asylnews - bei kkf oca bern
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KKF/Allgemeines<br />
Editorial<br />
Liebe LeserInnen<br />
Erneut soll das Asylgesetz revidiert werden. Es ist bereits die<br />
achte Änderung seit 1984. Praktisch alle Neuerungen wurden<br />
in das politische Schaufenster «abschreckende Wirkung mit<br />
Wahrung der humanitären Tradition der Schweiz» gestellt. Ob<br />
die letzte Revision diese Wirkung hatte, wird angesichts von<br />
steigenden Asylgesuchen und -pendenzen bezweifelt. Offensichtlicher<br />
ist, dass Kosten auf die Kantone überwälzt wurden.<br />
Stichworte: Ü<strong>bern</strong>ahme der vorläufig aufgenommenen Personen<br />
nach sieben Jahren und Verantwortung für alle abgewiesenen<br />
Asylsuchenden.<br />
Dennoch geht die gesetzgeberische Hektik weiter. Wehrdienstverweigerer<br />
sollen kein Asyl mehr erhalten. Wird das <strong>bei</strong>spielsweise<br />
eritreische Deserteure wirklich davon abhalten, Sicherheit in der<br />
Schweiz zu suchen? Da<strong>bei</strong> sind genau diese Personen auf Schutz<br />
angewiesen. Abgeschafft werden soll im weiteren die Möglichkeit<br />
von Asylanträgen in schweizerischen Vertretungen im Ausland.<br />
Damit wird jedoch eine Gelegenheit verpasst, potentiellen<br />
Flüchtlingen ihre Chancen vor einer problematischen Reise aufzuzeigen.<br />
Auch andere Bestimmungen, wie die Bestrafung wegen<br />
missbräuchlichen politischen Tätigkeiten in der Schweiz, bedeuten<br />
wahrscheinlich für die Behörden <strong>bei</strong> konsequenter Umsetzung<br />
mehr Aufwand als Ertrag.<br />
Erfreulicherweise können wir Ihnen in dieser Ausgabe auch zwei<br />
neue Angebote für die Integration vorstellen. Auf Seite 2 die<br />
Abklärungsstelle für vorläufig Aufgenommene und auf Seite 7<br />
die Informationsplattform für die berufliche Integration.<br />
Hans Zimmermann<br />
Personalwechsel <strong>bei</strong> der KKF<br />
Seit Jahresbeginn haben zwei neue Mitar<strong>bei</strong>terInnen<br />
ihre Ar<strong>bei</strong>t aufgenommen und wir haben uns<br />
von einer Kollegin verabschiedet.<br />
Die <strong>bei</strong>den Neuen, Monique Spring und Florian Hitz, ar<strong>bei</strong>ten<br />
für die neue Abklärungsstelle Integration. Sie ü<strong>bern</strong>ehmen<br />
vertiefte Abklärungen für vorläufig aufgenommene<br />
Personen mit Integrationsproblemen. Auf der folgenden<br />
Seite stellen sie sich und das neue Angebot vor.<br />
<strong>asylnews</strong><br />
Die KKF heisst <strong>bei</strong>de herzlich willkommen und freut sich,<br />
das Projekt mit zwei Personen zu realisieren, die Kenntnisse<br />
und Erfahrung im Migrationsbereich mitbringen.<br />
Ende Januar haben wir uns von Sandra Herzog verabschiedet.<br />
Während <strong>bei</strong>nahe drei Jahren hat die KKF von ihrer<br />
grossen Erfahrung in der Asylsozialhilfe und Kompetenzen<br />
in Sozialversicherungsfragen profitieren können. Sany,<br />
du hast neue Ideen immer mit Interesse aufgenommen,<br />
anvertraute Projekte mit Enthusiasmus bear<strong>bei</strong>tet und <strong>bei</strong><br />
allem warst du von Herzen und mit einer professionellen<br />
Haltung da<strong>bei</strong>. Danke für alles , was du für unsere Stelle<br />
geleistet hast. Ich hoffe, dass du deine Ressourcen auf<br />
deinem weiteren beruflichen Werdegang entfalten und<br />
entwickeln kannst.<br />
Anne Durrer<br />
Übersicht<br />
Nr. 1, März 2009<br />
KKF/Allgemeines<br />
- Personalwechsel <strong>bei</strong> der KKF 1<br />
- Neue Fachstelle der KKF 2<br />
Rückkehrberatung<br />
- Tätigkeitsbericht 2009 3<br />
- Länderprogramme im 2009 4<br />
Recht/Strukturen<br />
- Bundesabgeltung an Kantone 5<br />
- Asyl- und Ausländergesetzrevision 5<br />
- Asylgesuche in der Schweiz und Entscheide 5<br />
- Kantonale Strukturen und Ausplatzierung 6<br />
- Ausschaffungshaft 6<br />
Ar<strong>bei</strong>t/Bildung<br />
- Berufliche Integration 7<br />
- Kurzfristige Erwerbseinsätze KFE 8<br />
- Kinderzulagen für Flüchtlinge 8<br />
- Deutschkurse der Heilsarmee Flüchtlingshilfe 8<br />
Sozialhilfe/Betreuung<br />
- Merkblatt Krankenversicherung, Aktualisierung 9<br />
- SKOS-Richtlinien, Neuerungen 9<br />
Sozialhilfe/Betreuung Ar<strong>bei</strong>t/Bildung Recht/Strukturen Rückkehrberatung KKF/Allgemeines<br />
www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />
1
Sozialhilfe/Betreuung Ar<strong>bei</strong>t/Bildung Strukturen/Verfahren Rückkehrberatung KKF/Allgemeines 1 · 09<br />
<strong>asylnews</strong><br />
2<br />
Neue Fachstelle der KKF<br />
Abklärungsstelle Integration<br />
für vorläufig aufgenommene Personen<br />
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen<br />
und Ausländer (AuG) am 1. Januar 2008 gilt für vorläufig<br />
Aufgenommene das Primat der Integration. Dieser<br />
Prozess läuft <strong>bei</strong> vielen vorläufig Aufgenommenen problemlos<br />
ab, andere hingegen sind auf mehr Unterstützung<br />
angewiesen.<br />
Die Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen bietet<br />
neu mit der Abklärungsstelle Integration Entlastung für<br />
die Betreuungsstellen an. In 3 bis 5 Gesprächen nehmen<br />
die Mitar<strong>bei</strong>tenden der Abklärungsstelle Integration<br />
gemeinsam mit den vorläufig aufgenommenen Personen<br />
eine Standortbestimmung bezüglich ihrer beruflichen und<br />
sozialen Integration vor. Davon ausgehend werden Empfehlungen<br />
für die nächsten Integrationsschritte erar<strong>bei</strong>tet.<br />
Für deren Umsetzung sind dann die vorläufig Aufgenommenen<br />
zusammen mit der zuständigen Betreuungsstelle<br />
