Arbeit/Bildung - bei kkf oca bern
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KKF/Allgemeines<br />
Editorial<br />
Liebe LeserInnen<br />
Schleichende Diskriminierungen<br />
Im August haben die IV-Stellen (Invalidenversicherung) der Kantone<br />
eine Checkliste eingeführt, mit der die Aufdeckung möglicher<br />
Missbräuche erleichtert werden soll. Das Ereignis blieb im<br />
Kanton nicht unbemerkt, denn der Vorsteher der <strong>bern</strong>ischen IV-<br />
Stelle verweigerte den Gebrauch. Gemäss der Checkliste ist der<br />
Migrationshintergrund ein Kriterium, das mit drei Malus-Punkten<br />
bewertet wird. Diese Botschaft von Seiten der Behörden ist in<br />
einem Rechtsstaat schockierend: Einzig aufgrund ihrer ausländischen<br />
Herkunft werden Personen zum vornherein als Betrüger<br />
verdächtigt! Das Bundesamt für Sozialversicherungen rechtfertigt<br />
das Kriterium mit statistischen Daten.<br />
Die Rechtfertigung durch Zahlen ist perfid, weil sie objektiv und<br />
neutral erscheint. Erhält eine Person deutscher oder französischer<br />
Staatsangehörigkeit auch vorneweg diese Malus-Punkte?<br />
Zweifel sind gestattet. Erinnern wir uns auch, dass aus Statistiken<br />
fast alles herausgelesen werden kann. Hat man daran<br />
gedacht, den allzu einfachen Faktor „MigrantIn“ in aussagekräftigere<br />
Elemente aufzuschlüsseln: soziokultureller Hintergrund,<br />
Ausbildung, berufliche Stellung, …. denn dadurch kann ein ganz<br />
anderes Bild entstehen. Fast zur gleichen Zeit hat Avenir Suisse<br />
eine Studie* publiziert, die Klischees zum Kippen bringt: Mehr<br />
als die Hälfte der MigrantInnen sind hoch qualifiziert!<br />
Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung aufgrund<br />
(un)berechtigter Kriterien im Zusammenhang mit der sozialen<br />
Zugehörigkeit. Gesetzgebung und sozialer Konsens werten<br />
gewisse Diskriminierungen als annehmbar oder sogar als legitim,<br />
<strong>bei</strong>spielsweise dass je nach Herkunft von Zugewanderten<br />
unterschiedliche Aufenthaltsregelungen gelten. Es ist indessen<br />
wichtig, wachsam zu bleiben und Probleme aufzuzeigen, die<br />
durch Ungleichbehandlungen entstehen können, welche auf<br />
den ersten Blick als akzeptabel erscheinen. Oberster Grundsatz<br />
bleibt, dass die Nicht-Diskriminierung ein universelles Prinzip<br />
darstellt, das mit Rechten verbunden ist.<br />
Im Namen des KKF-Teams danke ich Ihnen für die gute Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />
im bald vergangenen Jahr. Wir wünschen Ihnen alles<br />
Gute für das neue Jahr und freuen uns auf Begegnungen.<br />
Anne Durrer, Geschäftsleiterin<br />
* Die neue Zuwanderung – Die Schweiz zwischen Brain-<br />
Gain und Überfremdungsangst, Oktober 2008<br />
asylnews<br />
KKF-Internes und Angebote<br />
Neu im KKF-Team: Alice Tillmann<br />
Anfang Oktober bin ich in<br />
den Hafen der KKF in Bern<br />
eingelaufen und wurde von<br />
der Crew und ihrer Skipperin<br />
herzlich aufgenommen. Bisherige<br />
Stationen auf meinem<br />
Turn waren unter anderem<br />
das SAH in Thun, TAST und<br />
das Kompetenzzentrum<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> in Bern. Ich freue mich<br />
darauf, die neuen Gewässer<br />
zu erkunden und meine langjährigen Erfahrungen in der<br />
<strong>Bildung</strong> und in der sozialen und beruflichen Integration<br />
einzubringen. In meinem Heimathafen in Hilterfingen am<br />
Übersicht<br />
Nr. 4, Dezember 2008<br />
KKF/Allgemeines<br />
- KKF-Internes und Angebote 1<br />
- Hinweise zu anderen Institutionen 2<br />
Recht/Strukturen<br />
- Mehr Asylsuchende in der Schweiz 3<br />
- Neue Asylunterkünfte im Kanton Bern 3<br />
- Rückkehr nach Tschetschenien 4<br />
- Kantonales Einführungsgesetz 4<br />
- Das Schengen / Dublin-Abkommen 4<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong><br />
- Berufswahl und -einstieg 5<br />
- Kurzfristige Erwerbseinsätze (KFE) 5<br />
- Zugang zu den RAV für vorl. Aufgenommene 6<br />
- GEF-<strong>Bildung</strong>s- und Beschäftigungsprogramme 6<br />
- TAST Bern: FOKUS-Kurse 6<br />
- Heks-Perspektive 6<br />
Sozialhilfe/Betreuung<br />
- Neue Kinderzulagenregelung ab 2009 7<br />
- Forum „Alter und Migration“ 7<br />
- Tischlein deck dich! 7<br />
- Hilfe für junge Gewaltopfer 8<br />
- Opferhilfe 8<br />
- Broschüre zur Organspende 8<br />
- Kein Dispens vom Schulschwimmen 8<br />
Sozialhilfe/Betreuung <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong> Recht/Strukturen Rückkehrberatung KKF/Allgemeines<br />
www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />
1
Sozialhilfe/Betreuung <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong> Strukturen/Verfahren Rückkehrberatung KKF/Allgemeines 4 · 08<br />
asylnews<br />
2<br />
Thunersee hole ich mir den nötigen Wind in den Segeln,<br />
um vorwärts zu kommen und mir immer wieder neue<br />
Ziele zu stecken. Wie sagte schon Lao Tse: „ Lernen ist<br />
wie Rudern gegen den Strom. Hört man auf, treibt man<br />
zurück.“<br />
horizonte - Weiterbildungen<br />
Seit dem 2. Halbjahr 2007 bietet die KKF ihre <strong>Bildung</strong>seinheiten<br />
unter dem Namen „horizonte“ an. In dieser Zeit<br />
wurden 11 Kurse zu den Themenbereichen Betreuung,<br />
Asylgesetz, Fürsorge, KFE und Integration durchgeführt.<br />
Ein Schwerpunkt bildete der dreitägige Kurs „Der neue<br />
Auftrag - Integration vorläufig Aufgenommener“, der vom<br />
kantonalen Migrationsdienst mitfinanziert wurde. 30<br />
Betreuende aus Asylsozialhilfestellen vertieften in dieser<br />
