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Arbeit/Bildung - bei kkf oca bern

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KKF/Allgemeines<br />

Editorial<br />

Liebe LeserInnen<br />

Schleichende Diskriminierungen<br />

Im August haben die IV-Stellen (Invalidenversicherung) der Kantone<br />

eine Checkliste eingeführt, mit der die Aufdeckung möglicher<br />

Missbräuche erleichtert werden soll. Das Ereignis blieb im<br />

Kanton nicht unbemerkt, denn der Vorsteher der <strong>bern</strong>ischen IV-<br />

Stelle verweigerte den Gebrauch. Gemäss der Checkliste ist der<br />

Migrationshintergrund ein Kriterium, das mit drei Malus-Punkten<br />

bewertet wird. Diese Botschaft von Seiten der Behörden ist in<br />

einem Rechtsstaat schockierend: Einzig aufgrund ihrer ausländischen<br />

Herkunft werden Personen zum vornherein als Betrüger<br />

verdächtigt! Das Bundesamt für Sozialversicherungen rechtfertigt<br />

das Kriterium mit statistischen Daten.<br />

Die Rechtfertigung durch Zahlen ist perfid, weil sie objektiv und<br />

neutral erscheint. Erhält eine Person deutscher oder französischer<br />

Staatsangehörigkeit auch vorneweg diese Malus-Punkte?<br />

Zweifel sind gestattet. Erinnern wir uns auch, dass aus Statistiken<br />

fast alles herausgelesen werden kann. Hat man daran<br />

gedacht, den allzu einfachen Faktor „MigrantIn“ in aussagekräftigere<br />

Elemente aufzuschlüsseln: soziokultureller Hintergrund,<br />

Ausbildung, berufliche Stellung, …. denn dadurch kann ein ganz<br />

anderes Bild entstehen. Fast zur gleichen Zeit hat Avenir Suisse<br />

eine Studie* publiziert, die Klischees zum Kippen bringt: Mehr<br />

als die Hälfte der MigrantInnen sind hoch qualifiziert!<br />

Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung aufgrund<br />

(un)berechtigter Kriterien im Zusammenhang mit der sozialen<br />

Zugehörigkeit. Gesetzgebung und sozialer Konsens werten<br />

gewisse Diskriminierungen als annehmbar oder sogar als legitim,<br />

<strong>bei</strong>spielsweise dass je nach Herkunft von Zugewanderten<br />

unterschiedliche Aufenthaltsregelungen gelten. Es ist indessen<br />

wichtig, wachsam zu bleiben und Probleme aufzuzeigen, die<br />

durch Ungleichbehandlungen entstehen können, welche auf<br />

den ersten Blick als akzeptabel erscheinen. Oberster Grundsatz<br />

bleibt, dass die Nicht-Diskriminierung ein universelles Prinzip<br />

darstellt, das mit Rechten verbunden ist.<br />

Im Namen des KKF-Teams danke ich Ihnen für die gute Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

im bald vergangenen Jahr. Wir wünschen Ihnen alles<br />

Gute für das neue Jahr und freuen uns auf Begegnungen.<br />

Anne Durrer, Geschäftsleiterin<br />

* Die neue Zuwanderung – Die Schweiz zwischen Brain-<br />

Gain und Überfremdungsangst, Oktober 2008<br />

asylnews<br />

KKF-Internes und Angebote<br />

Neu im KKF-Team: Alice Tillmann<br />

Anfang Oktober bin ich in<br />

den Hafen der KKF in Bern<br />

eingelaufen und wurde von<br />

der Crew und ihrer Skipperin<br />

herzlich aufgenommen. Bisherige<br />

Stationen auf meinem<br />

Turn waren unter anderem<br />

das SAH in Thun, TAST und<br />

das Kompetenzzentrum<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> in Bern. Ich freue mich<br />

darauf, die neuen Gewässer<br />

zu erkunden und meine langjährigen Erfahrungen in der<br />

<strong>Bildung</strong> und in der sozialen und beruflichen Integration<br />

einzubringen. In meinem Heimathafen in Hilterfingen am<br />

Übersicht<br />

Nr. 4, Dezember 2008<br />

KKF/Allgemeines<br />

- KKF-Internes und Angebote 1<br />

- Hinweise zu anderen Institutionen 2<br />

Recht/Strukturen<br />

- Mehr Asylsuchende in der Schweiz 3<br />

- Neue Asylunterkünfte im Kanton Bern 3<br />

- Rückkehr nach Tschetschenien 4<br />

- Kantonales Einführungsgesetz 4<br />

- Das Schengen / Dublin-Abkommen 4<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong><br />

- Berufswahl und -einstieg 5<br />

- Kurzfristige Erwerbseinsätze (KFE) 5<br />

- Zugang zu den RAV für vorl. Aufgenommene 6<br />

- GEF-<strong>Bildung</strong>s- und Beschäftigungsprogramme 6<br />

- TAST Bern: FOKUS-Kurse 6<br />

- Heks-Perspektive 6<br />

Sozialhilfe/Betreuung<br />

- Neue Kinderzulagenregelung ab 2009 7<br />

- Forum „Alter und Migration“ 7<br />

- Tischlein deck dich! 7<br />

- Hilfe für junge Gewaltopfer 8<br />

- Opferhilfe 8<br />

- Broschüre zur Organspende 8<br />

- Kein Dispens vom Schulschwimmen 8<br />

Sozialhilfe/Betreuung <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong> Recht/Strukturen Rückkehrberatung KKF/Allgemeines<br />

www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />

1


Sozialhilfe/Betreuung <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong> Strukturen/Verfahren Rückkehrberatung KKF/Allgemeines 4 · 08<br />

asylnews<br />

2<br />

Thunersee hole ich mir den nötigen Wind in den Segeln,<br />

um vorwärts zu kommen und mir immer wieder neue<br />

Ziele zu stecken. Wie sagte schon Lao Tse: „ Lernen ist<br />

wie Rudern gegen den Strom. Hört man auf, treibt man<br />

zurück.“<br />

horizonte - Weiterbildungen<br />

Seit dem 2. Halbjahr 2007 bietet die KKF ihre <strong>Bildung</strong>seinheiten<br />

