung, Aktualisierung 9<br />

- SKOS-Richtlinien, Neuerungen 9<br />

Sozialhilfe/Betreuung Ar<strong>bei</strong>t/Bildung Recht/Strukturen Rückkehrberatung KKF/Allgemeines<br />

www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />

1


Sozialhilfe/Betreuung Ar<strong>bei</strong>t/Bildung Strukturen/Verfahren Rückkehrberatung KKF/Allgemeines 1 · 09<br />

<strong>asylnews</strong><br />

2<br />

Neue Fachstelle der KKF<br />

Abklärungsstelle Integration<br />

für vorläufig aufgenommene Personen<br />

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen<br />

und Ausländer (AuG) am 1. Januar 2008 gilt für vorläufig<br />

Aufgenommene das Primat der Integration. Dieser<br />

Prozess läuft <strong>bei</strong> vielen vorläufig Aufgenommenen problemlos<br />

ab, andere hingegen sind auf mehr Unterstützung<br />

angewiesen.<br />

Die Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen bietet<br />

neu mit der Abklärungsstelle Integration Entlastung für<br />

die Betreuungsstellen an. In 3 bis 5 Gesprächen nehmen<br />

die Mitar<strong>bei</strong>tenden der Abklärungsstelle Integration<br />

gemeinsam mit den vorläufig aufgenommenen Personen<br />

eine Standortbestimmung bezüglich ihrer beruflichen und<br />

sozialen Integration vor. Davon ausgehend werden Empfehlungen<br />

für die nächsten Integrationsschritte erar<strong>bei</strong>tet.<br />

Für deren Umsetzung sind dann die vorläufig Aufgenommenen<br />

zusammen mit der zuständigen Betreuungsstelle<br />

verantwortlich.<br />

Die Mitar<strong>bei</strong>tenden der Abklärungsstelle Integration<br />

können weder das Rad neu erfinden noch – gerade in der<br />

momentanen Wirtschaftslage – Wunder vollbringen. Doch<br />

sie können sich Zeit nehmen, die vorläufig aufgenommenen<br />

Personen „neu“ kennen zu lernen, um auf Ressourcen<br />

und Kompetenzen aufmerksam zu werden, die bisher<br />

verborgen blieben. Durch den anderen Blickwinkel können<br />

sich neue Perspektiven ergeben. Für spezielle individuelle<br />

Projekte im Bereich der sozialen Integration stehen<br />

der Abklärungsstelle Integration ausserdem beschränkte<br />

finanzielle Mittel zur Verfügung.<br />

Ab Mitte März können vorläufig aufgenommene Personen<br />

<strong>bei</strong> der Abklärungsstelle Integration angemeldet werden.<br />

Das Angebot steht allen vorläufig Aufgenommenen ab 25<br />

Jahren offen, die weniger als 7 Jahre lang in der Schweiz<br />

sind. Gerade mit Personen, deren Integration bisher<br />

von Misserfolgen geprägt war oder durch familiäre oder<br />

gesundheitliche Probleme erschwert wird, soll gemeinsam<br />

ein (neuer) Weg gefunden werden. Monique Spring und<br />

Florian Hitz, die <strong>bei</strong>den Mitar<strong>bei</strong>tenden der Abklärungsstelle<br />

Integration, freuen sich über zahlreiche Anmeldungen.<br />

Abklärungsstelle Integration<br />

Tel. 031 385 18 00, Mail: integration@<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch<br />

Seit Anfang Februar bin ich <strong>bei</strong><br />

der KKF mit dem Aufbau der neu<br />

geschaffenen Abklärungsstelle<br />

Integration beschäftigt. Es ist<br />

eine spannende Aufgabe, <strong>bei</strong> der<br />

ich meine Erfahrung und Kenntnisse<br />

aus Studium, Beruf und<br />

Freiwilligenar<strong>bei</strong>t gut verknüpfen<br />

kann.<br />

Ich habe an der Universität Bern<br />

Ethnologie und Islamwissenschaften<br />

studiert. Danach ar<strong>bei</strong>tete ich in verschiedenen<br />

Asylzentren, zuletzt im Betreuungszentrum Nusshof.<br />

Berufsbegleitend liess ich mich zum Lehrer für Deutsch als<br />

Fremd- und Zweitsprache ausbilden. Ich wohne in Nidau,<br />

wo ich mich in der Kommission für Prävention und Integration<br />

engagierte sowie am See und <strong>bei</strong> Gartenar<strong>bei</strong>ten<br />