Weiterbildung ihre Fachkenntnisse und die Anwendung<br />
von <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sinstrumenten.<br />
Mit den horizonte-Kursen will die KKF weiterhin fachliche<br />
Unterstützung anbieten und Impulse vermitteln. Die<br />
Angebote greifen aktuelle Themen auf und ar<strong>bei</strong>ten mit<br />
kompetenten ReferentInnen.<br />
Die KKF nimmt ihre Wünsche und Bedürfnisse für Weiterbildungen<br />
gerne auf und wird den Kontakt und Austausch<br />
mit Ihnen in Einzelgesprächen oder in den verschiedenen<br />
Sitzungs- und Fachgefässen weiterhin pflegen. An<br />
dieser Stelle dankt die KKF allen TeilnehmerInnen der<br />
KAP-Sitzung vom 3. September für ihre Rückmeldungen.<br />
Wünsche, die für das erste Programm im 2009 nicht aufnehmen<br />
wurden, werden in den folgenden Programmen<br />
berücksichtigt.<br />
In der Beilage oder auch auf unserer Website finden Sie<br />
das horizonte-Programm für das erste Halbjahr 2009 mit<br />
folgenden Themen:<br />
– Rückkehrberatung – Und wenn sie gehen müssen?<br />
– Integration in den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt – Chancen und Grenzen<br />
– Wenn Mitleid müde macht (compassion fatigue)<br />
– Jetzt ist mir alles klar! Lösungsorientierte Fallbesprechungen<br />
Hinweise zu übrigen Institutionen<br />
Koordination Freiwilligenar<strong>bei</strong>t im Kanton Bern<br />
Erster Lehrgang zur FreiwilligenbegleiterIn<br />
Ein Kurs für Verantwortliche in Freiwilligenar<strong>bei</strong>t die dazu<br />
<strong>bei</strong>tragen möchten ihre Organisation zu einem attraktiven<br />
Einsatzort für Freiwillige zu machen.<br />
Dreieinhalb Kurstage in Bern.<br />
Anmeldeschluss: 1. Februar 2009<br />
Auskunft: Margun Welskopf, Tel. 031 330 10 23, Mail:<br />
margun.welskopf@<strong>bern</strong>er-stellennetz.ch oder Ines Walter<br />
Grimm, Tel. 031 385 16 51, Mail: ines.walter@refbejuso.ch<br />
Information und weitere Modulkurse finden Sie unter<br />
http://www.kfa-benevol.ch/nachsieben/<br />
Veranstalter: Koordination Freiwilligen<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> im Kanton<br />
Bern in Zusammenar<strong>bei</strong>t mit der Erziehungsdirektion des<br />
Kantons Bern<br />
PAG-Fachstelle Integration der Heilsarmee<br />
Flüchtlingshilfe<br />
Das neue Asyl- und Ausländergesetz regelt in einer Integrationsverordnung<br />
die Integration von vorläufig Aufgenommenen<br />
(Ausweis F). Der Kanton Bern beauftragte die<br />
Sozialhilfestellen im Asylbereich, die Integrationsverordnung<br />
umzusetzen und die vorläufig Aufgenommenen in<br />
ihrer individuellen beruflichen und sozialen Integration<br />
gezielt zu unterstützen. Um diesen kantonalen Auftrag zu<br />
erfüllen, setzt die Heilsarmee Flüchtlingshilfe eine Fachstelle<br />
Integration ein. Die Fachstelle ar<strong>bei</strong>tet eng mit ihren<br />
Professionellen Asylkoordinationen auf Gemeindeebene<br />
(PAG) zusammen und unterstützt diese <strong>bei</strong> der Umsetzung<br />
des Integrationsauftrags.<br />
Die Aufgaben der PAG-Fachstelle Integration:<br />
- Koordination und Vereinheitlichung des Integrationsauftrags<br />
in den PAG der Heilsarmee Flüchtlingshilfe<br />
- Information und Weiterbildung der Mitar<strong>bei</strong>tenden<br />
- Erar<strong>bei</strong>tung von Richtlinien für eine ressourcen- und<br />
zielorientierte Begleitung der vorläufig Aufgenommenen<br />
- Vernetzung der Anbieterinnen und Anbieter von Integrationsprogrammen<br />
mit den PAG<br />
- Förderung des Zugangs zu bestehenden Strukturen<br />
- Ansprechpartnerin für unsere PAG-Mitar<strong>bei</strong>tenden <strong>bei</strong><br />
allgemeinen Fragen zur Integration<br />
- Erstellung des jährlichen Reportings für den Kanton<br />
Kontakt: Heilsarmee Flüchtlingshilfe, PAG-Fachstelle Integration,<br />
Grauholzstrasse 1, 3063 Ittigen<br />
Tel. 031 918 06 47, Fax 031 918 06 48<br />
Manuela Weber, manuela.weber@heilsarmee-fluechtlingshilfe.ch<br />
und Maria-Luisa Gerber, marialuisa.<br />
gerber@heilsarmee-fluechtlingshilfe.ch<br />
Bulletin „sans papiers“<br />
Die Nummer 3 « sans-papiers das bulletin» der Berner<br />
Beratungsstelle für Sans-Papiers zum Thema «Sans-<br />
Papiers Kinder» erscheint Anfangs Dezember.<br />
Wer sich dafür interessiert und das Bulletin nicht bereits<br />
erhält, melde sich bitte <strong>bei</strong>:<br />
administration@sans-papiers-contact.ch.<br />
ADRESSEN<br />
KKF<br />
Effingerstrasse 55, 3008 Bern<br />
Fax 031 385 18 17<br />
Internet www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>.ch<br />
Geschäftsleitung Tel. 031 385 18 10<br />
Administration Tel. 031 385 18 11<br />
Aufenthalt Tel. 031 385 18 16<br />
Rückkehrberatung Tel. 031 385 18 18
Recht/Strukturen<br />
Asylsuchende in der Schweiz<br />
Deutlicher Zuwachs <strong>bei</strong> den Gesuchen seit Juli 2008<br />
Die Asylgesuche haben in der Schweiz zugenommen,<br />
bereits von Mai bis Juni 2008 betrug der Anstieg über 13 %<br />
gegenüber dem Vorquartal. Von Juli bis September wurden<br />
weitere 1'247 Gesuche mehr eingereicht und allein im<br />
Monat Oktober haben erneut 400 Personen zusätzlich<br />
einen Antrag gestellt. Verglichen mit den 1990er Jahren ist<br />
dieser Zuwachs nicht aussergewöhnlich, dennoch stellt<br />
die Zunahme um mehr als einen Drittel gegenüber dem<br />
Vorjahr die zuständigen Behörden vor Probleme.<br />
So haben sich die hängigen Gesuche <strong>bei</strong>m Bundesamt für<br />
Migration (BFM) seit Jahresbeginn praktisch verdoppelt<br />