unter dem Namen „horizonte“ an. In dieser Zeit<br />

wurden 11 Kurse zu den Themenbereichen Betreuung,<br />

Asylgesetz, Fürsorge, KFE und Integration durchgeführt.<br />

Ein Schwerpunkt bildete der dreitägige Kurs „Der neue<br />

Auftrag - Integration vorläufig Aufgenommener“, der vom<br />

kantonalen Migrationsdienst mitfinanziert wurde. 30<br />

Betreuende aus Asylsozialhilfestellen vertieften in dieser<br />

Weiterbildung ihre Fachkenntnisse und die Anwendung<br />

von <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sinstrumenten.<br />

Mit den horizonte-Kursen will die KKF weiterhin fachliche<br />

Unterstützung anbieten und Impulse vermitteln. Die<br />

Angebote greifen aktuelle Themen auf und ar<strong>bei</strong>ten mit<br />

kompetenten ReferentInnen.<br />

Die KKF nimmt ihre Wünsche und Bedürfnisse für Weiterbildungen<br />

gerne auf und wird den Kontakt und Austausch<br />

mit Ihnen in Einzelgesprächen oder in den verschiedenen<br />

Sitzungs- und Fachgefässen weiterhin pflegen. An<br />

dieser Stelle dankt die KKF allen TeilnehmerInnen der<br />

KAP-Sitzung vom 3. September für ihre Rückmeldungen.<br />

Wünsche, die für das erste Programm im 2009 nicht aufnehmen<br />

wurden, werden in den folgenden Programmen<br />

berücksichtigt.<br />

In der Beilage oder auch auf unserer Website finden Sie<br />

das horizonte-Programm für das erste Halbjahr 2009 mit<br />

folgenden Themen:<br />

– Rückkehrberatung – Und wenn sie gehen müssen?<br />

– Integration in den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt – Chancen und Grenzen<br />

– Wenn Mitleid müde macht (compassion fatigue)<br />

– Jetzt ist mir alles klar! Lösungsorientierte Fallbesprechungen<br />

Hinweise zu übrigen Institutionen<br />

Koordination Freiwilligenar<strong>bei</strong>t im Kanton Bern<br />

Erster Lehrgang zur FreiwilligenbegleiterIn<br />

Ein Kurs für Verantwortliche in Freiwilligenar<strong>bei</strong>t die dazu<br />

<strong>bei</strong>tragen möchten ihre Organisation zu einem attraktiven<br />

Einsatzort für Freiwillige zu machen.<br />

Dreieinhalb Kurstage in Bern.<br />

Anmeldeschluss: 1. Februar 2009<br />

Auskunft: Margun Welskopf, Tel. 031 330 10 23, Mail:<br />

margun.welskopf@<strong>bern</strong>er-stellennetz.ch oder Ines Walter<br />

Grimm, Tel. 031 385 16 51, Mail: ines.walter@refbejuso.ch<br />

Information und weitere Modulkurse finden Sie unter<br />

http://www.kfa-benevol.ch/nachsieben/<br />

Veranstalter: Koordination Freiwilligen<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> im Kanton<br />

Bern in Zusammenar<strong>bei</strong>t mit der Erziehungsdirektion des<br />

Kantons Bern<br />

PAG-Fachstelle Integration der Heilsarmee<br />

Flüchtlingshilfe<br />

Das neue Asyl- und Ausländergesetz regelt in einer Integrationsverordnung<br />

die Integration von vorläufig Aufgenommenen<br />

(Ausweis F). Der Kanton Bern beauftragte die<br />

Sozialhilfestellen im Asylbereich, die Integrationsverordnung<br />

umzusetzen und die vorläufig Aufgenommenen in<br />

ihrer individuellen beruflichen und sozialen Integration<br />

gezielt zu unterstützen. Um diesen kantonalen Auftrag zu<br />

erfüllen, setzt die Heilsarmee Flüchtlingshilfe eine Fachstelle<br />

Integration ein. Die Fachstelle ar<strong>bei</strong>tet eng mit ihren<br />

Professionellen Asylkoordinationen auf Gemeindeebene<br />

(PAG) zusammen und unterstützt diese <strong>bei</strong> der Umsetzung<br />

des Integrationsauftrags.<br />

Die Aufgaben der PAG-Fachstelle Integration:<br />

- Koordination und Vereinheitlichung des Integrationsauftrags<br />

in den PAG der Heilsarmee Flüchtlingshilfe<br />

- Information und Weiterbildung der Mitar<strong>bei</strong>tenden<br />

- Erar<strong>bei</strong>tung von Richtlinien für eine ressourcen- und<br />

zielorientierte Begleitung der vorläufig Aufgenommenen<br />

- Vernetzung der Anbieterinnen und Anbieter von Integrationsprogrammen<br />

mit den PAG<br />

- Förderung des Zugangs zu bestehenden Strukturen<br />

- Ansprechpartnerin für unsere PAG-Mitar<strong>bei</strong>tenden <strong>bei</strong><br />