verantwortlich.<br />
Die Mitar<strong>bei</strong>tenden der Abklärungsstelle Integration<br />
können weder das Rad neu erfinden noch – gerade in der<br />
momentanen Wirtschaftslage – Wunder vollbringen. Doch<br />
sie können sich Zeit nehmen, die vorläufig aufgenommenen<br />
Personen „neu“ kennen zu lernen, um auf Ressourcen<br />
und Kompetenzen aufmerksam zu werden, die bisher<br />
verborgen blieben. Durch den anderen Blickwinkel können<br />
sich neue Perspektiven ergeben. Für spezielle individuelle<br />
Projekte im Bereich der sozialen Integration stehen<br />
der Abklärungsstelle Integration ausserdem beschränkte<br />
finanzielle Mittel zur Verfügung.<br />
Ab Mitte März können vorläufig aufgenommene Personen<br />
<strong>bei</strong> der Abklärungsstelle Integration angemeldet werden.<br />
Das Angebot steht allen vorläufig Aufgenommenen ab 25<br />
Jahren offen, die weniger als 7 Jahre lang in der Schweiz<br />
sind. Gerade mit Personen, deren Integration bisher<br />
von Misserfolgen geprägt war oder durch familiäre oder<br />
gesundheitliche Probleme erschwert wird, soll gemeinsam<br />
ein (neuer) Weg gefunden werden. Monique Spring und<br />
Florian Hitz, die <strong>bei</strong>den Mitar<strong>bei</strong>tenden der Abklärungsstelle<br />
Integration, freuen sich über zahlreiche Anmeldungen.<br />
Abklärungsstelle Integration<br />
Tel. 031 385 18 00, Mail: integration@<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch<br />
Seit Anfang Februar bin ich <strong>bei</strong><br />
der KKF mit dem Aufbau der neu<br />
geschaffenen Abklärungsstelle<br />
Integration beschäftigt. Es ist<br />
eine spannende Aufgabe, <strong>bei</strong> der<br />
ich meine Erfahrung und Kenntnisse<br />
aus Studium, Beruf und<br />
Freiwilligenar<strong>bei</strong>t gut verknüpfen<br />
kann.<br />
Ich habe an der Universität Bern<br />
Ethnologie und Islamwissenschaften<br />
studiert. Danach ar<strong>bei</strong>tete ich in verschiedenen<br />
Asylzentren, zuletzt im Betreuungszentrum Nusshof.<br />
Berufsbegleitend liess ich mich zum Lehrer für Deutsch als<br />
Fremd- und Zweitsprache ausbilden. Ich wohne in Nidau,<br />
wo ich mich in der Kommission für Prävention und Integration<br />
engagierte sowie am See und <strong>bei</strong> Gartenar<strong>bei</strong>ten<br />
Erholung finde.<br />
Ich freue mich, ab Mitte März im direkten Kontakt mit<br />
vorläufig aufgenommenen Personen zu deren beruflichen<br />
und sozialen Integration <strong>bei</strong>tragen zu können.<br />
Florian Hitz<br />
Anfang März beginne ich meine<br />
neue Herausforderung als Mitar<strong>bei</strong>terin<br />
für die neue Abklärungsstelle<br />
Integration. Für mich<br />
bedeutet Integration die aktive<br />
Gestaltung von Vielfalt auf allen<br />
Ebenen. Sie ermöglicht dem EinzelnenEntfaltungsmöglichkeiten,<br />
unabhängig von Herkunft,<br />
Geschlecht und Religion.<br />
Seit mehr als 17 Jahren mit<br />
einem gebürtigen Angolaner verheiratet, kenne ich diesen<br />
Prozess aus nächster Nähe. Sich aufeinander zu bewegen,<br />
sich miteinander zu arrangieren und eine gemeinsame<br />
Verständigungsgrundlage finden braucht viel Offenheit,<br />
Toleranz, Geduld und Neugier. Ich freue mich, diese - und<br />
hoffentlich noch viele andere Eigenschaften <strong>bei</strong> der KKF<br />
einzubringen. Meine langjährige Basiserfahrung im Asylbereich<br />
und meine letzte Tätigkeit <strong>bei</strong> einem kirchlichen<br />
Sozialdienst dienen mir da<strong>bei</strong> als Grundlage.<br />
Monique Spring<br />
ADRESSEN<br />
KKF<br />
Effingerstrasse 55, 3008 Bern<br />
Fax 031 385 18 17<br />
Internet www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch<br />
Geschäftsleitung Tel. 031 385 18 10<br />
Administration Tel. 031 385 18 11<br />
Aufenthalt Tel. 031 385 18 16<br />
Rückkehrberatung Tel. 031 385 18 18<br />
Abklärung Integration Tel. 031 385 18 00
Rückkehrberatung<br />
Tätigkeitsbericht 2008<br />
Im Jahr 2008 haben sich die Zahlen in der Rückkehrberatung<br />
stabilisiert bzw. leicht verbessert.<br />
Die Tendenz ist steigend. Die Situationen werden<br />
immer komplexer und der Druck auf die abgewiesenen<br />
Asylsuchenden wird deutlich spürbar.<br />
Ende Januar hat die Rückkehrberatung ihren jährlichen<br />
Tätigkeitsbericht zu Handen Kanton und Bund abgelegt.<br />
Und es scheint, dass der Abwärtstrend der vergangenen<br />
Jahre endgültig gestoppt ist. Im Berichtsjahr haben sich<br />
die Kennzahlen stabilisiert und teilweise sogar verbessert.<br />
Es ist aber auch festzuhalten, dass die Situationen der Ausreisenden<br />
zunehmend komplexer werden und der Druck<br />
auf die Weggewiesenen deutlich spürbar wird.<br />
Case Management<br />
Im Berichtsjahr sind insgesamt 143 Dossiers bear<strong>bei</strong>tet<br />
worden, gut 40 weniger als im Vorjahr. Hinter dieser Zahl<br />
verbergen sich 228 Menschen (im Vorjahr rund 40 Personen<br />
mehr), mit denen am Thema Rückkehr gear<strong>bei</strong>tet worden<br />
ist. 106 von ihnen sind ausgereist, genau gleich viele wie<br />
2007. Das bedeutet, dass gut 46 % der Klienten und Klientinnen<br />
auch ausgereist sind (Vorjahr 39 %).<br />
Der grösste Teil der Personen sind nach wie vor Männer<br />
(66 %); Familien, d. h. Ehepaare mit/ohne Kinder und<br />
alleinerziehende Elternteile, machen 21 % aus und die<br />
Frauen sind mit 13 % vertreten. Pro Dossier sind es rund<br />
1,6 Personen, etwas mehr als im Vorjahr.<br />
Die allermeisten unserer Klienten und Klientinnen, 63 %,<br />
haben ein abgeschlossenes Asylverfahren; einige ziehen<br />
ihr Asylgesuch zurück. Eine Zunahme haben wir vermerkt<br />