und Ende Oktober waren 10'663 Asylanträge nicht entschieden.<br />
Dies hat für die Betroffenen lange und für den<br />
Staat teure Wartezeiten zur Folge. Weil die vom früheren<br />
Bundesrat Chr. Blocher versprochenen Bundesunterkünfte<br />
nicht realisiert wurden, fallen die Zuweisungen von Asylsuchenden<br />
an die Kantone entsprechend höher aus. Da<strong>bei</strong><br />
leisten vor allem die grossen Kantone einen Zusatzaufwand<br />
um genügend neue Unterkünfte zu finden, nachdem<br />
sie ihre Reserveplätze abgebaut haben. Für die dadurch<br />
entstehenden Zusatzkosten entschädigt das BFM die Kantone<br />
für 2008 mit 25 Millionen Franken. Für 2009 soll diese<br />
Finanzierung in einem Fachausschuss erneut analysiert<br />
werden.<br />
Im weiteren hat das BFM zusammen mit dem schweizerischen<br />
Grenzwachkorps (GWK) seit September 2008 neue<br />
Massnahmen gegen die illegale Migration eingeleitet. Das<br />
GWK kontrolliert vor allem den Bahn- und Strassenverkehr<br />
sowie die grüne Grenze intensiver. Zusätzlich werden mit<br />
einem intensiveren Abgleich der vom GWK und von BFM<br />
abgenommenen Fingerabdrücke frühere Einreiseversuche<br />
und Reisewege von Asylsuchenden besser erfasst. Damit<br />
sollen Rückü<strong>bern</strong>ahmen in Drittstaaten gefördert werden.<br />
Herkunftsländer<br />
Bei den Herkunftsländern ist Eritrea an der Spitze (Total<br />
1'440 Personen von Jan. bis Sept. 2008). Auf dem zweiten<br />
Platz sind 929 Gesuche aus Somalia und an dritter<br />
Stelle sind Serbien und Kosovo mit total 915 Anträgen.<br />
Weiter folgen der Irak und Sri Lanka. Für die Zunahmen<br />
sind gemäss BFM nur teilweise Gründe auszumachen. So<br />
könnten in Eritrea zwangsweise Rekrutierungen eine Rolle<br />
spielen und in Somalia sei der Abwanderungsdruck mit<br />
der instabilen Situation weiterhin hoch. Bezüglich Serbien<br />
und Kosovo sind die Gründe für das BFM unklar. Bei den<br />
asylnews<br />
Gesuchen von Irakern habe allenfalls eine restriktivere<br />
Praxis in Schweden einen Einfluss und in Sri Lanka werde<br />
der Bürgerkrieg wieder intensiver geführt.<br />
Fluchtrouten<br />
Nr. 4, Dezember 2008<br />
Nachdem Spanien die Strasse von Gibraltar weitgehend<br />
unter Kontrolle brachte, etablierten sich vermehrt Bootsrouten<br />
von Mauretanien und Senegal zu den kanarischen<br />
Inseln. Mit Rückü<strong>bern</strong>ahmeabkommen und verstärkten<br />
Kontrollen erschwerten die spanischen Behörden auch<br />
diese Wege. Strandeten im Rekordjahr 2006 noch <strong>bei</strong>nahe<br />
32'000 Flüchtlinge aus Afrika auf den Kanaren, so ging<br />
diese Zahl im laufenden Jahr auf bisher 8'000 Personen<br />
zurück.<br />
Im Gegenzug wurden die Landwege nach Libyen und die<br />
äusserst gefährlichen Mittelmeerüberfahrten nach Lampedusa<br />
wieder attraktiver. Seit Jahresbeginn zählten die<br />
italienischen Behörden dort über 21'000 neue Flüchtlinge,<br />
doppelt so viele wie im Vorjahr. Dennoch reisen die meisten<br />
Asylsuchenden immer noch über einen Landweg oder<br />
mit dem Flugzeug nach Italien. Nach offiziellen Schätzungen<br />
sind dies zwei Drittel aller MigrantInnen.<br />
Auch in Griechenland nehmen die Asylsuchenden zu. Die<br />
Zahl der illegal eingereisten Personen wird mittlerweile auf<br />
400'000 geschätzt. Es sind vor allem Flüchtlinge aus dem<br />
Irak, aus Afghanistan, Pakistan, Bangladesh und Ägypten,<br />
die versuchen über die Türkei nach Europa zu gelangen.<br />
Neue Asylunterkünfte im Kanton<br />
Im Kanton Bern zeichnete sich schon seit längerer Zeit<br />
ein Engpass <strong>bei</strong> den Zentrenplätzen ab, weil für Asylsuchende<br />
mit hängigen Verfahren nicht mehr Wohnungen in<br />
Gemeinden, sondern Durchgangszentren vorgesehen sind.<br />
Auch Personen mit abgelaufener Ausreisefrist sollen nicht<br />
mehr in Gemeinden betreut werden, sondern allenfalls<br />
Nothilfe in einem Sachabgabezentrum erhalten.<br />
In diesem Jahr wurden deshalb bereits drei neue Zentren in<br />
Hondrich, Gümligen und Biel eröffnet und auf dem Brünigpass<br />
ist seit diesem Sommer eine zusätzliche Unterkunft<br />
für die Nothilfe in Betrieb. Mit den steigenden Zuweisungen<br />
vom Bundesamt für Migration (BFM) an den Kanton<br />
Bern genügten diese Erweiterungen jedoch nicht, deshalb<br />
wurden zwei Massnahmen eingeleitet.<br />
Erstens wurde der bestehende Ausplatzierungsstopp für<br />
Asylsuchende mit laufenden Asylverfahren aufgehoben.<br />
Damit können diese Personen vorderhand wieder in die<br />
Recht/Strukturen www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />
3
Recht/Strukturen 4 · 08<br />
asylnews<br />
4<br />
Gemeinden transferiert werden, sobald die notwendigen<br />
Wohnungen bereit stehen.<br />
Zweitens hat der <strong>bern</strong>ische Regierungsrat einige Gemeinden<br />
beauftragt, geeignete Zivilschutzunterkünfte zur<br />
Verfügung zu stellen. Als Sofortmassnahme sollen rund<br />
600 Plätze für Asylsuchende bereitgestellt werden. Den<br />
Gemeinden entstehen da<strong>bei</strong> keine Kosten. Die Finanzierung<br />
ü<strong>bern</strong>immt der kantonale Migrationsdienst mit den<br />
Bundespauschalen und die Betreuung wird in Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />
mit den bisherigen Partnern organisiert. In<br />
der ersten Novemberhälfte wurden in der Stadt Bern die<br />
Zivilschutzanlagen Hochfeld (Länggasse) und Brunnmatt<br />
mit insgesamt 200 Plätzen in Betrieb genommen, geführt<br />