allgemeinen Fragen zur Integration<br />

- Erstellung des jährlichen Reportings für den Kanton<br />

Kontakt: Heilsarmee Flüchtlingshilfe, PAG-Fachstelle Integration,<br />

Grauholzstrasse 1, 3063 Ittigen<br />

Tel. 031 918 06 47, Fax 031 918 06 48<br />

Manuela Weber, manuela.weber@heilsarmee-fluechtlingshilfe.ch<br />

und Maria-Luisa Gerber, marialuisa.<br />

gerber@heilsarmee-fluechtlingshilfe.ch<br />

Bulletin „sans papiers“<br />

Die Nummer 3 « sans-papiers das bulletin» der Berner<br />

Beratungsstelle für Sans-Papiers zum Thema «Sans-<br />

Papiers Kinder» erscheint Anfangs Dezember.<br />

Wer sich dafür interessiert und das Bulletin nicht bereits<br />

erhält, melde sich bitte <strong>bei</strong>:<br />

administration@sans-papiers-contact.ch.<br />

ADRESSEN<br />

KKF<br />

Effingerstrasse 55, 3008 Bern<br />

Fax 031 385 18 17<br />

Internet www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch<br />

Geschäftsleitung Tel. 031 385 18 10<br />

Administration Tel. 031 385 18 11<br />

Aufenthalt Tel. 031 385 18 16<br />

Rückkehrberatung Tel. 031 385 18 18


Recht/Strukturen<br />

Asylsuchende in der Schweiz<br />

Deutlicher Zuwachs <strong>bei</strong> den Gesuchen seit Juli 2008<br />

Die Asylgesuche haben in der Schweiz zugenommen,<br />

bereits von Mai bis Juni 2008 betrug der Anstieg über 13 %<br />

gegenüber dem Vorquartal. Von Juli bis September wurden<br />

weitere 1'247 Gesuche mehr eingereicht und allein im<br />

Monat Oktober haben erneut 400 Personen zusätzlich<br />

einen Antrag gestellt. Verglichen mit den 1990er Jahren ist<br />

dieser Zuwachs nicht aussergewöhnlich, dennoch stellt<br />

die Zunahme um mehr als einen Drittel gegenüber dem<br />

Vorjahr die zuständigen Behörden vor Probleme.<br />

So haben sich die hängigen Gesuche <strong>bei</strong>m Bundesamt für<br />

Migration (BFM) seit Jahresbeginn praktisch verdoppelt<br />

und Ende Oktober waren 10'663 Asylanträge nicht entschieden.<br />

Dies hat für die Betroffenen lange und für den<br />

Staat teure Wartezeiten zur Folge. Weil die vom früheren<br />

Bundesrat Chr. Blocher versprochenen Bundesunterkünfte<br />

nicht realisiert wurden, fallen die Zuweisungen von Asylsuchenden<br />

an die Kantone entsprechend höher aus. Da<strong>bei</strong><br />

leisten vor allem die grossen Kantone einen Zusatzaufwand<br />

um genügend neue Unterkünfte zu finden, nachdem<br />

sie ihre Reserveplätze abgebaut haben. Für die dadurch<br />

entstehenden Zusatzkosten entschädigt das BFM die Kantone<br />

für 2008 mit 25 Millionen Franken. Für 2009 soll diese<br />

Finanzierung in einem Fachausschuss erneut analysiert<br />

werden.<br />

Im weiteren hat das BFM zusammen mit dem schweizerischen<br />

Grenzwachkorps (GWK) seit September 2008 neue<br />

Massnahmen gegen die illegale Migration eingeleitet. Das<br />

GWK kontrolliert vor allem den Bahn- und Strassenverkehr<br />

sowie die grüne Grenze intensiver. Zusätzlich werden mit<br />

einem intensiveren Abgleich der vom GWK und von BFM<br />

abgenommenen Fingerabdrücke frühere Einreiseversuche<br />

und Reisewege von Asylsuchenden besser erfasst. Damit<br />

sollen Rückü<strong>bern</strong>ahmen in Drittstaaten gefördert werden.<br />

Herkunftsländer<br />

Bei den Herkunftsländern ist Eritrea an der Spitze (Total<br />

1'440 Personen von Jan. bis Sept. 2008). Auf dem zweiten<br />

Platz sind 929 Gesuche aus Somalia und an dritter<br />

Stelle sind Serbien und Kosovo mit total 915 Anträgen.<br />

Weiter folgen der Irak und Sri Lanka. Für die Zunahmen<br />

sind gemäss BFM nur teilweise Gründe auszumachen. So<br />

könnten in Eritrea zwangsweise Rekrutierungen eine Rolle<br />

spielen und in Somalia sei der Abwanderungsdruck mit<br />

der instabilen Situation weiterhin hoch. Bezüglich Serbien<br />

und Kosovo sind die Gründe für das BFM unklar. Bei den<br />

asylnews<br />

Gesuchen von Irakern habe allenfalls eine restriktivere<br />

Praxis in Schweden einen Einfluss und in Sri Lanka werde<br />

der Bürgerkrieg wieder intensiver geführt.<br />

Fluchtrouten<br />

Nr. 4, Dezember 2008<br />

Nachdem Spanien die Strasse von Gibraltar weitgehend<br />

unter Kontrolle brachte, etablierten sich vermehrt Bootsrouten<br />

von Mauretanien und Senegal zu den kanarischen<br />

Inseln. Mit Rückü<strong>bern</strong>ahmeabkommen und verstärkten<br />

Kontrollen erschwerten die spanischen Behörden auch<br />

diese Wege. Strandeten im Rekordjahr 2006 noch <strong>bei</strong>nahe<br />

32'000 Flüchtlinge aus Afrika auf den Kanaren, so ging<br />

diese Zahl im laufenden Jahr auf bisher 8'000 Personen<br />

zurück.<br />

Im Gegenzug wurden die Landwege nach Libyen und die<br />

äusserst gefährlichen Mittelmeerüberfahrten nach Lampedusa<br />

wieder attraktiver. Seit Jahresbeginn zählten die<br />

italienischen Behörden dort über 21'000 neue Flüchtlinge,<br />

doppelt so viele wie im Vorjahr. Dennoch reisen die meisten<br />

Asylsuchenden immer noch über einen Landweg oder<br />

mit dem Flugzeug nach Italien. Nach offiziellen Schätzungen<br />

sind dies zwei Drittel aller MigrantInnen.<br />

Auch in Griechenland nehmen die Asylsuchenden zu. Die<br />

Zahl der illegal eingereisten Personen wird mittlerweile auf<br />

400'000 geschätzt. Es sind vor allem Flüchtlinge aus dem<br />

Irak, aus Afghanistan, Pakistan, Bangladesh und Ägypten,<br />

die versuchen über die Türkei nach Europa zu gelangen.<br />

Neue Asylunterkünfte im Kanton<br />

Im Kanton Bern zeichnete sich schon seit längerer Zeit<br />

ein Engpass <strong>bei</strong> den Zentrenplätzen ab, weil für Asylsuchende<br />

mit hängigen Verfahren nicht mehr Wohnungen in<br />

Gemeinden, sondern Durchgangszentren vorgesehen sind.<br />

Auch Personen mit abgelaufener Ausreisefrist sollen nicht<br />

mehr in Gemeinden betreut werden, sondern allenfalls<br />

Nothilfe in einem Sachabgabezentrum erhalten.<br />

In diesem Jahr wurden deshalb bereits drei neue Zentren in<br />

Hondrich, Gümligen und Biel eröffnet und auf dem Brünigpass<br />

ist seit diesem Sommer eine zusätzliche Unterkunft<br />

für die Nothilfe in Betrieb. Mit den steigenden Zuweisungen<br />

vom Bundesamt für Migration (BFM) an den Kanton<br />

Bern genügten diese Erweiterungen jedoch nicht, deshalb<br />

wurden zwei Massnahmen eingeleitet.<br />

Erstens wurde der bestehende Ausplatzierungsstopp für<br />

Asylsuchende mit laufenden Asylverfahren aufgehoben.<br />

Damit können diese Personen vorderhand wieder in die<br />

Recht/Strukturen www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />

3


Recht/Strukturen 4 · 08<br />

asylnews<br />

4<br />

Gemeinden transferiert werden, sobald die notwendigen<br />

Wohnungen bereit stehen.<br />

Zweitens hat der <strong>bern</strong>ische Regierungsrat einige Gemeinden<br />

beauftragt, geeignete Zivilschutzunterkünfte zur<br />

Verfügung zu stellen. Als Sofortmassnahme sollen rund<br />

600 Plätze für Asylsuchende bereitgestellt werden. Den<br />

Gemeinden entstehen da<strong>bei</strong> keine Kosten. Die Finanzierung<br />

ü<strong>bern</strong>immt der kantonale Migrationsdienst mit den<br />

Bundespauschalen und die Betreuung wird in Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