<strong>bei</strong> den Personen mit Nichteintretens-Entscheid (NEE):<br />
2008 sind mehr als doppelt so viele als im Vorjahr zur<br />
Beratung gekommen (49/2008 bzw. 20/2007); wir hoffen,<br />
dass diese Tendenz anhält. Es scheint endgültig durchgedrungen<br />
zu sein, dass auch Personen mit NEE Rückkehrhilfe<br />
erhalten können.<br />
62 % der Klienten und Klientinnen fallen in den Bereich<br />
der individuellen Rückkehrhilfe (IHI); im Vorjahr waren<br />
es 76 %. Zusammen mit ihnen haben wir 31 Zusatzhilfeprojekte<br />
erar<strong>bei</strong>tet (im Vorjahr 37). Die Bandbreite dieser<br />
IHI-Projekte war auch 2008 sehr gross: Landwirtschaft,<br />
<strong>asylnews</strong><br />
Gewerbe, Dienstleistung. Aus dem Bereich Länderprogramme<br />
(PiA) stammten 2008 ein Drittel der Klienten und<br />
Klientinnen (im Vorjahr betrug der Anteil ein Fünftel). Insgesamt<br />
sind 35 Personen mit Projekthilfe im Rahmen von<br />
Länderprogrammen ausgereist, deutlich mehr als im Vorjahr.<br />
Diese Personen haben den Vorteil, dass sie ihren Projektbeschrieb<br />
erst vor Ort definitiv erstellen können. Sie<br />
reisen daher meist mit lediglich einer Projektskizze aus<br />
und können ihre Ideen vor Ort verifizieren unter Mithilfe<br />
der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Und<br />
abschliessend zu diesem Punkt: 3 % bzw. 2 % der Klienten<br />
und Klientinnen haben keine Hilfe erhalten weil sie entweder<br />
in ein EU- oder ein klassisches Auswanderungsland<br />
weitergereist sind oder weil die Hilfe aus anderen Gründen<br />
nicht gewährt wurde.<br />
Gesamthaft stellen wir fest, dass die Beratungssituationen<br />
zunehmend komplexer und anspruchsvoller werden.<br />
Viele Abgewiesene leiden in der einen oder anderen Weise<br />
unter dem Druck, der immer stärker ausgeübt wird. Im<br />
Ar<strong>bei</strong>tsalltag zeigt sich dies <strong>bei</strong>spielsweise im Medikamentenkonsum<br />
(und der Organisation von medizinischer<br />
Rückkehrhilfe) und oft benötigt es zusätzliche telefonische<br />
Besprechungen mit Personen des privaten Netzes der<br />
Rückkehrenden.<br />
Information und Vernetzung<br />
Nr. 1, März 2009<br />
In diesem Bereich sind verschiedene Tätigkeiten zusammengefasst;<br />
wir greifen nachfolgend nur einige kurz auf.<br />
Im Berichtsjahr haben wir insgesamt 27 Infoveranstaltungen<br />
in den verschiedenen Bildungs-Kursen der Heilsarmee,<br />
der TAST, von HEKS Perspektive und SILO Langenthal<br />
durchgeführt. Diese Kurse sind auf 2009 neu ausgerichtet<br />
worden und wenden sich nun an Personen mit Ausweis F<br />
und B; <strong>bei</strong> diesen Personen steht die Integration im Vordergrund.<br />
Wir werden deshalb keine Info-Veranstaltungen<br />
mehr durchführen. Auf Anfrage sind wir aber selbstverständlich<br />
gerne bereit, welche durchzuführen. Ausser in<br />
den erwähnten Kursen haben wir im 2008 in den <strong>bei</strong>den<br />
grossen Durchgangszentren Lyss und Enggistein je eine<br />
Info-Veranstaltung mit Filmvorführung durchgeführt.<br />
Insgesamt 315 Personen sind nach erstinstanzlichem<br />
Negativ-Entscheid von uns angeschrieben und mit dem<br />
entsprechenden Info-Material bedient worden. Und <strong>bei</strong><br />
fünf Länderprogramm-Verlängerungen haben wir das<br />
jeweilige Zielpublikum persönlich angeschrieben.<br />
Rückkehrberatung www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />
3
Rückkehrberatung 1 · 09<br />
<strong>asylnews</strong><br />
4<br />
Länderprogramme im 2009<br />
Das Bundesamt für Migration (BFM) hat Ende 2008<br />
mehrere Länderprogramme geschlossen. Im 2009<br />
sind noch fünf offen.<br />
Ende 2008 hat das BFM mehrere der bisherigen Länderprogramme<br />
(PiA) geschlossen. Es scheint dies Teil einer<br />
neuen strategischen Richtung zu sein, die sich seit einiger<br />
Zeit abzeichnet: Es wird vermehrt auf die individuelle<br />
Hilfe gesetzt. Als Rückkehrberatungsstelle bedauern wir<br />
dies. Die Länderprogramme mit ihrem Leistungsangebot<br />
vor Ort (Empfang am Flughafen, detaillierte Ausar<strong>bei</strong>tung<br />
der Projektpläne und Hilfe <strong>bei</strong> der Realisierung), ausgeführt<br />
durch die Internationale Organisation für Migration<br />
(IOM), erscheint uns für Rückkehrende sehr hilfreich, im<br />
Besonderen auch <strong>bei</strong> Personen, die schon längere Zeit von<br />
Zuhause weg sind. Wir hören immer wieder von Rückkehrenden,<br />
dass sie sehr froh über dieses Angebot sind.<br />
Für das laufende Jahr sind noch die folgenden fünf Länderprogramme<br />
offen:<br />
– Georgien, III. Phase<br />
– Guinea (herausgelöst aus dem geschlossenen regionalen<br />
PiA Westafrika)<br />
– Irak, I. Phase (vorher nur programmähnlich strukturierte<br />
Hilfe)<br />
– Nigeria, V. Phase<br />
– Vulnerable Westbalkan<br />
Die Leistungen der einzelnen Länderprogramme sind<br />
unterschiedlich ausgestaltet. Alle nötigen Informationen<br />
inkl. Flyer und Merkblätter in den jeweilig wichtigen Sprachen<br />
sind auf unserer Homepage www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch/selbständige<br />
Rückkehr/Länderprogramme zu finden.<br />
An dieser Stelle weisen wir auf die neue Rubrik<br />
SUCCESS-STORIES auf unserer Homepage hin. Es sind<br />
Kurzbeschriebe (Text und Bild) von IOM aufgeschaltet,<br />
die zeigen, welche Ideen die Rückkehrenden umgesetzt<br />
haben.<br />
www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch > Selbständige Rückkehr > Succes-Stories<br />
Besuchen Sie unsere Homepage: www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch.