werden sie von der Heilsarmee Flüchtlingshilfe. In der<br />
zweiten Hälfte des Monats wurden 200 Plätze in den zwei<br />
Bieler Anlagen Linde und Gewerbeschule eröffnet, mit<br />
Betreuung durch ABR (Asyl Biel & Region). Im Dezember<br />
kommen zwei weitere Unterkünfte in Köniz und Uetendorf<br />
dazu. Zusätzlich werden weitere Standorte geprüft,<br />
auch oberirdische für eine längere Nutzung.<br />
Kantonales Einführungsgesetz<br />
Das neue kantonale Einführungsgesetz zum Asyl- und<br />
Ausländergesetz wurde vom <strong>bern</strong>ischen Grossen Rat in<br />
der November-Session genehmigt.<br />
Damit werden einige Bereiche, die bisher nur in Verordnungen<br />
geregelt waren, auf Gesetzesebene festgehalten,<br />
was jedoch in der Praxis keine Veränderung bedeutet.<br />
Das betrifft zum Beispiel die Städte Bern, Biel und Thun,<br />
denen der Regierungsrat weiterhin fremdenpolizeiliche<br />
Kompetenzen für Aufenthaltsbewilligungen übertragen<br />
kann. Auch die bereits praktizierte kantonale Organisation<br />
der Nothilfe an weggewiesene Asylsuchende ist nun auf<br />
Gesetzesstufe verankert.<br />
Neu definiert wurden hingegen die Zuständigkeiten für<br />
die Finanzierung und Betreuung im Asylbereich. Für alle<br />
Asylsuchenden mit hängigen Verfahren (N) wird die Polizei-<br />
und Militärdirektion (POM) zuständig, aber auch für<br />
vorläufig aufgenommene Personen bis sieben Jahre Aufenthalt<br />
wird sie alleine verantwortlich. Wie bisher kann<br />
jedoch die POM diese Aufgaben mit Leistungsverträgen an<br />
Dritte delegieren, allerdings muss sie dazu die Standortgemeinden<br />
einbeziehen.<br />
Mit einer Änderung im Sozialhilfegesetz werden die<br />
Gemeinden nur noch für vorläufig aufgenommene Personen,<br />
die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben,<br />
zuständig sein. Damit werden die <strong>bern</strong>ischen Gemeinden<br />
im Asylbereich entlastet.<br />
Das Gesetz wird noch in einer zweiten Lesung behandelt<br />
und dürfte auf 2010 in Kraft treten.<br />
Rückkehr nach Tschetschenien<br />
Abgewiesene Asylsuchende aus Tschetschenien wurden<br />
bisher vorläufig aufgenommen. Im August 2008 hat das<br />
Bundesamt für Migration (BFM) seine Praxis geändert<br />
und will die vorläufigen Aufnahmen aufheben. Gemäss<br />
BFM herrscht in diesem Land nicht mehr eine Situation<br />
von allgemeiner Gewalt und Zivilpersonen müssten in der<br />
Regel nicht mehr um Leib und Leben fürchten. Damit sei<br />
die Rückkehr dieser Personen möglich. Alle Betroffenen<br />
werden individuell angeschrieben und können zur Aufhebung<br />
ihrer provisorischen Aufnahme Stellung nehmen.<br />
Die Einschätzung der Sicherheitslage in Tschetschenien ist<br />
unterschiedlich. Auch Norwegen und Schweden nehmen<br />
Rückführungen vor. Das UNO-Flüchtlingskommisariat<br />
(UNHCR Schweiz) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe<br />
(SFH) kritisieren hingegen den Entscheid, weil die Sicherheitslage<br />
noch zuwenig stabil sei.<br />
Das Schengen/Dublin-Abkommen<br />
Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum<br />
Ab dem 12. Dezember 2008 soll die Schweiz zum Schengen-Raum<br />
gehören, wenn der EU-Innenministerrat Ende<br />
November dies noch genehmigt. Weil die Schweiz aber<br />
nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, sind an den Schweizer<br />
Landesgrenzen weiterhin Zollkontrollen möglich. In den<br />
Bereichen Datenschutz, Sicherung der Schengen-Aussengrenzen<br />
an den Flughäfen, polizeiliche Zusammenar<strong>bei</strong>t,<br />
Schengen-Visa und Schengener Informationssystem (SIS)<br />
wird hingegen in Zukunft eng zusammengear<strong>bei</strong>tet.<br />
Das SIS wurde in der Schweiz bereits im August in Betrieb<br />
genommen, es ist eine Vorbedingung für den Beitritt zum<br />
Schengen-Raum. Mit dem SIS haben das Bundesamt für<br />
Migration (BFM), das Grenzwachkorps und die Polizei<br />
Zugriff auf Fahndungsdaten von 27 Schengen-Ländern.<br />
Die Datenbank enthält Angaben zu polizeilich gesuchten<br />
oder mit Einreiseverboten belegten Personen und eine<br />
Fahndungsliste über gestohlene Gegenstände wie Autos<br />
oder Waffen. Ende Juli waren im SIS 900'000 Personendaten,<br />
davon 730'000 Einreisesperren sowie 26 Millionen<br />
Sachfahndungen registriert. Der Datenschutz soll nach<br />
den Richtlinien von nationalen und kantonalen Kontrollstellen<br />
überprüft werden. So können Einzelpersonen <strong>bei</strong>m<br />
Bundesamt für Polizei Auskunft über SIS-Daten und deren<br />
Berichtigung oder Löschung verlangen.<br />
Das Abkommen von Dublin<br />
Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Schweiz auch am<br />
Abkommen von Dublin teilhaben. Nach diesem Abkommen<br />
können Asylsuchende im ganzen Dublin-Raum nur<br />
einen Antrag stellen und die Schweiz kann überprüfen,<br />
ob bereits in einem anderen Land ein Gesuch eingereicht<br />
wurde. Dieses System funktioniert allerdings nur,<br />
wenn jeder Erstaufnahmestaat alle Gesuche mit Fingerabdrücken<br />
in der Eurodac-Datenbank registriert, was von<br />
anderen Ländern im Fall von Griechenland oder Italien<br />
(Lampedusa) zum Teil bezweifelt wird.<br />
Bisher haben EU-Vertreter die Teilnahme der Schweiz an<br />
Schengen / Dublin stets mit der Zustimmung zum Personenfreizügigkeitsabkommen<br />
verbunden. Trotz der anstehenden<br />
eidgenössischen Abstimmung zur Erweiterung,<br />
hat sich aber kein EU-Staat für eine Verschiebung von<br />
Schengen / Dublin ausgesprochen.