mit den bisherigen Partnern organisiert. In<br />

der ersten Novemberhälfte wurden in der Stadt Bern die<br />

Zivilschutzanlagen Hochfeld (Länggasse) und Brunnmatt<br />

mit insgesamt 200 Plätzen in Betrieb genommen, geführt<br />

werden sie von der Heilsarmee Flüchtlingshilfe. In der<br />

zweiten Hälfte des Monats wurden 200 Plätze in den zwei<br />

Bieler Anlagen Linde und Gewerbeschule eröffnet, mit<br />

Betreuung durch ABR (Asyl Biel & Region). Im Dezember<br />

kommen zwei weitere Unterkünfte in Köniz und Uetendorf<br />

dazu. Zusätzlich werden weitere Standorte geprüft,<br />

auch oberirdische für eine längere Nutzung.<br />

Kantonales Einführungsgesetz<br />

Das neue kantonale Einführungsgesetz zum Asyl- und<br />

Ausländergesetz wurde vom <strong>bern</strong>ischen Grossen Rat in<br />

der November-Session genehmigt.<br />

Damit werden einige Bereiche, die bisher nur in Verordnungen<br />

geregelt waren, auf Gesetzesebene festgehalten,<br />

was jedoch in der Praxis keine Veränderung bedeutet.<br />

Das betrifft zum Beispiel die Städte Bern, Biel und Thun,<br />

denen der Regierungsrat weiterhin fremdenpolizeiliche<br />

Kompetenzen für Aufenthaltsbewilligungen übertragen<br />

kann. Auch die bereits praktizierte kantonale Organisation<br />

der Nothilfe an weggewiesene Asylsuchende ist nun auf<br />

Gesetzesstufe verankert.<br />

Neu definiert wurden hingegen die Zuständigkeiten für<br />

die Finanzierung und Betreuung im Asylbereich. Für alle<br />

Asylsuchenden mit hängigen Verfahren (N) wird die Polizei-<br />

und Militärdirektion (POM) zuständig, aber auch für<br />

vorläufig aufgenommene Personen bis sieben Jahre Aufenthalt<br />

wird sie alleine verantwortlich. Wie bisher kann<br />

jedoch die POM diese Aufgaben mit Leistungsverträgen an<br />

Dritte delegieren, allerdings muss sie dazu die Standortgemeinden<br />

einbeziehen.<br />

Mit einer Änderung im Sozialhilfegesetz werden die<br />

Gemeinden nur noch für vorläufig aufgenommene Personen,<br />

die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben,<br />

zuständig sein. Damit werden die <strong>bern</strong>ischen Gemeinden<br />

im Asylbereich entlastet.<br />

Das Gesetz wird noch in einer zweiten Lesung behandelt<br />

und dürfte auf 2010 in Kraft treten.<br />

Rückkehr nach Tschetschenien<br />

Abgewiesene Asylsuchende aus Tschetschenien wurden<br />

bisher vorläufig aufgenommen. Im August 2008 hat das<br />

Bundesamt für Migration (BFM) seine Praxis geändert<br />

und will die vorläufigen Aufnahmen aufheben. Gemäss<br />

BFM herrscht in diesem Land nicht mehr eine Situation<br />

von allgemeiner Gewalt und Zivilpersonen müssten in der<br />

Regel nicht mehr um Leib und Leben fürchten. Damit sei<br />

die Rückkehr dieser Personen möglich. Alle Betroffenen<br />

werden individuell angeschrieben und können zur Aufhebung<br />

ihrer provisorischen Aufnahme Stellung nehmen.<br />

Die Einschätzung der Sicherheitslage in Tschetschenien ist<br />

unterschiedlich. Auch Norwegen und Schweden nehmen<br />

Rückführungen vor. Das UNO-Flüchtlingskommisariat<br />

(UNHCR Schweiz) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe<br />

(SFH) kritisieren hingegen den Entscheid, weil die Sicherheitslage<br />

noch zuwenig stabil sei.<br />

Das Schengen/Dublin-Abkommen<br />

Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum<br />

Ab dem 12. Dezember 2008 soll die Schweiz zum Schengen-Raum<br />

gehören, wenn der EU-Innenministerrat Ende<br />

November dies noch genehmigt. Weil die Schweiz aber<br />

nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, sind an den Schweizer<br />

Landesgrenzen weiterhin Zollkontrollen möglich. In den<br />

Bereichen Datenschutz, Sicherung der Schengen-Aussengrenzen<br />

an den Flughäfen, polizeiliche Zusammenar<strong>bei</strong>t,<br />

Schengen-Visa und Schengener Informationssystem (SIS)<br />

wird hingegen in Zukunft eng zusammengear<strong>bei</strong>tet.<br />

Das SIS wurde in der Schweiz bereits im August in Betrieb<br />

genommen, es ist eine Vorbedingung für den Beitritt zum<br />

Schengen-Raum. Mit dem SIS haben das Bundesamt für<br />

Migration (BFM), das Grenzwachkorps und die Polizei<br />

Zugriff auf Fahndungsdaten von 27 Schengen-Ländern.<br />

Die Datenbank enthält Angaben zu polizeilich gesuchten<br />

oder mit Einreiseverboten belegten Personen und eine<br />

Fahndungsliste über gestohlene Gegenstände wie Autos<br />

oder Waffen. Ende Juli waren im SIS 900'000 Personendaten,<br />

davon 730'000 Einreisesperren sowie 26 Millionen<br />

Sachfahndungen registriert. Der Datenschutz soll nach<br />

den Richtlinien von nationalen und kantonalen Kontrollstellen<br />

überprüft werden. So können Einzelpersonen <strong>bei</strong>m<br />

Bundesamt für Polizei Auskunft über SIS-Daten und deren<br />

Berichtigung oder Löschung verlangen.<br />

Das Abkommen von Dublin<br />

Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Schweiz auch am<br />

Abkommen von Dublin teilhaben. Nach diesem Abkommen<br />

können Asylsuchende im ganzen Dublin-Raum nur<br />

einen Antrag stellen und die Schweiz kann überprüfen,<br />

ob bereits in einem anderen Land ein Gesuch eingereicht<br />

wurde. Dieses System funktioniert allerdings nur,<br />

wenn jeder Erstaufnahmestaat alle Gesuche mit Fingerabdrücken<br />

in der Eurodac-Datenbank registriert, was von<br />

anderen Ländern im Fall von Griechenland oder Italien<br />

(Lampedusa) zum Teil bezweifelt wird.<br />

Bisher haben EU-Vertreter die Teilnahme der Schweiz an<br />

Schengen / Dublin stets mit der Zustimmung zum Personenfreizügigkeitsabkommen<br />

verbunden. Trotz der anstehenden<br />

eidgenössischen Abstimmung zur Erweiterung,<br />

hat sich aber kein EU-Staat für eine Verschiebung von<br />

Schengen / Dublin ausgesprochen.