Erholung finde.<br />

Ich freue mich, ab Mitte März im direkten Kontakt mit<br />

vorläufig aufgenommenen Personen zu deren beruflichen<br />

und sozialen Integration <strong>bei</strong>tragen zu können.<br />

Florian Hitz<br />

Anfang März beginne ich meine<br />

neue Herausforderung als Mitar<strong>bei</strong>terin<br />

für die neue Abklärungsstelle<br />

Integration. Für mich<br />

bedeutet Integration die aktive<br />

Gestaltung von Vielfalt auf allen<br />

Ebenen. Sie ermöglicht dem EinzelnenEntfaltungsmöglichkeiten,<br />

unabhängig von Herkunft,<br />

Geschlecht und Religion.<br />

Seit mehr als 17 Jahren mit<br />

einem gebürtigen Angolaner verheiratet, kenne ich diesen<br />

Prozess aus nächster Nähe. Sich aufeinander zu bewegen,<br />

sich miteinander zu arrangieren und eine gemeinsame<br />

Verständigungsgrundlage finden braucht viel Offenheit,<br />

Toleranz, Geduld und Neugier. Ich freue mich, diese - und<br />

hoffentlich noch viele andere Eigenschaften <strong>bei</strong> der KKF<br />

einzubringen. Meine langjährige Basiserfahrung im Asylbereich<br />

und meine letzte Tätigkeit <strong>bei</strong> einem kirchlichen<br />

Sozialdienst dienen mir da<strong>bei</strong> als Grundlage.<br />

Monique Spring<br />

ADRESSEN<br />

KKF<br />

Effingerstrasse 55, 3008 Bern<br />

Fax 031 385 18 17<br />

Internet www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch<br />

Geschäftsleitung Tel. 031 385 18 10<br />

Administration Tel. 031 385 18 11<br />

Aufenthalt Tel. 031 385 18 16<br />

Rückkehrberatung Tel. 031 385 18 18<br />

Abklärung Integration Tel. 031 385 18 00


Rückkehrberatung<br />

Tätigkeitsbericht 2008<br />

Im Jahr 2008 haben sich die Zahlen in der Rückkehrberatung<br />

stabilisiert bzw. leicht verbessert.<br />

Die Tendenz ist steigend. Die Situationen werden<br />

immer komplexer und der Druck auf die abgewiesenen<br />

Asylsuchenden wird deutlich spürbar.<br />

Ende Januar hat die Rückkehrberatung ihren jährlichen<br />

Tätigkeitsbericht zu Handen Kanton und Bund abgelegt.<br />

Und es scheint, dass der Abwärtstrend der vergangenen<br />

Jahre endgültig gestoppt ist. Im Berichtsjahr haben sich<br />

die Kennzahlen stabilisiert und teilweise sogar verbessert.<br />

Es ist aber auch festzuhalten, dass die Situationen der Ausreisenden<br />

zunehmend komplexer werden und der Druck<br />

auf die Weggewiesenen deutlich spürbar wird.<br />

Case Management<br />

Im Berichtsjahr sind insgesamt 143 Dossiers bear<strong>bei</strong>tet<br />

worden, gut 40 weniger als im Vorjahr. Hinter dieser Zahl<br />

verbergen sich 228 Menschen (im Vorjahr rund 40 Personen<br />

mehr), mit denen am Thema Rückkehr gear<strong>bei</strong>tet worden<br />

ist. 106 von ihnen sind ausgereist, genau gleich viele wie<br />

2007. Das bedeutet, dass gut 46 % der Klienten und Klientinnen<br />

auch ausgereist sind (Vorjahr 39 %).<br />

Der grösste Teil der Personen sind nach wie vor Männer<br />

(66 %); Familien, d. h. Ehepaare mit/ohne Kinder und<br />

alleinerziehende Elternteile, machen 21 % aus und die<br />

Frauen sind mit 13 % vertreten. Pro Dossier sind es rund<br />

1,6 Personen, etwas mehr als im Vorjahr.<br />

Die allermeisten unserer Klienten und Klientinnen, 63 %,<br />

haben ein abgeschlossenes Asylverfahren; einige ziehen<br />

ihr Asylgesuch zurück. Eine Zunahme haben wir vermerkt<br />

<strong>bei</strong> den Personen mit Nichteintretens-Entscheid (NEE):<br />

2008 sind mehr als doppelt so viele als im Vorjahr zur<br />

Beratung gekommen (49/2008 bzw. 20/2007); wir hoffen,<br />

dass diese Tendenz anhält. Es scheint endgültig durchgedrungen<br />

zu sein, dass auch Personen mit NEE Rückkehrhilfe<br />

erhalten können.<br />

62 % der Klienten und Klientinnen fallen in den Bereich<br />

der individuellen Rückkehrhilfe (IHI); im Vorjahr waren<br />

es 76 %. Zusammen mit ihnen haben wir 31 Zusatzhilfeprojekte<br />

erar<strong>bei</strong>tet (im Vorjahr 37). Die Bandbreite dieser<br />

IHI-Projekte war auch 2008 sehr gross: Landwirtschaft,<br />

<strong>asylnews</strong><br />

Gewerbe, Dienstleistung. Aus dem Bereich Länderprogramme<br />

(PiA) stammten 2008 ein Drittel der Klienten und<br />

Klientinnen (im Vorjahr betrug der Anteil ein Fünftel). Insgesamt<br />

sind 35 Personen mit Projekthilfe im Rahmen von<br />

Länderprogrammen ausgereist, deutlich mehr als im Vorjahr.<br />

Diese Personen haben den Vorteil, dass sie ihren Projektbeschrieb<br />

erst vor Ort definitiv erstellen können. Sie<br />

reisen daher meist mit lediglich einer Projektskizze aus<br />

und können ihre Ideen vor Ort verifizieren unter Mithilfe<br />

der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Und<br />

abschliessend zu diesem Punkt: 3 % bzw. 2 % der Klienten<br />

und Klientinnen haben keine Hilfe erhalten weil sie entweder<br />

in ein EU- oder ein klassisches Auswanderungsland<br />

weitergereist sind oder weil die Hilfe aus anderen Gründen<br />

nicht gewährt wurde.<br />

Gesamthaft stellen wir fest, dass die Beratungssituationen<br />

zunehmend komplexer und anspruchsvoller werden.<br />

Viele Abgewiesene leiden in der einen oder anderen Weise<br />

unter dem Druck, der immer stärker ausgeübt wird. Im<br />

Ar<strong>bei</strong>tsalltag zeigt sich dies <strong>bei</strong>spielsweise im Medikamentenkonsum<br />

(und der Organisation von medizinischer<br />

Rückkehrhilfe) und oft benötigt es zusätzliche telefonische<br />

Besprechungen mit Personen des privaten Netzes der<br />

Rückkehrenden.<br />

Information und Vernetzung<br />

Nr. 1, März 2009<br />

In diesem Bereich sind verschiedene Tätigkeiten zusammengefasst;<br />

wir greifen nachfolgend nur einige kurz auf.<br />

Im Berichtsjahr haben wir insgesamt 27 Infoveranstaltungen<br />

in den verschiedenen Bildungs-Kursen der Heilsarmee,<br />

der TAST, von HEKS Perspektive und SILO Langenthal<br />

durchgeführt. Diese Kurse sind auf 2009 neu ausgerichtet<br />

worden und wenden sich nun an Personen mit Ausweis F<br />

und B; <strong>bei</strong> diesen Personen steht die Integration im Vordergrund.<br />