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong><br />
Berufswahl und -einstieg<br />
Neue Broschüre „Plan B“<br />
Der Einstieg in das Berufsleben verläuft für immer mehr<br />
Jugendliche nicht mehr geradlinig, insbesondere auch für<br />
jugendliche MigrantInnen. Auf kantonaler Ebene besteht<br />
eine ganze Palette von Angeboten zum beruflichen Einstieg<br />
und zu Zwischenlösungen, die aber manchmal zu<br />
wenig bekannt sind. Unter dem Titel „Plan B“ sind diese<br />
Angebote übersichtlich zusammengefasst, neuerdings<br />
auch in Form einer schriftlichen Unterlage. Herausgegeben<br />
wird die Broschüre durch die drei beteiligten kantonalen<br />
Verwaltungsdirektionen: Erziehung, Gesundheit und<br />
Fürsorge sowie Volkswirtschaft.<br />
Die Broschüre enthält Informationen zu den Angeboten,<br />
zum Zielpublikum und zu den Anlaufstellen. Betreuende<br />
können einen Überblick zu vorhandenden Möglichkeiten<br />
gewinnen. Rat suchende Jugendliche (und Eltern) können<br />
damit gezielt auf Angebote und Anlaufstellen aufmerksam<br />
gemacht werden.<br />
Bezug der Broschüre ist <strong>bei</strong> den drei Direktionen möglich,<br />
<strong>bei</strong>spielsweise <strong>bei</strong> der Zentralstelle für Berufs- und Laufbahnberatung,<br />
Tel. 031 633 81 00, Mail zbsl@erz.be.ch.<br />
Web: „Plan B“ – Angebote und Informationen in der Website<br />
der Erziehungsdirektion unter www.erz.be.ch/planb<br />
Infoveranstaltungen für fremdsprachige Eltern<br />
Eltern von OberstufenschülerInnen (7.-9. Klasse) haben<br />
viele Fragen, wenn es um die Berufswahl und -ausbildung<br />
geht. Dies kann besonders für Eltern mit Migrationshintergrund<br />
gelten, denen teilweise nicht nur unsere Sprache,<br />
sondern auch das duale Berufsbildungssystem fremd ist.<br />
Die Erziehungsdirektion und die Berufsinformationszentren<br />
führen in den Monaten Februar und März Informationsabende<br />
an mehreren Orten durch unter Mitwirkung<br />
von interkulturellen ÜbersetzerInnen (bis 16 Sprachen).<br />
Zitat: „Wir haben nicht das Ziel, die Eltern umfassend zu<br />
informieren, sondern sie in ihrer Sprache ‚abzuholen’ und<br />
ihnen ihre wichtige Rolle in der Berufswahl ihrer Kinder zu<br />
verdeutlichen. Ausserdem wollen wir die Familien ermutigen,<br />
sich untereinander zu vernetzen.“<br />
Daten und Orte für 2009 sind im Moment (Nov. 08) noch<br />
nicht bekannt, können aber anfangs 2009 in der Website<br />
der Erziehungsdirektion abgerufen werden:<br />
www.erz.be.ch > Beratung > Berufsberatung > Zusätzliche<br />
Angebote > Veranstaltungen für fremdsprachige Eltern.<br />
asylnews<br />
Nr. 4, Dezember 2008<br />
Kurzfristige Erwerbseinsätze (KFE)<br />
Die Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen<br />
(VA) geht nach 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz in die<br />
Zuständigkeit der Kantone über. Im Kanton Bern werden<br />
sozialhilfeabhängige Personen an die Sozialdienste der<br />
Gemeinden übertragen. Viele vorläufig Aufgenommene<br />
wohnen bereits über 7 Jahre in unserem Land (VA +7).<br />
Diese Personen werden in einer Übergangszeit bis 2011<br />
nach und nach an die Gemeinden übertragen.<br />
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der<br />
Bewilligungspraxis für befristete Einsätze und niedrige<br />
(regelmässige) <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>spensen.<br />
Personen des Asylbereichs in der Zuständigkeit des kt.<br />
Migrationsdienstes MIDI<br />
Betroffen sind die vorläufig Aufgenommenen, welche seit<br />
weniger als 7 Jahre in der Schweiz leben (VA –7) und die<br />
Asylsuchenden (Ausweis N). Während der bis 2011 dauernden<br />
Übergangsfrist bleiben auch eine Reihe VA +7 in<br />
der Zuständigkeit des MIDI.<br />
Die bisherige Bewilligungspraxis wird weitergeführt: Befristete<br />
Einsätze und kleine <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>spensen von sozialhilfeabhängigen<br />
Personen sind in der Regel über KFE abzuwickeln.<br />
Bei sozialhilfeunabhängigen Personen werden für (zusätzliche)<br />
kleine Pensen individuelle Bewilligungen erteilt.<br />
Vorläufig Aufgenommene in der Zuständigkeit der<br />
Gemeinden / Sozialdienste<br />
Den Gemeinde- und regionalen Sozialdiensten steht das<br />
Instrument der kurzfristigen Erwerbseinsätze nicht zur<br />
Verfügung, ausser es handelt sich um Gemeindesozialdienste,<br />
die auch in der Asylbetreuung tätig sind und die<br />
entsprechende KFE-Bewilligung haben. Befristete Einsätze<br />
und kleine <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>spensen sind auch auf dieser Ebene<br />
möglich. Den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>ge<strong>bern</strong> (Betriebe und Privathaushalte)<br />
stehen zwei Wege offen:<br />
– Einreichung eines Gesuchs zum Stellenantritt <strong>bei</strong>m<br />
MIDI (individuelle <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbewilligung). Download von<br />
Gesuchsformularen und weiteren Infos unter:<br />
www.vol.be.ch > BECO > Ausländische Erwerbstätige ><br />
Asylsuchende/Vorläufig Aufgenommene > Gesuch AusweisF<br />
– <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>seinsätze über TOP COMBI. Dieses Angebot der<br />
<strong>bern</strong>ischen Ausgleichskasse umfasst alle notwendigen<br />
Versicherungen und die Beschaffung der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbewilligung.<br />
TOP COMBI ist möglich bis zu einem monatlichen<br />
Nettolohn von maximal Fr. 1'700.— und die Kosten für<br />
die Dienstleistung betragen 20% der Lohnsumme.<br />
Weitere Infos und Unterlagen unter www.topcombi.ch<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong> www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />
5
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>/<strong>Bildung</strong> 4 · 08<br />
asylnews<br />
6<br />
Zugang zu den RAV (für VA)<br />
Geregelt ist der Zugang zu den regionalen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>svermittlungsstellen<br />