<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong><br />

Berufswahl und -einstieg<br />

Neue Broschüre „Plan B“<br />

Der Einstieg in das Berufsleben verläuft für immer mehr<br />

Jugendliche nicht mehr geradlinig, insbesondere auch für<br />

jugendliche MigrantInnen. Auf kantonaler Ebene besteht<br />

eine ganze Palette von Angeboten zum beruflichen Einstieg<br />

und zu Zwischenlösungen, die aber manchmal zu<br />

wenig bekannt sind. Unter dem Titel „Plan B“ sind diese<br />

Angebote übersichtlich zusammengefasst, neuerdings<br />

auch in Form einer schriftlichen Unterlage. Herausgegeben<br />

wird die Broschüre durch die drei beteiligten kantonalen<br />

Verwaltungsdirektionen: Erziehung, Gesundheit und<br />

Fürsorge sowie Volkswirtschaft.<br />

Die Broschüre enthält Informationen zu den Angeboten,<br />

zum Zielpublikum und zu den Anlaufstellen. Betreuende<br />

können einen Überblick zu vorhandenden Möglichkeiten<br />

gewinnen. Rat suchende Jugendliche (und Eltern) können<br />

damit gezielt auf Angebote und Anlaufstellen aufmerksam<br />

gemacht werden.<br />

Bezug der Broschüre ist <strong>bei</strong> den drei Direktionen möglich,<br />

<strong>bei</strong>spielsweise <strong>bei</strong> der Zentralstelle für Berufs- und Laufbahnberatung,<br />

Tel. 031 633 81 00, Mail zbsl@erz.be.ch.<br />

Web: „Plan B“ – Angebote und Informationen in der Website<br />

der Erziehungsdirektion unter www.erz.be.ch/planb<br />

Infoveranstaltungen für fremdsprachige Eltern<br />

Eltern von OberstufenschülerInnen (7.-9. Klasse) haben<br />

viele Fragen, wenn es um die Berufswahl und -ausbildung<br />

geht. Dies kann besonders für Eltern mit Migrationshintergrund<br />

gelten, denen teilweise nicht nur unsere Sprache,<br />

sondern auch das duale Berufsbildungssystem fremd ist.<br />

Die Erziehungsdirektion und die Berufsinformationszentren<br />

führen in den Monaten Februar und März Informationsabende<br />

an mehreren Orten durch unter Mitwirkung<br />

von interkulturellen ÜbersetzerInnen (bis 16 Sprachen).<br />

Zitat: „Wir haben nicht das Ziel, die Eltern umfassend zu<br />

informieren, sondern sie in ihrer Sprache ‚abzuholen’ und<br />

ihnen ihre wichtige Rolle in der Berufswahl ihrer Kinder zu<br />

verdeutlichen. Ausserdem wollen wir die Familien ermutigen,<br />

sich untereinander zu vernetzen.“<br />

Daten und Orte für 2009 sind im Moment (Nov. 08) noch<br />

nicht bekannt, können aber anfangs 2009 in der Website<br />

der Erziehungsdirektion abgerufen werden:<br />

www.erz.be.ch > Beratung > Berufsberatung > Zusätzliche<br />

Angebote > Veranstaltungen für fremdsprachige Eltern.<br />

asylnews<br />

Nr. 4, Dezember 2008<br />

Kurzfristige Erwerbseinsätze (KFE)<br />

Die Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen<br />

(VA) geht nach 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz in die<br />

Zuständigkeit der Kantone über. Im Kanton Bern werden<br />

sozialhilfeabhängige Personen an die Sozialdienste der<br />

Gemeinden übertragen. Viele vorläufig Aufgenommene<br />

wohnen bereits über 7 Jahre in unserem Land (VA +7).<br />

Diese Personen werden in einer Übergangszeit bis 2011<br />

nach und nach an die Gemeinden übertragen.<br />

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der<br />

Bewilligungspraxis für befristete Einsätze und niedrige<br />

(regelmässige) <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>spensen.<br />

Personen des Asylbereichs in der Zuständigkeit des kt.<br />

Migrationsdienstes MIDI<br />

Betroffen sind die vorläufig Aufgenommenen, welche seit<br />

weniger als 7 Jahre in der Schweiz leben (VA –7) und die<br />

Asylsuchenden (Ausweis N). Während der bis 2011 dauernden<br />

Übergangsfrist bleiben auch eine Reihe VA +7 in<br />

der Zuständigkeit des MIDI.<br />

Die bisherige Bewilligungspraxis wird weitergeführt: Befristete<br />

Einsätze und kleine <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>spensen von sozialhilfeabhängigen<br />

Personen sind in der Regel über KFE abzuwickeln.<br />

Bei sozialhilfeunabhängigen Personen werden für (zusätzliche)<br />

kleine Pensen individuelle Bewilligungen erteilt.<br />

Vorläufig Aufgenommene in der Zuständigkeit der<br />

Gemeinden / Sozialdienste<br />

Den Gemeinde- und regionalen Sozialdiensten steht das<br />

Instrument der kurzfristigen Erwerbseinsätze nicht zur<br />

Verfügung, ausser es handelt sich um Gemeindesozialdienste,<br />

die auch in der Asylbetreuung tätig sind und die<br />

entsprechende KFE-Bewilligung haben. Befristete Einsätze<br />

und kleine <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>spensen sind auch auf dieser Ebene<br />

möglich. Den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>ge<strong>bern</strong> (Betriebe und Privathaushalte)<br />

stehen zwei Wege offen:<br />

– Einreichung eines Gesuchs zum Stellenantritt <strong>bei</strong>m<br />

MIDI (individuelle <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbewilligung). Download von<br />

Gesuchsformularen und weiteren Infos unter:<br />

www.vol.be.ch > BECO > Ausländische Erwerbstätige ><br />

Asylsuchende/Vorläufig Aufgenommene > Gesuch AusweisF<br />

– <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>seinsätze über TOP COMBI. Dieses Angebot der<br />

<strong>bern</strong>ischen Ausgleichskasse umfasst alle notwendigen<br />

Versicherungen und die Beschaffung der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbewilligung.<br />