Wir werden deshalb keine Info-Veranstaltungen<br />

mehr durchführen. Auf Anfrage sind wir aber selbstverständlich<br />

gerne bereit, welche durchzuführen. Ausser in<br />

den erwähnten Kursen haben wir im 2008 in den <strong>bei</strong>den<br />

grossen Durchgangszentren Lyss und Enggistein je eine<br />

Info-Veranstaltung mit Filmvorführung durchgeführt.<br />

Insgesamt 315 Personen sind nach erstinstanzlichem<br />

Negativ-Entscheid von uns angeschrieben und mit dem<br />

entsprechenden Info-Material bedient worden. Und <strong>bei</strong><br />

fünf Länderprogramm-Verlängerungen haben wir das<br />

jeweilige Zielpublikum persönlich angeschrieben.<br />

Rückkehrberatung www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />

3


Rückkehrberatung 1 · 09<br />

<strong>asylnews</strong><br />

4<br />

Länderprogramme im 2009<br />

Das Bundesamt für Migration (BFM) hat Ende 2008<br />

mehrere Länderprogramme geschlossen. Im 2009<br />

sind noch fünf offen.<br />

Ende 2008 hat das BFM mehrere der bisherigen Länderprogramme<br />

(PiA) geschlossen. Es scheint dies Teil einer<br />

neuen strategischen Richtung zu sein, die sich seit einiger<br />

Zeit abzeichnet: Es wird vermehrt auf die individuelle<br />

Hilfe gesetzt. Als Rückkehrberatungsstelle bedauern wir<br />

dies. Die Länderprogramme mit ihrem Leistungsangebot<br />

vor Ort (Empfang am Flughafen, detaillierte Ausar<strong>bei</strong>tung<br />

der Projektpläne und Hilfe <strong>bei</strong> der Realisierung), ausgeführt<br />

durch die Internationale Organisation für Migration<br />

(IOM), erscheint uns für Rückkehrende sehr hilfreich, im<br />

Besonderen auch <strong>bei</strong> Personen, die schon längere Zeit von<br />

Zuhause weg sind. Wir hören immer wieder von Rückkehrenden,<br />

dass sie sehr froh über dieses Angebot sind.<br />

Für das laufende Jahr sind noch die folgenden fünf Länderprogramme<br />

offen:<br />

– Georgien, III. Phase<br />

– Guinea (herausgelöst aus dem geschlossenen regionalen<br />

PiA Westafrika)<br />

– Irak, I. Phase (vorher nur programmähnlich strukturierte<br />

Hilfe)<br />

– Nigeria, V. Phase<br />

– Vulnerable Westbalkan<br />

Die Leistungen der einzelnen Länderprogramme sind<br />

unterschiedlich ausgestaltet. Alle nötigen Informationen<br />

inkl. Flyer und Merkblätter in den jeweilig wichtigen Sprachen<br />

sind auf unserer Homepage www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch/selbständige<br />

Rückkehr/Länderprogramme zu finden.<br />

An dieser Stelle weisen wir auf die neue Rubrik<br />

SUCCESS-STORIES auf unserer Homepage hin. Es sind<br />

Kurzbeschriebe (Text und Bild) von IOM aufgeschaltet,<br />

die zeigen, welche Ideen die Rückkehrenden umgesetzt<br />

haben.<br />

www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch > Selbständige Rückkehr > Succes-Stories<br />

Besuchen Sie unsere Homepage: www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch.


Recht/Strukturen<br />

Bundesabgeltung an Kantone<br />

Das Bundesamt für Migration vergütet den Kantonen<br />

einen Sockel<strong>bei</strong>trag, der Bundesrat hat dazu<br />

im Dezember 2008 die Asylverordnung 2 geändert.<br />

Für die Aufrechterhaltung einer minimalen Betreuungsstruktur<br />

erhalten die Kantone neu einen Sockel<strong>bei</strong>trag<br />

von Fr. 80'194.-- pro Quartal. Damit sollen Zusatzkosten<br />

vergütet werden, die <strong>bei</strong>m Anstieg von Asylgesuchen entstehen.<br />