und zu ar<strong>bei</strong>tsmarktlichen Massnahmen im<br />
Manual** des BECO vom Februar 2008. Im Anhang des<br />
Dokuments sind die RAV-PersonalberaterInnen aufgelistet,<br />
welche für stellensuchende MigrantInnen (u.a. vorläufig<br />
Aufgenommene) in der entsprechenden RAV-Region<br />
zuständig sind. Die mit der Integrationsförderung beauftragten<br />
Betreuungspersonen in PAG/Gemeinden ar<strong>bei</strong>ten<br />
direkt mit diesen für den Migrationsbereich spezialisierten<br />
RAV-BeraterInnen zusammen.<br />
Im Manual ist eine Information nicht enthalten: Vorläufig<br />
Aufgenommene sind <strong>bei</strong>m RAV anzumelden, das regional<br />
für die Wohnsitzgemeinde der stellensuchenden Person<br />
zuständig ist; ebenfalls hat gemäss <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarktverordnung<br />
das Anmeldeverfahren über diese Gemeinde zu<br />
laufen. Ausgenommen sind Personen mit Wohnsitz in der<br />
Stadt Bern, wo sich Stellensuchende direkt <strong>bei</strong> den städtischen<br />
RAV anmelden können.<br />
Momentan werden die Abläufe und eine allfällige Anpassung<br />
der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarktverordnung durch das BECO geprüft;<br />
eventuell werden ab 2010 direkte Anmeldungen im ganzen<br />
Kantonsgebiet möglich sein.<br />
**Manual zur Handhabung von Art. 59d AVIG: Zugang zu<br />
ar<strong>bei</strong>tsmarktlichen Massnahmen für vorläufig aufgenommene<br />
Personen. Das Manual ist per Internet nicht abrufbar;<br />
die Unterlage kann als pdf-Dokument und mit einer aktualisierten<br />
Liste der RAV-BeraterInnen <strong>bei</strong> der KKF, Tel. 031<br />
385 18 07 bestellt werden (Stand November 08).<br />
GEF-Programme 2009<br />
<strong>Bildung</strong>s- und Beschäftigungsmassnahmen<br />
Die per 2008 von der POM an die GEF übertragenen <strong>Bildung</strong>s-<br />
und Beschäftigungsprogramme im Asylbereich<br />
(BIBER-Programme) werden mit Blick auf die Integration<br />
vorläufig Aufgenommener laufend weiter entwickelt. Im<br />
Moment werden die Leistungsverträge 2009 vorbereitet.<br />
Zugang für vorläufig Aufgenommene<br />
Die Zielgruppe steht definitiv fest: Die von der GEF finanzierten<br />
Massnahmen sind auf Integration ausgerichtet<br />
und können ausschliesslich von vorläufig Aufgenommenen<br />
und von anerkannten Flüchtlingen mit B- und F-Ausweis<br />
besucht werden.<br />
Asylsuchende mit Ausweis N ?<br />
Diese Personengruppe kann an den GEF-Programmen<br />
nicht mehr teilnehmen. Asylsuchende fallen in den<br />
Zuständigkeitsbereich der POM. Vorgesehen ist, dass die<br />
POM Programme zum Spracherwerb und gemeinnützige<br />
Beschäftigungsprogramme finanziert. Wie bisher können<br />
Asylsuchende kurzfristige Erwerbseinsätze leisten.<br />
Angebote 2009<br />
Einige Anbieter haben ihre Programme für 2009 bereits<br />
publiziert, <strong>bei</strong>spielsweise TAST Bern (siehe im nachste-<br />
henden Beitrag) oder PROFORA die französischsprachigen<br />
Programme (siehe www.profora-bejune.ch )<br />
Eine Anpassung ist <strong>bei</strong> der Fachstelle Kurzfristige<br />
Erwerbseinsätze der KKF vorgesehen: Die Fachstelle KFE<br />
wird in die neu zu etablierende Informationsplattform für<br />
vorläufig Aufgenommene eingebettet und auf die Thematik<br />
der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sintegration ausgerichtet.<br />
TAST Bern: FOKUS-Kurse<br />
Die Fachkurse von integrationBE AG / TAST Bern richten<br />
sich ab 2009 nur noch an Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene<br />
Personen im Kanton Bern. Da sich TAST von<br />
TAgesSTruktur für Asylsuchende ableitete, verschwindet<br />
dieser Name. Ab 2009 werden die vier Fachkurse unter<br />
FOKUS Berufliche <strong>Bildung</strong> und Integration angeboten.<br />
Tast hat die Kurskonzepte überar<strong>bei</strong>tet und den Fokus vermehrt<br />
auf eine berufsspezifische, solide und praxisnahe<br />
Weiterbildung gelegt. Alle Kurse <strong>bei</strong>nhalten 3 Module<br />
(Einführung, Praktika/Fachunterricht und Coaching <strong>bei</strong><br />
der Integration in den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt). Begleitend werden<br />
Deutschunterricht und Sozialberatungen angeboten.<br />
Programm 2009 – Beginn und Dauer der Fachkurse<br />
– Gastgewerbe: Beginn Januar 2009 (6 Monate)<br />
– Reinigung und Hausdienst: Beginn Februar 2009 (8 Mte)<br />
– Qualifizierte Hilfsar<strong>bei</strong>t: Beginn Februar 2009 (11 Mte)<br />
– Pflege: Beginn April 2009 (12 Monate)<br />
Es hat noch freie Plätze in allen Kursen. Anmeldungen in<br />
der Übergangszeit bitte laufend an:<br />
www.tast-<strong>bern</strong>.ch (Anmeldeformulare), Tel. 031 331 74 21<br />
Heks-Perspektive<br />
Personelle und strukturelle Änderungen<br />
Die Businesskurse werden ab 2009 nicht mehr angeboten,<br />
weil die Polizei und Militärdirektion ihren Leistungsvertrag<br />
mit dem rückkehrorientierten Projektteil von HEKS<br />
PERSPEKTIVE nicht verlängert. Auch der HEKS PERSPEK-<br />
TIVE Start-up fonds wird nicht weitergeführt, wegen der<br />
Einstellung des rückkehrorientierten Projektteils.<br />
Der integrationsorientierte Projektteil von HEKS PERSPEK-<br />
TIVE wird an die HIP Projekte angeschlossen. Die Kursleiterin<br />
Fiammetta Loria, sowie die Sekretärin Jummai Moser<br />
bleiben dem Kurs erhalten. Die Projektleitung geht an<br />
Yvonn Scheitner. Die Zusammenar<strong>bei</strong>t mit den Partnerbetrieben<br />
Gump- und Drahtesel, IPA Terra Veccia, Stiftung<br />
Contact Bern etc. wird in diesem Bereich fortgesetzt.<br />
Das Büro von HEKS PERSPEKTIVE an der Speichergasse 39<br />
wird aufgelöst. Das Internetcafé an der Seilerstrasse 22<br />
geht an das Kompetenzzentrum Integration.<br />
Francesca Müller-Höselbarth wird ihr Engagement im<br />
rückkehrorientierten Bereich im Rahmen des Vereins<br />
Global Social Solutions international (GSSint) fortsetzen.