Recht/Strukturen<br />
Bundesabgeltung an Kantone<br />
Das Bundesamt für Migration vergütet den Kantonen<br />
einen Sockel<strong>bei</strong>trag, der Bundesrat hat dazu<br />
im Dezember 2008 die Asylverordnung 2 geändert.<br />
Für die Aufrechterhaltung einer minimalen Betreuungsstruktur<br />
erhalten die Kantone neu einen Sockel<strong>bei</strong>trag<br />
von Fr. 80'194.-- pro Quartal. Damit sollen Zusatzkosten<br />
vergütet werden, die <strong>bei</strong>m Anstieg von Asylgesuchen entstehen.<br />
Im weiteren wurde der Ansatz für die pauschale Abgeltung<br />
der Sozialhilfe-, Miet- und Betreuungskosten der<br />
Teuerung angepasst. Die Pauschale beträgt im schweizerischen<br />
Durchschnitt Fr. 51.04 pro Tag und Person, da<strong>bei</strong><br />
sind jedoch die Miet- und Krankenversicherungskosten<br />
kantonal indexiert.<br />
Beide Änderung treten rückwirkend auf den 1. Juli 2008 in<br />
Kraft.<br />
Bundesgesetzrevisionen<br />
Im Januar 2009 hat der Bundesrat eine erneute Verschärfung<br />
der Asylgesetzgebung in die Vernehmlassung<br />
gegeben, die Flüchtlingsorganisationen<br />
kritisieren die Vorschläge.<br />
Gemäss Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sind<br />
diese Änderung eine Reaktion auf neue Entwicklungen<br />
im Asylbereich. Beispielsweise habe ein Urteil der früheren<br />
Asylrekurskommission zu einem starken Anstieg von<br />
Gesuchen aus Eritrea geführt, weil es für Wehrdienstverweigerer<br />
aus diesem Land die grundsätzliche Asylgewährung<br />
bejahte. Im weiteren sei dieser Entscheid auch ein<br />
Signal für Personen aus der Türkei oder Georgien, die ebenfalls<br />
mehr Gesuche wegen Dienstverweigerung stellten.<br />
In die Vernehmlassung mit Frist bis 15. April 2009 wurden<br />
folgende Änderungen gegeben:<br />
Im Asylgesetz<br />
– Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung<br />
oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind,<br />
sollen in der Schweiz nicht als Flüchtlinge anerkannt<br />
werden und kein Asyl erhalten. Ist der Vollzug der Wegweisung<br />
jedoch unzulässig, weil im Herkunftsstaat<br />
<strong>asylnews</strong><br />
Nr. 1, März 2009<br />
<strong>bei</strong>spielsweise eine unmenschliche Behandlung droht,<br />
werden sie in der Schweiz vorläufig aufgenommen.<br />
– Missbräuchliche politische Tätigkeiten in der Schweiz<br />
(z. B. Auftritte an medienwirksamen Demonstrationen),<br />
sollen strafrechtlich sanktioniert werden, wenn sie nur<br />
zur Begründung einer sonst nicht ausreichenden Flüchtlingseigenschaft<br />
dienen.<br />
– Die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung<br />
im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, soll aufgehoben<br />
werden, weil die Schweiz dies als einziger europäischer<br />
Staat ermöglicht.<br />
– Um in Zukunft Verfahrensverzögerungen zu verhindern,<br />
soll neu ein rasches und schriftliches Verfahren <strong>bei</strong><br />
Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen eingeführt<br />
werden.<br />
Im Bundesgesetz über Ausländerinnen<br />
und Ausländer<br />
– Personen, die aus der Schweiz weggewiesen werden und<br />
die geltend machen, ihre Wegweisung sei aus persönlichen<br />
Gründen nicht zumutbar (z.B. kein Beziehungsnetz<br />
im Herkunftsstaat), sollen dies neu nachweisen müssen.<br />
Der Bundesrat soll neu Staaten bezeichnen können,<br />
in die der Wegweisungsvollzug generell als zumutbar<br />
erachtet wird.<br />
– Vorläufig aufgenommene Personen, die Sozialhilfe beziehen,<br />
sollen neu einem Wohnort oder einer Unterkunft im<br />
Kanton zugewiesen werden können. Dies soll grössere<br />
Gemeinden entlasten und entspricht einem ausdrücklichen<br />
Anliegen der Kantone.<br />
– Es soll ein Vorbereitungs- und Ausschaffungstatbestand<br />
<strong>bei</strong> Dublin-Verfahren (Zuständigkeit für ein Asylverfahren)<br />
eingeführt werden, um den Wegweisungsvollzug in<br />
die zuständigen Dublin-Staaten sicherzustellen.<br />
Das UNO-Kommissariat, schweizerische Flüchtlingsorganisationen<br />
und amnesty international Schweiz lehnen die<br />
vorgesehenen Restriktionen ab. Diese würden an der traurigen<br />
Realität von Verfolgungen nichts ändern, hingegen<br />
nehme der Schutz in der Schweiz ab.<br />
Asylgesuche in der Schweiz<br />
Asylgesuche auf dem höchsten Stand seit fünf Jahren<br />
Im Jahr 2008 wurden 16'606 (Für den Kanton Bern: 1'816)<br />
Gesuche eingereicht, dies bedeutet eine Steigerung von<br />
Recht/Strukturen www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />
5
Recht/Strukturen 1 · 09<br />
<strong>asylnews</strong><br />
6<br />
rund 53 % gegenüber dem Vorjahr. Auch wenn diese<br />
Zunahme beträchtlich ist, liegt die Zahl immer noch unter<br />
dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.<br />
Die höchsten Zahlen und gleichzeitig die deutlichsten<br />
Zunahmen zeigt die Statistik <strong>bei</strong> Gesuchen aus Eritrea<br />
(2'849 Gesuche, + 72 %) und aus Somalia (2'014 Gesuche,<br />
+ 334 %). Das Bundesamt für Migration (BfM) erklärt dies<br />
unter anderem mit einer intensiveren Benützung der Route<br />
Libyen - Lampedusa. Nach Schätzung hat sich auf diesem<br />
Weg im Jahr 2008 die Zahl der Flüchtlinge mit 33'000 Personen<br />
gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.<br />
