abakus balance GmbH & Co. 3. KG - Fondsvermittlung24.de
abakus balance GmbH & Co. 3. KG - Fondsvermittlung24.de
abakus balance GmbH & Co. 3. KG - Fondsvermittlung24.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Verkaufsprospekt<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
3
Inhalts-<br />
Inhaltsverzeichnis verzeichnis<br />
Prospektverantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 5<br />
Das Angebot im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 7<br />
Risiken der angebotenen Vermögensanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 13<br />
Angaben zum Anbieter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 23<br />
Die Anlagepolitik bzw . Anlagephilosophie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 29<br />
Die Moderne Portfoliotheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 37<br />
Weitere Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik des Emittenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 41<br />
Die wesentlichen Vorteile der Beteiligung im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 45<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 47<br />
Investitionsplan (Prognose) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 71<br />
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Emittenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 75<br />
Vertragspartner im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 79<br />
Verträge und Vertragspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 83<br />
Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 89<br />
Steuerliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 103<br />
Gesellschaftsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 121<br />
Treuhandvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 129<br />
Vereinbarung über eine zeitlich und inhaltlich begrenzte Mittelfreigabekontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 135<br />
Abakus – ein Blick in die Geschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 139<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 141<br />
Abwicklungshinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 147<br />
Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 149<br />
Anhang:<br />
Handelsregistervollmacht<br />
Beitrittserklärung mit Widerrufsbelehrung<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der<br />
Prospektprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
3<br />
Inhaltsverzeichnis
Prospekt-<br />
Prospektverantwortung<br />
verantwortung<br />
Für den gesamten Inhalt des Verkaufsprospektes zeichnet<br />
als Anbieter verantwortlich:<br />
<strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong><br />
Luise-Ullrich-Straße 2<br />
82031 Grünwald<br />
Nach unserem Wissen sind alle gemachten Angaben richtig,<br />
und es wurden keine wesentlichen Umstände ausgelassen .<br />
Datum der Aufstellung des Prospektes: 18 . Juni 2009<br />
Grünwald, den 18 . Juni 2009<br />
<strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong><br />
Die Geschäftsführung<br />
Hans-Martin Herbel Jutta Herbel<br />
Geschäftsführer Geschäftsführerin<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
5<br />
Prospektverantwortung
Das Angebot<br />
Das im Angebot Überblick<br />
im Überblick<br />
Angesprochener Anlegerkreis<br />
Dieses Angebot richtet sich an Anleger, die ihr Vermögensport-<br />
folio ergänzen und diversifizieren wollen . Diese Beteiligung ist<br />
im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten eine unternehme-<br />
risch geprägte Investition, die mit dem Totalverlust der Einlage<br />
enden und im schlimmsten Fall auch weiteres Vermögen des<br />
Anlegers gefährden kann . Es wird daher empfohlen, das Kapitel<br />
„Risiken der angebotenen Vermögensanlage” ab Seite 13<br />
aufmerksam zu lesen . Das Angebot richtet sich an solche<br />
Anleger, die sich der dort beschriebenen Sachverhalte bewusst<br />
sind und die aufgrund ihrer Einkommens- oder Vermögenssituation<br />
in der Lage sind, einen etwaigen Totalverlust ihrer Einlage<br />
zu verkraften .<br />
Das Beteiligungsangebot<br />
Anleger können sich unmittelbar als Kommanditisten oder<br />
mittelbar als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten ab<br />
€ 5 .000,– zzgl . 5 % Agio (Stückelung € 1 .000,–) an der <strong>abakus</strong><br />
<strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> (Emittent) beteiligen . Im Folgenden<br />
werden die Begriffe Emittent und Gesellschaft synonym verwendet<br />
. Die Anleger werden nach Annahme ihrer Beitrittserklärung<br />
und Einzahlung ihrer Beteiligungssumme entweder unter Vorlage<br />
einer Handelsregistervollmacht in das Handelsregister als<br />
Kommanditisten eingetragen oder als Treugeber in einem<br />
Register der Treuhänderin geführt . Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> &<br />
<strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> plant ihrerseits zwecks Diversifikation – entweder<br />
mittelbar über Beteiligungen an fremden Gesellschaften oder<br />
unmittelbar – in verschiedene Märkte zu investieren . Unmittelbare<br />
Zielinvestitionen sind Anlageobjekte, die entweder direkt<br />
erworben werden oder von Gesellschaften (direkt oder indirekt)<br />
gehalten werden, an denen sich der Emittent beteiligt und die<br />
Treuhandkommanditist<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
durch die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, die <strong>abakus</strong> Portfolio Management<br />
<strong>GmbH</strong> und/oder verbundene Unternehmen konzipiert,<br />
initiiert oder herausgegeben wurden . Beteiligungsangebote oder<br />
Gesellschaften, die von anderen Initiatoren/Prospektherausgebern<br />
als diesen Gesellschaften konzipiert, initiiert oder<br />
herausgegeben werden, sind mittelbare Zielinvestitionen . Da<br />
die konkreten Zielinvestitionen zu Beginn noch nicht feststehen,<br />
handelt es sich um einen Blind Pool, dem eine Ungewissheit<br />
über die diversen Anlageobjekte immanent ist . Ebenso stehen<br />
sowohl die konkrete Gesamtanzahl der Anleger als auch die<br />
Summe der Kommanditanteile zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
des Prospektes noch nicht fest .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
7<br />
Das Angebot im Überblick
Das Angebot im Überblick<br />
Zielinvestitionen<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> investiert zwecks<br />
Diversifikation in unterschiedliche Zielinvestitionen (vgl . Tabelle<br />
„Geplante Portfoliostruktur“, Seite 11) . Diese sollen unterschied-<br />
liche Märkte abbilden – nachfolgend wird hierfür der Begriff<br />
Gattungen verwendet . Es ist angestrebt, dass sich auf diese<br />
Weise unterschiedliche Wertentwicklungszyklen der einzelnen<br />
Gattungen gegeneinander ausgleichen bzw . schlechtere Verläufe<br />
der einen Gattung durch bessere Verläufe anderer Gattungen<br />
teilweise oder ganz ausbalanciert werden . Die Gattungen, die<br />
hier konkret angesprochen sind, sind in der Tabelle „Geplante<br />
Portfoliostruktur der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong>” auf<br />
Seite 11 einzeln aufgeführt .<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
Die von der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> vorgenommenen<br />
Investitionen unterliegen einer zeitlich und inhaltlich begrenzten<br />
Mittelfreigabekontrolle durch einen unabhängigen Mittelfreigabekontrolleur<br />
. Einzelheiten dazu sind dem Gesellschaftsvertrag<br />
(Seite 121) und dem Mittelfreigabekontrollvertrag (Seite 135) zu<br />
entnehmen .<br />
Moderne Portfoliotheorie<br />
Die „Moderne Portfoliotheorie” wurde erstmals in den 1950er<br />
Jahren von Harry Markowitz wissenschaftlich veröffentlicht .<br />
Markowitz erhielt hierfür im Jahr 1990 den Nobelpreis für<br />
Ökonomie .<br />
Kurz gesagt ist mit der „Modernen Portfoliotheorie“ Folgendes<br />
gemeint: Mischt man mehrere Kapitalanlageklassen, die<br />
miteinander wenig verbunden sind („geringe Korrelation“,<br />
Korrelation = Wechselbeziehung, Verbundenheit) oder sich<br />
sogar gegenläufig verhalten („negative Korrelation“), so ergibt<br />
sich für das Anlagengemisch („Portfolio“) ein insgesamt<br />
niedrigeres Risiko als für das niedrigste Risiko irgendeiner<br />
Einzelanlage . Demgegenüber pendelt sich die Rendite des<br />
Portfolios beim Mittelwert der Renditen der Einzelanlagen ein .<br />
So weit die Theorie . Das vorliegende Angebot wird in der<br />
praktischen Umsetzung die Idealkonstellation dieser Theorie<br />
selbstverständlich niemals punktgenau erreichen können, so<br />
wie auch im übrigen Leben die Theorie niemals genau von der<br />
Praxis abgebildet werden kann . Es kann daher nur der Versuch<br />
unternommen werden, diesen wissenschaftlich bewiesenen<br />
Sachverhalt möglichst gut dergestalt umzusetzen, indem in<br />
Anlagen vieler Märkte investiert wird und die Volumina der<br />
Einzelanlagen in Abhängigkeit der bekannten Korrelationen so<br />
gewichtet werden, dass das Portfolio ein deutlich geringeres<br />
Risiko erreicht als alle Einzelanlagen .<br />
8 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Die Ursache für die hier vorliegende Abweichung von Theorie<br />
und Praxis liegt insbesondere darin, dass jede einzelne Anlage,<br />
die hier konkret Verwendung finden wird, mit ihren eigenen<br />
Rendite- und Risikokoeffizienten naturgemäß von den entsprechenden<br />
Mittelwerten ihrer Gattung abweicht .<br />
Investitionsplan<br />
Es ist geplant, ca . € 25 Mio . Eigenkapital zzgl . 5 % Agio<br />
(insgesamt ca . € 26,3 Mio .) einzuwerben . Die zusätzliche<br />
Aufnahme von langfristigem Fremdkapital auf Ebene der<br />
Gesellschaft ist grundsätzlich nicht vorgesehen, jedoch bis zu<br />
einer Höhe von 10 % des Kommanditkapitals ohne Gesellschafterbeschluss<br />
zulässig . Ferner soll die kurzfristige Zwischenfinanzierung<br />
bereits gezeichneten, aber noch nicht eingezahlten<br />
Eigenkapitals erlaubt sein, wenn die Einzahlungsbedingungen in<br />
ein Zielinvestment dies erforderlich machen . Auf Ebene der<br />
jeweiligen Zielinvestitionen kann weiteres Fremdkapital enthalten<br />
sein .<br />
Gemäß der Prognose für die Mittelverwendung (vgl . Tabelle<br />
auf Seite 9) werden 93,33 % des eingeworbenen Kommanditkapitals<br />
inkl . Agio in Zielinvestitionen investiert; diese haben<br />
wiederum – inkl . eines eventuellen Agios – einen durchschnittlichen<br />
Kostenanteil von (geschätzt) ca . 12 % (siehe dazu auch<br />
Seite 77) .<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Geschäftsführung<br />
bereits vor Erreichen von € 25 Mio . das Recht hat, den Fonds zu
Prognose für die Mittelverwendung der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
schließen . Andererseits hat sie aber auch das Recht, das<br />
geplante Volumen auf bis zu € 50 Mio . zu erhöhen .<br />
Die demark AG, Grünwald, übernimmt die im Investitionsplan<br />
auf Seite 73 unter den Punkten 2 .2 .1 bis 2 .2 .3 genannten<br />
Nebenkosten, die über den geplanten Ansatz hinausgehen<br />
(Kostengarantie) .<br />
Anlagezeitraum von zwölf Jahren<br />
Es wird unterstellt, dass alle Zielinvestitionen innerhalb der<br />
Fondslaufzeit bis 31 . Dezember 2021 vollständig zurückgezahlt<br />
bzw . veräußert werden . Angestrebt ist, dass Ausschüttungen<br />
(= Summe aus ausgezahlten Gewinnen und Kapitalrückzahlungen)<br />
ab dem Jahr nach Beitritt beginnen und im späteren<br />
Anlageverlauf ansteigen . Die Auszahlungen werden nachschüssig,<br />
zeitanteilig ab wirksamem Beitritt, vorgenommen . Es wird<br />
ein halbjährlicher Auszahlungsrhythmus angestrebt . Anleger<br />
erhalten eine Auszahlung in Höhe von 3 % pro rata temporis ab<br />
dem Tag des wirksamen Beitritts bis zum Tag der Fondschließung;<br />
nähere Angaben zu Auszahlungen sind aufgrund der<br />
Blind-Pool-Konstruktion der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong><br />
nicht möglich bzw . würden weniger zur Information, sondern<br />
eher zur Irritation führen . Daher wird hier auf die Darstellung<br />
detaillierter Prognosen über die zukünftigen Auszahlungen<br />
verzichtet .<br />
Erste Kündigung sechs Jahre nach Beitritt<br />
Die ordentliche Kündigung der Beteiligung ist mit einer Frist von<br />
sechs Monaten erstmals zum Ende des sechsten Jahres, das auf<br />
den Beitritt folgt, möglich . Der nächste Kündigungszeitpunkt ist<br />
dann der 31 . Dezember 2021, also das geplante Laufzeitende .<br />
Ausscheidende Gesellschafter erhalten den Verkehrswert der<br />
Beteiligung . Näheres beschreiben der Gesellschaftsvertrag und<br />
das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ .<br />
Rechtliche und steuerliche Hinweise<br />
(vgl. Kapitel „Rechtliche Grundlagen“, Seite 89<br />
und „Steuerliche Grundlagen“, Seite 103)<br />
Anleger beteiligen sich als Kommanditisten oder über einen<br />
Treuhandkommanditisten als Treugeber an der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> mit Sitz in Grünwald bei München . Die<br />
Haftung ist grundsätzlich beschränkt auf 1 % der Beteiligungssumme<br />
. Steuerlich werden Anleger in der Einkunftsart „Gewerbebetrieb”<br />
veranlagt . Die Gesellschaft (Emittent) wird auf<br />
bestimmte Zeit geschlossen . Sie endet zum 31 . Dezember 2021,<br />
es sei denn, dass 2/3 der Gesellschafter die Fortsetzung<br />
beschließen . Die Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten<br />
mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des sechsten auf das<br />
Beitrittsjahr folgende volle Geschäftsjahr oder mit gleicher Frist<br />
zum 31 . Dezember 2021 oder, wenn die Gesellschaft über den<br />
31 . Dezember 2021 hinaus fortgesetzt wird, mit gleicher Frist<br />
zum Ende eines jeden Geschäftsjahres gekündigt werden . Das<br />
Nähere regelt der Gesellschaftsvertrag . Es liegt nach Maßgabe<br />
des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages eine<br />
Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> vor, die sich an der Höhe der Beteiligung<br />
orientiert . Das Stimmrecht gewährt je € 1 .000,– Beteiligung eine<br />
Stimme . Anlegern stehen die im Rahmen des Gesellschaftsvertrages<br />
und Treuhandvertrages genannten Kontrollrechte, z . B . die<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
9<br />
Das Angebot im Überblick<br />
TEUR In % des Eigenkapitals ohne Agio, ca. In % des Eigenkapitals inkl. Agio, ca.<br />
1 . Zielinvestitionen 24.499 98,00 93,33<br />
Zielinvestitionen exklusive Agio 23 .499 94,00 89,52<br />
Agio der Zielinvestitionen 1 .000 4,00 3,81<br />
2 . Fondsabhängige Kosten 1.563<br />
Vergütungen an den Anbieter und<br />
verbundene Unternehmen<br />
1 .139 4,56 4,34<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage 293 1,17 1,12<br />
Laufende Verwaltungskosten<br />
in der Platzierungsphase<br />
132 0,53 0,50<br />
3 . Umsatzsteuer 187 0,75 0,71<br />
Summe<br />
Eigenkapital ohne Agio 25 .000 100,00 95,24<br />
Eigenkapital inkl . Agio 26 .250 105,00 100,00<br />
Rundungsdifferenzen sind möglich .
Das Angebot im Überblick<br />
jederzeitige Einsicht in Geschäftsunterlagen in den Geschäfts-<br />
räumen des Emittenten, zu . Zur Möglichkeit der Abgabe von<br />
Steuererklärungen im Ausland bzw . zur Steuerpflicht für einzelne<br />
Anlagen im Ausland durch den Anleger wird auf die Kapitel<br />
„Risiken der Vermögensanlage” (Seite 13) sowie „Steuerliche<br />
Grundlagen” (ab Seite 103) verwiesen .<br />
Beirat<br />
Es kann auf Beschluss der Gesellschafter ein Beirat gebildet<br />
werden, der die Geschäftsführung in wichtigen Angelegenheiten<br />
Geplante Portfoliostruktur der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Prognose zum Zeitpunkt der Vollinvestition<br />
9 %<br />
Private Equity<br />
und Venture Capital<br />
15 %<br />
Immobilien<br />
10 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
8 %<br />
Weitere Märkte<br />
15 %<br />
Versicherungen<br />
berät . Der Beirat besteht aus drei Personen, von denen zwei von<br />
den Gesellschaftern gewählt werden . Die dritte Person wird vom<br />
Komplementär bestellt .<br />
Die Zielinvestitionen und ihre Märkte<br />
Es ist angestrebt, dass die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong><br />
gemäß nebenstehender tabellarischer Darstellung in Zielinvestitionen<br />
bzw . Zielmärkte investieren wird . Zur Beschreibung der<br />
einzelnen Märkte lesen Sie bitte aufmerksam das Kapitel<br />
„Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen“ .<br />
3%<br />
Liquiditätsreserve<br />
30 %<br />
Transport und Logistik<br />
20 %<br />
Umwelt und Energie
Geplante Portfoliostruktur der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Prognose zum Zeitpunkt der Vollinvestition<br />
Geplante Zielinvestitionen Märkte und Gattungen Geplanter Anteil* Maximalanteil*<br />
Transport und Logistik 30% 45%<br />
<strong>Co</strong>ntainer<br />
Standard- und Spezialcontainer<br />
Weitere Transportmittel<br />
Schiffe<br />
Handelsschiffe<br />
Kreuzfahrtschiffe<br />
Flugzeuge<br />
Verkehrs- und Frachtflugzeuge<br />
Triebwerke<br />
Sonstige Transportmittel<br />
Umwelt und Energie<br />
Strom<br />
Wärme<br />
Kraftstoffe<br />
Wasser<br />
Sonstiges<br />
20% 30%<br />
Versicherungen<br />
Erstmarkt<br />
Zweitmarkt<br />
Sonstige Versicherungen<br />
15% 23%<br />
Immobilien<br />
Wohnimmobilien<br />
Gewerbeimmobilien<br />
Sonstige Immobilien<br />
15% 23%<br />
Private Equity und Venture Capital<br />
Unternehmensbeteiligungen<br />
Sonstige Beteiligungen<br />
9% 14%<br />
Weitere Märkte<br />
z . B . Infrastruktur, Wald, Rohstoffe<br />
8% 12%<br />
Liquiditätsreserve<br />
Zinsanlagen, REITs, Wertpapiere<br />
Devisentermingeschäfte<br />
3% 10%<br />
Summe 100%<br />
* in Prozent des Investitionsvolumens (Zielinvestitionen exklusive Agio); abhängig von der Marktlage kann sich der Anteil ändern bis hin zu Null bzw . dem Maximalwert .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Das Angebot im Überblick<br />
11
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Risiken der angebotenen Vermögensanlage<br />
Risiken der<br />
Risiken Vermögensanlage<br />
der angebotenen Vermögensanlage<br />
In diesem Kapitel werden Sie über wesentliche tatsächliche und<br />
rechtliche Risiken dieses Beteiligungsangebotes informiert .<br />
Abweichungen in der wirtschaftlichen oder steuerlichen<br />
Entwicklung können das Anlageergebnis der Kapitalanlage stark<br />
beeinflussen . Es können über die Fondslaufzeit Abweichungen<br />
von der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung eintreten, die<br />
ihre Ursachen in wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen<br />
Veränderungen haben können . Diese Beteiligung ist im Vergleich<br />
zu anderen Anlagemöglichkeiten eine unternehmerisch geprägte<br />
Investition, die mit unternehmerischen Risiken verbunden ist .<br />
Die Aussagen zum Beteiligungsangebot beruhen auf Prognosen<br />
von künftigen Entwicklungen, die anhand aktueller Erwartungen<br />
vorgenommen wurden . Risiken können einzeln oder auch<br />
kumulativ auftreten . Insbesondere wenn Risiken kumulativ<br />
auftreten, kann es zu erheblichen Abweichungen vom planmäßigen<br />
Verlauf kommen . Die angestrebten Auszahlungen an die<br />
Anleger sind dann gefährdet . Im Extremfall kann die Insolvenz<br />
der Fondsgesellschaft nicht ausgeschlossen werden . In einem<br />
solchen Fall droht dem Anleger ein Totalverlust der Kommanditeinlage<br />
inkl . Agio . Das Maximalrisiko des Anlegers kann<br />
jedoch über den Totalverlust der Einlage inkl . Agio hinausgehen,<br />
wenn …<br />
✖ der Anleger zur Finanzierung seiner Einlage eine persönliche<br />
Fremdfinanzierung aufgenommen hat, deren Kapitaldienst er<br />
auch bei Totalausfall dieser Vermögensanlage aus anderen<br />
Mitteln unabhängig von den Rückflüssen aus dieser Beteiligung<br />
bedienen muss;<br />
✖ bereits im Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage gezahlte<br />
Steuern nicht mehr erstattet werden;<br />
✖ der Anleger durch die Beteiligung verursachte Steuerzahlungen<br />
leisten muss, ohne dass aus der Beteiligung Ausschüttungen<br />
oder sonstige Rückflüsse an den Anleger stattfinden;<br />
✖ in Schadensfällen im Ausland eine Nichtanerkennung der<br />
Begrenzung der deutschen Kommanditistenhaftung (sowohl<br />
auf Ebene der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> als auch auf<br />
Ebene eines Zielinvestments) eintritt, z . B . in den USA oder<br />
Großbritannien .<br />
Der Anbieter kann den wirtschaftlichen Erfolg des Emittenten<br />
nicht garantieren .<br />
Sollten Sie die in diesem Kapitel dargestellten<br />
Risiken als zu hoch einschätzen, raten wir von<br />
einer Beteiligung ab.<br />
Die in Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot auftretenden<br />
Risiken werden in drei Kategorien unterteilt, um die<br />
Schadenhöhe der Risiken für die Vermögensanlage des interessierten<br />
Anlegers besser verständlich zu machen . Mit abnehmender<br />
Schadenhöhe unterteilt man die Risiken in „anlegergefährdend”<br />
(höchste Schadenhöhe), „anlagegefährdend” (mittlere<br />
Schadenhöhe) bis hin zu „prognosegefährdend” (niedrigste<br />
Schadenhöhe) .<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> wird konzeptgemäß –<br />
entweder mittelbar über Beteiligungen an fremden Gesellschaften<br />
oder unmittelbar – Investitionen in verschiedenen Märkten<br />
tätigen . Im Folgenden wird der Begriff Zielinvestition(en)<br />
synonym verwendet für die Investition in diese Anlageobjekte .<br />
13
Risiken der angebotenen Vermögensanlage<br />
Der vorliegenden Blind Pool Konzeption ist eine Ungewissheit<br />
über die diversen Zielinvestitionen und deren Anlageobjekte<br />
immanent . In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der nach Plan<br />
sehr unterschiedlichen Investitions- und Entscheidungsvorgaben<br />
sind entsprechende Risiken aus den Anlageobjekten nur sehr<br />
bedingt einschätzbar .<br />
1. Anlegergefährdende Risiken<br />
Unter solchen Risiken versteht man jene, die nicht nur zu einem<br />
Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können, sondern<br />
darüber hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers<br />
gefährden können:<br />
✖ Wenn der Anleger zur Finanzierung seiner Beteiligung eine persönliche<br />
Fremdfinanzierung aufgenommen hat, so besteht das<br />
Risiko, dass er auch bei Eintritt eines anlagegefährdenden Risikos<br />
deren Kapitaldienst aus anderen Mitteln bedienen muss .<br />
Weder der Emittent noch der Anbieter bieten im Zusammenhang<br />
mit dieser Vermögensanlage eine Fremdfinanzierung des<br />
Eigenkapitals an .<br />
✖ Es besteht das Risiko, dass bereits im Zusammenhang mit dieser<br />
Vermögensanlage gezahlte Steuern nicht mehr erstattet<br />
werden .<br />
✖ Es besteht das Risiko, dass der Anleger durch die Beteiligung<br />
verursachte Steuerzahlungen leisten muss, ohne dass aus der<br />
Beteiligung Ausschüttungen oder sonstige Rückflüsse an den<br />
Anleger stattfinden .<br />
✖ Es besteht das Risiko, dass in Schadensfällen im Ausland eine<br />
Nichtanerkennung der Begrenzung der deutschen Kommanditistenhaftung<br />
(sowohl auf Ebene der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> .<br />
3 . <strong>KG</strong> als auch auf Ebene eines Zielinvestments) eintritt, z . B . in<br />
den USA oder Großbritannien .<br />
2. Anlagegefährdende Risiken<br />
Unter solchen Risiken versteht man jene, die entweder einzelne<br />
Anlageobjekte oder die gesamte Vermögensanlage gefährden<br />
und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />
Zeichnungssumme führen können .<br />
Risiken aufgrund der Finanzmarktkrise<br />
Als Folge der sich seit dem 3 . Quartal 2008 verstärkenden – und<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung immer noch anhaltenden<br />
– Turbulenzen auf den Finanzmärkten kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass mittelbare und unmittelbare Zielinvestitionen für<br />
einige oder alle Märkte nicht eingegangen werden können, da<br />
entsprechende Zielinvestitionen nicht verfügbar sind . Ferner<br />
besteht das Risiko, dass bei Zielinvestitionen nicht genügend<br />
Kommandit kapital eingeworben wird und/oder kein Fremd-<br />
kapital beschafft werden kann und diese im Extremfall rückab-<br />
gewickelt werden (müssen), was dazu führen kann, dass Teile<br />
des Kommanditkapitals oder das gesamte Kommanditkapital der<br />
14 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> verloren geht; ferner besteht<br />
ein Ausfallrisiko von Zielinvestitionen (siehe nachfolgender<br />
Absatz) . Dadurch kann es zu geringeren bis hin zu keinen<br />
Rückflüssen an den Anleger kommen .<br />
Ausfallrisiko von Zielinvestitionen<br />
Es besteht das Risiko, dass die getätigten mittelbaren und<br />
unmittelbaren Zielinvestitionen gleichzeitig teilweise und/oder<br />
ganz ausfallen . Zum Beispiel könnten alle Zielinvestitionen, die<br />
unmittelbar oder mittelbar vom US-$ abhängig sind, bei einer<br />
wesentlichen Abwertung des US-$ gegenüber dem € erheblich<br />
an €-Gegenwert verlieren . Auch unterliegt der Teil des Kapitals,<br />
der in Wertpapiere oder REITs investiert ist (Real Estate Investment<br />
Trusts, dem Wesen nach also Aktien, für deren Wertbeurteilung<br />
und Dividendenentwicklung das zugrunde liegende<br />
Immobilienportfolio und die Qualität des Managements von<br />
besonderer Bedeutung sind), unterschiedlichen Marktrisiken,<br />
insbesondere dem Risiko einer Preisänderung, sowie bei<br />
Wertpapieren auch dem Bonitätsrisiko des jeweiligen Emittenten,<br />
was bis hin zum vollständigen Verlust des Kapitals führen<br />
kann . Ferner könnten bei mehreren oder allen mittelbaren und<br />
unmittelbaren Zielinvestitionen die erwarteten Rückflüsse<br />
erheblich geringer oder total ausfallen, weil sich dort z . B . die<br />
Kosten- und Zinssituation bedeutend verschlechtert hat oder<br />
aufgrund des Ausfallens bedeutender Vertragspartner oder<br />
dergleichen mehr . Treten solche Risiken auf Ebene der Zielinvestitionen<br />
auf, so wirken sich diese auf der Ebene des Emittenten<br />
entsprechend negativ aus; dadurch kann es zu geringeren bis hin<br />
zu keinen Rückflüssen an den Anleger kommen .<br />
Risiko bei Devisentermingeschäften<br />
Ein Devisentermingeschäft ist eine verbindliche Vereinbarung,<br />
zwei Währungen zu einem vereinbarten Termin und zu einem<br />
festgelegten Kurs in der Zukunft zu tauschen . Beim Eingang von<br />
Devisentermingeschäften besteht das Risiko, dass die Gesellschaft<br />
am entsprechenden Termin kein ausreichendes Guthaben<br />
der Fremdwährung hat und sich zu einem für sie ungünstigen<br />
Wechselkurs mit der Fremdwährung eindecken muss . In diesem<br />
Fall würde die Gesellschaft geringere Erträge als eigentlich<br />
erzielbar machen bzw . durch das Tauschgeschäft Verluste<br />
machen, was bei mangelnder Liquidität bis hin zur Insolvenz<br />
führen kann . Dadurch kann es zu geringeren bis hin zu keinen<br />
Rückflüssen an den Anleger kommen .<br />
Haftungsrisiko<br />
Die Haftung der Anleger ist gegenüber Dritten (etwa Gläubigern<br />
des Emittenten) auf die im Handelsregister eingetragene<br />
Haftsumme begrenzt . Diese beträgt 1 % der Beteiligungssumme .<br />
Sinkt das handelsrechtliche Kapitalkonto, dessen Stand sich zu<br />
Investitionsbeginn zu 100 % der Investition zzgl . 5 % Agio<br />
ergibt, infolge fortwährender Entnahmen (= Auszahlungen),<br />
denen nicht in gleicher Höhe Gewinne gegenüberstehen, oder
infolge negativer Ergebnisse unter die Haftsumme ab, so lebt die<br />
gesetzliche Haftung des Anlegers bis zur Höhe der Haftsumme<br />
wieder auf . Im Falle eines Ausscheidens aus der Gesellschaft<br />
haften die Kommanditisten und mittelbar über den Freistellungsanspruch<br />
des Treuhandkommanditisten auch die Treugeber für<br />
die bis zum Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft noch bis zu 5 Jahre nach Eintragung ihres Ausscheidens<br />
im Handelsregister gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft<br />
.<br />
Rückabwicklungsrisiko, Sicherstellung der<br />
Gesamtinvestition, Ausfall des Kostengaranten<br />
Die demark AG, Grünwald, gibt eine Kostengarantie, wonach die<br />
im Investitionsplan aufgeführten Nebenkostenpositionen 2 .2 .1<br />
bis 2 .2 .3 in ihrem Gesamtansatz sowie bei unmittelbaren<br />
Ziel investitionen die Grenze von 12 % des Kommanditkapitals<br />
nicht überschritten werden . Es besteht das Risiko, dass der<br />
Kostengarant ausfällt und dadurch höhere Kosten für den<br />
Emittenten und/oder für Zielinvestitionen und damit für die<br />
Anleger entstehen . Ferner besteht das Risiko, dass die im<br />
Investitionsplan genannte Investitionsquote nicht erreicht wird,<br />
da nicht alle Kosten durch die Kostengarantie der demark AG<br />
abgedeckt sind, diese Kosten teilweise kalkuliert sind und damit<br />
höher ausfallen können als geplant . Dies würde bei Weiterführung<br />
des Emittenten zu niedrigeren als den erwarteten Auszahlungen<br />
an die Anleger führen, auch wenn die Zielinvestitionen<br />
für sich genommen wie erwartet laufen . Es besteht ferner das<br />
Risiko, dass ein notwendiges Mindestkapital zur Deckung der<br />
Kosten und zur Erreichung der Anlagekriterien nicht platziert<br />
werden kann .<br />
Im schlimmsten Fall kann eine Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes<br />
nicht ausgeschlossen werden, was dazu führen kann,<br />
dass Teile der Einlage oder die gesamte Einlage der Anleger<br />
verloren geht . Anleger haben für den Fall einer Rückabwicklung<br />
keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung<br />
ihres eingesetzten Kapitals . Die Beendigung des Emittenten ist<br />
u . a . in § 15 des Gesellschaftsvertrages geregelt .<br />
Ausfall wichtiger Vertragspartner<br />
Es besteht das Risiko, dass wichtige Vertragspartner des<br />
Emittenten ausfallen, so z . B . die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, die<br />
demark AG, der Treuhänder und Mittelfreigabekontrolleur RP<br />
RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, <strong>Co</strong>ntainerverwalter<br />
und -mieter, Reedereien und/oder Charterer von Schiffen,<br />
Mieter von Flugzeugen und/oder Immobilien, Betreiber von<br />
Anlagen zur Energie- und Stromerzeugung etc . Dies könnte sich<br />
je nach wirtschaftlicher Bedeutung des Vertragspartners für den<br />
Emittenten in anlagegefährdender Weise auf die Anleger<br />
auswirken .<br />
Politisches Risiko<br />
Die Zielinvestitionen der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong><br />
könenn in der gesamten Weltwirtschaft zugegen sein . Es besteht<br />
das Risiko, dass Staaten aus politischen Gründen Wirtschaftssanktionen<br />
gegen andere Staaten, Staatsunternehmen, Unternehmen<br />
oder gegen deren Geschäftspartner verhängen, um auf<br />
diese Weise Geld- und Warenströme mit dem Ziel politischer<br />
Einflussnahme absichtlich empfindlich zu stören . Hiervon können<br />
auch die Zielinvestitionen der Gesellschaft betroffen sein .<br />
Transportmittel beispielsweise können durch Dritte festgehalten<br />
bzw . deren Aus- oder Einreise verhindert werden und so dem<br />
Zugriff des Emittenten und seiner Geschäftspartner zeitweise<br />
oder dauerhaft entzogen sein . Beispielsweise können Banken<br />
unter politischen Druck geraten, gegenüber bestimmten Staaten<br />
und/oder deren Staatsunternehmen wirtschaftliche Moratorien<br />
auszuüben, so dass bereits gegebene Fremdfinanzierungszusagen<br />
widerrufen oder sogar ausgezahlte Darlehen vorzeitig<br />
gekündigt werden . Dies kann direkt oder indirekt zum Ausfall<br />
von Rückflüssen an den Emittenten führen, so dass es zu<br />
geringeren bis hin zu keinen Rückflüssen an den Anleger<br />
kommen kann .<br />
Risiken aufgrund von Piraterie<br />
Die Übergriffe auf Handelsschiffe am Golf von Aden belasten<br />
zunehmend die globalen Warenströme . Nach Angaben des<br />
Spiegels, nehmen jährlich rund 16 .000 Schiffe und 30 % des Öls<br />
die Route durch den Golf von Aden und den Suezkanal, der das<br />
Rote Meer mit dem Mittelmeer verbindet . Der Golf von Aden<br />
zwischen Somalia und dem Jemen gehört zu den wichtigsten<br />
Handelsrouten der Welt; ein Großteil der Waren aus Asien<br />
gelangt über die Suezkanal-Route nach Europa und die USA .<br />
In der Folge der Übergriffe müssen Schiffseigentümer höhere<br />
Kosten für Versicherungen, Sicherheitsmaßnahmen oder<br />
Lösegeldzahlungen auf sich nehmen oder Ausweichrouten in<br />
Kauf nehmen . Treten solche Risiken auf Ebene der Zielinvestitionen<br />
auf, so wirken sich diese auf der Ebene des Emittenten<br />
entsprechend negativ aus; dadurch kann es zu geringeren bis hin<br />
zu keinen Rückflüssen an den Anleger kommen .<br />
Kumulationsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass mehrere prognosegefährdende<br />
Risiken (siehe nachfolgend) gleichzeitig eintreten, so in Form<br />
ihres kumulativen Auftretens zu einem anlagegefährdenden<br />
Risiko werden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Zeichnungssumme führen .<br />
Risiko ordentlicher Kündigungen<br />
Für den Fall, dass Kommanditisten von ihrem Recht auf ordentliche<br />
Kündigung, erstmals zum Ende des sechsten Jahres, das auf<br />
den Beitritt folgt, Gebrauch machen, besteht das Risiko, dass die<br />
Gesellschaft mit der verringerten Anzahl von Kommanditisten<br />
nicht oder nur stark eingeschränkt wirtschaftlich fortgeführt<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Risiken der angebotenen Vermögensanlage<br />
15
Risiken der angebotenen Vermögensanlage<br />
werden kann und dass zur Begleichung des Auseinanderset-<br />
zungsguthabens Zielinvestitionen zu einem ungünstigen<br />
Marktzeitpunkt verkauft werden müssen; dadurch kann es zu<br />
geringeren Rückflüssen an den Anleger kommen . Für die<br />
vorzeitig ausscheidenden Kommanditisten besteht das Risiko,<br />
dass aufgrund mangelnder Liquidität der Gesellschaft das<br />
Auseinandersetzungsguthaben über fünf Jahre verteilt ausgezahlt<br />
wird .<br />
Auszahlungsrisiko<br />
Auszahlungen können ganz oder teilweise entfallen .<br />
Fungibilitätsrisiko<br />
Kommanditanteile des Emittenten sind auf Ebene der Anleger<br />
bisher nicht handelbar . Es besteht die Gefahr, dass über diverse<br />
Zweitmarktmöglichkeiten (Deutsche Sekundärmarkt <strong>GmbH</strong> oder<br />
Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, u . a .) oder<br />
andere Wege Anteile dieser Vermögensanlage nicht oder nicht<br />
zu den gewünschten Preisen und/oder nicht in den gewünschten<br />
Volumina weiterveräußerbar sind . Es besteht somit das Risiko,<br />
dass die Anteile nicht veräußerbar sind . Auf Ebene der Gesellschaft<br />
besteht das Risiko, dass im Falle der geplanten Liquidation<br />
dieser Vermögensanlage die Beendigung der einzelnen<br />
Zielinvestitionen nicht, nicht in zeitlich überschaubarem Rahmen<br />
oder nicht mit dem erwarteten Kapitalrückfluss durchgeführt<br />
werden kann . Dies kann zu geringeren Rückflüssen bis hin zum<br />
Ausfall derselben an den Anleger führen .<br />
Risiko eines extremen Ausschlags eines<br />
prognosegefährdenden Risikos<br />
Ein extremer Ausschlag z . B . in der Höhe oder bei einem<br />
ungünstigen zeitlichen Anfall eines unter normalen Umständen<br />
als prognosegefährdend einzustufenden Risikos kann dadurch zu<br />
einem anlagegefährdenden Risiko werden .<br />
<strong>3.</strong> Prognosegefährdende Risiken<br />
Unter prognosegefährdenden Risiken versteht man jene, die zu<br />
einer schwächeren Prognose führen können .<br />
Steuerliche Risiken der angebotenen Vermögensanlage<br />
Steuerliche Konzeption<br />
Das Konzept der Gesellschaft beruht auf der Diversifikation in<br />
unterschiedliche Zielinvestionen, insbesondere auf der Beteiligung<br />
an anderen geschlossenen Fondsgesellschaften bzw .<br />
Personengesellschaften . Hiermit sind steuerliche Risiken<br />
verbundenen, die aufgrund des für Personengesellschaften<br />
geltenden steuerlichen Transparenzprinzips mittelbar auch den<br />
einzelnen Anleger treffen . Bezüglich der noch nicht feststehenden<br />
Zielinvestitionen ist zu beachten, dass hierzu keine abschließenden<br />
steuerlichen Aussagen getroffen werden können .<br />
16 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Die steuerliche Konzeption der Gesellschaft wurde bislang<br />
seitens der örtlichen Finanzverwaltung noch nicht geprüft . Es<br />
besteht daher das Risiko, dass die Finanzverwaltung vertragliche<br />
Leistungsbeziehungen anders beurteilt als von der Gesellschaft<br />
angenommen und sich dadurch die steuerliche Einordnung<br />
dieser vertraglichen Leistungsbeziehungen ändert . Dies kann zu<br />
steuerlichen Nachteilen für den einzelnen Anleger führen .<br />
Einkommensteuerliche Risiken<br />
Bei einer Fremdfinanzierung der Beteiligung durch den Anleger<br />
könnten sich für diesen negative steuerliche Folgen ergeben .<br />
Dies wäre der Fall, wenn die Kosten der Fremdfinanzierung oder<br />
andere Sonderbetriebsausgaben im Zusammenhang mit der<br />
Beteiligung dazu führen, dass bei dem einzelnen Anleger<br />
voraussichtlich kein Totalgewinn entsteht, und er somit keine<br />
Gewinnerzielungsabsicht hat .<br />
Sofern die Gesellschaft Fremdkapital aufnehmen sollte, kann die<br />
so genannte Zinsschranke nach § 4 h EStG grds . dazu führen,<br />
dass die Zinsaufwendungen nur eingeschränkt abgezogen<br />
werden können . Sollte der Zinsüberhang 30 % des steuerlichen<br />
EBITDA übersteigen und für die Gesellschaft keine der in § 4 h<br />
EStG genannten Ausnahmeregelungen gelten, könnte dies das<br />
steuerliche Ergebnis des jeweiligen Anlegers erhöhen .<br />
Die Finanzverwaltung könnte § 15b EStG für den Fall anwenden,<br />
dass die Gesellschaft die Nichtaufgriffsgrenze von 10 %<br />
überschreitet . Hierdurch könnten sich für den einzelnen Anleger<br />
Liquiditätsnachteile ergeben, da Verluste aus der Beteiligung an<br />
der Gesellschaft nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Einkunftsquellen<br />
ausgeglichen, sondern nur noch mit zukünftigen<br />
Gewinnen aus der Beteiligung an der Gesellschaft verrechnet<br />
werden könnten .<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />
über die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen<br />
hinaus weitere einzelne Verträge dahingehend auslegen wird,<br />
dass das wirtschaftliche Eigentum an den Wirtschaftsgütern<br />
nicht der Gesellschaft, sondern Dritten zusteht . Hierdurch könnte<br />
sich das steuerliche Ergebnis des jeweiligen Anlegers erhöhen .<br />
Das Bundesministerium der Finanzen vertritt in seinem Schreiben<br />
vom 1 . April 2009 die Auffassung, dass die Veräußerung von<br />
Wirtschaftsgütern im Falle eines einheitlichen Geschäftskonzepts<br />
zum laufenden Geschäftsbetrieb gehört, auch wenn die<br />
Veräußerung zeitlich mit der Betriebsveräußerung/-aufgabe<br />
zusammenfällt . Sollte die Finanzverwaltung im Falle der<br />
Beteiligungsgesellschaft ein einheitliches Geschäftskonzept<br />
annehmen könnte dies dazu führen, dass die grds . für die<br />
Betriebsveräußerung/-aufgabe geltenden Steuervergünstigungen<br />
nicht zur Anwendung kommen .
Tonnagesteuer (§ 5a EStG)<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt, sich an Schiffsgesellschaften zu<br />
beteiligen, die zur pauschalen Gewinnermittlung gemäß § 5 a<br />
EStG optiert haben . Aufgrund der pauschalen Gewinnermittlung<br />
nach § 5a EStG, entsteht eine Steuerbelastung auch dann, wenn<br />
die Schiffsgesellschaft, an der sich die Gesellschaft beteiligt hat,<br />
tatsächlich keine Einkünfte oder tatsächlich Verluste erwirtschaftet<br />
.<br />
Sollten die Regelungen zur pauschalen Gewinnermittlung nach<br />
§ 5a EStG (Tonnagesteuer) in der Zukunft geändert oder<br />
aufgehoben werden oder sollte die Inanspruchnahme der<br />
pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />
aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen die Schiffsgesellschaft,<br />
an denen sich die Gesellschaft beteiligt hat, nicht<br />
möglich oder nicht mehr sinnvoll sein und daher eine Rückkehr<br />
zur herkömmlichen Gewinnermittlung nach § 5 EStG erfolgen,<br />
kann dies zu einer erhöhten steuerlichen Belastung der Anleger<br />
führen .<br />
Ferner ist ein etwaiger Veräußerungsgewinn der Besteuerung zu<br />
unterwerfen, wenn die Veräußerung zu einem Zeitpunkt erfolgt,<br />
zu dem der Gewinn durch die Schiffsgesellschaft nicht mehr<br />
nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) ermittelt wird .<br />
Im Falle der Beteiligung an einer Schiffsgesellschaft, die erst zu<br />
einem späteren Zeitpunkt zur Tonnagesteuer optiert, ergibt sich<br />
ein so genannter Unterschiedsbetrag, in dem sämtliche stillen<br />
Reserven der Schiffsgesellschaft zusammengefasst werden .<br />
Dieser Unterschiedsbetrag ist bei der Veräußerung des Schiffes<br />
bzw . der Beteiligung an der Schiffsgesellschaft beziehungsweise<br />
der Beteiligung an der Gesellschaft – gegebenenfalls anteilig –<br />
aufzulösen und zu versteuern .<br />
Gewerbesteuerliche Risiken<br />
Auch für Zwecke der Gewerbesteuer bildet der – neben dem<br />
nach § 5 EStG ermittelten Ergebnis – nach § 5a EStG ermittelte<br />
pauschale Gewinn die Grundlage für die Ermittlung der Gewerbesteuererbelastung<br />
des Schiffsbetriebes . Die Konzeption des<br />
Beteiligungsangebotes geht davon aus, dass eine Schiffsgesellschaft,<br />
an der die Gesellschaft sich beteiligt, ihren Gewinn<br />
durchgehend nach § 5a EStG ermittelt . Sollten die Regelungen<br />
zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />
in der Zukunft geändert oder aufgehoben werden oder sollte<br />
die Inanspruchnahme der pauschalen Gewinnermittlung nach<br />
§ 5a EStG (Tonnagesteuer) aus wirtschaftlichen oder sonstigen<br />
Gründen nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll sein und daher<br />
durch die Schiffsgesellschaft eine Rückkehr zur herkömmlichen<br />
Gewinnermittlung nach § 5 EStG erfolgen, würde dies zu einer<br />
erhöhten gewerbesteuerlichen Belastung bei der Schiffsgesellschaft<br />
führen, so dass diese weniger Liquidität zur Verfügung<br />
hätte . Das gleiche gilt, wenn die Schiffsgesellschaft die Voraussetzungen<br />
für die Option zur pauschalen Gewinnermittlung nach<br />
§ 5a EStG (Tonnagesteuer) nicht oder nicht mehr erfüllen könnte<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Risiken der angebotenen Vermögensanlage<br />
17
Risiken der angebotenen Vermögensanlage<br />
beziehungsweise nicht mehr erfüllt . Hierdurch kann sich die<br />
Liquidität der Gesellschaft und des jeweiligen Gesellschafters<br />
verringern .<br />
Die Vergütungen für Leistungen von Gesellschaftern an die<br />
Schiffsgesellschaft erhöhen als Sondervergütungen der Gesellschafter<br />
den nach § 5a EStG pauschal ermittelten Gewinn und<br />
damit auch den Gewerbeertrag der Schiffsgesellschaft . Eine<br />
Ausnahme besteht nach dem Schreiben der Finanzverwaltung<br />
vom 31 . Oktober 2008 (IV A 6 – S 2133a – 11/02, BStBl . I 2008,<br />
S . 956 ff .) für das Bereederungsentgelt eines am Schiff beteiligten<br />
Bereederers, soweit es 4 % der Bruttofrachtraten nicht<br />
übersteigt . Sofern die tatsächlichen Vergütungen an die<br />
Gesellschafter höher oder die mit diesen in Zusammenhang<br />
stehenden Aufwendungen niedriger ausfallen, würde dies zu<br />
einer höheren Gewerbesteuerbelastung führen . Hierdurch kann<br />
sich die Liquidität der Schiffsgesellschaft und in der Folge die<br />
Liquidität der Gesellschaft und des jeweiligen Gesellschafters<br />
verringern .<br />
Erwirbt die Gesellschaft einen Anteil an einer Schiffsgesellschaft<br />
mit gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen, gehen diese anteilig<br />
in Höhe des erworbenen nominellen Beteiligungsbetrages zum<br />
Gesamtkapital der Schiffsgesellschaft verloren . Sofern im<br />
Gesellschaftsvertrag der Schiffsgesellschaft eine Regelung<br />
enthalten ist, die zu einem Ausgleich eines bei der Gesellschaft<br />
eingetretenen Nachteils verpflichtet, verringert sich die Liquidität<br />
der Gesellschaft und des jeweiligen Gesellschafters entsprechend<br />
.<br />
Sollte die Finanzverwaltung im Falle der Beteiligungsgesellschaft<br />
ein einheitliches Geschäftskonzept im Sinne des BMF-Schreibens<br />
vom 1 . April 2009 annehmen und den aus Betriebsveräußerung/<br />
-aufgabe resultierenden Gewinn als laufenden Gewinn qualifizieren,<br />
unterläge dieser auch der Gewerbesteuer .<br />
Umsatzsteuerliche Risiken<br />
Es wird angenommen, dass die Gesellschaft nicht uneingeschränkt<br />
vorsteuerabzugsberechtigt ist . Sollte die insoweit von<br />
der Gesellschaft vorgenommene Aufteilung der Vorsteuerbeträge<br />
von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden, könnte<br />
dies das steuerliche Ergebnis verschlechtern und die Liquidität<br />
der Gesellschaft und des jeweiligen Gesellschafters entsprechend<br />
belasten .<br />
Soweit die Gesellschaft im Rahmen einer Geschäftsveräußerung<br />
im Ganzen Erwerber ist und der Veräußerer seinen Vorsteuerabzug<br />
im Zeitpunkt der Geschäftsveräußerung im Ganzen bereits<br />
berichtigt, wird der Berichtigungszeitraum nicht unterbrochen<br />
und die Vorsteuerberichtigung von der Gesellschaft als Rechtsnachfolger<br />
übernommen . Dies würde die Liquidität der Gesellschaft<br />
und des jeweiligen Gesellschafters entsprechend belasten .<br />
18 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Sollte die Finanzverwaltung über die von der Gesellschaft getroffenen<br />
Annahmen hinaus weitere einzelne vertragliche Vereinbarungen<br />
dahingehend auslegen, dass die Gesellschaft nicht<br />
wirtschaftlicher Eigentümer der betroffenen Investitionsgegenstände<br />
wird/ist, könnte dies insoweit abweichend von den von<br />
der Gesellschaft getroffenen Annahmen eine weitere Einschränkung/Kürzung<br />
des Vorsteuerabzuges für die mit diesem Vorgang<br />
in Zusammenhang stehenden Leistungen zur Folge haben . In<br />
diesem Fall kann es dazu kommen, dass die Gesellschaft<br />
unberechtigt in Anspruch genommene Vorsteuerabzugsbeträge<br />
zurückzahlen und verzinsen muss . Dies würde das steuerliche<br />
Ergebnis negativ beeinflussen und die Liquidität der Gesellschaft<br />
und des jeweiligen Gesellschafters entsprechend belasten .<br />
Grunderwerbsteuerliche Risiken<br />
Wenn die Gesellschaft eine Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft<br />
erwirbt, wird der geplante Eintritt neuer Kommanditisten<br />
in die Immobiliengsellschaft bzw . in die Gesellschaft keine<br />
Grunderwerbsteuer auslösen, da weniger als 95 % der Anteile<br />
am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen<br />
bzw . sich nicht mindestens 95 % der Anteile der Immobiliengesellschaft<br />
in einer Hand vereinigen . Sollten sich die Beteiligungsverhältnisse<br />
innerhalb von fünf Jahre dahingehend ändern, dass<br />
nicht einer der Gründungsgesellschafter der Immobiliengesellschaft<br />
zu mehr als 5 % am Gesellschaftsvermögen beteiligt ist,<br />
würde der Erwerb der Immobilie erneut der Grunderwerbsteuer<br />
unterliegen . Dies würde die Liquidität der Immobiliengesellschaft<br />
bzw . der Gesellschaft oder des Anlegers entsprechend belasten .<br />
Gleiches könnte für den Fall gelten, dass die Finanzverwaltung<br />
die Beteiligung eines Gründungsgesellschafters nicht als<br />
Beteiligung von mehr als 5 % am Gesellschaftsvermögen<br />
anerkennt .<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Risiken<br />
Die pauschale Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />
bleibt für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer außer<br />
Betracht . Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
Finanzverwaltung für die Ermittlung der erbschafts- und<br />
schenkungsteuerlichen Werte unter Berücksichtigung des<br />
kalkulierten Veräußerungserlöses (Basisszenario) zu einer<br />
anderen Beurteilung der zugrundezulegenden Nutzungsdauer<br />
der Schiffe kommt . Dies kann sich bei der Ermittlung des<br />
erbschafts- und schenkungsteuerlichen Wertes der Beteiligung<br />
eines Anlegers auswirken, da hierbei die gemeinen Werte der<br />
Beteiligung der Gesellschaft an Schiffsgesellschaften einbezogen<br />
werden .<br />
Bei einer Übertragung der Ansprüche aus dem Treuhandverhältnis<br />
im Wege der Schenkung, tritt der Beschenkte nach § 12<br />
Ziff . 1 des Treuhandvertrages in die Rechtsstellung des Schenkers<br />
ein . Gegenstand der Schenkung ist der Sachleistungsanspruch,<br />
dessen Bewertung sich nach dem gemeinen Wert richtet .
In diesem Fall vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass<br />
die für Betriebsvermögen geltenden erbschafts- und schenkungsteuerlichen<br />
Vergünstigungen auf den Sachleistungsanspruch<br />
keine Anwendung finden . Dadurch kommt es bei der Übertragung<br />
einer mittelbaren Beteiligung im Wege der Schenkung<br />
nach derzeitiger Rechtslage in der Regel zu deutlich höheren<br />
erbschafts- und schenkungsteuerlichen Werten .<br />
Steuerliches Risiko Ausland<br />
Soweit die von der Schiffsgesellschaft, an der sich die Gesellschaft<br />
beteiligt, betriebenen Schiffe ausländische Häfen<br />
anlaufen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in diesem Fall<br />
nach dem Recht ausländischer Staaten für die Schiffsgesellschaft<br />
oder die Gesellschaft und deren jeweilige Gesellschafter<br />
steuerliche Verpflichtungen entstehen . Diese können z . B . eine<br />
Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine<br />
unmittelbare Steuerpflicht begründen . Die Kosten zur Erfüllung<br />
der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen<br />
würden den Mittelrückfluss aus der Beteiligung und mithin die<br />
Liquidität des jeweiligen Anlegers entsprechend verringern .<br />
Nach der Anlagepolitik der Gesellschaft ist es nicht ausgeschlossen,<br />
dass die Gesellschaft auch mit Unternehmen <strong>Co</strong>ntainer-<br />
Leasingverträge etc . abschließt, die im Ausland ansässig sind .<br />
Ob die Einnahmen aus der Vermietung der <strong>Co</strong>ntainer etc . in<br />
Deutschland, im Ausland oder in beiden Staaten besteuert<br />
werden, hängt letztendlich von der Art der erzielten Einkünfte,<br />
der Anwendung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens<br />
sowie der steuerrechtlichen Würdigung des konkreten Sachverhalts<br />
in Deutschland und im Ausland ab . Gleiches gilt im Hinblick<br />
darauf, ob anfallende ausländische Steuern auf die deutsche<br />
Einkommensteuer des jeweiligen Anlegers angerechnet werden<br />
können oder ob im Ausland anfallende Verluste in Deutschland<br />
durch den jeweiligen Anleger mit steuerlicher Wirkung geltend<br />
gemacht werden können . Dies kann zu Liquiditätsnachteilen für<br />
den einzelnen Anleger führen .<br />
Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />
darüber hinaus aufgrund der außersteuergesetzlichen Regelungen<br />
zur Hinzurechnungsbesteuerung im Sinne des §§ 7 ff . AStG,<br />
§ 20 Abs . 2 AStG weitere, der deutschen Besteuerung unterliegende<br />
Einkünfte ergeben, oder weitere ausländische Steuern –<br />
unabhängig von der Ansässigkeit des Leasingnehmers – anfallen<br />
. Eine entsprechende Hinzurechnungsbesteuerung und/oder<br />
eine Belastung der Gesellschaft mit ausländischen Steuern<br />
könnte entsprechende negative Auswirkungen auf die Liquidität<br />
und das Ergebnis der Gesellschaft und der einzelnen Anleger<br />
haben .<br />
Kostenrisiko bei ausländischen Steuererklärungen<br />
Für den einzelnen Anleger könnten sich Kosten für die Abgabe<br />
jährlicher Steuererklärungen im Ausland ergeben, wenn es der<br />
Gesellschaft nicht gelingt, die Pflicht zur Abgabe ausländischer<br />
Steuererklärungen für jeden Gesellschafter dauerhaft zu vermeiden .<br />
Allgemeine steuerliche Risiken<br />
Die Höhe der steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft wird erst<br />
nach Abschluss einer Betriebsprüfung für die einzelnen Veranlagungszeiträume<br />
endgültig festgestellt . Dies kann zu Steuernachzahlungen<br />
bei dem einzelnen Gesellschafter führen, die nach<br />
§ 233 a AO mit 6 % p . a . verzinst werden . Dies muss in der<br />
Disposition berücksichtigt werden .<br />
Die vorstehenden Ausführungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt<br />
der Erstellung dieser Ausführungen geltenden Rechtsstand, der<br />
gegenwärtigen Rechtsprechung und der derzeitigen Verwaltungsauffassung<br />
. Weiterentwicklungen des Steuerrechts sowie<br />
der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung sowie<br />
deren Interpretation lassen sich jedoch – wie eine Betrachtung<br />
der Entwicklungen in der Vergangenheit zeigt – nicht ausschließen,<br />
so dass auch Abweichungen und Verschiebungen – insbesondere<br />
auch in zeitlicher Hinsicht – der steuerlichen Ergebnisse<br />
möglich sind . Derartige Änderungen können zu einer anderen<br />
steuerrechtlichen Bewertung des Sachverhaltes und zu höheren<br />
steuerlichen Belastungen führen .<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass es in Deutschland möglich und<br />
bereits mehrfach vorgekommen ist, dass der Gesetzgeber noch<br />
am Ende eines Jahres rückwirkend auf den Beginn des Jahres<br />
Steuergesetze mit verschlechternder Wirkung für Investoren<br />
bzw . Anleger ändert . Dies kann erhebliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf die erwarteten Erträge zur Folge haben .<br />
Rechtliches Risiko<br />
Es besteht das Risiko, dass Gesetze, Verordnungen, eine<br />
veränderte Verwaltungspraxis oder eine vom Anbieter abweichende<br />
Meinung der Verwaltung oder der Rechtsprechung oder<br />
ähnliches zu erheblichen negativen Folgen rechtlicher oder<br />
wirtschaftlicher Natur für den Anleger führen . Bei Investitionen<br />
im Zusammenhang mit dem Ausland besteht ferner das Risiko,<br />
dass sich Risiken aus der Beschränkung des Kapitalverkehrs<br />
ergeben .<br />
Wechselkursrisiko<br />
Es besteht ein indirektes Wechselkursrisiko, insbesondere zum<br />
US-$, aber auch zu anderen Währungen, wenn der Emittent<br />
Zielinvestitionen in anderen Währungen vornimmt . Obgleich der<br />
Anleger in € einzahlt und Auszahlungen in € an ihn ausgekehrt<br />
werden, investiert die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong><br />
voraussichtlich auch in mehrere Zielinvestitionen, die in anderer<br />
Währung konzipiert sind, meist US-$ . Die hier dargestellte<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Risiken der angebotenen Vermögensanlage<br />
19
Risiken der angebotenen Vermögensanlage<br />
Konzeption geht von durchgehend gleichbleibenden Wechselkur-<br />
sen des € zu den Fremdwährungen aus . Darüber hinaus hat die<br />
Geschäftsführung die Möglichkeit, das Wechselkursrisiko mit<br />
Termingeschäften abzusichern; hier besteht das Risiko des<br />
Ausfalls des Vertragspartners des Termingeschäfts (Bonitätsrisiko)<br />
sowie ein generelles Marktrisiko des Totalausfalls . Bei<br />
negativen Wechselkursentwicklungen kann dies zu deutlich<br />
geringeren Erträgen auf €-Basis führen als erwartet .<br />
Verfügbarkeitsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass die geplanten Zielinvestitionen zum<br />
Zeitpunkt der geplanten Investition bzw . Reinvestition nicht oder<br />
nicht in ausreichendem Volumen (z . B . aus Gründen überhöhter<br />
Marktpreise, mangelnden Angebotes, genehmigungspflichtiger<br />
Vorgänge bei Nichtvorliegen der Genehmigung oder aus<br />
wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Gründen, die<br />
einer Investition entgegenstehen, etc .) zur Verfügung stehen, so<br />
dass die geplante Fondsmischung nicht erreicht werden kann .<br />
Unter Umständen können einzelne Gattungen gänzlich unbesetzt<br />
bleiben . Dies hätte zur Folge, dass die tatsächlich vorliegende<br />
Fondsmischung lediglich niedrigere als die angestrebten<br />
Überschüsse erwirtschaften kann oder höhere Risiken wegen<br />
unzureichender Fondsmischung eingegangen werden müssen .<br />
Dies kann das angestrebte Ergebnis deutlich negativ beeinflussen<br />
bzw . das Eintreten des angestrebten Ergebnisses unwahrscheinlicher<br />
werden lassen .<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Es besteht ein Schlüsselpersonenrisiko hinsichtlich der Personen<br />
Jutta Herbel, Hans-Martin Herbel und Alexander Link . Diese<br />
Personen sind Geschäftsführer der <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, die<br />
Konzeptionär dieser Fondsidee ist, und/oder des Komplementärs<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> . Zudem ist ein Teil der<br />
vorgenannten Personen Vorstand der demark AG . Es besteht<br />
das Risiko, dass diese Personen Investitionsentscheidungen<br />
treffen, die sich später als falsch herausstellen und die das<br />
wirtschaftliche Ergebnis der Anleger erheblich negativ beeinflussen<br />
. Ferner besteht das Risiko, dass der Ausfall dieser<br />
Schlüsselpersonen dazu führt, dass das wirtschaftliche Ergebnis<br />
der Anleger negativ beeinflusst wird . Darüber hinaus besteht<br />
das Risiko, dass diese Personen aufgrund ihrer o . g . Tätigkeiten<br />
wie auch Herr Humbert Lechner aufgrund seiner Tätigkeit als<br />
Geschäftsführer der RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
die für die Gesellschaft als Treuhänder, Mittelfreigabekontrolleur<br />
und Steuerberater tätig ist, in Interessenkonflikte<br />
geraten, die das wirtschaftliche Ergebnis der Anleger negativ<br />
beeinflussen .<br />
Blind Pool Risiko<br />
Der vorliegenden Blind Pool Konzeption ist eine Ungewissheit<br />
über die diversen Anlageobjekte bzw . Zielinvestitionen immanent<br />
. In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der nach Plan sehr<br />
20 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
unterschiedlichen Investitions- und Entscheidungsvorgaben sind<br />
entsprechende Risiken aus den Anlageobjekten nur sehr bedingt<br />
einschätzbar . Es besteht daher das Risiko, dass die angestrebten<br />
Ergebnisse für den Anleger deutlich negativ beeinflusst werden .<br />
Zinsrisiko, Fremdfinanzierungsrisiko<br />
Der Fonds arbeitet konzeptionell nur mit Eigenkapital . Die<br />
Aufnahme von langfristigem Fremdkapital auf Ebene der<br />
Gesellschaft ist grundsätzlich nicht vorgesehen; jedoch bis zu<br />
einer Höhe von 10 % des Kommanditkapitals ohne Gesellschafterbeschluss<br />
zulässig . Ferner soll die kurzfristige Zwischenfinanzierung<br />
bereits gezeichneten, aber noch nicht eingezahlten<br />
Eigenkapitals erlaubt sein, wenn die Einzahlungsbedingungen in<br />
ein Zielinvestment dies erforderlich machen . Auf Ebene der<br />
jeweiligen Zielinvestitionen kann weiteres Fremdkapital enthalten<br />
sein . Durch einen Fremdkapitaleinsatz wird das wirtschaftliche<br />
Risiko der Beteiligung erhöht, da Zinsen und Tilgungen<br />
bevorrechtigt bedient werden müssen . Bei einem langfristigen<br />
Fremdkapitaleinsatz besteht ein Zinsrisiko dahingehend, dass die<br />
vollständige Absicherung des Zinssatzes unter Umständen erst<br />
bei Platzierungsende erfolgen kann und dann aufgrund zwischenzeitlich<br />
gestiegener Zinsen die wirtschaftlichen Vorteile<br />
einer teilweisen Fremdfinanzierung nicht oder nur teilweise<br />
realisierbar sind . Bei einer kurzfristigen Zwischenfinanzierung<br />
von Eigenkapital können weitere Zinsbelastungen für den<br />
Emittenten entstehen . Ferner können Ereignisse wie beispielsweise<br />
die momentane Finanzmarktkrise dazu führen, dass selbst<br />
zugesagte und genehmigte Fremdmittel nicht gewährt oder nur<br />
zu deutlich schlechteren Konditionen vereinbart werden können .<br />
Dies kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten<br />
Rückflüsse an den Anleger zur Folge haben .<br />
Reinvestitionsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass Rückflüsse aus den Zielinvestitionen,<br />
die reinvestiert wurden, in der Folge ganz oder teilweise verloren<br />
gehen und dadurch das angestrebte Ergebnis deutlich negativer<br />
ausfällt .<br />
Investitionsphasenrisiken<br />
Nebenkosten auf Ebene des Emittenten, die vertraglich nicht<br />
gesichert sind oder die ungeplant/unerwartet eintreten (etwa<br />
rechtliche Auseinandersetzungen o . Ä .), könnten höher als<br />
kalkuliert ausfallen . Dadurch würde ein geringeres als das<br />
geplante Kapital zur Investition in die Zielmärkte zur Verfügung<br />
stehen, so dass selbst planmäßige Rückflüsse an den Emittenten<br />
zu geringeren als den erwarteten Rückflüssen an die Anleger<br />
führen würden . Daneben besteht das Risiko, dass es während<br />
der Investitionsphase zu einer unerwartet langsamen Platzierung<br />
des Eigenkapitals kommt . Dadurch könnten sich die angestrebten<br />
Ergebnisse zeitlich verzögern .
Auslandsrisiken<br />
Veränderungen der politischen oder wirtschaftlichen Situation<br />
derjenigen Länder, in die die Gesellschaft investiert, können<br />
negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Gesellschaft haben .<br />
Soweit die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> grenzüberschreitende<br />
Zielinvestitionen tätigt, bestehen Risiken hinsichtlich der<br />
unterschiedlichen Rechts- und Steuersysteme, des Kapitaltransfers<br />
und der erschwerten Verwaltung des Vermögens . Daraus<br />
resultierende Verzögerungen der Geschäftstätigkeit, höhere<br />
Rechtsberatungskosten, höhere Geldtransferkosten sowie<br />
höhere Verwaltungskosten können zu geringeren Geldrückflüssen<br />
an die Anleger führen .<br />
Kostenrisiko<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung ist auch von der<br />
Ausgabenstruktur abhängig . Es ist zu beachten, dass die im<br />
Investitionsplan (Mittelverwendung) dargestellten, nicht<br />
wertbildenden Faktoren (z . B . Eigenkapital-Beschaffungskosten)<br />
erst durch einen entsprechenden Wertzuwachs der Güter, in die<br />
die Gesellschaft investiert, kompensiert werden müssen . Zudem<br />
besteht in der Investitionsphase das Risiko, dass vertraglich nicht<br />
festgelegte Kosten höher als kalkuliert ausfallen . Auch können<br />
die laufenden Kosten, wie Verwaltungs- und Gesellschaftskosten,<br />
die kalkulierten Kosten übersteigen und so den wirtschaftlichen<br />
Verlauf des Investments negativ beeinflussen . Da sich die<br />
Abweichungen von den wirtschaftlichen Eckdaten addieren<br />
können, kann das wirtschaftliche Gesamtergebnis der Beteiligung<br />
wesentlich schlechter als prognostiziert ausfallen .<br />
Beschlussfassungsrisiko<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass Minderheitsgesellschafter<br />
Gesellschafterbeschlüsse, die mit einer 2/3 oder 3/4 Mehrheit zu<br />
beschließen sind, blockieren . Darüber hinaus besteht das Risiko,<br />
dass einzelne Kommanditisten bei Beschlussfassungen ggf . ihre<br />
gesellschaftsrechtlichen Interessen nicht durchsetzen können<br />
oder dass ein Einzelanleger bei Zeichnung eines größeren<br />
Gesellschaftsanteils die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung<br />
hat und daher beherrschenden Einfluss ausüben<br />
kann .<br />
Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis des<br />
Anbieters nicht .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Risiken der angebotenen Vermögensanlage<br />
21
Angaben zum<br />
Angaben Anbieter<br />
zum Anbieter<br />
Der Anbieter<br />
Firmenname <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong><br />
Sitz und Geschäftsadresse Luise-Ullrich-Straße 2, D-82031 Grünwald bei München<br />
Notarielle Beurkundung 4 . Juli 2005<br />
Handelsregister München, HRB 158 272 (Tag der Eintragung: 11 . August 2005)<br />
Stammkapital € 30 .000,–<br />
Gesellschafter Platina Holding AG (Luzern), 90 % (Gesellschafter: Jutta und Hans-Martin Herbel zu je 50 %);<br />
Karsten Mieth, 10 %<br />
Gegenstand des Unternehmens Beratung und Konzeption von Kapitalanlageprodukten und deren Prospekterstellung<br />
Anbieterfunktion von Prospekten<br />
Geschäftsführer Hans-Martin Herbel und Jutta Herbel<br />
alle geschäftsansässig: Luise-Ullrich-Straße 2, D-82031 Grünwald bei München<br />
Auf den folgenden Seiten ist die Leistungsbilanz des Anbieters per 31 . Dezember 2008 dargestellt .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
23<br />
Angaben zum Anbieter
Angaben zum Anbieter<br />
Emissionen <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Gesamt-Investitionssumme Eigenkapital 25 .443 T€ (zzgl . 4 % Agio)<br />
24 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Fremdkapital 0 T€<br />
Investitionsplan Der Investitionsplan wurde eingehalten; die geplanten Kosten wurden um 0,59 % des Kommanditkapitals<br />
(150 T€) unterschritten .<br />
Platzierungsstatus voll platziert<br />
Soll-/Ist-Vergleich des Investitionsplans Jahre 2005 bis 2007<br />
Mittelherkunft Soll Ist Mittelverwendung Soll Ist<br />
Kommanditkapital 100,00 % 100,00 % Zielinvestitionen 96,00 % 97,12 %<br />
Agio 4,00 % 3,99 % Agio Zielinvestitionen 4,00 % 2,82 %<br />
Vorabausschüttung/Liquiditätsreserve 0,64 %<br />
Nebenkosten 4,00 % 3,41 %<br />
104,00 % 103,99 % 104,00 % 103,99 %<br />
[Angaben in Prozent des Kommanditkapitals; Soll = 25 .000 T€, Ist = 25 .443 T€]<br />
Bewirtschaftungsergebnis laufende Einnahmen* 7,48 % 4,19 % laufende Ausgaben* 0,77 % 0,25 %<br />
(kumuliert) (kumuliert)<br />
Die Abweichungen bei den laufenden Einnahmen/ Ausgaben beruhen auf einer späteren Vollplatzierung/<br />
Vollinvestition . Die geringeren Einnahmen wurden durch ersparte, weil zeitanteilig zu berechnende<br />
Ausschüttungen mehr als kompensiert .<br />
* Die Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2008 sind noch nicht enthalten, da der Jahresabschluss für 2008<br />
noch nicht fertiggestellt ist .<br />
Summe des eingeworbenen Eigenkapitals Soll Ist<br />
25 .000 25 .443 in T€<br />
Stand Liquiditätsreserve (31.12.2008) Soll Ist<br />
0,4 % 2,7 % in % des Eigenkapitals<br />
Stand Fremdkapital (31.12.2008) Soll Ist<br />
0,0 % 0,0 % in % der Gesamt-Investitionssumme<br />
Auszahlungen (Ausschüttungen) Soll Ist<br />
an die Anleger (kumuliert bis 2008) 18,75 % 18,75 % in % des Eigenkapitals (zeitanteilig)<br />
Steuerliche Ergebnisse Soll Ist<br />
(kumuliert bis 2007) –6,1 % –5,4 % in % des Eigenkapitals<br />
Steuerlicher Anerkennungsstand Vorläufige Feststellung für die Geschäftsjahre 2005 bis 2007; das Ergebnis für 2008 liegt noch nicht vor;<br />
die Außenprüfung steht noch aus .
Emissionen <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. 2. <strong>KG</strong><br />
Gesamt-Investitionssumme Eigenkapital 26 .340 T€ (zzgl . 4 % Agio)<br />
Fremdkapital 0 T€<br />
Investitionsplan Platzierungs- und Investitionsphase ist zum 31 .12 .2008 noch nicht abgeschlossen .<br />
Platzierungsstatus in Platzierung<br />
Soll-/Ist-Vergleich des Investitionsplans<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
25<br />
Angaben zum Anbieter<br />
Mittelherkunft Soll Ist Mittelverwendung Soll Ist<br />
Kommanditkapital 100,00 % 26 .340 T€ Zielinvestitionen 94,75 % *<br />
Agio 4,00 % 1 .054 T€ Agio Zielinvestitionen 4,00 % *<br />
Liquiditätsreserve 0,00 % *<br />
Nebenkosten 5,25 % *<br />
104,00 % 27 .394 T€ 104,00 % *<br />
[Angaben in Prozent des Kommanditkapitals; Soll = 32 .500 T€, Ist = 26 .340 T€]<br />
Bewirtschaftungsergebnis laufende Einnahmen * laufende Ausgaben *<br />
(kumuliert) (kumuliert)<br />
* Durch den Beginn der Emission in 2007 und das Fortschreiten der Investitionsphase ist ein Soll-Ist-Vergleich<br />
der Einnahmen und Ausgaben und der Mittelverwendung noch nicht möglich, da der Jahresabschluss für<br />
2008 noch nicht fertiggestellt ist .<br />
Summe des eingeworbenen Eigenkapitals Soll von Ist<br />
+/–32 .500 26 .340 in T€<br />
Die Platzierungshöhe des Eigenkapital ist nach dem Gesellschaftsvertrag variabel .<br />
Stand Liquiditätsreserve (31.12.2008) Soll Ist<br />
2,4 % 15,2 % in % des Eigenkapitals<br />
Da die Investitionsphase noch nicht abgeschlossen ist, ergeben sich entsprechende Abweichungen/<br />
Verschiebungen bei der Liquiditätsreserve .<br />
Durch den Blind-Pool-Charakter der Gesellschaft liegen nur für die ersten Jahre der Abwicklung des<br />
Investitionsplanes entsprechende Prognosen vor, für spätere Jahre enthält der Prospekt keine Angaben (k .A .) .<br />
Stand Fremdkapital (31.12.2008) Soll Ist<br />
0,0 % 0,0 % in % der Gesamt-Investitionssumme<br />
Auszahlungen (Ausschüttungen) Soll Ist<br />
an die Anleger (kumuliert bis 2008) 6,25 % 6,25 % in % des Eigenkapitals (zeitanteilig)<br />
Steuerliche Ergebnisse Soll Ist<br />
(kumuliert bis 2007) k . A . –3,6 % in % des Eigenkapitals<br />
Aufgrund des Blind Pool Charakters der Gesellschaft enthielt der Verkaufsprospekt keine Angaben zu den<br />
steuerlichen Ergebnissen (Soll-Werte) .<br />
Steuerlicher Anerkennungsstand Platzierungsstart in 2007; vorläufige Feststellung für das Geschäftsjahr 2007; das steuerliche Ergebnis<br />
für 2008 liegt noch nicht vor; die Außenprüfung steht noch aus .
Angaben zum Anbieter<br />
Emissionen Nachhaltige Energien <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>abakus</strong> garant <strong>KG</strong> („BioGarant“)<br />
Gesamt-Investitionssumme Eigenkapital 7 .047 T€ (zzgl . 5 % Agio)<br />
26 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Fremdkapital 0 T€<br />
Investitionsplan Investitionsphase ist noch nicht abgeschlossen .<br />
Platzierungsstatus voll platziert<br />
Soll-/Ist-Vergleich des Investitionsplans Mittelherkunft Soll Ist Mittelverwendung Soll Ist<br />
Kommanditkapital 100,00 % 7 .047 T€ Zielinvestitionen 94,80 % *<br />
Agio 5,00 % 352 T€ Agio Zielinvestitionen 5,00 % *<br />
Vorabausschüttung/Liquiditätsreserve *<br />
Nebenkosten 5,20 % *<br />
105,00 % 7 .399 T€ 105,00 % *<br />
[Angaben in Prozent des Kommanditkapitals; Soll = 50 .010 T€, Ist = 7 .047 T€]<br />
Bewirtschaftungsergebnis laufende Einnahmen * laufende Ausgaben *<br />
(kumuliert) (kumuliert)<br />
* Durch den Beginn der Emission in 2007 und das Fortschreiten der Investitionsphase ist ein Soll-Ist-Vergleich<br />
der Einnahmen und Ausgaben und der Mittelverwendung noch nicht möglich, da der Jahresabschluss für<br />
2008 noch nicht fertiggestellt ist .<br />
Summe des eingeworbenen Eigenkapitals Soll Ist<br />
+/–50 .010 7 .047 in T€<br />
Die Platzierungshöhe des Eigenkapital ist nach dem Gesellschaftsvertrag variabel .<br />
Stand Liquiditätsreserve (31.12.2008) Soll Ist<br />
0,8 % 50,8 % in % des Eigenkapitals<br />
Da die Investitionsphase noch nicht abgeschlossen ist, ergeben sich entsprechende Abweichungen/<br />
Verschiebungen bei der Liquiditätsreserve .<br />
Durch den Blind-Pool-Charakter der Gesellschaft liegen nur für die ersten Jahre der Abwicklung des<br />
Investitionsplanes entsprechende Prognosen vor, für spätere Jahre enthält der Prospekt keine Angaben (k . A .) .<br />
Stand Fremdkapital (31.12.2008) Soll Ist<br />
0,0 % 0,0 % in % der Gesamt-Investitionssumme<br />
Auszahlungen (Ausschüttungen) Soll Ist<br />
an die Anleger (kumuliert bis 2008) k .A . 3,00 % in % des Eigenkapitals (zeitanteilig)<br />
Steuerliche Ergebnisse Soll Ist<br />
(kumuliert bis 2007) k .A . 0,1 % in % des Eigenkapitals<br />
Aufgrund des Blind Pool Charakters der Gesellschaft enthielt der Verkaufsprospekt keine Angaben zu den<br />
steuerlichen Ergebnissen (Soll-Werte) .<br />
Steuerlicher Anerkennungsstand Platzierungsstart in 2007; das steuerliche Ergebnis für 2008 liegt noch nicht vor;<br />
die Außenprüfung steht noch aus .