Im weiteren wurde der Ansatz für die pauschale Abgeltung<br />

der Sozialhilfe-, Miet- und Betreuungskosten der<br />

Teuerung angepasst. Die Pauschale beträgt im schweizerischen<br />

Durchschnitt Fr. 51.04 pro Tag und Person, da<strong>bei</strong><br />

sind jedoch die Miet- und Krankenversicherungskosten<br />

kantonal indexiert.<br />

Beide Änderung treten rückwirkend auf den 1. Juli 2008 in<br />

Kraft.<br />

Bundesgesetzrevisionen<br />

Im Januar 2009 hat der Bundesrat eine erneute Verschärfung<br />

der Asylgesetzgebung in die Vernehmlassung<br />

gegeben, die Flüchtlingsorganisationen<br />

kritisieren die Vorschläge.<br />

Gemäss Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sind<br />

diese Änderung eine Reaktion auf neue Entwicklungen<br />

im Asylbereich. Beispielsweise habe ein Urteil der früheren<br />

Asylrekurskommission zu einem starken Anstieg von<br />

Gesuchen aus Eritrea geführt, weil es für Wehrdienstverweigerer<br />

aus diesem Land die grundsätzliche Asylgewährung<br />

bejahte. Im weiteren sei dieser Entscheid auch ein<br />

Signal für Personen aus der Türkei oder Georgien, die ebenfalls<br />

mehr Gesuche wegen Dienstverweigerung stellten.<br />

In die Vernehmlassung mit Frist bis 15. April 2009 wurden<br />

folgende Änderungen gegeben:<br />

Im Asylgesetz<br />

– Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung<br />

oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind,<br />

sollen in der Schweiz nicht als Flüchtlinge anerkannt<br />

werden und kein Asyl erhalten. Ist der Vollzug der Wegweisung<br />

jedoch unzulässig, weil im Herkunftsstaat<br />

<strong>asylnews</strong><br />

Nr. 1, März 2009<br />

<strong>bei</strong>spielsweise eine unmenschliche Behandlung droht,<br />

werden sie in der Schweiz vorläufig aufgenommen.<br />

– Missbräuchliche politische Tätigkeiten in der Schweiz<br />

(z. B. Auftritte an medienwirksamen Demonstrationen),<br />

sollen strafrechtlich sanktioniert werden, wenn sie nur<br />

zur Begründung einer sonst nicht ausreichenden Flüchtlingseigenschaft<br />

dienen.<br />

– Die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung<br />

im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, soll aufgehoben<br />

werden, weil die Schweiz dies als einziger europäischer<br />

Staat ermöglicht.<br />

– Um in Zukunft Verfahrensverzögerungen zu verhindern,<br />

soll neu ein rasches und schriftliches Verfahren <strong>bei</strong><br />

Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen eingeführt<br />

werden.<br />

Im Bundesgesetz über Ausländerinnen<br />

und Ausländer<br />

– Personen, die aus der Schweiz weggewiesen werden und<br />

die geltend machen, ihre Wegweisung sei aus persönlichen<br />

Gründen nicht zumutbar (z.B. kein Beziehungsnetz<br />

im Herkunftsstaat), sollen dies neu nachweisen müssen.<br />

Der Bundesrat soll neu Staaten bezeichnen können,<br />

in die der Wegweisungsvollzug generell als zumutbar<br />

erachtet wird.<br />

– Vorläufig aufgenommene Personen, die Sozialhilfe beziehen,<br />

sollen neu einem Wohnort oder einer Unterkunft im<br />

Kanton zugewiesen werden können. Dies soll grössere<br />

Gemeinden entlasten und entspricht einem ausdrücklichen<br />

Anliegen der Kantone.<br />

– Es soll ein Vorbereitungs- und Ausschaffungstatbestand<br />

<strong>bei</strong> Dublin-Verfahren (Zuständigkeit für ein Asylverfahren)<br />