Das BfM erledigte im vergangenen Jahr 11'062 Anträge,<br />
dennoch haben sich die erstinstanzlich hängigen Gesuche<br />
auf 12'656 verdoppelt. Diese Pendenzen erhöhen sich mit<br />
den hängigen Beschwerden auf 17'163 (BE: 2'272).<br />
Positive Asylentscheide wurden 1'230 gefällt und mit<br />
Familienzusammenführungen erhielten insgesamt 2'261<br />
(BE: 311) Personen Asyl. Weitere 4'327 (BE: 540) Personen<br />
wurden vorläufig aufgenommen. Zusätzlich wurden 3'628<br />
(BE: 372) sogenannte Härtefallbewilligungen erteilt, mehrheitlich<br />
an langjährig vorläufig Aufgenommene und zu<br />
einem kleinen Teil an Asylsuchende mit hängigen Gesuchen.<br />
Gemäss BfM-Statistik lebten im Kanton Bern am Jahresende<br />
2008 noch 2'897 vorläufig aufgenommene Personen<br />
und 2'347 Asylsuchende mit hängigen Verfahren.<br />
Kantonale Strukturen<br />
Neue Kollektivunterkünfte im Kanton<br />
Wegen den steigenden Zuweisungen von Asylsuchenden<br />
an den Kanton (seit August durchschnittlich 230 Personen<br />
pro Monat) wurden von November bis Januar 2009 im<br />
Kanton Bern 560 neue, meist unterirdische Unterkunftsplätze<br />
bereitgestellt (<strong>asylnews</strong> Dez 08). Damit stehen zur<br />
Zeit <strong>bei</strong>nahe 2'000 Zentrenplätze zur Verfügung.<br />
Nach der Prognose des Bundesamtes für Migration ist auch<br />
in den nächsten Monaten mit höheren Gesuchszahlen zu<br />
rechnen. Deshalb will die kantonale Polizei- und Militärdirektion<br />
(POM) mit weiteren Zivilschutzanlagen nochmals<br />
600 Plätze schaffen. Für die gleichmässige Verteilung<br />
wurden Standorte ausgewählt, wo zur Zeit wenig Asylsuchende<br />
leben. Vorgesehen sind Reichenbach, Lützelflüh,<br />
Rüegsau, Krauchtal, Riggisberg und ev. Bremgarten. Da<strong>bei</strong><br />
will die POM auch weiterhin mit den Betreuungsorganisationen<br />
Heilsarmee Flüchtlingshilfe und Asyl Biel & Region<br />
zusammenar<strong>bei</strong>ten.<br />
Die POM möchte diese Anlagen nur vorübergehend benützen,<br />
sie ist weiterhin auf der Suche nach Alternativen und<br />
konzentriert sich auf leer stehende Hotels und Ferienheime.<br />
Zusätzlich werden Personen mit längerem Aufenthalt<br />
wieder in Gemeinden platziert.<br />
Zuweisungen an die <strong>bern</strong>ischen Gemeinden<br />
Bis August 2009 sollen 1'500 Personen von Durchgangszentren<br />
in Gemeindeunterkünfte umziehen.<br />
Mit den steigenden Gesuchszahlen leben wieder mehr<br />
Asylsuchende im Kanton Bern. Gleichzeitig haben sich die<br />
unerledigten Anträge <strong>bei</strong>m Bund verdoppelt. Damit fallen<br />
die erstinstanzlichen Entscheide oft erst nach längerer Zeit<br />
und die Aufenthaltszeiten dauern entsprechend länger.<br />
Aus diesen Gründen kann der kantonale Migrationsdienst<br />
(Midi) sein früheres Konzept nicht umsetzen, das vorsah,<br />
Personen ohne Asylentscheid nicht mehr in Gemeinden<br />
zu transferieren.<br />
Im Januar hat nun der Midi den Gemeinden die Zuweisung<br />
von Asylsuchenden bis im August 2009 angekündigt. Mit<br />
dieser Umplatzierung wird gleichzeitig die heute unterschiedliche<br />
Verteilung im Kanton korrigiert.<br />
Grössere Kontingente sind vor allem für das PAG Thun -<br />
Berner Oberland (307 Personen), die Stadt Bern (287) sowie<br />
für die zwei PAG Oberaargau (231) und Aare- Kiesental<br />
- Burgdorf (174) vorgesehen. Kleinere Gruppen werden<br />
den PAG Signau (33), Nidau (32), Belp (29) und Worblental<br />
(21) zugewiesen. Für Aufnahmen und Betreuung sind<br />
in diesen Gebieten die PAG (Professionelle Asylkoordination<br />
Gemeinden) zuständig, aber die Verfügungen gehen<br />
immer an die Gemeinden. Das heisst, wenn ein PAG nicht<br />
genügend Personen aufnehmen kann, müssen die angeschlossenen<br />
Gemeinden mit zu tiefen Anteilen den notwendigen<br />
Wohnraum organisieren.<br />
Eine weitere Gruppe von 356 Personen wird auf 41 <strong>bern</strong>ische<br />
Gemeinden verteilt, die keinem PAG angeschlossen<br />
sind. Diese ü<strong>bern</strong>ehmen die Betreuung selber oder schliessen<br />
sich allenfalls einem PAG an.<br />
Personen in Durchgangszentren oder Zivilschutzanlagen<br />
werden den Standortgemeinden oder PAG angerechnet.<br />
Ausschaffungshaft<br />
Kürzung der maximalen Haftdauer<br />
Ende Januar hat der Bundesrat die EU-Rückführungsrichtlinie<br />
gutgeheissen. Danach dürfen alle Ausschaffungsarten<br />
zusammen maximal 18 Monate betragen. Damit<br />
muss das Justiz- und Polizeidepartement eine Änderung<br />
des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer<br />
vorbereiten, die statt wie bisher 2 Jahre, maximal 18<br />
Monate Haft vorsieht. Die Gesetzesänderung muss noch<br />
vom Parlament behandelt werden.<br />
Haftüberprüfung im Kanton Bern<br />
Im Kanton Bern entscheidet bisher das Haftgericht Bern-<br />
Mittelland als einzige und letzte Instanz über die Ausschaffungshaft<br />
<strong>bei</strong> AusländerInnen. Laut Bundesgericht ist<br />
diese Lösung nicht gesetzeskonform, weil dieses Gericht<br />
nicht die erforderliche Unabhängigkeit habe. Es fordert<br />
deshalb den Kanton auf, entweder ein gänzlich unabhängiges<br />
Haftgericht zu schaffen, oder <strong>bei</strong> den bestehenden<br />
Gerichtsentscheiden eine Beschwerde an das Ober- oder<br />
Verwaltungsgericht zu ermöglichen.