Emissionen deLog Deutsche Logistik Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. 1. <strong>Co</strong>ntainer <strong>KG</strong><br />
Gesamt-Investitionssumme Eigenkapital 8 .126 T€ (zzgl . 3 % Agio)<br />
Fremdkapital 12 .358,00 T$<br />
Investitionsplan Investitionsphase ist noch nicht abgeschlossen .<br />
Platzierungsstatus voll platziert<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
27<br />
Angaben zum Anbieter<br />
Das Darlehen ist in US-$ aufgenommen, so dass durch die Umrechnung in € Währungsdifferenzen entstehen .<br />
Soll-/Ist-Vergleich des Investitionsplans Mittelherkunft Soll Ist Mittelverwendung Soll Ist<br />
Kommanditkapital 32,92 % 8 .126 T€ Zielinvestitionen 95,12 % **<br />
Fremdkapital 67,08 % 8 .422 T€ * Agio Zielinvestitionen 0,99 % **<br />
3 % Agio auf 0,99 % 243 T€ Liquiditätsreserve 0,13 % **<br />
Kommanditkapital Nebenkosten 4,75 % **<br />
100,99 % 16 .791 T€ 100,99 % **<br />
[ Angaben in Prozent der Gesamt-Investitionssumme Soll = 29 .780 T€, Ist = 16 .548 T€]<br />
* Das in US-$ aufgenommene Darlehen (12 .358 T$) wurde in € umgerechnet .<br />
Bewirtschaftungsergebnis laufende Einnahmen ** laufende Ausgaben **<br />
(kumuliert) (kumuliert)<br />
** Durch den Beginn der Emission in 2007 und das Fortschreiten der Investitionsphase ist ein Soll-Ist-Vergleich<br />
der Einnahmen und Ausgaben und der Mittelverwendung noch nicht möglich, da der Jahresabschluss für<br />
2008 noch nicht fertiggestellt ist .<br />
Summe des eingeworbenen Eigenkapitals Soll von Ist<br />
+/–9 .803 8 .126 in T€<br />
Die Platzierungshöhe des Eigenkapital ist nach dem Gesellschaftsvertrag variabel .<br />
Stand Liquiditätsreserve (31.12.2008) Soll Ist<br />
3,7 % 31,0 % in % des Eigenkapitals<br />
Da die Investitionsphase noch nicht abgeschlossen ist, ergeben sich entsprechende Abweichungen/<br />
Verschiebungen bei der Liquiditätsreserve .<br />
Teilweise wird Kontoguthaben in US-$ geführt, so dass durch die Umrechnung in € Währungsdifferenzen<br />
entstehen, die in dem Ist-Wert enthalten sind .<br />
Stand Fremdkapital (31.12.2008) Soll Ist<br />
55,0 % 46,9 % in % der Gesamt-Investitionssumme<br />
Stand per 31 .12 .2008 in 11 .476 T$<br />
Das Darlehen wird in US-$ geführt, so dass durch die Umrechnung in € Währungsdifferenzen entstehen,<br />
die in dem Ist-Wert enthalten sind .<br />
Auszahlungen (Ausschüttungen) Soll Ist<br />
an die Anleger (kumuliert bis 2008) 6,60 % 6,60 % in % des Eigenkapitals (zeitanteilig)<br />
Steuerliche Ergebnisse Soll Ist<br />
(kumuliert bis 2007) –1,8 % –2,8 % in % des Eigenkapitals<br />
Steuerlicher Anerkennungsstand Platzierungsstart in 2007; vorläufige Feststellung für das Geschäftsjahr 2007; das steuerliche Ergebnis<br />
für 2008 liegt noch nicht vor; die Außenprüfung steht noch aus .
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Die Anlagepolitik bzw. Anlagephilosophie<br />
Anlagepolitik bzw.<br />
Die Anlagephilosophie<br />
Anlagepolitik bzw. Anlagephilosophie<br />
der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Ausbalancierter Erfolg durch die richtige<br />
Asset Allocation<br />
Es lohnt sich für jeden, sich mit dem Thema der optimierten<br />
Vermögensplanung zu beschäftigen, denn eine unstrukturierte<br />
Vermögensverteilung erfüllt häufig nicht die persönliche Risiko-/<br />
Renditeerwartung .<br />
Langfristig lohnen sich Aktien allein nicht<br />
„Anleger sollten Aktien kaufen, dann Schlaftabletten schlucken .<br />
Nach ein paar Jahren können sie sich über einen hübschen<br />
Gewinn freuen .“ Fast jeder Börsianer kennt diesen Ausspruch<br />
des verstorbenen Altmeisters André Kostolany . Die aktuelle<br />
Handelsblatt-Studie (Mai 2009) zeigt jedoch, dass die Realität<br />
anders aussieht: Wer vor zehn Jahren gleichmäßig auf die<br />
30 Unternehmen im Deutschen Aktienindex (DAX) gesetzt hat,<br />
hat bis heute ca . 10 % verloren; wenn man die Inflation noch<br />
berücksichtigt, dann summieren sich die Verlust – nach Berechnungen<br />
des Handelsblatts beim DAX in zehn Jahren – auf 40 % .<br />
Für Anleger wird es immer schwieriger mit Aktien Geld zu<br />
verdienen . AXA-Stratege Wenzel ist der Ansicht, dass die Börsen<br />
künftig sehr viel stärker als in früheren Jahrzehnten schwanken<br />
werden: „Anleger fahren deshalb häufig besser damit, Gewinne<br />
in konjunkturellen Boomzeiten mitzunehmen .“ Das Motto<br />
„Kaufen und Halten“ hat bei Experten des 21 . Jahrhunderts<br />
ausgedient .<br />
Professionelle Anlagestrategie<br />
Die Weisheit „Nicht alles auf eine Karte setzen” bzw . etwas<br />
profan „Wer streut, rutscht nicht aus” scheint simpel, ist aber<br />
die Grundlage der Modernen Portfoliotheorie und die wichtigste<br />
Basis einer professionellen Anlagestrategie . Dass sie sich auch<br />
bewahrheitet, mussten viele Privatanleger, die während des<br />
Börsenbooms Ende der 1990er Jahre sowie während des Booms<br />
in den vergangenen Jahren ihr gesamtes Kapital einseitig in<br />
Aktien investierten und verloren, schmerzlich erfahren . Unter-<br />
dessen kann auch der Privatanleger an professionellen Anlagestrategien<br />
teilhaben .<br />
Es kommt auf die richtige Mischung unterschiedlicher Anlageformen<br />
im Portfolio an, also auf die so genannte Asset Allocation<br />
(beste Übersetzung: „Kapitalanlagenverteilung“) – und zwar<br />
von Beginn an!<br />
Was bedeutet Asset Allocation?<br />
Asset Allocation heißt nichts anderes, als dass „Assets“, also die<br />
Kapitalanlagen eines Investors, richtig ausgewählt, gewichtet<br />
und miteinander kombiniert werden müssen . Dabei kommt es<br />
darauf an, das Vermögen möglichst breit über unterschiedliche<br />
Anlageklassen, die nur geringfügige oder sogar gegensätzliche<br />
Verbundenheit oder Wechselbeziehungen („Korrelationen“)<br />
miteinander haben, zu verteilen . Somit kann erreicht werden,<br />
dass ein eventueller Renditerückgang bei einer Anlageklasse<br />
durch den Renditezuwachs einer anderen Anlageklasse aufgefangen<br />
wird .<br />
Ein wichtiger Teil einer professionellen Asset Allocation ist die<br />
richtige Kombination der Anlageklassen . Laut einer umfassenden<br />
Studie zu diesem Thema vom Finanzexperten Gary Brinson et al . 1)<br />
entscheidet die Asset-Allocation-Strategie zu durchschnittlich<br />
über 93 % über den Anlageerfolg des Portfolios . Es gilt also<br />
gleich zu Beginn der Investition der Satz „Wie man sich bettet, so<br />
liegt man“ . Andere Kriterien, wie Markt-Timing und Auswahl der<br />
Einzeltitel, entscheiden hingegen nur geringfügig über das eigentliche<br />
Gesamtergebnis . Der Erfolg des Portfolios wird also ganz<br />
maßgeblich schon zu Beginn durch die richtige Auswahl und die<br />
richtige Gewichtung der ausgewählten Zielinvestitionen bestimmt<br />
und nur nachrangig von während der Betriebsphase des Portfoliofonds<br />
getätigten weiteren Reinvestitionen oder vorzeitigen<br />
Verkäufen . Die einmal getroffenen Anlageentscheidungen<br />
beeinflussen den Gesamterfolg bedeutend stärker als späteres<br />
Handeln, sprich Verkauf und Reinvestition während der Laufzeit .<br />
Wenn in diesem und den folgenden<br />
Kapiteln die Rede von „Rendite” ist,<br />
so ist diese aus dem kumulierten<br />
Überschuss, ins Verhältnis zum<br />
eingesetzten Kapital und zur Laufzeit<br />
gesetzt, zu ermitteln . Unter „Risiko”<br />
ist in diesem Zusammenhang die<br />
Schwankungsbreite der einzelnen<br />
tatsächlichen Renditewerte um den<br />
Mittelwert der zugehörigen Gattung<br />
gemeint . Mathe matisch wird das<br />
Risiko aus der Standardabweichung<br />
um den Rendite-Mittelwert errechnet .<br />
1) „Determinants of Portfolio<br />
Performance“, Brinson, Hood,<br />
Beebower, Financial Analysts<br />
Journal, Juli/August 1986,<br />
vol . 42, No . 4<br />
29
Die Anlagepolitik bzw. Anlagephilosophie<br />
2) Vanguard Investment <strong>Co</strong>unseling<br />
& Research: „Sources of Portfolio<br />
Performance: The Enduring<br />
Importance of Asset Allocation“,<br />
The Vanguard Group, Juli 2003<br />
Wie hoch die Rendite ist,<br />
entscheidet die richtige Asset Allocation<br />
Die Studie von Gary Brinson et al . wurde durch das US-Fondshaus<br />
Vanguard erneut überprüft . In einer eigenen Studie2) („Sources of Portfolio Performance“) kam Vanguard zu einem<br />
identischen Ergebnis: Trotz markant höherer Volatilität der<br />
Märkte ist und bleibt die Asset Allocation der zentrale Entscheidungsfaktor<br />
.<br />
Viele Ziele des Anlegers in einem Fonds<br />
„Sicherheit” und „Rendite” sind im Allgemeinen die beiden<br />
wichtigsten Ziele eines Anlegers . Daneben hat jeder Anleger<br />
aber auch andere Wünsche an seine Vermögensplanung, z . B .<br />
„regelmäßige Auszahlung” oder „Steueroptimierung“ . Nicht<br />
alle Ziele sind mit einer Anlage allein zu erreichen – eine Anlage,<br />
die auf hohe Rendite ausgerichtet ist, weist meist ein höheres<br />
Risiko auf, während eine auf Sicherheit konzipierte Anlage<br />
geringere Renditechancen vorzuweisen hat .<br />
Durch die richtige Mischung unterschiedlicher Anlagen – die<br />
Asset Allocation in der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> –<br />
kann der Anleger viele Ziele berücksichtigen, ohne sein Risiko zu<br />
erhöhen .<br />
Asset Allocation – die Balance halten!<br />
„Nicht alle Eier in einen Korb” heißt aber auch, nicht nur auf<br />
eine Art der Anlageform zu setzen . Traditionelle Kapitalanlageformen,<br />
also festverzinsliche Wertpapiere und Aktien, stellen<br />
immer nur einen Teil des Portfolios dar . Ein optimal strukturiertes<br />
Portfolio besteht jedoch auch aus alternativen Anlageformen<br />
wie Sachwertfonds . Denn gerade der prinzipielle Vorteil der<br />
Fungibilität und die ständige Bewertung bringen eine weitgehende<br />
Gleichschaltung und Schwankungsanfälligkeit bei<br />
Aktien- und Rentenportfolios mit sich . Mit anderen Worten:<br />
Selbst wenn ein Aktienportfolio breit gestreut ist, so hängt es<br />
doch insgesamt von globalen Tendenzen ab . Dies zeigt sich<br />
besonders in der zunehmenden Krisenanfälligkeit dieser<br />
Anlagen, was in jüngster Vergangenheit (aktuelle Finanzmarktkrise<br />
2008/2009) viele Anleger schmerzlich erfahren mussten .<br />
Daher ist es wichtig, einem Portfolio auch geschlossene Fonds<br />
o . Ä . beizumischen, denn diese weisen von Aktien und festverzinslichen<br />
Wertpapieren weitgehend unabhängige Entwicklungszyklen<br />
auf .<br />
30 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Prof. Dr. Busse: Geschlossene Fonds gehören in<br />
das Portfolio der Zukunft<br />
In einem Gutachten (September 2005) für die <strong>abakus</strong> Finanz<br />
<strong>GmbH</strong> („Untersuchung der Volatilitätsglättung bei Portfolios<br />
durch sukzessive Beimischung von Sachwertfonds zu traditionellen<br />
Assets“) hat Prof . Dr . Franz-Joseph Busse gezeigt, dass die<br />
Beimischung geschlossener Fonds in ein Anlegerportfolio zu<br />
einer deutlichen Risikoreduzierung des Gesamtportfolios und<br />
gleichzeitig sogar zu einer geringen Renditeerhöhung führt<br />
(siehe dazu auch die Grafik auf der folgenden Seite) . Diese<br />
Erkenntnis ist zunächst einmal erstaunlich, erwartet man doch<br />
eher den gegensätzlichen Effekt, nämlich dass eine Risikoreduzierung<br />
mit einer Renditereduzierung einhergeht und eine<br />
Renditeerhöhung mit einer Risikoerhöhung . Prof . Dr . Busse hat,<br />
aufbauend auf den Arbeiten von Harry Markowitz, hierzu<br />
untersucht, welche Korrelationen denn zwischen den verschiedenen<br />
Märkten der geschlossenen Fonds (etwa Schiffsbeteiligungen<br />
mit geschlossenen Immobilienfonds etc .) herrschen, aber<br />
auch zwischen den verschiedenen Gattungen der geschlossenen<br />
Fonds einerseits und festverzinslichen Wertpapieren sowie<br />
Aktien andererseits .<br />
So weisen beispielsweise Aktien und Renten einerseits und<br />
Immobilien andererseits eine voneinander weitgehend unabhängige<br />
Wertentwicklung auf . Die Kombination mehrerer<br />
Assetklassen führt letztlich zu einer Verteilung des Anlagekapitals<br />
auf unterschiedliche „Wertentwicklungszyklen“, die sich –<br />
eine optimierte Kombination vorausgesetzt – gegeneinander<br />
ausgleichen . Für das gesamte Portfolio bedeutet dies eine<br />
stabile Gesamtrendite mit geringerer Schwankungsintensität .<br />
Die Schwankungsintensität (Standardabweichung) der Rendite<br />
dient in der wissenschaftlichen Betrachtung als Messgröße für<br />
das Risiko eines Portfolios . Diesen Zusammenhang hat auch<br />
bereits Prof . Markowitz in den 1950er Jahren bewiesen .<br />
Weniger Risiko bei wenigstens gleicher Rendite<br />
mit geschlossenen Fonds<br />
Die nachstehende Grafik aus dem Gutachten von Prof . Dr . Busse<br />
verdeutlicht auf eindrucksvolle Weise, welche positiven Effekte<br />
die Portfoliodiversifizierung entfaltet . Als Ausgangssituation –<br />
in der Grafik das „0 %-Szenario” – wird unterstellt, dass der<br />
Anleger ein Portfolio mit 30 % Aktien und 70 % festverzinslichen<br />
Wertpapieren hält . Prof . Dr . Busse hat aufgrund von<br />
Vergangenheitswerten errechnet, dass die zu erwartende<br />
Rendite in diesem Fall bei 5,1 % liegt, das Risiko aber bei<br />
stattlichen ca . 8,1 % . Risiko meint in diesem Fall die potenzielle<br />
Schwankungsintensität des Portfolios um die erwartete mittlere<br />
Rendite . Das hier ermittelte Risiko von 8,1 % bedeutet im<br />
Klartext: Die tatsächliche Rendite wird in einem Bereich von<br />
+/– 8,1 Prozentpunkten um den erwarteten Mittelwert der
Optimierung der Asset Allocation<br />
durch die Beimischung von Sachwertfonds<br />
Grafik: Niedrigeres Risiko (= niedrigere Schwankungsbreite) durch Beimischung geschlossener Fonds in das Gesamtportfolio .<br />
Die Grafik basiert auf Berechnungen von Prof . Dr . Busse mit tatsächlichen Ist-Werten aus der Vergangenheit .<br />
Rendite von 5,1 % schwanken, also zwischen –3 % (also sogar<br />
Verlusten) und +13,2% (also enormen Gewinnen) .<br />
Die Beimischung der alternativen Anlageformen (geschlossenen<br />
Fonds) hat gemäß den Berechnungen von Prof . Dr . Busse – wie<br />
die Grafik zeigt – äußerst positive Auswirkungen auf die<br />
Performance des Gesamtportfolios . Die Beimischung führt zu<br />
einer spürbaren Verringerung des Risikos – die Schwankungsbreite<br />
nimmt deutlich ab .<br />
Gegenüber der Ausgangssituation mit einem reinen Aktien-/<br />
Renten-Portfolio führt die optimierte Strukturierung mit einem<br />
Portfolioanteil von 80 % an geschlossenen Fonds zu einer<br />
erheblichen Reduzierung des Risikos bei einer sogar leicht<br />
steigenden Renditeerwartung . Die erwartete Rendite liegt in<br />
dem von Prof . Dr . Busse untersuchten Fall bei 6,7 %, das Risiko<br />
aber nur bei 5,1 % . Das bedeutet, dass die tatsächliche Rendite<br />
in einem Bereich von +/– 5,1 Prozentpunkten um die erwartete<br />
Rendite von 6,7 % schwankt, also zwischen +1,6 % (immer noch<br />
positiv) und +11,8 % .<br />
Genau diese Erkenntnisse wird die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> .<br />
3 . <strong>KG</strong> entsprechend umsetzen, indem – entweder mittelbar über<br />
Beteiligungen an fremden Gesellschaften oder unmittelbar –<br />
in Anlageobjekte, verteilt über viele unterschiedliche Märkte,<br />
investiert wird . Der Aktien-/Renten-Anteil des Portfolios wird<br />
dabei in der Regel nicht direkt durch den Kauf von Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren oder deren Fonds abgebildet,<br />
sondern indirekt durch den Abschluss von Kapitalversicherungen,<br />
insbesondere bei britischen Gesellschaften, da diese zum<br />
einen etwa hälftig in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere<br />
investieren (weltweit gestreut) und darüber hinaus teils Kapitalgarantien<br />
herausgeben . Letzteres erhöht die Sicherheit<br />
innerhalb der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> nochmals .<br />
Fazit: Geschlossene Fonds sowie festverzinsliche<br />
Wertpapiere und Aktien eignen sich hervorragend<br />
für ein hinsichtlich Risikoreduktion optimiertes Portfolio<br />
mit weiterhin lukrativer Renditeerwartung.<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> setzt daher diese<br />
Erkenntnis um, indem sie in viele unterschiedliche Märkte<br />
investiert und die einzelnen Anlagen gemäß der Portfoliostruktur<br />
auf Seite 11 gewichtet . Auch innerhalb der einzelnen Gattungen<br />
wird nochmals gestreut . Anleger können so, im Gegensatz zu<br />
einem Einzelinvestment, durch eine einzige Beteiligung in ein<br />
breites Anlagespektrum investieren . Hinzu kommen ein geringer<br />
Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einem gleich verteilten<br />
direkt investierten Portfolio und – vor dem Hintergrund der<br />
Zielerreichung unschätzbar – eine freiwillig auferlegte Investitionsdisziplin,<br />
um den gewollten Erfolg zu gewährleisten .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Die Anlagepolitik bzw. Anlagephilosophie<br />
Quelle: Prof . Dr . Busse:<br />
„Untersuchung der Volatilitätsglättung<br />
bei Portfolios durch sukzessive<br />
Beimischung von Sachwertfonds zu<br />
traditionellen Assets“,<br />
München, September 2005<br />
31
Die Anlagepolitik bzw. Anlagephilosophie<br />
Quelle: Berechnungen HWWI<br />
Die Studie „Langfristige Perspektiven von Anlagen<br />
in Sachwerten” des HWWI (Hamburgisches WeltWirtschafts<br />
Institut) vom März 2009 hat Aktien einerseits und<br />
Sachwerte andererseits hinsichtlich ihrer Krisenfestigkeit<br />
untersucht . Nachfolgend zitieren wir daraus auszugsweise:<br />
Sachwerte – eine krisenresistente Anlageform<br />
Die erheblichen Turbulenzen an den Finanzmärkten, die Talfahrt<br />
von Aktienkursen sowie die Veränderung der relativen Attraktivität<br />
unterschiedlicher Anlageformen beeinflussen die Investitionsentscheidungen<br />
von Anlegern . Vor diesem Hintergrund<br />
untersucht die HWWI-Studie „Langfristige Perspektiven von<br />
Anlagen in Sachwerten” die Rentabilität von Investitionen in<br />
Sachwerte . In der Vergangenheit haben Sachwerte relativ<br />
konstante Renditen erwirtschaftet . Vieles spricht dafür, dass sich<br />
dieser stabile Prozess im Anschluss an die derzeitige Krise<br />
fortsetzt . Dabei bieten Sachwerte auch Schutz vor inflationären<br />
Prozessen . Die Analyse zeigt besondere Chancen von Schifffahrts-<br />
und Immobilienmärkten .<br />
In einer globalisierten Welt wird die Rendite von Sachwerten<br />
wesentlich durch das Wachstum der Weltwirtschaft und das<br />
Fortschreiten der internationalen Arbeitsteilung bestimmt .<br />
Darüber hinaus erlaubt der freie Kapitalverkehr die bestmögliche<br />
Verwendung des Kapitals und die Wahl zwischen Anlageobjekten<br />
weltweit .<br />
Langfristiges Wachstum nur unterbrochen<br />
Seit 1990 ist die reale Weltproduktion in etwa um das Dreifache<br />
gestiegen . Insbesondere Asien hatte ein hohes Wachstum zu<br />
verzeichnen . Diese Entwicklung wurde zeitweise unterbrochen<br />
als es zur Asienkrise im Jahr 1997 kam . Ursachen der Krise<br />
32 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
waren mangelnde Devisenreserven, feste Wechselkurse und<br />
krisenanfällige inländische Bankensysteme . Maßnahmen zur<br />
geld- und währungspolitischen Stabilisierung haben dazu<br />
beigetragen, dass sich die asiatischen Ökonomien erholten und<br />
sich der dynamische Wachstumsprozess nach Überwinden der<br />
Krise in fast unvermindertem Tempo fortsetzte . Auch die<br />
derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise wird den langfristigen<br />
Trend ökonomischen Wachstums nicht dauerhaft bremsen . Die<br />
derzeitige globale Finanz und Wirtschaftskrise wird auf den<br />
langfristigen Trend kaum einen Einfluss haben .<br />
Expansionspfad mit und ohne Finanzkrise – Wachstum der Weltproduktion (Prognose)<br />
Sachwerte bieten wirksamen Schutz vor<br />
Inflation.<br />
Inflationsschutz durch Sachwerte<br />
Die Globalisierung hat dazu geführt, dass Konjunkturzyklen<br />
international synchron zueinander verlaufen und sich gegenseitig<br />
verstärken können . Dies gilt auch für inflationäre Prozesse . Um<br />
die negativen ökonomischen Folgen der Finanzkrise zu dämpfen,<br />
wurden die Geldmengen weltweit erheblich ausgeweitet . Die<br />
Folgen könnten weltweit steigende Inflationsraten sein . Hier<br />
bieten Sachwerte eine mögliche Absicherung, da deren Preise mit<br />
dem Preisniveau zunehmen . Das Entstehen der Immobilienblase<br />
in den USA verdeutlicht aber, dass Sachwerte zwar einen Schutz<br />
vor steigenden Güterpreisen bieten, aber nicht davor geschützt<br />
sind, selbst Bestandteil einer Preisblase zu sein .<br />
Sachwerte stabiler als Aktien<br />
Der historische Verlauf von Renditen und Risiken verschiedener<br />
Anlageformen zeigt, dass Aktien im Vergleich zu anderen<br />
Investitionsmöglichkeiten im Durchschnitt höhere Renditen<br />
aufweisen, diese aber auch sehr viel stärker streuen . Besonders
interessant ist der Vergleich von Sachwerten, die durch Aktien<br />
oder geschlossene Fonds finanziert werden . Schocks führen<br />
dazu, dass die Renditen von Sachwerten und die Fundamentalwerte<br />
von Aktien im Zeitablauf variieren . Allerdings schwankt<br />
die Rendite von Sachwerten deutlich weniger als die von Aktien .<br />
Die Ursache hierfür ist, dass es bei der Marktbewertung von<br />
Aktien durch Herdenverhalten und Noise Trader („Noise” =<br />
Nachrichten, die keine sind – „Noise Traders“= Anleger, die<br />
irrationales Verhalten an den Tag legen . Sie sind übertrieben<br />
optimistisch in guten und übertrieben pessimistisch in schlechten<br />
Zeiten . Sie können sehr stark risiko-freudig oder -avers und<br />
deshalb vorschnell oder zögerlich bei Anpassungsentscheidungen<br />
sein . Es kommt also zu stärkeren und unter Umständen<br />
länger anhaltenden Abweichungen vom Fundamentalwert, was<br />
gleichbedeutend mit höherer Volatilität ist .) bei informationsbedingten<br />
Anpassungen der Kurswerte an neue Fundamentaldaten<br />
zu einem Überschießen der Kurse über ihr langfristiges Ziel<br />
hinaus kommen kann .<br />
Wege aus der Krise<br />
Die Zusammenhänge von Wachstum, Globalisierung und<br />
Rentabilität werden auf dem Schifffahrtsmarkt besonders<br />
deutlich . Die Renditen haben sich in den letzten Jahren aufgrund<br />
der stark wachsenden globalen Warenströme sehr positiv<br />
entwickelt . Die Charterraten haben kurz vor Einsetzen der<br />
weltweiten Rezession im Jahr 2008 Spitzenwerte angenommen .<br />
Dies hat über die letzten Jahre zu erheblichen Investitionen und<br />
damit zu einer deutlichen Ausweitung der Flotte geführt .<br />
Darüber hinaus erreichte das weltweite Orderbuch der Werften<br />
2008 einen Höchststand . Vor dem Hintergrund der steigenden<br />
Transportkapazitäten haben die aktuelle Rezession und der<br />
zurückgehende Welthandel zunächst zu einem Einbruch der<br />
Baltic Exchange Dry Index (BDI)<br />
Charterraten geführt . Dies zieht die Stilllegung und Verschrot-<br />
tung von Schiffen nach sich . Außerdem werden Aufträge an<br />
Werften storniert . Insofern könnte der vehemente kurzfristige<br />
Einbruch dazu führen, dass die zyklische Abwärtsbewegung –<br />
wie sie sich allein auf Basis der Ausweitung der Transportkapazitäten<br />
ergeben hätte – nur sehr kurz ist . In diesem Fall sollte es<br />
bei einem sich wieder belebenden Welthandel relativ schnell zu<br />
steigenden Charterraten kommen .<br />
Investitionstiming –<br />
Wirtschaftsindikatoren erholen sich.<br />
Als Frühindikator für die Wirtschaftsentwicklung kann der Baltic<br />
Exchange Dry Index (BDI) dienen, der Angebot und Nachfrage<br />
der am Markt gehandelten Frachtkontrakte für trockene<br />
Rohstoffe (Massengutfrachter, engl . „Bulk Carrier“) abbildet .<br />
Ein Anstieg signalisiert einen steigenden Bedarf an Frachtkapazität,<br />
während ein Rückgang eine Überkapazität bzw . eine<br />
zurückgehende Nachfrage nach dem Seetransport von Gütern<br />
bedeutet . Da die Kontrakte für in der Zukunft liegende Zeiträume<br />
geschlossen werden, hat der Indikator zum Produktions- und<br />
Konsumrückgang bzw . -anstieg einen gewissen Vorlauf . Bereits<br />
Ende 2005 und relativ deutlich ab dem 1 . Halbjahr 2006 wies<br />
der BDI auf einen wirtschaftlichen Aufschwung hin . Im Anschluss<br />
ergab sich jeweils eine Erholung, die dann im Mai 2008<br />
zu einem Spitzenwert führte . Erst mit dem Einsetzen der<br />
weltweiten Rezession fiel der Index von über 11 .000 Punkten auf<br />
unter 700 Punkte – ein Verlust von rund 95 % innerhalb von nur<br />
sieben Monaten . Seit Beginn des Jahres 2009 hat sich der Index<br />
jedoch wieder erholt und liegt derzeit bei über 2000 Punkten,<br />
also etwa wieder auf dem Niveau wie zu Beginn des Booms .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Die Anlagepolitik bzw. Anlagephilosophie<br />
Quellen: Clarkson Research Services<br />
Ltd . (2009b); HWWI .<br />
33
Die Anlagepolitik bzw. Anlagephilosophie<br />
Vergleich der Entwicklung deutscher Schiffsfonds mit der Entwicklung von Aktien- bzw. Rentenindizes, 1984–2006<br />
Anlagenklasse<br />
Historische<br />
Schiffsfonds<br />
Renditevergleich Sachwerte<br />
(hier: geschlossene Schiffsfonds) mit Aktien<br />
Schiffe stellen über eine Anlage in Schiffsfonds ein interessantes<br />
Investitionsobjekt dar . Wie andere Anlageobjekte, zum Beispiel<br />
Aktien und Anleihen, ist eine Investition in ein Schiff mit einem<br />
Preisrisiko durch Preis- und Wechselkursschwankungen sowie<br />
Verlust, und einem Basisrisiko, also einem Rest- Risiko, welches<br />
nicht durch Hedging abgesichert werden kann, verbunden .<br />
Ein Vergleich der Renditen von Schiffsfonds mit denen von<br />
Aktien- und Rentenindizes zeigt, dass Schiffsfonds zwar einen<br />
niedrigeren durchschnittlichen Ertrag aufweisen als Aktienfonds,<br />
allerdings auch eine geringere Standardabweichung (=Risiko) .<br />
Betrachtet man die Performance der Schiffsfonds und des<br />
Deutschen Rentenindex RexP, so liegt die der Schiffsfonds vor<br />
dem RexP, da bei gleicher absoluter Standardabweichung ein<br />
höherer Durchschnittsertrag und eine geringere relative Standardabweichung<br />
erzielt werden . Die weiteren Indizes weisen<br />
zwar alle einen höheren Durchschnittsertrag als die Schiffsfonds<br />
auf, zugleich aber auch eine höhere absolute und relative<br />
Standardabweichung . Es lässt sich daher nicht feststellen, dass<br />
eine Investition in einen anderen Index vorteilhafter gewesen<br />
wäre, sondern es hängt von den Präferenzen des Investors ab,<br />
ob dieser höhere Renditen oder mehr Sicherheit, wie sie die<br />
Schiffsfonds bieten, vorzieht .<br />
Erheblicher Bedarf für Investitionen<br />
in Sachvermögen.<br />
34 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
DAX<br />
Durchschnittsertrag 1984–2006 7,60 % 13,30 % 10,70 % 10,70 % 11,10 % 13,40 % 6,90 %<br />
Absolute Standardabweichung 5,20 % 27,40 % 15,50 % 17,00 % 14,00 % 29,20 % 5,20 %<br />
Realtive Standardabweichung 69,00 % 205,70 % 144,30 % 158,90 % 126,00 % 218,10 % 74,90 %<br />
Quellen: FondsMedia (2008a);<br />
HWWI .<br />
S+P 500<br />
MSCI<br />
World Index<br />
Dow Jones<br />
NASDAQ<br />
<strong>Co</strong>mposite<br />
RexP<br />
Immobilien: Ziel langfristiger Investitionen<br />
Für Sachkapitalinvestitionen kommt Immobilien eine besondere<br />
Rolle zu, weil sie ein wesentlicher Teil des volkswirtschaftlichen<br />
Sachvermögens sind . Im Allgemeinen ist die Einkommensrendite<br />
von Gewerbeimmobilieninvestitionen in den letzten drei<br />
Jahrzehnten in westeuropäischen Ländern relativ stabil gewesen,<br />
während die Gesamt- und Wertänderungsrendite eine höhere<br />
Volatilität aufwiesen . Weil die Nachfrage nach Gewerbeimmobilien<br />
konjunkturabhängig ist, geht der Bedarf an Büros, Industriehallen<br />
und Einzelhandelsflächen im Zuge von konjunkturellen<br />
Abschwüngen und dem Abbau von Arbeitsplätzen zurück – mit<br />
entsprechenden Konsequenzen für Preise und Mieten . Dieser<br />
Prozess wird sich umkehren, wenn die Konjunktur wieder an<br />
Fahrt gewinnt .<br />
Urbanisierung forciert Investitionsbedarf<br />
Wie sich die Renditen an einzelnen Investitionsstandorten<br />
entwickeln werden, hängt von einer Reihe von regionsspezifischen<br />
ökonomischen und demografischen Einflussfaktoren ab .<br />
Hierunter tritt ein Trend hervor: Die wachsende Bedeutung von<br />
Städten als Arbeits- und Lebensort wird die Entwicklung der<br />
räumlichen Strukturen in den kommenden Jahrzehnten weltweit<br />
dominieren . Der anhaltende Wandel zu Wissens- und Dienstleistungsgesellschaften<br />
wird eine zunehmende Bedeutung von<br />
Arbeitsplätzen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte mit sich<br />
bringen, was mit einem sich qualitativ verändernden Bedarf an<br />
Gewerbeimmobilien einher gehen wird . Deshalb wird es auch<br />
zukünftig, insbesondere in urbanen Zentren und wachsenden<br />
Agglomerationen, erheblichen Bedarf für Investitionen in<br />
Sachvermögen geben .
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Die Anlagepolitik bzw. Anlagephilosophie<br />
35
Die Moderne<br />
Die Portfoliotheorie<br />
Moderne Portfoliotheorie (Begründer: Harry Markowitz)<br />
Höhere Rendite bei gleichem Risiko oder<br />
höhere Sicherheit bei gleicher Rendite<br />
Beispiel: Ein Portfolio mit 100 % festverzinslichen Wertpapieren<br />
(Anleihen) hat ein niedriges Risikoprofil . Ein Portfolio mit 70 %<br />
Anleihen und 30 % Aktien hat dasselbe Risikoprofil, allerdings<br />
mit einer deutlich höheren Renditechance . In der nebenstehenden<br />
Grafik erkennt man eine so genannte Effizienzkurve mit zwei<br />
Endpunkten . Der eine kennzeichnet die Kombination aus Ertrag<br />
und Risiko eines Portfolios, das zu 100 % aus Anleihen besteht .<br />
Der andere Endpunkt kennzeichnet die Kombination aus Ertrag<br />
und Risiko eines Portfolios, das zu 100 % aus Aktien besteht .<br />
Dazwischen läuft man auf der Effizienzkurve alle Kombinationen<br />
aus Aktien und Anleihen durch . Im Beispielfall erhält man für die<br />
Mischung 70 % Anleihen und 30 % Aktien dasselbe Risiko wie<br />
für das „reine” Portfolio, das zu 100 % aus Anleihen besteht<br />
(die beiden Punkte liegen auf einer senkrechten Linie) . Allerdings<br />
weist die Mischung eine höhere Ertragschance aus als das<br />
rein aus Anleihen bestehende Portfolio . Dazwischen liegt auf der<br />
Effizienzkurve ein Punkt (90 % Anleihen, 10 % Aktien), dessen<br />
Risiko geringer ist als bei allen anderen Punkten auf der<br />
Effizienzkurve, also derjenige Punkt mit der höchsten Sicherheit<br />
aller auf der Effizienzkurve liegenden möglichen Mischungen .<br />
Dies ist der Punkt des „sicherheitsoptimalen Portfolios“, im<br />
vorliegenden Beispiel aus einer ganz bestimmten Mischung (hier<br />
90 zu 10) zweier Kapitalanlagegattungen gebildet .<br />
Anleihen<br />
Anleihen<br />
Anleihen<br />
Voraussetzung für das Ausbilden einer Effizienzkurve mit einem<br />
ausgeprägten Sicherheitsoptimum wie oben dargestellt ist<br />
jedoch, dass die miteinander gemischten Kapitalanlagegattungen<br />
nur wenig miteinander in Wechselbeziehung stehen, d . h .,<br />
dass die betreffenden Märkte sich sowohl in zeitlicher als auch<br />
in betragsmäßiger Hinsicht mehr oder weniger unterscheiden<br />
oder sogar gegenläufig verhalten . Man spricht dann von einem<br />
„Korrelationskoeffizienten” zwischen zwei Gattungen . Diese<br />
Korrelationskoeffizienten laufen zwischen +1 (völlig gleich<br />
laufende Marktverläufe) und –1 (genau gegensätzlich verlaufende<br />
Marktentwicklungen) . Ein Koeffizient von 0 sagt aus, dass<br />
die beiden Märkte in keiner Weise Wechselbeziehungen<br />
aufweisen .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Die Moderne Portfoliotheorie<br />
Quelle: Harry M . Markowitz: „Portfolio<br />
Selection: Efficient Diversification<br />
of Investments“, 1959<br />
37
Die Moderne Portfoliotheorie<br />
Mischt man zwei Gattungen, die einen Korrelationskoeffizienten<br />
von +1 haben, miteinander, so ergibt sich die Effizienzkurve<br />
zwischen den beiden Endpunkten zu einer Geraden . Es<br />
kann also keine Mischung gefunden werden, die ein noch<br />
niedrigeres Risiko hätte als der risikoärmere Endpunkt .<br />
Mischt man demgegenüber Gattungen mit Korrelationskoeffizienten,<br />
die kleiner als 1 sind oder sogar negativ, so bildet sich<br />
zwischen den beiden Endpunkten, wie in der Grafik dargestellt,<br />
eine mehr oder weniger stark ausgebildete „Sicherheitsnase”<br />
mit einem Bereich noch niedrigeren Risikos aus als das des<br />
risikoärmeren Endpunktes . Demgegenüber pendelt sich die<br />
Mischrendite aber auf einem mittleren Niveau zwischen den<br />
beiden Endpunktrenditen ein . Die Mischrendite ist also höher als<br />
die Einzelrendite der den einen Endpunkt charakterisierenden<br />
Gattung, während – was man zunächst nicht vermutet – das<br />
Mischrisiko niedriger ist als das Einzelrisiko beider Endpunkte .<br />
Diese Tatsache scheint zunächst einmal überraschend zu sein,<br />
hat aber ihre Ursache in den teilweise oder völlig entkoppelten<br />
Wechselbeziehungen der miteinander gemischten Märkte .<br />
Die logische Weiterentwicklung ist nun die, dass man nicht nur<br />
zwei, sondern alle wichtigen Wirtschaftsmärkte der Welt<br />
entsprechend ihren untereinander bestehenden Wechselbeziehungen<br />
in intelligenter Weise mischt, so dass deren gemeinsamer<br />
Sicherheitspunkt der Effizienzkurve eine optimierte hohe<br />
Sicherheit (= niedriges Risiko) annimmt .<br />
38 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Harry Markowitz erkannte als Erster diesen Zusammenhang<br />
(Harry M . Markowitz: „Portfolio Selection: Efficient Diversification<br />
of Investments“, 1959) und erhielt für den mathematischen<br />
Beweis 1990 zusammen mit Merton Miller und William Sharpe<br />
den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften .<br />
Ein gutes Portfolio ist also mehr als eine lange Liste von<br />
Kapitalanlagen . Es ist eine ausbalancierte Einheit, die dem<br />
Anleger gleichermaßen Chancen und Absicherung unter einer<br />
Vielzahl von möglichen zukünftigen Entwicklungen bietet .<br />
Diversifikation soll Risiken, sprich Renditeschwankungen,<br />
ausgleichen . Das setzt natürlich voraus, dass die Renditen der<br />
Assetklassen sich nicht gleichläufig bewegen, sprich, sie sollen<br />
möglichst wenig korrelieren . Die Korrelationen bestimmen<br />
deshalb, wie die Assetklassen gewichtet werden müssen .<br />
Ein gutes Portfolio ist mehr als eine lange Liste<br />
von Kapitalanlagen.<br />
So weit die Theorie . Das vorliegende Angebot wird in der<br />
praktischen Umsetzung die Idealkonstellation dieser Theorie<br />
selbstverständlich niemals punktgenau erreichen können, so wie<br />
auch im übrigen Leben die Theorie niemals genau von der Praxis<br />
abgebildet werden kann . Es kann daher nur der Versuch<br />
unternommen werden, diesen wissenschaftlich bewiesenen<br />
Sachverhalt möglichst gut dergestalt umzusetzen, dass in<br />
Anlagen vieler unterschiedlicher Märkte investiert und die<br />
Volumina der Einzelanlagen in Abhängigkeit der bekannten<br />
Korrelationen so gewichtet werden, dass das Portfolio ein<br />
geringeres Risiko (im Vergleich zu allen Einzelanlagen) erreicht .<br />
Innerhalb der Gattungen ist darüber hinaus in mehrere Anlagen<br />
zu diversifizieren .<br />
Eine optimierte Diversifikation nutzt die Unterschiede aus!<br />
Die Ursache für die hier vorliegende Abweichung von Theorie<br />
und Praxis liegt allein schon darin, dass die in der Theorie für<br />
eine Anlagengattung berechneten Korrelationen, mittleren<br />
Rendite- und Risikokoeffizienten niemals genau von den<br />
einzelnen dieser Gattung zugehörigen Anlagen, die hier<br />
Verwendung finden sollen, abgebildet werden . Die berechneten<br />
Kennzahlen sind jeweils Mittelwerte vieler Anlagen derselben<br />
Gattung und wurden aus mehrjährigen Ist-Zahlenreihen der<br />
Vergangenheit ermittelt (u . a . von Prof . Dr . Busse, siehe weiter<br />
vorne) . Eine einzelne Anlage wird also ohnehin niemals genau<br />
diese Mittelwerte abbilden können, insbesondere auch deshalb,<br />
weil man mit Blick in die Zukunft investiert . Das Wissen um die<br />
Theorie kann also lediglich dazu anhalten, diese Erkenntnisse<br />
möglichst gut umzusetzen .
Das theoretische Optimum ist nicht erreichbar, man kann<br />
sich ihm allenfalls so gut es geht zu nähern versuchen.<br />
In einem im Mai 2007 angefertigten Gutachten („Wie verhalten<br />
sich Rendite- und Risikostruktur von Anlageportfolios bei einem<br />
Sachwertdachfonds?”) hat Prof . Dr . Busse (Infinanz, München)<br />
Die Reduktion des Risikos nach Markowitz bei weiterhin hohen Renditen<br />
Rendite<br />
in % p. a.<br />
10<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
Dachfonds<br />
Effizienzlinie<br />
Andere<br />
Sachwertfonds<br />
Deutschlandimmobilienfonds<br />
Auslandsimmobilienfonds<br />
berechnet, welche Rendite-Risiko-Struktur Sachwertdachfonds<br />
annehmen, wenn sie der Markowitz’schen Theorie folgend in<br />
unterschiedlichste Märkte streuen . In der Grafik ist zu erkennen,<br />
dass Dachfonds im Allgemeinen bei deutlicher Reduktion des<br />
Risikos lukrative Renditen oberhalb von 7 % p . a . erreichen<br />
können .<br />
Private-Equity-<br />
Fonds<br />
Schiffe<br />
5 10 15 20 25 Risiko<br />
in % p. a.<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Die Moderne Portfoliotheorie<br />
Quelle: „Wie verhalten sich Rendite-<br />
und Risikostruktur von Anlageportfolios<br />
bei einem Sachwertdachfonds?”,<br />
Prof . Dr . Busse, Infinanz, München,<br />
05/2007<br />
39
Weitere Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik des Emittenten<br />
Anlageziele<br />
Weitere und Angaben Anlagepolitik<br />
über Anlageziele<br />
und Anlagepolitik des Emittenten<br />
(1) Die Nettoeinnahmen des Emittenten werden gemäß der Tabelle<br />
„Geplante Portfoliostruktur der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> &<br />
<strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong>” (Seite 11) sowie dem Investitionsplan (Seite 73)<br />
investiert . Dazu wird – entweder mittelbar über Beteiligungen<br />
an fremden Gesellschaften oder unmittelbar – in die im Kapitel<br />
„Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen” dargestellten<br />
Märk te investiert . Es handelt sich bei dem vorliegenden<br />
Angebot um einen Blind Pool . Da es sich regelmäßig<br />
um Neuplatzierungen handelt, können die einzelnen konkreten<br />
Zielinvestitionen naturgemäß hier noch nicht dargestellt<br />
werden, da ein Teil erst in der Zukunft – nach Aufstellung des<br />
Prospektes – auf den Markt kommt . Um diese Investitionen<br />
tätigen zu können, werden ausschließlich die dem Emittenten<br />
zufließenden Nettoeinnahmen verwendet . Die zusätzliche<br />
Aufnahme von langfristigem Fremdkapital auf Ebene der<br />
Gesellschaft ist grundsätzlich nicht vorgesehen; jedoch bis zu<br />
einer Höhe von 10 % des Kommanditkapitals ohne Gesellschafterbeschluss<br />
zulässig . Ferner soll die kurzfristige Zwischenfinanzierung<br />
bereits gezeichneten, aber noch nicht eingezahlten<br />
Eigenkapitals erlaubt sein, wenn die Einzahlungsbedingungen<br />
in ein Zielinvestment dies erforderlich machen .<br />
Auf Ebene der jeweiligen Zielinvestitionen kann weiteres<br />
Fremdkapital enthalten sein . Da Zielinvestitionen in der Regel<br />
bereits mit kleinteiligen Summen vorgenommen werden<br />
können, ist die Möglichkeit, dass Nettoeinnahmen nicht für<br />
bestimmte Investitionen ausreichen, praktisch ausgeschlossen<br />
. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht<br />
genutzt .<br />
(2) Während der Emissionsphase werden eingezahlte Gelder<br />
bereits in die verschiedenen Zielinvestitionen eingezahlt . Das<br />
Ende der Emissionsphase ist für spätestens 31 . Dezember<br />
2011 ge plant . Das Ende der Investitionsphase ist für ca . 12<br />
Wochen nach Ende der Emissionsphase geplant . Der Realisie-<br />
rungsgrad zum Zeitpunkt der Aufstellung des Prospektes ist<br />
noch 0 % .<br />
Den nach §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProspV zu nennenden<br />
Personen, also dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung,<br />
dem Mittelfreigabekontrolleur sowie der Treuhänderin, stand<br />
nicht und steht nicht das Eigentum an den Zielinvestitionen<br />
oder wesentlichen Teilen derselben zu . Auch steht diesen<br />
Personen aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung<br />
an den Zielinves titionen nicht zu (§ 9 Abs . 2 Nr . 2 VermVerk-<br />
ProspV) .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
41
Weitere Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik des Emittenten<br />
Die Anlageentscheidungen treffen ausschließlich die folgenden<br />
Personen und Gremien, die dabei einer Mittelfreigabekontrolle<br />
durch die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
gemäß dem Mittelfreigabekontrollvertrag (Seite 135) unterliegen:<br />
a . <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> (Komplementär)<br />
b . Herr Hans-Martin Herbel (Geschäftsführer von a .)<br />
c . Frau Jutta Herbel (Geschäftsführerin von a .)<br />
d . Herr Alexander Link (Geschäftsführer von a .)<br />
Geschäftsanschrift für a . bis d .: Luise-Ullrich-Straße 2, 82031<br />
Grünwald . Die Personen unter b . und c . sind zugleich Kommanditisten<br />
des Emittenten .<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> plant – entweder<br />
mittelbar über Beteiligungen an fremden Gesellschaften oder<br />
unmittelbar – in Anlageobjekte der in § 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
genannten Märkte im In- und Ausland zu investieren .<br />
Auf Ebene der jeweiligen Zielinvestitionen kann Fremdkapital<br />
enthalten sein . Abschließende Aussagen hierzu sind nicht<br />
möglich, da es sich um einen Blind Pool handelt .<br />
42 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Bei den Zielinvestitionen handelt es sich in der Regel um schwer<br />
bis nicht fungible Anteile . Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong><br />
erwirbt regelmäßig nicht die Kapitalmehrheit an den Zielinvestitionen,<br />
mit Ausnahme von unmittelbaren Zielinvestitionen .<br />
Die tatsächliche oder rechtliche Verwendungsmöglichkeit der<br />
Anlageobjekte ist somit beschränkt . Nicht nur unerhebliche<br />
dingliche Belastungen des Anlageobjekts liegen nicht vor .<br />
Behördliche Genehmigungen sind nach derzeitigem Stand nicht<br />
erforderlich . Wesentliche Verträge über die Anschaffung von<br />
Anteilen an anderen geschlossenen Fonds, Unternehmensbeteiligungen,<br />
Direktinvestments, Versicherungen, Zertifikaten oder<br />
REITs hat der Emittent noch nicht geschlossen .<br />
Wegen der Konzeption als Blind Pool liegen im Moment der<br />
Aufstellung des Prospektes noch keine konkreten Zielinvestitionen<br />
vor . Demnach können auch noch keine konkreten Bewertungsgutachten<br />
etwaiger Anlageobjekte dieser Zielinvestitionen<br />
vorliegen .<br />
Nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen der nach §§ 3,<br />
7 oder 12 VermVerkProspV zu nennenden Personen werden durch<br />
die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong> als Prospektverantwortliche und die<br />
RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mittelfrei-
geber und Treuhandkommanditisten erbracht . Die <strong>abakus</strong> Finanz<br />
<strong>GmbH</strong> hat die wirtschaftliche Konzeption für die Gesellschaft<br />
und den Verkaufsprospekt erstellt (vgl . Kapitel „Verträge und<br />
Vertragspartner“) . Die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
gibt die Mittel gemäß Gesellschafts- und Mittelfreigabekontrollvertrag<br />
frei (siehe auch Gesellschaftsvertrag Seite<br />
121 und Mittelfreigabekontrollvertrag Seite 135) und hält als<br />
Weitere Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik des Emittenten<br />
Treuhandkommanditist Beteiligungen der Treugeber . Sie ist<br />
zugleich als Steuerberater des Emittenten tätig . (vgl . Kapitel<br />
„Rechtliche Grundlagen“) . Weitere Leistungen und Lieferungen in<br />
nicht nur geringfügigem Umfang werden durch den Prospektverantwortlichen,<br />
die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung, den Mittelfreigabekontrolleur sowie die<br />
Treuhänderin nicht erbracht .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
43
Die wesentlichen Vorteile der Beteiligung im Überblick<br />
Die wesentlichen<br />
Die wesentlichen Vorteile der Beteiligung<br />
Vorteile<br />
im Überblick<br />
Unter „Rendite” wird nachfolgend verstanden, dass diese aus<br />
dem kumulierten Überschuss, ins Verhältnis zum eingesetzten<br />
Kapital und zur Laufzeit gesetzt, zu ermitteln ist .<br />
✖ Sicherheitsorientiertes Fondskonzept mit lukrativen Ertragsaussichten<br />
✖ Inflationsschutz durch Sachwertinvestments<br />
✖ Ein Investment, viele Zielinvestitionen – Streuung über viele<br />
Märkte hinweg<br />
✖ Börsenunabhängige Investments – ideale Ergänzung zu<br />
Wertpapieren<br />
✖ Durchdachte Risiko-Rendite-Struktur durch initiatorenunabhängige<br />
Asset Allocation<br />
✖ Vermögensmanagement durch erfahrene Geschäftsführung<br />
Unter „Risiko” ist in diesem Zusammenhang die Schwankungsbreite<br />
der einzelnen tatsächlichen Renditewerte um den<br />
Renditemittelwert der zugehörigen Gattung gemeint . Mathematisch<br />
wird das Risiko aus der Standardabweichung um den<br />
Renditemittelwert errechnet .<br />
✖ Ausnutzung geringer bzw . gegenläufiger Korrelation der<br />
Zielinvestitionen<br />
✖ Halbjährliche Auszahlungsintervalle angestrebt<br />
✖ „Ventil“-Ausstieg bereits sechs Jahre nach Beitritt möglich<br />
✖ Reiner Eigenkapitalfonds – kein langfristiges Fremdkapital<br />
auf Ebene der Gesellschaft geplant<br />
✖ Unabhängige Mittelfreigabekontrolle<br />
✖ Niedrige Einstiegshürde durch Mindestbeteiligung ab<br />
€ 5 .000,– zzgl . 5 % Agio<br />
✖ Haftungsbeschränkung auf 1 % der Zeichnungssumme<br />
✖ Komfortable Beteiligung – geringer Verwaltungsaufwand<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
45
Märkte und<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> plant – entweder<br />
mittelbar über Beteiligungen an fremden Gesellschaften oder<br />
unmittelbar – in Anlageobjekte der unter Punkt 2 bis 7 aufgeführten<br />
Märkte zu investieren .<br />
Sachwerte sind die Fundamente<br />
der Kapitalanlage.<br />
Entscheidend für eine mittelbare Beteiligung ist, dass für die<br />
Gesellschaft – die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> – eine<br />
Haftungsbeschränkung besteht; dabei ist es unerheblich, ob die<br />
Investition durch eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds<br />
erfolgt, an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, im Inland<br />
oder im Ausland . Unmittelbare Zielinvestitionen sind Anlageobjekte,<br />
die entweder direkt erworben werden oder von Gesellschaften<br />
(direkt oder indirekt) gehalten werden, an denen sich<br />
der Emittent beteiligt und die durch die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>,<br />
die <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> und/oder verbundene<br />
Unternehmen konzipiert, initiiert oder herausgegeben wurden .<br />
In diesem Zusammenhang sind auch Investitionen in <strong>Co</strong>-Investments<br />
mit anderen Fondsgesellschaften und/oder deren<br />
Beteiligungen, die durch die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, die <strong>abakus</strong><br />
Portfolio Management <strong>GmbH</strong> und/oder verbundene Unternehmen<br />
konzipiert, initiiert oder herausgegeben wurden, möglich .<br />
Beteiligungsangebote oder Gesellschaften, die von anderen<br />
Initiatoren/Prospektherausgebern als diesen Gesellschaften<br />
konzipiert, initiiert oder herausgegeben werden, sind mittelbare<br />
Zielinvestitionen .<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
Märkte Funktionsweisen<br />
und Funktionsweisen<br />
der Zielinvestitionen<br />
1. Weltwirtschaft und Welthandel Seite 48<br />
2. Transport und Logistik Seite 49<br />
<strong>3.</strong> Umwelt und Energie Seite 57<br />
4. Versicherungen Seite 62<br />
5. Immobilien Seite 65<br />
6. Private Equity und Venture Capital Seite 67<br />
7. Weitere Märkte Seite 69<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
47
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
48<br />
1. Weltwirtschaft und Welthandel<br />
Der Internationale Währungsfonds (IWF) machte bereits in<br />
seiner Ausgabe des „World Economic Outlook” vom Oktober<br />
vergangenen Jahres deutlich, dass die von der Krise bestimmten<br />
Finanzmärkte und die hohen Energie- und Rohstoffpreise die<br />
Entwicklung der Weltwirtschaft stark beeinträchtigen . Die<br />
Wachstumsprognosen für Weltwirtschaft und Welthandel<br />
wurden dementsprechend auch deutlich nach unten korrigiert .<br />
Die in der aktuellen Ausgabe vom April 2009 veröffentlichten<br />
Zahlen für das Jahr 2008 zeigen, dass die Nachwirkungen der<br />
Finanzkrise – trotz kurzfristig eingeleiteter politischer Maßnahmen<br />
in Form von umfangreichen Konjunkturaufbauprogrammen<br />
– in der Realwirtschaft deutlich zu spüren sind .<br />
Demnach erhöhte sich im Jahr 2008 die Weltwirtschaftsleistung<br />
– gemessen am Bruttoinlandsprodukt – um 3,2 %, nach 5,2 %<br />
im Jahr zuvor und 5,1 % in 2006 . Das vergangene Jahr war<br />
gekennzeichnet von einem Anstieg in den ersten drei Quartalen<br />
und einem massiven Einbruch im vierten Quartal . Die Industrieländer<br />
erlebten von Oktober bis Dezember 2008 einen noch nie<br />
dagewesenen Rückgang um 7,5 % und hatten damit für das<br />
Gesamtjahr nur noch einen Anstieg von 0,9 %; obwohl die Vereinigten<br />
Staaten unter den sich verschärfenden finanziellen<br />
Bedingungen und dem anhaltenden Preisverfall auf dem<br />
Immobilienmarkt am stärksten leiden, wurden auch Europa und<br />
die entwickelten asiatischen Länder von dem Einbruch des<br />
Welthandels hart getroffen, wie auch von den sich verschärfenden<br />
eigenen finanziellen Problemen und den Preiskorrekturen<br />
auf einigen nationalen Immobilienmärkten . Die aufstrebenden<br />
Volkswirtschaften und die Entwicklungsländer verzeichneten im<br />
vierten Quartal einen geringeren – aber immer noch hohen –<br />
Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 4 % und lagen für das<br />
gesamte Jahr bei einem Zuwachs von 6,1 % . Für 2009 erwartet<br />
der IWF einen Rückgang der weltweiten Wirtschaftsleistung um<br />
1,3 %, im Jahr 2010 eine Erholung und einen Anstieg um 1,9 %<br />
und auf mittlere Sicht wieder eine Rückkehr zum Niveau der<br />
vergangenen Jahre; die Prognose für das Jahr 2014 liegt bei<br />
4,8 % .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Nachdem in 2005 das Welthandelswachstum um 7,7 % gestiegen<br />
war, in 2006 um 9,2 % und in 2007 um 7,2 %, lag der<br />
Anstieg in 2008 nur noch bei 3,3 % . Für das Jahr 2009 erwartet<br />
der IWF einen starken Rückgang um 11 % und in 2010 wieder<br />
eine leichte Erholung mit einem Plus von 0,6 % . Vom Rückgang<br />
am stärksten betroffen sind Rohstoffe wie Öl, Eisenerz und<br />
Kohle, Metalle sowie Agrar-Rohstoffe, die aber von einem<br />
Aufschwung als erste – und am stärksten – profitieren werden<br />
und für die der Internationale Währungsfonds in 2010 teilweise<br />
schon wieder zweistellige Zuwachsraten erwartet .<br />
Um diese momentane schwierige Situation zu bewältigen, rät<br />
der Internationale Währungsfonds zu einschneidenden Maßnahmen<br />
auf der finanziellen wie auch auf der gesamtwirtschaftlichen<br />
Seite . Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Verzögerungen<br />
bei der Bewältigung der zugrunde liegenden Probleme den<br />
wirtschaftlichen Abschwung verlängern und zu höheren Kosten<br />
führen, sowohl im Hinblick auf Steuergelder als auch auf die<br />
Wirtschaftstätigkeit . Die Entscheidungsträger müssen dabei die<br />
grenzüberschreitenden Auswirkungen im Blick haben und<br />
sowohl die Handels- als auch die Finanz-Partner unterstützen,<br />
z . B . in Form von steuerlichen Anreizen und der Stärkung der<br />
internationalen Finanzströme, um die weltweite Nachfrage zu<br />
stützen . Anders ausgedrückt würde ein Handels- und Finanz-<br />
Protektionismus zu enormen Schäden auf allen Seiten führen,<br />
wie die Erfahrungen der 1930er Jahre gezeigt haben .
2. Transport und Logistik<br />
Geplanter Portfolioanteil 30 %<br />
Die Transport- und Logistikmärkte waren in den vergangenen<br />
Jahren – aufgrund der zunehmenden Globalisierung und dem<br />
damit verbundenen Welthandel – von hohen Wachstumsraten<br />
gekennzeichnet . Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> plant<br />
– entweder mittelbar über Beteiligungen an fremden Gesellschaften<br />
oder unmittelbar – in die Teilmärkte <strong>Co</strong>ntainer und<br />
ähnliche Transportmittel, Schiffe sowie Flugzeuge, die auf den<br />
folgenden Seiten vorgestellt werden, zu investieren .<br />
<strong>Co</strong>ntainer<br />
Rund 95 % des interkontinentalen Warenverkehrs werden über<br />
Seefracht abgewickelt . Eine wichtige Rolle dabei spielt der<br />
<strong>Co</strong>ntainer, der aufgrund seiner vielseitigen Einsetzbarkeit seit<br />
Jahrzehnten aus der Transportbranche nicht mehr wegzudenkenden<br />
ist . Ein <strong>Co</strong>ntainer (lat . continere = „zusammenhalten“,<br />
„enthalten“) bezeichnet meist Großraum-Behälter zur Lagerung<br />
und zum Transport von Gütern .<br />
Der Transport von Waren hat durch den Einsatz von <strong>Co</strong>ntainern<br />
eine äußerst effiziente Basis erhalten; dadurch haben Unternehmen<br />
die Möglichkeit, Waren wirtschaftlicher einzukaufen, zu<br />
produzieren und abzusetzen . Insgesamt werden nicht nur immer<br />
mehr <strong>Co</strong>ntainer produziert und verkauft, auch nutzen Transportunternehmen<br />
zunehmend die Möglichkeit, <strong>Co</strong>ntainer zu mieten,<br />
um daraus resultierende Liquiditäts- und Flexibilitätsvorteile zu<br />
erzielen . Diese haben zuletzt gut 40 % der <strong>Co</strong>ntainer gemietet<br />
(Stand: März 2009); das renommierte Institut für Seeverkehrswirtschaft<br />
und Logistik, Bremen (ISL) geht aufgrund der geringer<br />
werdenden Kapitalausstattung der Linienreedereien davon aus,<br />
dass der Anteil an gemieteten <strong>Co</strong>ntainern zukünftig wieder<br />
ansteigen wird .<br />
Die Vorteile, die <strong>Co</strong>ntainer bzw . die <strong>Co</strong>ntainerschifffahrt –<br />
verglichen mit der traditionellen Stückgutbeladung – mit sich<br />
bringen, sind sehr vielfältig:<br />
✖ Die <strong>Co</strong>ntainer werden bereits an Land vollständig beladen; somit<br />
können mehrere Paletten zu einer Einheit zusammengefasst<br />
und gemeinsam transportiert werden .<br />
✖ Die Verstauung des <strong>Co</strong>ntainers ist mit dem Abladen an Bord erledigt;<br />
das Schiff wird schneller beladen, hat kürzere Liegezeiten<br />
und arbeitet somit erheblich rentabler .<br />
✖ Die Ware ist stoß- und wetterfest verpackt .<br />
✖ Es ist möglich, bis zu neun beladene <strong>Co</strong>ntainer übereinander zu<br />
stapeln, damit ist eine gute Raumausnutzung auf den Schiffen<br />
oder im Depot gewährleistet .<br />
✖ Die Ware im <strong>Co</strong>ntainer wird erst wieder am Zielort entladen,<br />
dadurch ist die Ware besser vor Diebstahl und Beschädigung<br />
beim Umladen geschützt .<br />
✖ Durch die Standardisierung können die <strong>Co</strong>ntainer auf unterschiedlichen<br />
Verkehrsträgern (Güterbahn, LKW, Schiffe, Flugzeuge)<br />
befördert werden (intermodaler Verkehr) .<br />
„Der Anteil gemieteter <strong>Co</strong>ntainer wird steigen.“<br />
ISL, März 2009<br />
Die weltweite Nutzung von Transportcontainern hat die internationalen<br />
Frachtkosten von durchschnittlich 20 % des jeweiligen<br />
Warenwertes auf 1 bis 2 % reduziert . Ein neuer Kreislauf<br />
entstand: Preisvorteile werden an den Kunden weitergegeben,<br />
ständig neue Güter können in den internationalen Warenkreislauf<br />
gelangen und der Bedarf an <strong>Co</strong>ntainern, Schiffen und<br />
weiteren Transportmitteln wächst im Zuge dieser Entwicklung .<br />
Da Transportcontainer sich abnutzen, gibt es zusätzlich zum<br />
Wachstumsbedarf auch eine große Ersatznachfrage nach<br />
Neucontainern, die ausgemusterte <strong>Co</strong>ntainer ersetzen . Aufgrund<br />
der globalen wirtschaftlichen Entwicklung ist der Transportsektor<br />
einer der stärksten Wachstumsmärkte weltweit .<br />
Aufgrund der in 2008 beginnenden und zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung anhaltenden Turbulenzen an den Finanzmärkten<br />
bleibt auch im <strong>Co</strong>ntainersegment die Nachfrage hinter<br />
dem Tonnageangebot zurück . Nachdem im Jahr 2007 der<br />
Weltcontainerumschlag mit über 11 % zum sechsten Mal<br />
Top 10 der <strong>Co</strong>ntainerhäfen in 2008<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>Co</strong>ntainerumschlag in Millionen TEU und Veränderung in Prozent<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Quelle: <strong>Co</strong>ntainerisation<br />
International, März 2009<br />
Hafen Land 2008 2007 %<br />
1 . Singapore Singapore 29,92 27,94 +7,1<br />
2 . Shanghai China 27,98 26,15 +7,0<br />
3 . Hong Kong China 24,25 24,00 +1,0<br />
4 . Shenzhen China 21,41 21,10 +1,5<br />
5 . Busan South Korea 13,43 13,26 +1,3<br />
6 . Dubai UAE 11,83 10,65 +11,0<br />
7 . Ningbo-Zhoushan China 11,23 9,36 +20,0<br />
8 . Guangzhou China 11,00 9,20 +19,6<br />
9 . Rotterdam Netherlands 10,80 10,79 +0,1<br />
10 . Qingdao China 10,32 9,46 +9,1<br />
49
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
Quelle: OSC, Drewry, ISL,<br />
Prof . Dr . Berthold Volk,<br />
01/2009<br />
Mio. TEU<br />
50<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
hintereinander zweistellig gestiegen ist, geht Clarkson Research<br />
in 2008 von einer Zuwachsrate von 7,6 % aus und im Jahr 2009<br />
von 8 % (Stand: Februar 2009) .<br />
Eine vom ISL entwickelte Modellrechnung, das die Altersstruktur<br />
des <strong>Co</strong>ntainerbestandes sowie die Nachfrageentwicklung auf<br />
den Schifffahrtsmärkten berücksichtigt, ergibt, dass auch<br />
weiterhin Bedarf an <strong>Co</strong>ntainern besteht . Demzufolge wird im<br />
Jahr 2009 die Nachfrage nach neuen <strong>Co</strong>ntainern vor allem durch<br />
den so genannten Ersatzbedarf bestimmt; Transportcontainer<br />
nutzen sich ab und werden von Leasinggesellschaften nach rund<br />
10 Jahren ausgemustert und müssen dann ersetzt werden . Ab<br />
dem Jahr 2010 wird dann wieder der Wachstumsbedarf in den<br />
Vordergrund treten, der sich aus dem Wachstum des <strong>Co</strong>ntainer-<br />
<strong>Co</strong>ntainerhafenumschlag seit 1980 bis 2008 und Prognose<br />
OSC-91 low/high<br />
OSC-03 low/high<br />
ISL 06<br />
OSC-87<br />
OSC-93 low/high<br />
ISL 01<br />
Drewry 99<br />
IST (1980–2008)<br />
verkehrs und der stark wachsenden <strong>Co</strong>ntainerschiffsflotte speist .<br />
Bis 2011 rechnet das ISL mit einem durchschnittlichen Neucontainerbedarf<br />
von 2,6 Mio . TEU pro Jahr .<br />
<strong>Co</strong>ntainertypen<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> wird vorwiegend in<br />
20-Fuß und 40-Fuß <strong>Co</strong>ntainer sowie die 40-Fuß High Cube<br />
<strong>Co</strong>ntainer investieren, die – gemessen in TEU – mit rund 88,7 %<br />
(Stand Mitte 2008) der weltweit geleasten <strong>Co</strong>ntainer den mit<br />
Abstand größten Anteil haben . Diese werden auch Dry Freight<br />
<strong>Co</strong>ntainer oder Stückgutcontainer genannt und sind für nahezu<br />
alle Güter einsetzbar . Ein TEU ist die „Maßeinheit” für einen<br />
20-Fuß-Standard-<strong>Co</strong>ntainer (twenty-foot equivalent unit),<br />
dementsprechend zählt ein 40-Fuß langer <strong>Co</strong>ntainer als zwei<br />
TEU . Ein so genannter „High-Cube“-<strong>Co</strong>ntainer ist um ein Fuß<br />
höher als der normale <strong>Co</strong>ntainer .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Darüber hinaus kann die Gesellschaft in weitere <strong>Co</strong>ntainertypen<br />
investieren, die für eine spezielle Verwendung zugeschnitten<br />
sind und bestimmte Industriezweige und Märkte bedienen .<br />
Open Top <strong>Co</strong>ntainer unterscheiden sich von den Standardcontainern<br />
dahingehend, dass das Dach abnehmbar ist bzw . von einer<br />
Plane verschlossen wird und der obere Türquerträger ausgeschwenkt<br />
werden kann . Dadurch können die <strong>Co</strong>ntainer durch<br />
einen Kran bzw . eine Laufkatze be- und entladen werden; sie<br />
finden insbesondere beim Transport von hoher und sperriger<br />
Ladung Verwendung und werden in den Größen 20-Fuß und<br />
40-Fuß eingesetzt .<br />
Prognosen zeigen wieder<br />
<strong>Co</strong>ntainerwachstum.<br />
1980 1985<br />
1990 1995 2000 2005 2010 2015<br />
* IST-Zahlen: 2007 vorläufig, 2008 geschätzt<br />
Intermediate Bulk <strong>Co</strong>ntainer werden für den Transport von<br />
festen und flüssigen Stoffen eingesetzt und haben ein Fassungsvermögen<br />
von 500 bis 3 .000 Litern; sie werden je nach Anforderung<br />
aus verschiedenen Materialien wie z . B . Kunststoff oder<br />
Metall konstruiert und finden hauptsächlich Verwendung beim<br />
Transport von Chemikalien, Pharmazeutika, Kosmetika und<br />
Lebensmitteln . Das eigentliche Behältnis, in dem die Güter<br />
gelagert werden, wird von einem Stahlgitter-Würfel umschlossen,<br />
um es vor äußeren Einwirkungen zu schützen und die<br />
<strong>Co</strong>ntainer leichter stapeln zu können .<br />
<strong>Co</strong>ntainer sind nach den gängigen Normen der International<br />
Organization for Standardization (ISO) konstruiert . Die technischen<br />
Spezifikationen werden von einem technischen Überwachungsverein<br />
(z . B . Germanischer Lloyd) geprüft und genehmigt .