TOP COMBI ist möglich bis zu einem monatlichen<br />

Nettolohn von maximal Fr. 1'700.— und die Kosten für<br />

die Dienstleistung betragen 20% der Lohnsumme.<br />

Weitere Infos und Unterlagen unter www.topcombi.ch<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong> www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />

5


<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong> 4 · 08<br />

asylnews<br />

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Zugang zu den RAV (für VA)<br />

Geregelt ist der Zugang zu den regionalen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>svermittlungsstellen<br />

und zu ar<strong>bei</strong>tsmarktlichen Massnahmen im<br />

Manual** des BECO vom Februar 2008. Im Anhang des<br />

Dokuments sind die RAV-PersonalberaterInnen aufgelistet,<br />

welche für stellensuchende MigrantInnen (u.a. vorläufig<br />

Aufgenommene) in der entsprechenden RAV-Region<br />

zuständig sind. Die mit der Integrationsförderung beauftragten<br />

Betreuungspersonen in PAG/Gemeinden ar<strong>bei</strong>ten<br />

direkt mit diesen für den Migrationsbereich spezialisierten<br />

RAV-BeraterInnen zusammen.<br />

Im Manual ist eine Information nicht enthalten: Vorläufig<br />

Aufgenommene sind <strong>bei</strong>m RAV anzumelden, das regional<br />

für die Wohnsitzgemeinde der stellensuchenden Person<br />

zuständig ist; ebenfalls hat gemäss <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarktverordnung<br />

das Anmeldeverfahren über diese Gemeinde zu<br />

laufen. Ausgenommen sind Personen mit Wohnsitz in der<br />

Stadt Bern, wo sich Stellensuchende direkt <strong>bei</strong> den städtischen<br />

RAV anmelden können.<br />

Momentan werden die Abläufe und eine allfällige Anpassung<br />

der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarktverordnung durch das BECO geprüft;<br />

eventuell werden ab 2010 direkte Anmeldungen im ganzen<br />

Kantonsgebiet möglich sein.<br />

**Manual zur Handhabung von Art. 59d AVIG: Zugang zu<br />

ar<strong>bei</strong>tsmarktlichen Massnahmen für vorläufig aufgenommene<br />

Personen. Das Manual ist per Internet nicht abrufbar;<br />

die Unterlage kann als pdf-Dokument und mit einer aktualisierten<br />

Liste der RAV-BeraterInnen <strong>bei</strong> der KKF, Tel. 031<br />

385 18 07 bestellt werden (Stand November 08).<br />

GEF-Programme 2009<br />

<strong>Bildung</strong>s- und Beschäftigungsmassnahmen<br />

Die per 2008 von der POM an die GEF übertragenen <strong>Bildung</strong>s-<br />

und Beschäftigungsprogramme im Asylbereich<br />

(BIBER-Programme) werden mit Blick auf die Integration<br />

vorläufig Aufgenommener laufend weiter entwickelt. Im<br />

Moment werden die Leistungsverträge 2009 vorbereitet.<br />

Zugang für vorläufig Aufgenommene<br />

Die Zielgruppe steht definitiv fest: Die von der GEF finanzierten<br />

Massnahmen sind auf Integration ausgerichtet<br />

und können ausschliesslich von vorläufig Aufgenommenen<br />

und von anerkannten Flüchtlingen mit B- und F-Ausweis<br />

besucht werden.<br />

Asylsuchende mit Ausweis N ?<br />

Diese Personengruppe kann an den GEF-Programmen<br />

nicht mehr teilnehmen. Asylsuchende fallen in den<br />

Zuständigkeitsbereich der POM. Vorgesehen ist, dass die<br />

POM Programme zum Spracherwerb und gemeinnützige<br />

Beschäftigungsprogramme finanziert. Wie bisher können<br />

Asylsuchende kurzfristige Erwerbseinsätze leisten.<br />

Angebote 2009<br />

Einige Anbieter haben ihre Programme für 2009 bereits<br />

publiziert, <strong>bei</strong>spielsweise TAST Bern (siehe im nachste-<br />

henden Beitrag) oder PROFORA die französischsprachigen<br />

Programme (siehe www.profora-bejune.ch )<br />

Eine Anpassung ist <strong>bei</strong> der Fachstelle Kurzfristige<br />

Erwerbseinsätze der KKF vorgesehen: Die Fachstelle KFE<br />

wird in die neu zu etablierende Informationsplattform für<br />

vorläufig Aufgenommene eingebettet und auf die Thematik<br />

der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sintegration ausgerichtet.<br />

TAST Bern: FOKUS-Kurse<br />

Die Fachkurse von integrationBE AG / TAST Bern richten<br />

sich ab 2009 nur noch an Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene<br />

Personen im Kanton Bern. Da sich TAST von<br />

TAgesSTruktur für Asylsuchende ableitete, verschwindet<br />

dieser Name. Ab 2009 werden die vier Fachkurse unter<br />

FOKUS Berufliche <strong>Bildung</strong> und Integration angeboten.<br />

Tast hat die Kurskonzepte überar<strong>bei</strong>tet und den Fokus vermehrt<br />

auf eine berufsspezifische, solide und praxisnahe<br />

Weiterbildung gelegt. Alle Kurse <strong>bei</strong>nhalten 3 Module<br />

(Einführung, Praktika/Fachunterricht und Coaching <strong>bei</strong><br />

der Integration in den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt). Begleitend werden<br />

Deutschunterricht und Sozialberatungen angeboten.<br />

Programm 2009 – Beginn und Dauer der Fachkurse<br />

– Gastgewerbe: Beginn Januar 2009 (6 Monate)<br />

– Reinigung und Hausdienst: Beginn Februar 2009 (8 Mte)<br />

– Qualifizierte Hilfsar<strong>bei</strong>t: Beginn Februar 2009 (11 Mte)<br />

– Pflege: Beginn April 2009 (12 Monate)<br />

Es hat noch freie Plätze in allen Kursen. Anmeldungen in<br />

der Übergangszeit bitte laufend an:<br />

www.tast-<strong>bern</strong>.ch (Anmeldeformulare), Tel. 031 331 74 21<br />

Heks-Perspektive<br />

Personelle und strukturelle Änderungen<br />

Die Businesskurse werden ab 2009 nicht mehr angeboten,<br />

weil die Polizei und Militärdirektion ihren Leistungsvertrag<br />

mit dem rückkehrorientierten Projektteil von HEKS<br />

PERSPEKTIVE nicht verlängert. Auch der HEKS PERSPEK-<br />

TIVE Start-up fonds wird nicht weitergeführt, wegen der<br />

Einstellung des rückkehrorientierten Projektteils.<br />

Der integrationsorientierte Projektteil von HEKS PERSPEK-<br />

TIVE wird an die HIP Projekte angeschlossen. Die Kursleiterin<br />

Fiammetta Loria, sowie die Sekretärin Jummai Moser<br />

bleiben dem Kurs erhalten. Die Projektleitung geht an<br />

Yvonn Scheitner. Die Zusammenar<strong>bei</strong>t mit den Partnerbetrieben<br />