eingeführt werden, um den Wegweisungsvollzug in<br />

die zuständigen Dublin-Staaten sicherzustellen.<br />

Das UNO-Kommissariat, schweizerische Flüchtlingsorganisationen<br />

und amnesty international Schweiz lehnen die<br />

vorgesehenen Restriktionen ab. Diese würden an der traurigen<br />

Realität von Verfolgungen nichts ändern, hingegen<br />

nehme der Schutz in der Schweiz ab.<br />

Asylgesuche in der Schweiz<br />

Asylgesuche auf dem höchsten Stand seit fünf Jahren<br />

Im Jahr 2008 wurden 16'606 (Für den Kanton Bern: 1'816)<br />

Gesuche eingereicht, dies bedeutet eine Steigerung von<br />

Recht/Strukturen www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />

5


Recht/Strukturen 1 · 09<br />

<strong>asylnews</strong><br />

6<br />

rund 53 % gegenüber dem Vorjahr. Auch wenn diese<br />

Zunahme beträchtlich ist, liegt die Zahl immer noch unter<br />

dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.<br />

Die höchsten Zahlen und gleichzeitig die deutlichsten<br />

Zunahmen zeigt die Statistik <strong>bei</strong> Gesuchen aus Eritrea<br />

(2'849 Gesuche, + 72 %) und aus Somalia (2'014 Gesuche,<br />

+ 334 %). Das Bundesamt für Migration (BfM) erklärt dies<br />

unter anderem mit einer intensiveren Benützung der Route<br />

Libyen - Lampedusa. Nach Schätzung hat sich auf diesem<br />

Weg im Jahr 2008 die Zahl der Flüchtlinge mit 33'000 Personen<br />

gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.<br />

Das BfM erledigte im vergangenen Jahr 11'062 Anträge,<br />

dennoch haben sich die erstinstanzlich hängigen Gesuche<br />

auf 12'656 verdoppelt. Diese Pendenzen erhöhen sich mit<br />

den hängigen Beschwerden auf 17'163 (BE: 2'272).<br />

Positive Asylentscheide wurden 1'230 gefällt und mit<br />

Familienzusammenführungen erhielten insgesamt 2'261<br />

(BE: 311) Personen Asyl. Weitere 4'327 (BE: 540) Personen<br />

wurden vorläufig aufgenommen. Zusätzlich wurden 3'628<br />

(BE: 372) sogenannte Härtefallbewilligungen erteilt, mehrheitlich<br />

an langjährig vorläufig Aufgenommene und zu<br />

einem kleinen Teil an Asylsuchende mit hängigen Gesuchen.<br />

Gemäss BfM-Statistik lebten im Kanton Bern am Jahresende<br />

2008 noch 2'897 vorläufig aufgenommene Personen<br />

und 2'347 Asylsuchende mit hängigen Verfahren.<br />

Kantonale Strukturen<br />

Neue Kollektivunterkünfte im Kanton<br />

Wegen den steigenden Zuweisungen von Asylsuchenden<br />

an den Kanton (seit August durchschnittlich 230 Personen<br />

pro Monat) wurden von November bis Januar 2009 im<br />

Kanton Bern 560 neue, meist unterirdische Unterkunftsplätze<br />

bereitgestellt (<strong>asylnews</strong> Dez 08). Damit stehen zur<br />

Zeit <strong>bei</strong>nahe 2'000 Zentrenplätze zur Verfügung.<br />

Nach der Prognose des Bundesamtes für Migration ist auch<br />

in den nächsten Monaten mit höheren Gesuchszahlen zu<br />

rechnen. Deshalb will die kantonale Polizei- und Militärdirektion<br />

(POM) mit weiteren Zivilschutzanlagen nochmals<br />

600 Plätze schaffen. Für die gleichmässige Verteilung<br />

wurden Standorte ausgewählt, wo zur Zeit wenig Asylsuchende<br />

leben. Vorgesehen sind Reichenbach, Lützelflüh,<br />

Rüegsau, Krauchtal, Riggisberg und ev. Bremgarten. Da<strong>bei</strong><br />

will die POM auch weiterhin mit den Betreuungsorganisationen<br />

Heilsarmee Flüchtlingshilfe und Asyl Biel & Region<br />

zusammenar<strong>bei</strong>ten.<br />

Die POM möchte diese Anlagen nur vorübergehend benützen,<br />

sie ist weiterhin auf der Suche nach Alternativen und<br />

konzentriert sich auf leer stehende Hotels und Ferienheime.<br />

Zusätzlich werden Personen mit längerem Aufenthalt<br />

wieder in Gemeinden platziert.<br />

Zuweisungen an die <strong>bern</strong>ischen Gemeinden<br />

Bis August 2009 sollen 1'500 Personen von Durchgangszentren<br />

in Gemeindeunterkünfte umziehen.<br />

Mit den steigenden Gesuchszahlen leben wieder mehr<br />

Asylsuchende im Kanton Bern. Gleichzeitig haben sich die<br />

unerledigten Anträge <strong>bei</strong>m Bund verdoppelt. Damit fallen<br />

die erstinstanzlichen Entscheide oft erst nach längerer Zeit<br />

und die Aufenthaltszeiten dauern entsprechend länger.<br />

Aus diesen Gründen kann der kantonale Migrationsdienst<br />

(Midi) sein früheres Konzept nicht umsetzen, das vorsah,<br />

Personen ohne Asylentscheid nicht mehr in Gemeinden<br />

zu transferieren.<br />

Im Januar hat nun der Midi den Gemeinden die Zuweisung<br />

von Asylsuchenden bis im August 2009 angekündigt. Mit<br />

dieser Umplatzierung wird gleichzeitig die heute unterschiedliche<br />

Verteilung im Kanton korrigiert.<br />

Grössere Kontingente sind vor allem für das PAG Thun -<br />

Berner Oberland (307 Personen), die Stadt Bern (287) sowie<br />

für die zwei PAG Oberaargau (231) und Aare- Kiesental<br />

- Burgdorf (174) vorgesehen. Kleinere Gruppen werden<br />

den PAG Signau (33), Nidau (32), Belp (29) und Worblental<br />

(21) zugewiesen. Für Aufnahmen und Betreuung sind<br />

in diesen Gebieten die PAG (Professionelle Asylkoordination<br />

Gemeinden) zuständig, aber die Verfügungen gehen<br />

immer an die Gemeinden. Das heisst, wenn ein PAG nicht<br />

genügend Personen aufnehmen kann, müssen die angeschlossenen<br />

Gemeinden mit zu tiefen Anteilen den notwendigen<br />

Wohnraum organisieren.<br />

Eine weitere Gruppe von 356 Personen wird auf 41 <strong>bern</strong>ische<br />

Gemeinden verteilt, die keinem PAG angeschlossen<br />

sind. Diese ü<strong>bern</strong>ehmen die Betreuung selber oder schliessen<br />

sich allenfalls einem PAG an.<br />

Personen in Durchgangszentren oder Zivilschutzanlagen<br />

werden den Standortgemeinden oder PAG angerechnet.<br />

Ausschaffungshaft<br />

Kürzung der maximalen Haftdauer<br />

Ende Januar hat der Bundesrat die EU-Rückführungsrichtlinie<br />

gutgeheissen. Danach dürfen alle Ausschaffungsarten<br />

zusammen maximal 18 Monate betragen. Damit<br />

muss das Justiz- und Polizeidepartement eine Änderung<br />

des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer<br />

vorbereiten, die statt wie bisher 2 Jahre, maximal 18<br />

Monate Haft vorsieht. Die Gesetzesänderung muss noch<br />

vom Parlament behandelt werden.<br />

Haftüberprüfung im Kanton Bern<br />

Im Kanton Bern entscheidet bisher das Haftgericht Bern-<br />

Mittelland als einzige und letzte Instanz über die Ausschaffungshaft<br />

<strong>bei</strong> AusländerInnen. Laut Bundesgericht ist<br />

diese Lösung nicht gesetzeskonform, weil dieses Gericht<br />

nicht die erforderliche Unabhängigkeit habe. Es fordert<br />

deshalb den Kanton auf, entweder ein gänzlich unabhängiges<br />

Haftgericht zu schaffen, oder <strong>bei</strong> den bestehenden<br />

Gerichtsentscheiden eine Beschwerde an das Ober- oder<br />

Verwaltungsgericht zu ermöglichen.