Die <strong>Co</strong>ntainer entsprechen jeweils den gängigen Regelungen der<br />
relevanten Vereinigungen und Verbände . Hierzu zählen z . B<br />
Transports Internationaux Routiers (TIR), Union Internationale des<br />
Chemins de fer (UIC) oder <strong>Co</strong>ntainer Safety <strong>Co</strong>nvention (CSC) .<br />
<strong>Co</strong>ntainermarkt<br />
Da die Märkte ständig in Bewegung sind, werden am Markt<br />
mit der Zeit unterschiedliche Angebote auftreten . Die<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> kann, insbesondere aus<br />
Streuungsgesichtspunkten, Angebote in unterschiedlichen<br />
Währungen, vorwiegend € und US-$, wahrnehmen .<br />
Konzeptionell ist vorgesehen, dass die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> &<br />
<strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> neue Transportcontainer kauft und diese von einer<br />
Verwaltungsgesellschaft vermieten lässt . Dazu schließt die<br />
Verwaltungsgesellschaft Mietverträge mit international tätigen<br />
Unternehmen der Transportbranche ab . Nach Ablauf der<br />
Mietzeit werden die <strong>Co</strong>ntainer wieder verkauft .<br />
Darüber hinaus kann die Gesellschaft die <strong>Co</strong>ntainer auch selbst<br />
vermieten . Der Mieter zahlt für die gesamte Mietdauer eine fest<br />
vereinbarte Miete und ist für die <strong>Co</strong>ntainer verantwortlich, sprich<br />
beispielsweise anfallende Reparaturen sind von ihm zu tragen .<br />
Derartige Verträge werden nach Ablauf der Erstvermietung<br />
entweder verlängert, oder die <strong>Co</strong>ntainer an den Vermieter<br />
zurückgegeben . Die Gesellschaft strebt an, sich zum Ablauf der<br />
vereinbarten Mietdauer Optionen einräumen zu lassen, die<br />
<strong>Co</strong>ntainer zu einem zum Kaufzeitpunkt festgelegten Preis an die<br />
<strong>Co</strong>ntainerleasinggesellschaft zurückzugeben .<br />
Während der Laufzeit kann die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 .<br />
<strong>KG</strong>, soweit sinnvoll, Reinvestitionen in <strong>Co</strong>ntainer vornehmen .<br />
Ebenso ist es möglich, während der gesamten Laufzeit gebrauchte<br />
<strong>Co</strong>ntainer, für die bereits Vermietungsverträge<br />
vorliegen, anzukaufen .<br />
Weitere Transportmittel<br />
<strong>Co</strong>ntainer können für die verschiedensten Zwecke voreingerichtet<br />
sein . Dazu werden die <strong>Co</strong>ntainer ihrer Bestimmung entsprechend<br />
innen ausgestattet und bei Bedarf mit Fenstern versehen<br />
(Wohn- und Bürocontainer, Werkstatt- oder Toilettencontainer) .<br />
Es gibt eine Vielzahl weiterer Behältertypen, die teilweise in<br />
internationalen Normen beschrieben sind . Nachfolgend eine<br />
beispielhafte, nicht abschließende, Aufzählung:<br />
✖ Abrollcontainer-Transportsysteme finden vor allem als Sperrmüll-<br />
oder Abfallcontainer breite Verwendung . Spezielle <strong>Co</strong>ntainer<br />
dieses Systems kommen beispielsweise bei einigen Feuerwehren<br />
als Transportmittel von Versorgungseinrichtungen zum<br />
Einsatz .<br />
✖ Bürocontainer: Wohncontainer mit Büroeinrichtung .<br />
✖ Holzcontainer, z . B . als Erdbehälter für bestimmte Zierpflanzen<br />
✖ Kühlcontainer<br />
✖ Sanitärcontainer<br />
✖ Wohncontainer<br />
✖ Abfallcontainer<br />
✖ Schnellbaucontainer sind zerlegt stapelbar und sparen daher<br />
Lagerkosten .<br />
✖ Schulcontainer, in denen Klassenräume eingerichtet sind und<br />
die bei Schulumbauten als Provisorium dienen .<br />
✖ Luftfrachtcontainer: Diese sind auf einer Seite abgeschrägt,<br />
um sich der runden Außenwand des Frachtraums besser anzupassen<br />
.<br />
✖ Wechselbrücken (swap bodies) sind <strong>Co</strong>ntainer mit Plane oder<br />
Hartkoffer, die von der Lafette (Fahrgestell) auf Beinen abgestellt<br />
werden können<br />
Schiffe<br />
Der Weltseehandel hat sich in den letzten 40 Jahren mehr als<br />
vervierfacht; mittlerweile werden innerhalb eines Jahres 7,57<br />
Mrd . Tonnen Güter über eine Distanz von mehr als 4 Mio .<br />
Seemeilen transportiert (Marine, Flottenkommando, Jahresbericht<br />
2008) . Ende vergangenen Jahres waren weltweit rund<br />
90 .000 Handelsschiffe in Dienst, davon war etwa die Hälfte im<br />
internationalen Verkehr unterwegs unter den Flaggen von 170<br />
verschiedenen Nationen .<br />
Auch der Trend zum Urlaub auf dem Schiff erlebt einen anhaltenden<br />
Boom, der auch durch die Wirtschaftskrise bislang nicht<br />
beeinträchtigt wird, wie eine vom DRV (Deutscher ReiseVerband)<br />
im März 2009 veröffentlichte Analyse zeigt .<br />
Die internationale <strong>Co</strong>ntainerschifffahrt zählt zu<br />
den dynamischsten Wirtschaftszweigen.<br />
<strong>Co</strong>ntainerschiffe<br />
Ein <strong>Co</strong>ntainerschiff ist ein Schiffstyp, der für den Transport von<br />
<strong>Co</strong>ntainern ausgelegt ist . Die Schiffskonstruktion ist so ausgelegt,<br />
dass bei der Beladung mit <strong>Co</strong>ntainern kein Raum verschwendet<br />
wird . Die Frachtkapazität von <strong>Co</strong>ntainerschiffen wird<br />
in TEU (Twenty-Foot Equivalent Units) angegeben, der Anzahl<br />
von 20-Fuß-<strong>Co</strong>ntainern, die geladen werden können . Heutzutage<br />
werden rund 90 % der Stückgüter des Welthandels mit<br />
<strong>Co</strong>ntainerschiffen transportiert .<br />
Die internationale <strong>Co</strong>ntainerschifffahrt zählt zu den dynamischsten<br />
Wirtschaftszweigen der letzten Jahre und verzeichnet seit<br />
Jahren sehr hohe Zuwächse . Zwischen 1990 und 2008 stieg der<br />
<strong>Co</strong>ntainerumschlag an den Seehäfen der Welt um durchschnittlich<br />
mehr als 10 % pro Jahr . Ein solch hohes Wachstum in mehreren<br />
aufeinander folgenden Jahren wurde zuvor nur in der<br />
Anfangsphase der <strong>Co</strong>ntainerisierung der Stückgutverkehre, also<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
51
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
Quelle: Clarkson,<br />
März 2009<br />
Quelle: Evangelista, Joe, Ed . (Winter<br />
2002) . „Scaling the Tanker Market”<br />
(PDF) . Surveyor (American Bureau<br />
of Shipping) (4): 5–11 . http://<br />
www .eagle .org/NEWS/pubs/pdfs/<br />
SurveyorWinter02 .pdf . Retrieved on<br />
2008-02-27 .<br />
*dwt = deadweight tons, auch<br />
tdw (tons deadweight) oder dwat<br />
(deadweight all told) = höchstzulässige<br />
Tragfähigkeit eines Schiffes in<br />
(metrischen) Tonnen à 1 .000 kg .<br />
Umfasst Ladung, Passagiere,<br />
Treibstoff, Ausrüstung, Proviant,<br />
Besatzung .<br />
in den 1970er Jahren, erzielt . Das Wachstum war damit im<br />
Schnitt etwa dreimal höher als das Wachstum der Weltwirt-<br />
schaft . Wenn man die Entwicklung der Weltwirtschaft bzw . des<br />
Welthandels betrachtet und mit der Nachfrage auf den Güter-<br />
transportmärkten – und damit auch der <strong>Co</strong>ntainerschifffahrt –<br />
vergleicht, ist eine hohe Korrelation zu erkennen . Diese wechselseitige<br />
Beeinflussung von Konjunktur und <strong>Co</strong>ntainerverkehr<br />
kommt daher, dass sich einerseits die Wirtschaftsentwicklung<br />
auf die Produktion von und den Handel mit Gütern auswirkt und<br />
damit die Nachfrage nach internationalen bzw . interkontinentalen<br />
Seeverkehrsleistungen beeinflusst . Andererseits führt die<br />
kontinuierliche Optimierung und die Realisierung neuer Größenvorteile<br />
des hocheffektiven Systems <strong>Co</strong>ntainer zu einer Senkung<br />
der Transportkosten und damit zu einer Steigerung der weltweiten<br />
Handelsströme .<br />
Entwicklung der Charterraten<br />
Die Entwicklung der Nachfrage in der <strong>Co</strong>ntainerschifffahrt hat<br />
sich im Jahr 2008 – verglichen mit den Wachstumsraten in den<br />
Vorjahren – deutlich verlangsamt . Auf Basis der bis März 2009<br />
veröffentlichten Umschlagszahlen ist von einem Wachstum von<br />
ca . 5,5 % auszugehen (ISL, März 2009) . Die asiatischen Häfen<br />
hatten dabei – gefolgt von Europa – zum wiederholten Male die<br />
höchsten Zuwächse; diese beiden Regionen verzeichneten<br />
jeweils zum Jahresende 2008 hin die ersten Abschwächungen<br />
bei den Umschlagszahlen . Stärker betroffen waren dagegen die<br />
großen nordamerikanischen Häfen, die schon das gesamte Jahr<br />
2008 von einem Umschlagsrückgang betroffen waren und das in<br />
deutlich höherem Maße . Diese Entwicklung wirkt sich auch auf<br />
Verhältnis von Neubautonnage zu in Fahrt befindlicher Kapazität<br />
bis 1 .000 TEU 12 %<br />
1 .000 bis 2 .999 TEU 17 %<br />
3 .000 bis 7 .999 TEU 35 %<br />
ab 8 .000 TEU 171 %<br />
die Charterraten aus, die Anfang 2009 die bis dahin geltenden<br />
Tiefststände von Anfang 2002 unterboten . Einer Prognose des<br />
ISL zufolge ist ab 2010 mit einer Erholung der Charterraten zu<br />
rechnen, wobei dies aufgrund der Situation bei den Neubestellungen<br />
erstmal nur für Schiffe bis 4 .000 TEU gilt; für größere<br />
<strong>Co</strong>ntainerschiffe ist aufgrund der hohen Zahl der zu erwarten-<br />
52 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
den Ablieferungen – selbst bei optimistischen Annahmen – erst<br />
ab 2011 mit einer Entspannung zu rechnen, wie auch die Zahlen<br />
von Clarkson untermauern .<br />
Massengutfrachter und Tankschiffe<br />
Während mit <strong>Co</strong>ntainerschiffen vor allem Fertigwaren transportiert<br />
werden, bedarf es anderer Schiffstypen, um die Rohstoffe<br />
für die Industrieproduktion und die Energieerzeugung zu<br />
befördern: Massengutschiffe (engl . Bulk Carrier) für feste<br />
Massengüter wie Erz oder Kohle und Tanker für flüssige Massengüter<br />
wie beispielsweise Rohöl .<br />
Massengutfrachter (Schüttgutfrachter) sind Schiffe, die zum<br />
Transport von losen Massengütern verwendet werden, beispielsweise<br />
Erz, Kohle, Bauxit, Phosphat, Zement oder Getreide . Sie<br />
verfügen über große Laderäume, in die das Massengut hineingeschüttet<br />
wird, um dann am Zielhafen mit Greifern wieder herausgeholt<br />
zu werden . Massengutfrachter übernehmen etwa ein<br />
Drittel des weltweiten Seetransports .<br />
Flüssige Massengüter hingegen wie Rohöl, Chemikalien und<br />
flüssige Lebensmittel werden von Tankern transportiert . Ein<br />
Tanker ist ein Schiff zum Transport von flüssigen Stoffen, wie<br />
Wasser, Rohöl, Ölen, Kraftstoffen, Flüssiggas oder petrochemischen<br />
Erzeugnissen .<br />
Öltanker<br />
Öltanker sind Schiffe, die speziell für den Transport von Erdöl<br />
gebaut werden . Öltanker, die den europäischen Markt mit Rohöl<br />
aus den erdölfördernden Ländern versorgen, haben fast immer<br />
eine Größe von über 100 .000 dwt . Rohöl wird im beheizten<br />
Zustand geladen und wird während der gesamten Seereise<br />
weiterhin beheizt, um im Löschhafen abgepumpt werden zu<br />
können .<br />
In der Schifffahrt gab es schon immer die Tendenz, mit vereinfachenden<br />
Begriffen zu arbeiten . Dazu gehört, dass Schiffe<br />
unterschiedlicher Größe und unterschiedlichen Typs mit schlagkräftigen<br />
Namen versehen werden, um die Zuordnung sofort<br />
deutlich zu machen . In der Tankschifffahrt werden heute<br />
folgende Größenklassen, welche im Zeitablauf Veränderungen<br />
unterliegen, unterschieden:<br />
Feste Markteinteilung gemäß AFRA Variable Markteinteilung<br />
General Purpose (GP) 10,000–24,999 dwt Product Tanker 10,000–60,000 dwt<br />
Medium Range (MR) 25,000–44,999 dwt Panamax 60,000–80,000 dwt<br />
Large Range 1 (LR-1) 45,000–79,999 dwt Aframax 80,000–120,000 dwt<br />
Large Range 2 (LR-2) 80,000–159,999 dwt Suezmax 120,000–200,000 dwt<br />
VLCC 160,000–319,999 dwt VLCC 200,000–315,000 dwt<br />
ULCC 320,000–549,999 dwt ULCC 320,000–550,000 dwt
Produkte- und Chemikalientanker<br />
Der so genannte Produktentanker, der statt Rohöl Fertigprodukte<br />
transportiert, unterscheidet sich vom Rohöltanker durch eine<br />
engere Tankunterteilung, die Möglichkeit verschiedene Produkte<br />
gleichzeitig zu fahren und umzuschlagen, sowie durch eine<br />
Beschichtung der Tankwände, die Korrosion durch aggressive<br />
Medien wie Benzin verhindern soll .<br />
Der Chemikalientanker ist ein Schiffstyp, der verschiedenste<br />
chemische Flüssigkeiten (u . a . Laugen und Säuren) in speziellen<br />
Tanks aus rostfreiem Stahl oder mit speziellen Tankbeschichtungen<br />
(z . B . aus Kunststoff), transportiert .<br />
Flüssiggastanker<br />
Flüssiggastanker dienen dem Seetransport verflüssigter Gase als<br />
Massengut in fest installierten Ladetanks . Transportierte Gase<br />
sind neben technischen Gasen vor allem Flüssigerdgas (LNG<br />
liquified natural gas) und Flüssiggas (LPG liquified petroleum<br />
gas) . Flüssiggastanker sind eine flexible Alternative zum<br />
Transport in Pipelines zum Zwecke der Energieversorgung . Der<br />
effiziente Transport von Gasen setzt eine Verflüssigung voraus .<br />
Diese Verflüssigung bewirkt eine erhebliche Volumenverringerung<br />
(LPG: 1/260, LNG: 1/600) . Diese Verflüssigung kann je<br />
nach Art des Gases sowohl durch Druckerhöhung als auch durch<br />
Temperaturabsenkung erreicht werden . Da die verschiedenen<br />
Sorten von Flüssiggasen sich in erheblich in ihrer Komprimierbarkeit<br />
unterscheiden, werden für die verschiedenen Gastypen<br />
jeweils spezifische Tankschiffe gebaut .<br />
International verbindliche Standards über die Konstruktion und<br />
Ausrüstung von Tankschiffen hat die International Maritime<br />
Organization (IMO) festgelegt . Diese <strong>Co</strong>des typisieren die Schiffe<br />
anhand ihrer Fähigkeit, bestimmte Schäden (hervorgerufen z . B .<br />
durch Kollision oder Strandung) zu überstehen .<br />
IMO-Regeln (International Maritime Organization)<br />
und Verschärfung durch die EU sowie Phasing-out<br />
(Zwangsabwrackung)<br />
Seit dem Jahr 2001 ist in der Tankschifffahrt eine internationale<br />
Regelung, die IMO-Regel 13G, wirksam, die die Einsetzbarkeit<br />
alter einwandiger Schiffe sukzessive einschränkt . Ab einem<br />
bestimmten Alter wird Schiffen die Fahrt verboten, was eine<br />
Zwangsabwrackung zur Folge hat . Diese Regelung dient dem<br />
erhöhten Umweltschutz auf den Weltmeeren . In der Vergangenheit<br />
kam es bei Tankerunfällen immer wieder zu weit reichenden<br />
Ölverschmutzungen, welche durch den Einsatz doppelwandiger<br />
Schiffe reduziert werden sollen .<br />
Als Folge des Unfalls des MT „Prestige” im November 2002 vor<br />
der spanischen Atlantikküste wurden weitere Verschärfungen<br />
beschlossen . Konkret müssen die letzten Einhüllenschiffe statt<br />
im Jahr 2015 schon im Jahr 2010 außer Dienst gestellt werden .<br />
Allerdings wurden mit den verschärften Bestimmungen Ausnah-<br />
meregelungen definiert, von denen die Europäische Union, die<br />
die Verschärfung der Bestimmungen initiiert hat, jedoch keinen<br />
Gebrauch macht . Dies bedeutet für Einhüllentanker, die eine<br />
EU-Flagge führen, dass sie spätestens im Jahr 2010 außer Dienst<br />
gestellt werden müssen . Ferner wird es ein Einlaufverbot für alle<br />
anderen Tanker unabhängig von ihrer Flagge in EU-Häfen geben .<br />
Da die EU-Länder für 28 % der weltweiten Ölverkehre Quelle<br />
oder Ziel darstellen, werden also für einen bedeutenden Teil der<br />
Tankerflotte die Bestimmungen unmittelbar wirksam .<br />
Der Markt für <strong>Co</strong>ntainerschiffe<br />
Kennzeichnend für die Marktsituation von <strong>Co</strong>ntainerschiffen ist,<br />
dass sie überwiegend über mehrere Monate oder Jahre verchartert<br />
werden . Im Markt für Tankschiffe wie auch für Massengutfrachter<br />
ist es dagegen üblich, Schiffe für kürzere Perioden oder<br />
sogar nur für einzelne Reisen (Spotmarkt) zu verchartern,<br />
wodurch die Charterraten deutlich stärker schwanken als im<br />
<strong>Co</strong>ntainersektor .<br />
„Mit einer Erholung der Charterraten ist ab 2010<br />
zu rechnen.“<br />
ISL, März 2009<br />
Die Charterraten des Bulkermarktes sind im September 2008<br />
stark eingebrochen, was im Wesentlichen auf die Finanzkrise<br />
sowie auf die am 15 . September 2008 beantragte Insolvenz der<br />
amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Inc . zurückzuführen<br />
ist . Da sich die Banken seitdem mit Finanzierungen und<br />
Zahlungssicherungen (Akkreditiven) – und damit auch für den<br />
Ankauf von Rohstoffen – sehr zurückhalten, ist der weltweite<br />
Handel mit Eisenerz und Kohle weitgehend zum Erliegen<br />
gekommen . Die Nachfrage nimmt dagegen weiterhin zu, da vor<br />
allem China einen hohen Bedarf an Eisenerz hat, der nicht durch<br />
den Abbau im eigenen Land gedeckt werden kann . Der Baltic<br />
Dry Index (BDI), ein wichtiger Preisindex für die weltweite<br />
Verschiffung von Kohle, Eisenerz und Getreide, hat sich in den<br />
Monaten Februar und März 2009 von seinem sehr niedrigen<br />
Stand Ende des Vorjahres wieder leicht erholt . Der Markt für<br />
Frachtderivate verzeichnet für das zweite bis vierte Quartal 2009<br />
einen leichten Aufwärtstrend, was für die Charterraten weitere<br />
positive Impulse bringen könnte . Wie das Handelsblatt im März<br />
2009 meldete, hat sich die Lage am europäischen Geldmarkt<br />
seit Jahresanfang deutlich entspannt . Das ist ein Indiz dafür,<br />
dass sich die Existenzangst der Banken und das gegenseitige<br />
Misstrauen der Finanzinstitute gelegt hat .<br />
Der Markt für Tankschiffe hat die Finanzmarktkrise vergleichsweise<br />
unbeschadet überstanden und blickt trotz eines schwächeren<br />
vierten Quartals 2008 auf eines der ertragreichsten Jahre<br />
zurück . In den ersten Monaten des Jahres 2009 gaben die<br />
Charterraten weiter nach, wobei der – von seinem im Juli 2008<br />
erreichten Höchststand von 140 US-$/ Barrel (Barrel = englisch<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
53
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
für Fass; Bbl = One Barrel of Oil = 1 Barrel Öl = 158,9873 Liter)<br />
für OPEC (Organization of Petroleum Exporting <strong>Co</strong>untries)<br />
-Öl (Brent Crude Oil) – auf 40 US-$/ Barrel im Dezember 2008<br />
gefallene Ölpreis stabilisierend wirkt . Viele Industrieländer und<br />
Konzerne nutzen die Gelegenheit, ihre in Zeiten hoher Ölpreise<br />
reduzierte Bestände wieder aufzufüllen; darüber hinaus werden<br />
Tankschiffe verstärkt als schwimmende Depots gechartert –<br />
Anfang 2009 wurden so etwa 80 Mio . Barrel gelagert, so viel<br />
wie seit 20 Jahren nicht mehr .<br />
Flusskreuzfahrtschiffe<br />
Das Flusskreuzfahrtengeschäft gilt seit über 15 Jahren als<br />
äußerst stabil, gemessen an seinen Zuwachsraten sogar als<br />
Boommarkt . In Deutschland sind die Passagierzahlen von 1996<br />
bis 2008 um 274 % gestiegen, was einem durchschnittlichen<br />
Wachstum von über 11 % p . a . entspricht; nur in den Jahren<br />
1998 und 2006 musste der Markt leichte Einbußen hinnehmen .<br />
Die Umsätze nahmen im gleichen Zeitraum um insgesamt 329 %<br />
zu, davon im Jahr 2008 um 12,3 % . Dies dokumentiert, dass das<br />
hohe Passagierwachstum nicht durch Preisdumping erkauft<br />
wurde, sondern im Gegenteil Preissteigerungen am Markt<br />
durchgesetzt werden konnten .<br />
Eine Vielzahl von Flusskreuzfahrtschiffen, die in Mitteleuropa<br />
verkehren, ist älter als 20 Jahre . Obwohl diese Schiffe eine<br />
Lebensdauer von 40 Jahren und mehr haben, entsprechen ältere<br />
Schiffe nicht mehr den heutigen Anforderungen, die die<br />
Fahrgäste an Komfort und Ausstattung eines Kreuzfahrtschiffes<br />
stellen . Somit versuchen Reiseveranstalter zunehmend alte<br />
Schiffe durch neue zu ersetzen .<br />
Fahrgebiete<br />
Es werden immer mehr Flüsse als interessante Zielgebiete für<br />
Kreuzfahrten entdeckt . Beschränkten sich noch vor wenigen<br />
Jahren Flussreisen auf Rhein, Donau und Nil, kann heute der<br />
Urlauber auch Kreuzfahrten auf der Elbe (Tschechien, Deutschland),<br />
der Rhône (Schweiz, Frankreich), dem Guadalquivir<br />
(Spanien) oder dem Douro (Spanien, Portugal) buchen . Attraktive<br />
Routen in Russland, der Ukraine und China erfreuen sich<br />
immer stärkerer Nachfrage . Beliebtestes Reiseziel in Mitteleuropa<br />
bleibt die Donau mit einem Marktanteil von über 50 % bei<br />
deutschen Touristen . Durch die Einführung von Themenreisen<br />
und neuen Routen konnte die Donau ihre Spitzenposition in den<br />
letzten Jahren – trotz der neuen „Konkurrenz” – ausbauen .<br />
Aufgrund dessen und durch die seit 2002 wieder vorhandene<br />
Möglichkeit, Reisen bis zur Donaumündung (Schwarzes Meer)<br />
durchzuführen, benötigen die Reiseveranstalter verstärkt neuen<br />
Schiffsraum .<br />
54 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Anhaltendes Wachstum bei Kreuzfahrten.<br />
Hochseekreuzfahrtschiffe<br />
Erstmals konnte 2006 die Zahl von über 1 Mio . Kreuzfahrtpassagieren<br />
in Deutschland (Hochseekreuzfahrten und Flusskreuzfahrten)<br />
überschritten werden, und auch in den vergangenen beiden<br />
Jahren hielt der Boom weiter an . Auf Hochseekreuzfahrten<br />
wurden im vergangenen Jahr insgesamt 906 .620 Passagiere<br />
befördert und damit 18,9 % mehr als in 2007 .<br />
Die Veranstalter von Hochseekreuzfahrten konnten ihren Umsatz<br />
in 2008 um 17,8 % auf € 1,7 Mrd . steigern . Der durchschnittliche<br />
Reisepreis für eine Hochseekreuzfahrt lag mit € 1 .868,– in<br />
etwa auf dem Vorjahresniveau (2007: € 1 .885,–) . Die durchschnittliche<br />
Reisedauer von rund 9,4 Tagen hat sich in 2008<br />
verglichen mit 2007 nicht verändert . Die sechs beliebtesten<br />
Reiseziele waren das Mittelmeer, die Karibik/USA, Nordland,<br />
Westeuropa, die Atlantischen Inseln und die Ostsee . Das ist das<br />
Ergebnis einer Umfrage unter den Kreuzfahrtenveranstaltern für<br />
die vom Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband<br />
(DRV) erstellte Branchenanalyse „Der Kreuzfahrtenmarkt<br />
Deutschland 2008“ .<br />
Knapp die Hälfte der befragten Unternehmen erwartet in 2009<br />
eine Steigerung der Passagier- und Umsatzzahlen und rechnen<br />
mit einer Million Hochseereisenden bereits in diesem Jahr . Rund<br />
20 % der Befragten gehen von einem gleichbleibenden Ergebnis<br />
wie im vergangenen Jahr aus .<br />
Zweitmarkt Schiffsbeteiligungen<br />
Schiffsbeteiligungen stellen ein vergleichsweise traditionsreiches<br />
Marktsegment im Bereich der geschlossenen Fonds dar . Das<br />
Potenzial für einen Zweitmarkt liegt – gemessen am platzierten<br />
Eigenkapitalvolumen seit 1992 – bei rund € 30 Mrd . Dieses<br />
Volumen wächst auch weiterhin . Die bisherigen Erfahrungswerte<br />
zeigen, dass ein wachsendes Interesse besteht, Schiffsbeteiligungen<br />
auch während der Laufzeit zu fairen Preisen zu veräußern<br />
. Darüber hinaus wird das zunehmende Interesse eines<br />
funktionierenden Zweitmarktes dadurch dokumentiert, dass<br />
namhafte Treuhänder bzw . Emissionshäuser und Börsen sich<br />
diesem Thema immer mehr zuwenden . Der Preis wird in der<br />
Regel durch den Preismechanismus von Angebot und Nachfrage<br />
bestimmt . Für die vorzeitige Mobilisierung langfristiger Kapitalanlagen<br />
und damit auch für die zukünftig stärkere Rolle des<br />
Zweitmarkthandels von Fondsanteilen sprechen wirtschaftliche<br />
und faktische Gegebenheiten: Gewinnrealisierung bei positivem<br />
Marktumfeld, Schwierigkeiten für den Mittelstand aufgrund des<br />
Rückzuges der Banken als Kreditgeber (Basel II), erheblicher<br />
Werteverzehr durch die Börsenbaisse, längere Fondslaufzeit als<br />
ursprünglich geplant sowie steigende Arbeitslosigkeit in breiten<br />
Einkommensschichten . Hinzu kommen die bisherigen Auslöser
für eine Liquiditätsmobilisierung wie z . B . Depotumschichtung,<br />
Scheidung, Erbfall und Vermögensverfall .<br />
Durch den Ankauf einer Vielzahl von Anteilen an bestehenden<br />
Schiffsbeteiligungen (unterschiedliche Schiffsgrößen, Schiffstypen,<br />
Charterverträge etc .) ergibt sich eine besondere Sicherheitsqualität<br />
. Es werden im Wesentlichen Beteiligungen an<br />
Gesellschaften erworben, die für die Tonnagesteuer optiert<br />
haben . Bedingt durch die Tonnagesteuer kann die aus dem<br />
wirtschaftlichen Ergebnis resultierende Vermögensmehrung<br />
annähernd steuerfrei realisiert werden . „Im Einkauf liegt der<br />
Gewinn .” In diesem altbekannten Kaufmannsgrundsatz liegt<br />
einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren für das Beteiligungsangebot<br />
bei Zweitmarktfonds . Seriös konzipierte Schiffsbeteiligungen<br />
haben in der Vergangenheit überdurchschnittliche Renditen<br />
erzielt . Dennoch sind Schiffsbeteiligungen Investitionen in einen<br />
Markt, der in puncto Volatilität (Schwankungsbreite/ Standardabweichung)<br />
den Beteiligungen an anderen gewerblichen<br />
Unternehmen in nichts nachsteht . Bei der Auswahl spielt neben<br />
den positiven Zukunftsaussichten insbesondere auch die Qualität<br />
der Emissionshäuser und Reeder eine besondere Rolle .<br />
Ein zusätzlicher, aber bis dato weitgehend unbekannter Faktor,<br />
der zu einer erheblichen Belebung des Zweitmarktes führt, ist<br />
der so genannte steuerliche Unterschiedsbetrag . Darunter ist<br />
Folgendes zu verstehen: Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer<br />
(pauschale Gewinnermittlung anhand der Schiffsgröße bzw .<br />
des Laderaums) sind der Unterschiedsbetrag zwischen Buchund<br />
Teilwert des Schiffes sowie sonstige im Betriebsvermögen<br />
der Gesellschaft vorhandene stille Reserven festzustellen, die bei<br />
der Veräußerung des Schiffes oder im Falle einer Rücknahme<br />
der Option zur Tonnagesteuer nach Ablauf der zehnjährigen<br />
Bindungsfrist unabhängig vom tatsächlich erzielten Veräußerungserlös<br />
zu versteuern sind . Der individuelle Zeitpunkt der<br />
Veräußerung einer Schiffsbeteiligung ist also aus steuerlicher<br />
und/oder wirtschaftlicher Sicht für die Gesamtrendite der<br />
„Altinvestoren” von außerordentlicher Bedeutung .<br />
Flugzeuge<br />
✖ Verkehrs- und Frachtflugzeuge<br />
✖ Triebwerke<br />
Die Globalisierung mit ihren zahlreichen Verbindungen zwischen<br />
den Wirtschaftsregionen der Welt spiegelt sich im internationalen<br />
Luftverkehr . Frachtverkehr und Geschäftsflüge nehmen zu,<br />
der steigende Wohlstand als Folge des Wirtschaftswachstums in<br />
Schwellen- und Entwicklungsländern lässt grundsätzlich auch<br />
die privat motivierte Nachfrage von Flugverkehr weiter steigen .<br />
2007 wurden weltweit täglich über 6,1 Mio . Passagiere auf Inund<br />
Auslandsflügen befördert . Das Flugzeug profitiert stärker als<br />
jedes andere Verkehrsmittel von der stetig fortschreitenden<br />
Globalisierung . In der heutigen Zeit ist das Flugzeug als Trans-<br />
portmittel für Menschen und Güter nicht mehr wegzudenken .<br />
Für Reisen über 350 Kilometer ist das Flugzeug ökonomisch wie<br />
ökologisch betrachtet jedem anderen Transportmittel überlegen .<br />
Airbus prognostiziert für das Jahr 2026 ein Passagieraufkommen<br />
von über 11 Billionen Passagierkilometern, was gegenüber dem<br />
aktuellen Niveau einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum<br />
von 4,9 % entspricht . Des Weiteren geht Airbus in ihrem Global<br />
Market Forecast 2007 davon aus, dass die weltweite Flugzeugflotte<br />
von derzeit rund 20 .000 auf über 37 .000 Passagierflugzeuge<br />
ansteigt . Insbesondere wird die Anzahl der Flugzeuge im<br />
asiatisch-pazifischen Raum um fast auf das Dreifache (+140 %)<br />
auf über 9 .000 Flugzeuge steigen . Boeing prognostiziert<br />
durchschnittliche jährliche Zuwachsraten von 4,5 bis 5 % über<br />
die kommenden 20 Jahre . Das Wachstum des Luftfrachtvolumens<br />
wird bis 2026 prognosegemäß den Anstieg des Passagieraufkommens<br />
sogar noch übertreffen . Die schwankenden<br />
Kerosinpreise und die aktuelle Finanzmarktkrise werden jedoch<br />
kurzfristig zu revidierten Wachstum führen, was sich aber auf die<br />
langfristige Entwicklung nicht stark auswirken sollte .<br />
Rund 95 % des interkontinentalen<br />
Personenverkehrs erfolgt per Flugzeug.<br />
Verkehrsflugzeuge (Passagier- und Frachtflugzeuge)<br />
Ein Verkehrsflugzeug ist ein Flugzeug, das von Fluggesellschaften,<br />
Frachtfluggesellschaften und Privatbetreibern im öffentlichen<br />
Verkehr betrieben wird und dessen hauptsächlicher<br />
Einsatzzweck der kommerziell ausgerichtete Transport von<br />
Passagieren oder Frachtgut ist . Passagierflugzeuge dienen dem<br />
zivilen Personentransport und werden auch als Verkehrsflugzeug<br />
bezeichnet .Innerhalb der Passagierflugzeuge wird je nach<br />
Rumpfbreite des Flugzeuges zwischen Narrowbodies mit einer<br />
Gangreihe und Widebodies mit mehr als einer Gangreihe<br />
unterschieden . Darüber hinaus gibt es so genannte Macrobodies<br />
wie den Airbus A380 mit einer besonders großen Rumpfform .<br />
Frachtflugzeuge<br />
Ein Frachtflugzeug ist ein Flugzeug zum Transport von (kommerzieller)<br />
Fracht . Sitze sind daher nicht eingebaut, sondern meist<br />
nur ein Transportsystem für Paletten und Flugzeugcontainer .<br />
Frachtflugzeuge verfügen über eine seitliche oder eine Bug- oder<br />
Heckklappe, über die das Flugzeug be- und entladen wird . Bei<br />
Frachtflugzeugen unterscheidet eine grobe Einteilung zwischen<br />
kleineren Standardbody-Frachtern, Medium-Widebody-Frachtern<br />
und Großfrachtern (Large Freighters) . Etwa ein Viertel des<br />
internationalen Gütertransports – am Wert der Waren gemessen<br />
– erfolgt per Flugzeug . Der Hintergrund dafür ist, dass vor allem<br />
Güter mit hohem Wert und/oder Zeitdruck transportiert werden<br />
müssen . Am Gewicht gemessen stellen diese Güter allerdings<br />
nur einen Anteil von 1% .<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
55
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
Quelle: Airbus, Global Market<br />
Forecast 2007<br />
Triebwerke<br />
Die Luftfahrtunternehmen reagieren entsprechend auf das<br />
wirtschaftliche Umfeld: Kapitalintensive Investitionen wie<br />
beispielsweise der Erwerb von Flugzeugen oder Triebwerken<br />
werden mit großer Zurückhaltung durchgeführt . Die Fluggesellschaften<br />
versuchen z . B . über Leasing der Flugzeugturbinen, ihre<br />
Bilanzen und Cashflows zu schonen .<br />
Gesamt-Passagierflugzeugflotte Asien/Pazifik<br />
versus Weltweit-Prognose<br />
56 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
„Aktuelle IATA-Prognose: Verdoppelung des<br />
Luftverkehrsaufkommens bis 2016.“<br />
IATA RS Platou Monthly, Januar 2009<br />
Die Triebwerke moderner Verkehrsflugzeuge sind hochkomplexe<br />
Technologieprodukte, die hohe Anforderungen an Leistungsfähigkeit,<br />
Sicherheit und Effizienz erfüllen . Um den zuverlässigen<br />
Flugbetrieb zu gewährleisten, sind regelmäßige Wartungsarbeiten<br />
sowie gegebenenfalls der Austausch von Teilen notwendig .<br />
Heute sind etwa 33 .000 Triebwerke (Stand 2007) der neueren<br />
Generation (Baujahr nach 1980) der sechs großen Hersteller in<br />
Linienmaschinen, Regionaljets und Frachtflugzeugen im Einsatz .<br />
Etwa 15 % dieser Triebwerke werden als Ersatztriebwerke von<br />
den Luftfahrtgesellschaften und MRO-Dienstleistern vorgehalten<br />
. Die Turbinenhersteller prognostizieren für diese Segmente<br />
bis 2026 einen Gesamtbedarf von rund 68 .000 neuen Turbinen .
<strong>3.</strong> Umwelt und Energie<br />
Geplanter Portfolioanteil 20 %<br />
Strom, Wärme, Kraftstoffe, Wasser<br />
Eine intelligente Bereitstellung und ein sparsamer Einsatz von<br />
Energie – das sind zentrale Herausforderungen des 21 . Jahrhunderts<br />
. In vielen Regionen dieser Welt wächst im Zuge einer<br />
nachholenden Industrialisierung der Energiebedarf rasant .<br />
Zugleich stehen die Industrieländer vor der Aufgabe, ihren<br />
Energieverbrauch drastisch senken zu müssen . Denn nur dann<br />
wird es gelingen, die schlimmsten Klimaveränderungen noch<br />
abzuwenden und uns unabhängiger von Öl-, Gas-, Kohle- und<br />
Uranimporten zu machen . Neben der wichtigen Strategie einer<br />
sparsamen Nutzung und effizienten Umwandlung von Energieträgern<br />
setzt das Bundesumweltministerium auf den Einsatz<br />
erneuerbarer Energien . Erneuerbare Energien haben in den<br />
vergangenen Jahren insbesondere im Strommarkt, aber auch im<br />
Wärme und Verkehrssektor beträchtlich an Bedeutung gewonnen<br />
. Mit einem Anteil von 14 % an der deutschen Stromversorgung<br />
2007 sind sie zu einer nicht mehr wegzudenkenden Säule<br />
der Energiewirtschaft geworden .<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> plant – entweder<br />
mittelbar über Beteiligungen an fremden Gesellschaften oder<br />
unmittelbar – in den Bereich Umwelt und Energie (Strom,<br />
Wärme, Kraftstoffe, Wasser) zu investieren .<br />
Ziele<br />
Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland ist eine<br />
beispiellose Erfolgsgeschichte . Ihr Anteil am gesamten Endenergieverbrauch<br />
wurde seit dem Jahr 2000 auf 9,8 % mehr als<br />
verdoppelt . Das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2010<br />
12,5 % des Bruttostromverbrauchs mit erneuerbaren Energien zu<br />
decken, wurde mit 14 % bereits 2007 deutlich überschritten . Der<br />
Deutsche Bundestag hat am 6 . Juni 2008 das neue Erneuerbare-<br />
Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />
(EEWärmeG) beschlossen . Damit sind die Ziele der Bundesregierung<br />
für 2020 klar: Der Beitrag der erneuerbaren Energien<br />
zur Strombereitstellung soll auf mindestens 30 % ansteigen und<br />
danach kontinuierlich weiter erhöht werden . Der Anteil an der<br />
Wärmebereitstellung soll bis 2020 auf 14 % ansteigen .<br />
Bis 2020 sollen 20 % des gesamten Endenergieverbrauchs der<br />
Europäischen Union (EU) mit erneuerbaren Energien gedeckt<br />
werden . Für Deutschland bedeutet dies einen Anteil von 18 % .<br />
Windenergie (Strom)<br />
Bei der Windenergie handelt es sich um die kinetische Energie<br />
der bewegten Luftmassen der Atmosphäre . Sie ist eine indirekte<br />
Form der Sonnenenergie und zählt deshalb zu den erneuerbaren<br />
Energien . Die Windenergie-Nutzung ist eine seit dem Altertum<br />
bekannte Möglichkeit, um Energie aus der Umwelt zu schöpfen .<br />
Mit 22 .247 Megawatt (MW) installierter Leistung Ende des<br />
Jahres 2007 nimmt Deutschland weiterhin die Spitzenposition<br />
bei der weltweiten Windenergienutzung ein . Die neu installierte<br />
Leistung ging 2007 mit 1 .667 MW jedoch gegenüber 2006 um<br />
34 % zurück und Deutschland lag hier nur noch auf Platz 5<br />
hinter den USA, Spanien, China und Indien . Mit 39,7 TWh (1<br />
Terawattstunde (TWh) = 1 Milliarde kWh) haben die deutschen<br />
Windkraftanlagen fast ein Drittel Strom mehr produziert als im<br />
Vorjahr, da 2007 – nach einem windschwachen 2006 – mit<br />
einem überdurchschnittlich guten Windangebot aufwarten<br />
konnte . Unter den Erneuerbaren hat die Windenergie ihre<br />
Spitzenposition ausgebaut und hat nun allein einen Anteil von<br />
6,4 % am Bruttostromverbrauch . In den kommenden Jahren soll<br />
der Beitrag der Windenergie weiter wachsen . Neben dem<br />
Repowering – dem Ersatz älterer Anlagen durch neue, leistungsstärkere<br />
– wird die Entwicklung der Offshore-Windenergie ein<br />
wichtiger neuer Schwerpunkt sein .<br />
Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland<br />
ist eine beispielose Erfolgsgeschichte.<br />
Biomasse (Strom, Wärme, Kraftstoffe)<br />
Biomasse bezeichnet die Gesamtheit der Masse an organischem<br />
Material in einem definierten Ökosystem, das biochemisch<br />
synthetisiert wurde . Sie enthält also die Masse aller Lebewesen,<br />
der abgestorbenen Organismen und die organischen Stoffwechselprodukte<br />
. Etwa 60 % der Biomasse der Erde wird durch<br />
Mikroorganismen dargestellt .<br />
Die Nutzung von Biomasse als klimaverträglichen und regionalen<br />
Energieträger zur Strom- und Wärmeerzeugung hat insbesondere<br />
seit den verbesserten Rahmenbedingungen des EEGs von<br />
2004 einen Aufschwung erlebt . Zudem hat in den vergangenen<br />
Jahren vor allem aufgrund der steigenden Energiepreise die<br />
Verbreitung beispielsweise von Pelletheizungen deutlich<br />
zugenommen . Biomasse hat unter den Erneuerbaren den Vorteil,<br />
dass sie rund um die Uhr zur Verfügung steht und somit<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
57
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
bedarfsgerecht eingesetzt werden kann . Sie leistet daher einen<br />
wichtigen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung .<br />
Mit 16,7 TWh nahm die Stromerzeugung aus fester und flüssiger<br />
Biomasse sowie Biogas im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr<br />
(13,5 TWh) um fast ein Viertel zu . Zusammen mit Deponie- und<br />
Klärgas sowie dem biogenen Anteil der Abfälle wurde im Jahr<br />
2007 mit 22,8 TWh erstmals mehr Strom aus Biomasse als aus<br />
Wasserkraft produziert . Der Anteil am Bruttostromverbrauch<br />
betrug 3,7 % . Der Beitrag der Biomasse zur Wärmebereitstellung<br />
betrug 2007 rund 94 TWh und machte damit 94 % des Beitrags<br />
der erneuerbaren Energien in diesem Bereich aus . Nochmals<br />
gesteigert werden konnte auch der Beitrag zu Biokraftstoffen,<br />
die mit 4,6 Mio . t um rund 15 % gegenüber dem Vorjahr zulegten<br />
und rund 7,3 % des gesamten Kraftstoffbedarfs decken konnten .<br />
Geothermie (Strom, Wärme)<br />
Die Geothermie oder Erdwärme ist die im zugänglichen Teil der<br />
Erdkruste gespeicherte Wärme . Sie umfasst die in der Erde<br />
gespeicherte Energie, soweit sie entzogen und genutzt werden<br />
kann, und zählt zu den regenerativen Energien . Sie kann sowohl<br />
direkt genutzt werden, etwa zum Heizen und Kühlen im<br />
Wärmemarkt (Wärmepumpenheizung), als auch zur Erzeugung<br />
von elektrischem Strom oder in einer Kraft-Wärme-Kopplung .<br />
Die Wärme aus dem Erdinneren kann zur Beheizung von<br />
Gebäuden, zur Speisung von Nahwärmenetzen, aber auch zur<br />
Stromerzeugung genutzt werden . Nachdem schon Geothermie-<br />
Heizwerke bestehen, konnte 2007 in Landau das zweite<br />
deutsche Geothermie-Kraftwerk den Betrieb aufnehmen . Eine<br />
weitere Anlage liefert seit Ende 2007 in Unterhaching bereits<br />
Wärme . Die Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage<br />
erfolgte Ende 2008 . Noch ist der Beitrag der Geothermie zur<br />
Stromerzeugung nicht bedeutend, in den kommenden Jahren<br />
sollen jedoch vor allem im süddeutschen Raum weitere Anlagen<br />
den Betrieb aufnehmen .<br />
Wasserkraft (Strom)<br />
Wasserkraft (Hydroenergie) bezeichnet die Strömungsenergie<br />
von fließendem Wasser, welche über geeignete Maschinen in<br />
mechanische Energie umgesetzt wird . In früheren Zeiten wurde<br />
diese mechanische Energie in Mühlen direkt genutzt, heute<br />
überwiegt die weitere Umwandlung zu elektrischer Energie in<br />
Wasserkraftwerken .<br />
In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland die Kapazitäten<br />
zur Nutzung der Wasserkraft geringfügig erhöht, unter anderem<br />
durch Modernisierung von Anlagen . Der Stromertrag<br />
schwankt aufgrund unterschiedlicher Witterungsbedingungen .<br />
2007 wurde mit 21,2 TWh etwas mehr Wasserkraftstrom als im<br />
58 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Vorjahr produziert . Für die kommenden Jahre wird eine Erneue-<br />
rung einiger größerer Anlagen erwartet, da mit dem EEG von<br />
2004 neue Anreize für Investitionen gesetzt wurden .<br />
Photovoltaik/Solarthermie (Strom, Wärme)<br />
Unter Photovoltaik oder Fotovoltaik versteht man die direkte<br />
Umwandlung von Strahlungsenergie, vornehmlich Sonnenenergie,<br />
in elektrische Energie . Sie wird zur Stromerzeugung<br />
eingesetzt und findet Anwendung auf Dachflächen, bei Parkscheinautomaten,<br />
in Taschenrechnern, an Schallschutzwänden<br />
oder auf Freiflächen . Die Photovoltaik gilt als Teilbereich der<br />
umfassenderen Solartechnik, die auch andere technische<br />
Nutzungen der Sonnenenergie einschließt .<br />
„Langfristig spricht alles für erneuerbare<br />
Energien.“<br />
BEE, Handelsblatt, Februar 2009<br />
Mit der Stromerzeugung aus Sonnenenergie durch Photovoltaik-<br />
Anlagen ging es auch 2007 weiter steil bergauf . Sie lag mit 3,1<br />
TWh rund 40 % höher als 2006 und trug nunmehr bereits 0,5 %<br />
zum Bruttostromverbrauch bei . Technische Innovationen und<br />
wachsende Märkte werden dazu führen, dass Strom aus<br />
Photovoltaik- Anlagen immer kostengünstiger wird . Die Vergütung<br />
nach EEG für Solarstrom für neue Anlagen sinkt jährlich um<br />
5 bis 6,5 %, nach dem neuen EEG ab 2009 sogar um 8 bis 10 % .<br />
Der Zubau von Sonnenkollektoren (Solarthermieanlagen) zur<br />
Brauchwassererwärmung und Raumheizung war 2007 rückläufig,<br />
wenn auch mit rund 1 Mio . Quadratmeter neu installierter<br />
Fläche auf hohem Niveau . Ende des Jahres 2007 waren rund 9,6<br />
Mio . Quadratmeter Kollektorfläche in Deutschland installiert,<br />
was der Fläche von rund 1 .345 Fußballfeldern entspricht . Hohe<br />
Öl- und Gaspreise und die weiter verbesserte Förderung im<br />
Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundes werden auch<br />
weiterhin den Bau solarthermischer Anlagen voranbringen .<br />
Leistungsbeispiele:<br />
Mit der Energiemenge 1 kWh kann man zum Beispiel:<br />
✖ Sieben Stunden Fernsehen (bei einer Leistung von 142 Watt)<br />
✖ Fünf Stunden am <strong>Co</strong>mputer arbeiten (bei einer Leistung von ca .<br />
200 Watt)<br />
✖ Eine Stunde bügeln (bei einer Leistung von ca . 1000 Watt)<br />
✖ 25 Minuten staubsaugen (bei einer Leistung von 2400 Watt)<br />
✖ Eine dreiviertel Stunde Haare föhnen (bei einer Leistung von<br />
1400 Watt)<br />
✖ Einen 70 kg schweren Menschen ca 5 .000 Meter hoch heben
Erneuerbare Energien (EE) in Deutschland:<br />
das Wichtigste im Jahr 2007 auf einen Blick<br />
Anteile erneuerbarer Energien an der<br />
Energie bereit stellung in Deutschland:<br />
✖ 9,8 % am gesamten Endenergieverbrauch (Strom, Wärme,<br />
Treibstoffe; 2006: 8,1 %)<br />
✖ 14 % am Bruttostromverbrauch (2006: 11,7 %)<br />
✖ 7,5 % am Endenergieverbrauch für Wärme (2006: 6,1 %)<br />
✖ 7,3 % am Kraftstoffverbrauch (2006: 6,3 %)<br />
✖ 6,9 % am Primärenergieverbrauch (2006: 5,7 %)<br />
(Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und<br />
Reaktorsicherheit, Erneuerbare Energien in Zahlen, Nationale<br />
und internationale Entwicklung, Stand Dezember 2008)<br />
Windenergie leistet den größten Beitrag<br />
Nach einem Bruttozubau von 1 .667 MW waren Ende 2007<br />
insgesamt 22 .247 MW installiert, 2007 wurden rund 39,7<br />
TWh Strom erzeugt .<br />
Bioenergie weiter im Kommen<br />
Verstärkter Ausbau im Strommarkt: aus fester, flüssiger und<br />
gasförmiger Biomasse wurden 2007 16,7 TWh erzeugt<br />
(einschl . biogenem Abfall, Deponie- und Klärgas 22,8 TWh);<br />
mehr als 4,6 Mio . Tonnen Biokraftstoffe wurden verbraucht;<br />
der Bestand an Pelletheizungen ist auf 83 .000 gestiegen .<br />
Anteile erneuerbarer Energien (EE) an der Energiebereitstellung in Deutschland<br />
Wasserkraft stagnierend<br />
Die installierte Leistung war nahezu konstant, 21,2 TWh<br />
Strom wurden erzeugt .<br />
Sonnenenergienutzung Weltspitze<br />
Mit einem Zubau von 1 .100 MW, ist Deutschland Photovoltaik-<br />
Weltmeister, rund 3,1 TWh Strom wurden erzeugt . Der Zubau<br />
solarthermischer Kollektorfläche war mit rund 1 Mio . m2 rückläufig auf hohem Niveau, insgesamt waren Ende 2007<br />
9,6 Mio . m2 installiert .<br />
Der Beitrag erneuerbarer Energien zum Klimaschutz ist deutlich<br />
größer als zur Energieversorgung . Durch die Nutzung erneuerbarer<br />
Energien wurden im Jahr 2007 117 Mio . Tonnen CO vermieden,<br />
2<br />
d . h . ohne ihre Nutzung wären die gesamten CO -Emissionen (ca .<br />
2<br />
774 Mio . Tonnen) rund 15 % höher . Der Beitrag der erneuerbaren<br />
Energien zum Primärenergieverbrauch beträgt dagegen nur 6,9 %,<br />
was zum einen auf das Berechnungsverfahren zur Ermittlung des<br />
Primärenergieverbrauchs zurückzuführen ist (Wirkungsgradmethode)<br />
und zum anderen auf die hohen spezifischen Treibhausgas-<br />
Minderungsfaktoren bei Strom . Auf das EEG konnten im Jahr 2007<br />
allein 57 Mio . t vermiedenes CO zurück geführt werden .<br />
2<br />
Erneuerbare Energien haben sich in den letzten Jahren zu einem<br />
bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt . Der Gesamtumsatz mit<br />
erneuerbaren Energien stieg von 2003 bis 2007 von rund € 10<br />
Mrd . auf rund € 25,5 Mrd . an . Dies entspricht einer Steigerung um<br />
155 %, bezogen auf das Jahr 2003 . Die Höhe des Gesamtumsatzes<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Quellen: BMU auf Basis AGEE-Stat<br />
und weiterer Quellen<br />
59
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
Quellen: BMU auf Basis AGEE-Stat<br />
und weiterer Quellen<br />
Quellen: BMU auf Basis AGEE-Stat<br />
und weiterer Quellen<br />
Anteile der erneuerbaren Energien (EE) am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland 2007<br />
90,2 %<br />
nicht erneuerbare Energieträger<br />
(Steinkohle, Braunkohle,<br />
Mineralöl, Erdgas, Kernenergie)<br />
im Jahr 2007 (€ 25,5 Mrd .) entspricht damit den Steuereinnahmen<br />
des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2007 (rd . € 25 Mrd .)<br />
Szenario eines verstärkten Ausbaus<br />
erneuerbarer Energien in Deutschland<br />
In der im Oktober 2008 veröffentlichten „Leitstudie 2008” des<br />
BMU wird in einem Leitszenario 2008 sowie weiteren Szenarien<br />
eine wahrscheinliche Bandbreite der zukünftigen Entwicklung<br />
der erneuerbaren Energien und der korrespondierenden Energieversorgung<br />
bis zum Jahr 2050 beschrieben . Durch eine Kombination<br />
von kontinuierlichem Ausbau der erneuerbaren Energien<br />
und deutlicher Effizienzsteigerung im Leitszenario 2008 könnte<br />
der Anteil der Erneuerbaren am gesamten Endenergieverbrauch<br />
bis 2020 auf rund 18 % steigen . Rund 30 % des Bruttostromverbrauchs<br />
könnten erneuerbaren Ursprungs sein . Bis zum Jahr<br />
2050 könnten die erneuerbaren Energien rund die Hälfte des<br />
gesamten Endenergieverbrauchs, d . h . Strom, Wärme und<br />
Mobilität, decken .<br />
60 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Anteile EE<br />
9,8 %<br />
0,9 % Wasser<br />
1,7 % Wind<br />
6,8 % Biomasse<br />
0,4 % restl. EE<br />
Umsatzentwicklung mit erneuerbaren Energien (EE) in Deutschland von 2003 bis 2007<br />
Instrumente zur Förderung der erneuerbaren<br />
Energien im EU-Strommarkt<br />
Das wirtschaftliche Umfeld für erneuerbare Energien ist gut .<br />
Vor allem durch das ab 1 . Januar 2009 in Deutschland in Kraft<br />
tretende EEG verspricht sich die Branche einen deutlichen Schub .<br />
Das Ziel lautet: bis 2020 sollen mindesten 20 % des gesamten<br />
deutschen Energiebedarfs an Strom, Wärme und Kraftstoffen<br />
aus heimischen erneuerbaren Energien gedeckt werden . Auch<br />
auf europäischer Ebene wird mittelfristig eine positive Entwicklung<br />
erwartet .<br />
Die Windkraftindustrie gehört zu den wenigen Branchen, die in<br />
der Wirtschaftskrise eine stabile Auftragslage verzeichnen – auch<br />
für 2009 werden insbesondere im internationalen Markt weiter<br />
Wachstumsraten erwartet . Des Weiteren müssen im Windbereich<br />
zum einen Anreize für das Ersetzen älterer Windkraftanlagen<br />
durch leistungsfähigere neue Anlage geschaffen werden . Ein<br />
weiterer wichtiger Handlungsbereich ist die Windenergie auf See<br />
(Offshore) . Im Jahr 2020 sollen in Deutschland Offshore-Wind-
Anteile der erneuerbaren Energien (EE) im Leitszenario 2008 (Prognose)<br />
parks mit einer Leistung von rund 10 .000 MW erneuerbaren<br />
Strom produzieren . (Quelle: Bundesministerium für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Neues Denken l – Neue<br />
Energie, Stand Januar 2009, Roadmap Energiepolitik 2020)<br />
Um den weltweit wachsenden Energiebedarf decken zu können<br />
sind neue, hocheffiziente Lösungen in der Energieerzeugung und<br />
-verteilung erforderlich . Zur Gewährleistung einer sicheren<br />
Energieversorgung bedarf es eines intelligenten Mixes aus<br />
konventionellen und erneuerbaren Energien . (Quelle: Messe<br />
News April 2009, Hannover Messe 20 .–24 . April 2009 Energy)<br />
Wasser<br />
Wasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoffatomen und<br />
einem Sauerstoffatom . Die Bezeichnung Wasser wird v . a . für<br />
den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also<br />
gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen<br />
Zustand Wasserdampf .<br />
Die Erde, der blaue Planet, ist zu ca . drei Vierteln (ca . 1,65<br />
Trilliarden Liter) mit Wasser bedeckt, doch nicht einmal 3 %<br />
davon sind Süßwasser, und nur 1/10 dieser Menge ist flüssig<br />
vorhanden, d . h ., dass nur ca . 0,3 % der Gesamtwassermenge<br />
tatsächlich trinkbar sind . Das übrige Süßwasser ist z . B . in<br />
Gletschern, Polkappen, im Permafrostboden als Eis oder in tief<br />
liegenden Grundwasserschichten gebunden .<br />
Süßwasser ist kostbar und sehr ungleich über die Erde verteilt .<br />
Im Nahen Osten etwa oder in Afrika herrscht akuter Wassermangel,<br />
was bereits mehrfach zu kriegerischen Auseinandersetzungen<br />
geführt hat . In Mitteleuropa scheint Wasser dagegen<br />
unbegrenzt verfügbar zu sein . Flüsse und Niederschläge liefern<br />
ein Vielfaches mehr, als die Menschen zum Trinken benötigen .<br />
In Deutschland werden zwischen 70–80 % des jährlichen<br />
Wasserangebots nicht genutzt und nur etwa 3–4 % werden von<br />
den öffentlichen Wasserversorgern zur Trinkwassergewinnung<br />
benötigt . Dennoch sind auch hier die Wasserressourcen in<br />
Gefahr: Es droht die chemische Vergiftung des Lebenselements .<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung und der Wohlstand eines Landes<br />
hängt eng mit seinen Wasserressourcen zusammen, da diese zur<br />
Energiegewinnung und der industriellen Produktion als Kühl-,<br />
Transport-, Lösungs- und Reinigungsmittel eingesetzt werden .<br />
In den vergangenen hundert Jahren hat sich der weltweite<br />
Was serverbrauch etwa verzehnfacht – und ist damit deutlich<br />
schneller gestiegen als die Bevölkerungszahl . Derzeit haben<br />
ca . 3 Mrd . Menschen in über 30 Ländern keinen Zugang zu<br />
sauberem Trinkwasser . Weltweit entfallen heute gut 2/3 der<br />
gesamten Wasserentnahme auf die Landwirtschaft . Etwa 20 %<br />
verbraucht die Industrie, gut 10 % fließen in die privaten Haushalte .<br />
Zunehmend sind auch bereits hochentwickelte Länder in Trocken-<br />
perioden von erheblichem Trinkwassermangel betroffen . Jüngste<br />
Beispiele sind Kalifornien, Spanien, Portugal und Süditalien .<br />
Der weltweite Wasserverbrauch steigt (Prognose)<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Quellen: BMU auf Basis AGEE-Stat<br />
und weiterer Quellen<br />
Quelle: UNEP, 2002<br />
61
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
4. Versicherungen<br />
Geplanter Portfolioanteil 15 %<br />
Erst- und Zweitmarkt<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> plant, in unterschiedliche<br />
Versicherungsprodukte zu investieren; bei den beiden Vorgän-<br />
ger-Fonds standen Neuabschlüsse von britischen Lebensversi-<br />
cherungen wie auch die Zweitmärkte der USA, von Großbritanni-<br />
en und Deutschland im Fokus . Diese werden nachfolgend<br />
dargestellt, darüber hinaus sind aber auch Investitionen in<br />
andere Versicherungen möglich .<br />
Die britische Lebensversicherung<br />
und der darauf basierende Zweitmarkt<br />
Großbritannien ist weltweit der drittgrößte Markt für Lebensversicherungen,<br />
der darüber hinaus eine mehr als 200-jährige<br />
Tradition besitzt . Der Zweitmarkt für „Traded Endowment<br />
Policies” (TEPs) ist nahezu ebenso alt; bereits 1844 wurde die<br />
erste Versicherungspolice über einen Londoner Finanzmakler<br />
versteigert .<br />
Die britischen Versicherer halten ca . 20 % aller britischen Aktien .<br />
Jährlich werden durchschnittlich rund GBP 247 Mio . an Lebensversicherungen/<br />
Pensionen ausgezahlt . In Großbritannien<br />
werden etwa 60 % aller abgeschlossenen Verträge vor ihrem<br />
Laufzeitende gekündigt . Trotz des etablierten Zweitmarktes wird<br />
bisher allerdings nur ein Bruchteil auf dem Zweitmarkt gehandelt<br />
. Neben einem akuten Liquiditätsbedarf ist einer der Gründe<br />
für die hohe Stornoquote die Tatsache, dass in Großbritannien<br />
die Kapitalversicherungspolice häufig als Sicherheit für ein<br />
Hypothekendarlehen eingesetzt wird . Bei Rückzahlung des<br />
Darlehens wird aus diesem Grund die Police meistens ebenfalls<br />
gekündigt .<br />
Mit Inkrafttreten einer für den Zweitmarkt bahnbrechenden<br />
Regelung der Financial Services Authority (FSA) zum 1 . September<br />
2002 wurde die zukünftige Liquidität des TEP-Marktes<br />
zusätzlich langfristig gesichert . Die Regelung verpflichtet die<br />
britischen Versicherungsgesellschaften, ihre Kunden auf die<br />
Möglichkeit eines Verkaufs am Lebensversicherungszweitmarkt<br />
als vorteilhafte Alternative zur Kündigung aufmerksam zu<br />
machen .<br />
Verkauf als bessere Alternative<br />
Für den Inhaber ist die Stornierung seiner Police ein schlechtes<br />
Geschäft: Bei Kündigung einer Lebensversicherung zahlt die<br />
Versicherungsgesellschaft nur einen geringen Rückkaufswert<br />
aus . Als finanziell weitaus bessere Lösung bietet sich daher der<br />
62 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Verkauf nicht mehr benötigter Policen an Dritte an: Der Veräuße-<br />
rer, der vertragsgemäß versicherte Person bleibt, muss keine<br />
weiteren Prämien mehr bezahlen und wandelt den Versicherungsvertrag<br />
in einen realen Vermögenswert um, über den er<br />
sofort und frei verfügen kann . Auf der anderen Seite erwartet<br />
den Käufer, der die Prämienzahlungen für die Police fortführt,<br />
bei Eintritt des Versicherungsfalles eine lukrative Rendite; eine<br />
entscheidende Rolle dabei spielt das Lebenserwartungsgutachten,<br />
das bei jedem Kauf erstellt wird – der Kaufpreis richtet sich<br />
nach der voraussichtlichen Restlebenserwartung . Diese für beide<br />
Seiten positive Situation hat einen funktionierenden Zweitmarkt<br />
für Lebensversicherungen entstehen lassen .<br />
Deutsche Kapitallebensversicherungen<br />
In keinem Land auf der Welt gibt es mehr Lebensversicherungsverträge<br />
pro Einwohner als in Deutschland . Derzeit bestehen in<br />
Deutschland rund 96 Mio . Policen . Allein im Jahr 2008 wurden<br />
rund 6,9 Mio . neue Verträge mit einer Beitragssumme von knapp<br />
€ 175 Mrd . abgeschlossen . Rekordverdächtig sind auch die<br />
Prämienzahlungen: Im Jahr 2008 wurden knapp € 80 Mrd . von<br />
den Kunden an die Lebensversicherer überwiesen, insgesamt<br />
wurden auf diese Weise bereits rund € 689 Mrd . (Stand 31 .<br />
Dezember 2008) angespart . (Quelle: Gesamtverband der<br />
Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, 3/2009)<br />
Die Deutschen setzen weiter auf<br />
Kapitallebensversicherungen.<br />
Diese Zahlen zeigen, dass für viele Deutsche die kapitalbildende<br />
Lebensversicherung als Instrument zur Altersvorsorge noch<br />
immer ganz oben auf der Beliebtheitsskala rangiert . Der<br />
Rückgang im Neugeschäft fiel auch nach dem Wegfall einiger<br />
steuerlicher Vorteile der Lebensversicherung weniger stark aus<br />
als zunächst erwartet .<br />
Deutscher Lebensversicherungszweitmarkt<br />
Die im BVZL – Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt<br />
Lebensversicherungen e .V . – zusammengeschlossenen<br />
Policenaufkäufer in Deutschland haben 2008 Lebensversicherungsverträge<br />
im Wert von rund € 500 Mio . erworben . (Quelle:<br />
BVZL, 2/2009)<br />
Mehr als 50 % aller in Deutschland abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen<br />
werden vor ihrem vertraglich vereinbarten<br />
Laufzeitende storniert . Gleichzeitig wurden 2008 rund 6,9 Mio .
neue Lebensversicherungsverträge abgeschlossen . Diese Zahlen<br />
dokumentieren, dass die Deutschen weiter auf die Kapitalle-<br />
bensversicherungen setzen, dies nicht zuletzt wegen der<br />
negativen Erfahrungen an den Aktienmärkten . Der Planungshorizont<br />
von bis zu ca . 30 Jahren erscheint allerdings vor dem<br />
Hintergrund der hohen „Abbrecherquoten” in der Regel als zu<br />
lang und damit für den Anleger schwer abschätzbar .<br />
Renditeleistungen britischer Lebensversicherer<br />
Wie bei den britischen Lebensversicherungen ergeben sich<br />
Vorteile bei der Veräußerung der Policen am Zweitmarkt für alle<br />
Beteiligten . Der Versicherungsnehmer erhält eine höhere Summe<br />
als bei Kündigung der Police und die Versicherungsunternehmen<br />
weisen eine niedrigere Stornoquote aus . Demzufolge ist auch für<br />
die Zukunft ein großes Marktpotenzial zum Kauf angebotener<br />
Versicherungspolicen zu erwarten .<br />
Britische Kapitallebensversicherungen<br />
Vergangenheitsergebnisse im Vergleich<br />
mit deutschen Policen<br />
Deutsche Versicherer haben Deckungskapital nach allgemeinen<br />
Bewertungsgrundsätzen zu bewerten, d . h . insbesondere Aktien<br />
und Immobilienanlagen werden nach dem Mindestwertprinzip<br />
begrenzt . Dies führt zu nicht unerheblichen stillen Reserven, die<br />
einen direkten Einfluss auf die Rendite eines Versicherungsvertrages<br />
haben . Sie dienen den deutschen Versicherern als so<br />
genannte Schwankungsreserven, die erforderlich sind, um auch<br />
in Phasen mit extrem niedrigen Zinsen die ausgelobten Mindestverzinsungen<br />
zu gewährleisten .<br />
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen können, durch<br />
die gesetzlich geregelten Anlagevorschriften bedingt, nur<br />
maximal 35 % des zinstragenden Kapitals in Aktien investieren;<br />
tatsächlich waren sie in der Vergangenheit mit ca . 8 bis 10 %<br />
investiert, zum 31 . Dezember 2008 sogar nur mit 4,8 %<br />
(Schätzung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />
e .V . – GDV) . Die britischen Lebensversicherer sind<br />
dagegen verhältnismäßig frei in ihrer Anlagepolitik und hatten in<br />
der Vergangenheit eine Aktienquote von teilweise über 50 % .<br />
Mit der Anlage in Aktien wurden deutlich höhere Renditen<br />
erzielt als mit Rentenwerten, was sich auch in den Renditen der<br />
Policen niederschlug .<br />
Britische Versicherer bilden im Gegensatz zu deutschen Versicherern<br />
keine stillen Reserven, an denen die Versicherungsnehmer<br />
bei Vertragsablauf bzw . bei Vertragsfälligkeit nicht partizipieren<br />
. Im Gegensatz zu deutschen bilanzieren britische<br />
Versicherungen ihre Vermögenswerte im Regelfall mit dem<br />
Verkehrswert (nach IAS, International Accounting Standard) .<br />
Gesellschaft 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Clerical Medical 13,5 13,3 13,0 11,9 10,6 9,3 - 8,5 7,9 7,2 6,1<br />
Friends Provident 13,4 13,2 12,6 11,8 10,8 9,2 7,9 6,9 6,7 6,5 4,9<br />
Prudential 13,4 13,0 12,5 - 10,9 9,4 8,8 8,7 8,5 8,5 7,8<br />
Royal London 14,4 14,2 14,5 13,5 12,2 11,5 9,9 9,2 8,9 8,4 7,6<br />
Standard Life 13,6 13,6 13,6 13,0 11,3 10,0 8,7 7,4 6,8 6,9 5,7<br />
Durchschnitt 12,9 12,9 12,7 12,1 10,8 9,8 9,1 8,8 8,4 8,0 7,2<br />
Anmerkungen zu der Tabelle:<br />
Bei den vorstehenden Darstellungen handelt es sich um Vergangenheitsrenditen,<br />
die nicht ohne weiteres auf die Zukunft<br />
übertragbar sind . Insbesondere hängt die Erzielung von Renditen<br />
aus der Anlage in Aktien von der künftigen Entwicklung des<br />
Aktienmarktes und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung<br />
ab . Darüber hinaus waren in den 1970er und 1980er Jahren<br />
die Inflationsraten in Großbritannien sehr hoch, so dass mit<br />
Rentenpapieren sehr hohe Verzinsungen erreicht wurden .<br />
Des Weiteren sind die vorgenannten Ergebnisse auch deshalb<br />
nicht unmittelbar auf die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong><br />
übertragbar, weil die angegebenen Renditen in britischen Pfund<br />
ausgewiesen sind, bei denen Währungsunterschiede nicht<br />
berücksichtigt sind, und es sich um die Renditen aus Ansparpolicen<br />
und nicht aus Policen gegen Einmalbeitrag handelt . Bisher<br />
bieten nur wenige britische Versicherer am deutschen Markt<br />
Lebensversicherungspolicen gegen Einmalbeitrag an .<br />
Der Prospektherausgeber geht aufgrund der Vergangenheitsergebnisse<br />
davon aus, dass britische Lebensversicherer eine um<br />
ca . 3 %punkte höhere Rendite erzielen als deutsche Lebensversicherer<br />
.<br />
Zweitmarkt USA<br />
Die USA sind mit einem Prämienanteil von 24 % der weltweit<br />
größte Markt für Lebensversicherungen . Traditionell nutzt ein<br />
Großteil der US-Bevölkerung Lebensversicherungen als Risikoschutz<br />
und in geringerem Umfang auch zur Altersvorsorge . Die<br />
Besicherung von Krediten, das Absichern der Familie sowie die<br />
Finanzierung von Nachlasssteuern zählen zu den häufigsten<br />
Motiven für den Abschluss von US-Lebensversicherungspolicen .<br />
Allerdings entfallen diese Gründe bei vielen Versicherungsneh-<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Quelle: Money Management,<br />
04/2009 (auszugsweise)<br />
63
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
mern im Lauf der Zeit, weil z . B . ein großer Teil der Hypothek<br />
abbezahlt wurde oder die Kinder ihre Ausbildung absolviert<br />
haben und keine Absicherung mehr erforderlich ist . Damit wird<br />
der Risikoschutz überflüssig und die weiterhin zu leistenden<br />
Prämienzahlungen für die Police zu einer unnötigen Belastung .<br />
Angaben des BVZL (Bundesverband Vermögensanlagen im<br />
Zweitmarkt Lebensversicherungen e .V .) zufolge wird weit über<br />
die Hälfte aller US-Lebensversicherungsverträge vorzeitig<br />
gekündigt .<br />
64 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Investitionsstrategie bei Lebensversicherungen<br />
Die Abwicklung der Lebensversicherungen bei der <strong>abakus</strong><br />
<strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> ist wie folgt vorgesehen:<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> schließt mehrere Policen<br />
gegen Einmalbeitrag bei Versicherungen ab . Versicherungsnehmer<br />
ist jeweils die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong>, versicherte<br />
Personen sind bei Neuabschlüssen entweder mit der <strong>abakus</strong><br />
<strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> kooperierende Vermittler, Kommanditisten<br />
und/oder Mitarbeiter des Anbieters oder des Komplementärs<br />
sowie deren Familienangehörige .
5. Immobilien<br />
Geplanter Portfolioanteil 15 %<br />
Wohn- und Gewerbeimmobilien<br />
Immobilien sind seit jeher eine wichtige Säule in der langfristig<br />
orientierten Vermögensplanung und in Deutschland nach wie vor<br />
die wichtigste Anlageform . Auch geschlossene Immobilienfonds<br />
waren in 2008 – trotz eines deutlichen Platzierungsrückgangs –<br />
mit einem platzierten Eigenkapital von € 3,47 Mrd . und einem<br />
Anteil von rund 34 % das größte Segment der geschlossenen<br />
Fonds (Feri Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2009) .<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> plant – in erster Linie<br />
mittelbar über Beteiligungen an fremden Gesellschaften oder<br />
unmittelbar – in nationale und internationale Immobilien zu<br />
investieren .<br />
Die sich im vergangenen Jahr verstärkende Finanzmarktkrise hatte<br />
ihren Ursprung im amerikanischen Immobilienmarkt: Hypothekendarlehen<br />
wurden mit günstigen Konditionen und in großem<br />
Umfang an Kreditnehmer mit geringer Bonität vergeben (Subprime),<br />
große Teile dieser Kreditforderungen wurden in Wertpapieren<br />
gebündelt und weltweit weiterverkauft . Die – vermeintlich<br />
theoretischen – Ausfallrisiken wurden aufgrund steigender Zinsen<br />
und fallender Immobilienpreise zu realen Verlusten und lösten so<br />
große Verwerfungen aus, dass sich weltweit Notenbanken und<br />
Regierungen veranlasst sahen, einzugreifen .<br />
Diese gegenwärtigen Schwierigkeiten belasten auch die<br />
weltweiten Immobilienmärkte, die aber teilweise schon wieder<br />
Chancen für Investments bieten . Das Unternehmen LaSalle<br />
Investment Management empfiehlt in seinem 15 . Strategie-<br />
Report „Investment Strategy Annual 2009” zum einen, die<br />
Vermietungsseite und damit die laufenden Einnahmen zu<br />
stabilisieren, und zum anderen die momentanen Kapitalverknappungen<br />
und Preisanpassungen für Investments zu nutzen . Auf<br />
den folgenden Seiten wird auf die momentane Lage der<br />
Immobilienmärkte der Regionen Europa, Nordamerika sowie<br />
Asien und Pazifik eingegangen .<br />
Europa<br />
In den vergangen Jahren waren die europäischen Immobilienmärkte<br />
bei den Investoren sehr beliebt . Im Vergleich zum Jahr<br />
2000 vervierfachten sich die direkten Immobilieninvestitionen in<br />
2007 auf rund M 244 Mrd .; für das Jahr 2008 ist mit einem<br />
geringeren Volumen zu rechnen, was wohl auf eine kurzfristig<br />
nachlassende Nachfrage zurückzuführen ist und sinkende<br />
Immobilienbewertungen zur Folge haben dürfte .<br />
LaSalle geht zwar einerseits davon aus, dass die Erträge in vielen<br />
europäischen Märkten sinken werden, rechnet jedoch andererseits<br />
damit, dass sich Gelegenheiten eröffnen, qualitativ<br />
hochwertige Immobilien zu günstigen Preisen zu erwerben und<br />
dies bereits ab 2009: im Mittelpunkt werden dabei Zwangsverkäufe<br />
mit entsprechenden Einkaufsvorteilen stehen, die vorrangig<br />
von Investoren genutzt werden können, die über eine<br />
ausreichende Liquidität verfügen und nicht auf die Gewährung<br />
von Bankdarlehen angewiesen sind . Aufgrund der schnellen und<br />
nachweislichen Preisberichtigungen bieten sich in Großbritannien<br />
die besten Chancen seit den frühen 1990er Jahren . Weitere<br />
attraktive Märkte sind Deutschland und Frankreich, bei denen<br />
dieser Prozess ebenfalls weit vorangeschritten ist, sowie die<br />
skandinavischen Länder .<br />
„Attraktive Standorte in Europa bieten schon<br />
wieder Chancen.“<br />
LaSalle, Investment Strategy Annual 2009<br />
Diese Erkenntnisse decken sich auch zum Teil mit der Studie<br />
„Emerging Trends in Real Estate Europe 2009“, die PriceWaterhouse<strong>Co</strong>opers<br />
gemeinsam mit dem Urban Land Institute erstellt<br />
hat: die befragten Investoren favorisieren die Sicherheit der<br />
größeren und liquideren Märkte wie Großbritannien und<br />
Deutschland sowie Russland und die Türkei wegen ihres<br />
langfristigen Potenzials . Die sechs interessantesten Investitionsstandorte<br />
2009 sind laut PwC: München, Hamburg, Istanbul,<br />
Zürich, London und Moskau . Institutionelle Investoren zeigen<br />
laut der Studie ein erhöhtes Risikobewusstsein und bewegen<br />
sich weg von den Nischen hin zu den großen breiten Märkten<br />
der Büro-, Einzelhandels- und Wohnimmobilien .<br />
LaSalle empfiehlt bei Investments in Europa in den nächsten<br />
12 bis 24 Monaten den Erwerb von Bestandsimmobilien in guter<br />
Lage (<strong>Co</strong>re-Immobilien), die ohne den Einsatz von Fremdkapital<br />
einen Rückfluss von 8 bis 12 % bieten, sowie den Erwerb von<br />
Objekten aus Sondersituationen, die abhängig vom Fremdkapital-Hebel<br />
mindestens 15 % erlösen .<br />
Nordamerika<br />
Die nordamerikanischen Immobilienmärkte, die mit dem<br />
US-amerikanischen den größten Markt der Welt haben, und der<br />
zugleich Ausgangspunkt für den weltweiten Einbruch war,<br />
stellen aufgrund einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung<br />
und gestörten Finanzmärkten auch in 2009 ein schwieriges<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
65
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
Umfeld für Investments dar . Obwohl sich der kanadische wie<br />
auch der mexikanische Markt besser als der US-amerikanische<br />
entwickeln werden, werden die Erträge in allen drei Ländern<br />
fallen . Der Tiefpunkt wird für das Jahr 2010 erwartet; nichtsdestotrotz<br />
wird es laut dem Immobilienspezialist LaSalle Investment<br />
Management auch in den nächsten ein bis zwei Jahren Kaufgelegenheiten<br />
geben .<br />
Die Nachwirkungen der Kreditkrise werden in den kommenden<br />
Jahren – und insbesondere in den Vereinigten Staaten – noch<br />
stark zu spüren sein, da der Mangel an Eigenkapital wie auch an<br />
Fremdkapital einen geringeren Umsatz mit sich bringt . Der<br />
US-amerikanische Markt für Bürogebäude wird sich sehr<br />
schwach entwickeln, da 23 % der Mieter aus dem Finanzdienstleistungssektor<br />
kommen . Eine Abschwächung wird ebenfalls für<br />
Lagergebäude sowie für den Markt für Einzelhandelsimmobilien,<br />
der mit steigenden Leerstandsraten zu kämpfen hat, erwartet .<br />
Auch der S&P/Case-Shiller Home Price Index, der von Standard<br />
& Poor’s veröffentlicht wird und die Preisentwicklung von<br />
Einfamilienhäusern quer durch die USA abbildet, ist über einen<br />
Zeitraum von 12 Monaten um 19 % gesunken (20-City <strong>Co</strong>mposite,<br />
Pressemitteilung 31 . März 2009) . Las Vegas beispielsweise<br />
musste einen Einbruch um über 30 % innerhalb eines Jahres<br />
hinnehmen . Allein die Ballungsräume Dallas, Denver, Cleveland<br />
und Boston hielten sich relativ stabil mit Preiseinbußen von rund<br />
5 bis 7 % .<br />
Als der weltweite Rückgang den kanadischen Immobilienmarkt<br />
erreichte, war dieser wirtschaftlich relativ stabil . Die Leerstandsraten<br />
waren auf historischem Tiefstand und der <strong>Co</strong>re-Immobilien<br />
Markt wurde von institutionellen Eigentümern dominiert . LaSalle<br />
erwartet, dass die Preisberichtigungen in Kanada nicht so heftig<br />
ausfallen werden wie in vielen anderen Ländern; selektive<br />
Investitionsmöglichkeiten zu günstigen Einstandspreisen werden<br />
erstmals Ende 2009 erwartet .<br />
Die interessantesten Investments in Nordamerika werden sich in<br />
den Jahren 2009 und 2010 bei Zwangsverkäufen bieten und hier<br />
vor allem in defensiven Immobilien-Segmenten, wie bei Mehrfamilienhäusern,<br />
dem Einzelhandel zur Deckung von Grundbedürfnissen<br />
und mit langfristigen Mietverträgen sowie in nichtzyklischen<br />
Teilmärkten wie Gesundheit und Bildung .<br />
66 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Asien und Pazifik<br />
Die asiatisch pazifischen Märkte sind eine Region, für die es<br />
besonders schwierig ist, eine Prognose für die nächsten drei<br />
Jahre abzugeben, konstatiert LaSalle . Die wichtigsten asiatischen<br />
Märkte wurden von der Finanzkrise und einer Konjunkturabschwächung<br />
erst deutlich nach ihren europäischen und<br />
amerikanischen Gegenstücken getroffen .<br />
In China, Singapur und Hongkong können sich höhere BIP-<br />
Wachstumsraten als im Westen in höheren Erträgen niederschlagen<br />
. Australien ist vielleicht das Beste Beispiel für einen im<br />
Preisberichtungsprozess am weitesten vorangeschrittenen<br />
Markt . Japan, der größte Markt der Region, ist weniger transparent<br />
und die Preisfindung wird sich länger hinziehen . Wenn sich<br />
die neuen Preise etablieren und die institutionellen Eigentümer<br />
die höheren Renditen akzeptieren, kommen die generell<br />
geringeren Leerstandsraten in Japan und die Verknappung des<br />
Angebots an modernen Flächen dem Prozess zu Gute . Der<br />
Investitionsschwerpunkt für <strong>Co</strong>re-Immobilien sollte Australien<br />
und Japan sein .<br />
In China, Singapur und Hongkong können sich<br />
höhere BIP-Wachstumsraten als im Westen in<br />
höheren Erträgen niederschlagen.<br />
LaSalle kommt in seinem aktuellen Strategie-Report zum<br />
Schluss, dass der asiatisch-pazifische Raum weiterhin eine<br />
Übergewichtung in einem strategischen globalen Immobilienportfolio<br />
verdient .