Gump- und Drahtesel, IPA Terra Veccia, Stiftung<br />

Contact Bern etc. wird in diesem Bereich fortgesetzt.<br />

Das Büro von HEKS PERSPEKTIVE an der Speichergasse 39<br />

wird aufgelöst. Das Internetcafé an der Seilerstrasse 22<br />

geht an das Kompetenzzentrum Integration.<br />

Francesca Müller-Höselbarth wird ihr Engagement im<br />

rückkehrorientierten Bereich im Rahmen des Vereins<br />

Global Social Solutions international (GSSint) fortsetzen.


Sozialhilfe/Betreuung<br />

Kinderzulagen ab 1. Januar 2009<br />

Das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen, dem das<br />

Schweizer Stimmvolk 2006 zustimmte, verlangt für Kinder<br />

bis 16 Jahre schweizweit eine Zulage von mindestens 200<br />

Franken und für Jugendliche in Ausbildung mindestens<br />

250 Franken im Monat.<br />

Künftig gehen fünf Kantone über das gesetzliche Minimum<br />

hinaus. Darunter der Kanton Bern; er legt die Kinderzulagen<br />

auf 230 Franken pro Kind und auf 287 Franken<br />

pro Jugendlichen in Ausbildung fest.<br />

Forum „Alter und Migration“<br />

Das Nationale Forum setzt sich für die Verbesserung der<br />

gesundheitlichen und sozialen Situation älterer Migrant-<br />

Innen in der Schweiz ein. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die<br />

Rechte älterer MigrantInnen zu stärken und den Respekt<br />

für die Leistungen dieser Generation zu fördern.<br />

In den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts herrschte die<br />

Vorstellung, die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smigrantInnen würden sich nur für<br />

wenige Jahre in der Schweiz aufhalten, um dann wieder in<br />

ihre Heimat zurückzukehren. Tatsächlich bleiben viele von<br />

ihnen auch nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit in unserem<br />

Land – weil die Kinder hier leben, die frühere Heimat<br />

fremd geworden ist und noch aus manch anderen Gründen.<br />

Behörden und soziale Institutionen haben erst in den<br />

neunziger Jahren begonnen, sich mit der Alterung der<br />

Migrationsbevölkerung auseinander zu setzen. Eine Wegmarke<br />

war die Fachtagung „Alter und Migration“ im September<br />

1999, die von der Eidg. Ausländerkommission und<br />

Pro Senectute Schweiz gemeinsam organisiert wurde. Aus<br />

diesem Trägerkreis und weiteren Organisationen entstand<br />

2003 das „Nationale Forum für Alter und Migration“.<br />

Das weitgehende Fehlen einer Integrationspolitik in der<br />

Vergangenheit macht sich heute stark bemerkbar.<br />

Aufgrund der zunehmenden Pluralität der aktuellen Migrationsbevölkerung<br />

wird die soziale, berufliche, sprachliche,<br />

religiöse Vielfalt auch <strong>bei</strong> der Gruppe der älteren Migrant-<br />

Innen zunehmen. Mittel- und längerfristig wird die ältere<br />

Migrationsbevölkerung zu einer wichtigen Zielgruppe in<br />

der Altersversorgung,-pflege, -betreuung und –politik.<br />

asylnews<br />

Nr. 4, Dezember 2008<br />

Das Nationale Forum setzt sich mittels nationaler und<br />

internationaler Vernetzung, Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t, Grundlagen-<br />

und Projektar<strong>bei</strong>t sowie Lobbying dafür ein, die<br />

gesundheitliche und soziale Situation älterer MigrantInnen<br />

in der Schweiz zu verbessern. Das Forum A+M war in<br />

den letzten fünf Jahren vor allem in vier Bereichen aktiv:<br />

Im Bereich Informations- und Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t: Die<br />

Website www.alter-migration.ch informiert über aktuelle<br />

Projekte, Studien, <strong>Bildung</strong>sangebote, Vernetzungstreffen,<br />

Literaturhinweise sowie Grundlagen im Bereich Alter<br />

und Migration. Ferner sind sie aktiv in der <strong>Bildung</strong>sar<strong>bei</strong>t:<br />

Verschiedene Mitgliederorganisationen bieten <strong>Bildung</strong>sangebote<br />

für ältere MigrantInnen an, sowie Informationsmaterialien,<br />

die in verschiedene Sprachen übersetzt<br />

wurden.<br />

Weitere Informationen zu den Aktivitäten des Forums auf<br />

www.alter-migration.ch<br />

Tischlein deck dich!<br />

Früchte, Gemüse, Brot und Fleisch für den symbolischen<br />

Betrag von 1 Franken – damit unterstützt der Verein<br />

„Tischlein deck dich“ bedürftige Familien. Nach Schätzungen<br />

leben 10% der Bevölkerung der Schweiz am oder unter<br />

dem Existenzminimum und gleichzeitig werden jedes Jahr<br />

bis zu 250 000 Tonnen Lebensmittel vernichtet. Diesem<br />

Missstand tritt der Verein entgegen und setzt sich engagiert<br />

für einen verantwortungsbewussten und ökologisch<br />

wie ökonomisch sinnvollen Umgang mit Lebensmitteln<br />

ein.<br />

Mit der Unterstützung von diversen Organisationen und<br />

Freiwilligen verteilt „Tischlein deck dich“ einen Teil dieses<br />

Überflusses von Nahrungsmitteln an Bedürftige. An diversen<br />

Standorten wird auch im Kanton Bern einmal pro<br />

Woche die Verteilung von Tragtaschen mit Artikeln des<br />

täglichen Bedarfs an benachteiligte Menschen vorgenommen.<br />

Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene<br />

haben Zugang zu diesen Angeboten; die Sozialhilfestellen<br />

können Bezugskarten anfordern und ausstellen.<br />

Ab dem 15. September 2008 können Sozialfachstellen die<br />

Tischlein-deck-dich-Bezugskarten direkt <strong>bei</strong> hardundgut<br />

bestellen:<br />

hardundgut, Römerweg 51, 8424 Embrach, Tel: 044 866 17 00<br />

Fax: 044 866 17 75 oder E-mail: hardundgut@tischlein.ch<br />

www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />

Sozialhilfe/Betreuung<br />

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Sozialhilfe/Betreuung 4 · 08<br />