Ar<strong>bei</strong>t/Bildung<br />
Berufliche Integration<br />
Informationsplattform<br />
für vorläufig Aufgenommene<br />
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF ist für Integrationsangebote<br />
der vorläufig aufgenommenen Personen<br />
im Kanton Bern zuständig. Die GEF hat die KKF beauftragt,<br />
eine Informationsplattform zum Bereich Ar<strong>bei</strong>tsintegration<br />
einzurichten, sowohl als Unterstützung der Betreuungsstellen<br />
im Asylbereich als auch direkt zugunsten der<br />
vorläufig aufgenommenen Personen.<br />
Diese Stelle beschafft und verbreitet Informationen zu<br />
Angeboten und Möglichkeiten für vorläufig aufgenommene<br />
Personen im Prozess der beruflichen Integration.<br />
Eingebettet in die Plattform ist die bisherige Fachstelle für<br />
kurzfristige Erwerbseinsätze KFE.<br />
Sozialhilfestellen im Asylbereich haben Zugang zu diesen<br />
Informationen über die spezielle KKF-Website „Bildung,<br />
Integration und Beschäftigung für Personen des Asylbereichs“<br />
- www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch/bildint . Diese Website ersetzt<br />
die frühere BIBER-Site und ist verstärkt auf Integration<br />
ausgerichtet, wie auch das Kürzel verrät: „bildint“ steht<br />
für Bildung und Integration. Der Zugang bleibt wie bisher,<br />
entweder über die Startseite der KKF-Homepage oder über<br />
die direkte Eingabe der obigen Adresse. Das Kapitel „berufliche<br />
Integration“ enthält im Moment noch recht wenige<br />
Informationen, wird aber in der nächsten Zeit mit den von<br />
verschiedenen Institutionen im Kanton Bern angebotenen<br />
Programmen ergänzt.<br />
Informationen werden auch über weitere Publikationen<br />
verbreitet, insbesondere über das periodische KKF-Bulletin<br />
„<strong>asylnews</strong>“. Vorgesehen ist ebenfalls eine jährliche<br />
Informationstagung zu Bildungs- und Integrationsangeboten<br />
in Zusammenar<strong>bei</strong>t mit der GEF.<br />
Für die Zielgruppe vorläufig aufgenommene Personen ist<br />
ein Informationsmittel geplant: Zwei Flyer zur beruflichen<br />
Integration (Erwachsene und Erwerbstätigkeit, Jugendliche<br />
und berufliche Ausbildung). Die Sozialhilfestellen können<br />
die Flyer in der Beratung verwenden und an die vorläufig<br />
Aufgenommenen abgeben.<br />
Geführt wird die Plattform durch die KKF-Mitar<strong>bei</strong>tenden<br />
Benno Germann und Erika Furger, die Ihnen für weitere<br />
Auskünfte gerne zur Verfügung stehen.<br />
Elterninformation zur Berufswahl auf DVD<br />
Das Schulamt der Stadt Bern entwickelt DVDs, mit denen<br />
es die (fremdsprachigen) Eltern über die jeweilige Schulstufe<br />
ihres Kindes informiert. Kürzlich ist der Teil „Ober-<br />
<strong>asylnews</strong><br />
Nr. 1, März 2009<br />
stufe und Berufswahl“ erschienen. Die DVD stellt ein<br />
niederschwelliges Informationsmittel dar, das nicht auf<br />
Schriftlichkeit und Text beruht und das die Vielsprachigkeit<br />
effizient berücksichtigt. Die passende Sprachversion<br />
kann angewählt werden: Deutsch, Berndeutsch, Französisch,<br />
Englisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Serbisch,<br />
Albanisch, Türkisch, Tamilisch.<br />
Informiert wird unter anderem über die Schnittstelle<br />
Schule/Beruf, über den Ablauf und die Hilfestellungen<br />
<strong>bei</strong> der Berufswahl. Ein erfahrener Personalchef berichtet,<br />
worauf er <strong>bei</strong> der Lehrlingsselektion achtet. Die DVD<br />
soll eine positive Grundstimmung hinterlassen, denn „wir<br />
thematisieren nicht den Misserfolg, sondern was möglich<br />
ist.“<br />
Stadt<strong>bern</strong>er Eltern mit Kindern in der Oberstufe erhalten<br />
die DVD gratis zugestellt. Eltern aus andern Gemeinden<br />
können die DVD zum Preis von 15 Franken <strong>bei</strong>m Schulamt<br />
der Stadt Bern beziehen (Tel 031 321 64 60).<br />
Berufliche Integration von traumatisierten<br />
Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen<br />
integrationBE AG und die vier Hilfswerke Caritas Bern,<br />
Heks Regionalstelle Bern, SAH Bern und SRK Kanton Bern<br />
bieten neu in bereits bestehenden Programmen Plätze für<br />
Stellensuchende mit posttraumatischen Störungen an. Im<br />
Auftrag des BFM leitet integrationBE AG dieses Pilotprojekt<br />
für zwei Jahre.<br />
In den Programmen FlicFlac Stellennetz für Erwerbslose,<br />
HEKS Perspektive, co-opera mentoring, ECHELLE Biel und<br />
im Fachkurs „Qualifizierte Hilfsar<strong>bei</strong>t“ von FOKUS können<br />
Stellensuchende aufgenommen werden, die unter einer<br />
Traumatisierung leiden. Je nach Ressourcen und Fähigkeiten<br />
kann aus dem breit gefächerten, institutionenübergreifenden<br />
Angebot das Richtige ausgesucht werden.<br />
Nebst den regulären Leistungen wird für die neue Zielgruppe<br />
eine intensivere individuelle Begleitung angeboten.<br />