Sozialhilfe/Betreuung<br />
Kinderzulagen ab 1. Januar 2009<br />
Das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen, dem das<br />
Schweizer Stimmvolk 2006 zustimmte, verlangt für Kinder<br />
bis 16 Jahre schweizweit eine Zulage von mindestens 200<br />
Franken und für Jugendliche in Ausbildung mindestens<br />
250 Franken im Monat.<br />
Künftig gehen fünf Kantone über das gesetzliche Minimum<br />
hinaus. Darunter der Kanton Bern; er legt die Kinderzulagen<br />
auf 230 Franken pro Kind und auf 287 Franken<br />
pro Jugendlichen in Ausbildung fest.<br />
Forum „Alter und Migration“<br />
Das Nationale Forum setzt sich für die Verbesserung der<br />
gesundheitlichen und sozialen Situation älterer Migrant-<br />
Innen in der Schweiz ein. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die<br />
Rechte älterer MigrantInnen zu stärken und den Respekt<br />
für die Leistungen dieser Generation zu fördern.<br />
In den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts herrschte die<br />
Vorstellung, die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smigrantInnen würden sich nur für<br />
wenige Jahre in der Schweiz aufhalten, um dann wieder in<br />
ihre Heimat zurückzukehren. Tatsächlich bleiben viele von<br />
ihnen auch nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit in unserem<br />
Land – weil die Kinder hier leben, die frühere Heimat<br />
fremd geworden ist und noch aus manch anderen Gründen.<br />
Behörden und soziale Institutionen haben erst in den<br />
neunziger Jahren begonnen, sich mit der Alterung der<br />
Migrationsbevölkerung auseinander zu setzen. Eine Wegmarke<br />
war die Fachtagung „Alter und Migration“ im September<br />
1999, die von der Eidg. Ausländerkommission und<br />
Pro Senectute Schweiz gemeinsam organisiert wurde. Aus<br />
diesem Trägerkreis und weiteren Organisationen entstand<br />
2003 das „Nationale Forum für Alter und Migration“.<br />
Das weitgehende Fehlen einer Integrationspolitik in der<br />
Vergangenheit macht sich heute stark bemerkbar.<br />
Aufgrund der zunehmenden Pluralität der aktuellen Migrationsbevölkerung<br />
wird die soziale, berufliche, sprachliche,<br />
religiöse Vielfalt auch <strong>bei</strong> der Gruppe der älteren Migrant-<br />
Innen zunehmen. Mittel- und längerfristig wird die ältere<br />
Migrationsbevölkerung zu einer wichtigen Zielgruppe in<br />
der Altersversorgung,-pflege, -betreuung und –politik.<br />
asylnews<br />
Nr. 4, Dezember 2008<br />
Das Nationale Forum setzt sich mittels nationaler und<br />
internationaler Vernetzung, Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t, Grundlagen-<br />
und Projektar<strong>bei</strong>t sowie Lobbying dafür ein, die<br />
gesundheitliche und soziale Situation älterer MigrantInnen<br />
in der Schweiz zu verbessern. Das Forum A+M war in<br />
den letzten fünf Jahren vor allem in vier Bereichen aktiv:<br />
Im Bereich Informations- und Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t: Die<br />
Website www.alter-migration.ch informiert über aktuelle<br />
Projekte, Studien, <strong>Bildung</strong>sangebote, Vernetzungstreffen,<br />
Literaturhinweise sowie Grundlagen im Bereich Alter<br />
und Migration. Ferner sind sie aktiv in der <strong>Bildung</strong>sar<strong>bei</strong>t:<br />
Verschiedene Mitgliederorganisationen bieten <strong>Bildung</strong>sangebote<br />
für ältere MigrantInnen an, sowie Informationsmaterialien,<br />
die in verschiedene Sprachen übersetzt<br />
wurden.<br />
Weitere Informationen zu den Aktivitäten des Forums auf<br />
www.alter-migration.ch<br />
Tischlein deck dich!<br />
Früchte, Gemüse, Brot und Fleisch für den symbolischen<br />
Betrag von 1 Franken – damit unterstützt der Verein<br />
„Tischlein deck dich“ bedürftige Familien. Nach Schätzungen<br />
leben 10% der Bevölkerung der Schweiz am oder unter<br />
dem Existenzminimum und gleichzeitig werden jedes Jahr<br />
bis zu 250 000 Tonnen Lebensmittel vernichtet. Diesem<br />
Missstand tritt der Verein entgegen und setzt sich engagiert<br />
für einen verantwortungsbewussten und ökologisch<br />
wie ökonomisch sinnvollen Umgang mit Lebensmitteln<br />
ein.<br />
Mit der Unterstützung von diversen Organisationen und<br />
Freiwilligen verteilt „Tischlein deck dich“ einen Teil dieses<br />
Überflusses von Nahrungsmitteln an Bedürftige. An diversen<br />
Standorten wird auch im Kanton Bern einmal pro<br />
Woche die Verteilung von Tragtaschen mit Artikeln des<br />
täglichen Bedarfs an benachteiligte Menschen vorgenommen.<br />
Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene<br />
haben Zugang zu diesen Angeboten; die Sozialhilfestellen<br />
können Bezugskarten anfordern und ausstellen.<br />
Ab dem 15. September 2008 können Sozialfachstellen die<br />
Tischlein-deck-dich-Bezugskarten direkt <strong>bei</strong> hardundgut<br />
bestellen:<br />
hardundgut, Römerweg 51, 8424 Embrach, Tel: 044 866 17 00<br />
Fax: 044 866 17 75 oder E-mail: hardundgut@tischlein.ch<br />
www.<strong>kkf</strong>-<strong>oca</strong>-ch<br />
Sozialhilfe/Betreuung<br />
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Sozialhilfe/Betreuung 4 · 08<br />
asylnews<br />
8<br />
Im Kanton Bern gibt es „Tischlein deck dich“ an den folgenden<br />