Ar<strong>bei</strong>t/Bildung<br />

Berufliche Integration<br />

Informationsplattform<br />

für vorläufig Aufgenommene<br />

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF ist für Integrationsangebote<br />

der vorläufig aufgenommenen Personen<br />

im Kanton Bern zuständig. Die GEF hat die KKF beauftragt,<br />

eine Informationsplattform zum Bereich Ar<strong>bei</strong>tsintegration<br />

einzurichten, sowohl als Unterstützung der Betreuungsstellen<br />

im Asylbereich als auch direkt zugunsten der<br />

vorläufig aufgenommenen Personen.<br />

Diese Stelle beschafft und verbreitet Informationen zu<br />

Angeboten und Möglichkeiten für vorläufig aufgenommene<br />

Personen im Prozess der beruflichen Integration.<br />

Eingebettet in die Plattform ist die bisherige Fachstelle für<br />

kurzfristige Erwerbseinsätze KFE.<br />

Sozialhilfestellen im Asylbereich haben Zugang zu diesen<br />

Informationen über die spezielle KKF-Website „Bildung,<br />

Integration und Beschäftigung für Personen des Asylbereichs“<br />

- www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch/bildint . Diese Website ersetzt<br />

die frühere BIBER-Site und ist verstärkt auf Integration<br />

ausgerichtet, wie auch das Kürzel verrät: „bildint“ steht<br />

für Bildung und Integration. Der Zugang bleibt wie bisher,<br />

entweder über die Startseite der KKF-Homepage oder über<br />

die direkte Eingabe der obigen Adresse. Das Kapitel „berufliche<br />

Integration“ enthält im Moment noch recht wenige<br />

Informationen, wird aber in der nächsten Zeit mit den von<br />

verschiedenen Institutionen im Kanton Bern angebotenen<br />

Programmen ergänzt.<br />

Informationen werden auch über weitere Publikationen<br />

verbreitet, insbesondere über das periodische KKF-Bulletin<br />

„<strong>asylnews</strong>“. Vorgesehen ist ebenfalls eine jährliche<br />

Informationstagung zu Bildungs- und Integrationsangeboten<br />

in Zusammenar<strong>bei</strong>t mit der GEF.<br />

Für die Zielgruppe vorläufig aufgenommene Personen ist<br />

ein Informationsmittel geplant: Zwei Flyer zur beruflichen<br />

Integration (Erwachsene und Erwerbstätigkeit, Jugendliche<br />

und berufliche Ausbildung). Die Sozialhilfestellen können<br />

die Flyer in der Beratung verwenden und an die vorläufig<br />

Aufgenommenen abgeben.<br />

Geführt wird die Plattform durch die KKF-Mitar<strong>bei</strong>tenden<br />

Benno Germann und Erika Furger, die Ihnen für weitere<br />

Auskünfte gerne zur Verfügung stehen.<br />

Elterninformation zur Berufswahl auf DVD<br />

Das Schulamt der Stadt Bern entwickelt DVDs, mit denen<br />

es die (fremdsprachigen) Eltern über die jeweilige Schulstufe<br />

ihres Kindes informiert. Kürzlich ist der Teil „Ober-<br />

<strong>asylnews</strong><br />

Nr. 1, März 2009<br />

stufe und Berufswahl“ erschienen. Die DVD stellt ein<br />

niederschwelliges Informationsmittel dar, das nicht auf<br />

Schriftlichkeit und Text beruht und das die Vielsprachigkeit<br />

effizient berücksichtigt. Die passende Sprachversion<br />

kann angewählt werden: Deutsch, Berndeutsch, Französisch,<br />

Englisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Serbisch,<br />

Albanisch, Türkisch, Tamilisch.<br />

Informiert wird unter anderem über die Schnittstelle<br />

Schule/Beruf, über den Ablauf und die Hilfestellungen<br />

<strong>bei</strong> der Berufswahl. Ein erfahrener Personalchef berichtet,<br />

worauf er <strong>bei</strong> der Lehrlingsselektion achtet. Die DVD<br />

soll eine positive Grundstimmung hinterlassen, denn „wir<br />

thematisieren nicht den Misserfolg, sondern was möglich<br />

ist.“<br />

Stadt<strong>bern</strong>er Eltern mit Kindern in der Oberstufe erhalten<br />

die DVD gratis zugestellt. Eltern aus andern Gemeinden<br />

können die DVD zum Preis von 15 Franken <strong>bei</strong>m Schulamt<br />

der Stadt Bern beziehen (Tel 031 321 64 60).<br />

Berufliche Integration von traumatisierten<br />

Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen<br />

integrationBE AG und die vier Hilfswerke Caritas Bern,<br />

Heks Regionalstelle Bern, SAH Bern und SRK Kanton Bern<br />

bieten neu in bereits bestehenden Programmen Plätze für<br />

Stellensuchende mit posttraumatischen Störungen an. Im<br />

Auftrag des BFM leitet integrationBE AG dieses Pilotprojekt<br />

für zwei Jahre.<br />

In den Programmen FlicFlac Stellennetz für Erwerbslose,<br />

HEKS Perspektive, co-opera mentoring, ECHELLE Biel und<br />

im Fachkurs „Qualifizierte Hilfsar<strong>bei</strong>t“ von FOKUS können<br />

Stellensuchende aufgenommen werden, die unter einer<br />

Traumatisierung leiden. Je nach Ressourcen und Fähigkeiten<br />

kann aus dem breit gefächerten, institutionenübergreifenden<br />

Angebot das Richtige ausgesucht werden.<br />

Nebst den regulären Leistungen wird für die neue Zielgruppe<br />

eine intensivere individuelle Begleitung angeboten.<br />

Krisen und Unsicherheiten werden so frühzeitig erkannt.<br />

Sollten <strong>bei</strong> den Teilnehmenden Schwierigkeiten mit Stress,<br />

Lärm, Leistungsdruck etc. auftreten, kann auf diese Problematik<br />

flexibel reagiert werden, indem die Teilnahmedauer<br />

verlängert und die Intensität reduziert wird. Zusätzlich<br />

steht die enge Zusammenar<strong>bei</strong>t und Vernetzung mit den<br />

zuweisenden Stellen und den therapeutischen Fachpersonen<br />

im Zentrum. Für die zusätzliche Qualifizierung der<br />

Mitar<strong>bei</strong>tenden ar<strong>bei</strong>ten wir mit dem Ambulatorium für<br />