Krisen und Unsicherheiten werden so frühzeitig erkannt.<br />
Sollten <strong>bei</strong> den Teilnehmenden Schwierigkeiten mit Stress,<br />
Lärm, Leistungsdruck etc. auftreten, kann auf diese Problematik<br />
flexibel reagiert werden, indem die Teilnahmedauer<br />
verlängert und die Intensität reduziert wird. Zusätzlich<br />
steht die enge Zusammenar<strong>bei</strong>t und Vernetzung mit den<br />
zuweisenden Stellen und den therapeutischen Fachpersonen<br />
im Zentrum. Für die zusätzliche Qualifizierung der<br />
Mitar<strong>bei</strong>tenden ar<strong>bei</strong>ten wir mit dem Ambulatorium für<br />
Folter- und Kriegsopfer des SRK zusammen und organisieren<br />
regelmässige Fachsupervisionen.<br />
Ar<strong>bei</strong>t/Bildung www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />
7
Ar<strong>bei</strong>t/Bildung 1 · 09<br />
<strong>asylnews</strong><br />
8<br />
Zielgruppe und Aufnahmekriterien<br />
Flüchtlinge und VA mit Ausweis B oder F, die ein Trauma<br />
erlitten haben, deren therapeutische Betreuung jedoch<br />
bereits fortgeschritten ist. Sie sind psychisch stabil, möchten<br />
in den ersten Ar<strong>bei</strong>tsmarkt einsteigen und sind grundsätzlich<br />
vermittelbar. Das Programm beginnt im April.<br />
Kontakt und Anmeldung<br />
integrationBE AG, Cristina Spagnolo<br />
Lorrainestr. 6, 3013 Bern, Tel. 031 381 48 66<br />
Mail cristina.spagnolo@ibeag.ch<br />
Kurzfristige Erwerbseinsätze (KFE)<br />
Familienzulagen <strong>bei</strong> Teilzeitar<strong>bei</strong>t<br />
Bekanntlich betragen die monatlichen Kinderzulagen ab<br />
2009 im Kanton Bern Fr. 230.-- und die Ausbildungzulagen<br />
Fr. 290.-- pro Kind. Zusätzlich zur Anpassung der Familienzulagen<br />
im neuen Bundesgesetz (FamZG) wurden weitere<br />
Bestimmungen erlassen, die im Bereich KFE relevant<br />
sein können, insbesondere besteht auch <strong>bei</strong> Teilzeitar<strong>bei</strong>t<br />
Anspruch auf Familienzulagen.<br />
Artikel 13, Absatz 3 FamZG lautet: „Es werden nur ganze<br />
Zulagen ausgerichtet. Anspruch auf Zulagen hat, wer auf<br />
einem jährlichen Erwerbseinkommen, das mindestens<br />
dem halben jährlichen Betrag der minimalen vollen Altersrente<br />
der AHV entspricht, AHV-Beiträge entrichtet.“<br />
Der zitierte Absatz enthält drei Elemente:<br />
1. Es gibt nur noch volle Zulagen. Die Teilzulagen nach<br />
Anzahl Ar<strong>bei</strong>tsstunden fallen weg.<br />
2. Höhe des Verdienstes: Die erwähnte AHV-Rente beträgt<br />
Fr. 13'680.--. Wer also ein jährliches Einkommen von<br />
mindestens Fr. 6'840.— erzielt, hat Anspruch auf Familienzulagen.<br />
3. Anspruch auf Zulagen haben Erwerbstätige nur, wenn<br />
sie von ihrem Einkommen AHV-Beiträge entrichten.<br />
Im Bereich KFE kommt es relativ häufig vor, dass einsatzleistende<br />
Personen <strong>bei</strong> mehreren Ar<strong>bei</strong>tge<strong>bern</strong> beschäftigt<br />
sind. In solchen Fällen ist die Familienausgleichskasse<br />
desjenigen Ar<strong>bei</strong>tgebers zuständig, der den höchsten AHVpflichtigen<br />
Lohn ausrichtet.<br />
Nichterwerbstätige Personen<br />
Unter bestimmten Vorausetzungen erhalten auch nichterwerbstätige<br />
Personen Familienzulagen. Dies ist für Asylsuchende<br />
und vorläufig Aufgenommene in der Regel nicht<br />
relevant, da sie nicht <strong>bei</strong> der AHV versichert sind.<br />
Der kantonale Migrationsdienst klärt im Moment noch<br />
einige Details ab. Er informiert in der nächsten Zeit die<br />
Sozialhilfestellen direkt über die Umsetzung der neuen<br />
Bestimmungen.<br />
Weitere Informationen:<br />
AHV Schweiz: www.ahv.ch > Dokumentation/Merkblätter<br />
> Familienzulagen > Merkblätter 6.08 und 6.09<br />
Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht: www.<br />
be.ch/asvs > Familienzulagen > Broschüre zur Familienzulagenordnung<br />
im Kanton Bern. Unter der gleichen Adresse<br />
sind auch die gesetzlichen Grundlagen von Bund und<br />
Kanton zusammengestellt.<br />
Mindestlöhne 2009 - Merkblatt<br />
In der KKF-Website ist ein Merkblatt zu den Minimallöhnen<br />
verschiedener Berufsgattungen aufgeschaltet. Das<br />
Merkblatt für 2009 ist umfassender gestaltet als die bisherige<br />
summarische Darstellung. Berücksichtigt sind unter<br />
anderem die unterschiedlichen Bestimmungen zu Sozialleistungen<br />
der Berufsverbände, welche einen erheblichen<br />
Einfluss auf die Höhe des Lohns haben. Ebenfalls eingegangen<br />
wird auf allfällige Zuschläge für die Administrationskosten<br />
der Bewilligungsträger.<br />
Zugang unter www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch > Ar<strong>bei</strong>t/Ausbildung ><br />
Erwerbstätigkeit + KFE > Lohnansätze für Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />
Kinderzulagen für Flüchtlinge<br />
Asylsuchende erhalten für ihre im Ausland lebenden<br />
Kinder keine Zulagen. Ein Gesuchsteller im Kanton Bern<br />