Standorten: Biel, Bern, Ostermundigen, Langenthal,<br />
Köniz-Liebefeld, Münsingen und Thun.<br />
Die genauen Adressen wie die Ausgabezeiten sind abrufbar<br />
unter http://www.tischlein.ch/ oder unter<br />
http://www.redcross.ch/activities/social/news/news-de.php<br />
?newsid=967&archive=0<br />
Hilfe für junge Gewaltopfer<br />
Wohin können sich Jugendliche wenden, die von<br />
anderen Jugendlichen geschlagen, belästigt oder<br />
bedroht werden?<br />
Die Opferhilfestellen stehen den Jugendlichen zur Verfügung.<br />
Auch jugendspezifische Angebote wie die Telefonhilfe<br />
147 oder die Onlineberatung www.tschau.ch sind<br />
mögliche Anlaufstellen. Beide Anbieter erklärten auf<br />
Anfrage, dass sie für Gewaltopfer eine Triagestelle seien<br />
– also eine erste Anlaufstelle, welche die Opfer an andere<br />
Stellen weiterweisen. Die Berater weisen die jugendlichen<br />
Gewaltopfer an die Opferberatungsstellen weiter, welche<br />
die Kantone im Auftrag des Bundes betreiben.<br />
Die Opferhilfe Bern leistet materielle, juristische und therapeutische<br />
Hilfe für Gewaltopfer.<br />
Weitere Anlaufstellen für jugendliche Opfer sind neben<br />
der Schulsozialar<strong>bei</strong>t vor Ort das Unterstützungsangebot<br />
der Berufsfachschulen. In Bern haben <strong>bei</strong>spielsweise die<br />
Kaufmännische Berufsschule (WKS), die Gewerblich-Industrielle<br />
Berufsschule (GIBB) und die Berufs-, Fach- und<br />
Fortbildungsschule (BFF) Beratungsstellen, die spezifische<br />
Unterstützung anbieten.<br />
Opferhilfe<br />
Die jüngsten Ergebnisse der Opferhilfestatistik des Bundesamtes<br />
für Statistik (BfS) zeigen, dass Opferhilfe-Beratungsstellen<br />
hauptsächlich mit Straftaten zu tun haben,<br />
die im Rahmen einer engen Beziehung erlitten werden.<br />
2007 bestand <strong>bei</strong> 75% der Beratungsfälle zwischen dem<br />
Opfer und der tatverdächtigen Person eine familiäre Beziehung<br />
bzw. kannte das Opfer die tatverdächtige Person.<br />
Über die Hälfte der Opfer sind mit den Tatverdächtigen<br />
verwandt. Die Opfer der im Rahmen familiärer Beziehungen<br />
begangenen Straftaten sind meist wiederholt Frauen<br />
und Kinder. Obschon es sich um strafrechtlich relevantes<br />
Verhalten handelt, wurde <strong>bei</strong> weniger als der Hälfte der<br />
Beratungsfälle gleichzeitig ein Strafverfahren eröffnet.<br />
Für detaillierte statistische Angaben:<br />
www.statistik.admin.ch<br />
Quelle der <strong>bei</strong>den Texte: SozialAktuell: Nr. 10 / Oktober 08<br />
Broschüre zur Organspende<br />
Information für MigrantInnen<br />
Soll ich nach meinem Tod Organe spenden oder nicht?<br />
Und welche Möglichkeiten habe ich, um meine Entscheidung<br />
festzuhalten, damit sie nach meinem Tod respektiert<br />
wird? Diese Fragen stellen sich auch Migrantinnen und<br />
Migranten.<br />
Informationen darüber sind in der neuen Informationsbroschüre<br />
„Ich weiss, was ich will – meine Familie auch“ zu<br />
finden. Diese Broschüre wird vom Bundesamt für Gesundheit<br />
BAG herausgegeben und wurde vom Schweizerischen<br />
Roten Kreuz SRK in diverse Sprachen übersetzt.<br />
Die neue Broschüre für MigrantInnen zu den Themen<br />
Organspende und Transplantationen liegt in folgenden<br />
Sprachen vor: Deutsch, Französisch, Italienisch, Albanisch,<br />
Englisch, Portugiesisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch und<br />
Spanisch.<br />
Download und Bestellungen unter www.migesplus.ch ><br />
Publikationen > Gesundheit & Versorgung<br />
Dispens vom Schulschwimmen<br />
Kein Anspruch auf die Dispensation vom Schwimmunterricht<br />
aus religiösen Gründen.<br />
Die Schulbehörden müssen Dispensationsgesuche vom<br />
gemischtgeschlechtlichen Schulschwimmen in Zukunft<br />
nicht mehr bewilligen. Das Bundesgericht hat im Oktober<br />
2008 eine Beschwerde von islamischen Eltern aus dem<br />
Kanton Schaffhausen abgewiesen. Ihren zwei Knaben<br />
hatten die Schulbehörden vorgängig einen Dispens im<br />
Hinblick auf die Integration und die Gleichstellung der<br />
Geschlechter verweigert.<br />
Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht seinen anderslautenden<br />
Entscheid von 1993 umgestossen und damit die<br />
Integration von Ausländerkindern und die Durchsetzung<br />
der Schulpflicht gegenüber religiösen Anschauungen stärker<br />
gewichtet. Das Gericht befand, dass die obligatorische<br />
Teilnahme am Schwimmunterricht kein unzumutbarer<br />
Eingriff in die Religionsfreiheit sei und sich das Urteil<br />
nicht einseitig gegen Muslime richte, sondern für alle religiösen<br />
Gemeinschaften gelte. Es sei auch kein Urteil gegen<br />
die Religionsfreiheit, sondern ein Entscheid für eine starke<br />
Schule mit einem Integrationsauftrag.<br />
Im Kanton Bern konnten bisher die Schulen solche Situationen<br />
in der Regel mit klärenden Gesprächen lösen.<br />
Gemäss «BZ» setzt der <strong>bern</strong>ische Erziehungsdirektor Bernhard<br />
Pulver auf diese Gesprächskultur und plädiert für<br />
pragmatische Entscheide vor Ort. Dennoch begrüsst er<br />
das Urteil, weil damit die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> der Schulen gestützt und<br />
ihnen im Konfliktfall der Rücken gestärkt werde.