6. Private Equity und Venture Capital<br />
Geplanter Portfolioanteil 9 %<br />
Private Equity/Beteiligungskapital:<br />
Finanzierungsalternative für nicht<br />
börsennotierte Unternehmen<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong> plant – in erster Linie<br />
mittelbar über Beteiligungen an fremden Gesellschaften oder<br />
unmittelbar – im Segment Private Equity zu investieren.<br />
Private Equity ist der Oberbegriff für eine Anlageklasse, zu der<br />
Beteiligungsformen wie Venture Capital und Leveraged Buyouts,<br />
aber auch Mezzanine-Finanzierungen wie stille Beteiligungen<br />
oder Gesellschafterdarlehen gehören. Als moderne Finanzdienstleister<br />
beteiligen sich Private-Equity-Investoren an<br />
Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Anders<br />
als bei der Aufnahme von Fremdkapital müssen Unternehmen<br />
diese Form der Außenfinanzierung im allgemeinen nicht mit den<br />
banküblichen Sicherheiten unterlegen. Die Beteiligungsgesellschaften<br />
tragen entsprechend dem Umfang ihres Engagements<br />
die volle unternehmerische Verantwortung. Private Equity-<br />
Investoren unterstützen das Erreichen der gemeinsamen Ziele<br />
dabei nicht nur mit Kapital. Das Unternehmen kann darüber<br />
hinaus bei Bedarf die Beratung in wichtigen betriebswirtschaftlichen,<br />
strategischen und finanztechnischen Fragen abrufen sowie<br />
die weitreichenden Kontakte des Beteiligungsgesellschafters für<br />
den Geschäftserfolg nutzen.<br />
Die Zielgruppe von Private Equity-Investoren sind in der Regel<br />
nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, die auf<br />
Beteiligungskapital aus den verschiedensten Anlässen zurückgreifen<br />
können. Die Szenarien reichen von Seed- und Start-Up-<br />
Finanzierungen in der frühen Phase der Unternehmensentwicklung<br />
(Early Stage) bis hin zur Expansionsfinanzierung in einem<br />
schon fortgeschritteneren Stadium (Later Stage). Daneben<br />
können mit Hilfe von Buy-out-Modellen Kapitalplattformen für<br />
Nachfolgelösungen im Mittelstand oder für die Ausgliederung<br />
einzelner Geschäftsbereiche aus Großunternehmen geschaffen<br />
werden.<br />
Beteiligungsgesellschaften streben für ihre Engagements eine<br />
angemessene Rendite an. Sie können dieses Ziel erreichen, weil<br />
die finanzierten Unternehmen mit Hilfe des von ihnen bereitgestellten<br />
Kapitals, ihres Know How sowie ihrer Netzwerke<br />
entscheidende Investitionen tätigen und höhere Umsätze<br />
generieren können. Zu einer positiven Entwicklung des Cash<br />
Flow trägt zudem bei, dass Rückzahlungen, Dividenden und<br />
Zinszahlungen an die Erfordernisse des Unternehmens angepasst<br />
werden. Dies alles hat auch aus volkswirtschaftlicher Sicht<br />
positive Effekte, denn Private Equity sorgt so für ein höheres<br />
Steueraufkommen und das Entstehen neuer Arbeitsplätze.<br />
Der Eigenkapitalinvestor hat im Insolvenzfall eine nachrangige<br />
Position gegenüber Kreditgebern und sogar gegenüber anderen<br />
Gesellschaftern. Da er somit im ungünstigsten Fall sein eingesetztes<br />
Kapital verlieren kann, hat er ein starkes Interesse daran,<br />
Schieflagen zu vermeiden und das Unternehmen auf Wachstumskurs<br />
zu bringen.<br />
Beteiligungsgesellschaften sind Partner auf Zeit. Anders als<br />
andere potentielle Investoren wie etwa Industriekonzerne oder<br />
Holdinggesellschaften verfolgen sie keine strategischen Interessen<br />
und die von ihnen finanzierten Unternehmen können<br />
deshalb auch ihre Eigenständigkeit bewahren. Der Eigenkapitalinvestor<br />
partizipiert am Wertzuwachs des Unternehmens, den er<br />
nach einigen Jahren mit der Veräußerung seiner Beteiligung<br />
realisieren kann. Die Höhe des Veräußerungsgewinns ist jedoch<br />
stets abhängig vom Erfolg des Unternehmens.<br />
Die volkswirtschaftliche Bedeutung<br />
von Private Equity<br />
Zum Jahresende 2008 waren deutsche Private Equity-Gesellschaften<br />
mit insgesamt € 35,1 Mrd. an mehr als 6.400 meist<br />
kleinen und mittleren Unternehmen beteiligt. Diese erwirtschafteten<br />
mit rund 1,2 Mio. Beschäftigten Jahresumsätze in Höhe<br />
von € 212,1 Mrd.<br />
Die Turbulenzen an den Finanzmärkten<br />
wirken sich positiv auf die Nachfrage nach<br />
Private Equity aus.<br />
Eine steigende Nachfrage nach Private Equity von Unternehmensseite<br />
ist u. a. begründet durch den Wunsch nach Stärkung der<br />
Eigenkapitalquote mit neu eingebrachtem Eigenkapital. Dies<br />
gewinnt vor dem Hintergrund der durch die Beschlüsse von Basel II<br />
erschwerten Beschaffung von Fremdkapital immer mehr an Bedeutung.<br />
Weiterhin wird wegen der zunehmenden Konzentration der<br />
Konzerne auf ihre Kernkompetenzen und der damit verbundenen<br />
Ausgliederung von Tochtergesellschaften sowie von Unternehmen,<br />
die mangels Nachfolger verkauft werden, verstärkt Kapital<br />
nachgefragt. Auch die sich seit dem <strong>3.</strong> Quartal 2008 verstärkenden<br />
Turbulenzen auf den Finanzmärkten und die damit verbundene<br />
Zurückhaltung der Banken bei der Vergabe von Darlehen wirkt<br />
sich positiv auf die Nachfrage nach Private Equity aus.<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
67
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
Damit hat sich Private Equity zu einem wesentlichen Instrument<br />
der Finanzierung von Innovations-, Wachstums- und Restrukturierungsprozessen<br />
entwickelt .<br />
Nachfolgend finden Sie einige Erfolgsgeschichten von Unternehmen,<br />
die sich eine Private Equity-Gesellschaft mit ins Boot geholt<br />
haben:<br />
Google kennt heute nahezu jeder . Zwei Amerikaner gründeten<br />
das Unternehmen 1998 um eine Suchmaschine zu entwickeln,<br />
die bessere Suchergebnisse liefert als alle anderen . Aus der Idee<br />
wurde Wirklichkeit . Google ist mittlerweile der größte Suchanbieter<br />
der Welt und hat einen Wert von rund € 120 Mrd . .<br />
Möglich wurde dieser Erfolg unter anderem dadurch, dass die<br />
junge Firma in ihrer kritischen Startphase eine Finanzhilfe erhielt .<br />
Dies geschah aber nicht durch Banken – diese zweifelten<br />
nämlich an den Chancen von Google – sondern durch Wagniskapitalgeber,<br />
engl .: Venture Capital-Firmen, die wie die Gründer<br />
selbst an die Idee glaubten .<br />
68 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Weitere Unternehmen die mit Private Equity finanziert wurden:<br />
easy Jet, <strong>Co</strong>mpaq, amazon .com, ebay, Burger King, Nordsee,<br />
Axel Springer, FedEx, ProSieben, Premiere, Auto-Teile-Unger,<br />
Debitel, Eterna, Grohe .<br />
Unternehmen erhalten Private Equity in der Regel von Private<br />
Equity Zielfonds, die von erfahrenen Beteiligungsgesellschaften<br />
verwaltet und geführt werden . Früher war dieses Segment<br />
institutionellen Investoren wie z . B . Banken, Versicherungen,<br />
Pensionskassen oder Stiftungen vorbehalten . Seit einigen Jahren<br />
können auch private Anleger über Beteiligungen in diese<br />
Anlageklasse investieren, der auch zukünftig hohe Chancen<br />
eingeräumt werden, wie die von <strong>Co</strong>ller Capital Ende 2008<br />
veröffentlichten Studie „Global Private Equity Barometer” ergibt .<br />
Dazu hat das Londoner Unternehmen, der weltweit führende<br />
Investor im Sekundärmarkt für Private Equity, institutionelle<br />
Investoren in Nordamerika, Europa und dem asiatisch-pazifischen<br />
Raum zu ihren aktuellen Plänen und Markteinschätzungen<br />
befragt, mit dem Ergebnis, dass 57 % ihr Engagement in dem<br />
Segment beibehalten und 40 % erhöhen wollen; 43 % der<br />
Befragten erwarten für die nächsten drei bis fünf Jahre eine<br />
durchschnittliche Nettorendite von mindestens 16 % .
7. Weitere Märkte<br />
Infrastruktur<br />
Geplanter Portfolioanteil 8 %<br />
Infrastruktureinrichtungen stellen die Versorgung der Bevölke-<br />
rung mit Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern zur Befriedi-<br />
gung von Grundbedürfnissen sicher und bilden die Basis für eine<br />
prosperierende Entwicklung einer modernen Gesellschaft .<br />
Traditionell werden Infrastrukturmaßnahmen wie z . B . der Bau<br />
von Straßennetzen, Bahnlinien, Energieversorgungs- und<br />
Verteilungseinrichtungen, Wasserversorgungseinrichtungen,<br />
Flughäfen und Kommunikationsnetzen mit öffentlichen Mitteln<br />
finanziert oder zumindest von staatlichen Stellen subventioniert .<br />
Die zunehmende Knappheit der öffentlichen Kassen zwingt die<br />
Regierungen vieler Länder jedoch, Infrastruktureinrichtungen zu<br />
privatisieren oder deren Finanzierung und Betrieb dem privaten<br />
Sektor zu überlassen .<br />
Allein für die Modernisierung der Infrastruktur werden in<br />
Deutschland € 17 bis 18 Mrd . durch das zweite Konjunkturpaket<br />
bereitgestellt . Die USA beabsichtigen, von dem insgesamt<br />
US-$ 787 Mrd . (€ 611 Mrd .) umfassenden Konjunkturpaket rund<br />
US-$ 150 Mrd . in Infrastruktur zu investieren .<br />
Zwischen Januar 2003 und August 2007 wurden Transaktionen<br />
mit einem Gesamtvolumen von über € 251 Mrd . im Infrastrukturbereich<br />
in europäischen OECD-Mitgliedsländern (Organisation<br />
for Economic <strong>Co</strong>-Operation and Development) abgeschlossen .<br />
Der weltweite Investitionsbedarf für den Infrastrukturbereich ist<br />
enorm . Dieses gilt nicht nur für die Schwellen- und Entwicklungsländer,<br />
sondern ebenso für die Industrienationen, vorneweg<br />
die USA . Die OECD schätzt den kumulierten weltweiten<br />
Investitionsbedarf in Infrastruktur bis zum Jahr 2030 auf US-$<br />
70 Billionen . Zum Vergleich: Das weltweite Bruttoinlandsprodukt<br />
aller Länder dieser Erde lag 2007 laut dem Internationalen<br />
Währungsfonds „nur“ bei US-$ 65 Billionen .<br />
Wald<br />
Die Nachfrage nach Holz als Bau- und Brennstoff, aber auch für<br />
Möbel und Papier nimmt weltweit zu . Gleichzeitig wird das<br />
Holzangebot durch die Verringerung der Waldwirtschaftsflächen<br />
knapper . Aktuelle Trends weisen darauf hin, dass künftig mehr<br />
Holz nachgefragt wird, aber weniger Flächen zur Holzproduktion<br />
zur Verfügung stehen .<br />
Vom US-Immobilienmarkt kommen derzeit positive Signale für<br />
eine Stabilisierung der Lage . So teilte das US Census Bureau für<br />
Februar 2009 einen Anstieg von saisonbereinigt über 22 % bei<br />
den Wohnbaubeginnen gegenüber dem Vormonat mit . Auch die<br />
Zahl der erteilten Baugenehmigungen hat zugenommen .<br />
Verfestigt sich diese Tendenz, so ist auch vor dem Hintergrund<br />
der im Rahmen des amerikanischen Konjunkturpakets geplanten<br />
Infrastrukturmaßnahmen mit einer steigenden Nachfrage<br />
insbesondere im Bereich Bauholz zu rechnen .<br />
Waldinvestitionen entwickeln sich weitgehend<br />
unabhängig von Aktienrenditen.<br />
Waldinvestitionen hängen nur in äußerst geringem Umfang von<br />
den Finanzmärkten ab und entwickeln sich weitgehend unabhängig<br />
von Aktienrenditen . Waldinvestitionen sind eine Investition<br />
in Substanz . Ein weiterer Vorteil: In Zeiten gedämpfter<br />
Nachfrage wird das Holz nicht geschlagen, der Wald dient als<br />
Lager . Die Entwicklung der Holz- und Waldpreise hat sich in der<br />
Vergangenheit als guter Inflationsschutz erwiesen .<br />
Besonders beeindruckend ist die Entwicklung im „Krisenjahr”<br />
2008: NCREIF (Wald-Index des National <strong>Co</strong>uncil of Real Estate<br />
Fiduciaries): +9,52 % vs . S&P 500 (Aktienindex Standard &<br />
Poor’s 500): –37 % .<br />
Rohstoffe<br />
Zu Beginn des Jahres 2009 umfasste die Weltbevölkerung rund<br />
6,75 Mrd . Menschen und die UNO (United Nations Organization)<br />
geht künftig von einem jährlichen Wachstum von 78 Mio .<br />
Menschen pro Jahr aus . Die weltweite Industrialisierung und<br />
der neue „Rohstoff-Hunger” von rund 3 Mrd . Menschen aus<br />
aufstrebenden Märkten wie China, Indien, Russland und<br />
Brasilien werden die ökonomische Agenda der nächsten<br />
Jahrzehnte bestimmen . Die Entwicklung von Infrastrukturen in<br />
bisher nicht gesehenem Ausmaß und der unaufhaltsame Drang<br />
nach höheren Lebensstandards in diesen Regionen führen zu<br />
einem exzessiven Ge- und Verbrauch von Rohstoffen . Gleichzeitig<br />
führt die zunehmende Knappheit vieler Rohstoffe dazu, dass<br />
diese immer wertvoller werden . Rohstoffe besitzen wichtige<br />
Portfolioeigenschaften, da sie langfristig zu Aktien und Anleihen<br />
negativ korrelieren .<br />
Zu den Rohstoffen zählen nicht nur die Edelmetalle, Basismetalle<br />
und Energierohstoffe, sondern auch die Agrarrohstoffe . Rohstoffe<br />
sind z . B .: Aluminium, Baumwolle, Blei, Erdöl, Gold, Kaffee,<br />
Kakao, Kohle, Kupfer, Mais, Erdgas, Nickel, Palladium, Platin,<br />
Silber, Sojabohnen, Sojamehl, Sojaöl, Weizen, Zink, Zinn, Zucker .<br />
Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
69
Investitionsplan<br />
Investitionsplan (Prognose)<br />
Aufgliederung von Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />
der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />
<strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Erläuterungen zum Investitionsplan (Prognose):<br />
1. Mittelherkunft:<br />
Die Mittelherkunft beschränkt sich auf die Erhöhung des<br />
Eigenkapitals durch neu beitretende Anleger . Plangemäß<br />
arbeitet der Emittent ohne Fremdkapital . Auf das Eigenkapital<br />
der Anleger wird ein Agio in Höhe von 5 % erhoben, das zur<br />
Deckung der zum Teil bei den Zielinvestitionen erhobenen Agios<br />
verwendet wird . Anleger zahlen die vollständige Zeichnungssummme<br />
nach Annahme in einer Summe zzgl . 5 % Agio .<br />
Bezüglich des Investitionsplans wurde unterstellt, dass im Jahr<br />
2009 ein Kommanditkapital in Höhe von € 7 Mio . eingeworben<br />
wird, im Jahr 2010 ein Kommanditkapital in Höhe von € 18 Mio .<br />
und die Beteiligungsgesellschaft somit zum 31 . Dezember 2010<br />
voll platziert ist . Daher umfasst der Investitionsplan nur die Jahre<br />
2009 und 2010 .<br />
2. Mittelverwendung:<br />
1 . Es ist geplant, 94 % des Kommanditkapitals zzgl . 4 % Agio,<br />
insgesamt also 98 %, in Zielinvestitionen zu investieren<br />
(Punkt 2 .1) .<br />
2 . Alle Nebenkostenpositionen unter Punkt 2 .2 und 2 .3 wurden<br />
inkl . 19 % Umsatzsteuer kalkuliert (falls gesetzlich anfallend);<br />
diese ist im Punkt 2 .4 aufgeführt . Die Position 2 .2 .1 umfasst<br />
Vergütungen für Rechts- und Steuerberatung für die Prospekterstellung,<br />
die vertraglich fest vereinbart wurden bzw . für die<br />
feste Kosten angefallen sind (jeweils € 38 .000,– plus 0,10 %<br />
des Gesamtinvestitionsvolumens, das € 10 Mio . übersteigt),<br />
sonstige Rechts- und Steuerberatung, für die 0,15 % des Kommanditkapitals<br />
kalkuliert wurden, sowie Gutachten o . ä ., für die<br />
€ 43 .000,– kalkuliert wurden . Die fest vereinbarten Kosten erhöhen<br />
sich zum Teil proportional zu einem höheren eingeworbenen<br />
Kommanditkapital, sind jedoch durch die Kostengarantie<br />
der demark AG begrenzt (siehe Kapitel “Verträge und Vertragspartner”)<br />
.<br />
3 . Die Position 2 .2 .2 enthält die Nebenkosten für den Treuhänder<br />
und den Mittelfreigabekontrolleur (jeweils RP RICHTER <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), für die die Vergütungen vertraglich<br />
fest vereinbart wurden; für die Treuhandschaft wurde<br />
eine Vergütung von 0,275 % des Kommanditkapitals vereinbart<br />
und für die Mittelfreigabekontrolle eine Vergütung von 0,15 %<br />
des Kommanditkapitals .<br />
4 . Die Kostenposition 2 .2 .3 enthält zum einen die vertraglich fest<br />
vereinbarte Vergütung für den Konzeptionär <strong>abakus</strong> Finanz<br />
<strong>GmbH</strong> in Höhe von 0,70 % des Kommanditkapitals; zum anderen<br />
ist mit der <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong> ein Dienstleistungsvertrag<br />
über Prospektierung und Marketingmaßnahmen abgeschlossen<br />
worden mit einer Vergütung von 0,50 % bzw . 0,30 % des Kommanditkapitals<br />
. Die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong> begleicht daraus ihrerseits<br />
neben Eigenleistungen (insbesondere Marketing) auch<br />
Kosten für die die Prospektierung begleitende Werbeagentur,<br />
Druckereien, Werbeveranstaltungen etc . Aus Sicht des Emittenten<br />
sind diese Kostenpositionen prozentual zum Kommanditkapital<br />
fest . Etwaige höhere/niedrigere anfallende Kosten (prozentual<br />
zum Kommanditkapital) gehen zu Lasten bzw . zugunsten<br />
der <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong> .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Investitionsplan (Prognose)<br />
71
Investitionsplan (Prognose)<br />
5 . Punkt 2 .2 .4 enthält die Nebenkosten für die Geschäftsführung<br />
und die Haftungsvergütung in Höhe von 0,375 % des Kommanditkapitals<br />
sowie für die Anlegerverwaltung in Höhe von<br />
0,375 % des Kommanditkapitals, die der Komplementär, die<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong>, erhält und die vertraglich<br />
fest vereinbart wurden . Position 2 .2 .5 bezeichnet die vertraglich<br />
fest vereinbarte Kostengarantie der demark AG, die mit<br />
0,375 % des Kommanditkapitals vergütet wird (Näheres zu<br />
diesem Vertrag siehe Kapitel „Verträge und Vertragspartner“) .<br />
6 . Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> hat mit der demark AG<br />
als Exklusivvertrieb einen Vertrag geschlossen, wonach die<br />
demark AG exklusiv mit der Vermittlung des Kommanditkapitals<br />
der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> beauftragt ist . Die<br />
demark AG darf hierzu Untervermittler einschalten . Darüber<br />
hinaus wird die demark AG die Zielinvestitionen, die die <strong>abakus</strong><br />
<strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> zu zeichnen beabsichtigt, vermitteln<br />
und im Zuge dessen vorab eine Plausibilitätsprüfung durchführen<br />
. Die Gesamtvergütung besteht aus mehreren Teilen: Der<br />
Emittent zahlt für die Vermittlung von Eigenkapital zunächst<br />
rechnerisch 10,95% des vermittelten Volumens (ohne Agio, ggf .<br />
zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer) an den Exklusivvertrieb . Auf<br />
diese Vergütung werden 92 % jener Vertriebsprovisionen, die<br />
der Exklusivvertrieb für die Vermittlung des Beitritts des Emittenten<br />
an Investitionsobjekten von den betreffenden Zielinvestitionsemittenten<br />
erhält, angerechnet . Die Anrechnung erfolgt jedoch<br />
nicht über die Höhe der vorgenannten Vergütung hinaus,<br />
d . h ., die Vergütung wäre im besten Fall null . Hintergrund dieser<br />
Regelung ist die Annahme, dass der Exklusivvertrieb seitens der<br />
Zielinvestitionsemittenten durchschnittlich 9,80 % des Kommanditkapitals<br />
Vermittlungsprovision vereinnahmen kann .<br />
Dieser „Normalfall” führt dann zu den im Investitionsplan kalkulatorisch<br />
angesetzten Kosten für den Emittenten in Höhe von<br />
72 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
1,93 % (Position 2 .2 .6, „Kapitalbeschaffung, saldiert“) . Insge-<br />
samt würden somit Vermittlungsprovisionen von 9,80 % +<br />
1,93 % = 11,73 % anfallen . Für den Fall, dass der Exklusivver-<br />
trieb seitens der Zielinvestitionsemittenten keine Vermitt lungs-<br />
provi sion vereinnahmen kann, steigt die Postition 2 .2 .6 von<br />
1,93 % des Kommanditkapitals auf 10,95 % (maximale Höhe) .<br />
Der Emittent zahlt in der Regel vollständig das ggf . anfallende<br />
Agio für seine Beteiligungen an Investitionsobjekten . Ergibt sich<br />
zum Zeitpunkt der Fondsschließung für die seitens des Emittenten<br />
tatsächlich in Investitionsobjekte gezahlten Agios (Pos .<br />
2 .1 .2) ein insgesamt niedrigeres Agio als nach Investitionsplan<br />
ausgewiesen (4 % des Kommanditkapitals), so zahlt der Emittent<br />
– zusätzlich zu der oben stehenden Vergütung – dem Exklusivvertrieb<br />
die Differenz . Da die demark AG sich seit 1997<br />
am Markt der geschlossenen Fonds deutschlandweit etabliert<br />
hat und dadurch über zum Teil exklusive Zugänge zu Investitionsmöglichkeiten<br />
verfügt, die anderen Marktteilnehmern, insbesondere<br />
Einzelinvestoren mit niedrigen Beteiligungssummen,<br />
verwehrt bleiben, bedeutet die Einschaltung der demark AG für<br />
die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> einen Vorteil, kann sie<br />
doch auf diese Weise auf nahezu alle Märkte und Fonds zugreifen,<br />
die ihr interessant erscheinen . Etwaige anfallende Zinsen<br />
aus einer grundsätzlich möglichen, jedoch nicht unterstellten<br />
Fremdfinanzierung fallen ebenfalls unter die Pos . 2 .2 .6, weshalb<br />
hier keine Zinsen kalkuliert wurden .<br />
7 . Unter 2 .3 sind die während der Platzierungsphase anfallenden<br />
laufenden Kosten aufgeführt . Die Vergütung für die Geschäftsführung<br />
und die Haftungsvergütung in Höhe von 0,375 % des<br />
Kommanditkapitals, für die Anlegerverwaltung in Höhe von<br />
0,375 % des Kommanditkapitals sowie für den Treuhänder in<br />
Höhe von 0,10 % des Kommanditkapitals wurden vertraglich<br />
fest vereinbart und fallen erstmals im Jahr 2010 an . Für die laufende<br />
Rechtsberatung und die Steuerberatung inkl . Jahresabschluss<br />
wurden in 2009 und in 2010 jeweils € 20 .000,– kalkuliert;<br />
für laufende Betriebs- und Sachkosten (z . B . Versicherungsprämien,<br />
Lizenzgebühren, Kosten der Gesellschafterversammlung,<br />
Porto, Kopier- und Druckkosten, o . ä .) wurden 0,10 % des<br />
Kommanditkapitals kalkuliert .
Investitionsplan (Prognose)<br />
€ €<br />
1. Mittelherkunft €<br />
In % des EK<br />
ohne Agio<br />
1 .1 Eigenkapital<br />
3 Gründungskommanditisten 3 .000 0,01<br />
Kommanditkapital der weiteren Investoren 24 .997 .000 99,99<br />
1 .2 Fremdkapital 0 0,00<br />
Gesamtsumme exkl. Agio 25.000.000 100,00<br />
1 .3 5 % Agio auf das Kommanditkapital der weiteren Investoren 1 .249 .850 5,00<br />
Gesamtsumme inkl. Agio 26.249.850 105,00<br />
2. Mittelverwendung €<br />
2.1 Zielinvestitionen 24.499.368 98,00<br />
2 .1 .1 Zielinvestitionen exklusive Agio 23 .499 .368 94,00<br />
2 .1 .2 Agios für Zielinvestitionen 1 .000 .000 4,00<br />
2.2 Weitere Nebenkosten 1.431.500 5,73<br />
2 .2 .1 Beratung und Gutachten 186 .500<br />
2 .2 .2 Treuhänder, Mittelfreigabekontrolle 106 .250<br />
2 .2 .3 Konzeption, Prospektierung, Marketingmaßnahmen 375 .000<br />
2 .2 .4 Geschäftsführung, Haftungsvergütung, Anlegerverwaltung 187 .500<br />
2 .2 .5 Kostengarantie 93 .750<br />
2 .2 .6 Kapitalbeschaffung saldiert; Zinsen (falls anfallend) 482 .500<br />
2.3 Laufende Verwaltungskosten in der Platzierungsphase 131.500 0,53<br />
2 .3 .1 Geschäftsführung und Haftungsvergütung 26 .250<br />
2 .3 .2 Anlegerverwaltung 26 .250<br />
2 .3 .3 Treuhänder 7 .000<br />
2 .3 .4 Laufende Rechtsberatung, Steuerberatung & Jahresabschluss 40 .000<br />
2 .3 .5 Laufende Betriebs- und Sachkosten 32 .000<br />
2.4 Umsatzsteuer (auf Pos. 2.2.1 bis Pos. 2.2.4 sowie 2.3) 187.483 0,75<br />
Gesamtsumme inkl. Agio 26.249.850 105,00<br />
Rundungsdifferenzen sind möglich .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Investitionsplan (Prognose)<br />
73
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Emittenten<br />
Finanzlage<br />
Vermögens-, des Ertrags- Emittenten<br />
und Finanzlage<br />
des Emittenten<br />
Die in diesem Kapitel dargestellten Daten gehen einheitlich<br />
davon aus, dass insgesamt ein Kommanditkapital von € 25 Mio .<br />
eingeworben wird . Dabei teilt sich dies auf 2009 und 2010 wie<br />
Eröffnungsbilanz zum 10. März 2009 der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
folgt auf: 2009 € 7 Mio . sowie 2010 € 18 Mio . Aus Darstellungsgründen<br />
kann es vereinzelt zu Rundungsdifferenzen<br />
kommen .<br />
Aktiva € Passiva €<br />
A. Ausstehende Einlagen 3 .000,00 A. Eigenkapital<br />
I . Kapitalanteile<br />
Kommanditkapital<br />
3 .000,00<br />
Bilanzsumme <strong>3.</strong>000,00 Bilanzsumme <strong>3.</strong>000,00<br />
Bilanz zum 30. April 2009, Zwischenübersicht der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Aktiva € Passiva €<br />
A. Ausstehende Einlagen 1 .000,00 A. Eigenkapital<br />
B. Umlaufvermögen I . Kapitalanteile Kommanditkapital 3 .000,00<br />
I . Guthaben bei Kreditinstituten 2 .000,00 II . Jahresfehlbetrag –256,41<br />
B. Verbindlichkeiten 256,41<br />
Bilanzsumme <strong>3.</strong>000,00 Bilanzsumme <strong>3.</strong>000,00<br />
Zwischenübersicht, Gewinn- und Verlustrechnung<br />
10. März 2009 bis 30. April 2009 der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Umsatzerlöse<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
0,00 €<br />
Gründungskosten (Notar, Handelsreg ., Eröffnungsbilanz etc .), lfd . Kosten (Bank etc .) –256,41 €<br />
Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 €<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 €<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit –256,41 €<br />
Steuern 0,00 €<br />
Jahresfehlbetrag –256,41 €<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
75
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Emittenten<br />
Planbilanz (Prognose) der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Aktiva<br />
76 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
31.12.2009<br />
T€<br />
31.12.2010<br />
T€<br />
Passiva<br />
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital<br />
31.12.2009<br />
T€<br />
31.12.2010<br />
Sachanlagen 0 1 .225 Kommanditkapital 7 .000 25 .000<br />
Finanzanlagen 0 3 .675 Kapitalrücklage (Agio) 350 1 .250<br />
Beteiligungen 6 .688 19 .599 Entnahmen 0 -61<br />
B. Umlaufvermögen Bilanzgewinn/-verlust –579 –1 .134<br />
Guthaben<br />
bei Kreditinstituten<br />
83 556 B. Verbindlichkeiten 0 0<br />
Bilanzsumme 6.771 25.055 Bilanzsumme 6.771 25.055<br />
Ertragslage: (Prognose) Plan-Gewinn- und Verlustrechnung 2009 bis 2010 der<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
2009<br />
T€<br />
T€<br />
2010<br />
T€<br />
Umsatzerlöse: Mieteinnahmen aus <strong>Co</strong>ntainervermietung 0 0<br />
Abschreibung auf Sachanlagen 0 0<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen –579 –1 .172<br />
Erträge aus Beteiligungen 0 617<br />
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (für kurze Zwischenfinanzierungen) 0 0<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit –579 –555<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag (hier: Gewerbesteuer) 0 0<br />
Jahresüberschuss/-fehlbetrag –579 –555<br />
Entnahmen/Auszahlungen an Gesellschafter 0 61<br />
Finanzlage: (Prognose) Plan-Kapitalflussrechnung 2009 bis 2010 der<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
2009<br />
T€<br />
2010<br />
T€<br />
Jahresüberschuss –579 –555<br />
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 0 0<br />
+ Zunahme der Rückstellungen (– Abnahme der Rückstellungen) 0 0<br />
+ Veränderung der Verbindlichkeiten (+ Erhöhung; – Minderung) 0 0<br />
= Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit –579 –555<br />
– Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen –6 .688 –17 .811<br />
+ Kapitalrückzahlungen aus Finanz- und Sachanlagen 0 0<br />
= Cash-Flow aus Investitionstätigkeit –6.688 –17.811<br />
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kommanditeinlagen) 7 .350 18 .900<br />
– Eigenkapitalentnahmen (Auszahlungen an Kommanditisten) 0 –61<br />
= Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit 7.350 18.839<br />
Zahlungswirksame Veränderung der Finanzmittelbestände 83 473<br />
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 0 83<br />
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 83 556
Planzahlen der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
2009 bis 2012 (Prognose)<br />
2009<br />
T€<br />
2010<br />
T€<br />
2011<br />
T€<br />
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Emittenten<br />
2012<br />
T€<br />
Investitionen 6 .688 17 .811 0 0<br />
Produktion 0 0 0 0<br />
Umsätze, Erlöse 0 0 156 156<br />
Ergebnis –579 –555 1 .599 3 .745<br />
Erläuterungen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage<br />
sowie der Planzahlen des Emittenten<br />
Erfolgsprognose<br />
Für die nachfolgenden Erläuterungen gilt die Annahme, dass alle<br />
Zielinvestitionen innerhalb der Fondslaufzeit bis 31 . Dezember<br />
2021 vollständig zurückgezahlt bzw . veräußert werden . Angestrebt<br />
ist, dass Ausschüttungen (= Summe aus ausgezahlten<br />
Gewinnen und Kapitalrückzahlungen) ab dem Jahr nach Beitritt<br />
beginnen, ab dem Tag des wirksamen Beitritts bis zum Tag der<br />
Fondsschließung 3 % pro rata temporis betragen und im<br />
späteren Anlageverlauf ansteigen . Die Auszahlungen werden<br />
nachschüssig, zeitanteilig ab wirksamem Beitritt, vorgenommen .<br />
Es wird ein halbjährlicher Auszahlungsrhythmus angestrebt . Die<br />
Zielinvestitionen der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> werden<br />
in unterschiedlicher Weise Liquidität zuführen, was zur Folge<br />
hat, dass die halbjährlich an die Anleger ausgekehrten Zahlungen<br />
unregelmäßige Betragshöhen haben werden . Nähere<br />
Angaben zu Auszahlungen sind aufgrund der Blind-Pool-Konstruktion<br />
der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> nicht möglich<br />
bzw . würden weniger zur Information, sondern eher zur<br />
Irritation führen . Daher wird hier auf die Darstellung detaillierter<br />
Prognosen über die zukünftigen Auszahlungen verzichtet .<br />
Kosten<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> plant – entweder<br />
mittelbar über Beteiligungen an fremden Gesellschaften oder<br />
unmittelbar – in verschiedene Märkte zu investieren . Investitionen,<br />
die mittelbar über Beteiligungen erfolgen, haben – inkl .<br />
eines eventuellen Agios – einen durchschnittlichen Kosten anteil<br />
von (geschätzt) ca . 12 %; dieser Kostenanteil ist nicht garantiert<br />
und kann höher ausfallen als geschätzt . Bei unmittelbaren<br />
Zielinvestitionen entstehen – wie bei mittelbaren Investi tionen<br />
– ebenfalls Kosten, welche auf 12 % des Zielinvestitionsvolu-<br />
mens (Eigenkapital und ggf . Fremdkapital) in Summe aller<br />
unmittelbarer Investitionen begrenzt sind; Kosten, die über diese<br />
Grenze von 12 % hinausgehen, übernimmt die demark AG,<br />
Grünwald, im Rahmen ihrer Kostengarantie .<br />
Wie auch aus dem Gesellschaftsvertrag ersichtlich ist, entstehen<br />
ab dem Jahr 2010 – vor Auszahlungen an die Anleger – für<br />
die Geschäftsführung jährliche Kosten in Höhe von 0,375 % des<br />
Kommanditkapitals (netto, zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer), für<br />
die Anlegerver waltung jährliche Kosten in Höhe von 0,375 %<br />
des Kommanditkapitals (netto, zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />
und für die Treuhandschaft jährliche Kosten in Höhe von 0,10 %<br />
des Kommanditkapitals (netto, zzgl . gesetz licher Umsatzsteuer) .<br />
Die drei vorgenannten Kostenpositionen erhöhen sich jährlich<br />
um 2 % des Vorjahresbetrags, erstmals für das Jahr 2012 . Für<br />
laufende Betriebs- und Sachkosten (lfd . Bankgebühren, Notar,<br />
Handelsregister, Versicherungen, Beirat, Sonstiges) sind jährliche<br />
Kosten in Höhe von 0,10 % des Kommanditkapitals (netto, zzgl .<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer) kalkuliert; für die laufende Steuerberatung<br />
und die Erstellung des Jahresabschluss wurden jährliche<br />
Kosten in Höhe von € 20 .000,– (netto, zzgl . gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer) kalkuliert . Nach Erfahrung und Schätzung des<br />
Anbieters ergeben sich auf Ebene der mittelbaren Zielinvestitionen<br />
ebenfalls laufende jährliche Kosten vorgenannter Art, die<br />
durchschnittlich in vorgenannter Höhe anfallen .<br />
Für die laufende Betreuung von unmittelbaren Zielinvestitionen<br />
sind jährliche Kosten in Höhe von 1 % des Kommanditkapitals<br />
(netto, zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer) kalkuliert: diese setzten<br />
sich zusammen aus 0,50 % für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung<br />
und die Objektverwaltung sowie 0,50 % für laufende<br />
Verwaltungskosten, wie Steuerberatung, Jahresabschluss,<br />
Bankgebühren, Notar, Handelsregister, Versicherungen, etc; bei<br />
vertraglich fest vereinbarten Vergütungen wird üblicherweise eine<br />
jährliche Anpassung („Inflationsausgleich“) mit vereinbart . Diese<br />
Kosten sind in den vorgenannten Planzahlen berücksichtigt .<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> sowie bei unmittelbaren<br />
Zielinvestitionen ggf . zu gründende Gesellschaften erstatten<br />
darüber hinaus ihrem jeweiligen Komplementär sämtliche<br />
notwendigen Ausgaben und Aufwendungen für die Führung der<br />
Geschäfte, die nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />
vertretbar sind . Dies umfasst insbesondere die Vergütung<br />
Dritter für die laufende Verwaltung und fachliche Betreuung der<br />
Investitionen sowie sonstige Leistungen an der Gesellschaft .<br />
Außerdem sind mit diesen oben genannten laufenden Vergütungen<br />
keine mit außergewöhnlichem Aufwand durchzuführende<br />
Geschäftsbesorgungstätigkeiten abgegolten, wie z . B . der<br />
Verkauf von Geschäftsanteilen oder Anlagevermögen, Restrukturierungsmaßnahmen<br />
oder die Begleitung von Prozessen bei<br />
Rechtsstreitigkeiten .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
77
Vertragspartner<br />
Vertragspartner im Überblick<br />
im Überblick<br />
Auf den folgenden beiden Seiten finden Sie eine Übersicht der<br />
für dieses Beteiligungsangebot wichtigsten Vertragspartner .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Vertragspartner im Überblick<br />
79
Vertragspartner im Überblick<br />
80<br />
Unternehmen/Firma: <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Funktion: Emittent<br />
Sitz und Geschäftsadresse: Luise-Ullrich-Straße 2, D-82031 Grünwald bei München<br />
Handelsregister: München, HRA 93634 (Tag der Eintragung: 10 . März 2009)<br />
Kommanditkapital: Vertraglich vorgesehen: geplant € 25 Mio ., maximal € 50 Mio .<br />
Gesellschafter:<br />
Geschäftsführer/Komplementär:<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Hans-Martin Herbel, Jutta Herbel, RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
weitere Anleger als Kommanditisten bzw . Treugeber über die Treuhänderin<br />
(RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong><br />
geschäftsansässig: Luise-Ullrich-Straße 2, D-82031, Grünwald bei München<br />
Unternehmen/Firma: <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong><br />
Funktion: Komplementär, Geschäftsführer der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong>, Anlegerverwaltung<br />
Sitz und Geschäftsadresse: Luise-Ullrich-Straße 2, D-82031 Grünwald bei München<br />
Handelsregister: München, HRB 158274 (Tag der Eintragung: 11 . August 2005)<br />
Stammkapital: € 25 .000,–<br />
Gesellschafter: <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, 100 %<br />
Geschäftsführer:<br />
Unternehmen/Firma: <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong><br />
Hans-Martin Herbel, Jutta Herbel, Alexander Link<br />
alle geschäftsansässig: Luise-Ullrich-Straße 2, D-82031 Grünwald bei München<br />
Funktion: Anbieter, wirtschaftliche Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
Sitz und Geschäftsadresse: Luise-Ullrich-Straße 2, D-82031 Grünwald bei München<br />
Handelsregister: München, HRB 158272 (Tag der Eintragung: 11 . August 2005)<br />
Stammkapital: € 30 .000,–<br />
Gesellschafter:<br />
Geschäftsführer:<br />
Platina Holding AG (Luzern), 90 % (Gesellschafter: Jutta und Hans Martin Herbel zu je 50 %);<br />
Karsten Mieth, 10 %<br />
Hans-Martin Herbel, Jutta Herbel<br />
alle geschäftsansässig: Luise-Ullrich-Straße 2, D-82031 Grünwald bei München
Unternehmen/Firma:<br />
demark AG zur Vermittlung von Kapitalanlagen,<br />
Funktion: Exklusivvertrieb, Kostengarant<br />
im übrigen Prospekt kurz als „demark AG” bezeichnet<br />
Sitz und Geschäftsadresse: Luise-Ullrich-Straße 2, D-82031 Grünwald bei München<br />
Gründung: 18 . November 1997 als <strong>GmbH</strong>, AG-Umwandlung am 20 . Juni 2000,<br />
Handelsregister: München, HRB 133367<br />
Stammkapital: € 50 .000,–<br />
Aktionäre mit einem Anteil<br />
von mehr als 25 %:<br />
Vorstand:<br />
Tag der Eintragung der AG: 18 . September 2000<br />
Jutta Herbel, Hans-Martin Herbel<br />
Hans-Martin Herbel (Vorstandsvorsitzender), Jutta Herbel (Vorstand), Karsten Mieth (Vorstand)<br />
alle geschäftsansässig: Luise-Ullrich-Straße 2, D-82031 Grünwald bei München<br />
Unternehmen/Firma: RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Funktion:<br />
Treuhänder, Mittelfreigabekontrolle, Gesellschafter, Erstellung Jahresabschlüsse und Steuererklärungen<br />
Sitz und Geschäftsadresse: Nymphenburger Straße 3b, D-80335 München<br />
Handelsregister: München, HRB 143061 (Tag der Eintragung: 3 . September 2002)<br />
Stammkapital: € 25 .000,–<br />
Gesellschafter: Humbert Lechner, Klaus Richter, Roland Weigl, Frank Zeidler<br />
Geschäftsführer:<br />
Christian Müller, Humbert Lechner, Roland Weigl, Ulrich Burkhardt, Frank Zeidler<br />
alle geschäftsansässig: Nymphenburger Straße 3b, D-80335 München<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Vertragspartner im Überblick<br />
81
Verträge und<br />
Verträge Vertragspartner<br />
und Vertragspartner<br />
Für Anleger sind die nachfolgend aufgeführten Verträge und<br />
Vertragspartner von Interesse . Darüber hinaus sind auf den<br />
nachfolgenden Seiten (ab Seite 121) der Gesellschaftsvertrag,<br />
der Treuhandvertrag sowie der Mittelfreigabekontrollvertrag<br />
abgedruckt . Weitere Angaben zu den wichtigsten Vertragspartnern<br />
finden Sie auf den Seiten 79 bis 81 .<br />
Konzeptionsvertrag<br />
Vertragsdatum:<br />
12 . Mai 2009<br />
Vertragspartner:<br />
<strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong> (˝Konzeptionär˝)<br />
Die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong> hat seit Dezember 2005 vier geschlossene<br />
Fonds aufgelegt . Per 31 . Dezember 2008 wurde hiervon ein<br />
Zeichnungsvolumen von rund € 67 Mio . realisiert; die Fonds<br />
leisteten Ausschüttungen in Höhe von € 2,4 Mio . Angaben zum<br />
Verlauf dieser Beteiligungen sind auf Seite 23 ff . zu finden .<br />
Vertragsgegenstand<br />
Der Emittent beauftragt den Konzeptionär mit der Konzeption<br />
aller Verträge, Prospekte und sonstigen Unterlagen oder<br />
Dokumente sowie ggf . der Durchführung von Tätigkeiten,<br />
die erforderlich oder geeignet sind, die gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
näher bezeichnete Emission am Kapitalmarkt<br />
zu platzieren . Dazu gehören insbesondere: Übernahme der<br />
Funktion des Anbieters und der Prospekt-Verantwortung;<br />
Erstellung des wirtschaftlichen Konzeptes und der druckreifen<br />
Prospektvorlage; Koordination geeigneter Dritter zur Erstellung<br />
des Konzeptes; Vornahme aller weiteren Tätigkeiten und<br />
Arbeiten, die die Gestattung des Prospektes durch die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Ziele<br />
haben, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten<br />
(z . B . Hinweisbekanntmachung, Nachträge); Veranlassung<br />
zur Einrichtung von Bankverbindungen für den Emittenten;<br />
Abschluss weiterer Verträge in Abstimmung mit dem Emittenten,<br />
die geeignet sind, den Vertragszweck zu erfüllen .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Verträge und Vertragspartner<br />
83
Verträge und Vertragspartner<br />
Vergütung<br />
Der Konzeptionär erhält für Leistungen aus diesem Vertrag<br />
0,7 % des insgesamt eingeworbenen Emissionsvolumens (inkl .<br />
Kapital der Gründungsgesellschafter, netto, zzgl . gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer) .<br />
Fälligkeit<br />
Die Vergütung ist zur Zahlung fällig am Tage der Fondsschließung<br />
durch den persönlich haftenden Gesellschafter des<br />
Emittenten . Angemessene Abschlagszahlungen, die sich an dem<br />
platzierten Kommanditkapital orientieren, können verlangt<br />
werden . Soweit die Vergütung/Abschlagszahlungen von Konten<br />
bezahlt werden sollen, die der Mittelfreigabekontrolle unterliegen<br />
(Mittelfreigabekonten), tritt die Fälligkeit frühestens mit<br />
Mittelfreigabe durch den Mittelfreigabekontrolleur ein .<br />
Vertragsänderung und Kündigung<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform . Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde<br />
gekündigt werden .<br />
Vertragsende<br />
Dieser Vertrag endet, wenn die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
dem Konzeptionär die Beendigung der Platzierung des<br />
Kapitals des Emittenten anzeigt .<br />
Haftung des Konzeptionärs<br />
Die Haftung des Konzeptionärs wird auf vorsätzliches und grob<br />
fahrlässiges Verschulden beschränkt .<br />
Haftung der Kommanditisten<br />
Zwischen den Vertragsparteien besteht Übereinkunft, dass die<br />
Haftung aller bisher der Fondsgesellschaft beigetretenen<br />
Kommanditisten, sowie die künftig der Fondsgesellschaft<br />
beitretenden bzw . bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
beigetretenen Treugeber/Direktkommanditisten auf ein<br />
Prozent ihrer jeweiligen Beteiligung (ohne Berücksichtigung des<br />
Agios) beschränkt ist . Diese Beschränkung ist davon unabhängig,<br />
ob die Beteiligung der Direktkommanditisten bzw . Erhöhungen<br />
der von der Treuhandkommanditistin RP RICHTER <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft treuhänderisch gehaltenen<br />
Gesellschaftsbeteiligungen bereits im Handelsregister eingetragen<br />
sind .<br />
84 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Vertrag über die exklusive Vermittlung<br />
von Eigenkapital und die Vermittlung<br />
von Investitionsobjekten<br />
Vertragsdatum:<br />
12 . Mai 2009<br />
Vertragspartner:<br />
demark AG (˝Exklusivvertrieb˝)<br />
Die demark AG ist seit 1997 im Bereich der Vermittlung von<br />
Eigenkapital geschlossener Fonds tätig . Sie hat sich dazu ein<br />
Netz von über 150 Banken aus dem Sparkassen- und Genossenschaftsbankenbereich<br />
sowie ausgewählte Finanzdienstleister<br />
bundesweit aufgebaut und fungiert ausschließlich als Partnerpool<br />
dieser Vertriebspartner . Seit 1997 wurde über die demark<br />
AG insgesamt ein Eigenkapital in Höhe von rund € 420 Mio . in<br />
ca . 430 geschlossene Fonds aller marktgängigen Gattungen an<br />
rund 13 .000 Anleger in ca . 16 .500 einzelne Beteiligungen<br />
vermittelt . Die demark AG hat bisher noch keine Vermögensanlagen<br />
angeboten .<br />
Vertragsgegenstand<br />
Der Emittent beauftragt den Exklusivvertrieb mit der exklusiven<br />
Vermittlung des Eigenkapitals des Emittenten bis zu dem<br />
Zeitpunkt, zu dem die persönlich haftende Gesellschafterin des<br />
Emittenten, die <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong>, die<br />
Fondsschließung erklärt . Vom Emittenten veranlasste Unterbrechungen<br />
der Eigenkapitalplatzierung sind möglich . Gleichzeitig<br />
beauftragt der Emittent den Exklusivvertrieb, dem Emittenten<br />
geeignete Investitionsobjekte, wie diese gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
und Verkaufsprospekt des Emittenten beschrieben sind,<br />
zu vermitteln . Der Exklusivvertrieb führt über die Investitionsobjekte<br />
vor Zeichnung des Emittenten Plausibilitätsprüfungen<br />
durch, welche mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen<br />
werden müssen . Die Kriterien für die durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen<br />
werden einvernehmlich festgelegt . Der Exklusivvertrieb<br />
verfügt über alle gesetzlich erforderlichen Genehmigungen<br />
zur Durchführung seiner Tätigkeit . Der Exklusivvertrieb<br />
arbeitet im eigenen Namen auf eigene Rechnung . Untervermittler<br />
dürfen auf alleinige Verantwortung des Exklusivvertriebs<br />
eingeschaltet werden . Die Durchführung geeigneter Marketingoder<br />
Schulungsmaßnahmen zur Einwerbung des prospektierten<br />
bzw . ggf . erhöhten Kommanditkapitals ist nicht Gegenstand der<br />
Beauftragung des Exklusivvertriebs, diese Tätigkeiten werden<br />
von einem anderen Dienstleister des Emittenten erbracht .<br />
Vergütung<br />
Die Vermittlungs-Provision setzt sich additiv aus den nachfolgenden<br />
Teilen A . bis C . zusammen: A . Der Emittent zahlt für<br />
die Vermittlung von Eigenkapital 10,95 % des vermittelten<br />
Volumens (ohne Agio) ggf . zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer an
den Exklusivvertrieb . B . Der Exklusivvertrieb vereinnahmt die<br />
Vertriebsprovisionen, die er für die Vermittlung des Beitritts des<br />
Emittenten an Investitionsobjekten (Lebensversicherungen,<br />
Direkt-Investitionen, andere Fondsgesellschaften etc .) von den<br />
Emittenten der Investitionsobjekte erhält . 92 % dieser Vertriebsprovisionen<br />
werden auf die gemäß A . zu zahlende<br />
Vermittlungsprovision, maximal bis zu deren Höhe, angerechnet<br />
und vermindern diese Vergütung . C . Der Emittent zahlt in der<br />
Regel vollständig das ggf . anfallende Agio für seine Zielinvestitionen<br />
. Dieses Agio ist mit durchschnittlich 4 % des Emissionskapitals<br />
des Emittenten ohne Gründungskommanditisten kalkuliert .<br />
Ergibt sich zum Zeitpunkt der Fondsschließung für die seitens<br />
des Emittenten tatsächlich in Investitionsobjekte gezahlte Agien<br />
ein niedrigerer Betrag als 4 % des Emissionskapitals des<br />
Emittenten ohne Gründungskommanditisten, so zahlt der<br />
Emittent dem Exklusivvertrieb die Differenz bis zu maximal 4 % .<br />
D . Die Gewährung von Agio-Nachlässen an Anleger des<br />
Emittenten seitens des Exklusivvertriebs ist ohne die Zustimmung<br />
der Fondsgeschäftsführung nicht zulässig . Genehmigte<br />
Agio-Nachlässe gehen zu Lasten des Exklusivvertriebs . E .<br />
Beauftragt der Exklusivvertrieb Untervermittler, so hat er die an<br />
die Untervermittler zu zahlenden Provisionen selbst zu tragen .<br />
Fälligkeit<br />
Die Fälligkeit der Provisionszahlungen an den Exklusivvertrieb<br />
nach B . liegt außerhalb des Einflussbereiches des Emittenten . Es<br />
gelten insofern die Regelungen zwischen dem Exklusivvertrieb<br />
und den Investitionsobjekt-Gesellschaften . In Fällen des A . und<br />
C . wird die Provision zum Zeitpunkt der Fondsschließung fällig,<br />
d . h . zu dem Zeitpunkt, zu dem die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
des Emittenten die Fondsschließung erklärt hat . Der<br />
Exklusivvertrieb ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach A . und<br />
C . unter Berücksichtigung der Vergütungsanrechnung nach B .<br />
und C ., die sich am Stand des vermittelten Kommanditkapitals<br />
des Emittenten orientieren, monatlich anzufordern . Soweit die<br />
Vergütung/Abschlagszahlungen von Konten bezahlt werden<br />
sollen, die der Mittelfreigabekontrolle unterliegen (Mittelfreigabekonten),<br />
tritt die Fälligkeit frühestens mit Mittelfreigabe durch<br />
den Mittelfreigabekontrolleur ein . Solange die konkreten<br />
Vergütungsanrechnungen nicht nachgewiesen sind, werden<br />
92 % der Vergütung nach A und 100 % der an den Exklusivvertrieb<br />
zu bezahlenden Agien angerechnet .<br />
Vertragsänderung und Kündigung<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform . Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund<br />
gekündigt werden . Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann<br />
vor, wenn trotz der exklusiven Vergabe der Vermittlung des<br />
Eigenkapitals an den Exklusivvertrieb über einen zusammenhängenden<br />
Zeitraum von 40 Arbeitstagen nach der Gestattung des<br />
Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) kein Kapital (mehr) durch den Exklusiv-<br />
vertrieb eingeworben (rechtsgültig unterschriebene Beitrittserklärungen)<br />
wird . In diesem Fall kann die Emittentin diesen<br />
Vertrag fristlos kündigen .<br />
Vertragsende<br />
Dieser Vertrag endet, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
des Emittenten dem Exklusivvertrieb die Beendigung der<br />
Platzierung des Kapitals des Emittenten anzeigt, d . h . kein<br />
weiteres Kommanditkapital mehr aufnimmt .<br />
Haftung des Exklusivvertriebs<br />
Die Haftung des Exklusivvertriebs wird auf vorsätzliches und<br />
grob fahrlässiges Verschulden beschränkt .<br />
Haftung der Kommanditisten<br />
Zwischen den Vertragsparteien besteht Übereinkunft, dass die<br />
Haftung aller bisher der Fondsgesellschaft beigetretenen<br />
Kommanditisten, sowie die künftig der Fondsgesellschaft<br />
beitretenden bzw . bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
beigetretenen Treugeber/ Direktkommanditisten auf ein<br />
Prozent ihrer jeweiligen Beteiligung (ohne Berücksichtigung des<br />
Agios) beschränkt ist . Diese Beschränkung ist davon unabhängig,<br />
ob die Beteiligung der Direktkommanditisten bzw . Erhöhungen<br />
der von der Treuhandkommanditistin RP RICHTER <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft treuhänderisch gehaltenen<br />
Gesellschaftsbeteiligungen bereits im Handelsregister eingetragen<br />
sind .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Verträge und Vertragspartner<br />
85
Verträge und Vertragspartner<br />
Vertrag über die Kostengarantie<br />
Vertragsdatum:<br />
12 . Mai 2009<br />
Vertragspartner:<br />
demark AG (˝Garant˝)<br />
Vertragsgegenstand<br />
A . Der Garant verpflichtet sich, etwaig entstehende Kostenanteile,<br />
die die Summe der Positionen 2 .2 .1 bis 2 .2 .3 der Nebenkosten<br />
des Investitionsplanes des Emittenten übersteigen, zu<br />
übernehmen . Die Garantie wirkt dabei nicht auf jede Einzelposition,<br />
sondern allein auf die Gesamtsumme aller genannten<br />
Positionen, mithin 2,671 % des Kommanditkapitals (netto, zzgl .<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer, falls anfallend) . Der Garant wird<br />
dabei dem Emittenten in Rechnung gestellt übersteigende<br />
Kostenanteile direkt gegenüber dem Leistungserbringer ausgleichen,<br />
nachdem er eine entsprechende Anforderungsrechnung<br />
vom Emittenten erhalten hat . B . Der Garant verpflichtet sich,<br />
etwaig entstehende Kostenanteile, die die Summe der bei<br />
unmittelbaren Zielinvestitionen anfallenden Nebenkosten von<br />
insgesamt 12 % übersteigen, zu übernehmen . Dabei wirkt die<br />
Garantie nicht auf jede einzelne unmittelbare Zielinvestition,<br />
sondern allein auf die Gesamtsumme aller unmittelbaren<br />
Zielinvestitionen . Der Garant wird dabei den unmittelbaren<br />
Zielinvestitionen in Rechnung gestellte übersteigende Nebenkosten<br />
nach Fondsschließung direkt ausgleichen, nachdem er eine<br />
entsprechende Abrechnung aller unmittelbarer Zielinvestitionen<br />
erhalten hat . Unmittelbare Zielinvestitionen sind Anlageobjekte,<br />
die entweder direkt erworben werden oder von Gesellschaften<br />
(direkt oder indirekt) gehalten werden, an denen sich der<br />
Emittent beteiligt und die durch die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, die<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> und/ oder verbundene<br />
Unternehmen konzipiert, initiiert oder herausgegeben wurden .<br />
Es wird klargestellt, dass von anderen Initiatoren/ Prospektherausgebern<br />
als der <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, der <strong>abakus</strong> Portfolio<br />
Management <strong>GmbH</strong> und/ oder verbundenen Unternehmen<br />
konzipierte, initiierte oder herausgegebene Beteiligungsangebote/<br />
Gesellschaften nicht unmittelbare Zielinvestitionen im Sinne<br />
von B . sind und nicht von der Kostengarantie umfasst sind .<br />
Vergütung<br />
Der Garant erhält für Leistungen aus diesem Vertrag 0,375 %<br />
des insgesamt eingeworbenen Kommanditkapitals (netto, zzgl .<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer, falls anfallend) .<br />
Fälligkeit<br />
Die Vergütung ist zur Zahlung fällig am Tage der Fondsschließung<br />
durch den persönlich haftenden Gesellschafter des<br />
Emittenten . Soweit die Vergütung von Konten bezahlt werden<br />
soll, die der Mittelfreigabekontrolle unterliegen (Mittelfreigabe-<br />
86 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
konten), tritt die Fälligkeit frühestens mit Mittelfreigabe durch<br />
den Mittelfreigabekontrolleur ein .<br />
Vertragsänderung und Kündigung<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform . Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde<br />
gekündigt werden .<br />
Vertragsende<br />
Dieser Vertrag endet, wenn die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
dem Garanten die Beendigung der Platzierung des Kapitals<br />
des Emittenten anzeigt .<br />
Haftung des Garanten<br />
Die Haftung des Garanten wird auf vorsätzliches und grob<br />
fahrlässiges Verschulden beschränkt .<br />
Haftung der Kommanditisten<br />
Zwischen den Vertragsparteien besteht Übereinkunft, dass die<br />
Haftung aller bisher der Fondsgesellschaft beigetretenen<br />
Kommanditisten, sowie die künftig der Fondsgesellschaft<br />
beitretenden bzw . bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
beigetretenen Treugeber/ Direktkommanditisten auf ein<br />
Prozent ihrer jeweiligen Beteiligung (ohne Berücksichtigung des<br />
Agios) beschränkt ist . Diese Beschränkung ist davon unabhängig,<br />
ob die Beteiligung der Direktkommanditisten bzw . Erhöhungen<br />
der von der Treuhandkommanditistin RP RICHTER <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft treuhänderisch gehaltenen<br />
Gesellschaftsbeteiligungen bereits im Handelsregister eingetragen<br />
sind .
Dienstleistungsvertrag über Marketingmaßnahmen,<br />
Prospekterstellung und Anlaufkosten<br />
Vertragsdatum:<br />
12 . Mai 2009<br />
Vertragspartner:<br />
<strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong> (˝Dienstleister˝)<br />
Vertragsgegenstand<br />
Der Emittent beauftragt den Dienstleister mit der Durchführung<br />
folgender Tätigkeiten: Druck des Prospektes nebst Zeichnungsschein,<br />
Handelsregister-Vollmacht sowie geeigneter Flyer,<br />
Plakate o . ä . auf Grundlage der druckreifen, BaFin-gestatteten<br />
Prospektvorlage in ausreichender Anzahl zur Erreichung des<br />
prospektierten bzw . ggf . erhöhten Kommanditkapitals; Durchführung<br />
geeigneter Marketingmaßnahmen zur Einwerbung des<br />
prospektierten bzw . ggf . erhöhten Kommanditkapitals; Vornahme<br />
aller weiteren Tätigkeiten und Arbeiten, die die Platzierung<br />
des Emissionskapitals zum Ziele haben; Der Dienstleister darf<br />
sich Dritter bei der Erfüllung seiner Vertragspflichten bedienen .<br />
Vergütung<br />
Der Dienstleister erhält für Leistungen aus diesem Vertrag<br />
0,50 % für die Prospektierung o . ä ., 0,30 % für Marketingmaßnahmen<br />
o . ä ., jeweils des insgesamt eingeworbenen Emissionsvolumens<br />
(inkl . Kapital der Gründungsgesellschafter netto,<br />
jeweils zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer, falls anfallend) . Etwaig<br />
vom Dienstleister beauftragte Dritte sind ausschließlich von<br />
diesem zu vergüten . Sollten tatsächlich höhere Kosten entstanden<br />
sein, als durch die gesamte vorstehende Vergütung abgedeckt<br />
wird, so geht dies vollständig zu Lasten des Dienstleisters .<br />
Im Gegenzug darf der Dienstleister die Vergütungen untereinander<br />
ausgleichen .<br />
Fälligkeit<br />
Die Vergütung ist zur Zahlung fällig am Tage der Fondsschließung<br />
durch den persönlich haftenden Gesellschafter des<br />
Emittenten . Der Emittent hat Abschlagszahlungen, die sich am<br />
platzierten Kommanditkapital orientieren, zu leisten . Soweit die<br />
Vergütung/Abschlagszahlungen von Konten bezahlt werden<br />
sollen, die der Mittelfreigabekontrolle unterliegen (Mittelfreigabekonten),<br />
tritt die Fälligkeit frühestens mit Mittelfreigabe durch<br />
den Mittelfreigabekontrolleur ein .<br />
Vertragsänderung und Kündigung<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform . Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde<br />
gekündigt werden .<br />
Vertragsende<br />
Dieser Vertrag endet, wenn die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
dem Dienstleister die Beendigung der Platzierung des<br />
Kapitals des Emittenten anzeigt .<br />
Haftung des Dienstleisters<br />
Die Haftung des Dienstleisters wird auf vorsätzliches und grob<br />
fahrlässiges Verschulden beschränkt .<br />
Haftung der Kommanditisten<br />
Zwischen den Vertragsparteien besteht Übereinkunft, dass die<br />
Haftung aller bisher der Fondsgesellschaft beigetretenen<br />
Kommanditisten, sowie die künftig der Fondsgesellschaft<br />
beitretenden bzw . bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
beigetretenen Treugeber/ Direktkommanditisten auf ein<br />
Prozent ihrer jeweiligen Beteiligung (ohne Berücksichtigung des<br />
Agios) beschränkt ist . Diese Beschränkung ist davon unabhängig,<br />
ob die Beteiligung der Direktkommanditisten bzw . Erhöhungen<br />
der von der Treuhandkommanditistin RP RICHTER <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft treuhänderisch gehaltenen<br />
Gesellschaftsbeteiligungen bereits im Handelsregister eingetragen<br />
sind .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Verträge und Vertragspartner<br />
87
Rechtliche<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Vorbemerkung<br />
Im Folgenden werden die Begriffe Emittent und Gesellschaft<br />
synonym verwendet . Die nachfolgende Darstellung beschreibt<br />
die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Emittenten und der<br />
Beteiligung . Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesellschafts-<br />
und Treuhandvertrag (vgl . Kapitel „Gesellschaftsvertrag“,<br />
„Treuhandvertrag“) . Zum Gesamtverständnis der Darstellung<br />
ist es erforderlich, den Inhalt des Gesellschafts- und<br />
Treuhandvertrages vollumfänglich zu berücksichtigen . Die<br />
Darstellung dient nicht der rechtlichen Beurteilung des Gesellschafts-<br />
und Treuhandvertrages . Es wird jedem Anleger empfohlen,<br />
die persönlichen rechtlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />
an der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> mit seinem rechtlichen<br />
Berater zu erörtern .<br />
I. Angaben über den Emittenten<br />
1. Allgemeine Angaben<br />
Die Firma des Emittenten lautet <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 .<br />
<strong>KG</strong> . Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> (nachfolgend<br />
Gesellschaft) hat ihren Sitz in Grünwald . Die Geschäftsanschrift<br />
lautet: Luise-Ullrich-Str . 2, 82031 Grünwald .<br />
Die Gesellschaft wurde am 10 . März 2009 (Tag der Ersteintragung/Gründung,<br />
Beginn der Gesellschaft) in das Handelsregister<br />
des Amtsgerichts München unter HRA 93634 eingetragen . Sie<br />
ist eine auf bestimmte Dauer errichtete Kommanditgesellschaft<br />
und unterliegt deutschem Recht . Die Gesellschaft endet zum<br />
31 . Dezember 2021, es sei denn, dass 2/3 der Gesellschafter die<br />
Fortsetzung der Gesellschaft beschließen . Sie kann von jedem<br />
Kommanditisten mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des<br />
6 . auf das Beitrittsjahr folgende volle Geschäftsjahr oder mit<br />
gleicher Frist zum 31 . Dezember 2021 oder, wenn die Gesellschaft<br />
über den 31 . Dezember 2021 hinaus fortgesetzt wird, mit<br />
gleicher Frist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres gekündigt<br />
werden; im Falle der Veräußerung des Kommanditanteils sowie<br />
im Falle der Übertragung des Kommanditanteils im Wege der<br />
Schenkung oder im Erbfall beginnt die Kündigungsfrist nicht neu<br />
zu laufen . Der persönlich haftende Gesellschafter kann die<br />
Gesellschaft mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres, erstmals zum 31 . Dezember 2021 kündigen;<br />
gleiches gilt für den Treuhandkommanditisten betreffend den für<br />
eigene Rechnung gehaltenen Kommanditanteil . Jede Kündigung<br />
ist schriftlich per Einschreiben an die Gesellschaft zu richten .<br />
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der<br />
Eingang der schriftlichen Kündigung bei der Gesellschaft . Das<br />
Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt .<br />
Gegenstand der Gesellschaft sind<br />
Investitionen – entweder durch direkten Erwerb der jeweiligen<br />
Wirtschaftsgüter oder über Beteiligungen an anderen Gesellschaften<br />
(auch durch die Einschaltung eines Treuhänders) – in<br />
Anlageobjekte der nachfolgend genannten Märkte im In- und<br />
Ausland:<br />
✖ Transport und Logistik<br />
✖ Umwelt und Energie<br />
✖ Versicherungen<br />
✖ Immobilien<br />
✖ Private Equity, Venture Capital<br />
✖ Weitere Märkte<br />
Ferner ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen<br />
berechtigt, die dem Gegenstand der Gesellschaft dienen . Sie<br />
kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gleich welcher<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
89<br />
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen<br />
Rechtsform im In- und Ausland gründen, erwerben, sich an<br />
ihnen beteiligen und Gewinnabführungsverträge abschließen;<br />
Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten; Liquiditätsreserven<br />
in z . B . Zinsanlagen, Tagesgeld, Festgeld, Real Estate<br />
Investment Trusts (REITs) und Wertpapiere anlegen; zur Absicherung<br />
von Kursrisiken Devisentermin-, Devisenoptions- oder<br />
ähnliche Geschäfte abschließen; sich zur Durchführung ihrer<br />
Aufgaben Dritter bedienen .<br />
Die an der Gesamtinvestition anteiligen Volumina der einzelnen<br />
Investitionen in die vorstehend genannten Märkte, sollen sich<br />
grundsätzlich nach den Grundsätzen der Risikostreuung im Sinne<br />
der Markowitz’schen Portfoliotheorie (Anlagepolitik) richten .<br />
Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft ist die<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald . Sie<br />
leistet keine Einlage . Die Geschäftsanschrift lautet Luise-Ullrich-<br />
Str . 2, 82031 Grünwald . Die Gründung der <strong>abakus</strong> Portfolio<br />
Management <strong>GmbH</strong> wurde am 4 . Juli 2005 notariell beurkundet .<br />
Sie ist seit dem 11 . August 2005 im Handelsregister München<br />
unter HRB 158274 eingetragen . Die <strong>abakus</strong> Portfolio Management<br />
<strong>GmbH</strong> ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
deutschen Rechts . Wesentlicher Geschäftsgegenstand der<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> ist die Übernahme von<br />
Geschäftsführungsaufgaben bei anderen Gesellschaften und/<br />
oder die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an<br />
anderen Kommanditgesellschaften . Die <strong>abakus</strong> Portfolio<br />
Management <strong>GmbH</strong> ist allein zur Geschäftsführung und<br />
Vertretung der Gesellschaft berechtigt . Geschäfte der Gesellschaft,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />
bedürfen jedoch der Zustimmung der Gesellschafter . Die<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> hat ein Stammkapital von<br />
€ 25 .000,–, welches voll eingezahlt ist . Alleiniger Gesellschafter<br />
ist die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong> . Geschäftsführer sind Frau Jutta<br />
Herbel (Bereich Finanzen), Herr Hans-Martin Herbel und Herr<br />
Alexander Link (beide Bereich Investitionen), alle geschäftsansässig<br />
in Luise-Ullrich-Str . 2, 82031 Grünwald .<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft weicht in den nachfolgend<br />
genannten Punkten von den auf den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften,<br />
insbesondere denen des Handelsgesetzbuches (HGB), ab:<br />
✖ Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters: Nach dem<br />
HGB ist die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
unbeschränkt (§ 161 HGB) . Da es sich bei dem persönlich haftenden<br />
Gesellschafter der Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft<br />
in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung handelt, haftet dieser nur beschränkt auf sein Vermögen<br />
.<br />
✖ Aufnahme in die Gesellschaft: Nach dem HGB bedarf die Aufnahme<br />
eines Kommanditisten in die Gesellschaft als Grundla-<br />
90 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
gengeschäft der Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 161, 119<br />
HGB) . Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 3) ist für die Aufnahme<br />
eines Kommanditisten/Treugebers allein die Zustimmung des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters bzw . des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters und des Treuhandkommanditisten notwendig<br />
.<br />
✖ Ergebnisbeteiligung: Nach dem HGB erfolgt die Gewinn- und<br />
Verlustbeteiligung nach Köpfen, wobei im Falle eines ausreichenden<br />
Gewinns jedem Gesellschafter vorab ein Anteil in Höhe<br />
von 4 % seines Kapitalanteils zusteht (§§ 161, 121 HGB) . Nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag (§ 11) erfolgt die Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />
grundsätzlich entsprechend dem Verhältnis der<br />
eingezahlten Pflichteinlagen zueinander . Da der persönlich haftende<br />
Gesellschafter keine Einlage leistet, nimmt er am Gewinn<br />
und Verlust der Gesellschaft nicht teil . Er erhält gemäß § 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages für die Übernahme der Haftung und Geschäftsführung<br />
sowie für die Anlegerverwaltung jeweils eine<br />
Vergütung (vgl . Punkt I . 3 . „Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten“) .<br />
✖ Entnahmen: Nach dem HGB hat der persönlich haftende Gesellschafter<br />
ein Entnahmerecht in Höhe von 4 % seines Kapitalanteils<br />
und kann weitere Gewinne nur entnehmen, wenn dies<br />
nicht zum Schaden der Gesellschaft ist (§§ 161, 122 HGB) . Da<br />
der persönlich haftende Gesellschafter der Gesellschaft keine<br />
Einlage leistet, entfällt für ihn das Entnahmerecht .<br />
✖ Gesellschafterbeschlüsse/Stimmrecht: Nach dem HGB bedürfen<br />
die von der Gesellschaft zu fassenden Beschlüsse der Zustimmung<br />
aller Gesellschafter . Hat nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, so ist die Mehrheit<br />
im Zweifel nach der Zahl der Gesellschafter zu berechnen<br />
(§§ 161, 119 HGB) . Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 8) werden<br />
Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit<br />
gefasst, wobei sich das Stimmrecht nach der eingezahlten<br />
Pflichteinlage richtet . Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
hat 10 Stimmen . Für bestimmte Gesellschafterbeschlüsse ist<br />
eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 bzw . 3/4 der abgegebenen<br />
und stimmberechtigten Stimmen vorgesehen .<br />
✖ Geschäftsführungsbefugnis: Nach dem HGB steht grundsätzlich<br />
dem persönlich haftenden Gesellschafter die Geschäftsführung<br />
zu (§§ 161, 114 HGB) . Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 6)<br />
kann sich der persönlich haftende Gesellschafter zur Erfüllung<br />
seiner Aufgaben Dritter bedienen .<br />
✖ Übertragung der Beteiligung: Nach dem HGB bedarf die Übertragung<br />
der Kommanditbeteiligung als Grundlagengeschäft der<br />
Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 161, 119 HGB) . Nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag (§ 3) ist die Zustimmung des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters ausreichend, die nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert oder unter bestimmten Voraussetzungen von<br />
einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig gemacht<br />
werden darf .<br />
✖ Kündigung: Nach dem HGB kann die Kündigung eines Gesellschafters,<br />
wenn die Gesellschaft für eine unbestimmte Zeit ein-
gegangen ist, nur für den Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen<br />
. Sie muss mindestens 6 Monate vor diesem Zeitpunkt stattfinden<br />
(§ 132 HGB) . Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 3) ist die<br />
Gesellschaft auf bestimmte Zeit errichtet . Sie endet zum 31 . Dezember<br />
2021, es sei denn, dass 2/3 der Gesellschafter die Fortsetzung<br />
der Gesellschaft beschließen . Der persönlich haftende<br />
Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs<br />
Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, erstmals zum<br />
31 . Dezember 2021 kündigen .<br />
✖ Wettbewerbsverbot: Nach dem HGB unterliegt der persönlich<br />
haftende Gesellschafter einem Wettbewerbsverbot (§§ 161, 112<br />
HGB) . Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 4) gilt das Wettbewerbsverbot<br />
für ihn nicht .<br />
Hinsichtlich der Organisationsstruktur weicht die Satzung des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters von den anzuwendenden<br />
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des <strong>GmbH</strong>-<br />
Gesetzes (<strong>GmbH</strong>G), wie folgt ab:<br />
Nach dem <strong>GmbH</strong>G wird die <strong>GmbH</strong> durch ihre Geschäftsführer<br />
vertreten (§ 35 <strong>GmbH</strong>G) . Gemäß der Satzung des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters hat dieser einen oder mehrere<br />
Geschäftsführer . Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er<br />
einzelvertretungsbefugt . Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,<br />
so wird der persönlich haftende Gesellschafter durch zwei<br />
Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer<br />
in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten .<br />
Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern<br />
Einzelvertretungsbefugnis erteilt und jeder Geschäftsführer<br />
allgemein oder für den Einzelfall von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit werden . Derzeit hat die <strong>abakus</strong> Portfolio<br />
Management <strong>GmbH</strong> drei Geschäftsführer, die einzelvertretungsberechtigt<br />
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit<br />
sind .<br />
Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen im Sinne des § 18<br />
AktG i .V .m . §§ 290ff . HGB . Zum Prospektaufstellungsdatum<br />
steht die Gesellschaft unter der Leitung des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters und befindet sich im Beteiligungseigentum<br />
der nachfolgend unter I . Punkt 3 . „Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten“ genannten Gründungsgesellschafter<br />
. Es ist vorgesehen, dass die Anleger die Mehrheit<br />
des Kommanditkapitals übernehmen . Die Gesellschaft ist auch<br />
nach dem Beitritt von Anlegern kein Konzernunternehmen .<br />
Aufgrund der Regelungen der §§ 290 ff . HGB ist die Gesellschaft<br />
daher nicht in einen handelsrechtlichen Konzernabschluss<br />
aufzunehmen .<br />
2. Angaben über das Kapital des Emittenten<br />
Die Gesellschaft hat derzeit ein gezeichnetes Kapital von<br />
€ 3 .000,– . Davon entfallen auf die Gründungskommanditisten<br />
Hans-Martin Herbel, Jutta Herbel und RP RICHTER <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft je € 1 .000,– (Pflichteinlage) .<br />
Die Pflichteinlagen sind voll eingezahlt und zu 100 % in das<br />
Handelsregister als Haftsumme eingetragen . Der persönlich<br />
haftende Gesellschafter <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong><br />
leistet nach dem Gesellschaftsvertrag keine Einlage . Die<br />
ausstehenden Einlagen betragen derzeit € 0,– .<br />
Die Hauptmerkmale der vorgenannten Anteile der Gründungsgesellschafter<br />
unterscheiden sich in den folgenden Punkten von<br />
den Hauptmerkmalen der Anteile der übrigen Kommanditisten:<br />
Vertretungsbefugnis, Geschäftsführungsbefugnis, Ergebnisbeteiligung<br />
sowie Mitwirkungs- und Kontrollrechte . Im Übrigen<br />
stimmen die Hauptmerkmale überein . Betreffend die Hauptmerkmale<br />
der Anteile wird auf I . Punkt 3 . „Angaben über die<br />
Gründungsgesellschafter des Emittenten“, I . Punkt 5 . „Angaben<br />
über die Geschäftsführung des Emittenten“ und I . Punkt 7 .<br />
„Angaben über den Treuhandkommanditisten“ sowie auf II .<br />
Punkt 3 . „Rechte aus der Beteiligung“ verwiesen .<br />
Die Gesellschaft hat bisher noch keine Wertpapiere oder<br />
Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f) Abs . 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />
ausgegeben . Da die Gesellschaft weder eine<br />
Aktiengesellschaft noch Kommanditgesellschaft auf Aktien ist,<br />
bestehen weder Umtausch- noch Bezugsrechte auf Aktien .<br />
<strong>3.</strong> Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten<br />
Gründungsgesellschafter der Gesellschaft sind:<br />
a) <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong>/Sitz:<br />
Grünwald/Geschäftsanschrift:<br />
Luise-Ullrich-Str . 2, 82031 Grünwald<br />
b) Frau Jutta Herbel/Geschäftsanschrift:<br />
Luise-Ullrich-Str . 2, 82031 Grünwald<br />
c) Herr Hans-Martin Herbel/Geschäftsanschrift:<br />
Luise-Ullrich-Str . 2, 82031 Grünwald<br />
d) RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Sitz:<br />
München/Geschäftsanschrift:<br />
Nymphenburger Straße 3b, 81925 München<br />
Die <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> hat sich als persönlich<br />
haftender Gesellschafter ohne Einlage an der Gesellschaft<br />
beteiligt . Die übrigen Gründungsgesellschafter haben sich als<br />
Kommanditisten mit einer Pflichteinlage in Höhe von jeweils<br />
€ 1 .000,–, d . h . mit insgesamt € 3 .000,–, an der Gesellschaft<br />
beteiligt . Die Pflichteinlagen sind voll eingezahlt . Dabei hält die<br />
RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihre<br />
Pflichteinlage in Höhe von € 1 .000,– für eigene Rechnung . Sie<br />
ist berechtigt und von den Gesellschaftern bzw . Treugebern<br />
unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt, ihre Pflichteinlage<br />
durch Erklärung gegenüber dem persönlich haftenden<br />
Gesellschafter zu erhöhen und den erhöhten Kommanditanteil<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
91<br />
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen<br />
als Treuhandkommanditist im eigenen Namen, aber für Rech-<br />
nung der sich mittelbar über sie an der Gesellschaft beteiligen-<br />
den Treugeber, anteilig zu halten .<br />
Die <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> ist mangels Einlage<br />
nicht am Gewinn und Vermögen der Gesellschaft beteiligt und<br />
kann keine Entnahmen tätigen . Sie erhält als persönlich haftender<br />
Gesellschafter für die Übernahme der Haftung und Geschäftsführung<br />
in der Platzierungsphase einmalig eine Vergütung<br />
von 0,375 % des eingezahlten Kommanditkapitals zum<br />
Zeitpunkt der Beendigung der Platzierung (netto, ggf . zzgl .<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer) . Zudem erhält die <strong>abakus</strong> Portfolio<br />
Management <strong>GmbH</strong> für die Anlegerverwaltung in der Platzierungsphase<br />
einmalig eine Vergütung von 0,375 % des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals zum Zeitpunkt der Beendigung der<br />
Platzierung (netto, ggf . zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer) . Beide<br />
Vergütungen werden mit Beendigung der Platzierung fällig . Die<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> ist jedoch berechtigt,<br />
angemessene Abschlagszahlungen monatlich auf Basis des bis<br />
dahin eingezahlten Kommanditkapitals zu verlangen .<br />
Darüber hinaus erhält die <strong>abakus</strong> Portfolio <strong>GmbH</strong> für die<br />
Übernahme der Haftung und Geschäftsführung ab dem 1 . Januar<br />
2010 jährlich eine Vergütung von 0,375 % des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals zum 31 . Dezember eines jeden vorangegangenen<br />
Geschäftsjahres (netto, ggf . zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />
. Ferner erhält die <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong><br />
für die Anlegerverwaltung ab dem 1 . Januar 2010 eine jährliche<br />
Vergütung von 0,375 % des eingezahlten Kommanditkapitals<br />
zum 31 . Dezember eines jeden vorangegangenen Geschäftsjahres<br />
(netto, ggf . zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer) . Beide vorgenannten<br />
Vergütungen erhöhen sich erstmals ab dem 1 . Januar<br />
2012 jährlich um 2 % gegenüber dem Vorjahr und sind monatlich<br />
vorschüssig zur Zahlung fällig . Laufende Aufwendungen der<br />
Gesellschaft sind nicht von diesen Vergütungen abgedeckt,<br />
sondern zusätzlich von der Gesellschaft zu tragen . Zusätzliche<br />
Leistungen der <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> zugunsten<br />
eines einzelnen Kommanditisten werden diesem gesondert in<br />
Rechnung gestellt .<br />
Sofern die <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> im Falle der<br />
Auflösung der Gesellschaft als Liquidator tätig wird, erhält sie<br />
desweiteren eine Liquidationsvergütung in Höhe von 5 % des<br />
nach Ablösung aller Verbindlichkeiten verbleibenden Überschusses<br />
.<br />
Die Kommanditisten Frau Jutta Herbel und Herr Hans-Martin<br />
Herbel sind am Gewinn der Gesellschaft entsprechend ihrer<br />
eingezahlten Pflichteinlage im Verhältnis zu den eingezahlten<br />
Pflichteinlagen aller Kommanditisten beteiligt . Sie sind berechtigt,<br />
die ihnen mindestens einmal jährlich anteilig zugewiesenen<br />
ergebnisunabhängigen Auszahlungen zu entnehmen . Dies gilt<br />
92 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
auch für die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
betreffend die für eigene Rechnung gehaltene Pflichteinlage .<br />
Die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist von<br />
der Gesellschaft als Steuerberater beauftragt worden . Der<br />
Auftrag umfasst u .a . die Erstellung der Jahressteuererklärungen<br />
(einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung, Gewerbesteuer<br />
und Umsatzsteuer), die Erstellung der handelsrechtlichen<br />
Jahresabschlüsse und die laufende Finanzbuchhaltung . Hierfür<br />
erhält die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
eine Pauschalvergütung von € 12 .000,– zzgl . gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, wobei die Pauschalvergütung für das Jahr 2009<br />
und für das Jahr der Beendigung der Gesellschaft in voller Höhe<br />
entsteht . Die Pauschalvergütung ist für zwei Jahre fest . Aufträge<br />
für die keine Pauschalvergütung vereinbart wurde, werden nach<br />
dem tatsächlichen Zeitaufwand (€ 70,–/Stunde bis € 380,–/<br />
Stunde zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer) abgerechnet . Die<br />
vorgenannten Stundensätze können erstmals zum 1 . Januar 2011<br />
angepasst werden .<br />
Die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist von<br />
der Gesellschaft zudem mit der Mittelfreigabekontrolle beauftragt<br />
worden (vgl . hierzu näher Punkt I . 8 Angaben zur zeitlich<br />
und inhaltlich begrenzten Mittelfreigabe“; Mittelfreigabekontrollvertrag)<br />
. Hierfür erhält die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
eine einmalige Vergütung von 0,15 % des<br />
Kommanditkapitals ohne Agio der Gesellschaft, mindestens aber<br />
€ 15 .000,– . Die Vergütung erhöht sich um die jeweilige gesetzliche<br />
Umsatzsteuer und ist zum Zeitpunkt der Beendigung der<br />
Platzierung fällig . Die Gesellschaft hat jedoch Abschlagszahlungen,<br />
die sich am platzierten Kommanditkapital orientieren zu<br />
leisten .<br />
Darüber hinaus erhält die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
im Hinblick darauf, dass sie als Treuhandkommanditist<br />
die Gesellschaft in Bezug auf die mit den Treugebern<br />
verbundene Verwaltungstätigkeit entlastet, in der Platzierungsphase<br />
einmalig 0,275 % des eingezahlten Kommanditkapitals<br />
zum Zeitpunkt der Beendigung der Platzierung (netto, ggf . zzgl .<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer) . Die Vergütung wird mit Beendigung<br />
der Platzierung fällig . Die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
ist jedoch berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen<br />
monatlich auf Basis des bis dahin eingezahlten<br />
Kommanditkapitals zu verlangen . Ferner erhält die RP RICHTER<br />
<strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhandkommanditist<br />
jährlich eine Vergütung von 0,1 % des eingezahlten Kommanditkapitals<br />
zum 31 . Dezember eines jeden vorangegangenen<br />
Geschäftsjahres (netto, ggf . zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer) .<br />
Diese Vergütung erhöht sich erstmals ab dem 1 . Januar 2012<br />
jährlich um 2 % gegenüber dem Vorjahr und ist monatlich<br />
vorschüssig zur Zahlung fällig .