erhielt solche Zulagen auch nach der vorläufigen Aufnahme<br />
als Flüchtling nicht und wandte sich nach einer<br />
Niederlage vor dem Berner Verwaltungsgericht an das<br />
Bundesgericht. Dieses hat nun im Dezember 2008 entschieden,<br />
dass Kinderzulagen vom Zeitpunkt der Anerkennung<br />
als Flüchtling auch für Kinder im Aus- oder Heimatland<br />
auszurichten sind.<br />
Deutschkurse<br />
Neuerungen von den Deutschkursen<br />
der Heilsarmee Flüchtlingshilfe für das Jahr 2009<br />
– Für Personen mit F-Ausweis werden kostenlose Kurse<br />
von der Alphabetisierung bis zur Stufe A2 gemäss ESP<br />
angeboten. Der Alphabetisierungskurs findet in Bern<br />
an vier Stunden pro Woche statt. Die Aufbausprachkurse<br />
mit integrationsfördernden Inhalten sind in drei<br />
Niveaus unterteilt. Sie dauern je 16 Wochen und umfassen<br />
72 resp. 96 Lektionen; sie werden in Bern, Thun und<br />
Biel durchgeführt.<br />
– Auch für Asyl Suchende (N-Ausweis) stehen die Aufbausprachkurse<br />
in Bern, Thun und Biel weiterhin kostenlos<br />
offen. Voraussetzung ist der Besuch des Grundsprachkurses<br />
der zentrenführenden Organisationen.<br />
Kontakte<br />
Heilsarmee Flüchtlingshilfe, Aufbausprachkurse, Zieglerstrasse<br />
62, 3007 Bern, Telefon: 031 381 01 77<br />
Schulleiterin: Margrit Moser<br />
Neue Adresse für die Grundkurse ab 16.3.2009: Heilsarmee<br />
Flüchtlingshilfe, Grundkurse, Effingerstrasse 53, 3008 Bern,<br />
Telefon: 031 376 12 10, Schulleiterin: Nelly Aebischer<br />
www.heilsarmee.ch/fluechtlingshilfe > Deutschkurse
Sozialhilfe/Betreuung<br />
Merkblatt Krankenversicherung<br />
Aktualisierung durch den Migrationsdienst<br />
Das Merkblatt regelt Versicherungsfragen und<br />
Abläufe für die Gesundheitsversorgung von Personen<br />
des Asylbereichs.<br />
Auf 2009 hat der kantonale Migrationsdienst (Midi) Änderungen<br />
vorgenommen und das Merkblatt überar<strong>bei</strong>tet.<br />
Im BSIG Nr. 10/3.18 (www.bsig.jgk.be.ch) wurden die wichtigsten<br />
Neuerungen publiziert.<br />
– Der Midi ar<strong>bei</strong>tet nur noch mit sieben Krankenkassen<br />
zusammen.<br />
– Wenn unterstützte Personen von einer Gemeinde wegziehen,<br />
muss die zuständige Sozialhilfestelle den bisherigen<br />
Erstversorger-Arzt darüber schriftlich informieren.<br />
Dazu enthält das Merkblatt einen Musterbrief.<br />
SKOS-Richtlinien, Neuerungen<br />
Auf Januar 2009 hat die SKOS (Schweizerische<br />
Konferenz für Sozialhilfe) ihre Richtlinien für die<br />
Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe<br />
aktualisiert.<br />
Unterstützungspflicht von Verwandten<br />
<strong>bei</strong> Sozialhilfeabhängigkeit<br />
Die Unterstützungspflicht für sozialhilfeabhängige Verwandte<br />
wurde neu geregelt und die Einkommensgrenzen<br />
der Unterstützenden sind höher angesetzt.<br />
Nach SKOS soll die Unterstützungspflicht von Eltern, Kindern<br />
oder Grosseltern erst ab einem Jahreseinkommen<br />
<strong>asylnews</strong><br />
von Fr. 120'000.-- (Fr. 180'000.-- <strong>bei</strong> Ehepaaren) einsetzen.<br />
Gemäss SKOS-Präsident Walter Schmid wird damit die<br />
Unterstützungspflicht «auf Gutverdienende und Wohlhabende»<br />
beschränkt.<br />
Weil diese Richtlinien für die Kantone nicht verpflichtend<br />
sind, ist deshalb die Praxis je nach Wohnort in der Schweiz<br />
sehr unterschiedlich. Im Kanton Bern sind hingegen die<br />
SKOS-Richtlinien verbindlich, gemäss der Verordnung<br />
über die öffentliche Sozialhilfe.<br />
Auch im Asylbereich gelten die gleichen Ansätze, weil<br />
dazu keine besonderen Bestimmung bestehen.<br />
Details zur Anrechnung von Vermögen und Kindern sind<br />
unter www.skos.ch in den Richtlinien im Kapitel F 4.<br />
Vorbezug der AHV<br />
Nr. 1, März 2009<br />
Nach den SKOS-Richtlinien sollen unterstützte<br />
Personen grundsätzlich zum Vorbezug von AHV-<br />
Renten angehalten werden.<br />
Seit der 10. AHV-Revision können Altersrenten ein oder<br />
zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen<br />
werden. Der Vorbezug bedeutet jedoch eine lebenslange<br />
Kürzung der Renten. Diese Einbusse kann aber entweder<br />
mit BVG-Leistungen oder mit Ergänzungsleistungen kompensiert<br />
werden.<br />
Die Anmeldung zum Vorbezug muss rechtzeitig (ca. 3<br />
Monate vorher) gemacht werden und sie muss von den<br />
Versicherten persönlich unterzeichnet sein.<br />
Weil Personen des Asylbereichs oft nicht AHV-versichert<br />
sind, muss dort die Situation individuell abgeklärt werden.<br />
Der kantonale Migrationsdienst wird seine Richtlinien<br />
entsprechend ergänzen.<br />
www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />
Sozialhilfe/Betreuung<br />
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Sozialhilfe/Betreuung 1 · 09<br />
<strong>asylnews</strong><br />
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