Folter- und Kriegsopfer des SRK zusammen und organisieren<br />

regelmässige Fachsupervisionen.<br />

Ar<strong>bei</strong>t/Bildung www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />

7


Ar<strong>bei</strong>t/Bildung 1 · 09<br />

<strong>asylnews</strong><br />

8<br />

Zielgruppe und Aufnahmekriterien<br />

Flüchtlinge und VA mit Ausweis B oder F, die ein Trauma<br />

erlitten haben, deren therapeutische Betreuung jedoch<br />

bereits fortgeschritten ist. Sie sind psychisch stabil, möchten<br />

in den ersten Ar<strong>bei</strong>tsmarkt einsteigen und sind grundsätzlich<br />

vermittelbar. Das Programm beginnt im April.<br />

Kontakt und Anmeldung<br />

integrationBE AG, Cristina Spagnolo<br />

Lorrainestr. 6, 3013 Bern, Tel. 031 381 48 66<br />

Mail cristina.spagnolo@ibeag.ch<br />

Kurzfristige Erwerbseinsätze (KFE)<br />

Familienzulagen <strong>bei</strong> Teilzeitar<strong>bei</strong>t<br />

Bekanntlich betragen die monatlichen Kinderzulagen ab<br />

2009 im Kanton Bern Fr. 230.-- und die Ausbildungzulagen<br />

Fr. 290.-- pro Kind. Zusätzlich zur Anpassung der Familienzulagen<br />

im neuen Bundesgesetz (FamZG) wurden weitere<br />

Bestimmungen erlassen, die im Bereich KFE relevant<br />

sein können, insbesondere besteht auch <strong>bei</strong> Teilzeitar<strong>bei</strong>t<br />

Anspruch auf Familienzulagen.<br />

Artikel 13, Absatz 3 FamZG lautet: „Es werden nur ganze<br />

Zulagen ausgerichtet. Anspruch auf Zulagen hat, wer auf<br />

einem jährlichen Erwerbseinkommen, das mindestens<br />

dem halben jährlichen Betrag der minimalen vollen Altersrente<br />

der AHV entspricht, AHV-Beiträge entrichtet.“<br />

Der zitierte Absatz enthält drei Elemente:<br />

1. Es gibt nur noch volle Zulagen. Die Teilzulagen nach<br />

Anzahl Ar<strong>bei</strong>tsstunden fallen weg.<br />

2. Höhe des Verdienstes: Die erwähnte AHV-Rente beträgt<br />

Fr. 13'680.--. Wer also ein jährliches Einkommen von<br />

mindestens Fr. 6'840.— erzielt, hat Anspruch auf Familienzulagen.<br />

3. Anspruch auf Zulagen haben Erwerbstätige nur, wenn<br />

sie von ihrem Einkommen AHV-Beiträge entrichten.<br />

Im Bereich KFE kommt es relativ häufig vor, dass einsatzleistende<br />

Personen <strong>bei</strong> mehreren Ar<strong>bei</strong>tge<strong>bern</strong> beschäftigt<br />

sind. In solchen Fällen ist die Familienausgleichskasse<br />

desjenigen Ar<strong>bei</strong>tgebers zuständig, der den höchsten AHVpflichtigen<br />

Lohn ausrichtet.<br />

Nichterwerbstätige Personen<br />

Unter bestimmten Vorausetzungen erhalten auch nichterwerbstätige<br />

Personen Familienzulagen. Dies ist für Asylsuchende<br />

und vorläufig Aufgenommene in der Regel nicht<br />

relevant, da sie nicht <strong>bei</strong> der AHV versichert sind.<br />

Der kantonale Migrationsdienst klärt im Moment noch<br />

einige Details ab. Er informiert in der nächsten Zeit die<br />

Sozialhilfestellen direkt über die Umsetzung der neuen<br />

Bestimmungen.<br />

Weitere Informationen:<br />

AHV Schweiz: www.ahv.ch > Dokumentation/Merkblätter<br />

> Familienzulagen > Merkblätter 6.08 und 6.09<br />

Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht: www.<br />

be.ch/asvs > Familienzulagen > Broschüre zur Familienzulagenordnung<br />

im Kanton Bern. Unter der gleichen Adresse<br />

sind auch die gesetzlichen Grundlagen von Bund und<br />

Kanton zusammengestellt.<br />

Mindestlöhne 2009 - Merkblatt<br />

In der KKF-Website ist ein Merkblatt zu den Minimallöhnen<br />

verschiedener Berufsgattungen aufgeschaltet. Das<br />

Merkblatt für 2009 ist umfassender gestaltet als die bisherige<br />

summarische Darstellung. Berücksichtigt sind unter<br />

anderem die unterschiedlichen Bestimmungen zu Sozialleistungen<br />

der Berufsverbände, welche einen erheblichen<br />

Einfluss auf die Höhe des Lohns haben. Ebenfalls eingegangen<br />

wird auf allfällige Zuschläge für die Administrationskosten<br />

der Bewilligungsträger.<br />

Zugang unter www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch > Ar<strong>bei</strong>t/Ausbildung ><br />

Erwerbstätigkeit + KFE > Lohnansätze für Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />

Kinderzulagen für Flüchtlinge<br />

Asylsuchende erhalten für ihre im Ausland lebenden<br />

Kinder keine Zulagen. Ein Gesuchsteller im Kanton Bern<br />

erhielt solche Zulagen auch nach der vorläufigen Aufnahme<br />

als Flüchtling nicht und wandte sich nach einer<br />

Niederlage vor dem Berner Verwaltungsgericht an das<br />

Bundesgericht. Dieses hat nun im Dezember 2008 entschieden,<br />

dass Kinderzulagen vom Zeitpunkt der Anerkennung<br />

als Flüchtling auch für Kinder im Aus- oder Heimatland<br />

auszurichten sind.<br />

Deutschkurse<br />

Neuerungen von den Deutschkursen<br />

der Heilsarmee Flüchtlingshilfe für das Jahr 2009<br />

– Für Personen mit F-Ausweis werden kostenlose Kurse<br />

von der Alphabetisierung bis zur Stufe A2 gemäss ESP<br />

angeboten. Der Alphabetisierungskurs findet in Bern<br />

an vier Stunden pro Woche statt. Die Aufbausprachkurse<br />

mit integrationsfördernden Inhalten sind in drei<br />

Niveaus unterteilt. Sie dauern je 16 Wochen und umfassen<br />

72 resp. 96 Lektionen; sie werden in Bern, Thun und<br />

Biel durchgeführt.<br />

– Auch für Asyl Suchende (N-Ausweis) stehen die Aufbausprachkurse<br />

in Bern, Thun und Biel weiterhin kostenlos<br />

offen. Voraussetzung ist der Besuch des Grundsprachkurses<br />

der zentrenführenden Organisationen.<br />

Kontakte<br />

Heilsarmee Flüchtlingshilfe, Aufbausprachkurse, Zieglerstrasse<br />

62, 3007 Bern, Telefon: 031 381 01 77<br />

Schulleiterin: Margrit Moser<br />

Neue Adresse für die Grundkurse ab 16.3.2009: Heilsarmee<br />

Flüchtlingshilfe, Grundkurse, Effingerstrasse 53, 3008 Bern,<br />

Telefon: 031 376 12 10, Schulleiterin: Nelly Aebischer<br />

www.heilsarmee.ch/fluechtlingshilfe > Deutschkurse


Sozialhilfe/Betreuung<br />

Merkblatt Krankenversicherung<br />

Aktualisierung durch den Migrationsdienst<br />

Das Merkblatt regelt Versicherungsfragen und<br />

Abläufe für die Gesundheitsversorgung von Personen<br />

des Asylbereichs.<br />

Auf 2009 hat der kantonale Migrationsdienst (Midi) Änderungen<br />

vorgenommen und das Merkblatt überar<strong>bei</strong>tet.<br />

Im BSIG Nr. 10/3.18 (www.bsig.jgk.be.ch) wurden die wichtigsten<br />

Neuerungen publiziert.<br />

– Der Midi ar<strong>bei</strong>tet nur noch mit sieben Krankenkassen<br />

zusammen.<br />

– Wenn unterstützte Personen von einer Gemeinde wegziehen,<br />

muss die zuständige Sozialhilfestelle den bisherigen<br />

Erstversorger-Arzt darüber schriftlich informieren.<br />

Dazu enthält das Merkblatt einen Musterbrief.<br />

SKOS-Richtlinien, Neuerungen<br />

Auf Januar 2009 hat die SKOS (Schweizerische<br />

Konferenz für Sozialhilfe) ihre Richtlinien für die<br />

Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe<br />

aktualisiert.<br />

Unterstützungspflicht von Verwandten<br />

<strong>bei</strong> Sozialhilfeabhängigkeit<br />

Die Unterstützungspflicht für sozialhilfeabhängige Verwandte<br />

wurde neu geregelt und die Einkommensgrenzen<br />

der Unterstützenden sind höher angesetzt.<br />

Nach SKOS soll die Unterstützungspflicht von Eltern, Kindern<br />

oder Grosseltern erst ab einem Jahreseinkommen<br />

<strong>asylnews</strong><br />

von Fr. 120'000.-- (Fr. 180'000.-- <strong>bei</strong> Ehepaaren) einsetzen.<br />

Gemäss SKOS-Präsident Walter Schmid wird damit die<br />

Unterstützungspflicht «auf Gutverdienende und Wohlhabende»<br />

beschränkt.<br />

Weil diese Richtlinien für die Kantone nicht verpflichtend<br />

sind, ist deshalb die Praxis je nach Wohnort in der Schweiz<br />

sehr unterschiedlich. Im Kanton Bern sind hingegen die<br />

SKOS-Richtlinien verbindlich, gemäss der Verordnung<br />

über die öffentliche Sozialhilfe.<br />

Auch im Asylbereich gelten die gleichen Ansätze, weil<br />

dazu keine besonderen Bestimmung bestehen.<br />

Details zur Anrechnung von Vermögen und Kindern sind<br />

unter www.skos.ch in den Richtlinien im Kapitel F 4.<br />

Vorbezug der AHV<br />

Nr. 1, März 2009<br />

Nach den SKOS-Richtlinien sollen unterstützte<br />

Personen grundsätzlich zum Vorbezug von AHV-<br />

Renten angehalten werden.<br />

Seit der 10. AHV-Revision können Altersrenten ein oder<br />

zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen<br />

werden. Der Vorbezug bedeutet jedoch eine lebenslange<br />

Kürzung der Renten. Diese Einbusse kann aber entweder<br />

mit BVG-Leistungen oder mit Ergänzungsleistungen kompensiert<br />

werden.<br />

Die Anmeldung zum Vorbezug muss rechtzeitig (ca. 3<br />

Monate vorher) gemacht werden und sie muss von den<br />

Versicherten persönlich unterzeichnet sein.<br />

Weil Personen des Asylbereichs oft nicht AHV-versichert<br />

sind, muss dort die Situation individuell abgeklärt werden.<br />

Der kantonale Migrationsdienst wird seine Richtlinien<br />

entsprechend ergänzen.<br />

www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />

Sozialhilfe/Betreuung<br />

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Sozialhilfe/Betreuung 1 · 09<br />

<strong>asylnews</strong><br />

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