Über die vorstehenden Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
und sonstigen Bezüge hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern<br />
derzeit keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und<br />
sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, innerhalb und<br />
außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu .<br />
Die Kommanditisten Frau Jutta Herbel und Herr Hans-Martin<br />
Herbel sind jeweils zu mehr als 25 % an der demark AG beteiligt,<br />
die von der Gesellschaft exklusiv mit der Einwerbung des<br />
Kommanditkapitals sowie der Vermittlung der Zielinvestitionen<br />
beauftragt ist . Abgesehen davon ist keiner der Gründungsgesellschafter<br />
an Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt,<br />
die mit dem Vertrieb der Kommanditanteile beauftragt sind, die<br />
der Gesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur<br />
geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen .<br />
4. Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt, entsprechend ihres Gegenstandes<br />
(wichtigste Tätigkeitsbereiche des Emittenten), – entweder<br />
direkt oder über Beteiligung an anderen Gesellschaften – in<br />
Anlageobjekte verschiedener Märkte (Transport und Logistik,<br />
Umwelt und Energie, Versicherungen, Immobilien, Private Equity<br />
und Venture Capital, weitere Märkte) sowie zur Bildung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve in z . B . Zinsanlagen, Tagesgeld,<br />
Festgeld, Real Estate Investment Trusts und Wertpapieren<br />
zu investieren . Zwecks Absicherung von Kursrisiken kann die<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> auch den Abschluss von<br />
Devisentermin-, Devisenoptions- oder ähnlicher Geschäfte<br />
tätigen . Die zu tätigenden Investitionen stehen zwar dem<br />
Grunde nach fest . Konkrete Investitionen hat die Gesellschaft<br />
jedoch noch nicht vorgenommen . Bei der hier angebotenen<br />
Kapitalanlage handelt es sich demnach um eine Blind-Pool-<br />
Konzeption . Zu weiteren Einzelheiten betreffend die Geschäftstätigkeit<br />
der Gesellschaft wird auf die Kapitel „Anlagepolitik<br />
bzw . Anlagephilosophie“, „Moderne Portfoliotheorie“, „weitere<br />
Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik des Emittenten“,<br />
„Märkte und Funktionsweisen der Zielinvestitionen“ verwiesen .<br />
Betreffend die Abhängigkeit der Gesellschaft von einzelnen<br />
Verträgen wird auf das Kapitel „Verträge und Vertragspartner“<br />
verwiesen . Darüber hinaus ist die Gesellschaft nicht von<br />
Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren<br />
abhängig, die für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der<br />
Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind .<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss<br />
auf die wirtschaftliche Ertragslage der Gesellschaft haben<br />
können, liegen nicht vor . Laufende Investitionen hat die Gesell-<br />
schaft noch nicht vorgenommen . Die Tätigkeit der Gesellschaft<br />
ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden .<br />
5. Angaben über die Geschäftsführung des Emittenten<br />
Die Geschäftführung der Gesellschaft obliegt dem persönlich<br />
haftenden Gesellschafter, der <strong>abakus</strong> Portfolio Management<br />
<strong>GmbH</strong>, gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftführer Frau Jutta<br />
Herbel (Bereich Finanzen), Herr Hans-Martin Herbel und Herr<br />
Alexander Link (beide Bereich Investitionen) . Die Geschäftsanschrift<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters und seiner<br />
Geschäftsführer lautet: Luise-Ullrich-Str . 2, 82031 Grünwald .<br />
Da die Gesellschaft erst in 2009 gegründet wurde, wurden und<br />
werden den Mitgliedern der Geschäftsführung für ein abgelaufenes<br />
Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art,<br />
gewährt .<br />
Die Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
Frau Jutta Herbel und Herr Hans-Martin Herbel sind gleichzeitig<br />
Vorstand der exklusiv mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Kommanditanteile sowie der Vermittlung der Zielinvestitionen<br />
betrauten demark AG . Abgesehen davon sind die Geschäftsführer<br />
nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />
Kommanditanteile betraut sind, die der Gesellschaft Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der<br />
Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen .<br />
6. Angaben über den Beirat/Aufsichtsgremien<br />
des Emittenten<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, einen Beirat bestehend aus drei<br />
Personen zu bestellen . Zwei Mitglieder werden für die Dauer von<br />
drei Jahren in einem Wahlgang durch die Gesellschafter gewählt .<br />
Wiederwahl ist möglich . Ein Mitglied wird durch den persönlich<br />
haftenden Gesellschafter bestimmt .<br />
Die Aufgaben des Beirats bestehen darin, den persönlich<br />
haftenden Gesellschafter bei der Erfüllung der Geschäftsführungsaufgaben<br />
im Rahmen des § 6 des Gesellschaftsvertrages zu<br />
überwachen, die Widerspruchs- und Kontrollrechte gemäß<br />
§§ 164, 166 HGB wahrzunehmen, soweit diese nicht von den<br />
Kommanditisten ausgeübt werden, und auch beratend tätig zu<br />
sein . Hierbei ist der Beirat berechtigt, die Bücher der Gesellschaft<br />
einzusehen und zu prüfen, von der Geschäftsführung<br />
entsprechend § 90 Abs . 1 AktG halbjährlich Berichte zu verlangen,<br />
die über die wesentlichen Geschäftsvorfälle berichten, und<br />
jederzeit eine Gesellschafterversammlung einzuberufen oder ein<br />
schriftliches Beschlussverfahren zu veranlassen .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
93<br />
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen<br />
Für ihre Tätigkeit erhalten die Beiratsmitglieder neben dem<br />
Ersatz der notwendigen Aufwendungen eine angemessene<br />
Tätigkeitsvergütung zzgl . etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
die von den Gesellschaftern durch Beschluss festgesetzt wird .<br />
Die Tätigkeitsvergütungen gelten als Kosten der Gesellschaft .<br />
Die Gesellschaft hat derzeit keinen Beirat . Da die Gesellschaft<br />
erst in 2009 gegründet wurde, wurden und werden Beiratsmitgliedern<br />
für ein abgelaufene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art, gewährt . Mangels Beirat können auch<br />
keine Angaben dazu gemacht werden, ob und inwieweit<br />
Beiratsmitglieder für Unternehmen tätig sind, die mit dem<br />
Vertrieb der Kommanditanteile betraut sind, die der Gesellschaft<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen .<br />
Weitere Aufsichtsgremien existieren nicht und sind auch nicht<br />
vorgesehen .<br />
7. Angaben über den Treuhänder<br />
Die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der<br />
Gesellschaft als Treuhandkommanditist mit einer voll eingezahlten<br />
Pflichteinlage von € 1 .000,– für eigene Rechnung beigetreten<br />
. Sie hat ihren Sitz in München . Die Geschäftsanschrift lautet:<br />
Nymphenburger Straße 3b, 81925 München .<br />
Die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft berechtigt und von<br />
den Gesellschaftern bzw . Treugebern unter Befreiung von § 181<br />
BGB bevollmächtigt, ihre Pflichteinlage durch Erklärung gegenüber<br />
dem persönlich haftenden Gesellschafter zu erhöhen und<br />
den erhöhten Kommanditanteil als Treuhandkommanditist im<br />
eigenen Namen für Rechnung von Treugebern anteilig zu halten .<br />
Gemäß dem Treuhandvertrag hält die RP RICHTER <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihren Kommanditanteil insoweit<br />
im Außenverhältnis als einheitlichen Kommanditanteil und übt<br />
die Treugeber betreffenden Gesellschaftsrechte und -pflichten<br />
gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft und des Treuhandvertrages aus . Im<br />
Innenverhältnis handelt sie ausschließlich im Auftrage und für<br />
Rechnung des jeweiligen Treugebers, soweit nicht der für eigene<br />
Rechnung gehaltene (Teil-)Kommanditanteil betroffen ist . Sie ist<br />
damit verpflichtet, den Treugebern dasjenige herauszugeben,<br />
was sie aus dem treuhänderisch im eigenen Namen, aber für<br />
Rechnung des Treugebers gehaltenen (Teil-)Kommanditanteil<br />
erlangt . Die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
hat Anspruch auf Freistellung von Verbindlichkeiten, die für sie<br />
im Zusammenhang mit dem Erwerb und der pflichtgemäßen<br />
treuhänderischen Verwaltung der Beteiligung des Treugebers<br />
94 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
entstehen . Der Freistellungsanspruch besteht gegenüber jedem<br />
Treugeber nur bezogen auf die Höhe der für ihn gehaltenen<br />
anteiligen Beteiligung . Eine gesamtschuldnerische Haftung der<br />
Treugeber untereinander ist ausgeschlossen . Darüber hinaus hat<br />
ein Treugeber den Treuhänder von allen Abgaben und/oder<br />
Kosten (insbes . auch Gewerbesteuermehrbelastungen) freizustellen,<br />
die dem Treuhänder gemäß § 16 Abs . 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft durch Handlungen des<br />
Treugebers, das Verhalten des Treugebers oder aufgrund der<br />
Rechtspersönlichkeit/Rechtsform des Treugebers entstehen .<br />
Für den Fall, dass Treugeber an Beschlussfassungen der Gesellschaft<br />
nicht selbst oder durch bevollmächtigte Dritte teilnehmen,<br />
ist die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
verpflichtet, das Stimmrecht des jeweiligen Treugebers unter<br />
Berücksichtigung der Weisungen des jeweiligen Treugebers<br />
auszuüben . Soweit Treugeber keine Weisungen erteilt haben,<br />
wird sich die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
der Stimme enthalten .<br />
Die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird die<br />
Treugeber über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle der Gesellschaft<br />
informieren, die ihr als Treuhandkommanditist zugehen,<br />
soweit dies nicht bereits durch den Bericht der Gesellschaft über<br />
das abgelaufene Geschäftsjahr erfolgt .<br />
Der Treuhandvertrag wird für die Zeit der Beteiligung des<br />
Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft geschlossen . Eine<br />
Kündigung des Treuhandvertrages durch einen Treugeber kann<br />
nur aus wichtigem Grund oder nach Maßgabe der im Gesellschaftsvertrag<br />
enthaltenen Kündigungsregelungen erfolgen .<br />
Jeder Treugeber ist aber berechtigt, jederzeit durch Übernahme<br />
der seitens des Treuhandkommanditisten für sie erworbenen<br />
(Teil-)Kommanditanteile einschließlich der damit zusammenhängenden<br />
Rechte und Pflichten, anstelle des Treuhandkommanditisten<br />
unmittelbar als Kommanditisten in die Gesellschaft<br />
einzutreten Die Wirksamkeit des Eintritts als Kommanditist ist<br />
aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers als<br />
Kommanditist in das Handelsregister; die Eintragung in das<br />
Handelsregister setzt die Erteilung einer Handelsregistervollmacht<br />
gemäß § 4 Ziff . 11 i . V . m . Ziff . 10 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft zugunsten des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters voraus .<br />
Die Treugeber sind berechtigt, die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
als Treuhänderin durch Beschluss<br />
der Treugeberversammlung abzuberufen . Der Beschluss bedarf<br />
einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen und stimmberechtigten<br />
Stimmen . Die Treugeber bestellen sodann durch einfachen<br />
Mehrheitsbeschluss der abgegebenen und stimmberechtigten<br />
Stimmen eine neue Treuhänderin mit der das Treuhandverhältnis<br />
fortgesetzt wird, soweit sie nicht unmittelbar als Kommanditis-
ten in die Beteiligungsgesellschaft eintreten . Im Falle ihrer<br />
Abberufung ist die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsge-<br />
sellschaft verpflichtet die von ihr treuhänderisch gehaltenen<br />
(Teil-)Kommanditanteile unverzüglich auf die neue Treuhänderin<br />
bzw . die unmittelbar als Kommanditisten in die Beteiligungsgesellschaft<br />
eintretenden Treugeber zu übertragen .<br />
Die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre<br />
Haftung – auch im Verhältnis zu Dritten – auf € 4 . Mio . bzw . € 5<br />
Mio . für fahrlässig verursachte Schäden beschränkt . Sie übernimmt<br />
weder die Haftung für den Eintritt der vom Treugeber mit<br />
seinem Beitritt zu der Gesellschaft angestrebten steuerlichen<br />
und wirtschaftlichen Ziele noch für die Ertragsfähigkeit der von<br />
der Gesellschaft erworbenen Wirtschaftsgüter und Beteiligungen<br />
. Sie haftet ferner nicht für den termin- und fachgerechten<br />
Beginn der von der Gesellschaft beabsichtigten Investitionen<br />
sowie die Erzielung der prospektierten Erträge und Ausschüttungen<br />
an die Treugeber . Darüber hinaus übernimmt die Treuhänderin<br />
keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der<br />
Gesellschaft sowie für die ordnungsgemäße Erfüllung der von<br />
den Vertragspartnern der Gesellschaft eingegangenen vertraglichen<br />
Pflichten .<br />
Betreffend den Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung als<br />
Treuhandkommanditist vereinbarten Vergütung wird auf Punkt<br />
I . 3 . „Angaben über die Gründungsgesellschafter des Emittenten“<br />
verwiesen . Da die Gesellschaft erst in 2009 gegründet<br />
wurde, wurden und werden dem Treuhandkommanditisten für<br />
ein abgelaufene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art, gewährt .<br />
Die Gesellschaft hat die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
als Steuerberater der Gesellschaft beauftragt .<br />
Darüber hinaus ist die RP Richter <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
von der Gesellschaft mit der Mittelfreigabekontrolle<br />
beauftragt worden . Sonstige Umstände oder Beziehungen, die<br />
Interessenkonflikte begründen können, liegen nicht vor .<br />
8. Angaben zur zeitlich und inhaltlich begrenzten<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
Die Mittelfreigabekontrolle erfolgt zeitlich und inhaltlich<br />
begrenzt durch die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Nymphenburger Straße 3b, 81925 München . Hierzu<br />
hat die Gesellschaft mit der RP Richter <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
einen entsprechenden Vertrag geschlossen<br />
(siehe Kapitel „Mittelfreigabekontrollvertrag“) . Danach gibt der<br />
Mittelfreigabekontrolleur die auf das Gesellschaftskonto<br />
eingezahlten Pflichteinlagen der Kommanditisten/Treugeber<br />
erstmals zur Verfügung der Gesellschaft frei, wenn ein Kommanditkapital<br />
(inkl . Gründungsgesellschafter) von € 500 .000,– ein-<br />
gezahlt ist und mit der ersten Freigabe Investitionen in mindestens<br />
zwei verschiedene der im Folgenden aufgeführten Märkte<br />
mit einem Gesamtvolumen von mindestens € 400 .000,– erfolgen<br />
. Weitere Freigaben unterliegen dann keiner weiteren<br />
Voraussetzung, außer dass künftige Investitionen in einen der im<br />
Folgenden aufgeführten Märkte erfolgen müssen:<br />
Transport und Logistik<br />
✖ <strong>Co</strong>ntainer und ähnliche Transportmittel aller Art<br />
✖ Schiffe aller Art (z . B . Handelsschiffe, Kreuzfahrtschiffe)<br />
✖ Flugzeuge aller Art (z . B . Transportflugzeuge, Personenflugzeuge)<br />
✖ Sonstige Investitionen in Transportmittel<br />
Umwelt und Energie<br />
✖ Strom (z . B . Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie)<br />
✖ Wärme (z . B . Solar, Biogas)<br />
✖ Kraftstoffe (z . B . Öl, Gas)<br />
✖ Wasser<br />
✖ Sonstiges<br />
Versicherungen<br />
✖ Erstmarkt (z . B . Lebensversicherungen, Rentenversicherungen)<br />
✖ Zweitmarkt (z . B . Lebensversicherungen, Rentenversicherungen)<br />
✖ Sonstige Versicherungen (z . B . Risikolebensversicherungen)<br />
Immobilien<br />
✖ Gewerbeimmobilien<br />
✖ Wohnimmobilien<br />
✖ Sonstige Immobilien (z . B . Logistikimmobilien, Waschanlagen,<br />
Pflegeimmobilien)<br />
Private Equity, Venture Capital<br />
✖ Unternehmensbeteiligungen<br />
✖ Sonstige Beteiligungen<br />
Weitere Märkte<br />
✖ z . B . Infrastruktur, Wald, Rohstoffe, Triebwerke<br />
Liquiditätsreserve<br />
✖ z . B . Zinsanlagen, Tagesgeld, Festgeld, REITs, Wertpapiere<br />
✖ Devisentermingeschäfte<br />
Hinsichtlich der Investitionsnebenkosten (Dienstleistungsgebühren,<br />
Verwaltungskosten und sonstige Nebenkosten, sowie<br />
laufende Kosten) wird der Mittelfreigabekontrolleur über die<br />
eingezahlten Einlagen verfügen, soweit diese verwandt werden<br />
sollen zur Erfüllung<br />
der fälligen Verbindlichkeiten des Emittenten aus<br />
✖ Rechtsberatungsverträgen;<br />
✖ Steuerberatungsverträgen;<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
95<br />
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen<br />
✖ beauftragten Gutachten (z . B . Gutachten im Zusammenhang mit<br />
den Investitionen);<br />
✖ dem Treuhandvertrag;<br />
✖ dem Mittelfreigabekontrollvertrag;<br />
✖ Bankgebühren (z . B . aus Darlehensverträgen oder Kontofüh-<br />
rungsverträgen);<br />
✖ Notar- und Gerichtsgebühren;<br />
✖ dem Dienstleistungsvertrag (Prospektierung, Marketing);<br />
✖ dem Konzeptionsvertrag;<br />
✖ der Haftungsvergütung, der Geschäftsführungsvergütung, der<br />
Anlegerverwaltungsvergütung, der Treuhandvergütung sowie<br />
weiteren im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft geregelten<br />
Vergütungen und Aufwendungsersatzansprüchen;<br />
✖ Eigenkapitalvermittlungsverträgen;<br />
✖ den für die Verwaltung anfallenden Sachkosten (Versicherungsprämien,<br />
Lizenzgebühren, Kosten der Gesellschafterversammlung,<br />
Porto, Kopier- und Druckkosten, o . ä .)<br />
✖ beschlossenen oder vorgesehenen Ausschüttungen an die Gesellschafter<br />
(Entnahmen) .<br />
etwaiger fälliger gesetzlicher und/oder öffentlich-rechtlicher<br />
Verpflichtungen.<br />
Auch insoweit erfolgt eine Mittelfreigabe erst, wenn ein<br />
Kommanditkapital (inkl . Gründungsgesellschafter) von<br />
€ 500 .000,– eingezahlt ist und die erste Mittelfreigabe für<br />
Investitionen in mindestens zwei der vorgenannten Märkte<br />
erfolgt ist .<br />
Betreffend die Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle<br />
wird auf Punkt I . 3 „Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten“ verwiesen .<br />
Die Gesellschaft hat die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
als Steuerberater der Gesellschaft beauftragt .<br />
Gleichzeitig ist die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
als Treuhandkommanditist an der Gesellschaft<br />
beteiligt . Sonstige Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
begründen können, liegen nicht vor .<br />
9. Angaben über sonstige Personen<br />
Über die nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
angabepflichtigen Personen hinaus, hat niemand die<br />
Herausgabe oder den Inhalt dieses Verkaufsprospektes oder die<br />
Abgabe oder den Inhalt des Angebotes dieser Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst .<br />
II. Angaben über die Vermögensanlagen<br />
1. Art der Beteiligung<br />
An der Gesellschaft sollen sich nur ausschließlich in Deutschland<br />
ansässige und unbeschränkt steuerpflichtige Anleger beteiligen .<br />
96 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Eine Beteiligung von Anlegern, die in den Vereinigten Staaten<br />
von Amerika, Kanada, Japan oder Australien insbesondere<br />
aufgrund Wohnsitz/Sitz, Staatsangehörigkeit oder einer<br />
dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung ansässig<br />
und/oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist ausgeschlossen .<br />
Die Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft entweder<br />
unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
für eine Mindestvertragslaufzeit bis<br />
zum Ende des 6 . auf das Beitrittsjahr folgende volle Geschäftsjahr<br />
.<br />
Die Anleger sind verpflichtet, dem persönlich haftenden<br />
Gesellschafter jede nach ihrem Beitritt eintretende Änderung<br />
ihrer Anschrift, ihrer Ansässigkeit oder unbeschränkten Steuerpflicht<br />
unverzüglich schriftlich mitzuteilen . Zudem sind sie einmal<br />
jährlich verpflichtet, der Gesellschaft auf Anforderung schriftlich<br />
zu erklären/nachzuweisen, dass sie nicht in den Vereinigten<br />
Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien insbesondere<br />
aufgrund von Wohnsitz/Sitz, Staatsangehörigkeit oder einer<br />
dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung ansässig<br />
und/oder unbeschränkt steuerpflichtig sind .<br />
Die Beteiligung an der Gesellschaft als Kommanditist oder als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten wird im Innenverhältnis<br />
der Gesellschafter untereinander wirksam mit kumulativem<br />
Eintritt der folgenden Bedingungen:<br />
✖ Annahme der Beitrittserklärung durch den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter bzw . für Treugeber durch den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter und den Treuhandkommanditisten,<br />
✖ Einzahlung der vollständigen Zeichnungssumme zzgl . 5 % Agio<br />
hierauf, unbeschadet § 4 Ziff . 8 des Gesellschaftsvertrages,<br />
✖ Vorlage der notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht gemäß<br />
§ 4 Ziff . 10 des Gesellschaftsvertrages im Falle der unmittelbaren<br />
Beteiligung als Kommanditist .<br />
Im Außenverhältnis ist die Wirksamkeit des unmittelbaren<br />
Beitritts als Kommanditist aufschiebend bedingt durch die<br />
Eintragung in das Handelsregister . Bis zur Eintragung in das<br />
Handelsregister werden Kommanditisten, die der Gesellschaft<br />
unmittelbar beitreten, wie atypisch stille Gesellschafter behandelt<br />
.<br />
Anleger, die sich unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft<br />
beteiligen, sind Gesellschafter der Gesellschaft . Anleger,<br />
die sich mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
beteiligen, stehen ohne selbst Gesellschafter zu sein, nach<br />
Maßgabe des mit dem Treuhandkommanditisten geschlossenen<br />
Treuhandvertrages sowie des Gesellschaftsvertrages im Innenverhältnis<br />
zu den anderen Gesellschaftern sowie im Verhältnis
zueinander wirtschaftlich so, als seien sie unmittelbar als<br />
Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt . Soweit deshalb im<br />
Gesellschaftsvertrag Rechte und Pflichten für „Kommanditisten“<br />
oder „Gesellschafter“ begründet werden, treffen diese Rechte<br />
und Pflichten im Innenverhältnis auch die mittelbar als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten beteiligten Anleger . Dies gilt<br />
nicht, wenn sich aus dem Zusammenhang ergibt, dass Rechte<br />
oder Pflichten nur für den persönlich haftenden Gesellschafter,<br />
den Treuhandkommanditisten oder die Kommanditisten begründet<br />
werden .<br />
Diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft beteiligen, sind<br />
jedoch berechtigt, jederzeit durch Übernahme des seitens des<br />
Treuhandkommanditisten für sie jeweils erworbenen (Teil-)<br />
Kommanditanteils einschließlich der damit zusammenhängenden<br />
Rechte und Pflichten anstelle des Treuhandkommanditisten<br />
unmittelbar als Kommanditisten in die Gesellschaft einzutreten .<br />
Die Wirksamkeit des Eintritts als Kommanditist ist aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />
in das Handelsregister . Alle der Gesellschaft unmittelbar<br />
beitretenden Kommanditisten sind verpflichtet, dem persönlich<br />
haftenden Gesellschafter eine Handelsregistervollmacht auf ihre<br />
Kosten in notariell beglaubigter Form zu erteilen (§ 4 Ziff . 10 und<br />
11 des Gesellschaftsvertrages) .<br />
2. Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />
Beteiligung<br />
Die Anzahl der Anleger, die sich entweder unmittelbar<br />
als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten an der<br />
Gesellschaft beteiligen, steht nicht fest. Sie ist<br />
abhängig vom Gesamtbetrag der Beteiligungen,<br />
d.h. vom Emissionsvolumen und der Höhe jeder<br />
einzelnen Beteiligung.<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag ist der persönlich haftende<br />
Gesellschafter berechtigt und von den Gesellschaftern bzw .<br />
Treugebern unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt<br />
– unbeschadet der sich aus § 4 Ziff . 12 des Gesellschaftsvertrages<br />
ergebenden bzw . vorgesehenen Möglichkeit von Kapitalerhöhungen<br />
–,<br />
a) das Kommanditkapital auf € 25 Mio . (zzgl . 5 % Agio auf<br />
€ 24 .997 .000,–) durch Beteiligung neuer Kommanditisten oder<br />
durch Beteiligung von Treugebern über den Treuhandkommanditisten<br />
zu erhöhen;<br />
b) das Kommanditkapital über den Betrag von € 25 Mio . (zzgl .<br />
5 % Agio auf € 24 .997 .000,–) hinaus auf bis zu € 50 Mio .<br />
(zzgl . 5 % Agio auf € 49 .997 .000,–) durch Beteiligung neuer<br />
Kommanditisten oder durch Beteiligung von Treugebern über<br />
den Treuhandkommanditisten zu erhöhen;<br />
c) die Kapitalaufnahme zu beenden, bevor der Betrag von<br />
€ 25 Mio . (zzgl . 5 % Agio auf € 24 .997 .000,–) gemäß lit . a)<br />
oder die Erhöhung des Kommanditkapitals über den Betrag von<br />
€ 25 Mio . (zzgl . 5 % Agio auf € 24 .997 .000,–) hinaus gemäß<br />
lit . b) erreicht ist .<br />
Spätestens zum 31 . Dezember 2011 ist der persönlich haftende<br />
Gesellschafter nicht mehr berechtigt, weiteres Kommanditkapital<br />
aufzunehmen .<br />
Die geplanten Investitionen der Gesellschaft sind<br />
davon abhängig, dass ein Mindestbetrag von<br />
€ 500.000,– erreicht wird. Die Mindestanzahl der<br />
Anteile ist 1.<br />
Die Mindestzeichnungssumme der jeweiligen<br />
Pflichteinlage – mit Ausnahme der Pflichteinlage der<br />
in § 4 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />
Kommanditisten – beträgt € 5.000,–. Beteiligen sich<br />
Ehegatten, ist diese Voraussetzung bezüglich der<br />
zusammenzurechnenden Beteiligungen zu erfüllen.<br />
Höhere Zeichnungssummen müssen durch 1.000<br />
ohne Rest teilbar sein.<br />
Betreffend das erhöhte Kommanditkapital wird 1 % davon als<br />
Haftsumme in das Handelsregister eingetragen . Beteiligen sich<br />
Anleger als Treugeber über den Treuhandkommanditisten,<br />
erhöht sich die für den Treuhandkommanditisten in das Handelsregister<br />
eingetragene Haftsumme entsprechend . Die in das<br />
Handelsregister einzutragenden Haftsummen richten sich nach<br />
dem Einzahlungsstand der zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />
seitens der Kommanditisten/Treugeber tatsächlich eingezahlten<br />
Pflichteinlagen, wobei die Eintragung der Haftsummen<br />
entsprechend der tatsächlich eingezahlten Pflichteinlagen auch<br />
früher und mehrmals in einem Geschäftsjahr erfolgen kann . Die<br />
Eintragung der Haftsummen erfolgt jedoch nicht, bevor die<br />
Voraussetzungen gemäß § 3 Ziff . 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
erfüllt und die Freigabebedingungen gemäß § 6 Ziff . 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages eingetreten sind . § 4 Ziff . 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
bleibt unberührt .<br />
<strong>3.</strong> Rechte aus der Beteiligung<br />
Konten<br />
Für jeden Kommanditisten wird ein gesondertes Kapitalkonto<br />
geführt, das sich aus folgenden Unterkonten zusammensetzt:<br />
✖ dem festen Kapitalkonto (Kapitalkonto I)<br />
✖ dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto II)<br />
✖ dem Privatkonto<br />
Das feste Kapitalkonto I bestimmt sich nach der eingezahlten<br />
Pflichteinlage des Kommanditisten ohne Agio . Nach dem Stand<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
97<br />
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen<br />
dieses Kontos bemessen sich die Stimmrechte des Kommanditis-<br />
ten sowie die Ergebnisbeteiligung . Auf dem Kapitalkonto II<br />
werden die dem einzelnen Kommanditisten zugewiesenen<br />
Gewinn- und Verlustanteile gebucht . Auf dem Privatkonto<br />
werden etwaige weitere Einlagen des jeweiligen Kommanditisten<br />
sowie sämtliche Entnahmen und Auszahlungen gebucht .<br />
Ferner wird bei der Gesellschaft ein gesamthänderisch gebundenes<br />
Rücklagekonto geführt, auf welches das gezahlte Agio eines<br />
jeden Kommanditisten als Kapitalrücklage gebucht wird . Es dient<br />
u . a . zur Begleichung anteiliger Kapitalbeschaffungskosten und<br />
wird gelöscht, soweit das handelsrechtlich zulässig ist . Soweit<br />
Kapitalbeschaffungskosten eingespart werden, kann die Gesellschaft<br />
auf die Zahlung eines Agios ganz oder teilweise verzichten .<br />
Sämtliche Konten werden nicht verzinst und gewähren mit<br />
Ausnahme des Kapitalkontos I keine Gesellschafterrechte .<br />
Treugeber, die unmittelbar Kommanditisten der Gesellschaft<br />
werden, übernehmen die vorgenannten Konten des Treuhandkommanditisten<br />
anteilig .<br />
Ergebnisbeteiligung/Auszahlungen<br />
Gewinne und Verluste sind allen Kommanditisten/Treugebern<br />
entsprechend im Verhältnis ihrer eingezahlten Pflichteinlagen<br />
zueinander zuzurechnen . Im Beitrittsjahr von Kommanditisten/<br />
Treugebern und ggf . in späteren Geschäftsjahren erfolgt die<br />
Zurechnung des Ergebnisses unabhängig vom Zeitpunkt des<br />
Beitritts mit der Maßgabe, dass Folgegewinne und -verluste<br />
dergestalt zugerechnet werden, dass die Kapitalkonten II sobald<br />
wie möglich einen Gleichstand im Verhältnis der eingezahlten<br />
Pflichteinlagen zueinander erhalten .<br />
Liquide Überschüsse, soweit diese nicht zur Deckung zukünftiger<br />
Kosten erforderlich sind, werden – unabhängig vom Ergebnis –<br />
in der Weise, in der diese der Gesellschaft aus Investitionen<br />
zufließen, anteilig an die Kommanditisten/Treugeber im Verhältnis<br />
ihrer eingezahlten Pflichteinlagen mindestens einmal jährlich<br />
nachschüssig ausgezahlt . Bis zum Ende der Platzierungsphase<br />
belaufen sich die Auszahlungen liquider Überschüsse auf<br />
maximal 3 % p . a . der eingezahlten Pflichteinlagen . Im Beitrittsjahr<br />
von Kommanditisten/Treugebern erfolgt die Auszahlung<br />
anteilig taggenau ab Beitritt .<br />
Soweit der Gesellschaft durch Handlungen eines Kommanditisten/Treugebers,<br />
das Verhalten eines Kommanditisten/Treugebers<br />
oder aufgrund der Rechtspersönlichkeit/Rechtsform eines<br />
Kommanditisten/Treugebers Abgaben und/oder Kosten entstehen,<br />
die der Kommanditist/Treugeber der Gesellschaft gemäß<br />
§ 16 des Gesellschaftsvertrages zu erstatten hat, ist die Gesellschaft<br />
berechtigt betreffend die Auszahlung der liquiden<br />
Überschüsse ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 16 Abs . 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages geltend zu machen .<br />
98 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Kündigung der Beteiligung<br />
Die Gesellschaft wird auf bestimmte Zeit geschlossen . Sie endet<br />
zum 31 . Dezember 2021, es sei denn, dass 2/3 der Gesellschafter<br />
die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen . Die Gesellschaft<br />
kann von jedem Kommanditisten mit einer Frist von 6<br />
Monaten zum Ende des 6 . auf das Beitrittsjahr folgende volle<br />
Geschäftsjahr oder mit gleicher Frist zum 31 . Dezember 2021<br />
oder, wenn die Gesellschaft über den 31 . Dezember 2021 hinaus<br />
fortgesetzt wird, mit gleicher Frist zum Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres gekündigt werden; im Falle der Veräußerung<br />
des Kommanditanteils sowie im Falle der Übertragung des<br />
Kommanditanteils im Wege der Schenkung oder im Erbfall<br />
beginnt die Kündigungsfrist nicht neu zu laufen . Der persönlich<br />
haftende Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von<br />
6 Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, erstmals zum<br />
31 . Dezember 2021 kündigen; gleiches gilt für den Treuhandkommanditisten<br />
betreffend den für eigene Rechnung gehaltenen<br />
Kommanditanteil . Jede Kündigung ist schriftlich per Einschreiben<br />
an die Gesellschaft zu richten . Maßgeblich für die Einhaltung der<br />
Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei<br />
der Gesellschaft . Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />
bleibt unberührt .<br />
Abfindungsguthaben<br />
Den ausscheidenden Kommanditisten/Treugebern steht ein<br />
Abfindungsguthaben zu (§ 12 des Gesellschaftsvertrages) .<br />
Danach richtet sich die Höhe des Abfindungswertes einer<br />
Beteiligung im Falle des Ausscheidens aus der Gesellschaft<br />
gemäß § 5 Ziff . 1 a), f) und g) des Gesellschaftsvertrages nach<br />
dem Verkehrswert der Beteiligung . Der persönlich haftende<br />
Gesellschafter soll den Verkehrswert der Beteiligung von dem<br />
Steuerberater der Gesellschaft ermitteln lassen und von dem<br />
Abschlussprüfer der Gesellschaft oder für den Fall, dass ein<br />
Abschlussprüfer nicht bestellt ist, von einem von der Gesellschaft<br />
beauftragten Wirtschaftprüfer auf Kosten der Gesellschaft<br />
testieren lassen .<br />
Scheidet ein Kommanditist/Treugeber aus der Gesellschaft<br />
gemäß § 5 Ziff . 1 b), c), d) und e) des Gesellschaftsvertrages<br />
aus, weil ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund<br />
gekündigt wurde, er seiner Verpflichtung zur Beibringung des für<br />
die Identifikationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen<br />
Nachweises gemäß § 1 Ziff . 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Aufforderung durch<br />
den persönlich haftenden Gesellschafter nicht nachgekommen<br />
ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die<br />
Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sein Auseinandersetzungsguthaben<br />
von einem Privatgläubiger gepfändet<br />
wurde und die Pfändung mindestens 3 Monate ununterbrochen<br />
bestehen bleibt, richtet sich die die Höhe des Abfindungswertes<br />
der Beteiligung nach dem Buchwert bzw . dem Verkehrswert,<br />
wenn dieser niedriger als der Buchwert ist .
Bei entsprechender Liquidität ist die Abfindung innerhalb von 2<br />
Monaten auszuzahlen, ansonsten kann ratenweise Auszahlung<br />
über die Dauer von 5 Jahren über 5 Raten von mindestens 20 %<br />
ohne Zinsverpflichtung erfolgen . Zur Finanzierung des Abfindungsanspruchs<br />
ist die Gesellschaft auch berechtigt, bei nicht<br />
ausreichender Liquidität in Höhe des festen Kommanditanteiles<br />
des ausgeschiedenen Gesellschafters einen oder mehrere<br />
neue(n) Gesellschafter aufzunehmen, der/die die Kapitalkonten<br />
des ausgeschiedenen Gesellschafters übernimmt/übernehmen,<br />
ein Bankdarlehen aufzunehmen oder eine Kombination aller<br />
vorstehenden Maßnahmen vorzunehmen .<br />
Soweit der Gesellschaft durch Handlungen eines Kommanditisten,<br />
das Verhalten eines Kommanditisten oder aufgrund der<br />
Rechtspersönlichkeit/Rechtsform eines Kommanditisten<br />
Abgaben und/oder Kosten entstehen, die der Kommanditist der<br />
Gesellschaft gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages zu erstatten<br />
hat, ist die Gesellschaft berechtigt betreffend die Auszahlung<br />
des Abfindungsguthabens ein Zurückbehaltungsrecht gemäß<br />
§ 16 Abs . 3 des Gesellschaftsvertrages geltend zu machen .<br />
Mitwirkungs- und Kontrollrechte<br />
Den Kommanditisten/Treugebern stehen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
die Kommanditisten gesetzlich eingeräumten<br />
Mitwirkungs- und Kontrollrechte (§§ 164, 166 HGB) zu . Zur<br />
Geschäftsführung sind sie jedoch nicht berechtigt . Die Geschäftsführung<br />
steht allein dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />
zu . § 6 des Gesellschaftsvertrages enthält die Verpflichtung<br />
der Geschäftsführung, für über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehende Geschäfte die Zustimmung der<br />
Gesellschafter einzuholen .<br />
Darüber hinaus sind in den §§ 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
weitere Mitwirkungsrechte der Kommanditisten/Treugeber<br />
geregelt . Danach erfolgen Gesellschafterbeschlüsse entweder in<br />
Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Beschlussverfahren<br />
. Jeder Kommanditist/Treugeber hat für je voll eingezahlte<br />
€ 1 .000,– seiner Pflichteinlage eine Stimme . Vertretung<br />
durch Dritte ist möglich . Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
hat 10 Stimmen .<br />
Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend ihrem Anteil selbst auszuüben . Soweit<br />
Treugeber nicht selbst abstimmen oder durch einen Dritten<br />
abstimmen lassen, nimmt der Treuhandkommanditist ihr<br />
Stimmrecht entsprechend den Weisungen wahr oder wird sich<br />
der Stimme enthalten, soweit Weisungen nicht erteilt wurden .<br />
Die Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen und vertretenen stimmberechtigten<br />
Stimmen gefasst . In besonderen Fällen, z . B . im Falle der<br />
Änderung des Gesellschaftsvertrages oder Auflösung der<br />
Gesellschaft, bedarf der Gesellschafterbeschluss jedoch einer<br />
2/3-Mehrheit, im Falle der Umwandlung der Gesellschaft von<br />
3/4 der abgegebenen und vertretenen stimmberechtigten<br />
Stimmen .<br />
4. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
Betreffend die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />
verwiesen . Die Anbieterin, die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, übernimmt<br />
keine Zahlung von Steuern für den Anleger .<br />
5. Übertragung der Beteiligung<br />
Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung übertragen, sofern<br />
die Pflichteinlage bei der Gesellschaft eingezahlt oder sichergestellt<br />
ist, dass der Übernehmer die Einzahlung leistet . Teilabtretungen<br />
sind nur zulässig, wenn die abgetretene Kommanditbeteiligung<br />
durch 1 .000 ohne Rest teilbar ist und sowohl die<br />
Beteiligung des Abtretungsempfängers als auch die verbleibende<br />
Beteiligung – bei Ehegatten die zusammengerechneten Beteiligungen<br />
gemäß § 4 Ziff . 3 vorletzter Absatz Satz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
– mindestens € 5 .000,– beträgt .<br />
Die Abtretung – auch zur Sicherheit – bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Zustimmung des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
(Abtretungsverbot gemäß § 399 BGB), die nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden darf . Ein wichtiger Grund liegt<br />
insbesondere dann vor, wenn der Übernehmer der Beteiligung<br />
nicht alle schuldrechtlichen Verbindlichkeiten des abtretenden<br />
Kommanditisten aus und in Verbindung mit der Gesellschafterstellung<br />
übernommen hat oder wenn für den Dritten, an den die<br />
Übertragung beabsichtigt ist, der für die Identifikationsprüfung<br />
nach dem Geldwäschegesetz erforderliche Nachweis nicht<br />
vorliegt . Abtretungen – mit Ausnahme von Sicherungsabtretungen<br />
– können immer nur mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
erfolgen; der persönlich haftende Gesellschafter<br />
kann hiervon im Einzelfall nach eigenem Ermessen Ausnahmen<br />
zulassen . Soweit zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />
der Kommanditist seine Pflichteinlage noch nicht oder nicht<br />
vollständig erbracht hat, ist die Übertragung nicht mit einer<br />
befreienden Schuldübernahme verbunden .<br />
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für (Sicherheits-)Abtretungen<br />
eines Treugeberanteils . Der Treuhandkommanditist<br />
bedarf zur Übertragung der Zustimmung des/der<br />
betroffenen Treugeber(s) .<br />
Soweit der Gesellschaft durch eine Übertragung der Beteiligung<br />
Abgaben und/oder Kosten, insbes . Gewerbesteuermehrbelastungen<br />
entstehen, haben der übertragende Kommanditist und<br />
der neu eintretende Kommanditist diese Abgaben und/oder<br />
Kosten gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages als Gesamtschuldner<br />
zu tragen und der Gesellschaft zu erstatten . Der<br />
persönlich haftende Gesellschafter ist in diesem Fall berechtigt,<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
99<br />
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen<br />
seine Zustimmung zur Abtretung gemäß § 3 Ziff . 5 des Gesell-<br />
schaftsvertrages der Gesellschaft von einer angemessenenn<br />
Sicherheitsleistung für den Erstattungsanspruch abhängig zu<br />
machen (§ 3 Ziff . 8 des Gesellschaftsvertrages) .<br />
Ein Angebot an und/oder eine Übertragung der Beteiligung auf<br />
Personen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,<br />
Japan oder Australien insbesondere aufgrund Wohnsitz/Sitz,<br />
Staatsangehörigkeit oder einer dauerhaften Aufenthalts- oder<br />
Arbeitsgenehmigung ansässig und/oder unbeschränkt steuerpflichtig<br />
sind, ist ausgeschlossen (§ 3 Ziff . 9 des Gesellschaftsvertrages)<br />
.<br />
Die Vermögensanlagen können nicht frei gehandelt werden . Für<br />
den Verkauf und Erwerb der Beteiligungen an der Gesellschaft<br />
gibt es keinen geregelten Markt . Die Handelbarkeit der Beteiligungen<br />
ist daher eingeschränkt .<br />
6. Zahlstellen<br />
Zahlungen an die Kommanditisten/Treugeber erfolgen durch die<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong>, Luise-Ullrich-Str . 2, 82031<br />
Grünwald . Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> hält auch<br />
einen vollständigen Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />
bereit .<br />
7. Einzahlung der Einlagen/Kontoverbindung<br />
Die Kommanditisten/Treugeber haben die in der Beitrittserklärung<br />
vereinbarten Einlagen zzgl . 5 % Agio an die Gesellschaft<br />
wie folgt einzuzahlen:<br />
✖ 100% der Zeichnungssumme zzgl . 5 % Agio hierauf innerhalb<br />
von 14 Tagen nach Aufforderung durch den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter auf das Konto der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> &<br />
<strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> bei der<br />
✖ Volksbank Ulm-Biberach eG, BLZ 630 901 00, Kto . Nr .<br />
149800002 bzw .<br />
✖ Bayerische Landesbank, BLZ 700 500 00, Kto . Nr . 4172897<br />
8. Annahmestellen<br />
Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch den persönlich<br />
haftenden Gesellschafter, die <strong>abakus</strong> Portfolio Management<br />
<strong>GmbH</strong>, Luise-Ullrich-Str . 2, 82031 Grünwald, bzw . für Treugeber<br />
zusätzlich durch die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(Treuhandkommanditist), Nymphenburger Straße 3b,<br />
81925 München .<br />
9. Zeichnungsfrist<br />
Die Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospekts . Die Zeichnungsfrist endet<br />
grundsätzlich mit der vollständigen Zeichnung des Emissionsvolumens<br />
von € 25 Mio . (zzgl . 5 % Agio auf € 24 .997 .000,–) . Der<br />
persönlich haftende Gesellschafter ist jedoch berechtigt, das<br />
100 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Kommanditkapital über den Betrag von € 25 Mio . (zzgl . 5 %<br />
Agio auf € 24 .997 .000,–) hinaus auf bis zu € 50 .000 .000,–<br />
(zzgl . 5 % Agio auf € 49 .997 .000,–) durch Beteiligung weiterer<br />
Kommanditisten oder durch Beteiligung von Treugebern über<br />
den Treuhandkommanditisten zu erhöhen oder die Kapitalaufnahme<br />
zu beenden, bevor der Betrag von € 25 Mio . (zzgl . 5 %<br />
Agio auf € 24 .997 .000,–) oder die Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
über den Betrag von € 25 Mio . (zzgl . 5 % Agio auf<br />
€ 24 .997 .000,–) erreicht ist . Spätestens zum 31 . Dezember 2011<br />
ist der persönlich haftende Gesellschafter nicht mehr berechtigt,<br />
weiteres Kommanditkapital aufzunehmen . Eine Kürzung der<br />
Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen ist nicht möglich .<br />
10. Staaten, in denen das Angebot erfolgt<br />
Das Angebot zur Beteiligung an der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> .<br />
3 . <strong>KG</strong> erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland .<br />
11. Erwerbspreis<br />
Der Erwerbspreis der Beteiligung beläuft sich auf die Zeichnungssumme<br />
.<br />
12. Weitere Kosten<br />
Neben dem Erwerbspreis (Zeichnungssumme) fällt ein Agio an .<br />
Das Agio beträgt 5 % der Zeichnungssumme .<br />
Die Kosten für die notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
im Falle des unmittelbaren Beitritts als Kommanditist<br />
trägt der unmittelbar beitretende Kommanditist . Die Kosten für<br />
eine Übertragung der Beteiligung und/oder für den Eintritt eines<br />
Treugebers in die Gesellschaft als Kommanditist (Notar- und<br />
Gerichtskosten) trägt im Verhältnis zur Gesellschaft der neu<br />
eintretende Kommanditist beziehungsweise der unmittelbar als<br />
Kommanditist eintretende Treugeber .<br />
Für die Bearbeitung der Übertragung der Beteiligung oder im<br />
Falle des Eintritts eines Treugebers in die Gesellschaft als<br />
Kommanditist erhält der persönlich haftende Gesellschafter bzw .<br />
der Treuhandkommanditist von dem Eintretenden eine Pauschalvergütung<br />
von € 100,– nebst Ersatz sämtlicher Kosten jeweils<br />
zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt . Zusätzliche<br />
Leistungen des persönlich haftenden Gesellschafters bzw . des<br />
Treuhandkommanditisten zugunsten eines einzelnen Kommanditisten/Treugebers<br />
werden diesem gesondert in Rechnung<br />
gestellt .<br />
Soweit der Gesellschaft durch Handlungen eines Kommanditisten,<br />
das Verhalten eines Kommanditisten oder aufgrund der<br />
Rechtspersönlichkeit/Rechtsform eines Kommanditisten<br />
Abgaben und/oder Kosten (z . B . Steuern, Gebühren, Beiträge,<br />
Kosten für Steuererklärungen im Ausland) entstehen, sind diese<br />
Abgaben und/oder Kosten von dem die Abgaben und/oder<br />
Kosten auslösenden Kommanditisten und seinem etwaigen
Rechtsnachfolger gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages als<br />
Gesamtschuldner zu tragen und der Gesellschaft zu erstatten .<br />
Dies gilt insbesondere für Gewerbesteuermehrbelastungen, die<br />
durch Veräußerung, sonstige Übertragung oder Aufgabe der<br />
Beteiligung an der Gesellschaft entstehen, nicht jedoch für<br />
Gewerbesteuermehrbelastungen, die durch Tätigkeitsvergütungen<br />
eines Kommanditisten entstehen . Entsprechendes gilt für<br />
Treugeber .<br />
Soweit der Treuhandkommanditist nach Aufforderung durch<br />
einen oder mehrere Treugeber Mitteilungen an die übrigen<br />
Treugeber weiterleitet, sind die hierfür entstehenden Kosten<br />
durch den/die Treugeber zu tragen, die dies verlangen .<br />
Sofern ein Kommanditist/Treugeber seine Beteiligung fremdfinanziert<br />
und die Fremdfinanzierung vorzeitig ablöst, fällt in aller<br />
Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die der entsprechende<br />
Kommanditist/Treugeber zu tragen hat . Vom Anleger<br />
persönlich veranlasste Kosten (Bankgebühren, Porto, Steuerberatung,<br />
ggf . ausländische Steuererklärung) sind von diesem zu<br />
tragen .<br />
Mit Ausnahme des Agios und der vorstehend genannten<br />
Pauschalgebühr von € 100,– stehen die vorstehend genannten<br />
Kosten nicht fest .<br />
Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der<br />
Vermögensanlage verbundene weitere Kosten entstehen nicht .<br />
1<strong>3.</strong> Weitere Leistungspflichten<br />
Die Beteiligung von Anlegern, die der Gesellschaft unmittelbar<br />
als Kommanditisten beitreten, erfolgt im Außenverhältnis unter<br />
der aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister<br />
. Bis zur Eintragung in das Handelsregister werden sie<br />
wie atypisch stille Gesellschafter behandelt, soweit sie ihre<br />
Einzahlungsverpflichtung erfüllt haben . Eine Haftung nach § 176<br />
Abs . 2 HGB, wonach ein Kommanditist für die in der Zeit<br />
zwischen seinem Eintritt und seiner Eintragung im Handelsregister<br />
begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft gleich einem<br />
persönlichen haftenden Gesellschafter haftet, scheidet damit<br />
aus .<br />
Nach Eintragung in das Handelsregister haften die an der<br />
Gesellschaft unmittelbar beteiligten Kommanditisten gemäß den<br />
gesetzlichen Bestimmungen beschränkt, d .h . die Haftung ist<br />
ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist . Solange und<br />
soweit der Saldo der Kapitalkonten in der Handelsbilanz durch<br />
Auszahlungen (Entnahmen/Auszahlungen) und Gewinn- und<br />
Verlustzurechnungen einen Nominalwert unter der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme (1 % der Pflichteinlage)<br />
aufweist, lebt die Haftung jedoch gemäß § 172 Abs . 4 HGB bis<br />
zur Höhe der Auszahlung (Entnahme/Auszahlung), höchstens<br />
jedoch bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme wieder auf .<br />
Im Ergebnis gilt dies auch für die sich als Treugeber an der<br />
Gesellschaft über den Treuhandkommanditisten beteiligenden<br />
Anleger . Die Treugeber stellen gemäß dem Treuhandvertrag den<br />
Treuhandkommanditisten anteilig bezüglich des von diesem für<br />
sie gehaltenen Kommanditanteils von der vorstehend dargestellten<br />
Kommanditistenhaftung frei .<br />
Eine Nachschusspflicht, d .h . Zahlungen über die gezeichnete<br />
Einlage inkl . Agio hinaus, besteht für die Anleger nicht, auch<br />
nicht als Ausgleichspflicht der Gesellschafter untereinander,<br />
soweit sich nicht aus den nicht abdingbaren §§ 171 f . HGB etwas<br />
anderes ergibt .<br />
Weitere Leistungen hat der Erwerber nicht zu erbringen .<br />
14. Provisionen<br />
Einzelheiten zu den Provisionen sowie zu weiteren seitens der<br />
Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot zu<br />
zahlenden Vergütungen sind im Kapitel „Investitionsplan“<br />
dargestellt .<br />
15. Gesellschafts- und Treuhandvertrag<br />
Grundlage der unternehmerischen Beteiligung der Anleger als<br />
Kommanditist oder als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
sind der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (siehe<br />
Kapitel „Gesellschaftsvertrag“), der Treuhandvertrag mit dem<br />
Treuhandkommanditisten (siehe Kapitel „Treuhandvertrag“) und<br />
die Beitrittserklärung (siehe Anlage) .<br />
16. Gewährleistete Vermögensanlagen<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage hat<br />
keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />
übernommen .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
101<br />
Rechtliche Grundlagen
Steuerliche<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />
beschreibt die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption der Vermögensanlage . Sie geht davon aus, dass es<br />
sich bei den Anlegern um in der Bundesrepublik Deutschland<br />
unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen<br />
handelt, die die Beteiligung an der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> .<br />
3 . <strong>KG</strong> in vollem Umfang aus Eigenkapital finanzieren und im<br />
Privatvermögen halten . Die Anleger beteiligen sich an der<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 <strong>KG</strong> entweder unmittelbar als<br />
Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
.<br />
Es wird jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen<br />
Konsequenzen einer Beteiligung an der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> &<br />
<strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> mit seinem steuerlichen Berater zu erörtern . Die<br />
Zahlung der aus der Beteiligung resultierenden Einkommensteuer<br />
nebst Solidaritätszuschlag und ggf . weiterer Steuern (z . B .<br />
Kirchensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer oder ausländische<br />
Steuern) obliegt dem jeweiligen Anleger . Die Zahlung der<br />
Gewerbesteuer und Umsatzsteuer obliegt der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> . Der Anbieter, die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>,<br />
übernimmt keine Zahlung von Steuern .<br />
Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen umfasst sowohl die<br />
Investitionsphase, d . h . den Zeitraum des Vertriebs der Anteile<br />
an der Vermögensanlage und der Investitionsentscheidung durch<br />
die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 <strong>KG</strong>, als auch die Betriebsbzw<br />
. Nutzungsphase, d . h . die Dauer der langfristigen Investition<br />
in die vorgesehenen Märkte . Die steuerlichen Auswirkungen der<br />
Beendigung der Vermögensanlage, sei es infolge der Veräuße-<br />
rung der Beteiligung durch den Anleger oder durch Auflösung<br />
der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 <strong>KG</strong> werden gesondert<br />
dargestellt .<br />
A.Steuerliche Grundlagen Inland<br />
I. INVESTITITONS- UND BETRIEBS- BZW. NUTZUNGSPHASE<br />
1. Einkunftsart<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> (nachfolgend „Gesellschaft“)<br />
beabsichtigt Investitionen – entweder direkt oder über<br />
Beteiligungen an anderen Gesellschaften (auch durch die<br />
Einschaltung eines Treuhänders) – in Anlageobjekte der in- und<br />
ausländischen Märkte Transport und Logistik, Umwelt und<br />
Energie, Versicherungen, Immobilien, Private Equity/Venture<br />
Capital sowie weiterer Märkte . Die Gesellschaft wird etwaige<br />
Liquiditätsreserven z . B . in Zinsanlagen, Tagesgeld, Real Estate<br />
Investment Trusts (REITs) oder Wertpapiere anlegen und zur<br />
Absicherung von Kursrisiken ggf . Devisentermin-, Devisenoptions-<br />
oder ähnliche Geschäfte abschließen .<br />
Die Gesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne<br />
des § 15 EStG . Die Tätigkeit der Gesellschaft gilt gemäß § 15<br />
Abs . 3 Nr . 1 EStG als Gewerbebetrieb, wenn sie selbst auch eine<br />
gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs . 1 Nr . 1 EStG ausübt<br />
oder infolge einer mitunternehmerischen Beteiligung gewerbliche<br />
Einkünfte im Sinne des § 15 Abs . 1 Nr . 2 bezieht . Sofern die<br />
Gesellschaft keine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs . 1 Nr . 1 EStG<br />
ausübt, handelt es sich um eine so genannte gewerblich<br />
geprägte Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs . 3 Nr . 2<br />
EStG, da ausschließlich eine Kapitalgesellschaft (die <strong>abakus</strong><br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
103<br />
Steuerliche Grundlagen
Steuerliche Grundlagen<br />
Portfolio Management <strong>GmbH</strong>) persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist und nur diese gemäß § 6 Ziff . 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft zur Geschäftsführung befugt ist .<br />
Insoweit ist es unerheblich, wenn die Gesellschaft entsprechend<br />
ihres Gesellschaftszweckes Tätigkeiten ausübt, die grundsätzlich<br />
anderen Einkunftsarten zugeordnet werden .<br />
Damit erzielen auch die Anleger als Mitunternehmer aus der<br />
Beteiligung an der Gesellschaft gewerbliche Einkünfte . Insbesondere<br />
erhalten die Treugeber unter Berücksichtigung des Treuhandvertrages<br />
das Maß an Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative,<br />
das sie nach der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 21 . April 1988, BStBl . II 1989,<br />
S . 722 ff .) für die Anerkennung als Mitunternehmer benötigen .<br />
Nach dem Gesellschafts- und Treuhandvertrag sind die Anleger<br />
am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt . Darüber hinaus stehen<br />
ihnen nach dem Gesellschafts- und Treuhandvertrag neben<br />
Stimmrechten auch die Informations- und Kontrollrechte gemäß<br />
§§ 164, 166 HGB zu .<br />
Sofern sich die Gesellschaft an gewerblichen inländischen<br />
Personengesellschaften beteiligt, sind die Anleger der Gesellschaft<br />
zudem als Mitunternehmer dieser Personengesellschaften<br />
anzusehen . Nach § 15 Abs . 1 Satz 1 Nr . 2 Satz 2 EStG steht ein<br />
mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaft(en)<br />
beteiligter Gesellschafter dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter<br />
gleich . Er ist insoweit als Mitunternehmer der Personengesellschaft<br />
anzusehen, an der er mittelbar beteiligt ist (Untergesellschaft),<br />
sofern er und die seine Beteiligung vermittelnde<br />
Personengesellschaft (Obergesellschaft) jeweils Mitunternehmer<br />
der Personengesellschaft sind, an der sie unmittelbar beteiligt<br />
sind (Mitunternehmerkette) .<br />
Auch die steuerpflichtigen Erträge infolge des Abschlusses von<br />
Lebensversicherungen durch die Gesellschaft führen zu Einkünften<br />
aus Gewerbebetrieb, vorausgesetzt, dass der Abschluss der<br />
Lebensversicherungen betrieblich veranlasst ist . Nach der<br />
Rechtsprechung des BFH kann ein Anspruch auf die Versicherungsleistung<br />
zum Betriebsvermögen gehören, wenn ein<br />
Unternehmen einen Versicherungsvertrag auf das Leben oder<br />
den Tod eines fremden Dritten abschließt und Bezugsberechtigter<br />
nicht der Dritte, sondern das Unternehmen ist (BFH-Urteil<br />
vom 14 . März 1996, BStBl . II 1997, S . 343 ff .) .<br />
Sollte die Finanzverwaltung den Abschluss der Lebensversicherungen<br />
durch die Gesellschaft jedoch nicht als betrieblich,<br />
sondern als privat veranlasst ansehen, gehören die Ansprüche<br />
aus den Versicherungen zum steuerlichen Privatvermögen . Das<br />
ist nach der Rechtsprechung des BFH insbesondere dann der<br />
Fall, wenn die Versicherung von einem Unternehmen auf das<br />
Leben und den Tod eines (Mit-)Unternehmers oder eines nahen<br />
104 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Angehörigen abgeschlossen wird (BFH-Urteil vom 10 . April<br />
1990, BStBl . II 1990, S . 1017 ff .) . Die von der Gesellschaft<br />
geleisteten Prämienzahlungen werden den Anlegern dann als<br />
Entnahmen zugerechnet; die steuerpflichtigen Erträge aus den<br />
Versicherungen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
gemäß § 20 Abs . 1 Nr . 6 EStG .<br />
2. Gewinnerzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die Zurechnung der steuerlichen Ergebnisse<br />
als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist sowohl auf Ebene der<br />
Gesellschaft als auch auf Ebene der Anleger das Vorliegen der so<br />
genannten Gewinnerzielungsabsicht . Dabei ist grundlegende<br />
Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte, dass die<br />
Gesellschaft auf Betriebsvermögensmehrung ausgerichtet ist,<br />
d . h . dass die Erzielung eines Totalgewinnes beabsichtigt ist .<br />
Insoweit ist darauf abzustellen, dass sich die Erzielung eines<br />
Totalgewinnes in einer solchen Weise konkretisiert hat, dass<br />
nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns mit großer<br />
Wahrscheinlichkeit mit einem Totalgewinn gerechnet werden<br />
kann . Eine bestimmte prozentuale Größe des Totalgewinns im<br />
Verhältnis zum eingesetzten Kapital fordert die Rechtsprechung<br />
nicht . Die Aussagen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung über<br />
die erforderliche Totalgewinngröße reichen von „wirtschaftlich<br />
ins Gewicht fallend“ über „bescheidene Rendite“ bis zu<br />
Aussagen, die fordern, dass mindestens „nach den objektiven<br />
Verhältnissen mit dem zukünftigen Zufluss von Ertragsanteilen in<br />
Höhe der Gesamtaufwendungen“ zu rechnen gewesen sein<br />
muss .<br />
Maßgeblich für die Ermittlung des Totalgewinns ist eine auf § 5<br />
EStG basierende Berechnung . In die Berechnung des Totalgewinns<br />
nach § 5 EStG wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn<br />
einbezogen (BFH-Beschluss vom 25 . Juni 1984 – GrS 4/82,<br />
BStBl . II 1984, 751) . Die gleiche Auffassung findet sich im<br />
BMF-Schreiben vom 23 . Juli 1992 (BStBl . I 1992, 434) . Dies gilt<br />
auch, wenn die Gesellschaft sich an Personengesellschaften<br />
beteiligt, die ihren Gewinn gegebenenfalls pauschal nach § 5a<br />
EStG (Tonnagesteuer) ermitteln . Auch in diesem Fall ist der<br />
Totalgewinnermittlung eine auf der Gewinnermittlung nach § 5<br />
EStG basierende Berechnung unter Einbeziehung eines bei<br />
Veräußerung des Schiffes erzielbaren Veräußerungsgewinns<br />
zugrunde zu legen (BMF-Schreiben vom 12 . Juni 2002, BStBl . I<br />
2002, 614) .<br />
Nach Auffassung der Gesellschaft liegen die vorgenannten<br />
Voraussetzungen für die Gewinnerzielungsabsicht vor . Nach der<br />
Anlagepolitik der Gesellschaft werden ausschließlich ausgewählte<br />
Zielinvestitionen getätigt, aus denen Gewinne erwartet<br />
werden . Etwaige Anlaufverluste sind weitgehend auf Absetzungen<br />
für Abnutzungen zurückzuführen . Insgesamt wird davon<br />
ausgegangen, dass die Gesellschaft auch steuerlich auf einen<br />
Totalgewinn ausgerichtet ist und die Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofes zur Problematik der steuerlichen Liebhaberei<br />
nicht zum Tragen kommt .<br />
Soweit Anleger ihre Beteiligung ganz oder teilweise durch einen<br />
Kredit finanzieren oder weitere Sonderbetriebsausgaben im<br />
Zusammenhang mit ihrer Beteiligung anfallen, kann allerdings<br />
auf ihrer Ebene die Gewinnerzielungsabsicht fehlen . Dann<br />
können die Liebhabereigesichtspunkte bezüglich des einzelnen<br />
betroffenen Anlegers zum Tragen kommen . Diesbezüglich wird<br />
darauf hingewiesen, dass das für die Gesellschaft zuständige<br />
Finanzamt vermehrt zu einer solchen Überprüfung übergeht und<br />
sich hierbei die Finanzierungsunterlagen vorlegen lässt .<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Gesellschaft ist<br />
nach der Konzeption der Gesellschaft nicht vorgesehen und wird<br />
auch nicht angeboten und empfohlen . Soweit Anleger dennoch<br />
eine Finanzierung ihrer Beteiligung vornehmen sollten, ist dies<br />
nicht Gegenstand der Ausführungen in den steuerlichen<br />
Grundlagen . Hier ist eine individuelle Überprüfung der Gewinnerzielungsabsicht<br />
durch den einzelnen Anleger angeraten .<br />
Ferner ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung (Urteil des<br />
FG Schleswig-Holstein vom 16 . Juni 1999, EFG 2000, Seite 118<br />
ff .) im Falle der Übertragung einer Beteiligung im Zeitpunkt des<br />
Vorliegens hoher Verluste einkommensteuerrechtlich die<br />
Nichtanerkennung der Verluste beim Übertragenden drohen<br />
kann . Nach diesem Urteil sollen Betriebsergebnisse des unentgeltlichen<br />
Rechtsnachfolgers nicht in die Totalgewinnprognose<br />
einbezogen werden, die der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht<br />
des Übertragenden dient . Die gegen das o .g . Urteil<br />
eingelegte Revision hatte zwar Erfolg (BFH-Urteil vom 31 . Juli<br />
2002, BStBl . II 2003, S . 282 ff .) . Bei dieser Revisionsentscheidung<br />
hat der BFH aber die Frage offen gelassen, ob Betriebsergebnisse<br />
des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers in die Totalgewinnprognose<br />
einbezogen werden, die der Beurteilung der<br />
Gewinnerzielungsabsicht des Übertragenden dient . Nach den<br />
Entscheidungsgründen konnte diese Frage dahinstehen, da nach<br />
Auffassung des BFH im zu entscheidenden Streitfall keine<br />
unentgeltliche Betriebsübertragung, sondern eine entgeltliche<br />
Betriebsübertragung vorlag . Aus diesem Grunde ist auch<br />
weiterhin zu beachten, dass im Falle der unentgeltlichen<br />
Übertragung einer Beteiligung im Zeitpunkt des Vorliegens<br />
hoher Verluste einkommensteuerrechtlich die Nichtanerkennung<br />
der Verluste beim Übertragenden drohen kann . Das o . g . Urteil<br />
des FG Schleswig-Holstein hat gezeigt, dass die Rechtsprechung<br />
dieser seitens der Finanzverwaltung offensichtlich vertretenen<br />
Auffassung durchaus zu folgen bereit ist .<br />
<strong>3.</strong> Zinsschranke<br />
Gemäß § 4 h EStG wird die steuerliche Berücksichtigung<br />
betrieblich veranlasster Zinsaufwendungen beschränkt . Danach<br />
kann ein negativer Zinsüberhang (Zinsaufwendungen abzüglich<br />
Zinserträge) nur noch bis zur Höhe von 30 % des steuerlichen<br />
Gewinns vor Zinsen, Steuern, Regelabschreibungen und gekürzt<br />
um steuerfreie Dividenden (steuerliches EBITDA) als Betriebsausgaben<br />
abgezogen werden (so genannt Zinsschranke) . Zinsaufwendungen,<br />
die nicht abgezogen werden dürfen, sind in die<br />
folgenden Wirtschaftsjahre vorzutragen . Die Regelung gilt für<br />
Gewinneinkünfte aller Unternehmensformen und grundsätzlich<br />
für jede Art der Fremdfinanzierung, insbesondere auch für<br />
Bankdarlehen . Aufgrund der Ausnahmeregelungen des § 4 h<br />
Abs . 2 EStG werden von der Zinsschranke jedoch nur Betriebe<br />
erfasst, die einen negativen Zinssaldo von € 1 Mio . oder mehr<br />
aufweisen und zu einem Konzern gehören . Mit dem ˝Gesetz zur<br />
verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen˝<br />
(so genanntes Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)<br />
ist die zeitlich befristete Anhebung der Freigrenze<br />
von € 1 Mio . auf € 3 Mio . für Wirtschaftsjahre, die vor dem<br />
1 . Januar 2010 enden, beabsichtigt . Das Gesetzgebungsverfahren<br />
wird voraussichtlich im Sommer 2009 abgeschlossen .<br />
Solange die Gesellschaft sich ausschließlich durch Eigen- und<br />
nicht durch Fremdkapital finanziert, haben die Vorschriften der<br />
Zinsschranke keine Auswirkung auf die Besteuerung der<br />
Gesellschaft .<br />
4. Abschreibung<br />
4.1. Bewegliche Wirtschaftsgüter<br />
Die Gesellschaft behält sich neben der Investition in Transportcontainer<br />
vor, unmittelbar auch in andere Wirtschaftsgüter der<br />
im Gesellschaftsvertrag genannten Märkte zu investieren .<br />
Soweit es sich bei den Wirtschaftsgütern um abnutzbare<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
105<br />
Steuerliche Grundlagen
Steuerliche Grundlagen<br />
bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, unterliegen diese grund-<br />
sätzlich gemäß § 7 EStG der Absetzung für Abnutzung (AfA) .<br />
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Abschreibung ist,<br />
dass die Gesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer der Wirtschaftsgüter<br />
wird und bleibt . Dies setzt im Falle der Vermietung<br />
der Transportcontainer oder anderer Wirtschaftsgüter durch die<br />
Gesellschaft voraus, dass die Gesellschaft als bürgerlich-rechtlicher<br />
Eigentümer der Transportcontainer bzw . Wirtschaftsgüter<br />
seitens des Mieters nicht dauerhaft von der Einwirkung auf ihr<br />
Eigentum ausgeschlossen werden kann (§ 39 Abs . 2 AO) .<br />
Andernfalls kann der jeweilige Mieter als wirtschaftlicher<br />
Eigentümer angesehen werden . Nach dem Konzept der Gesellschaft<br />
sollen sämtliche Verträge so vereinbart werden, dass die<br />
Gesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer ist und bleibt .<br />
Soweit die Gesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer ist, kann sie<br />
die lineare Abschreibung nach § 7 Abs . 1 EStG oder die degressive<br />
Abschreibung nach § 7 Abs . 2 EStG in Anspruch nehmen .<br />
Dabei kann die Abschreibung im Wirtschaftsjahr der Anschaffung<br />
nur zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung zum Abzug<br />
gebracht werden .<br />
Die lineare Abschreibung bemisst sich nach der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts (§ 7 Abs . 1<br />
Satz 2 EStG), bei deren Ermittlung die Gesellschaft sich an den<br />
amtlichen AfA-Tabellen orientiert .<br />
Bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31 . Dezember 2008 und<br />
vor dem 1 . Januar 2011 angeschafft werden, kann die Gesellschaft<br />
statt der linearen Abschreibung die degressive Abschreibung<br />
in Anspruch nehmen . Die degressive AfA darf höchstens<br />
das Zweieinhalbfache der linearen AfA betragen und 25 % p . a .<br />
nicht übersteigen .<br />
4.2 Inländische und/oder ausländische Lebensversicherungen<br />
Soweit die Gesellschaft inländische und/oder ausländische<br />
Lebensversicherungspolicen erwerben wird, kann sie hierauf<br />
keine Absetzung für Abnutzungen in Anspruch nehmen . Sollten<br />
die erworbenen Lebensversicherungen Betriebsvermögen und<br />
damit zu aktivieren sein, unterliegen sie keinem Wertverzehr .<br />
Sollten die erworbenen Lebensversicherungen Privatvermögen<br />
sein, werden die Prämienzahlungen den Gesellschaftern als<br />
Entnahmen zugerechnet .<br />
4.3 REIT, immobilienbasierte Zertifikate,<br />
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften<br />
Betreffend die Beteiligung an einem REIT kann die Gesellschaft<br />
ebenfalls keine Absetzung für Abnutzungen in Anspruch<br />
nehmen . Die Beteiligung an einem REIT ist zwar ein aktivierungspflichtiges<br />
Wirtschaftsgut, sie unterliegt jedoch ebenfalls<br />
keinem regelmäßigen Wertverzehr . Bei einer dauerhaften<br />
106 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Wertminderung sind vielmehr so genannte Teilwertabschreibungen<br />
vorzunehmen . Entsprechendes gilt für immobilienbasierte<br />
Zertifikate sowie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften .<br />
4.4 Beteiligung an Personengesellschaften<br />
(u. a. geschlossene Fondsgesellschaften )<br />
Auch betreffend die Beteiligungen an Personengesellschaften<br />
kann die Gesellschaft keine Abschreibungen mit steuerlicher<br />
Wirkung vornehmen . Eine Beteiligung an einer Personengesellschaft<br />
ist kein selbständig zu bewertendes Wirtschaftsgut,<br />
wenngleich sie in der Steuerbilanz der Gesellschaft auszuweisen<br />
ist . Abschreibungen können insoweit nur auf die Anteile der<br />
Gesellschaft an den einzelnen Wirtschaftsgütern der betreffenden<br />
Personengesellschaften bei diesen vorgenommen werden,<br />
ggf . zusätzlich über Ergänzungsbilanzen .<br />
Das der Gesellschaft anteilig aus einer Beteiligung an einer<br />
Personengesellschaft zustehende Ergebnis wird in einem<br />
einheitlich und gesonderten Feststellungsverfahren der Gesellschaft<br />
steuerlich berücksichtigt .<br />
5. Emissionskosten<br />
Mit Schreiben vom 20 . Oktober 2003 (BStBl . I 2003, S . 546 ff .)<br />
– so genannter 5 . Bauherrenerlass – hat das Bundesministerium<br />
der Finanzen (BMF) zu der Frage Stellung genommen, unter<br />
welchen Voraussetzungen Kosten einer Fondsgesellschaft in der<br />
Investitionsphase zu aktivieren sind oder sofort abzugsfähige<br />
Betriebsausgaben darstellen . Dabei hat das BMF ferner geregelt,<br />
dass das o .g . Schreiben grundsätzlich für alle Fondsgesellschaften<br />
gilt .<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt, aus Vorsichtsgründen dem o . g .<br />
Schreiben des BMF zu folgen . Danach sind neben den originären<br />
Anschaffungskosten der beabsichtigten Investitionen alle<br />
Aufwendungen zu aktivieren, die im wirtschaftlichen Zusammenhang<br />
mit der Abwicklung in der Investitionsphase anfallen .<br />
Hierzu gehören insbesondere die Konzeptions- und Vertriebskosten<br />
.<br />
Die insoweit zu aktivierenden Aufwendungen werden sich damit<br />
grundsätzlich über die AfA auswirken, soweit die Aufwendungen<br />
zu einem Zeitpunkt anfallen, in dem Investitionen getätigt<br />
werden, die zu aktivieren sind und einem Wertverzehr unterliegen<br />
. Die Gesellschaft behält sich jedoch nicht zuletzt aufgrund<br />
aktueller finanzgerichtlicher Entscheidungen eine abweichende<br />
Behandlung dieser Aufwendungen als sofort abzugsfähige<br />
Betriebsausgaben im Rahmen des steuerlichen Feststellungsverfahrens<br />
vor . So hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom<br />
15 . Oktober 2008 (Az 2 K 210/06) entschieden, dass es sich bei<br />
den von einem Schiffsfonds im Rahmen der Investitionsphase<br />
getätigten Finanzierungsvermittlungsaufwendungen um sofort<br />
abziehbare Betriebsausgaben und nicht um Anschaffungskosten
handelt . Gegen das Urteil wurde Revision beim BFH eingelegt<br />
(AZ IV R 50/08) . Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster<br />
vom 13 . März 2009 (Az . 14 K 3638/05 F) stellen darüber hinaus<br />
auch die Aufwendungen für die Platzierungsgarantie, die<br />
Prospekterstellung und -prüfung bei Windkraftfonds sofort<br />
abziehbare Betriebsausgaben dar . Auch gegen dieses Urteil<br />
wurde Revision beim BFH eingelegt (Az . IV R 15/09) .<br />
6. Ergebnisbeteiligung<br />
Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages werden Gewinne und<br />
Verluste der Gesellschaft allen Kommanditisten entsprechend<br />
dem Verhältnis ihrer eingezahlten Pflichteinlagen (Kapitalkonto<br />
I) zueinander zugerechnet . Dabei erfolgt im Beitrittsjahr und ggf .<br />
späteren Geschäftsjahren die Zurechnung des Ergebnisses<br />
unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts mit der Maßgabe, dass<br />
Folgegewinne und -verluste dergestalt zugerechnet werden,<br />
dass die Kapitalkonten II sobald wie möglich einen Gleichstand<br />
im Verhältnis der eingezahlten Pflichteinlagen (Kapitalkonto I)<br />
zueinander erhalten . Diese Ergebnisverteilungsabrede gilt nach<br />
den Regelungen des Treuhandvertrages entsprechend für die<br />
Treugeber .<br />
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17 . März 1987 (BStBl . II<br />
1987, S . 558 ff .) entschieden, dass Ergebnisverteilungsabreden<br />
auch steuerlich anzuerkennen sind . Dies ist mit steuerlicher<br />
Wirkung nur insoweit möglich, als nach dem Beitritt des<br />
Gesellschafters in ausreichendem Umfang steuerlich negative<br />
oder positive Ergebnisse entstehen und eine betriebliche<br />
Veranlassung besteht . Die Finanzverwaltung wendet im Rahmen<br />
dieser so genannten Abschichtungsproblematik regelmäßig<br />
Abschnitte von zwei bis drei Monaten an, in denen die in diesem<br />
Zeitraum beitretenden Gesellschafter tatsächlich unabhängig<br />
von ihrem Beitrittszeitpunkt gleich behandelt werden . Damit<br />
wird vermieden, auf den konkreten Beitrittszeitpunkt jedes<br />
einzelnen Gesellschafters abzustellen und die angefallenen<br />
Ergebnisse abgrenzen zu müssen . Auf Grundlage der Abschichtung<br />
der Ergebnisse könnten sich unterschiedliche Zuweisungen<br />
steuerlich negativer oder positiver Ergebnisse für die einzelnen<br />
Anleger ergeben . Diese wären dann, soweit möglich, auszugleichen<br />
.<br />
Soweit die Gesellschaft sich an einer anderen Personengesellschaft<br />
beteiligt, die zur pauschalen Gewinnermittlung nach<br />
§ 5a EStG (Tonnagebesteuerung) optiert hat, wird ihr insoweit<br />
ausschließlich der pauschal nach § 5a EStG ermittelte Gewinn<br />
entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen<br />
zugewiesen .<br />
Aufwendungen der Gesellschaft bzw . der Anleger sind als<br />
Sonderbetriebsausgaben bei den Personengesellschaften zu<br />
erfassen, an denen sich die Gesellschaft beteiligt, soweit es sich<br />
um gewerbliche Personengesellschaften handelt und die<br />
Aufwendungen mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft im<br />
Zusammenhang stehen . Ermitteln die gewerblichen Fondsgesellschaften<br />
ihren Gewinn pauschal nach § 5a EStG, sind die<br />
erfassten Sonderbetriebsausgaben mit dem Tonnagesteuerergebnis<br />
abgegolten .<br />
7. Verlustverrechnung/Verlustvortrag<br />
Negative Einkünfte sind im Jahr ihrer Entstehung nach derzeitiger<br />
Rechtslage unter Berücksichtigung von §§ 15b, 15a und 10d<br />
EStG nur eingeschränkt ausgleichsfähig .<br />
7.1 § 15b EStG<br />
Nach § 15b Abs . 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit<br />
einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus<br />
Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten<br />
ausgeglichen werden oder nach § 10d EStG abgezogen<br />
werden . Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die in den<br />
folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle<br />
erzielt werden . § 15a EStG ist insoweit nicht anzuwenden . Ein<br />
Steuerstundungsmodell liegt gemäß § 15b Abs . 2 EStG vor,<br />
wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche<br />
Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen . Dies<br />
ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund eines vorgefertigten<br />
Konzeptes die Möglichkeit geboten wird, zumindest in der<br />
Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünften<br />
verrechnen zu können . § 15b EStG ist gemäß § 15b Abs . 3 EStG<br />
nur anzuwenden, wenn innerhalb der Anfangsphase das<br />
Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe<br />
des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden<br />
Kapitals 10 % übersteigt .<br />
Hinsichtlich der von der Gesellschaft beabsichtigten Beteiligung<br />
an anderen Personengesellschaften ist zu beachten, dass nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 17 . Juli<br />
2007, BStBl . I 2007, 542) bei mehrstöckigen Personengesellschaften<br />
bereits auf Ebene der Untergesellschaft § 15b EStG zu<br />
prüfen ist . Danach ist ein Verlustausgleich auf Ebene der<br />
Obergesellschaft mit anderen Einkünften nicht möglich, wenn<br />
§ 15b EStG auf Ebene der Untergesellschaft bejaht wird . Nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung werden die Verluste der<br />
Untergesellschaft für den Gesellschafter „Obergesellschaft“<br />
festgestellt und von dieser als § 15b-Verluste an ihre Gesellschafter<br />
weitergegeben . Ausgleichsfähig sind danach auf Ebene<br />
der Obergesellschaft allenfalls solche Verluste, die nicht aus der<br />
Untergesellschaft stammen, vorausgesetzt § 15b EStG findet<br />
nicht auch auf die Obergesellschaft selbst Anwendung .<br />
Ob das Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste zur<br />
Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept der Gesellschaft<br />
auch aufzubringenden Kapitals in der Anfangsphase 10 %<br />
übersteigt oder nicht, kann erst auf Basis der konkreten<br />
Investitionsentscheidung der Gesellschaft beurteilt werden .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
107<br />
Steuerliche Grundlagen
Steuerliche Grundlagen<br />
Sofern § 15b EStG nicht eingreift, sind die nachfolgend darge-<br />
stellten Beschränkungen des § 15a EStG und § 10d EStG bei<br />
einem Verlustrücktrag und Verlustvortrag zu beachten .<br />
7. 2 § 15a EStG<br />
Die Höhe der zuzurechnenden steuerlich negativen Ergebnisse<br />
wird durch § 15a EStG beschränkt (vgl . jedoch vorstehende<br />
Ausführungen zu § 15b EStG) . Ausgleichsfähig, d . h . mit anderen<br />
positiven Einkünften zu verrechnen, sind steuerlich negative<br />
Ergebnisse nur, soweit sie die eingezahlte Einlage bzw . eine ggf .<br />
darüber hinausgehende im Handelsregister eingetragene<br />
Haftsumme des Kommanditisten nicht überschreiten . Für<br />
Treugeber ist ausschließlich die Höhe der eingezahlten Einlage<br />
nach Abzug eventueller Entnahmen bis zum Ende des jeweiligen<br />
Feststellungszeitraums maßgeblich . Nicht ausgleichsfähige<br />
steuerlich negative Ergebnisse werden als so genannte „verrechenbare<br />
Verluste“ vorgetragen und können nur mit späteren<br />
steuerlichen Gewinnen des Anleger aus der Gesellschaft<br />
verrechnet werden .<br />
Die sich beteiligenden Treugeber müssen ferner § 15a Abs . 3<br />
EStG beachten, sofern Entnahmen deren Einlage mindern und<br />
sich dadurch ein negatives Kapitalkonto ergibt . Ein Wiederaufleben<br />
der Haftung und damit der erweiterte Verlustausgleich des<br />
§ 15a EStG tritt bei Treugebern nicht ein, da die Treugeber nur<br />
mittelbar über den Treuhandvertrag gemäß § 172 Abs . 4 HGB<br />
haften, nicht jedoch unmittelbar aufgrund dieser gesetzlichen<br />
Vorschrift . Diese Entnahmen, soweit sich hierdurch ein negatives<br />
Kapitalkonto ergibt, führen zwar zu fiktiven Gewinnen, gleichzeitig<br />
aber auch zu verrechenbaren Verlusten . Es ist deshalb<br />
möglicherweise anzuraten, die treugeberische Beteiligung in<br />
eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umzuwandeln, wenn<br />
solche fiktiven Gewinnbesteuerungen drohen . Die Einzelheiten<br />
108 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
hierzu sollte sich ein Treugeber von seinem persönlichen<br />
Steuerberater erläutern lassen .<br />
Für den Fall, dass Anleger ihre Beteiligung an der Gesellschaft<br />
durch ein Darlehen ganz oder teilweise refinanzieren sollten,<br />
kommt die Verlustbegrenzung des § 15a EStG für die Refinanzierungskosten<br />
nicht zum Zuge . Diese Sonderbetriebsausgaben sind<br />
grundsätzlich in voller Höhe zu berücksichtigen . Eine Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung ist nach der Konzeption der Gesellschaft<br />
nicht vorgesehen . Wird infolge einer etwaigen Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung von der Finanzverwaltung jedoch ein<br />
steuerlicher Totalgewinn des Anlegers in Frage gestellt, können<br />
die im Abschnitt „Gewinnerzielungsabsicht“ dargestellten<br />
Liebhaberei-Gesichtspunkte bezüglich des einzelnen betroffenen<br />
Anleger zum Tragen kommen . Diesbezüglich wird nochmals<br />
darauf hingewiesen, dass das Betriebsfinanzamt vermehrt zu<br />
einer Überprüfung übergeht und sich hierbei die Finanzierungsunterlagen<br />
vorlegen lässt . Hier ist eine individuelle Überprüfung<br />
durch den einzelnen Anleger angeraten . Sofern Anleger eine<br />
Finanzierung ihrer Beteiligung vornehmen bzw . vorgenommen<br />
haben, ist diese nicht Gegenstand der Ausführungen in den<br />
steuerlichen Grundlagen .<br />
7.3 § 10d EStG<br />
Nach § 10d Abs . 1 EStG können negative Einkünfte, die bei der<br />
Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen<br />
werden, bis zu einem Betrag von € 511 .500,–, bei zusammen<br />
veranlagten Ehegatten bis zu € 1 .023 .000,– vom Gesamtbetrag<br />
der Einkünfte des vorangegangenen Veranlagungszeitraums<br />
abgezogen werden (vgl . jedoch vorstehende Ausführungen zu<br />
§§ 15a und 15b EStG) .<br />
Nach § 10d Abs . 2 EStG können negative Einkünfte, die weder<br />
im Verlustentstehungsjahr noch durch Verlustrücktrag ausgeglichen<br />
werden konnten, in den folgenden Veranlagungszeiträumen<br />
bis zu einem Betrag von € 1 Mio ., bei zusammenveranlagten<br />
Ehegatten bis zu einem Betrag von € 2 Mio . unbeschränkt<br />
von positiven Einkünften abgezogen werden . Darüber hinausgehende<br />
vorgetragene negative Einkünfte können nach derzeitiger<br />
Rechtslage maximal bis zur Höhe von 60 % der verbleibenden<br />
positiven Einkünfte abgezogen werden . Im Übrigen erfolgt zum<br />
Zwecke des weiteren Vortrags eine gesonderte Feststellung .<br />
7.4. Vererbung von Verlustvorträgen<br />
Nach neuer Rechtsprechung des BFH (Beschluss v . 17 . Dezember<br />
2007, GrS 2/04, DStR 2008, 545) sind die auf den Erblasser<br />
entfallenden Verlustvorträge nach § 10d EStG nicht mehr<br />
vererblich . Der Erbe kann diese Verlustvorträge nicht mehr<br />
steuerlich geltend machen . Ob gleiches auch für die Verlustnutzungsbeschränkung<br />
des § 15b EStG gilt, ist in der Literatur<br />
umstritten und bisher nicht höchstrichterlich geklärt . Dagegen<br />
ist nach einhelliger Ansicht der Literatur an der Vererblichkeit
der vom Erblasser nicht genutzten Verluste nach § 15a EStG<br />
trotz der geänderten Rechtsprechung zu § 10d EStG weiterhin<br />
festzuhalten .<br />
8. Steuerliche Behandlung von Barauszahlungen<br />
Bei den von der Gesellschaft geplanten Auszahlungen handelt es<br />
sich steuerlich um Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen, ggf .<br />
um Minderungen der Einlagen, die als solche keiner Einkommensteuerpflicht<br />
unterliegen . Steuerpflichtig sind ausschließlich die<br />
im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung<br />
der Gesellschaft für die Anleger festgesetzten steuerlichen<br />
Ergebnisse, die jedoch in den Auszahlungen (Entnahmen/<br />
Auszahlungen) enthalten sein können . Auf die im Abschnitt zu<br />
§ 15a EStG erläuterte mögliche fiktive Gewinnbesteuerung wird<br />
hingewiesen .<br />
Zwecks Angleichung der Besteuerung von Personen- und<br />
Kapitalgesellschaften werden Gewinne von Personengesellschaften,<br />
die im Unternehmen verbleiben, auf Antrag des einzelnen<br />
Anlegers bei seinem Wohnsitzfinanzamt mit 28,25 % zzgl .<br />
Solidaritätszuschlag besteuert . Voraussetzung für den Antrag<br />
ist, dass der Steuerpflichtige mit 10 % an dem Gewinn der<br />
Mitunternehmerschaft beteiligt ist oder sein Gewinnanteil mehr<br />
als € 10 .000,– beträgt . Zum Zeitpunkt der späteren Entnahme<br />
erfolgt dann eine Nachversteuerung in Anlehnung an die<br />
Dividendenbesteuerung . Dabei beträgt der Steuersatz 25 % zzgl .<br />
Solidaritätszuschlag . Zu den sich bei der Antragstellung ergebenden<br />
Fragen sollte der Anleger seinen eigenen steuerlichen<br />
Berater befragen .<br />
Soweit sich die Gesellschaft an einer Personengesellschaft<br />
beteiligt, bei der die Gewinnermittlung pauschal nach § 5a EStG<br />
(Tonnagesteuer) erfolgt, findet die Thesaurierungsbegünstigung<br />
bezogen auf diese im Gewinn der Gesellschaft enthaltenen<br />
Gewinne keine Anwendung .<br />
9. § 35 EStG (Anrechnung der Gewerbesteuer)<br />
Einzelunternehmen und Personengesellschaften, d . h . auch<br />
Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und<br />
gewerbesteuerpflichtig sind, werden gemäß § 35 EStG durch<br />
eine Ermäßigung der Einkommensteuer um einen Teil der<br />
Gewerbesteuer entlastet . Auf pauschal ermittelte Gewinne nach<br />
§ 5a EStG (Tonnagesteuer) findet § 35 EStG nach derzeitiger<br />
Auffassung der Finanzverwaltung jedoch keine Anwendung .<br />
Die Entlastung erfolgt, indem die auf die gewerblichen Einkünfte<br />
eines Unternehmers entfallende anteilige Einkommensteuer<br />
durch die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer<br />
gemindert wird . Der Anrechnungsfaktor beträgt das 3,8 fache<br />
des anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrages .<br />
Voraussetzung für eine tatsächliche Minderung der Einkommensteuer<br />
des einzelnen Anlegers durch das so genannte Gewerbe-<br />
steueranrechnungsverfahren ist, dass tatsächlich ein Gewerbesteuermessbetrag<br />
für die Gesellschaft festgesetzt wird, dass die<br />
Gesellschaft also gewerbesteuerpflichtige Einkünfte erzielt .<br />
Der anteilige – auf den einzelnen Anleger entfallende Gewerbesteuer-Messbetrag<br />
ermittelt sich nach Maßgabe des handelsrechtlichen<br />
Gewinnverteilungsschlüssels, soweit er steuerlich<br />
anerkannt wird . Die handelsrechtliche Gewinnverteilung ergibt<br />
sich aus den gesetzlichen Regelungen oder aus abweichenden<br />
gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen (vergleiche Abschnitt<br />
„Ergebnisbeteiligung“) .<br />
Zur Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrages der Gewerbesteueranrechnung<br />
auf die persönliche Einkommensteuer des<br />
Anlegers wird die Summe der positiven Einkünfte herangezogen .<br />
Eine Saldierung der positiven mit den negativen Einkunftsquellen<br />
(so genannter horizontaler und vertikaler Verlustausgleich)<br />
erfolgt nicht .<br />
Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 24 . Februar<br />
2009 sollen darüber hinaus die Gewerbesteuermessbeträge<br />
nicht angerechnet werden, die aus Gewerbebetrieben anfallen,<br />
die negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb vermitteln . Dies hat<br />
zur Folge, dass insoweit die Gewerbesteueranrechnung verloren<br />
geht .<br />
Zu den sich aus diesen Änderungen ergebenden Fragen sollte<br />
der Anleger seinen eigenen steuerlichen Berater befragen .<br />
10. Teileinkünfteverfahren<br />
Sofern die Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen<br />
gehalten werden, gilt das so genannte Teileinkünfteverfahren<br />
. Danach werden 60 % der Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne<br />
mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers<br />
besteuert . Korrespondierend hierzu beträgt der steuerwirksame<br />
Werbungskostenabzug ebenfalls 60 % der Aufwendungen .<br />
Gemäß § 19 Abs . 3 REITG wird das Teileinkünfteverfahren auf<br />
Ebene von REIT-Anlegern grundsätzlich ausgesetzt . Nach dem<br />
Jahressteuergesetz 2009 wird die Steuervergünstigung jedoch<br />
insoweit gewährt, als die Erträge des REITs einer bestimmten<br />
steuerlichen Vorbelastung unterliegen (§ 19a REITG) . Ausschüttungen<br />
und Veräußerungen eines REITs unterliegen daher im<br />
Grundsatz der vollen Besteuerung .<br />
REITs, an denen sich die Gesellschaft beteiligt, sind gemäß § 20<br />
Abs . 1 REITG i .V .m . §§ 43 Abs . 1 Satz 1 Nr . 1; 43a Abs . 1 Nr . 1<br />
EStG verpflichtet, Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zzgl .<br />
5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten und an das Finanzamt<br />
abzuführen . Gleiches gilt für Kapitalgesellschaften, an denen<br />
sich die Gesellschaft beteiligt . Hinsichtlich der von der Gesellschaft<br />
abzuschließender Lebensversicherungen, kann es<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
109<br />
Steuerliche Grundlagen
Steuerliche Grundlagen<br />
ebenfalls zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer durch das<br />
Versicherungsunternehmen kommen (§ 43 Abs . 1 Nr . 4 EStG) .<br />
Die Kapitalertragsteuer gilt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuerzahllast<br />
der Anleger der Gesellschaft, da diese die<br />
Beteiligungen in ihrem Betriebsvermögen hält . Ist die Einkommensteuer<br />
niedriger als die Kapitalertragsteuer, wird der<br />
übersteigende Betrag den Anlegern erstattet .<br />
Weil es sich bei den Beteiligungen der Gesellschaft um Betriebsvermögen<br />
handelt, finden die Regelungen der so genannte<br />
Abgeltungsteuer keine Anwendung . Nach diesen kommt der<br />
Kapitalertragsteuer eine abgeltende Wirkung zu, wenn die<br />
Anteile an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen gehalten<br />
werden .<br />
11. Einkommensteuersätze<br />
Mit Gesetzesänderung vom 5 . März 2009 (Konjunkturpaket II)<br />
wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2009 der<br />
Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % gesenkt . Der Höchststeuersatz<br />
beträgt 45 % für das über T€ 250 (bei Verheirateten<br />
T€ 500) hinausgehende zu versteuernde Jahreseinkommen .<br />
Eine Änderung der Einkommensteuersätze, insbesondere des<br />
Höchststeuersatzes, hat stets Auswirkungen auf Investitionsund<br />
Finanzplanrechnungen auf Ebene des Anlegers . Diese<br />
können sich im Fall einer vollständigen oder teilweisen Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung noch verstärken, da der Zinsaufwand<br />
steuerwirksam ist .<br />
12. Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer<br />
Der Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5 % bemisst sich nach der<br />
festgesetzten Einkommensteuer eines jeden Anlegers . Vor dem<br />
Niedersächsischen Finanzgericht ist ein Verfahren zur Frage der<br />
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlages<br />
anhängig (AZ 7 K 143/08) . Eine Entscheidung des Finanzgerichtes<br />
steht noch aus .<br />
Die Kirchensteuer bemisst sich für kirchensteuerpflichtige<br />
Anleger nach der festgesetzten Einkommensteuer und beträgt<br />
derzeit – je nach Bundesland – zwischen 8 % und 9 % .<br />
1<strong>3.</strong> Berücksichtigung der steuerlichen<br />
Ergebnisse bei der Einkommensteuerveranlagung<br />
Sobald das für die Gesellschaft örtlich zuständige Betriebsstättenfinanzamt<br />
das einheitliche Feststellungsverfahren der<br />
Gesellschaft durchgeführt hat, werden die Wohnsitzfinanzämter<br />
über die jeweiligen Anteile der Anleger am steuerlichen Ergebnis<br />
der Gesellschaft informiert . In der Einkommensteuererklärung<br />
des Anlegers ist der auf ihn entfallende Anteil am steuerlichen<br />
Ergebnis der Gesellschaft – nach Mitteilung der Gesellschaft<br />
– anzusetzen .<br />
110 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Liegt dem Wohnsitzfinanzamt bei Durchführung der Einkommensteuerveranlagung<br />
eine Mitteilung des Betriebsstättenfinanzamtes<br />
der Gesellschaft vor, ist das Finanzamt daran gebunden und<br />
hat das steuerliche Ergebnis entsprechend zu berücksichtigen .<br />
Die Bindungswirkung des Wohnsitzfinanzamts erstreckt sich<br />
auch auf eventuelle Sonderbetriebseinnahmen und/oder<br />
-ausgaben der einzelnen Anleger . Diese sind ebenfalls Gegenstand<br />
der Feststellungen des Betriebsstättenfinanzamts und<br />
können daher nicht unmittelbar bei dem Wohnsitzfinanzamt des<br />
Anlegers geltend gemacht werden .<br />
Nach § 155 Abs . 2 AO kann ein Einkommensteuerbescheid für<br />
einen Anleger durch das für ihn zuständige Wohnsitzfinanzamt<br />
auch dann erlassen werden, wenn der an sich erforderliche<br />
Feststellungsbescheid für die Gesellschaft von dem Betriebsstättenfinanzamt<br />
noch nicht vorliegt . In solchen Fällen sind die dem<br />
Anleger anteilig zuzurechnenden steuerlichen Beteiligungsergebnisse<br />
nach § 162 Abs . 1 AO (ggf . i .V .m . § 88 Abs . 2 AO) zu<br />
schätzen . Als Grundlage sollten hierfür die Ergebnismitteilungen<br />
der Gesellschaft für den entsprechenden Veranlagungszeitraum<br />
dienen . Ein vorab erteilter Einkommensteuerbescheid ist nach<br />
§ 175 Abs . 1 S .1 Nr . 1 AO von Amts wegen zu ändern, sobald<br />
der Feststellungsbescheid mit abweichenden Besteuerungsgrundlagen<br />
erlassen wird .<br />
Die endgültige Veranlagung des Anlegers durch das für íhn<br />
zuständige Wohnsitzfinanzamt erfolgt erst nach Prüfung der<br />
Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft durch das Betriebsstättenfinanzamt<br />
. Die daraus resultierenden Ergebnisse können<br />
zu Steuererstattungen aber auch zu Steuernachforderungen<br />
sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch auf Ebene der<br />
Anleger führen . Dies gilt unabhängig davon, ob die Anleger<br />
Ausschüttungen von der Gesellschaft erhalten haben . Steuererstattungs-<br />
und Steuernachforderungsansprüche unterliegen<br />
gemäß § 233 a AO einer Verzinsung von 0,5 % pro vollem<br />
Monat, die 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem<br />
die Steuer entstanden ist, beginnt .<br />
Die vorstehend dargestellte Verfahrensweise gilt entsprechend<br />
für Lohnsteuerpflichtige .<br />
14. Gewerbesteuer<br />
Die Gesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer<br />
und ist insoweit alleinige Steuerschuldnerin . Vorhandene<br />
gewerbesteuerliche Verlustvorträge können grundsätzlich nach<br />
§ 10a GewStG verrechnet werden . Dabei ist die Nutzung<br />
gewerbesteuerlicher Fehlbeträge jedoch beschränkt . Vorgetragene<br />
gewerbesteuerliche Fehlbeträge können einen positiven<br />
Gewerbeertrag bis zu einem Betrag von € 1 Mio . in voller Höhe<br />
mindern, darüber hinaus nur bis zu 60 % des € 1 Mio . übersteigenden<br />
positiven Gewerbeertrags . Im Übrigen erfolgt eine<br />
gesonderte Feststellung zum Zwecke des weiteren Vortrags .
Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer umfasst neben<br />
dem Jahresüberschuss u . a . Entgelte für kurz- und langfristige<br />
Schulden sowie die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten,<br />
Leasingraten und Lizenzen zu 25 %, soweit deren Summe<br />
€ 100 .000,– übersteigt . Hierbei werden für die Mieten, Pachten,<br />
Leasingraten und Lizenz- bzw . Konzessionszahlungen jeweils<br />
einheitliche Finanzierungsanteile festgelegt .<br />
Soweit sich die Gesellschaft an gewerblichen Personengesellschaften<br />
beteiligt, bei denen sie als Mitunternehmer anzusehen<br />
ist, ist die Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der Hinzurechnungs-<br />
und Kürzungsvorschriften zu kalkulieren . Danach werden<br />
dem Gewinn aus Gewerbetrieb der Gesellschaft die Anteile am<br />
Verlust gewerblicher Personengesellschaften wieder hinzugerechnet<br />
. Anschließend wird die Summe des Gewinns aus Gewerbetrieb<br />
und der Hinzurechnungen um die Anteile der Gesellschaft<br />
am Gewinn gewerblicher Fondsgesellschaften gekürzt .<br />
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag<br />
auszugehen, der durch Anwendung der Steuermesszahl,<br />
die einheitlich 3,5 % beträgt, auf den Gewerbeertrag zu<br />
ermitteln ist . Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der<br />
für die Gesellschaft zuständigen Gemeinde Grünwald (z .Zt .<br />
240 %) multipliziert . Die sich daraus ergebende Gewerbesteuer<br />
ist von der Gesellschaft nicht als Betriebsausgabe abziehbar .<br />
Sofern ein Anleger seine Beteiligung veräußert, verschenkt oder<br />
vererbt, entfällt bei der Gesellschaft anteilig ein etwaig auf den<br />
Anleger entfallender gewerbesteuerlicher Verlustvortrag .<br />
Hieraus kann sich für die Gesellschaft u . U . eine Erhöhung der<br />
gewerbesteuerlichen Belastung ergeben .<br />
Im Falle einer Übertragung der Beteiligung haften nach § 3 Ziff .<br />
8 in Verbindung mit § 16 des Gesellschaftsvertrages der<br />
übertragende Anleger und der neu eintretende Anleger als<br />
Gesamtschuldner für alle aus der Übertragung resultierenden<br />
Abgaben und/oder Kosten . Insbesondere eine gewerbesteuerliche<br />
Mehrbelastung ist der Gesellschaft zu ersetzen .<br />
15. Umsatzsteuer<br />
Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige<br />
Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im<br />
Rahmen seines Unternehmens ausführt . Unternehmer ist, wer<br />
eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt .<br />
Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur<br />
Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu<br />
erzielen, fehlt . Eine selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn sie auf<br />
eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird .<br />
Da die Gesellschaft neben dem Erwerb und Halten der Beteiligung<br />
an Personengesellschaften eine weitergehende Geschäftstätigkeit<br />
ausübt, die für sich die Unternehmereigenschaft<br />
begründet, hat sie sowohl einen unternehmerischen und<br />
nichtunternehmerischen Bereich .<br />
15.1. Bewegliche Wirtschaftsgüter<br />
15 .1 .1 . Gesellschaft ist wirtschaftlicher Eigentümer<br />
Betreffend die Vermietung derjenigen beweglichen Wirtschaftsgüter,<br />
insbesondere von Transportcontainern, die im wirtschaftlichen<br />
Eigentum der Gesellschaft stehen, liegt eine unternehmerische<br />
Tätigkeit (sonstige Leistung) der Gesellschaft im Sinne des<br />
des Umsatzsteuergesetzes vor . Ob die sonstigen Leistungen im<br />
Inland besteuert werden, ist abhängig vom Ort der sonstigen<br />
Leistung . Soweit die Gesellschaft die Wirtschaftsgüter an<br />
Unternehmer vermietet, bestimmt sich der Ort der sonstigen<br />
Leistung danach, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt;<br />
wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers<br />
ausgeführt, so ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte<br />
maßgebend, § 3a Abs . 3 i .V .m . Abs . 4 Nr . 11 UStG .<br />
Sofern die Wirtschaftsgüter an Unternehmer oder Betriebsstätten<br />
von Unternehmern vermietet werden, deren Geschäftsleitung<br />
bzw . Betriebsstätte sich im Inland befindet, liegt auch der<br />
Ort der Vermietung im Inland, so dass die Vermietung der<br />
Wirtschaftsgüter in diesem Fall der Umsatzsteuer unterliegt .<br />
Eine Steuerbefreiung greift insoweit nicht . Sofern die Wirtschaftsgüter<br />
an Unternehmer oder Betriebsstätten von Unternehmern<br />
mit Geschäftsleitung im Ausland vermietet werden,<br />
unterliegt die Vermietung nicht der deutschen Umsatzsteuer,<br />
möglicherweise aber einer ausländischen Umsatzsteuer .<br />
15 .1 .2 . Gesellschaft ist nicht wirtschaftlicher Eigentümer<br />
Betreffend die Vermietung derjenigen Wirtschaftsgüter, bei<br />
denen das wirtschaftliche Eigentum auf den Leasingnehmer<br />
übergeht, liegt ebenfalls eine unternehmerische Tätigkeit der<br />
Gesellschaft im Sinne des des Umsatzsteuergesetzes vor .<br />
Insoweit ist jedoch zu unterscheiden, ob die Gesellschaft die<br />
Wirtschaftsgüter von dem Leasingnehmer oder einem Dritten<br />
erwirbt .<br />
Sofern die Gesellschaft die Wirtschaftsgüter von dem Leasingnehmer<br />
erwirbt (sale and lease back-Vertrag), kann es sich bei<br />
der Vermietung um ein einheitliches Geschäft handeln, das<br />
umsatzsteuerlich als Kreditgewährung (sonstige Leistung) der<br />
Gesellschaft an den Leasingnehmer angesehen werden kann<br />
(BFH Urteil vom 9 . Februar 2006 – V R 22/03, BStBl . II 2006,<br />
727) . Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich daher<br />
wiederum danach, wo der Empfänger sein Unternehmen<br />
betreibt . Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines<br />
Unternehmers ausgeführt, so ist stattdessen wiederum der Ort<br />
der Betriebsstätte maßgebend, § 3a Abs . 3 i .V .m . Abs . 4 Nr . 6a<br />
UStG . Insoweit wird auf den vorstehenden Abschnitt „Gesellschaft<br />
ist wirtschaftlicher Eigentümer“ verwiesen . Im Unterschied<br />
zum vorstehenden Abschnitt wäre die sonstige Leistung<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
111<br />
Steuerliche Grundlagen
Steuerliche Grundlagen<br />
jedoch grundsätzlich steuerbefreit, vorausgesetzt der Ort der<br />
sonstigen Leistung liegt im Inland . Gemäß § 9 UStG könnte die<br />
Gesellschaft aber auf die Steuerbefreiung verzichten, so dass der<br />
Vorsteuerabzug insoweit nicht ausgeschlossen ist .<br />
Sofern die Gesellschaft die Wirtschaftsgüter von einem Dritten<br />
erwirbt, führt die Gesellschaft durch Verschaffung der Verfügungsmacht<br />
gemäß § 3 Abs . 1 UStG Lieferungen aus . Grundsätzlich<br />
bestimmt sich der Ort der Lieferung nach dem Ort, wo<br />
die Warenbewegung beginnt . In Ausnahmefällen kann sich der<br />
Ort der Lieferung auch nach dem Ort bestimmen, wo die<br />
Warenbewegung endet oder sich der Gegenstand zum Zeitpunkt<br />
der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet . Sofern<br />
insbesondere die Transportcontainer vom Dritten entweder<br />
direkt zur Verfügung des Leasingnehmers im Ausland ausgeliefert<br />
werden oder die Verfügungsmacht regelmäßig im Ausland<br />
verschafft wird, liegt der Ort der Lieferung nicht im Inland,<br />
sodass die Lieferung der Transportcontainer nicht der deutschen<br />
Umsatzsteuer, möglicherweise aber einer ausländischen<br />
Umsatzsteuer unterliegt .<br />
15 .1 .3 . Veräußerung<br />
Wird ein Wirtschaftsgut an den Leasingnehmer, der bisher nicht<br />
wirtschaftlicher Eigentümer war, oder an einen Dritten veräußert,<br />
führt die Gesellschaft eine Lieferung aus . Betreffend des<br />
Ortes dieser Lieferungen wird auf die vorstehenden Ausführungen<br />
verwiesen .<br />
15.2. Erwerb und Halten der Beteiligung an<br />
Personengesellschaften<br />
Erwirbt und hält die Gesellschaft Beteiligungen an Personengesellschaften<br />
ist sie insoweit nicht unternehmerisch tätig . Zwar<br />
gilt die Tätigkeit der Gesellschaft einkommensteuerrechtlich in<br />
vollem Umfang als Gewerbetrieb . Der umsatzsteuerrechtliche<br />
Begriff der gewerblichen Tätigkeit geht aber über den Begriff<br />
des Gewerbetriebs nach dem Einkommensteuer- und Gewerbesteuergesetz<br />
hinaus . Umsatzsteuerrechtlich setzt eine gewerbliche<br />
Tätigkeit voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinn<br />
ausgeführt werden . Hierzu gehört jedoch nicht das bloße<br />
Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften<br />
. Nach der geltenden Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 20 .<br />
Januar 1988, X R 48/81 BStBl . II 1988, S . 557 ff .) und der<br />
Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 26 .<br />
Januar 2007 – IV A 5 – S 7300 – 10/07) handelt es sich beim<br />
bloßen Erwerb und Halten von Beteiligungen nicht um eine<br />
nachhaltige gewerbliche oder berufliche, mithin nicht um eine<br />
unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes .<br />
Die Vereinnahmung von Dividenden oder Gewinnanteilen<br />
entspreche im Regelfall vielmehr dem üblichen Bild der privaten<br />
Vermögensverwaltung . Eine unternehmerische Tätigkeit kann<br />
nach der geltenden Rechtsprechung und der Auffassung der<br />
Finanzverwaltung im oben genannten BMF-Schreiben insoweit<br />
112 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
allenfalls dann vorliegen, wenn jemand durch geschäftsmäßigen<br />
An- und Verkauf von Kapital- oder Gesellschaftsbeteiligungen<br />
aller Art wie ein Händler auftritt (BFH-Urteil vom 15 . Januar<br />
1987, V R 3/77 BStBl . II 1987, S . 512 ff .) oder unmittelbar oder<br />
mittelbar in die Verwaltung der Gesellschaften eingreift, an<br />
denen die Beteiligung besteht (BFH-Urteil vom 9 . Oktober 2002,<br />
V R 64/99 BStBl . II 2002, S . 375 ff .) .<br />
15.<strong>3.</strong> Erwerb von immobilienbasierten Zertifikaten und<br />
Abschluss von Kapitalversicherungen<br />
Gleiches dürfte betreffend den Erwerb von immobilienbasierten<br />
Zertifikaten und im Hinblick auf die von der Gesellschaft<br />
abgeschlossenen Lebensversicherungen gelten . Auch insoweit<br />
beschränkt sich die Tätigkeit der Gesellschaft ausschließlich auf<br />
den Erwerb der immobilienbasierten Zertifikate bzw . den<br />
Abschluss der Lebensversicherungen und die Vereinnahmung der<br />
Auszahlungen, so dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht<br />
vorliegt .<br />
15.4. Vorsteuerabzugsberechtigung<br />
Sofern die Gesellschaft unternehmerisch tätig ist, ist sie grundsätzlich<br />
zum Vorsteuerabzug berechtigt . Dabei hat die Gesellschaft<br />
die Vorsteuer jedoch gegebenenfalls in einen abziehbaren<br />
und einen nicht abziehbaren Anteil aufzuteilen .<br />
Mit Schreiben vom 4 . Oktober 2006 hat das BMF zum Vorsteuerabzug<br />
aus Aufwendungen, die mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen<br />
Anteilen gegen Bareinlage oder gegen<br />
Sacheinlage zusammenhängen, Stellung genommen . Danach ist<br />
die Vorsteuer aus Anlaufkosten einer Fondsgesellschaft ungeachtet<br />
der Nichtsteuerbarkeit der Aufnahme der Gesellschafter<br />
abziehbar, wenn die Aufnahme der Gesellschafter der allgemeinen<br />
Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeiten dient . Darüberhinaus<br />
muss die Fondsgesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigende<br />
Umsätze ausführen . Dies gilt auch für Aufwendungen der<br />
Fondsgesellschaft, die mit der Beratung im Zusammenhang mit<br />
der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit oder mit einem<br />
Unternehmenskonzept entstehen (BMF-Schreiben vom 4 .<br />
Oktober 2006, BStBl . I 2006, 614) .<br />
Somit ist die Gesellschaft berechtigt, Vorsteuern insoweit<br />
geltend zu machen, als ihre Tätigkeit den Vorsteuerabzug nicht<br />
ausschließt .<br />
Sollte die Finanzverwaltung über die von der Gesellschaft getroffenen<br />
Annahmen hinaus einzelne vertragliche Vereinbarungen<br />
dahingehend auslegen, dass die Gesellschaft nicht wirtschaftlicher<br />
Eigentümer beispielsweise der Transportcontainer geworden<br />
ist, könnte dies insoweit eine Einschränkung/Kürzung des<br />
Vorsteuerabzuges für die mit diesem Vorgang in Zusammenhang<br />
stehenden Leistungen zur Folge haben . Der Vorsteuerabzug ist<br />
ausgeschlossen, soweit er einer steuerfreien Kreditgewährung
zuzuordnen ist . Die Auslegung der Verträge durch die Finanzver-<br />
waltung kann zu der Annahme eines einheitlichen Geschäftes<br />
und damit zu einem steuerfreien Umsatz führen, wenn die<br />
Finanzverwaltung im Falle eines sale and lease back-Vertrages<br />
das wirtschaftliche Eigentum dem Verkäufer und Leasingnehmer<br />
zuordnet (vgl . Abschnitt „Gesellschaft ist nicht wirtschaftlicher<br />
Eigentümer“) . In diesem Fall kann es dazu kommen, dass die<br />
Gesellschaft unberechtigt in Anspruch genommene Vorsteuerabzugsbeträge<br />
zurückzahlen und gegebenenfalls verzinsen muss .<br />
Dies würde das Ergebnis der Gesellschaft und ihre Liquidität<br />
beeinflussen .<br />
Sollten Vorsteuerbeträge im Einzelfall nicht abzugsfähig sein,<br />
erhöhen diese die Anschaffungskosten/Betriebsausgaben . Sie<br />
würden somit das Ergebnis der Gesellschaft und auch ihre<br />
Liquidität beeinflussen .<br />
16. Grunderwerbsteuer<br />
Soweit die Gesellschaft Beteiligungen an Immobiliengesellschaften<br />
erwirbt, beabsichtigt die Gesellschaft ausschließlich eine<br />
Beteiligung an einer Personengesellschaft, welche das Zielgrundstück<br />
bereits erworben hat . Die bei Erwerb der Immobilie<br />
entstehende Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % der Gegenleistung<br />
ist somit durch die Immobiliengesellschaft bereits<br />
entrichtet worden . Anlässlich des Anteilserwerbs der Gesellschaft<br />
an der Immobiliengesellschaft wird das Zielgrundstück<br />
nicht erneut übertragen .<br />
Bei doppelstöckigen Personengesellschaften kann eine Änderung<br />
im Gesellschafterbestand der Obergesellschaft zu einem<br />
grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand gemäß § 1 Abs . 2a<br />
bzw . Abs . 3 GrEStG führen, wenn sich der Gesellschafterbestand<br />
der Immobiliengesellschaft innerhalb von 5 Jahren um mindestens<br />
95 % ändert oder sich mindestens 95 % der Anteile der<br />
Immobiliengesellchaft in einer Hand vereinigen . Bei mehrstufigen<br />
mittelbaren Beteiligungen ist die Prüfung, ob die<br />
95 %-Grenze erreicht ist, für jede Beteiligungsebene gesondert<br />
zu prüfen .<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung löst grundsätzlich auch<br />
die Aufnahme von Anlegern in der Platzierungsphase eines<br />
geschlossenen Immobilienfonds Grunderwerbsteuer aus, soweit<br />
die 95 %-Grenze überschritten wird . Dabei ist jedoch auf das<br />
Verhältnis der Beteiligungshöhe der neu eingetretenen Anleger<br />
zum insgesamt geplanten Eigenkapital der Personengesellschaft<br />
abzustellen (Gleichlautende Ländererlasse vom 26 . Februar<br />
2003, BStBl . I 2003, S . 271 4 .3 .) .<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt nur solche Beteiligungen an<br />
Immobiliengesellschaften zu erwerben, bei denen die Gründungsgesellschafter<br />
und deren Gesellschafter durchgängig<br />
während der Dauer der Beteiligung zu mindestens 5 % an der<br />
Immobiliengesellschaft beteiligt bleiben . Die sukzessive Kapitalerhöhung<br />
im Rahmen der Platzierung wird daher keine Grunderwerbsteuer<br />
auslösen .<br />
Sollte die 95 %-Grenze dennoch überschritten werden, würde<br />
der Erwerb der Immobilie erneut der Grunderwerbsteuer<br />
unterliegen . Dies würde die Liquidität der Immobiliengesellschaft<br />
bzw . die Gesellschaft oder des Anlegers entsprechend belasten .<br />
Gleiches könnte für den Fall gelten, dass die Finanzverwaltung<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
113<br />
Steuerliche Grundlagen
Steuerliche Grundlagen<br />
die Beteiligung eines Gründungsgesellschafters der Immobilien-<br />
gesellschaft nicht als Beteiligung von mehr als 5 % am Gesell-<br />
schaftsvermögen anerkennt .<br />
17. Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Zu den Einzelheiten der Übertragung der Beteiligung im Wege<br />
der Schenkung, vorweggenommenen Erbfolge und im Erbfall<br />
sowie zu den konkreten erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Auswirkungen sollte auf jeden Fall der eigene Steuerberater<br />
befragt werden .<br />
17.1. Unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />
Die Bewertung von Unternehmensvermögen erfolgt unabhängig<br />
von der Rechtsform . Vielmehr gelten einheitliche Bewertungsverfahren<br />
sowohl für Personenunternehmen als auch für<br />
Kapitalgesellschaften . Maßgeblich ist der gemeine Wert . Dieser<br />
wird in einem offenen Verfahren ermittelt; Untergrenze ist stets<br />
die Summe der gemeinen Werte aller Einzelwirtschaftsgüter<br />
abzüglich der Schulden (Substanzwert) . Regelmäßig setzt sich<br />
der Wert für Anteile an Personengesellschaften aus dem<br />
anteiligen Ertragswert des Gesamthandsvermögens und dem<br />
gemeinen Wert des Sonderbetriebsvermögens des jeweiligen<br />
Gesellschafters zusammen .<br />
Gemäß § 13 a ErbStG wird inländisches Betriebsvermögen<br />
begünstigt besteuert . Als begünstigtes Betriebsvermögen gilt<br />
auch der Anteil an einer Personengesellschaft im Sinne des § 15<br />
Abs . 1 Satz 1 Nr . 2 und Abs . 3 EStG, wenn das Betriebsvermögen<br />
dieser Gesellschaften zu nicht mehr als 50 % aus so genanntem<br />
Verwaltungsvermögen besteht . Bei Vorliegen bestimmter,<br />
gesetzlich geregelter Voraussetzungen wird auf das begünstigte<br />
114 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Betriebsvermögen ein Verschonungsabschlag von 85 % vorgenommen<br />
. Dieser wird von der Bemessungsgrundlage abgezogen,<br />
während die restlichen 15 % des begünstigten Betriebsvermögens<br />
nach Berücksichtigung eines gleitenden Abzugsbetrages in<br />
Höhe von maximal € 150 .000,– der Besteuerung unterliegen .<br />
Alternativ kann auf Antrag im Rahmen der Verschonungsoption<br />
ein Verschonungsabschlag in Höhe von 100 % in Anspruch<br />
genommen werden . Diese Möglichkeit setzt allerdings die<br />
Erfüllung von verschärften gesetzlich geregelten Begünstigungsvoraussetzungen<br />
voraus . Darüber hinaus sieht § 19a ErbStG eine<br />
Entlastung für Steuerpflichtige der Steuerklassen II und III vor .<br />
Der 85 %ige Abschlag im Rahmen der Regelverschonung wird<br />
im Ergebnis nur vorläufig gewährt . Endgültig wird der Abschlag<br />
erst, wenn erstens die Mindestlohnsumme in 7 Jahren nicht<br />
unterschritten wird und zweitens nicht innerhalb von 7 Jahren<br />
gegen die Behaltensvoraussetzungen verstoßen wird . Bei<br />
Inanspruchnahme des 100 %igen Abschlags im Rahmen der<br />
Verschonungsoption erhöht sich die Behaltens- bzw . Lohnsummenfrist<br />
auf 10 Jahre . Ein Verstoß gegen die Behaltensvoraussetzungen<br />
liegt vor, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist<br />
nach dem Erwerb einen Gewerbebetrieb oder einen<br />
Teilbetrieb, einen Anteil an einer gewerblichen Personengesellschaft<br />
(§ 15 Abs . 1 Nr . 2 und Abs . 3 EStG) oder einen Anteil<br />
daran veräußert, den Betrieb aufgibt oder eine wesentliche<br />
Betriebsgrundlage des Gewerbebetriebs veräußert, in das<br />
Privatvermögen überführt oder anderen betriebsfremden<br />
Zwecken zuführt . Gleiches gilt, wenn ein Kommanditist Überentnahmen<br />
vornimmt, d . h . bis zum Ende der siebenjährigen<br />
Behaltensfrist Entnahmen tätigt, welche die Summe seiner<br />
Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne seit dem Erwerb<br />
um mehr als € 150 .000,– übersteigen,<br />
Zu den Einzelheiten der Übertragung der Beteiligung im Wege<br />
der Schenkung (auch so genannte vorweggenommene Erbfolge)<br />
und im Erbfall sowie zu den konkreten erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Auswirkungen sollte auf jeden Fall der eigene<br />
steuerliche Berater des Anlegers befragt werden .<br />
17.2. Mittelbare Beteiligung als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten<br />
Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Werte einer mittelbaren<br />
Beteiligung als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten<br />
richten sich nach Auffassung der Finanzverwaltung (Fin .Min .<br />
Bayern Erlass vom 14 . Juni 2005, DStR 2005, S . 1231; Fin .Min .<br />
Baden-Württemberg Erlass vom 27 . Juni 2005, DB 2005,<br />
S . 1493) nach dem gemeinen Wert . Gegenstand der Übertragung<br />
im Erbfall oder einer Schenkung ist danach nicht die<br />
Beteiligung an der Kommanditgesellschaft, sondern der Herausgabeanspruch<br />
des Treugebers gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
auf Rückübertragung der Treuguts (Sachleistungsanspruch)<br />
. Insoweit kommt es nach Auffassung der
Finanz verwaltung ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht<br />
darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise das<br />
Treugut zuzurechnen ist .<br />
Da der Sachleistungsanspruch des Treugebers gegenüber dem<br />
Treuhandkommanditisten keine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft<br />
darstellt, vertritt die Finanzverwaltung in den o . g .<br />
Erlassen weiterhin die Auffassung, dass die für Betriebvermögen<br />
geltenden erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vergünstigungen<br />
auf den Sachleistungsanspruch keine Anwendung finden .<br />
Auch insoweit kommt es nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
ausschließlich auf die zivilrechtliche Einordnung als Sachleistungsanspruch<br />
an . Die ertragssteuerliche Zuordnung des<br />
Treuguts beim Treugeber ist nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
insofern unbeachtlich .<br />
Mit Erlassen vom 16 . Februar 2007 (FinMin . Baden-Württemberg,<br />
DB 2007, Seite 491) und 9 . April 2009 (FinMin . Baden-<br />
Württemberg, Az 3 – S 3806/51) hat die Finanzverwaltung<br />
nunmehr konkretisiert, dass der Sachleistungsanspruch dann<br />
kein Zuwendungsgegenstand ist, wenn der Treuhand- und<br />
Gesellschaftsvertrag festgelegt, dass die Treuhandschaft beim<br />
Tod des Treugebers bzw . bei Abtretung des Anspruchs aus dem<br />
Treuhandvertrag endet und der Erbe bzw . Beschenkte unmittelbar<br />
in die Gesellschafterstellung des Treuhandkommanditisten<br />
eintritt . In diesem Fall ist Zuwendungsgegenstand die Kommanditbeteiligung<br />
unmittelbar . Dies hat zu Folge, dass sich betreffend<br />
die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung als<br />
auch betreffend die derzeit für Betriebsvermögen geltenden<br />
erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vergünstigungen kein<br />
Unterschied zu einer unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />
ergeben dürfte .<br />
Nach § 13 Ziff . 1 des Treuhandvertrages und § 13 Ziff . 1 des<br />
Gesellschaftsvertrages endet das Treuhandverhältnis mit dem<br />
Tod des Treugebers . Die Erben treten unmittelbar als Kommanditisten<br />
in die Gesellschaft ein . Insofern ist Gegenstand der<br />
Übertragung im Erbfall die Gesellschaftsbeteiligung, so dass auf<br />
die Ausführungen zu einer unmittelbaren Beteiligung als<br />
Kommanditist verwiesen werden kann . Sollten allerdings die im<br />
Gesellschaftsvertrag beziehungsweise im Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag enthaltenen Regelungen zur Übertragung im<br />
Erbfall geändert oder durch die Finanzverwaltung künftig anders<br />
ausgelegt werden, ist auch im Erbfall Gegenstand der Übertragung<br />
der Sachleistungsanspruch . In diesem Fall würden die<br />
nachfolgenden Ausführungen zu einer Übertragung im Wege der<br />
Schenkung gelten .<br />
Bei einer Übertragung der Ansprüche aus dem Treuhandverhältnis<br />
im Wege der Schenkung tritt der Beschenkte nach § 12 Ziff . 1<br />
des Treuhandvertrages in die Rechtsstellung des Schenkers ein .<br />
Gegenstand der Schenkung ist der Sachleistungsanspruch . In<br />
diesem Fall vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass<br />
die für Betriebsvermögen geltenden erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Vergünstigungen auf den Sachleistungsanspruch<br />
keine Anwendung finden .<br />
Die vorgenannten Erlasse sind im Einvernehmen mit den<br />
obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder<br />
ergangen und beanspruchen daher bundesweite Geltung . Auf<br />
Grund der geltenden Rechtslage kann es sich empfehlen, vor<br />
einer beabsichtigten Übertragung im Wege der Schenkung eine<br />
treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung in der Weise<br />
umzuwandeln, dass der Treuhänder seine anteilig für den<br />
Treugeber gehaltene Beteiligung auf diesen überträgt . Einkommensteuerrechtlich<br />
ergeben sich hierdurch keine Nachteile .<br />
Ob die seitens der Finanzverwaltung in den o . g . Erlassen<br />
vertretene Auffassung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten .<br />
II. BEENDIGUNG DER VERMÖGENSANLAGE DURCH<br />
VERäUSSERUNG DER BETEILIGUNG ODER LIQUIDATION<br />
DER GESELLSCHAFT<br />
1. Allgemeines<br />
Veräußert ein Anleger seine Beteiligung an der Gesellschaft oder<br />
wird die Gesellschaft liquidiert, so handelt es sich bei den dann<br />
ggf . aufgedeckten stillen Reserven gemäß § 16 Abs . 1 Nr . 2 bzw .<br />
§ 16 Abs . 3 EStG um einen Veräußerungsgewinn, der zu den<br />
außerordentlichen Einkünften im Sinne des § 34 EStG zählt .<br />
Grundsätzlich wird die Besteuerung außerordentlicher Einkünfte<br />
nach der so genannten „Fünftelregelung“ vorgenommen . Die<br />
begünstigten Einkünfte werden danach im Prinzip mit 1/5<br />
angesetzt . Die sich dann diesbezüglich ergebende Einkommensteuer<br />
wird verfünffacht . Diese Art der Kappung kann zu keiner<br />
oder nur einer geringen Steuerermäßigung führen . Je höher der<br />
Steuersatz des Steuerpflichtigen, desto geringer ist die Kappung .<br />
Anstelle der so genannten „Fünftelregelung“ können Gewinne<br />
aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben mit 56 % des<br />
durchschnittlichen Steuersatzes versteuert werden . Voraussetzung<br />
dafür ist, dass der Steuerpflichtige das 55 . Lebensjahr<br />
vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne<br />
dauernd berufsunfähig ist . In diesen Fällen kann der Steuerpflichtige<br />
für derartige Gewinne bis zu € 5 Mio die Besteuerung<br />
mit 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes einmal im Leben<br />
auf Antrag in Anspruch nehmen . Soweit die Besteuerung mit<br />
56 % des durchschnittlichen Steuersatzes den jeweils für den<br />
entsprechenden Veranlagungszeitraum geltenden Eingangssteuersatz<br />
unterschreitet, wird allerdings eine Versteuerung mit<br />
mindestens dem Eingangssteuersatz anstelle der Besteuerung<br />
mit 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes vorgenommen .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
115<br />
Steuerliche Grundlagen
Steuerliche Grundlagen<br />
Der Steuerpflichtige hat für außerordentliche Einkünfte aus<br />
Betriebsveräußerungen/Betriebsaufgaben demnach ein Wahlrecht<br />
zwischen der Inanspruchnahme einer Besteuerung mit<br />
56 % des durchschnittlichen Steuersatzes und der so genannten<br />
„Fünftelregelung“, sofern die o .g . Voraussetzungen vorliegen .<br />
Eine Inanspruchnahme beider Begünstigungsregelungen ist<br />
ausgeschlossen . Die Möglichkeit einer Besteuerung mit 56 %<br />
des durchschnittlichen Steuersatzes ist wesentlich von den<br />
individuellen Voraussetzungen jedes einzelnen Anlegers,<br />
insbesondere von einem von ihm gestellten Antrag, abhängig .<br />
Hat der Steuerpflichtige das 55 . Lebensjahr vollendet oder ist der<br />
Steuerpflichtige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd<br />
berufsunfähig, wird der Veräußerungsgewinn zudem auf Antrag<br />
nur zur Einkommensteuer herangezogen, soweit er € 45 .000<br />
übersteigt . Der Freibetrag von € 45 .000 ist dem Steuerpflichtigen<br />
nur einmal im Leben zu gewähren . Er ermäßigt sich um den<br />
Betrag, um den der Veräußerungsgewinn den Betrag von €<br />
136 .000 übersteigt .<br />
Die Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils<br />
unterliegt nicht der ermäßigten Besteuerung . Für die Veräußerung<br />
eines Teils eines Mitunternehmeranteils ist die Inanspruchnahme<br />
des o .g . Freibetrags nicht möglich . Gewinne aus der<br />
116 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils sind nach<br />
§ 16 Abs . 1 Satz 2 EStG laufende Gewinne .<br />
2. Doppelstöckige Personengesellschaften<br />
(Ober- und Untergesellschaft)<br />
2.1 Einheitlicher Veräußerungsgewinn<br />
Nach dem Erlass der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt<br />
Hamburg vom 10 . Mai 2007, 52-S2241-007/06 stellt die<br />
Veräußerung eines Anteils an einer Obergesellschaft einen<br />
einheitlichen Vorgang dar . Danach liegt nur ein einheitlicher<br />
Veräußerungsgewinn vor, für den insgesamt der Freibetrag nach<br />
§ 16 Abs . 4 EStG in Anspruch genommen werden kann .<br />
Auch wenn ein Veräußerungsgewinn nach neuerer Auffassung<br />
der Finanzverwaltung einheitlich nur noch bei der Obergesellschaft<br />
festzustellen ist, vertritt die Finanzverwaltung darüber<br />
hinaus die Auffassung, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns<br />
eine Anrechnung von bei der Untergesellschaft<br />
vorhandenen verrechenbaren Verlusten gem . § 15a EStG<br />
weiterhin möglich ist .
2.2. Tonnagesteuer<br />
Im Falle der Veräußerung eines Anteils an einer Obergesellschaft<br />
kann ein Gewinn aus der Realisierung der stillen Reserven in der<br />
Untergesellschaft entstehen . Soweit die Untergesellschaft zur<br />
pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />
optiert hat, ist jedoch davon auszugehen, dass aufgedeckte stille<br />
Reserven in der Untergesellschaft bei Gesellschaftern der<br />
Obergesellschaft keiner weiteren Besteuerung unterliegen,<br />
sondern mit der pauschalen Gewinnermittlung abgegolten sind .<br />
Dies entspricht der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl . Erlass<br />
der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom<br />
10 . Mai 2007, 52-S2241-007/06) . Gleiches gilt, wenn die<br />
Untergesellschaft das Schiff verkauft oder die Obergesellschaft<br />
einen Anteil an der Untergesellschaft veräußert, die zur pauschalen<br />
Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />
optiert hat .<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt, ausschließlich Beteiligungen an<br />
Schiffsgesellschaften zu erwerben, die im Jahr der Übernahme<br />
des Schiffes zur Tonnagesteuer optiert haben . Dies vorausgesetzt<br />
kommt es auch zu keiner Besteuerung eines Anteils an<br />
einem auf der Ebene der Untergesellschaft eventuell bestehenden<br />
so genannten Unterschiedsbetrages gemäß § 5a Abs . 4<br />
EStG .<br />
Sollte die Veräußerung eines Anteils an der Gesellschaft jedoch<br />
zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Schiffsgesellschaft<br />
ihren Gewinn nicht mehr nach § 5a EStG ermittelt, ist ein<br />
etwaiger Veräußerungsgewinn – ggf . unter Anwendung der<br />
Begünstigungsregelungen nach §§ 16, 34 EStG – vom Anleger<br />
zu versteuern .<br />
<strong>3.</strong> Veräußerung von Investitionsgütern<br />
Da die Gesellschaft sämtliche Investitionsgüter in ihrem Betriebsvermögen<br />
hält, liegen keine privaten Veräußerungsgeschäfte<br />
im Sinne von § 23 EStG vor . Veräußerungsgewinne sind<br />
in jedem Fall zu versteuern . Ebenso fallen diese Geschäfte nicht<br />
unter die Abgeltungssteuer des § 32d EStG (s . näheres unter<br />
dem Abschnitt „Teileinkünfteverfahren“) .<br />
B. Steuerliche Grundlagen Ausland<br />
1. Bewegliche Wirtschaftsgüter<br />
Nach der Anlagepolitik der Gesellschaft ist es nicht ausgeschlossen,<br />
dass die Gesellschaft betreffend Transportcontainer bzw .<br />
anderer beweglicher Wirtschaftsgüter Leasingverträge auch mit<br />
Unternehmen abschließt, die im Ausland ansässig sind . Da<br />
derzeit noch nicht feststeht, um welche Unternehmen und<br />
welche Länder es sich dabei handelt, können an dieser Stelle<br />
lediglich allgemeine steuerrechtliche Ausführungen auf Grundlage<br />
des OECD Musterabkommens (OECD-MA) gemacht werden .<br />
Grundsätzlich unterliegen die den deutschen Gesellschaftern<br />
zugerechneten Einkünfte der Gesellschaft der deutschen<br />
Besteuerung (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) . Das<br />
umfassende deutsche Besteuerungsrecht könnte jedoch durch<br />
ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen dem<br />
Ansässigkeitsstaat (hier Deutschland) und dem Quellenstaat<br />
(Ansässigkeitsstaat des Leasingnehmers) eingeschränkt sein .<br />
Die Einnahmen aus der Vermietung derjenigen Transportcontainer<br />
bzw . Wirtschaftsgüter, die wirtschaftliches Eigentum der<br />
Gesellschaft sind, können sowohl Unternehmensgewinne i .S .v .<br />
Art . 7 des OECD-MA oder andere Einkünfte i .S .v . Art . 21 des<br />
OECD-MA sein . In beiden Fällen richtet sich die Besteuerung<br />
nach der Ansässigkeit der Gesellschaft, sofern keine Betriebsstätte<br />
im Ausland vorliegt . Eine Betriebsstätte ist nach Art . 5 des<br />
OECD-MA eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die<br />
Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird . Nach<br />
Auffassung der Gesellschaft wird in keinem anderen Land eine<br />
Betriebstätte unterhalten oder begründet . Insofern richtet sich<br />
das Besteuerungsrecht nach der Ansässigkeit der Gesellschaft .<br />
Bei Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft<br />
ist die Ansässigkeit des einzelnen Anlegers maßgeb-<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
117<br />
Steuerliche Grundlagen
Steuerliche Grundlagen<br />
lich . Soweit die Gesellschafter in Deutschland unbeschränkt<br />
steuerpflichtig sind, erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus<br />
dem Vermieten der Wirtschaftsgüter deshalb in Deutschland .<br />
Gleiches gilt für die Einnahmen aus der Vermietung derjenigen<br />
beweglicher Wirtschaftsgüter, bei denen die Gesellschaft nicht<br />
wirtschaftlicher Eigentümer ist . Sie stellen keine Zinsen i .S .v . Art .<br />
11 des OECD-MA dar, da die Zahlungen keinen Zinscharakter<br />
haben, sondern Bestandteil einer Kaufpreiszahlung sind .<br />
Ob die Einnahmen aus der Vermietung der Transportcontainer<br />
oder anderer Wirtschaftsgüter in Deutschland, im Ausland oder<br />
in beiden Staaten besteuert werden, hängt letztendlich von der<br />
Art der erzielten Einkünfte, der Anwendung des jeweiligen<br />
Doppelbesteuerungsabkommens sowie der steuerrechtlichen<br />
Würdigung des konkreten Sachverhalts in Deutschland und im<br />
Ausland ab .<br />
2. Erwerb und Halten der Beteiligungen an<br />
anderen Kapital- und Personengesellschaften<br />
Nach der Anlagepolitik der Gesellschaft ist geplant, dass sich die<br />
Gesellschaft auch an Fondsgesellschaften beteiligt, die ihrerseits<br />
im Ausland investieren . Da derzeit noch nicht feststeht, um<br />
118 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
welche Fondsgesellschaften und welche Länder es sich dabei<br />
handelt, können an dieser Stelle lediglich allgemeine steuerrechtliche<br />
Ausführungen betreffend die insoweit beabsichtigten<br />
Beteiligungen gemacht werden . Gleiches für eine etwaige<br />
Beteiligung der Gesellschaft an ausländischen REITs .<br />
Sollte sich die Gesellschaft auch an ausländischen REITs oder<br />
Fondsgesellschaften beteiligen, die ihrerseits im Ausland<br />
investieren, kann es zu einer Besteuerung der so erzielten<br />
Einkünfte in Deutschland, im Ausland oder in beiden Staaten<br />
kommen . Ob die so erzielten Einkünfte in Deutschland, im<br />
Ausland oder in beiden Staaten besteuert werden, hängt u . a .<br />
von der Art der erzielten Einkünfte, der Anwendung des<br />
jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens sowie der steuerrechtlichen<br />
Würdigung des konkreten Sachverhalts in Deutschland<br />
und im Ausland ab . Insoweit kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass der jeweilige Anleger der Gesellschaft auch im<br />
Ausland zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist . Ob<br />
sich darüber hinaus durch die Hinzurechungsbesteuerung im<br />
Sinne des §§ 7 ff . AStG weitere, der deutschen Besteuerung<br />
unterliegende Einkünfte ergeben, hängt von der konkreten<br />
Investition der Gesellschaft ab .