asylnews<br />

8<br />

Im Kanton Bern gibt es „Tischlein deck dich“ an den folgenden<br />

Standorten: Biel, Bern, Ostermundigen, Langenthal,<br />

Köniz-Liebefeld, Münsingen und Thun.<br />

Die genauen Adressen wie die Ausgabezeiten sind abrufbar<br />

unter http://www.tischlein.ch/ oder unter<br />

http://www.redcross.ch/activities/social/news/news-de.php<br />

?newsid=967&archive=0<br />

Hilfe für junge Gewaltopfer<br />

Wohin können sich Jugendliche wenden, die von<br />

anderen Jugendlichen geschlagen, belästigt oder<br />

bedroht werden?<br />

Die Opferhilfestellen stehen den Jugendlichen zur Verfügung.<br />

Auch jugendspezifische Angebote wie die Telefonhilfe<br />

147 oder die Onlineberatung www.tschau.ch sind<br />

mögliche Anlaufstellen. Beide Anbieter erklärten auf<br />

Anfrage, dass sie für Gewaltopfer eine Triagestelle seien<br />

– also eine erste Anlaufstelle, welche die Opfer an andere<br />

Stellen weiterweisen. Die Berater weisen die jugendlichen<br />

Gewaltopfer an die Opferberatungsstellen weiter, welche<br />

die Kantone im Auftrag des Bundes betreiben.<br />

Die Opferhilfe Bern leistet materielle, juristische und therapeutische<br />

Hilfe für Gewaltopfer.<br />

Weitere Anlaufstellen für jugendliche Opfer sind neben<br />

der Schulsozialar<strong>bei</strong>t vor Ort das Unterstützungsangebot<br />

der Berufsfachschulen. In Bern haben <strong>bei</strong>spielsweise die<br />

Kaufmännische Berufsschule (WKS), die Gewerblich-Industrielle<br />

Berufsschule (GIBB) und die Berufs-, Fach- und<br />

Fortbildungsschule (BFF) Beratungsstellen, die spezifische<br />

Unterstützung anbieten.<br />

Opferhilfe<br />

Die jüngsten Ergebnisse der Opferhilfestatistik des Bundesamtes<br />

für Statistik (BfS) zeigen, dass Opferhilfe-Beratungsstellen<br />

hauptsächlich mit Straftaten zu tun haben,<br />

die im Rahmen einer engen Beziehung erlitten werden.<br />

2007 bestand <strong>bei</strong> 75% der Beratungsfälle zwischen dem<br />

Opfer und der tatverdächtigen Person eine familiäre Beziehung<br />

bzw. kannte das Opfer die tatverdächtige Person.<br />

Über die Hälfte der Opfer sind mit den Tatverdächtigen<br />

verwandt. Die Opfer der im Rahmen familiärer Beziehungen<br />

begangenen Straftaten sind meist wiederholt Frauen<br />

und Kinder. Obschon es sich um strafrechtlich relevantes<br />

Verhalten handelt, wurde <strong>bei</strong> weniger als der Hälfte der<br />

Beratungsfälle gleichzeitig ein Strafverfahren eröffnet.<br />

Für detaillierte statistische Angaben:<br />

www.statistik.admin.ch<br />

Quelle der <strong>bei</strong>den Texte: SozialAktuell: Nr. 10 / Oktober 08<br />

Broschüre zur Organspende<br />

Information für MigrantInnen<br />

Soll ich nach meinem Tod Organe spenden oder nicht?<br />

Und welche Möglichkeiten habe ich, um meine Entscheidung<br />

festzuhalten, damit sie nach meinem Tod respektiert<br />

wird? Diese Fragen stellen sich auch Migrantinnen und<br />

Migranten.<br />

Informationen darüber sind in der neuen Informationsbroschüre<br />

„Ich weiss, was ich will – meine Familie auch“ zu<br />

finden. Diese Broschüre wird vom Bundesamt für Gesundheit<br />

BAG herausgegeben und wurde vom Schweizerischen<br />

Roten Kreuz SRK in diverse Sprachen übersetzt.<br />

Die neue Broschüre für MigrantInnen zu den Themen<br />

Organspende und Transplantationen liegt in folgenden<br />

Sprachen vor: Deutsch, Französisch, Italienisch, Albanisch,<br />

Englisch, Portugiesisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch und<br />

Spanisch.<br />

Download und Bestellungen unter www.migesplus.ch ><br />

Publikationen > Gesundheit & Versorgung<br />

Dispens vom Schulschwimmen<br />

Kein Anspruch auf die Dispensation vom Schwimmunterricht<br />

aus religiösen Gründen.<br />

Die Schulbehörden müssen Dispensationsgesuche vom<br />

gemischtgeschlechtlichen Schulschwimmen in Zukunft<br />

nicht mehr bewilligen. Das Bundesgericht hat im Oktober<br />

2008 eine Beschwerde von islamischen Eltern aus dem<br />

Kanton Schaffhausen abgewiesen. Ihren zwei Knaben<br />

hatten die Schulbehörden vorgängig einen Dispens im<br />

Hinblick auf die Integration und die Gleichstellung der<br />

Geschlechter verweigert.<br />

Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht seinen anderslautenden<br />

Entscheid von 1993 umgestossen und damit die<br />

Integration von Ausländerkindern und die Durchsetzung<br />

der Schulpflicht gegenüber religiösen Anschauungen stärker<br />

gewichtet. Das Gericht befand, dass die obligatorische<br />

Teilnahme am Schwimmunterricht kein unzumutbarer<br />

Eingriff in die Religionsfreiheit sei und sich das Urteil<br />

nicht einseitig gegen Muslime richte, sondern für alle religiösen<br />

Gemeinschaften gelte. Es sei auch kein Urteil gegen<br />

die Religionsfreiheit, sondern ein Entscheid für eine starke<br />

Schule mit einem Integrationsauftrag.<br />

Im Kanton Bern konnten bisher die Schulen solche Situationen<br />

in der Regel mit klärenden Gesprächen lösen.<br />

Gemäss «BZ» setzt der <strong>bern</strong>ische Erziehungsdirektor Bernhard<br />

Pulver auf diese Gesprächskultur und plädiert für<br />

pragmatische Entscheide vor Ort. Dennoch begrüsst er<br />

das Urteil, weil damit die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> der Schulen gestützt und<br />

ihnen im Konfliktfall der Rücken gestärkt werde.

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