Ob eventuell anfallende ausländische Steuern auf die deutsche<br />
Einkommensteuer des jeweiligen Anlegers angerechnet werden<br />
können oder ob eventuell im Ausland anfallende Verluste in<br />
Deutschland durch den jeweiligen Anleger mit steuerlicher<br />
Wirkung geltend gemacht werden können, hängt ebenfalls vom<br />
konkreten Sachverhalt ab .<br />
Abgesehen davon kann es im Rahmen der Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer ebenfalls zu einer Besteuerung im Ausland<br />
verbunden mit einer entsprechenden Erklärungspflicht kommen .<br />
Sofern die Gesellschaft ausländische immobilienbasierte<br />
Zertifikate erwirbt, finden die Sondervorschriften des Investmentsteuergesetzes<br />
keine Anwendung, vorausgesetzt die<br />
Zertifikate verbriefen rechtlich und wirtschaftlich keine Beteiligung<br />
an einem ausländischen Investmentvermögen und keinen<br />
ausländischen Investmentanteil .<br />
Zu den Einzelheiten einer Beteiligung der Gesellschaft an<br />
Fondsgesellschaften, die ihrerseits im Ausland investieren, und<br />
die damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Auswirkungen<br />
sollte auf jeden Fall der eigene Steuerberater befragt werden .<br />
C. Keine steuerliche Haftung<br />
Die vorstehenden Ausführungen beruhen im Wesentlichen auf<br />
dem zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ausführungen geltenden<br />
gesetzlichen Vorschriften, der gegenwärtigen Rechtsprechung<br />
und der derzeitigen Verwaltungsauffassung . Weiterentwicklungen<br />
des Steuerrechts sowie der Rechtsprechung und der<br />
Verwaltungsauffassung sowie deren Interpretation lassen sich<br />
jedoch – wie eine rückschauende Betrachtung der Entwicklungen<br />
in der Vergangenheit zeigt – nicht ausschließen, so dass<br />
auch Abweichungen und Verschiebungen – insbesondere auch<br />
in zeitlicher Hinsicht – der steuerlichen Ergebnisse möglich sind .<br />
Alle derartigen Änderungen können zu einer anderen steuerrechtlichen<br />
Bewertung des Sachverhaltes führen . Eine Haftung<br />
für den Eintritt der steuerlichen Ergebnisse kann nicht übernommen<br />
werden .<br />
Soweit zukünftige Änderungen in der Gesetzgebung, der<br />
Interpretation oder steuerrelevanten Vorschriften durch die<br />
Finanzverwaltung oder Rechtsprechung zu einer anderen<br />
Bewertung des Sachverhaltes führen, ist dies in den vorstehenden<br />
Ausführungen nicht berücksichtigt .<br />
Zu den steuerlichen Risiken der Beteiligung wird auf die Ausführungen<br />
im Kapitel „Risiken der angebotenen Vermögensanlage“<br />
(Seite 16 ff .) hingewiesen .<br />
Es wird ein steuerliches Gutachten erstellt, das nach Fertigstellung<br />
den Interessenten vom Anbieter auf Aufforderung zur<br />
Verfügung gestellt wird .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
119<br />
Steuerliche Grundlagen
Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Präambel<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> beabsichtigt – entweder direkt oder über<br />
Beteiligungen an anderen Gesellschaften – in Anlageobjekte verschiedener Märkte<br />
(Transport und Logistik, Umwelt und Energie, Versicherungen, Immobilien,<br />
Private Equity und Venture Capital, weitere Märkte) sowie zur Bildung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve in z . B . Zinsanlagen, Tagesgeld, Festgeld, Real<br />
Estate Investment Trusts und Wertpapieren zu investieren . Zwecks Absicherung<br />
von Kursrisiken kann die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> auch den Abschluss<br />
von Devisentermin-, Devisenoptions- oder ähnlicher Geschäfte tätigen .<br />
Zur Finanzierung der beabsichtigten Investitionen bietet die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> Anlegern die Möglichkeit, sich entweder als Kommanditist<br />
unmittelbar oder als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten mittelbar<br />
zu beteiligen . Die Anleger werden am Ergebnis der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> .<br />
3 . <strong>KG</strong> teilhaben, sei es positiv oder negativ .<br />
Etwaige mit der Eingehung der Beteiligung als Kommanditist oder als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten verfolgte steuerliche Ziele sind nicht Geschäftsgrundlage<br />
dieses Gesellschaftsvertrages .<br />
§ 1 Name, Sitz, Beteiligung<br />
1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong><br />
2. Sitz der Gesellschaft ist Grünwald .<br />
<strong>3.</strong> An der Gesellschaft sollen sich nur ausschließlich in Deutschland ansässige<br />
und unbeschränkt steuerpflichtige Anleger beteiligen . Eine Beteiligung von<br />
Anlegern, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder<br />
Australien insbesondere aufgrund Wohnsitz/Sitz, Staatsangehörigkeit oder<br />
einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung ansässig und/<br />
oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist ausgeschlossen .<br />
4. Die Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft entweder unmittelbar als<br />
Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend dem Zeichnungsschein (Beitrittserklärung), den Bestimmungen<br />
dieses Gesellschaftsvertrages und den Bestimmungen des<br />
Treuhandvertrages mit den jeweils vereinbarten Einlagen .<br />
5. Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
beteiligen, stehen, ohne selbst Gesellschafter zu sein, nach Maßgabe<br />
des mit dem Treuhandkommanditisten geschlossenen Treuhandvertrages<br />
sowie dieses Gesellschaftsvertrags im Innenverhältnis zu den anderen Gesellschaftern<br />
sowie im Verhältnis zueinander wirtschaftlich so, als seien sie<br />
unmittelbar als Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt . Soweit nachfolgend<br />
Rechte und Pflichten für „Kommanditisten“ oder „Gesellschafter“<br />
begründet werden, treffen diese Rechte und Pflichten im Innenverhältnis<br />
auch die mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten beteiligten<br />
Anleger . Dies gilt nicht, wenn und soweit sich aus dem Zusammenhang<br />
ergibt, dass Rechte oder Pflichten nur für den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter, den Treuhandkommanditisten oder die Kommanditisten begründet<br />
werden .<br />
6. Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
beteiligt haben, können jederzeit durch Übernahme des seitens des<br />
Treuhandkommanditisten für sie jeweils erworbenen (Teil-) Kommanditanteils<br />
einschließlich der damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten,<br />
anstelle des Treuhandkommanditisten unmittelbar als Kommanditisten in<br />
die Gesellschaft eintreten . Sie werden sodann als Kommanditisten mit der<br />
bis dahin für sie anteilig gehaltenen Haftsumme in das Handelsregister eingetragen,<br />
nicht jedoch bevor sie dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Gesellschaftsvertrag<br />
eine Handelsregistervollmacht gem . § 4 Ziff . 10 erteilt haben . Die Wirksamkeit<br />
des Eintritts als Kommanditist ist aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />
des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister .<br />
7. Die Anleger sind verpflichtet, dem persönlich haftenden Gesellschafter beziehungsweise<br />
dem Treuhandkommanditisten jede nach ihrem Beitritt eintretende<br />
Änderung ihrer Anschrift, ihrer Ansässigkeit oder unbeschränkten<br />
Steuerpflicht unverzüglich schriftlich mitzuteilen . Zudem sind sie einmal<br />
jährlich verpflichtet, der Gesellschaft auf Anforderung schriftlich zu erklären/nachzuweisen,<br />
dass sie nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika,<br />
Kanada, Japan oder Australien insbesondere aufgrund von Wohnsitz/Sitz,<br />
Staatsangehörigkeit oder einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung<br />
ansässig oder unbeschränkt steuerpflichtig sind .<br />
8. Die Anleger sind verpflichtet, dem persönlich haftenden Gesellschafter beziehungsweise<br />
dem Treuhandkommanditisten unverzüglich die für die Identifikationsprüfung<br />
nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Nachweise<br />
zu erbringen, soweit dies nicht bereits im Zusammenhang mit der Beitrittserklärung<br />
erfolgt ist .<br />
§ 2 Gegenstand der Gesellschaft<br />
Gegenstand der Gesellschaft sind,<br />
Investitionen – entweder durch direkten Erwerb der jeweiligen Wirtschaftsgüter<br />
oder über Beteiligungen an anderen Gesellschaften (auch durch die Einschaltung<br />
eines Treuhänders) – in Anlageobjekte der nachfolgend genannten Märkte<br />
im In- und Ausland:<br />
– Transport und Logistik<br />
– Umwelt und Energie<br />
– Versicherungen<br />
– Immobilien<br />
– Private Equity, Venture Capital<br />
– Weitere Märkte<br />
Ferner ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die<br />
dem Gegenstand der Gesellschaft dienen . Sie kann zu diesem Zweck auch andere<br />
Unternehmen gleich welcher Rechtsform im In- und Ausland gründen, erwerben,<br />
sich an ihnen beteiligen und Gewinnabführungsverträge abschließen;<br />
Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten; Liquiditätsreserven in z . B .<br />
Zinsanlagen, Tagesgeld, Festgeld, Real Estate Investment Trusts (REITs) und<br />
Wertpapiere anlegen; zur Absicherung von Kursrisiken Devisentermin-, Devisenoptions-<br />
oder ähnliche Geschäfte abschließen; sich zur Durchführung ihrer<br />
Aufgaben Dritter bedienen .<br />
Die an der Gesamtinvestition anteiligen Volumina der einzelnen Investitionen in<br />
die vorstehend genannten Märkte, sollen sich grundsätzlich nach den Grundsätzen<br />
der Risikostreuung im Sinne der Markowitz’schen Portfoliotheorie (Anlagepolitik)<br />
richten .<br />
§ 3 Geschäftsjahr, Wirksamkeit der Beteiligung,<br />
Dauer der Gesellschaft, Kündigung, Übertragungen<br />
1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr . Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr<br />
und beginnt mit Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister<br />
.<br />
Die Beteiligung an der Gesellschaft als Kommanditist oder als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten wird im Innenverhältnis der Gesellschafter<br />
untereinander wirksam mit kumulativem Eintritt der folgenden<br />
Bedingungen:<br />
a) Annahme der Beitrittserklärung durch den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
bzw . für Treugeber durch den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
und den Treuhandkommanditisten,<br />
121
) Einzahlung der vollständigen Zeichnungssumme zzgl . 5 % Agio hierauf,<br />
unbeschadet § 4 Ziff . 8,<br />
c) Vorlage der notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht gem . § 4<br />
Ziff . 10 im Falle der unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist .<br />
Im Außenverhältnis ist die Wirksamkeit des unmittelbaren Beitritts als<br />
Kommanditist aufschiebend bedingt durch die Eintragung in das Handelsregister<br />
. Bis zur Eintragung in das Handelsregister werden Kommanditisten,<br />
die der Gesellschaft unmittelbar beitreten, wie atypisch stille Gesellschafter<br />
behandelt .<br />
2. Die Gesellschaft wird auf bestimmte Zeit geschlossen . Sie endet zum<br />
31 . Dezember 2021, es sei denn, dass 2/3 der Gesellschafter die Fortsetzung<br />
der Gesellschaft beschließen . Die Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten<br />
mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des sechsten auf das<br />
Beitrittsjahr folgende volle Geschäftsjahr oder mit gleicher Frist zum 31 .<br />
Dezember 2021 oder, wenn die Gesellschaft über den 31 . Dezember 2021<br />
hinaus fortgesetzt wird, mit gleicher Frist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />
gekündigt werden; im Falle der Veräußerung des Kommanditanteils<br />
sowie im Falle der Übertragung des Kommanditanteils im Wege der Schenkung<br />
oder im Erbfall beginnt die Kündigungsfrist nicht neu zu laufen . Der<br />
persönlich haftende Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von<br />
6 Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, erstmals zum 31 . Dezember<br />
2021 kündigen; gleiches gilt für den Treuhandkommanditisten betreffend<br />
den für eigene Rechnung gehaltenen Kommanditanteil . Jede Kündigung<br />
ist schriftlich per Einschreiben an die Gesellschaft zu richten .<br />
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der<br />
schriftlichen Kündigung bei der Gesellschaft . Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung bleibt unberührt .<br />
Kündigt der persönlich haftende Gesellschafter zu einem Zeitpunkt, zu dem<br />
nicht sämtliche Kommanditisten gekündigt haben, oder scheidet er aus<br />
sonstigen Gründen vor diesem Zeitpunkt aus der Gesellschaft aus, hat er<br />
Anspruch auf Freistellung, jedoch keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung<br />
für Verbindlichkeiten der Gesellschaft .<br />
Kündigt der Treuhandkommanditist ein Treuhandverhältnis aus wichtigem<br />
Grund, so gilt dieses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insoweit auch<br />
gegenüber der Gesellschaft, gerichtet auf Teilkündigung seiner Beteiligung,<br />
soweit diese noch nicht auf den betreffenden Treugeber übertragen wurde .<br />
Kündigen Treugeber gegenüber ihrem Treuhandkommanditisten aus wichtigem<br />
Grund oder wird der Treuhandkommanditist von den Treugebern gem .<br />
§ 16 Ziff . 6 des Treuhandvertrages abberufen, so treten die Treugeber unmittelbar<br />
als Kommanditisten in die Gesellschaft ein und nehmen die Verwaltung<br />
ihrer Kommanditbeteiligung mit Wirkung der Kündigung/Abberufung<br />
selbst wahr, es sei denn, sie beauftragen einen anderen gemeinsamen<br />
Treuhandkommanditisten . Gleiches gilt für den Fall der ordentlichen Kündigung<br />
des Treuhandvertrages, jedoch mit der Maßgabe, dass die Kündigung<br />
gleichzeitig als Teilkündigung des Treuhandkommanditisten gegenüber der<br />
Gesellschaft gilt, wenn der Treugeber die Beteiligung beenden will; die Voraussetzungen<br />
gemäß § 3 Ziff . 2 erster Absatz bleiben unberührt .<br />
Kündigt die Gesellschaft dem Treuhandkommanditisten aus wichtigem<br />
Grund, bestellen die Treugeber durch Mehrheitsbeschluss einen neuen gemeinsamen<br />
Treuhandkommanditisten, mit dem das Treuhandverhältnis<br />
fortgesetzt wird, soweit Treugeber nicht unmittelbar als Kommanditisten in<br />
die Gesellschaft eintreten . Als wichtiger Grund gilt insoweit auch die Abberufung<br />
des Treuhandkommanditisten durch die Treugeber gem . § 16 Ziff . 6<br />
des Treuhandvertrages .<br />
<strong>3.</strong> Die Kündigung der Gesellschaft hat nicht die Auflösung der Gesellschaft,<br />
sondern das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur Folge; § 3<br />
Ziff . 2 Abs . 4 bleibt unberührt .<br />
Kommanditisten, die infolge Kündigung gemäß § 3 oder aus anderen Gründen<br />
gem . § 5 aus der Gesellschaft ausscheiden, sind verpflichtet, auf Verlangen<br />
der Gesellschaft ihre Kommanditbeteiligung auf einen von der Gesellschaft<br />
zu benennenden Dritten zu übertragen . Die Rechte der Treugeber<br />
gegenüber dem Treuhandkommanditisten und der Auseinandersetzungsanspruch<br />
bleiben unberührt .<br />
Verlangt die Gesellschaft die Übertragung der Gesellschafterrechte auf einen<br />
Dritten, so haftet sie für die Zahlung des Entgelts als Gesamtschuldner<br />
neben dem Erwerber .<br />
4. Die Kommanditisten sind berechtigt, Teilkündigungen unter Beachtung des<br />
§ 3 Ziff . 2 Absatz 1 und Ziff . 5 Absatz 1 Satz 2 vorzunehmen .<br />
5. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung unter Beachtung von § 3 Ziff . 9<br />
übertragen, sofern die Pflichteinlage bei der Gesellschaft eingezahlt oder<br />
sichergestellt ist, dass der Übernehmer die Einzahlung leistet . Teilabtretungen<br />
sind nur zulässig, wenn die abgetretene Kommanditbeteiligung<br />
durch 1 .000 ohne Rest teilbar ist und sowohl die Beteiligung des Abtretungsempfängers<br />
als auch die verbleibende Beteiligung – bei Ehegatten die<br />
zusammengerechneten Beteiligungen gemäß § 4 Ziff . 3 vorletzter Absatz<br />
Satz 2 – mindestens € 5 .000 beträgt .<br />
Die Abtretung – auch zur Sicherheit – bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters (Abtretungsverbot<br />
122 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
gemäß § 399 BGB), die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf .<br />
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Übernehmer der<br />
Beteiligung nicht alle schuldrechtlichen Verbindlichkeiten des abtretenden<br />
Gesellschafters aus und in Verbindung mit der Gesellschafterstellung übernommen<br />
hat oder wenn für den Dritten, an den die Übertragung beabsichtigt<br />
ist, der für die Identifikationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz erforderliche<br />
Nachweis nicht vorliegt . Abtretungen – mit Ausnahme von<br />
Sicherungsabtretungen – können immer nur mit Wirkung zum Ende eines<br />
Geschäftsjahres erfolgen; der persönlich haftende Gesellschafter kann<br />
hiervon im Einzelfall nach eigenem Ermessen Ausnahmen zulassen . Soweit<br />
zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung der Kommanditist seine<br />
Pflichteinlage noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat, ist die Übertragung<br />
nicht mit einer befreienden Schuldübernahme verbunden .<br />
Der Treuhandkommanditist bedarf zur Übertragung der Zustimmung des/<br />
der betroffenen Treugeber(s) .<br />
Die Regelungen gelten entsprechend für (Sicherheits-)Abtretungen eines<br />
Treugeberanteils .<br />
6. Der Eintritt eines Treugebers in die Gesellschaft als unmittelbar beteiligter<br />
Kommanditist erfolgt in allen Fällen in der Weise, dass der Treuhandkommanditist<br />
den entsprechenden Teilkommanditanteil auf den Treugeber<br />
gem . § 1 Ziff . 6 überträgt . Soweit Ersatzansprüche des Treugebers aus dem<br />
Treuhandverhältnis nicht bestehen, hat der Treuhandkommanditist Anspruch<br />
auf entsprechende anteilige Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten,<br />
jedoch keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung .<br />
7. Die Kosten für eine Übertragung der Beteiligung und/oder für den Eintritt<br />
eines Treugebers in die Gesellschaft als Kommanditist (Notar- und Gerichtskosten)<br />
trägt im Verhältnis zur Gesellschaft der neu eintretende Kommanditist<br />
beziehungsweise der unmittelbar als Kommanditist eintretende<br />
Treugeber . Für die Bearbeitung der Übertragung der Beteiligung oder im<br />
Falle des Eintritts eines Treugebers in die Gesellschaft als Kommanditist<br />
erhält der persönlich haftende Gesellschafter bzw . der Treuhandkommanditist<br />
von dem Eintretenden eine Pauschalvergütung in Höhe von € 100<br />
nebst Ersatz sämtlicher Kosten jeweils zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit<br />
diese anfällt .<br />
8. Soweit der Gesellschaft durch eine Übertragung der Beteiligung Abgaben<br />
und/oder Kosten, insbesondere Gewerbesteuermehrbelastungen entstehen,<br />
haben der übertragende Kommanditist und der neu eintretende Kommanditist<br />
diese Abgaben und/oder Kosten gem . § 16 als Gesamtschuldner<br />
zu tragen und der Gesellschaft zu erstatten . Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
ist in diesem Fall berechtigt, seine Zustimmung gem . § 3 Ziff . 5<br />
von einer angemessenen Sicherheitsleistung für den Erstattungsanspruch<br />
abhängig zu machen .<br />
9. Ein Angebot an und/oder eine Übertragung der Beteiligung auf Personen,<br />
die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien<br />
insbesondere aufgrund Wohnsitz/Sitz, Staatsangehörigkeit oder einer dauerhaften<br />
Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung ansässig und/oder unbeschränkt<br />
steuerpflichtig sind, ist ausgeschlossen .<br />
§ 4 Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Gesellschafterkonten<br />
1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die <strong>abakus</strong> Portfolio Management<br />
<strong>GmbH</strong> . Sie leistet keine Einlage .<br />
2. Kommanditisten sind<br />
a) Herr Dipl .-Ing . Hans-Martin Herbel mit einer Pflichteinlage in Höhe von<br />
€ 1 .000, die in voller Höhe in das Handelsregister als Haftsumme eingetragen<br />
wird,<br />
b) Frau Jutta Herbel mit einer Pflichteinlage in Höhe von € 1 .000, die in<br />
voller Höhe in das Handelsregister als Haftsumme eingetragen wird,<br />
c) die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Pflichteinlage<br />
in Höhe von € 1 .000 für eigene Rechnung, die in voller Höhe in<br />
das Handelsregister als Haftsumme eingetragen wird .<br />
Die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist berechtigt und<br />
von den Gesellschaftern bzw . Treugebern unter Befreiung von § 181 BGB<br />
bevollmächtigt, ihre Pflichteinlage gemäß § 4 Ziff . 3 durch Erklärung<br />
gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter zu erhöhen und den<br />
erhöhten Kommanditanteil als Treuhandkommanditist im eigenen Namen<br />
für Rechnung von Treugebern anteilig zu halten . Das Recht zur Erhöhung<br />
der Pflichteinlage endet, wenn der persönlich haftende Gesellschafter dem<br />
Treuhandkommanditisten nach Maßgabe von § 4 Ziff . 3 mitteilt, dass kein<br />
weiteres Kommanditkapital aufzunehmen ist .<br />
Vor der Eintragung der vorgenannten Kommanditisten in das Handelsregister<br />
besteht zwischen ihnen und der Gesellschaft ein atypisch stilles Gesellschaftsverhältnis,<br />
auf das die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechend anzuwenden sind .<br />
Ein Agio wird auf die vorgenannten Pflichteinlagen der vorgenannten Kommanditisten<br />
nicht erhoben .<br />
<strong>3.</strong> Der persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt und von den Gesellschaftern<br />
unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt – unbeschadet
der sich aus § 4 Ziff . 12 ergebenden bzw . vorgesehenen Möglichkeit von<br />
Kapitalerhöhungen –,<br />
a) das Kommanditkapital auf € 25 Millionen (zzgl . 5 % Agio auf<br />
€ 24 .997 .000) durch Beteiligung weiterer Kommanditisten oder durch<br />
Beteiligung von Treugebern über den Treuhandkommanditisten zu erhöhen;<br />
b) das Kommanditkapital über den Betrag von € 25 Millionen (zzgl . 5 %<br />
Agio auf € 24 .997 .000) hinaus auf bis zu € 50 Millionen (zzgl . 5 % Agio<br />
auf € 49 .997 .000) durch Beteiligung weiterer Kommanditisten oder<br />
durch Beteiligung von Treugebern über den Treuhandkommanditisten zu<br />
erhöhen;<br />
c) die Kapitalaufnahme zu beenden, bevor der Betrag von € 25 Millionen<br />
(zzgl . 5 % Agio auf € 24 .997 .000) gem . lit . a) oder die Erhöhung des<br />
Kommanditkapitals über den Betrag von € 25 Millionen (zzgl . 5 % Agio<br />
auf € 24 .997 .000) hinaus gem . lit . b) erreicht ist .<br />
Spätestens zum 31 . Dezember 2011 ist der persönlich haftende Gesellschafter<br />
nicht mehr berechtigt, weiteres Kommanditkapital aufzunehmen .<br />
Die Mindestzeichnungssumme der jeweiligen Pflichteinlage – mit Ausnahme<br />
der Pflichteinlagen der in § 4 Ziff . 2 genannten Kommanditisten – beträgt<br />
€ 5 .000 . Beteiligen sich Ehegatten, ist diese Voraussetzung bezüglich<br />
der zusammenzurechnenden Beteiligungen zu erfüllen . Höhere Zeichnungssummen<br />
müssen durch 1 .000 ohne Rest teilbar sein .<br />
Betreffend das erhöhte Kommanditkapital wird 1 % davon als Haftsumme<br />
in das Handelsregister eingetragen . Beteiligen sich Anleger als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten, erhöht sich die für den Treuhandkommanditisten<br />
in das Handelregister eingetragene Haftsumme entsprechend .<br />
Die in das Handelsregister einzutragenden Haftsummen richten sich nach<br />
dem Einzahlungsstand der zum Ende eines jeden Geschäftsjahres seitens<br />
der Kommanditisten tatsächlich eingezahlten Pflichteinlagen, wobei die<br />
Eintragung der Haftsummen entsprechend der tatsächlich eingezahlten<br />
Pflichteinlagen auch früher und mehrmals in einem Geschäftsjahr erfolgen<br />
kann . Die Eintragung der Haftsummen erfolgt jedoch nicht, bevor die<br />
Voraussetzungen gem . § 3 Ziff . 1 erfüllt und die Freigabebedingungen<br />
gem . § 6 Ziff . 3 eingetreten sind . § 4 Ziff . 8 bleibt unberührt .<br />
4. Die Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot gemäß § 112<br />
HGB .<br />
5. Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten besteht nicht, auch nicht als<br />
Ausgleichspflicht der Gesellschafter untereinander, soweit sich nicht aus<br />
den nicht abdingbaren §§ 171 f . HGB etwas anderes ergibt .<br />
6. Das Kommanditkapital ist seitens der Kommanditisten wie folgt einzuzahlen:<br />
• 100 % der Zeichnungssumme zzgl. 5 % Agio hierauf innerhalb von 14<br />
Tagen nach Aufforderung durch den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
auf das Konto der Gesellschaft bei der<br />
Volksbank Ulm-Biberach eG, BLZ 630 901 00, Kto . Nr . 149800002 bzw .<br />
Bayerische Landesbank, BLZ 700 500 00, Kto . Nr . 4172897<br />
7. Die Einzahlungen der Kommanditisten werden zunächst auf das Agio und<br />
sodann auf die Pflichteinlage angerechnet .<br />
8. Der persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt, einzelnen Kommanditisten<br />
die Einzahlung der Pflichteinlage abweichend von den vertraglichen<br />
Vereinbarungen zuzugestehen sowie die Pflichteinlage der einzelnen Kommanditisten<br />
nach erfolgloser Mahnung auf das tatsächlich eingezahlte Kapital<br />
herabzusetzen, soweit die Mindestzeichnungssumme hierdurch nicht<br />
unterschritten wird . § 3 Ziff . 1 lit . b) gilt insoweit nicht .<br />
9. Für jeden Kommanditisten wird ein gesondertes Kapitalkonto geführt, das<br />
sich aus folgenden Unterkonten zusammensetzt:<br />
– dem festen Kapitalkonto (Kapitalkonto I)<br />
– dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto II)<br />
– dem Privatkonto<br />
Das feste Kapitalkonto I bestimmt sich nach der eingezahlten Pflichteinlage<br />
des Kommanditisten ohne Agio . Nach dem Stand dieses Kontos bemessen<br />
sich die Stimmrechte des Kommanditisten sowie die Ergebnisverteilung .<br />
Auf dem Kapitalkonto II werden die dem einzelnen Kommanditisten zugewiesenen<br />
Gewinn- und Verlustanteile gebucht .<br />
Auf dem Privatkonto werden etwaige weitere Einlagen des jeweiligen Kommanditisten<br />
sowie sämtliche Entnahmen und Auszahlungen gebucht .<br />
Ferner wird bei der Gesellschaft ein gesamthänderisch gebundenes Rücklagekonto<br />
geführt, auf welches das gezahlte Agio eines jeden Kommanditisten<br />
als Kapitalrücklage gebucht wird . Es dient unter anderem zur Begleichung<br />
anteiliger Kapitalbeschaffungskosten und wird gelöscht, soweit das<br />
handelsrechtlich zulässig ist . Soweit Kapitalbeschaffungskosten eingespart<br />
werden, kann die Gesellschaft auf die Zahlungen eines Agios ganz oder<br />
teilweise verzichten .<br />
Sämtliche Konten werden nicht verzinst und gewähren mit Ausnahme des<br />
Kapitalkontos I keine Gesellschafterrechte .<br />
Treugeber, die unmittelbar Kommanditisten der Gesellschaft werden, übernehmen<br />
die vorgenannten Konten des Treuhandkommanditisten anteilig .<br />
10. Alle Kommanditisten bevollmächtigen hiermit beziehungsweise mit ihrem<br />
Beitritt den persönlich haftenden Gesellschafter unter Befreiung von den<br />
Vorschriften des § 181 BGB in ihrem Namen,<br />
a) ihren Beitritt als Kommanditist zur Gesellschaft in das Handelsregister<br />
anzumelden;<br />
b) alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur Aufnahme<br />
und beim Ausscheiden von Kommanditisten erforderlich sind;<br />
c) sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen, die jetzt<br />
und künftig für die Gesellschaft erforderlich sind oder werden . Dazu gehören<br />
auch die Anmeldung eines etwaigen Ausscheidens des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters mit oder ohne Eintritt eines Nachfolgers und<br />
die Erhöhung und Herabsetzung von Pflichteinlagen – nicht jedoch die<br />
Erhöhung der Haftsumme bezüglich der eingegangenen Beteiligung –<br />
und des Beitritts oder des Ausscheidens von Kommanditisten .<br />
Die Kommanditisten sind verpflichtet, dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />
bei ihrem Beitritt eine Vollmachtsurkunde vorstehenden Inhalts in<br />
notariell beglaubigter Form zu übergeben, die auch bei einem Wechsel des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters für dessen Nachfolger maßgeblich<br />
und wirksam bleibt . Die Vollmacht besteht unwiderruflich, solange der<br />
Kommanditist der Gesellschaft angehört . Sie erlischt nicht durch den Tod<br />
des Vollmachtgebers . Soweit erforderlich sind die Kommanditisten verpflichtet,<br />
dem Nachfolger des persönlich haftenden Gesellschafters gesondert<br />
eine entsprechende Vollmacht zu erteilen .<br />
Die Kommanditisten bevollmächtigen durch ihren Beitritt den persönlich<br />
haftenden Gesellschafter zur Entgegennahme der steuerlichen Feststellungsbescheide<br />
(Empfangsvollmacht) . Die Vollmacht gilt auch nach dem<br />
Ausscheiden des Kommanditisten aus der Gesellschaft fort, wenn sie nicht<br />
sowohl gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter als auch gegenüber<br />
dem zuständigen Finanzamt widerrufen wird .<br />
11. § 4 Ziff . 10 gilt entsprechend für Treugeber, die unmittelbar Kommanditist<br />
der Gesellschaft werden .<br />
12. Der persönlich haftende Gesellschafter ist zu weiteren Kapitalerhöhungen<br />
und Aufnahme weiterer Gesellschafter über das Kommanditkapital gemäß<br />
§ 4 Ziff . 3 hinaus berechtigt, um aufgenommene Darlehen durch Eigenkapital<br />
zu ersetzen oder sich verwaltungstechnisch ergebende Überzeichnungen<br />
in wirtschaftlich vertretbarem Umfang (bis zu maximal 5 % des in<br />
§ 4 Ziff . 3 aufgeführten Kommanditkapitals) anzunehmen .<br />
§ 5 Beendigung der Beteiligung<br />
1. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis gem . § 3 Ziff . 2 kündigt, zum Schluss des<br />
Geschäftsjahres, zu dem wirksam gekündigt wurde;<br />
b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt<br />
wird, mit dem Zugang des Kündigungsschreibens;<br />
c) er seiner Verpflichtung zur Beibringung des für die Identifikationsprüfung<br />
nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Nachweises gemäß § 1<br />
Ziff . 8 innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit Aufforderung durch den<br />
persönlich haftenden Gesellschafter nicht nachgekommen ist, mit dem<br />
Zugang der Ausschlusserklärung der Gesellschaft, zu deren Abgabe<br />
hiermit alle Gesellschafter den persönlich haftenden Gesellschafter unter<br />
Befreiung von den Vorschriften des § 181 BGB beauftragen;<br />
d) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />
mangels Masse abgelehnt wird;<br />
e) sein Auseinandersetzungsguthaben von einem Privatgläubiger gepfändet<br />
wird und die Pfändung mindestens 3 Monate ununterbrochen bestehen<br />
bleibt, mit dem Schluss des bei Fristende laufenden Geschäftsjahres;<br />
f) er in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien<br />
insbesondere aufgrund Wohnsitz/Sitz, Staatsangehörigkeit oder einer<br />
dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung ansässig oder<br />
unbeschränkt steuerpflichtig wird, mit dem Zugang der Ausschlusserklärung<br />
der Gesellschaft, zu deren Abgabe hiermit alle Gesellschafter den<br />
persönlich haftenden Gesellschafter unter Befreiung von den Vorschriften<br />
des § 181 BGB beauftragen;<br />
g) ihm das Gesellschaftsverhältnis gem . § 13 Ziff . 2 gekündigt wird, mit<br />
dem Zugang des Kündigungsschreibens .<br />
2. Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus, so ist der persönlich<br />
haftende Gesellschafter berechtigt, in Höhe der Beteiligung des Ausscheidenden<br />
einen oder mehrere Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen,<br />
der bzw . die die Beteiligung und das Kapitalkonto übernimmt bzw .<br />
übernehmen . Der persönlich haftende Gesellschafter ist in diesen Fällen<br />
auch berechtigt, anstelle der Neuaufnahme entsprechende Fremdmittel für<br />
die Gesellschaft aufzunehmen, um das Auseinandersetzungsguthaben bedienen<br />
zu können . Ein Anspruch des ausscheidenden Kommanditisten auf<br />
Sicherheitsleistung für Freistellungsansprüche besteht nicht .<br />
<strong>3.</strong> Scheidet der persönlich haftende Gesellschafter aus wichtigem Grund oder<br />
durch Kündigung gemäß § 3 Ziff . 2 aus, so können die Kommanditisten<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
123
durch Mehrheitsbeschluss einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter<br />
bestellen, der ohne Auseinandersetzung der Gesellschaft als persönlich<br />
haftender Gesellschafter in die Gesellschaft eintritt, und zwar mit denselben<br />
Rechten und Pflichten wie der ausgeschiedene persönlich haftende<br />
Gesellschafter . Ein Anspruch des ausscheidenden persönlich haftenden Gesellschafters<br />
auf Sicherheitsleistung für Freistellungsansprüche besteht<br />
nicht .<br />
4. Scheidet der Treuhandkommanditist aus wichtigem Grund oder durch Kündigung<br />
gemäß § 3 Ziff . 2 aus, bestellen die Treugeber durch Mehrheitsbeschluss<br />
einen neuen gemeinsamen Treuhandkommanditisten, mit dem das<br />
Treuhandverhältnis fortgesetzt wird, soweit Treugeber nicht unmittelbar in<br />
die Gesellschaft als Kommanditisten eintreten .<br />
5. Der jeweilige Gesellschafter ist verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse über sein Vermögen der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen<br />
. Eine eigene Ermittlungspflicht besteht für den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter oder den mit der Geschäftsbesorgung etwaig beauftragten<br />
Dritten nicht .<br />
§ 6 Vertretung, Geschäftsführung, Mittelfreigabekontrolle,<br />
Tätigkeitsvergütungen<br />
1. Die Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt dem persönlich<br />
haftenden Gesellschafter . Er kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben<br />
Dritter bedienen . Der persönlich haftende Gesellschafter und seine Organe<br />
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit .<br />
2. Der persönlich haftende Gesellschafter ist zur Vornahme aller Rechtshandlungen<br />
und Maßnahmen berechtigt, die für den Gesellschaftszweck erforderlich<br />
und zweckmäßig sind und die zum laufenden Geschäftsbetrieb gehören<br />
.<br />
Zum laufenden Geschäftsbetrieb gehören insbesondere alle Investitionen<br />
in Anlageobjekte der in § 2 genannten Märkte, die Gründung, der Erwerb<br />
und die Beteiligung an Unternehmen gleich welcher Rechtsform, auch<br />
wenn diese fremdfinanziert sind, die in den vorgenannten Märkten tätig<br />
sind oder werden, die Anlage der Liquiditätsreserve in z . B . Zinsanlagen,<br />
Tagesgeld, Festgeld, Real Estate Investment Truts (REITs) und Wertpapiere<br />
sowie der Abschluss von Devisentermin-, Devisenoptions- oder ähnlicher<br />
Geschäfte zur Absicherung von Kursrisiken .<br />
Darüber hinaus zählen zum laufenden Geschäftsbetrieb insbesondere der<br />
Abschluss von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen, Beratungsverträgen<br />
sowie von Verträgen über die wirtschaftliche Konzeption<br />
der Gesellschaft und die Eigenkapitalvermittlung . Ungeachtet dessen stimmen<br />
die Gesellschafter diesen Verträgen mit ihrem Beitritt zu, soweit die<br />
Gesellschaft solche Verträge bereits abgeschlossen hat .<br />
Als über den laufenden Geschäftsbetrieb hinausgehend und damit zustimmungsbedürftig<br />
gelten insbesondere, jedoch unbeschadet abweichender<br />
Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die in § 8 Ziff . 3 genannten Gegenstände<br />
. Diese bedürfen der Zustimmung der Gesellschafter .<br />
<strong>3.</strong> Die auf das Gesellschaftskonto eingezahlten Pflichteinlagen unterliegen<br />
einer zeitlich und inhaltlich begrenzten Mittelfreigabekontrolle . Der Mittelfreigabekontrolleur<br />
gibt die auf das Gesellschaftskonto eingezahlten Pflichteinlagen<br />
der Kommanditisten erstmals zur Verfügung der Gesellschaft frei,<br />
wenn ein Kommanditkapital (inkl . Gründungsgesellschafter) von € 500 .000<br />
eingezahlt ist und mit der ersten Freigabe Investitionen in mindestens zwei<br />
verschiedene der im Folgenden aufgeführten Märkte mit einem Gesamtvolumen<br />
von mindestens € 400 .000 erfolgen . Weitere Freigaben unterliegen<br />
dann keiner weiteren Voraussetzung, außer dass künftige Investitionen in<br />
einen der im Folgenden aufgeführten Märkte erfolgen müssen:<br />
• Transport und Logistik<br />
– <strong>Co</strong>ntainer und ähnliche Transportmittel aller Art<br />
– Schiffe aller Art (z . B . Handelsschiffe, Kreuzfahrtschiffe)<br />
– Flugzeuge aller Art (z . B . Transportflugzeuge, Personenflugzeuge)<br />
– Sonstige Investitionen in Transportmittel<br />
• Umwelt und Energie<br />
– Strom (z . B . Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie)<br />
– Wärme (z . B . Solar, Biogas)<br />
– Kraftstoffe (z . B . Öl, Gas)<br />
– Wasser<br />
– Sonstiges<br />
• Versicherungen<br />
– Erstmarkt (z . B . Lebensversicherungen, Rentenversicherungen)<br />
– Zweitmarkt (z . B . Lebensversicherungen, Rentenversicherungen)<br />
– Sonstige Versicherungen (z . B . Risikolebensversicherungen)<br />
• Immobilien<br />
– Gewerbeimmobilien<br />
– Wohnimmobilien<br />
– Sonstige Immobilien (z . B . Logistikimmobilien, Waschanlagen, Pflegeimmobilien)<br />
124 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
• Private Equity, Venture Capital<br />
– Unternehmensbeteiligungen<br />
– Sonstige Beteiligungen<br />
• Weitere Märkte<br />
– z . B . Infrastruktur, Wald, Rohstoffe, Triebwerke<br />
• Liquiditätsreserve<br />
– z . B . Zinsanlagen, Tagesgeld, Festgeld, REITs, Wertpapiere<br />
– Devisentermingeschäfte<br />
Hinsichtlich der Investitionsnebenkosten (Dienstleistungsgebühren, Verwaltungskosten<br />
und sonstige Nebenkosten sowie laufende Kosten) wird<br />
der Mittelfreigabekontrolleur über die eingezahlten Einlagen verfügen, soweit<br />
diese verwandt werden sollen zur Erfüllung<br />
• der fälligen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus<br />
– Rechtsberatungsverträgen;<br />
– Steuerberatungsverträgen;<br />
– beauftragten Gutachten<br />
(z . B . Gutachten im Zusammenhang mit den Investitionen);<br />
– dem Treuhandvertrag;<br />
– dem Mittelfreigabekontrollvertrag;<br />
– Bankgebühren<br />
(z . B . aus Darlehensverträgen oder Kontoführungsverträgen);<br />
– Notar- und Gerichtsgebühren;<br />
– dem Dienstleistungsvertrag (Prospektierung, Marketing);<br />
– dem Konzeptionsvertrag;<br />
– der Haftungsvergütung, der Geschäftsführungsvergütung, der Anlegerverwaltungsvergütung,<br />
der Treuhandvergütung sowie weiteren im Gesellschaftsvertrag<br />
der Gesellschaft geregelten Vergütungen und Aufwendungsersatzansprüchen;<br />
– Eigenkapitalvermittlungsverträgen;<br />
– den für die Verwaltung anfallenden Sachkosten (Versicherungsprämien,<br />
Lizenzgebühren, Kosten der Gesellschafterversammlung, Porto, Kopier-<br />
und Druckkosten, o .ä .)<br />
– beschlossenen oder vorgesehenen Ausschüttungen an die Gesellschafter<br />
(Entnahmen) .<br />
• etwaiger fälliger gesetzlicher und/oder öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen<br />
.<br />
Auch insoweit erfolgt eine Mittelfreigabe erst, wenn ein Kommanditkapital<br />
(inkl . Gründungsgesellschafter) von € 500 .000 eingezahlt ist und die erste<br />
Mittelfreigabe für Investitionen in mindestens zwei der vorgenannten Märkte<br />
erfolgt ist .<br />
4. Für die Übernahme der Haftung und Geschäftsführung in der Platzierungsphase<br />
erhält der persönlich haftende Gesellschafter einmalig eine Vergütung<br />
von 0,375 % des eingezahlten Kommanditkapitals zum Zeitpunkt der<br />
Beendigung der Platzierung (netto, ggf . zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer) .<br />
Zudem erhält der persönlich haftende Gesellschafter für die Anlegerverwaltung<br />
in der Platzierungsphase einmalig eine Vergütung von 0,375 %<br />
des eingezahlten Kommanditkapitals zum Zeitpunkt der Beendigung der<br />
Platzierung (netto, ggf . zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer) . Beide Vergütungen<br />
werden mit Beendigung der Platzierung fällig . Der persönlich haftende<br />
Gesellschafter ist jedoch berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen<br />
monatlich auf Basis des bis dahin eingezahlten Kommanditkapitals<br />
zu verlangen .<br />
Darüber hinaus erhält der persönlich haftende Gesellschafter für die Übernahme<br />
der Haftung und Geschäftsführung ab dem 1 . Januar 2010 jährlich<br />
eine Vergütung von 0,375 % des eingezahlten Kommanditkapitals zum<br />
31 . Dezember eines jeden vorangegangenen Geschäftsjahres (netto, ggf .<br />
zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer) . Ferner erhält der persönlich haftende Gesellschafter<br />
für die Anlegerverwaltung ab dem 1 . Januar 2010 jährlich eine<br />
Vergütung von 0,375 % des eingezahlten Kommanditkapitals zum 31 . Dezember<br />
eines jeden vorangegangenen Geschäftsjahres (netto, ggf . zzgl .<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer) . Beide vorgenannten Vergütungen erhöhen<br />
sich erstmals ab dem 1 . Januar 2012 jährlich um 2 % gegenüber dem Vorjahr<br />
und sind monatlich vorschüssig zur Zahlung fällig . Laufende Aufwendungen<br />
der Gesellschaft sind nicht von diesen Vergütungen abgedeckt,<br />
sondern zusätzlich von der Gesellschaft zu tragen . Zusätzliche Leistungen<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters zugunsten eines einzelnen Kommanditisten<br />
werden diesem gesondert in Rechnung gestellt .<br />
5. Die Vergütung für den Treuhandkommanditisten beträgt in der Platzierungsphase<br />
einmalig 0,275 % des eingezahlten Kommanditkapitals zum<br />
Zeitpunkt der Beendigung der Platzierung (netto, ggf . zzgl . gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer) . Sie wird mit der Beendigung der Platzierung fällig . Der<br />
Treuhandkommanditist ist jedoch berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen<br />
monatlich auf Basis des bis dahin eingezahlten Kommanditkapitals<br />
zu verlangen .<br />
Darüber hinaus erhält der Treuhandkommanditist für seine Tätigkeit ab<br />
dem 1 . Januar 2010 jährlich eine Vergütung von 0,1 % des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals zum 31 . Dezember eines jeden vorangegangenen Geschäftsjahres<br />
(netto, ggf . zzgl . gesetzlicher Umsatzsteuer) . Die Vergütung
wird von der Gesellschaft gezahlt, da sie durch den Treuhandkommanditisten<br />
in Bezug auf die Treugeber von der Verwaltungstätigkeit entlastet<br />
wird . Die Vergütung ändert sich nicht, auch wenn Treugeber unmittelbar<br />
Kommanditisten werden . Sie erhöht sich erstmals ab dem 1 . Januar 2012<br />
jährlich um 2 % gegenüber dem Vorjahr und ist monatlich vorschüssig zur<br />
Zahlung fällig .<br />
6. Die in § 6 Ziff . 4 und Ziff . 5 genannten jährlichen Vergütungen des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters und Treuhandkommanditisten gelten als<br />
Kosten der Gesellschaft .<br />
§ 7 Beirat, Kontrollrechte<br />
1. Die Gesellschaft ist berechtigt, einen Beirat, bestehend aus drei Personen<br />
zu bestellen .<br />
2. Zwei Mitglieder des Beirats werden für die Dauer von drei Jahren in einem<br />
Wahlgang durch die Gesellschafter gewählt . Wiederwahl ist möglich . Ein<br />
Mitglied wird durch den persönlich haftenden Gesellschafter bestimmt .<br />
<strong>3.</strong> Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden .<br />
4. Der Beirat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung . Er tagt am Sitz der Gesellschaft<br />
. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst .<br />
5. Die Aufgaben des Beirats bestehen darin, den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
bei der Erfüllung der Geschäftsführungsaufgaben im Rahmen des<br />
§ 6 zu überwachen, die Widerspruchs- und Kontrollrechte gemäß §§ 164,<br />
166 HGB wahrzunehmen, soweit diese nicht von den Kommanditisten<br />
selbst ausgeübt werden, und auch beratend tätig zu sein . Hierbei ist der<br />
Beirat berechtigt, die Bücher der Gesellschaft einzusehen und zu prüfen,<br />
von der Geschäftsführung entsprechend § 90 Abs . 1 AktG halbjährlich Berichte<br />
zu verlangen, die über die wesentlichen Geschäftsvorfälle berichten,<br />
und jederzeit eine Gesellschafterversammlung einzuberufen oder ein<br />
schriftliches Beschlussverfahren zu veranlassen .<br />
6 . Für ihre Tätigkeit erhalten die Beiratsmitglieder neben dem Ersatz der notwendigen<br />
Aufwendungen eine angemessene Tätigkeitsvergütung zzgl . etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer, die von den Gesellschaftern durch Beschluss<br />
festgesetzt wird . Die Tätigkeitsvergütungen gelten als Kosten der<br />
Gesellschaft .<br />
7. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens – etwa durch Ableben, Amtsniederlegung<br />
– oder dauerhafter persönlicher Verhinderung eines Beiratsmitgliedes<br />
über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten kann entsprechend<br />
der Regelung in § 7 Ziff . 2 für ein gewähltes Beiratsmitglied ein Ersatzmitglied<br />
gewählt werden bzw . für das durch den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
bestimmte Beiratsmitglied ein Ersatzmitglied durch den persönlich<br />
haftenden Gesellschafter bestimmt werden, dessen Amtszeit jeweils mit<br />
der Regelamtszeit des ausgeschiedenen beziehungsweise dauerhaft verhinderten<br />
Beiratsmitgliedes endet .<br />
§ 8 Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit nicht Gesetz oder dieser Vertrag<br />
etwas anderes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen und<br />
stimmberechtigten Stimmen gefasst . Enthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />
Stimmen . Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt .<br />
2. Jeder Kommanditist hat für je voll eingezahlte € 1 .000 seiner Pflichteinlage<br />
eine Stimme . Vertretung durch Dritte ist möglich .<br />
Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend ihrem Anteil selbst in der Gesellschafterversammlung oder<br />
bei schriftlichen Beschlussfassungen auszuüben . Soweit Treugeber nicht<br />
selbst abstimmen oder durch einen Dritten abstimmen lassen, nimmt der<br />
Treuhandkommanditist ihr Stimmrecht entsprechend den Weisungen des<br />
jeweiligen Treugebers gespalten wahr oder wird sich der Stimme enthalten,<br />
soweit Weisungen nicht erteilt werden .<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter hat 10 Stimmen .<br />
<strong>3.</strong> Ist Gegenstand der Beschlussfassung<br />
a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
b) die Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens<br />
c) die Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens oder eines wesentlichen<br />
Teiles davon<br />
d) die vollständige oder teilweise Einstellung des Gewerbebetriebes<br />
e) die Aufnahme neuer und/oder die Aufgabe bestehender Geschäftszweige<br />
f) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u . dgl ., sofern nicht zum<br />
Abschluss von Devisentermin-, Devisenoptions- oder ähnlicher Geschäfts<br />
notwendig<br />
g) die Begebung von Wechseln<br />
h) der Abschluss, die Änderung oder die Aufhebung von Gewinnabführungsverträgen,<br />
nach denen sich Unternehmen verpflichten, ihr ganzes<br />
Ergebnis an die Gesellschaft abzuführen, soweit dies zur Ausführung des<br />
Gesellschaftsgegenstands nicht erforderlich ist<br />
i) die Aufnahme von Fremdkapital, soweit dieses 10 % des Kommanditkapitals<br />
überschreitet und eine Laufzeit von mehr als 60 Monaten hat<br />
j) die Fortsetzung der Gesellschaft über den 31 . Dezember 2021 hinaus<br />
k) der Ausschluss des persönlich haftenden Gesellschafters aus wichtigem<br />
Grund und die Bestellung eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters<br />
so bedarf der Gesellschafterbeschluss einer Mehrheit von 2/3, im Falle der<br />
Umwandlung der Gesellschaft von 3/4 der abgegebenen und stimmberechtigten<br />
Stimmen . Die Aufnahme zusätzlicher persönlich haftender Gesellschafter<br />
ist nur mit Zustimmung des vorhandenen persönlich haftenden<br />
Gesellschafters zulässig .<br />
4. Kein Kommanditist kann durch Gesellschafterbeschlüsse gegen seinen Willen<br />
verpflichtet werden, der Gesellschaft weitere Mittel nachzuschießen,<br />
unbeschadet der nicht abdingbaren gesetzlichen Haftungsregelung . Die im<br />
Gesellschaftsvertrag aufgeführten oder sich aus dem Gesetz ergebenden<br />
Rechte des persönlich haftenden Gesellschafters können nicht durch Gesellschafterbeschluss<br />
aufgehoben oder beschränkt werden, wenn hierfür<br />
nicht ein wichtiger Grund besteht . Ob und inwieweit ein wichtiger Grund<br />
vorliegt, kann nicht durch Gesellschafterbeschluss festgelegt werden .<br />
§ 9 Gesellschafterversammlungen,<br />
schriftliche Beschlussfassung<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden entweder im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
oder im schriftlichen Beschlussverfahren herbeigeführt . In<br />
den Fällen des § 8 Ziff . 3 b), c), d), e) und k) ist das schriftliche Beschlussverfahren<br />
ausgeschlossen . Wird eine Gesellschafterversammlung einberufen,<br />
so führt der Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
oder eine von ihm benannte Person den Vorsitz (Versammlungsleiter) . Die<br />
Widerspruchs- und Kontrollrechte nach §§ 164, 166 HGB werden durch die<br />
Kommanditisten ausgeübt . Soweit die Kommanditisten die ihnen nach<br />
§§ 164, 166 HGB zustehenden Widerspruchs- und Kontrollrechte nicht<br />
selbst ausüben, werden sie vom Beirat wahrgenommen (§ 7 Ziff . 5) .<br />
2. Gesellschafterversammlungen beziehungsweise schriftliche Beschlussfassungen<br />
werden von dem persönlich haftenden Gesellschafter einberufen<br />
beziehungsweise durchgeführt, und zwar mindestens einmal jährlich zur<br />
Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses, zur Entlastung der<br />
Geschäftsführung und des Beirats und gegebenenfalls zur Wahl des Abschlussprüfers<br />
.<br />
Weiter finden Gesellschafterversammlungen oder schriftliche Beschlussfassungen<br />
in den von dem Gesetz bestimmten Fällen, zur Wahl eines Beirats<br />
und dann statt, wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert beziehungsweise<br />
wenn Kommanditisten, die zusammen mehr als 10 % des<br />
stimmberechtigten Kommanditkapitals repräsentieren, oder der Beirat oder<br />
der Treuhandkommanditist eine Gesellschafterversammlung oder eine<br />
schriftliche Beschlussfassung unter schriftlicher Angabe der Gründe hierfür<br />
verlangen .<br />
<strong>3.</strong> Die Frist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen beträgt mindestens<br />
14 Tage ab Absendung der Einberufung . Die Einberufung hat schriftlich<br />
an die der Gesellschaft zuletzt mitgeteilte Anschrift zu erfolgen und<br />
muss die Tagesordnung sowie die Gegenstände, über die Beschluss gefasst<br />
wird, enthalten . Die Einberufung gilt mit ihrer Absendung als zugegangen .<br />
Entsprechendes gilt für ein schriftliches Abstimmungsverfahren . Die Frist<br />
zur Abgabe der Stimmen beträgt bei schriftlicher Beschlussfassung 1 Monat<br />
ab Datum der Mitteilung über die schriftliche Beschlussfassung . Maßgeblich<br />
ist der Eingang bei der Gesellschaft .<br />
4. Beschlussfähigkeit bei Gesellschafterversammlungen liegt vor, wenn die<br />
Mehrheit der stimmberechtigten Stimmen anwesend oder vertreten ist . Ist<br />
danach Beschlussfähigkeit nicht erreicht worden, so ist die Gesellschafterversammlung<br />
innerhalb von 1 Monat mit einer Frist von 14 Tagen erneut<br />
mit gleicher Tagesordnung einzuberufen . Die Gesellschafterversammlung<br />
ist dann in jedem Fall beschlussfähig . Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
kann stattdessen auch schriftlich abstimmen lassen, sofern nicht ein<br />
Beschluss gem . § 8 Ziff . 3 b), c), d), e) oder k) gefasst wird .<br />
Bei schriftlicher Beschlussfassung ist stets Beschlussfähigkeit gegeben . Es<br />
entscheidet die Mehrheit der abgegebenen stimmberechtigten Stimmen<br />
beziehungsweise bei Beschlussfassungen zu § 8 Ziff . 3 die qualifizierte<br />
Mehrheit von 2/3, im Falle der Umwandlung der Gesellschaft von 3/4 der<br />
abgegebenen stimmberechtigten Stimmen . Enthaltungen gelten als nicht<br />
abgegebene Stimmen .<br />
5. Jeder Kommanditist ist berechtigt, sich auf der Gesellschafterversammlung<br />
von einem Dritten vertreten zu lassen . Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen<br />
und gilt nur für die betreffende Gesellschafterversammlung .<br />
6. Der persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt, im Interesse der Gesellschaft<br />
auch andere Personen an Gesellschafterversammlungen teilnehmen<br />
zu lassen, deren Erscheinen er für erforderlich hält .<br />
7. Über die Ergebnisse von Gesellschafterversammlungen und schriftlichen<br />
Beschlussfassungen erfolgt eine gesonderte schriftliche Mitteilung an die<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
125
Gesellschafter durch den persönlich haftenden Gesellschafter . Beschlüsse<br />
der Gesellschaft können nur binnen einer Ausschlussfrist von 1 Monat plus<br />
2 Tagen seit Beschlussfassung – wenn diese im schriftlichen Beschlussverfahren<br />
erfolgt ist, seit Absendung der schriftlichen Mitteilung über das Ergebnis<br />
der Beschlussfassung – durch Klage gegen die Gesellschaft angefochten<br />
werden . Maßgeblich ist der Eingang der Klage bei Gericht .<br />
8. § 9 Ziff . 1–7 gelten entsprechend für Treugeberversammlungen/schriftliche<br />
Beschlussfassungen, die grundsätzlich gemeinsam mit der Gesellschafterversammlung/schriftlichen<br />
Beschlussfassung stattfinden .<br />
§ 10 Jahresabschluss<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter stellt den Jahresabschluss auf . Er sendet<br />
die – soweit gesetzlich vorgeschrieben von einem Abschlussprüfer nach handelsrechtlichen<br />
Grundsätzen geprüfte – Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie die steuerliche Ergebnisrechnung den Kommanditisten und dem<br />
Beirat mit der Einberufung der jährlich vorgesehenen ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
oder zur Durchführung der schriftlichen Beschlussfassung zu .<br />
Auf Beschluss der Gesellschafter ist der Jahresabschluss auch dann von einem<br />
Abschlussprüfer zu prüfen, wenn eine Prüfung nicht gesetzlich vorgeschrieben<br />
ist .<br />
§ 11 Gewinn- und Verlustrechnung, Auszahlungen<br />
1. Gewinne und Verluste sind allen Kommanditisten entsprechend im Verhältnis<br />
ihrer eingezahlten Pflichteinlagen zueinander zuzurechnen, unbeschadet<br />
§ 11 Ziff . 2 .<br />
2. Im Beitrittsjahr von Kommanditisten und ggf . in späteren Geschäftsjahren<br />
erfolgt die Zurechnung des Ergebnisses unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts<br />
mit der Maßgabe, dass Folgegewinne und -verluste dergestalt zugerechnet<br />
werden, dass die Kapitalkonten II sobald wie möglich einen Gleichstand<br />
im Verhältnis der eingezahlten Pflichteinlagen zueinander erhalten .<br />
<strong>3.</strong> Liquide Überschüsse, soweit diese nicht zur Deckung zukünftiger Kosten<br />
erforderlich sind, werden – unabhängig vom Ergebnis – in der Weise, in der<br />
diese der Gesellschaft aus Investitionen zufließen, anteilig an die Kommanditisten<br />
im Verhältnis ihrer eingezahlten Pflichteinlagen mindestens einmal<br />
jährlich nachschüssig ausgezahlt . Bis zum Ende der Platzierungsphase belaufen<br />
sich die Auszahlungen liquider Überschüsse auf maximal 3 % p . a .<br />
der eingezahlten Pflichteinlagen . Im Beitrittsjahr von Kommanditisten erfolgt<br />
die Auszahlung anteilig taggenau ab Beitritt .<br />
4. § 16 bleibt unberührt .<br />
§12 Abfindung<br />
1. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft gemäß<br />
§ 5 Ziff . 1 a), f) und g) richtet sich die Höhe der Abfindung nach dem<br />
Verkehrswert der Beteiligung . Der persönlich haftende Gesellschafter soll<br />
den Verkehrswert der Beteiligung von dem Steuerberater der Gesellschaft<br />
ermitteln lassen und von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft oder, falls<br />
ein Abschlussprüfer nicht bestellt ist, von einem von der Gesellschaft beauftragten<br />
Wirtschaftsprüfer auf Kosten der Gesellschaft testieren lassen .<br />
2. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft gem .<br />
§ 5 Ziff .1 b), c), d) und e) richtet sich die Höhe der Abfindung nach dem<br />
Buchwert der Beteiligung bzw . dem Verkehrswert, wenn dieser niedriger<br />
als der Buchwert ist .<br />
<strong>3.</strong> Bei entsprechender Liquidität ist die Abfindung innerhalb von 2 Monaten<br />
auszuzahlen, ansonsten kann ratenweise Auszahlung über die Dauer von 5<br />
Jahren über fünf Raten von mindestens 20 % ohne Zinsverpflichtung erfolgen<br />
. Zur Finanzierung des Abfindungsanspruchs ist die Gesellschaft auch<br />
berechtigt, bei nicht ausreichender Liquidität in Höhe des festen Kommanditanteiles<br />
des ausgeschiedenen Gesellschafters einen oder mehrere<br />
neue(n) Gesellschafter aufzunehmen, der/die die Kapitalkonten des ausgeschiedenen<br />
Gesellschafters übernimmt/übernehmen, ein Bankdarlehen<br />
aufzunehmen oder eine Kombination aller vorstehenden Maßnahmen vorzunehmen<br />
.<br />
4. § 16 bleibt unberührt .<br />
§ 13 Tod eines Gesellschafters<br />
1. Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt<br />
. Verstirbt ein Treugeber, so endet das Treuhandverhältnis . Im Zeitpunkt<br />
des Todes des Treugebers übernehmen die Erben den seitens des<br />
Treuhandkommanditisten für den verstorbenen Treugeber erworbenen<br />
(Teil-)Kommanditanteil einschließlich der damit verbundenen Rechte und<br />
Pflichten und treten anstelle des Treuhandkommanditisten unmittelbar als<br />
Kommanditisten aufschiebend bedingt durch ihre Eintragung im Handelsregister<br />
in die Gesellschaft ein . Sie werden bis zu ihrer Eintragung im Han-<br />
126 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
delsregister wie atypisch stille Gesellschafter behandelt . § 4 Ziff . 10 gilt<br />
entsprechend .<br />
2. Ist ein Erbe in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder<br />
Australien insbesondere aufgrund Wohnsitz/Sitz, Staatsangehörigkeit oder<br />
einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung ansässig oder<br />
unbeschränkt steuerpflichtig, so ist der persönlich haftende Gesellschafter<br />
unter Befreiung der Vorschriften des § 181 BGB unwiderruflich bevollmächtigt,<br />
die Beteiligung des betreffenden Erben als Kommanditist durch schriftliche<br />
einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung zu kündigen .<br />
<strong>3.</strong> Die Erbfolge ist durch Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins oder einer<br />
beglaubigten Abschrift einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag)<br />
nebst Testamentseröffnungsprotokoll nachzuweisen . Gleichzeitig haben<br />
die Erben/Vermächtnisnehmer schriftlich zu erklären/nachzuweisen, in<br />
welchem Land sie ansässig und/oder unbeschränkt steuerpflichtig sind .<br />
Mehrere Erben haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen,<br />
der die Gesellschaftsrechte wahrzunehmen hat . Bis zur schriftlichen Benennung<br />
des Bevollmächtigten ruhen die Mitwirkungs-, Informations- und<br />
Stimmrechte aus der Kommanditbeteiligung . Im Falle der Erbauseinandersetzung<br />
darf die Mindestbeteiligungssumme des § 3 Ziff . 5 nicht unterschritten<br />
werden und die Beteiligungen müssen durch 1 .000 ohne Rest<br />
teilbar sein .<br />
4. Für Vermächtnisnehmer gelten die § 13 Ziff . 1 bis 3 entsprechend .<br />
5. § 3 Ziff . 8 und § 16 gelten entsprechend .<br />
§ 14 Rangrücktritt<br />
Die Gesellschafter treten mit ihren gesamten Auszahlungsansprüchen sowie<br />
ihrem jeweiligen Abfindungsanspruch im Rang hinter die Erfüllung fälliger Forderungen<br />
von Gläubigern zurück .<br />
§ 15 Auflösung der Gesellschaft<br />
1. Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft ist schon jetzt der persönlich<br />
haftende Gesellschafter oder ein von dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />
benannter anderer Dritter zum Liquidator bestimmt .<br />
2. Zum Zwecke der Liquidation wird das Gesellschaftsvermögen veräußert .<br />
Nach Ablösung aller Verbindlichkeiten erhält der Liquidator eine Liquidationsvergütung<br />
in Höhe von 5 % des verbleibenden Überschusses . Anschließend<br />
wird der so ermittelte Restüberschuss an alle Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer festen Kapitalkonten zueinander verteilt .<br />
<strong>3.</strong> § 16 bleibt unberührt .<br />
§ 16 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />
1. Soweit der Gesellschaft durch Handlungen eines Kommanditisten, das Verhalten<br />
eines Kommanditisten oder aufgrund der Rechtspersönlichkeit/<br />
Rechtsform eines Kommanditisten Abgaben und/oder Kosten (z . B . Steuern,<br />
Gebühren, Beiträge, Kosten für Steuererklärungen im Ausland) entstehen,<br />
sind diese Abgaben und/oder Kosten von dem die Abgaben und/oder<br />
Kosten auslösenden Kommanditisten zu tragen . Dies gilt insbesondere für<br />
Gewerbesteuermehrbelastungen, die durch Veräußerung, sonstige Übertragung<br />
oder Aufgabe der Beteiligung an der Gesellschaft entstehen, nicht<br />
jedoch für Gewerbesteuermehrbelastungen, die durch Tätigkeitsvergütungen<br />
eines Kommanditisten entstehen .<br />
2. Im Falle von Abgaben und/oder Kosten gem . § 16 Ziff . 1, steht der Gesellschaft<br />
gegen den die Abgaben und/oder Kosten auslösenden Kommanditisten<br />
und seinen etwaigen Rechtsnachfolger ein Erstattungsanspruch<br />
gegen Vorlage des Steuerbescheides bzw . eines geeigneten, die Erstattungsforderung<br />
begründenden Nachweises zu .<br />
<strong>3.</strong> Solange und soweit der nach § 16 Ziff . 2 bestehende Erstattungsanspruch<br />
nicht oder nicht vollständig beziffert und/oder nachgewiesen werden kann,<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, als Sicherheit für den Erstattungsanspruch<br />
ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />
gegenüber dem Anspruch des die Abgaben und/oder Kosten auslösenden<br />
Kommanditisten und seinen etwaigen Rechtnachfolger auf Auszahlung<br />
der liquiden Überschüsse gem . § 11, der Abfindung gem . § 12 oder des<br />
Liquidationserlöses gem . § 15 geltend zu machen . Im Falle der Übertragung<br />
der Beteiligung, kann der persönlich haftende Gesellschafter seine nach § 3<br />
Ziff . 5 erforderliche Zustimmung von einer angemessenen Sicherheitsleistung<br />
für den Erstattungsanspruch abhängig machen . Sobald eine endgültige<br />
Bezifferung und/oder ein endgültiger Nachweis des Erstattungsanspruchs<br />
möglich ist, hat die Gesellschaft ihren Erstattungsanspruch<br />
unverzüglich abzurechnen bzw . mit der zurückbehaltenen Auszahlung der<br />
liquiden Überschüsse gem . § 11, der Abfindung gem . § 12 oder des Liquidationserlöses<br />
gem . § 15 zu verrechnen .<br />
4. Soweit die Abgaben und/oder Kosten gem . § 16 Ziff . 1 durch einen Treugeber<br />
ausgelöst werden, tritt der Treuhandkommanditist alle ihm im Zusammenhang<br />
mit den Abgaben und/oder Kosten gegenüber dem Treugeber
und seinem etwaigen Rechtsnachfolger zustehenden gegenwärtigen und<br />
künftigen Ansprüche an die Gesellschaft ab . Die Gesellschaft nimmt diese<br />
Abtretung an .<br />
§ 17 Datenschutz<br />
Die auf dem Zeichnungsschein (Beitrittserklärung) zur Person des Kommanditisten<br />
und seiner Beteiligung enthaltenen Angaben werden entsprechend den<br />
Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unter Einsatz von EDV-<br />
Anlagen durch die Gesellschaft erhoben, verarbeitet und/oder genutzt; der<br />
Kommanditist nimmt hiervon zustimmend Kenntnis . Die Datenverarbeitung umfasst<br />
auch die Übermittlung dieser Daten an die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, die demark AG, rechtlichen und<br />
steuerlichen Beratern der Gesellschaft sowie den vom Kommanditisten ggf . benannten<br />
Steuerberater . Darüber hinaus umfasst die Datenverarbeitung auch die<br />
Übermittlung der Daten an in- und ausländische Berater und Geschäftsführer<br />
von Gesellschaften, an denen sich die Gesellschaft beteiligt, soweit rechtliche,<br />
insbesondere gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen gegeben sind oder<br />
der Gesellschaft bei fehlender Übermittlung ein wirtschaftlicher oder rechtlicher<br />
Nachteil droht .<br />
§ 18 Schlussbestimmungen<br />
1. Die Kosten der Gesellschaftsgründung trägt die Gesellschaft .<br />
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen zu<br />
ihrer Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses .<br />
<strong>3.</strong> Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dieser Gerichtsstand<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann .<br />
4. Mitteilungen an die Gesellschafter werden an die letzte vom Gesellschafter<br />
übermittelte Anschrift übersandt . Sie gelten spätestens nach Ablauf von<br />
drei Werktagen ab Absendung als zugegangen, soweit dieser Vertrag<br />
nichts anderes bestimmt .<br />
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,<br />
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages<br />
hierdurch nicht berührt . Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine<br />
wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten<br />
wirtschaftlich in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt . Entsprechendes<br />
gilt, wenn Lücken im Vertrag festgestellt werden .<br />
6. Auf den Gesellschaftsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />
Anwendung .<br />
Grünwald, den 15 . Juni 2009<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong><br />
– persönlich haftender Gesellschafter –<br />
vertreten durch ihren Geschäftsführer Dipl .-Ing . Hans Martin Herbel<br />
Dipl .-Ing . Hans Martin Herbel<br />
– Kommanditist –<br />
Jutta Herbel<br />
– Kommanditistin –<br />
RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
– Kommanditist/Treuhandkommanditist –<br />
vertreten durch ihren Geschäftsführer Humbert Lechner<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
127
Treuhandvertrag<br />
Treuhandvertrag<br />
Präambel<br />
Die in der Beitrittserklärung zu der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> dies beantragenden<br />
Personen – im Folgenden Treugeber genannt – tragen jeder für<br />
sich der RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – im Folgenden<br />
Treuhänderin genannt – hiermit den Abschluss des nachstehenden Treuhandvertrages<br />
an . Die Beitrittserklärung ist Bestandteil des Treuhandvertrages .<br />
Der Treugeber beteiligt sich über die Treuhänderin an der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong><br />
& <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> – im Folgenden Beteiligungsgesellschaft genannt -, mit der in der<br />
Beitrittserklärung vereinbarten Einlage .<br />
Die Treuhänderin ist als Treuhandkommanditist an der Beteiligungsgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft beteiligt<br />
. Als solche ist sie berechtigt, ihren für eigene Rechnung gehaltenen Kommanditanteil<br />
bis zu der im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft vorgesehenen<br />
Höhe zu erhöhen und den erhöhten Kommanditanteil im eigenen<br />
Namen für Rechnung von Treugebern anteilig zu halten .<br />
Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen<br />
Treugeber und Treuhänderin .<br />
Nicht Bestandteil dieses Treuhandvertrages sind die vom Treugeber verfolgten<br />
wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele .<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
1. Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahme der Beitrittserklärung zur<br />
Beteiligungsgesellschaft durch den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
und die Treuhänderin zustande . Weitere Voraussetzung für das Zustandekommen<br />
des Treuhandvertrages ist die Einzahlung der vollständigen Zeichnungssumme<br />
zzgl . 5 % Agio hierauf durch den Treugeber . Des Zugangs der<br />
Annahmeerklärung beim Treugeber bedarf es nicht . Die Annahme kann<br />
verweigert werden, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der<br />
Treugeber seinen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen,<br />
nachkommen wird .<br />
2. Die Treuhänderin erhöht im Auftrag des Treugebers ihren Kommanditanteil<br />
an der Beteiligungsgesellschaft und hält diesen erhöhten Kommanditanteil<br />
anteilig treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung des Treugebers<br />
. Die Höhe des anteilig für den Treugeber gehaltenen Kommanditanteils<br />
bestimmt sich nach der in der Beitrittserklärung vom Treugeber übernommenen<br />
Zeichnungssumme . Daneben hat der Treugeber ein Agio von<br />
5 % zu leisten .<br />
<strong>3.</strong> Die Beteiligung der Treuhänderin als Treuhandkommanditist erfolgt nach<br />
Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft und den<br />
Bestimmungen dieses Treuhandvertrages . Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist in seiner jeweiligen Fassung Bestandteil des Treuhandvertrages<br />
. Für das Verhältnis zwischen der Treuhänderin und dem<br />
Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
sinngemäß, sofern nicht in diesem Treuhandvertrag abweichende<br />
Regelungen getroffen sind .<br />
4. Die Treuhänderin ist berechtigt, für weitere Treugeber ihren Kommanditanteil<br />
an der Beteiligungsgesellschaft zu erhöhen und anteilig treuhänderisch<br />
im eigenen Namen für deren Rechnung zu halten . Ferner ist die Treuhänderin<br />
berechtigt, sich unmittelbar oder mittelbar oder als Treuhänderin für<br />
Dritte an anderen Gesellschaften als der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen,<br />
selbst wenn diese sich in gleicher Weise wie die Beteiligungsgesellschaft<br />
unternehmerisch betätigen . Die Treuhänderin ist ferner berechtigt,<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Treuhandvertrag<br />
als Berater, sonstiger Beauftragter oder in ähnlicher Funktion für derartige<br />
Unternehmen tätig zu sein .<br />
5. Der Treuhandvertrag ist mit einer entsprechenden Vollmacht für die Treuhänderin<br />
verbunden .<br />
§ 2 Zurechnung der Beteiligung, Sicherung des Treugebers<br />
1. Die Treuhänderin hält ihren Kommanditanteil für die Treugeber im Außenverhältnis<br />
als einheitlichen Gesellschaftsanteil . Sie tritt nach außen im eigenen<br />
Namen auf . Sie übt die den Treugeber betreffenden Gesellschafterrechte<br />
und -pflichten gegenüber der Beteiligungsgesellschaft nach<br />
Maßgabe dieses Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der<br />
Beteiligungsgesellschaft aus . Sie nimmt die Rechte des Treugebers in der<br />
Gesellschafterversammlung und bei schriftlichen Beschlussfassungen der<br />
Beteiligungsgesellschaft wahr, soweit die Treugeber diese nicht selbst oder<br />
durch bevollmächtigte Dritte ausüben . Sie übt ihr Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />
der Weisungen und der Interessen des Treugebers sowie unter<br />
Beachtung ihrer gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht gegenüber den übrigen<br />
Gesellschaftern gespalten aus . Soweit der Treugeber keine Weisungen<br />
erteilt, wird sich die Treuhänderin der Stimme enthalten .<br />
2. Die Treuhänderin handelt im Innenverhältnis ausschließlich im Auftrag und<br />
für Rechnung des Treugebers . Wirtschaftlich ist der Treugeber Kommanditist<br />
der Beteiligungsgesellschaft .<br />
<strong>3.</strong> Die Treuhänderin tritt hiermit die Ansprüche aus dem treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteil, aus dem festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn<br />
beziehungsweise Verlust), auf die Auszahlungen sowie dasjenige, was ihr<br />
im Falle ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht, an den dies mit<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung bei Zustandekommen des Treuhandvertrages<br />
annehmenden Treugeber in dem Umfange ab, wie diese Ansprüche<br />
dem Treugeber nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages gebühren . Die<br />
Treuhänderin ist ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche<br />
aus dem Kommanditanteil im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />
einzuziehen .<br />
4. Die Treuhänderin tritt bereits hiermit für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über ihr Vermögen beziehungsweise der Ablehnung der<br />
Insolvenzeröffnung mangels Masse den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil<br />
an den Treugeber in Höhe des von diesem gezeichneten Kommanditanteils<br />
mit allen damit verbundenen anteiligen Rechten, Pflichten,<br />
Ansprüchen und Verbindlichkeiten ab . Dieser nimmt die Abtretung mit Abschluss<br />
des Treuhandvertrages an . Entsprechendes gilt für den Fall, dass<br />
Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung von Privatgläubigern der Treuhänderin<br />
in den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil erfolgen .<br />
§ 3 Ausführung des Treuhandauftrages<br />
1. Die Treuhänderin ist berechtigt, Kommanditkapital zu zeichnen und dieses<br />
durch die Treuhandverträge wirtschaftlich zu ersetzen . Bis zur Eintragung<br />
im Handelsregister wird sie als atypisch stille Gesellschafterin behandelt .<br />
2. Die Treuhänderin haftet gemäß §§ 171 Abs . 1, 172 Abs . 1, 3, 4 HGB gegenüber<br />
Gesellschaftsgläubigern der Beteiligungsgesellschaft in Höhe der im<br />
Handelsregister eingetragenen Haftsumme, die sie im Auftrag des Treugebers<br />
übernommen hat . Im Innenverhältnis zur Treuhänderin haftet der Treugeber<br />
allein . Der Treugeber haftet nicht für Einzahlungsverpflichtungen<br />
anderer Treugeber .<br />
129
§ 4 Einzahlung der Zeichnungssumme<br />
Die Einzahlung der auf der Beitrittserklärung vom Treugeber übernommenen<br />
Zeichnungssumme erfolgt dadurch, dass der Treugeber seine Zeichnungssumme<br />
zzgl . 5 % Agio auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />
einzahlt . Die Einzahlung auf ein anderes Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist unschädlich .<br />
§ 5 Freistellung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, vom Treugeber von allen Verbindlichkeiten<br />
freigestellt zu werden, die für sie im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb und der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung der Beteiligung<br />
des Treugebers entstehen . Der Freistellungsanspruch besteht gegenüber<br />
jedem Treugeber nur bezogen auf die Höhe der für ihn gehaltenen<br />
anteiligen Beteiligung . Eine gesamtschuldnerische Haftung der Treugeber<br />
untereinander ist ausgeschlossen .<br />
2. Die Treuhänderin hat insbesondere Anspruch darauf, vom Treugeber und<br />
seinem etwaigen Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner von allen Abgaben<br />
und/oder Kosten freigestellt zu werden, die der Treuhänderin gem .<br />
§ 16 Ziff . 1 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft durch<br />
Handlungen des Treugebers, das Verhalten des Treugebers oder aufgrund<br />
der Rechtspersönlichkeit/Rechtsform des Treugebers entstehen . Dem Treugeber<br />
ist bekannt, dass die Treuhänderin alle ihr im Zusammenhang mit<br />
diesen Abgaben und/oder Kosten gegenüber dem Treugeber und seinem<br />
etwaigen Rechtsnachfolger zustehenden gegenwärtigen oder künftigen<br />
Ansprüche an die Beteiligungsgesellschaft abgetreten und die Beteiligungsgesellschaft<br />
diese Abtretung angenommen hat . § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft gilt entsprechend .<br />
<strong>3.</strong> Werden an die Treuhänderin Auszahlungen gleich welcher Art vorgenommen,<br />
während ihr durch Handlungen des Treugebers, das Verhalten des<br />
Treugebers oder aufgrund der Rechtspersönlichkeit/Rechtsform des Treugebers<br />
Abgaben und/oder Kosten gem . § 16 Abs . 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft entstanden sind oder entstehen, ist die<br />
Treuhänderin berechtigt, die Weiterleitung der Auszahlungen an den Treugeber<br />
und seinen etwaigen Rechtsnachfolger davon abhängig zu machen,<br />
dass dieser bis zur Höhe der entstandenen Abgaben und/oder Kosten Sicherheit<br />
leistet . Gleiches gilt, wenn an die Treuhänderin Auszahlungen<br />
gleich welcher Art vorgenommen werden, während der Kapitalanteil der<br />
Treuhänderin durch Verlust unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert<br />
war oder durch Auszahlungen unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert<br />
wird (§ 172 Abs . 4 HGB) . In diesem Fall lebt die Freistellungsverpflichtung<br />
des Treugebers bis zu der Höhe wieder auf, bis zu der die<br />
anteilige Haftung der Treuhänderin durch die vorgenommenen Auszahlungen<br />
wieder auflebt und berechtigt die Treuhänderin, die Weiterleitung<br />
der Auszahlungen an den Treugeber und seinen etwaigen Rechtsnachfolger<br />
davon abhängig zu machen, dass dieser bis zur Höhe der wieder auflebenden<br />
Freistellungsverpflichtung Sicherheit leistet .<br />
§ 6 Selbstkontrahieren<br />
Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit . Sie ist<br />
berechtigt, Untervollmacht zu erteilen und sich zur Durchführung der ihr übertragenen<br />
Aufgaben geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen .<br />
§ 7 Beschlüsse der Treugeber<br />
und besondere Beschlussgegenstände<br />
1. Beschlüsse der Treugeber werden grundsätzlich durch schriftliche Beschlussfassung<br />
der Treugeber im Rahmen der Gesellschafterbeschlüsse der<br />
Beteiligungsgesellschaft gefasst . Nur in besonderen Fällen ist eine Treugeberversammlung<br />
jeweils in Verbindung mit einer entsprechenden Gesellschafterversammlung<br />
der Beteiligungsgesellschaft einzuberufen, wenn der<br />
persönlich haftende Gesellschafter dies verlangt oder ein Fall des § 8 Ziff . 3<br />
b, c, d, e und k des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft vorliegt<br />
.<br />
Jeder Treugeber hat für je voll eingezahlte € 1 .000 Pflichteinlage eine Stimme<br />
.<br />
Der Treugeber ist berechtigt, entsprechend seines anteiligen Kommanditanteils<br />
das Stimmrecht der Treuhänderin bei schriftlichen Beschlussfassungen<br />
der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar selbst auszuüben oder bei<br />
Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaft selbst beziehungsweise<br />
von einem bevollmächtigten Dritten ausüben zu lassen . Bei der<br />
schriftlichen Beschlussfassung ist der Text des oder der zu fassenden Beschlüsse<br />
genau vorzugeben und gesondert zu erläutern . Für den Fall, dass<br />
Treugeber an Beschlussfassungen der Beteiligungsgesellschaft nicht selbst<br />
oder durch bevollmächtigte Dritte teilnehmen, ist die Treuhänderin verpflichtet,<br />
die Rechte des Treugebers in der Gesellschafterversammlung be-<br />
130 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
ziehungsweise bei schriftlicher Beschlussfassung der Beteiligungsgesellschaft<br />
unter Berücksichtigung der Weisungen des Treugebers auszuüben .<br />
Soweit der Treugeber keine Weisungen erteilt, wird sich die Treuhänderin<br />
der Stimme enthalten .<br />
Im Übrigen gelten, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist,<br />
für die Beschlussfassung und die Stimmberechtigung die Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft analog .<br />
2. Die Treugeberversammlung beschließt auch über die Entlastung und Abberufung<br />
der Treuhänderin .<br />
<strong>3.</strong> Die Mehrheitsverhältnisse für einfache und besondere Beschlussgegenstände<br />
sind auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft festzustellen . Beschlüsse<br />
der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft wirken<br />
für und gegen die Treugeber .<br />
4. § 7 Ziff . 3 gilt nicht für Beschlüsse, die ausschließlich die Treugeber/Treuhänderin<br />
betreffen, wie z . B . die gemäß § 7 Ziff . 2 .<br />
§ 8 Treuhandverwaltung<br />
1. Die Treuhänderin verwaltet den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil<br />
gemäß den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft .<br />
2. Die Treuhänderin hat das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen<br />
Vermögen zu halten und zu verwalten .<br />
<strong>3.</strong> Die Treuhänderin wird alles, was sie in Ausführung dieses Treuhandvertrages<br />
erlangt hat, an den Treugeber herausgeben, soweit ihm dies nach<br />
dem Treuhandvertrag gebührt und der Treugeber all seinen Verpflichtungen<br />
nachgekommen ist . § 5 Ziff . 3 bleibt unberührt .<br />
§ 9 Rechenschaftsbericht<br />
1. Die Treuhänderin erstattet den Treugebern anhand des Jahresabschlusses<br />
der Beteiligungsgesellschaft, der ggf . einer Abschlussprüfung unterliegt,<br />
einen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr . Der Bericht kann durch<br />
den Bericht der Beteiligungsgesellschaft ersetzt werden .<br />
2. Die Treuhänderin wird die Treugeber über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge<br />
informieren, die ihr als Treuhandkommanditist zugehen, soweit dies<br />
nicht bereits durch den Bericht der Beteiligungsgesellschaft geschieht .<br />
<strong>3.</strong> Die Treuhänderin wird alle Auszahlungen aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
umgehend an die Treugeber anteilig entsprechend dem für jeden Treugeber<br />
gehaltenen Kommanditanteil weiterleiten beziehungsweise veranlassen,<br />
dass eine direkte Zuleitung erfolgt . § 5 Ziff . 3 bleibt unberührt .<br />
§ 10 Treugeberregister, Datenschutz<br />
1. Die Treuhänderin führt alle Treugeber in einem Register .<br />
2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Treuhänderin Angaben<br />
über die übrigen Treugeber macht . Anderen Personen als der Geschäftsführung<br />
und den Beiratsmitgliedern der Beteiligungsgesellschaft<br />
darf die Treuhänderin – vorbehaltlich der Regelung in § 10 Ziff . 4 – keine<br />
Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung im Register erteilen, es<br />
sei denn, der Treugeber hat ausdrücklich zugestimmt, die Treuhänderin ist<br />
hierzu gesetzlich verpflichtet, die Offenlegung erfolgt gegenüber dem zuständigen<br />
Finanzamt oder im Zusammenhang mit einer eventuellen Eigenkapitalrefinanzierung<br />
gegenüber einer Bank . Diese Einschränkung gilt nicht<br />
gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen,<br />
wenn diese als Berater der Beteiligungsgesellschaft tätig werden .<br />
Die Treuhänderin ist jedoch verpflichtet, nach Aufforderung durch einen<br />
oder mehrere Treugeber Mitteilungen an die übrigen Treugeber weiterzuleiten,<br />
vorausgesetzt, die dadurch entstehenden Kosten werden von dem<br />
Treugeber, der dieses verlangt, im Vorwege an die Treuhänderin bezahlt .<br />
<strong>3.</strong> Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu seiner Person oder<br />
zur rechtlichen Inhaberschaft der Gesellschafterbeteiligung der Treuhänderin<br />
schriftlich mitzuteilen . Der Treugeber ist insbesondere verpflichtet, der<br />
Treuhänderin jede eintretende Änderung seiner Anschrift und/oder seiner<br />
Ansässigkeit und/oder unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unverzüglich<br />
schriftlich mitzuteilen . Zudem ist der Treugeber einmal jährlich verpflichtet,<br />
der Treuhänderin auf Anforderung schriftlich zu erklären/nachzuweisen,<br />
dass er nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,<br />
Japan oder Australien insbesondere aufgrund Wohnsitz/Sitz, Staatsangehörigkeit<br />
oder einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung<br />
ansässig und/oder unbeschränkt steuerpflichtig ist .<br />
4. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass zur Verwaltung<br />
seiner Beteiligung und der damit verbundenen Geschäfte sowie zu seiner<br />
Betreuung die auf der Beitrittserklärung zu seiner Person und seiner Beteiligung<br />
enthaltenen Angaben entsprechend den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
(BDSG) unter Einsatz von EDV-Anlagen durch die<br />
Treuhänderin erhoben, verarbeitet und/oder genutzt werden . Die Datenverarbeitung<br />
umfasst auch die Übermittlung dieser Daten an die <strong>abakus</strong>
alance <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong>, die <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong>, die<br />
<strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, die demark AG, rechtlichen und steuerlichen Beratern<br />
der Beteiligungsgesellschaft sowie den vom Treugeber ggf . benannten<br />
Steuerberater . Darüber hinaus umfasst die Datenverarbeitung auch die<br />
Übermittlung dieser Daten an in- und ausländische Berater und Geschäftsführer<br />
von Gesellschaften, an denen sich die Beteiligungsgesellschaft beteiligt,<br />
soweit rechtliche, insbesondere gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen<br />
gegeben sind oder der Beteiligungsgesellschaft bei fehlender<br />
Übermittlung ein wirtschaftlicher oder rechtlicher Nachteil droht .<br />
§ 11 Haftung der Treuhänderin<br />
1. Die Haftung der Treuhänderin für Schadensersatzansprüche jeder Art ist<br />
bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf € 4 Mio . beschränkt;<br />
dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen<br />
Person als dem Treugeber begründet sein sollte .<br />
Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen<br />
stammenden einheitlichen Schadens gegeben . Der einzelne<br />
Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht<br />
darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden<br />
Jahren entstanden sind . Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger<br />
Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung,<br />
wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem<br />
oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen . In diesem Fall kann<br />
die Treuhänderin nur bis zur Höhe von € 5 Mio . in Anspruch genommen<br />
werden .<br />
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus<br />
der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit .<br />
2. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Treugeber von dem<br />
Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt<br />
hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden<br />
Ereignis . Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist<br />
von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage<br />
erhoben wird und der Treugeber auf diese Folge hingewiesen wurde .<br />
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt .<br />
Die vorstehenden Ausschlussfristen gelten nicht, soweit es sich um Schäden<br />
aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt .<br />
<strong>3.</strong> Die Treuhänderin übernimmt weder die Haftung für den Eintritt der vom<br />
Treugeber mit seinem Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft angestrebten<br />
steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele noch für die Ertragsfähigkeit der<br />
von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Wirtschaftsgüter und Beteiligungen<br />
. Die Treuhänderin übernimmt ferner keine Haftung für den termin-<br />
und fachgerechten Beginn der von der Beteiligungsgesellschaft beabsichtigten<br />
Investitionen sowie die Erzielung der prospektierten Erträge und<br />
Ausschüttungen an die Treugeber . Darüber hinaus übernimmt die Treuhänderin<br />
keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie für die ordnungsgemäße Erfüllung der von den Vertragspartnern<br />
der Beteiligungsgesellschaft eingegangenen vertraglichen<br />
Pflichten .<br />
4. Die Treuhänderin hat an der Konzeption und Erstellung des Verkaufsprospektes<br />
nicht mitgewirkt, sie hat die Angaben des der Beitrittserklärung<br />
des Treugebers zugrunde liegenden Verkaufsprospektes nicht auf ihre Richtigkeit,<br />
Vollständigkeit und Klarheit geprüft .<br />
§ 12 Übertragung der Beteiligung<br />
1. Der Treugeber kann die Rechte aus dem Treuhandverhältnis mit Zustimmung<br />
der Treuhänderin nach Maßgabe der Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />
der Beteiligungsgesellschaft an Dritte übertragen . Die Zustimmung<br />
darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden . § 3 Ziff . 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft gilt entsprechend .<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner Beteiligung schriftlich der Treuhänderin<br />
mitzuteilen und dabei den Namen sowie die Anschrift des Dritten<br />
bekannt zu geben .<br />
<strong>3.</strong> Die Kosten für die Übertragung der Beteiligung trägt im Verhältnis zur Beteiligungsgesellschaft<br />
und zur Treuhänderin der neu eintretende Treugeber .<br />
§ 3 Ziff . 7 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft gilt entsprechend<br />
.<br />
4. Soweit der Treuhänderin durch eine Übertragung der Beteiligung Abgaben<br />
und/oder Kosten, gem . § 16 Ziff . 1 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
entstehen, haben der übertragende Treugeber und der<br />
übernehmende Treugeber diese Abgaben und/oder Kosten als Gesamtschuldner<br />
gem . § 5 zu tragen und der Beteiligungsgesellschaft bzw . der<br />
Treuhänderin zu erstatten . § 3 Ziff . 8 und § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft gelten entsprechend .<br />
5. Die Treugeber erteilen der Treuhänderin über ihren Ausscheidenszeitpunkt<br />
hinaus Vollmacht, steuerliche Feststellungsbescheide mit Bekanntgabewir-<br />
kung auch gegen sie entgegenzunehmen . Die Treuhänderin ist berechtigt,<br />
die Empfangsvollmacht auf einen Dritten zu übertragen . Diese Vollmacht<br />
kann nur durch einen Widerruf, der sowohl gegenüber der Treuhänderin als<br />
auch gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklärt werden muss, widerrufen<br />
werden, soweit die Vollmacht über den Ausscheidungszeitpunkt hinaus<br />
gilt .<br />
§ 13 Erbfolge<br />
1. Stirbt ein Treugeber, so endet der Treuhandvertrag . Im Zeitpunkt des Todes<br />
des Treugebers übernehmen die Erben die seitens der Treuhänderin für den<br />
verstorbenen Treugeber erworbenen (Teil-)Kommanditanteile einschließlich<br />
der damit verbundenen Rechte und Pflichten und treten anstelle der<br />
Treuhänderin unmittelbar als Kommanditisten aufschiebend bedingt durch<br />
ihre Eintragung im Handelsregister in die Beteiligungsgesellschaft ein . Sie<br />
werden bis zu ihrer Eintragung im Handelsregister wie atypisch stille Gesellschafter<br />
der Beteiligungsgesellschaft behandelt . § 13 Ziff . 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft bleibt unberührt .<br />
2. Die Erbfolge ist durch Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins oder einer<br />
beglaubigten Abschrift einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag)<br />
nebst Testamentseröffnungsprotokoll nachzuweisen . Gleichzeitig haben<br />
die Erben schriftlich zu erklären/nachzuweisen, in welchem Land sie<br />
ansässig und/oder unbeschränkt steuerpflichtig sind . Mehrere Erben haben<br />
einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Rechte des<br />
Erblassers aus dem Treuhandverhältnis wahrzunehmen hat . Bis zur schriftlichen<br />
Benennung eines Bevollmächtigten ruhen die dem Treugeber zustehenden<br />
Mitwirkungs-, Informations- und Stimmrechte .<br />
<strong>3.</strong> Soweit der Treuhänderin durch den Eintritt der Erben bzw . Vermächtnisnehmer<br />
Abgaben und/oder Kosten, gem . § 16 Ziff . 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft entstehen, haben die Erben diese Abgaben<br />
und/oder Kosten als Gesamtschuldner gem . § 5 zu tragen und der<br />
Beteiligungsgesellschaft bzw . der Treuhänderin zu erstatten . § 3 Ziff . 8 und<br />
§ 16 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft gelten entsprechend<br />
.<br />
4. Für Vermächtnisnehmer gelten die § 13 Ziff . 1 bis 3 entsprechend .<br />
§ 14 Ausscheiden der Treuhänderin<br />
1. Scheidet die Treuhänderin in ihrer Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft aus, bestellen die Treugeber entsprechend<br />
den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
einen neuen Treuhandkommanditisten oder werden selbst Kommanditist in<br />
Höhe ihrer Beteiligung mit den damit zusammenhängenden Rechten und<br />
Pflichten . Der für die Benennung eines neuen Treuhandkommanditisten<br />
erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
und stimmberechtigten Stimmen gefasst . Das Treuhandverhältnis<br />
wird sodann mit dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt,<br />
soweit die Treugeber nicht unmittelbar Kommanditisten werden .<br />
2. Die als Treuhandkommanditist ausscheidende Treuhänderin führt die Abstimmung<br />
durch . Ist dies nicht möglich, wird die Abstimmung durch den<br />
persönlich haftenden Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft durchgeführt<br />
.<br />
§ 15 Vergütung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin erhält für die Übernahme der Treuhandschaft und dafür,<br />
dass sie der Beteiligungsgesellschaft im Verhältnis zu den Treugebern die<br />
Tätigkeiten abnimmt, die die Beteiligungsgesellschaft bei einer unmittelbaren<br />
Beteiligung der Treugeber selbst durchzuführen hätte, eine Vergütung<br />
gem . § 6 Ziff . 5 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
.<br />
2. Zusätzliche Leistungen der Treuhänderin zugunsten eines einzelnen Treugebers<br />
werden darüber hinaus diesem gesondert in Rechnung gestellt . Dies<br />
gilt insbesondere für die Übertragung der Beteiligung oder für den Eintritt<br />
des Treugebers in die Beteiligungsgesellschaft als Kommanditist . § 3 Ziff . 7<br />
des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft gilt entsprechend .<br />
<strong>3.</strong> Soweit der Treuhänderin Abgaben und/oder Kosten gem . § 16 Ziff . 1 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft entstehen, haben der<br />
Treugeber und sein etwaiger Rechtsnachfolger diese Abgaben und/oder<br />
Kosten als Gesamtschuldner gem . § 5 zu tragen und der Beteiligungsgesellschaft<br />
bzw . der Treuhänderin zu erstatten . § 3 Ziff . 8 und § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft gelten entsprechend .<br />
§ 16 Dauer des Treuhandvertrages, Kündigung<br />
1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit der Beteiligung der Treuhänderin als<br />
Treuhandkommanditist an der Beteiligungsgesellschaft geschlossen . Eine<br />
Kündigung des Treuhandvertrages durch den Treugeber kann nur aus wich-<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
131
tigem Grunde oder nach Maßgabe der im Gesellschaftsvertrag enthaltenen<br />
Kündigungsregelung erfolgen . Unberührt bleiben § 16 Ziff . 5 und Ziff . 6<br />
dieses Vertrages .<br />
2. Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis aus wichtigem Grund kündigen<br />
. Die in § 5 Ziff . 1 b) bis g) des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
genannten Gründe gelten entsprechend als wichtiger Grund .<br />
Im Übrigen richtet sich die Kündigung des Treuhandvertrages durch die<br />
Treuhänderin nach den Maßgaben der im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />
enthaltenen Kündigungsregelung und deren Folgen .<br />
<strong>3.</strong> Die Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhandverhältnisses ergeben sich<br />
insbesondere aus den Bestimmungen des § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft .<br />
4. Die Kündigung des Treuhandverhältnisses hat durch eingeschriebenen Brief<br />
zu erfolgen .<br />
5. Der Treugeber ist berechtigt, zu jeder Zeit die Übertragung des anteilig von<br />
der Treuhänderin für ihn gehaltenen (Teil-)Kommanditanteils einschließlich<br />
der damit im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten auf sich zu<br />
verlangen . Die Treugeber werden sodann als Kommanditisten mit der bis<br />
dahin für sie anteilig gehaltenen Haftsumme in das Handelsregister eingetragen,<br />
nicht jedoch bevor sie dem persönlich haftenden Gesellschafter der<br />
Beteiligungsgesellschaft eine Handelsregistervollmacht gem . § 4 Ziff . 10<br />
des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft erteilt haben . Die<br />
Wirksamkeit des Eintritts als Kommanditist ist aufschiebend bedingt durch<br />
die Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister . Mit<br />
Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister endet<br />
der Treuhandvertrag und sind sämtliche Ansprüche des Treugebers gegen<br />
die Treuhänderin abgegolten . Soweit der Treuhänderin Abgaben und/oder<br />
Kosten gem . § 16 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
entstehen, hat der Treugeber diese Abgaben und/oder Kosten gem . § 5 zu<br />
tragen und der Beteiligungsgesellschaft bzw . der Treuhänderin zu erstatten<br />
. § 3 Ziff . 8 und § 16 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
gelten entsprechend .<br />
6. Die Treugeber sind berechtigt, die Treuhänderin durch Beschluss der Treugeberversammlung<br />
abzuberufen . Der Beschluss bedarf einer Mehrheit<br />
von ¾ der abgegebenen und stimmberechtigten Stimmen . Die Treugeber<br />
bestellen sodann durch einfachen Mehrheitsbeschluss der abgegebenen<br />
und stimmberechtigten Stimmen eine neue Treuhänderin mit der das Treuhandverhältnis<br />
fortgesetzt wird, soweit sie nicht unmittelbar als Kommanditisten<br />
in die Beteiligungsgesellschaft eintreten . Die abberufene Treuhänderin<br />
ist verpflichtet die von ihr treuhänderisch gehaltenen (Teil-)<br />
Kommanditanteile unverzüglich auf die neue Treuhänderin bzw . die unmittelbar<br />
als Kommanditisten in die Beteiligungsgesellschaft eintretenden<br />
Treugeber zu übertragen .<br />
§ 17 Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
1. Mit Abschluss dieses Treuhandvertrages werden die Treugeber Mitglieder<br />
einer von ihnen gebildeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die über kein<br />
eigenes Gesellschaftsvermögen verfügt und nicht am Rechtsverkehr teilnimmt<br />
(Innengesellschaft) .<br />
2. Zweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die gemeinsame Verpflichtung<br />
der Treugeber, der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht untereinander<br />
unterworfen zu sein, wie wenn sie unmittelbar Gesellschafter wären .<br />
§ 18 Sonstige Hinweise<br />
Die Treuhänderin weist im Rahmen ihrer ihr obliegenden Sorgfalts- und Aufklärungspflichten<br />
auf Folgendes hin:<br />
1. Das Geschäft mit Beteiligungen an anderen Unternehmen – insbesondere<br />
geschlossenen Fondsgesellschaften – und die Investition in Finanzinstrumente<br />
ist risikoreich . Das Risiko des Totalverlusts der gesamten Einlage des<br />
Treugebers ist niemals auszuschließen . Soweit ein Treugeber seine Einlage<br />
refinanziert hat, haftet er für diesen Kredit in der Regel völlig unabhängig<br />
vom Geschäftsverlauf der Beteiligungsgesellschaft . Unter bestimmten Umständen<br />
kann es vorkommen, dass der Treugeber Steuerzahlungen aufgrund<br />
seiner Beteiligung aus seinem privaten Vermögen zu leisten hat,<br />
ohne dass diesen Zahlungen entsprechende Entnahmen aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
gegenüberstehen . Es handelt sich in jedem Fall um eine<br />
unternehmerische Betätigung des sich beteiligenden Treugebers .<br />
2. Die Aufgaben und Pflichten der Treuhänderin aus dem Treuhandverhältnis<br />
sind in diesem Vertrag abschließend geregelt . Weitere Aufgaben und<br />
Pflichten treffen die Treuhänderin gegenüber dem Treugeber nicht . Die<br />
Treuhänderin hat insbesondere auf die Geschäftstätigkeit und somit den<br />
Erfolg oder Misserfolg der Beteiligungsgesellschaft keinen Einfluss; sie ist<br />
demzufolge weder für Gewinne noch für Verluste des Treugebers, die dieser<br />
aus seiner Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft erzielt bzw . erleidet,<br />
verantwortlich .<br />
132 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
§ 19 Schlussbestimmungen<br />
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag ist der Sitz der Treuhänderin, soweit dieser Gerichtsstand<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann .<br />
2. Mitteilungen an die Treugeber werden an die letzte vom Treugeber übermittelte<br />
Anschrift übersandt . Sie gelten spätestens nach Ablauf von drei<br />
Werktagen ab Absendung als zugegangen, soweit dieser Vertrag oder der<br />
Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft nichts anderes bestimmt<br />
.<br />
<strong>3.</strong> Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder der Vertrag lückenhaft<br />
sein, wird dadurch der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt<br />
. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr<br />
als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der von<br />
den Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am<br />
nächsten kommt .<br />
4. Auf den Treuhandvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />
Anwendung .<br />
Grünwald, den 15 . Juni 2009<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong><br />
– persönlich haftender Gesellschafter der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> –<br />
vertreten durch ihren Geschäftsführer Dipl . Ing . Hans-Martin Herbel<br />
RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
– Treuhänderin –<br />
vertreten durch ihren Geschäftsführer Humbert Lechner
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
133
Mittelfreigabekontrolle<br />
zwischen<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong>, geschäftsansässig Luise-Ullrich-Strasse<br />
2, 82031 Grünwald, vertreten durch die <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong>,<br />
diese vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Jutta Herbel<br />
– nachfolgend „Emittent“ –<br />
und<br />
RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geschäftsansässig<br />
Nymphenburger Str . 3b, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer,<br />
Herrn Humbert Lechner<br />
– nachfolgend „Mittelfreigabekontrolleur“ –<br />
Präambel<br />
Kapitalanleger können sich am Emittenten als Direktkommanditisten oder als<br />
Treugeber über den Treuhänder RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
München, beteiligen . Das aus den Beteiligungen der Kapitalanleger bestehende<br />
Emissionskapital beträgt (inkl . Gründungsgesellschafter) dabei<br />
€ 25 .000 .000,00 . Die persönlich haftende Gesellschafterin des Emittenten, die<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong>, Grünwald, hat das Recht, das Kommanditkapital<br />
auf maximal € 50 .000 .000,00 (inkl . dem Kapital der Gründungsgesellschafter)<br />
zu erhöhen .<br />
Zusätzlich zu den gesellschaftsrechtlichen Einlagen ist von den Kommanditisten<br />
mit Ausnahme der Gründungsgesellschafter ein Agio in Höhe von 5 % zu leisten .<br />
Der Emittent plant – entweder mittelbar (auch gegebenenfalls durch die Einschaltung<br />
eines Treuhänders) über Beteiligungen an fremden Gesellschaften<br />
oder unmittelbar – in Anlageobjekte der unten aufgeführten Märkte zu investieren<br />
. Unmittelbare Zielinvestitionen sind Anlageobjekte, die entweder direkt erworben<br />
werden oder von Gesellschaften (direkt oder indirekt) gehalten werden,<br />
an denen sich der Emittent beteiligt und die durch die <strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, die<br />
<strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> und/oder verbundene Unternehmen konzipiert,<br />
initiiert oder herausgegeben wurden . Beteiligungsangebote oder Gesellschaften,<br />
die von anderen Initiatoren/Prospektherausgebern als diesen Gesellschaften<br />
konzipiert, initiiert oder herausgegeben werden, sind mittelbare<br />
Zielinvestitionen .<br />
Das Emissionskapital dient im Wesentlichen der Investition in den Märkten<br />
Transport und Logistik (z . B . <strong>Co</strong>ntainer, Schiffe, Flugzeuge), Umwelt und Energie<br />
(z . B . Strom, Wärme, Kraftstoffe, Wasser), Versicherungen (z . B . Lebensversicherungen,<br />
Rentenversicherungen), Immobilien (z . B . Gewerbeimmobilien,<br />
Wohnimmobilien), Private Equity und Venture Capital (z . B . Unternehmensbeteiligungen)<br />
sowie Beteiligungen an Unternehmen weiterer beliebiger Märkte,<br />
und der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve in Form von z . B . Zinsanlagen,<br />
Tagesgeld, Festgeld, REITs, Wertpapieren . Zur Absicherung von Risiken<br />
können auch Währungs- bzw . Devisentermingeschäfte getätigt werden .<br />
Daneben werden vom Emissionskapital weitere Nebenkosten (z . B . Rechtsberatung,<br />
Steuerberatung, Konzeption, etc .) und sonstige anfallende Kosten des<br />
Emittenten nach Maßgabe der im Verkaufsprospekt beschriebenen Verträge<br />
und/oder des im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Investitionsplans („Investitionsplan“)<br />
und/oder des tatsächlichen Geschäftsverlaufs bezahlt .<br />
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes:<br />
Vereinbarung über eine zeitlich und inhaltlich begrenzte Mittelfreigabekontrolle<br />
Vereinbarung über eine zeitlich und inhaltlich<br />
begrenzte Mittelfreigabekontrolle<br />
§1 Mittelfreigabe- und Rückflusskonten<br />
1.1 Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen<br />
(Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag, Beitrittserklärung, Verkaufsprospekt)<br />
sind die gesellschaftsrechtlichen Einlagen der Direktkommanditisten<br />
bzw . Treugeber mit der nominalen Kommanditeinlage zuzüglich 5% Agio<br />
auf eines der folgenden Konten des Emittenten einzuzahlen, die der Mittelfreigabekontrolle<br />
unterliegen („Mittelfreigabekonten“) .<br />
Bayerische Landesbank, BLZ 700 500 00, Kto .-Nr . 4172897<br />
oder<br />
Volksbank Ulm-Biberach eG, BLZ 630 901 00, Kto .-Nr . 149800002<br />
Der Emittent stellt sicher, dass Zahlungen der Kommanditisten und der<br />
Treuhandkommanditistin bzw . deren Treugeber sowie etwaige Rückzahlungen<br />
aus nicht zustande gekommenen bzw . rückabgewickelten Zielinvestitionen<br />
ausschließlich auf die Mittelfreigabekonten fließen .<br />
1.2 Für etwaige Ausschüttungen, reguläre Einlagenrückzahlungen, Mieten,<br />
Veräußerungserlöse, o .ä . („Rückflüsse“) aus Investitionen richtet der Emittent<br />
gesonderte Konten („Rückflusskonten“) ein . Der Emittent stellt sicher,<br />
dass Rückflüsse ausschließlich auf die Rückflusskonten fließen . Dies gilt<br />
sinngemäß auch für etwaige dem Emittenten und/oder etwaigen Tochtergesellschaften<br />
gewährte Darlehensmittel . Die Rückflusskonten und etwaige<br />
Darlehensmittel unterliegen nicht der Mittelfreigabekontrolle .<br />
1.3 Die Vertretungsberechtigung der Mittelfreigabekonten ist zum Zweck der<br />
Mittelfreigabekontrolle so auszugestalten, dass Emittent und Mittelfreigabekontrolleur<br />
nur gemeinsam zeichnungs- und damit verfügungsberechtigt<br />
sind . Der Emittent hat den kontoführenden Banken anzuzeigen, dass Änderungen<br />
dieser Regelung sowie Änderungen der Zeichnungsberechtigung<br />
der schriftlichen Zustimmung des Mittelfreigabekontrolleurs bedürfen .<br />
1.4 Die jeweils kontoführenden Banken erhalten eine Kopie dieses Vertrages<br />
und haben diese Anzeige gegenüber dem Emittenten und dem Mittelfreigabekontrolleur<br />
zu bestätigen .<br />
1.5 Der Emittent stellt sicher, dass sich der Mittelfreigabekontrolleur jederzeit<br />
über die Kontostände der Mittelfreigabekonten informieren kann und ihm<br />
die Kontobewegungen elektronisch durch die kontoführenden Banken zur<br />
Verfügung gestellt werden .<br />
§ 2 Investitionen<br />
Der Emittent plant – entweder mittelbar (auch gegebenenfalls durch die Einschaltung<br />
eines Treuhänders) über Beteiligungen an fremden Gesellschaften<br />
oder unmittelbar – in Anlageobjekte der unten aufgeführten Märkte im In- und<br />
Ausland zu investieren . Unmittelbare Zielinvestitionen sind Anlageobjekte, die<br />
entweder direkt erworben werden oder von Gesellschaften (direkt oder indirekt)<br />
gehalten werden, an denen sich der Emittent beteiligt und die durch die<br />
<strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, die <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong> und/oder verbundene<br />
Unternehmen konzipiert, initiiert oder herausgegeben wurden . Beteiligungsangebote<br />
oder Gesellschaften, die von anderen Initiatoren/Prospektherausgebern<br />
als diesen Gesellschaften konzipiert, initiiert oder herausgegeben<br />
werden, sind mittelbare Zielinvestitionen .<br />
1. Transport und Logistik<br />
a . <strong>Co</strong>ntainer und ähnliche Transportmittel aller Art<br />
b . Schiffe aller Art (z . B . Handelsschiffe, Kreuzfahrtschiffe)<br />
c . Flugzeuge aller Art (z . B . Transportflugzeuge, Personenflugzeuge)<br />
d . Sonstige Investitionen in Transportmittel<br />
2. Umwelt und Energie<br />
a . Strom (z . B . Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie)<br />
b . Wärme (z . B . Solar, Biogas)<br />
c . Kraftstoffe (z . B . Öl, Gas)<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
135
d . Wasser<br />
e . Sonstiges<br />
<strong>3.</strong> Versicherungen<br />
a . Erstmarkt (z . B . Lebensversicherungen, Rentenversicherungen)<br />
b . Zweitmarkt (z . B . Lebensversicherungen, Rentenversicherungen)<br />
c . Sonstige Versicherungen (z . B . Risikolebensversicherungen)<br />
4. Immobilien<br />
a . Gewerbeimmobilien<br />
b . Wohnimmobilien<br />
c . Sonstige Immobilien (z . B . Logistikimmobilien, Waschanlagen, Pflegeimmobilien)<br />
5. Private Equity, Venture Capital<br />
a . Unternehmensbeteiligungen<br />
b . Sonstige Beteiligungen<br />
6. Weitere Märkte<br />
a . z . B . Infrastruktur, Wald, Rohstoffe, Triebwerke<br />
7. Liquiditätsreserve<br />
a . z . B . Zinsanlagen, Tagesgeld, Festgeld, REITs, Wertpapiere<br />
b . Devisentermingeschäfte<br />
§ 3 Informationspflichten des Emittenten<br />
Der Emittent hat – je nach Art des Investitionsobjekts – dem Mittelfreigabekontrolleur<br />
alle Emissionsprospekte, Zeichnungsscheine, Antragsformulare und<br />
Kaufverträge oder sonstige Unterlagen zum betreffenden Investitionsobjekt<br />
vorzulegen, die eine Investition in die in § 2 aufgeführten Märkte belegen .<br />
§ 4 Ablauf der Mittelfreigabekontrolle – Investitionen<br />
4.1 Das Kapital des Emittenten unterliegt hinsichtlich des Erwerbs von Investitionsobjekten<br />
einer Mittelfreigabekontrolle nach folgender Maßgabe:<br />
Zahlungen für Investitionen – gleichermaßen für eine Investition in fremde<br />
Gesellschaften (z . B . Sachwertfonds) oder für eine unmittelbare Zielinvestition<br />
– sind freizugeben, wenn der Emittent eine Investition in einen der im<br />
§ 2 aufgeführten Märkte tätigen will . Der Mittelfreigabekontrolleur hat nur<br />
zu prüfen, ob die gemäß § 3 vorzulegenden Unterlagen eine Investition in<br />
die in § 2 aufgeführten Märkte belegen, eine Prüfung der tatsächlichen<br />
Investitionsdurchführung insbesondere von fremden Gesellschaften in diese<br />
Märkte ist nicht Gegenstand der Mittelfreigabekontrolle, kann und wird<br />
– mangels Möglichkeit insbesondere bei fremden Gesellschaften – durch<br />
den Mittelfreigabekontrolleur nicht durchgeführt werden .<br />
Die erste Freigabe wird erst erfolgen, wenn ein Emissionskapital (inkl .<br />
Gründungsgesellschafter) von € 500 .000,00 eingezahlt ist und mit der ersten<br />
Freigabe Investitionen in mindestens zwei verschiedene der in § 2 Ziffern<br />
1 bis 6 aufgeführten Märkte mit einem Gesamtvolumen von mindestens<br />
€ 400 .000,00 erfolgen . Weitere Freigaben unterliegen dann keiner<br />
weiteren Voraussetzung, außer dass künftige Investitionen in einen der im<br />
§ 2 aufgeführten Märkte erfolgen müssen .<br />
4.2 Der Mittelfreigabekontrolleur stellt eine Freigabe von Zahlungen für die<br />
beabsichtigten Investitionen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Vorlage<br />
der vollständigen Unterlagen und Dokumente sicher .<br />
4.3 Eine weitergehende Prüfung als diejenige, ob eine Investition in die o .g .<br />
Märkte erfolgt, führt der Mittelfreigabekontrolleur nicht durch . Insbesondere<br />
hat der Mittelfreigabekontrolleur nicht die Qualität der für das Portfolio<br />
ausgewählten Unternehmen – insbesondere geschlossenen Fondsgesellschaften<br />
oder Sachwertfonds – oder der Finanzinstrumente zu<br />
verifizieren . Er überprüft auch nicht, ob ggf . erforderliche Genehmigungen<br />
oder Zusagen gleich welcher Art vorliegen . Der Mittelfreigabekontrolleur<br />
hat weder das Beteiligungsangebot selbst noch wird er die Investitionen<br />
noch den Inhalt der Verträge, die den freizugebenden Zahlungen zugrunde<br />
liegen, auf Wirtschaftlichkeit, Richtigkeit, Klarheit und Vollständigkeit von<br />
Angaben prüfen . Eine Haftung des Mittelfreigabekontrolleurs hierfür wird<br />
daher ausdrücklich ausgeschlossen . Der Mittelfreigabekontrolleur prüft<br />
nicht die Bonität von Unternehmen, an denen sich der Emittent beteiligen<br />
will, sonstigen beteiligten Personen, Vertragspartnern des Emittenten oder<br />
die Werthaltigkeit von etwaigen Garantien . Der Mittelfreigabekontrolleur<br />
prüft nicht die Zweckmäßigkeit geschäftlicher Maßnahmen und Entscheidungen<br />
des Emittenten oder ob die Investition als solche durchführbar oder<br />
rechtlich zulässig ist . Er haftet daher nicht für den Eintritt von wirtschaftlichen,<br />
rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Zielen, die der Emittent<br />
oder dessen Gesellschafter/Treugeber verfolgen . Der Mittelfreigabekontrolleur<br />
prüft nicht und haftet nicht für die Geschäftsführung des Emittenten<br />
und seiner ggf . gewählten Beiräte . Er prüft nicht, ob der Emittent<br />
durch die Geschäftsführung wirtschaftlich geführt wird, ob die Beteiligung<br />
eines Gesellschafters/Treugebers wirtschaftlich oder steuerlich sinnvoll ist<br />
oder ob der von dem sich beteiligenden Gesellschafter erhoffte oder erwartete<br />
Erfolg eintreten kann oder wird, weder in wirtschaftlicher noch in steuerlicher<br />
oder rechtlicher Hinsicht . Des Weiteren ist jede Haftung ausge-<br />
136 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
schlossen für den termin- und fachgerechten Beginn der von dem Emittenten<br />
beabsichtigten Investitionen sowie die Erzielung der prospektierten Erträge<br />
und Ausschüttungen an die Gesellschafter/Treugeber .<br />
§ 5 Ablauf der Mittelfreigabekontrolle –<br />
Investitionsnebenkosten<br />
5.1 Hinsichtlich der Investitionsnebenkosten (Dienstleistungsgebühren, Verwaltungskosten<br />
und sonstige Nebenkosten sowie laufende Kosten) wird<br />
der Mittelfreigabekontrolleur über die eingezahlten Einlagen verfügen, soweit<br />
diese verwandt werden sollen zur Erfüllung<br />
a) der fälligen Verbindlichkeiten des Emittenten aus<br />
1 . Rechtsberatungsverträgen;<br />
2 . Steuerberatungsverträgen;<br />
3 . beauftragten Gutachten (z . B . Gutachten im Zusammenhang mit den<br />
Investitionen gemäß § 2);<br />
4 . dem Treuhandvertrag;<br />
5 . dem Mittelfreigabekontrollvertrag;<br />
6 . Bankgebühren (z . B . aus Darlehensverträgen oder Kontoführungsverträgen);<br />
7 . Notar- und Gerichtsgebühren;<br />
8 . dem Dienstleistungsvertrag (Prospektierung, Marketing);<br />
9 . dem Konzeptionsvertrag;<br />
10 . der Haftungsvergütung, der Geschäftsführungsvergütung, der Anlegerverwaltungsvergütung,<br />
der Treuhandvergütung sowie weiteren im<br />
Gesellschaftsvertrag des Emittenten geregelten Vergütungen und Aufwendungsersatzansprüchen;<br />
11 . Eigenkapitalvermittlungsverträgen;<br />
12 . den für die Verwaltung anfallenden Sachkosten (Versicherungsprämien,<br />
Lizenzgebühren, Kosten der Gesellschafterversammlung, Porto,<br />
Kopier- und Druckkosten, o .ä .);<br />
13 . beschlossenen oder vorgesehenen Ausschüttungen an die Gesellschafter<br />
(Entnahmen) .<br />
b) etwaiger fälliger gesetzlicher und/oder öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen<br />
.<br />
Eine erste Freigabe auch hinsichtlich der Investitionsnebenkosten wird erst<br />
erfolgen, wenn ein Emissionskapital (inkl . Gründungsgesellschafter) von<br />
€ 500 .000,00 eingezahlt ist und die erste Mittelfreigabe gemäß § 4 .1 erfolgt<br />
ist .<br />
5.2 Bei der Freigabe von Mitteln hat der Mittelfreigabekontrolleur sicherzustellen,<br />
dass diese Auszahlungen unmittelbar an die jeweiligen Gläubiger erfolgen<br />
oder in sonstiger Weise die Zweckbindung der Mittel gewahrt wird .<br />
Die Freigabe kann erfolgen, wenn dem Mittelfreigabekontrolleur die im<br />
Verkaufsprospekt genannten zu Grunde liegenden Verträge und/oder ggf .<br />
eine Zahlungsaufforderung gegenüber dem Emittenten vorliegen . Soweit<br />
keine schriftlichen Verträge gegeben sind, muss dem Mittelfreigabekontrolleur<br />
eine Zahlungsaufforderung gegenüber dem Emittenten vorliegen .<br />
5.3 Der Mittelfreigabekontrolleur überprüft nicht die Angemessenheit von<br />
Leistungen, die an Vertragsparteien des Emittenten zu zahlen sind, nicht,<br />
ob irgendwelche Leistungen ausgeführt wurden, notwendig, zweckdienlich<br />
oder sinnvoll erscheinen und nicht den Inhalt der Verträge des Emittenten .<br />
Der Mittelfreigabekontrolleur prüft nicht die Bonität von Vertragspartnern<br />
des Emittenten oder die Werthaltigkeit von etwaigen Garantien . Der<br />
Mittelfreigabekontrolleur ist aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen<br />
nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass die im Rahmen des Verkaufsprospektes<br />
dargestellte prozentuale Mittelverwendung in Investitionen und<br />
Nebenkosten sowie die absolute Höhe der nicht vertraglich fixierten<br />
Kosten eingehalten wird . Etwaige Kostenüberschreitungen sind das wirtschaftliche<br />
Risiko des Emittenten . Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass unvorhergesehene Kosten anfallen (z . B . Rechtsverfolgungskosten des<br />
Emittenten), die nicht in der im Verkaufsprospekt dargestellten Mittelverwendung<br />
enthalten sind und entsprechende Zahlungen vom Mittelfreigabekontrolleur<br />
trotzdem freigegeben werden (müssen) .<br />
§ 6 Ablauf der Mittelfreigabekontrolle –<br />
Allgemeine Vereinbarungen für § 4 und § 5<br />
Besteht zwischen dem Mittelfreigabekontrolleur und der Geschäftsführung des<br />
Emittenten Uneinigkeit darüber, ob die Freigabe zu erteilen ist oder nicht, ist<br />
eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung ggf . in Verbindung mit einer<br />
Entscheidung des Beirats der Gesellschaft herbeizuführen . Diese ist dann maßgeblich<br />
und entbindet den Mittelfreigabekontrolleur von seiner Verantwortung<br />
und Haftung .<br />
§ 7 Vergütung<br />
Der Mittelfreigabekontrolleur erhält für seine Tätigkeit ein einmaliges Honorar<br />
von 0,15 % des Kommanditkapitals ohne Agio des Emittenten, mindestens aber
EUR 15 .000,00 . Das Honorar erhöht sich um die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer<br />
und ist fällig bei Schließung des Fonds . Der Emittent hat Abschlagszahlungen,<br />
die sich am platzierten Kommanditkapital orientieren, zu leisten .<br />
§ 8 Vertragsänderung und Kündigung<br />
8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform .<br />
8.2 Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zu jedem Quartalsende<br />
gekündigt werden . Voraussetzung für die Kündigung ist die Übertragung<br />
der Mittelfreigabekontrolle auf einen anderen Mittelfreigabekontrolleur,<br />
der in diese Vereinbarung eintreten und Steuerberater oder Rechtsanwalt<br />
oder Wirtschaftsprüfer oder eine entsprechende Berufsgesellschaft sein<br />
muss .<br />
§ 9 Vertragsende<br />
9.1 Dieser Vertrag endet, wenn nach Schließung des Fonds mindestens 90 %<br />
des auf den Mittelfreigabekonten eingezahlten Kommanditkapitals ohne<br />
Agio des Emittenten in Anlageobjekte gemäß § 2 Ziffer 1 bis 6 und unter<br />
Berücksichtigung zukünftiger Einzahlungsverpflichtungen investiert sowie<br />
in fondsabhängigen Nebenkosten (Investitionsnebenkosten) freigegeben<br />
wurde, spätestens aber am 31 .12 .2012 . Die Schließung erfolgt durch eine<br />
schriftliche Mitteilung des Emittenten gegenüber dem Mittelfreigabekontrolleur<br />
.<br />
9.2 Der Mittelfreigabekontrolleur wird dem Emittenten innerhalb von 8 Wochen<br />
nach Vertragsende eine Zusammenfassung über sämtliche Einzahlungen<br />
und Auszahlungen auf den der Mittelfreigabekontrolle unterliegenden<br />
Konten vorlegen .<br />
9.3 Im Fall der Beendigung des Vertrags ist der Mittelfreigabekontrolleur<br />
verpflichtet, gegenüber den kontoführenden Banken durch Erklärung<br />
sicherzustellen, dass der Emittent fortan allein über die Mittelfreigabekonten<br />
verfügungsberechtigt ist . Mit der Beendigung des Vertrags verliert der<br />
Mittelfreigabekontrolleur die Verfügungsbefugnis über die Mittelfreigabekonten<br />
.<br />
§ 10 Allgemeine Auftragsbedingungen, Haftung, Verjährung<br />
10.1 Dieser Vereinbarung liegen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung<br />
vom 1 . Januar 2002 zugrunde, von denen ein Exemplar dieser Vereinbarung<br />
als Anlage beigefügt ist .<br />
10.2 Die Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Mandat des Emittenten<br />
möglicherweise entstehenden Schadensfälle wird bei Fahrlässigkeit auf<br />
€ 4,0 Mio . beschränkt . Der Emittent wurde vom Mittelfreigabekontrolleur<br />
darauf hingewiesen, dass (i) im Falle einer Vertragsverletzung oder aus<br />
sonstigen Gründen ein Schaden entstehen kann, der – unter Umständen<br />
sogar deutlich – über dem vorgenannten Betrag liegt und deshalb (ii) die<br />
Möglichkeit besteht, für einen höheren Betrag einen Versicherungsschutz<br />
zu erlangen und dann auch eine weitergehende Haftung des Mittelfreigabekontrolleurs<br />
vereinbart werden kann, wobei die Versicherungskosten<br />
in diesem Fall vom Emittenten zu tragen wären . Der Emittent verzichtet<br />
hiermit in Kenntnis eines möglichen über € 4,0 Mio . hinausgehenden Schadensrisikos<br />
und unter Berücksichtigung der Versicherungskosten ausdrücklich<br />
auf eine € 4,0 Mio . übersteigende Haftung des Mittelfreigabekontrolleurs<br />
.<br />
10.3 Schadensersatzansprüche aus diesem Vertrag verjähren in drei Jahren, gerechnet<br />
ab dem Zeitpunkt, in welchem der Anspruch entstanden ist, soweit<br />
nicht Gesetz oder Rechtsprechung eine kürzere Verjährung vorsehen oder<br />
ermöglichen . Schadensersatzansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von sechs Monaten nach Kenntniserlangung vom Schaden gegenüber<br />
dem Mittelfreigabekontrolleur geltend zu machen .<br />
§ 11 Besondere Hinweise<br />
Der Mittelfreigabekontrolleur weist im Rahmen seiner ihm obliegenden Sorgfalts-<br />
und Aufklärungspflichten auf Folgendes hin:<br />
11.1 Das Geschäft mit Beteiligungen an anderen Unternehmen – insbesondere<br />
geschlossenen Fondsgesellschaften – und die Investition in Finanzinstrumente<br />
ist risikoreich . Das Risiko des Totalverlusts der gesamten gezeichneten<br />
Kommanditeinlage des Gesellschafters bzw . Treugebers des Emittenten<br />
ist niemals auszuschließen . Soweit ein Gesellschafter bzw . Treugeber seine<br />
Einlage refinanziert hat, haftet er für diesen Kredit in der Regel völlig<br />
unabhängig vom Geschäftsverlauf der Gesellschaft . Unter bestimmten Umständen<br />
kann es vorkommen, dass der Gesellschafter/Treugeber Steuerzahlungen<br />
aufgrund seiner Beteiligung aus seinem privaten Vermögen zu<br />
leisten hat, ohne dass diesen Zahlungen entsprechende Entnahmen aus der<br />
Gesellschaft gegenüberstehen . Es handelt sich in jedem Fall um eine unternehmerische<br />
Betätigung des sich beteiligenden Gesellschafters . Die Aufga-<br />
ben des Mittelfreigabekontrolleurs sind in diesem Vertrag abschließend<br />
dargestellt . Darüber hinausgehende Prüfungen sind nicht Aufgabe des Mittelfreigabekontrolleurs<br />
und werden von ihm auch nicht vorgenommen . Die<br />
Mittelfreigabekontrolle ist deshalb sowohl inhaltlich wie zeitlich<br />
beschränkt.<br />
11.2 Soweit bereits über Einlagen beispielsweise zur Bezahlung von fälligen<br />
Dienstleistungsvergütungen verfügt wurde, ist der Mittelfreigabekontrolleur<br />
weder verpflichtet noch rechtlich dazu in der Lage, auf den Mittelfreigabekonten<br />
des Emittenten eingezahlte Einlagen der Gesellschafter an<br />
diese vollständig zurückzuzahlen . Der Mittelfreigabekontrolleur ist aufgrund<br />
der vertraglichen Vereinbarungen nicht verpflichtet, sicherzustellen,<br />
dass die im Rahmen des Prospektes dargestellte prozentuale Mittelverwendung<br />
in Investitionen und Nebenkosten sowie die absolute Höhe der nicht<br />
vertraglich fixierten Kosten eingehalten wird . Etwaige Kostenüberschreitungen<br />
wie auch prozentual höhere Nebenkosten als im Verkaufsprospekt<br />
dargestellt sind das wirtschaftliche Risiko des Emittenten .<br />
§ 12 Allgemeine Bestimmungen<br />
12.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder in Teilen unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag<br />
eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen<br />
Bestimmungen nicht beeinträchtigt . In diesem Fall gilt eine solche wirksame<br />
oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und<br />
dem wirtschaftlichen Regelungsgehalt der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung soweit wie möglich entspricht bzw . eine solche fehlende<br />
Bestimmung, die von den Parteien in Kenntnis der Regelungsbedürftigkeit<br />
unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Parteien<br />
zur Verfolgung des Vertragszwecks objektiv hätte getroffen werden müssen<br />
.<br />
12.2 Soweit Verträge oder Geschäftspapiere in ausländischer Sprache geführt<br />
werden, kann der Mittelfreigabekontrolleur deutschsprachige Übersetzungen<br />
auf Kosten des Emittenten verlangen . Dabei entstehende Übersetzungsfehler<br />
gehen nicht zu Lasten des Mittelfreigabekontrolleurs .<br />
12.3 Der Mittelfreigabekontrolleur ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit .<br />
Grünwald, den 22 . Mai 2009<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong><br />
diese vertreten durch <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong><br />
diese vertreten durch ihre Geschäftsführerin Jutta Herbel<br />
RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Humbert Lechner<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
137
Bereits im Altertum, zur Zeit der Babylonier, später der Griechen<br />
und Römer, wurde der Abakus als ein Rechenbrett verwendet,<br />
das durch Linien in einzelne Felder eingeteilt war . Man konnte<br />
mit ihm addieren, subtrahieren, multiplizieren und dividieren, mit<br />
einigem Geschick sogar potenzieren und radizieren . Der Abakus<br />
gilt als ältester mechanischer Taschenrechner .<br />
Die Römer entwickelten etwa um 300 v . Chr . einen tragbaren<br />
Hand-Abakus . Er bestand aus einem Holzrahmen mit eingebauten<br />
parallelen Stäben, an denen durchbohrte Perlen oder Kugeln<br />
auf- und abgeschoben werden konnten . Jeder Stab stellt dabei<br />
eine Dezimalstelle dar . Verschiedene Formen des Abakus<br />
bildeten sich im Laufe der Zeit in den verschiedenen Weltregionen,<br />
in die die Handelsreisenden ihren „Taschenrechner“<br />
mitnahmen, heraus, so z . B . mit waagerechter oder senkrechter<br />
Anordnung der Stäbe . In China setzte sich der Abakus schon um<br />
1200 als Suan-pan und in Russland um 1600 als Stschoty durch .<br />
In Japan heißt der Abakus soroban .<br />
Der Abakus und seine Abarten sind durch die genial einfache<br />
Konstruktion noch heute in ganz Ostasien, Indien und Russland<br />
im Einsatz . Schätzungen zufolge benutzen noch ca . 40 % der<br />
Menschen täglich den Abakus .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Abakus – ein Blick in die Geschichte<br />
Abakus – ein Blick<br />
Abakus in die – ein Blick Geschichte<br />
in die Geschichte<br />
Kerbholz 30.000 v. Chr.<br />
Vieh, Sklaven usw. wurden<br />
durch die gleiche Anzahl von<br />
Steinen, Körnern, Stäbchen<br />
oder Kerben im „Kerbholz“<br />
repräsentiert.<br />
2000 v. Chr. 1000 v. Chr.<br />
0<br />
1000 n. Chr.<br />
2000 n. Chr.<br />
Römischer<br />
Hand-Abakus<br />
Mit 11 x 7 cm entsteht<br />
300 v. Chr. dieser erste Taschenrechner.<br />
Er besteht aus einer<br />
Bronzeplatte mit senkrechten<br />
Schlitzen, in denen die „claviculi“<br />
(Nägelchen) verschoben<br />
werden konnten.<br />
Chinesischer Suan-pan<br />
Vorläufer sind bereits seit dem<br />
11. Jahrhundert v. Chr. aus der<br />
frühen Chou-Dynastie bekannt.<br />
Seine endgültige Form hat er<br />
im 10. Jahrhundert n. Chr.<br />
erreicht. Die Zählsteine sind<br />
durchbohrt und auf Stäbchen<br />
verschiebbar angeordnet.<br />
Japanischer Soroban<br />
Er geht aus dem Suan-pan<br />
hervor, hat jedoch seit Mitte<br />
des 19. Jahrhunderts die zweite<br />
obere Kugel eingebüßt. Nach<br />
dem Zweiten Weltkrieg wird in<br />
Japan auch die fünfte überflüssige<br />
Kugel im unteren Teil<br />
entfernt. Obwohl diese Kugeln<br />
zur eigentlichen Darstellung<br />
der Zahlenwerte nicht notwendig<br />
sind, konnten sie von den<br />
Chinesen doch bei Zwischenergebnissen<br />
sinnvoll genutzt<br />
werden.<br />
Quelle: Jan Meyer:<br />
„Vom Kerbholz zur Curta .<br />
Die Geschichte der mechanischen<br />
Rechenhilfsmittel“,<br />
siehe auch unter:<br />
http://www .rechenhilfsmittel .de<br />
139
Verbraucherinformation<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
Informationen nach § 312c BGB i.V.m. § 1 der Verordnung über Informations-<br />
und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung)<br />
I. Allgemeine Informationen zum Emittenten, Anbieter und anderen gegenüber den Anlegern auftretenden Personen<br />
(einschließlich ladungsfähiger Anschriften)<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
Emittent<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong>, Luise-Ullrich-Str. 2, 82031 Grünwald, Fax: 089/680863-33, E-Mail: info@<strong>abakus</strong>fonds.de<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRA 93634<br />
vertreten durch: <strong>abakus</strong> Portfolio Management <strong>GmbH</strong><br />
diese vertreten durch: Jutta Herbel, Hans-Martin Herbel und Alexander Link (alle Geschäftsführer, Geschäftssitz und Anschrift ebenda)<br />
Tätigkeit: Investitionen – entweder durch direkten Erwerb der jeweiligen Wirtschaftsgüter oder über Beteiligungen an anderen Gesellschaften (auch<br />
durch die Einschaltung eines Treuhänders) – in Anlageobjekte verschiedener Märkte (Transport und Logistik, Umwelt und Energie,<br />
Versicherungen, Immobilien, Private Equity und Venture Capital, weitere Märkte) sowie zur Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />
in z . B . Zinsanlagen, Tagesgeld, Festgeld, Real Estate Investment Trusts und Wertpapieren . Zwecks Absicherung von Kursrisiken kann die<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> auch den Abschluss von Devisentermin-, Devisenoptions- oder ähnlicher Geschäfte tätigen .<br />
Aufsichtsbehörde: keine<br />
Anbieter<br />
<strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong>, Luise-Ullrich-Str. 2, 82031 Grünwald, Fax: 089/680863-33, E-Mail: info@<strong>abakus</strong>-finanz.de<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 158272<br />
vertreten durch: Jutta Herbel und Hans-Martin Herbel (beide Geschäftsführer, Geschäftssitz und Anschrift ebenda)<br />
Tätigkeit: Beratung und Konzeption von Kapitalanlageprodukten und deren Prospekterstellung<br />
Aufsichtsbehörde: keine<br />
Treuhandkommanditist/Mittelfreigabekontrolleur<br />
RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nymphenburger Str. 3b, 80335 München, Fax: 089/8906568-100, E-Mail: info@rp-richter.de<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 143061<br />
vertreten durch: Christian Müller, Roland Weigl, Humbert Lechner, Frank Zeidler, Ulrich Burckhardt (alle Geschäftsführer, Geschäftssitz und Anschrift<br />
ebenda)<br />
Tätigkeit: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i .V .m . § 43a Abs . 4 WPO,<br />
insbesondere Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen; Handels- und<br />
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen .<br />
Aufsichtsbehörde: Wirtschaftsprüferkammer in Berlin<br />
Vermittler<br />
Zu den Angaben des Vermittlers vgl . Beitrittserklärung unter „Angaben des Vermittlers“ .<br />
Aufsichtsbehörde: keine<br />
141
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
142<br />
II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />
Der Verkaufsprospekt vom 18 . Juni 2009 zum Beteiligungsange-<br />
bot an der <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> (nachfolgend<br />
Gesellschaft genannt), der im Verkaufprospekt abgedruckte<br />
Gesellschafts- und Treuhandvertrag sowie die Beitrittserklärung<br />
enthalten detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse,<br />
auf die ergänzend verwiesen wird .<br />
1. Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage<br />
Die wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben sich aus<br />
dem Verkaufsprospekt . Mit seinem Beitritt beteiligt sich der<br />
Anleger unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft<br />
. Der Anleger ist in Abhängigkeit von seiner Beteiligungsquote<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
(vgl . §§ 11, 12 des Gesellschaftsvertrages) am<br />
wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft beteiligt . Die weiteren<br />
Einzelheiten sind dem Verkaufsprospekt und der Beitrittserklärung<br />
zu entnehmen .<br />
2. Zustandekommen der Verträge, Leistungsvorbehalte<br />
Voraussetzung für die Beteiligung des Anlegers unmittelbar<br />
als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft ist die Annahme<br />
der Beitrittserklärung, die Einzahlung der vollständigen Zeichnungssumme<br />
zzgl . 5 % Agio sowie im Falle des unmittelbaren<br />
Beitritts als Kommanditist die Vorlage der notariell beglaubigten<br />
Handelsregistervollmacht . Bis zur Eintragung in das Handelsregister<br />
werden Kommanditisten, die der Gesellschaft unmittelbar<br />
beitreten, wie atypisch stille Gesellschafter behandelt (vgl . § 3<br />
des Gesellschaftsvertrages) .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Nach Eintritt der vorstehend genannten Beteiligungsvorausset-<br />
zungen bestehen keine Leistungsvorbehalte . Eine Alternativanla-<br />
ge entfällt . Beteiligungen an der Gesellschaft können nur<br />
erworben werden, solange der Fonds noch nicht geschlossen ist .<br />
<strong>3.</strong> Widerrufsrecht<br />
Die Einzelheiten des dem Anleger zustehenden<br />
Widerrufsrechts und seiner Rechtsfolgen ergeben<br />
sich aus der auf der Beitrittserklärung enthaltenen<br />
Widerrufsbelehrung.<br />
4. Mindestlaufzeit der Beteiligung und vertragliche<br />
Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger<br />
Vertragsstrafen<br />
Die Gesellschaft wird auf bestimmte Zeit geschlossen.<br />
Sie endet zum 31. Dezember 2021, es sei denn,<br />
dass 2/3 der Gesellschafter die Fortsetzung der<br />
Gesellschaft beschließen. Ein Anleger (Kommanditist<br />
oder Treugeber) kann seine unmittelbare oder<br />
mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft mit einer<br />
Frist von sechs Monaten zum Ende des sechsten auf<br />
das Beitrittsjahr folgende volle Geschäftsjahr oder<br />
mit gleicher Frist zum 31. Dezember 2021 oder,<br />
wenn die Gesellschaft über den 31. Dezember 2021<br />
hinaus fortgesetzt wird, mit gleicher Frist zum Ende<br />
eines jeden Geschäftsjahres kündigen; im Falle der<br />
Veräußerung der unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Beteiligung sowie im Falle der Übertragung der<br />
unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung im<br />
Wege der Schenkung oder im Erbfall beginnt die<br />
Kündigungsfrist nicht neu zu laufen. Das Recht zur<br />
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich per<br />
Einschreiben zu erfolgen. Der Kommanditist richtet<br />
seine Kündigung an die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />
<strong>3.</strong> <strong>KG</strong>, Luise-Ullrich-Str. 2, 82031 Grünwald. Der<br />
Treugeber, der mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />
an der Gesellschaft beteiligt ist, richtet<br />
seine Kündigung an die RP RICHTER <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Nymphenburger Str.<br />
3b, 80335 München.<br />
Beabsichtigt ein Treugeber unmittelbar als Kommanditist in die<br />
Gesellschaft einzutreten, ist er berechtigt, jederzeit die Übertragung<br />
des anteilig von dem Treuhandkommanditisten für ihn<br />
gehaltenen (Teil-) Kommanditanteils einschließlich der damit im<br />
Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten auf sich zu<br />
verlangen . Mit Eintragung des Treugebers als Kommanditist in<br />
das Handelsregister endet der Treuhandvertrag .
Weitere Einzelheiten zur Kündigung ergeben sich aus §§ 3 und 5<br />
des Gesellschaftsvertrages sowie aus § 16 des Treuhandvertrages<br />
.<br />
Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen . Wird jedoch einem<br />
Anleger aus wichtigem Grund, den er zu vertreten hat, gekündigt<br />
oder wird ein Anleger aus der Gesellschaft ausgeschlossen,<br />
so wird sein Abfindungsguthaben möglicherweise beschränkt .<br />
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />
.<br />
5. Angaben über den Gesamtpreis einschließlich aller<br />
Steuern, die der Unternehmer abführen muss und<br />
sonstiger Preisbestandteile<br />
Der Anleger hat gemäß seiner Festlegung in der Beitrittserklärung<br />
eine Einlage (Zeichnungssumme) sowie ein Agio von 5 %<br />
auf die vereinbarte Zeichnungssumme zu leisten . Die Mindestzeichnungssumme<br />
beträgt € 5 .000,–, wobei höhere Beträge<br />
durch 1 .000 ohne Rest teilbar sein müssen . Weitere Einzelheiten<br />
ergeben sich aus der Beitrittserklärung, aus § 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
und den entsprechenden weiteren Hinweisen<br />
im Verkaufsprospekt .<br />
Wegen der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung wird auf<br />
die Ausführungen im Verkaufsprospekt (Kapitel „Steuerliche<br />
Grundlagen“) verwiesen .<br />
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der<br />
Lieferung oder Erfüllung<br />
Der Anleger hat 100 % seiner Einlage (Zeichnungssumme) und<br />
das Agio von 5 % auf die Zeichnungssumme gemäß seiner<br />
Festlegung in der Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen nach<br />
Aufforderung durch den persönlich haftenden Gesellschafter zu<br />
zahlen . Auf § 4 des Gesellschaftsvertrages und die entsprechenden<br />
weiteren Hinweise im Verkaufsprospekt wird ergänzend<br />
verwiesen .<br />
Die Einzahlung hat auf ein zugunsten der Gesellschaft in der<br />
Beitrittserklärung sowie im Gesellschaftsvertrag bezeichnetes<br />
Konto zu erfolgen . Die Freigabe dieser Zahlungen erfolgt bei<br />
Vorliegen der in § 6 Ziff . 3 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />
Auszahlungsvoraussetzungen . Ergänzend wird auf § 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages und die diesbezüglichen Ausführungen<br />
im Verkaufsprospekt verwiesen (Kapitel „Rechtliche Grundlagen“)<br />
.<br />
7. Weitere vom Anleger zu zahlende Kosten und<br />
Steuern, zusätzliche Telekommunikationkosten<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt .<br />
Spezifische, zusätzliche Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln<br />
werden dem Anleger von der Gesellschaft<br />
nicht in Rechnung gestellt . Eigene Kosten für Telefon, Internet,<br />
Porti etc . hat der Anleger selbst zu tragen .<br />
Die Kosten für die notariell beglaubigte Handelsregistervoll-<br />
macht im Falle des unmittelbaren Beitritts als Kommanditist,<br />
trägt der unmittelbar beitretende Kommanditist . Die Kosten für<br />
eine Übertragung der Beteiligung und/oder Eintritt eines<br />
Treugebers in die Gesellschaft als Kommanditist (Notar, Gerichtskosten)<br />
trägt im Verhältnis zu der Gesellschaft der neu<br />
eintretende Kommanditist bzw . der als Kommanditist eintretende<br />
Treugeber . Für die Übertragung der Beteiligung oder im Falle des<br />
Eintritts eines Treugebers in die Gesellschaft als Kommanditist<br />
erhält der persönlich haftende Gesellschafter bzw . der Treuhandkommanditist<br />
von dem Eintretenden eine Pauschalvergütung von<br />
€ 100 nebst Ersatz sämtlicher Kosten jeweils zzgl . Umsatzsteuer,<br />
soweit diese anfällt .<br />
Soweit der Gesellschaft durch Handlungen eines Gesellschafters,<br />
das Verhalten eines Gesellschafters oder aufgrund der Rechtspersönlichkeit/Rechtsform<br />
eines Gesellschafters Abgaben und/<br />
oder Kosten entstehen, sind diese Abgaben und/oder Kosten<br />
von dem die Abgaben und/oder Kosten auslösenden Gesellschafter<br />
und seinem etwaigen Rechtsnachfolger zu tragen .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
143
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
Die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf . weitere<br />
Steuern fallen direkt bei dem einzelnen Anleger an . Zu den<br />
Einzelheiten der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für<br />
den Anleger wird auf die Ausführungen im Prospekt (Kapitel<br />
„Steuerliche Grundlagen“) verwiesen .<br />
8. Risikohinweis<br />
Die Beteiligung an der Gesellschaft ist wie jede unternehmerische<br />
Beteiligung mit Risiken verbunden . Die Risiken können zu<br />
einem Teil- oder Totalverlust der Anlage führen . Die wesentlichen<br />
tatsächlichen und rechtlichen Risiken der Beteiligung sind<br />
im Prospekt dargestellt; hierauf wird verwiesen (Kapitel „Risiken<br />
der angebotenen Vermögensanlage“) . Der Wert der Beteiligung<br />
unterliegt bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung<br />
Schwankungen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat . In<br />
der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für<br />
zukünftige Erträge .<br />
9. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten<br />
Informationen<br />
Die zur Verfügung gestellten Informationen haben Gültigkeit bis<br />
zur Mitteilung von Änderungen . Beteiligungen an der Gesellschaft<br />
können jedoch nur erworben werden, solange der Fonds<br />
nicht geschlossen ist .<br />
10. Bei Aufnahme der Beziehungen zum Anleger zugrunde<br />
gelegtes und anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />
Vertragssprache<br />
144 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Auf vorvertragliche Schuldverhältnisse, die Beitrittserklärung,<br />
den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag findet das<br />
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung . Ein<br />
außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren ist<br />
vertraglich nicht vorgesehen . Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend<br />
Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen ist gesetzlich<br />
vorgesehen, dass die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die<br />
Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen können, die<br />
bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist . Bezüglich der<br />
Verfahrensgrundsätze vor der Schlichtungsstelle und der<br />
Übertragung der Aufgabe auf Dritte gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung<br />
. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />
sind bei der Deutschen Bundesbank,<br />
Schlichtungsstelle, Postfach 111232, 60047 Frankfurt, Telefon:<br />
+49 69 2388-1907/-1906/-1908, Telefax: +49 69 2388-1919,<br />
erhältlich .<br />
Betreffend den Gerichtsstand gelten die vertraglichen und/oder<br />
gesetzlichen Vorgaben .<br />
Die Vertragsbedingungen, der Verkaufsprospekt sowie diese<br />
zusätzlichen Informationen und die gesamte übrige Kommunikation<br />
während der Laufzeit des Vertrages werden in deutscher<br />
Sprache zur Verfügung gestellt bzw . geführt .<br />
11. Einlagensicherung<br />
Ein Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen gibt<br />
es nicht .
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
145
Abwicklungs-<br />
Abwicklungshinweise hinweise<br />
Beitrittserklärung<br />
Dem Prospekt liegt eine Beitrittserklärung bei, die gleichzeitig<br />
Zeichnungsschein und Widerrufsbelehrung ist sowie das<br />
Formular ˝Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz˝ . Interessierte<br />
Investoren werden gebeten, diese vollständig auszufüllen und<br />
rechtsverbindlich zu unterzeichnen .<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt € 5 .000,– zzgl . 5 % Agio<br />
und kann in Schritten von € 1 .000,– erhöht werden .<br />
Die unterschriebene Beitrittserklärung und die<br />
Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz erhält die:<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Luise-Ullrich-Straße 2<br />
82031 Grünwald<br />
Telefon: +49 89 680 863-0<br />
Telefax: +49 89 680 863-33<br />
Die <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> ist Annahme- und<br />
Zahlstelle der Zeichnungen im Sinne des § 4 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
.<br />
Zeichnungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs – Telefaxe<br />
nur unter Vorbehalt, dass der Original-Zeichnungsschein<br />
und die Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz binnen sieben<br />
Arbeitstagen nach Datum der Telefaxsendung bei der <strong>abakus</strong><br />
<strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong> vorliegt – berücksichtigt . Als<br />
Annahmebestätigung der Gesellschaft wird ein von der<br />
geschäftsführenden Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />
gegengezeichnetes Exemplar der Beitrittserklärung mit<br />
Zahlungsaufforderung und einem Überweisungsträger übersandt<br />
. Die Überweisung der vollständigen Beteiligungssumme<br />
zzgl . 5 % Agio ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung<br />
durch den persönlich haftenden Gesellschafter auf das folgende<br />
Konto zu überweisen:<br />
Gesellschaftskonto:<br />
Kontoinhaber:<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . 3 . <strong>KG</strong><br />
1.Bankverbindung<br />
Bank: Volksbank Ulm-Biberach eG<br />
BLZ: 630 901 00<br />
Konto: 149800002<br />
2.Bankverbindung<br />
Bank: Bayerische Landesbank<br />
BLZ: 700 500 00<br />
Konto: 4172897<br />
Verwendungszweck:<br />
„<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> 3“ und Name des Anlegers<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
147<br />
Abwicklungshinweise
Glossar<br />
Abfindung<br />
Für die Beendigung einer Rechtsstellung (z . B . der Zugehörigkeit<br />
zu einer Gesellschaft als Gesellschafter) zu zahlender Geldbetrag<br />
.<br />
Abgeltungsteuer<br />
Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, die direkt an der<br />
„Quelle”, bei der die Einkünfte anfallen, erhoben wird .<br />
Abschreibung<br />
Nach handelsrechtlichen Vorschriften berechneter Wertverlust<br />
eines Vermögensgegenstandes, der als Aufwendung zu einer<br />
Minderung des Jahresergebnisses führt (steuerlich: Absetzungen<br />
für Abnutzung „AfA”, die das zu versteuernde Einkommen<br />
mindern) .<br />
Agio<br />
Aufgeld oder Aufschlag (normalerweise 5 %) auf den Nennwert<br />
(100 %) .<br />
Anlaufkosten<br />
Kosten, die beim Start eines Unternehmens entstehen . Beispielsweise<br />
Gründungskosten für Rechtsberatung, Notar, Handelsregistereintrag,<br />
Fondskonzept, Prospekterstellung, Prospektprüfung,<br />
Schätzgutachten, Eigenkapitalplatzierung, Fremdkapitalbeschaffung,<br />
Steuerberatung, Treuhandschaft, Geschäftsbesorgung,<br />
Mittelfreigabekontrolle, Zwischenfinanzierung usw .<br />
Anlaufverluste<br />
Steuerliche oder handelsrechtliche Verluste in der Investitionsphase<br />
.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Persönlicher Kredit, den der Anleger zur teilweisen Finanzierung<br />
seiner Fondsbeteiligung aufnimmt (Anteils- oder Refinanzierung)<br />
. Zins und Tilgung bleiben auch bei fehlender Ausschüttung<br />
oder Insolvenz des Fonds weiterhin zur Zahlung fällig .<br />
Anwendungserlass<br />
Verwaltungserlass zur Anwendung einer bestimmten Rechtsprechung<br />
.<br />
Atypisch stille Beteiligung<br />
Stille Beteiligung (geregelt in §§ 230 bis 236 HGB), bei der der<br />
stille Gesellschafter mitunternehmerisch beteiligt ist, z . B . durch<br />
Teilhabe am Gewinn und Verlust und durch das Recht zur<br />
Mitsprache bei Entscheidungen des Unternehmens, an dem die<br />
stille Beteiligung besteht .<br />
Ausschüttung<br />
Auszahlung liquider Mittel anteilig an die Anleger .<br />
Beirat<br />
Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger vertritt und<br />
mehrheitlich von ihnen aufgestellt und gewählt wird . Unterstützt<br />
und berät die Fondsgeschäftsführung nicht im Tagesgeschäft,<br />
sondern in wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik und<br />
berichtet den Anlegern .<br />
Betriebsergebnis<br />
Gewinn oder Verlust als Differenz aus jährlich abgegrenzten<br />
Erträgen (Miet-, Charter-, Zinserträgen usw .) und Aufwendungen<br />
(Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigem Sachaufwand)<br />
.<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
149<br />
Glossar
Glossar<br />
150<br />
Betriebsfinanzamt<br />
Zuständiges Finanzamt der Fondsgesellschaft .<br />
Betriebskosten<br />
Kosten, die nach Abschluss der Investitions-/Startphase während<br />
des laufenden Betriebs eines Unternehmens anfallen .<br />
BMF-Schreiben<br />
Bundeseinheitlicher Verwaltungserlass des Bundesministeriums<br />
der Finanzen .<br />
Buchwert<br />
Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern des Fonds<br />
zum Jahresende . Durch jährliche Abschreibungen verringert sich<br />
der ursprüngliche Anschaffungswert schrittweise . Der Buchwert<br />
weicht regelmäßig vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis oder<br />
Verkehrswert ab .<br />
Bulker<br />
Schiffe für den Transport von Massengut (bulk), meistens<br />
Getreide, Erz, Kohle, aber auch Rohöl . Entsprechend OBO-<br />
Carrier – Frachter für ore/Erz, bulk/Massengut, oil/Öl .<br />
Bundesfinanzhof (BFH)<br />
Oberstes deutsches Finanzgericht .<br />
Charterer<br />
„Mieter” eines Schiffes für eine bestimmte Zeit oder Reise .<br />
<strong>Co</strong>ntainer<br />
International standardisierter und registrierter Metallbehälter .<br />
Wiederverwendbare Transportverpackung für unterschiedliche<br />
Frachtgüter (Stück-, Flüssig-, Schütt-, Kühl-, Gefahrgut usw .) .<br />
Seit 1956 im See- und Landtransport eingesetzt . Maßeinheit:<br />
TEU .<br />
DBA<br />
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten zur Vermeidung<br />
der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom<br />
Einkommen und vom Vermögen .<br />
Doppelhülle<br />
Doppelte Haut (engl . double hull) auf beiden Seiten eines<br />
Frachtschiffs, insbesondere Tankers . Oft zusätzlich konstruierter,<br />
durchgehender Doppelboden (engl . double bottom) . Ziel: Bei<br />
Schiffshavarie Schutz der Umwelt vor Austritt gefährlicher<br />
Ladung .<br />
EEG<br />
Kürzel für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Gesetz für den<br />
Vorrang erneuerbarer Energien) . Nachfolgegesetz zum „Strome-<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
inspeisegesetz“ . EEG-Ziel ist u .a ., den Anteil erneuerbarer<br />
Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen .<br />
Effektivzins<br />
Gesamtkosten eines Kredits als Vomhundertsatz des Kredits<br />
(Einzelheiten zur Berechnung des Effektivzinses sind in § 4 der<br />
Preisangabenverordnung geregelt) . Siehe auch „Interner<br />
Zinsfuß“ .<br />
Eigenkapital<br />
Auch Eigenmittel genannt . Differenz zwischen Vermögen und<br />
Schulden eines Unternehmens . Bei Fonds in der Rechtsform der<br />
Kommanditgesellschaft (<strong>KG</strong>) besteht es aus Kommanditkapital,<br />
Rücklagen und Gewinnvortrag . Eigenkapital + Fremdkapital<br />
(von Banken, Lieferanten oder sonstigen Kreditgebern) =<br />
Gesamtkapital der Gesellschaft .<br />
Einkunftserzielungsabsicht<br />
Absicht, langfristig einen Totalüberschuss zu erzielen .<br />
Feststellungserklärung<br />
Steuererklärung der Fondsgesellschaft .<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige<br />
(außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter .<br />
Gewinnzuweisung<br />
Übertragung des steuerlichen Gewinns an Anleger entsprechend<br />
seinem gesellschaftsvertraglich vereinbarten Anteil am Betriebsergebnis<br />
des Fonds (prozentualer Gewinn-/ Verlustanteil<br />
meistens in Höhe seines Anteils am Kommanditkapital) . Anleger<br />
setzt den zugewiesenen Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung<br />
an .<br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB)<br />
geregelten Kommanditgesellschaft (<strong>KG</strong>) . Der unbegrenzt<br />
haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich<br />
haftender Gesellschafter/phG) ist keine natürliche Person wie<br />
bei der reinen <strong>KG</strong>, sondern eine juristische Person (z . B . <strong>GmbH</strong>) .<br />
Übliche Form bei geschlossenen Fonds aus Gründen der<br />
Risikobegrenzung für den Vollhafter .<br />
Gründungskommanditist<br />
Bezeichnung für einen Kommanditisten, der an der Gründung<br />
einer Kommanditgesellschaft mitgewirkt hat .<br />
Hafteinlage (auch: Haftsumme)<br />
Der Betrag, mit dem ein Kommanditist im Handelsregister<br />
eingetragen ist und der die Haftung dieses Kommanditisten<br />
gegenüber Gläubigern der Kommanditgesellschaft begrenzt .
Handelsregister (HR)<br />
Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht . Registriert<br />
werden Vollkaufleute, die ein im Handelsgesetzbuch (HGB)<br />
genanntes Handelsgewerbe betreiben . Im Handelsregister<br />
Abteilung A (HRA) werden Kapitalgesellschaften (z . B . <strong>GmbH</strong>,<br />
AG) eingetragen, in HRB Personengesellschaften (z . B . Kommanditgesellschaft/<strong>KG</strong><br />
oder <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> . <strong>KG</strong>) .<br />
Initiator<br />
Unternehmer, der ein Investitionsprojekt startet (initiiert) und<br />
dafür privates Anlagekapital öffentlich einwirbt . Erstellt zusammen<br />
mit Beratern die Fondskonzeption und den Verkaufsprospekt<br />
. Besorgt das Fondskapital von Anlegern und Banken und<br />
übernimmt oft die Fondsgeschäftsführung .<br />
Interner Zinsfuß (engl. IRR)<br />
Methode aus der dynamischen Investitionsrechnung zur<br />
Berechnung einer Rendite, die die Höhe von Zahlungsein- und<br />
-ausgängen sowie deren zeitlichen Bezug berücksichtigt .<br />
Der interne Zinsfuß ist ein Maß für die Verzinsung des jeweils<br />
noch gebundenen Kapitals und trifft keine Aussage über die<br />
Verzinsung des ursprünglich eingesetzten Kapitals .<br />
Investitionsphase<br />
Fondsstart über ca . ein bis zwei Jahre (Beschaffung von<br />
Fremd- und Eigenkapital, Erwerb der Zielinvestitionen etc .) .<br />
Jahresabschluss<br />
Gesetzlich vorgesehene Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie Lagebericht .<br />
Kommanditgesellschaft (<strong>KG</strong>)<br />
Personenhandelsgesellschaft mit Gesellschaftern, die beschränkt<br />
haften (Kommanditisten), und Gesellschaftern, die unbeschränkt<br />
haften (Komplementäre) . Siehe §§ 161 bis 177a HGB .<br />
Kommanditist<br />
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei dem die<br />
Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den<br />
Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist .<br />
Kommanditkapital<br />
Kapital, das die Kommanditisten aufbringen . Neben dem<br />
Fremdkapital wesentlicher Teil des Gesamtkapitals einer<br />
Kommanditgesellschaft (Fonds) .<br />
Komplementär<br />
Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft,<br />
haftet unbeschränkt .<br />
Liebhaberei<br />
Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht .<br />
Liquidation<br />
Beendigung der laufenden Geschäfte, Einziehung der Forderungen,<br />
Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld und Befriedigung<br />
der Gläubiger einer aufgelösten Gesellschaft (geregelt in<br />
§§ 145 bis 158 HGB) .<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
Freigabe der von Kapitalanlegern eingezahlten Gelder, z . B .<br />
durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einen Rechtsanwalt<br />
.<br />
Nebenkosten<br />
Betriebskosten, die durch Eigentum und Gebrauch des Investitionsobjekts<br />
laufend entstehen .<br />
OFD<br />
Oberfinanzdirektion (Mittelbehörde der Bundes- und Landesfinanzverwaltung)<br />
.<br />
Persönlich haftender Gesellschafter<br />
Siehe „Komplementär” .<br />
Pflichteinlage<br />
Einlage (z . B . Geldbetrag), die ein Gesellschafter (z . B . ein<br />
Kommanditist) aufgrund des Gesellschaftsvertrages an die<br />
Gesellschaft (z . B . an eine Kommanditgesellschaft), an der er<br />
beteiligt ist, zu leisten hat .<br />
Produktentanker<br />
Zu den Öltankern rechnende Spezialschiffe für den Transport von<br />
Mineralölprodukten . Neubauten müssen mit Doppelhülle<br />
konstruiert sein . Produktentanker unterliegen strengen Umweltschutzauflagen<br />
.<br />
Progressionsvorbehalt<br />
Das ausländische steuerliche Ergebnis wird zur Steuersatzbestimmung<br />
des deutschen zu versteuernden Einkommens<br />
herangezogen . Berechnung des ausländischen steuerlichen<br />
Ergebnisses nach deutschen Vorschriften („Schattenveranlagung“)<br />
.<br />
Prospektprüfung<br />
Prüfung des öffentlichen Verkaufsprospektes durch Wirtschaftsprüfer<br />
(WP) . Deren Berufsorganisation, das Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW), hat Prospektprüfungsgrundsätze formuliert<br />
(Standard „IDW S 4“) .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
151<br />
Glossar
Glossar<br />
152<br />
Rendite<br />
Der Gesamterfolg eines angelegten Kapitals, meist in Prozent<br />
des angelegten Kapitals ausgedrückt . Wissenschaftlich korrekt<br />
mit der Methode des internen Zinsfußes (siehe dort) berechnet .<br />
Sonderbetriebsausgaben<br />
Werbungskosten, die nicht im Rahmen der Fondsgesellschaft,<br />
sondern beim einzelnen Gesellschafter anfallen .<br />
Spekulationsfrist<br />
Steuerlich relevante Frist, innerhalb deren Veräußerungen nicht<br />
steuerfrei sind .<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
Positiver oder negativer Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(GuV) . Das steuerliche Ergebnis (Gewinn oder Verlust) wird bei<br />
einer Kommanditgesellschaft den Gesellschaftern zugewiesen .<br />
Stille Reserven<br />
Vermögenswerte, die anders als Rückstellungen oder offene<br />
Rücklagen nicht in der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesen<br />
sind . Entstehen durch Unterbewertung von Vermögen (seltener<br />
durch Überbewertung von Schulden) .<br />
Suezmax<br />
Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Suezkanal zwischen<br />
Mittelmeer und Rotem Meer passieren können .<br />
TEU<br />
„Twenty-foot Equivalent Unit“, Standardcontainer mit einer<br />
Länge von 20 Fuß (ca . 6,10 m) . Siehe auch „<strong>Co</strong>ntainer“ .<br />
Tonnagesteuer<br />
Seit 1 . Januar 1999 können Reedereien ihren Gewinn pauschaliert<br />
anhand des Schiffsraums ermitteln (§ 5a EStG) . Basis ist die<br />
Nettoraumzahl (NRZ) des Schiffes .<br />
Totalüberschuss, Totalgewinn<br />
Überschuss der Einnahmen über die Verluste der Anfangsjahre .<br />
Treugut<br />
Von einem Treuhänder für den Treugeber gehaltenes Wirtschaftsgut<br />
.<br />
Treuhandgesellschaft<br />
Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig „im<br />
Auftrag und für Rechnung” eines oder mehrerer Treugeber<br />
(Anleger) tätig ist .<br />
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
Umsatzsteueroption<br />
Recht eines Unternehmers, einen Umsatz, der nach dem Umsatzsteuergesetz<br />
steuerfrei ist, als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln<br />
.<br />
Unbeschränkte Steuerpflicht<br />
Steuerpflichtiger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in<br />
Deutschland (§ 1 Abs . 1 EStG) .<br />
Verlustzuweisung<br />
Anteilige Übertragung des steuerlichen Jahresverlustes auf<br />
Kapitalanleger .<br />
Vermögensverwaltung<br />
Keine gewerbliche Tätigkeit .<br />
Verrechenbare Verluste<br />
Derjenige Teil der Verluste, der den Höchstbetrag der ausgleichsfähigen<br />
Verluste überschreitet und deswegen auf Folgejahre<br />
vorgetragen wird .<br />
Veräußerungserlös<br />
Verkaufspreis des Investitionsobjekts . Vom Erlös sind Maklerprovisionen<br />
oder sonstige Vergütungen sowie der Buchwert<br />
abzuziehen, um den Veräußerungsgewinn zu ermitteln .<br />
Vorsteuerabzug<br />
Abzug der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer .<br />
Wohnsitzfinanzamt<br />
Zuständiges Finanzamt der Gesellschafter .<br />
Zweitmarkt (Sekundär-, Secondhandmarkt)<br />
Inoffizieller Markt für „gebrauchte” Gesellschaftsanteile,<br />
meistens Kommanditanteile . Ein amtlich zugelassener Markt<br />
oder eine Börse existieren nicht .<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Kurzfristiger Kredit, der zur Finanzierung bis zur Ablösung durch<br />
einen langfristigen Kredit oder durch Eigenkapital gegeben wird .
<strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong><br />
153<br />
Notizen
Notizen<br />
154 <strong>abakus</strong> <strong>balance</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>3.</strong> <strong>KG</strong>
Angabenvorbehalt<br />
Der Prospekt stellt wirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen<br />
der Kapitalanlage lediglich typisierend, d. h. ohne Bezugnahme<br />
auf die individuelle Situation eines Anlegers dar. Die Hinzuziehung<br />
eines steuerlichen Beraters wird jedem Anleger empfohlen.<br />
Eine Haftung für Angaben Dritter kann der Herausgeber<br />
nicht übernehmen. Abweichungen, die durch künftige gesamtwirtschaftliche<br />
Entwicklungen, durch neue gesetzliche Bestimmun<br />
gen und/oder sonstige behördliche Auflagen bedingt sind<br />
sowie unter nehmerische Dispositionskorrekturen im Gesamtinteresse<br />
des Projektes müssen vorbehalten bleiben.
Anbieter:<br />
<strong>abakus</strong> Finanz <strong>GmbH</strong><br />
Luise-Ullrich-Straße 2<br />
82031 Grünwald<br />
Telefon: +49 89/68 08 63-0<br />
Telefax: +49 89/68 08 63-33<br />
Internet: www.<strong>abakus</strong>-fonds.de<br />
E-Mail: info@<strong>abakus</strong>-fonds.de<br />
Gestaltung: www.re-public.biz